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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

115. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 7. Juli 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

115. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                            Mittwoch, 7. Juli 2021

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 7. Juli 2021: 9.05 – 23.20 Uhr

*****

Geänderte Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Ge­setz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstrom­wegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Um­weltförderungsgesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Ter­ror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1735/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetz­buch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (20. FSG-No­velle)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbo­le-Gesetz geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienste­tenschutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1777/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­pflegegeldgesetz geändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 790/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgenossenschaft für Pflege und Be­treuung

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1775/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

13. Punkt: Bericht über den Antrag 294/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Adaptierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1780/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epi­demiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

15. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1739/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot gegen das Zwangs­regime „Grüner Pass“

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1773/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1776/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1779/A(E) der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums“

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1749/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeits­marktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern

22. Punkt: Bericht über den Antrag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Di­gitalisierungsoffensive

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1595/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kol­leginnen und Kollegen betreffend individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 3

24. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Österreich 2020

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1752/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz ge­ändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021)

28. Punkt: Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahr­zeuge (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz)

29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Ver­braucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungs­gesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungs­gesetz – GRUG)

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaf­fen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Ein­bringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      40

Ordnungsrufe ............................................................................  154, 158, 171, 289

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch gegen die Tages­ordnung gemäß § 50 GOG .......................................................................................      40

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 GOG ............................................      59

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................      59

Mag. Andreas Hanger .............................................................................................      60

Michael Schnedlitz ..................................................................................................      65

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................      66

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................      67

Mag. Harald Stefan .................................................................................................      68

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................      70

Einwendungen finden keine Mehrheit ......................................................................      70

Wortmeldungen betreffend Umgang mit persönlichen Daten:

Michael Schnedlitz ..................................................................................................      61


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 4

Peter Haubner .........................................................................................................      62

Herbert Kickl ............................................................................................................      63

August Wöginger ....................................................................................................      64

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................  63, 175

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 5760/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG ...................................................................      73

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ..............................    176

Redner/Rednerinnen:

Hermann Brückl, MA ..............................................................................................    176

Bundesministerin Dr. Heinz Faßmann .................................................................    178

Nico Marchetti .........................................................................................................    180

Philip Kucher ...........................................................................................................    182

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    184

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    185

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    186

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ..............................................................................................................      73

Antrag der Einsetzungsminderheit gemäß § 53 Abs. 6 VO-UA iVm § 107 letzter Satz GOG auf nochmalige Verlängerung der für den Ibiza-Untersuchungsaus­schuss geltenden Frist gemäß § 53 Abs. 1 VO-UA um weitere drei Monate ..........    137

Verlangen der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 53 Abs. 6 VO-UA iVm § 2 Abs. 1 VO-UA auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag auf nochmalige Verlängerung .........................................    137

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ..............................    335

RednerInnen:

Katharina Kucharowits ...........................................................................................    336

Mag. Klaus Fürlinger ..............................................................................................    338

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    340

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................    340

Dr. Susanne Fürst ...................................................................................................    342

Nurten Yılmaz ..........................................................................................................    344

Ablehnung des Antrages auf nochmalige Verlängerung der für den Ibiza-Untersu­chungsausschuss geltenden Frist ............................................................................    345

Wortmeldungen im Rahmen der Debatte über das Symbole-Gesetz:

Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................  162, 166

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    163

Karlheinz Kopf .........................................................................................................    163

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    164

Michael Schnedlitz ..................................................................................................    164

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    165

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .........................................................................    165

Stellungnahme des Präsidenten Ing. Norbert Hofer ...........................................    166

Ersuchen des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger um Erteilung eines Rufs zur Sache .........................................................................................................    181

Wortmeldung der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch betreffend wieder­holte Vorhaltungen seitens der ÖVP ........................................................................    233


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Aktuelle Stunde (24.)

Thema: „Wer zahlt die Kosten der Corona-Krise? Millionenvermögen in Ös­terreich steigen, Online-Multis machen Milliarden-Gewinne, während die Ar­mut steigt und die Mittelschicht stark unter Druck kommt. Die Bundesre­gierung muss handeln, Herr Bundeskanzler!“ ....................................................      41

RednerInnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................      41

Bundeskanzler Sebastian Kurz .............................................................................      43

Alexander Melchior .................................................................................................      46

Josef Muchitsch ......................................................................................................      47

Herbert Kickl ............................................................................................................      48

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................      50

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .........................................................................      51

Gabriela Schwarz ....................................................................................................      53

Sabine Schatz ..........................................................................................................      54

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................      55

Mag. Markus Koza ..................................................................................................      56

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................      58

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................      40

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................      71

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielen­kungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festle­gung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket) (982 d.B.) .................................................................      74

2. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Ener­gie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltförderungsge­setz geändert wird (983 d.B.) ...................................................................................      74

RednerInnen:

Lukas Hammer ........................................................................................................      74

Alois Schroll ............................................................................................................    111

Tanja Graf ................................................................................................................    113

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    114

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .........................................................    115

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    118

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    120

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................    121

Peter Haubner .........................................................................................................    122


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 6

Michael Bernhard ....................................................................................................    123

Staatssekretär Dr. Magnus Brunner, LL.M. .........................................................    124

Walter Rauch ...........................................................................................................    126

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................    126

Dietmar Keck ...........................................................................................................    128

Christoph Stark .......................................................................................................    129

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    130

Ing. Martin Litschauer ............................................................................................    132

Johann Höfinger .....................................................................................................    133

Martina Diesner-Wais .............................................................................................    135

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“ – Ablehnung ...................  131, 136

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 982 und 983 d.B. .....................................    136

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (850 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden (925 d.B.) ..................................................................................................................    137

4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (849 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG) (977 d.B.) ...........    137

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1735/A der Abgeordne­ten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (978 d.B.) ...........................................................................................................    137

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (848 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geän­dert wird (20. FSG-Novelle) (871 d.B.) .....................................................................    137

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (854 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsge­setz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden (872 d.B.) ...........................    137

RednerInnen:

Mag. Harald Stefan .................................................................................................    138

Karl Mahrer ..............................................................................................................    139

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................    141

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    142

Mag. Georg Bürstmayr ...........................................................................................    144

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................    144

Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................................    146

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................  147, 173

Dr. Harald Troch ......................................................................................................    149

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................    151

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    154

Bundesminister Karl Nehammer, MSc .................................................................    155

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    157

Mag. Corinna Scharzenberger ..............................................................................    158


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Dr. Johannes Margreiter (tatsächliche Berichtigung) ............................................    159

Herbert Kickl ............................................................................................................    159

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................    167

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................    168

Mag. Johanna Jachs ...............................................................................................    169

Dietmar Keck ...........................................................................................................    170

Dr. Christian Stocker ..............................................................................................    171

Dr. Christian Stocker (tatsächliche Berichtigung) ..................................................    173

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz personenbezogener Daten/Religionsatlas/Gleich­behandlung aller Religionsgemeinschaften“ – Ablehnung .......................  143, 174

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „keine Staatsbürgerschaftsverleihung an Asylberechtigte und tür­kische Staatsbürger“ – Ablehnung ............................................................  148, 175

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 925, 977, 871 und 872 d.B. ..........................    173

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 978 d.B. ..................................................    173

8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021) (1002 d.B.) ................................................................................................................    188

RednerInnen:

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    188

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    191

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    191

Christian Lausch .....................................................................................................    192

Mag. Michael Hammer ............................................................................................    193

Sabine Schatz ..........................................................................................................    194

Klaus Köchl .............................................................................................................    195

Annahme des Gesetzentwurfes in 1002 d.B. ...........................................................    196

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1777/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1003 d.B.) .........................................................................................    196

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 790/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung (1004 d.B.) .......    196

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1775/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird (1005 d.B.) .........................................................................................    196

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur


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Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geän­dert wird (1006 d.B.) .................................................................................................    197

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 294/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Adaptierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (1007 d.B.) ..............................................................    197

RednerInnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    197

Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................    198

Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................................................    199

Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................    200

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    201

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    206

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein .....................................  207, 213, 216

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................    208

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................    208

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    209

Mag. Meri Disoski ...................................................................................................    211

Kira Grünberg ..........................................................................................................    212

Peter Wurm ..............................................................................................................    214

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................    217

Mag. Michael Hammer ............................................................................................    218

Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abrechnungskatalog für die Primärversorgungspflege mit der Sozialversicherung“ – Ablehnung .............................................................  202, 261

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „School Nurses für Schulen in Österreich“ – Ab­lehnung ......................................................................................................  204, 261

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1003, 1005 und 1006 d.B. ............................    261

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1004 und 1007 d.B. ......................    261

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1780/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1008 d.B.) ...................    219

15. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1009 d.B.) .........................................................................................    219

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1739/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Diskriminierungsverbot gegen das Zwangsregime „Grüner Pass“ (1010 d.B.) ................................................................................................................    219

RednerInnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    219

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    220

Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) ..........................................    222

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ..........................................................................    222


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 9

Mag. Verena Nussbaum .........................................................................................    224

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    226

Gabriela Schwarz ....................................................................................................    229

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    231

Nikolaus Prinz .........................................................................................................    232

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“ – Ablehnung  225, 262

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1008 und 1009 d.B. .................................    262

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1010 d.B. ................................................    263

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (943 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Be­kämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1011 d.B.) .........................................    233

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1773/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird (1012 d.B.) .....................    233

RednerInnen:

Josef Muchitsch ......................................................................................................    234

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................    239

Peter Wurm ..............................................................................................................    239

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    240

Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) .................................................    241

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    242

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ..........................................................    243

Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ..............................................................    243

Laurenz Pöttinger ...................................................................................................    244

Rudolf Silvan ...........................................................................................................    245

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1011 und 1012 d.B. .................................    263

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1776/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (1015 d.B.) .....    246

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1779/A(E) der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendi­ums“ (1016 d.B.) .......................................................................................................    246

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1749/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern (1017 d.B.) .............................................................    246

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 10

betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive (1014 d.B.) ................................................................................................................    246

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1595/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen be­treffend individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil (1013 d.B.) .............    246

RednerInnen:

Rainer Wimmer .......................................................................................................    246

Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................    247

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    249

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    250

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    252

Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ..............................................................    253

Barbara Neßler ........................................................................................................    254

Michael Seemayer ...................................................................................................    255

Peter Wurm ..............................................................................................................    256

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    257

Michael Bernhard ....................................................................................................    259

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung klimarelevanter Arbeitsstiftun­gen“ – Annahme (194/E) ...........................................................................  251, 264

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkam­mern gemäß WK-Haushaltsordnung“ – Ablehnung ..................................  257, 265

Annahme des Gesetzentwurfes in 1015 d.B. ...........................................................    264

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1016 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums“ (193/E) ......................................................................................................................    264

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1017, 1014 und 1013 d.B. .................    264

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht der Bundesminis­terin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Öster­reich 2020 (III­349/961 d.B.) .....................................................................................    265

25. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1752/A der Abge­ordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förde­rungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geän­dert wird (962 d.B.) ...................................................................................................    265

RednerInnen:

Karl Schmidhofer ....................................................................................................    265

Josef Muchitsch ......................................................................................................    266

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    271

Barbara Neßler ........................................................................................................    273

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    275

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................    275

Gabriel Obernosterer ..............................................................................................    278


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 11

Alois Schroll ............................................................................................................    280

Peter Schmiedlechner ............................................................................................    281

Alexander Melchior .................................................................................................    281

Nikolaus Prinz .........................................................................................................    282

Ing. Johann Weber ..................................................................................................    283

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................    284

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Installierung einer Tourismuskasse“ – Ablehnung .................................................................................................  268, 286

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der Tourismuswirt­schaft“ – Ablehnung ..................................................................................  272, 285

Kenntnisnahme des Berichtes III-349 d.B. ...............................................................    285

Annahme des Gesetzentwurfes in 962 d.B. .............................................................    285

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (947 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungs­gesetz geändert wird (989 d.B.) ...............................................................................    286

RednerInnen:

Andreas Kühberger ................................................................................................    286

Cornelia Ecker .........................................................................................................    287

Peter Schmiedlechner ............................................................................................    289

Clemens Stammler .................................................................................................    289

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ..........................................................................    292

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................    293

Hermann Gahr .........................................................................................................    294

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................    294

Ing. Martin Litschauer ............................................................................................    295

Klaus Köchl .............................................................................................................    296

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................    296

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    297

Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................    301

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    302

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Ol­ga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesse­rung des Schutzes der Alm- und Weidewirtschaft“ – Annahme (195/E) ..  291, 303

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bevölkerungsschutz in wolfsnahen Siedlungsgebieten durch Anpassung der FFH-Richtlinie“ – Ablehnung ...........................................  299, 303

Annahme des Gesetzentwurfes in 989 d.B. .............................................................    303

27. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (951 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021) (976 d.B.) .....................................................................................    303

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    303

Mag. Klaus Fürlinger ..............................................................................................    304

Erwin Angerer .........................................................................................................    306

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................    307


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 12

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ....................................................    308

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    309

Annahme des Gesetzentwurfes in 976 d.B. .............................................................    334

28. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (941 d.B.): Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz) (979 d.B.) .................................................    310

RednerInnen:

Erwin Angerer .........................................................................................................    310

Hermann Weratschnig, MBA MSc .........................................................................    310

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................    311

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .............................................................    319

Bettina Zopf .............................................................................................................    319

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    320

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eines Lieferkettengesetzes für eine soziale menschenrechts­konforme und nachhaltige Produktionsweise“ – Ablehnung ....................  312, 334

Annahme des Gesetzentwurfes in 979 d.B. .............................................................    334

29. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (949 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbrau­cherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungs­gesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Um­setzungsgesetz – GRUG) (980 d.B.) ........................................................................    321

RednerInnen:

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    321

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................    322

Christian Lausch .....................................................................................................    323

Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................    323

Mag. Corinna Scharzenberger ..............................................................................    325

Annahme des Gesetzentwurfes in 980 d.B. .............................................................    334

30. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (950 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaf­fen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsord­nung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungs­gesetz – RIRUG) (981 d.B.) .....................................................................................    326

RednerInnen:

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................    326

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................    326

Mag. Klaus Fürlinger ..............................................................................................    327

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    329

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .............................................................    332

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................    333

Annahme des Gesetzentwurfes in 981 d.B. .............................................................    335


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 13

Eingebracht wurden

Petitionen .................................................................................................................      71

Petition betreffend „LKW-Mautflucht beenden – StVO reformieren!“ (Ordnungs­nummer 64) (überreicht vom Abgeordneten Maximilian Lercher)

Petition betreffend „Für die Sicherung des Slowenistikstudiums & des Instituts für Slawistik an der Universität Klagenfurt/Za trajni obstoj študija slovenistike in inš­tituta za slavistiko na Univerzi v Celovcu“ (Ordnungsnummer 65) (überreicht von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer und Mag. Eva Blimlinger)

Bürgerinitiative ........................................................................................................      71

Bürgerinitiative betreffend „s’Vorderland für Impf-Freiheit“ (Ordnungsnummer 36)

Regierungsvorlagen ...............................................................................................      71

958: Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird

959: Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermitt­lung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

960: Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumge­hung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls

988: Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied­staaten einerseits und Australien andererseits

Berichte ....................................................................................................................      71

Zu III-353: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung; korrigierter Bericht

Vorlage 67 BA: Monatserfolg Mai 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz; BM f. Finanzen

III-321: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020

III-342: Bericht betreffend COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfs­maßnahmen – Reihe BUND 2021/25; Rechnungshof

III-351: Lebensmittelsicherheitsbericht 2020; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

III-352: Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behin­derung über die Tätigkeit im Jahr 2020; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

III-353 und Zu III-353: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 14

III-354: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Inneres

III-355: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021; BM f. Landesverteidigung

III-356: Verkehrstelematikbericht 2021; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie

III-357: Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis Mai 2021; BM f. Arbeit

III-358: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-359: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; Bundeskanzler

III-360: Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Mai 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-362: Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes 2020; BM f. Finanzen

III-363: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-364: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2021; BM f. Digitalisierung und Wirtschafts­standort

III-365: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. März 2021, 160/E XXVII. GP betreffend Kurzstudie „Möglichkeiten einer verfassungsrechtli­chen Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz“; BM f. Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-366: Bericht über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, 232/E XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Ös­terreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertie­fung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straf­taten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2020 bis 30. April 2021; BM f. Inneres

III-367: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis Mai 2021; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Anträge der Abgeordneten

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reise-Stornierungsinfor­mationsplattform (1783/A)(E)

Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Instal­lierung einer Tourismuskasse (1784/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 15

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere – einstimmigen Entschließungsantrag endlich um­setzen! (1785/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Multiprofessionel­les Unterstützungspersonal für Schulen (1786/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesweiten Chancenindex jetzt umsetzen (1787/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend School Nurses für Schulen in Österreich (1788/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparente Eva­luierung der Wirtschaftshilfen (1789/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend UGB-konforme Gewinn­ermittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haushaltsordnung (1790/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Volksvertretung in die Heeresreform (1791/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatische Fotoimplemen­tierung bei Beantragung eines Behindertenpass aus nationalen Datenbanken (1792/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Für ein europaweites Verbot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtser­kennung im öffentlichen Raum (1793/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Für ein nationales Ver­bot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserken­nung im öffentlichen Raum (1794/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Für ein nationales Ver­bot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserken­nung im öffentlichen Raum (1795/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung geändert wird (1796/A)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Die Flagge der weißrussi­schen Demokratiebewegung (1797/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Multiinstitutionelle Einberu­fung Sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen (1798/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesweit einheitliches Risk-Assessment für Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen (1799/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablaufshemmung eines Betretungs- und Annäherungsverbots (1800/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Annäherungs- ohne Betretungsverbot (1801/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Ausgaben für Regierungsinserate (1802/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 16

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Runder Tisch zur Medien­politik: Ende der Marktverzerrung durch Regierungsinserate (1803/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Transparenz bei und längere Abrufbarkeit von Inseratausgaben der Regierung (1804/A)(E)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden des Bundesheers mit Photovoltaik-Anlagen (1805/A)(E)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden der Polizei mit Photovoltaik-Anlagen (1806/A)(E)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von „Reha-Klas­sen“ bzw. „Reha-Schulen“ (1807/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des Fachkräftesti­pendiums für Pflegeberufe (1808/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionspaket für sichere und faire Pensionen (1809/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird (1810/A)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modell Hundecampus (1811/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzen­welt und unkontrolliert Gentechnik am Teller (1812/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pestizidecocktail“ in Le­bensmitteln – Festlegung einer Belastungshöchstgrenze (Summengrenzwert) bei meh­reren Pestizidrückständen in einem Lebensmittel (1813/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pestizidecocktail“ in Le­bensmitteln – Festlegung einer Belastungshöchstgrenze (Summengrenzwert) bei meh­reren Pestizidrückständen in einem Lebensmittel (1814/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Ausschreibungen Bürgerkarte – Handysignatur – E-ID (7036/J)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Eine Auto­bahn durch Linz – OstDURCHfahrung statt OstUMfahrung (7037/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Voll­ständiges Versagen bei wirtschaftspolitischen Hausforderungen?“ (7038/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Neuausrichtung der ADA (7039/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vergabe von Millionenaufträgen durch das Justizministerium an die Firma „digital fast


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forward OG“ des Chief Digital Officer des Justizministeriums, die in einem Einfamilien­haus untergebracht ist (7040/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erledigung einer Sachverhaltsdarstellung bei clamorosem Anlass (7041/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Brandgefahr von
E-Bussen (7042/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend externe medizinische Behandlung von Häftlingen (7043/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Hälfte der Pflegekräfte denkt an Jobwechsel (7044/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend Hälfte der Pflegekräfte denkt an Jobwechsel (7045/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend Zielsetzung Frauengesundheit zu stärken und die Chancen aller Frauen auf Gesundheit zu steigern (7046/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend der Ökonomischen Faktoren von COVID-19 in Zusammenhang mit Frauen (7047/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend der psychosozialen Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen (7048/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend der Ökonomischen Faktoren von COVID-19 in Zusammenhang mit Frauen (7049/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Vergabe von Patenten auf Tiere und Pflan­zen (7050/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend gelockerter Vollzug und Unterbrechung der Freiheitsstrafe (7051/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend aktueller Stand der Entschädi­gungen nach dem Epidemiegesetz (7052/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend umfassende Erhe­bung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7053/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7054/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit be­treffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7055/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 18

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen ge­gen Gewalt an Frauen (7056/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7057/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend umfassende Erhebung über alle Maß­nahmen gegen Gewalt an Frauen (7058/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Ver­fassung betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frau­en (7059/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7060/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7061/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7062/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7063/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnah­men gegen Gewalt an Frauen (7064/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesvertei­digung betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frau­en (7065/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7066/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend umfas­sende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7067/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Showreise am Westbalkan (7068/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend LGBTIQ-Szene in Österreich (7069/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Auskunft zu Impfstatus nicht verpflich­tend (7070/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Auskunft zu Impfstatus nicht verpflichtend (7071/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 19

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Auskunft zu Impfstatus nicht verpflichtend (7072/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Bund beteiligt sich bei grenzüberschreitenden UVP-Verfahren zu AKW Krsko (7073/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Verkehrsministerin be­kräftigt Verkaufsverbot für Verbrenner (7074/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ASFINAG testet Ver­kehrsschilder aus Holz (7075/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zusammensetzung und Kompetenzen der Strategiestabsstelle „Think Austria“ des Bun­deskanzlers (7076/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Explosion der Werbekosten des Bundeskanzleramtes im ersten Quartal 2021 (7077/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an der Volksschule Rif-Rehhof ge­setzten Maßnahmen gegen einen Volksschüler, dessen Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7078/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Burgenländischen Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7079/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Wiener Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7080/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Vorarlberger Volksschulen ge­gen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durch­führung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7081/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Tiroler Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7082/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Steirischen Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7083/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 20

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Niederösterreichischen Volks­schulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7084/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Oberösterreichischen Volks­schulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7085/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Kärntner Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7086/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend §69 (7C) im AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (7087/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „In­terventionen bei den Medien“ – Folgeanfrage zu Anfrage 6185/J (7088/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend EU-Konformität des Medizinpro­duktegesetzes (7089/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsa­che: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7090/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7091/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesvertei­digung betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7092/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zustän­dig für die Sputnik Beschaffung? (7093/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7094/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7095/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7096/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7097/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7098/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 21

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7099/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zu­ständig für die Sputnik Beschaffung? (7100/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Ver­fassung betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sput­nik Beschaffung? (7101/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7102/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7103/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-Impfstoffausbeute (7104/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Nachfolgefrage zu Geschäftszahl: 2021-0.2030.287 – PR-Agentur Schütze und Lobby­ing für Hygiene Austria (7105/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Geschäftszahl: 2021-0.226.907 – Beschwerden von Arbeitnehmern wegen des Tragens von FFP2 Masken (7106/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Ge­schäftszahl: 2021-0.226.838 – Neue Vorwürfe gegen die Hygiene Austria (7107/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit betreffend Geschäftszahl: 2021-0.226.957 Hygiene Austria und Arbeitsleihfirma OBA - Gp. KG (7108/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Geschäftszahl: 2021-0.189.823 betreffend AMS-Förderungen für Scheinfir­men im Bundesland Wien (7109/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wiener (50) verlor nach Corona-Impfung Unterschenkel (7110/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Wiener (50) verlor nach Corona-Impfung Unterschenkel (7111/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Nachfolgefrage zu Geschäftszahl: 2021-0.203.286 Masken der Hygiene Austria (7112/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend aktueller Ermittlungsstand hinsichtlich Veruntreuungsverdacht gegen VOEST-Betriebsräte in Kindberg (7113/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Causa Hirtenberg: Verletzte Beamte regen auf (7114/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 22

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Wirtschaftsreise nach Südafrika und Kenia 2016 des damaligen Außenministers Sebastian Kurz (7115/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fami­lie, Jugend und Integration betreffend Aktuelles Lagebild der Jugendstrategie 2020-2024 (7116/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (06/2021) (7117/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sommerschule 2021 (7118/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Strukturierung und Kosten der Generaldirektion (7119/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bundesland Steiermark-Geimpfte bei Spitalsjobs künftig bevorzugt (7120/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend Bundesland Steiermark-Geimpfte bei Spitalsjobs künftig bevorzugt (7121/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Wiener Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7122/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Vorarlberger Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7123/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in burgenländischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ers­ten Halbjahr 2021 (7124/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Kärntner Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7125/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in niederösterreichischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7126/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in oberösterreichischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7127/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in österreichischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7128/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 23

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Salzburger Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7129/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in steirischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7130/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Tiroler Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7131/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Attacken gegen die Polizei (7132/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Keine Springsteen-Show für AstraZene­ca-Geimpfte (7133/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit betreffend Grüne Gewerkschafter: Lohn- und Sozialdumping unattraktiver machen (7134/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Grüne Gewerkschafter: Lohn- und Sozialdumping unattraktiver machen (7135/J)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wanderzirkus Finanzamt Österreich (7136/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zusammenarbeit mit der Opferunterstützungseinrichtung „Weißer Ring“ nach Terroranschlag (7137/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schmerzengeld nach Verbre­chensopferG (7138/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Probleme beim Grünen Pass für Pendler (7139/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zur Folgeanfrage: Operation Luxor/Ramses (7140/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Entwicklung und Programmierung der e-ID sowie des e-Führerscheins (7141/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Einsatz des AMS-Algorithmus (7142/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Chronologische Übersicht über die Ermittlungen der „SoKo Tape“ (7143/J)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sitzenbleiben im Schuljahr 2020/21 (7144/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Qualitätskontrollen bei Antigentests (7145/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 24

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Qualitätskontrollen bei Antigen­tests (7146/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fest der Freiheit am 6.3.2021 – Beantwortung 6199/AB durch den Bun­desminister für Inneres (7147/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten (7148/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend illegaler Tierhandel (7149/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wien führt Impfpflicht in Kindergärten ein (7150/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Anzahl E-Mails aus dem Kabinett an Mitarbeiter des BMA Geschäftszahl: 2021-0.181.978- Hygiene Austria und Arbeitsleihfirma Ante Portas (7151/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Nachfolgeanfrage zur Geschäftszahl: 2021-0.181.978- Hygiene Austria und Arbeitsleih­firma Ante Portas (7152/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Herzmuskelentzündung durch mRNA-Vakzine (7153/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Anzahl E-Mails aus dem Kabinett an Mitarbeiter des BMA Geschäftszahl: 2021-0.2030.287-PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria (7154/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend CoV-Teststraßen: Millionenauftrag „oh­ne Vertrag“ (7155/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Entschließung des Nationalra­tes vom 20. November 2020 betreffend Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Ös­terreich (7156/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zu 6199/AB – Fest der Freiheit am 6.3.2021 (7157/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Lösegeldzahlung nach Hacker-Angriff auf Gemeinde Gössendorf (7158/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Festnahme eines Reporters bei Medientermin des Bundeskanzlers (7159/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Regenbogenparade 2021 (7160/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 25

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fest der Freiheit am 6.3.2021 – Beantwortung 6199/AB durch den Bundesminister für Inneres (7161/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für EPI-Service (7162/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Parteienförderung 2“: Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2020 (7163/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend „Parteienförderung 2“: Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2020 (7164/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzungsstand Startup Deklaration (7165/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzungsstand Startup Deklaration (7166/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Umsetzungsstand Startup Deklaration (7167/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (7168/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit be­treffend Überfällige Reform im AMS (7169/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Transparenz bei der Umsetzung des Aufbau- und Resi­lienzplans (7170/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Transparenz bei der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans (7171/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort betreffend KMU Digital (Folgeanfrage) (7172/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückführungsplan mit Westbalkanstaaten (7173/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Verbot von Clearview AI in Österreich (7174/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Amnesty International Bericht Gesichtserkennungstechnologie in Öster­reich (7175/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Diversity Management im Außenmi­nisterium (7176/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2021“ (7177/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 26

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2021“ (7178/J)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Finanzierung der Digitalisierung des Schulun­terrichts (7179/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Konflikte um die Bienenhaltung (7180/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Bedrohungen für heimische Imker (7181/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalitätsentwicklung in Graz (7182/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Drogenkriminalität in Graz (7183/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität an Grazer Schulen (7184/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Berichte über Karl Nehammer als Stadtparkwächter (7185/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylunterkünfte in Graz (7186/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Islam in Graz (7187/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sachbeschädigungen in Graz (7188/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Linksextremismus in Graz (7189/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Migrationsanteil an Grazer Schulen (7190/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsstand im Impfskandal der Böhlerwerke Mürzzuschlag (7191/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Mega-Polizeiaufgebot bei Antifa-Demo (7192/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend öffentliche Beschaffung von Ma­terialien in der Corona-Krise (7193/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Solidarisches Hissen von Fahnen (7194/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend ABA: Nachbesetzung und Zukunftsaussichten (7195/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 27

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7196/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7197/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7198/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7199/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Digitale Endgeräte für fünfte und sechste Schulstufen (7200/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend App „Grüner Pass“ (7201/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Landesverteidigung betreffend Zukunft der Heeresmunitionsanstalt Stadl-Paura (7202/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zukunft des Amtsgebäude Garnisonstraße des Mili­tärkommando Oberösterreich (7203/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zukunft der Hessenkaserne Wels (7204/J)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besetzung Vorstandsposten Finanzamt Braunau-Ried-Schärding (7205/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Facebook-Auftritte von Obersten Organen des Bundes (7206/J)

Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Klarheit und Transparenz für das ASFINAG-Bauprogramm (7207/J)

Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend weiteres Vorgehen der Justiz nach dem Bericht des Rechnungshofes über die Landeshauptstadt St. Pölten (GZ 004.756-PR3/21) (7208/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6277/AB zu 6392/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 28

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6278/AB zu 6339/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6279/AB zu 6340/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6280/AB zu 6338/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (6281/AB zu 6341/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (6282/AB zu 6342/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (6283/AB zu 6343/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6284/AB zu 6344/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen (6285/AB zu 6564/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (6286/AB zu 6337/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6287/AB zu 6347/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6288/AB zu 6406/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6289/AB zu 6345/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (6290/AB zu 6375/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (6291/AB zu 6386/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6292/AB zu 6389/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (6293/AB zu 6363/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6294/AB zu 6393/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6295/AB zu 6382/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6296/AB zu 6391/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen (6297/AB zu 6387/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 29

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6298/AB zu 6350/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (6299/AB zu 6373/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6300/AB zu 6388/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6301/AB zu 6348/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6302/AB zu 6449/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6303/AB zu 6450/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6304/AB zu 6422/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (6305/AB zu 6361/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (6306/AB zu 6371/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (6307/AB zu 6444/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6308/AB zu 6376/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolle­ginnen und Kollegen (6309/AB zu 6346/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6310/AB zu 6408/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kol­leginnen und Kollegen (6311/AB zu 6372/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6312/AB zu 6395/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6313/AB zu 6438/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 30

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (6314/AB zu 6437/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6315/AB zu 6354/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Ein­wallner, Kolleginnen und Kollegen (6316/AB zu 6366/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6317/AB zu 6380/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kol­leginnen und Kollegen (6318/AB zu 6355/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6319/AB zu 6352/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (6320/AB zu 6379/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (6321/AB zu 6432/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6322/AB zu 6383/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6323/AB zu 6448/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6324/AB zu 6357/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kol­leginnen und Kollegen (6325/AB zu 6370/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yil­dirim, Kolleginnen und Kollegen (6326/AB zu 6365/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (6327/AB zu 6385/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6328/AB zu 6351/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6329/AB zu 6378/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kol­leginnen und Kollegen (6330/AB zu 6349/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 31

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6331/AB zu 6369/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6332/AB zu 6367/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6333/AB zu 6368/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6334/AB zu 6353/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6335/AB zu 6358/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (6336/AB zu 6359/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kol­leginnen und Kollegen (6337/AB zu 6362/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (6338/AB zu 6364/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kol­leginnen und Kollegen (6339/AB zu 6377/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6340/AB zu 6384/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (6341/AB zu 6430/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6342/AB zu 6381/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6343/AB zu 6459/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (6344/AB zu 6409/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Be­cher, Kolleginnen und Kollegen (6345/AB zu 6421/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen (6346/AB zu 6403/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Ler­cher, Kolleginnen und Kollegen (6347/AB zu 6428/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6348/AB zu 6443/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6349/AB zu 6418/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6350/AB zu 6439/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 32

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6351/AB zu 6419/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6352/AB zu 6423/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6353/AB zu 6429/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6354/AB zu 6441/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6355/AB zu 6452/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (6356/AB zu 6405/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6357/AB zu 6451/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6358/AB zu 6410/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucha­rowits, Kolleginnen und Kollegen (6359/AB zu 6436/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafen­ecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6360/AB zu 6445/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6361/AB zu 6401/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kol­legen (6362/AB zu 6446/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6363/AB zu 6457/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6364/AB zu 6413/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6365/AB zu 6456/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6366/AB zu 6455/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6367/AB zu 6415/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6368/AB zu 6414/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6369/AB zu 6417/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6370/AB zu 6420/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 33

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (6371/AB zu 6402/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6372/AB zu 6426/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kol­leginnen und Kollegen (6373/AB zu 6404/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6374/AB zu 6424/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (6375/AB zu 6425/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6376/AB zu 6440/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6377/AB zu 6442/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (6378/AB zu 6454/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6379/AB zu 6447/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6380/AB zu 6412/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Ein­wallner, Kolleginnen und Kollegen (6381/AB zu 6435/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Marg­reiter, Kolleginnen und Kollegen (6382/AB zu 6399/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Marg­reiter, Kolleginnen und Kollegen (6383/AB zu 6400/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Rag­ger, Kolleginnen und Kollegen (6384/AB zu 6407/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6385/AB zu 6411/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Ames­bauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6386/AB zu 6416/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (6387/AB zu 6398/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 34

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6388/AB zu 6431/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (Zu 6388/AB zu 6431/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (6389/AB zu 6433/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (6390/AB zu 6434/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (6391/AB zu 6458/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6392/AB zu 6463/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kollegin­nen und Kollegen (6393/AB zu 6461/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kollegin­nen und Kollegen (6394/AB zu 6462/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6395/AB zu 6460/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loa­cker, Kolleginnen und Kollegen (6396/AB zu 6467/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6397/AB zu 6465/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6398/AB zu 6466/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6399/AB zu 6464/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ger­hard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6400/AB zu 6468/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (6401/AB zu 6471/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6402/AB zu 6470/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6403/AB zu 6469/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6404/AB zu 6474/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 35

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen (6405/AB zu 6481/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6406/AB zu 6699/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6407/AB zu 6480/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Felix Eypel­tauer, Kolleginnen und Kollegen (6408/AB zu 6472/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (6409/AB zu 6473/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6410/AB zu 6475/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6411/AB zu 6478/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (6412/AB zu 6476/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (6413/AB zu 6479/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (6414/AB zu 6477/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6415/AB zu 6530/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6416/AB zu 6485/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6417/AB zu 6513/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6418/AB zu 6531/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6419/AB zu 6532/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6420/AB zu 6514/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6421/AB zu 6523/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6422/AB zu 6822/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 36

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6423/AB zu 6487/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6424/AB zu 6511/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6425/AB zu 6510/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6426/AB zu 6509/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6427/AB zu 6492/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6428/AB zu 6508/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (6429/AB zu 6493/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (6430/AB zu 6496/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6431/AB zu 6502/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6432/AB zu 6498/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6433/AB zu 6503/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6434/AB zu 6504/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6435/AB zu 6505/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (6436/AB zu 6499/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6437/AB zu 6506/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6438/AB zu 6507/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6439/AB zu 6484/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (6440/AB zu 6500/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 37

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6441/AB zu 6526/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6442/AB zu 6515/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6443/AB zu 6517/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6444/AB zu 6518/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (6445/AB zu 6494/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen (6446/AB zu 6533/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6447/AB zu 6525/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (6448/AB zu 6495/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Dro­bits, Kolleginnen und Kollegen (6449/AB zu 6483/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andreas Han­ger, Kolleginnen und Kollegen (6450/AB zu 6501/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kol­leginnen und Kollegen (6451/AB zu 6512/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kol­leginnen und Kollegen (6452/AB zu 6529/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kolle­gen (6453/AB zu 6488/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6454/AB zu 6524/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6455/AB zu 6538/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6456/AB zu 6520/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6457/AB zu 6519/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 38

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Friedrich Ofen­auer, Kolleginnen und Kollegen (6458/AB zu 6536/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6459/AB zu 6521/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6460/AB zu 6522/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6461/AB zu 6516/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (6462/AB zu 6528/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (6463/AB zu 6527/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (6464/AB zu 6497/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6465/AB zu 6482/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (6466/AB zu 6486/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Michaela Stein­acker, Kolleginnen und Kollegen (6467/AB zu 6535/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6468/AB zu 6491/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Ler­cher, Kolleginnen und Kollegen (6469/AB zu 6489/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6470/AB zu 6490/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andreas Han­ger, Kolleginnen und Kollegen (6471/AB zu 6537/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (6472/AB zu 6534/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yan­nick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (6473/AB zu 6539/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6557/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6544/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brand­stötter, Kolleginnen und Kollegen (6476/AB zu 6540/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 39

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (6477/AB zu 6545/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kol­leginnen und Kollegen (6478/AB zu 6542/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (6479/AB zu 6543/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (6480/AB zu 6541/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Phi­lipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6481/AB zu 6552/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6482/AB zu 6554/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6483/AB zu 6549/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6484/AB zu 6551/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6485/AB zu 6553/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (6486/AB zu 6558/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6487/AB zu 6546/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6488/AB zu 6550/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6489/AB zu 6555/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6490/AB zu 6547/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6491/AB zu 6548/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6492/AB zu 6556/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6493/AB zu 6568/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ge­rald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6494/AB zu 6563/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6495/AB zu 6588/J)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 40

09.05.18Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Drit­ter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.05.19*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Ich darf Sie recht herzlich zur 115. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Die Sitzung ist damit eröffnet. Ich darf die Damen und Herren Journalisten, die Besucher auf der Galerie herzlich willkommen heißen, auch die Zuseher zu Hause vor den TV-Geräten.

Die Amtlichen Protokolle der 111. und der 112. Sitzung vom 16. und 17. Juni 2021 sowie der 113. und der 114. Sitzung vom 17. Juni 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufge­legen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Eva Maria Holzleitner, BSc, Andreas Kollross, Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Petra Wimmer, Nurten Yılmaz (siehe auch S. 289), Christian Hafenecker, MA, Alois Kainz, Mag. Christian Ragger, Christian Ries, Heike Grebien, David Stögmüller, Mag. Nina To­maselli, Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper und Josef Schellhorn.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab wird durch Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc vertreten.

Ferner darf ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, bekannt geben:

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher wird abends durch Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten.

*****

Abgeordnete Belakowitsch hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Ein­wendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erho­ben. Die Einwendungen betreffen die Vorreihung des Tagesordnungspunktes 5 als Ta­gesordnungspunkt 1.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte beschränke ich die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Rednerinnen und Redner pro Klub auf drei. Die Einwendungsdebatte wird nach der Aktuellen Stunde durchgeführt.

*****

Ich darf bekannt geben, dass wie immer ORF 2 die Sitzung bis 13 Uhr überträgt, ORF III dann bis 19.15 Uhr; im Anschluss wird sie in der TVthek kommentiert übertragen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 41

09.07.23Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Wer zahlt die Kosten der Corona-Krise? Millionenvermögen in Österreich steigen, Online-Multis machen Milliarden-Gewinne, während die Armut steigt
und die Mittelschicht stark unter Druck kommt. Die Bundesregierung muss handeln, Herr Bundeskanzler!“

Ich darf den Herrn Bundeskanzler, die Frau Bundesministerin und den Herrn Staatsse­kretär herzlich in unserer Mitte begrüßen.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Rendi-Wagner. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte, Frau Klubobfrau.


9.07.58

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gute Nachricht ist: In Österreich wächst das Vermögen – trotz Corona, we­gen Corona, keiner weiß das so genau, und es ist auch völlig egal, weil die schlechte Nachricht gleichzeitig ist: Es profitieren nicht alle davon. Wie das Vermögen gestiegen ist, ist in Österreich gleichzeitig auch die Armut gestiegen. 1,5 Millionen Menschen in Österreich sind derzeit armutsgefährdet oder leben schon in Armut. Es sind vor allem Kinder, es sind ältere Frauen, es sind Alleinerzieherinnen und es sind Langzeitarbeitslo­se, die ganz besonders von Armut gefährdet und betroffen sind, deren Zahl in dieser Coronazeit noch gestiegen ist.

Aber auch immer mehr Menschen, die arbeiten gehen, die eine Arbeit haben, ein Ein­kommen haben, kommen immer mehr unter Druck. Das Problem ist längst nicht mehr das Problem einer kleinen Gruppe, es ist längst in der Mittelschicht unserer Gesellschaft angekommen. Immer mehr kommen mit ihrem Einkommen einfach nicht mehr über die Runden – vom sozialen Aufstieg ganz zu schweigen.

Diese Strickleiter des sozialen Aufstiegs, den es in den Siebziger-, Achtzigerjahren ge­geben hat, von dem wahrscheinlich zwei Drittel der hier anwesenden Abgeordneten pro­fitiert haben – so wie ich auch und wahrscheinlich auch Sie, Herr Bundeskanzler –, diese Strickleiter des sozialen Aufstiegs ist so gut wie gerissen, spätestens seit Corona. Laut Nationalbank und Arbeiterkammer besitzt aktuell das reichste 1 Prozent unserer Bevöl­kerung 40 Prozent des Vermögens in Österreich – 40 Prozent!

Corona hat diese Vermögensschieflage noch weiter verschärft. Es ist die hohe Arbeits­losigkeit, es ist der Wirtschaftseinbruch, weswegen sich die Vermögen in Österreich noch ungleicher verteilt haben. Reiche wurden reicher, Arme wurden ärmer. Sagen wir es, wie es ist: Diese Krise hat Gewinner, aber auch Verlierer produziert – viel mehr Ver­lierer als Gewinner –, und darüber müssen wir alle reden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Michael Hammer.)

Warum? – Diese Ungleichheit, diese Ungerechtigkeit ist schlecht, sie ist gefährlich und sie ist ungesund. Sie ist nicht nur für die Abstiegs- und Armutsbetroffenen selbst gefähr­lich, sie ist für uns als Gesellschaft, für die Gesellschaft als Ganzes, für uns alle unge­sund. Sie bedroht nämlich eines, was uns so kostbar sein muss: unseren sozialen Frie­den in Österreich. Die Folge ist klar: Eine Gesellschaft, in der es nicht gerecht zugeht, wird auch wirtschaftlich weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben – das ist in Zeiten der Wirtschaftskrise ein großes Problem –, ja, sie wird am Ende von ihren inneren Kon­flikten zerrissen werden. Das ist die Folge der Ungleichheit.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 42

Eine Frage muss dabei gestellt werden: Was ist uns unser sozialer Frieden wert? Was ist er Ihnen wert, Herr Bundeskanzler? Ich bin überzeugt davon, dass viele Vermögende bereit wären, einen Beitrag zum Erhalt genau dieses sozialen Friedens in Österreich zu leisten, mehr Beitrag zu leisten. (Abg. Wöginger: Zahlen eh schon Steuern! – Zwischen­ruf des Abg. Kassegger.) Vor ein paar Tagen hat der Vorstandsvorsitzende des immer­hin größten Versicherungskonzerns der Welt, der Allianz – Sie werden ihn kennen –, Oliver Bäte, der „Süddeutschen Zeitung“ ein sehr bemerkenswertes Interview gegeben. Er hat folgenden Satz gesagt: „Es geht nicht mehr gerecht zu.“ Weiters hat er gesagt: „Die Vermögensanhäufung findet im Moment vor allem über Erbschaften statt, nicht durch Einkommen. Aber wir besteuern immer stärker die Einkommen. [...] die Erb­schaftssteuer muss steigen.“ (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Sie alle kennen auch die Aussagen des ehemaligen Erste-Group-Chefs Andreas Treichl, der – ich glaube, es war 2018 – gesagt hat: „Erben ist keine Leistung.“ (Abg. Kickl: Und was ist die Leistung des Staates ...?) Auch Hans Peter Haselsteiner hat vor zwei Jahren öffentlich gesagt, dass eine Vermögensteuer ein wichtiges Mittel zur Korrektur dieser Ungleichheit in der Gesellschaft wäre. (Abg. Loacker: ... war aber nicht dabei!) – Sie alle haben recht. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Angesichts dieser Jahrhundertkrise ha­ben sie alle noch mehr recht, denn die Kosten dieser Krise sind enorm, sehr geehrte Damen und Herren, und diese Kosten werden bezahlt werden müssen. (Abg. Kasseg­ger: ... Staatsbürgerschaften verschenken!) Von wem werden diese Kosten aber bezahlt werden müssen – von wem? Herr Bundeskanzler, was sind Ihre Vorschläge dazu?

Die Antwort sollten Sie heute geben, denn eines wird sich mit Sicherheit nicht ausgehen: dass diese enormen Krisenkosten auf die Schultern der Arbeitnehmer, der Arbeitnehme­rinnen und der Pensionisten dieses Landes gelegt werden (Beifall bei der SPÖ – Abg. Wöginger: Kein einziger Pensionist hat weniger gekriegt, kein einziger!), auf die Schul­tern jener, die schon jetzt den Löwenanteil, nämlich 80 Prozent, der gesamten Steuern zahlen – 80 Prozent!

Auf die Frage: Wer zahlt die Kosten?, Herr Bundeskanzler, kann es eigentlich nur eine einzige Antwort geben. Wenn es in unserem Land gerecht zugehen soll, wenn der so­ziale Friede in Österreich gesichert sein soll, kann es nur eine Antwort geben, nämlich: Es müssen endlich alle, wirklich alle einen fairen Beitrag leisten (Zwischenruf des Abg. Wöginger); und dabei muss Folgendes gelten: Breitere Schultern sollen größere Lasten tragen! (Abg. Wöginger: Bodybuilder wahrscheinlich!) Wann, wenn nicht jetzt, sind Ab­gaben auf Millionen- und Milliardenvermögen, auf Erbschaften dringend notwendig? Wann, wenn nicht jetzt, das frage ich Sie, ist es notwendig, dass internationale Online­multis endlich ihre Verantwortung übernehmen? (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht um Onlinemultis wie Amazon, die in Europa Steuerschlupflöcher nützen, um in Österreich Milliardengewinne zu machen – Gewinne, die wegen Corona letztes Jahr noch größer ausgefallen sind –, Onlinemultis, die aber keine Steuern in Österreich zah­len, keine Steuern in Europa zahlen, sondern letztes Jahr in Europa sogar eine Steuer­gutschrift bekommen haben. Das ist ungerecht. Es ist auch allen heimischen Unterneh­merinnen und Unternehmern gegenüber ungerecht, die jedes Jahr pünktlich ihre Abga­ben und Steuern leisten.

Diese Beiträge sind wichtig, sie sind notwendig für uns alle, damit wir trotz dieser enormen Krisenkosten Österreich für die Zukunft rüsten. Wir dürfen nicht darauf verges­sen, Österreich zukunftsfit zu machen. Warum? – Weil es auch in Zukunft notwendig sein wird, diesen Sozialstaat weiter zu stärken, um in Schulen, um in Kindergärten, in Spitäler, in Forschung und Entwicklung zu investieren, um die Wettbewerbsfähigkeit Ös­terreichs gegenüber anderen, mit uns konkurrierenden Ländern voranzutreiben. (Zwi­schenruf des Abg. Kassegger.) Ja, wir brauchen endlich ein Steuersystem, das für mehr Verteilungsgerechtigkeit in Österreich sorgt. (Beifall bei der SPÖ.)


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Herr Bundeskanzler, es ist eindeutig zu wenig, die Heldinnen und Helden der Krise wochenlang zu beklatschen und am Ende der Krise genau diesen Heldinnen und Helden die dicke, fette Krisenrechnung zu servieren. Das wird sich nicht ausgehen, Herr Bun­deskanzler. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir jetzt in dieser postpandemischen Zeit so dringend brauchen, ist eine Wirt­schafts- und Sozialpolitik, die für alle in Österreich funktioniert, die unsere Gesellschaft von unten und aus der Mitte heraus wieder aufbaut, die sie hebt; ein Wachstum, das bei allen ankommt; eine Gerechtigkeit, die den sozialen Aufstieg wieder ermöglicht, die Zu­versicht und Optimismus für alle schafft; eine Verteilungsgerechtigkeit durch einen ab­gesicherten Sozialstaat, ja, eine Verteilungsgerechtigkeit durch anständige Löhne für die hart arbeitenden Menschen in Österreich, eine Verteilungsgerechtigkeit für ein soziales Netz, das niemanden in Österreich zurücklässt, mit einer anständigen Arbeitslosengeld­entschädigung, von der man auch leben kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, all das ist keine Frage der Ideologie – nein! –, sondern es ist eine Frage der Fairness, es ist eine Frage der Gerechtigkeit, es ist eine Frage der Vernunft und es ist eine Frage, wie viel wert uns unser sozialer Frieden in Österreich ist. Herr Bundeskanzler, Sie haben es in der Hand. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet ist der Herr Bundeskanzler. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr. (Abg. Wöginger: Jetzt wissen wir, warum es nur 75 Prozent waren! – Abg. Belakowitsch: Bissl mehr Respekt, der Kanzler spricht! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)


9.17.41

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich heute zu Beginn des Sommers mit einem sehr optimistischen Ausblick auf die nächsten Monate und Jahre vor Ihnen stehen darf. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wir haben in den letzten eineinhalb Jahren eine Pandemie erlebt, die in ihrem Ausmaß historisch war, die uns alle massiv gefordert hat und die natürlich neben der gesundheitlichen Herausforderung auch eine massive Herausforderung für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt gebracht hat.

Wir alle wissen, dass Corona nicht vorbei ist. Das Virus ist nicht verschwunden, aber durch den Impffortschritt gelingt es uns, das Virus immer weiter zurückzudrängen, es gelingt uns, immer mehr Menschen zu schützen. (Abg. Belakowitsch: Das sieht man gerade in Israel!) Das sind gute Nachrichten für unser aller Gesundheit, das sind vor allem aber auch gute Nachrichten für Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf nun in den folgenden paar Minuten darauf eingehen, warum ich glaube, dass wir sehr, sehr optimistisch und positiv auf die nächs­ten Jahre blicken können, und welche Weichenstellungen wir vonseiten der Bundesre­gierung diesbezüglich für relevant erachten.

Zunächst einen kurzen Blick zurück: Wir haben in der Bundesregierung zu Beginn der Krise entschieden, dass wir alles tun wollen, um die Folgen der Krise wirtschaftlich und insbesondere für die Beschäftigten abzufedern. Es hat mich gestern jemand angespro­chen, der gesagt hat: Na ja, bei dem Satz: „Koste es, was es wolle“, habe ich mich doch irgendwie unwohl gefühlt! – Ich verstehe das, da ich immer, seitdem ich politisch tätig bin, dafür gekämpft habe, dass wir sparsam mit Steuergeld umgehen (Abg. Kickl: Ah, ah, Sie waren sehr zurückhaltend mit Werbeausgaben! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), dass wir versuchen, das Budget unter Kontrolle zu halten. Ich war auch irrsinnig


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stolz darauf, dass wir nach 60 Jahren Schuldenpolitik als Bundesregierung diese Schul­denpolitik beendet haben und sogar zwei Jahre lang einen Budgetüberschuss zustande gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Genauso wie sich diese Haltung niemals bei mir ändern wird, bin ich froh und halte es nach wie vor für richtig, dass wir in Zeiten der Krise ganz bewusst versucht haben, die Folgen der Krise abzufedern. Wir haben mit dem Härtefallfonds, der Kurzarbeit und vie­len anderen Tools alles getan, damit die Menschen ihre Arbeit überall dort, wo es mög­lich ist, nicht verlieren, damit sie in Beschäftigung bleiben und trotz Weltwirtschaftskrise und Pandemie ein geregeltes Einkommen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass wir das gemacht haben, und ich bin froh, dass es gelungen ist, in dieser Zeit der Krise über eine Million Menschen durch die Kurzarbeit in Beschäftigung zu hal­ten, die sonst, ohne diese Maßnahmen, ihren Job verloren hätten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Der Aufschwung in der Weltwirtschaft, die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, und na­türlich darüber hinaus auch Investitionen, die das Wachstum ankurbeln, führen jetzt da­zu, dass wir eine sehr, sehr positive Prognose haben. Wir erwarten ein Wirtschafts­wachstum von 4 Prozent in diesem Jahr, vielleicht noch mehr im nächsten Jahr. Das heißt, es gibt sehr guten Grund, auch einmal positiv in die Zukunft zu blicken, sich da­rüber zu freuen. Die Arbeitslosenzahlen sinken, und die Zahlen des Wirtschaftswachs­tums steigen ständig nach oben. Wir haben eine Phase des wirtschaftlichen Booms vor uns, wir haben eine Phase des Aufschwungs vor uns, und das ist etwas Positives, das uns parteiübergreifend eigentlich zuversichtlich machen sollte. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei den Grünen.)

Und jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, hat die Politik die Verantwortung, alles zu tun, um diesen Aufschwung zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Menschen in unserem Land davon profitieren. Was bedeutet das? – Das bedeutet aus meiner Sicht, dass wir keine Steuerdebatten führen sollten, denn Steuererhöhungen, all diese Debatten: Wo kann man noch mehr Steuern einführen?, tun eines, nämlich: sie bremsen unsere Wirtschaft. Daher glaube ich, dass der Weg, dass wir versuchen, Regu­lierungen weiter zu reduzieren und die Steuerlast für arbeitende Menschen, insbeson­dere für kleine und mittlere Einkommensbezieher, auch weiter zu reduzieren, der richtige ist, weil das nicht nur gut für den Standort und für die wirtschaftliche Entwicklung ist, sondern es auch zu mehr Gerechtigkeit führt, wenn Menschen, die arbeiten gehen, mehr zum Leben haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das ist der Weg, sehr geehrte Damen und Herren, den wir schon vor Jahren einge­schlagen haben. In unserer Koalition mit der FPÖ war eine der ersten Maßnahmen, an der wir gearbeitet haben, dass wir den Familienbonus eingeführt haben: 1 500 Euro pro Kind pro Jahr für Menschen, die arbeiten gehen und Kinder haben. Wir haben darüber hinaus die Lohn- und Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für kleine Einkommen gesenkt, damit Menschen mit kleinem Einkommen mehr zum Leben bleibt. Und seit ich Bundeskanzler bin, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir stets auch die Mindestpensionen und die kleinen Pensionen über der Inflation angepasst – das wird Ihnen nicht gefallen, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, aber wir haben sie stärker erhöht, als das unter sozialdemokratischen Bundeskanzlern der Fall war –, und auch diesen Weg werden wir fortsetzen, sehr geehrte Damen und Her­ren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Was bisher unser Weg war, wird auch nach der Krise unser Weg bleiben, nämlich: Oberstes Ziel bleibt, die Menschen, die täglich aufstehen und arbeiten gehen, zu entlas­ten, die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben und jetzt in der wohlverdien­ten Pension sind, zu unterstützen und alles zu tun, dass der, der arbeiten geht, nicht der Dumme ist.


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Dazu gehört auch – und das sage ich in aller Deutlichkeit –, dass wir den Weg fortsetzen, Zuwanderung ins Sozialsystem konsequent zu bekämpfen. Es gibt bei den arbeitslosen Menschen in unserem Land eine überproportional hohe Zahl an ausländischen Staats­bürgern, wir haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder auch Zuwanderung in unser Sozialsystem erlebt – das ist etwas, das wollen wir nicht und das gehört entschlossen bekämpft, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Neben der Notwendigkeit, dass wir arbeitende Menschen entlasten, ist es auch wichtig – und das ist genauso relevant –, dass wir alles tun, dass junge Menschen in unserem Land alle Chancen haben – ganz gleich, wer ihre Eltern sind, was ihre Eltern arbeiten oder welchen Ausbildungsstand ihre Eltern haben. Wir wollen eine Aufstiegsgesellschaft sein und daher investieren wir auch ganz bewusst dahin gehend, dass wir die Kinder unterstützen, die in der Coronakrise vielleicht nicht den Bildungserfolg erzielen konnten, den sie gerne gehabt hätten. Die Krise war eine massive Belastung für Eltern, Familien, Kinder. Das Unter-einen-Hut-Bringen von Homeschooling auf der einen Seite und einem Job auf der anderen Seite war für viele Familien eine enorme Herausforderung.

Daher bin ich froh, dass wir gemeinsam mit dem Bildungsminister eine Sommerschule auf den Weg bringen konnten, in der 40 000 Schülerinnen und Schüler jetzt die Möglich­keit haben, ihre Sprachkenntnisse zu forcieren, Mathematik voranzutreiben und in ande­ren Kernkompetenzen besser zu werden. Diese Sommerschule werden wir über den Sommer hinaus auch in den nächsten Jahren fortsetzen, um gerade auch Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Familien zu unterstützen, sodass wir eine Auf­stiegsgesellschaft sind, in der jeder es schaffen kann, erfolgreich zu sein, in der jeder es schaffen kann, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und in weiterer Folge für seine eigene Familie auch zu sorgen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Dritten, sehr geehrte Damen und Herren, hat die Krise eines ganz deutlich gezeigt: Immer mehr Wertschöpfung findet in den großen Digitalkonzernen statt. Was bedeutet das für uns? – Das bedeutet für uns, dass wir auf der einen Seite diese Konzerne besser besteuern müssen, dass wir diese Konzerne stärker besteuern müssen. Wir sind froh über den internationalen Fortschritt, den es in diesem Bereich gibt, aber wir wollen hier in Österreich weiter vorangehen. Wir waren unter den ersten Ländern, die eine Digital­steuer eingeführt haben, um genau diese großen Tech-Konzerne zu besteuern, und wir werden diesen Weg weiter fortsetzen, um mehr Steuergerechtigkeit auch zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Österreich auf der einen Seite und gro­ßen Tech-Konzernen auf der anderen Seite herzustellen.

Parallel dazu ist es aber wichtig, dass wir selbst in Österreich die Digitalisierung vo­rantreiben. Wir – die zuständige Ministerin sitzt neben mir – investieren gerade 1,4 Mil­liarden Euro in den Ausbau von superschnellem Internet. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Wir stellen sicher, dass in der Schule nicht nur alle Schülerinnen und Schüler mit End­geräten, also mit Tablets oder Laptops, versorgt werden, sondern dass auch im Unter­richt diese digitalen Tools mehr und mehr genutzt werden. Und wir investieren in die Digitalisierung unserer Verwaltung, weil wir wissen, dass in diesem Bereich mehr und mehr Wertschöpfung stattfinden wird und dass viele Jobs in Zukunft von diesem Bereich mehr und mehr abhängen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können zu Recht optimistisch auf die nächsten Jahre schauen, wir können zu Recht voller Optimismus auf die Wirtschaft, auf den Ar­beitsmarkt, auf die Beschäftigung blicken, und wir werden uns als Bundesregierung be­mühen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen Aufschwung auch stattfinden zu lassen, um ihn zu unterstützen und vor allem um sicherzustellen, dass er bei allen Menschen ankommt, die täglich aufstehen und hart arbeiten, denn das sind diejenigen, die in unserem Land nicht die Dummen sein dürfen. – Vielen Dank, sehr


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geehrte Damen und Herren. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeord­neten der Grünen.)

9.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Melchior. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.


9.29.21

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die letzten Monate waren wirklich eine sehr, sehr harte Zeit, die dadurch geprägt war, dass ganz viele Menschen in diesem Land an einem Strang gezogen haben.

Eine Gruppe hat das ein bissel ausgelassen, sehr stark sogar, nämlich die der SPÖ. Sie war geprägt durch Streit in einer für alle Beteiligten sicher sehr herausfordernden Zeit, und ich möchte einmal festhalten, wie man das beschreiben kann: Mit Bösartigkeit und Inkompetenz wurde es bezeichnet; die SPÖ hätte den Zugang zur Basis verloren, hat es geheißen. Wer jetzt sagt: Was ist mit dem Generalsekretär der ÖVP los, wieso ist der so gemein in Richtung SPÖ?, dem kann ich nur sagen, das sind nicht meine Worte, die ich da verwende, sondern das sind Worte des ehemaligen, gescheiterten Vorsitzenden der SPÖ Christian Kern oder des Landeshauptmannes in Kärnten Peter Kaiser. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Sie beschreiben eine Situation in der SPÖ, die durch Streit, Missgunst und Bösartigkeiten geprägt ist. So kann man vielleicht eure Partei führen, aber nicht die derzeitige Krise bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deswegen bin ich wirklich sehr froh, dass man sich nicht an den Vorschlägen der SPÖ orientiert, an diesem bösartigen Klassenkampf, der jetzt wieder hervorgerufen wird, um von diesem Streit abzulenken, sondern dass man sich andere Maßnahmen überlegt hat. Die Coronahilfsmaßnahmen im Ausmaß von 35 Milliarden Euro haben genau das er­möglicht, dass wir weiter Betriebe in Österreich unterstützen konnten, dass wir Arbeits­plätze sichern und den Menschen die Möglichkeit geben konnten, ihr Leben selbstbe­stimmt weiter zu gestalten – und genau das ist es, worauf es ankommt – nicht bösartiger Klassenkampf: Unternehmer gegen Mitarbeiter, die einen gegen die anderen ausspie­len. Das ist uralt, das bringt gar nichts und ist auch nicht der Weg, den wir uns in Öster­reich wünschen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sehen auch, dass es Erfolg hat. Wir sind dank der Bundesregierung, dank der Men­schen, die da mitgewirkt haben, dank des großen Einsatzes von ganz vielen Menschen besser durch diese Krise gekommen und stehen jetzt besser da. Der Bundeskanzler hat es angekündigt: Wir haben jetzt wieder die Normalität, die wir uns gewünscht haben (Abg. Kickl: Na, na! – Abg. Belakowitsch: Nein, das haben wir uns nicht gewünscht!), die wir aber nicht erwartet haben. Wir erleben jetzt, dass es wieder zu einem Aufschwung kommt: 4 Prozent Wirtschaftswachstum, nächstes Jahr 5 Prozent Wirtschaftswachstum. Es ist ein enormer Boom, eine enorme Kraft und Energie, die hier entsteht. Man kann sich jetzt entscheiden: Will man den Klassenkampf, will man das Gegeneinanderaus­spielen oder will man eine Aufstiegsgesellschaft, wie es der Bundeskanzler beschrieben hat? Ich für meinen Teil weiß, was wir wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen eine Gesellschaft, in der jede und jeder alles erreichen kann, was sie oder er will, in der alle Möglichkeiten gegeben sind, um wirklich ein selbstbestimmtes Leben zu führen, um alles erreichen zu können.

Zur SPÖ sage ich noch zum Abschluss: Ihr macht eine Politik, die schon ganze Partei­tage leergespielt hat. Tut mir nur einen Gefallen und macht nicht Politik, die auch den Standort leerspielt! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

9.33



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 47

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.


9.33.50

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Ge­schätzte Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Mel­chior, es geht nicht um Klassenkampf (Widerspruch bei der ÖVP), und ich werde euch das dann auch erläutern, warum das nicht so ist, wie ihr behauptet.

Wir haben heute das Thema dieser Aktuellen Stunde ganz bewusst gewählt. Warum? – Weil die Menschen zu Hause einmal wissen sollen: Wer bezahlt bisher die Krise? Bisher bezahlen diese Krise die zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten.

Herr Bundeskanzler, Sie haben mit Unterstützung der Grünen Pensionskürzungen be­schlossen – in einem Krisenjahr! Sie waren es, der mitten im Coronajahr 2020 die Kür­zungen für angehende Pensionisten beschlossen hat. (Abg. Disoski: Das stimmt ja nicht!) Alle zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten bekommen dank Ihnen nicht die volle Anpassung der aliquoten Pensionserhöhung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bela­kowitsch – in Richtung Abg. Disoski –: Das habt ihr beschlossen!)

Bei einer Bruttopension von 1 500 Euro im Monat – das ist keine hohe Pension, 1 500 Euro im Monat – kürzen Sie den Menschen die Pension um 420 Euro brutto im Jahr, und dieser Verlust erhöht sich danach Jahr für Jahr.

Sie kürzen auch bei jenen Menschen, die immer die sogenannten Leistungsträger für Sie sind, 45 Jahre Beiträge leisten, 45 Jahre in die Sozialversicherung und ins Steuer­system einzahlen. Diesen Menschen haben Sie die abschlagsfreie Pension genommen, und das ist mehr als unfair gegenüber jenen Leistungsträgern, von denen Sie immer sagen, sie seien so wichtig für das Land. (Abg. Wurm: Bravo, Beppo! – Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Diesen Leistungsträgern nehmen Sie etwas weg, anstatt ihnen etwas zu geben.

Es gibt keine Coronaprämie, keine Entlastung bei den kleinen und mittleren Einkommen, keine steuerfreie Coronaprämie für Unternehmen mit ihren Mitarbeitern für 2021, keine höhere Steuerfreiheit für die Pendlerinnen und Pendler bei Taggeldern und bei Auf­wandsersätzen. Klatschen reicht da nicht, Herr Bundeskanzler, sondern diese Men­schen haben sich eine Wertschätzung und eine finanzielle Belohnung verdient! (Beifall bei der SPÖ.)

Heute findet der nächste Pensionsraub statt. Heute beschließen Sie am Abend die Ab­schaffung der Sonderunterstützung im Bergbau. Eine kleine Gruppe von knapp 600 Menschen ist dort noch tätig, die zahlen höhere Beiträge, die leisten nach wie vor überwiegend schwere Arbeit, und Sie nehmen ihnen diese Sonderunterstützung weg. Das System ist immer das gleiche: Sie nehmen einer Gruppe von Arbeitnehmern etwas weg, aber die anderen haben nichts davon. Das ist nichts anderes als ein Ausspielen innerhalb dieser Gruppe, und das haben sich diese Menschen nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zur Gruppe der Arbeitslosen. Wir erinnern uns: Im April 2020 gab es in Österreich eine Rekordarbeitslosigkeit von 571 000 Menschen. 220 000 Menschen haben wieder einen Job gefunden. Herr Arbeitsminister, rund 350 000 sind noch arbeitslos, davon sind 138 000 Langzeitbeschäftigungslose, die über zwölf Monate keinen Job gefunden haben. Da hat die Regierung ganz einfach 15 Monate verschlafen, rechtzeitig Beschäfti­gungsprogramme für diese betroffene Gruppe auf die Beine zu stellen. (Abg. Michael Hammer: Das stimmt ja nicht!)

Zusammengefasst: Herr Bundeskanzler, wer bezahlt für die Krise? – Es sind die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, es sind die zukünftigen Pensionistinnen und Pensionis­ten, es sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft, wenn man auch davon ausgeht,


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dass Sie von der ÖVP mit Ihrem über den Wirtschaftsbund eingebrachten Vorschlag den Arbeitslosen das Arbeitslosengeld auf 40 Prozent senken wollen. Und Sie haben auch die Klein- und Mittelunternehmen in der Krise zurückgelassen. Herr Bundeskanzler, Ver­teilungsgerechtigkeit sieht anders aus!

Ich sage Ihnen jetzt, wer bis dato für die Krise nicht bezahlt: Es sind die Vermögenden, es sind die Großkonzerne, es sind die (Ruf: Gewerkschaften!) Onlinemultis und es sind jene, die Lohn- und Sozialbetrug betreiben. Die werden von Ihnen bis dato verschont!

Es gibt Vermögende in diesem Land, die sagen: Wir wollen einen Beitrag leisten, wir unterstützen die Forderung nach mehr Solidarität, wir wollen eine gesetzliche Regelung für eine Solidaritätsabgabe, wir wollen Erbschafts- und Schenkungssteuern, wie sie viele andere Länder in ganz Europa schon eingeführt haben, und wir unterstützen eine Soli­daritätsabgabe für Onlinemultis. Es ist wirklich unglaublich: Jetzt gibt es Vermögende in diesem Land, die bereit sind, einen Beitrag zu leisten, und Sie, Herr Bundeskanzler, nehmen dieses Angebot nicht an! – Warum schützen Sie hier? Warum machen Sie nicht die entsprechenden gesetzlichen Regelungen?

Von Arm bis Reich, vom Kleinen bis zum Großen: Niemand in diesem Land versteht, warum ein Würstelstand mehr Steuern zahlt als ein Onlinemulti. Das versteht niemand mehr! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hauser.) Und genau deshalb, Herr Bundes­kanzler, sprechen wir nicht von Klassenkampf. Wir sprechen nicht von Klassenkampf, wenn Vermögende bereit sind, auch einen Beitrag zu leisten, und Sie dieses Angebot nicht annehmen.

Abschließend noch einen Punkt, den ich ansprechen möchte: Lohn- und Sozialdumping.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie, zum Schlusssatz zu kommen.


Abgeordneter Josef Muchitsch (fortsetzend): Warum, Herr Bundeskanzler, machen Sie Lohn- und Sozialdumping in diesem Land billiger? Wir als SPÖ werden nicht müde werden, Ihre verfehlte und unsoziale Politik aufzuzeigen (Abg. Michael Hammer: Ihr seid schon müde!), und ich hoffe, vielen Menschen wird das auch immer mehr bewusst; wir wissen das aus Rückmeldungen. Wir werden weiter darum kämpfen, dass es eine soziale und gerechte Verteilung in Österreich gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

9.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kickl. – Bitte.


9.39.53

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! „Wer zahlt die Kosten der Corona-Kri­se?“ – Vorab eine Gratulation an die Sozialdemokratie, denn nach dem politischen Griff ins Klo vor gar nicht allzu langer Zeit, nämlich im Zusammenhang mit der österreichi­schen Staatsbürgerschaft, die Sie zu einem Ramschartikel degradieren wollten, ist das jetzt einmal ein politischer Ansatz, dem man positiv gegenüberstehen muss. Sie stellen ansatzweise die richtige Frage.

Sie stellen die Frage aber nur ansatzweise richtig, weil man sozusagen zur Vervollstän­digung des gesamten Überblicks noch eine zweite Frage hinzufügen muss. Und diese zweite Frage lautet wie folgt: Ja, wer bitte schön ist denn derjenige, der die Kosten ver­ursacht hat, die jetzt zu zahlen sind? Erst, wenn Sie diese zweite Frage, die nach dem Verursacherprinzip, dazu nehmen, dann wird das Bild vollständig.

Sehen Sie, meine Damen und Herren, bei der Antwort landen wir dann natürlich neben der Österreichischen Volkspartei und neben den Grünen auch bei den Damen und Her­ren der Sozialdemokratie. Die kommen da auch überhaupt gar nicht gut weg, denn so,


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wie die Regierung, so, wie der Bundeskanzler, der Vizekanzler und alle Minister, wie sie heißen, ja sozusagen eine regelrechte Liebhaberei im Zusammenhang mit Lockdowns und Schließungsmaßnahmen am laufenden Band entwickelt haben, so konnte es ja auch der Sozialdemokratie bei diesen sinnlosen und kontraproduktiven Maßnahmen nicht genug sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus der Verantwortung können Sie sich ja nicht hinausstehlen! Ihnen war das ja alles noch zu wenig, und bis heute verfolgen Sie diesen Wahnsinn weiter. Deshalb hat die Sozialdemokratie in den letzten Monaten nicht nur das Projekt betrieben, ihre eigene Partei zu ruinieren und an den Rand des Konkurses zu führen, das auch, sondern in Komplizenschaft mit der ÖVP und mit den Grünen das gleiche Projekt für die Wirtschaft dieses Landes voranzutreiben. Das ist eine sehr, sehr gefährliche Allianz, die sich hier gebildet hat.

Genauso, wie es Türkis und Grün gewesen sind, die diese Vermögensumverteilung von den Kleinen zu den Großen – mit dem Vehikel ihrer sogenannten Corona-, oder ihrer sogenannten Gesundheitspolitik – organisiert haben, genauso war auch die SPÖ immer in Komplizenschaft mit dabei. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass Amazon, Hygiene Austria und wie sie alle heißen, die Riesen der Pharmaindustrie, die Gewinner dieser Coronakrise sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Es war auch die Sozialdemokratie, die den Weg freigemacht und aufbereitet hat für das, was jetzt kommt; und das, was jetzt vonseiten der ÖVP und vonseiten der Grünen kommt, das ist der Großangriff auf die kleinen Leute, das ist der Großangriff auf die Leistungsträger des Mittelstands. Das ist dasjenige, was kommt. Der Großangriff auf die Hackler, der Großangriff auf die Arbeiter, der Großangriff auf die Pensionisten, der Großangriff auf die bodenständigen Unternehmer und natürlich auch der Großangriff auf die Arbeitslosen, das heißt auf all diejenigen, die sich nicht mit Ihrem Spendensystem – Stichwort Projekt Ballhausplatz – von vornherein aus der Verantwortung herausgekauft haben.

Bei den Medien werden Sie sicherlich nicht sparen, auch wenn Sie sich jetzt als spar­samen Asketen hingestellt haben, Herr Bundeskanzler. Dort sind die Millionen so reich geflossen wie überhaupt noch nie – übrigens auch im roten Wien, das sage ich noch dazu. Die Medien sind angefüttert worden wie die Martinigänse. Für die Helden der Krise haben Sie bis heute kein Geld übrig gehabt. – Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wird abkassiert werden? – Ich bringe Ihnen ein paar Beispiele. Es wird zum Beispiel durch die Erhöhung von Energiepreisen abkassiert werden. Das trifft die Kleinen ganz besonders hart. Diese Energieunternehmen sind in der öffentlichen Hand. Sie können das in den „Salzburger Nachrichten“ nachlesen. Die Strompreise werden erhöht. Ich garantiere Ihnen, es wird im Herbst und Winter eine Teuerungswelle in diesem gesamten Energiesektor kommen, wo es um den Strom geht, wo aber natürlich auch diejenigen, die sozusagen noch Gashaushalte haben, ordentlich zur Kasse gebeten werden – all das unter dem Deckmantel der Ökologisierung. Das ist ja jetzt für Sie gleichbedeutend mit dem Fortschritt. Das ist der Tarnmantel, den man über all diese Unternehmungen stülpt.

Einen Vorgeschmack haben wir ja schon mit der NoVA-Erhöhung bekommen, wo Fami­lienautos und Transporter, die die Unternehmer brauchen, dann quasi zu einer Art Lu­xusartikel werden. So wird die Reise weitergehen: Unter dem Deckmantel der Ökologi­sierung wird abkassiert.

Noch etwas wird kommen: Sozialabbau wird kommen. Sie haben die Leute zuerst in die Kurzarbeit geschickt, dann in die Arbeitslosigkeit. Neue Arbeitsplätze haben Sie nicht geschaffen, den Schutz vor Billigarbeitskräften aus dem Ausland bringen Sie nicht zu­stande. Jetzt stigmatisieren Sie diese Arbeitslosen als Sozialschmarotzer und mit diesem


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Vehikel gehen Sie jetzt her, um Ihre Kürzungen zu rechtfertigen. Das ist der Plan, den Sie verfolgen: Kürzungen beim Arbeitslosengeld, Kürzungen bei der Notstandshilfe, die Streichung der - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen – die Redezeit ist vorbei –, dass Sie zum Schlusssatz kommen?! – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Die Hacklerregelung ist schon angespro­chen worden. Meine Damen und Herren, der Plan von Türkis und Grün in Komplizen­schaft mit der SPÖ lautet: Bei den Kleinen abkassieren! Unser Plan lautet, Sie zur Kasse zu bitten, und zwar bei den nächsten Wahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Maurer. – Bitte.


