Abstimmungen in geblockter Form jeweils nach Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen eines Ausschusses (671/GO)

Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit

Durchführung der Abstimmungen in geblockter Form jeweils nach Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen eines Ausschusses entsprechend einer Übereinkunft in der Präsidialkonferenz