9.45.39

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regie­rungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Also einen „Groß­angriff“, wie Herr Kickl ihn hier sieht, kann ich absolut nicht erkennen. Im Gegenteil: Die­se Regierung hat in der Coronakrise mehr für armutsbetroffene Menschen getan als Re­gierungen zuvor, Herr Kickl. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Von Sozialabbau und Arbeitslosengeldkürzungen kann absolut nicht die Rede sein, denn wir sind Teil dieser Regierung und das wird es mit uns garantiert nicht geben. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte ein bisschen darüber sprechen, was wir getan haben, um eben genau das zu verhindern, was in einer so massiven Gesundheits-, Beschäftigungs- und Wirtschafts­krise droht, nämlich dass Menschen in die Armut abrutschen. Damit das nicht passiert, haben wir ganz, ganz viele Maßnahmen getroffen: Wir haben 360 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Wir haben für Kinder, die in der Mindestsicherung sind, also Kinder, die in Familien leben, wo es ein sehr schlechtes, ein sehr niedriges Einkommen gibt, die poten­ziell von Armut betroffen sind, die in schwierigen sozialen Situationen sind, 400 Euro zusätzlich gezahlt. Wir haben zweimal einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld gezahlt, insgesamt 900 Euro. Das hat es davor nie gegeben, bitte! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In der Wirtschaftskrise 2008, als ein sozialdemokratischer Bundeskanzler an der Macht, die Sozialdemokratie in der Regierung war, hat es das nicht gegeben. Die Sozialde­mokratie hat das nicht gemacht. Wir haben es sehr wohl gemacht, um die Menschen, die in dieser Krise arbeitslos geworden sind, zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie sich das Leben weiterhin leisten können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Kollege Muchitsch spricht hier von Pensionskürzungen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben die Mindestpension auf 1 000 Euro erhöht, wir haben auch die Mindestsicherung um 30 Euro erhöht. Kollege Muchitsch spricht von der Hacklerregelung, die wir abge­schafft haben. Gerade diese Woche sind die Daten herausgekommen: Der Genderpen­siongap geht weiter auf. Haben die Frauen vorletztes Jahr noch 60 Prozent der Pension der Männer bekommen, waren es 2020 nur 56 Prozent, weil nämlich 11 060 Männer die Hacklerpension bekommen haben und drei Frauen – 11 000 Männer, drei Frauen. (Abg. Wurm: Schlechte Antwort, Frau Kollegin! ... recherchiert! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist ganz sicher nicht gerecht, Kollege Muchitsch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben dafür gesorgt, dass es in Zukunft den FrühstarterInnenbonus gibt, von dem Männer und Frauen gleichermaßen profitieren, wenn sie früh zu arbeiten begonnen haben.


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(Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das ist gute Sozialpolitik. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir haben 100 Euro zusätzliches Schulstartgeld gezahlt. Wir haben ein Familienpaket im Ausmaß von 187 Millionen Euro geschnürt, über 50 Millionen Euro in den Familien­härtefonds, 12 Millionen Euro für AlleinerzieherInnen, die von dieser Krise ganz beson­ders betroffen waren. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir haben Steuern gestundet, wir ha­ben Delogierungen verhindert. Wir haben ausgesetzt, dass Menschen ihre Wohnung verlieren können, wenn sie die Miete nicht zahlen können. Wir setzen da auch noch etwas drauf: Wir werden dieser Tage 24 Millionen Euro für Delogierungsprävention be­schließen, damit auch jetzt nicht die Situation eintreten kann, dass Menschen ihre Woh­nungen verlieren, weil sie aufgrund von Corona die Miete nicht zahlen können – 24 Mil­lionen Euro. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben den Härtefallfonds eingerichtet, der ganz vielen Menschen in EPUs, Einper­sonenunternehmen, ermöglicht hat, dass sie nicht in eine dramatische Situation kom­men. Es sind insbesondere auch Frauen, die davon betroffen sind, Pflegekräfte bei­spielsweise. Wir haben den NPO-Fonds eingerichtet, der insbesondere Menschen im Kunst- und Kulturbereich, wo es auch sehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse gibt, unterstützt hat. Wir haben die Kurzarbeit gehabt, sie ist erwähnt worden, wir haben einen Schulungsbonus beim AMS eingerichtet, den haben wir bitte verdreifacht, 180 Euro Bil­dungsbonus gibt es jetzt.

Wir haben mit der Aktion Sprungbrett ein sehr ambitioniertes Ziel, nämlich 50 000 Lang­zeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist ein riesengroßes Programm, das dazu dienen soll, dass diese Krise so bewältigt werden kann, dass Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit wieder herauskommen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Meine Redezeit ist gleich zu Ende, ich möchte mir das nicht einheimsen, dass der Prä­sident mich daran erinnern muss. Die Liste, was wir alles getan haben, um zu verhindern, dass Menschen in Österreich in die Armut abrutschen, wäre noch deutlich länger. Das werden wir auch fortsetzen.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, so viele Maßnahmen hat es in der Wirtschaftskrise unter Ihrem Bundeskanzler nicht gegeben. Genau das zu verhin­dern, das ist grüne Politik, das ist gute Sozialpolitik! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Meinl-Reisin­ger. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen.


9.50.58

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuschauerInnen! Ich finde die Debatte sehr wichtig und sehr wesentlich, und ich danke der Sozialdemokratie für die Fragestellung, weil das tatsächlich eine sehr wesentliche Frage ist: Wer zahlt die Krise? Richtigerweise ist auch angesprochen worden, ich würde einmal sagen, von allen Fraktionen, aber auch von meiner Vorrednerin Rendi-Wagner, dass es in dieser Krise Verlierer gibt, und zwar sehr viele Verlierer, dass es aber auch Gewinner gibt.

Vereinfacht gesagt kann man das so zusammenfassen: Die Krise werden wie immer die Mittelschicht zahlen, denn sie zahlt immer alles, die Selbstständigen in unserem Land und die Jungen. Die Jungen sind von der Krise ganz massiv betroffen, ich glaube, mein Kollege Loacker wird da noch im Detail darauf eingehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Wesentlich ist meines Erachtens – und darum finde ich auch, dass das ein wenig am Thema vorbeigeht –, jetzt nicht gleich von Steuererhöhungen zu sprechen, sondern einmal die Frage zu beantworten, wie wir es schaffen, nachhaltigen Aufschwung zu be­kommen. Ich freue mich auch über die heurigen Wachstumszahlen und die Prognose für das kommende Jahr, wir wissen aber ganz genau, dass da jetzt sehr viel auch nach­geholter Konsum ist, und wir müssen es ja schaffen, zu einem nachhaltigen Aufschwung und Wachstumspfad in Österreich zu kommen, denn dieses Wachstum ist wesentlich, um tatsächlich aus der Krise rauszukommen. Ich finde es falsch, jetzt über Steuererhö­hungen zu reden, denn gerade, um dieses Wachstum zu erreichen, braucht es nicht Steuererhöhungen, sondern eines ganz gewiss: Entlastungen. (Beifall bei den NEOS.)

Es braucht auch und gerade steuerliche Entlastungen der Mittelschicht. Das ist ange­sprochen worden: Die Mittelschicht ist massiv unter Druck. Sie kommt durch die Krise unter Druck, sie war schon davor unter Druck, sie kommt durch die Niedrigzinspolitik der EZB massiv unter Druck, sie kommt durch Reallohnverluste und steigende Preise unter Druck – die Inflation ist auch schon angesprochen worden.

Es muss möglich sein, dass der Aufstieg gelingt, und zwar durch eigene Arbeitsleistung, und es muss auch möglich sein, nicht nur durch eigene Arbeitsleistung das Einkommen zu bestreiten, sondern sich und vielleicht auch den Kindern und Enkelkindern etwas auf­zubauen. Dafür muss der Staat Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, aber nicht, wie es in den letzten Monaten passiert ist, paternalistisch in alle Bereiche hineinregieren. Damit muss Schluss sein, Schluss mit diesem süßen Gift der Bevormundung, von dem diese Bundesregierung einen ganzen Pott getrunken zu haben scheint! (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben eine Entlastung angekündigt, Herr Bundeskanzler. Das begrüßen wir außer­ordentlich. Aber – und jetzt kommt das ganz große Aber – die letzte Entlastung hat sich ja als Taschenspielertrick entpuppt, und die große Sorge ist, dass das mit der nächsten steuerlichen Entlastung wieder so ist. Das ist das Phänomen: Ich nehme es dir aus der linken Tasche und gebe es dir dann gönnerhaft in die rechte Tasche. – Sie wissen, was ich anspreche: die kalte Progression.

Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die jeden und jede, der oder die in Österreich Steuern zahlt, betrifft. Die letzte Steuerreform ist durch die Effekte der kalten Progression längst schon wieder aufgebraucht. Ich erinnere Sie daran, dass wir 2019 alle hier gestanden sind und auch Sie ein Taferl in die Kamera gehalten haben, auf dem auf die Frage der Abschaffung der kalten Progression stand: Ja! – Wann, wenn nicht jetzt, wäre der richtige Zeitpunkt? (Beifall bei den NEOS.)

Ja, wir begrüßen auch außerordentlich, dass es internationale Initiativen gibt, zu einer höheren Steuerleistung von internationalen Konzernen zu kommen, weil das ja genau das ist, was den Mittelstand so beschäftigt. Dieser wird geknechtet, mit Steuern, mit Ab­gaben, mit Gebühren, mit Bürokratismus; und der Bürokratismus ist es auch, der jetzt den Aufschwung erschwert.

Damit komme ich auch zur Zahlungsmoral des Staates  das war jetzt gerade wieder Thema in den Ausschüssen –: Wenn das Finanzamt etwas von Ihnen will, dann sind die sehr ratzfatz, dann geht das sehr, sehr schnell, wenn aber Sie etwas vom Finanzamt bekommen sollen, dauert das Monate. Damit muss Schluss sein, meine Damen und Herren! Eine höhere Zahlungsmoral des Staates wäre auch ein Schritt in Richtung nach­haltiger Entlastung des Mittelstandes. (Beifall bei den NEOS.)

Ich habe es schon gesagt: Es muss Schluss sein mit „Koste es, was es wolle“. – Das war der falsche Ansatz. Koste es, oder tun, was nötig ist – das hätte ich mir von einer von der ÖVP geführten Regierung erwartet, und nicht, den Steuergeldtopf nach dem Gießkannenprinzip über alles auszuschütten. Es sind insbesondere die Jungen, die die


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Zeche zahlen werden, wenn Sie nicht bereit sind, endlich auch Reformen anzugehen, und das haben Sie bislang nicht getan. Sie haben es oft versprochen, und auch die Konsolidierung des Budgets, die Sie sich so auf die Fahnen heften, ist vor allem dadurch – oder nur dadurch – zustande gekommen, dass die Steuereinnahmen auf­grund der wirklich tollen Unternehmer und Betriebe sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer in unserem Land gesprudelt sind, nicht aber aufgrund der tollen Leistung einer Reformregierung, wie Sie es eigentlich versprochen haben.

Mein Appell: Stellen Sie die Menschen in den Mittelpunkt Ihrer Politik und sorgen Sie für einen nachhaltigen Aufschwung! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

9.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schwarz. – Bitte.


09.56.18

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Titel der heu­tigen Aktuellen Stunde ist lang, das Fazit kurz: Thema verfehlt.

Wir wissen nämlich aus den internationalen Vergleichen, dass Österreich durch die Ar­beit dieser Bundesregierung – mit Bundeskanzler Kurz an der Spitze – besser durch die Krise gekommen ist als sehr, sehr viele andere Länder. Was genau gemacht wurde, haben ja die Klubobfrau genauso wie der Herr Bundeskanzler erörtert, und da brauchen wir einen internationalen Vergleich wirklich nicht zu scheuen. Was mich aber wundert, ist, dass wir sehr deutlich gemerkt haben, dass für die Opposition am Anfang das Ge­meinsame im Vordergrund gestanden ist. Das hat sich entscheidend geändert, davon ist überhaupt nichts mehr zu spüren, und ganz an der Spitze mischt da die SPÖ mit.

Von: Die Richtung stimmt!, spüre ich auch schon lange nichts mehr. Die Richtung stimmt nämlich weder, was den gemeinsamen Weg aus der Krise betrifft, noch oder schon gar nicht betreffend den internen gemeinsamen Weg; denn, wenn man die wirkliche Vehe­menz, mit der der burgenländische Landeshauptmann der Parteivorsitzenden ausrichtet, was in der Partei alles nicht stimmt, beobachtet, kann man sich wirklich nur wundern. Wenn man dann den Parteitag sieht und feststellt, dass dort alles nach eitel Wonne klingt, kann ich dazu nur sagen: Sehr mutig, gratuliere! Da werden nämlich persönliche Kränkungen offenbar. Da geht es einfach darum, wer wem was ausrichtet, nach außen hin aber: großes Schweigen. Da sind sich die Sozialdemokraten einig.

Ich finde es ja interessant, dass sich jetzt auch der burgenländische Landeshauptmann zur Verstärkung für seine Wirtschaftspolitik Christian Kern geholt hat. Es ist aber auch nicht verwunderlich, denn Paul Pöchhacker, den wir alle noch aus dem Wahlkampf 2017 in Erinnerung haben, der für Dirty Campaigning gestanden ist, ist ja schon dort. Doskozil verstärkt sein Team also mit all denjenigen, die die Bundes-SPÖ wie einen heißen Erd­apfel fallen lässt.

Heute sagt Christian Kern im „Kurier“ auch etwas sehr Interessantes: „Aber die SPÖ hat – sarkastisch formuliert – das Problem, dass ihre Intriganten auch noch Dilettanten sind, die Probleme nur vergrößern, aber nicht zur Klärung beitragen.“

Was heißt das jetzt? – Die SPÖ hätte genügend mit sich selbst zu tun und könnte die restliche, kaum mehr spürbare Energie besser gemeinsam für Österreich verwenden, als zu Kurz-muss-weg-Partys zu gehen, denn wir konzentrieren uns auf den Weg nach vorne. Der Bundeskanzler hat es erläutert: Wir sind im Aufschwung, und diesen Weg möchten wir, gemeinsam mit Ihnen, gerne weitergehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Egal, für welche Bevölkerungsgruppe, welches Geschlecht, welche Ausbildung, welche Region, für wen auch immer: Je mehr mitziehen und mitarbeiten, desto größer wird die­ser Aufschwung, auf den wir uns alle freuen und in dem wir schon mittendrin sind, wer­den. Und ich sage Ihnen eines: Klassenkampf ist fehl am Platz, Arbeit für Österreich nie. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

9.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schatz. – Bitte.


9.59.26

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bun­desregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! – Frau Kollegin Schwarz, es ist auch spannend, dass Sie in Ihrer Rede mehr Zeit darauf verwenden, sich über die SPÖ auszu­lassen, als darüber zu reden, was die Antworten auf die Frage sind, wer diese Krise zahlen soll. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Ihr redet ja nicht darüber, was bei euch los ist! Wir machen uns Sorgen um euch!)

Denn eines ist klar: Die Coronakrise ist noch nicht vorbei, die Frage aber, wer dafür zahlen wird, diese Frage müssen wir jetzt stellen.

Da ist für uns als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eines ganz klar: Es kön­nen nicht die vielbeklatschten Helden und Heldinnen der Krise sein, die Kassiererin im Handel, die Sanitäter und Sanitäterinnen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ge­sundheitswesen oder die Reinigungs- und Pflegekräfte. Es können auch nicht die Frauen sein, die ohnehin schon einen großen Teil der Last dieser Krise schultern und neben der ohnehin vorhandenen Mehrfachbelastung auch noch für Homeschooling oder die Pflege von Angehörigen alleine verantwortlich waren, das alleine geschultert haben. Es können auch nicht die 350 000 Kinder in Österreich sein, die von Armut und von Ausgrenzung betroffen sind, weil sich gerade auch für sie diese Coronapandemie entsetzlich ausge­wirkt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Es können auch nicht diejenigen sein, die durch diese Krise zeitweise oder dauerhaft arbeitslos geworden sind. Da ist es schon bezeichnend, dass trotz der größten Arbeits­losigkeit in der Zweiten Republik die türkis-grüne Regierung nicht bereit war, die Nettoer­satzrate von 55 auf 70 Prozent anzuheben und somit Existenzen zu sichern und dafür zu sorgen, dass diese Menschen nicht in die Armut abgleiten. Stattdessen will der Herr Arbeitsminister den Druck auf Arbeitsuchende noch weiter verschärfen. Statt prekäre Arbeitsverhältnisse zu bekämpfen, statt schlechte Arbeitsbedingungen zu bekämpfen, statt niedrige Löhne zu bekämpfen, bekämpfen Sie Arbeitslose, und das ist in dieser Arbeitslosenkrise wirklich unfassbar. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Diese Krise hat von uns allen viel abverlangt, oder sagen wir, von fast allen, weil für einige wenige – für die, die es sich ohnehin selbst richten können – die Krise noch tolle Früchte getragen hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Laut der „Trend“-Reichenliste konnten alleine die zehn reichsten Österreicherinnen und Österreicher ihr Vermögen im Coro­najahr um satte 30 Prozent erhöhen. Auch die Managerbezüge sind beträchtlich gestie­gen. Im Durchschnitt kassiert ein Vorstand in einem ATX-Unternehmen 1,9 Millionen Eu­ro, das ist das 57-Fache eines durchschnittlichen Einkommens in Österreich. Das ist wirklich eine Schieflage, die sich noch weiter ausgeprägt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das heißt, während die einen in dieser Krise den Gürtel enger schnallen mussten, wie das im neoliberalen Jargon immer heißt, während der Großteil mit vielen Einschnitten durch diese Krise getaucht ist und manche noch immer nicht wissen, wie sie am Ende des Monats die Miete bezahlen, den Kühlschrank füllen oder die Rate für die Zahnspan­ge bezahlen sollen, gibt es einige wenige, die auf der anderen Seite aus dieser Krise


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Profite geschlagen haben. (Abg. Hörl: Die Gewerkschafter!) Diese Schieflage, sehr ge­ehrte Damen und Herren, ist für uns nicht tragbar. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Die roten Gewerkschafter! Das sind die ...!)

Deshalb muss die Antwort auf die Frage, wer diese Krise zahlen soll, ganz klar sein. Es können nicht alleine jene sein, die ohnehin schon den Löwenanteil der Steuern leisten. Wir brauchen dringend Millionärssteuern, wir brauchen Erbschafts- und Schenkungs­steuern auf Millionenerbschaften (Beifall bei der SPÖ) und wir brauchen endlich einen gerechten und fairen Beitrag großer Onlinekonzerne wie Amazon und Co, die unermess­liche und unerfassbare Profite aus dieser Krise geschlagen haben.

Also, Herr Bundeskanzler, wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt, einen fairen und solidarischen Beitrag der Reichen und Onlinekonzerne für alle umzusetzen? Been­den Sie Ihre türkise Klientelpolitik und handeln Sie im Sinne der Menschen und nicht im Sinne der Profite Ihrer Spender! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. Ruf bei der ÖVP: Ja, genau so kommt die SPÖ nicht weiter!)

10.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fuchs. Das Wort steht bei ihm. – Bitte.


10.04.01

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kein Zweifel, die Coronakrise hat ein Riesenloch in den Staatshaushalt gerissen, und spätestens nach dem Ende der Pandemie werden wir uns die Frage stellen müssen: Wer wird das alles bezahlen?

Den Beteuerungen des Herrn Bundeskanzlers, aber auch des Herrn Finanzministers, dass der Weg aus der Krise ohne Steuererhöhungen erfolgen soll, ist nicht zu trauen, und ich werde das gleich mit einem Beispiel untermauern. (Beifall bei der FPÖ.)

Der erste Teil der viel gepriesenen ökosozialen Steuerreform mit einer massiven Erhö­hung der NoVA um 400 Millionen Euro ist der erste Vorgeschmack eines drohenden Sparpakets, versteckt unter dem Mäntelchen des Klimaschutzes. Diese NoVA-Erhöhung betrifft insbesondere Kraftfahrzeuge, die von Kleingewerbetreibenden und Familien ver­wendet werden. Diese Kleingewerbetreibenden und Familien sind die ersten Opfer Ihrer ökosozialen Steuerreform, Herr Bundeskanzler, die man eher als ökoasoziale Steuerre­form bezeichnen sollte! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich den Aufbau- und Resilienzplan ansieht, den wir unlängst hier diskutiert haben, dann weiß man auch, wer die nächsten Opfer Ihrer ökoasozialen Steuerreform sind: alle Autofahrer, insbesondere die Pendler, aber auch die Unternehmer.

Die Bundesregierung umschreibt das mit folgenden Schlagworten: Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales, Ökologisierung des Dienstwagen­privilegs, Bepreisung von CO2-Emissionen außerhalb des Emissionshandels, weitere Maßnahmen gegen den Tanktourismus und so weiter. – Ökologisierung heißt nichts an­deres als Steuererhöhung. In Kraft treten sollen diese Steuererhöhungen bereits im ers­ten Quartal des nächsten Jahres.

Herr Bundeskanzler, ist Ihnen aufgefallen, dass Sie mit keinem Wort die ökosoziale Steuerreform in den Mund genommen haben, die Sie zu Beginn Ihrer Legislaturperiode so begeistert propagiert haben?

Und weil es viele schon vergessen haben: Die schwarz-grüne Koalition hat bereits die Hacklerregelung abgeschafft. Da hat die Bundesregierung ihr wahres unsoziales Ge­sicht gezeigt – aber das passt ja gut zur ökoasozialen Steuerreform. Diejenigen, die


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besonders lange und schwer gearbeitet haben, sind ebenfalls Sparpaketopfer dieser Bundesregierung.

Aber auch die Aussagen von Arbeitsminister Kocher verheißen nichts Gutes – ich darf kurz zitieren –: „Das Steuer- und Abgabensystem mache Teilzeit attraktiv. ‚Man müsste Teilzeit weniger attraktiv machen. Dazu bräuchte es eine große Reform des Steuer- und Sozialsystems.‘“

Letzten Endes kann das nur eine höhere Besteuerung für Geringverdiener bedeuten, und aufgrund des progressiven Steuersystems wird dadurch natürlich auch wieder der Mittelstand geschröpft werden.

Die ersten Zahler für die Coronakrise stehen schon fest: Langzeitarbeitslose, die Klein­gewerbetreibenden, die Familien, die Hacklerpensionisten und Teilzeitkräfte, aber auch die fleißigen Sparer. Durch die künstlich niedrig gehaltenen Zinsen bei gleichzeitig hö­heren und steigenden Inflationsraten werden die Sparer in Zukunft in einem noch größe­ren Ausmaß als bisher heimlich enteignet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir dürfen schon gespannt sein, wer die nächsten Opfer Ihrer ökoasozialen Steuerre­form sein werden, Herr Bundeskanzler!

Zum Abschluss noch in Richtung Klubobfrau Rendi-Wagner und Kollegen Muchitsch: Wenn Sie immer wieder sagen, viele Vermögende wollen ihren Beitrag leisten, dann muss ich sagen: Fragen Sie einmal die, die immer sagen, sie wollen einen höheren Bei­trag leisten, warum sie mit ihrem Vermögen in Privatstiftungen flüchten! Warum be­schäftigen sie eine Armada an Anwälten und Steuerberatern, damit sie möglichst wenig Steuern zahlen?

Ein letzter Satz zum Herrn Bundeskanzler – wenn Sie immer wieder sagen, wir investie­ren in die Digitalisierung der Verwaltung –: Wir haben unlängst im Rechnungshofaus­schuss zwei Berichte zum Bundesfinanzgericht und zum Austausch in internationalen Steuerangelegenheiten diskutiert, und da wurde der EDV-Zustand des Finanzministe­riums massiv kritisiert. Das heißt, Sie sollten endlich einmal beginnen, in die EDV des Finanzministeriums zu investieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koza. – Bitte sehr.


10.09.28

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte, wer denn die Kosten der Krise zu tragen hat, ist ja tatsächlich eine, die nicht nur in Österreich – längst nicht nur in Österreich! –, sondern in ganz Europa und in­zwischen auch global in allen Staaten dieser Welt, die Pakete – Unterstützungspakete, Sozialpakete – gegen diese Krise geschnürt haben, geführt wird, weil natürlich überall die Staaten deutlich höhere Staatsschulden haben, als sie sie vor der Krise gehabt ha­ben – ist klar.

Österreich ist da natürlich nicht anders. Der aktuelle öffentliche Schuldenstand ist der höchste der Zweiten Republik, nämlich circa 87 Prozent des BIPs – das ist viel, aber das ist auch gut und richtig so (Beifall bei den Grünen), und zwar aus einem ganz einfachen Grund: das zeigt, dass wir etwas getan haben und dass wir glücklicherweise einen funktionierenden Sozialstaat mit den entsprechend funktionierenden automatischen Sta­bilisatoren haben. (Beifall bei den Grünen.) Bei uns war es eben nicht notwendig, zu­sätzlich Pakete für Arbeitslose zu schnüren wie in den USA, weil wir eben die Arbeits­losenversicherung haben. Und wir haben in dieser Krise abseits von den höheren Aus­gaben für Sozialleistungen natürlich auch niedrigere Steuereinnahmen gehabt, das ist


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auch klar. 10 Milliarden Euro weniger an Steuern in der Krise, das ist nicht nichts, das sind 2,5 Prozent des BIPs, das macht sich natürlich bemerkbar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Glücklicherweise – und das merkt man auch weltweit, europaweit – hat sich die Debatte, wer denn die Lasten der Krise zu tragen hat und wie denn die Steuersysteme der Zukunft ausschauen sollen, in der Zwischenzeit etwas verschoben, und man kann nur dankbar sein, dass in den USA aktuell ein Präsident herrscht, der es mit Verteilungs- und mit Steuergerechtigkeit deutlich ernster nimmt als sein Vorgänger. Kürzlich haben sich 130 Staaten darauf geeinigt, dass sie die Mindestkörperschaftsteuer, die Mindestunter­nehmenssteuer mit 15 Prozent festlegen wollen, sodass der ruinöse Steuerwettbewerb nach unten, der seit vielen Jahrzehnten unsere Sozialsysteme zunehmend ausgehun­gert hat, schwerer finanzierbar gemacht hat, einmal ein Ende findet – und das ist au­ßerordentlich begrüßenswert. (Beifall bei den Grünen.)

Wer zahlt die Krise? – Ja, es dürfen nicht jene die Krise zahlen, die in der Krise schon betroffen waren: nicht die Arbeitslosen, nicht die ArbeitnehmerInnen, das ist klar, das haben wir auch immer gesagt. Darum müssen wir auch aus der letzten Krise, aus den Fehlern der letzten Krise lernen, und einer der größten Fehler der letzten Krise war, dass viel zu früh die Sparpolitik eingesetzt hat, dass mitten in der Krise, als langsam ein Aufschwung zu sehen war, von SPÖ und ÖVP auf einmal ein Fiskalpakt hier in diesem Haus – und damit eine Schuldenbremse in Gesetzesrang – beschlossen und damit in Wirklichkeit der sanfte konjunkturelle Aufschwung abgewürgt worden ist. Damals hat es einen massiven Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit und der Arbeitslosigkeit insgesamt gegeben, von dem wir uns bis heute nicht erholt haben und den wir zusätzlich zur Co­ronakrise auch noch mit geerbt haben.

Eine wesentliche Lehre ist also: weiter investieren, weiter in Wege aus der Krise in­vestieren, und zwar in eine ökologische Zukunft, in eine soziale Zukunft, aber nicht in eine graue Vergangenheit investieren. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, wenn der Aufschwung allein nicht reicht, wenn der Rückgang der Arbeitslosigkeit und die zusätzlichen Steuereinnahmen aus diesem Rückgang und aus dem Aufschwung nicht reichen, um den Schuldenstand zu reduzieren, um die Schulden deutlich zurück­zuführen, dann werden wir uns auch wirklich Gedanken darüber machen müssen, wie wir denn diese Schulden bewältigen können. Für uns ist jedenfalls klar – das hat Vi­zekanzler Kogler schon oft genug gesagt –, auch dann kann es keine Sparpakete auf Kosten der Sozialstaatlichkeit, auf Kosten einer Sozialstaatlichkeit, die uns erfolgreich durch diese Krise geführt hat, geben, sondern dann wird es so sein, dass diejenigen, die die breitesten Schultern haben, auch die entsprechenden Lasten zu tragen haben, und dann werden wir natürlich auch über vermögensbezogene Steuern zu reden haben! (Beifall bei den Grünen.)

Da kurz erwähnt worden ist, dass sich in der Coronakrise die Schere zwischen Arm und Reich noch einmal vergrößert hat: Sehr geehrte Damen und Herren, das tut es nicht erst seit der Coronakrise, das tut es seit 30 bis 40 Jahren von Jahr zu Jahr. Und mitverant­wortlich war dafür unter anderem, dass in den Neunzigerjahren die Vermögensteuer abgeschafft worden ist, ein Privatstiftungssystem eingeführt worden ist, dass 2008 die Erbschaftssteuer ausgelaufen ist und dass in Wirklichkeit die Grundsteuer bis heute eine Bagatellsteuer geblieben ist.

Reden wir über Verteilungsgerechtigkeit – dann reden wir aber auch darüber, warum diese Verteilungsgerechtigkeit in den letzten Jahrzehnten mit Füßen getreten wurde! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)


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10.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der letzte Redner, den ich dazu aufrufe, ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


10.14.58

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Man muss es ja eigentlich mit Humor nehmen: Jetzt kommt die SPÖ, der nie ein Schuldenberg zu groß war, und fragt: Wer zahlt die Krise?

Ihnen (in Richtung SPÖ) war immer alles wurscht. Jedes Jahr fließen über 20 Milliarden Euro ins Pensionssystem, das Loch geht von Jahr zu Jahr weiter auf, aber das war Ihnen immer wurscht, und jetzt fragen Sie: Wer zahlt die Krise? – Ja auch niemand anderer als die, die immer alles zahlen, was Sie an Geschenken verteilt haben: der Mittelstand! (Bei­fall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Der Mittelstand zahlt immer! Die Großen, die wirklich Reichen, die sind fein raus, denn wenn die Politik an der Steuerschraube dreht, dann hat die Stiftung schneller ihren Sitz in Monaco, als Sie: Freundschaft, Genosse!, sagen können. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Die Kleinverdiener sind auch fein raus, denn die sind ohnehin von der Lohnsteuer befreit, sind von der Arbeitslosenversicherung befreit und bekommen noch Sozialversicherungs­beiträge rückerstattet, aber der Mittelstand zahlt immer!

Wenn heute ein kleiner Einzelunternehmer oder ein Angestellter oder ein Arbeiter mehr als 31 000 Euro im Jahr erwirtschaftet, dann greift die Republik mit einem Grenzsteuer­satz von 42 Prozent zu, als ob es ein Großverdiener wäre. Sie behandeln die anständi­gen kleinen Leute wie Großverdiener und greifen ihnen unverschämt in die Tasche. Und wenn solch ein Facharbeiter 100 Euro Gehaltserhöhung bekommt, dann bleiben ihm nach Abzug von Sozialversicherung und Steuer nicht einmal 50 Euro netto übrig. Das ist das Ergebnis nach 75 Jahren Sozialpartnerschaft und nach 35 Jahren ÖVP-Wirtschafts­politik: Der Mittelstand zahlt immer! (Beifall bei den NEOS.)

Alle Parteien, die hier vertreten sind, haben im Wahlkampf die Abschaffung der kalten Progression versprochen. Die kalte Progression trifft nicht die Superreichen, die ihre Ka­pitalerträge mit einer Flattax von 27,5 Prozent versteuern. Auch trifft sie nicht die Kleinen, die von der Lohnsteuer sowieso befreit sind, sondern sie trifft die vollbeschäftigten Ar­beiter und Angestellten, die Selbstständigen, die im Schweiße ihres Angesichts die Euro nach Hause tragen. Von jeder Ertragssteigerung des Unternehmers und von jeder KV-Erhöhung nimmt die Republik mehr als die Hälfte, schon ab einem Jahreseinkommen von 31 000 Euro, und ich wiederhole es: Der Mittelstand zahlt immer!

In dieser Situation bringt jetzt die SPÖ Vorschläge für neue Steuern. – Sie (in Richtung SPÖ) haben nicht verstanden, was gerade passiert – Erbschaftssteuer, Vermögen­steuer, Grundsteuer, Reichensteuer, frag mich nicht! –: Wenn sich die Grundstücks- und Wohnungspreise so weiterentwickeln wie in den letzten Jahren, und das werden sie, weil die EZB das Geld rausbuttert wie nichts, dann wird in Kürze jedes kleine Häuschen in Salzburg, in Innsbruck oder im Rheintal mehr als 1 Million Euro wert sein, und die kleinen Angestellten, die sich mühevoll etwas erarbeitet haben, sind dann die Reichen, die Sie besteuern wollen, und das ist dann wieder der Mittelstand, der immer zahlt. (Beifall bei den NEOS.)

Dieser Mittelstand kann nicht vor dem Zugriff des Staates fliehen, das kann er nicht, er kann sich nur zurückziehen. Wenn Sie genau hinschauen, dann sehen Sie diesen Rück­zug, das passiert bereits. Immer mehr Menschen ziehen sich zurück und machen das Spiel nicht mehr mit. Das zeigt sich auf der einen Seite darin, dass wir in dieser Phase einen Rekord an Schwarzarbeit haben, aber wir sehen auf der anderen Seite auch, dass junge Menschen, die am Beginn ihrer Berufslaufbahn stehen, sagen, sie wollen eigent­lich gar nicht Vollzeit arbeiten, sie arbeiten lieber in Teilzeit. Es ist auch klar, dass sich Vollzeit und Überstunden nicht rentieren, wenn der Staat bei der zusätzlichen Leistung auf mehr als die Hälfte zugreift. Das ist nicht fair! Das spüren die Leute, selbst wenn sie es nicht centgenau nachgerechnet haben, und da ist es dann egal, wie viel Geld die Firmen auf den Tisch legen.


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Es wird immer schwieriger, Fachkräfte zu finden, weil die es sich gar nicht mehr antun, mehr Einsatz zu geben, weil es sich für sie nicht auszahlt. Die Menschen tragen das nicht mehr mit. Der Mittelstand, der immer zahlt, trägt das nicht mehr mit.

Kommen Sie also nicht mit Ideen für zusätzliche Steuern! Der Staat nimmt genug an Steuern ein. Nehmen Sie endlich die Hände aus den Taschen der Bürger! Schaffen wir gemeinsam die kalte Progression ab und senken wir die Steuern für die Mittelverdiener! (Beifall bei den NEOS.)

10.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bedanke mich herzlich beim Herrn Bundeskanzler und bei den anderen Regierungs­mitgliedern.

10.19.49Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Debatte über die Einwen­dungen gegen die Tagesordnung der Abgeordneten Belakowitsch betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 5 als Punkt 1.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.20.05

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wir haben heute diese Einwendungsdebatte gefordert, weil es in der Präsidiale keine Einigung zur Tagesord­nung gegeben hat.

Es ist so, dass wir alle in diesem Land über einen wirklich tragischen Mordfall, der sich in Österreich vor eineinhalb Wochen ereignet hat, erschüttert sind. Das Hohe Haus hat diesem aber keine Bedeutung beigemessen. Es gab keine Erklärungen des Bundes­kanzlers oder der Justizministerin dazu, man ist, nachdem man irgendwelche State­ments abgegeben hat, einfach zur Tagesordnung übergegangen. Wir finden das schäbig und schändlich, in einem Land wie Österreich darf das eigentlich nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns war bereits in der Präsidiale klar, dass wir eine Umreihung haben möchten. Es gibt am heutigen Tag einen Antrag unseres Justizsprechers Harald Stefan, der sich damit beschäftigt, dass es einen Erschwerungsgrund im StGB geben soll, wenn das Gastrecht missbraucht wird – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Angesichts der aktuellen Ereignisse haben wir es auch in den Medien gehört, alle – von SPÖ über Grüne bis hin zur ÖVP – waren entsetzt, warum die mutmaßlichen Täter, die mutmaßlichen Mörder, die ein junges Mädchen zuerst unter Drogen gesetzt, es miss­braucht und dann auch noch getötet haben, überhaupt im Land waren. Drei dieser vier Personen hätten längst abgeschoben werden müssen, weil sie schwer kriminell waren. Der Vierte – das ist ein besonderes Gustostückerl – ist erst im April 2021 nach Öster­reich gekommen, als Österreich im Lockdown war. Als jeder, der dieses Land verlassen oder von einer Urlaubsreise zurückkehren wollte, jeder, der aus dem Ausland nach Ös­terreich einreisen wollte, schwerste Grenzkontrollen über sich ergehen lassen musste, kam der vierte mutmaßliche Täter in das Land, meine Damen und Herren. Genau das kann, bitte schön, nicht sein, und deshalb wollten wir auch, dass dieses Thema gleich zu Beginn hier diskutiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 60

Es gab in der Präsidiale keine Einigung, nicht einmal den Hauch eines Entgegenkom­mens. Von den Grünen kam die Bitte, dass man von einer Einwendungsdebatte Abstand nehmen solle, weil das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, ein so wesentliches, wichtiges Thema ist. Nachdem man über ein Jahr daran herumgebastelt hat, sich über ein Jahr nicht einigen konnte – denn es hätte schon längst in Kraft sein sollen –, glaubt man jetzt, das ist der große Wurf und man kann damit alles zudecken. – Nein, meine Damen und Herren, man kann nicht alles zudecken! Die Realität ist wirklich eine traurige und eine, die uns alle erschüttert.

Wenn ich daran zurückdenke, wie sich das im Justizausschuss abgespielt hat, dann muss ich Ihnen sagen: Es war so, dass der Antrag des Abgeordneten Stefan, dass es einen einfacheren Grund geben kann, straffällige Asylwerber abzuschieben, nur von der Freiheitlichen Partei angenommen worden ist. Sie alle hier herinnen haben dagegenge­stimmt. All Ihre Kundgebungen, all Ihre Interviews sind es nicht wert, gegeben zu wer­den, wenn Sie hier herinnen anders abstimmen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der eigentliche Skandal, dass Sie sich nach außen hin wundern, dass Sie fordern, dass abgeschoben wird, aber wenn es dann um konkrete Maßnahmen geht, wenn es darum geht, Gesetzesänderungen so durchzuführen, dass Kriminelle, sofort nachdem sie das erste Mal kriminell geworden sind, abgeschoben werden können und erst gar nicht mehr ein zweites, ein drittes, ein viertes Verbrechen und eine zusätzliche Verge­waltigung bis hin zu einem bestialischen Mord verüben können, meine Damen und Her­ren, wenn es darum geht, hier eine Gesetzesänderung zu beschließen, dann sind Sie alle weg, dann stimmen Sie hier alle dagegen. Das ist unredlich und skandalös! (Beifall bei der FPÖ.)

Darum, meine Damen und Herren, wollten wir eine Umstellung der Tagesordnung. Ich rufe Ihnen noch einmal ins Gedächtnis, was hier passiert ist: Ein 13-jähriges Mädchen wird unter Drogen gesetzt, ist Opfer einer Massenvergewaltigung, wird zu Tode gebracht und dann wird sie weggelegt – wie ein Stück Müll. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Müll sind diejenigen, die das getan haben, und diese Menschen brauchen wir nicht in unserem Land! (Beifall bei der FPÖ.)

10.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr.


10.25.03

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf vielleicht einmal für die Zuseherinnen und Zuseher erklären, welche Debatte wir hier führen: Wir führen eine Debatte darüber, ob wir die Vorlagen des Umweltministeriums vor den Vorlagen des Justizministeriums oder des Innenministeriums diskutieren. Wir diskutieren über einen zeitlichen Unterschied von etwa 90 Minuten, denn länger dauert die Debatte über das EAG nicht. (Abg. Kickl: Dann wär’s ja wurscht gewesen! Dann hättet ihr ja mitmachen können!) Wir haben hier im Haus schon manche sinnlose Debatte geführt, aber das ist eine ganz besondere, und das ist eigentlich eine Selbstaufgabe der FPÖ, das möchte ich Ihnen schon einmal deut­lich ausrichten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lausch.)

In Wirklichkeit ist das wahrscheinlich ein Ablenkungsmanöver, denn Sie haben derzeit ja doch ein paar interne Probleme. (Ruf bei der FPÖ: Ah so?!) Ich möchte Herrn Kollegen Hafenecker an dieser Stelle das Allerbeste wünschen (Heiterkeit des Abg. Wurm – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Deimek und Rauch), das möchte ich festhalten, aber man muss den Zuseherinnen und Zusehern schon erklären, was da in der vergangenen Wo­che im Ibiza-Untersuchungsausschuss passiert ist.


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Herr Kollege Hafenecker macht einen PCR-Test, das ist richtig und gut. (Abg. Ames­bauer: Schäm dich! Schäm dich! ... Herr Präsident! Zur Sache! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Herr Kollege Hafenecker bekommt dann am Freitag sein Test­ergebnis (Abg. Amesbauer: Schäm dich! – Zwischenruf des Abg. Deimek), und es ist nicht in Ordnung, dass Herr Kollege Hafenecker nicht sofort darüber informiert, dass er positiv getestet worden ist, sondern erst drei Tage später. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir verlangen das von allen Bürgerinnen und Bürgern in Österreich, nur Herr Kollege Hafenecker macht es nicht. (Abg. Amesbauer: Heuchler! – Abg. Steger: Schande, was ihr treibt!)

Der zweite große Kritikpunkt ist: Wir verlangen von allen ÖsterreicherInnen in vielen Le­bensbereichen, dass sie sich an die 3G-Regel halten: entweder genesen, geimpft oder getestet. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Es ist okay, wenn sich Herr Kollege Hafenecker nicht impfen lassen will, wir haben keinen Impfzwang in Österreich, aber er muss dann zumindest ein Testergebnis bringen, bevor er sich in den Ausschuss setzt. Das ist jedenfalls nicht in Ordnung gewesen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen. – Abg. Amesbauer: Herr Präsident, drehen Sie ihm das Mikro ab! Entziehen Sie ihm das Wort! Das ist nicht zur Sache!)

Zum Dritten: Dass wir das EAG gleich am Anfang des Plenartages diskutieren, ist ganz wichtig und gut, es ist ein Jahrhundertgesetz. (Abg. Deimek: ... die Finanzen von Nieder­österreich!) In den letzten Wochen und Monaten wurde intensiv verhandelt, und ich möchte an dieser Stelle an die zuständige Ministerin, an den zuständigen Staatssekretär und Energiesprecher ein großes Danke sagen. Ich darf auch der Sozialdemokratie ein herzliches Danke sagen, dass dieses Gesetz mitgetragen wird, das bringt die Zweidrit­telmehrheit, das wissen wir.

Abschließend aber noch einmal: Eine Einwendungsdebatte darüber zu führen, ob wir eine Gesetzesvorlage eine Stunde davor oder danach diskutieren, ist wirklich eine Selbstaufgabe der FPÖ. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Deimek.)

10.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeord­neter Schnedlitz zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

*****


10.27.55

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Mich wundert, dass es bei diesem Redebeitrag, der absolut nichts mit dieser Debatte zu tun hatte, keinen Ruf zur Sache gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich darf auch festhalten und muss zu diesem Redebeitrag richtigstellen, dass wir mittler­weile wissen – das ist auch wichtig –, dass Herr Abgeordneter Hafenecker einen CT-Wert von 34 – 33,89 ganz genau – hat, der Laborbefund liegt uns vor, ich habe ihn mitge­bracht. Das heißt, es kann ausgeschlossen werden, dass von Kollegen Hafenecker ein Cluster oder eine Ansteckung ausgegangen ist. Sie müssen sich hier im Haus also nicht unsicher fühlen, egal welche Fraktion. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwi­schen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Ich weise auch darauf hin – auch in Ihre Richtung, Herr Parlamentspräsident –, dass es, was die Würde des Hauses betrifft, klüger wäre (Abg. Prinz: Was hat das mit der Ge­schäftsordnung zu tun!?), wenn hier nicht Abgeordnete vom Rednerpult aus behaupten


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und erfinden – und das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen –, irgend­ein anderer Abgeordneter, der die letzten Wochen und Monate rein zufällig mit Aufde­ckungsarbeit zur ÖVP befasst war, hätte irgendeine ansteckende Krankheit, die er nicht hat. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Sehr geehrte Damen und Herren, so etwas von diesem Rednerpult aus, das hat mit der Würde dieses Hauses nichts zu tun! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist schändlich und absolut zu verurteilen!

Herr Präsident, deshalb kann ich nur die Anregung an Sie richten, dass eingegriffen wird, wenn erstens von einem Redner über Gesundheitsdaten anderer Abgeordneter gespro­chen wird und wenn zweitens unrichtig und unwahr behauptet wird, ein anderer Abge­ordneter hätte eine ansteckende Krankheit, er wäre für andere ansteckend. (Abg. Ga­briela Schwarz: Er ist positiv! – Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger und Salz­mann.) – Das muss sich kein Abgeordneter gefallen lassen! Wo sind wir denn, sehr ge­ehrte Damen und Herren?! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist ja wirklich eine künstliche Aufregung!)

Herr Präsident, abschließend, weil Sie sich auch dazu geäußert haben, dass die Mel­dung ans Parlament zu spät ergangen wäre (Abg. Michael Hammer: Jetzt sind wir am Punkt!): Ich betreibe kein Krankheitsshaming – ja, genau, Herr Kollege, jetzt sind wir am Punkt – wie Sie. (Abg. Deimek: Das ist eine Sauerei! – Zwischenruf des Abg. Hanger.) Ich habe hier ein Mail vom Klubdirektor der ÖVP, das zeigt, wie Sie mit einer Infektion eines tragenden Mitarbeiters im U-Ausschuss umgegangen sind, und zwar vom 29.10.2020. (Abg. Hanger: Was redest du?) Ihr Mitarbeiter hatte, ich zitiere den ÖVP-Klubdirektor – den Namen sage ich nicht, weil wir hier keine Krankheiten von Einzelpersonen hinaus­zerren (Abg. Michael Hammer: Ihr seid ja oberanständig! Genau!) –, am Freitag Symp­tome; Kollege Hafenecker im Übrigen erst am Samstag. (Ruf bei der FPÖ: Jetzt brau­chen Sie nicht überlegen, ob Sie ihn abdrehen!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Schnedlitz, jetzt hatten Sie lange genug Zeit - - (Abg. Kickl: Nein, nein, nein! – Abg. Deimek: Das ist eine Sauerei! Das ist eine Schweinerei! – Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Steger.) – Moment! Sie hatten lange genug Zeit, um zur Geschäftsordnung zu reden. Das hatte mit der Ge­schäftsordnung nichts zu tun. Kommen Sie bitte zur Geschäftsordnungsmeldung! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Voglauer. – Zwischenrufe der Abge­ordneten Hanger, Michael Hammer und Lausch. – Abg. Deimek: Ihre niederösterrei­chischen Finanzen ...! – Ruf bei der FPÖ: Unglaublich ist das!)


Abgeordneter Michael Schnedlitz (fortsetzend): Die Anregung kommt, keine Sorge, Herr Präsident! Kollege Hafenecker hatte am Samstag Symptome und hat sie am Mon­tag gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Das macht es nicht besser!) – Keine Sorge, ich komme zur Anregung. Der ÖVP-Kollege hatte am Freitag Symptome und die anderen Klubs wur­den am nächsten Donnerstag – eine Woche danach! – informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Deshalb die Anregung: Bevor die ÖVP hergeht und Unwahrheiten behauptet, über ansteckende Krankheiten von anderen Mandataren be­findet, achten Sie bitte darauf, Herr Parlamentspräsident, dass Sie zumindest so schnell informieren, wie es die Freiheitliche Partei gemacht hat, bevor Sie hier versuchen, Ihre eigenen Schandtaten zuzudecken! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Coro­naparty! – Zwischenruf des Abg. Lausch.)

10.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäfts­ordnung? – Herr Abgeordneter Haubner, zur Geschäftsordnung. – Bitte.


10.32.31

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt schon sehr entlarvend,


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Herr Kollege Schnedlitz, weil das ja nicht zur Geschäftsordnung war. (Ruf bei der FPÖ: Doch! – Abg. Deimek: War der Hanger zur Geschäftsordnung?) Das war ein Redebei­trag zur Verteidigung des Herrn Hafenecker. (Ruf bei der FPÖ: Hallo?!)

Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen. (Abg. Deimek: Das ist ein Parteipräsi­dent und kein Parlamentspräsident! – Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Rauch.  Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Ich habe Kollegen Schnedlitz auch aus­reden lassen, also würde ich erwarten, dass Sie das auch machen, meine geschätzten Damen und Herren. (Ruf bei der FPÖ: Sie müssten selber Anstand und Moral ...!)

Zur Geschäftsordnung: Punkt eins, Kollege Hanger hat einen Redebeitrag zu dem The­ma geleistet, und, Punkt zwei, er hat darauf hingewiesen, dass es die Usance des Hauses sein sollte, dass man sich an die Sicherheitsbestimmungen hält. Das würde ich mir erwarten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer: So eine primitive Partei! – Zwischenrufe der Abgeordneten Rauch und Steger.)

10.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch einen Beitrag zur Geschäftsordnung? (Abg. Kickl hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung, Herr Klubobmann Kickl, bitte.


10.33.22

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Es ist eine offenkundige Tatsache, dass hier zu einem Thema gesprochen wurde, das nicht Gegenstand der laufenden Debatte ist. (Abg. Michael Hammer: Ist ja nicht wahr!) Das hat Kollege Hanger, ohnehin ein fragwürdiger politischer Charakter (Ruf bei der ÖVP: Genau! Das sagt der Richtige!), gerade hier gemacht. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall des Abg. Loacker. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Und Ihnen als Vorsitzendem ist es völlig wurscht, was im Sektor der Österreichischen Volkspartei, ganz vorbei an den Gepflogenheiten dieses Hauses, gemacht wird. (Abg. Michael Hammer: Er hat eh gesagt, dass die Einwendungsdebatte ein Schwachsinn ist!) Sie tragen in diesem Amt eine Verantwortung. Kommen Sie dieser Verantwortung ge­fälligst auch gegenüber dem ÖVP-Sektor in diesem Haus nach, ansonsten sollten Sie den Platz da oben räumen! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Shetty. – Abg. Wöginger hebt die Hand.)

Und noch etwas - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Wöginger, zur Geschäftsord­nung. (Abg. Kickl: Und noch etwas!) – Sie sind fertig. Wenn Sie zur Geschäftsordnung etwas zu sagen haben, sagen Sie es zur Geschäftsordnung! (Abg. Kickl: Ich spreche zur Geschäftsordnung! – Abg. Deimek: Das ist zur Geschäftsordnung! – Abg. Schned­litz: Das war auch zur Geschäftsordnung! – Zwischenruf der Abg. Steger.) Sie haben lange genug Zeit gehabt. Gerade Sie sind es, der immer in ganz besonderer Art - - (Abg. Kickl: Ich spreche hier zur Geschäftsordnung! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Beruhigen Sie sich! (Ruf bei der FPÖ: Das ist peinlich!)

Ich unterbreche die Sitzung, bis Sie sich wieder beruhigt haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.) Sie können Ihr Temperament zügeln und dürfen wieder, wenn Sie sich beruhigt haben, weiterreden, Herr Klubobmann Kickl. (Abg. Deimek: Dieser Präsident ist eine Schande für den Staat! – Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!)

*****

(Die Sitzung wird um 10.34 Uhr unterbrochen und um 10.35 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Sitzung wieder auf.

Herr Klubobmann Kickl. – Bitte.


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Herr Präsident! Das passt nur ins Bild Ihrer Vorsitzführung und es bestätigt alles das, was ich vorhin gesagt habe. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas ist wichtig: Sie als Präsident des Nationalrates haben Abgeordneten Hafen­ecker in der Öffentlichkeit attackiert. (Ruf bei der ÖVP: Geschäftsordnung!) Sie haben ihm den Vorwurf gemacht, dass er gegenüber dem Parlament zu spät eine Meldung abgegeben hätte. (Abg. Hörl: Stimmt ja! – Zwischenruf des Abg. Hanger.) Sie wissen, dass diese Meldung überhaupt gar nicht verpflichtend und vorgeschrieben ist. Sie wis­sen, dass Hafenecker die betroffenen Mandatare selber informiert hat. (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.)

Und jetzt frage ich Sie, Herr Nationalratspräsident: Welchen Beleg haben Sie dafür, Ab­geordneten Hafenecker in der Öffentlichkeit quasi als einen Superspreader, der am Beginn einer Infektionskette steht, darzustellen? (Abg. Steger: Keinen!) Welchen Beleg haben Sie für diesen Vorwurf? (Abg. Rauch: Keinen!) – Das möchte ich jetzt von Ihnen wissen! (Ruf bei der ÖVP: Setzen, Fünf! Niedersetzen! – Abg. Amesbauer: Das geht im Übrigen niemanden etwas an! – Abg. Wurm: Das war eine Frage! – Abg. Michael Ham­mer: Das ist ja keine Fragestunde!)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sind Sie fertig mit Ihrer Wortmeldung zur Ge­schäftsordnung? (Abg. Kickl: Ich möchte von Ihnen eine Antwort haben!) Wenn Sie fer­tig sind, dann gelangt Abgeordneter Klubobmann Wöginger zur Geschäftsordnung zu Wort. – Bitte. (Abg. Rauch: Peinlicher geht es nicht mehr!)


10.36.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich möchte nur eines festhalten: Wir haben eigentlich von Beginn an die Usance hier im Haus (Abg. Rauch: Die Sie immer gebrochen haben, Herr Klubobmann!) gepflogen, wenn ein - - (Abg. Lausch: Das sind eure Usancen!) – Können Sie einmal zuhören? Es ist untragbar, wie sich die Freiheitlichen hier in diesem Haus aufführen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Rauch. – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Kollege Amesbauer, bitte beruhigen Sie sich endlich einmal! Wir können doch ganz vernünftig diskutieren.

Herr Klubobmann Wöginger ist am Wort. (Ruf bei der FPÖ: Der redet ja nix Gescheites!)


Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): Ist es zu viel verlangt, dass man einmal zuhört? – Wir hatten den ersten Abgeordneten, der mit Corona infiziert war, und für mich war es eigentlich total logisch, dass ich auf kürzestem Wege – es war während einer Parlamentssitzung – alle Klubs informiere.

Beim Kollegen Hafenecker, nach diesem dubiosen nächtlichen Umtrunk der Untersu­chungsausschussfraktionen - - (Abg. Amesbauer: Und was habt ihr gestern gemacht?! – Abg. Kickl: Du warst ja nicht dabei! – Abg. Stefan: Ihr wart ja nicht dabei!) Kollege Ha­fenecker hat anscheinend am Freitag in der Früh die Nachricht bekommen, dass er positiv auf Corona getestet wurde. Wir als Klub der Österreichischen Volkspartei wurden am Montagvormittag darüber in Kenntnis gesetzt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Steger.)

Seid mir nicht böse, aber wo ist denn das Problem – auch wenn man dazu nicht ver­pflichtet ist, Herr Klubobmann Kickl –, wenn man einfach zum Telefon greift und die


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Klubs informiert, dass ein Kollege, der in Ausschüssen gesessen ist, mit Corona infiziert ist? Ist es nicht ein Mindestmaß an Kollegialität, auch über die Parteigrenzen hinweg, dass man darüber informiert? (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Lausch: Ihr wart gestern Koalitionssaufen! – Abg. Michael Hammer: Er möchte nur vertuschen, mit wem wer beieinander war!)

10.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsord­nung? – Das ist nicht der Fall.

*****

Nun ist Abgeordneter Schnedlitz zu Wort gemeldet. Ich würde Sie wirklich bitten, vom Tonfall wieder runterzukommen und nicht permanent an der Würde des Hauses zu krat­zen. (Ruf bei der FPÖ: Das sagt der Richtige! – Abg. Kickl: Sie und die Würde des Hauses, das passt nicht zusammen! – Ruf: Das ist ja keine Belangsendung! – Abg. Rauch: Das sagen Sie, Herr Präsident?!)

Ich glaube, es ist doch klar, dass auch die Zuseher ein klares Bild brauchen. Ich denke, der Zwischenruf wird weder vom Mikrofon eingefangen noch von der Kamera bemerkt. Ich würde wirklich bitten, die Diskussion entsprechend fortzusetzen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Herr Abgeordneter Schnedlitz gelangt zu Wort. – Bitte.


10.39.07

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen lieben Dank der Österreichischen Volkspartei, dass sich die Zuseher zu Hause ein Bild machen können, wie Sie arbeiten, wie ihr schauspielt und wie ehrlich ihr damit umgeht. Da wird gerade verlangt, dass man nicht erst am nächsten Arbeitstag, von Freitag auf Montag, meldet. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pfurtscheller und Wöginger.) Selbst meldet die ÖVP eine Woche später. Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause, machen Sie sich selbst ein Bild! (Beifall bei der FPÖ.)

Und genau dieses Zudecken, dieses Mikrofonabdrehen bei unliebsamen Oppositions­wortspenden und so weiter, das ist der Stil der ÖVP auch im Zusammenhang mit dem schrecklichen Mordfall Leonie. Heute geht es darum, dass wir zumindest einen einzigen Tagesordnungspunkt haben, der dieses Thema behandelt, der berührt, dass wir, wenn jemand straffällig wird und das Gastrecht missbraucht, dagegen eine Handhabe haben – zum Schutz unserer Frauen und Mädchen.

Was machen Sie damit, sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP? – Sie vergraben es irgendwo mitten in der Tagesordnung, denn worüber die ÖVP nicht spricht, das findet ja anscheinend nicht statt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde Ihnen jetzt sagen, warum Sie das so machen und worüber Sie nicht sprechen wollen: Einer der Täter ist im Jahr 2015 mit dem Migrationsstrom gekommen. Kurz davor sagt der konsequente Kanzler Kurz – und Sie kennen alle sein Zitat als zuständiger Integrationsminister –: Wir brauchen in Österreich mehr Willkommenskultur. – Hereingeklatscht haben Sie diese Gewalttäter und Straftäter und den roten Teppich haben Sie ausgerollt. Deshalb wollen Sie nicht darüber sprechen. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Ein zweiter mutmaßlicher Täter ist vor zwei Monaten gekommen – das hat Frau Kolle­gin Belakowitsch schon gesagt –, während Ihr Innenminister die Österreicherinnen und Österreicher, die rechtschaffenen Bürger, die ehrlichen Bürger im Lockdown gehalten hat. Die Verbrecher und Gewalttäter kommen über die Grenze herein, der Österreicher


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hingegen, der sein ganzes Leben noch nichts ausgefressen hat, darf den Grenzübertritt nicht so einfach machen, weil Sie mittlerweile die Bürger anstatt der Straftäter verfolgen. Genau das ist der Grund dafür – und die Schieflage –, warum Sie das nicht zu Beginn dieser Sitzung diskutieren wollen und wir jetzt diese Debatte führen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur dass Sie die Asylanten anziehen wie ein Magnet, indem Sie diese Willkommenskultur der Österreichischen Volkspartei leben – auch wenn Sie immer etwas anderes behaupten –, Sie verhindern auch Abschiebun­gen – ja, Sie und Ihr Innenminister! Während sich jeder Österreicher testen lassen muss, sogar die Kinder, damit sie in die Schule gehen können, ins Gasthaus gehen können, ins Freibad gehen können, geht es in einem internen Papier aus dem Innenministerium – ich habe es hier dabei – um folgende Frage: Wiederholt verweigern Schubhäftlinge – wir reden jetzt nicht von Asylanten, wir reden von denen, die schon in Haft sind – einen Coronatest, jetzt können wir sie nicht nach Hause fliegen.

Die Antwort des Innenministers ist: Na ja, zu einem Test können wir die Schubhäftlinge nicht zwingen, die Durchführung eines solchen Tests stellt einen Eingriff in die körper­liche Integrität dar. – Zitatende. (Abg. Kickl: Unglaublich! Unglaublich!)

Bei den Schubhäftlingen, bei den Gewalttätern, bei den Illegalen gibt es diese Rechte vonseiten der ÖVP, aber bei unseren Kindern und bei der Bevölkerung ist Ihnen das völlig egal. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kassegger: ... unsere Kinder ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist die Schieflage und der Grund, warum Sie die­sen Punkt heute nicht zu Beginn der Tagesordnung diskutieren wollen. Niemand in diesem Land kann mehr Ihre Beschwichtigungen, Ihre Ankündigungen, Ihre PR-Politik, Ihre PR-Show hören – niemand! Nur unser freiheitlicher Weg und unsere freiheitliche Haltung sind ganz klar – nennen wir es hier beim Namen, selbst wenn es die Öster­reichische Volkspartei nicht hören will! –: Wenn jemand zu uns kommt und Schutz ver­langt und den Schutz unserer Frauen und Mädchen gefährdet, dann hat er sofort wieder außer Landes gebracht zu werden, und wenn es mit einer Linienmaschine nicht geht, dann eben mit der Hercules, sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP! (Beifall bei der FPÖ.)

In aller Klarheit: Keine Asylindustrie, keine internationalen Verträge, keine Ausreden der Österreichischen Volkspartei, kein Innenminister dürfen verhindern, dass es Schutz und Sicherheit für unsere Bevölkerung, für unsere Frauen und Kinder in diesem Land gibt!

Ich darf Ihnen zum Abschluss noch ein Zitat einer Mutter eines ermordeten Mädchens mitgeben, nämlich der ermordeten 16-jährigen Manuela, die im Übrigen im Vergleich zu diesem Fall im Nachhinein, nach dem Mord durch die redlichen Personen, die Sie hier ins Land holen, geschändet wurde. Sie sagt dem „Kurier“ im Zusammenhang mit dem Mord an Leonie: Am „neuerlichen Mord sehe man, dass die Politik“ – damit meint sie Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Volkspartei! – „zwar viel angekündigt habe, aber“ nichts umsetzt.

Und weiter: „Wenn es um Asylwerber geht, bringt man immer Menschenrechte ins Spiel. Was ist mit dem Menschenrecht auf Leben? [...] dem Leben unserer Töchter?“ (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Schnedlitz, schämen, setzen!)

10.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


10.44.02

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, wie fehl­geleitet manchmal Debatten in diesem Haus ablaufen. Wenn man das innige Verhältnis zwischen der ehemaligen Lieblingskoalition aus Türkis und FPÖ betrachtet (Abg. Amesbauer:


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Gott sei Dank vorbei!), muss man sagen: Gut, dass das vorbei ist! Hoffentlich ist die nächste Koalition auch bald vorbei, damit wieder vernünftige Politik in diesem Land ge­macht werden kann, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich hätte vielleicht eine Anregung, Herr Präsident: Ich wollte mich nicht in die Geschäfts­ordnungsdebatte einmischen, aber vielleicht könnte man bei Kollegen Bernhard eine Gefahrenzulage aufgrund seines Sitzplatzes überlegen. Ich glaube, das würde durchaus Sinn machen, wenn Herr Amesbauer wieder neben ihm eskaliert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, die Tagesordnung ist auch dazu da, um darzustellen, was an Debatten geschieht, was hier wichtig ist. Ich möchte noch einmal auf eines aufmerksam machen, was uns als Sozialdemokraten in diesen zwei Tagen besonders wichtig ist: Wir sind noch immer in der Situation – und es wird geschehen! –, dass die Bundesregierung heute oder morgen Sozialdumping legalisieren wird – das ist etwas, worüber wir diskutieren müssen –, dass die Pensionen gekürzt werden, dass die Arbeits­losen drangsaliert werden, dass sich der Arbeitsminister als Vertreter der Unternehmer und nicht der Menschen, die arbeiten gehen und arbeiten gehen müssen, sieht und dass vor allem in Österreich die Reichsten immer reicher werden. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Die zehn Reichsten haben um 30 Prozent an Vermögen zugelegt und eine Mil­lion Menschen haben weniger Geld. Das sind die Themen, die die Menschen im Land interessieren, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Österreich hat sich zu einem Paradies für Superreiche entwickelt, darüber möchten wir reden. Wir möchten auch darüber reden, was man dagegen tun muss, und das ist relativ klar: Es braucht eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, es braucht eine Soli­darabgabe für Millionäre, es braucht eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer für die Su­perreichen, für Millionenschenkungen, für Millionenerbschaften. Das sind die Dinge, die zählen, darüber sollten wir heute diskutieren, und dem entspricht die Tagesordnung, deshalb werden wir diesen Einwendungen nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


10.46.37

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Da­men und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon beachtlich: Die FPÖ nutzt eine Einwendungs­debatte, um rassistisches Gerümpel abzuladen (Abg. Kickl: Wie bitte?), und erwartet sich dann einen Ruf zur Sache, wenn der Fall Hafenecker angesprochen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Sie schaffen es ja wirklich, noch unter jeder Limbolatte durchzukriechen. Es ist wirklich ein ziemlich absurdes Bild, das Sie da heute liefern. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Kickl: Was ist da oben ... Vorsitz?!)

Aber vielleicht dann doch kurz zur Einwendungsdebatte selbst: Die FPÖ ist nicht zufrie­den mit der Tagesordnung. Man könnte sagen, das ist nachvollziehbar, jede Fraktion hat ihre Prioritäten woanders, aber es kommt mir schon ein bisschen so vor wie dieser Witz vom Autobus, der 50 Meter breit und 2 Meter lang ist, weil alle in der ersten Reihe sitzen wollen. Diese Diskussion, insbesondere in diesem Fall, wo der Tagesordnungspunkt, den Sie meinen, ohnehin gleich nach dem ersten stattfindet, ist schon ein bisschen sehr weit hergeholt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)


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Sie sitzen in der zweiten Reihe im Bus und wollen in die erste. Wir haben 30 Tagesord­nungspunkte, wir sitzen bis spät am Abend (Abg. Kickl: Ja, aber dann könnte es euch ja wurscht sein!), und Sie haben quasi nichts anderes zu tun, als sich mit dieser Ge­schichte aufzuhalten. (Abg. Kickl: „Mit dieser Geschichte“?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Was es bringen wird, hat schon Kollege Hanger gesagt, nämlich 90 Minuten Verzögerung bei einem Thema, das wirklich, wirklich wichtig ist, nämlich einem Jahr­hundertgesetz, einem Gesetz, das Österreich verändern wird, einem Gesetz, mit dem wir die Zukunft gestalten werden: dem Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energie. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Mit diesem Paket werden wir es schaffen, in Österreich in zehn Jahren 100 Prozent er­neuerbaren Strom herzustellen. Damit werden wir es schaffen, Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, selbst Strom zu erzeugen. Wir schaffen es, die Industrie – die Schwerin­dustrie, die Stahlindustrie – dadurch zu dekarbonisieren, dass wir erneuerbaren Wasser­stoff herstellen. Wir machen damit das Tanken an E-Ladestationen so einfach wie bei klassischen Tankstellen.

All das ist endlich da. Sie haben monatelang eingefordert, dass wir schneller sind, haben kritisiert, dass das EAG zu lange verhandelt wird. Kollegen Kassegger habe ich noch gut in Erinnerung: Wo ist das EAG? Warum braucht ihr so lange? – Ja, weil alle verhandelt haben. Da geht es darum, dass wir versucht haben, drei Parteien an einen Tisch zu bringen und eine gemeinsame Position zu entwickeln. Ihr Beitrag zum EAG ist auch eine Verzögerung, aber ohne irgendwelchen Nutzen für das EAG selbst, sondern einfach nur eine Verzögerung um 90 Minuten, und dann stimmen Sie auch noch dagegen. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Kassegger und Rauch.)

Was schon seltsam ist: Sie sind ja sonst beim Klimaschutz jenseits aller Lippenbekennt­nisse und man weiß, dass Sie nicht viel davon halten und dass Ihnen die Zukunft und die zukünftigen Generationen in Österreich ziemlich wurscht sind. (Abg. Kassegger: Das ist eine Unterstellung! Das ist eine typische Unterstellung ...!) Beim Ausbau der Er­neuerbaren haben Sie aber immer behauptet, es wäre so wichtig, und dann kommt das Gesetz, alle Fraktionen stimmen zu – und Sie sind wieder dagegen, und der einzige Beitrag ist dann eine Verzögerung. Also das ist schon ziemlich enttäuschend und, glaube ich, richtet sich auch selbst. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Martin Graf: Zur Geschäftsordnung: Darf man noch dagegen sein? Ich frage nur! – Abg. Kas­segger: Nein, dagegenstimmen ..., das ist verboten!)

10.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.


10.49.42

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir können uns erinnern, dass es nach dem 2. November des letzten Jahres, nach dem schrecklichen Terrorattentat eine große verbale Aktivität gegeben hat, wobei angekün­digt wurde: Wir werden uns jetzt mit der Terrorbekämpfung beschäftigen! Wir müssen jetzt Gesetze ändern! Wir müssen jetzt endlich etwas tun, damit so etwas nie wieder passiert! – Wir wissen, dass das in Wirklichkeit schon von Anfang an ein Unsinn war, weil es ja, um diesen Terroranschlag zu verhindern, keine geänderten Gesetze ge­braucht hätte, sondern weil es zu diesem Anschlag, wie wir wissen, im Wesentlichen aufgrund von Behördenversagen im Rahmen des Innenministeriums kam.

Wir erinnern uns daran, dass die Slowaken uns bereits gemeldet hatten, dass ein verur­teilter, ein wegen Terror verurteilter junger Mann versucht hat, Munition zu kaufen – und nichts ist passiert, es ist zu diesem Terroranschlag gekommen.


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Das heißt also, schon allein die Ankündigung, dass wir Gesetzesänderungen brauchen, war ein Unsinn – aber es wurde groß verkauft. Man kündigte an, wir machen jetzt ein Terrorbekämpfungsgesetz, wir sammeln hier mehrere Tagesordnungspunkte aus dem Verfassungsausschuss zusammen – dessen Verhandlungsgegenstände ja üblicherwei­se als erste auf der Tagesordnung stehen; auch so viel zu Usancen; das ist ja an sich so vereinbart –, und noch weitere, andere sehr wichtige Themen wurden da zusammen­gefasst, weil man ja dieses ganz besonders wichtige Thema der Terrorbekämpfung hier besonders behandeln will. Offenbar sind sich aber die Regierungsparteien selbst nicht dessen sicher, dass sie da etwas Gescheites machen. Sie sind offenbar eh davon über­zeugt, dass sie hier nur Showgesetzgebung machen, und wollen es jetzt doch wieder verstecken. Zuerst machen sie die große Ankündigung und dann wollen sie es wieder verstecken, und daher sollten wir das heute debattieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns jetzt an, was da so gemacht wird: Es wird auf der einen Seite das Islamgesetz reformiert. Wir haben das Islamgesetz schon von Anfang an kritisiert und haben gesagt, das ist ein zahnloser Tiger, das ist weitgehend nicht umsetzbar. Was passiert jetzt? – Jetzt wird wieder, neuerlich, die Auslandsfinanzierung verboten. Das war sie schon vorher! Das, was in dem Zusammenhang wirklich wichtig ist, nämlich die Umgehungen zum Beispiel über Stiftungskonstruktionen, ist aber nicht verboten. Die sind nach wie vor zulässig – denn die Stiftung ist ja im Inland, das ist eine inländische Finanzierung. Wo das Geld herkommt, ist aber leider nicht nachvollziehbar. Mit legalen Mitteln ist in Wirklichkeit nicht festzustellen, woher das Geld bei einer Stiftung kommt. Es ist also weiterhin möglich.

Das heißt, wir machen hier Showgesetzgebung, und das wollen Sie offenbar nicht am Anfang debattieren, und – das ist klar – deswegen verschieben Sie das nach hinten, obwohl es Ihr großes Gesetzespaket ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Dasselbe Thema begegnet uns im Strafrecht. Wir führen jetzt plötzlich einen Erschwe­rungsgrund ein: religiös motivierte extremistische Begehung. – Ja, das klingt ja wunder­bar, aber was das heißt, weiß erstens einmal keiner, und zweitens ist das ja bereits längst Gesetz, denn unter „besonders verwerflichen Beweggründen“ ist das ja wohl auch schon enthalten. Das gibt es ja schon! – Das heißt, wir machen Showgesetzgebung. Wir machen etwas, damit man jetzt sagen kann, wir haben etwas getan.

Wir schaffen einen neuen Straftatbestand. Es wird hier jetzt plötzlich die „religiös moti­vierte extremistische Verbindung“ kreiert. Das gibt es ja auch schon! Es gibt ja schon die „staatsfeindliche Verbindung“. Na was ist denn eine religiös motivierte extremistische Verbindung – die einen religiösen Staat will – anderes als staatsfeindlich? Die lehnt ja offenbar unsere Grundwerte grundlegend ab. Das haben wir also schon!

Das heißt, wir machen hier Show um Show. (Abg. Kassegger – in Richtung ÖVP wei­send –: Die machen ...!) Als aber wir von der FPÖ dann ganz klar gesagt haben: So, wir wollen aber, dass es im Strafrecht einen Erschwerungsgrund gibt, wenn man unter Ausnützung des Asylrechts hier Straftaten begeht!, dann wurde das rundweg abgelehnt. Die Grünen sagen: Das ist der schlimmste Rassismus, denn das können ja nur Fremde sein! – Es geht aber nicht darum, dass jemand mit einer fremden Staatsbürgerschaft hier etwas begeht, sondern dass er unter Ausnützung einer bestimmten Situation etwas macht – und das stärker zu bestrafen ist sehr wohl möglich, und es wäre auch wichtig, das zu tun, um angesichts dessen, was da passiert, ein Zeichen zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kommt ja am laufenden Band zu derartigen Vorgängen. Ob das jetzt in Würzburg oder in der Donaustadt oder in Wiener Neustadt ist, es kommt leider am laufenden Band zu derartigen Vorgängen, dass unter Ausnützung des Schutzes, den wir hier mit allen finanziellen und sonstigen Möglichkeiten gewähren, dann noch unsere Menschen –


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meistens sind es Frauen und Mädchen – ganz, ganz schrecklich attackiert werden. Das muss auch zu einem Erschwerungsgrund führen – und das wollten wir hier debattieren, und zwar ganz prominent an erster Stelle. Sie wollten es nicht, und ich verstehe auch, warum: weil Sie nicht zeigen wollten, wie schwach Sie bei diesem Thema sind. (Beifall bei der FPÖ.)

10.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


10.54.56

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Ich habe ja grundsätzlich eher einen sehr pragmatischen Zu­gang zu Tagesordnungen. Die Wichtigkeit der Frage, ob man zuerst das eine diskutiert oder zuerst das andere diskutiert, halte ich für relativ. Im Wesentlichen geht es darum, was in diesen Gesetzen drinnen steht und ob man wirklich Maßnahmen setzen kann, die etwas verbessern. Kollege Stefan hat insofern etwas Richtiges gesagt, nämlich dass die Bundesregierung mit dem, was sie heute hier als Antiterrorpaket verkauft, wohl hauptsächlich Symbolpolitik macht. Es gibt darin auch ein paar Dinge, die ich sinnvoll finde, aber das werden wir ja nachher noch debattieren, und ich will uns jetzt auch gar nicht lange damit aufhalten.

Die FPÖ aber will ja jetzt insbesondere aufgrund dieses widerwärtigen Mordes an einer 13-Jährigen durch vier Asylwerber darüber diskutieren, was man denn besser machen kann, damit so etwas nicht mehr passiert. Herr Kollege Stefan, ich bin mir nicht sicher, ob das, was Sie vorschlagen, es besser macht, denn in diesem Fall einen besonderen Erschwerungsgrund hineinzuschreiben wäre nicht mein Zugang. Ich bin überzeugt da­von, dass wir schauen müssen, dass Asylverfahren viel rascher abgehandelt werden. Das heißt, es braucht die entsprechenden Mittel, es braucht die entsprechenden Fris­tigkeiten, und ich bin auch überzeugt davon, dass jemand, der so einen widerwärtigen Mord begeht, jedenfalls keinen Schutz mehr in Österreich bekommen sollte. Da ist mir persönlich eigentlich ziemlich egal, ob es dafür einen besonderen Erschwerungsgrund gibt.

Ich glaube, Menschen, die solche widerwärtigen Taten begehen, sollen so rasch wie möglich abgeschoben werden. Da muss man ansetzen. Es muss die Möglichkeit geben, dass diese Abschiebungen passieren. So etwas könnten wir diskutieren! Das steht halt leider nicht auf der Tagesordnung – das kann man auch kritisieren.

Fakt ist: Wir diskutieren jetzt zuerst über das EAG und danach über symbolische Ände­rungen, wie sie am Islamgesetz passieren. Machen wir es jetzt einfach! Wir werden den Einwendungen gegen die Tagesordnung auch nicht beitreten. (Beifall bei den NEOS.)

10.56


10.56.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die Einwendungen betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 5.

Ich frage zuerst noch die Fraktionen, ob wir sogleich abstimmen können. – Da dies der Fall ist, komme ich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für diese Sitzung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 71

10.57.25Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 7036/J bis 7208/J

2. Anfragebeantwortungen: 6277/AB bis 6495/AB

Korrigierte Anfragebeantwortung: Zu 6388/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird (958 d.B.)

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung; korrigierter Bericht (Zu III-353 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz, vorge­legt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 67 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 64 betreffend "LKW-Mautflucht beenden – StVO reformieren!", überreicht vom Abgeordneten Maximilian Lercher

Petition Nr. 65 betreffend "Für die Sicherung des Slowenistikstudiums & des Instituts für Slawistik an der Universität Klagenfurt/Za trajni obstoj študija slovenistike in inštituta za slavistiko na Univerzi v Celovcu", überreicht von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Vog­lauer und Mag. Eva Blimlinger

Bürgerinitiative Nr. 36 betreffend "s’Vorderland für Impf-Freiheit"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer­seits und Australien andererseits (988 d.B.)

Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 (III-321 d.B.)

Finanzausschuss:

Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der


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Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls (960 d.B.)

Justizausschuss:

Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlag­nahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (959 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19 – Struktur und Umfang der finan­ziellen Hilfsmaßnahmen – Reihe BUND 2021/25 (III-342 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz (III-352 d.B.)

Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeits­marktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 so­wie Jänner bis Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-357 d.B.)

Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (III-362 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-351 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Jänner bis Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-367 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-354 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Inneres über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, 232/E XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straf­taten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 (III-366 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport (III-358 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesvertei­digung (III-355 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Mai 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-360 d.B.)


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Tourismusausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-363 d.B.)

Umweltausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. März 2021, 160/E XXVII. GP betreffend Kurzstudie "Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Veranke­rung eines Grundrechts auf Klimaschutz" (III-365 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung (III-353 und Zu III-353 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-359 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Verkehrstelematikbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-356 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-364 d.B.)

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte
über die Anfragebeantwortung 5760/AB


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mittei­len, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 5760/AB der Anfrage 5807/J der Abgeordneten Mag. Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tragen von Masken im Unterricht“ durch den Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 1 und 2, 3 bis 7, 9 bis 13, 14 bis 16, 17 und 18, 19 bis 23 sowie 24 und 25 der Ta­gesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Einigung über die Dauer der Debatten erzielt.


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Wir haben eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“, und daher verteilen sich die Redezeiten wie folgt: ÖVP 185, SPÖ 128, FPÖ 105, Grüne 95 sowie NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 38 Minuten. Darüber hi­naus wird deren Redezeit auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung.

Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.59.091. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Aus­bau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -or­ganisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsge­setz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheit­licher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bun­desgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespa­ket – EAG-Paket) (982 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltförderungsgesetz geän­dert wird (983 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Frau Bundesministerin Gewessler herzlich begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. Das Wort steht bei ihm. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


10.59.50

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns heute zuschauen und schon so lange auf diesen Tag gewartet haben! Seit 200 Jahren machen wir eigentlich dasselbe: Wenn wir irgendetwas produzieren, wenn wir uns fortbewegen, wenn wir unsere Häuser heizen, dann brauchen wir dafür ein Gerät, in das wir dann Öl, Gas oder Kohle hineintun, und am Ende kommt ein bisschen Energie heraus, aber es kommen auch sehr viel Dreck, Staub, Qualm und CO2-Emis­sionen heraus. Das ist unser fossiles Betriebssystem. Wir haben die Methode in den letzten 200 Jahren verbessert, effizienter gemacht, aber im Prinzip ist sie dieselbe ge­blieben.

Die Rechnung für diese letzten 200 Jahre bekommen wir präsentiert. Schauen wir uns nur an, was die letzten zwei Wochen passiert ist: In Kanada haben sich die Menschen


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in British Columbia bei fast 50 Grad im Schatten gefühlt, als ob man sie in einen Back­ofen gesteckt und vergessen hätte, den Ausknopf zu drücken. Menschen sind gestorben, Tiere sind gestorben, Wälder sind abgebrannt, Häuser wurden vernichtet, ganz Dörfer wurden vom Feuer vernichtet. Gerade letzte Woche hat ein Tornado einen Steinwurf von der österreichischen Grenze entfernt in Tschechien eine 26 Kilometer lange Schneise durch das Land gerissen. Windgeschwindigkeiten von bis zu 400 Kilometer in der Stunde haben 180 Häuser zerstört und sechs Menschenleben gekostet. Und auch ohne Torna­do – wir haben es erlebt – gab es in Oberösterreich Hagelstürme, wie sie noch nie dage­wesen sind, die fast wie Luftangriffe gewirkt haben und die mit Rekordschäden ganze Ernten vernichtet haben. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die gute Nachricht ist: Heute tun wir etwas dagegen. Wir beschließen heute ein sauberes Betriebssystem für unser Land (Beifall bei Grünen und ÖVP), eine neue Energieversor­gung für unser Land, und mit diesem Paket, mit diesem Erneuerbaren-Ausbau-Geset­zespaket leiten wir die größte Revolution seit der industriellen Revolution ein: die grüne Energierevolution. Bis 2030 hören wir auf, Energie nur zu verbrauchen, ab dann gebrau­chen wir Energie, wir nützen Energie nur noch. Bis 2030 wird Österreichs Strom sauber. Wir gehen raus aus Öl, Gas und Kohle und rein in die ewigen Energiequellen, in Sonne, Wind, Biomasse und Wasser. Wir nützen das, was da ist, und verbrauchen nicht mehr den Planeten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit dem EAG werden wir 27 Terawattstunden grünen Strom aus diesen ewigen Quellen fördern. 27 Terawattstunden – das ist so viel, wie 27 Donaukraftwerke im Jahr produzie­ren, oder so viel, wie alle Haushalte in Österreich zusammen in zwei Jahren verbrau­chen. Das ist der enorme Umfang dieses EAG-Pakets, das wir heute beschließen wer­den: eine Ökostrommilliarde jedes Jahr, garantiert in den nächsten zehn Jahren, fast 1 Milliarde Euro für grünen Wasserstoff und Biogas, damit auch unsere Industrie klima­neutral wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und das Gute ist: Für dieses Geld für die nächsten zehn Jahre müssen wir nicht jedes Jahr zum Finanzminister rennen, damit er uns dieses Geld gibt, sondern das ist garan­tiert, und es wird auch ausreichend sein für alle, die diese Förderungen brauchen. Das schafft eine unvergleichliche Investitions- und Planungssicherheit für die Betriebe. Damit beenden wir die Stop-and-go-Politik der Vergangenheit, wie wir sie bei den erneuerbaren Energien erlebt haben. Die Elektriker können jetzt schon Lehrlinge einstellen, die Betrie­be, die Anlagenbauer wissen, dass sie jetzt investieren können, weil sie Planungssicher­heit haben. Mit diesem Paket werden wir Zehntausende neue Arbeitsplätze schaffen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Beim Ausbau im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geht es nicht nur darum, dass sich große Energiekonzerne Megaprojekte verwirklichen, das geht jeden Einzelnen etwas an, denn jeder Einzelne kann Teil dieser Energiewende sein. Wir fördern mit den Energiegemein­schaften kleine lokale Energiegemeinschaften, Grätzelenergie, Gemeindeenergie; wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, kleinen Unternehmen, Vereinen oder Gemeinden, die Energie dort zu erzeugen, wo sie genützt wird. Die Energie, die mit der PV-Anlage am Dach einer Feuerwehr im Ort erzeugt wird, nutzt der Kindergarten oder auch der Fuß­ballverein, das geht von Nachbar zu Nachbar, von Freund zu Freund: Der eine hat eine Solaranlage, der andere hat eine Windkraftanlage, der Nächste hat eine Biomassean­lage – sie können den Strom tauschen, nutzen, speichern und sie können ihn auch ins Netz einspeisen und bekommen dafür eine Marktprämie. Früher hat die Republik vielen Menschen, die sich selbst gemeinsam mit anderen Menschen in der Energiewende en­gagieren wollten, Projekte starten wollten, Steine in den Weg gelegt – jetzt rollen wir den roten Teppich für diese Menschen aus. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ökostrom aus Österreich für Österreich, das sind die Energiegemeinschaften. Ökostrom aus Österreich, das ist auch die Wasserkraft, die wir gleichfalls fördern, und da haben


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wir eine doppelte Verantwortung: Einerseits müssen wir diese wertvolle Energiequelle nutzen, aber andererseits haben wir auch die Verantwortung dafür, dass die letzten frei fließenden, die letzten wilden Bäche und Flüsse für unsere Kinder und Enkelkinder er­halten bleiben, dass auch sie diese Natur genießen können. Das haben wir in diesem Gesetzespaket gemacht, und wir haben auch dafür gesorgt, dass die bestehenden Kraft­werke effizienter genützt werden. Da haben wir auch in den Verhandlungen noch einmal ordentlich etwas draufgepackt. (Beifall bei den Grünen.)

15 Monate harte Arbeit stecken in diesem Gesetz – ein Jahr für die Vorlage und mehr als drei Monate Verhandlung im Parlament –, und es sind einige wesentliche Verände­rungen hinzugekommen. Deswegen habe ich die große Ehre, zum einen den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 733 der Beilagen betreffend das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket einzubringen – er wurde an Sie verteilt –, und zum anderen bringe ich den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Ham­mer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, ein, und werde beide in ihren Grundzügen erläutern.

Zum einen werden wir die Agrifotovoltaik, also die doppelte Nutzung desselben Bodens durch landwirtschaftliche auf der einen Seite und Fotovoltaiknutzung auf der anderen Seite fördern, zum anderen – was eine große Erneuerung in diesem Paket ist – haben wir das größte Fernwärmepaket in der Geschichte dieses Landes zustande gebracht. Alle Projekte, die in den letzten Jahren um Förderung angesucht haben – egal ob das in Wien, in Graz, in Innsbruck, in Salzburg war –, bekommen jetzt eine Förderung. Wir bauen die gesamte Warteliste ab – das sind mehr als 100 Millionen Euro. Darüber hi­naus, und darum geht es im Umweltförderungsgesetz, heben wir den Fernwärmeausbau auf eine neue Stufe und haben einen Zusagerahmen von 30 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahre.

Wir haben etwas bei der Finanzierung geändert – darüber wird sicherlich Kollege Schroll noch reden. Wir werden diese Energierevolution gemeinsam schultern, so wie auch bis­her: über unsere Stromrechnung, aber nur dann, wenn sich die Familien das auch leisten können – und diejenigen, die sich das nicht leisten können, sind von den Förderbeiträgen befreit, beziehungsweise haben wir einen neuen, sozial gerechten Kostendeckel einge­führt. Wir geben der Ministerin auch noch zusätzlich die Möglichkeit, ökosoziale Kriterien festzulegen, bei denen es auch darum geht, die Wertschöpfung besser in der Region zu halten. Es gibt neue Investitionszuschüsse für Biomasse, Wasserkraft und so weiter und so fort – ich werde jetzt nicht alle Punkte erwähnen, sonst muss mir die Präsidentin die Redezeit anhalten.

*****

Ich möchte damit schließen, dass das ein historischer Moment ist – es kommt nicht so oft vor, dass sich die ganze Republik ein neues Betriebssystem gibt –, und ich möchte daher mit einem riesengroßen: Danke!, schließen: zuerst an meine Koalitionspartnerin Tanja Graf, die Energiesprecherin der ÖVP, und ihr großartiges Team (Beifall bei Grünen und ÖVP); auch an Magnus Brunner und sein großartiges Team und an den Energie­sprecher der SPÖ Alois Schroll und sein großartiges Verhandlungsteam – vielen Dank für diese wirklich konstruktiven, fairen und harten Verhandlungen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ) –; an meine Mitarbeiter im Klub Bertram Friessnegg, Oliver Schnetzer und Tina Rametsteiner, die wirklich reingehackelt haben; ganz besonders an die Klima­ministerin, die sich auch persönlich sehr stark in die Verhandlungen eingebracht hat, und


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allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die großartige Arbeit geleistet und nächte­lang gearbeitet haben, wenn wir schon aufgehört haben, zu verhandeln. (Beifall bei Grü­nen und ÖVP.)

Stellvertretend für die großartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Klimaministerium möchte ich namentlich Florian Maringer erwähnen, denn wir alle wissen, ohne ihn gäbe es dieses Paket heute so nicht: Vielen Dank, Florian! (Beifall bei den Grünen.)

Und was ich auch dazusagen muss: Vielen Dank an alle Familien der eben Genannten, dass sie diesen Marathon ausgehalten haben. Meine Entschuldigung ist nur: Ich glaube, es hat sich ausgezahlt. Wir geben diesem Land heute ein neues Betriebssystem und wir starten in die Klimaneutralität in Österreich. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.09

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 733 der Beilagen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturauf­bau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Stark­stromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuer­baren Ausbau Gesetzespaket – EAG Paket)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben erwähnte Vorlage wird wie folgt geändert:

I. Art. 1 (Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen) wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 6 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 6a.   Ökosoziale Kriterien“

2. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zur Überschrift des 2. Hauptstückes des
2. Teils:

„2. Hauptstück

Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen“

3. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 56 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 56a. Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen“

4. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 57 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 57a. Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse“


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5. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 72 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 72a. Kostendeckelung für Haushalte“

6. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag zu § 101.

7. (Verfassungsbestimmung) In § 1 entfällt der Ausdruck „Änderung,“.

8. In § 2 Abs. 2 Z 3 wird die Wortfolge „auf Erdgasqualität“ durch die Wortfolge „ent­sprechend den Anforderungen der anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011,“ ersetzt.

9. In § 4 Abs. 4 wird die Zahl „2019“ durch die Zahl „2020“ ersetzt.

10. § 5 Abs. 1 Z 2 bis 4 erhalten die Ziffernbezeichnungen „3.“ bis „5.“; nach Z 1 wird folgende Z 2 eingefügt:

              „2.         „Agri-PV-Flächen“ Grundflächen, die gleichzeitig zur Stromproduktion mittels               Photovoltaik und zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden;“

11. § 5 Abs. 1 Z 6 entfällt; die bisherige Z 5 erhält die Ziffernbezeichnung „6.“.

12. In § 5 Abs. 1 Z 15 und 16 entfällt jeweils der Ausdruck „Abs. 1“; außerdem entfällt jeweils die Wortfolge „ ,ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird“.

13. In § 5 Abs. 1 Z 16 wird der Ausdruck „ElWOG 2010“ durch den Ausdruck „des Elektri­zitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010,“ ersetzt.

14. In § 5 Abs. 1 Z 26 wird nach der Wortfolge „zu leisten ist und der“ das Wort „anteili­gen“ eingefügt.

15. In § 5 Abs. 1 Z 31 wird die Wortfolge „des Elektrizitätswirtschafts- und –organisations­gesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010,“ durch den Ausdruck „ElWOG 2010“ ersetzt.

16. § 5 Abs. 1 Z 38 lautet:

              „38.       „Revitalisierung“ das Repowering von Wasserkraftanlagen, welches ohne               Einrechnung wasserrechtlich bewilligter Maßnahmen zum Erhalt oder zur Ver­              besserung des Gewässerzustandes zu einer Erhöhung der Engpassleistung oder               zu einer Erhöhung des Regelarbeitsvermögens führt, wobei die Erhöhung der               Engpassleistung oder des Regelarbeitsvermögens bei Wasserkraftanlagen mit               einer Engpassleistung bis 1 MW (vor Revitalisierung) zumindest 5% und bei Was­              serkraftanlagen mit einer Engpassleistung über 1 MW (vor Revitalisierung) zu­              mindest 3% betragen muss. Unter Einrechnung wasserrechtlich bewilligter Maß­              nahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung des Gewässerzustandes dürfen die               Engpassleistung oder das Regelarbeitsvermögen nach durchgeführter Revitali­              sierung nicht unter den vor der Revitalisierung erreichten Werten liegen; eine Re­              vitalisierung ist nur dann gegeben, wenn mindestens zwei der wesentlichen Anla­              genteile, wie Turbine, Wasserfassung, Druckleitung, Triebwasserkanal, Kraft­              haus, Fischwanderhilfe oder Staumauer bzw. Wehranlagen, welche vor Baube­              ginn bereits bestanden haben, weiter verwendet werden;“

17. In § 5 Abs. 2 wird die Wortfolge „Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011,“ durch den Ausdruck „GWG 2011“ ersetzt.

18. In § 6 Abs. 3 letzter Satz wird nach der Wortfolge „Einhaltung von Nachhaltigkeits­kriterien“ die Wortfolge „und Treibhausgaseinsparungen“ eingefügt.

19. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:


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„Ökosoziale Kriterien

§ 6a. (1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit Verordnung Kriterien zur Förderung erhöhter sozialer und arbeit­nehmerschutzrechtlicher Standards sowie zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung festlegen, die Voraussetzungen für den Erhalt von Förderungen nach diesem Bundesge­setz darstellen.

(2) Zu den Kriterien gemäß Abs. 1 zählen beispielsweise:

              1.          Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit,               Gleichstellung und Gleichbehandlung unter der Belegschaft;

              2.          Bereitstellung von besonderen arbeitsplatzbezogenen Qualitätssiche­              rungsmaßnahmen hinsichtlich Sicherheit oder Gesundheit;

              3.          arbeitsrechtliche Bedingungen einschließlich kollektivvertraglicher               Einstufungen;

              4.          regionale (europäische) Wertschöpfung bei Komponenten.

(3) Nachweise über die Einhaltung der gemäß Abs. 1 bestimmten Kriterien sind dem Gebot gemäß § 20 sowie den Anträgen gemäß den §§ 45, 54, 55 und 59 anzuschließen.“

20. In § 7 Abs. 1 letzter Satz wird der Ausdruck „§ 56 Abs. 8, 57 Abs. 7“ durch den Ausdruck „§ 56 Abs. 13, § 56a Abs. 6, § 57 Abs. 7, § 57a Abs. 7“ ersetzt.

21. (Verfassungsbestimmung) § 7 Abs. 5 lautet:

„(5) (Verfassungsbestimmung) Wenn die Kürzungen gemäß Abs. 1 die Erreichung der Ziele gemäß § 4 Abs. 4 gefährden, hat die Bundesregierung dem Nationalrat unverzüg­lich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der unter Berücksichtigung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Zielerreichung gemäß § 4 Abs. 1 sicherge­stellt werden kann. Darüber hinaus hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Wege des Ministerrats dem National­rat unverzüglich einen Bericht zu übermitteln, in dem die Kürzungen gemäß Abs. 1 samt Auswirkungen auf die Zielerreichung gemäß § 4 Abs. 4 dargestellt sind. Der Bericht hat alle relevanten Berechnungen und Prognosen sowie alle diesen zugrundeliegenden Da­ten und Werte zu umfassen.“

22. In § 10 Abs. 1 Z 1 lit. b wird der Ausdruck „10 MW“ durch den Ausdruck „25 MW“ ersetzt.

23. In § 10 Abs. 1 Z 1 lit. bb wird nach dem Wort „Revitalisierungen“ ein Beistrich ein­gefügt.

24. In § 10 Abs. 1 Z 1 letzter Satz wird der Ausdruck „lit. b“ durch den Ausdruck „lit. bb“ ersetzt.

25. § 10 Abs. 1 Z 3 lautet:

              „3.         neu errichteten Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr               als 10 kWpeak sowie Erweiterungen von Photovoltaikanlagen um eine Engpass­              leistung von mehr als 10 kWpeak.“

26. In § 10 Abs. 1 Z 4 wird nach der Wortfolge „mit einer Engpassleistung bis 5 MWel“ und der Wortfolge „mit einer Engpassleistung über 5 MWel“ jeweils der Klammeraus­druck „(nach dem Repowering)“ eingefügt.

27. In § 10 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „an das österreichische öffentliche Elektri­zitätsnetz angeschlossen, “ die Wortfolge „nach Maßgabe der technischen und organisa­torischen Regeln gemäß § 22 des Energie Control-Gesetzes“ eingefügt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 80

28. In § 10 erhält der bisherige Abs. 4 die Absatzbezeichnung „(6)“; nach Abs. 3 werden folgende Abs. 4 und 5 eingefügt:

„(4) Bei Anlagen auf Basis von Biomasse wird keine Förderung für die aus Tiermehl, Ablauge oder Klärschlamm resultierenden Erzeugungsmengen gewährt.

(5) Für neu errichtete Anlagen wird eine Förderung unabhängig davon gewährt, ob ein bestehender Zählpunkt weiterverwendet wird oder nicht.“

29. In § 11 Abs. 5 wird die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter 1 MW“ durch die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter 5 MW“ ersetzt.

30. In § 11 Abs. 6 wird die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung ab 1 MW“ durch die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung ab 5 MW“ ersetzt.

31. In § 18 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ die Wortfolge „ , der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz“ eingefügt.

32. In § 18 Abs. 2 Z 3 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 4 wird angefügt:

              „4.         zwischen neu errichteten und repowerten Anlagen ist zu differenzieren;               für Anlagen auf Basis von Biomasse ist eine Differenzierung nach dem Roh­              stoffeinsatz zulässig.“

33. In § 20 Z 8 wird nach der Wortfolge „den Erlag einer“ das Wort „allfälligen“ eingefügt.

34. § 22 Abs. 1 lautet:

„(1) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG Förderabwicklungsstelle eine Sicherheitsleistung erlegen, durch die die Zahlung von Pö­nalen gemäß § 28 gesichert wird.“

35. § 28 samt Überschrift lautet:

„Pönalen

§ 28. (1) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter an die EAG Förderabwicklungsstelle eine Pönale zahlen

              1.          in der Höhe der zu erlegenden Erstsicherheit, wenn der Zuschlag gemäß               § 27 Abs. 1 Z 1 erlischt;

              2.          in der vollen Höhe der zu erlegenden Sicherheit, wenn der Zuschlag               gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 bis 4 erlischt.

(2) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW nicht, müssen Bieter an die EAG-Förderabwicklungsstelle eine Pönale in der Höhe der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro kW bzw. kWpeak zahlen, wenn der Zuschlag gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 bis 4 erlischt.

(3) Wurde die Sicherheit durch Einzahlung auf ein Konto der EAG-Förderabwicklungs­stelle erlegt, wird die Forderung gemäß Abs. 1 durch die Einbehaltung der Sicherheit erfüllt. Wurde die Sicherheit in Form einer Bankgarantie erlegt, kann sich die EAG-För­derabwicklungsstelle für ihre Forderung gemäß Abs. 1 durch den Abruf der Bankgarantie befriedigen, wenn der Bieter den entsprechenden Geldbetrag nicht umgehend ab Erlö­schen des Zuschlages auf ein von der EAG-Förderabwicklungsstelle bekanntzugeben­des Konto überweist.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 81

(4) Forderungen gemäß Abs. 2 sind umgehend nach Erlöschen des Zuschlags durch Überweisung des entsprechenden Geldbetrags auf ein von der EAG-Förderabwick­lungsstelle bekanntzugebendes Konto zu erfüllen.

(5) Die Pönalen fließen dem Fördermittelkonto gemäß § 77 zu.“

36. § 33 samt Überschrift lautet:

„Abschlag für Freiflächenanlagen

„(1) Für Photovoltaikanlagen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im Grünland verringert sich die Höhe des Zuschlagswertes um einen Abschlag von 25%.

(2) Die Höhe des Abschlags gemäß Abs. 1 kann im Hinblick auf die Erreichung der Aus­bauziele für Photovoltaik gemäß § 4 Abs. 4 und im Hinblick auf die Vermeidung der Verdrängung landwirtschaftlicher Flächen oder Grünflächen mit Verordnung der Bun­desministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus geändert werden.

(3) Der Abschlag gemäß Abs. 1 entfällt zur Gänze oder teilweise für Anlagen, die

              1.          auf einer Agri-PV-Fläche errichtet werden und durch die Errichtung die               hauptsächliche landwirtschaftliche Nutzung nicht oder nur geringfügig beein­              trächtigt wird, oder

              2.          auf oder an einem Gebäude oder einer baulichen Anlage, das oder die zu             einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen             zumindest drei Jahre vor Antragstellung auf Förderung fertiggestellt wurde,               errichtet werden, oder

              3.          auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper errichtet               werden, oder

              4.          auf einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder einer               Altlast errichtet werden, oder

              5.          auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandort errichtet werden, oder

              6.          auf militärischen Flächen, mit Ausnahme von militärischen Übungs­              geländen, errichtet werden.

(4) Die Höhe des Abschlags für Anlagen gemäß Abs. 3 ist mit Verordnung der Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus festzulegen. Es sind auch die technischen, ökonomischen und ökologischen Anforderun­gen festzulegen. Eine Differenzierung zwischen Anlagentypen ist zulässig.“

37. § 34 samt Überschrift lautet:

„Frist zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen

§ 34. (1) Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt

              1.          bei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 100 kWpeak und               Erweiterungen von Photovoltaikanlagen um eine Engpassleistung von bis zu               100 kWpeak sechs Monate,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 82

              2.          bei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak               und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen um eine Engpassleistung von mehr               als 100 kWpeak zwölf Monate

ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungs­stelle.

(2) Die Frist gemäß Abs. 1 Z 1 kann von der EAG-Förderabwicklungsstelle einmal um bis zu drei Monate, die Frist gemäß Abs. 1 Z 2 einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn der Bieter glaubhaft darlegt, dass die Ursachen für die nicht-fristgerechte Inbetriebnahme nicht in seinem Einflussbereich liegen.“

38. In § 36 Abs. 1 wird der Ausdruck „15 000 kW“ durch den Ausdruck „7 500 kW“ ersetzt.

39. § 38 samt Überschrift lautet:

„Höchstpreis für Repowering

§ 38. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse hat die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, der Bundesminis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Verordnung einen eigenen Höchstpreis gemäß § 18 festzulegen, der um mindestens 1% unter dem Höchstpreis für neu errich­tete Anlagen auf Basis von Biomasse liegen muss.“

40. In § 39 wird in Abs. 1 der Ausdruck „24 Monate“ durch den Ausdruck „36 Monate“ und in Abs. 2 der Ausdruck „24 Monate“ durch den Ausdruck „zwölf Monate“ ersetzt.

41. In § 44 wird in Abs. 1 der Ausdruck „24 Monate“ durch den Ausdruck „36 Monate“ und in Abs. 2 der Ausdruck „zweimal“ durch den Ausdruck „einmal“ ersetzt.

42. In § 47 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus “ die Wortfolge „ , der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz“ eingefügt.

43. In § 47 Abs. 2 Z 5 wird das Wort „Engpassleistung“ durch die Wortfolge „Jahres­stromproduktion und dem Grad der Revitalisierung“ ersetzt.

44. § 47 Abs. 2 Z 7 lautet:

              „7.         für Anlagen auf Basis von Biomasse ist zwischen neu errichteten und               repowerten Anlagen zu differenzieren; eine Differenzierung nach dem Rohstoff­              einsatz ist zulässig.“

45. In § 49 Abs. 2 wird der Ausdruck „75 000 kW“ durch den Ausdruck „100 000 kW“ ersetzt.

46. In § 49 Abs. 3 wird der Ausdruck „24 Monaten“ durch den Ausdruck „36 Monaten“ ersetzt.

47. In § 50 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Neu errichtete“ die Wortfolge „und repowerte“ eingefügt.

48. In § 50 Abs. 2 wird der Ausdruck „15 000 kW“ durch den Ausdruck „7 500 kW“ ersetzt.

49. In § 50 Abs. 3 und § 51 Abs. 3 wird der Ausdruck „24 Monaten“ jeweils durch den Ausdruck „36 Monaten“ ersetzt.

50. In § 53 Abs. 2 erster Satz wird das Wort „ab“ durch das Wort „über“ ersetzt; nach dem Ausdruck „10 km“ wird das Wort „Leitungslänge “ eingefügt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 83

51. § 54 Abs. 2 lautet:

„(2) § 10 Abs. 2 bis 6 sind auf Anlagen gemäß Abs. 1 anzuwenden. Überförderungen sind zu vermeiden.“

52. Die Überschrift des 2. Hauptstückes des 2. Teils lautet:

„2. Hauptstück

Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen“

53. In § 55 Abs. 1 wird der Ausdruck „§§ 56 und 57“ durch den Ausdruck „§§ 56, 56a, 57 und 57a“ ersetzt.

54. In § 55 Abs. 4 wird der Ausdruck „§§ 56 Abs. 6 und 57 Abs. 5“ durch den Ausdruck „§§ 56 Abs. 6, 56a Abs. 5, 57 Abs. 5 und 57a Abs. 5“ ersetzt.

55. In § 55 Abs. 8 wird der Ausdruck „§§ 56 Abs. 9 und 57 Abs. 8“ durch den Ausdruck „§§ 56 Abs. 14, 56a Abs. 7, 57 Abs. 8 und 57a Abs. 8 “ ersetzt.

56. § 56 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Neuerrichtung und die Erweiterung einer Photovoltaikanlage können bis zu 1 000 kWpeak Engpassleistung einer Anlage durch Investitionszuschuss gefördert werden.“

57. § 56 Abs. 4 erster Satz lautet:

„Für die Kategorien B, C und D sind mit Verordnung gemäß § 58 höchstzulässige Fördersätze pro kWpeak festzulegen.“

58. § 56 Abs. 7 bis 9 lauten:

„(7) Die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt sich für Photovoltaikanlagen der Kategorien B, C und D aus dem angegebenen Förderbedarf pro kWpeak und für Strom­speicher und Photovoltaikanlagen der Kategorie A aus dem durch Verordnung festge­legten fixen Fördersatz und ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) be­grenzt.

(8) Für Photovoltaikanlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im Grünland errichtet werden, verringert sich der Investitionszuschuss um einen Abschlag von 25%.

(9) Die Höhe des Abschlags gemäß Abs. 8 kann im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für Photovoltaik gemäß § 4 Abs. 4 und im Hinblick auf die Vermeidung der Verdrängung landwirtschaftlicher Flächen oder Grünflächen mit Verordnung gemäß § 58 geändert werden.“

59. Dem § 56 werden folgende Abs. 10 bis 14 angefügt:

„(10) Der Abschlag gemäß Abs. 8 entfällt zur Gänze oder teilweise für Anlagen, die

1.          auf einer Agri-PV-Fläche errichtet werden und durch die Errichtung die hauptsächliche               landwirtschaftliche Nutzung nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird, oder

2.          auf oder an einem Gebäude oder einer baulichen Anlage, das oder die zu einem             anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen               zumindest drei Jahre vor Antragstellung auf Förderung fertiggestellt wurde,               errichtet werden, oder


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 84

3.          auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper errichtet werden, oder

4.          auf einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder einer Altlast               errichtet werden, oder

5.          auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandort errichtet werden, oder

6.          auf militärischen Flächen, mit Ausnahme von militärischen Übungsgeländen,               errichtet werden.

(11) Die Höhe des Abschlags für Anlagen gemäß Abs. 10 ist mit Verordnung gemäß § 58 festzulegen. Es sind auch die technischen, ökonomischen und ökologischen Anfor­derungen festzulegen. Eine Differenzierung zwischen Anlagentypen ist zulässig.

(12) Für innovative Photovoltaikanlagen kann mit Verordnung gemäß § 58 ein Zuschlag von bis zu 30% vorgesehen werden. Eine Differenzierung zwischen Anlagentypen ist zulässig. In allen Fällen darf die Höhe des Investitionszuschusses nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen. Davon unberührt bleiben allfällige Zuschlä­ge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit be­stimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. Nr. L 187 vom 26.06.2014 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/972, ABl. Nr. L 215 vom 07.07.2020 S. 3.

(13) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel in einer Ka­tegorie nicht ausgeschöpft, sind die verbleibenden Mittel zur Bedeckung der Förderan­träge in den übrigen Kategorien, beginnend mit dem niedrigsten Förderbedarf pro kWpeak, zu verwenden. Bei gleichem Förderbedarf pro kWpeak entscheidet der Zeitpunkt des Ein­langens im Sinne des Abs. 6 dritter Satz. Hiernach verbleibende Mittel sind den Förder­mitteln der jeweiligen Kategorie im nachfolgenden Fördercall desselben Jahres zuzu­schlagen. Nicht ausgeschöpfte Mittel am Ende eines Kalenderjahres sind den Fördermit­teln des Folgejahres entsprechend zuzuschlagen, soweit keine Verschiebung der För­dermittel zugunsten des Ausschreibungsvolumens für Betriebsförderungen oder eine Kürzung der Fördermittel nach § 7 erfolgt. Werden die Fördermittel in drei aufeinander­folgenden Jahren nicht ausgeschöpft, können die nicht ausgeschöpften Mittel unter Be­rücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verord­nung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zugeschlagen werden.

(14) Die Anlage, sofern eine Erweiterung erfolgt, die erweiterte Anlage, ist

1.          bei einer Engpassleistung bis 100 kWpeak oder Erweiterungen um eine Engpass­              leistung von bis zu 100 kWpeak innerhalb von sechs Monaten,

2.          bei einer Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak oder Erweiterungen um eine               Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak innerhalb von zwölf Monaten

nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen. Die Frist gemäß Z 1 kann abweichend von § 55 Abs. 8 einmal um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn der Fördernehmer glaubhaft darlegt, dass die Ursachen für die nicht fristgerechte Inbetrieb­nahme nicht in seinem Einflussbereich liegen.“

60. Nach § 56 wird folgender § 56a samt Überschrift eingefügt:

„Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen

§ 56a. (1) Die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Eng­passleistung bis 2 MW (nach Revitalisierung) kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, mit Ausnahme von


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 85

1.          Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässer­              strecken mit sehr gutem ökologischen Zustand liegen, sowie Neubauten und               Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken liegen, die auf               einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer einen sehr guten               hydromorphologischen Zustand aufweisen;

2.          Neubauten und Revitalisierungen, die den Erhaltungszustand von Schutzgütern               der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der               wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. Nr. L 206               vom 22.07.1992 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl.               Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 193, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 95             vom 29.03.2014 S. 70, oder der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der               wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), ABl. Nr. L 20 vom 26.01.2010               S. 7, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2010, ABl. Nr. L 170 vom               25.06.2019 S. 115, verschlechtern und in Schutzgebieten (Natura 2000,               Nationalpark) liegen.

Z 2 gilt nicht für Vorhaben, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgeset­zes bereits ein Vorverfahren gemäß § 4 UVP G 2000 oder ein Genehmigungsverfahren gemäß § 5 UVP G 2000 anhängig ist, wenn die Wasserkraftanlage eine bestehende Wasserkraftanlage in einer Gewässerstrecke mit mehreren bestehenden Wasserkraft­anlagen ersetzt und zu einer Reduktion der Anzahl von energetisch genutzten Querbau­werken in dieser Gewässerstrecke sowie einer Verbesserung des Erhaltungszustandes anderer Schutzgüter im Sinne der Z 2 im betroffenen Schutzgebiet führt und ein Verlust von prioritären Lebensräumen und anderen Lebensräumen gemäß Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie doppelt kompensiert wird.

(2) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 betragen insge­samt mindestens 5 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 55 Abs. 5, und werden getrennt nach folgenden Kategorien vergeben:

              1.          Kategorie A: Neuerrichtung,

              2.          Kategorie B: Revitalisierung.

Sofern die jährlichen Fördermittel von mindestens 5 Millionen Euro aufgrund von Kür­zungen gemäß § 7 oder § 55 Abs. 5 nicht unterschritten werden, sind für Z 1 (Kategorie A) mindestens 2 Millionen Euro und für Z 2 (Kategorie B) mindestens 3 Millionen Euro bereitzustellen. Diese Aufteilung der Fördermittel kann durch Verordnung gemäß § 58 abgeändert werden.

(3) Die Höhe des Investitionszuschusses ist durch Verordnung gemäß § 58 in Förder­sätzen pro kW je Kategorie festzulegen, wobei die Förderhöhe mit 30% des unmittelbar für die Neuerrichtung oder Revitalisierung der Anlage erforderlichen Investitionsvolu­mens (exklusive Grundstück) begrenzt ist. In allen Fällen darf die Höhe des Investi­tionszuschusses nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen. Davon unberührt bleiben allfällige Zuschläge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

(4) Fördercalls haben einmal jährlich zu erfolgen. Sie sind unter Angabe der je Kategorie und Fördercall zur Verfügung stehenden Mittel mit Verordnung gemäß § 58 festzulegen und auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle bekanntzumachen. Die Frist zur Einreichung der Anträge darf zwei Wochen nicht unterschreiten.

(5) Anträge, die innerhalb der Einreichfrist eines Fördercalls bei der EAG-Förderabwick­lungsstelle einlangen, werden nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens bei der EAG-Förder­abwicklungsstelle gereiht.

(6) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel in einer Kate­gorie nicht ausgeschöpft, sind die verbleibenden Mittel zur Bedeckung der Förderanträ­ge in der anderen Kategorie zu verwenden. Hiernach verbleibende Fördermittel sind den


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 86

Fördermitteln der jeweiligen Kategorie im nachfolgenden Fördercall desselben Jahres zuzuschlagen. Nicht ausgeschöpfte Mittel am Ende eines Kalenderjahres sind den För­dermitteln des Folgejahres entsprechend zuzuschlagen, soweit keine Verschiebung der Fördermittel zugunsten des Vergabevolumens für Betriebsförderungen oder eine Kür­zung der Fördermittel nach § 7 erfolgt. Werden die Fördermittel in drei aufeinanderfol­genden Jahren nicht ausgeschöpft, können die nicht ausgeschöpften Mittel unter Be­rücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verord­nung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zugeschlagen werden.

(7) Die Anlage ist innerhalb von 36 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen. Diese Frist kann abweichend von § 55 Abs. 8 einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn der Fördernehmer glaubhaft darlegt, dass die Ursa­chen für die nicht-fristgerechte Inbetriebnahme nicht in seinem Einflussbereich liegen.“

61. § 57 Abs. 3 lautet:

„(3) Mit Verordnung gemäß § 58 sind höchstzulässige Fördersätze pro kW festzulegen.“

62. In § 57 Abs. 6 entfällt im ersten Satz die Wortfolge „oder Erweiterung“.

63. § 57 Abs. 7 letzter Satz lautet:

„Werden die Fördermittel in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht ausgeschöpft, kön­nen die nicht ausgeschöpften Mittel unter Berücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verordnung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zugeschlagen werden.“

64. Nach § 57 wird folgender § 57a samt Überschrift eingefügt:

„Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse

§ 57a. (1) Die Neuerrichtung einer Anlage auf Basis von Biomasse mit einer Engpass­leistung bis 50 kWel kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, wenn die Anlage

              1.          einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% erreicht,

              2.          dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von               Feinstaub aufweist,

              3.          über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und

              4.          über ein Konzept der Rohstoffversorgung zumindest für die ersten fünf               Betriebsjahre verfügt.

(2) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 betragen mindes­tens vier Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 55 Abs. 5.

(3) Mit Verordnung gemäß § 58 sind höchstzulässige Fördersätze pro kWel festzulegen.

(4) Fördercalls haben zumindest einmal jährlich zu erfolgen. Sie sind unter Angabe der zur Verfügung stehenden Mittel mit Verordnung gemäß § 58 festzulegen und auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle bekanntzumachen. Die Frist zur Einrei­chung der Anträge darf zwei Wochen nicht unterschreiten.

(5) Der Förderwerber hat im Förderantrag den Förderbedarf in Euro pro kWel anzugeben. Förderanträge, die innerhalb der Einreichfrist eines Fördercalls bei der EAG-Förderab­wicklungsstelle einlangen, werden nach der Höhe des bei der Antragstellung angegebe­nen Förderbedarfs gereiht, beginnend mit dem niedrigsten Förderbedarf pro kWel. Bei gleichem Förderbedarf pro kWel wird jener Antrag vorgereiht, der zuerst bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingelangt ist. Übersteigt der im Antrag angegebene Förderbe­darf pro kWel den höchstzulässigen Fördersatz, ist der Antrag auszuscheiden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 87

(6) Die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt sich aus dem angegebenen Förder­bedarf pro kWel und ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) begrenzt. In allen Fällen darf die Höhe des Investitionszuschusses nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen. Davon unberührt bleiben allfällige Zuschläge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

(7) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausge­schöpft, sind die verbleibenden Mittel den Fördermitteln im nachfolgenden Fördercall desselben Jahres zuzuschlagen. Nicht ausgeschöpfte Mittel am Ende eines Kalender­jahres sind den Fördermitteln des Folgejahres zuzuschlagen, soweit keine Verschiebung der Fördermittel zugunsten des Vergabe- oder Ausschreibungsvolumens für Betriebsför­derungen oder eine Kürzung der Fördermittel nach § 7 erfolgt. Werden die Fördermittel in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht ausgeschöpft, können die nicht ausgeschöpf­ten Mittel unter Berücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verordnung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zuge­schlagen werden.

(8) Die Anlage ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen.“

65. In § 59 Abs. 8 wird die Wortfolge „und 62 Abs. 7“ durch die Wortfolge „und 62 Abs. 9“ ersetzt.

66. § 60 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Umrüstung einer bestehenden Biogasanlage zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas entsprechend den Anforderungen der anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, wenn

              1.          die eingesetzten Brennstoffe höchstens zu 50% aus den Kulturarten               Getreide und Mais bestehen und

              2.          ein Konzept über die Rohstoffversorgung sowie zur Verwertung der               anfallenden Biogasgülle (Gärrest) zumindest für die ersten fünf Betriebsjahre               vorliegt.

Ein Investitionszuschuss ist ausschließlich für die Errichtung der Gasaufbereitungsan­lage, für die Umrüstung der Anlage im Zusammenhang mit geändertem Rohstoffeinsatz sowie für eine allfällige Leistungserweiterung der Erzeugung im Zuge der Umrüstung zu gewähren.“

67. § 60 Abs. 3 lautet:

„(3) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 und 2 betragen 15 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Anpassungen gemäß § 59 Abs. 5. Abweichend von § 59 Abs. 5 letzter Satz bleiben Anträge, die die maximalen Fördermittel eines För­dercalls überschreiten, nach Prüfung der Fördervoraussetzungen für nachfolgende För­dercalls gereiht (Warteliste). Förderungen für eine Leistungserweiterung der Erzeugung im Zuge der Umrüstung dürfen im Ausmaß von maximal 30% der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben werden.“

68. In § 60 Abs. 4 wird nach der Wortfolge „für die Errichtung der Gasaufbereitungsanla­ge“ die Wortfolge „ , für die Umrüstung der Anlage im Zusammenhang mit geändertem Rohstoffeinsatz sowie für eine allfällige Leistungserweiterung der Erzeugung im Zuge der Umrüstung“ eingefügt.

69. § 61 Abs. 3 lautet:

„(3) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 und 2 betragen 25 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Anpassungen gemäß § 59 Abs. 5.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 88

70. In § 62 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „ ,die ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt werden,“.

71. § 62 Abs. 2 lautet:

„(2) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 und 5 betragen 40 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Anpassungen gemäß Abs. 8 oder § 59 Abs. 5.“

72. § 62 Abs. 4 bis 7 erhalten die Absatzbezeichnung „(6)“ bis „(9)“; nach Abs. 3 werden die folgenden Abs. 4 und 5 eingefügt:

„(4) Für Anlagen gemäß Abs. 1 ist ein Investitionszuschuss durch Verordnung gemäß § 63 in Fördersätzen bis zu 45% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforder­lichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstück) festzulegen. Für Anlagen, die netz­dienlich betrieben werden, kann in der Verordnung ein besonderer Investitionszuschuss gewährt werden.“

(5) Für Anlagen mit einer Mindestleistung von 0,5 MW und einer Höchstleistung von unter 1 MW ist ein Investitionszuschuss durch Verordnung gemäß § 63 in Fördersätzen bis zu 20% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Investitionsvo­lumens (exklusive Grundstück) festzulegen.“

73. Dem § 64 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Servicestelle für erneuerbare Gase hat ihre Aufgaben gemäß § 65 unter Be­dachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßig­keit wahrzunehmen.“

74. § 65 Abs. 6 erhält die Absatzbezeichnung „(7)“; nach Abs. 5 wird folgender Abs. 6 eingefügt:

„(6) Die Servicestelle hat der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie jährlich einen Bericht über ihre Geschäftstätigkeit zu übermitteln und zu veröffentlichen.“

75. In § 69 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Eingängen gemäß § 71 Abs. 1 Z 3 bis 7 “ die Wortfolge „sowie die zur Bedeckung von Aufwendungen gemäß § 71 Abs. 2 Z 2 benö­tigten Beträge “ eingefügt.

76. In § 71 Abs. 1 Z 1 und Z 2 wird jeweils vor dem Strichpunkt die Wortfolge „ , abzüglich jenes Anteils, der für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes zu ver­wenden ist“ eingefügt.

77. § 71 Abs. 2 Z 2 erhält die Ziffernbezeichnung „4.“; nach § 71 Abs. 1 Z 1 werden folgenden Z 2 und 3 eingefügt:

              „2.         für Förderungen gemäß § 62 in einem Ausmaß von 50% aus der Erneuer­              baren-Förderpauschale gemäß § 73 und dem gemäß § 75 festgelegten Erneuer­              baren-Förderbeitrag;

              3.          aus allfälligen Bundesmitteln und Unionsmitteln;“

78. § 72 Abs. 1 und 2 lauten:

„§ 72. (1) Für den Hauptwohnsitz einer Person, die gemäß § 3 Abs. 5 des Rundfunk­gebührengesetzes (RGG), BGBl. I Nr. 159/1999, zum anspruchsberechtigten Personen­kreis gehört, sind die Erneuerbaren-Förderpauschale, der Erneuerbaren-Förderbeitrag und der Grüngas-Förderbeitrag nicht zu entrichten.

(2) Für das Verfahren, die Befristung der Befreiung, die Auskunfts-, Vorlage- und Melde­pflicht und das Ende der Befreiung gelten die §§ 47 bis 50, § 51 Abs. 1 bis 3 und § 53 der Anlage zum Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührenordnung), BGBl. Nr. 170/1970, sinngemäß, wobei die GIS Gebühren Info Service GmbH der Regulie­rungsbehörde sowie dem jeweiligen Netzbetreiber auf Verlangen jederzeit Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung sowie den Antragstellern zu geben hat.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 89

79. § 72 Abs. 3 Z 4 lautet:

              „4.         die bei der Antragstellung vorzulegenden und in den Formularen für die               Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung abzufragenden Daten und die Weiter­              gabe von Daten im erforderlichen Ausmaß;“

80. § 72 Abs. 3 Z 5 erhält die Ziffernbezeichnung „Z 6“; nach Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

              „5.         die Art und Weise der Veröffentlichung der Informationen und Formulare               zur Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung auf der Internetseite der GIS Ge­              bühren Info Service GmbH;“

81. In § 72 Abs. 4 wird nach der Wortfolge „zum Zweck dieser Bestimmung“ die Wortfol­ge „unter Inanspruchnahme von bestehenden Datenverarbeitungsprozessen (§ 19a ElWOG 2010)“ eingefügt; folgender Satz wird angefügt:

„Nähere Vorgaben hierzu können von der Regulierungsbehörde in der Verordnung ge­mäß Abs. 3 festgelegt werden.“

82. In § 72 Abs. 5 ist der Verweis auf „§ 7 FeZG“ durch den Verweis auf „§ 51 Abs. 3 Fernmeldegebührenordnung“ zu ersetzen.

83. § 72 Abs. 6 erhält die Absatzbezeichnung „(8)“; nach Abs. 5 werden folgende Abs. 6 und 7 eingefügt:

„(6) Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist verpflichtet, nach Inkrafttreten dieser Bestimmung mit einem postalischen oder elektronischen Schreiben über die Möglichkeit der Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung jene Personen zu informieren, die gemäß § 3 Abs. 5 RGG von der Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühren befreit, nicht jedoch gemäß § 46 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der No­velle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale oder gemäß § 49 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrags befreit wurden. Dem Schreiben ist das Formular für die Beantragung der Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung beizulegen. Die Regulierungsbehörde hat in der Verordnung gemäß Abs. 3 eine angemessene Frist festzulegen, innerhalb derer die GIS Gebühren Info Ser­vice GmbH dieser Verpflichtung nachzukommen hat.

(7) Auf die Möglichkeit der Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung ist auf den Rech­nungen für die Netznutzung gesondert hinzuweisen.“

84. Nach § 72 wird folgender § 72a samt Überschrift eingefügt:

„Kostendeckelung für Haushalte

§ 72a. (1) Für den Hauptwohnsitz einer Person, deren Haushalts-Nettoeinkommen den gemäß § 48 Abs. 1 Fernmeldegebührenordnung festgesetzten Befreiungsrichtsatz nicht überschreitet, dürfen die Gesamtkosten für die Erneuerbaren Förderpauschale und den Erneuerbaren Förderbeitrag einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind § 48 Abs. 1, 3, 4 und 5 der Fernmeldegebühren­ordnung anzuwenden.

(2) Für das Verfahren, die Befristung der Kostendeckelung, die Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht und das Ende der Kostendeckelung gelten § 49 Z 1 bis 4 erster Satz, § 50 Abs. 2 bis 6, § 51 Abs. 1, Abs. 2 erster Satz und Abs. 3 sowie § 53 der Fernmeldegebüh­renordnung sinngemäß, wobei die GIS Gebühren Info Service GmbH der Regulierungs­behörde sowie dem jeweiligen Netzbetreiber auf Verlangen jederzeit Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung sowie den Antragstellern zu geben hat.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 90

(3) Auf die Möglichkeit der Kostendeckelung nach dieser Bestimmung ist auf den Rech­nungen für die Netznutzung gesondert hinzuweisen. Im Übrigen gelten die Bestimmun­gen des § 72 Abs. 3, 4, 5 und 8 sinngemäß.

(4) Kosten gemäß Abs. 1, die den Betrag von 75 Euro übersteigen, sind bis zu einem Betrag von 100 Euro auf die übrigen Endverbraucher, die an die Netzebene gemäß § 63 Z 7 ElWOG 2010 angeschlossen und Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, zu verteilen. Die Netzbetreiber haben alle an diese Netzebene angeschlossenen Endverbraucher in einem gesonderten Schreiben über diese Bestimmung mit dem Hin­weis zu informieren, dass Endverbraucher, die Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sind, von dieser Regelung ausgenommen sind. Zum Nachweis der Unterneh­menseigenschaft sind betroffene Endverbraucher mit dem Schreiben aufzufordern, ent­sprechende Belege vorzulegen. Nach Vorlage der Nachweise sind die erhöhten Kosten von den Netzbetreibern nicht mehr in Rechnung zu stellen. Auf diese Bestimmung ist auf den Rechnungen für die Netznutzung und auf der Internetseite der Netzbetreiber ge­sondert hinzuweisen. Kosten gemäß Abs. 1, die den Betrag von 100 Euro übersteigen, sind auf alle an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher zu verteilen.“

85. In § 73 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „ ,ausschließlich zu betrieblichen Zwecken einge­setzt wird“.

86. In § 73 Abs. 7 wird nach der Wortfolge „dass 38% der für Förderungen nach diesem Bundesgesetz und dem ÖSG 2012“ die Wortfolge „sowie des gemäß § 71 Abs. 2 Z 2 festgelegten Anteils für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes“ einge­fügt.

87. In § 75 Abs. 1 erster Satz wird nach der Wortfolge „dieses Bundesgesetzes und dem ÖSG 2012“ die Wortfolge „sowie der anteiligen Abdeckung der für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes“ eingefügt; im letzten Satz entfällt die Wortfolge „ ,ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird“.

88. In § 76 Abs. 1 erster Satz wird vor dem Wort „Abdeckung“ das Wort „anteiligen“ eingefügt; dem § 76 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Auch Beiträge aus Bundesmitteln können zur Abdeckung der Aufwendungen herange­zogen werden und sind bei der Bemessung des Grüngas-Förderbeitrags zu berücksich­tigen. Zusätzlich können auch Unionsmittel, insbesondere auf Grundlage der Verord­nung (EU) 2021/241 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität, ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 06.05.2021 S. 25, herangezogen werden; diese sind bei der Bemessung des Grüngas-Förderbeitrags nicht zu berücksichtigen.“

89. § 78 Abs. 1 lautet:

„(1) Den Ländern ist zur Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quel­len ein Betrag von acht Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Davon sind vier Millionen Euro nach dem Verhältnis der Abgabe von elektrischer Energie aus öffentli­chen Netzen an Endverbraucher im jeweiligen Land in einem Kalenderjahr und vier Mil­lionen Euro im Verhältnis des jährlichen Zubaus an Erzeugungsleistung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gegenüber dem jährlichen Gesamtzu­bau zu bemessen.“

90. § 78 Abs. 3 lautet:

„(3) Über den Einsatz dieser Mittel ist von jedem Land getrennt an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie an die Regulierungsbehörde bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ein schriftlicher Bericht vorzulegen und zu veröffentlichen. In diesem Bericht sind jedenfalls die unterstützten


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Projekte mit ihrer Leistung, Technologie und jährlichen Erzeugungsmenge und Treib­hausgaseinsparungen jeweils mit Angabe des Unterstützungsausmaßes anzugeben. Die Treibhausgaseinsparungen sind vorab von einer nach dem Akkreditierungsge­setz 2012 (AkkG 2012), BGBl. I Nr. 28/2012, für relevante Fachgebiete zugelassenen Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Bei unvollständiger oder mangelhafter Berichterstattung hat die Auszahlung weiterer Technologiefördermittel bis zur Vorlage eines ordnungsgemäßen Berichts zu unterbleiben.“

91. In § 79 Abs. 2 wird im dritten Satz nach dem Strichpunkt folgender Satz eingefügt:

„dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten.“; die Wortfolge „sie hat“ wird durch die Wortfolge „Die Erneuerbare-Ener­gie-Gemeinschaft hat“ ersetzt.

92. § 79 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Regulierungsbehörde hat bis zum Ende des ersten Quartals 2024 eine Kosten-Nutzen-Analyse zu veröffentlichen, die auf Basis nachvollziehbarer Daten unter Berück­sichtigung der Evaluierung gemäß § 91 Abs. 3 Aufschluss darüber zu geben hat, ob eine angemessene und ausgewogene Beteiligung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften gemäß § 16b ElWOG 2010 an den Systemkosten sichergestellt ist. Dies schließt insbesondere die Kosten für Ausgleichsenergie ein, für welche die Regulierungsbehörde gegebenenfalls Vorschläge zur verursachergerechten Aufteilung zu unterbreiten hat. Netzbetreiber, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften gemäß § 16b ElWOG 2010 haben der Regulierungs­behörde die zu diesem Zweck notwendigen Daten zu übermitteln.“

93. Dem Text des § 80 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und am Beginn des ersten Satzes die Wortfolge „Anlagen von “ eingefügt; im zweiten Satz wird der Aus­druck „oder 57“ durch den Ausdruck „ , § 56a, § 57 oder § 57a“ ersetzt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Innerhalb einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft erzeugte, jedoch nicht ver­brauchte Strommengen können unter Beachtung der geltenden Voraussetzungen nach den Bestimmungen des 1. Hauptstücks des 2. Teils bis zu einem Ausmaß von maximal 50% der innerhalb einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft insgesamt erzeugten Strommenge durch Marktprämie gefördert werden. Die Berechnung der Marktprämie erfolgt auf Basis der von einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft vermarkteten und in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeisten Strommenge. Für die von den Mitgliedern oder Gesellschaftern verbrauchten oder diesen zugeordneten Erzeugungsmengen ge­bührt keine Marktprämie.“

94. In § 81 Abs. 4 wird die Wortfolge „Der Bilanzgruppenkoordinator oder die Netzbe­treiber“ durch die Wortfolge „Die Netzbetreiber“ ersetzt.

95. In § 88 Abs. 1 wird die Wortfolge „der Regulierungsbehörde zu melden“ durch die Wortfolge „auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen“ ersetzt.

96. In § 88 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „auf der Internetseite des jeweiligen Unterneh­mens veröffentlicht und“.

97. § 88 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Informationen gemäß Abs. 1 sind vorab von der nach dem AkkG 2012 für re­levante Fachgebiete zugelassenen Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstelle zu bestätigen.“

98. In § 88 entfallen die Abs. 4 und 5.

99. § 89 samt Überschrift lautet:


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„Preistransparenz

§ 89. (1) Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG), BGBl. Nr. 827/1992, mit mehr als 30 Abnehmern gemäß § 2 Z 4 HeizKG sind verpflichtet, die gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumenten­schutzgesetzes (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, und Kleinunternehmen für die Lieferung von Wärme und/oder Kälte zur Anwendung kommenden Tarife einmal jährlich an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo­gie zu melden. Dabei sind die in den Tarifen enthaltenen Preiskomponenten (Arbeits­preis, Grundpreis und Messpreis), einmalige Gebühren für den Anschluss oder die Mon­tage, für die Abschaltung und Wiederinbetriebnahme, Kosten der Verbrauchserfassung und der Erstellung von Abrechnungen sowie Mahnspesen getrennt darzustellen. Zur An­wendung kommende Preisgleitklauseln und darin bezogene Indizes sind ebenso ge­trennt auszuweisen.

(2) Die Datenerhebung und Datenübertragung kann in einem gängigen elektronischen Format erfolgen. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie ist berechtigt, zur Überprüfung der übermittelten Informationen entsprechende Unterlagen nachzufordern.

(3) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Informationen gemäß Abs. 1 getrennt für jeden Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 HeizKG auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und zumindest einmal jähr­lich zu aktualisieren.

(4) Zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Bestimmung kann sich die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eines Dritten, mit Ausnahme der Regulierungsbehörde, bedienen.“

100. In § 90 Abs. 2 wird die Datumsangabe „30. Juni“ durch die Datumsangabe „30. Sep­tember“ ersetzt.

101. Dem § 90 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Regulierungsbehörde hat bis zum Ende des ersten Quartals 2024 eine Kosten-Nutzen-Analyse zu § 73 Abs. 1 und 5, §§ 52 Abs. 2a, 54 Abs. 3, 4 und 6, 55 und 58a ElWOG 2010 sowie §§ 75 und 78a GWG 2011 zu veröffentlichen. Diese Analyse ist auf Basis nachvollziehbarer Daten zu erstellen und hat insbesondere Aufschluss darüber zu geben, ob die jeweiligen Ausnahmebestimmungen der Erreichung der Ziele dieses Bun­desgesetzes gemäß § 4 dienlich sind. Dazu sind auch die Kosten der einzelnen Maß­nahmen sowie die finanziellen Auswirkungen auf andere Netzbenutzer zu quantifizieren und zu bewerten.“

102. In § 91 Abs. 3 Z 3 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wort­folge „insbesondere im Hinblick auf die Praxistauglichkeit der gesetzlichen Vorgaben zum finanziellen Gewinn gemäß § 79 Abs. 2 und § 16b Abs. 2 ElWOG 2010.“ angefügt.

103. Dem § 92 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat den Energiebeirat (§ 20 des Energie-Control-Gesetzes) mindestens ein­mal jährlich zusammengefasst über die eingelangten Berichte gemäß Abs. 1 zu informie­ren.“

104. § 94 Abs. 3 Z 3 lautet:

              „3.         eine Abschätzung der zukünftigen Netzentwicklung elektrischer Leitungsan­              lagen auf Ebene der Übertragungsnetze, wobei auf eine Abstimmung mit anderen               Fachplanungen zur Vermeidung oder Verringerung von Nutzungskonflikten und               auf den aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand technologischer Varianten,


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                  einschließlich Erdverkabelungen gemäß §§ 40 Abs. 1a und 40a ElWOG 2010, zu               achten ist.“

105. In § 94 Abs. 3 Z 5 wird das Wort „Identifizierung“ durch das Wort „Darstellung“ ersetzt; die Wortfolge „einschließlich der Festlegung regional gebotener technologischer Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik an diese Anlageninfrastruktur“ wird gestrichen; nach Z 5 wird folgender Satz angefügt:

„Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes sind insbesondere im Elektrizitätsbereich der Ausbau der Übertragungsnetzinfrastruktur sowie im Gasbereich der Ausbau der Fernlei­tungsnetzinfrastruktur und der Netzinfrastruktur der Netzebenen 1 bis 2.“

106. In § 94 Abs. 8 wird die Datumsangabe „31. Dezember 2022“ durch die Datumsanga­be „30. Juni 2023“ ersetzt.

107. § 94 Abs. 9 lautet:

„(9) Anhängige Genehmigungsverfahren bleiben von diesem Bundesgesetz unberührt, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits ein Vorverfahren ge­mäß § 4 UVP G 2000 oder ein Genehmigungsverfahren gemäß §§ 5 ff UVP G 2000 eingeleitet wurde und eine strategische Umweltprüfung - unter unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21.07.2001 S 30, hinsichtlich der anzuwendenden Planungsinhalte - durchgeführt wurde oder wird.“

108. In § 95 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Prüfung der erheblichen Umweltauswirkun­gen“ die Wortfolge „der geplanten Maßnahmen“ eingefügt.

109. In § 95 wird in Abs. 3 am Ende des Satzes ein Punkt angefügt; in Abs. 6 erster Satz entfällt nach dem Wort „festzulegen“ ein Beistrich.

110. In § 97 Abs. 1 wird die Wortfolge „dem Bilanzgruppenkoordinator“ durch die Wort­folge „der Regulierungsbehörde“ ersetzt.

111. In § 97 Abs. 4 wird die Wortfolge „Der Bilanzgruppenkoordinator“ durch die Wort­folge „Die Regulierungsbehörde“ ersetzt.

112. Dem § 97 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Solange ein Abnahmevertrag gemäß Abs. 5 besteht, darf derselbe Stromhändler keinem weiteren Anlagenbetreiber nach dieser Bestimmung zugewiesen werden.“

113. In § 98 Abs. 3 Z 5 wird der Ausdruck „§ 88 Abs. 5 und“ gestrichen.

114. § 100 samt Überschrift lautet:

„Allgemeine Übergangsbestimmungen

§ 100. (1) Anträge auf Kontrahierung zu festgelegten Einspeisetarifen für Windkraftanla­gen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung unter 0,5 MWel sowie Anlagen auf Basis von Biogas, die auf Grundlage des ÖSG 2012 gestellt wurden und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 1. Hauptstückes des 2. Teils dieses Bundesgesetzes bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht sind, gelten als An­träge nach dem 2. Teil, 1. Hauptstück, 3. Abschnitt dieses Bundesgesetzes.

(2) Antragsteller von Anträgen gemäß Abs. 1 haben nach Aufforderung der EAG-Förder­abwicklungsstelle die nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nachzureichen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.

(3) Anträge, mit Ausnahme von Anträgen auf Kontrahierung zu festgelegten Einspeiseta­rifen für Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse mit


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einer Engpassleistung unter 0,5 MWel sowie Anlagen auf Basis von Biogas und Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss gemäß § 24 iVm § 25, § 26, § 27 oder § 27a ÖSG 2012, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht sind, gelten als zurückgezogen. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss gemäß § 24 iVm § 25, § 26, § 27 oder § 27a ÖSG 2012, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht sind, gelten spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2023 als zurückgezogen.

(4) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 gilt die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Bestim­mung des Ökostromförderbeitrags für das Kalenderjahr 2021, BGBl. II Nr. 623/2020, als Verordnung auf Grund des § 75 Abs. 2 weiter. Für eine Anpassung der Verordnung sind die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgeblich.

(5) Im Jahr des Inkrafttretens der unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen reduzieren sich die jährlichen Ausschreibungsvolumen und Vergabevolumen je abgelaufenem Quartal um ein Viertel; Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen sind abweichend von § 31 Abs. 2 zumindest einmal jährlich durchzuführen.

(6) Im Jahr des Inkrafttretens der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes reduzieren sich die jährlichen Fördermittel je abgelaufenem Quartal um ein Viertel; Fördercalls für Photovoltaikanlagen, die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas sind abweichend von den §§ 56 Abs. 5, 60 Abs. 5 und 61 Abs. 6 zumindest einmal jährlich durchzuführen.

(7) Personen, die auf Grundlage des § 46 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung der Öko­strompauschale oder gemäß § 49 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförder­beitrags befreit wurden, sind für den Zeitraum der zuletzt genehmigten Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags und des Grüngas-Förderbeitrags befreit. Die Bestimmungen des § 72 Abs. 2 bis 5 und 8 sind auf diese Personen sinngemäß anzuwenden.“

115. § 101 samt Überschrift entfällt.

116. In § 102 Z 2 entfallen die Ausdrücke „§ 18 Abs. 1,“, „§ 38,“ und „§ 47 Abs. 1,“.

117. In § 102 Z 3 wird nach dem Wort „hinsichtlich“ der Ausdruck „§ 6a,“ eingefügt.

118. In § 102 erhält die bisherige Z 4 die Ziffernbezeichnung „5.“; nach der Z 3 wird folgende Z 4 eingefügt:

              „4.         hinsichtlich § 18 Abs. 1, § 38 und § 47 Abs. 1 die Bundesministerin für               Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einver­              nehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus,               der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundes­              minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz;“

119. (Verfassungsbestimmung) § 103 samt Überschrift lautet:

„Inkrafttreten

§ 103. (1) (Verfassungsbestimmung) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten, soweit nicht anderes bestimmt wird, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.


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(2) Die Bestimmungen des 1. Hauptstückes des 2. Teils dieses Bundesgesetzes, mit Ausnahme des § 12, sowie § 98 Abs. 3 Z 1 treten mit dem der Genehmigung oder Nicht­untersagung durch die Europäische Kommission gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV folgen­den Monatsersten in Kraft. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mo­bilität, Innovation und Technologie hat diesen Zeitpunkt im Bundesgesetzblatt kundzu­machen.“

120. In Anlage 1, Teil 1, Z 2 lit. e entfällt die Wortfolge „unter Berücksichtigung der Min­destabstände zu Wohnbebauung für Leitungsanlagen mit einer Spannung von mindes­tens 380 000 Volt gemäß § 94 Abs. 3 Z. 3“.

121. In Anlage 1, Teil 2, Z 7 entfällt die Wortfolge „ , wobei dies insbesondere durch Darstellung von Teilabschnitten als Erdverkabelung und Berücksichtigung der Mindest­abstände zu Wohnbebauung gemäß § 94 Abs. 3 Z 3 zu erfolgen hat“.

II. Art. 2 (Änderung des Ökostromgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:

1. In Z 15 wird in § 42 Abs. 1 Z 6 vor dem Punkt der Ausdruck „sowie die Aufwendungen gemäß §71 Abs. 2 Z 2 EAG“ eingefügt.

2. In Z 25 wird in § 57f Abs. 1 erster Halbsatz nach der Wortfolge „Ab Inkrafttreten“ die Wortfolge „der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen“ eingefügt.

3. In Z 25 entfällt in § 57f Abs. 1 die Z 1. Die bisherigen Z 2 bis 4 erhalten die Ziffernbe­zeichnungen „1.“ bis „3.“.

4. In Z 25 lautet § 57f Abs. 1 Z 1 (bisher Z 2):

              „1.         sind die §§ 24 bis 27a mit der Maßgabe anzuwenden, dass Verträge nach               diesem Bundesgesetz nicht mehr abgeschlossen werden, es sei denn, eine               Förderzusage wurde bereits erteilt oder frei werdende Fördermittel ermöglichen               eine Förderzusage für bereits gereihte Anträge. Zusätzliche Fördermittel für neue               Verträge werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Wird eine Anlage erweitert, sind               auf den erweiterten Teil die Bestimmungen des EAG anzuwenden.“

5. In Z 25 wird dem § 57f folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Ab Inkrafttreten der unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, BGBl. I Nr. x/y,

              1.          sind die §§ 7 bis 9 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Anerkennungs­              bescheide nach diesem Bundesgesetz nicht mehr ausgestellt werden.

              2.          sind die §§ 12, 14 bis 23b und § 56 Abs. 4 bis 8 mit der Maßgabe               anzuwenden, dass Verträge nach diesem Bundesgesetz nicht mehr abge­              schlossen werden, es sei denn, eine Förderzusage wurde bereits erteilt. Förder­              mittel für neue Verträge werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Eine Ver­              längerung der Laufzeit gemäß § 17 Abs. 3 gilt nicht als Abschluss eines neuen               Vertrages. Wird eine Anlage erweitert, sind auf den erweiterten Teil die Be­              stimmungen des EAG anzuwenden. Im Fall der Erweiterung ist eine Überschreitung               der Höchstgröße für Photovoltaikanlagen gemäß § 20 Abs. 3 Z 4 zulässig.“

6. In Z 25 wird in § 57g Abs. 2 und 3 jeweils nach der Wortfolge „treten mit Inkrafttreten“ die Wortfolge „ der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen“ eingefügt.

7. In Z 25 erhält in § 57g der letzte Absatz die Absatzbezeichnung „(4)“.

III. Art. 3 (Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 96

„5a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 40 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 40a. Pilotprojekte für Erdkabel““

2. Nach Z 13 wird folgende Z 13a eingefügt:

„13a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 88 folgender Eintrag eingefügt:

„11a. Teil

Versorgungssicherheitsstrategie

              § 88a.  Versorgungssicherheitsstrategie““

3. (Grundsatzbestimmung) Nach Z 20 wird folgende Z 20a eingefügt:

„20a. (Grundsatzbestimmung) In § 7 Abs. 1 Z 83 wird die Wortfolge „der Kundmachung BGBl. II Nr. 310/2002“ durch den Ausdruck „BGBl. II Nr. 127/2018“ ersetzt.“

4. In Z 21 wird in § 16b Abs. 2 im dritten Satz nach dem Strichpunkt folgender Satz eingefügt:

„dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten.“; das Wort „sie“ wird durch die Wortfolge „Die Bürgerenergiegemeinschaft“ ersetzt.

5. In Z 21 werden dem § 16b folgende Abs. 4 und 5 angefügt:

„(4) Anlagen von Bürgerenergiegemeinschaften können unter Beachtung der geltenden Voraussetzungen nach den Bestimmungen des 2. Hauptstücks des 2. Teils EAG geför­dert werden. Die Bürgerenergiegemeinschaft hat für jede von ihr betriebene Anlage, ge­gebenenfalls samt Stromspeicher, jeweils einen Antrag gemäß § 55 EAG in Verbindung mit § 56, § 56a, 57 oder § 57a EAG einzubringen.

(5) Innerhalb einer Bürgerenergiegemeinschaft erzeugte, jedoch nicht verbrauchte Strommengen aus erneuerbaren Quellen können unter Beachtung der geltenden Vo­raussetzungen nach den Bestimmungen des 1. Hauptstücks des 2. Teils EAG bis zu einem Ausmaß von maximal 50% der innerhalb einer Bürgerenergiegemeinschaft insge­samt erzeugten Strommenge durch Marktprämie gefördert werden. Die Berechnung der Marktprämie erfolgt auf Basis der von einer Bürgerenergiegemeinschaft vermarkteten und in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeisten Strommenge. Für die von den Mitgliedern oder Gesellschaftern verbrauchten oder diesen zugeordneten Erzeugungs­mengen gebührt keine Marktprämie.“

6. In Z 21 wird dem § 16d Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Inhalte gemäß Z 1 bis 6 der Regulierungsbehör­de unverzüglich für die in Abs. 4 genannten Zwecke zur Verfügung zu stellen.“

7. In Z 21 erhält § 16d Abs. 4 die Absatzbezeichnung „(6)“; nach Abs. 3 werden folgende Abs. 4 und 5 eingefügt:

„(4) Zum Zweck der stichprobenartigen oder anlassfallbezogenen Überprüfung der Ein­haltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Regulierungsbehörde hat die Energiege­meinschaft der Regulierungsbehörde die über Abs. 2 hinaus erforderlichen Daten und Informationen auf Verlangen zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorga­ben kann die Regulierungsbehörde mit Bescheid gemäß § 24 E-ControlG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auftragen. Die Regulierungsbehörde hat jährlich einen Be­richt über in Österreich gegründete Energiegemeinschaften, insbesondere über die An­zahl und regionale Verteilung von Energiegemeinschaften, zu veröffentlichen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 97

(5) Die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlagen liegt bei der Ener­giegemeinschaft. Hinsichtlich der Betriebsführung und Wartung ihrer Erzeugungsanla­gen kann sich die Energiegemeinschaft eines Dritten bedienen.“

8. In Z 21 lautet § 16d Abs. 6 (bisher Abs. 4):

„(6) Die Energiegemeinschaft hat sich eines konzessionierten Netzbetreibers zu be­dienen.“

9. Nach Z 30 werden folgende Z 30a und Z 30b eingefügt:

„30a. Nach § 40 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Betreiber von Übertragungsnetzen mit einer Nennspannung ab 380 kV sind zur Forschung und Entwicklung im Bereich alternativer Leitungstechnologien (etwa 380 kV Wechselspannung-Erdkabel) in großtechnischer Anwendung verpflichtet. Die Ergebnis­se dieser Forschung und Entwicklung sind im Rahmen von Variantenuntersuchungen unter Bedachtnahme einer besonderen wirtschaftlichen Bewertung für neue Netzverbin­dungen zu berücksichtigen. Ihre Anwendbarkeit ist in ausgewählten Pilotprojekten ge­mäß § 40a, die im Netzentwicklungsplan zu kennzeichnen sind, zu erproben.“

30b. Nach § 40 wird folgender § 40a samt Überschrift eingefügt:

„Pilotprojekte für Erdkabel

§ 40a. (1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Übertragungsnetzbetreiber aufzufordern, über die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung sowie die dazu durchgeführten Pilotprojekte gemäß § 40 Abs. 1a regelmäßig zu berichten. Ein solcher Bericht ist jedenfalls innerhalb von fünf Jahren zu erstatten.

(2) Erweist sich nach sachverständiger Beurteilung der gemäß Abs. 1 bekanntgegebene Forschungs- und Entwicklungsstand als ungenügend, kann die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen fachlich geeig­neten Dritten mit der Ausarbeitung eines Pilotprojektes nach vorheriger Ankündigung und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist beauftragen. Dieses Pilotprojekt ist in den Netzentwicklungsplan aufzunehmen.““

10. (Grundsatzbestimmung) In Z 35 wird dem § 46 folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Ausführungsgesetze haben Betreiber von Verteilernetzen zu verpflichten, im Netzzugangsvertrag einen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage des Netzzugangs­berechtigten zu bestimmen, der den tatsächlichen und vorhersehbaren zeitlichen Erfor­dernissen für die Errichtung oder Ertüchtigung der Anschlussanlage oder für notwendige Verstärkungen oder Ausbauten des vorgelagerten Verteilernetzes entspricht. Dieser Zeitpunkt darf spätestens ein Jahr nach Abschluss des Netzzugangsvertrags für die Netzebenen 7 bis 5 und spätestens drei Jahre nach Abschluss des Netzzugangsvertrags für die Netzebenen 4 und 3 liegen. Sofern für die beabsichtigten Maßnahmen behördli­che Genehmigungen oder Verfahren benötigt werden, ist die Verfahrensdauer nicht in diese Frist einzurechnen.“

11. In Z 37 wird in § 54 Abs. 4 letzter Satz nach der Wortfolge „wird bis zum 31. Dezem­ber 2025“ die Wortfolge „und sodann alle fünf Jahre“ eingefügt; folgender Satz wird ange­fügt:

„Die Regulierungsbehörde hat das Ergebnis der Evaluierung dem Tätigkeitsbericht ge­mäß § 28 Abs. 1 E ControlG beizulegen.“

12. In Z 37 wird in § 54 Abs. 5 letzter Satz die Wortfolge „durchschnittlichen Jahres­erzeugung, gemessen an der Vorjahreserzeugung,“ durch die Wortfolge „Maximalkapa­zität am Netzanschlusspunkt“ ersetzt.


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13. In Z 37 entfällt in § 54 Abs. 6 die Wortfolge „und nur zu betrieblichen Zwecken ein­gesetzt werden,“.

14. In Z 38 lautet § 55 Abs. 10:

„(10) Betreiber von Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthe­tisches Gas haben für eine solche Anlage kein Netzbereitstellungsentgelt zu entrichten, sofern diese ausschließlich erneuerbare elektrische Energie bezieht, nicht in das Gas­netz einspeist und eine Mindestleistung von 1 MW aufweist.“

15. In Z 40 wird in § 58a Abs. 3, Abs. 4 Z 5 und Abs. 6 jeweils das Wort „Förderent­scheidung“ durch das Wort „Förderungsentscheidung“ ersetzt.

16. In Z 40 entfällt in § 58a Abs. 3 das Wort „europäischen“.

17. In Z 40 erhalten in § 58a die Abs. 4 bis 7 die Absatzbezeichnungen „(5)“ bis „(8)“; nach Abs. 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) Die Äquivalenz eines Förderprogramms liegt vor, wenn das betreffende Förderpro­gramm in seiner Zielsetzung zumindest zwei der unter Abs. 2 genannten Ziele adressiert und denselben Standards und Anforderungen unterliegt, wie dies im Rahmen des For­schungs- und Technologieförderungsgesetzes und der darauf basierenden Förderrichtli­nien für nationale Programme festgelegt ist. Dies gilt insbesondere für Anforderungen hinsichtlich

              1.          Innovationsgehalt, Eignung der Projektbeteiligten und Qualität des               Vorhabens,

              2.          Transparenz (inklusive Informationsübermittlung) und Monitoring sowie

              3.          Bewertungsverfahren.“

18. In Z 40 wird in § 58a Abs. 5 Z 5 (bisher Abs. 4 Z 5) nach der Wortfolge „gemäß § 16 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes“ die Wortfolge „oder über die er­folgte Förderungsentscheidung im Rahmen eines äquivalenten Förderprogramms“ ein­gefügt.

19. In Z 40 wird in § 58a Abs. 7 (bisher Abs. 6) der Ausdruck „Abs. 4“ durch den Ausdruck „Abs. 5“ ersetzt.

20. Nach Z 51 wird folgende Z 51a eingefügt:

„51a. Nach § 88 wird folgender 11a. Teil samt Überschrift und § 88a samt Überschrift eingefügt:

„11a. Teil

Versorgungssicherheitsstrategie

Versorgungssicherheitsstrategie

§ 88a. (1) Zur Sicherstellung der wirksamen Gestaltung der Stromversorgungssicherheit und der Prävention von Stromversorgungskrisen hat die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und dem Regelzonenführer eine Versorgungssicherheitsstrategie im Elektrizitätsbereich zu erstellen.

(2) Die Versorgungssicherheitsstrategie gemäß Abs. 1 berücksichtigt insbesondere

              1.          das Verhältnis zwischen voraussichtlichem Angebot und voraussichtlicher               Nachfrage im ENTSO-E Raum, einschließlich Österreich unter Anwendung               angemessener und üblicher Szenarien;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 99

              2.          die voraussichtliche Nachfrageentwicklung und das verfügbare Angebot;

              3.          die in der Planung und im Bau befindlichen zusätzlichen Erzeugungsan­              lagen, Energiespeicheranlagen und Netze unter Berücksichtigung des Zeitraums               der nächsten fünf Jahre;

              4.          die Qualität und den Umfang der Netzwartung sowie der geplanten bzw.               in Bau befindlichen Netzinfrastruktur;

              5.          Maßnahmen zur Bedienung von Nachfragespitzen und zur Bewältigung von               Ausfällen eines oder mehrerer Betriebsmittel sowie Erzeugungsanlagen bzw.               Versorger;

              6.          die Verfügbarkeit sowie Nichtverfügbarkeiten von Erzeugungsanlagen, Ener­              giespeicheranlagen und Netzinfrastruktur;

              7.          die Erkenntnisse aus dem durch die Regulierungsbehörde gemäß § 15               Abs. 2 Energielenkungsgesetz 2012 durchzuführenden Monitoring der Versor­              gungssicherheit im Elektrizitätsbereich;

              8.          den gemäß Art. 10 VO (EU) 2019/941 zu erstellenden Risikovorsorgeplan;

              9.          den integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan gemäß § 94 EAG;

              10.        den Netzentwicklungsplan gemäß § 37 sowie

              11.        die Erkenntnisse aus dem Bericht der Regulierungsbehörde über die               Situation am österreichischen Strommarkt in Bezug auf die Erbringung einer               Netzreserveleistung gemäß § 23b Abs. 10.

(3) Die Erstellung der Versorgungssicherheitsstrategie erfolgt unter Annahme von

              1.          Indikatoren, die zur Bewertung der Versorgungssicherheit an den               europäischen Elektrizitätsmärkten mit Auswirkungen auf das Gebiet der Republik               Österreich als Teil des Elektrizitätsbinnenmarktes geeignet sind;

              2.          Schwellenwerten, bei deren Überschreiten oder Unterschreiten eine Prü­              fung und bei Bedarf die Ausarbeitung angemessener Maßnahmen zur               Gewährleistung der Versorgungssicherheit erfolgt.

(4) Marktteilnehmer, insbesondere die Regelzonenführer, Verteilernetzbetreiber, Bilanz­gruppenkoordinatoren, Bilanzgruppenverantwortliche, Betreiber von Erzeugungsanla­gen, Energiespeicheranlagen, Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften sowie Strom­händler haben auf Verlangen der Regulierungsbehörde sowie der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die zur Beobach­tung und Bewertung der Versorgungssicherheit notwendigen Daten zu übermitteln. Die Regulierungsbehörde hat der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie auf Verlangen die zur Beobachtung und Bewertung der Versorgungssicherheit notwendigen Daten zu übermitteln.

(5) Die Versorgungssicherheitsstrategie ist bis zum 30. Juni 2023 zu erstellen und in geeigneter Weise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu veröffentlichen. Sie ist danach alle fünf Jahre zu aktualisieren.““

21. In Z 56 wird in § 111 Abs. 7 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Die Kennzeichnung gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z 3 hat erstmals ab dem 1. Juli 2024 zu erfolgen.“

22. In Z 55 lautet § 111 Abs. 3:

„(3) Pumpspeicherkraftwerke und Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas haben ab Inbetriebnahme für 15 Jahre keine der für den Bezug


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 100

von erneuerbarer elektrischer Energie verordneten Netznutzungsentgelte und Netzver­lustentgelte zu entrichten, sofern die jeweilige Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist.“

23. In Z 56 wird in § 111 Abs. 8 die Jahreszahl „2022“ durch die Jahreszahl „2024“ er­setzt.

IV. Art. 4 (Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2010) wird wie folgt geändert:

1. In Z 30 entfällt in § 18 Abs. 1 Z 12 das Wort „jährliche“.

2. In Z 46 wird in § 63 Abs. 2 vierter Satz nach der Wortfolge „Die Konsultation ist ge­meinsam“ das Wort „mit“ eingefügt.

3. In Z 57 lautet § 75 Abs. 3 und 4:

„(3) Beim Netzanschluss von bestehenden Biogasanlagen zur Erzeugung und Aufberei­tung von erneuerbarem Gas entsprechend den Anforderungen der anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 sind bis zu einem Netzanschlussquo­tienten von 60 lfm/m³CH4-eq/h vereinbarter jährlich ins Gasnetz einzuspeisender Ener­giemenge die Kosten für folgende Komponenten vom Netzbetreiber zu tragen:

              1.          der Netzzutritt für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen,

              2.          die Mengenmessung,

              3.          die Qualitätsprüfung,

              4.          eine allfällige Odorierung,

              5.          für die kontinuierliche Einspeisung notwendige Verdichterstationen oder               Leitungen.

Diese Kosten sind bei der Festsetzung der Systemnutzungsentgelte gemäß den Bestim­mungen des 5. Teils dieses Bundesgesetzes anzuerkennen. Für eine Gruppe mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen Anschlussverbund ansuchen, kann ein gemeinsa­mer Anschlussquotient gelten. Die ab einer Netzanschlusslänge von über 10 km anfal­lenden Kosten für den zusätzlichen Leitungsbau sind vom Einspeiser zu entrichten. Die­se Grenze gilt nicht für Gruppen mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen An­schlussverbund ansuchen.

(4) Beim Netzanschluss von neu zu errichtenden Anlagen zur Erzeugung und Aufbe­reitung von erneuerbarem Gas entsprechend den Anforderungen der anwendbaren Re­geln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 sind bis zu einem Netzanschluss­quotienten von 60 lfm/m³CH4-eq/h vereinbarter jährlich ins Gasnetz einzuspeisender Energiemenge die Kosten für folgende Komponenten vom Netzbetreiber zu tragen:

              1.          der Netzzutritt für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen,

              2.          die Mengenmessung,

              3.          die Qualitätsprüfung,

              4.          eine allfällige Odorierung,

              5.          für die kontinuierliche Einspeisung notwendige Verdichterstationen oder Lei­              tungen.

Diese Kosten sind bei der Festsetzung der Systemnutzungsentgelte gemäß den Bestim­mungen des 5. Teils dieses Bundesgesetzes anzuerkennen. Für eine Gruppe mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen Anschlussverbund ansuchen, kann ein gemeinsa­mer Anschlussquotient gelten. Die ab einer Netzanschlusslänge von über 3 km anfal­lenden Kosten für den zusätzlichen Leitungsbau sind vom Einspeiser zu entrichten. Die­se Grenze gilt nicht für Gruppen mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen An­schlussverbund ansuchen.“.


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4. In Z 58 wird in § 78a Abs. 3, Abs. 4 Z 5 und Abs. 6 jeweils das Wort „Förderent­scheidung“ durch das Wort „Förderungsentscheidung“ ersetzt.

5. In Z 58 entfällt in § 78a Abs. 3 das Wort „europäischen“.

6. In Z 58 erhalten in § 78a die bisherigen Abs. 4 bis 7 die Absatzbezeichnungen „(5)“ bis „(8)“; nach Abs. 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) Die Äquivalenz eines Förderprogramms liegt vor, wenn das betreffende Förderpro­gramm in seiner Zielsetzung zumindest zwei der unter Abs. 2 genannten Ziele adressiert und denselben Standards und Anforderungen unterliegt, wie dies im Rahmen des For­schungs- und Technologieförderungsgesetzes und der darauf basierenden Förderrichtli­nien für nationale Programme festgelegt ist. Dies gilt insbesondere für Anforderungen hinsichtlich

              1.          Innovationsgehalt, Eignung der Projektbeteiligten und Qualität des Vorha­              bens,

              2.          Transparenz (inklusive Informationsübermittlung) und Monitoring sowie

              3.          Bewertungsverfahren.“

7. In Z 58 wird in § 78a Abs. 5 Z 5 (bisher Abs. 4 Z 5) nach der Wortfolge „gemäß § 16 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes“ die Wortfolge „oder über die er­folgte Förderungsentscheidung im Rahmen eines äquivalenten Förderprogramms“ ein­gefügt.

8. In Z 58 wird in § 78a Abs. 7 (bisher Abs. 6) der Ausdruck „Abs. 4“ durch den Ausdruck „Abs. 5“ ersetzt.

9. In Z 70 wird in § 129b Abs. 2 erster Satz die Wortfolge „Gasanlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Gase“ durch die Wortfolge „Anlagen zur Produktion und Erzeu­gung von Gasen“ ersetzt.

10. In Z 70 wird in § 129b Abs. 3 erster Satz das Wort „Bilanzgruppenkoordinator“ durch das Wort „Netzbetreiber“ ersetzt.

11. In Z 70 wird in § 129b Abs. 8 Z 9 vor dem Wort „Grüngassiegel“ das Wort „etwaiges“ eingefügt.

V. Art. 5 (Änderung des Energielenkungsgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:

1. In Z 37 entfällt in § 35a Abs. 1 nach der Wortfolge „Sofern die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ das Wort „ist“.

VI. Art. 6 (Änderung des Energie-Control-Gesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Z 22 lautet wie folgt:

„22. § 16 Abs. 2 lautet:

„(2) Verletzt ein Mitglied des Vorstands Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, eines gemäß § 21 der E-Control zur Vollziehung übertragenen Bundesgesetzes oder der Ge­schäftsordnung, ohne dass bereits eine grobe Pflichtverletzung gemäß § 8 Abs. 3 Z 4 vorliegt, so fordert der Aufsichtsrat das Mitglied des Vorstands schriftlich auf, unverzüg­lich den rechtmäßigen Zustand herzustellen und künftig Pflichtverletzungen zu unterlas­sen. Im Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall hat der Aufsichtsrat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Hinblick auf § 8 Abs. 3 zu verständigen, es sei denn, dass dies nach Art und Schwere des Vergehens unangemessen wäre.““

VII. Art. 7 (Änderung des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 102

1. In Z 8 wird in § 4a Abs. 2 das Wort „hat“ durch das Wort „kann“ ersetzt; das Wort „zu“ entfällt; das Wort „aufzunehmen“ wird durch das Wort „aufnehmen“ ersetzt.

VIII. Art. 8 (Änderung des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

1. Z 1 lautet:

„1. § 3 Abs. 1 Z 1 lautet:

              „1.         „Abwärme“ Abwärme im Sinne von § 5 Abs. 1 Z 1 des Erneuerbaren-Aus­              bau-Gesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2021.““

2. Die Z 2 bis Z 4, Z 6 und Z 7, Z 9 bis Z 26, Z 28, Z 34 und Z 35, Z 37 und Z 39 entfallen.

3. Z 5 lautet:

„5. Nach § 4 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Für die Gewährung einer Förderung nach diesem Bundesgesetz muss dem För­deransuchen ein Umstellungsplan (Dekarbonisierungspfad) beigelegt werden, aus wel­chem hervorgeht, wie bei bestehenden Verteilernetzen eine durchschnittliche jährliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie und Abwärme um 1,5% sowie bis 2030 ein Anteil von 60% und bis 2035 ein Anteil von 80% erneuerbarer Energie und Abwärme in der Fernwärme- oder Fernkältebereitstellung erreicht werden soll. Der Umstellungsplan hat jedenfalls Angaben zum Zielzustand des Netzes und zur Mindestreduktion der ein­gespeisten Wärme aus fossilen Energieträgern und des Primärenergieeinsatzes zu ent­halten. Weitere Inhalte sowie Vorgaben zur Überwachung der Einhaltung des Umstel­lungsplans sind in den Förderrichtlinien gemäß § 10 Abs. 4 festzulegen.““

4. In Z 40 lautet § 15 Abs. 3 bis 5:

„(3) Förderansuchen, für die innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xy/2021 kein Umstellungsplan gemäß § 4 Abs. 1a vorgelegt wird, gelten als zurückgezogen.

(4) § 13 Abs. 1 ist ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2021 mit der Maß­gabe anzuwenden, dass Förderverträge nur über Förderansuchen abgeschlossen wer­den, die bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht wurden. Für Förderansuchen, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht wurden, werden keine Fördermittel nach diesem Bundes­gesetz zur Verfügung gestellt.

(5) Für Förderansuchen, die bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht wurden, ist eine ausreichende Dotierung sicherzustellen. Die benötigten Mittel sind der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bis zum 31. De­zember 2021 bereitzustellen.“

Dieser Antrag wird begründet wie folgt:

Begründung

Artikel 1 – Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes

Zu § 6 (Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe):

Bedingt durch Art. 30 der Richtlinie (EU) 2018/2001 ist die Verordnungsermächtigung des § 6 Abs. 3 um die Möglichkeit der Überprüfung und der Kontrolle der Einhaltung der Treibhausgaseinsparungen zu ergänzen.

Zu § 6a (Ökosoziale Kriterien):


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Diese Bestimmung soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort dazu ermächtigen, durch Verordnung die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energie an ökosoziale Kriterien zu knüpfen. Dazu können folgen­de Kriterien zählen:

-             Anwendung branchenüblicher Kollektivverträge bzw. Einhaltung der entsprechen­              den Arbeits- und sozialrechtlichen Standards sowie Entlohnung;

-             Verantwortungsvolle Personalstrategie (Fortbildungs- und Umschulungsmöglich­              keiten, Dienstkontinuität, rationaler Personalschlüssel etc.);

-             Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung (Förderung               der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gewährleistung der Gleichbehand­              lung am Arbeitsplatz etc.).

Zu § 10 Abs. 5 (Weiterverwendung eines bestehenden Zählpunktes)

Hiermit wird klargestellt, dass die Weiterverwendung eines bestehenden Zählpunktes die Einordnung einer Anlage als Neuanlage nicht hindert. Die Weiterverwendung eines bestehenden Zählpunktes bei Neuerrichtung einer Anlage ist von der Erweiterung einer Anlage zu differenzieren. Für Erweiterungen gilt Abs. 3.

Zu § 33 Abs. 3 Z 5 (Abschlag für Freiflächenanlagen):

Unter Infrastrukturstandort sind insbesondere bestehende oder frühere Kraftwerksstand­orte sowie geeignete Verkehrsflächen, beispielsweise Autobahnen oder Schieneninfra­struktur, zu verstehen. Zu einem Infrastruktur- und Kraftwerksstandort zählen alle Flä­chen, die eine funktionelle Einheit mit dem (ehemaligen) Kraftwerk bilden, beispielsweise umzäunt sind. Bergbaustandorte beziehen sich insbesondere auf Flächen eines Berg­baubetriebes gemäß § 1 Z 24 des Mineralrohstoffgesetzes, BGBl. I Nr. 38/1999 idF BGBl. I Nr. 80/2015. Siehe auch § 56 Abs. 10 Z 5.

Zu § 60 (Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen):

Durch den Verweis auf die anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die einschlägigen ÖVWG-Richtlinien nicht in jedem Fall eine Aufbereitung auf „Erdgasqualität“ vorsehen. Die Er­gänzung um die Möglichkeit der Förderung einer allfälligen Leistungserweiterung im Zu­ge der Umrüstung ermöglicht eine Steigerung der Produktion an einem bestehenden Standort, ohne dass hierfür eine Neuanlage errichtet werden muss. Hierdurch soll die nachhaltige Anhebung des Rohstoffpotentials vor Ort durch effiziente Nutzung bestehen­der Anlageninfrastruktur kombiniert werden. Bei Anträgen, die die maximalen Fördermit­tel eines Fördercalls überschreiten, hat die EAG-Förderabwicklungsstelle abweichend von § 59 Abs. 5 letzter Satz eine Warteliste zu erstellen. Die Fördermittel der nachfolgen­den Fördercalls sind bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen zur Bedeckung der An­träge auf der Warteliste unter sinngemäßer Anwendung des § 59 Abs. 4 zu verwenden.

Zu § 61 (Investitionszuschüsse für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuer­barem Gas):

Die Änderung des Abs. 3 dient der Anpassung an den § 59 Abs. 5. Klarstellend wird außerdem festgehalten, dass auch Anlagen, welche erneuerbare Gase aus Gasifikation von Biomasse, wie beispielsweise Holzvergasung, produzieren, vom Fördertatbestand umfasst sind. Im Rahmen der Evaluierung gemäß § 91 ist insbesondere die Holznutzung im Sinne eines Kriterienkatalogs für die stoffliche bzw. thermische Verwertung zu prüfen; dabei sind auch die Kriterien gemäß § 6 zu berücksichtigen.

Zu § 62 (Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas):


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Die Förderung von Anlagen mit einer Mindestleistung von 0,5 MW und einer Höchstleis­tung von unter 1 MW gemäß Abs. 5 ist nur dann möglich, wenn auch diese Anlage aus­schließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und somit ausschließlich zur Produktion von erneuerbaren Gasen genutzt wird. Es handelt sich um eine den Abs. 1 ergänzende Be­stimmung für kleinere Anlagen. Die Kosten für die Förderung nach dieser Bestimmung werden je zur Hälfte aus dem Grüngas-Förderbeitrag einerseits und aus der Erneuer­baren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag andererseits bedeckt (siehe § 71 Abs. 2 sowie § 69 Abs. 2).

Zu § 72 (Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte):

Die Änderungen dienen dem Anliegen, eine vereinfachte und konsumentenfreundlichere Abwicklung der Befreiung von der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerba­ren-Förderbeitrags zu ermöglichen und dadurch einen größeren Personenkreis zu er­fassen.

Zum einen soll nunmehr auf das Rundfunkgebührengesetz (statt wie bisher auf das Fernsprechentgeltzuschussgesetz) abgestellt werden, weil es nach dem Rundfunkge­bührengesetz mehr von der Rundfunkgebühr befreite Personen gibt als Personen, die einen Zuschuss nach dem Fernsprechentgeltzuschussgesetz erhalten.

Zum anderen soll die Befreiung künftig an den Hauptwohnsitz anknüpfen und alle ge­meinsam mit der von der Rundfunkgebühr befreiten Person in einem Haushalt lebende Personen umfassen. Es ist daher unerheblich, ob die Befreiung nach dem Rundfunkge­bührengesetz jener Person gewährt wurde, die für den betroffenen Wohnsitz den Netz­zugangsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat oder einer anderen mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Person.

Die sonstigen Änderungen betreffen unter anderem Maßnahmen hinsichtlich der Daten­erhebung und Datenweitergabe: Wie bereits bisher der Fall soll in den Formularen für die Rundfunkgebührenbefreiung die Zählpunktnummer abgefragt werden. Die Verord­nung gemäß Abs. 3 kann darüber hinaus vorsehen, dass bei der Antragstellung eine Stromrechnung vorzulegen sowie die Daten jener Person anzugeben sind, die für den betroffenen Wohnsitz den Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat (sollte dies nicht die antragstellende Person sein). In diesem Fall wäre nicht nur die Unterschrift der antragstellenden Person, sondern auch jener Person notwendig, die den Netzzugangsvertrag abgeschlossen hat. Damit wäre die GIS bevollmächtigt, die notwen­digen Daten an die betroffenen Netzbetreiber weiterzuleiten und etwaige notwendige Abfragen beim Netzbetreiber zu tätigen (bspw. wenn keine Rechnung übermittelt wurde oder die Zählpunktnummer nicht stimmt).

Die im Gesetz vorgenommenen Änderungen sollen durch Begleitmaßnahmen ergänzt werden. So soll die GIS Gebühren Info Service GmbH dazu verpflichtet werden, alle von der Rundfunkgebühr befreiten Personen nach den Vorgaben des Abs. 6 anzuschreiben, um diese über die Möglichkeit der Befreiung nach dieser Bestimmung zu informieren. Dem Schreiben ist ein Formular für die Befreiung beizulegen.

Die Informationen sind außerdem auf der Internetseite der GIS Gebühren Info Service GmbH zu veröffentlichen. Die Regulierungsbehörde kann hierzu nähere Vorgaben ma­chen.

Die Netzbetreiber wiederum sind verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis auf die Netzrechnung aufzunehmen.

Zu § 72a (Kostendeckelung für Haushalte):

Für Haushalte, die über ein geringes Einkommen verfügen, dürfen die Gesamtkosten von Erneuerbaren-Pauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag 75 Euro nicht überstei­gen. Die Einkommensgrenze richtet sich nach § 48 Abs. 1 Fernmeldegebührenordnung.


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Die Abwicklung der Kostendeckelung obliegt analog zu § 72 der GIS Gebühren Info Service GmbH. Die Regulierungsbehörde kann in der Verordnung gemäß § 72 Abs. 3 nähere Regelungen dazu vorsehen.

Es gelten die Begleitmaßnahmen (Information der adressierten Personengruppe) des § 72.

Zu § 76 Abs. 1 (Grüngas-Förderbeiträge):

Für Förderungen von Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder syntheti­sches Gas gemäß diesem Bundesgesetz können auch Mittel der Aufbau- und Resilienz­fazilität auf Basis des genehmigten des nationalen Aufbau- und Resilienzplans sowie weitere europäische Finanzierungsinstrumente herangezogen werden.

Zu § 79 Abs. 2 (Energiegemeinschaften Allgemeine Bestimmungen):

Bei Genossenschaften kann die Gemeinnützigkeit durch den zuständigen Revisionsver­band bestätigt werden.

Zu § 80 Abs. 2 (Förderungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften):

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 sollen Energiegemeinschaften auch durch Marktprämie gefördert werden können. Da aber die gemeinsame Nutzung des in der Gemeinschaft erzeugten Stroms durch die Mitglieder im Vordergrund steht, wird die für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften förderfähige Strommenge begrenzt.

Zu § 89 (Preistransparenz):

Meldungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Fernwärme- bzw. Fernkältepreises sollen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgen, die die entsprechenden Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen hat.

Zu § 90 (EAG-Monitoringbericht):

Die in Abs. 4 normierte Kosten-Nutzen-Analyse soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die in den genannten Gesetzesstellen vorgesehenen Ausnahmebestimmungen der Er­reichung der Ziele gemäß § 4 dienlich sind.

Zu § 94 (Integrierter Netzinfrastrukturplan):

Es wird klargestellt, welche Netzebenen von den im integrierten Netzinfrastrukturplan umfassten Maßnahmen betroffen sind. Darüber hinaus wird das Datum der Erstveröf­fentlichung in Abs. 8 angepasst und die Formulierung der Übergangsbestimmung in Abs. 9 für anhängige Genehmigungsverfahren im Sinne der Rechtssicherheit angepasst.

Zu § 95 (Strategische Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung):

In Abs. 1 wird ergänzt, dass sich die Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen auf die Maßnahmen des integrierten Netzinfrastrukturplans bezieht. In den Abs. 3 und 6 er­folgen redaktionelle Anpassungen.

Artikel 3 – Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010

Zu § 16b Abs. 2, 4 und 5 (Bürgerenergiegemeinschaften):

Bei Genossenschaften kann die Gemeinnützigkeit durch den zuständigen Revisionsver­band bestätigt werden.

Bürgerenergiegemeinschaften können für ihre Anlagen Investitionsförderungen nach dem EAG erhalten, sofern die im EAG normierten Voraussetzungen erfüllt werden.

Ebenso soll die Förderung durch Marktprämie ermöglicht werden, sofern die vermarkte­ten Strommengen aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Wie bei den Erneuerbaren-


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Energie-Gemeinschaften steht auch bei den Bürgerenergiegemeinschaften die gemein­same Stromnutzung unter den Mitgliedern im Vordergrund. Die durch Marktprämie förderfähigen Strommengen sind daher begrenzt.

Zu § 16d (Gemeinsame Bestimmungen für Energiegemeinschaften):

Mit explizitem Verweis auf § 24 E ControlG wird sichergestellt, dass bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Grundlagen, die Regulierungsbehörde die Herstellung des rechtmäßi­gen Zustandes aufgetragen kann. Von den Energiegemeinschaften sind die gesell­schaftsrechtlichen Buchführungspflichten einzuhalten. Zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen nach dem EAG und ElWOG 2010 ist der Regulierungsbehörde in alle für die Rechnungslegung relevanten Unterlagen Einsicht zu gewähren. Dazu zählen bei­spielsweise Jahresabschlüsse, wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Ein­nahmen-Ausgaben-Rechnungen.

Zu § 58a (Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs-und Demonstra­tionsprojekte):

Mit den Änderungen sollen weitere, neben europäischen auch österreichische For­schungs- und Demonstrationsprojekte in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, sofern sie über eine Förderentscheidung gemäß § 16 Forschungs- und Technologieför­derungsgesetz oder über eine Förderentscheidung im Rahmen eines äquivalenten För­derprogramms verfügen. Dazu zählen beispielsweise auch innovative, grünstrombasier­te Projekte, die als Ersatz für fossil betriebene Anlagen zur Dekarbonisierung im groß­industriellen Maßstab beitragen.

Zu § 88a (Versorgungssicherheitsstrategie):

Um auch zukünftig die Sicherheit der Versorgung mit elektrischer Energie zu gewähr­leisten und Unterbrechungen der Stromversorgung zu vermeiden, hat die Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Ver­sorgungssicherheitsstrategie nach Maßgabe der in Abs. 2 genannten Kriterien zu er­stellen und diesen alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Erstellung erfolgt in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde. Dabei sind angemessene und übliche Szenarien zu be­rücksichtigen, zu denen jedenfalls auch ein Szenario mit minimalem Importanteil zählt. Im Sinne der Transparenz ist die Versorgungssicherheitsstrategie zu veröffentlichen.

Artikel 4 – Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011

Zu § 18 (Pflichten der Verteilergebietsmanager):

In Anpassung an die Neufassung des § 22 Abs. 2 GWG 2011 hat auch die Bericht­erstattung nach § 18 Abs. 1 Z 12 nicht mehr jährlich zu erfolgen.

Zu § 75 (Netzzutrittsentgelt):

Durch den Verweis auf die anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die einschlägigen ÖVWG-Richtlinien nicht in jedem Fall eine Aufbereitung auf „Erdgasqualität“ vorsehen. Außer­dem werden die Werte der Netzanschlussquotienten von bestehenden und neu zu er­richtenden Anlagen angepasst und die Netzanschlusslänge, ab welcher ein Einspeiser die anfallenden Kosten für den zusätzlichen Leitungsausbau zu entrichten hat, von 1 km auf 3 km erhöht.

Zu § 78a (Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstra­tionsprojekte):

Es wird klargestellt, nach welchem Maßstab die Äquivalenz eines Förderprogramms im Sinne des Abs. 3 beurteilt wird.


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Zu § 129b (Herkunftsnachweise für Gas):

Durch die Änderung des Abs. 3 hat nun der Netzbetreiber den Anlagenbetreiber bei Netzzutritt über die Registrierungspflicht in der Herkunftsnachweisdatenbank zu infor­mieren.

Artikel 8 – Änderung des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes

Zu § 3 (Begriffsbestimmungen):

Der Begriff der „Abwärme“ wird durch die Definition gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ersetzt. Darunter fallen beispielsweise auch Abwärme aus Abfallverwer­tungsanlagen sowie Abwärme, die im Rahmen einer Kraft-Wärme-Kopplung genutzt wird.

Zu § 15 (Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen):

Durch die Änderungen der Abs. 4 und 5 wird klargestellt, dass Förderverträge nur noch für jene Förderansuchen abzuschließen sind, die bis zum 31. Dezember 2020 einge­reicht wurden. Voraussetzung für den Abschluss eines Fördervertrags ist neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen, dass binnen zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes ein Dekarbonisierungsplan vorgelegt wird. Andernfalls gilt der Förderantrag als zurückgezogen. Bei der Sicherstellung der ausreichenden Dotierung soll unter ande­rem auf vorhandene Mittel aus dem KWK-Gesetz oder aber bereits vorhandene Förder­mittelbestände bei der Abwicklungsstelle zurückgegriffen werden.

*****

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (983 d.B.) (TOP 2)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 114/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2f wird der Punkt nach Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt; nach Z 2 wird folgende Z 3 eingefügt:

              „3.         für Zwecke der Ausweitung und Dekarbonisierung von Fernwärme- und               Fernkältesystemen gemäß § 24 Abs. 1 Z 1a Förderungen zusagen und Aufträge               erteilen, die in den Jahren 2021 bis 2030 jährlich einem Barwert von jeweils               maximal 30 Millionen Euro entsprechen, wobei in den Jahren 2022 bis 2024 der               jährliche Barwert jedenfalls 15 Millionen Euro beträgt; nicht ausgeschöpfte               Zusagerahmen eines Jahres können auch in die Folgejahre übertragen werden.“


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2. In § 23 Abs. 1 wird der Punkt nach Z 3 durch einen Strichpunkt ersetzt; nach Z 3 wird folgende Z 4 eingefügt:

              „4.         den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fern­              kältesystemen voranzutreiben und damit – unter Einrechnung von Abwärme im               Sinne von § 5 Abs. 1 Z 1 EAG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I               Nr. xxx/2021 – einen Beitrag zur Steigerung des jährlichen Anteils des Einsatzes               der erneuerbaren Energieträger in der Fernwärme und –kälte im Ausmaß von min­                  destens 1,5 vH zu leisten sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 bei-              zutragen.“

3. In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Im Hinblick auf die Zielsetzungen gemäß Abs. 1 Z 4 sind die Förderbedingungen in geeigneter Weise festzulegen, dass

              1.          die Förderung in Abstimmung mit der Förderung von Fernwärme- oder               Fernkältesystemen auf Basis erneuerbarer Energieträger ausgerichtet sowie die               Erreichung der langfristigen Zielsetzungen angestrebt wird;

              2.          unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit bestehende Energie­              einsparpotentiale sowie der Potenziale zur Reduktion des Primärenergieträger­              einsatzes zur Fernwärme- oder Fernkälteversorgung genutzt werden;

              3.          durch die Errichtung von Kältenetzen der Stromverbrauchszuwachs für               Klimatisierung gedämpft wird;

              4.          die Emission von Luftschadstoffen, insbesondere in Sanierungsgebieten               gemäß § 2 Abs. 8 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, in der               jeweils geltenden Fassung, verringert werden;

              5.          der Ausbau von Fernwärme- und Fernkältesystemen in den Ballungs­              zentren beschleunigt wird.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie hat im Rahmen der Evaluierung gemäß § 14 darzulegen, in welchem Umfang zur Zielerreichung durch diese Förderungen beigetragen wird. Soweit keine für die Ziel­setzungen dieser Förderungen angemessenen Beiträge erzielt werden, sind die inhaltli­chen Förderbedingungen in geeigneter Weise anzupassen.“

4. In § 24 Abs. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

              „1a.       Investitionen zum Ausbau von Fernwärmeleitungs- und Fernkältelei­              tungssystemen einschließlich der damit verbundenen Infrastrukturanlagen             und –leitungen, die – unter Einrechnung von industrieller Abwärme – einen Anteil               von weniger als 80 vH an Fernwärme oder Fernkälte aus erneuerbaren Energien               aufweisen, Kältemaschinen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von               Abwärme im Sinne des § 23 Abs. 1 Z 4, wobei bei Kompressionskälteanlagen               mindestens 50 vH der bei diesen Anlagen anfallenden Abwärme genutzt und in               das Fernwärmenetz eingespeist werden, sowie Gebäudeanschlüsse;“

5. In § 25 Abs. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

              „1a.       - soweit eine Investition gemäß § 24 Abs. 1 Z 1a gefördert werden soll –

              a)          das Förderungsansuchen ab dem Inkrafttreten des BGBl. I Nr. xxx/2021 bei               der Abwicklungsstelle eingereicht wird,

              b)          dem Förderungsansuchen ein Umstellungsplan (Dekarbonisierungspfad)                   beigelegt ist, aus dem hervorgeht, wie bei bestehenden Verteilnetzen bis 2030 – unter               Einrechnung von Abwärme im Sinne des § 23 Abs. 1 Z 4 – ein Anteil von 60 vH


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              und bis 2035 ein Anteil von 80 vH erneuerbarer Energie in der Fernwärme- oder               Fernkältebereitstellung erreicht werden soll. Der Umstellungsplan hat jedenfalls               Angaben zum Zielzustand des Netzes und zur Mindestreduktion der einge­              speisten Wärme aus fossilen Energieträgern und des Primärenergieeinsatzes zu               enthalten und

              c)          ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahmen des Investitionsvorhabens im               Fernwärme- oder Fernkälteleitungssystem mindestens 50 vH erneuerbare Ener­              gien, 50 vH Abwärme, 75 vH Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder               50 vH einer Kombination dieser Energien zur Versorgung mit Wärme oder Kälte               genutzt werden oder durch das Investitionsvorhaben ein Anschluss an ein               Fernwärme- oder Fernkälteleitungssystem erfolgt, das diese Kriterien erfüllt;

              d)          durch das Projekt zumindest ein Endverbraucher mit Fernwärme oder               Fernkälte versorgt wird, der nicht mit dem Fernwärmeunternehmen konzernmäßig               im Sinne des § 189a Z 8 UGB, dRGBl. S 219/1897, in der jeweils geltenden               Fassung, verbunden ist;“

6. Dem Text des § 27 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und das Zitat „§ 24 Z 1 bis Z 5“ durch das Zitat „§ 24 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5“ ersetzt.

7. In § 27 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Das Förderungsausmaß für Förderungen gemäß § 24 Abs. 1 Z 1a beträgt 20 vH der umweltrelevanten Kosten der Investition. Bei Anlagen mit einer hohen Steigerung des Anteils an eingesetzten erneuerbarer Energieträgern kann das Förderungsausmaß bis zu 25 vH der umweltrelevanten Investitionskosten betragen. Wird dadurch die beihilfen­rechtliche Höchstgrenze überschritten, ist das Förderungsausmaß entsprechend zu kür­zen.“

8. Dem § 53 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) § 6 Abs. 2f Z 3, § 23 Abs. 1 Z 4, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 1 Z 1a, § 25 Abs, 1 Z 1a und § 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Zu Z 1 (§ 6 Abs. 2f Z 3):

Mit dem Auslaufen der Förderungen nach dem Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG) wird die Förderung von Fernwärme- und Fernkältesysteme in die Umweltförde­rung im Inland überführt, die bereits jetzt das zentrale Instrument zur Förderung von Fernwärmesystemen auf Basis erneuerbarer Energieträger darstellt. Für die Budgetie­rung wird – in analoger Weise zu den Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensive – ein von den anderen Förderbereichen der Umweltförderung im Inland budgetär abge­grenzter, eigenständiger Zusagerahmen eingerichtet. Der jährliche Zusagerahmen ist für die Jahre 2021 bis 2030 mit jeweils maximal 30 Millionen Euro festgelegt, wobei in den Jahren 2022 bis 2024 zumindest ein jährlicher Zusagerahmen von 15 Millionen Euro zur Verfügung steht. Aufgrund der projekttypischen Umsetzungszeiträume ist eine gewisse Flexibilität in der Zusagerahmenvollziehung notwendig, weshalb in einem Jahr nicht ge­tätigte Zusagen in die Folgejahre mitgenommen werden können.

Zu Z 2 und Z 3 (§ 23 Abs. 1 Z 4 und § 23 Abs. 3):

Der Ausbau der Fernwärme und Fernkälte ist ein zentraler Bestandteil für die Dekarboni­sierung des Gebäudesektors. Dementsprechend ist diesem Bereich im Rahmen der Erstellung und Ausarbeitung der Wärmestrategie, zu der sich der Bund (vertreten durch


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die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie und dem Bundesminister für Finanzen) sowie die Länder (im Wege der Lan­deshauptleute, der Landesenergie- und der Landesklimareferent*innen) verpflichtet ha­ben, ein eigenes Handlungsfeld zugewiesen worden.

Die Überführung stellt eine systematische Zusammenführung der bestehenden Fernwär­meförderungen auf Basis erneuerbarer Energieträger im Rahmen der regulären Umwelt­förderung im Inland mit den bisher im WKLG abgewickelten Förderungsprojekten jener Fernwärme- und Fernkältesystemen, die unter Einrechnung von industriellen Abwärme einen geringeren als 80 vH Anteil an erneuerbarer Wärme aufweisen. Inhaltlich erweist sich die notwendige Forcierung des Fernwärme- und Fernkälteausbau insbesondere bei dem laut Regierungsprogramm auf Bundesebene geplanten ordnungsrechtlichen Rah­men als Schlüsseltechnologie für den Ausstieg aus fossilen Anlagen zur Gebäudekondi­tionierung und zur Warmwasserbereitung. Zudem soll dieses Förderinstrument auch zur Erreichung der laut Regierungsprogramm angestrebten jährlichen Steigerung des An­teils an erneuerbaren Energien in der Fernwärme um 1,5 vH dienen.

Die Förderbedingungen werden in der Systematik und Struktur der Umweltförderung im Inland festgelegt und knüpfen an die bisherigen Kriterien der Förderung im Rahmen des WKLG an, modifiziert um die adaptierten Zielsetzungen zum Ausbau und zur Dekarbo­nisierung der Fernwärme. Die Kriterien der Förderungen sind in einer Weise auszuge­stalten, dass die mit den Förderungen angestrebten Zielsetzungen einer angemessenen Beitragsleistung effektiv und effizient erreicht werden können. Daher ist bei der regelmä­ßigen Evaluierung gemäß § 14 UFG die Wirkung der Förderungen im Hinblick auf diese Zielsetzungen zu analysieren. Bei einer geringeren als angestrebten Beitragsleistung sind die Bedingungen der Förderungen entsprechend anzupassen.

Zu Z 4 und Z 5 (§ 24 Abs. 1 Z 1a und § 25 Abs. 1 Z 1a):

Die Förderungsgegenstände des bisher für den Ausbau der Fernwärme und –kälte ein­gerichteten Förderungsprogramms werden vollständig unter dem Sammelbegriff „Fern­wärme- und Fernkälte-leitungssyteme“ in dem, im Rahmen der Umweltförderung im In­land etablierten neuen Fördersystem übernommen. Darunter sind alle leitungsbezoge­nen Systemkomponenten zu verstehen. Abwärme wird eingerechnet, wenn diese in in­dustriellen Prozessen (einschließlich im Tertiärsektor) anfällt. Insofern ermöglicht diese Zusammenführung eine optimierte und gesamthafte Ausrichtung der Fernwärme- und Fernkältestrategie im Hinblick auf die Zielsetzung der Dekarbonisierung bis 2040.

Während für den Wärmebereich keine Erzeugungsanlagen gefördert werden, sind Kälte­maschinen, als zentrales Element der Kälteerzeugung im Rahmen dieses Fördergegen­standes förderbar, sofern bei diesen erneuerbare Energieträger, wie Elektrizität aus er­neuerbaren Quellen, oder Abwärme zum Einsatz kommen. Bei Kompressionskälteanla­gen ist als Förderungsvoraussetzung die Nutzung der in diesen Anlagen anfallenden Abwärme gefordert. Daher zielt die Förderung darauf ab, diese, nicht als biogen geltende Netze an dieses Niveau heranzuführen. Dementsprechend wird an die mit diesem Bun­desgesetz für die Behandlung der noch im Rahmen des WKLG vorgesehenen Regelung, wonach dem Förderungsansuchen ein Plan zur Steigerung des Anteils an erneuerbaren Quellen einschließlich Abwärme im Sinne des § 23 Abs: 1 Z 4 (industrielle Abwärme einschließlich Tertiärsektor und Abwärme aus KWK) bis 2030 auf 60 vH bzw. 2035 auf 80 vH erreicht wird, angeknüpft. Die näheren Inhalte der Förderungen, insbesondere auch die geleichartigen Regelungen für die Förderung dieser Projekte werden im be­währten System der Umweltförderung im Inland auf der Ebene der Förderungsrichtlinien bzw. der noch weiter konkretisierenden Förderangebote („Informationsblätter“) geregelt. Dadurch ist gesichert, dass ein auf die Förderbedürfnisse dieses Sektors flexibel abstel­lendes, hocheffizientes und –effektives Förderprogramm ausgerichtet werden kann.


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Zu Z 7 (§ 27 Abs. 2):

Die Förderungen sollen einen ausreichenden Anreiz bieten, die für den Ausbau und die Dekarbonisierung notwendigen Investitionen auszulösen. Daher ist für diese Projekte ein Mindestfördersatz vorgesehen, mit dem jedoch keinesfalls die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen überschritten werden dürfen. Der Mindestfördersatz liegt etwas unter jenem Fördersatz, der aktuell bei der Förderung von Ausbauten biogener Netze zur An­wendung kommt.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag, Beilage 1, und der gesamtändernde Abänderungsantrag, Beilage 2, wurden in den Grundzügen erläutert, sind ausreichend unterstützt und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Alois Schroll, Sie sind am Wort. – Bitte.


11.10.18

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhö­rer! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Mit dem heutigen Be­schluss zum EAG läuten wir – ich glaube, das können wir alle sagen – die größte Klima- und Energiewende Österreichs ein.

Ja, die SPÖ steht ganz klar zur Energiewende Österreichs und somit zum Ausbau hin zu 100 Prozent bilanzierter Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Deshalb ha­ben wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen und Monaten mit viel Nachdruck mit der Regierungskoalition verhandelt. Diese Zeit war sehr, sehr wichtig, um die soziale Ausgewogenheit im EAG für uns wiederzufinden. Die SPÖ steht auch da für eine faire und sehr gerechte Ausgestaltung der Energiewende, denn die Klimawende war und ist auch eine soziale Frage. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mein Hauptaugenmerk bei den Verhandlungen war immer, dass der Ausbau von Öko­strom zu keinem Zeitpunkt zulasten von einkommensschwachen Haushalten gehen darf und kann. Ich sage es ganz gezielt heute noch einmal: Die Energiewende darf keine Zweiklassenenergiewende werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Tanja Graf und Rössler.)

Mit diesem Anspruch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sind wir in die Verhand­lungen gegangen: den sozialen Aspekt wieder in das Gesetzespapier zu bekommen. Die soziale Handschrift musste für uns erkennbar sein, und das ganz, ganz deutlich. Mit der Sozialdemokratie im Verhandlungsteam war sichergestellt, dass die Stromkosten für die Haushalte, aber auch für die KMUs in den nächsten Jahren nicht explodieren. Wir haben engagiert gekämpft, um die Vorlage ökologisch sinnvoll und zugleich auch sozial gerecht zu gestalten, denn der ursprüngliche Regierungsentwurf, geschätzte Kollegin­nen und Kollegen, hat diesbezüglich anders ausgesehen und war für uns am Anfang natürlich nicht zufriedenstellend.

Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Verhandlungen waren lang. Ja, sie waren intensiv, und ja, sie waren energiegeladen, aber immer mit dem gleichen Ziel, das EAG heute ins Parlament zu bringen, und dafür möchte ich auch Danke sagen. Wir hatten oft andere Ansichten, aber ich glaube – ich habe es meinen Kolleginnen und Kollegen oft gesagt –, da gibt es ein schönes Sprichwort: Erst am Schluss wird das Gansl knusprig. – Wir haben diese Zeit also benötigt.

Es ist uns seitens der Sozialdemokratie gelungen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, einige für uns wesentliche Punkte hineinzuverhandeln. Wir haben es schon gehört: Die


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Kostendeckelung mit 1 Milliarde Euro war für uns ganz, ganz wichtig. Einkommens­schwache Haushalte, für die die automatische GIS-Befreiung gilt, sind auch in Zukunft automatisch von der Ökostrompauschale befreit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Ganz stolz bin ich noch darauf, dass es mir gelungen ist, diesen Personenkreis noch wesentlich weiter auszudehnen. Rund 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, die heute armutsgefährdet sind, die durch diese Pandemie mehr als gebeutelt sind, wer­den zukünftig nicht den 100-Euro-Deckel haben, sondern wir haben es geschafft, diesen für 1,2 Millionen Personen oder 500 000 Haushalte auf 75 Euro herunterzusetzen. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wichtig war für uns auch, für die künftigen Fördermittel für den Ausbau der erneuerbaren Energie bei den Ausschreibungen ökosoziale Kriterien hineinzubringen. Das war mir per­sönlich auch ganz wichtig und wurde letztendlich auch in das Gesetz hineingeschrieben.

Während die ursprüngliche Regierungsvorlage Fernwärmeförderung gänzlich gestoppt hätte, hat die SPÖ in den Verhandlungen eine eigene Förderschiene ausverhandelt. Ins­gesamt – Kollege Hammer hat es schon angesprochen – werden bis 2030 300 Millionen Euro dafür, für Energieträger in den Städten, sichergestellt. Zusätzlich wurden noch 110 Millionen Euro für jene Projekte, die in den letzten zehn Jahren schon eingereicht wurden, zur Realisierung genehmigt. Es ist sehr, sehr schön – gerade für Städte mit Feinstaubproblemen wie Graz, Linz und Wien ist das eine wichtige Lösung. Ich freue mich auch, liebe Kollegin (in Richtung Abg. Tanja Graf), dass auch die ÖVP jetzt draufge­kommen ist, dass der Fernwärmeausbau kein parteipolitisches Thema, kein SPÖ-The­ma und keines nur für die Stadt Wien ist, sondern eines für alle Städte in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Alles in allem, geschätzte Damen und Herren, sind wir seitens der SPÖ sehr, sehr zufrie­den. Abgesehen von der sozialen Komponente war uns natürlich auch wichtig, dass die Sicherheit für die Energiebranche jetzt letztendlich so rasch wie möglich beschlossen werden kann. Planungssicherheit, Sicherstellung für die Energiebranche waren sehr, sehr wichtig.

Ich möchte zum Abschluss kommen. Geschätzte Frau Ministerin, wir haben sehr, sehr unermüdlich verhandelt, wir haben lange verhandelt, aber letztendlich werden wir Ihnen seitens der sozialdemokratischen Fraktion heute den goldenen Schlüssel für die Zwei­drittelmehrheit hier im Parlament geben. Wir seitens der Sozialdemokratie ersuchen da­rum, mit dieser Zweidrittelmehrheit heute sorgfältig umzugehen – und ich bin davon überzeugt, denn wir haben noch sehr, sehr viele Themen, die anstehen, wie das Ener­gieeffizienzgesetz, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und vieles mehr. Man kann mit der SPÖ sprechen, wenn eine ganz, ganz klare soziale Handschrift erkennbar ist.

Geschätzte Frau Ministerin, du hast es gestern bei der Pressekonferenz gesagt: Es ist ein Freudentag in Hinblick auf das Klima und die Energie. – Ich möchte es ausweiten: Es ist ein Freudentag für die E-Branche, für die Bundesländer, aber auch in Hinblick auf Zigtausende Arbeitsplätze, die geschaffen, aber auch abgesichert sind.

Zum Abschluss: ein herzliches Dankeschön meinem Verhandlungsteam, das in den letz­ten Monaten Tag und Nacht mit mir unterwegs war! Liebe Tanja Graf, Kollegin von der ÖVP, danke für die Diskussion auf Augenhöhe! Lukas Hammer, herzlichen Dank für die Diskussionskultur bei den Verhandlungen! Es war oft zäh, aber wir haben ein Ergebnis zustande gebracht. Geschätzte Frau Ministerin, danke schön! Herr Staatssekretär, dan­ke auch für das Einschalten, wenn es gar nicht mehr weitergegangen ist! Ein herzliches Dankeschön – wir werden diesem Gesetz heute zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 113

11.17


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.


11.17.20

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Geschätzte Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Lieber Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Es sind drei Buchstaben: drei Buchstaben, die Geschichte schreiben, und drei Buchstaben, die uns einen großen Schritt weiter zu den erwarteten Klimazielen bringen, drei Buchstaben: EAG, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dank diesem EAG werden wir in den nächsten zehn Jahren zusätzliche 27 Terrawattstunden mehr Ökostrom produzieren – Strom made in Austria. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Damit wir für die Zuschauer ein bisschen einen Vergleich haben: Die 27 Terrawattstun­den, das ist ungefähr die Strommenge, die Wien in drei Jahren benötigt – das ist eine riesengroße Menge. Wir haben dafür die idealen Rahmenbedingungen geschaffen. Mit dem EAG haben wir es geschafft, das Fördersystem des Ökostroms auf ganz neue Bei­ne zu stellen. Sie, liebe Österreicher und Österreicherinnen, spielen dabei die Hauptrolle, denn dank Ihres Beitrags zum Ökostrompauschale ist dieser Ausbau erst ermöglicht worden. Gemeinsam mit Ihnen spielen die Betriebe, aber auch die Energieversorgungs­unternehmer und die Interessenverbände der jeweiligen Technologien wie Wasserkraft, Wind, Fotovoltaik sowie Biomasse und Biogas eine wichtige Rolle, denn dank des Aus­baus, den sie auch forcieren möchten, schaffen wir gemeinsam unser Ziel von 27 Terra­wattstunden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es wurde auch alles exakt geregelt. Jede Technologie erhält ihren eigenen Fördertopf, und das ist auch gut so, denn jede Technologie hat andere Herausforderungen und An­forderungen, die sehr unterschiedlich sind. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedin­gungen für diesen Förderbereich der jeweiligen Technologie sicherzustellen.

Daher haben wir erstens 11 Terrawattstunden Fotovoltaik für den Ausbau. In Zukunft wird nicht nur auf Dächern, sondern auch auf versiegelten Flächen Strom gewonnen, und es wird eine Doppelnutzung von Agrarflächen möglich sein.

Die Windkraft werden wir mit weiteren 10 Terrawattstunden ausbauen. Das ist mehr als ein Drittel des gesamten Beitrags.

Unsere bewährte Wasserkraft, die uns bis jetzt schon wirklich sehr viel erneuerbare Energie gebracht hat, wird mit zusätzlichen 5 Terrawattstunden ausgebaut.

Um die Bereiche abzurunden, benötigen wir natürlich auch unsere Biogene – Biomasse, Biogas –, die uns natürlich im Winter sehr viel weiterhelfen.

Alles in allem ergeben sich so 27 Terawattstunden – sauberer Strom made in Austria, ich darf es noch einmal erwähnen.

Im EAG finden wir auch noch weitere wichtige Impulse: Wir werden die ersten großen Schritte Richtung Wasserstofftechnologie machen. Es ist ganz wichtig, dass wir da Fahrer und nicht Beifahrer sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es gibt noch etwas ganz Neues: Sie, meine sehr geschätzten Österreicherinnen und Österreicher, werden in Zukunft die Möglichkeit haben, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Unser Staatssekretär Magnus Brunner hat es in einem seiner Interviews bes­tens getroffen: Es handelt sich beim EAG um eines der größten Umweltstrompakete der letzten Jahrzehnte.

Das Herz des Gesetzes sind die ermöglichten Energiegemeinschaften. Jedes Haus, je­des Kleinunternehmen, jede Landwirtschaft kann sozusagen vom Stromkunden zum eigenen Stromproduzenten werden und erspart sich dabei noch zwei Drittel der Netzge­bühr. Auch die Bioenergie wird durch die Nachfolgeregelung unterstützt. Die Fortführung einer Biomasseanlage ist somit wirklich gesichert. Damit sichern wir in vielen ländlichen Gebieten die Energieversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 114

Parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen wir natürlich auch unsere Betriebe und ihre Mitarbeiter. Durch diesen Ausbau werden wir einerseits die Wirtschaft ankurbeln und andererseits sehr viele neue Green Jobs schaffen.

Wir haben uns alle wirklich sehr um dieses Gesetz bemüht. Es war kein einfaches Unter­fangen. Wir haben viele Gespräche, viele Verhandlungsrunden geführt und sind oft wirk­lich bis spät in die Nacht zusammengesessen, aber es hat sich ausgezahlt, denn wir haben das beste Ergebnis erzielt, und das beste Ergebnis bedeutet auch, dass wir Aus­gewogenheit zwischen Haushalt und Betrieben geschaffen haben. Dafür möchte ich auch Danke sagen.

Ich komme auch schon zu meinen Danksagungen: Ich danke allen voran der Bundesmi­nisterin mit Ihren Experten. Ich danke auch allen Experten aus den Energiesparten. Be­sonderer Dank geht an unseren Staatssekretär Magnus Brunner mit der wertvollen Ex­pertise aus seinem Kabinett, allen voran Eli Widecki. Aus meinem Klub möchte ich ganz besonders Andy Samonig erwähnen, der mich wirklich Tag und Nacht im Einsatz be­gleitet und unterstützt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Meinem Energiekollegen Lukas Hammer danke ich für das wirklich nicht einfache, aber immer sehr konstruktive Gespräch, das wir geführt haben, und auch dafür, dass wir uns immer wieder gefunden haben. Vielen Dank dafür! Alle haben sich da wirklich optimal um die Balance zwischen den Energieanbietern einerseits, dann den Netzbetreibern an­dererseits, den Verbrauchern, aber auch den Steuerzahlern bemüht.

Mit dem EAG schaffen wir nicht nur sauberen Strom, sondern wir leisten einen Beitrag dazu, dass es unserem Planeten Erde besser gehen wird. Wie beim Retten eines Pla­neten, den man mit Sicherheit nicht alleine retten kann, benötigen wir eben eine Zweidrit­telmehrheit. An dieser Stelle darf ich wirklich ganz besonders den Kollegen und Energie­sprecher der SPÖ, Alois Schroll, hervorheben, der in den Verhandlungen immer wert­schätzend und konstruktiv war und immer einen gemeinsamen Weg bevorzugt hat. – Alois, danke für deine Fairness! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Zum Abschuss darf ich hier alle Fraktionen einladen: Seien auch Sie Teil dieser Lösung! Tragen wir gemeinsam dazu bei, für uns jetzt und vor allem für unsere Nachkommen einen sauberen Strom made in Austria zu ermöglichen! Daher meine ganz große Bitte: ein kräftiges Ja zu den drei Buchstaben E – A – G – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


11.24.07

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist da, und ich muss schon sagen: Es war eine schwere Geburt. Für uns als liberale Fraktion ist im Wesentlichen in Ordnung, was da kommt, insbesondere weil mehr Marktnähe in diese Materie hineinkommt. Es ist erfreulich, dass in den zähen Verhandlungen, die bis gestern gedauert haben, nicht am Schluss noch Partikularinteressen die gute Intention des Ge­setzes zerstört haben.

Man muss aber schon auch sagen: Das hat alles viel zu lange gedauert. (Abg. Haubner: Gut Ding braucht Weile!) Andere Länder in der EU haben diese Regelungen schon vor Jahren umgesetzt, haben viel früher Rechtssicherheit für die Unternehmen der Branche geschaffen. Diese Zeit haben wir auf dem Weg zu mehr erneuerbarer Energie verstrei­chen lassen, und da haben die Unternehmen warten müssen, bis sie Rechtssicherheit von der Republik bekommen. Wir haben schon Rückmeldungen der Art aus der Branche bekommen, dass die Unternehmer gesagt haben: Es ist uns schon egal, was da kommt, Hauptsache das Gesetz kommt endlich, damit wir arbeiten können.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 115

Eines muss man auch sagen: Wenn man jetzt die Reden hört, hat man das Gefühl, jetzt ist die Klimakrise beendet, weil wir das Gesetz haben. Das Gesetz ist gut und nett, aber das reicht natürlich bei Weitem nicht aus. Nur weil man das Fördersystem neu macht und Fördergeld in die Branche hineinsteckt, sind das Thema erneuerbare Energie und auch das Thema nachhaltige Energiepolitik nicht erledigt. Wir haben noch ganz andere Probleme, die offen sind und bei denen die Regierung Antworten schuldig bleibt.

Da geht es in der Praxis um Fragen der Widmung. Überforderte Gemeinden brauchen monatelang, bis ein Unternehmen ein Okay bekommt, damit es überhaupt anfangen darf, zu arbeiten. Wir haben Landesfürsten, die sich aufspielen. Ich sage nur: Beispiel Burgenland, wo die erneuerbaren Energien sabotiert werden. Dann kennen wir das The­ma des Fachkräftemangels. Es ist super, wenn man Ihnen in acht Sprachen erklären kann, was alles nicht funktioniert, aber wenn Sie einen brauchen, der Ihnen die Fotovol­taikanlage montiert, dann wird es schwierig. Da können Sie die Unternehmer fragen, wo sie die Fachkräfte herbekommen, nämlich im Regelfall gar nicht. Von den Lohnneben­kosten rede ich nicht, das betrifft alle Branchen gleich.

Wo sind die anderen energiepolitischen Materien, die es natürlich auch brauchen würde? Die Regierung ist es schuldig geblieben, festzulegen, wie sie die Wärmestrategie, das Energieeffizienzgesetz, das Gaspaket, die Wasserstoffstrategie weiterdenkt. Man muss sich einfach die Frage stellen: Wofür wollen wir dann erneuerbares Gas verwenden? Wie viel davon soll in Österreich produziert werden? Wie viel davon wollen wir importie­ren und woher wollen wir es importieren? Woher soll der erneuerbare Strom kommen, und wie viel davon brauchen wir? – Ohne Antworten auf diese Fragen wird es mit der Energiewende ein bisschen düster ausschauen.

Was man auch ehrlich sagen muss, was ich in den Reden vorhin vermisst habe: Die Energiewende kostet etwas. Die Bürgerinnen und Bürger werden die Kosten der Ener­giewende auf der Stromrechnung sehen. Das muss man den Menschen offen und ehr­lich sagen, und das hat bisher niemand gemacht.

Gut, wir sind grundsätzlich froh, dass das EAG da ist, auch wenn die jahrelange Verzö­gerung jetzt nicht dafür spricht, dass Feierlaune aufkommt. Jetzt gilt es aber, darauf zu hören, wo die Unternehmen der Schuh drückt, denn am Schluss ist es nicht der Natio­nalrat, es sind nicht die Minister, es sind nicht die NGOs, die das Gesetz auf den Boden bringen, sondern umsetzen müssen es die Unternehmer, die die Ärmel hochkrempeln und das Gesetz dann in der Realität umsetzen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lukas Hammer.)

11.28


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


11.28.16

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die Sie uns heute bei dieser Debatte live mitverfolgen! Heute ist ein großer Tag für den Klimaschutz. Heute diskutieren wir hier in diesem Raum, in diesem Parlament unser Gesetz für die Energiewende. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz liegt ein Ge­setz zum Beschluss vor, das – ja – einen langen Weg hinter sich hat, aber ich habe an dieser Stelle und über dieses Mikrofon auch schon einmal gesagt: Klimaschutz heißt auch, dass man dicke Bretter bohren muss. Wir scheuen davor aber nicht zurück. Wir greifen die Themen auf, wir greifen sie an und vor allem: Wir finden Lösungen. Genau das zeigen wir heute. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 116

Ich freue mich sehr, dass wir wirklich das größte Energiegesetzespaket in Österreich nach den entsprechenden politischen Verhandlungen der Mandatarinnen und Manda­tare nun im Nationalrat auch beschließen können. Damit legen wir einen Grundstein zur Klimaneutralität, damit werden wir europäisch ganz vorne dabei sein, damit werden wir zum Vorreiter mit 100 Prozent erneuerbarem Strom in unserem Land.

Das Gesamtpaket hat über hundert Seiten, der Abänderungsantrag ist ähnlich umfang­reich und zeigt, wie umfangreich und wie gewichtig – im wahrsten Sinne des Wortes – dieses Paket ist. Wir betreten, etwa mit den Energiegemeinschaften, die schon erwähnt wurden, Neuland. Wir gestalten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um für eine günstige, eine grüne, eine versorgungssichere Ökostromzukunft zu sorgen.

Auch ich darf an dieser Stelle die Gelegenheit noch einmal nutzen, um mich bei all jenen zu bedanken, die dieses Gesetz in den vergangenen Monaten erarbeitet haben, die es in den Verhandlungen der letzten Wochen und Monate noch einmal intensiv behandelt und – ja – verbessert haben, allen voran natürlich Abgeordnetem Hammer, Abgeordne­ter Graf und Abgeordnetem Schroll (in Richtung der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf und Schroll weisend) und den vielen, vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Teams und in ihren Klubs.

Ein ganz großes Danke aber auch – da oben stehen sie (in Richtung Galerie weisend) und da gehen sie (in Richtung einer Treppe des Plenarsaals weisend) – den Mitarbei­terInnen im BMK. Einige sind heute stellvertretend für ein ganz großartiges Team hier, das gerade am Ende der Verhandlungen wirklich intensiv reingearbeitet hat – also wirk­lich ein großes Danke, ein großes Lob. Ich bin immer wieder beeindruckt, was dieses Haus zu leisten imstande ist. Herzlichen Dank! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Vor uns steht ein großer Umbau. Wir haben in Österreich aber schon einmal bewiesen: Wir können Großprojekte. Wir haben das vorgezeigt, dazu brauchen wir uns nur die Industrialisierung, den Ausbau der Wasserkraft im 20. Jahrhundert anzuschauen. Ähn­lich diesen Großprojekten schaffen wir jetzt die Grundlage für ein gutes Leben im 21. Jahrhundert: eine saubere Umwelt, eine intakte Natur, die Arbeitsplätze der Zukunft, die Wirtschaft der Zukunft. Das EAG ist da ein wirklich wichtiger Pfeiler, weil wir damit nicht nur Emissionen einsparen, sondern vor allem Investitionen auslösen. Insgesamt führen die Förderungen in diesem Paket über die nächsten zehn Jahre zu Investitionen von mehr als 30 Milliarden Euro. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dabei wird gerade in Innovationen investiert, in Technologie investiert, mit einem hohen Anteil österreichischer und europäischer Wertschöpfung, an der viele Innovationsführer in den Unternehmen Österreichs teilhaben, daran sind von Fronius über die Voest un­zählige Betriebe bis hin zum lokalen Gewerbe in Österreich beteiligt, und sie schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Bis zu 100 000 Jobs kann die Energiewende sichern und schaffen! Mit diesem Gesetz machen wir uns auf den Weg dahin. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist Klimaschutz, wie man ihn verstehen muss: aktiv aus der Krise, aktiv gegen die Klimakrise. Wir handeln heute, gestalten unser Morgen, und zwar mit ganz vielen kon­kreten Maßnahmen, wie dem EAG, das jetzt die Grundlage dafür ist, dass wir im Kampf gegen die Klimakrise erfolgreich sein können.

Ich möchte noch auf ein paar Punkte aus dem Gesetzespaket eingehen, denn es ist wichtig, glaube ich, es immer wieder festzuhalten – und es kam in den Reden schon vor –: Im Mittelpunkt des EAG stehen die Bürgerinnen und Bürger, stehen die KMUs in unserem Land, die nun unmittelbar Teil der Energiewende werden können und damit unser Klima schützen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 117

Mit noch mehr Transparenz ermöglichen wir vollkommen neue Möglichkeiten für die Digi­talisierung, für die Automatisierung, aber auch für einen fairen und gleichberechtigteren Zugang zu unserem Stromsystem für alle, denn auch da müssen wir aufholen. Wir müs­sen neue progressivere Regeln schaffen, um neue Technologien und neue Lösungen auch einsetzen zu können. Mit dem EAG ist da ein erster Schritt getan.

Auch die Energiegemeinschaften erfüllen genau diese Funktion, mit einem der progres­sivsten Modelle Europas, und darauf, glaube ich, kann man wirklich stolz sein. Mit einem der progressivsten Modelle Europas für die Energiegemeinschaften schaffen wir es, dass neue AkteurInnen an unserem Stromsystem teilnehmen können. Wir schaffen In­vestitionen in intelligente Technologien und wir schaffen vor allem Teilhabe von Men­schen an der Energiewende und damit Akzeptanz. Diese Chance können und sollten wir jetzt gemeinsam nutzen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die gerechte Transformation ist ein Eckpfeiler in diesem Paket. Deswegen freut es mich wirklich besonders, dass wir eine so gute Lösung gefunden haben, wie man sozial und treffsicher besonders betroffenen Menschen entweder eine Kostenbefreiung oder eine Kostenbegrenzung garantieren kann. Damit geben wir auch in diesem Bereich Sicher­heit, nämlich Sicherheit für genau jene Menschen, die darauf angewiesen sind.

Auch der erste Schritt in Richtung einer klimafreundlichen Industrie ist getan. Grünes Gas und grüner Wasserstoff werden richtig eingesetzt, leisten einen ganz wichtigen Beitrag zu einer zukunftsfitten, zu einer wettbewerbsfähigen Industrie in Österreich, in Europa. Es eröffnet auch völlig neue und innovative Nischen, die es zu entwickeln gibt. Wichtig ist nun, dass wir speziell mit diesem Innovationselement im EAG wirklich fo­kussiert umgehen, um den Herausforderungen der heimischen Unternehmen gerade im globalen Wettbewerb auch entsprechend begegnen zu können.

Auch die Frage der Versorgungssicherheit ist eine bedeutsame. Mit dem österreichi­schen Netzinfrastrukturplan schaffen wir die Grundlage und den Rahmen zur Weiterent­wicklung, zum Umbau, zum Ausbau der Netzinfrastruktur in Österreich. Zusätzlich schaf­fen wir mit der Versorgungssicherheitsstrategie auch eine Klammer zwischen Erzeu­gung, Verbrauch, europäischem Strommarkt und Infrastruktur. Nicht mehr im EAG, aber trotzdem ein gewichtiger Pfeiler – auch in diesem Paket – ist die Netzreserve, diese wur­de erst kürzlich von der Europäischen Kommission bestätigt. All das zusammen wird eine wichtige Rolle spielen, um auch weiterhin Versorgungssicherheit im internationalen Spitzenfeld anbieten zu können.

Das EAG ist ein riesiges Paket, ein gewichtiges Paket. Es enthält unzählige Stellschrau­ben, die wir nun beginnen zu drehen, um wirklich diese Maschinerie, dieses Betriebs­system in Gang zu setzen. Auch die EU-Kommission wirft gerade ihr strenges Auge, ihren strengen Blick auf dieses europaweit einzigartige Paket.

Wir wollen in Europa aber vorangehen. Um Verzögerungen zu vermeiden, treten einige Teile des EAG sofort in Kraft, ein anderer Teil wird nach der abgeschlossenen Notifi­zierung durch die EU-Kommission in Kraft treten. Wir setzen uns dafür ein, dass Ös­terreich seine Energieziele vorfolgen kann, setzen also alles daran, das Ziel Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen, um eben unsere Unternehmen und die BürgerIn­nen in diesem Umbau des Energiesystems zu unterstützen. Das Parlament – also Sie alle – entscheidet heute über einen wichtigen Eckpfeiler auf unserem Weg zur Klima­neutralität. Es sind viele Gesetze. Ja, Herr Abgeordneter Loacker, es sind viele Gesetze, viele Bausteine, die die Energiewende braucht, und die besten Lösungen sind dabei nicht immer die, die am einfachsten zu finden sind. Vor ein paar Monaten bei der Prä­sentation der Regierungsvorlage habe ich hier aber gesagt: Wir werden in zehn Jahren auf das, was uns mit diesem Gesetz gelungen ist, stolz zurückblicken.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 118

Wenn ich hier in diesem Saal bin, wenn ich zuhöre, dann spüre ich heute schon ein bissel etwas, ein bissel von dieser Freude, denn das EAG ist ein Gesetz für sichere Arbeitsplätze, und zwar auch in der Zukunft, es ist ein Gesetz für eine stabile Wirtschaft, für Investitionen in Milliardenhöhe in die heimischen Betriebe. Vor allem aber ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz unser Gesetz für die Energiewende.

Ich bin überzeugt davon, dass wir, falls Sie heute zustimmen, mit großer Zuversicht sa­gen können: 2030 wird Österreich nur noch Strom aus erneuerbaren Energien verbrau­chen. Und um ehrlich zu sein: Das ist eine richtig, richtig, richtig gute Aussicht! Herzli­chen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger. – Bitte.


11.37.58

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, ich möchte gleich unmit­telbar auf Ihren letzten Satz replizieren, dass wir 2030 in Österreich nur noch Strom aus erneuerbaren Energien haben werden: national bilanziell, denn der Strom im Winter wird nach wie vor aus Kohlekraftwerken oder Atomkraftwerken oder sonst irgendwoher kom­men. Also diesen zweiten Halbsatz sagen Sie ja dann nicht dazu.

Wir Freiheitliche werden diesem Gesetzespaket nicht zustimmen, und ich werde jetzt erläutern, warum wir dem nicht zustimmen: Wir Freiheitliche halten dieses Gesetzespa­ket sowohl aus ökonomischen Gründen als auch aus ökologischen Gründen für nicht gelungen, nicht notwendig und nicht gut.

Es ist ganz grundsätzlich vielleicht einmal ein Halbsatz zum ganzen Thema Klimawan­del, Industrie zu sagen: Wir sind da sehr kritisch, werden es auch zukünftig sein und wir sehen nicht ein, dass wir uns sozusagen von Greta Thunberg, der Ökoindustrie und so weiter beraten lassen und Angst machen lassen. Wir haben es heute wieder gehört: Die Welt geht unter, die Tornados, das Klima wird sich so furchtbar wandeln, wenn wir nicht unverzüglich unsere – in Wahrheit – gesamte Gesellschaft auf den Kopf stellen! Das ist es nämlich, und wir Freiheitliche wollen unsere Gesellschaft nicht auf den Kopf stellen, sondern wir wollen die Gesellschaft, die wir jetzt haben, so weit wie möglich erhalten, weil wir sie für gut befinden, und natürlich weiterentwickeln. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen sie aber nicht auf den Kopf stellen! Wir wollen keine Revolution! Kollege Ham­mer, wenn von der linken Seite das Wort Revolution kommt, dann kriege ich sowieso schon eher ein schlechtes Gefühl. Und selbstverständlich ist das getrieben von Angst­macherei. Das wollen wir nicht.

Wir sehen ziemliche Gefahren für den Wirtschaftsstandort Österreich, wir sehen eine Kostenlawine auf uns alle zukommen. Ich werde auch noch einen Satz dazu sagen, wer das alles bezahlen soll. Sie reden nur davon, dass Sie so und so viele Milliarden Euro in die Hand nehmen und dieses und jenes fördern, vergessen aber zu sagen, wer das bezahlen soll. Da schaue ich in Richtung SPÖ und sage euch, am Ende des Tages werden es die Hackler bezahlen (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), dass der Herr Innenstadtbonvivant mit seinem Tesla auf den Golfplatz fahren kann. Das werden die Hackler zahlen. Da könnt ihr Begrenzungen einführen  oder auch nicht , was im Übri­gen lächerlich ist: statt 100 Euro 75 Euro. Am Ende des Tages werden das die Hackler zahlen, deswegen wundert es mich, dass ihr da zustimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Und zwar werden sie viel zahlen: 1 Milliarde Euro im Jahr. Woran liegt das? – Es liegt an unseren Zielen. Ich habe das ja schon zigmal gesagt: Die Ziele passen nicht, die Ziele sind überschießend. Noch einmal: Wir oder Sie  wir eh nicht haben es sich zum Ziel


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gesetzt, dass wir Weltmeister oder Europameister dabei werden, Strom zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie zu beziehen. Wir sind jetzt schon hinter Island und Norwegen der Dritte in Europa, also top drei in dieser Disziplin. Wir sind in anderen Disziplinen  was Innovationsfähigkeit, hohe Lohnnebenkosten, Bürokratie und so weiter betrifft  ganz weit hinten. Wir Freiheitliche würden gerne in diesen Disziplinen aufs Stockerl kom­men und nicht in der Disziplin, in der wir sowieso schon am Stockerl stehen, nämlich auf dem dritten Platz, 100 Prozent erreichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit welchem Aufwand? Mit einem riesigen Aufwand, mit einem riesigen Energieauf­wand wollen wir Österreich, das Land der Wasserkraft  das ist unser Standortvorteil  jetzt zum Land der Fotovoltaik und der Windräder machen. Den Ausbau der Wasserkraft erschweren und behindern Sie, indem Sie noch ein Zusatzverfahren zu den Umweltver­träglichkeitsverfahren einführen. Da stehen Sie also auf der Bremse, denn wir sollen jetzt das Land der Fotovoltaik und der Windräder werden.

Das ist auch ökologisch ein Thema. Ich will nicht, dass landwirtschaftliche Nutzflächen hektarweise verbaut werden. Die Wahrheit ist, dass jetzt schon Interessentengruppen, Lobbyisten ihre Planungsrechnungen für eine 10 Hektar große Fotovoltaikanlage, die natürlich bombig, massiv gefördert wird, machen, bei denen dann rauskommt, ja, es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass diese Anlage 100 000 Euro Gewinn im Jahr abwirft. Schön! Es ist schön für den Betreiber, aber nicht schön für die Allgemeinheit, nicht schön für jene, die das zu bezahlen haben.

Dasselbe gilt für die Windparks. Sie wissen, es gibt Windparks, zum Beispiel auch in der Steiermark, die machen bei 8 Millionen Euro Umsatz 4 Millionen Gewinn. Das kann es doch nicht sein, das ist völlig fehlgeleitet. Auch aus ökologischer Sicht bin ich sehr kri­tisch, was die Windräder betrifft. Da gibt es auch Studien, die nachweisen, dass große Windparks den regionalen Windfluss durch den Entzug der kinetischen Energie des Win­des völlig verändern, was in weiterer Folge – und das werden wir in absehbarer Zeit sehen – etwa auch zur Austrocknung des Bodens führen kann. (Abg. Lukas Hammer: ... Klimawandel nicht ...!) Da rede ich noch gar nicht von den Vögeln, Insekten und so weiter, das wird von Ihnen alles ausgeblendet. Ebenso wird die Entsorgung dieser Wind­räder ausgeblendet, das ist alles Sondermüll, die werden dann in der Wüste eingegraben et cetera. Viele, viele Dinge werden von Ihnen einfach ausgeblendet, weil sie nicht in die Geschichte passen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Ziele sind überschießend und sind ja sozusagen nur das Vorgeplänkel für den nächsten ich sage es jetzt wirklich mit dem Wort  Wahnsinn, wenn Sie ernsthaft die sogenannte Klimaneutralität 2040 als Ziel haben, das heißt, das völlige Aus für fossile Brennstoffe bis 2040. Da reden wir von Dimensionen, vom Drei- bis Vier- bis Fünffachen, also wir reden da jetzt von 27 Terawattstunden, die in dem Zeitrahmen meines Erach­tens sowieso nicht erreicht werden können, dann kommt noch in der Pipeline das Kli­maschutzgesetz. Also wir werden da genau schauen, wie sich die ÖVP in der Richtung verhält, also das ist alles zu viel. Das gefährdet den Wirtschaftsstandort, das gefährdet Arbeitsplätze, das schafft keine Arbeitsplätze. (Zwischenrufe der Abgeordneten Disoski, Lukas Hammer und Herr.)

Die Green Jobs, von denen Sie immer reden, gibt es schon, die gibt es in China. China stellt 75 bis 80 Prozent aller Windanlagen, aller Batterien und aller Solarpaneele her, also dort gibt es die Green Jobs. Diese 100 000 Green Jobs, von denen Sie da reden, sehe ich nicht. Das alles zusammen ist also unausgewogen.

Betreffend Versorgungssicherheit: Sie fahren alle Kraftwerke, die grundlastfähig sind  also die bösen Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke et cetera –, runter, selbstverständlich auch die bösen Atomkraftwerke. (Abg. Lukas Hammer: Ist jetzt die FPÖ für Atomkraft?) Dann frage ich Sie: Woher bekommen wir die Energie, wenn kein Wind geht und wenn


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im Winter keine Sonne scheint? Dann wird es ganz kalt werden. Bisher beziehen wir die Energie aus Deutschland und Tschechien. Deutschland wird bis 2026 Nettostrom­importeur, denn die fahren auch alles runter. Das sind alles Dinge, die man verantwor­tungsvoll, systemisch zu Ende denken muss  das tun Sie nicht. Sie erzählen schön klingende Geschichten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir denken das zu Ende, wollen eine vernünftige, normale, wirtschaftsstandortorientierte Energiepolitik, die den einzelnen Hackler, den einzelnen Haushalt nicht über Gebühr belastet. Das liegt hier nicht vor – bei Weitem nicht –, deswegen wird die Freiheitliche Partei diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.46


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Astrid Rössler. – Bitte.


11.46.25

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bun­desministerin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Es gibt Tage im Par­lament, in der parlamentarischen Arbeit, die sind ein bisschen anstrengend, wenn die Diskussionen so heftig sind. Es gibt aber Sternstunden, wenn sie einmal richtig zu einem guten Ergebnis führt. Das EAG ist ein Meilenstein in der Energiepolitik, in der Umwelt­politik, in der Nachhaltigkeitspolitik, in allen Bereichen, die man sich wünschen kann. Das ist ein richtig guter Tag! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das EAG ist ein Riesenpaket. Wir müssen die Klimaziele erreichen, wir werden sie in diesem einen Fall erreichen. Ich bedauere es, dass sich die Freiheitliche Partei da ganz ausklinkt, aber Ihr Weltbild ist immer noch, dass die Erde eine Scheibe ist, und das passt nicht zum EAG, denn das EAG ist die Zukunft und das EAG ist der Klimaschutz, und wir sind einfach in einem Weltbild einer runden Erde. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Warum ist das EAG so wichtig? – Es hilft vielen Menschen, nämlich einzelnen Men­schen, jede und jeder Einzelne kann sich jetzt an einer Klimazielerreichung beteiligen. Sie können jetzt endlich Anteil nehmen und sich an Gemeinschaftsanlagen, an Bür­gerbeteiligungsanlagen beteiligen, das gab es in dieser Form bisher so nicht. Auf jedes Dach gehört eine Fotovoltaikanlage, wenn immer es möglich ist und das Dach dafür geeignet ist. Die Menschen sollen sich daran beteiligen können, denn das ist ein ganz wichtiger Schritt in eine neue Energiezukunft.

Was heißt es noch? – E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein bei der Erreichung der Klima­ziele. E-Mobilität hat mehrere Funktionen: Sie wird eine umweltfreundlichere, nachhalti­gere Mobilität ermöglichen, aber die Batterien können auch als Speicherfunktion dienen, wenn Fotovoltaik und Mobilität gekoppelt werden. Dazu braucht es die Transparenz, die Ladeinfrastruktur muss ausweisen, was der aktuelle Tarif für den Strom, der geladen werden kann, ist.

Transparenz, Innovation, Technologie und Beteiligung zu kombinieren, das sind also im Grunde die Elemente von Nachhaltigkeit: Wirtschaft, moderne Technologie, soziale Kri­terien und Umweltkriterien gilt es zu vereinen. Deshalb war es auch so wichtig, dass sich genau sozusagen die drei großen Parteien im Parlament zusammengerauft haben, im wahrsten Sinne des Wortes, da braucht es Leidenschaft, da braucht es einen Motor: unseren Klimakämpfer Lukas Hammer, der sich wirklich reingehängt hat und auch an­dere Parteien sehr motiviert hat, gefordert hat, aber auch die Zeit von der Begutachtung bis zum heutigen Tag des Beschlusses genutzt hat, alle drei Interessen gut unter einen Hut zu bringen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeord­neten Herr und Schroll.)


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Es gibt noch einen Bereich, warum es so wichtig ist, dass heute mit dem EAG der Start in eine andere Klimazukunft möglich ist. Es gibt auch die Verantwortung über Österreich hinaus, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sprechen genau das an. Nach­haltigkeit heißt auch, es den anderen Ländern zu ermöglichen, an Innovationen und neuen Technologien teilzuhaben. Erneuerbare Energie, leistbare Energie ist ein wichti­ger Beitrag zur Armutsbekämpfung, nicht nur bei uns. Deshalb war es auch so wichtig, die Kostendeckelung bei den Beträgen durchzubringen.

Die Sonne schickt uns keine Rechnung. Das ist die Essenz: Die Anlagen sind zu instal­lieren, die Anlagen sind zu errichten, und dann gibt es sozusagen eine Leistung der Sonne, die es zu einem viel günstigeren Tarif als andere Technologien, als Technologien der Fossilen gibt.

Die weltweiten Arbeitsbedingungen sind zu verbessern, für moderne Infrastruktur ist zu sorgen, und letztlich ist ein Beitrag zu leisten, da wir natürlich die Verantwortung für un­sere nächsten Generationen haben. Es ist unser historischer Auftrag, die Klimawende einzuleiten, umzusetzen und auf den Boden zu bringen – das EAG ist dafür heute ein großartiger Grundstein. – Danke an alle, die mitgekämpft haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Julia Herr. – Bitte.


11.51.11

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Wir brauchen eine Energiewende in diesem Land, und hoffentlich startet sie heute. Was bedeutet das? – Dass man – wir haben es schon gehört – auf erneuerbare Ener­gien setzt, also vor allem auf die Sonnenenergie, auf die Windkraft, auf die Wasserkraft, auf die nachhaltigen Energiequellen, auf die Ressourcen, die uns auch nicht ausgehen können.

Und was ist das Ziel? – Kein geringeres als 100 Prozent Ökostrom bis 2030. Das Ziel ist, dass dann, wenn wir alle zu Hause sitzen und den Fernseher aufdrehen oder das Licht einschalten oder unseren Föhn einstecken – was auch immer –, garantiert Öko­strom dahinterstecken soll; und dazu stehen wir als SPÖ auch.

Was ist dazu notwendig? – Ja, einiges, das in Bewegung kommen wird: Wir werden Windräder aufstellen, wir werden unsere Wasserkraftanlagen sanieren, wir werden Foto­voltaikanlagen auf unsere Dächer geben. Für all das sind auch Investitionen in der Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr vorgesehen, und dadurch – darüber freuen wir uns beson­ders – werden Zehntausende Jobs entstehen, die gerade in dieser Krise so dringend gebraucht werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist auch ein Erfolg der Sozialdemokratie, dass es bei den vielen Förderungen, auch für Unternehmen, die jetzt kommen werden, auch um soziale Kriterien gehen wird. Es wird um Entlohnung im Betrieb gehen, um Gleichstellungsmaßnahmen im Betrieb und so weiter, denn die Energiewende muss für uns alle da sein. Diese soll auch für die arbeitenden Menschen etwas bringen und ordentliche Jobs schaffen; auch das ist klar. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben es ja schon gehört, bei diesem Gesetz hat auch die SPÖ mitverhandelt. Es ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um es zu beschließen. Federführend hat unser Alois Schroll alle Möglichkeiten genutzt, um so viel soziale Gerechtigkeit wie möglich – nicht nur, ja, auch die Fernwärme beispielsweise und so viele weitere Punkte – in dieses Gesetz noch mit hineinzupacken. Für uns ist klar, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen aus unserer Sicht Hand in Hand. (Beifall bei der SPÖ.) – Da kann man auch klat­schen.


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Die Kollegen der FPÖ, die der Meinung sind, dass es, wenn man etwas gegen die Kli­makrise unternimmt, die Hackler trifft (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz), will ich bei­spielsweise an den Baustellenarbeiter erinnern, der auf der Baustelle wegen der Hitze, weil er es nicht mehr ausgehalten hat, gestorben ist. Ich will auch daran erinnern, dass die Klimakrise all jene am härtesten trifft, die sich nicht dagegen wehren können, jene ohne viel Vermögen, die nicht in von Klimaanlagen gekühlte Bereiche fliehen können, sondern draußen sind. Das heißt, der Kampf gegen die Klimakrise ist der Kampf für soziale Gerechtigkeit, liebe FPÖ. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Alois hat selbst gesagt: Die Gans wird erst zum Schluss knusprig. – Du hast bis zur letzten Minute verhandelt, und deshalb wurden auch Haushalte, die es ohnehin schon besonders schwer trifft, die von der GIS befreit sind, jetzt auch von der Ökostromabgabe befreit, und weitere 100 000 Haushalte, die es auch schwer haben, die ohnehin schon von Armut bedroht sind, von alleinerziehenden Frauen über Mindestpensionisten, -pen­sionistinnen, werden jetzt auch geschützt. Genau so muss das gehen. Die Klimakrise müssen wir fair bekämpfen, die erneuerbare Energie muss uns allen etwas bringen, und alle müssen dazu auch einen gerechten Beitrag leisten, vor allem jene, die sich diesen Beitrag auch leisten können, und nicht immer nur jene, die sich nicht wehren können. – Danke schön. Ich freue mich, dass wir heute diesen Meilenstein beschließen, und gratu­liere auch. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Stark.)

11.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Peter Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.55.01

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen! Ja, heute ist nicht nur für die Energie, sondern für unser ganzes Land ein guter Tag. Es ist sehr erfreulich, dass es zu diesem Paket gekommen ist und dass alle, die Interesse am Klimaschutz und an der Energiewende haben, dazu einen Beitrag geleistet haben. Dafür ein herzliches Dan­keschön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Schroll.)

Frau Kollegin Rössler hat das Engagement ihres Energie- und Umweltsprechers er­wähnt. Ich möchte auch das Engagement unserer Energiesprecherin erwähnen, die auch dafür gesorgt hat – wobei wir wissen, dass alle einen Beitrag leisten müssen –, dass die Ausgewogenheit zwischen der Wirtschaft und den Haushalten auch gegeben ist, weil das auch ganz wichtig für einen funktionierenden Standort ist. Den Standort darf man trotz Energiewende nie aus den Augen verlieren, man muss den Standort bei der Energiewende immer mitdenken. Ich denke, das ist auch gelungen, also dafür auch ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben uns einiges vorgenommen: 27 Terawattstunden bis 2030 sind ein großes Unterfangen, und für mich persönlich als Verfechter der Wasserkraft ist jetzt natürlich ein kleines Tränchen dabei, aber es ist so, dass ich sagen kann, dass es unter den Gesichtspunkten der Leistbarkeit, der Nachhaltigkeit und der Versorgungssicherheit mit Fotovoltaik, mit Windkraft, mit Biomasse und mit Biogas natürlich auch möglich sein wird, diese 27 Terawattstunden zu erreichen. Wir werden alles daransetzen und alle dabei unterstützen, dass dieses Ziel erreicht wird.

Es ist schon interessant, dass man zur Erreichung dieses Zieles gerade im PV-Bereich einiges auf die Beine stellen muss, denn es braucht insgesamt zwei Millionen PV-Anla­gen bis zum Jahr 2030. Das wird natürlich nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, die Arbeits­plätze sichern und neue schaffen, es wird auch eine große Herausforderung sein, dass wir alle Flächen, die uns angeboten werden, nutzen können – das hoffe ich.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 123

Es braucht auch 1 200 Windräder bis zum Jahr 2030, damit man die 2 600 Volllaststun­den, die da notwendig sind, erreichen kann. Ich bin mir aber sicher, dass dies möglich sein wird, wenn wir auch da alle an einem Strang ziehen.

Meine Damen und Herren, es wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von 43 Milliarden Euro bis 2030 aufgebracht werden, davon ungefähr 25 Milliarden Euro für die Anlagen und 18 Milliarden Euro für den Ausbau der Netze. Damit schafft und sichert man 100 000 Ar­beitsplätze in diesem Land, davon 20 Prozent bei den Energieversorgern und die ande­ren alle bei den privaten Unternehmen. Ich denke, das ist auch ein ganz wichtiges Signal. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Nun kommt es bei diesem Gesetz auch dazu, dass die Produktion und Nutzung im Kol­lektiv über die Form von Energiegenossenschaften oder Energiegemeinschaften mög­lich ist. Unter dem Motto reichhaltig nachhaltig wird die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, dass diese Energiegemeinschaften auch lokal und regional den Strom erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen können. Das ist etwas ganz Wichtiges, und ich denke, dass da eine ganz wichtige energetische Wertschöpfung in der Region geschaffen wird, die auch in der Region bleibt.

Die ideale Form der Energiegemeinschaft ist meines Erachtens natürlich die Genos­senschaft, und da ist es ganz besonders wichtig, dass man ein Angebot für die Bürger, für die Betriebe, für die Unternehmen, für alle, die diesbezüglich einen Beitrag leisten können, schafft, damit man diese auch in die Umsetzung bringt. Gerade die Genossen­schaft ist eine Form, die einfach, schnell, unbürokratisch gegründet werden kann. Es können alle, die da einen Beitrag leisten wollen, dieser Genossenschaft beitreten – eben wie ich gesagt habe: vom Erzeuger über den Verbraucher über die Betriebe über die Unternehmen. Es ist halt einfach so, dass das eine moderne Form der Plattformökono­mie ist, und das sollten wir auch in all unseren Überlegungen weiter bedenken.

Das kooperative Wirtschaften ist da ein wesentlicher Punkt, und, meine Damen und Herren, es ist erfreulich, dass auch schon die ersten Energiegenossenschaften gegrün­det wurden, nämlich unter dem Motto gemeinsam erfolgreich.

Zum Abschluss: Ich glaube, wir schaffen wichtige Investitionen in die Energieinfrastruk­tur. Genauso wichtig ist allerdings eine moderne und sichere Straßen- und Verkehrsin­frastruktur, Frau Minister, und deshalb ist mein Wunsch: Schaffen Sie auch dafür die notwendige Klarheit und Planungssicherheit im Sinne unserer Bürgerinnen und Bür­ger! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.00


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


12.00.38

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn möchte ich zum Ergebnis gratulieren, allen voran Ihnen, Frau Ministerin, aber auch allen verhandelnden Fraktionen. Es waren ja alle eingeladen, Vorschläge zu bringen. Auch wir NEOS haben Vorschläge gebracht, die zum Teil übernommen worden sind, zum anderen Teil nicht. Ich finde es deswegen sehr schade, dass die Freiheitlichen dabei so ausscheren.

Es ist ein kleiner Schritt Richtung klimaneutrale Gesellschaft; er ist nicht so groß, wie wir heute feiern, aber es ist ein kleiner und wichtiger Schritt. Wir wissen, dass derzeit knapp 7,5 Prozent der Emissionen in Österreich im Bereich der Energie- und Wärmeproduktion verankert sind und davon – würde ich annehmen – etwa die Hälfte tatsächlich in der Stromproduktion, und wir wissen ja noch nicht, wie viel Strom wir am Ende des Tages


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brauchen werden. Das heißt, einer von vielen Sektoren wird klimaneutral – viele andere warten noch, und ich glaube, die Schritte werden dort noch viel größer sein.

Ich möchte diesem Punkt noch voranstellen: Wir sollten viel mehr über die Chancen reden, die eine Energiewende, die eine Mobilitätswende, die auch eine klimaneutrale Gesellschaft mit sich bringen, als über die Angst. Da, lieber Lukas, trennen sich dann doch unsere Wege. Natürlich sehen wir die Tornados, natürlich sehen wir die Hitzewellen in den nordwestlichen USA, ich würde unsere Energie- und Mobilitätswende aber nicht auf Angst aufbauen, sondern auf den Chancen, die sich in Zukunft unserem Land bieten.

Damit komme ich jetzt auch gleich zu den Abrisskanten, die wir mitdenken müssen. Das eine ist: Es ist eine riesige Chance, dass wir jetzt zum Ziel haben werden, dass wir fossile Energie nicht mehr nach Österreich importieren. Das sind im Jahr 8 bis 11 Milliarden Euro. Im Übrigen glaube ich, dass darin auch der Grund für den Widerspruch der Frei­heitlichen Partei liegt. Sie sind gar keine Klimawandelleugner, sondern wollen nur ver­hindern, dass keine Milliarden mehr nach Russland fließen, dass keine Milliarden mehr nach Saudi-Arabien fließen. Sie sind diejenigen, die indirekt weiter Regime stützen, die wir keinesfalls stützen sollten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zwei weitere Punkte möchte ich noch ansprechen. Wir haben beispielsweise Studien zur Windkraft vorliegen, die besagen: Wenn wir 1 Euro an Fördermitteln investieren, fließen 1,6 Euro in den Bundeshaushalt zurück. Jetzt haben wir aber gleichzeitig auch einen Beitrag für die Energiewende. Wir NEOS sind dafür, dass wir jedenfalls beispielsweise nach zwei oder drei Jahren eine Evaluierung machen, ob auf Haushaltsebene wirklich Abgaben notwendig sind oder ob sich vielleicht die Energiewende sogar von selbst trägt. Das würde durchaus auch zur Akzeptanz im Kampf gegen den Klimawandel und für eine Energiewende beitragen, wenn man sagt, was eigentlich zurück in den Haushalt kommt, damit die Abgabenquote nicht steigt und die Menschen es auch breit mittragen können.

Der dritte Punkt – und damit möchte ich schon enden, Frau Ministerin –: Wir haben mit dem EAG jetzt einen großen Wurf für die Energiewende, wir haben aber gar nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Energiewende tragen können. Es fehlen schon jetzt Tausende Arbeitskräfte, vor allem in Westösterreich, in Wirklichkeit aber im ganzen Land. Von der Arbeitslosigkeit, die die Sozialdemokratie beschreibt, ist nicht mehr so viel übrig. Und wenn wir die Energiewende erfolgreich machen wollen, brauchen wir viele gut ausgebildete Menschen in allen Bezirksstädten, in allen Gemeinden, die die Energiewende auch auf der handwerklichen Facharbeitsebene mittragen. Diese fehlen, und dagegen brauchen wir ebenfalls deutliche Maßnahmen.

In diesem Sinne: Sie haben unsere Unterstützung, und wir hätten gerne eine Evaluie­rung, damit die Abgabenquote nicht steigt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

12.04


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Staatssekretär Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.


12.04.36

Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist ein Rie­senpaket, und ich glaube, wir haben wirklich allen Grund, heute zu feiern. Es ist, würde ich sagen, das größte Energiepaket seit 20 Jahren, seit der Liberalisierung des Energie­marktes in den frühen 2000er-Jahren. Es ist ein Riesenpaket in Richtung CO2-Neutra­lität, vor allem in Richtung 100 Prozent erneuerbaren Strom bis 2030. Sehr geehrte Da­men und Herren Abgeordnete, Sie stellen heute die Weichen dafür.


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Dieses Gesetzespaket beruht auf drei Säulen. Das sind die Säulen Investitionen, Inno­vation und Zusammenarbeit. Ich glaube, dass mit diesem Paket auch der heimische Energiemarkt sauberer wird, er wird innovativer, er wird nachhaltiger. Er wird mit diesem heutigen Beschluss auch inklusiver gemacht, und darüber sind wir sehr froh.

Es ist ein Rieseninvestitionspaket, es wurde erwähnt: 1 Milliarde Euro pro Jahr, 10 Mil­liarden Euro in den nächsten zehn Jahren, was wieder volkswirtschaftliche Investitionen in dreifacher Höhe, nämlich Investitionen in der Höhe von 30 Milliarden Euro, in den nächsten zehn Jahren auslösen wird. Und das geht vor allem in die regionale Wertschöp­fung. Ich glaube, viele Installateure, Elektriker, KMUs insgesamt werden von diesem Pa­ket profitieren. Es wird den Standort ganz enorm stärken, es werden Arbeitsplätze ge­schaffen, und es kommt eben insgesamt der regionalen Wirtschaft sehr zugute.

Diese Energiewende – das wurde vorhin von Kollegen Bernhard auch erwähnt – ist eine Chance, wenn man sie richtig und intelligent macht, und ich glaube, dieses heutige Paket ist ein intelligentes Paket in Richtung Energiewende. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Der zweite Bereich neben Investitionen ist die Innovation. Damit wir die Ziele 2040, aber auch schon 2030 erreichen, ist es ganz entscheidend, auf das Thema Innovation zu setzen. Mit den derzeit vorhandenen technologischen Mitteln werden wir uns wahr­scheinlich schwertun, die Ziele zu erreichen. Deswegen müssen wir in den nächsten Jahren auch so intensiv auf das Thema Innovation setzen. Natürlich spielt der Wasser­stoff – das wurde heute auch schon erwähnt – eine ganz wesentliche Rolle. Wasserstoff, da sind sich Wirtschaft und Wissenschaft einig, ist der Schlüssel für die Energiewende, wenn man es gescheit macht, auch für eine innovative, erfolgreiche Energiewende, die wir alle wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der dritte ganz entscheidende Themenbereich ist die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Wir haben in den Verhandlungen immer intensiv versucht, auch die Bundesländer mit an Bord zu holen, weil sie dann natürlich auch verantwortlich sind, die Umsetzung in den Regionen, in den Bundesländern auf Schiene zu bringen, die Umsetzung auf den Boden zu bringen.

Wir stellen auch sicher, dass jeder teilnehmen kann. Ich glaube, in diesem Zusammen­hang müssen wir die Betroffenen zu Beteiligten machen, sodass jeder mitmachen kann. Nur dann haben wir die Chance, die Energiewende auch entsprechend umzusetzen. Es sind ja einige Maßnahmen, die schon erwähnt wurden, enthalten, beispielweise die Energiegemeinschaften, wodurch Länder, Gemeinden, Unternehmer, Landwirtschaften alle in der Lage sein werden, auch ein Teil dieser Energiewende zu sein.

Ich darf mich auch vor allem bei allen Energiesprechern bedanken, die in den letzten Wochen und Monaten intensiv und sehr konstruktiv verhandelt haben. Ich danke der Sozialdemokratie, ich möchte aber auch die NEOS explizit erwähnen, weil sie sich mit Sepp Schellhorn gleich zu Beginn sehr positiv und konstruktiv eingebracht haben und dann viele Vorschläge entsprechend aufgenommen worden sind. Vielen Dank an alle!

Ich glaube, das Ziel hat am Schluss alle geeint. Auch wenn da und dort die Zugänge etwas unterschiedlich waren, hat am Schluss aber niemand das Ziel aus den Augen verloren, und das ist wichtig. Jetzt ist der Start für die Energiewende, die Energiewende kann beginnen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen, SPÖ und NEOS.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Walter Rauch zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 126

12.09.00

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister, Herr Staatssekretär, ja, die Energiewende kann beginnen – Sie haben in Ihren Debattenbeiträgen beide hauptsächlich über die Ziele gesprochen, über diese Worthülsen, die Sie hier großartig verkünden –, aber was bedeutet das im Endeffekt im Klartext? – Auf der einen Seite eine Verdoppelung der Kleinwasserkraftwerke, die Sie bis 2030 durchführen wollen, gleichzeitig waren die Grünen in Graz aber dagegen, das Murkraftwerk auszubauen oder überhaupt ein neues zu errichten. (Zwischenruf bei den Grünen.) Da gibt es dieses Doppelspiel der Grünen. Es fehlt schon einmal die zeitliche Komponente, was die Verfahrensdauer betrifft. Wie lange brauchen wir in Österreich, um so ein Kleinwasserkraftwerk überhaupt umzusetzen?

Als zweiten Punkt wollen Sie die Nutzung der Windkraft verdoppeln. Das würde bis 2030 – Herr Kollege Haubner hat es gesagt – 1 200 Windräder bedeuten. Das ist okay, das bedeutet, jeden dritten Tag ein neues Windkraftrad aufzustellen, alle 2,9 Tage, wenn man es auf die nächsten neun Jahre hochrechnet.

All das sind Schritte, die wirtschaftlich so nicht umsetzbar sind, und das wissen Sie. Deswegen bleiben Sie bei den Worthülsen und kommen mit keinen konkreten Zahlen und Vorschlägen.

Der nächste Punkt: Fotovoltaik: Eine-Million-Dächer-Programm. – Super! Es gibt aber keine Differenzierung in diesem Bereich, wie man das geografisch überhaupt anlegt. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.) Es ist ein Unterschied, ob man diese Anlagen im Süden von Österreich baut, wo es mehr Sonnenstunden als im Norden gibt – oder im nordöstlichen oder westlichen Teil. Da sind Sie viele Antworten schuldig.

Ein wesentlicher Faktor ist natürlich auch unsere Kulturlandschaft. Was bedeutet das für unsere Landschaft, für unseren Naturschutz? Was bedeutet das für unseren Tourismus? Mit all den Bildern, die Sie da erzeugen, opfern Sie gleichzeitig den Naturschutz, den Umweltschutz und auch unsere Kulturlandschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein wesentlicher Punkt – den muss man auch erwähnen – ist dabei natürlich auch die Flächenversiegelung. Täglich werden 12 Hektar versiegelt. Mit keinem einzigen Wort er­wähnen Sie Maßnahmen, die das dann verhindern sollen. Das Ziel müssen 2,5 Hektar sein, das haben Sie sich selbst in Ihrem Regierungsprogramm gegeben. Davon sind Sie meilenweit entfernt. Gleichzeitig versiegeln Sie die grüne Wiese, in landwirtschaftliche Nutzflächen bauen Sie Fotovoltaikanlagen. Dafür gibt es zig Beispiele. Sie als Steirer (in Richtung Abg. Jakob Schwarz) müssen wissen, was da aktuell passiert.

Einen wesentlichen Faktor muss man auch ansprechen: Wer zahlt diese Energiewende? Wer zahlt sie? – Im Endeffekt zahlt sie der Konsument, es zahlt der Bürger. Sie zahlen insgesamt 1 Milliarde Euro und nennen das ganz einfach Marktprämie. Das ist ein schö­nes Wort, aber zahlen tut es der Bürger. Diese 1 Milliarde Euro zahlt der Bürger. Auf Kosten und auf dem Rücken der Bürger wird das ausgetragen. (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.)

Noch ein Punkt zum Schluss als letzter Beitrag: Diese 100 000 Green Jobs können ent­stehen. Das mag durchaus richtig sein, das glaube ich sogar. Im Umkehrschluss werden aber 500 000 Jobs dadurch verloren gehen – und das ist nicht richtig. (Beifall bei der FPÖ.)

12.12


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.


12.12.51

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich beginne mit einem Zitat: „Wahnsinn! Für


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alle, die nicht aus der Energie-Blase sind: Das ist wirklich BIG!! Ich bin seit 10 Jahren in der Branche und genau so lang wird über ein echtes Ausbau/Umbau-Gesetz gespro­chen. Jetzt ist es da. Die Energiewirtschaft wird ab morgen Richtung Zukunft umgebaut!!

Dieser Tweet stammt von Cornelia Daniel. Sie ist eine Waldviertlerin, eine der bekann­testen ExpertInnen für Fotovoltaik und Solarthermie im deutschsprachigen Raum, und sie berät Unternehmen, wie sie die Sonne nützen können, wie sie Projekte effizient um­setzen können. Dieser Tweet ist beispielhaft für das, was gestern auf Twitter abgegan­gen ist, nachdem die Bekanntgabe kam, dass das EAG umgesetzt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Frage: Wann kommt das EAG?, war, glaube ich, die häufigste in den letzten Mona­ten, jedenfalls an mich. Die Antwort ist: heute. Wir schreiben Geschichte. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Gesetz schafft den Rahmen für Strom ausschließlich aus erneuerbarer Energie bis 2030. Damit werden wir auch im europäischen Kontext – und wir haben das schon ge­hört – vom Nachzügler zum Vorreiter. Das ist wirklich groß. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Warum ist es wichtig? – Einerseits wegen der Klimaperspektive. Die wurde hier schon ausführlich diskutiert. Ich glaube, uns allen ist klar, dass wir weg vom fossilen Weg, hin zu einem der Erneuerbaren müssen. Wir verabschieden uns mit diesem EAG aus dem fossilen Zeitalter. Der erste Schritt betrifft bis 2030 den Strom, und bis 2040 soll dann auch der restliche Energieverbrauch auf Erneuerbare umgestellt werden.

Ich möchte aber noch auf einen zweiten Punkt eingehen, der erscheint mir auch sehr wichtig: auf den volkswirtschaftlichen, den wirtschaftlichen Aspekt. Was bedeuten erneu­erbare Energien für uns als Volkswirtschaft? Derzeit sind wir völlig abhängig von fossiler Energie mit ganz geringer Wertschöpfung im Land. Das ändern wir. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt also keine Strafzahlungen in Milliarden-Euro-Höhe, die wollen wir so verhindern. Stattdessen investieren wir Geld in unser Land. Wir machen also nicht so weiter wie bisher, sondern wir schlagen eine neue Richtung ein. Wir haben uns für die richtige Op­tion entschieden. Dadurch schaffen wir Arbeitsplätze im Land. Wir investieren im Jahr 1 Milliarde Euro, auf die nächsten zehn Jahre gerechnet also 10 Milliarden Euro, und schaffen Wertschöpfung von rund 30 Milliarden Euro im Land, Wertschöpfung in Öster­reich. Das bedeutet Nachfrage für die heimischen Betriebe, Arbeitsplätze im Land. Es gibt eine Studie der Johannes-Kepler-Universität. Die rechnet mit bis zu 100 000 Arbeits­plätzen im Jahr.

Darüber hinaus investieren wir in Innovationen, in Forschung und machen damit die hei­mische Wirtschaft wettbewerbsstärker, auch international. Made in Austria – erneuerba­re Energie und Module in diesem Kontext – wird zum Exportschlager. Das ist meine Vi­sion. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir haben schon interna­tional sehr erfolgreiche Betriebe, und die wollen wir weiterhin stärken.

Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte: die Perspektive von uns Bürgerinnen und Bürgern. Wir alle können uns an dieser Energiewende beteiligen. Das bedeutet, wir schaffen die Möglichkeit für Energiegemeinschaften, Genossenschaften beispielsweise, in denen die Bürgerinnen und Bürger selbst Strom erzeugen und zum Ortstarif Strom beziehen können. Das ist wirklich ganz neu und hat eine riesige soziale Dimension. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin in Kontakt mit vielen Gemeinden. Die scharren in den Startlöchern. Beispiels­weise wird in meiner Nachbargemeinde Pressbaum am Feuerwehrhaus eine Anlage in Energiegemeinschaft mit Nachbarn errichtet. Die Berechnungen sagen, 15 Haushalte


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können den Strom von diesem Dach am Feuerwehrhaus beziehen. Das ist ein kleines Beispiel, aber von diesen wird es ganz, ganz viele in den nächsten Jahren geben.

Abschließend: Die Weichen sind gestellt. Machen wir alle mit! Wir können uns beteiligen. Wir werden uns beteiligen. Das ist gut für das Klima und gut für uns alle. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Abgeordneter Dietmar Keck zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


12.18.59

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Ein Sieg hat viele Väter – das wissen wir –, aber dieser Sieg, nämlich die Beschlussfassung dieses Gesetzes mit Zweidrittelmehrheit, hat für mich einen Hauptvater, und der heißt Alois Schroll, aus einem einfachen Grund: Um eine Zweidrittel­mehrheit zu bekommen, war es notwendig, sehr intensiv zu verhandeln. Dass dieses Verhandlungsergebnis zustande gekommen ist, ist aus meiner Sicht intensiv bei Alois Schroll gelegen und – das muss ich auch sagen – bei einem, dem ich auch Danke sagen möchte – er sitzt jetzt gerade nicht hier herinnen –, das ist Gust Wöginger, der sich, nachdem ich einige Male mit ihm telefoniert habe, auch eingeschaltet hat, damit etwas in einem Bereich weitergeht, in dem dies notwendig war, in einem Bereich, den dieses EAG auch sehr betrifft, nämlich im Bereich der Industrie.

Ich muss wirklich sagen: Ich bin ganz überrascht, dass ich einmal auf diesem Podium zum Sprecher der Industrie werde, aber es war notwendig, auch da Maßnahmen zu set­zen. Es gibt ja in der Industrie viele Betriebe, die ihre Anlagen mit fossilen Brennstoffen betreiben, und da ist es notwendig, Änderungen herbeizuführen. Es wird nicht nur das EAG eingeführt, es sind auch Änderungen im ElWOG vorgesehen – und gerade die Än­derungen im ElWOG waren notwendig, um für die Großindustrie notwendige Schritte zu setzen.

Ein wichtiger Punkt ist, dass zu diesem System der Nutzungsentgelte für Forschungs- und Demonstrationsprojekte auch Anlagen zählen, die beispielsweise durch innovative auf Grünstrom basierende Projekte als Ersatz für fossilbetriebene Anlagen zur Dekarbo­nisierung im großindustriellen Maßstab beitragen. Das heißt im Klartext am Beispiel meines Betriebs, der Voestalpine: Allein die Voestalpine braucht ja von diesen 27 Te­rawattstunden, die heute schon so großartig genannt wurden, wenn sie einen Elektro­ofen betreiben will – das heißt weg von den Hochöfen, hin zum Elektroofen –, 3 bis 4 Te­rawattstunden. Da ist es unbedingt notwendig gewesen, diese Maßnahmen im ElWOG zu setzen, sonst wäre die Umsetzung für das Unternehmen nicht machbar, und es hätte Tausende Arbeitsplätze gekostet, wenn wir das nicht gemacht hätten.

Frau Bundesminister und Herr Staatssekretär – das ist wirklich an euch beide gerichtet ‑, nun ist es auch notwendig, dafür zu sorgen, dass wir den Strom dorthin bringen, wo wir ihn brauchen. Es wird also auch notwendig sein, diese Leitungen zu verlegen, speziell die 220-kV-Leitungen für die Großindustrie, die Kraftwerke zu schaffen, damit dieser Strom auch dorthin kommt, wo er hin soll.

Nun muss ich wirklich eine sehr spöttische Bemerkung an die Herrschaften in diesem Saal richten, die immer so großartig von der grünen Wende reden: Ich möchte jeden Einzelnen auffordern, dafür zu sorgen, dass er auch wirklich grün lebt. Ich besitze eine Fotovoltaikanlage, und ich habe mir gerade angeschaut: Wie viel Strom habe ich für heuer schon erzeugt? – Mehr als 5 000 Kilowattstunden. Das heißt, ich bin das ganze Jahr absolut autark. Es wäre jedem angeraten, bevor er überall groß redet, im eigenen Bereich dafür zu sorgen, dass er auf seinem Haus, auf seinen Anlagen diese Fotovol­taikanlagen hat, Strom dazu nutzt, um ihn einzuspeisen. Dann hat man wirklich etwas


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für die grüne Wende getan, aber nicht, wenn man von einer Revolution redet, die ange­brochen ist. Ich muss schließlich eines sagen: Jede Revolution hat ihre Kinder gefres­sen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Gute Rede ...!)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Christoph Stark zu Wort. – Bitte.


12.22.21

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist heute schon sehr viel über die Details des EAG gesprochen worden. Es sind reichlich Informationen ausgetauscht worden. Nun möchte ich gedanklich wieder einen Schritt zurückgehen und Sie auf eine imaginäre Reise mitnehmen.

Stellen Sie sich einen Zug vor, eine Eisenbahn; einen Zug mit Personenabteilen, einen Zug mit Güterbeförderung; einen Zug, der enorm lang und Tausende Tonnen schwer ist – und dieser Zug ist auf einer Reise! In diesem Zug befinden sich Tausende Men­schen, Tausende Güter, Tiere, was immer unsere Gesellschaft so mit sich bringt – es ist der Zug unserer Gesellschaft. Dieser Tausende Tonnen schwere Zug begibt sich auf eine Reise und steuert ein Ziel an.

Die Menschen haben darauf vertraut, dass das Ziel eine gute Zukunft ist und dass die Politik, die diesen Zug leitet, immer darauf achtet, dass dieser Zug auch in einer guten Zukunft ankommt. Nun hat sich in den letzten Jahren in diesem Zug die Meinung ge­bildet: Na ja, ob diese Richtung so ganz okay ist, wissen wir nicht! Da waren Kritiker dabei, zuerst leise, dann sind immer mehr Kritiker dazugekommen, und am Ende – so wie derzeit zum Beispiel – sind fast alle Menschen und auch die Wirtschaft der Meinung: Dieses Ziel ist nicht mehr richtig, mit diesem Ziel kommen wir nicht in eine gute Zukunft! Einige wenige sind anderer Meinung, für die gibt es die Klimakrise genauso wenig, wie Corona eine ansteckende Krankheit ist, die man dann munter ins Parlament trägt; aber der Rest dieser Zugbelegschaft weiß: Wir müssen da etwas tun. Wir müssen da heute eine ganz entscheidende Weiche stellen, damit sich die Richtung, in die dieser Zug in die Zukunft der Menschen fährt, ändert, dass wir von diesem Weg abbiegen und uns in eine wirklich gute Zukunft bewegen. Heute, meine Damen und Herren, heute können Sie alle mithelfen, diese entscheidende Weiche für eine gute Zukunft zu stellen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wurm: ... die Chinesen, Herr Kollege, die Chinesen!)

Ich freue mich wirklich, es ist eine ehrenvolle Geschichte, dass ich heute bei diesem Beschluss dabei sein darf, an dem so viele Menschen gearbeitet haben. Ihnen ist allen schon gedankt worden, ich darf das pauschal noch einmal tun. Solche Entscheidungen, solche Weichenstellungen kommen nur zustande, wenn Menschen sich hinsetzen und konstruktiv an einer Lösung arbeiten. Dass heute vier Parteien, die durchaus den Diskurs lieben, dieser Lösung zustimmen, ist ein fantastisches Zeichen des konstruktiven Parla­mentarismus. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben und die auch in Zukunft mitwirken werden – denn diese eine Weichenstellung wird nicht die letzte sein. Wir werden auf dem Weg in diese gute Zukunft noch viele weitere Weichenstellungen brauchen. Die Gesetze sind bereits genannt – und alle sind eingeladen, an dieser Wei­chenstellung mitzuwirken. Heute stellen wir die entscheidende erste Weiche, wir setzen den ersten Schritt auf diesem neuen Weg. Ich freue mich, dabei sein zu dürfen, und lade Sie alle ein, daran mitzuwirken. – Alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

12.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 130

12.26.28

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Gestern Abend haben wir also den Entwurf für das EAG erhalten. Wir haben uns das angeschaut – und ja, da ist sehr, sehr viel ge­lungen.

Ich möchte aber auf einen Bereich eingehen, in dem man eben aus meiner Sicht eine Riesenchance verpasst hat, und das ist die Erdverkabelung. Wir haben auch schon ein paar Mal darüber gesprochen. Ich kämpfe ja seit zwei Jahren Seite an Seite mit einigen oberösterreichischen Bürgerinitiativen darum, dass 110-kV-Leitungen in Zukunft als Erdkabel geplant und gebaut werden. Ich habe dazu viele Anträge eingebracht, viele Gesetzesvorschläge gemacht. Meine parlamentarische Petition haben inzwischen be­reits über 1 100 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben, denn die Menschen wollen kei­ne Freileitungen, sie wollen Erdkabel. Nun fragt man sich: Warum geht denn das nicht? Woran liegt es denn, warum scheitert das, wer blockiert? Es ist der internationale Stan­dard, es ist technologisch möglich, und auch kostentechnisch spricht ehrlich gesagt nichts dagegen.

Nun? – Die ÖVP ist dagegen, sie blockiert gemeinsam mit der Energie AG. Die anderen oberösterreichischen Parteien haben sich halt in ihrem warmen Proporzsystem eingeku­schelt und sind da auch nicht aufgetreten. Sie haben die Anliegen der Bürgerinnen und der Bürger und die wissenschaftliche Evidenz einfach vom Tisch gewischt. Manchmal hat ja Wahlkampf auch etwas Gutes. Wir wissen alle, dass es im Herbst in Oberöster­reich Wahlen gibt – und ja, nun trauen sich die Grünen ein bisschen aus der Deckung hervor, und die SPÖ ist auch aus dem gemütlichen Bett aufgestanden und ist endlich auf die Linie der Vernunft eingeschwenkt. Es hat sogar in der letzten Landtagssitzung einen recht guten Antrag von der SPÖ gegeben, der aber dann vertagt worden ist.

Was ist folglich die Conclusio? – Sie bringen es auf Länderebene nicht zusammen; und nun hätte man im EAG die Möglichkeit gehabt, das auf Bundesebene zu lösen, einen bundesweiten Rahmen für diese Erdverkabelung zu schaffen – und das ist eben leider, meine Damen und Herren, auch nicht gelungen.

Nun gibt es eine grüne Ministerin und eine SPÖ, die heute hier eine Zweidrittelmehrheit sichert, es gäbe also die Möglichkeit, diesen bundesweiten Rahmen für die Erdverkabe­lung zu schaffen. Die wurde einfach ausgelassen. Es ist für mich wirklich enttäuschend, und es trifft mich auch wirklich sehr, dass wir hier nicht weitergekommen sind. Offenbar kuschen da einfach alle – die Grünen und die Roten – vor den schwarzen Landesfürsten. Das ist ärgerlich, und es ist verdammt noch einmal Zeit für eine Lösung. (Beifall bei den NEOS.)

Ich schaue jetzt wirklich auf die Kollegen von der SPÖ, Kollege Schroll, Kollege Stöger, und Kollegen Hammer und Kollegin Rössler. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es gibt ja noch die Möglichkeit, etwas daran zu ändern und zum Besseren zu bringen.

Ich bringe deswegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem im EAG vorgesehenen Netzinfrastruk­turplan eine verpflichtende, vertiefende Prüfung von sämtlichen zu errichtenden Lei­tungsprojekten mit einer Spannung ab 110 kV festzuschreiben, einen Mehrkostenfaktor


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 131

von 2,5 als bundesweit einheitliches Kriterium festzulegen, Kriterien bzgl. Umweltauswir­kungen oder wirtschaftlicher Folgen eines Leitungsprojekts (inklusive etwa Bodenversie­gelung, Landschaftsbild, Biodiviersitätsverlust und Grundstückspreisentwicklung) bun­desweit klar zu definieren sowie verbindliche Vorgaben zu schaffen, um die Information und Einbindung von Bürger_innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bei diesem Ent­scheidungsprozess zu gewährleisten. Zusätzlich sind auch für jene im §40 beschriebe­nen Forschungs- und Pilotprojekte Leitungen mit einer Spannung ab 110kV zu berück­sichtigen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Lei­tungen als Erdkabel

eingebracht im Zuge der Debatte in der 115. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerba­ren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostrom­gesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirt­schaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das EnergieControl-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für al­ternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwege­gesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket) (982 d.B.) - TOP 1

Um in Zukunft die Stromversorgung Österreichs ausschließlich mit erneuerbaren Ener­gieträgern bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität und bestmöglicher infrastruktu­reller Strommarktbedingungen zu gewährleisten, werden mittelfristig erhebliche Anpas­sungen an die heimische Stromnetzinfrastruktur notwendig sein. Allerdings stoßen als Freileitungen geführte Hochspannungsleitungen immer wieder auf Widerstand durch die betroffene Bevölkerung, da diese das Landschaftsbild stark beeinträchtigen, mehr Fläche (und damit so wertvollen Boden oder Naturraum) beanspruchen und auch mögli­cherweise indirekte negative volkswirtschaftliche Auswirkungen haben, wie etwa niedri­gere Grundstückspreise oder verloren gegangene Tourismuseinnahmen. Als Alternative können Leitungen als Erdkabeln gelegt werden, welche allerdings je nach Netzebene sowie technischer und geographischer Grundvoraussetzungen entsprechende Mehr­kosten verursachen. Zusätzlich sind Freileitungen wesentlich anfälliger für extreme Wet­terereignisse, welche sich auch in Mitteleuropa aufgrund des Klimawandels häufen wer­den. So wurde etwa am 24.6.2021 eine Hochspannungsleitung in der Tschechischen Republik unweit der österreichischen Grenze von einem Tornado niedergerissen.

Während auf niedrigeren Netzebenen das Legen von Erdkabeln als Alternative zur Freileitung mittlerweile auch in Österreich Usus ist, werden 110kV Leitungen hierzulande noch regelmäßig - aus besagten Kostengründen - oberirdisch geplant und errichtet. Die­se Praxis verursacht jedoch vermehrt Unverständnis der betroffenen Anrainer_innen, da


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mittlerweile zahlreiche, im Ausland bereits standardmäßig angewendete innovative Me­thoden die Kosten für Erdkabel bereits erheblich reduziert haben und die bereits er­wähnten Beeinträchtigungen von Landschaftsbild, Umwelt und Volkswirtschaft nicht ein­berechnet werden. Um diese Konflikte zu vermeiden, gibt es in Deutschland und der Schweiz klare gesetzliche Regelungen, welche unter entsprechenden Voraussetzungen zu Erdkabeln verpflichten (EnWG §43 bzw. Elektrizitätsgesetz und Stromversorgungs­gesetz Art.15c). Auch in Österreich gibt es in Salzburg auf Landesebene eine entspre­chende rechtliche Regelung (Salzburger Landeselektrizitätsgesetz § 54a).

Um Österreich hier an den internationalen Standard anzupassen, um den Schutz des Landschaftsbildes sowie betroffener Naturräume zu gewährleisten und um Konflikte zwi­schen für die Energiewende notwendigen Infrastrukturprojekten und betroffenen Anrai­ner_innen zu minimieren, ist es notwendig, einen klaren, bundesweit einheitlich rechtli­chen Rahmen zu schaffen, sodass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit ei­ner Nennspannung von 110 kV oder weniger unter entsprechenden Voraussetzungen als Erdkabel auszuführen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem im EAG vorgesehenen Netzinfrastruk­turplan eine verpflichtende, vertiefende Prüfung von sämtlichen zu errichtenden Lei­tungsprojekten mit einer Spannung ab 110 kV festzuschreiben, einen Mehrkostenfaktor von 2,5 als bundesweit einheitliches Kriterium festzulegen, Kriterien bzgl. Umweltauswir­kungen oder wirtschaftlicher Folgen eines Leitungsprojekts (inklusive etwa Bodenversie­gelung, Landschaftsbild, Biodiviersitätsverlust und Grundstückspreisentwicklung) bun­desweit klar zu definieren sowie verbindliche Vorgaben zu schaffen, um die Information und Einbindung von Bürger_innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bei diesem Ent­scheidungsprozess zu gewährleisten. Zusätzlich sind auch für jene im §40 beschriebe­nen Forschungs- und Pilotprojekte Leitungen mit einer Spannung ab 110kV zu berück­sichtigen."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Litschauer. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)


12.30.15

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute erleben wir den Ge­burtstag der Energiewende in Österreich. Zum ersten Mal ist das Ziel 100 Prozent Ei­genversorgung mit erneuerbaren Energien für den Stromsektor in ein Gesetz geschrie­ben worden. Innerhalb von zehn Jahren werden wir eine Systemwende absolviert haben. 27 Terawattstunden Strom werden aus zusätzlichen Ökostromkraftwerken kommen. Das heißt, 2030 wird jede dritte Kilowattstunde aus einem neuen Kraftwerk kommen und Österreich die Industrie ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen. So werden wir unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten.

27 Terawattstunden, das entspricht acht Mal der Leistung des AKW Zwentendorf, das zum Glück nie in Betrieb gegangen ist. Dieses EAG ist auch eine Ansage für unsere Antiatompolitik in Österreich. 100 Prozent erneuerbare Energie in unserem Stromnetz


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heißt auch: Wir sind unabhängig von Atomstromimporten, und auch das ist eine ganz klare Ansage. Wir brauchen diese Atomkraftwerke nicht. Innerhalb von zehn Jahren ab­solvieren wir die Energiewende. Zehn Jahre, die andere Staaten allein für die Planung eines Atomkraftwerks brauchen: In dieser Zeit haben wir die Energiewende bereits ab­solviert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es ist heute schon viel gedankt worden, aber ich möchte auch noch den Kollegen aus dem Bundesrat danken, die ebenfalls noch zustimmen werden, ganz speziell unserem Adi Gross, der sich da auch sehr intensiv eingebracht hat. Ich habe mit ihm und den Kollegen auch die Agri-PV diskutiert, und ich glaube, da sind sehr gute Vorschläge ge­kommen. Wussten Sie zum Beispiel, dass auch ein Apfel einen Sonnenbrand bekom­men kann? Das sind dann die braunen Flecken auf den Schalen. Diese Agrofotovoltaik bietet die Möglichkeit, diesen Sonnenbrand durch Beschattung zu verhindern. Wir können die Pflanzen schützen, wir können sie vor Hagel schützen, und wir haben einen Doppelnutzen. Deswegen ist dieser Bereich ganz wichtig, denn mit dieser Agrofotovol­taik kann eine Landnutzungseffizienz von 186 Prozent erreicht werden, und das stärkt natürlich auch die ländlichen Regionen.

Mit dem EAG verhindern wir aber auch die Importe von Energie. Das Geld fließt nicht mehr ab, und das EAG verhindert auch das Einschalten von Kohlekraftwerken. Uns muss bewusst sein: Jedes Mal, wenn ein Kohlekraftwerk eingeschaltet wird, steigt der Energiepreis an der Strombörse, denn Kohlestrom ist teuer. Wenn wir verhindern, dass Kohlekraftwerke eingeschaltet werden, senken wir die Strompreise, und damit schützen wir die Konsumenten.

Eine Schlussbemerkung: Als Schüler in der HTL habe ich davon geträumt, dass sich Österreich zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgt. Jetzt bin ich ganz stolz – und es freut mich sehr, dass wir das heute hier beschließen können und dass ich dabei sein kann –, dass wir die Energieversorgung an diesem Tag auch für unsere Kinder auf neue Beine stellen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.33


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.


12.33.42

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Klimawandel und Erderwärmung, das sind Schlagwörter, die schon vor langer Zeit geprägt wurden. Am Anfang haben sich noch nicht viele in diese Thematik hineinversetzen können, aber nach und nach wurde spürbar, was das tatsäch­lich heißt, denn wenn von Erderwärmung gesprochen wurde, haben manche zunächst gesagt: Na ja, gut, ist es im Winter nicht so kalt, dann brauche ich ein bisschen weniger zu heizen, und wir kommen schon gut über die Runden.

Klimawandel, Erderwärmung bedeuten aber kurz gesagt nicht nur den Temperaturan­stieg über eine konstante Mittelphase, sondern sie bedeuten in Wirklichkeit Instabilität des Wetters und Wetterextreme, und das ist das, was wir auch in Österreich in den letzten Jahren vermehrt merken konnten und über uns ergehen lassen mussten. Die Wetteraufzeichnungen zeigen es ganz eindeutig: Seit Jahren erleben wir immer wieder Rekordmonate, was Trockenheit, Hitze, und Niederschläge betrifft. Es bedeutet ganz einfach, dass wir schon massive Probleme haben – sei es in der Landwirtschaft, sei es, dass jeder Einzelne betroffen ist, wenn es hagelt, wenn es bei Starkregenereignissen zu Überflutungen kommt oder aber wenn wir wirklich lange Dürrephasen haben und die Pflanzen nicht wachsen können.


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Es gab 20 Klimakonferenzen der Vereinten Nationen, aber es war die 21. im Jahr 2015 in Paris, die dann tatsächlich einen Durchbruch gebracht hat, wo zum ersten Mal die Welt – es waren 196 Staaten – gemeinsam gesagt hat: Gemeinsam haben wir dieses Problem erkannt und wir wollen es gemeinsam lösen! – Es ist eine unglaubliche Wei­chenstellung, die damals, 2015, passiert ist.

Natürlich haben sich dann die Kontinente und auch die einzelnen Länder darauf vorbe­reitet. Unser Zugang war immer: Es muss in der Energiewende eine Chance geben, es darf keine Verhinderungspolitik sein, wir dürfen den Menschen nicht nur etwas verbieten. In Österreich geht es darum, dass wir auch in Zukunft Industriebetriebe in unserem Land haben, dass wir produzierendes Gewerbe in unserem Land haben, dass die Landwirt­schaft so arbeiten kann, wie wir es gewohnt sind. (Abg. Kassegger: ... verbieten, oder?)

Daher müssen wir auch diese wirtschaftlichen Bereiche bei dieser Umstellung begleiten. Die Zahlen sind heute schon genannt worden: Es werden bis zu 11 Milliarden Euro an Energiezahlungen ins Ausland geschickt – da geht es vor allem um Erdöl, Erdgas und vieles, vieles mehr –, also ist doch jeder Euro gut, den wir im Inland wieder lukrieren können. Da geht es um Wertschöpfung, da geht es um Kreislaufwirtschaft, da geht es um die Chancen für unsere heimischen innovativen Unternehmen, und da geht es um die Absicherung von Arbeitsplätzen. Da geht es um das Einbinden von Menschen, um etwa Gemeinschaftsanlagen finanzieren und entwickeln zu können. Da geht es eben auch genau darum, dass wir mit dieser Kreislaufwirtschaft unseren CO2-Ausstoß vermin­dern, und es geht darum, dass wir alle davon profitieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses EAG, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das heute beschlossen wird, das ist eine Momentaufnahme, ein Startschuss. Es muss uns klar sein, dass wir es ständig weiterentwickeln müssen. Österreich ist ein Land, das über hervorragende Energieressourcen verfügt. Wir haben Wasser, wir haben Wind, wir haben Sonne, wir haben nachwachsende Rohstoffe, und es wird nicht nur ein Sektor sein, der jetzt diese Veränderung in der Energiewirtschaft herbeiführt, sondern es wird der Mix aus all jenen sein.

Es wird angebracht sein, jede Quelle dort auszubauen, wo sie am effizientesten vor­kommt. (Abg. Kassegger: ... hocheffiziente Wasserkraft! ... hocheffiziente Wasserkraft!) Es wird nicht sinnvoll sein, überall Windräder aufzustellen. Es wird nicht sinnvoll sein, überall Wasserkraft einzusetzen, aber ich darf euch alle hier herinnen bitten, dass wir das dann auch dort, wo es möglich ist, effizient umsetzen und nicht wieder verhindern.

Für mich sind die nachwachsenden Rohstoffe ein wichtiger Punkt, der in diesem Gesetz zwar verankert, aber noch zu wenig berücksichtigt ist. Da gibt es noch großes Potenzial, und ich zähle darauf, egal ob es um Wärme- oder um Stromerzeugung geht, dass wir auch da die nächsten Schritte noch in den nächsten Jahren setzen werden.

In diesem Sinne: vielen herzlichen Dank für die umfassende Vorbereitung. Es ist schade, dass die Freiheitlichen nicht dabei sind, obwohl es im Ausschuss schon die ersten vagen Zugeständnisse gegeben hat. Ich verstehe nicht, dass ihr die Erdöl- und Erdgaslobby so vehement verteidigt. Was es bedeutet, in Abhängigkeit zu sein, haben wir vor einigen Jahren erlebt, als Putin den großen Gashahn für Europa zugedreht hat, es plötzlich kalt wurde und die Betriebe stillgestanden sind, weil zu wenig Gas nachgekommen ist. Das wollen wir nicht. Wir müssen einen sinnvollen Umstieg, einen sinnvollen Wandel beglei­ten, denn dann wird die Wertschöpfung im Land bleiben und dann haben wir auch Ener­gieautarkie und Selbstständigkeit – und das ist sehr, sehr viel wert. In diesem Sinne: vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 135

12.39.23

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Heute ist ein sonniger Tag, heute wird die Energiewende eingeleitet. Ich selbst habe einen landwirtschaftlichen Betrieb. Landwirtschaftliches Denken heißt Denken über mehrere Generationen, verantwor­tungsvoll Handeln – im Betrieb und auch in der Politik und natürlich auch, was das Klima betrifft.

Schauen wir zwei Wochen zurück! In Allentsteig waren schwere Hagelunwetter, bei de­nen viele Häuserdächer und 22 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, also landwirt­schaftliche Kulturen, deren Erträge eigentlich den Tisch decken sollen, zerstört wurden. Hochwasserereignisse und Dürreereignisse geben sich praktisch die Klinke in die Hand. Daher ist es wichtig, dass wir handeln. Deswegen stellen wir die Weichen neu, hin zu einem engagierten Ziel: Ab 2030 soll aus der Steckdose nur mehr erneuerbarer Strom kommen, der CO2-Ausstoß soll nicht verstärkt werden. Wir müssen den Weg gemeinsam gehen und brauchen hier einfach alle Potenziale, die genutzt werden müssen, ob das jetzt die Wasserkraft, die Fotovoltaik, die Windenergie, aber auch Biomasse und Biogas sind.

Als Waldviertlerin kann ich Ihnen nur sagen: In den letzten Jahren, in denen der Bor­kenkäfer und die Windwürfe sehr stark waren, haben wir gesehen, wie wichtig es ist, aus Holz Energie zu erzeugen. Es ist notwendig, um das Schadholz und auch das Pflegeholz zu verwerten. Daher habe ich mich stark dafür eingesetzt, dass Biomasse und Biogas auch in Zukunft in diesem Gesetz einen wesentlichen Faktor darstellen. Ich sage, es wäre nicht verantwortungsvoll, dass Biomasseanlagen, die funktionieren, nicht weiter genutzt werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Fotovoltaik vordringlich auf Dächern bessergestellt ist als auf der breiten Fläche.

Wir schaffen mit den Energiegemeinschaften eine wirklich gute Grundlage. Wenn ich den Vergleich ziehen darf: Wir haben regionale Produkte, die gerne gekauft werden, und so soll es auch bei den Energiegemeinschaften sein: Es wird regional Energie erzeugt und auch verbraucht, und dadurch erspart man sich Netzgebühren.

Wir schaffen einen Spagat zwischen Wirtschaft und Klimaschutz – und das ist etwas Wichtiges –, Klimaschutz wird einfach transparenter, marktnäher und flexibler. Der Erlös bleibt in der Region, Arbeitsplätze werden abgesichert und gefördert und die erneuer­bare Energie bringt uns Energieunabhängigkeit. Das ist eine Chance für den ländlichen Raum, für Gebiete wie das Waldviertel, denn so kann wirklich Wertschöpfung erzielt werden, sodass der eine oder andere nicht auspendeln muss, sondern seinen Arbeits­platz vor Ort findet, die Kinder in die nächstgelegene Schule gehen können und auch Gastwirtschaften erhalten bleiben.

Ich bedanke mich recht herzlich für die Verhandlungen, die sehr anstrengend waren und lange gedauert haben, besonders bei unserem Staatssekretär Magnus Brunner und un­serer Energiesprecherin Tanja Graf.

Dieses Gesetz zeigt wirklich Verantwortung für das Klima, eine Verantwortung für die nächste Generation. Wir haben damit die Weichen, die auch noch weiter ausgebaut ge­hören, für den Klimaschutz, für die Energiewende und für unsere Kinder gestellt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.43


12.43.28

Präsidentin Doris Bures: Zu diesen Tagesordnungspunkten ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 136

Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, frage ich die Klubs, ob wir mit der Abstim­mung gleich fortfahren können? – Dann gehe ich auch so vor.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend EAG-Paket in 733 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 bis 8 einge­bracht.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche auch hierzu um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen. Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrit­telmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Anhaltender Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Wir haben noch weitere Abstimmungen vorzunehmen, nämlich die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, in 983 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantra­ges abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 983 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der KollegInnen Hammer, Graf, Schroll aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 137

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehr­heit angenommen.

12.47.44Antrag auf nochmalige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass die Einsetzungsminderheit gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse einen Antrag auf nochmalige Verlängerung des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsaus­schuss) um drei Monate eingebracht hat.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Diese findet nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Die Abstimmung des gegenständlichen Antrages erfolgt gemäß § 53 Abs. 6 der Verfah­rensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse nach Schluss dieser De­batte.

12.48.423. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (850 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von re­ligiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden (925 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (849 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvoll­zugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror ge­ändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG) (977 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1735/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe be­drohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (978 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (848 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (20. FSG-Novelle) (871 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (854 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden (872 d.B.)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 138

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. Auf eine mündliche Bericht­erstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.


12.50.11

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel des Ganzen, worüber wir jetzt diskutieren, ist Terror-Bekämpfungs-Gesetz. Das ist die Überschrift, und wir er­innern uns, dass das das wesentlichste und medial am meisten behandelte Thema der letzten Monate war, insbesondere nach dem schrecklichen Terroranschlag am 2. No­vember 2020. Da war schon klar, dass das Ganze mehr Show als Inhalt sein wird, denn wir wissen ja mittlerweile, dass dieser Anschlag auf Basis der bestehenden Gesetze verhindert hätte werden können oder zumindest möglicherweise verhindert hätte werden können und dass es aufgrund von Behördenversagen im Innenministerium leider zu die­sem Anschlag gekommen ist. Die Gesetze hätten wir dafür also nicht ändern müssen.

Ich gestehe aber zu: Es gibt natürlich Änderungsbedarf in vielen Bereichen, es gäbe zum Beispiel wesentlichen Änderungsbedarf im Asylrecht und bei den Asylverfahren, denn was in den letzten Tagen und Monaten hervorgekommen ist, ist ja der Zustand, dass wir Menschen ins Land lassen, die höchst gefährlich sind, und es uns dann aus verschie­densten Gründen nicht gelingt, sie abzuschieben, auch wenn sie kriminell sind und je­denfalls kein Recht haben, hier zu bleiben.

Wir reden jetzt aber einmal konkret von den Vorschlägen, die hier am Tisch liegen. Zuerst einmal: Das Islamgesetz wird reformiert. 2014 ist dieses Islamgesetz unter Feder­führung des damaligen Integrationsstaatssekretärs Kurz beschlossen worden. Es ist daher nicht anzunehmen, dass man jetzt zugesteht, dass dieses Gesetz von Anfang an ein Rohrkrepierer war. Das ist klar, das kann man nicht zugeben, aber man versucht jetzt, ein paar Dinge zu verbessern.

Ein wesentlicher Punkt ist: Die Auslandsfinanzierung soll verboten werden. Das ist be­reits im alten Gesetz gestanden. Es gibt aber immer das Problem der Umgehungen von solchen Vorgaben, und solche Umgehungen sind nach wie vor möglich. Wir haben das damals aufgezeigt und ich sage es wieder: Das ist zum Beispiel in Form von Stiftungen möglich, denn die Stiftung hat ja ihren Sitz in Österreich und ist daher ein österreichi­scher Finanzierer. Nicht einmal das wirtschaftliche Eigentümerregister weist – bei einer Stiftung gibt es ja keinen Eigentümer – den Finanzierer der Stiftung aus. Das heißt, diese Umgehungsmöglichkeit ist weiterhin gegeben. Was man wirklich erreichen will, wird nicht erreicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein zweiter Punkt: Damit man überhaupt weiß, wovon man spricht, ist ganz wesentlich, dass die Glaubensgrundsätze offengelegt werden. Wenn man von Religionsfreiheit spricht, muss man ja wissen, von welcher Religion gesprochen wird beziehungsweise was die Religion ausmacht. Sind gewisse Vorschriften kulturell bedingt oder ist es Reli­gion? Wenn man als Frau einem Mann nicht die Hand geben darf, ist das Religion oder ist das Kultur? Ist das Kopftuchtragen Religion, ist es Kultur? Und so weiter. Erst dann, wenn man das weiß, kann man über Religionsfreiheit sprechen.

Was das Bundeskanzleramt bekommen hat, ist ein Achtseiter – acht Seiten Glaubens­grundsätze! Genau da ist der springende Punkt: Wie will man denn beurteilen, ob in einer Moschee Religion betrieben wird oder ob das in Wirklichkeit etwas Staatsgefährdendes ist, was man daher auch verbieten kann? Man muss Regelungen haben, anhand derer man diese Moschee möglicherweise zusperren kann, einen Verein auflösen kann. Wenn man aber keine Grundlage hat, ist das nicht der Fall. Und genau das tun wir hier wiede­rum nicht, wir fordern weiterhin nicht die Glaubensgrundsätze ein. (Beifall bei der FPÖ.)


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Wir haben dann im Wesentlichen, auch im Strafrecht leider, Showgesetzgebung. Es ist natürlich nicht alles schlecht, das wäre ja ein Unsinn. Es ist immer ein Unsinn, wenn man das sagt. Es gibt ein paar Maßnahmen, die sinnvoll sind, aber ich konzentriere mich natürlich auf die, die wir kritisieren, denn wir lehnen ja auch diese Gesetzesvorschläge insgesamt ab.

Im Strafrecht haben wir jetzt einen neuen Erschwerungsgrund, und dieser neue Er­schwerungsgrund heißt: aufgrund einer extremistischen religiösen Tatbegehung. Das ist sinnlos, weil das bereits existiert. Man kann das natürlich machen. Man kann sagen: Okay, es schadet ja nicht; tun wir halt noch einen zusätzlichen Erschwerungsgrund rein! Man braucht aber deswegen nicht zu behaupten, dass man irgendetwas in der Gesetz­gebung ändert. In Wirklichkeit existiert das bereits, nämlich eine Tatbegehung, die eine besonders verwerfliche Grundlage hat. Das haben wir bereits; das ist bereits heute ein Erschwerungsgrund.

Es gibt auch einen neuen Straftatbestand. Wir haben jetzt „religiös motivierte extremis­tische Verbindung“. Auch das ist in Wirklichkeit bereits in den staatsfeindlichen Bewe­gungen abgebildet, denn: Was anderes als eine staatsfeindliche Bewegung ist eine, die extremistisch-religiös motiviert ist? Die ist staatsfeindlich, weil sie unsere Grundwerte und Grundlagen der Gesellschaft ablehnt.

Wir sehen also, da werden jetzt Gesetze gemacht, um zu demonstrieren, man würde großartig etwas gegen den Terror tun, und in Wirklichkeit gibt es das bereits oder es ist weitgehend sinnlos. (Beifall bei der FPÖ.)

Auf der anderen Seite wurde ein Antrag, den wir Freiheitliche eingebracht haben, abge­lehnt. Darin geht es darum, dass es einen Erschwerungsgrund darstellt, wenn die Tatbe­gehung unter Ausnützung des Asylrechts stattfindet. Es gibt derartige Erschwerungs­gründe in anderer Form auch, wenn man zum Beispiel eine Autoritätssituation ausnützt, eine Tat gegen Wehrlose begeht – das ist dann zum Beispiel erschwerend –, oder auch, wenn man bereits mehrere Taten begangen hat. Das sind einfach objektive Tatsachen, die erschwerend sind. Und es macht natürlich einen Unterschied, ob der Schutz des Staates mit all seinen Möglichkeiten ausgenutzt und dann noch gegen die Bürger in diesem Staat vorgegangen wird, und das, wie wir wissen, leider zum Teil bestialisch. Das ist ein ganz klassischer Erschwerungsgrund; wir haben das daher eingebracht.

Das wurde mit weiß Gott was – das sei fremdenfeindlich und was weiß ich noch – ab­getan. Das ist ohnehin das Übliche, aber leider wurde das auch von der ÖVP schlichtweg einfach nur abgelehnt, obwohl sie immer wieder äußert, dass ihr das auch so ein großes Anliegen sei, dass man scharf dagegen vorgeht, wenn Asylanten ihre Situation ausnüt­zen und unsere Menschen und vor allem Frauen attackieren.

Daher bin ich sehr enttäuscht, dass wir unter dem großen Titel Terror-Bekämpfungs-Gesetz in Wirklichkeit nichts weitergebracht haben und dort, wo es wirklich wichtig wäre, leider nichts geschafft haben. Auch beim großen Thema, dass Menschen in unser Land gekommen sind, die die Situation ausnützen und furchtbare Straftaten begehen, wurde in Wirklichkeit nichts erreicht. Also leider: Chance völlig vertan! (Beifall bei der FPÖ.)

12.57


Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße Herrn Bundesminister Karl Nehammer im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Karl Mahrer das Wort. – Bitte.


12.57.32

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der sich endlich wieder füllenden Galerie und zu Hause! Den Allerseelentag des Vor­jahres werden wir alle nicht vergessen; ich glaube, das eint uns. Aufgrund dieses


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Terroranschlags, aber auch im Sinne der Abarbeitung unseres gemeinsamen Regie­rungsprogramms hat sich die Bundesregierung zu umfangreichen Maßnahmen bekannt, zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus.

Mag. Harald Stefan, ich schätze dich sehr, und ich schätze auch, dass du in deinem Debattenbeitrag sehr ausgewogen Kritik geübt hast, auf der anderen Seite aber auch gesagt hast, dass auch vieles in diesem Terrorbekämpfungspaket sinnvoll ist. (Abg. Stefan: Das habe ich nicht gesagt!) Und genau so ist es! Du weißt wie viele andere: Es ist ein Bündel von Maßnahmen, es gibt keine einfache Lösung, es gibt keine einfache Antwort, es gibt nur ein Bündel von Maßnahmen und ein hartnäckiges Umsetzen.

Wir ändern heute das Islamgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz, wir ändern das Füh­rerscheingesetz, das Symbole-Gesetz, aber wir ändern auch im justiziellen Bereich eini­ges, und mir ist besonders wichtig, dass die Überwachung des Verhaltens terroristischer Straftäter während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung intensiviert wird und auch die Deradikalisierungsmaßnahmen verbessert werden. Das sind notwendige Maß­nahmen im Zusammenhang mit vielen weiteren Bemühungen zur Bekämpfung des Ter­rorismus, und das ist im heutigen Gesetzespaket gut und richtig so. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit der Fallkonferenz und der elektronischen Überwachung wird die gerichtliche Aufsicht über bedingt zu entlassende terroristische Straftäter erweitert. Auch die Möglichkeit der erweiterten, auch wiederholten Verlängerung der Probezeit ist Teil dieses Pakets.

Meine Damen und Herren! Voraussetzung für die elektronische Überwachung ist unter anderem, dass der Täter zu einer mindestens 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das sind einige wenige konkrete, aber rechtsstaatliche Maßnahmen, die sich die Menschen in unserem Land für noch mehr Sicherheit wünschen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Und wenn ich zum Beispiel daran denke, wie wichtig es ist, dass seitens der Gerichte in Zukunft Maßnahmen gesetzt werden, die dafür sorgen, dass es eine Distanzierung des Täters von jenem Umfeld gibt, das ja die Radikalisierung mit beeinflusst hat, also zum Beispiel radikalsalafistische Bewegungen oder auch Bethäuser, dann meine ich, der mit diesem Gesetzespaket eingeschlagene Weg ist der richtige.

Die Einführung eines neuen Straftatbestandes für religiös motivierte extremistische Be­wegungen, Harald Stefan, wird auch Verbindungen erfassen, die ausschließlich eine re­ligiös begründete Gesellschaft und Staatsordnung mit gesetzwidrigen Mitteln anstreben. Und – das ist mir ganz besonders wichtig – in Zukunft wird im Zuge der Entlassungsvor­bereitung auch eine verpflichtende Fallkonferenz unter Mitwirkung der Organisationsein­heiten des polizeilichen Staatsschutzes und der Koordinationsstelle für Extremismusprä­vention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug umgesetzt.

Eines ist auch sehr wichtig – und das ist aus all den Berichten, auch aus dem Untersu­chungsbericht der unabhängigen Kommission, hervorgegangen –: Es braucht eine bes­sere Vernetzung zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Ge­richten.

Abschließend, meine Damen und Herren, etwas Grundsätzliches – Harald Stefan, du hast es auch kurz angesprochen –: Wenn im Vorfeld immer wieder von Anlassgesetzge­bung gesprochen worden ist oder auch das Wort Showpolitik in den Mund genommen wird, dann Hand aufs Herz – alle Parlamentarier, glaube ich, wissen das –: Gesetzge­bung ist ein laufender Prozess, in dem natürlich auch aktuelle Fälle zum Anlass genom­men werden müssen, um legistische Lücken zu schließen. Und der Gesetzgeber weiß auch, dass er mit seiner Arbeit nie am Ende ist. Das ist tägliche Verpflichtung der Politik, und das garantieren wir auch mit diesem Gesetzespaket.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch eines sagen: Diese Bundesregierung, das sollte man nicht übersehen, war wie keine andere Bundesregierung der Zweiten Republik mit


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einer derartigen Krise, Gesundheitskrise konfrontiert. Und in dieser Krisensituation, in diesem Ausnahmezustand das an Gesetzen auf den Weg zu bringen, wie wir es heute am Beginn der Tagesordnung erlebt haben und auch mit dem Terror-Bekämpfungs-Ge­setz jetzt erleben, das ist schon eine große Leistung. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte dieser Bundesregierung und stellvertretend heute unserem Innenminister Karl Neham­mer dafür danken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.02.55

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Saal und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Dieses Terror-Bekämpfungs-Gesetz wurde aus Anlass des schrecklichen Terrorakts am 2. November 2020 in Verhandlung genommen und soll heute abgestimmt werden.

Es gibt noch einen zweiten Anlass, Herr Kollege Mahrer, warum man den Worten, die wir in der letzten Woche gehört haben, Taten folgen lassen sollte, nämlich dieser schreck­liche Mord an einem 13-jährigen österreichischen Mädchen vor einer Woche.

Dieses Gesetz ist aber leider ein zahnloser Tiger. Es sind schöne Worte und es ist auch nicht alles schlecht darin, wie mein Kollege Stefan gesagt hat. Picken wir uns zum Bei­spiel ein paar Punkte heraus: Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz ist an sich gut, wir können in Zukunft Terrorverdächtigen die österreichische Staatsbürgerschaft entzie­hen, aber nur dann, wenn es sich dabei um Doppelstaatsbürger handelt, und das bringt leider viel zu wenige Anwendungsfälle – das Innenministerium hat selber geschätzt: wahrscheinlich fünf bis sieben im Jahr –, weil uns ja zum Beispiel Länder wie die Türkei gar nicht mitteilen, ob der Staatsbürger, der die österreichische Staatsbürgerschaft an­genommen hat, die türkische wirklich hergegeben hat.

Einen kurzen Kommentar zum Abzeichengesetz möchte ich abgeben: Ich glaube, dass es verfassungsrechtlich schwer bedenklich ist, wenn nicht verbotenen Organisationen im Abzeichengesetz nun ihre Abzeichen verboten werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um noch einmal zum wichtigsten Thema, wie ich und meine Partei finden, zurückzukommen: Der Klimaschutz ist wichtig, aber das wichtigste Thema jetzt, glaube ich, ist der Schutz der österreichischen Bevölkerung, ist der Schutz unserer Kinder, unserer Töchter. Wenn jemand einen Strafverschärfungs­grund im Strafgesetzbuch fordert, so wie das Herr Abgeordneter Stefan heute hier ge­macht hat, wenn im Status der Schutzbedürftigkeit, Asyl oder Ähnliches ein Erschwe­rungsgrund darin gesehen wird, wenn man gegen seine Schutznation eine Straftat verübt, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das nicht extremistisch, son­dern gebietet uns das der Hausverstand! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man straffällige Asylwerber, Ausländer abschieben möchte, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das nicht radikal, sondern normal! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir Österreicher schützen wollen, ist das nicht extremistisch, sondern das ist die Aufgabe eines österreichischen Politikers!

Wie oft habe ich in den letzten Tagen und Wochen den Satz gehört: Wenn das meine Toch­ter gewesen wäre! – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist unvorstellbar trau­rig, was hier passiert ist. Wir haben leider auch keine Trauerminute für dieses arme Mäd­chen hier im Nationalrat heute abgehalten, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause, Sie haben die Chance, Sie wählen Ihre politischen Vertreter, vergessen Sie die­ses Mädchen nicht und gehen Sie zur nächsten Wahl! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.06



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 142

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leicht­fried. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.06.32

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und von wo immer sonst Sie uns zusehen! Wir haben ein wirklich schreckliches Verbrechen erlebt, das fassungslos macht, wirklich fassungslos macht, und wir haben auch erlebt – und das macht mich persönlich auch fassungslos –, wie die österreichische Bundesregierung mit dieser Situation umgegangen ist.

Es war fast ein Déjà-vu-Erlebnis, vergleichbar mit dem Umgang mit dem auch unglaub­lich traurigen Terroranschlag im letzten Jahr: Sobald die Situation bekannt war, haben die Schuldzuweisungen begonnen: Der Innenminister gab der Justizministerin die Schuld, die Justizministerin verwies darauf, dass die Behörde des Innenministers schuld wäre. Es war ein würdeloses Hin und Her, wie wir es auch nach dem Terroranschlag in Wien erlebt haben.

Ich muss Ihnen offen sagen, Herr Innenminister, ich hätte mir erwartet, dass schon aus dem Terroranschlag die Lehren gezogen worden wären und dass man nicht wieder ver­sucht, sich gegenseitig die Schuld zuzuweisen. Ich hätte mir erwartet, dass Sie gemein­sam mit der Justizministerin an die Arbeit gehen und solche Dinge für die Zukunft zu verhindern versuchen. Das wäre Ihre Aufgabe gewesen, Herr Bundesminister! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Jetzt aber zum Antiterrorgesetzespaket. Ich glaube, es ist vollkommen klar, dass nicht jeder Fall gleich ist, es sind tragische, schlimme Terroranschläge, die vorkommen, und ich glaube, wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen und alles tun, dass es so gut wie unmöglich gemacht wird, dass diese Terroranschläge bei uns in Österreich stattfinden. Deshalb bekennt sich die österreichische Sozialdemokratie selbstverständlich zu einem Antiterrorpaket, geschätzte Damen und Herren. Es ist aber so, dass es absolute Si­cherheit nie geben wird und wir danach trachten und versuchen müssen, dieses Land sicherer zu machen.

Das führt mich zur Asyldebatte. Ich möchte schon anmerken, dass die Hauptzustän­digkeit für diese Fragen 20 Jahre lang die ÖVP gehabt hat – 20 Jahre lang ÖVP-In­nenminister, kurz unterbrochen durch das Wirken des Herrn Kickl, die dazu geführt ha­ben, dass wir in diesen Fragen eigentlich ein komplett falsches System haben. Bei uns werden Kinder, Jugendliche, die hier in die Schule gehen, die Lehrlinge sind, abgescho­ben und Verbrecher bleiben da. Das ist nicht das, was die österreichische Sozialdemo­kratie unter einem funktionierenden Asylsystem versteht, geschätzte Damen und Herren!

Ich halte mit aller Deutlichkeit fest, auch um das klar zu sagen: Das Asylrecht soll nicht Schwerverbrecher schützen. Das Asylrecht ist dazu da, Menschen zu schützen, die Schutz brauchen, und das ist auch unser Zugang in dieser Frage. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Das ist aber auch die geltende Rechtslage, Herr Bun­desminister!

Und wenn man die geltende Rechtslage vor sich hat, frage ich mich schon: Wie war es möglich, dass diese Menschen noch in Österreich sind? Die hätten schon längst abge­schoben werden müssen, geschätzte Damen und Herren, um das auch einmal klar zu sa­gen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Michael Hammer und Kickl.)

Es geht uns aber auch darum – und das muss man jetzt schon relativierend zu diesem Antiterrorpaket sagen –, dass wir auch der Auffassung sind, dass selbstverständlich auch in solchen Fragen der Rechtsstaat das Maß aller Dinge ist. Der Rechtsstaat, die Demokratie, die Meinungsfreiheit, auch der Datenschutz sind Dinge, die in dieser Frage genauso berücksichtigungswürdig sind.


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Dazu möchten wir einen Antrag stellen, weil wir das Gefühl haben, dass da etwas über das Ziel hinausgeschossen wird, insbesondere wenn es um die Gleichbehandlung aller Religionen in Österreich geht. Ich bin da bei Herrn Kardinal Schönborn, der auch gesagt hat, dass das einseitige Vorgehen der Regierung, insbesondere im Hinblick auf diesen Islamatlas, etwas ist, was so nicht hinzunehmen ist.

Deshalb stellen wir auch einen Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz personenbezogener Daten/Religionsatlas/Gleichbehandlung aller Religionsgemein­schaften“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei Veröffentlichungen den Schutz personenbe­zogener Daten besonders zu berücksichtigen, die Daten, die sie aus der Novelle zum Islamgesetz erhalten, lediglich für die Vollziehung des Islamgesetzes heranzuziehen und bei Veröffentlichungen analog dem Vorschlag des Erzbischofes von Wien Kardinal Dr. Christoph Schönborn alle Religionsgesellschaften gleich zu behandeln.“

*****

Ja, es geht um Terrorbekämpfung. Wir unterstützen den Kampf gegen den Terror. Wir stehen aber auch für den Rechtsstaat, Herr Bundesminister. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner.)

13.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schutz personenbezogener Daten/Religionsatlas/Gleichbehandlung aller Re­ligionsgemeinschaften

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 3 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (850 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamge­setz  2015 geändert werden (925 d.B.)

In Österreich kam es Anfang Juni dieses Jahres zu heftigen Diskussionen über die so­genannte „Islam-Landkarte“. In dieser kann online eine Beschreibung der islamischen Glaubenseinrichtungen und deren Sitz abgerufen werden. Dabei wurden auch perso­nenbezogene Daten veröffentlicht, was aus Sicht des Datenschutzes überschießend erscheint. Die Veröffentlichung führte dazu, dass Rechtsradikale wie die Identitäre-Be­wegung die Informationen nützten, um „Warnschilder“ in der Nähe von islamischen Ein­richtungen aufzustellen, die die Aufschrift „Achtung! Politischer Islam in deiner Nähe“ hatten.

Ein vermittelnder Vorschlag in Richtung Islamlandkarte wurde vom Erzbischof von Wien Kardinal Dr. Christoph Schönborn vorgebracht, der das einseitige Vorgehen gegen eine Religion kritisierte und sich für einen Religionsatlas, der Einrichtungen aller Konfes­sionen beinhalten sollte, aussprach.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 144

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei Veröffentlichungen den Schutz personenbe­zogener Daten besonders zu berücksichtigen, die Daten, die sie aus der Novelle zum Islamgesetz erhalten, lediglich für die Vollziehung des Islamgesetzes heranzuziehen und bei Veröffentlichungen analog dem Vorschlag des Erzbischofes von Wien Kardinal Dr. Christoph Schönborn alle Religionsgesellschaften gleich zu behandeln.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.12.02

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! In dieser Debatte, in diesen Gesetzen geht es um eine besonnene, rechtsstaatliche, gemeinsame Reaktion auf ein Phänomen: den Terror. Es geht also um eine Reaktion auf die Verbreitung von Schrecken durch Gewalt, auf den Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten und sie dazu zu verleiten, selbst zu hassen, ganze Gruppen auszugrenzen und zu unterdrücken, auf den Versuch, eine Spi­rale der Gewalt in Gang zu setzen. – Dieser Versuch wird scheitern.

Dieses Land Österreich bietet mit seinem demokratischen Rechtsstaat allen Menschen, die hier leben, ein Dach, ein gemeinsames Haus für die Ausübung jeder Religion, jeder Überzeugung oder auch einfach dafür, zu sagen: Lasst mich mit euren Religionen und eurer Überzeugung in Ruh’!

Wir werden uns in diesem gemeinsamen Haus nicht gegeneinander aufhetzen lassen, nicht durch Gewalt, die Angst und Schrecken verbreiten will, und nicht durch Demago­gen, die versuchen, uns zu spalten und einen Teil der Bewohner dieses Hauses gegen eine andere Gruppe in diesem Haus aufzubringen. (Abg. Kickl: Demagogen sind immer die anderen!)

Dem Terror die Stirn zu bieten mit präzisen, mit genau ausgemessenen Mitteln des Rechtsstaats – von der Neugestaltung eines Nachrichtendienstes und Staatsschutzes über die Präventionsarbeit bis hin zur Strafverfolgung –, und das alles im Rahmen unse­rer Verfassung und unserer Grundrechte, das ist eine Herausforderung. Wir haben sie angenommen.

Weil das von einigen wenigen bei solchen Debatten immer wieder gern infrage gestellt wird, lassen Sie mich noch zwei Sätze an die Angehörigen der verschiedenen islami­schen Glaubensrichtungen in Österreich richten: Sie und Ihre Religion sind nicht nur Teil der Geschichte dieses Landes, Sie sind Teil dieses Landes, so wie wir alle! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Wir werden zusammenstehen gegen jene, die diese Gemeinsamkeit zer­stören wollen. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.15.05

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Ja, ich glaube, dass es wichtig ist, bei dem, was die Bundesregierung hier als Antiter­rorpaket verkauft, zurückzudenken, wieso wir das denn heute hier diskutieren. Der Auslöser


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war dieses schreckliche Terrorattentat im vergangenen November. Das Schlimmste an dem ganzen Terrorattentat war nicht nur, dass mehrere Menschen sterben mussten, das Schlimmste war, dass man es hätte verhindern können. Der Attentäter war vorbestraft. Es war bekannt, dass er in radikalen Kreisen unterwegs ist. Es war bekannt, dass er Fundamentalisten aus dem Ausland getroffen hat. Es war bekannt, dass er versucht hat, Munition in der Slowakei zu kaufen. Die dortigen Behörden haben die österreichischen Behörden informiert, die österreichischen Behörden sind aber trotzdem nicht einge­schritten.

Anstatt zuerst einmal zu versuchen, sich diese Mängel im System anzuschauen, das zu untersuchen, kam dann das, was eh auch schon vom Kollegen Leichtfried angesprochen wurde: eine Schuldzuweisung. Der Herr Innenminister hat einmal gesagt: Das Justizmi­nisterium ist schuld!, dann hat man sich gegenseitig Schuld zugewiesen. Das halte ich nicht für sonderlich sinnvoll.

Es hat die Bundesregierung dann später begonnen, dieses Antiterrorpaket auszuarbei­ten, und zwar schon, bevor das Endergebnis der unabhängigen Untersuchungskommis­sion vorgelegt wurde. Es war offensichtlich dazu da, um ein wenig abzulenken. Das ma­chen Sie leider heute in einzelnen Bereichen auch. Es gibt in dem Maßnahmenpaket, das Sie vorlegen, zugegebenermaßen sinnvolle Dinge – Kollege Mahrer hat es ja schon angesprochen. Es geht um die Fallkonferenzen, es geht darum, wie man Präventivarbeit macht, wie man Deradikalisierung machen kann, und es geht auch darum, wie man es ermöglicht, dass verurteilte Straftäter, die eine bedingte Entlassung haben, auch ent­sprechend überwacht werden, damit man schauen kann, dass die eben nicht dorthin gehen, wo eine weitere Radikalisierung passieren kann.

Gleichzeitig versuchen Sie aber, mit neuen Straftatbeständen irgendwie ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Kollege Stefan hat es schon angesprochen, insbesondere geht es um den Straftatbestand der religiös motivierten Strafhandlung. Da wird ein vollkom­men überflüssiger neuer Straftatbestand geschaffen, der Dinge bestrafen soll, die alle schon längst unter Strafe stehen, und dementsprechend wird auch dieser Straftatbe­stand nicht nur keinen Terroranschlag verhindern und uns nicht beschützen, sondern er macht auch schlichtweg keinen Sinn.

Was Sie auch machen, ist, dass Sie im Zusammenhang mit dem Antiterrorpaket das Islamgesetz ändern wollen. Ich als Liberaler bin zutiefst davon überzeugt, dass wir uns in einer wehrhaften Demokratie gegen jede Strömung, die unsere Demokratie nicht ak­zeptiert, gegen jede Strömung, die unsere Art zu leben nicht akzeptiert, dass wir uns gegen all diese Strömungen wehren müssen und wir auf gar keinen Fall tolerieren dürfen, dass sie größer werden – das ganz unabhängig davon, aus welchem Eck sie kommen. Man muss aber auch klar sagen, dass der Staat die Möglichkeit haben muss – und das als Ultima Ratio –, wenn sich unter dem Deckmantel des Islams Vereine radika­lisieren, diese rasch aufzulösen.

Der Staat muss in dem Zusammenhang auch wissen, wo die entsprechenden und reli­giösen Funktionsträger tätig sind. Und ja, der Staat, wenn man davon ausgeht, dass es ein Verbot der Auslandsfinanzierung gibt, muss auch die Möglichkeit haben, das zu kon­trollieren, denn sonst ist das Verbot einigermaßen sinnlos. Wir halten das dementspre­chend für sinnvoll.

Ob das insgesamt dabei helfen wird, Terrorattentate zu verhindern, bezweifle ich sehr stark, aber es sind Maßnahmen, die grundsätzlich in anderen Bereichen helfen können und die in einer wehrhaften Demokratie, glaube ich, auch richtig sind.

Die große Frage ist: Wie schaffen wir es denn, die entsprechenden Terrorattentate zu verhindern? Wie schaffen wir es denn, gegen Terrorismus anzukämpfen? – Da ist die einzig richtige Antwort: Es geht um einen funktionierenden Verfassungsschutz, es geht


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um funktionierende Behörden, die ausreichende Ressourcen haben und die ihre Aufga­ben auch entsprechend wahrnehmen können.

Wir haben heute in der Früh im Geschäftsordnungsausschuss schon über die BVT-Re­form diskutiert. Ja, auch da werden Dinge verbessert. Nichtsdestotrotz fehlt aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Punkt, und das ist die begleitende parlamentarische Kon­trolle. Was vorgeschlagen wird, was wir auch morgen diskutieren werden, ist, dass eine Kontrollkommission im Nachhinein entsprechende Missstände aufklären kann. Es ist ja genauso ein Missstand gewesen, der zum Schluss zu diesem Grauen, zu diesem Atten­tat im November geführt hat. Die Informationen lagen vor, es hat sich nur irgendwie kei­ner zuständig gefühlt.

Man kann Sicherheit besser dann gewährleisten, wenn entsprechende Sicherheitsbe­hörden auch laufend kontrolliert werden können, wenn die Nachrichtendienste kontrol­liert werden können, wenn der Staatsschutz kontrolliert werden kann. Die Österreicherin­nen und Österreicher haben ein Recht auf diese Sicherheit, und sie haben ein Recht darauf, dass sie sich auf die Arbeit der Behörden verlassen können.

Das, was Sie heute vorschlagen, ist in Einzelbereichen sinnvoll. Wir werden dem auch größtenteils zustimmen, es sind aber auch Dinge drin, die eher unter dem Mascherl ÖVP-Symbolpolitik laufen. Das hätten wir nicht notwendig, denn es führt im Ergebnis leider dazu, dass die positiven Dinge ein bisschen unter den Tisch fallen. (Beifall bei den NEOS.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.20.37

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde jetzt einiges über Schuld­zuweisungen gesagt. Ich glaube, niemand in Österreich kann diese Schuldzuweisungen hier von diesem Platz aus, von einer Partei zur anderen, mehr hören. In Wirklichkeit wollen alle nur eines – und das wollen auch wir –, nämlich Terror bekämpfen; dass Straf­taten, die auch von Asylwerbern gesetzt werden, geahndet werden und dass diese außer Landes gebracht werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Meine Damen und Herren, der Herr Innenminister hat gemeinsam mit der Justizminis­terin nach dem Terroranschlag eine Untersuchungskommission mit unabhängigen Ex­perten eingesetzt, und diese Untersuchungskommission hat Maßnahmen vorgeschla­gen, die sehr umfassend waren. Wir sind heute hier, um genau diese umfassenden Maß­nahmen zu beschließen. Das ist nicht ein Punkt, das sind nicht zwei Punkte, es sind 15 Punkte, die wir heute hier beschließen.

Weil das vorhin öfters angesprochen worden ist, möchte ich sagen: Jedes Gesetz, das wir hier beschließen, wird irgendjemanden finden, der es umgeht; wir werden das nie­mals zu 100 Prozent ausschließen können. Es ist aber unsere Pflicht und unsere Auf­gabe, so viele general- und spezialpräventive Maßnahmen zu setzen, dass wir mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass Straftaten verhindert werden können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer. – Zwischenruf bei der FPÖ: ... Selbst­aufgabe der ÖVP!)

Dieses Paket ist eines, das genau dort ansetzt, dass an Stellen, wo bisher keine Straf­tatbestände waren, neue Straftatbestände geschaffen werden. Der Straftatbestand be­züglich der „religiös motivierten extremistischen Begehung“ wurde von meinen Vorred­nern schon angesprochen. Das ist ein Straftatbestand, der nun allen anderen Straftaten vorgelagert ist, und er sichert, dass niemand hier in Österreich anstatt einer staatlichen


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Ordnung einen Gottesstaat einführen kann – egal vonseiten welcher Religion, Herr Kol­lege Leichtfried, und damit liegen Sie auch vollkommen falsch. Es ist ein eindeutig vor­gelagerter Straftatbestand, bei dem sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Wir schaffen auch ein neues Führerscheingesetz, durch das Terroristen in Zukunft auch keinen Führerschein mehr besitzen dürfen, genauso wie wir das für Entführer, für Räuber schon vorgesehen haben, denn ein Auto wurde sehr oft auch als Hilfsmittel für Terror­straftaten verwendet.

Wir haben aber auch ein Symbole-Gesetz, das wir jetzt erweitern, und vielleicht ist das auch der wahre Grund, warum die Freiheitliche Partei dagegen ist, denn mit diesem Symbole-Gesetz wird auch verhindert, dass Symbole der Identitären Bewegung Öster­reich, die, wie es in unserer Vorlage heißt, rechtsextrem, rassistisch, sexistisch, nationa­listisch geprägt und völkisch orientiert ist, in Zukunft nicht mehr verwendet werden dür­fen; denn es geht uns um unsere Verfassung, unseren Rechtsstaat und unsere Gesell­schaft, die nicht unterwandert werden sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Jakob Schwarz.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.24.37

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist dieses sogenannte Antiterrorpaket der Bundesregierung ein reines Showpaket, ein Alibipaket. Karl Mahrer hat das ja auch selbst gesagt, dass das schon auch eine Anlass­gesetzgebung ist, im speziellen Fall eine Anlassgesetzgebung ohne konkreten Anlass. Wir wissen ja alle aus dem Bericht der Zerbes-Kommission, dass der Anlass – der mut­maßliche, der schändliche Terroranschlag am 2. November – auf Grundlage der gültigen Gesetze zu verhindern gewesen wäre und hätte verhindert werden müssen. Das steht völlig außer Zweifel, das hat mit diesem Paket überhaupt nichts zu tun, und dieses Paket wird auch künftige Anschläge nicht verhindern können, meine Damen und Herren.

Was Wien betrifft, ist es ganz spannend, dass wir heute deutschen Medien entnehmen, dass es in Deutschland jetzt Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitwissern dieses Anschlages gegeben hat. Da wurden zwei Wohnungen durchsucht, und diese zwei Herr­schaften, diese Islamisten aus Deutschland, waren auch am Dschihadistentreffen betei­ligt, das dieser K. F. mit Dschihadisten aus der Schweiz und aus Deutschland im Ju­li 2020 in Wien veranstaltet hat – unter den Augen unseres Verfassungsschutzes und trotz Meldungen der Dienste aus der Schweiz und aus Deutschland. Es liege der Ver­dacht nahe, sagen die deutschen Behörden, dass diese zwei Personen zumindest ge­wusst haben, was der Mensch vorhat. Sie haben einen Tag vor dem Anschlag sämtliche Kontaktdaten gelöscht. Einen Tag vor dem Terroranschlag wurden sämtliche Handyver­läufe gelöscht und wurde versucht, die Spuren in den sozialen Medien zu verwischen. Ich bin gespannt, was da noch ans Tageslicht kommt.

Wie gesagt, dieses Treffen wurde vom Verfassungsschutz beobachtet. Unmittelbar nach dem Treffen, nachdem die Herren Islamisten in die Schweiz und nach Deutschland zu­rückgereist sind, hat es den versuchten Munitionskauf in der Slowakei gegeben. Auch da hat es mehrmals eindeutige Nachrichten aus der Slowakei gegeben, aber es wurde nichts gemacht. Das ist also reine Showpolitik, die Sie da betreiben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich, die Freiheitliche Partei ist in diesem Bereich immer für Verschärfun­gen zu haben, aber nur, wenn sie etwas bringen. Was eine Fußfessel bringen soll, wenn


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 148

man aufgrund der Terrorparagrafen verurteilt wird, weiß ich nicht, man wird einen An­schlag vermutlich auch mit Fußfessel durchführen können. Der Entzug der Staatsbürger­schaft nach einschlägigen Verurteilungen ist grundsätzlich begrüßenswert, das geht aber nur bei Doppelstaatsbürgern, und das sind ganz, ganz wenige Personen.

Wir müssen diese Menschen loswerden! Und ich weiß schon, Sie werden dann wieder sagen: Dann verstoßen wir möglicherweise gegen das Übereinkommen zur Verminde­rung der Staatenlosigkeit. – Ja, drauf gepfiffen, meine Damen und Herren, denn wenn es um die Sicherheit dieser Republik geht, wenn es um das Leben von Menschen in Österreich geht, dann können wir uns hier nicht mit irgendwelchem Kleinkram herum­schlagen! (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den IS-Rückkehrern: Das ist vielleicht ein Denkfehler, das wird ja durch den Begriff Rückkehrer verharmlost. Die kommen ja nicht vom Abenteuerurlaub zurück. Da handelt es sich um Menschen, die an kriegerischen Auseinandersetzungen teilgenommen ha­ben und die tatsächliche oder mutmaßliche Mörder, Islamisten, Vergewaltiger und Kin­derschänder sind – das wissen wir alles. Solche Menschen haben in Österreich nichts verloren! Das muss der Kern der Diskussion sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe zu dem Tagesordnungspunkt betreffend Staatsbürgerschaften jetzt auch ei­nen Entschließungsantrag ein, mit zwei Punkten: erstens, dass es keine Möglichkeiten mehr geben soll, die Staatsbürgerschaft im Status eines Asylwerbers zu erlangen – Asyl ist Schutz und Hilfe auf Zeit, und nichts anderes –, zweitens, dass wir türkische Staats­bürger von der Verleihung unserer Staatsbürgerschaft ausschließen, denn wir wissen ja, dass die Türkei da ein doppeltes Spiel spielt und es Österreich nicht meldet, wenn die neuen Österreicher dann wiederum die türkische Staatsbürgerschaft erlangen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Staatsbür­gerschaftsverleihung an Asylberechtigte und türkische Staatsbürger“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürger­schaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985) zuzuleiten, welcher explizit den Ausschluss der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Fremde denen der Status als Asylberechtigter zu­kommt sowie an türkische Staatsbürger vorsieht.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der ÖVP, verabschieden Sie sich von Ihrer ständigen PR im gesamten Asylbereich und bekennen Sie sich endlich zu einer konsequenten und harten Asylpolitik! (Beifall bei der FPÖ.)

13.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 149

betreffend keine Staatsbürgerschaftsverleihung an Asylberechtigte und türkische Staats­bürger

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 7 Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (854 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden (872 d.B.), in der 115. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 07. Juli 2021.

In der Diskussion über den Wert der Staatsbürgerschaft und wie diese zu vergeben sei, hat sich die SPÖ klar für ein leichteren Erwerb ausgesprochen. Diese Haltung ist strikt abzulehnen, vielmehr muss über eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes nachgedacht werden. Insbesondere, da die Staatsbürgerschaft das höchste Gut, wel­ches ein Staat einer Person verleihen kann, ist. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Es kann am Ende einer erfolgreichen Integration, bei Vorliegen gewisser Vo­raussetzungen, zu einer Verleihung der Staatsbürgerschaft kommen. Dies muss aber nicht automatisch der Fall sein.

Keine Möglichkeit einer Verleihung der Staatsbürgerschaft soll es künftig bei Asyl geben. Auch wenn dies der zu hinterfragenden Konvention über die Rechtsstellung der Flücht­linge widerspricht, muss es eine klare Trennung von Asyl und Staatsbürgerschaft geben. Asyl ist Schutz auf Zeit und nichts Anderes. Daher sollen künftig Asylberechtigte in Ös­terreich keine Staatsbürgerschaft mehr erhalten.

Des Weiteren ist die Aussetzung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an türkische Staatsbürger unbedingt notwendig. Laut einem Bericht der Zeitung Heute vom 15. Juni 2021 laufen diesbezüglich aktuell 450 Prüfverfahren nur in Wien. Geprüft wird, ob die türkischen Doppelstaatsbürger ihren österreichischen Pass zu Unrecht besit­zen. Die Türkei geht hier vollkommen intransparent vor und zahlreiche Verdachtsmo­mente weisen darauf hin, dass diese Neo-Österreicher, nachdem sie den österreichi­schen Pass erhalten haben, vonseiten der Türkei ihre Staatsbürgerschaft wiedererlan­gen, nicht zuletzt da der türkische Präsident Erdogan an möglichst vielen Auslandstürken interessiert ist.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich ei­nen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürger­schaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985) zuzuleiten, welcher explizit den Ausschluss der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Fremde denen der Status als Asylberechtigter zu­kommt sowie an türkische Staatsbürger vorsieht.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.29.29

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Der 2. November hat Wien erschüttert – erschüttert durch ein unglaubliches Terror­attentat mit vier toten Opfern. Die Regierung hat daraufhin am 11. November eine Punk­tation mit ersten Maßnahmen vorgelegt: Deradikalisierung und Prävention einerseits,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 150

Maßnahmen gegen Geldwäsche zur Terrorfinanzierung andererseits – eine Verschär­fung, die zu begrüßen ist. Was mir allerdings damals schon fehlte, ist eine erste Analyse des Versagens von österreichischen Behörden betreffend Verhinderung dieses Atten­tats – konkret des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Es ist ja bekannt, dass konkrete Warnungen vorlagen, aus der Slowakei, aus Bratisla­va – Stichwort Munitionskauf. Wir wurden gewarnt, aber die Warnungen sind im Sand verlaufen. Es hat also ein Versagen der österreichischen Staatssicherheit gegeben. Der Täter selbst war kein Unbekannter in Österreich. Er war kein Unbekannter bei der Justiz, er war kein Unbekannter bei der Staatssicherheit, er war in unserem Land vorbestraft. Ich denke, bevor die Regierung neue Maßnahmen setzt – in Richtung mehr Strafen, eventuell der Einschränkung von Bürgerrechten, auf jeden Fall der Bürgerüberwa­chung –, sollte zuerst einmal das bestehende Staatssicherheitssystem angeschaut wer­den – dass es optimal funktioniert, dass es bestens funktioniert, um die Österreicher und Österreicherinnen vor dem Terror zu schützen.

Meiner Meinung nach gibt es natürlich in diesem Gesetzentwurf ein paar Marketing­punkte mit Schuldzuweisungen, und das halte ich für überflüssig. Das Grundproblem ist ja nicht in fehlenden Befugnissen zu suchen, sondern in einem unzureichenden Informa­tionsaustausch und auch in Fehlern bei der Staatssicherheit.

Eine Frage, die der Wiener Bürgermeister stellte, ist: Warum konnte dem Attentäter nicht die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden? – Der Attentäter hatte ja eine Doppelstaatsbürgerschaft, nämlich auch die von Nordmazedonien. Die Antwort ist relativ einfach: weil er bis dato keine Terrorkampfhandlungen gesetzt hatte. Das ist immerhin ein Punkt – ein kleiner Punkt aber –, den das Gesetz nun angeht, dass nun auch dann, wenn man quasi am Weg zu Kampfhandlungen ist, also in der Vorbereitung ist, ange­setzt werden kann. Das halte ich für gut.

Am besten ist natürlich grundsätzlich, dass Terror von vornherein verhindert werden kann, dem Terror die soziale und die ideologische oder auch die religiös motivierte Basis entzogen wird. Für die SPÖ steht daher die Deradikalisierung, vor allem aber die Prä­vention im Vordergrund. (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Sinn begrüßt die SPÖ eine zukünftige bessere Zusammenarbeit der Behörden, um da anzusetzen. In dem Zusam­menhang sind diese Entlassungskonferenzen, die Möglichkeit zur Verlängerung der Probezeit der Delinquenten und ein gezielterer Einsatz der Bewährungshelfer zu begrü­ßen.

Das neue Terror-Bekämpfungs-Gesetz bezieht sich konkret auf die Überwachung der Verurteilten – der Terrorstraftäter – während des Vollzugs und nach deren bedingten Entlassung. In Zukunft können terroristische Straftäter nur mehr dann entlassen werden, wenn ihr Gefährdungspotenzial möglichst genau eingeschätzt werden kann. Das begrü­ßen wir. Positiv sind auch die geplanten Fallkonferenzen, bei denen von Fall zu Fall das Gefahrenrisiko, das sogenannte Riskmanagement, sehr individuell angewendet wird.

Die Verhinderung von Terror muss aber wesentlich früher als bei einer Radikalisierung ansetzen. Es geht um den Umgang mit Extremismus, es geht um den Umgang mit reli­giösem Fundamentalismus, es geht um die Akzeptanz von Demokratie und Menschen­rechten, es geht um den Umgang mit autoritären Milieus – dass Parallelgesellschaften im Schatten unserer Städte existieren –, deren Ausdruck in Ablehnung der Demokratie zu finden ist, die das religiöse Recht über die staatliche Justiz stellen. Das sind Milieus, die oft auch frauenfeindlich, homophob oder antisemitisch sind, und da ist auch anzu­setzen. Das heißt, die Maßnahmen zu dieser Prävention fallen mir zu knapp aus, da ist noch Handlungsbedarf.

Abschließend darf ich sagen, wir seitens der SPÖ begrüßen und unterstützen die vor­gesehenen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Alles in allem: Es


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sind halt auch Marketing- und Showelemente dabei, aber es sind auch wesentliche und konkrete Maßnahmen dabei, um die Basis des Terrors in Zukunft einzuschränken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Agnes Sirkka Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.34.57

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Niemand wird als Terrorist geboren, aber terroristische Organisationen arbeiten syste­matisch daran, dass sie junge Menschen ideologisieren, radikalisieren und instrumentali­sieren. Der 2. November hat uns gezeigt, dass so etwas auch ganz leicht in unserer Mitte passieren kann, und genau da wollen wir ansetzen.

Der Bericht der Untersuchungskommission hat uns gezeigt, dass es vor allem drei we­sentliche Elemente sind, bei denen anzusetzen ist. Das erste Manko, das festgestellt wurde, ist, das BVT konnte in seiner aktuellen Aufstellung nicht gut genug arbeiten. Es gibt zweitens keine ausreichende Vernetzung zwischen den Institutionen, die beteiligt sind, und drittens ist die Absicherung und Finanzierung der Deradikalisierung essenziell.

Mit diesem Paket werden diese Punkte umgesetzt; der erste Punkt kommt morgen und den zweiten und dritten Punkt setzen wir hier mit diesem Maßnahmenpaket um. Es wer­den Fallkonferenzen, Sicherheitskonferenzen und Entlassungskonferenzen eingeführt – wie es mein Vorredner bereits geschildert hat –, die sehr wesentlich dazu beitragen, dass eine institutionalisierte Vernetzung aller beteiligten Institutionen stattfinden kann.

Das bedeutet, es wird nun nicht mehr der Führung der einzelnen Justizanstalten über­lassen, wen sie an einen Tisch holen, sondern es ist wirklich konkret festgehalten, wer aller die Expertise dazu abgeben muss, und alle diese Institutionen müssen gehört wer­den, um eine ausreichende, solide und wirklich gut fundierte Beurteilung abgeben zu können und auch die Handlungen, die Weisungen und die Anordnungen an diese Ergeb­nisse knüpfen zu können. Das ist ganz wesentlich.

Da das ein wesentlicher Punkt ist, darf ich hier wieder einmal einen Abänderungsantrag einbringen, der deshalb notwendig ist, weil die Koordinationsstelle für Extremismusprä­vention und Deradikalisierung, die in dem neuen Amt untergebracht sein wird, erst ein­gesetzt wird, weswegen es notwendig ist, die Inkrafttretensbestimmungen zu ändern. Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag hinsichtlich Art. 5 wie folgt geändert:

„Artikel 5 – Inkrafttreten und Übergangsbestimmung“

2. In Art. 1 Z 6 werden dem § 52b Abs. 3 folgende beiden Sätze angefügt:

„Die Teilnehmer einer Fallkonferenz sind ermächtigt, einander personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit dies für die Zwecke der Fallkonferenz erforderlich ist. Die Teilneh­mer sind – sofern sie nicht ohnehin der Amtsverschwiegenheit unterliegen – zur vertrau­lichen Behandlung der Daten verpflichtet; darüber sind sie zu informieren.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 152

3. In Art. 2 Z 5 (§ 514 Abs. 47 StPO) wird das Inkrafttretensdatum mit „1. September 2021“ festgelegt.

4. In Art. 3 Z 3 (§ 181 Abs. 25 StVG) und Art. 4 Z 2 (§ 98 Abs. 30 GOG) wird das In­krafttretensdatum jeweils mit „1. Jänner 2022“ festgelegt.

5. Art. 5 samt Überschrift lautet:

„Artikel 5

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Art. 1 Z 1 bis 5 sowie Z 8 bis 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit 1. September 2021 in Kraft, Art. I Z 6 und 7 mit 1. Jänner 2022.

(2) Die §§ 52b und 53 Abs. 5 des Strafgesetzbuches in der Fassung dieses Bundesge­setzes sind auch auf vor dem 1. Jänner 2022 begangene Taten anzuwenden, sofern die bedingte Entlassung nach dem 31. Dezember 2021 ausgesprochen wird.“

*****

Da ich noch etwas Zeit habe, komme ich noch kurz auf den Antrag von Kollegen Stefan zu sprechen. Dieser Strafverschärfungsgrund wurde zu Recht von allen anderen Par­teien abgelehnt, einerseits deshalb, weil er vollkommen systemwidrig ist, weil als Straf­erschwerungsgründe nur Gründe zum Tragen kommen, die im Verhalten des Täters, in der Beziehung zum Opfer oder in der Art der Tatbegehung liegen, aber andererseits auch deshalb – und dieser zweite Grund ist noch viel wichtiger –, weil Sie die Menschen damit anlügen. (Ruf bei der FPÖ: Ah!)

Sie lügen die Menschen an, indem Sie ihnen vormachen, dass die Höhe der Strafe in irgendeiner Form damit im Zusammenhang steht, ob die Menschen abgeschoben wer­den oder nicht, und das ist einfach falsch. Das ist nicht richtig, denn Sie machen die Menschen glauben, dass Sie mit dieser Änderung irgendetwas bewirken oder irgendwie dem vorbeugen könnten, was passiert ist.

Sie nutzen die berechtigte Empörung der Menschen über das geschehene Verbrechen dazu aus, dass Sie ihnen vormachen, Sie würden eine Bestimmung fordern, die dem in irgendeiner Form entgegentritt, und das ist einfach falsch und unrichtig, und deshalb haben alle dagegengestimmt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.• Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (977 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (849 der Beilagen):

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Straf­vollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geän­dert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag hinsichtlich Art. 5 wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 153

„Artikel 5 – Inkrafttreten und Übergangsbestimmung“

2. In Art. 1 Z 6 werden dem § 52b Abs. 3 folgende beiden Sätze angefügt:

„Die Teilnehmer einer Fallkonferenz sind ermächtigt, einander personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit dies für die Zwecke der Fallkonferenz erforderlich ist. Die Teilneh­mer sind – sofern sie nicht ohnehin der Amtsverschwiegenheit unterliegen – zur vertrau­lichen Behandlung der Daten verpflichtet; darüber sind sie zu informieren.“

3. In Art. 2 Z 5 (§ 514 Abs. 47 StPO) wird das Inkrafttretensdatum mit „1. September 2021“ festgelegt.

4. In Art. 3 Z 3 (§ 181 Abs. 25 StVG) und Art. 4 Z 2 (§ 98 Abs. 30 GOG) wird das In­krafttretensdatum jeweils mit „1. Jänner 2022“ festgelegt.

5. Art. 5 samt Überschrift lautet:

„Artikel 5

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Art. 1 Z 1 bis 5 sowie Z 8 bis 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit 1. September 2021 in Kraft, Art. I Z 6 und 7 mit 1. Jänner 2022.

(2) Die §§ 52b und 53 Abs. 5 des Strafgesetzbuches in der Fassung dieses Bundes­gesetzes sind auch auf vor dem 1. Jänner 2022 begangene Taten anzuwenden, sofern die bedingte Entlassung nach dem 31. Dezember 2021 ausgesprochen wird.“

Begründung

Zu Z 1, 3, 4 und 5:

Im Entwurf ist das Inkrafttretensdatum noch nicht festgelegt. Mit Rücksicht auf die Um­setzungsfrist in Bezug auf die Geldwäsche-Richtlinie (3. Dezember 2020) wird insgesamt ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten (1. September 2021) angestrebt. Mit Rücksicht auf die Rolle der Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug bei bedingter Entlassung und gerichtlicher Aufsicht sowie den Umstand, dass diese Stelle erst ab 1. Jänner 2022 operativ sein kann, soll hingegen für die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der §§ 52b und 53 StGB sowie im Strafvollzugsgesetz letzteres Datum als Inkrafttretensdatum vorgesehen werden. Auch in Bezug auf die vorgesehenen Entlassungskonferenzen nach dem StVG sowie die allenfalls notwendigen organisaorischen Vorkehrungen für die Spezialabteilungen wegen terroristischer Strafsachen soll dieses Inkrafttretensdatum eine angemessene Vorbereitungszeit ermöglichen.

Die Übergangsbestimmung des Art. 5 Abs. 2 soll klarstellen, dass die gerichtliche Auf­sicht sowie die elektronische Überwachung bedingt entlassener Terrorist*innen nicht erst bei Personen in Betracht kommt, die nach dem diesbezüglichen Inkrafttretensdatum (1. Jänner 2022) verurteilt wurden, sondern auch bei davor Verurteilten, sofern nur die bedingte Entlassung nach dem 31. Dezember 2021 ausgesprochen wurde.

Zu Z 2:

Die Ergänzung der Bestimmung über die Fallkonferenz nach § 52b Abs. 3 StGB soll in Anlehnung an die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen nach § 22 Abs. 2 SPG für die erforderliche datenschutz- und verschwiegenheitsrechtliche Absicherung sorgen (vgl. dort § 56 Abs. 1 Z 9 sowie § 76 Abs. 4 und 6 StPO). Durch die Anknüpfung in § 52b Abs. 3 StGB selbst soll jedoch für eine lückenlose Erfassung gesorgt werden.

13.40.20*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 154

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

*****

Frau Abgeordnete Prammer, für den Vorwurf der „Lüge“ erteile ich einen Ordnungsruf.

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.40.35

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als Gesetzgeber kommt uns hier eine ganz besondere Verantwortung zu, und wir müssen uns bei jedem einzelnen Beschluss, mit dem wir ein Gesetz beschließen, ganz genau überlegen, ob dieses Gesetz in dem Sinn nicht nur inhaltlich, sondern überhaupt gerechtfertigt ist, weil wir immerhin in das Leben der dem Recht unterworfenen Bevölkerung eingreifen.

Im besonderen Maße gilt das für justizielle Gesetze, und da gehört das Strafgesetzbuch dazu. Jetzt will ich nicht abstreiten, dass der Terroranschlag am 2. November in Wien natürlich ein massives Ereignis war, das uns alle sehr, sehr bewegt hat. Es war aber nicht der erste Terroranschlag. Das Phänomen des weltweiten Terrors hat Österreich erstmals am 21. Dezember 1975 bei der Opec-Versammlung erreicht, wo es zu einer Geiselnahme und in der Folge zu einem Terroranschlag mit drei Toten kam. Es gibt da eine Auflistung. Seither sind leider auch in Österreich sehr viele Terroranschläge pas­siert: am 27. Dezember 1985 wieder vier Tote am Flughafen Wien, in Oberwart am 4. Februar 1995 ebenfalls vier Tote und dazwischen viele Terrorattacken mit Verletzten. Bei keiner war es in dem Maße so, dass man sofort quasi aus der Hüfte geschossen und gesagt hat: Wir müssen sofort das Gesetz ändern!

Das hatte, glaube ich, einen guten Grund: weil man eben mit gesetzgeberischen Ein­griffen sehr vorsichtig sein muss, weil immer zwei Dinge in der Waagschale liegen, natür­lich auf der einen Seite ein bestimmter Regelungsbedarf aus einer aktuellen Emotion heraus, auf der anderen Seite aber doch der Respekt davor, dass es immer eine Riesen­konsequenz hat, wenn wir Gesetze ändern – gerade im justiziellen Bereich, wo sich die ganze Judikatur neu entwickeln muss, et cetera et cetera.

Wenn ich mir dieses Paket, das jetzt vor uns liegt, anschaue, so kann ich durchaus auch im Sinne der Vorredner einräumen, dass dieser Terroranschlag tatsächlich zum Anlass genommen worden ist, einige legistische Verbesserungen, die durchaus notwendig und sachlich zu rechtfertigen sind, in Angriff zu nehmen. Es war eine erste Reaktion nach dem Anschlag, dass man eine Kommission eingesetzt hat. Die sogenannte Zerbes-Kom­mission hat das ganze Geschehen sehr eingehend aufgearbeitet und hat dann auch entsprechende Empfehlungen abgegeben, wobei zu dem Zeitpunkt, als der Abschluss­bericht erstellt worden ist, dieses Terrorbekämpfungspaket, das wir jetzt beschließen, in groben Zügen schon vorgelegen ist. Da wird nicht mit deutlichen Worten gespart, sodass ich mich frage: Warum hat man diese Argumente, diese durchaus sachlichen Einwände der Zerbes-Kommission im Gesetzwerdungsprozess nicht mehr berücksichtigt?

Wir NEOS werden diesbezüglich den Antrag auf getrennte Abstimmung stellen, weil wir der Auffassung sind, dass dieser neu geschaffene Straftatbestand der religiös motivier­ten extremistischen Verbindung völlig überflüssig ist und überhaupt keinen Mehrwert im Sinne von Rechtsschutz für unsere Bevölkerung bringt. Ähnliches gilt auch für den Er­schwerungsgrund, der neu eingefügt wird. Das zeigt besonders, dass der Vorwurf, der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 155

mitunter erhoben worden ist, dass es da um Showelemente ginge, nicht ganz unbe­rechtigt ist, weil die Erschwerungsgründe im Strafgesetzbuch ohnehin demonstrativ auf­gezählt sind. Das heißt, man muss nicht noch neue dazufassen, noch dazu solche, die verfassungsrechtlich eher bedenklich sind.

Andererseits – die Vorredner haben schon darauf hingewiesen – gibt es auch gute Maß­nahmen, daher werden wir dem Gesetz insgesamt die Zustimmung erteilen, mit der Maßgabe, dass wir zu zwei Punkten getrennt abstimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Karl Neham­mer. – Bitte, Herr Bundesminister.


13.45.13

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel von Terror ist immer, eine Gesellschaft zu spalten und Hass zu säen – das ist dem Islamischen Staat, das ist den Islamisten am 2. November nicht gelungen. Darüber hinaus müssen wir als Gesellschaft aber Vorsorge treffen, das Risiko eines neuerlichen Anschlages zu redu­zieren. Daher haben wir uns zwei Herausforderungen gestellt: Das eine war, bereits 37 Stunden nach dem Anschlag die Zerbes-Kommission ins Leben zu rufen. Ich kann mich erinnern, die Opposition war sehr misstrauisch gegenüber dieser Einrichtung, sie befürchtete geschönte Berichte und Vertuschungen. Das Gegenteil war der Fall, die Zer­bes-Kommission hat schonungslos und lückenlos die Schwächen sowohl im Bereich des Innenministeriums als auch in Bereichen der Justiz aufgezeigt, denn die Justizministerin und ich haben diese Kommission gemeinsam ins Leben gerufen.

Die Ableitungen aus der Zerbes-Kommission finden morgen hier in diesem Hohen Haus einen wesentlichen Niederschlag, denn morgen ist ein bedeutender Tag für die Sicher­heit Österreichs, weil dieses Hohe Haus neuerlich über die Sicherheit entscheidet, indem wir den Verfassungsschutz vollständig neu – inhaltlich und in der Organisation – aufbau­en. Dafür braucht es ein Gesetz, und dieses Gesetz wird morgen beschlossen. Auch da ein großes Danke von mir als Innenminister an alle hier vertretenen Parteien für die konstruktiven Verhandlungen. Es ist tatsächlich, so glaube ich, ein großer Schritt in Rich­tung mehr Sicherheit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das eine war also die Aufklärung. Das andere war: Wie können wir uns noch besser schützen? Daher dieses Antiterrorpaket in seiner Vielfalt: Vier Ministerien – Innenminis­terium, Justizministerium, Verkehrsministerium, Kultus- und Integrationsministerium – haben daran mitgewirkt, und das, was dabei herausgekommen ist, ist aus meiner Sicht gut und richtig für die Sicherheit der Republik.

Es hat sich auch finanziell viel bewegt. Als Innenminister habe ich jetzt durch ein Anti­terrorpaket im Budgetbereich 125 Millionen Euro mehr zur Verfügung, um in Technik, Ausrüstung und Schutz zu investieren. Das ist keine – wie hier oft zitiert – Showpolitik, sondern ganz konkret. Sie wissen, am 2. November ist es der Wiener Spezialeinheit Wega gelungen, den Terroristen innerhalb von 9 Minuten auszuschalten. Diese Spezial­einheit hat jetzt, wenige Wochen später, genauso wie die Cobra, ein gehärtetes Fahr­zeug bekommen, um bei besonders gefährlichen Einsätzen sicherer und noch schneller bereinigen zu können.

Darüber hinaus, neben diesen 125 Millionen Euro für mehr Sicherheit, gibt es auch viele gesetzliche Bestimmungen, die verändert worden sind, und es gibt auch mehr Geld für den Bereich der Justiz.

Es wurde heute schon angesprochen: Die Änderung des Islamgesetzes ist aus meiner Sicht für das Zusammenleben der Gesellschaft in Österreich ganz wesentlich. Warum? –


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 156

Islamisten sind keine Muslime, Islamisten nützen die Religion, um Schrecken zu säen und Terror auszuüben. Wenn wir die Muslime in Österreich schützen wollen, dann brau­chen wir ein starkes Islamgesetz, genau dazu dient es. Wenn wir in der Lage sind, schneller radikale Moscheen zu schließen, wenn wir die Auslandsfinanzierung in den Griff bekommen, dann leisten wir einen Beitrag zum Zusammenhalt in dieser Gesell­schaft, und ja, das ist unser gesamtheitlicher Anspruch, dazu sind wir verpflichtet. Dem Terror wird es letzten Endes nicht gelingen, die Gesellschaft zu spalten und die Muslime, die hier leben, unter Generalverdacht zu stellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ja, wenn radikale Islamisten hinter einem Anschlag stehen – denken wir daran, dass sich der IS am 2. November dazu bekannt hat –, dann halte ich es für richtig und wichtig, diese Tatsache auch für die Zukunft im Strafgesetzbuch abzubilden. Wir haben in den Erläuterungen dazu auch tatsächlich den politischen Islam ganz konkret bezeichnet.

Der politische Islam ist eine Geißel für unsere Republik, er ist eine Geißel für die Ge­sellschaft, er ist eine Geißel für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land. Daher sind auch die strafverschärfenden Maßnahmen im Strafgesetzbuch wesentlich und richtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Kollege Scherak von den NEOS hat gefragt: Wie soll eine elektronische Fußfessel einen Terroranschlag verhindern? – Auch das ist neu und ein wichtiger Beitrag: Das, was die elektronische Fußfessel der Polizei und den Justizbehörden ermöglicht, ist, Personal freizuspielen, um mehr Polizei auf die Straße zu bringen. Die Überwachung eines Straf­täters ist enorm personalintensiv, man braucht dafür acht bis zehn Polizistinnen und Polizisten an einem Tag. Wenn wir in der Lage sind, durch elektronische Überwachung die Effizienz in der Überwachung von gefährlichen Menschen zu erhöhen, dann ist uns auch da für die Zukunft und die Sicherheit aus meiner Sicht einiges gelungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Weil das Symbole-Gesetz angesprochen worden ist: Ich halte es für absolut richtig und gerechtfertigt, dass wir jetzt auch die Symbole der politischen Hisbollah verboten haben und damit auch diejenigen, die sie tragen, strafrechtlich verfolgen können. Ich finde es auch richtig, dass wir die Symbole der Identitären verboten haben. (Abg. Belakowitsch: Warum?) Warum ist das wichtig? – Wir sind in Österreich derzeit von zwei Seiten bedroht (Abg. Belakowitsch: Ah so?): vom radikal-islamistischen Terror (Abg. Amesbauer: Und von der ÖVP! – Abg. Bösch: Von der Schnöseltruppe!) und vom rechtsextremen Terror. Es gab und gibt aus dem rechtsextremen Milieu laufend Waffenfunde, die zutiefst be­sorgniserregend sind. Wir reden nicht von Einzelfällen. Wir reden von Waffenfunden in der Dimension von mehreren hundert vollautomatischen Waffen, Kilogramm an Spreng­stoff und Millionen Schuss Munition. (Abg. Kickl: Wo haben Sie die gefunden?) Wir se­hen in Deutschland, wozu es führen kann, wenn man den rechtsextremistischen Terror nicht ernst nimmt. (Abg. Steger: So wie die Erstürmung des Parlaments! – Abg. Belako­witsch: Die Erstürmung der ÖVP-Zentrale!) Daher müssen wir auf beiden Seiten be­sonders wachsam sein, und der neue Verfassungsschutz wird seine Aufgabe damit auch erfüllen können.

Jetzt könnte der Vorwurf kommen: Warum reden wir nicht von linksextremistischem Ter­ror? (Abg. Belakowitsch: Na mit denen sitzen Sie in der Koalition! – Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Steger.) – Keine Sorge, der Verfassungsschutz wird entsprechend seinem Auftrag jede extremistische Entwicklung in diesem Land im Auge behalten; aber wenn es besondere Gefahren gibt, dann sind diese auch zu benennen und die Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Gesetzen auszustatten, damit wir tatsächlich dagegen vorgehen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Es wurde heute auch diskutiert, dass es wieder Eingriffe in Grund- und Freiheitsrech­te gibt, dass es Eingriffe durch Veränderung der Gesetze gibt. (Zwischenruf der Abg.


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Belakowitsch.) Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Innenminister der Re­publik sage ich Ihnen: Die Regierung bekennt sich dazu! (Abg. Steger: Zu den Eingrif­fen?!) Für die Freiheit und Sicherheit vieler ist der Eingriff in die Freiheit weniger notwen­dig und richtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.53.16

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben jetzt gesprochen, aber es ist Ihnen nicht ein Wort zum Fall Leonie über die Lippen gekommen. Ich finde das beschämend und ich finde es wirklich traurig, was sich in diesem Land abspielt. (Beifall bei der FPÖ.)

Stattdessen haben Sie sich mit einer PR-Show hierhergestellt – Sie haben dazugesagt: es ist nicht PR!, aber es war nichts anderes –, haben den harten Macker gespielt, Herr Bundesminister, um dann auch gleich einzuschwenken, wie wichtig der Kampf gegen rechts jetzt ist, der Kampf gegen Rechte, deren Symbole man jetzt, nach diesem bes­tialischen Mord, der in Wien stattgefunden hat, unbedingt verbieten muss. Herr Innen­minister, dafür tragen auch Sie als Innenminister die Verantwortung! Ihre einzige Antwort war ein Pflichtstatement, das Sie abgegeben haben, eine Betroffenheitsfloskel, die Sie abgesondert haben, und dann gehen Sie zur Tagesordnung über. (Abg. Obernosterer: Na, na, na, na, na!) Das ist beschämend und es ist eine Schande für Sie als Innenminis­ter. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie stellen sich hierher und erzählen, wie großartig jetzt alles werden wird. Sie finden es so wichtig, dass jetzt die Symbole der Identitären Bewegung verboten werden, weil sie irgendwo Waffen gefunden haben. Herr Innenminister, wo haben Sie Waffen in diesen Dimensionen gefunden? Erzählen Sie uns das, legen Sie das jetzt endlich einmal offen! Wissen Sie, das Einzige, das die Identitäre Bewegung hat, sind Anschuldigungen. In jedem Prozess, der angestrebt worden ist, ist sie freigesprochen worden – in jedem ein­zelnen! (Ruf bei der ÖVP: Sie verteidigt die ...!) Und als sie dann von dem Vorwurf, sie sei eine terroristische Bewegung, eine Terroreinheit, freigesprochen worden ist, ist der ÖVP-Generalsekretär ohne Portefeuille, der jetzt nicht hier ist, gekommen und hat ge­sagt: Das ist eine terroristische Organisation! Die haben einen Sturm auf die ÖVP-Zen­trale geplant, die wollten einbrechen! Ich habe Todesängste ausgestanden! (Zwischen­ruf bei der ÖVP.)

Sie haben in der Anfragebeantwortung zugeben müssen, dass es überhaupt keinen Sturm gegeben hat. Die hatten keine Werkzeuge für einen Einbruch mit, die hatten gar nichts mit, außer eine Fahne, die sie an der ÖVP-Zentrale gehisst haben. Also bitte schön, wenn das der große Terror ist, wegen dem man ein Symbol verbieten muss, dann, Herr Innenminister, frage ich mich schon, ob Sie nicht die falschen Prioritäten in diesem Land setzen und ob Sie sich nicht ein bisschen viel vor den Falschen fürchten. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Eines ist klar: Auf dem linksextremistischen Auge sind Sie blind (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner), das wissen wir, aber das ist auch wenig verwunderlich. Die Antifa zieht seit vielen Jahren marodierend durch die Straßen, wobei es Verletzte und Zerstörungen gegeben hat. (Heiterkeit bei den Grünen.) – Die Grünen finden das lustig. Die sind nämlich der politische, verlängerte Arm dieser Terrorbewegung Antifa (Heiterkeit bei den Grünen), und mit denen sitzen Sie in der Koalition, Herr Innenminister. Da können Sie noch so sehr den Kopf schütteln, das werden Sie nicht mehr los. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: ... das ist ja unglaublich! – Zwischenrufe der Abgeordneten Götze und Lukas Hammer.)


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Was Sie jetzt machen, ist das Verbieten der Symbole der Identitären Bewegung. Sie haben mit keinem Wort erwähnt, dass beispielsweise 2016 bei einer Demonstration der Identitären einer der Teilnehmer schwerst verletzt wurde, der war monatelang auf der Intensivstation. Damals hat Polizeisprecher Thomas Keiblinger gesagt: Wer aus dieser Höhe große Steine in eine Menge wirft, nimmt den Tod eines Menschen billigend in Kauf. – Er hat es als Mordversuch der Linksextremisten an diesem jungen Mann be­zeichnet, meine Damen und Herren; aber darüber redet man nicht, weil der Stein ja von der richtigen Seite gefallen ist, Herr Innenminister.

Das ist genau die Doppelzüngigkeit, die die ÖVP lebt. Wenn man die Symbole der Iden­titären Bewegung jetzt verbietet, dann ist das Gesinnungsterror, den Sie hier ausüben. Bei diesem Terror werden wir nicht mitmachen! (Beifall bei der FPÖ.)

13.56

13.56.59*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, für den Vorwurf, dass eine Fraktion in diesem Haus der verlängerte, politische Arm einer Terrorbewegung wä­re, erteile ich einen Ordnungsruf. (Rufe bei ÖVP und Grünen: Schau! Schau!)

*****

Zu Wort gelangt Mag. Corinna Scharzenberger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.57.18

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Nach der Rede von Frau Kollegin Belakowitsch versuche ich, auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen und dieses Thema mit ein bisschen weniger Emotionalität und Aufgeregtheit zu behan­deln, weil es ein sehr ernstes Thema ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Steger.)

Ich rede heute über eine Regierungsvorlage, die Teil des Antiterrorpakets ist. (Abg. Bela­kowitsch: Haben Sie zum Fall Leonie auch was zu sagen oder ist das kein Thema für die ÖVP?) Herr Kollege Margreiter von den NEOS, es steht schon im Regierungspro­gramm, dass der politische Islam im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates umfas­send bekämpft werden soll, weil er unsere Gesellschaft spaltet, weil er eine massive Gefahr für unsere Grund- und Freiheitsrechte ist und weil wir nicht über dieses Thema reden können, ohne auch über den 2. November 2020 zu reden.

Parallelgesellschaften und religiös motivierter Extremismus haben in Österreich keinen Platz. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das gilt nicht nur in Bezug auf Terroranschläge, sondern auch wenn es um Frauenrechte geht. Ich habe vor kurzer Zeit mit einer jungen Frau ein Gespräch führen dürfen, die es geschafft hat, aus einer radikalen, islamisti­schen Community auszusteigen. Was sie darüber erzählt hat, wie schwierig es für sie war, wie schwierig auch der Ausstieg für sie war und wie Mädchen dort behandelt wer­den, ist unfassbar und bewegend. Es hat mich auch schockiert, dass so etwas in Öster­reich möglich ist. Aber – und das ist mir ganz wichtig zu betonen – es geht nicht um den gesamten Islam oder um alle Muslime, sondern es geht um eine kleine Minderheit unter ihnen, und wir dürfen nicht den Fehler machen, von einigen wenigen auf alle zu schlie­ßen. Diese wenigen geben vor, alle Muslime zu vertreten, und versuchen so, unsere Gesellschaft zu spalten. Wir müssen ihnen diesen Nährboden entziehen, vor allem auch im finanziellen Bereich – und dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt dazu.

Lassen Sie mich schon auch sagen, Herr Kollege Schrangl und Herr Kollege Amesbauer von der FPÖ, ich kann es nur wiederholen: Dieses Thema ist sehr ernst und wir müssen


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über Parteigrenzen hinweg einen Konsens erzielen. (Abg. Amesbauer: Das ist nicht möglich mit euch ...!)

Wir haben Teile dieses Pakets im Verfassungsausschuss und im Justizausschuss dis­kutiert und auch im Innenausschuss letzte Woche sehr intensiv behandelt. Gerade weil wir es auch im Verfassungsausschuss debattiert haben, ist es auch wesentlich zu sagen, dass der Entwurf innerhalb des verfassungsrechtlich Möglichen liegt und wir im Gegen­satz zur Freiheitlichen Partei nicht Öl ins Feuer gießen wollen, sondern besonnen und überlegt vorgehen und zielgerichtete Maßnahmen forcieren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Maurer. – Abg. Amesbauer: Das ist nicht möglich mit euch, weil ihr ...!)

Durch mehr Transparenz bei der Besetzung der Imame kann gezielt gegen Hassprediger vorgegangen werden, durch eine effektive Kontrolle des Auslandsfinanzierungsverbotes kann der Einfluss aus dem Ausland unterbunden werden und durch die Möglichkeit, radikale Moscheen schneller zu schließen, kann auf Missstände besser reagiert werden. (Abg. Belakowitsch: Das habt ihr schon 2016 ...! – Abg. Steger: Ihr macht einfach gar nichts!)

Ich bitte um Annahme dieser Regierungsvorlage. Sorgen wir gemeinsam für ein friedli­ches Zusammenleben in Österreich und in Europa! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Maurer.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt nun Herr Dr. Johannes Margreiter zu Wort. – Bitte, Herr Doktor.


14.01.01

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Herr Bundesminister hat in seinen Ausführungen dargetan, dass in der Regierungsvor­lage eine elektronische Fußfessel vorgesehen wird.

Ich berichtige tatsächlich: In der Regierungsvorlage ist davon die Rede, dass eine Wei­sung erteilt werden kann, dass der Aufenthaltsort per GPS überwacht wird. Das ist, im Gegensatz zur elektronischen Fußfessel, keine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Wäre es eine elektronische Fußfessel, würden wir NEOS nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Herbert Kickl. – Bitte, Herr Klubobmann.


14.01.44

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als jemand, dem die Freiheit ein hohes Gut ist und als jemand, dem die Rechtstaat­lichkeit wichtig ist, kann man in der Debatte um die Vorlage dieses Gesetzespakets nicht schweigen und ich tue das hiermit auch nicht.

Ich stelle diese Rede unter das Motto: Wehret den Anfängen! Ich glaube, es ist sehr, sehr angebracht, diese Warnung auszusprechen, denn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie alle hier herinnen, verbieten heute gegen die Stimmen der Freiheitlichen Partei den griechischen Buchstaben Lambda, zu Deutsch: L, als Symbol – und das ist das, was man sich auf der Zunge zergehen lassen muss – einer erlaubten Organisation, die ich als eine NGO von rechts bezeichnen würde. Etwas anderes ist es ja nicht, ob Ihnen das gefällt oder nicht, aber das ist etwas ganz anderes als eine Art Terrororga­nisation – so, wie Sie die Dinge darstellen.

Ich weiß, dass medial sehr, sehr viel Wind um diverse Verfahren und Ermittlungsschritte gemacht wird, aber entscheidend ist immer das, was unter dem Strich herauskommt,


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und da haben Sie eine Nullmeldung vorzuweisen, Herr Innenminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie etwas anderes hätten, dann hätten Sie es im Ausschuss erzählt und hier und heute präsentiert, dann hätten wir einen neuen Erkenntnisstand, über den wir diskutieren könnten, aber Sie haben überhaupt nichts vorzuweisen und gehen trotzdem in dieser Art und Weise undemokratisch vor.

Das, was Sie hier tun, ist ein noch nie dagewesener Akt – in einer Demokratie zumindest, möchte ich sagen –, ein Willkürakt, nichts anderes ist es. Das ist etwas, was im grund­sätzlichen oder diametralen Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundprinzipien steht. (Abg. Hörl: Hallo, hallo! Ausgerechnet Sie ...!) Auch wenn Sie das null juckt – das wissen wir ohnehin von der Österreichischen Volkspartei –: Das letzte Jahr war ein einziger Be­leg dafür, dass Ihnen die Rechtsstaatlichkeit in Wahrheit den Buckel hinunterrutschen kann. (Abg. Gabriela Schwarz: Aber wirklich!) Sie wandeln mit dieser Vorgangsweise auf den Spuren eines gewissen Engelbert Dollfuß, Sie agieren selber totalitär, Sie agie­ren selber, real im Hier und Jetzt, totalitär im Kampf gegen einen angeblichen Gegner, einen vorgeschobenen Totalitarismus (Abg. Bürstmayr: Das ist eine Frechheit!) – und das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, wie absurd das Ganze ist (Beifall bei der FPÖ), real totalitär zu sein, in einem Kampf gegen etwas, das Sie als totalitär ausgeben, weil es Ihnen nicht ins politische Konzept passt. Das ist ja die Stra­tegie der Österreichischen Volkspartei: alles zu kriminalisieren, was man nicht verein­nahmen kann und was vielleicht einmal den Finger in die Wunden Ihrer Sauereien in den verschiedenen Bereichen legt.

Das kennen wir ja auch schon von Corona, da ist Ihnen ja nichts zu blöd, bis hin zu Fakenews, die Sie am laufenden Band produzieren, vom Sturm auf das Parlament über den Sturm auf ein Versicherungsgebäude, bis hin – in anderem Zusammenhang – zu einem Sturm auf Ihre Parteizentrale. – Ihre Parteizentrale ist gar nicht so wichtig, Herr Nehammer, das sage ich Ihnen auch einmal dazu! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine Kriminalisierungsstrategie, die man hier fährt, etwas anderes ist es nicht, wenn Sie über das Vehikel des Verbots eines Symbols eine Organisation, die nicht ver­boten ist, auf eine Stufe mit terroristischen Organisationen heben. Das ist das, was Sie machen. Sie heben die Identitäre Bewegung auf eine Stufe mit dem Islamischen Staat, mit der Hisbollah und wie all diese Terrororganisationen heißen. Ja bitte, geht es noch?! Sie heben diese Organisation auf eine Stufe mit Mördern, mit Vergewaltigern, mit Leu­ten, die Bürgerkriege führen, mit Leuten, die brandschatzen, mit Geiselnehmern – was weiß ich, was alles zu diesem dreckigen terroristischen Geschäft gehört. Sie machen hier alle mit und spielen sich als Hüter der Rechtsstaatlichkeit auf. Es ist entsetzlich, es ist abscheulich! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Nur weil sie Ihre Haberer sind?)

Es ist absurd und ich sage das deshalb, weil man ein bisschen aufpassen muss, auch in andere Richtungen. Das, was Sie hier machen, ist das Modell, das wir bald anderswo erleben werden. Ich weiß nicht, wer die Nächsten auf Ihrer Liste sein werden, in diesem angeblichen Kampf für Demokratie und Freiheit, ob es Organisationen auf der rechten oder Organisationen auf der linken Seite sind. Passen Sie auf! Wenn Sie dieser Öster­reichischen Volkspartei nicht ins Konzept passen, dann sind Sie sehr, sehr schnell mit dem Totalitarismusvorwurf konfrontiert. Seien Sie vorsichtig!

Sie machen noch etwas Zweites, auch das ist mir wichtig festzuhalten, Sie machen mit diesem Verbot eines Symbols nämlich selber Symbolpolitik. Vielleicht ist Ihnen das gar nicht aufgefallen, vielleicht ist es ein Betriebsunfall, aber es ist natürlich so. Sie machen eine solche Symbolpolitik – das sage ich Ihnen auch –, die für Sie nicht gut ausschaut, die für Sie und Ihre Haltung sehr, sehr entlarvend ist und in Wahrheit Ihren aufgesetzten


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Patriotismus zur Farce verkommen lässt. Nichts anderes ist die Symbolpolitik, die von Ihrer heutigen Gesetzesvorlage ausgeht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Lambda, das L, das Sie heute verbieten, steht für Lakedaimon, griechisch – der Herr Professor schaut schon her –, zu Deutsch Sparta. Lakedaimon war in der Antike ein griechischer Stadtstaat. Wenn ich das sage, dann kommt gleich das nächste gefähr­liche L daher, dann kommt Leonidas daher, ein Spartanerkönig, der im 5. Jahrhundert vor Christus König von Sparta war.

Ich muss Ihnen ein bisschen geschichtliche Nachhilfe geben, weil ich glaube, dass Sie sich in der Vorbereitung auf diese Sitzung und bei der Gesetzwerdung mit den Dingen nicht auseinandergesetzt haben. Wer war denn dieser Leonidas? Was war denn das für einer? Das war ein Spartanerkönig, der im Jahr 480 mit einer kleinen Heerschar am Thermopylenpass einer gigantischen persischen Übermacht Widerstand geleistet hat – nicht für sich selber und für Sparta allein, sondern für die große Zahl der griechischen Stadtstaaten.

Wenn man den historischen Quellen glaubt, dann war das Zahlenverhältnis zwischen den Verteidigern und Angreifern ein solches, dass die Verteidiger dort in Wahrheit ein Himmelfahrtskommando angetreten haben. Aber Leonidas und seine Kämpfer haben lange standgehalten. Am Ende hat keiner der Verteidiger überlebt. Wissen Sie aber, was überlebt hat? – Griechenland hat überlebt, Griechenland hat gegen den Versuch einer Besetzung von außen überlebt, weil man in der Zwischenzeit Athen evakuieren konnte, weil es danach eine Seeschlacht bei Salamis gegeben hat, die die Griechen gewonnen haben, und weil kurz darauf das griechische Landheer die persischen Landstreitkräfte besiegt hat.

Griechenland hat überlebt, und mit diesem Überleben Griechenlands hat das Funda­ment unserer abendländischen Kultur überlebt. Wenn damals Leute wie Sie am Werk gewesen wären, dann hätte man die Perser hereingewunken. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Abwehrhaltung bei den Thermopylen war die – ich sage es einmal so – Vorbedin­gung einer Hochblüte der griechischen Kultur. Platon, Aristoteles, die athenische Demo­kratie, die griechische Dichtkunst, auf die wir alle zu Recht stolz sind – das sind die Fun­damente unseres Humanismus.

All das hätte es nicht gegeben, die Geschichte hätte einen anderen Verlauf genommen, hätte es nicht diesen Herrn mit dem teuflischen L am Beginn seines Namens gegeben, diesen Leonidas, der verfluchterweise aus Sparta gekommen ist.

Ich glaube, dass es notwendig ist, Ihnen das einmal nahezubringen, weil das nämlich im Unterschied zu dem Firlefanz, den Sie produzieren, ein Stück Weltgeschichte ist, um das es hier geht. Das war eine fundamentale Weichenstellung, die weit über dieses ein­zelne historische Ereignis hinausgegangen ist. Mit dem Verbot dieses L vor dem Hinter­grund dieser Geschichte und angesichts dessen, dass Sie nichts von wegen terroristi­sche Aktivitäten vorweisen können, sagen Sie unmissverständlich Folgendes: Die Ver­teidigung der eigenen Heimat ist etwas, was Ihnen überhaupt nichts wert ist, sondern das ist etwas, was für Sie etwas Unwertes ist, das es zu verurteilen gilt. Das ist die Botschaft. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Haubner: ... peinlich für dieses Haus! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Mit dem Verbot dieses L sagen Sie, dass der Schutz der eigenen Kultur gegen Über­fremdung für Sie nichts ist, was Wert und Bedeutung hat, sondern dass das etwas ist, was man verurteilen und bekämpfen muss. (Abg. Haubner: Das glaubst jetzt aber selber nimmer!) Sie sagen, dass Ihnen das europäische Abendland in Wahrheit nichts wert ist, dass das nichts Erstrebens- und Schützenswertes ist, sondern dass das für Sie ein Aus­laufmodell ist, für das man keinen Widerstand leisten muss und für das es sich nicht zu


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kämpfen lohnt. Sie sagen damit natürlich auch, dass Freiheit für Sie nichts Verteidi­genswertes ist. Wo kämen wir denn da hin, wenn man einmal auch Mumm aufbringen müsste?

Sie sagen auch, dass Nationalstaatlichkeit für Sie so etwas wie ein Auslaufmodell ist und dass für Sie eine multikulturelle Gesellschaft oder irgendein großer Zentralstaat, wie er jetzt im Jahr 2021 in Form der Europäischen Union droht, tausend Mal erstrebenswerter ist. Das ist für Sie die Zukunftsmusik und etwas Erstrebenswertes – für uns nicht. Das sind alles Botschaften, die Sie hier heute mit dieser Beschlussfassung mit aussenden. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)

Ich danke Ihnen für diese entlarvende Offenheit, mit der ich gar nicht in der Form ge­rechnet hätte, die aber zu Ihrer Unfähigkeit passt, die eigenen Grenzen und damit die eigene Bevölkerung vor illegaler Massenmigration zu schützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das kennen wir seit 2015, und es ist bis heute nicht anders. Die Folgen von damals tragen wir bis heute, bis zu schändlichen Bluttaten, über die wir morgen noch diskutieren werden. Es passt zu Ihrem Versagen im Kampf gegen den politischen Islam; die Toten vom Herbst des letzten Jahres sollten uns allen ein mahnendes Angedenken sein. Es passt zu Ihrem Versagen im Kampf gegen den politischen Islam (Ruf bei der ÖVP: Uner­hört!), und es passt zu Ihrer Unfähigkeit, die eigene Bevölkerung, die österreichische Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern, Asylanten und sonstigen Leuten aus aller Herren Länder, auch aus dem Orient, die sich in Österreich aufhalten, weil sie angeblich unseren Schutz brauchen, zu schützen.

Damit bin ich beim Fall Leonie, der Ihnen beschämenderweise heute hier im Parlament beim ersten Auftritt seit dieser Bluttat nicht ein Wort wert gewesen ist. Es ist eine Schande, Herr Innenminister, das muss ich Ihnen sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend eine ganz einfache Zusammenfassung: Mehr Abwehrbereitschaft, mehr Widerstandskraft, mehr Freiheitsliebe, mehr Mut und auch mehr Tapferkeit in der Politik, das ist etwas, was ich als Freiheitlicher für normal halte. Das sind für mich Werte und Tugenden, die es zu verteidigen gilt. (Abg. Gabriela Schwarz: ... wollten auch die Identi­tären ...! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Das ist ja eine Parteitagsrede!) Das ist das, wovon wir in unserer politischen Welt viel zu wenig haben, und von anderen Dingen, von fal­scher Toleranz, von dummer Naivität haben wir viel zu viel und dafür sind Sie die Reprä­sentanten.

So gesehen wünsche ich mir mehr vom Geist eines Leonidas und vielleicht auch eines Themistokles, auch wenn das Ganze schon 2 500 Jahre her ist, aber aus meiner Sicht sind diese Leute Staatsmänner, Sie sind bestenfalls Sonntagsredner. (Beifall und Bravo­rufe bei der FPÖ.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Wurm: Ich hoffe, ihr habt’s was gelernt! Habt’s aufge­passt?)

*****


14.14.21

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Klubobmann Kickl hat ein Wort verwendet, nämlich „Schande“. Es ist eine Schande, Herr Präsident, wenn Klubobmann Kickl die österreichische Bundesregie­rung eines totalitaristischen Verhaltens zeiht. (Rufe bei der FPÖ: Ist ja so!) Das ist aufs Schärfste zurückzuweisen und ich erwarte von Ihnen, Herr Präsident, dass Sie ihm einen


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Ordnungsruf erteilen. (Abg. Kickl: Die Totalitären haben das nie zugegeben!) Er hat das Regierungsverhalten mit dem des Jahres 1934 verglichen, in dem das österreichische Parlament ausgeschaltet und nach dem Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz von 1917 regiert wurde.

Es ist nicht das erste Mal, dass Herr Klubobmann Kickl das als sein Programm hier zeigt. Er hat es einem Mitarbeiter, einem Abgeordneten, auch schon in den Ausschuss mitge­geben, um deswegen dieses Gesetz abzulehnen, weil er sich mit der Identitären Bewe­gung Österreichs identifiziert, obwohl die Freiheitliche Partei Österreichs – bevor Klub­obmann Kickl Parteiobmann wurde – noch per Parteibeschluss von der Identitären Be­wegung Abstand genommen hat. (Abg. Michael Hammer – in Richtung FPÖ –: Ihr seid ja eh Busenfreunde!)

Das hat sich nun geändert und es gehört heute auf das Schärfste zurückgewiesen, dass hier in der heutigen Situation nochmals vom Jahr 1934 gesprochen wird, wenn wir alle hier – vier Parteien! – ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Terrorismus in unse­rem verfassungsgesetzlichen Bogen beschließen.

Ich bitte Sie nochmals um eine klare Zurechtweisung und eine Zurückweisung der Aus­sage des Klubobmann Kickl. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es gibt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbe­handlung. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.15.57

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Ab­geordneter Gerstl hat sich zwar zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet, aber nichts zur Geschäftsordnung gesagt. (Abg. Michael Hammer: Ja natürlich, er hat einen Ordnungs­ruf gefordert!) – Warum schreien Sie so? Bitte nicht in mein rechtes Ohr schreien, wenn es möglich ist, danke!

Ich möchte darauf hinweisen, dass der ÖVP-Klub in Huldigung der Person Dollfuß dieses Bild bis zum Jahr 2017 in seinen Klubräumlichkeiten hängen hatte. 2017 wurde es auf­grund des Umzugs abgenommen, wo es sich jetzt befindet, wissen wir nicht – vielleicht kann Kollege Gerstl Auskunft darüber geben? –, möglicherweise beim Bundeskanzler daheim, das wissen wir nicht. (Ruf bei der ÖVP: Das ist keine GO-Wortmeldung!)

Tatsache ist jedenfalls: Alles, was Klubobmann Kickl in seiner Rede gesagt hat, ist beleg­bar. Wir befinden uns in einer Situation, in der diese Regierung mit Verordnungser­mächtigungen arbeitet, in der über die Bedürfnisse der Bevölkerung drübergefahren wird, und das erinnert nun einmal an Anfangssituationen, wie es sie auch in den Drei­ßigerjahren gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist unglaublich! Das ist unglaublich!)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Kopf, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.


14.17.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also Herr Präsident, das gleitet jetzt wirklich ins Unerträgliche und Inakzeptable ab. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS. – Ruf bei den NEOS: Ja!)

Die Aufforderung des Abgeordneten Gerstl an Sie war, für den Vorwurf des Totalitaris­mus an den Herrn Bundesminister einen Ordnungsruf zu erteilen. Darum würde ich Sie dringend ersuchen. (Abg. Amesbauer: Das können Sie von mir auch ...!)


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Ergänzend möchte ich das, was die Frau Abgeordnete jetzt gesagt hat, wirklich zurück­weisen. Damals im 34er-Jahr ist unter Ausschaltung des Parlaments und unter Zuhilfe­nahme von Regulatorien regiert worden. Heute hat die Regierung in dieser Pandemiezeit in den letzten Monaten die eine oder andere Verordnung erlassen, aber immer auf Basis einer Ermächtigung des Parlaments, des Souveräns dieses Staates. Das ist wohl ein großer, großer Unterschied. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl: Na ja, ein Parla­ment gibt es auch in Peking!)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Mag. Leichtfried. – Bitte.


14.18.12

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent, ich finde diese Debatte unerträglich. Im Jahr 1934 war das erste Opfer die Sozial­demokratie und das zweite Opfer die Demokratie in diesem Land. Jetzt auf Kosten dieses historischen Ereignisses, von jenen, die die ideologischen Vorgänger dieser Ent­wicklung waren, auf beiden Seiten, Politik machen zu wollen, ist meines Erachtens wirk­lich eine Frechheit und ich verwahre mich gegen diese Diskussion. Es ist damals um die Freiheit, die Demokratie gegangen und das ist etwas, was wir hier nicht lächerlich ma­chen sollen, geschätzte Damen und Herren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter. – Bitte.


14.19.02

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist vollkommen richtig, Kollege Leichtfried, dass dieses Thema nichts zum Lächerlichmachen ist. Wir hier im Parlament wissen aber, dass im Raum gestanden ist, dass der Parlamentspräsident das Parlament ausschalten und keine Sitzungen mehr abhalten wollte (Zwischenrufe bei der ÖVP), dass Sie mit den Verordnungen, die Sie auf den Weg bringen, das Parlament zu einem guten Teil aus­schalten (Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger und Gabriela Schwarz), dass es kei­ne Begutachtungen mehr gibt.

Fragen Sie einmal die österreichische Bevölkerung, was Sie als Österreichische Volks­partei mit deren Freiheitsrechten gemacht haben, was Sie mit deren Grundrechten ge­macht haben! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Eines sage ich schon – und das ist nicht lustig, nicht witzig und auch sonst nichts (Abg. Michael Hammer: Das ist einfach nur blöd!) –: Es ist absolut unsere Aufgabe, als De­mokraten hier im österreichischen Parlament (Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger und Michael Hammer) gegen alle totalitären Entwicklungen, demokratiefeindlichen Ent­wicklungen aufzutreten und vorzugehen. Und wenn man dafür, dass man gegen diese demokratiefeindlichen Entwicklungen vorgeht, gescholten wird, dann, sehr geehrte Da­men und Herren, sieht man eh schon, wie weit wir mit dieser Entwicklung sind.

Sehr geehrte Österreichische Volkspartei, Herr Kollege, ich verstehe schon, dass das für Sie unerträglich ist – die Wahrheit tut halt manchmal weh –, aber wir sind die Vertreter des Volkes und nicht die Vertreter dieser totalitären Regierung! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Euch haben’s eh abgewählt! Euch haben’s eh obigwählt!)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich würde darum bitten, bei Wortmeldungen zur Ge­schäftsordnung auch tatsächlich zur Geschäftsordnung zu sprechen. (Abg. Michael Hammer: Das war ja nicht zur Geschäftsordnung! Das ist eine Blamage, diese Partei!


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Seien Sie froh, dass Sie nicht mehr Chef sind von dieser Truppe! – Abg. Lausch: Was heißt: „diese Truppe“?! – Abg. Michael Hammer: Zum Schämen!)

Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Bitte, Frau Klubobfrau. (Abg. Lausch: Was heißt: „diese Truppe“?!)


14.20.53

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte das, was hier behauptet wird, auf das Schärfste zurückwei­sen, und ich möchte in Richtung der Freiheitlichen Partei schon festhalten: Alle Abgeord­neten in diesem Parlament sind gewählt, alle Abgeordneten vertreten bestimmte Wahl­kreise, wir befinden uns in einer Demokratie, wir befinden uns in einem funktionierenden Parlamentarismus, und diese Behauptungen, die Sie hier aufstellen, irgendjemand hätte im Sinn gehabt, das Parlament auszuschalten, sind unsäglich und unerträglich. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir agieren hier auf der Basis von Gesetzen. Und ja, wir hatten im vergangenen Jahr eine sehr herausfordernde Zeit. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Wir haben es ge­schafft. Unsere Verfassung und unsere Geschäftsordnung haben alle Instrumente be­reitgehalten, dass uns das möglich war. Wir beschließen hier Gesetze, wir diskutieren sie, und Sie stimmen halt dagegen, wenn Ihnen etwas nicht passt, aber wir sind eine Demokratie, wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat, eine funktionierende Gewal­tenteilung. Die Art und Weise, wie Sie hier versuchen, zu insinuieren, dass das Parla­ment nicht funktionieren würde, dass die Regierung in irgendeiner Weise absolutistische Züge hätte, ist unglaublich und zeugt vor allem davon, dass Sie in Ihren Vergleichen immer komplett übers Ziel hinausschießen (Abg. Kickl: Das sagt jemand, der ...!) und völlig unseriös agieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich rufe dringend dazu auf, sich wieder an die Ordnung des Hauses zu halten, die Würde des Hauses wertzuschätzen und einzuhalten und entsprechend unseren Usancen, un­serer Geschäftsordnung hier die Debatte weiter fortzuführen, wie es vorgesehen ist. Was Sie hier veranstalten, das beschädigt die Demokratie, die demokratische Debatte. – Vie­len Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Schnedlitz: Das habt ihr schon lang erledigt!)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte, Frau Klubobfrau.


14.23.06

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt über die Frage, ob es hier in diesem Hohen Haus mit einem Ordnungsruf versehen werden sollte oder könnte, dass man der Regierung Totalitarismus unterstellt. Ich meine schon, dass es der Würde des Hauses entspricht, dafür sehr wohl einen Ordnungsruf zu geben. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Danke!)

Ich glaube, ein Vergleich mit den Dreißigerjahren ist mehr als nur nicht angebracht, er ist geradezu abwertend und verkleinernd gegenüber den faschistischen Tendenzen der Dreißigerjahre und wäre hier wirklich absolut unpassend, und wir müssen uns als Hohes Haus, als Parlament und Volksvertretung auch dagegen verwahren.

Aber – jetzt kommt ein großes Aber –: Gleichwohl, finde ich, ist es im Sinne der Freiheit der Meinungsäußerung Abgeordneten völlig unbenommen, zu konstatieren, dass es hier im Hohen Haus sehr wohl Diskussionen gegeben hat, dass das Parlament etwa nicht zusammentreten kann, weil ja Infektionsgefahr bestehen könnte. Und wir haben – und das wissen die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen sehr wohl – gerade als Opposition sehr engagiert dafür gekämpft (Abg. Michael Hammer: Aber nicht die Blauen!


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Die haben ...!), dass das Parlament zu jeder Zeit tagungsfähig und einsatzfähig ist (Bei­fall bei Abgeordneten der NEOS), und es war gut so, um genau dieser sozusagen Ten­denz in Richtung einer stärker autoritären Politik vonseiten der Regierung, die ohnehin schon mit Verordnungsermächtigungen sehr viel Macht bekommen hat, Einhalt zu ge­bieten.

Aber – im Sinne der Würde des Hauses –: Totalitarismus ist als Vergleich definitiv nicht angebracht. (Abg. Amesbauer: Das ist ein Werturteil! Als Abgeordneter kann man dazu sagen, was man ...!)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich überlege mir sehr genau, wann ich einen Ordnungsruf gebe und wann nicht. – Ich habe heute bereits zwei Ordnungsrufe gegeben, wie Sie auch mitbekommen haben.

Ich darf aber auch sagen, dass man sich bei der Entscheidung, ob man einen solchen Ordnungsruf gibt oder nicht, oft davon verleiten lässt, wie emotional oder laut eine Rede vorgetragen wird. (Ruf bei der ÖVP: Nein, nein, nein, nein! Nein, nein, nein!) Das kann dem Vorsitz passieren.

Ich habe mir auch sehr, sehr genau angehört, was der Herr Klubobmann gesagt hat. Er hat vorgeworfen, man würde „auf den Spuren“ von Engelbert Dollfuß wandeln – und ge­nau für diese Aussage gebe ich keinen Ordnungsruf, schon auch deswegen, weil es, wie angeführt wurde, auch nicht verboten ist, ein Bild von Engelbert Dollfuß aufzuhän­gen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bah!)

Also ich bitte wirklich, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren, denn ich glaube, dass diese Debatte – betreffend die Frage: was darf man vergleichen, was darf man nicht vergleichen? – eine ist, mit der wir uns sehr, sehr einschränken. Kein Vergleich mit den Dreißigerjahren: Soll wirklich immer dann, wenn es diesen Vergleich gibt, ein Ord­nungsruf erteilt werden, auch wenn wir die Gräueltaten dieser Zeit vergleichen?

Deswegen: Ich überlege mir sehr, sehr genau, wann ich einen Ordnungsruf gebe, und ich bitte um Verständnis, dass ich in diesem Fall keinen Ordnungsruf geben werde. (Ru­fe bei der ÖVP: Nein, das geht nicht! Also das ist ja - -! – Abg. Gerstl hebt die Hand. – Abg. Kickl: Die Hand runter! – Abg. Gerstl – die Hand hebend –: Zur Geschäftsord­nung! – Abg. Kickl: Die Hand runter!)  Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.26.07

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, Sie haben nur einen kleinen Satz von Herrn Klubobmann Kickl wahrgenommen. Herr Klubobmann Kickl hat auch von Totalitarismus gesprochen (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz), er hat von Sauereien gesprochen, und ich würde Sie dringend ersuchen, dass Sie sich das Protokoll kommen lassen und nachlesen, wel­che Worte er ganz konkret gesagt hat. Wir würden uns ansonsten jetzt alle irren, vier Parteien würden sich irren, weil sie etwas anderes gehört haben als Sie.

Daher bitte ich Sie, nochmals nachzulesen und danach Herrn Klubobmann Kickl einen Ordnungsruf zu erteilen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich lasse mir natürlich sehr, sehr gerne das Protokoll kommen und werde mir die Rede auch sehr genau ansehen.

*****

Zu Wort gelangt nun Ing. Reinhold Einwallner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.



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14.27.03

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Es war schon ein bisschen zu befürchten, dass die Debatte bei diesem Tagesordnungspunkt ein bisschen ausufert, aber angesichts dessen, was ich in den letzten Minuten verfolgt habe, muss ich schon sagen: Herr Klubobmann Kickl, so weit, wie Sie da jetzt ausgeritten sind – das war schon eine ganz besondere Leistung. Ich vermute sogar, dass es in Österreich Expertinnen und Experten geben wird, die zu dieser Ihrer Rede, Herr Klubobmann, eine fundierte Diagnose stellen können. Ich halte es für unerträglich – und das sage ich auch ganz deutlich –, diese Vergleiche mit den Dreißigerjahren, mit dem Jahr 1934 hier anzustellen. Ich glaube, das entspricht über­haupt nicht den Tatsachen. Schon in der Ausschussdebatte gab es den Versuch der Freiheitlichen, das mit dem Jahr 1934 gleichzustellen, und das weisen wir auf das Schärfste zurück. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Herr Präsident, wir haben heute Vormittag schon ganz kurz eine Debatte über die Par­teilichkeit der Vorsitzführung geführt. Ich hätte mir jetzt auch von Ihnen in Ihrer Rolle, die Sie jetzt haben, gewünscht, dass Sie von Ihrer Parteilichkeit einen Schritt zurückgehen, und ich bin schon ganz gespannt, welche Entscheidung Sie dann treffen werden, wenn Sie sich das Stenographische Protokoll dieser Rede durchlesen. Ich bin nämlich auch der Meinung, dass in dieser Rede schon Sätze enthalten waren, die einen Ordnungsruf verdient hätten.

Meine Damen und Herren, aber jetzt zurück zum Thema: Der Auslöser und der Aus­gangspunkt für dieses Gesetzespaket, das wir jetzt diskutieren, war der schreckliche Terroranschlag am 2. November. Ich glaube, wir sind uns alle einig, parteiübergreifend, dass wir alles unternehmen müssen, alles anstellen müssen, damit es so einen Vorfall wie am 2. November in unserem Land möglichst nicht mehr gibt. Gleichzeitig erinnern wir uns natürlich auch an die Debatte, die im Anschluss geführt wurde, dass man eigent­lich nicht in der Lage war, Verantwortung zu übernehmen, sondern man hat Verantwor­tung hin- und hergeschoben – ganz ähnlich, wie es jetzt bei diesem schrecklichen Mord, der in Wien passiert ist, auch wieder geschieht –: Es wird die Verantwortung vom Innen­ministerium ins Justizministerium geschoben. Beim Terroranschlag war es dann noch ein bisschen extremer: Man hat zuerst die Verantwortung hin- und hergeschoben, und im Endeffekt hat man noch das Gefühl gehabt, die Opposition war schuld daran, dass irgendetwas nicht funktioniert hat. So ähnlich versuchen Sie es jetzt halt auch wieder, meine Damen und Herren.

Herr Minister, Sie sagen, Sie haben sofort reagiert und eine Untersuchungskommission eingesetzt. – Ja, wir waren kritisch, was diese Untersuchungskommission betroffen hat, aber eines hat die Zerbes-Kommission natürlich auch ganz klar und deutlich zum Aus­druck gebracht. Es hat viele Verbesserungsvorschläge gegeben, aber eines hat die Zer­bes-Kommission auch gesagt: Gesetzlich braucht es eigentlich keine neuen Rahmenbe­dingungen, sondern wir müssen den gesetzlichen Rahmen, den wir haben, ausnutzen und entsprechend erfüllen. – Das haben wir nicht gemacht, und das ist ein Problem, das wir haben und hatten.

Meine Damen und Herren, es lag nicht daran, dass wir nicht die gesetzlichen Möglich­keiten haben, es fehlte vielmehr an der Kommunikation zwischen den Behörden, am Informationsaustausch der Behörden. Wir haben es gehört: Man wusste sehr, sehr viel über den Täter vom 2. November, aber man hat die Informationen nicht gebündelt verar­beitet. Das ist das große Problem, und darum bleiben wir auch bei unserer Forderung – unabhängig davon, dass wir heute diesem Antiterrorpaket zustimmen –, dass es mehr braucht: Es braucht einen größeren Blick auf die Sicherheitspolitik dieses Landes, es braucht eine neue Sicherheitsarchitektur, es braucht eine sicherheitspolitische Koordi­nation, die anders ausschaut als jetzt, die anders funktioniert als jetzt.


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Es braucht ein Terrorismusabwehrzentrum! Ich sage es immer wieder: Wir brauchen eine Plattform, über die sich die Expertinnen und Experten permanent in regelmäßigen Abständen austauschen, um die Gefahrenlagen im Terrorismus gut zu erkennen, früh­zeitig zu erkennen und entsprechende Handlungen setzen zu können. Es ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, dass das kommt, da es das braucht. Daher werden wir von unserer Forderung eines Terrorismusabwehrzentrums auch nicht abweichen.

Abschließend nur noch ganz kurz zu den Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz. Ich glaube, dass das eine Lücke ist, die wir schließen müssen, und dass das deswegen auch richtig ist. Sie werden sich erinnern, dass ein Grund dafür, warum man dem At­tentäter vom 2. November die Staatsbürgerschaft nicht entziehen konnte, war, weil er noch nicht aktiv an Kriegshandlungen teilgenommen hatte, sondern nur am Weg dorthin war. Das ist natürlich eine Lücke, die wir schließen müssen, und das wird jetzt mit der Novelle im Staatsbürgerschaftsgesetz geändert und auch entsprechend korrigiert.

Ein allerletzter Satz, Herr Klubobmann Kickl, zu der Debatte, die wir zum Symbole-Ge­setz gehabt haben: Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Symbole-Gesetz wirklich wir­kungsvoll ist, wie es jetzt vorhanden ist – es ist ein ziemlich zahnloser Tiger, da haben Sie schon recht. Ich möchte Sie nur daran erinnern, wer die letzte Novelle zum Symbole-Gesetz gemacht hat: Das war ein Herr Innenminister Kickl. (Abg. Kickl: Ja, eh!) Das war die letzte Änderung des Symbole-Gesetzes nach dem gleichen Muster, wie jetzt vorge­gangen wird. Jetzt erweitert man es halt um die Identitären, und da ist bemerkenswert, dass Sie heute hier mehrmals dokumentiert haben, dass Sie sich schützend vor die Identitären stellen. (Abg. Kickl: Ich stelle mich schützend vor alle, denen nichts nachzu­weisen ist! Das ist der Punkt!) Also ich lehne die Identitären ganz deutlich ab, und unsere Partei auch. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Yannick Shet­ty. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.32.50

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem etwas skurrilen Ex­kurs möchte ich wieder darauf zurückkommen, was wir hier heute im Kern diskutieren, und noch einen Aspekt einbringen, der mir in dieser Debatte ein bisschen zu wenig be­leuchtet scheint, nämlich welchen Einfluss diese Debatte, die wir hier heute führen, und die Gesetzesänderungen auf Integration und Integrationspolitik haben.

Was wollen wir eigentlich oder was müssen wir tun, wenn wir sagen, wir wollen, dass Integration gelingt? – Auf der einen Seite müssen wir als aufnehmende Gesellschaft die Voraussetzungen für Migrantinnen und Migranten sowie für Geflüchtete schaffen, dass sie sich, wenn der Wille da ist, gut in Österreich integrieren können – zum Beispiel In­tegration ab Tag eins wäre so ein starker Schlüssel, und wir wissen, wer das seit jeher blockiert –, aber, und da sind wir bei der heutigen Thematik, wir müssen auch genau darauf achten, dass in Österreich ankommende Menschen nicht durch Extremisten und durch Radikale unter dem Schutz von Gesetzen, die eigentlich Rechtsstaat und Reli­gionsfreiheit schützen sollen, radikalisiert werden, indem sie nämlich gegen den Staat Österreich, gegen unsere Lebensweise aufgehetzt werden, indem Frauenverachtung, Homophobie und Hass gegen Andersdenkende propagiert werden und indem dieses im äußersten Fall auch zu Gewalttaten führt beziehungsweise sie dazu aufgestachelt wer­den. Eines ist nämlich klar: Es gibt nichts Toxischeres für eine gelungene Integration als Radikalisierung und Extremismus.

Wir erachten es deshalb für untragbar, dass in einigen – und das ist das Schlimme – allgemein bekannten Moscheen Menschen durch Hassprediger radikalisiert werden, un­ter ihnen auch der Attentäter von Wien. Lassen Sie es mich auch ganz klar für unsere


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Fraktion sagen: Wir wollen so etwas in Moscheen in Österreich nicht haben. Als Liberale stellen wir uns immer schützend vor das Grundrecht auf Religionsfreiheit, aber niemals darf eben dieses Grundrecht für extremistische Zwecke missbraucht werden.

Kollege Scherak hat es schon gesagt: Unsere liberale Demokratie ist wehrhaft, und zwar wehrhaft gegen alle ihre Feinde. Der Staat muss die Möglichkeit haben, in solchen extremen Fällen einzugreifen. Diese Novellierung trägt dazu bei, aber darüber hinaus auch zu mehr finanzieller, zu mehr personeller Transparenz, und das begrüßen wir aus­drücklich. Es ist aber im Übrigen der allererste Schritt in dieser Legislaturperiode, der in diesem Bereich über Showpolitik hinausgeht.

Das beste Beispiel für Show ist diese unsägliche Islamlandkarte – ein sinnvolles Projekt, ein altes Projekt, das komplett aus dem wissenschaftlichen Kontext herausgelöst und in Ihren hetzerischen Diskurs umgetopft wurde. Das führt nicht nur dazu, dass die Stim­mung gegenüber Muslimen und Musliminnen im Allgemeinen vergiftet wird, sondern das führt auch dazu, dass eigentlich sinnvolle Gesetze und Projekte wie jene hier heute durch diesen unsäglichen ÖVP-Spin – um es in Ihrer Sprache zu sagen – entwertet wer­den. Durch Ihren Regierungsaktionismus wie bei der Islamlandkarte gibt es nämlich nur Verliererinnen und Verlierer: auf der einen Seite österreichische Musliminnen und Mus­lime, die vom Bundeskanzler abwärts unter Generalverdacht gestellt werden; aber auch wir als liberale Gesellschaft verlieren, weil durch die medial aufgeregte Berichterstattung der Blick auf die tatsächlich existenten, demokratiefeindlichen und gefährlichen islamis­tischen Strömungen verstellt wird.

Abschließend: Wir brauchen also einen absoluten Paradigmenwechsel in dieser Debat­te: keine linken Träumer, die blind für islamistischen Extremismus sind, aber auch keine rechten Hetzer, die nur die Probleme und keine Lösungen im Fokus haben. (Beifall bei den NEOS.)

14.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.36.36

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wissen Sie, was Sie am Abend des 2. November des Vorjahres gemacht haben? (Abg. Belakowitsch: Ja!) – Ich weiß es noch ganz genau: Ich war auf der Ringstraße, als auf einmal unzählige Polizeiautos und Hubschrauber aufgetaucht sind und mir auf Höhe der Oper wirklich viele Menschen entgegengelaufen sind, die sich aus der Innenstadt vor dem Attentäter geflüchtet haben. Dieser Abend hat uns gezeigt, dass wir in Österreich auf keiner Insel der Seligen leben, sondern dass der Terrorismus leider auch bei uns in Österreich angekommen ist. Des­wegen danke ich der Bundesregierung, die sofort nach dem Anschlag klargemacht hat, dass wir doch gemeinsam weiter gegen die Terroristen, gegen diese Netzwerke an­kämpfen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Opposition, auch zu Ihrer Kritik möchte ich heute etwas sagen, wobei das aus dieser Perspektive fast ein bisschen langweilig ist, weil vielleicht aufgrund des Corona­clusters rund um den Untersuchungsausschuss heute von Ihnen kaum jemand da ist, aber lassen Sie mich noch eines zu Ihrer Kritik sagen, vor allem zu Ihnen, liebe FPÖ: Ihre Kritik ist wirklich trivial. Ja, auch wir sind gegen illegale Migration, ja, auch wir sind für gesicherte Zuwanderungspolitik, aber nein, Terrorismusbekämpfung funktioniert eben nicht so einfach, wie Sie sich das vorstellen. Das sehen wir doch gerade heute, da Razzien in Deutschland stattgefunden haben, dass das weltweite Netzwerke sind, dass die Radikalisierung auch bei uns stattfindet. Deswegen ist es wichtig, dass wir heute das Antiterrorpaket in allen Punkten beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Wir bündeln die Kompetenzen in der Justiz – die Justiz wird zukünftig in den Fallkon­ferenzen vom Staatsschutz unterstützt; wir können also noch zielgerichteter arbeiten –, wir erlassen neue Regelungen zur Geldwäsche und vieles mehr. Wir werden uns in Zu­kunft auch mit dem Maßnahmenvollzug auseinandersetzen, und das immer mit einem Ziel, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben keine Toleranz gegenüber denjenigen, die unsere Demokratie, unsere Grundwerte und unsere Gesellschaft angreifen. Wir stehen zusammen und bieten dem Terrorismus die Stirn. (Beifall bei der ÖVP.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


14.39.34

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Diskussion hat jetzt wieder tiefe Wunden bei mir aufgemacht – tiefe Wunden, weil in meiner Familie durch Verfolgung meine Oma, zwei Onkel und eine Tante getötet wurden und die Flucht nach Österreich nur mein Opa, meine Mutter und eine Schwester ge­schafft haben.

Ich habe, als ich älter geworden bin, oft mit meinem Opa darüber geredet: Wieso bist du nach Österreich geflohen und nicht nach Australien, nach Amerika oder sonst irgendwo­hin? – Da hat er mir gesagt: weil er Österreich als sicher angesehen hat, weil er Öster­reich als demokratisch angesehen hat und weil er Österreich als ein Land angesehen hat, in dem jeder Mensch leben kann. Genau diese Haltung habe ich von ihm übernom­men. Er hat mir auch noch eines gesagt, er hat gesagt: Du kannst dich gegen alles aufstellen und gegen alles auflehnen, aber lehne dich nie gegen die Demokratie auf, denn die Demokratie ist die Standfestigkeit unseres Lebens! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gerstl.)

Ich habe wirklich verinnerlicht, was er gesagt hat, meine Damen und Herren, und ich bin entsetzt über die Diskussion, die heute stattfindet. Anscheinend soll hier wieder die De­mokratie infrage gestellt werden. Wenn jetzt Beispiele kommen, dass Leonidas mit 300 Spartanern gegen 120 000 Perser gekämpft hat, weil er verhindert hat, dass bewaff­nete Soldaten einrücken, und man das mit der jetzigen Situation vergleicht, meine Da­men und Herren, weiß ich nicht mehr, wie ich das mit all dem, was meiner Familie pas­siert ist, vereinbaren soll. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ich kann wirklich nur eines sagen, meine Damen und Herren: Es ist traurig für Österreich, wenn man versucht, die Demokratie infrage zu stellen.

Ich glaube, es ist enorm wichtig, uns wirklich alle, die zu uns kommen, ganz, ganz ge­recht anzusehen. Wenn meine Familie nicht so gerecht angesehen worden wäre, als sie nach Österreich geflüchtet ist, und nicht integriert worden wäre – denn sie waren zu dem Zeitpunkt Ausländer, sie waren Migranten, wenn ich es mit heute vergleiche (Abg. Kas­segger: Wo sind sie denn hergekommen?) –, dann würde ich nicht hier stehen, meine Damen und Herren, und hier wirklich die Demokratie Österreichs verteidigen.

Nur ganz kurz jetzt auch noch zu diesen Tagesordnungspunkten: Wir ändern unter an­derem auch das Führerscheingesetz. Dazu ist nur kurz zu sagen: Selbstverständlich soll bei terroristischen Straftatbeständen, die im Strafgesetzbuch erweitert werden, auch der Führerschein abgenommen werden, wie es bei anderen Straftatbeständen der Fall ist.

Eines muss ich jetzt wirklich noch zur Ehrenrettung des Herrn Innenministers sagen: Ich habe mit ihm im letzten Ausschuss einen Diskurs bezüglich einiger Fragen gehabt. Er hat mir zugesagt, dass er die Beantwortung schriftlich machen wird. Das hat derweil nicht stattgefunden, ich kann aber den Grund sagen: Er hat den Landespolizeidirektor


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von Oberösterreich aufgefordert, dass er mir für all die Fragen, die ich gestellt habe, Rede und Antwort zu stehen hat. Ich kann nur sagen, das wird am 2. August stattfinden. Es dauert so lange, weil Urlaube und dergleichen dazwischenkommen, aber ich muss sagen: Er hat ganz klar seine Ansage, die er gemacht hat, gehalten. – Dafür auch einmal ein Danke an dich! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dr. Christian Stocker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.42.49

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Innenminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause! Österreich war und ist keine Insel der Se­ligen, und Terrorismus bedroht westliche Demokratien und damit auch Österreich und darüber hinaus. Dieses Terrorpaket (Abg. Kickl: Lapsus linguae!), dieses Antiterrorpa­ket, das wir hier zur Abstimmung vorliegen haben, beschäftigt sich mit ganz vielen Maß­nahmen, damit wir diesen Terrorismus besser bekämpfen können. Inhaltlich ist es ja schon dargestellt worden.

Eines möchte ich hier aber schon sagen: Es ist für mich mehr als befremdlich, auf welche Weise die Diskussion zu einem Gesetzespaket, in dem es um Staatsschutz und Bürger­schutz geht, dazu verwendet wird, in meinen Augen völlig unwürdig geschichtliche Ver­gleiche zu ziehen und Vorwürfe gegen die Bundesregierung zu erheben, die jeder Grundlage entbehren – und das müssten Sie, Herr Klubobmann, eigentlich auch wissen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das, was Sie von der Freiheitlichen Partei heute hier geboten haben, auch schon bei der Einwendungsdebatte, bestärkt mich in meiner Ansicht, dass Sie eine Partei der Gefähr­der geworden sind, sofern Sie es nicht schon waren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Na geh! – Zwischenruf der Abg. Steger.)

Sehr geehrter Herr Klubobmann, Sie wollen ja immer Belege – ich belege Ihnen das: Als Innenminister haben Sie das BVT zerschlagen. (Abg. Amesbauer: Sie sind eine Partei der Heuchler! – Zwischenruf des Abg. Zanger.) Sie werfen jetzt dem Innenminister Un­fähigkeit vor. – Ihre Fähigkeiten haben Sie in diesem Punkt unter Beweis gestellt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steger: Deswegen war ...! – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Morgen werden Sie Gelegenheit haben, das zu reparieren, indem Sie der Reform Ihre Zustim­mung erteilen. (Abg. Amesbauer: Da werde ich meine Wortmeldung von morgen noch mal überdenken!) – Ja, Herr Kollege Amesbauer, es ist - -

14.45.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte, Herr Abgeordneter Amesbauer, das Mikrofon ist abgedreht. – Warten Sie (in Richtung Abg. Stocker) nur ganz kurz, bitte!

*****

Herr Kollege Amesbauer, für diesen persönlichen Vorwurf erteile ich Ihnen einen Ord­nungsruf, und ich bitte darum, dass Sie wieder ein bisschen zur Sachlichkeit zurück­kehren.

*****

Bitte, Herr


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Abgeordneter.


14.45.23

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (fortsetzend): Ich wiederhole: Sie sind eine Partei der Gefährder. Sie haben als Innenminister die Sicherheit des Landes gefährdet (Zwi­schenrufe bei der FPÖ), Sie haben vor kurzer Zeit mit der Coronaparty, die Sie gefeiert haben (Abg. Wurm: Nehmen Sie Gefährder zurück! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), die Gesundheit von uns allen gefährdet und Sie gefährden heute mit Ihrer Diskus­sion das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie und in den Parlamentarismus. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Wurm: Nehmen Sie Gefährder zurück! – Zwischen­rufe der Abgeordneten Amesbauer und Steger.)

Ein letztes Wort auch zum Inhalt (Abg. Steger: Das einzige Wort zum Inhalt, würde ich sagen!): Dieses Paket geht Ihnen zu wenig weit. Dieses Paket ist für Sie nur Showpolitik. Der Antrag, den Sie in der Einwendungsdebatte vorreihen wollten, beinhaltet einen Er­schwerungsgrund – einen, der null ändert. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ihr Antragsteller hat hier ausgeführt, dass die Erschwerungsgründe gar nicht notwendig sind, weil bei den verwerflichen Beweggründen alles abgebildet ist – ja dann doch auch bei diesem Erschwerungsgrund!

Sie haben zu diesem Antiterrorpaket nichts beizutragen. Sie haben in Wirklichkeit inhalt­lich nichts beizutragen. Sie machen sich Sorgen um die Identitären – Herr Klubobmann, ja, das ist Ihnen unbenommen (Abg. Kickl: Ich mache mir Sorgen um die Demokratie!), ich sage Ihnen nur eines, Herr Geschichtslehrer: Die Spartaner sind unter anderem des­halb untergegangen, weil sie im Denken zu eng waren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Rufe bei der FPÖ: Da schaut es bei dir aber auch düster aus! Da haben wir ja Hoffnung bei der ÖVP! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ein Wort auch noch zur Sozialdemokratie – Herr Kollege Leichtfried, eines möchte ich ja überhaupt vorausschicken: Für mich ist diese Debatte, die wir schon den ganzen Tag lang führen, die immer wieder Bezug auf die furchtbaren Geschehnisse der letzten Tage nimmt und die den Versuch unternimmt, aus diesem schrecklichen Mordfall politisches Kleingeld zu schlagen, unerträglich. (Abg. Kickl: Nein, sie abzuwenden!) Das ist uner­träglich, was Sie hier aufführen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Asylrecht, weil da ein Systemfehler erkannt wurde – es ist ganz einfach: Jeder, der hier keinen Aufenthaltstitel hat und nicht freiwillig ausreist, ist abzuschieben – so oder so (Abg. Kickl: Na geh! – Zwischenruf der Abg. Steger), im Jänner und auch jetzt. (Abg. Belakowitsch: Sagen Sie das bitte dem Minister! – Zwischenruf des Abg. Bürstmayr.)

Der Sozialdemokratie sage ich schon eines: Sie hängen Ihre rote Fahne immer nur nach dem tagespolitischen Wind, auch wenn sie nach dem Parteitag auf halbmast hängt, Sie hängen Ihre Fahne immer nur nach dem Wind. Sie haben hier in diesem Haus, an diesem Pult, einen Vorschlag zum Staatsbürgerschaftsgesetz gemacht, für den Sie sich jetzt wahrscheinlich genieren würden. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ja, schon – hoffentlich würden Sie sich genieren! (Beifall bei der ÖVP.) Gleichzeitig haben Sie auf Ihrem Parteitag gerade noch genügend Stimmen für einen Abschiebestopp ge­habt, für Ihre eigene Partei aber nicht mehr – ich kann es verstehen, aber Sie müssen damit umgehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Wenn sich wer genieren soll, dann Sie ...!)

Und eines sage ich auch: Auch wenn die Temperaturen heute wetterbedingt sehr hoch sind – mit Hitzköpfigkeit werden wir für dieses Land nichts gewinnen. Ein kühler Kopf und eine ruhige Hand sind notwendig. Die finde ich beim Innenminister, dafür bin ich dankbar, und ich bin auch allen dankbar, die an diesem Paket gegen den Terrorismus mitgearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)


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14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.49.11

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Das, was Kollege Stocker jetzt aufgeführt hat, kann man hier auch nicht als Schlusswort unwidersprochen stehen lassen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es zeigt sich ja, was die ÖVP seit dem Beginn der heutigen Sitzung durchzieht: Erstens einmal sieht man, Herr Stocker, dass Ihnen das Antiterrorpaket überhaupt nichts wert ist, weil Sie ja wissen, dass das inhaltlich nichts ist, und weil Sie hier wieder diese Coro­nageschichte, eine höchstpersönliche Geschichte, breittreten. Gestern, wie man dem Medium Zackzack entnehmen kann, waren Sie beim Koalitionsheurigen mit den Grünen, haben sich dort besoffen (Zwischenruf des Abg. Wöginger) – ja, ist ja okay, das ist ja Ihr gutes Recht (Heiterkeit bei der FPÖ – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), ist ja schön, ist ja Ihr gutes Recht. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) Die Polizei hat, obwohl es sich um eine private Veranstaltung handelte, das angeblich alles be­wacht, Eingangslisten und Gästelisten kontrolliert.

Und jetzt sage ich Ihnen eines, Herr Stocker: Wenn Sie alle Wähler der Partei als Gefährder der Sicherheit in Österreich hinstellen, einerseits wegen Corona, andererseits im Terrorbereich (Zwischenruf des Abg. Hanger – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), wenn Sie sagen, Herr Kickl habe das BVT ruiniert – Sie waren bei den Verhandlungen dabei, die, und das kann Kollege Mahrer bestätigen, sehr, sehr gut waren –, dann werde ich mir jetzt überlegen, ob ich meine Rede morgen so konsensual halten werde, wie ich das geplant habe. (Abg. Schmuckenschlager: Das bringt dir gar nichts!) Ihnen geht es nicht um die Sicherheit. Sie wissen ganz genau, dass die schwarze Parteibuchwirtschaft über fast zwei Jahrzehnte das BVT zerstört hat. Lesen Sie einmal den Bericht des Berner Clubs, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist eine Frechheit, zu behaupten, wir – mit 700 000 Wählern bei der letzten Wahl – gefährden die Sicherheit. Und das kommt von der Partei mit dem Innenminister, der im Amt war, als der Terroranschlag stattgefunden hat, als jetzt der Mord stattgefunden hat, als türkisch-kurdische Krawalle und Schlägereien in Favoriten stattgefunden haben, um nur ein paar Höhepunkte zu nennen!

Diese Art und Weise, wie Sie hier agieren und dieses wichtige Antiterrorthema für sich vereinnahmen, ist eine Schande! (Beifall bei der FPÖ.)

14.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es folgt eine tatsächliche Berichtigung von Dr. Sto­cker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.51.17

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine ge­schätzten Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Wurm: Eine Entschuldigung! Entschuldigen Sie sich bei dem toten Mädchen!) Herr Kollege Amesbauer hat hier behauptet, ich wäre gestern bei einer Veranstaltung gewesen, wo ich mich besoffen hätte.

Ich berichtige tatsächlich: Ich war bei einer Veranstaltung, bin aber nüchtern geblieben. Herr Kollege Amesbauer, so, wie der Schelm denkt, ist er. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steger: Es waren also nur die anderen besoffen!)

14.51


14.51.59

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wünschen die Klubs eine Unterbrechung? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 174

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden, samt Titel und Eingang in 850 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz personenbe­zogener Daten/Religionsatlas/Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Terror-Bekämpfungs-Gesetz in 849 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kol­legen einen Abänderungsantrag eingebracht. Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Scherak vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwur­fes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend das Inhaltsverzeichnis eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 3 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich an­genommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 9 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel 2 bis 5 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich an­genommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 175

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen damit sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Justizaus­schusses, seinen Bericht 978 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend 20. FSG-Novelle, samt Titel und Eingang in 848 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig und somit auch einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 854 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Staatsbürgerschaftsverlei­hung an Asylberechtigte und türkische Staatsbürger“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Ich unterbreche aber die Sitzung bis 15 Uhr, um die geplante Besprechung einer An­fragebeantwortung durchführen zu können.

*****

(Die Sitzung wird um 14.57 Uhr unterbrochen und um 14.59 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 176

14.59.45Kurze Debatte: „Tragen von Masken im Unterricht“


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die Sitzung wieder auf und bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Bildung, Wis­senschaft und Forschung mit der Ordnungszahl 5760/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Ich darf aufgrund einer Anfrage des Herrn Bundesministers festhalten, dass bei Tempe­raturen wie diesen selbstverständlich auch ein Minister nicht unbedingt das Sakko tragen muss, so wie das auch viele im Haus handhaben.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregie­rung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dau­ern.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. Nein, Entschuldi­gung, Herr Abgeordneter Hermann Brückl. Ich darf Sie bitten, das Wort zu ergreifen. Bitte schön. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)


15.00.58

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Werte Abgeordnete dieses Parlaments! Wir haben an Sie, Herr Bundesminister, eine parlamentarische Anfrage zum Thema „Tragen von Masken im Unterricht“ gestellt. Wir wollten unter anderem von Ihnen wissen, wie sich das Tragen von Masken auf die Entwicklung der Jugendlichen auswirkt. Wir wollten von Ihnen wis­sen, wie sich eine erhöhte CO2-Konzentration unter der Maske auf die Aufmerksamkeit, auf die Lernfähigkeit der Jugendlichen auswirkt.

Sie, Herr Bundesminister, beziehungsweise diese Bundesregierung, ÖVP und Grüne, haben ja unseren Kindern, unseren Jugendlichen, den Schülern das Tragen einer Maske im Unterricht verordnet. Wir sind immer dagegen aufgetreten, weil wir der Meinung waren, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, und dieses Maskentragen war eine mas­sive, eine schwere Belastung für die Schüler. Sie, Herr Bundesminister, haben uns diese Anfrage beantwortet, aber unter anderem einen Großteil dieser Fragen eigentlich nicht beantwortet, sondern nur auf das Geschäftsordnungsgesetz 1975 hingewiesen, wonach „dem Fragerecht [...] nur Handlungen und Unterlassungen unterliegen“; oder es heißt: Die Fragen „fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministers für Bildung“.

Herr Bundesminister, Sie haben unseren Schülern das Tragen von Masken während der Unterrichtszeit verordnet, und ich nehme doch an, Sie haben sich im Vorhinein darüber informiert, wie sich dieses Maskentragen auf den Gesundheitszustand, auf die Psyche und auf die Physis unserer Schüler auswirkt. Offensichtlich haben Sie das aber nicht getan, denn Sie sind hier Antworten schuldig geblieben, genauso wie das – diesen Ein­druck habe ich – bei dieser schwarz-grünen Regierung Programm hat, keine Antworten zu geben.

Es gibt keine Antworten auf diese Fragen, die wir zum Maskentragen gestellt haben, es gibt aber auch keine Antworten im Hinblick auf einen planbaren, auf einen geregelten, auf einen überlegten Schulbetrieb im Herbst.

Die vergangenen eineinhalb Jahre, Hohes Haus, waren für Eltern, für Schüler und für Lehrer gleichermaßen eine Quälerei, ein Martyrium, eine Plage, eine Pein. (Zwischenruf


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 177

des Abg. Taschner.) Die Maßnahmen, die Türkis und Grün gesetzt haben, Schulschlie­ßungen, Maskenpflicht und Testwahnsinn, haben dazu geführt, dass unsere Kinder mas­siv in ihrem Bildungsfortschritt gehemmt wurden, haben dazu geführt, dass Bildungs­verluste eingetreten sind, haben dazu geführt, dass Schüler ihre Tagesstruktur verloren haben, dass sie ihre Motivation verloren haben. Die Schulschließungen haben auch da­zu geführt, dass Schüler vereinsamt sind, und auch Bewegungsarmut war eine Folge daraus. Ängste und Störungen sind bei Jugendlichen massiv gestiegen – ich denke nur daran, dass mittlerweile jeder fünfte bis sechste Schüler Selbstmordgedanken hegt, das ist wirklich dramatisch. Dieser Anstieg bei Ängsten und Störungen ist insbesondere auch darauf zurückzuführen, dass ÖVP und Grüne im Zuge der Krise Maßnahmen gesetzt haben, die ausschließlich darauf abgezielt haben, den Kindern, aber auch den Eltern und Großeltern Angst zu machen. (Abg. Taschner: Nein!) Dieses Narrativ der Angst sitzt heute noch in den Kindern drinnen, und das bringen Sie nicht mehr heraus! Das ist das Problem, Hohes Haus.

Das, wozu wir Fragen gestellt haben – Fragen, die Sie uns nicht beantwortet haben –, hat aber nicht nur bei den Schülern zu massiven Belastungen geführt, sondern vor allem auch bei Eltern, die einer Mehrfachbelastung ausgesetzt waren. Die Sorgen um das Fortkommen der eigenen Kinder waren riesig, die Mehrfachbelastung im Hinblick auf Distancelearning in Kombination mit Homeoffice, die Frage der Betreuung – wie betreu­en wir unsere Kinder? –, das alles waren Fragen, die sich gestellt haben und auf die es keine Antworten gegeben hat.

Auf die Anfrage, Herr Bundesminister, haben Sie keine Antworten gegeben, auch uns nicht, im Hinblick auf das Maskentragen, ob Sie sich dazu im Vorhinein Gedanken ge­macht haben. Und so, wie Sie dort die Antworten schuldig geblieben sind, bleiben Sie diese Antworten auch im Hinblick auf den Schulbeginn im Herbst schuldig. Anstatt einen ordentlichen Schulbetrieb zu gewährleisten und den Eltern, den Schülern und den Leh­rern Sicherheit und Planbarkeit zu geben, fürchte ich, arbeitet man in Ihrem Ministerium daran: Wie können wir den nächsten Schullockdown vorbereiten? Wie können wir diesen Schullockdown überwinden?

Sie lassen die Schüler, Sie lassen die Eltern, Sie lassen die Lehrer in Ungewissheit. Das Einzige, Herr Bundesminister, was ich immer wieder lese, ist die Frage des Impfens. Sie empfehlen also das Impfen. Wir haben jetzt in den Schulen Impfzentren eingerichtet. Auch das halte ich für einen falschen Zugang, denn die WHO empfiehlt mittlerweile das Impfen von unter 14-Jährigen nicht mehr. Wenn ich dann von Prof. Dr. Zeitlinger von der Universität Wien lese, er meint, man sollte möglichst früh mit dem Impfen beginnen, nämlich schon bei den sechs Monate alten Säuglingen, dann halte ich auch das für sehr bedenklich. Das halte ich für einen falschen Zugang und den falschen Weg.

Herr Bundesminister, Sie wissen, wir haben Ihnen immer, wenn wir etwas kritisiert ha­ben, auch Lösungen präsentiert und Vorschläge gemacht. Sie wissen, wir haben den Vorschlag gemacht, den Unterricht zu gewährleisten, indem Raumluftreiniger zum Ein­satz gebracht werden. In dieser Frage, darf ich feststellen, ist sich die Opposition auch einig, alle drei Parteien. Seit beinahe einem Jahr fordern wir deren Einsatz, da sie näm­lich einen Unterricht ohne Testen und ohne Maske ermöglichen. Herr Bundesminister, Sie haben beziehungsweise diese Regierung hat 139 Millionen Euro für die Tests ausge­geben. Dieses Geld hätten wir locker so investieren können, dass sämtliche Klassenzim­mer in diesem Land mit Raumluftreinigern, mit Trennwänden hätten ausgestattet werden können, sodass ein Unterricht ohne Testzwang, ohne Maskenpflicht möglich ist.

Aber, Herr Bundesminister, auch hinsichtlich der Frage der Bildungsverluste bezie­hungsweise gehemmten Bildungsfortschritte haben wir Vorschläge gemacht, wie man das im Herbst bewältigen kann, dass man da einerseits den Unterricht gewährleistet, andererseits aber auch zusätzliche Kapazitäten schafft, um diese Bildungsrückstände


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aufzuholen: Eine Klassenteilung in den Kernfächern bezogen auf den jeweiligen Schul­typ für die Dauer von zwei Jahren war/ist einer unserer Vorschläge.

Ein anderer Vorschlag ist, dass wir wollen, dass Sie zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von vier Wochen Blockveranstaltungen abhalten. Dazu braucht es mehr Personal. Ja, das wissen wir auch, Herr Bundesminister, aber hinsichtlich dieses Personals darf ich für Sie Folgendes festhalten: Es hat mittlerweile eine Presseaussendung gegeben, in der sich private Bildungsinstitute angeboten haben, Personal zur Verfügung zu stellen, das das stemmen kann. Bis zu 1 000 Lehrer stehen da zur Verfügung, sagt ein einziges Nachhilfeinstitut. Natürlich ist auch das Heranziehen von Lehramtsstudenten ein Zu­gang. Die muss man ordentlich bezahlen, die muss man da einsetzen, weil das auch dazu dient, dass sie Praxis und Erfahrung sammeln können.

Im Übrigen bin ich jetzt wieder bei der Frage der Ausbildungsdauer für Lehrer, Herr Bundesminister – auch das haben wir bereits angesprochen –: Sechs Jahre Ausbildung, um in einer Volksschule oder in einer Hauptschule, in einer neuen Mittelschule unterrich­ten zu können, sind zu lange, das ist unattraktiv für jeden einzelnen Lehramtsstudenten. Das ist auch der Grund dafür, dass immer weniger Jugendliche, immer weniger junge Maturanten sich entscheiden, den Beruf des Lehrers zu ergreifen.

Herr Bundesminister, der Ausbau der Sommerschule wird in vielen Bereichen notwendig sein.

Die vorwissenschaftliche Arbeit ist auch etwas, was uns vor allem in der Coronazeit und in der Coronakrise massiv beschäftigt hat, weil eine vorwissenschaftliche Arbeit einen sehr, sehr großen Aufwand für die Schüler darstellt. Auf die vorwissenschaftliche Arbeit kann man verzichten. Schaffen Sie vorwissenschaftliche Arbeiten ganz einfach ab, sie sind nicht notwendig!

Matura, teilzentrale Matura: Das ist auch ein Zugang von uns, wir haben gesagt: Machen wir die Matura so, dass die Grundkenntnisse zentral abgefragt werden, und den Rest, alles, was darüber hinausgeht, sollen die Schulen autonom vor Ort machen!

Zu den Investitionen in die digitale Infrastruktur: Herr Bundesminister, ich weiß, Sie ha­ben mittlerweile viel investiert, aber offensichtlich zu wenig, denn die Infrastruktur gerade im Bereich der Serverkapazitäten, im Bereich der Leitungen, was immer an Technik da­zugehört, ist nicht komplett. Es gibt viele Schulen, die da tatsächlich nachhängen und nachhinken und keinen ordentlichen Unterricht gewährleisten können. Die Ausrede, Herr Bundesminister, wir müssen das Infektionsgeschehen im Herbst beobachten, die lasse ich nicht gelten. Die Schulen, das ist nachgewiesenermaßen so, waren nie die Treiber des Infektionsgeschehens. Unterricht ist mit den richtigen Maßnahmen möglich.

Eines noch, liebe ÖVP: Bitte beendet die Angstmache, beendet die Angstmache in der Bevölkerung! Macht unseren Kindern nicht ständig Angst, macht auch den Eltern und Lehrern keine Angst! Macht ihnen keine Vorwürfe, wenn sie heute nicht bereit sind, sich impfen zu lassen, denn das ist eine persönliche Entscheidung jedes Einzelnen!

Herr Bundesminister, geben Sie den Eltern Sicherheit, geben Sie ihnen Planbarkeit, übernehmen Sie unsere Vorschläge oder einen Teil unserer Vorschläge! Wir erwarten uns jetzt Antworten von Ihnen.  Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Faß­mann. Ich darf ihm das Wort übergeben. – Bitte, Herr Bundesminister.


15.11.22

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brückl,


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danke für Ihre Ausführungen mit einem breiten Potpourri an Themen, die Sie angespro­chen haben. Ich bleibe bei meiner Anfragebeantwortung, bei der parlamentarischen An­frage, die Sie, Herr Hauser und Herr Brückl, an mich gerichtet haben.

Ich glaube, uns verbindet ja letztlich bei aller Unterschiedlichkeit das gemeinsame Ziel, dass wir auch in der Pandemie eine funktionstüchtige Schule offenhalten wollen, da wir beide beziehungsweise wir alle wissen, dass eine Schule den Kindern und Jugendlichen Bildung, Ausbildung vermittelt, aber eben auch soziale Kontakte und damit einen sozia­len Rückhalt bietet und daher auch so extrem wichtig ist.

Ich möchte auch unterstreichen, Herr Brückl, dass wir nie, auch nicht in der Volksschule, eine generelle Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gehabt haben. Ich bin da sehr verantwortungsbewusst umgegangen, in der Volksschule beispielsweise war es gar nicht notwendig, sondern erst in den höheren Jahrgängen, in der Sekundarstufe I und II, und, Herr Brückl, sobald es die epidemiologische Lage zugelassen hat, war ich der Erste, der gesagt hat, wir können die Maske herunternehmen. Wir haben sie in Österreich viel früher weggelassen, als unsere deutschen Nachbarbundesländer das gemacht haben. Darauf bin ich stolz, denn das war eine richtige Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Eines ist aber auch klar, der Mund-Nasen-Schutz ist ein Instrument der Pandemiebe­kämpfung. Er ist ein viel gelinderes Mittel als Homeschooling oder Schichtbetrieb oder eben sogar geschlossene Schulen. Ich habe das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes immer nur dann angeordnet, wenn es gesundheitspolitisch notwendig war. Da hat uns das Gesundheitsministerium klarerweise unterstützt, denn dort ist auch die Kompetenz, zu sagen, wann es notwendig ist.

Sie haben in Ihrer parlamentarischen Anfrage eine Reihe von Fragen gestellt, die si­cherlich nicht Gegenstand der Vollziehung sind und auch nicht in die Kompetenz meines Hauses fallen. Ob die Entwicklung des Gehirns der Jugendlichen – ich zitiere aus Ihrer Anfrage – zwischen 14 und 18 Jahren ausgereift ist oder ob Jugendliche hinsichtlich ei­nes etwaigen Sauerstoffmangels empfindlicher sind als Erwachsene oder welche chemi­schen Stoffe aus den FFP2-Masken austreten können und gesundheitliche Probleme verursachen, kann mein Haus nicht beantworten. (Abg. Kassegger: Sie wissen das nicht, und trotzdem verordnen Sie eine Maskenpflicht?!) Ich möchte mein Haus da gar nicht nötigen, eine gutachterliche Stellungnahme für diese Fragen abzugeben. Das passt nicht zu dem, was ein Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und For­schung macht.

Ich darf Ihnen dennoch inhaltlich antworten. Erstens empfiehlt die Österreichische Ge­sellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde Hygienemaßnahmen einschließlich Mund-Nasen-Schutz und regelmäßig durchzuführende Tests; zweitens empfiehlt die Arbeits­gruppe Gesundheit der Covid-19-Future-Operations-Plattform ebenso das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes mit folgenden Worten: „Was der Hausverstand suggeriert, dass nämlich ein korrekt getragener, sauberer MNS die Verbreitung von Viren oder Virio­nen [...] reduzieren kann, wird durch eine immer größer werdende Anzahl an Studien und systematische Reviews [...] unterstützt.“

Drittens: Die Studie von Tatiana Filonets „Investigation of the Efficiency of Mask Wea­ring, Contact Tracing, and Case Isolation during the Covid-19 Outbreak“  erschienen immerhin im renommierten Journal „The Lancet“ sagt sinngemäß: Unser Modell und die damit erzielten Resultate zeigen, dass das Tragen von medizinischen Masken oder anderen Formen von Masken von einer größeren Bevölkerungsgruppe zur Bekämpfung der Pandemie sinnvoll ist. Der Nutzen hängt vom korrekten Tragen, der Dauer des Tra­gens und der Frequenz des Wechselns ab.


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Die Centers for Disease Control and Prevention, CDC, auch eine sehr renommierte und prominente Institution, gehen sogar so weit, dass sie das Maskentragen in der Öffent­lichkeit für Kinder ab zwei Jahren empfehlen. Die WHO und die Unicef empfehlen das Tragen von Masken ab 12 Jahren unter denselben Voraussetzungen wie für Erwachse­ne, nämlich dann, wenn es eine „widespread transmission in the area“ gibt, sowie das Tragen von Masken bei Kindern von sechs bis elf Jahren, wenn Kinder Masken tragen können, durch Erwachsene beaufsichtigt werden und insbesondere in die Schule gehen.

Herr Brückl, man kann das alles wegschieben und sich seine eigene Welt basteln, aber das wird zu nichts führen, denn das sind sehr renommierte Institutionen, die uns da ein­deutige Empfehlungen gegeben haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Herr Brückl, ich wäre auch froh, wenn die Forschungslage bei anderen Fragen ebenso eindeutig wäre wie bei der Frage, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll ist.

Nun aber zurück zu Ihrer parlamentarischen Anfrage 5807/J! Ich sehe Ihren Punkt und Ihre Frage 4, Herr Hauser, nämlich wie lange die Maske im Schulalltag kontinuierlich getragen werden soll. Meine Antwort ist: Keineswegs ununterbrochen und während des gesamten Schultages, da bin ich Ihrer Meinung; es kommt immer auf die Verhält­nismäßigkeit an. Wir haben daher auch in unserer Covid-Verordnung dazu festgehalten: „Beim Tragen einer Atemschutzmaske [...] ist mindestens einmal stündlich während des Durchlüftens gemäß Z 3.1. eine Tragpause einzuhalten.“

Dann haben Sie mich weiters gefragt – Ihre Frage 4 b –: Was passiert, wenn die Mas­kenpausen nicht eingehalten werden?  Nun, meine Antwort ist: Verordnungen sind ein­zuhalten, und Verstöße gegen die Verordnung sind ein rechtswidriges Verhalten der je­weils Verantwortlichen und hätten auch arbeitsrechtliche Folgen als Konsequenz. Man muss aber dazusagen, so weit ist es nie gekommen. In der Praxis wurde mit dem Mas­kentragen und den Maskenpausen sehr verantwortungsbewusst umgegangen. Mein Vertrauen in die Klugheit der Lehrenden ist ungebrochen, auch in diesem Punkt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren! Die im vergangenen Semester gesetzten Maßnahmen haben dazu geführt, dass Österreich ein deutliches Plus an Präsenzschultagen  mehr als un­sere Nachbarstaaten verzeichnen konnte. Maßgeblich dazu beigetragen hat Herr Brückl, ich muss es leider immer wieder sagen  das systematische und kontinuierliche Testen. Wir haben damit den starken Anstieg der dritten Welle brechen können. Bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe wurde so kontinuierlich getestet. Und mit den po­sitiven Testergebnissen hatten wir auch immer Fälle bei Eltern und Geschwistern; das war ein wesentliches Instrument, welches mitgeholfen hat, die Pandemie zu bekämpfen.

Mitgeholfen hat auch die beginnende Lehrer- und Lehrerinnenimpfung und, ich muss es abermals sagen, natürlich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Sekundarstu­fe I und II.

Dass wir uns über das höhere Ausmaß an schulischer Präsenz freuen können und die­ses auch anstreben sollten, darin sind wir uns Herr Brückl, Herr Hauser  hoffentlich einig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Marchetti. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit nunmehr 5 Minuten beträgt. – Bitte sehr.


15.19.24

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bildungsminister! Geschätzte Kollegen insbesondere der FPÖ! Wir diskutieren über das Thema Coronapolitik und darüber, was hinsichtlich Bildungsbereich der rote Faden ist,


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schon länger. Ich finde es immer lustig, dass ausgerechnet die Partei, die da am will­kürlichsten agiert, uns irgendwie diesen roten Faden abspricht.

Ich meine, um jetzt auch in Schülersprache zu sprechen, die Coronapolitik der FPÖ schaut ungefähr so aus wie ein Teenagerzimmer, nachdem die Eltern zwei Wochen auf Urlaub waren – reines Chaos, einmal zu viel, einmal zu wenig, einmal gar nichts, einmal alles. Bei Ihnen kennt sich kein Mensch mehr aus, und ich bin wirklich sehr froh, dass wir in der Regierung sind und nicht Sie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten Grü­nen.)

Der rote Faden ist ganz schnell zu erklären, er nennt sich Wissenschaft. Wir haben ge­rade betreffend Maskenpflicht in der Schule – der Herr Minister hat es erwähnt – auf die Empfehlungen der ÖGKJ-Studie, der sogenannten Drosten-Studie (Abg. Loacker: Aber nicht FFP 2!), auf die Empfehlungen von RKI, WHO und den Centers for Disease Control and Prevention gehört, und ich glaube, das ist der bessere Guide in einer solchen Krise als die Expertise der geschätzten Kollegin Belakowitsch. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Ich finde es wirklich interessant, auch politisch, dass Sie heute hier diese Debatte mit Kritik an Hygienemaßnahmen auslösen. Ich möchte es noch einmal ansprechen, weil es mich wirklich, wirklich ärgert: Kollege Hafenecker wird am Freitag in der Früh informiert, dass er positiv getestet ist (Abg. Hauser: Jetzt kommt wieder dieselbe Leier! – Zwi­schenruf des Abg. Martin Graf – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), und am Montag wird diesem Haus mitgeteilt, dass das der Fall ist. Und der Generalsekretär sagt dann als Begründung: Es war ja dazwischen kein Werktag!, und Ähnliches. – Entschuldi­gung! (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Es geht nicht nur um unsere Gesundheit – ich glaube, die ist auch ein hohes Gut –, sondern auch um die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion und der verschiedenen Klubs. Ich glaube einfach, da müssen wir als Politiker ein Vorbild sein und sollen das nicht mit fadenscheinigen Be­gründungen auch noch rechtfertigen und gutheißen. Das ist wirklich jenseits von Gut und Böse! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Liebe FPÖ! Freiheit heißt nicht Egoismus, und Rücksichtslosigkeit ist auch kein Syno­nym für Eigenverantwortung. (Abg. Kassegger: Zur Geschäftsordnung, Herr Präsident!) Ich finde, wir sollten einfach der Wissenschaft vertrauen, wir sollten versuchen, gewisse Dinge in kollegialer Art und Weise zu erledigen, mit dem höchsten Ziel, dem Land zu dienen und auch auf unsere Gesundheit zu schauen.

Ich wünsche Kollegen Hafenecker trotzdem und aus ganzem Herzen gute Besserung. Ich wünsche aus ganzem Herzen den Schülerinnen und Schülern in diesem Land, dass sie in der Schule ein besseres Gefühl für Wissenschaft mitbekommen, dass sie ein Gefühl dafür bekommen, welchen Quellen man trauen kann und welchen nicht, dass sie diese Politik nachvollziehen können, dann sind sie auch immun gegen die Massenverwir­rungswaffen der FPÖ. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Abgeordneter Kassegger zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****


15.22.52

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Kollege Marchetti hat jetzt zum wiederholten Male vonseiten der ÖVP das Thema Hafenecker im Rahmen eines Tagesordnungspunktes thematisiert, der absolut überhaupt nichts damit zu tun


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hat. Ich möchte Sie schon höflich darum ersuchen, hier von Ihrem Recht zum Ruf zur Sache intensiver Gebrauch zu machen, weil wir sonst die ganze Geschäftsordnung nicht brauchen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Sie sind unfehlbar! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

15.23

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wünscht noch jemand zur Geschäftsbehandlung das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich Herrn Abgeordneten Kucher bitten. – Bei Ihnen steht das Wort, Herr Abge­ordneter, bitte sehr. (Abg. Martin Graf: Aber es hat sich schon herausgestellt, dass das nicht vom Hafenecker aufgekommen ist, sondern von den Grünen im Parlamentsklub, von den Geimpften!)


15.23.41

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte auf das Thema nicht eingehen, aber dieses Hickhack zwischen ÖVP und FPÖ erleben wir heute schon den ganzen Tag, ge­statten Sie mir deswegen ein paar Worte dazu. (Abg. Michael Hammer: Ihr habt eh auch schon was abgekriegt!)

Ich glaube, dass uns das alle in Österreich nicht weiterbringt, denn wir erleben in Wahr­heit seit Monaten, dass zwei Pole die Debatte bestimmen, auch bei dieser parlamen­tarischen Anfrage. Auf der einen Seite hat man Kickl mit seinem Team, die sagen, dass es das alles nicht gibt und Corona, wenn man lange genug darüber redet und schimpft, einfach nicht da ist; man kann sich das irgendwie wegwünschen, da wird einfach alles negiert. Auf der anderen Seite hat man Sebastian Kurz, der mindestens genauso losge­löst ist. Da hat man das Gefühl, er ist zu lange im Bundeskanzleramt und von der Le­bensrealität ein bissel weit weg gewesen, sodass er gar nicht mitkriegt, was vielen Men­schen in Österreich am Herzen liegt, was gerade passiert. (Ruf bei der ÖVP: Hallo!)

Wir haben es heute in der Früh erlebt, da wird dann wieder die Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz ausgeschickt und muss verteidigen und kämpferisch sagen, Österreich wäre besser durch die Krise gekommen als andere (Abg. Taschner: Na ja, stimmt ja!), was aber nicht stimmt, was schwierig ist. Ja, es wird ein paar Staaten geben – du hast völlig recht –, die noch schlechter durch die Krise gekommen sind. (Abg. Gabriela Schwarz: Es gibt ganz viele, bitte schön!) Man merkt aber natürlich, dass es selbst dir heute schon ganz schwergefallen ist (Abg. Gabriela Schwarz: Nein!), diesen Kurs von Sebastian Kurz noch zu verteidigen. (Heiterkeit der Abg. Gabriela Schwarz. – Abg. Mi­chael Hammer: Wir unterscheiden uns von der SPÖ, wir sind nicht in der Krise!)

Das nächste Opfer, muss ich sagen, ist dann Minister Faßmann, der vor ein paar Jahren als Wissenschaftler ins Parlament gekommen ist. Man hat gemerkt, wie Sie zusammen­gezuckt sind, als Nico Marchetti gesagt hat: Der rote Faden im Krisenmanagement der Bundesregierung ist die Wissenschaft. – Das haben Sie selbst nicht ganz glauben wollen, weil natürlich ganz, ganz viel durch Messagecontrol und durch Parteipolitik ge­trieben war. Das wissen wir ja aus Expertenhearings, dass es Wissenschaftler gegeben hat (Abg. Taschner: Das ist der Blick in den Spiegel, mein Lieber!), die gesagt haben: Ich will nicht mehr im Beraterstab des Bundeskanzlers dabei sein, weil der Populismus und die PR wichtiger sind als das Krisenmanagement! (Abg. Kassegger: Das ist ja noch weniger als von der ÖVP zum Thema, das musst einmal zusammenbringen!)

Warum sage ich das alles? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir werden alle nicht besser, indem wir uns gegenseitig erklären, wie super Sebastian Kurz ist, wir sollten auch über


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Fakten und nicht über Anhimmeleien im ÖVP-Umfeld reden. (Ruf bei der ÖVP: Warst auch beim Hafi seinem Umtrunk?) Ganz offensichtlich sind dramatische Fehler im Kri­senmanagement passiert. Wir werden alle nicht besser, wenn wir diese negieren, und es wäre wichtig, dass das Krisenmanagement in Österreich verbessert wird. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Salzmann.)

Ich bitte deshalb den Herrn Bundesminister, dass wir alle miteinander die Fehler des letzten Jahres nicht noch einmal machen. Sie erinnern sich vielleicht: Inspiriert durch die Ausflüge von Sebastian Kurz ins Kleinwalsertal, wo er sich in lockerer Stimmung hat bejubeln lassen, hat man den letzten Sommer halt ein bisschen verschlafen und ist dann unvorbereitet in den Herbst hineingestolpert, mit dramatischen Folgen für die Wirtschaft, für viele, viele Menschen, für die Pflegeheime, aber auch für die Schulen. Deswegen bitte ich, dass man nicht schon wieder auf die Schulen vergisst, da geht es wirklich um Existenzen! Im letzten Herbst haben wir erlebt, dass erst Wochen nach Schulbeginn – das kann man sich gar nicht vorstellen: Wochen nach Schulbeginn! – das Gesundheits- und das Bildungsministerium überlegt haben: Was machen wir denn, wenn es einen positiven Coronafall in der Schule gibt? Wochen nach Schulbeginn ist man also draufge­kommen, dass man diese Abläufe untereinander einmal klären und akkordieren könnte; offensichtlich ist der Sommer leider verschlafen worden. (Abg. Taschner: Kucher lebt nicht in Österreich, kommt mir vor!)

Nutzen wir deswegen diese heutige Diskussion und versuchen wir, uns nicht gegenseitig zu erklären, wie super das Krisenmanagement ist – das glaubt ja nicht einmal mehr die ÖVP –, sondern überlegen wir, wie wir in Österreich auch wirklich ein gutes Krisenma­nagement herbeiführen können! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Salzmann.)

Abschließend, weil es mir so wichtig ist, zu den Spielregeln hier im Haus: Es geht um demokratische Spielregeln bei der Anfragebeantwortung, ich könnte mich da ewig är­gern. Herr Präsident Sobotka, wenn wir im Sommer einmal Zeit haben, dann bringe ich Ihnen ein paar Unterlagen darüber mit, wie schleißig da so manche parlamentarische Anfrage beantwortet wird; das glauben Sie gar nicht. Ich werde das mit dem Textmarker markieren, Frau Ministerin Tanner ist da ganz vorne dabei. Die Beantwortungen von Sebastian Kurz werden immer schlampiger, seit er einen Mitarbeiter hat, der sich eigens darum kümmert, wie die Anfragen abgearbeitet werden. Offensichtlich hat er da einen Mitarbeiter, der versucht, eher schwammig zu tarnen und zu täuschen. Wir sollten einmal darüber reden, wie parlamentarische Anfragen in Österreich abgearbeitet werden, da sollten wir alle miteinander zu einem guten Stil zurückkehren.

Der letzte Punkt, der sehr wichtig ist – wieder in Richtung ÖVP (Abg. Salzmann: Hast du zur Sache auch was zu sagen, Philip?) –: Die Spielregeln, die wir haben, gelten doch für uns alle. Das heißt, wenn es Anfragen gibt, dann bitte ich darum, dass diese auch ordentlich beantwortet werden. Man kann nicht immer wieder, wenn es um ÖVP-Politiker geht, die Regeln ändern. Wir alle müssen die Wahrheit sagen; nur weil Sebastian Kurz im Untersuchungsausschuss irgendetwas daherredet, kann man dann nicht sagen: Schaffen wir die Wahrheitspflicht ab!

Ich glaube, alle Menschen in Österreich sind gleich vor dem Gesetz, die Spielregeln sollten für alle Menschen gelten (Abg. Salzmann: Also das ist jetzt eine Themenverfeh­lung!), und wenn wir von Schülerinnen und Schülern erwarten, dass sie die Fragen bei Schularbeiten ordentlich beantworten, dann wird wohl auch der Bundesminister in der Lage sein, parlamentarische Anfragen ordentlich zu beantworten.

Ich bitte wirklich: Gleiche Regeln für alle Menschen in Österreich! Auch wir in der Politik sollten Vorbild sein, deswegen bitte ich, dass wir uns in Zukunft solche Diskussionen ersparen können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Taschner: Ein gutes Vorbild wäre, einmal zur Sache zu sprechen!)

15.28



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 184

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Kassegger, wieder zur Geschäfts­behandlung? – Nein, nicht. Ich wollte fragen, ob es wieder einen Geschäftsbehandlungs­teil gibt.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte sehr. (Ruf bei der FPÖ: Das wäre zu viel Aufmerksamkeit, Herr Präsident!)


15.29.08

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Nur für die Zuseher: Wir sind bei der Debatte zum Thema Unterricht (Abg. Taschner: Richtig!) und zu meiner Anfrage betreffend Maskenpflicht, speziell betreffend FFP2-Masken-Pflicht in der Oberstufe.

Ich fasse zusammen: Die SPÖ hat es geschafft, in 5 Minuten nicht ein einziges Wort zum Thema Schule hier vom Podium aus zu sprechen (Beifall bei der FPÖ sowie Beifall und Bravoruf bei der ÖVP), genauso wie Kollege Marchetti sich mit Kollegen Hafenecker beschäftigt hat – zum x-ten Mal heute –, wissend, dass der Cluster nicht von Kollegen Hafenecker ausgeht. (Ruf bei der ÖVP: Das weiß ja keiner!) Die Verleumdung wird nicht besser, wenn man sie wiederholt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Taschner: „Verleumdung“ ist ein bissel stark!) Liebe Kollegen, kommen Sie bitte zurück zum Thema!

Geschätzter Herr Minister Faßmann, Sie wissen, dass wir mit Ihnen immer eine fachliche Diskussion geführt haben. Sie haben uns jetzt vorgeworfen, dass wir uns in der gesam­ten Coronapolitik eine eigene Welt gebastelt haben. Ich möchte diese Argumentation wirklich widerlegen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, die Welt ist nicht immer so, wie ihr sie seht. Man kann die Wissenschaft nicht nur mit einem Auge sehen. Es gibt auch genug Wissenschaft, die ihr laufend ausblendet. Und es ist nicht so, dass nur eure Wissen­schaft valide und korrekt ist (Zwischenruf bei der ÖVP), sondern wichtig wäre ein wissen­schaftlicher Diskurs auch zu den FFP2-Masken und zu den Fragen, die ich an Sie, ge­schätzter Herr Minister, gestellt habe, wie zum Beispiel: Sind die FFP2-Masken gesund­heitsgefährdend? Diese Frage muss gestattet sein. Sie als Unterrichtsminister haben ja das Tragen der Masken in der Oberstufe verordnet, sie mussten verpflichtend getragen werden.

Uns hat immer wieder auch die Frage interessiert, wie es tatsächlich mit der Sauerstoff­zufuhr ist, wenn die Masken mit kleinen Pausen durchgehend getragen werden. Wie wirkt sich das auf die Entwicklung des Gehirns bei Kindern aus? – Auch diese Frage wird in der Wissenschaft diskutiert. Diese Fragen haben wir an Sie gerichtet, nur die Antworten, geschätzter Herr Minister, waren unserer Ansicht nach nicht ansatzweise er­leuchtend.

Ich darf aus dieser Anfragebeantwortung zu den Fragen 1 bis 3 und 6 – genau die Fra­gen, die die FFP2-Masken et cetera betreffen – zitieren. Sie verweisen darauf, dass wir das „Fragerecht gemäß Art. 52 B-VG“ überstrapazieren und dass die Anfragen nicht da­zu geeignet sind, Rechtsgutachten von Bundesministerien einzuholen. Sie sagen: „Fra­gestellungen, die darauf abzielen, einen vorgetragenen Sachverhalt in ärztlicher bzw. gesundheitsbezogener Hinsicht gutachterlich zu bewerten, fallen nicht in den Vollzugs­bereich des Bundesministers“. – Dann frage ich Sie, Herr Minister: Wie können Sie per Verordnung vorgeben, dass in der Oberstufe die FFP2-Maske verpflichtend zu tragen ist, wenn Sie uns die Frage dazu nicht beantworten können? Ich glaube, das ist wirklich grob fahrlässig.

Sie haben jetzt dazu laufend die WHO zitiert. Was sagt die WHO tatsächlich zu den FFP2-Masken? – Die WHO sagt, dass das Tragen von FFP2-Masken für Normalbürger überhaupt nicht infrage kommt, auch für Kinder nicht infrage kommt, und wenn über­haupt, nur in speziellen medizinischen Bereichen. Das sagt die WHO. Wenn ihr die WHO


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zitiert, also bitte richtig zitieren! Die WHO sagt nämlich genau das Gegenteil von dem, was uns hier heute von Ihnen glaubhaft gemacht wurde. Würden Sie das WHO-Urteil umsetzen, könnten Sie nie eine FFP2-Masken-Pflicht verordnen.

Weiters ganz aktuell: Handelsblatt.com hat am 23.6. darüber berichtet, was Hersteller von FFP2-Masken auf die Frage, ob diese für Kinder geeignet sind oder nicht, sagen. Ich gebe Ihnen den Tipp: Schauen Sie sich diesen Bericht an! Ich zitiere nur einen Her­steller; und es waren viele Hersteller von FFP2-Masken, die normalerweise doch darauf drängen, ihr Produkt zu verkaufen. Sie sagen: „Aus unserer Sicht ist das absolut nicht sinnvoll.“ – Der Hersteller! – „Der Manager verweist darauf, dass FFP-Masken ein Ar­beitsschutzprodukt sind und für professionelle Anwender entwickelt wurden.“ (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Weiters muss das Tragen auch geübt werden, das kann man nicht so einfach verordnen. Das ist die wissenschaftliche Expertise, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Sie permanent ausblenden.

Was ist noch passiert? – Die Masken, die unsere Schülerinnen und Schüler tragen, wur­den nie getestet. Sie haben ja per Gesetzesbeschluss das Medizinproduktegesetz mit § 113a außer Kraft gesetzt. Geschätzte Zuseher! Man muss wissen, dass normalerweise jedes Medizinprodukt, bevor es auf den Markt kommt, geprüft werden muss. Das wurde nicht geprüft. Das heißt, die Produkte, die Masken, auch die FFP2-Masken, die unsere Kinder tragen, wurden nie getestet, weil das Medizinproduktegesetz außer Kraft gesetzt wurde. Ich darf in diesem Zusammenhang - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hauser, Ihre Redezeit ist schon abgelaufen. Ich würde Sie daher bitten, zum Schluss zu kommen. – Bitte sehr.


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Mein Schlusssatz: Ich darf Univ.-Prof. Dr. Franz Allerberger von der Ages zitieren (eine Tafel mit der im Folgenden zitier­ten Aufschrift in die Höhe haltend), der sagt: Es ist eine Bankrotterklärung, dass Medizin­produkte in Österreich nicht validiert werden! – Bitte, das sagt der zuständige Ages-Ge­schäftsführer Allerberger: Es ist eine Bankrotterklärung, dass Medizinprodukte nicht va­lidiert werden! Geschätzter Herr Minister, ich bitte wirklich, darüber nachzudenken. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer. – Abg. Martin Graf: Das war sogar sehr gut!)

15.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.35.38

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Lieber Herr Präsident! Lieber Herr Bun­desminister! Kollege Hauser hat verlangt, dass hier zur Sache gesprochen wird. – Den Gefallen tue ich Ihnen gerne. Wir reden über die Sache, über die Masken und das Pro­blem, das die FPÖ offenbar mit Masken hat. Die FPÖ will keine Masken tragen, das haben wir inzwischen verstanden, das sehen wir auch ganz offensichtlich jeden Tag, an dem ihr hier sitzt. (Abg. Deimek: Sagen Sie das zu mir? Sagen Sie das zu uns, Gnä­digste?)

Die FPÖ will auch nicht testen, hat sich hier auch schon öffentlich darüber lustig ge­macht, wie die Tests funktionieren. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die FPÖ will auch nicht impfen, zumindest einige von Ihnen – man kennt sich ja nicht immer ganz aus. Und wie wir heute gehört haben, bestreitet die FPÖ auch, dass Corona überhaupt eine Krankheit ist. Das hat mich heute auch ein bisschen gewundert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit und anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Das alles könnte uns ziemlich egal sein, wenn Sie sich als FPÖler ausschließlich mitein­ander treffen würden, auf irgendeinem FPÖ-Planeten, wo Sie ausschließlich miteinander


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zu tun haben, sich ausschließlich gegenseitig anstecken können und einander dann auch pflegen, wenn Sie krank werden. (Abg. Deimek: Die Grünen bringen die Krankheit hier zu einer Veranstaltung!) So ist das aber nicht, denn Sie leben nämlich nicht auf einem FPÖ-Planeten – ich enthalte mich jetzt jeder Wertung, ob das gut oder schlecht wäre –, Sie leben in einer Stadt oder in einem Dorf, Sie kommen hierher ins Plenum, Sie sitzen in Ausschüssen, und Ihre Kinder gehen auch in die Schule. (Abg. Deimek: Kapiert ihr das nicht?)

Darf ich Ihnen etwas erklären? – Immer wenn Sie jemandem außerhalb Ihres FPÖ-Um­feldes begegnen, heißt das Gesellschaft, da ist ein soziales Umfeld, da geht es um an­dere Menschen. (Abg. Deimek: Ja, nur bringt es nichts! – Heiterkeit bei der FPÖ.) Und wenn man mit anderen Menschen zu tun hat, braucht man etwas, was Ihnen offenbar sehr schwerfällt, nämlich Rücksichtnehmen auf andere. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Deimek: Und wenn man keine Maske tragen kann, was ist dann?)

In Ihrer Anfrage geht es jetzt um die Masken in den Schulen, und Sie können mir gerne einmal kurz zuhören. Es ist richtig, Kinder mussten in den Schulen zeitweise Masken tragen, in unterschiedlicher Intensität, je nach Infektionslage – der Minister hat es auch ausgeführt –, unterschiedlich in verschiedenen Altersgruppen, je jünger, desto weniger. Warum? – Weil es in manchen Situationen eine sinnvolle Maßnahme ist. (Abg. Deimek: Warum trägt Ihre Referentin dann keine Maske, wenn sie krank zu einer Veranstaltung geht?) Es ist völlig richtig, dass das für Kinder nicht immer angenehm war, genauso wie das für uns, wenn wir hier sitzen, auch nicht immer angenehm ist. Ich verrate Ihnen jetzt aber etwas: Die Kinder haben das im Gegensatz zu Ihnen geschafft! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie haben das besser gemacht als Sie, viel besser, sie haben Rücksicht aufeinander genommen. Sie haben vernünftigen Argumenten zugehört und verstanden, dass man aufeinander aufpassen und aufeinander schauen muss, wenn man in einer Gesellschaft mit anderen lebt. (Abg. Deimek: Und was hat das mit dem Maskentyp zu tun?) Dass man besonders auf Schwächere schauen muss, haben die Kinder auch besser ver­standen als Sie, und dass man in einer Extremsituation zusammenhalten muss, um eine Krise zu überwinden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Die Grünen machen alle krank!)

Ich möchte jetzt die Gelegenheit hier nutzen, um erstens einmal zu allen Kindern und Jugendlichen Entschuldigung zu sagen, denen wir das in manchen Phasen zumuten mussten; es war nicht angenehm. Und gleichzeitig sage ich Danke, dass ihr das so super gemacht habt und so vernünftig wart. Ich sage dazu: Die FPÖler hier im Haus könnten noch sehr viel von euch lernen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Martin Graf: Schlechte Rede! – Abg. Hauser: Schlechte Rede und falsche Argumente! – Abg. Deimek: Sonst kann sie ja nichts!)

15.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.


15.39.30

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich bin für diese Debatte jetzt zu Ferienbeginn sehr dankbar. Ich habe eigentlich gedacht, dass wir einen konstruktiven Blick in den Herbst werfen. Was hier heute los ist, auch wie sich meine Vorrednerin de facto nur auf die FPÖ einschießt, ist schade.

Wir NEOS waren immer für offene Schulen – das wissen Sie (Abg. Michael Hammer: Außer in Wien!) –, und das hat uns auch verbunden oder verbindet uns nach wie vor.


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(Abg. Michael Hammer: ... Herrn Wiederkehr!) Unser Ziel ist, dass Kinder und Jugendli­che zu Schulbeginn ungestört und sicher in die Schule gehen können. (Beifall bei den NEOS.) Warum wollen wir das? – Weil Kinder und Jugendliche in den letzten eineinhalb Jahren auf ganz, ganz viel verzichtet haben und ganz, ganz viel nicht erlebt haben (Abg. Michael Hammer: ... in Wien ...!), wie Schulskikurse und andere Schulveranstaltungen, und weil alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Bildung haben und wir ihnen das nicht vorenthalten dürfen. Das heißt, wir sollten endlich die Kinder und Jugendlichen in den Fokus nehmen und uns nicht auf die jeweils anderen Parteien einschießen. Wir müssen einmal zu konstruktiven Lösungen kommen.

Die Bundesregierung hat den letzten Sommer verschlafen, hat einige Fehler gemacht. Ich hoffe, sie hat Learnings daraus gezogen. Einen Fehler macht man meistens nicht zweimal.

Die Aufgabe der Bundesregierung – und ich sage jetzt extra Bundesregierung, weil ich weiß, dass Sie (in Richtung ÖVP) sehr bestrebt sind, dass die Schulen offen sind; aber dazu braucht es ja noch mehr, nämlich Ihre Kolleginnen und Kollegen –: Sie müssen jetzt Maßnahmen setzen und Überlegungen treffen, wie Schulen offen sein können, so­dass die Kinder und Jugendlichen sich auch auf den Schulbeginn freuen können und nicht immer wieder dieses Damoklesschwert von geschlossenen Schulen, Distance­learning oder Schichtbetrieb über ihnen schwebt.

Was tun Sie? – Sie haben sich im letzten Plenum wieder eine Verordnungsermächtigung für das gesamte nächste Schuljahr gegeben, sodass Sie die Coronaausnahmeregelun­gen weiterführen und anwenden können, ohne uns einzubinden. Ich vermisse aber etwas. Diese Ausnahmeregelungen gibt es, aber sonst ist jetzt von Ihnen (in Richtung Bundesminister Faßmann) leider nichts gekommen, und auch von Kollegin Hamann ist überhaupt nichts dazu gekommen, was sich im Herbst vielleicht noch verändern könnte, damit es Kindern und Jugendlichen besser geht.

Sie haben jetzt die Wissenschaft strapaziert. (Abg. Taschner: Wir strapazieren nicht, wir verwenden sie!) Ja, es gibt Empfehlungen betreffend Masken, aber Sie haben nicht da­zugesagt, dass es da nicht um FFP2-Masken geht – die werden natürlich nicht für Schulen empfohlen – und dass wir das einzige Land sind – zumindest soweit es mir be­kannt ist –, wo FFP2-Masken in den Schulen getragen werden müssen. Also das sollten Sie und Kollege Marchetti schon auch dazusagen, wenn Sie so viele Experten zitieren.

Noch einmal – das muss man sich, finde ich, immer wieder in Erinnerung rufen –: Mas­ken im Unterricht sind nicht der Normalzustand, der Schichtbetrieb ist nicht der Normal­zustand, und auch der Ausfall von Schulveranstaltungen ist nicht Normalzustand in der Schule. Wir gewöhnen uns vielleicht leicht daran. Man kann leicht sagen: Die haben das gut gemacht, dann sollen sie halt weiterhin Masken tragen!, es ist aber nicht der Normal­zustand, und wir müssen endlich dahin kommen, dass wir darauf fokussieren, dass das den Kindern und Jugendlichen im Herbst in der Schule nicht mehr zugemutet werden muss. Da habe ich aber nichts gehört.

Minister Mückstein hat letztens gesagt, er ist in einem guten Austausch mit Minister Faß­mann. – Ja, das ist super, das ist nett, das freut mich. Es ist aber ein bisschen wenig. Wir brauchen einmal ein bisschen Konkreteres, und wir brauchen vor allem Ideen für eine virusrobuste Schule im Herbst.

Jetzt gibt es im Gegensatz zum letzten Jahr die Impfung für die Erwachsenen. Ich glau­be, da ist auch Luft nach oben. Es wäre also aus meiner Sicht sinnvoll, dass sich mög­lichst viele Erwachsene dafür entscheiden, sich impfen zu lassen, denn je mehr erwach­sene Personen rund um Kinder und Jugendliche geimpft sind, desto besser ist das na­türlich für die Kinder und Jugendlichen.


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Das Zweite sind die Luftreinigungsgeräte, deren Einsatz wir seit letztem Frühjahr immer wieder vorgeschlagen haben. Da hat es immer geheißen: Die brauchen wir nicht, weil Frischluft das Beste ist! – Ja, eh, aber in manchen Situationen wird es vielleicht sinnvoll sein, sich das doch zu überlegen. Minister Mückstein hat, glaube ich, vor Kurzem gesagt, die sind immer noch in Prüfung. Ich weiß nicht, wie lange Sie da prüfen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Also das Motto vom letzten Sommer: Wait and see, wir schauen einmal, wie es im Herbst ist, und dann entscheiden wir!, das ist schon letztes Jahr in die Hose gegangen. Das Ziel muss sein, dass wir jetzt endlich Kinder und Jugendliche in den Fokus rücken. Wir haben im letzten Jahr zu Recht die ältere Generation in den Fokus gerückt und ganz, ganz viel auf sie geschaut. Jetzt ist es aber notwendig, dass wir Kinder und Jugendliche endlich in den Fokus rücken.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, die Redezeit ist schon deutlich überschritten. Darf ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen? (Abg. Michael Hammer: Noch ein Satz zu Wien!)


Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (fortsetzend): Das ist unsere Aufgabe. Es geht nicht darum, wer was macht, sondern es braucht konstruktive Vorschläge, und die erwarte ich mir auch von den Grünen. (Beifall bei den NEOS.)

15.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister.

15.45.278. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021) (1002 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir setzen fort mit dem 8. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


15.45.53

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Ja, es geht um das Dienstrecht im öffentlichen Dienst. Da kommen einige Ver­besserungen bei der Telearbeit, eine Angleichung von Homeofficeregelungen an die Pri­vatwirtschaft. Das ist alles gut und recht.

Die Krux ist etwas anderes, nämlich wie mit den Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst und der Frage, ob ein Posten ausgeschrieben werden muss, umgegangen wird. Bis jetzt durften Stellen im öffentlichen Dienst nur ausgeschrieben werden, wenn man zuerst intern niemand Geeigneten gefunden hat. Jetzt wird es aber auch möglich, öf­fentlich auszuschreiben, bevor man diese interne Suche abgewickelt hat.

Nun, wenn man es sich also intern schön ausgemacht hat, dann kann man auch schau­en, dass es die Richtigen kriegen. Früher hat man gefragt: Haben wir jemanden, der das kann? Jetzt fragt man nur noch: Haben wir jemanden dafür?

Vor allem die ÖVP tut sich hervor, wenn es darum geht, ihre Leute auf Posten zu hieven, auf denen sie eigentlich nichts verloren haben. Wir kennen alle diverse Chats.


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Es ist jetzt aber auch erstmals gerichtlich dokumentiert, wie die ÖVP Posten schiebt, und zwar am Beispiel des Vorstands des Finanzamts Braunau/Ried/Schärding in Oberöster­reich. Da hat das Bundesverwaltungsgericht das schwarz auf weiß festgestellt. Das war ein schamloser, geradezu brachialer Postenschacher. Da ist bei diesem scheinbar ob­jektiven Verfahren mit einer scheinbar objektiven Bewertungskommission nicht die lang­jährige, erfahrene Stellvertreterin des zu pensionierenden Leiters als Bestgeeignete he­rausgekommen, sondern der objektiv überhaupt nicht geeignete ÖVP-Bürgermeister ei­ner Kleinstgemeinde.

Die unterlegene Bewerberin hat sich etwas getraut, das sich wenige trauen: Sie ist da­gegen gerichtlich vorgegangen – allein dafür, dass sie diesen Schritt gesetzt hat, gebührt ihr schon unser Respekt (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer); das trauen sich nämlich viele nicht –, und sie hat recht bekommen. Sie ist eine der wenigen, die die Kraft gehabt haben, sich zu wehren, und sie hat recht bekommen.

Die „Kronen Zeitung Oberösterreich“ schreibt dazu wörtlich, dass „im Urteil die ÖVP-Nähe einiger Mitglieder der Begutachtungskommission im Bewerbungsverfahren eben­so erörtert wird, wie die offenbar mangelnde Nähe der Bewerberin [...] zur ÖVP samt Indiz für ihre ‚Unerwünschtheit‘.“ Es hat „kein sachliches und objektives Kriterium“ für den gesprochen, der es dann geworden ist. Das ist Postenschacher der schwarz-tür­kisen ÖVP in Oberösterreich, gerichtlich dokumentiert.

Nun, bei Ihnen zählt halt nicht, was man kann, sondern wen man kennt, ob das im Fi­nanzamt ist oder in vielen Landesregierungsämtern in Oberösterreich, aber auch in vie­len anderen Bundesländern.

Der Vorarlberger Landeshauptmann hat kürzlich seine Büroleiterin als Abteilungsvor­ständin einer juristischen Abteilung versorgt. Obwohl sie Politikwissenschaften studiert hat und keine Führungserfahrung hat, darf sie jetzt eine juristische Abteilung mit 61 Na­sen leiten. Ja, so ist das bei der ÖVP.

Wir brauchen aber die besten Leute im öffentlichen Dienst, nicht die türkisesten (Abg. Hörl: Na hallo!), und daher bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Art 3 (Änderung des Ausschreibungsgesetzes 1989) lautet die Ziffer 2 wie folgt:

2. § 20 samt Überschrift lautet:

„Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht

§ 20. Jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle ist vor der Besetzung öffent­lich in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ein­gerichteten Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben.“

*****

Das war übrigens in den Jahren 1991 bis 1996 schon so. Dann wurde diese interne Ausschreibung verpflichtend, und das hat man damals mit dem großen Aufwand dafür, wie mit externen Bewerbern umzugehen sein soll, begründet. Das ist natürlich im IT-Zeitalter kein valides Argument mehr, weil heute die Schreiben an die Bewerber ein Computerprogramm automatisch erstellt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 190

Ich gehe davon aus, dass Sie das sachlich verstehen und dem daher zustimmen. – Dan­ke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yildirim.)

15.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienstetenschutzge­setz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021) (1002 d.B.) – TOP 8

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Art 3 (Änderung des Ausschreibungsgesetzes 1989) lautet die Ziffer 2 wie folgt:

2. § 20 samt Überschrift lautet:

„Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht

§ 20. Jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle ist vor der Besetzung öffent­lich in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ein­gerichteten Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben."

Begründung

Die gegenständliche Gesetzesnovelle flexibilisiert die Regelungen zur Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht von freigewordenen oder neu geschaffenen Planstellen. Im Gegensatz zur aktuellen Gesetzeslage entfällt die Verpflichtung, Stellen im Bundes­dienst zunächst intern auszuschreiben. In § 20 Abs 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (neu) wird die Regel festgeschrieben, dass jede freigewordene oder neu geschaffene Plan­stelle vor der Besetzung öffentlich bei der Jobbörse der Republik Österreich auszus­chreiben ist. Mit § 20 Abs 2 Ausschreibungsgesetz 1989 (neu) wird diese Regel jedoch wieder stark eingeschränkt: Demnach kann bei jeder Stellenbesetzung zunächst eine ressortinterne oder bundesinterne Bekanntmachung im internen Teil der Jobbörse der Republik Österreich erfolgen. Wir sind der Auffassung, dass jede Stelle im Bundesdienst öffentlich ausgeschrieben werden sollte. Aus diesem Grund wollen wir § 20 Abs 2 er­satzlos streichen.

Da mit dieser Streichung nur ein Absatz übrig bleiben würde, sollte die Absatzbe­zeichnung dieses ersten Absatzes entfallen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.

Ich darf den Herrn Beamtenminister und Vizekanzler recht herzlich bei uns begrüßen.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Blimlinger. Bei ihr steht das Wort. – Bitte, Frau Abge­ordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 191

15.50.17

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es geht um die Novelle des BDG, des VBG und des Ausschreibungsgesetzes. Der wirklich zentrale Punkt ist eigentlich, dass die Regelungen in Bezug auf das Homeoffice für Beamte und Vertrags­bedienstete denen für die Privatwirtschaft gleichgestellt werden.

Im BDG und VBG ist ja noch der etwas altertümliche Begriff Telearbeit in Verwendung. Das heißt, Telearbeit – sprich Homeoffice – war da schon zu einem Zeitpunkt möglich, als das in der Privatwirtschaft eigentlich noch mehr oder weniger verboten war bezie­hungsweise Arbeitgeber das nicht wollten. Es gab ja immer wieder das seltsame Bild, dass man, wenn man im Homeoffice ist oder Telearbeit macht, nicht arbeitet – und des­wegen müssen Menschen in den Büros sitzen. Das hat sich durch Corona Gott sei Dank ganz grundlegend geändert und die Regelungen sind diesbezüglich angepasst worden. Das heißt, es ist zum Beispiel möglich, dass der Beamte, die Beamtin ihr eigenes IT-Equipment verwendet – das ist auch immer eine Sicherheitsfrage – und dafür wie auch in der Privatwirtschaft eine Aufwandsentschädigung erhält.

Der zweite Bereich betrifft – mein Vorredner hat das angesprochen – die Frage der Aus­schreibungen, also die Änderung des Ausschreibungsgesetzes. Da geht es ja darum, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren, sozusagen kumuliert in den nächsten fünf Jahren, ungefähr die Hälfte der Bediensteten des Bundes – Beamte/Beamtinnen, Ver­tragsbedienstete – in den Ruhestand versetzt werden beziehungsweise in Pension ge­hen. Da muss ein System etabliert werden, mit dem es möglich ist, schneller und flexibler zu reagieren.

Wir wissen, und das will ich gar nicht bestreiten, dass es auch im Bundesdienst, wie in allen anderen Bereichen, da und dort so etwas wie Nepotismus gibt – aber das ist na­türlich nichts, was sich durch die Änderung des Ausschreibungsgesetzes verschärfen wird. Ganz im Gegenteil ist es dadurch viel eher möglich, Flexibilität zu zeigen und trans­parentere Kriterien zu schaffen. Ganz verhindern wird man es nicht können, das wissen Sie. Vor allen Dingen ist der zentrale Punkt angesichts der Notwendigkeit, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, dass es eigentlich gewissermaßen in der Hoheit der Dienststelle liegen soll, zu entscheiden, ob zuerst intern – sei es sozusagen wirklich dienststellenintern oder bundesintern – und dann extern ausgeschrieben wird. Das heißt, dass es dann auch Ausschreibungen in den kleineren Einheiten – also dort, wo man eigentlich weiß, wie es funktioniert – geben soll.

Wir unterstützen das natürlich sehr stark, um diese Flexibilität zu ermöglichen und mit der Perspektive agieren zu können, geeignetes Personal für die in den Ruhestand zu versetzenden und in Pension gehenden Bundesbediensteten zu finden.

Im Übrigen bin ich nach wie vor der Meinung (Abg. Hörl: ... das Heeresgeschichtli­che ...!), dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Yildirim. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.


15.54.08

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einer Danksagung begin­nen, und zwar möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ganz herzlich bedanken: dafür, dass sie in der Covid-19-Krise das Land am Lau­fen gehalten haben; dafür, dass sie in schwierigen Zeiten bewiesen haben, mit welchen geringen Ressourcen sie effizient und flexibel einsatzfähig sind.


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Ich erinnere in dem Zusammenhang an all jene Frauen und Männer, die im Gesundheits­system gearbeitet haben, an all jene im Sicherheitsbereich, die Polizistinnen und Polizis­ten, die ja auch ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt haben, weil anfangs sogar Schutzvor­richtungen beziehungsweise -mittel gefehlt haben. Ich erinnere daran, wie flexibel und effizient die Bediensteten der Finanzämter gearbeitet haben, und daran, wie das AMS an dem Kurzarbeitsmodell beteiligt war, oder eben daran, wie die Gerichtsbarkeit in äu­ßerst schwierigen Phasen den Rechtsstaat gepflegt hat.

Das zu erwähnen ist ganz wichtig, weil ich natürlich nicht davon absehen möchte, Kritik daran anzubringen, was die Krise eigentlich wieder einmal sehr deutlich zutage gebracht hat: Kritik dahin gehend, dass es eigentlich skandalös ist, im öffentlichen Dienst derma­ßen zu kürzen. Das ist passiert, und zwar ist es die Handschrift der ÖVP. Man muss auch einmal in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, dass ja nicht nur die Justiz, son­dern in weiten Kreisen auch die Verwaltung wirklich kaputtgespart wurde.

Erinnern Sie sich, sehr geehrte Damen und Herren, an jene Situation, als bedienstete Leiharbeitskräfte innerhalb der Post zum Thema geworden sind? – Wir haben unsere Aufmerksamkeit dorthin gelenkt, weil es in dem Bereich natürlich auch Cluster gegeben hat. Anstatt zu sehen, dass es eine gut funktionierende, gut unterstützte Verwaltung gibt, mussten wir zum Ausdruck bringen, dass da eigentlich mit Tricksereien wie Leiharbeits­kräften Personalkosten im Sachaufwand geparkt wurden.

Kommen wir zum Ausschreibungsgesetz: Wir werden diesem Gesetzentwurf und der Regierungsvorlage zustimmen, weil er grundsätzlich eine Verbesserung bedeutet. Na­türlich wollen auch wir, dass die besten und geeignetsten Arbeitskräfte angestellt wer­den, und nicht jene mit Parteibuch, egal welcher Couleur. Das wäre ganz wichtig, und daran werden wir arbeiten müssen.

Es ist aber auch bemerkenswert, dass die Änderung eigentlich auch dazu geführt hat, dass wir teilweise Dienstposten bis zu ein halbes Jahr lang nicht besetzen können, weil eben so kompliziert zuerst in der Region gesucht wird, dann überregional und dann erst extern ausgeschrieben wird. Wir verlieren die Leute – nicht nur weil es so viel Zeit kostet, sondern auch weil in Berufsgruppen immer noch Menschen in der öffentlichen Verwal­tung Vollzeit beschäftigt sind, die mit dem Einkommen kein Auskommen haben.

Ich erinnere in dem Zusammenhang zum Beispiel an Schreibkräfte in Kanzleien bei or­dentlichen Gerichten. Es finden sich keine Arbeitskräfte, obwohl man geglaubt hat, in der Krise mit dieser hohen Arbeitslosigkeit würden sich mehr Menschen beim öffentli­chen Dienst bewerben. Das Interesse nach sicheren Arbeitsplätzen wäre da, aber ich denke, es ist auch unsere Aufgabe, zu schauen, dass die Arbeit neu bewertet wird, dass das Besoldungsrecht auch entsprechend angepasst wird und die Leute ihrer Leistung entsprechend gerecht entlohnt werden.

Arbeiten wir daher gemeinsam darauf hin, dass die am besten geeigneten Menschen an den richtigen Posten sind und nicht jene mit dem entsprechenden Parteibuch! – Ich dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.


15.58.10

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Ja, wir sprechen heute bei der Änderung im BDG über die Dienstrechts-Novelle 2021. So nennt sich das Ganze, aber es handelt sich dabei natürlich um ein Novellchen und um keine Novelle. Diese Novelle ist im Großen und Ganzen eigentlich nur eine Anpas­sung an die Privatwirtschaft und eine kleine Änderung im Ausschreibungsgesetz; der große Wurf ist sie also nicht, das muss man so festhalten.


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Wir Freiheitlichen haben im Ausschuss noch versucht, ein bisschen einen großen Wurf zu machen, und haben da auch Anträge eingebracht – aber die wurden, wie es natürlich bei dieser Bundesregierung so Usus ist, alle vertagt, schubladisiert und auf die lange Bank geschoben. Das wären zum Beispiel dringend notwendige Änderungen für mehr Gerechtigkeit im Disziplinarrecht gewesen; das wäre eine Änderung im Besoldungsrecht gewesen, dass man die vielen Nebengebühren und Zulagen im Grundgehalt widerspie­gelt; und das wäre auch die sogenannte Ballungsraumzulage für Polizistinnen und Poli­zisten gewesen, die auf Dienststellen unter besonders erschwerten Bedingungen ar­beiten, von denen aus diesem Grund ein Großteil auch die Versetzung auf eine andere Dienststelle beantragt hat. Das hat allerdings keine Zustimmung gefunden.

Es wurde gesagt: Wir werden das bei der nächsten Reform erledigen, wir werden das angehen, wir werden das machen. Enttäuschend war der Beamtenminister, der Vize­kanzler, der ganz anders als noch im Herbst 2020 geklungen hat, bei dem man das Gefühl hatte: Das ist halt so, ergeben wir uns dem Ganzen!

Eigentlich hatte ich das Gefühl, dass der Beamtenminister da gar nichts machen will. Und da muss ich schon sagen, ich glaube, dass es für die vielen, vielen Bundesbediens­teten, die ja unter Vizekanzler Kogler zu dienen haben, fast schon besser wäre, der Vi­zekanzler würde sich mehr um Kunst und Kultur kümmern und eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär für das Beamtenwesen einsetzen, denn da, glaube ich, ist leider Gottes nicht viel zu erwarten. Von der ÖVP als ehemaliger – abgedankter – Partei des öffentlichen Dienstes war das eigentlich im Ausschuss eine reine Bankrotterklärung, da kam überhaupt nichts, sondern auch nur: Ja, machen wir ein bisschen etwas, damit es nicht heißt, wir sind untätig.

Viel zustande gebracht hat die ÖVP aber nicht. Das sind wir aber auch schon gewohnt, weil das schon die letzten Jahre so war, dass bei all den Dienstrechts-Novellen der vorigen Jahre ebenfalls keine großen Würfe dabei waren, man vieles schuldig geblieben ist und sich die ÖVP um die öffentlich Bediensteten überhaupt nicht mehr kümmert. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die ÖVP kümmert sich lediglich um sich selber, und da hat sie ja, wie wir wissen, in letzter Zeit genug zu tun. Das ist leider enttäuschend.

Wir werden diesem Novellchen im Dienstrecht zustimmen, aber, wie gesagt, wir Freiheit­liche sind natürlich sehr enttäuscht, dass da wieder einmal für die vielen öffentlich Be­diensteten in diesem Land, die auch in der Krise Großartiges geleistet haben, dienst­rechtlich nicht mehr passiert ist und, wie man im Ausschuss vernehmen konnte, auch in nächster Zeit nicht mehr passieren wird, leider Gottes. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Ham­mer. – Bitte. (Abg. Lausch: Das Beste kommt zum Schluss!)


16.02.01

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler und Beamtenminister! Das greife ich gerne auf, Herr Kollege Lausch, wenn Sie meinen, das Beste kommt zum Schluss. Danke für die Ankündigung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf Sie aber eh ein bisschen aus Ihrer Welt, die Sie sich bei vielen Themenbereichen zimmern, wieder herausholen. Wenn Sie sagen, die Freiheitlichen wären die wahren Vertreter des öffentlichen Dienstes und die ÖVP hätte da abgedankt (Beifall des Abg. Lausch), dann darf ich Ihnen nur in Erinnerung rufen, wie die letzten Wahlen im öffentli­chen Dienst, die Bundesvertretungswahlen, ausgegangen sind: Soweit ich mich erinnern kann, war das ein Debakel für die Freiheitlichen – und die GÖD und die FCG haben dort


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hervorragend abgeschnitten, und das ist die Arbeit der ÖVP und der Gewerkschaft öf­fentlicher Dienst für die Beamten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lausch: Die Arbeit der Parteiwirtschaft!)

Eines sei Ihnen auch noch gesagt, weil Sie den Herrn Vizekanzler und Beamtenminister von der Seite etwas angeflegelt haben. Ich erinnere daran: In unserer Regierungszeit war Vizekanzler Strache Beamtenminister, und mir ist nicht sonderlich viel erinnerlich, was seine Leistungen für den öffentlichen Dienst waren. So viel sei dazu noch gesagt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Worum es bei diesem Entwurf geht, wurde schon gesagt: Wir nehmen Anpassungen vor, die für Beamtinnen und Beamte im Bereich der Telearbeit, im Bereich des Home­office erfolgen. Ich möchte die Gelegenheit vorweg nutzen, mich bei den öffentlich Be­diensteten zu bedanken, sie haben in der Krisenbewältigung wirklich Übermenschliches und Großartiges geleistet, von der Gemeindeebene über die Bezirksverwaltungsbehör­den über die Landesebene bis zu den Bundesbediensteten, um die es bei dieser BDG-Novelle geht. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu sei noch gesagt, weil wir hier nach den Erfahrungen der letzten Monate Anpas­sungen im Bereich der Telearbeit machen: Der öffentliche Dienst war immer schon ein Vorreiter, eigentlich ein Pilot, wenn es darum gegangen ist, flexible Arbeitszeiten und auch Telearbeit durchzuführen. Der öffentliche Dienst war da immer sehr innovativ, und ich glaube, wir gehen jetzt wieder einen Schritt weiter. Es geht um die Rahmenbedin­gungen für die IT-Infrastruktur in den eigenen vier Wänden, dass es Aufwandsentschä­digung für den dadurch entstandenen Mehraufwand gibt, dass es auch Rechtssicherheit gibt, was die Arbeit oder das Eintreten des Arbeitsinspektorats betrifft, und viele andere Klarstellungen.

Was den weiteren Punkt betrifft, die Novellierung des Ausschreibungsgesetzes, da ist einfach wesentlich – und das wurde von Vorrednern auch schon gesagt, wir können es leugnen oder ernst nehmen –: Wir haben einfach aufgrund der demografischen Entwick­lung im öffentlichen Dienst die Notwendigkeit, schnell und flexibel Dienstposten zu be­setzen, und mit dieser Novelle machen wir das möglich. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.


16.04.54

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch zu Beginn die Gelegenheit nutzen, mich bei den vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst für ihre Arbeit in den letzten eineinhalb Jah­ren, für die Erledigung der pandemiebedingt wirklich sehr herausfordernden Tätigkeiten zu bedanken. Ich glaube, das kann nicht oft genug gesagt werden, und das betrifft die Beschäftigten auf allen Ebenen, ganz egal ob auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesebe­ne. (Abg. Lausch: ... der Hammer vorher ...!)

Die Erfahrungen aus dieser Zeit und vor allem auch die Arbeit im Homeoffice schlagen sich jetzt auch in der vorliegenden Gesetzesnovelle nieder. (Rufe und Gegenrufe zwi­schen den Abgeordneten Lausch und Michael Hammer.) Die vorliegende Änderung des Beamtendienstrechts betrifft insgesamt drei wesentliche Punkte – Herr Kollege Lausch, vielleicht können Sie auch zuhören und ein bisschen aufpassen!

Zum einen geht es um die Anpassung der Regelung für die Telearbeit für Beamte, Beam­tinnen und Vertragsbedienstete. Nachdem die Homeofficeregelungen ja für die Privat­wirtschaft bereits verabschiedet wurden, ist es auch im öffentlichen Dienst erforderlich,


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die notwendigen Maßnahmen zu setzen. Unverändert bleibt dabei, dass die Telearbeit wie bisher nur tageweise in Anspruch genommen werden kann.

Zweiter wesentlicher Teil der Änderung dieses Gesetzes ist eine Reaktion auf die bevor­stehende Pensionierungswelle der sogenannten Babyboomergeneration. Rund die Hälf­te der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird in den kommenden 13 Jahren in Pension gehen, und darauf müssen wir logischerweise reagieren, indem wir auch das Ausschrei­bungsgesetz anpassen und sozusagen den Nachbesetzungsprozess auch entspre­chend beschleunigen, damit der Betrieb für uns alle im ganzen Land aufrechterhalten werden kann und es zu keinen Verzögerungen kommt. Die aufnehmende Dienststelle hat dabei immer noch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob nur ressort- oder bun­desintern ausgeschrieben wird oder ob gleich öffentlich ausgeschrieben werden soll. Geeignete interne Bewerber und Bewerberinnen können weiterhin auch bei öffentlichen Ausschreibungen entsprechend berücksichtigt werden.

Die dritte Änderung – und auch das wurde schon angesprochen – in dieser Gesetzes­vorlage ist eigentlich eine Klarstellung, wenn es darum geht, dass Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen private Wohnungen aufgrund des Homeoffice nur dann be­treten dürfen, wenn sie von der zuständigen Person die ausdrückliche Zustimmung dafür bekommen.

Also alles in allem ist diese Gesetzesänderung, dieses Gesetzespaket, in Wahrheit eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten, und logischerweise werden wir Sozialde­mokratInnen dieser Gesetzesänderung auch unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

16.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte.


16.07.54

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vi­zekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Gesetz, das für mich sehr interes­sant ist, weil es mir ganz einfach zeigt, wie es die ÖVP eigentlich immer macht: Da geht der Abgeordnete von der ÖVP heraus und sagt, seiner Partei seien die Beamten so wichtig, bei den Personalvertretungswahlen haben sie so gut abgeschnitten. Da ist mir einmal klar: Wenn der Postenschacher so gemacht wird bei der ÖVP, wie es der Herr Bundeskanzler mit Herrn Schmid macht (Abg. Zarits: In Kärnten ...!), kann so eine Per­sonalvertretungswahl natürlich nicht anders ausgehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube aber, ihr von der ÖVP überseht eines: Ihr seid eine Wirtschaftspartei (Abg. Taschner: Ja!) und immer der Meinung: Geht es der Wirtschaft gut, geht es uns allen gut! (Abg. Taschner: Ja! – Abg. Baumgartner: Eh klar!), und wenn es dann zur Krise kommt, dann vergesst ihr, Beamte nachzunominieren. Ihr wisst seit Jahren, dass gebur­tenstarke Jahrgänge sind, dass die nächsten schon hätten eingeschult werden müssen, dass da Leute einfach angearbeitet werden müssen, dass Menschen - - (Abg. Michael Hammer: Eingearbeitet, nicht angearbeitet!) – Ja, eingearbeitet, danke für die Korrektur. Das ist ganz wichtig, dass du mich da ausbesserst, denn jetzt hast es du dann auch verstanden, das ist super. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Taschner: ... der die Korrektur versteht!) – Ich weiß, es stört euch, wenn man etwas gegen euch sagt, was die Wahrheit ist.

Die Leute in Österreich werden verstehen, was ich sage. Euch stört es, wenn man sagt, dass ihr auf die Beamten in den Gemeinden, in den Ländern, in den Ministerien vergesst. Ihr müsst bitte schauen, dass es da genügend Leute gibt, denn wenn wieder so eine Krise kommt, werdet ihr die ganz dringend brauchen – nicht die Wirtschaftsbosse und die Konzerne, sondern diese Menschen werdet ihr brauchen, und die habt ihr in Zukunft einzuschulen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Ich bin auch Lehrlingssprecher meiner Partei. Vor eineinhalb Jahren habe ich zu euch gesagt: Nehmt Lehrlinge auf! Die Jugend braucht Arbeit. – Ihr macht nichts in diese Rich­tung, und deshalb, glaube ich, wird diese ÖVP in Zukunft ganz, ganz finster dreinschau­en und die Freunde Kurz und Schmid werden das durch die Wählerinnen und Wähler schon noch merken. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Baba und Freundschaft!)

16.10


16.10.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich vorab fragen, ob wir abstimmen können: SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ?

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 939 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Daher darf ich zuerst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zum Abänderungsantrag des Kollegen Scherak betreffend Artikel 3.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich darf diejenigen, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Wer dafür ist, wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit.

Dritte Lesung: Wer in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich, dies auch dementsprechend kundzutun. – Das ist das gleiche Abstimmungsverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich danke dem Herrn Vizekanzler für seine Anwesenheit.

16.11.579. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1777/A der Ab­geordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1003 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 790/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung (1004 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1775/A der Ab­geordneten Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird (1005 d.B.)


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12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pan­demiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1006 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 294/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausführungs­gesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Adaptierung des Sozialhilfe-Grund­satzgesetzes (1007 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunk­ten 9 bis 13, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Ich darf den Herrn Bundesminister für Gesundheit und Soziales recht herzlich bei uns begrüßen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Frau Abgeordneter Belakowitsch das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Abgeord­nete.


16.13.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernseh­geräten! Jetzt sind wir bei Agenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales, und das ist eine Reihe von Anträgen, die wir jetzt verhandeln.

Das Erste ist ein Initiativantrag von Abgeordneten der Regierungsparteien. Darin geht es darum, dass die sogenannten Community Nurses, die Gemeindeschwestern, einge­führt werden sollen – eine Idee, die es schon immer wieder einmal gegeben hat, die auch in den skandinavischen Ländern relativ erfolgreich umgesetzt wird, ein Bindeglied. Wir werden dem unsere Zustimmung geben, wenngleich dieser Antrag in Wahrheit nicht das ist, was man sich erwarten würde.

Seit dem Ministerratsvortrag von 2019 – noch unter der schwarz-blauen Regierung – ist beim Thema Pflege genau gar nichts mehr weitergegangen und gar nichts mehr passiert. Herr Minister, man hat den Eindruck, Sie haben überhaupt keinen Plan, in welche Rich­tung es gehen soll. Wir bekommen wenige Stunden vor dem Ausschuss einen Abände­rungsantrag, der relativ umfangreich ist, hingeknallt – das ist irgendetwas irgendwo hin­gestellt.

Das Gesamtpflegekonzept fehlt mir, Herr Bundesminister, das würden sich die Bürger in unserem Land erwarten. Umso trauriger und umso enttäuschender finde ich es, dass es wieder eine Ablehnung betreffend Bundespflegegenossenschaft gibt. Wir haben das damals auch in die Regierungsverhandlungen eingebracht. Es war Teil der Verhand­lungsmasse, die es damals hätte geben sollen, die in einem Ministerratsvortrag geendet hat. Das ist jetzt wieder alles vom Tisch. Wir gehen jetzt wieder dorthin zurück, wo wir 2017 im Pflegebereich waren. Wir machen da einmal ein Stückerl und dort ein Stückerl, aber in Wirklichkeit fehlt ein großer Wurf. Diesbezüglich würde ich hoffen – aber ich habe bei Ihnen, Herr Minister, leider Gottes, wenn man sich so Ihre medialen Auftritte anschaut, ganz wenig Hoffnung –, dass Sie tatsächlich willens sind, irgendetwas für das Land weiterzubringen.


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Was auch noch ansteht: Es geht um die Mindestsicherung beziehungsweise um die So­zialhilfe neu. Es gab ein neues Gesetz, das von den linken Parteien beim Verfassungs­gerichtshof eingebracht wurde. Man wollte das gesamte Gesetz heben – das ist zum Glück nicht gelungen. Was gehoben worden ist, waren die Deutschkenntnisse für Per­sonen, die Deutsch nicht beherrschen. Jetzt sieht man ja, was da herauskommt. Man braucht nur nach Wien zu schauen: Wir haben einen mutmaßlichen Mörder, einen Af­ghanen, der 60 000 Euro Sozialhilfe von der Stadt Wien bekommen hat, aber bei einem Verhör nicht Deutsch reden kann. Er braucht nach wie vor einen Dolmetscher. Da stelle ich mir schon die Frage: Wäre es nicht doch klüger gewesen, vielleicht zu schauen, dass die Leute zuerst Deutsch können, bevor sie die Mindestsicherung in voller Höhe bezie­hen können? Wäre es nicht klug gewesen, einen bestimmten Betrag – so wie wir das damals beschlossen hatten – tatsächlich für den Spracherwerb, für den Deutschkurs zweckzubinden? Ich glaube, wenn man sich anschaut, was in diesem Land abgeht, wäre das der richtige Weg gewesen. Wir stehen auch heute noch dazu.

Nichtsdestotrotz hat die Stadt Wien aber bis heute überhaupt nichts umgesetzt – gar nichts. Es gilt dort immer noch die Mindestsicherung alt. Es ist immer noch so, dass man zur Mindestsicherung zusätzlich Mietbeihilfe ausbezahlt bekommt. Kontrolliert wird in Wien ohnehin sehr schleißig, das ist auch bekannt. Da wird die Mindestsicherung her­geschenkt, da wird mit der Gießkanne ausgeschüttet, wie nur etwas. Das ist alles Steuer­geld, meine Damen und Herren. Wir sehen ja, wer alles in Wien die Mindestsicherung bekommt. Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, Herr Minister. Auch Ihren Vorgänger haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass er das Ausführungsgesetz für die Stadt Wien schreiben soll, wenn er sich nicht dafür einsetzen will, dass die Stadt Wien das macht, wenn sie es nicht kann – was weiß denn ich, was der wirkliche Grund ist, ich glaube, es ist eher ein ideologischer.

Interessant auch – in Richtung ÖVP –: Sie haben das im Ausschuss abgelehnt, und ich gehe davon aus, Sie werden es auch heute ablehnen. Nur: Ich möchte Sie schon daran erinnern, was Ihr Spitzenkandidat, Minister Blümel, im letzten Wahlkampf in Wien – im Herbst 2020 – ganz groß posaunt hat: Ich werde mich jetzt dafür einsetzen, denn es kann ja nicht sein, dass in Wien noch immer nicht die Gesetze umgesetzt sind. Jetzt weiß ich schon, er ist heute nicht hier, aber vielleicht rufen Sie ihn einmal an und fragen ihn, ob er das tatsächlich gesagt hat. Und warum fallen Sie ihm eigentlich in den Rücken?

Stimmen Sie mit uns mit, dass Wien das jetzt endlich ausführen muss! Es muss endlich auch in Wien die Mindestsicherung Neu umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

16.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ribo. – Bitte.


16.18.02

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist ein guter Tag, das haben wir bereits ein-, zweimal im Zusammenhang mit dem EAG gehört. Heute ist aber auch für die Pflege ein guter Tag. Auch in der Pflege gelingt uns ein Meilenstein, indem wir die gesetzliche Grundlage für Communitynursing schaffen. (Beifall bei den Grü­nen sowie des Abg. Gödl.)

Mit der Einführung von Communitynursing wird ein wesentlicher Beitrag zur bedarfs­orientierten, wohnortnahen und auch niederschwelligen Versorgung in Österreich geleis­tet werden. Was ich aber unbedingt noch einmal erwähnen möchte, weil es auch schon in den Medien Thema war: Communitynursing soll nicht als Konkurrenz zu bereits be­stehenden Angeboten in der Pflege gelten. Die Communitynurse wird in einer Gemeinde, in einer Region in das System, das dort bereits besteht, eingebettet und ist keine Kon­kurrenz zum Beispiel zur mobilen Krankenpflege. Die Communitynurse soll in Zukunft


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auf regionaler Ebene die zentrale Anlaufstelle für Pflegefragen sein – für Menschen, die Hilfe, die Unterstützung brauchen, für Betroffene, aber natürlich auch für deren Angehö­rige.

Die Realität in der Pflege: Jeder von uns, der sich ein bisschen – sei es jetzt privat oder beruflich – mit dem Thema auseinandersetzt, weiß, dass die Realität eine ganz andere ist. Oft ist man zuerst mit der eingetroffenen Situation überfordert, dann weiß man nicht, wohin man sich wenden soll, welche Anträge man ausfüllen soll, wer jetzt genau für einen zuständig ist – der Bund, das Land, die Gemeinde? – Genau da kommt die Com­munitynurse ins Spiel.

Sie soll in Zukunft – und ich bleibe bei der weiblichen Form, obwohl ich hoffe, es wird auch ein paar männliche Communitynurses geben – eine zentrale Stelle sein, die mit den Betroffenen, mit deren Angehörigen das passende Angebot, das passende Pflege­angebot aussucht und auch bei Behördenwegen unterstützt.

Es soll eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin sein, welche aufsuchend – das ist das Neue –, das heißt auch präventiv, arbeitet, die Menschen bereits vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit besucht und schaut, ob man da eventuell nicht irgendwie mit professioneller Unterstützung auch aktiv vorbeugen könnte. In den skandinavischen Ländern ist es ein Erfolgsmodell, und ich glaube, es wird auch in Österreich ein Erfolgs­modell werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ganz kurz möchte ich hier noch einmal die hohe Belastung der pflegenden Angehörigen erwähnen. Die Communitynurse soll pflegende Angehörige entlasten. Wir haben in Ös­terreich circa 900 000 Menschen, die sich pflegende Angehörige nennen. Sie stützen unser Pflegesystem. Ohne diese Personen würde unser Pflegesystem, auch die Lang­zeitpflege, die sie entlasten, total zusammenbrechen. Deswegen freut es mich wirklich, dass die Communitynurses Entlastung für diese Menschen bringen werden.

Wann soll es starten? – Im Herbst starten wir mit der Pilotphase. Das wird aus den Mit­teln der EU finanziert. Wir sprechen da von 54 Millionen Euro, und damit sollen bis 2025 eben 150 Communitynurses in Österreich finanziert werden. Es ist wirklich ein großar­tiges Projekt, und ich freue mich sehr für die Menschen in der Pflege. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Heinisch-Ho­sek. – Bitte sehr.


16.21.55

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte meine Redezeit der Pflege widmen, und ich glaube, dass es, so wie wir heute zu Beginn des Tages bei Tagesordnungspunkt 1 das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sehr euphorisiert und sehr positiv diskutiert haben, jetzt auch einmal an der Zeit wäre – ich erinnere nur an 10 Mil­liarden Euro in 10 Jahren –, dass wir über die Pflege genauso enthusiastisch sprechen und auch gemeinsam, Herr Bundesminister, die nächsten Jahre, da wir wissen, dass der Bedarf enorm werden wird, da wir wissen, dass die Belastung pflegender Angehöriger an die Decke stoßen wird, da wir wissen, dass nicht nur ein Ausbau der institutionali­sierten Pflegeeinrichtungen erforderlich ist, bewältigen. Das bedeutet nicht in jedem Dorf ein Pflegeheim! Das meinten wir auch im Ausschuss schon nicht. Es ist notwendig, die mobile Pflege, die Tagesbetreuung auszubauen. In der Fülle, wie wir Kinderbetreuungs­einrichtungen haben, müsste es auch Pflegeeinrichtungen, Tageseinrichtungen für Se­niorinnen und Senioren geben, die das brauchen.


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Wir nehmen heute einen ganz kleinen Stein aus dem ganz großen Pflegereformbedarf heraus, was gerade von der Frau Kollegin zu Recht gelobt wurde. Auch wir begrüßen das. Die 54 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds der EU, die dafür verwendet werden, bringen aber gerade einmal 150 Personen, die mit je 100 000 Euro gefördert diese Tätigkeit aufnehmen. In unserem Land sind jedoch 2 100 Gemeinden, und ich glaube, es wäre dringend an der Zeit, aus dem Pilotprojekt gleich etwas Größeres zu machen und zu schauen, dass in jeder Gemeinde, in jeder größeren Einheit auch so eine Communitynurse tätig wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Eigentlich hätten wir ja die Aktion 20 000 gehabt, mit der es auch möglich gewesen wäre, diplomierte Pflegekräfte, die ihren Beruf vielleicht nicht mehr ausüben, weil sie irgendwo etwas anderes gesucht haben und diese Tätigkeit eben in Kommunen ausüben wollten, schon einzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nein, es ist nicht nur um Arbeit suchende Menschen gegangen. Wir hätten das auch über die Aktion 40 000 ausgebaut, die hätte das vorge­sehen. (Zwischenruf des Abg. Gödl.) – Lassen Sie mich weiterreden! Dann hätten Sie gehört, was ich zu sagen habe.

Die 4 Minuten sind schon um. Ich habe 15 Vorschläge mit, die wir gemacht haben, die wir betreffend eine große Pflegereform gemeinsam diskutieren und angehen könnten. Ich glaube, dass es hoch an der Zeit wäre. Eineinhalb Jahre hat das Gesetz über den Ausbau der erneuerbaren Energie gebraucht. Wir dürfen uns nicht so lange Zeit lassen, um über eine große Pflegereform zu reden. Jetzt sind die Handlungsfelder der Taskforce auf dem Tisch. Es ist heute ein kleiner Beitrag, der durch die Bundespflegegeldgesetzno­velle für neue innovative Projekte hereinkommt. Das ist alles noch nicht genug. Wir wer­den eines der wirklich großen Zukunftsthemen hier noch gehörig und auch schon sehr bald zu diskutieren haben. Der Vorlauf ist nämlich oft ein längerer.

Herr Bundesminister, ich würde Sie wirklich dringend ersuchen, dass Sie uns gleich ein­beziehen – Expertinnen und Experten haben jetzt schon Papiere vorgelegt –, damit wir nicht zu lange brauchen, damit ein Pflegenotstand in Österreich, der sich bereits anbahnt und vorherzusehen ist, nicht Wirklichkeit wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gödl. – Bitte.


16.25.47

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Bundesregierung hat sich tatsächlich eine große Reform in der Pflege ganz oben auf die Prioritätenliste gesetzt, und das mit sehr gutem Grund. Laut Statistik beziehen aktuell 466 000 Menschen in Ös­terreich Pflegegeld. Das bedeutet, dass 466 000 Menschen in Österreich Bedarf an Un­terstützung zur Bewältigung des Alltags haben. Wir wissen auch, der größte Pflegedienst in unserem Land sind die pflegenden Angehörigen. Es sind knapp unter eine Million Menschen, wie geschätzt wird, die tagtäglich ihre Familienangehörigen, ihre Bekannten und Verwandten in der Bewältigung des Alltags unterstützen. Wir wissen aus vielen Stu­dien und auch aus persönlichen Gesprächen, dass es der große Wunsch der großen Mehrheit der Menschen ist, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden.

Daher bedarf es auch einer besonderen Unterstützung für diese Pflege zu Hause. Da beginnen wir keinesfalls bei null. Es gibt in allen Bundesländern viele Angebote. Warum in den Bundesländern? – Die Zuständigkeit für Sachleistungen in der Pflege obliegt ja bekanntlich den Bundesländern. Da gibt es von mobilen Diensten über Tagesbetreuung bis hin zu den stationären Einrichtungen viele, viele Angebote.


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Wir sehen auch – das wurde schon angesprochen –, dass der Bedarf an Unterstützung in der Pflege in den nächsten Jahren bedeutend steigen wird. Das hat mehrere Gründe. Einer davon ist, dass wir zum Glück eine höhere Lebenserwartung und damit möglicher­weise auch einen größeren Pflegebedarf haben. Natürlich ändern sich aber auch die familiären und sozialen Strukturen. Daher ist wichtig, dass wir bei dieser Pflegereform, genauso wie es Frau Kollegin Heinisch-Hosek gesagt hat, sehr umfassend vorgehen.

Was wir sicher brauchen, sind innovative Projekte. Mit der Änderung des Bundespflege­geldgesetzes wollen wir innovative Projekte ermöglichen. Wir zielen dabei – das hat meine Kollegin Bedrana Ribo ja schon genau ausgeführt – genau darauf ab, in den Gemeinden, in den Regionen Communitynurses zu installieren. Communitynurses sind wichtig, und auch das wurde bereits gesagt, nicht um bestehende Angebote zu verdrängen, nicht um beste­hende Angebote zu ersetzen, sondern um ein zusätzliches Angebot zu schaffen, und zwar ein niederschwelliges Angebot, einen niederschwelligen Zugang zur Pflege insgesamt.

Eine Communitynurse soll eine erste Ansprechperson sein, wenn Pflegebedarf entsteht. Eine Communitynurse, die die Strukturen vor Ort gut kennt, soll auch eine koordinie­rende Funktion haben, dann auch das richtige Setting anbieten, wie man so schön sagt, und in der Beratung tätig sein.

Ganz wichtig ist aber auch – und das wurde bisher noch nicht gesagt –, dass wir ent­schieden in die Prävention investieren müssen. Es muss uns gelingen, uns gemeinsam gelingen – das kann eine Aufgabe der Communitynurse sein –, Maßnahmen zu setzen, damit die gesunden Lebensjahre mehr werden und wir die Pflegebedürftigkeit möglichst hinausschieben können. Dazu braucht es ganz gezielte Programme, und auch das könnte und sollte in Zukunft eine Aufgabe der Communitynurses sein.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir beginnen jetzt tatsächlich mit der Umsetzung verschiedener Schritte der Pflegereform, die diese Bundesregierung wie gesagt als Priorität erkannt hat. Einer davon sind die Communitynurses. Wir werden heute zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Bereich des Arbeitsmarkts noch kurz über Fachkräftestipendien reden. Es ist höchst an der Zeit, gemeinsam mit Gemeinden und Ländern Schritt für Schritt vorwärts zu kommen. Der Bedarf ist groß, aber gemein­sam werden wir die Pflegereform ganz sicher meistern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fiedler. – Bitte.


16.30.05

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minis­ter! Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Grundsätzlich ist es in Ord­nung, innovative Pflegekonzepte und -projekte über den Bund zu fördern. Allerdings ist diese Gesetzesnovelle bis auf vier Überbegriffe reichlich unspezifisch. Man hat den Ein­druck, das Ministerium weiß nicht konkret, was es fördern will, legt aber schnell irgend­etwas vor, um irgendwie Mittel aus dem EU-Recoveryfund zu bekommen. Ob das der Sinn der Sache ist, bezweifle ich.

Gerade der Gesundheitsminister, der selbst Arzt in einer Primärversorgungspraxis war, sollte wissen, dass die niedergelassene Pflege bei der Vergütung in der Luft hängt und von länderspezifischen Vereinbarungen abhängt. Daher bräuchte es für die niedergelas­sene Pflege – analog zu den Ärzten – dringend einen Abrechnungskatalog mit der So­zialversicherung.

Warum es für Pflegeprojekte EU-Fördermittel aus dem Recoveryfund braucht, ist mir auch schleierhaft. In England und in den skandinavischen Ländern wird die Pflege in der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 202

Primärversorgung schon längst flächendeckend eingesetzt – ganz einfach deshalb, weil es die Versorgung verbessert und die Spitäler entlastet.

Warum man in Österreich mit guten Projekten, die keiner EU-Förderung bedürfen, so lange zuwartet, bis es eine EU-Förderung gibt, ist unverständlich.

Um konkrete Vorschläge vorzulegen, bringe ich jetzt zwei Anträge ein: einen Antrag zum Abrechnungskatalog für die Pflege mit der Sozialversicherung und einen Antrag zu den Schoolnurses. Mit diesen sinnvollen Maßnahmen, die sich ganz ohne EU-Förderung von selbst rechnen, hätten wir schon längst beginnen können.

Ich bringe daher folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abrech­nungskatalog für die Primärversorgungspflege mit der Sozialversicherung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, anhand von internationalen best-practice-Beispielen den Tätigkeitsbereich der Primärversorgungspflege zu definieren, einen Abrechnungskatalog für die Primärversor­gungspflege mit der Sozialversicherung voranzutreiben und dafür ein Finanzierungsmo­dell von Bund und Ländern zu hinterlegen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „School Nurses für Schulen in Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine praktikable Vorlage zur Einführung von School Nurses an Österreichs Schulen zu erarbeiten und dem Parlament umgehend zuzuleiten.“

*****

In Sinne der adäquaten Pflege in Österreich bitte ich um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.32

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abrechnungskatalog für die Primärversorgungspflege mit der Sozialversiche­rung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 115. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1777/A der Abgeordneten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 203

Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1003 d.B.) - TOP 9

Mit der Etablierung der Primärversorgungszentren und -netzwerke (Gesundheitsre­form 2013) wurde die Pflege in der niedergelassenen medizinischen Versorgung deut­lich aufgewertet. Was jedoch immer noch fehlt, ist ein Abrechnungskatalog mit der Kran­kenversicherung, wie es diesen in der ärztlichen Versorgung bereits gibt. Durch den feh­lenden Abrechnungskatalog wird nicht nur die Etablierung der Pflege in der Primärver­sorgung erheblich erschwert, sondern auch die Verbreitung der selbständigen, niederge­lassenen Pflege. Gerade in Zeiten des niedergelassenen Ärztemangels macht es des­halb Sinn, darüber nachzudenken, welche nicht klassisch pflegerischen Leistungen die niedergelassene Pflege im niedergelassenen Bereich übernehmen könnte. Die MedUni Graz hat sich diesbezüglich die Mühe gemacht, das Leistungsspektrum der Primärver­sorgungspflege im internationalen Umfeld zusammenzutragen. Der Umfang der durch Pflegekräfte übernommenen Tätigkeiten in der Primärversorgung ist dabei international sehr groß. Das Leistungsspektrum umfasst so einfache Leistungen bis hin zu umfassen­dem Management, inklusive Diagnostik, Therapie, Patient_innenschulungen und Bera­tungen. International spricht man hierbei von „Practice Nurses“, deren primäre Aufgabe in der Unterstützung der Allgemeinmediziner_innen liegt, und andererseits die „Advan­ced Nurse Practitioners“, die auf der Grundlage einer vertieften Ausbildung einen erwei­terten Kompetenzbereich haben. Diese sind mitunter auch in Hausarzt substituierender Position tätig.

Die Ergebnisse aus den Übersichtsarbeiten konnten insgesamt 17 unterschiedliche Tä­tigkeitsbereiche der Primärversorgungspflege zuordnen:

•             Management von Patient_innen mit chronischen Erkrankungen

•             Management von Patient_innen mit Diabetes mellitus

•             Management von Patient_innen mit Asthma bronchiale

•             Inkontinenzmanagement

•             Management von Patient_innen mit rheumatoider Arthritis

•             Management von Patient_innen mit Parkinson-Syndrom

•             Risikofaktorenmanagement von Patient_innen mit kardiovaskulären Erkrankungen

•             HIV-/AIDS-Management

•             Wundmanagement

•             Management von Patient_innen mit Hauterkrankungen

•             Management von Patient_innen mit gastrointestinalen Beschwerden

•             Management von Patient_innen mit malignen Erkrankungen und Strahlentherapie

•             Untersuchung und Beratung von Personen mit allgemeinen und akuten, nicht-              kritischen Gesundheitsbeschwerden

•             Patient_innenerstkontakt und weiterführende Betreuung

•             Erstkontakt bei Personen mit dringlichem Konsultationswunsch

•             Alkoholberatung

•             HIV-Screening

•             Koloskopie-Screening

Quelle: https://pflegewissenschaft.medunigraz.at/forschung/pflegefachkraefte-in-der-haus­arztpraxis/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 204

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, anhand von internationalen best-practice-Beispielen den Tätigkeitsbereich der Primärversorgungspflege zu definieren, einen Abrechnungskatalog für die Primärversor­gungspflege mit der Sozialversicherung voranzutreiben und dafür ein Finanzierungsmo­dell von Bund und Ländern zu hinterlegen."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kol­legen

betreffend School Nurses für Schulen in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte in der 115. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1777/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1003 d.B.) – TOP 9

Im Kapitel Prävention und Gesundheitsförderung des türkis-grünen Regierungspro­gramms findet sich auf Seite 266 u.a. der Passus „Aufwertung und Aufbau eines Sys­tems von School und Community Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung“.

Dass Schulen nicht nur Orte des Wissenserwerbs sondern ganz zentrale soziale Orte für Kinder und Jugendliche sind, die bei entsprechender Ausstattung und guten Rahmen­bedingungen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der physischen als auch psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und dadurch auch deren Familien leisten können, hat uns nicht zuletzt die Pandemie deutlich vor Augen geführt.

Laut Österreichischer Gesundheitsbefragung 2019 (Statistik Austria) leiden von insge­samt 1,1 Millionen Schüler_innen in Österreich rund 190.000 an einer chronischen Er­krankung wie Asthma Bronchiale, Diabetes, Epilepsie, Rheuma juvenile, Mukoviszidose, das Adrenogenitale Syndrom oder auch Krebs. Diese vulnerable Gruppe hat spezielle Herausforderungen, mit denen sie zurechtkommen muss, die betroffenen Schüler_innen brauchen besondere Begleitung und Betreuung, um den Schulalltag meistern zu können.

Diese Betreuung können und sollen Pädagoginnen und Pädagogen nicht leisten, und es sollte auch nicht zu deren Aufgabe gemacht werden. Die Möglichkeit der „… Übertra­gung ärztlicher Tätigkeiten an Lehrpersonen, Verhalten im Notfall“ wie im Rundschreiben Nr. 13/2019 vom Bildungsministerium diesbezüglich kommuniziert, ist dahingehend ab­solut kritisch zu betrachten.

Auch das System der Schulärzt_innen in Österreich ist nicht auf durchgängige Anwesen­heit an den Schulen ausgelegt, die medizinische Behandlung von Schüler_innen im Krankheitsfall zählt nicht zu ihren Aufgaben. In der Funktion der Gesundheitsvorsorge haben Schulärzt_innen die Aufgabe, den Schüler_innen bzw. deren Eltern Krankheits­symptome und potentielle Fehlentwicklungen aufzuzeigen, die Krankenbehandlung ob­liegt nicht mehr ihnen sondern den Haus- oder Fachärzt_innen.

Den Anspruch und Grundgedanken der Schulgesundheitspflege, den Gesundheitszu­stand der Schüler_innen nachhaltig zu bewahren und zu fördern, können jedoch im Ge­sundheitssystem verankerte School Nurses sehr gut erfüllen. School Nurses, wie es sie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 205

in anderen Ländern wie etwa den USA, Großbritannien oder auch Frankreich schon lange erfolgreich gibt. In Finnland und Schweden gibt es mindestens eine School Nurse an jeder Schule, auch in anderen skandinavischen Ländern werden School Nurses ein­gesetzt.

School Nurses nehmen als frühe Hilfe im Setting Schule in Bereichen wie Bildung, Ge­sundheit und Soziales Einfluss, indem sie als erste Ansprech- und Vertrauenspersonen Kindern, deren Eltern und Lehrenden in Gesundheits- und Sozialbelangen unterstützend zur Seite stehen und bei Bedarf zu anderen Berufsgruppen weitervermitteln. Sie sind für die Versorgung bei Akuterkrankungen und Erste Hilfe bei Unfällen vor Ort. Außerdem kümmern sie sich um die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern, unterstützen chronisch kranke und/oder Kinder mit Behinderungen und in­formieren und beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer.

Sie stellen ein wertvolles Bindeglied zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, behan­delnden Ärztinnen und Ärzten und Schülerinnen und Schülern bei chronischer Krankheit oder Behinderung von Schülerinnen und Schülern dar und leisten einen erhebliche Bei­trag zur gesundheitlichen Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen.

Mit der Gesundheits- und Krankenpflegenovelle 2016 wurde im Berufsbild des gehobe­nen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ‚Schulgesundheitspflege‘ als neu­es Handlungsfeld aufgenommen. Damit folgte die damalige Regierung Empfehlungen, die schon seit Jahren auf die Notwendigkeit einer solchen Versorgung hinwies. Bereits 2011 empfahl das IHS eine derartige Maßnahme, um die Versorgung von chronisch kranken Kindern zu verbessern, zusätzliche Zielgruppen zu erreichen und die Integration von verschiedenen Gesundheits- und Sozialberufen in der Versorgung von Kindern zu verbessern.

Gerade in Zeiten der Pandemie und deren Auswirkungen vor allem auch auf Kinder und Jugendliche ist gemeinsamer politischer Wille jenseits von Zuständigkeits- und Kompe­tenzdiskussionen gefordert, um diese gesundheits-, bildungs- und gesellschaftspolitisch so wesentliche Maßnahme endlich auf den Weg zu bringen.

https://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/4/index.html?includePage=detailedView&sectionName=Gesundheit&pubId=794

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/rs/2019_13.html

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_75/BGBLA_2016_I_75.pdfsig

https://pflege-professionell.at/school-health-nursing-mehr-chancengleichheit-gesundheit-und-bildung-in-oesterreich

https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/3152/1/hsw11_1d.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine praktikable Vorlage zur Einführung von School Nurses an Österreichs Schulen zu erarbeiten und dem Parlament umgehend zu­zuleiten."

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 206

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die beiden Anträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. Das Wort steht bei ihm. – Bitte, Herr Abgeordneter.


16.32.46

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Last, but not least: Sehr geehrter Herr Minister! Vorneweg muss ich jetzt natürlich auch noch kurz auf die Communitynurses eingehen.

Meine Kollegin Götze hat heute in der Früh beim Thema EAG gesagt, sie wurde in den letzten Wochen so oft gefragt: Wann kommt endlich das EAG? – Und das, was das EAG im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist, ist das Thema Communitynurses im Be­reich der Gesundheitsversorgung. Auch da habe ich in letzter Zeit sehr, sehr oft gehört: Wann kommen die endlich? Wann gehen wir da endlich in die Umsetzung?

Es gibt auch schon sehr viele Vorschläge und auch sehr viele Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter im Gesundheitsbereich, die sich auch schon bei uns gemeldet haben, auch im Ministerium, soweit ich das mitbekommen habe, die eben von sich aus das umsetzen wollen. Also ich bin wirklich froh, dass wir da jetzt in dieses Pilotprojekt hineinkommen, weil das eben auch entsprechend notwendig ist.

Ich möchte aber jetzt eigentlich die Zeit nutzen, um auf das Freiwilligengesetz einzu­gehen – Tagesordnungspunkt 11. Das ist bisher ein bisschen untergegangen. Auch da ist uns etwas gelungen, nämlich die Verlängerung einer Coronamaßnahme. Das hört sich jetzt eher unspannend an, heißt aber nichts anderes, als dass Jugendliche, die im Ausland einen Friedensdienst, einen Gedenkdienst, einen Sozialdienst machen und bei­spielsweise aufgrund der Coronasituation in diesem Land, in dem sie diesen Dienst leis­ten, zurückmüssen, dann hier in Österreich ihren Zivildienst rasch, umgehend fortsetzen und zu Ende bringen können und damit nicht auf Sozialleistungen wie beispielsweise die Familienbeihilfe verzichten müssen. Das ist wichtig.

Es betrifft vielleicht nicht viele Menschen, 2019 waren es 204 Personen, die so einen Dienst absolviert haben, 2017 waren es 128 Personen. Also daran merkt man schon, das kommt an, das wollen junge Menschen machen, sie wollen Österreich im Ausland repräsentieren, und das tun sie damit auch – so wie beispielsweise ein Bekannter von mir, Dorian, der vor vier Jahren fast ein Jahr lang in Auschwitz gearbeitet und dort Öster­reich repräsentiert hat, indem er eben das Andenken an die Opfer der Schoah am Leben gehalten hat, indem er dort aufgeklärt hat, indem er dort mitgearbeitet hat. Diese jungen Menschen leisten wirklich einen ganz, ganz wichtigen Beitrag, sie sind Botschafterinnen und Botschafter Österreichs im besten Sinne, und sie gehören natürlich auch von uns dementsprechend unterstützt.

Das, was wir mit dieser Novelle zum Freiwilligengesetz heute beschließen, ist ein sehr, sehr kleiner Teil dessen, was wir tun können, um sie zu unterstützen, es geht natürlich noch viel mehr. Ich denke, auch das werden wir uns noch einmal anschauen müssen, wie wir diesen Freiwilligendienst, diesen Gedenkdienst, diesen Sozialdienst, diesen Aus­landsdienst noch weiter attraktivieren und vorantreiben können. Aber heute beschließen wir einmal diese Verlängerung bis Ende 2022, um Planungssicherheit sowohl für die Jugendlichen, die diesen Dienst machen, als auch für die Organisationen sicherzustel­len. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mück­stein. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Minister.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 207

16.36.04

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher zu Hause! Ich bin heute besonders stolz auf das Com­munitynursing-Projekt. Ich habe tatsächlich in der eigenen Ordination in den letzten sechs Jahren gesehen, dass dieses Konzept funktioniert.

Wenn man das aber mit Skandinavien vergleicht, wo die Pflege in der Primärversorgung stärker vorhanden ist, dann sieht man, es ist das ein anderes Konzept. Da geht es nicht um Wundpflege, um Infusionen oder um Pflegehausbesuche, um vielleicht zu Hause Wunden zu pflegen, sondern da geht es in erster Linie um Koordination und Information. Das heißt, es geht darum, dass man Informationen an die Angehörigen und an die zu Pflegenden zu Hause bringt und Angebote für sie erstellt. Das ist ganz wichtig, das ist eine koordinierende Tätigkeit.

Mit der Änderung des Bundespflegegeldgesetzes soll jetzt die Grundlage geschaffen werden, um neue, innovative Projekte von Gebietskörperschaften oder Sozialhilfever­bänden, wie eben jenes zum Communitynursing, im Bereich der Pflegevorsorge zu för­dern. Das Communitynursing soll einen wesentlichen Beitrag zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung leisten.

So wird auf regionaler Ebene eine zentrale Ansprechperson etabliert, die erstens Infor­mationen über Angebote zur Pflege und Betreuung koordiniert und weitergibt. Zweitens soll zum Beispiel durch proaktive Hausbesuche oder Sprechstunden die Gesundheits­prävention durch ein frühes Erkennen gesundheitlicher Risikofaktoren gestärkt und ein möglichst langer Verbleib älterer Menschen im eigenen Zuhause gewährleistet werden.

Zum Beispiel ist hier im Sinne eines Geriatric Assessments vorstellbar, dass man rou­tinemäßig alle 75-Jährigen screent, ein Angebot macht, dass man einen Hausbesuch über die Pflege macht und geschaut wird, wo Bedarf besteht. Es geht nicht darum, dass die Communitynurse den Bedarf dann selber abdeckt, vielmehr soll sie das aufschrei­ben, notieren, Angebote machen und eventuell auch koordinieren. Das heißt, wir wollen so erreichen, dass ältere Menschen, die in aller Regel zu Hause bleiben wollen, auch wirklich länger zu Hause bleiben können.

Drittens soll die Communitynurse für individuelle Bedarfe beratend zur Seite stehen. So kann – das habe ich gerade ausgeführt – zum Beispiel älteren Menschen geholfen wer­den, wenn sie Angebote zur Unterstützung im Haushalt benötigen.

Wir starten zunächst mit 150 Communitynurses österreichweit als Pilotprojekt. Mein Mi­nisterium hat im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes um 54 Mil­lionen Euro für die Finanzierung des Pilotprojektes Communitynursing angesucht, und das ist auch bewilligt worden. Die Laufzeit für die Abwicklung über den Resilienzfonds der EU erstreckt sich von 2021 bis 2024.

Durch dieses Projekt können österreichweit notwendige Veränderungspotenziale identi­fiziert, analysiert und in weiterer Folge durch eine abschließende Evaluierung – ganz wichtig – zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft genutzt werden.

Ich freue mich, dass dieses Projekt bereits im Herbst starten wird, Schritt für Schritt, und dann in ganz Österreich umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 208

16.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Feichtin­ger. – Bitte.


16.39.39

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 2021 ist das Jahr des Ehrenamtes. Österreich ist das Land der Freiwilligen mit sehr langer Tradition, und das europaweit.

Die Covid-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Säulen der Freiwilligen sind. Als Bür­germeisterin habe ich das zum Beispiel bei den Massentestungen erlebt. Ohne Feuer­wehr, ohne Rettungsorganisation, ohne Freiwillige und ohne die Gemeindemitarbeiterin­nen und -mitarbeiter hätten wir das alles nicht stemmen können. In der ersten Welle der Pandemie waren die Vereine freiwillig bei den älteren Personen unterwegs und haben ihnen Lebensmittel vorbeigebracht oder das eine oder andere Telefonat mit ihnen geführt, damit sie sich nicht so allein fühlen. Das sind alles Themen, die die Freiwilligen abgedeckt haben. – Herzlichen Dank noch einmal von meiner Seite an jeden Einzelnen, der einen Teil dazu beigetragen hat! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Das Jahr des Ehrenamts ist eine gute Gelegenheit, um die Rahmenbedingungen für die Freiwilligen zu verbessern. Die SPÖ unterstützt den vorliegenden Antrag zur befristeten Änderung der Bedingungen für den Auslandsfreiwilligendienst. Was bedeutet das für die Jugendlichen? – Sie haben mehr Planbarkeit, sie haben mehr Sicherheit, wenn zum Bei­spiel Elementarereignisse passieren, wie das aktuell der Fall ist, damit sie dann, wenn sie den Auslandsaufenthalt abbrechen müssen, das Jahr in Österreich mit Sicherheit fortsetzen können und dann auch die Familienbeihilfe nicht verlieren. Ich glaube, das ist eine wichtige Sicherheit für diese jungen Menschen, die sich da freiwillig engagieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nützen wir das Jahr des Ehrenamtes, um gemeinsam die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Freiwilligen zu verbessern! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scheu­cher-Pichler. – Bitte.


16.41.27

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch darüber, dass wir das Pilotprojekt der Communitynurses auf Schiene bringen, wobei mir der Name nicht gefällt. Ich gebe aber auch zu, dass mir noch kein besserer eingefallen ist, denn Gemeindeschwester ist auch nicht gerade prickelnd. Die Communitynurses in Skandi­navien haben ja auch, wie Sie richtig angeführt haben, Herr Bundesminister, eine etwas andere Aufgabe.

Aber ja, gut, dass wir starten, gut, dass wir die Pflegereform in Schwung bringen. Gerade die ältere Generation hat in der letzten Zeit sehr viel zu bewältigen gehabt. Ich möchte auch das Thema der Einsamkeit erwähnen, der wir entgegenwirken müssen. Wir müs­sen mehr fürs Pflegepersonal tun, wir müssen dessen Tätigkeit aufwerten. Wir brauchen mehr Pflegepersonal. Wir haben den Pflegebonus beschlossen, und wir müssen da ein­fach noch mehr tun; aber – und das ist für mich überhaupt das Wichtigste – wir müssen die pflegenden Angehörigen stärker unterstützen. Sie machen die Hauptarbeit. Sie leis­ten wirklich die größte Arbeit in der Pflege in Österreich, und sie brauchen all unseren Respekt und all unsere Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Pflege daheim muss aufgewertet werden, auch das wurde schon gesagt. Da gibt es eine Schieflage. Es sind viele Menschen in Alten- und Pflegeheimen, die auch noch zu


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 209

Hause betreut werden könnten. Da geht es um leistbare Angebote. Da müssen wir mehr tun, und da ist eben auch der präventive Ansatz der Communitynurse sicher ein guter, denn es geht darum, wie der Herr Minister ja auch schon gesagt hat, dass wir präventiv Kontakte zu den älteren Menschen aufbauen, dass wir sozusagen schon vorsorglich über die Angebote – und das geht ja weit über die Pflege hinaus – informieren. Da geht es ja um Serviceleistungen rundum, vom Menüservice über den Notruf bis zu Möglich­keiten digitaler Kommunikation und Sicherheit und vieles, vieles mehr.

Also diese präventiven Hausbesuche halte ich für gut, allerdings werden wir da sehr, sehr viele Communitynurses brauchen. Ich glaube daher, dass es keine Doppelgleisig­keiten geben soll und darf. Das haben Sie ja auch schon ausgeführt, Herr Minister. Ich hoffe, dass das auch wirklich so sein wird. Wir brauchen die Non-Profit-Organisationen vor Ort. Wir brauchen die mobilen Dienste vor Ort, die wissen, wie es geht, die das tag­täglich machen und die das dann auch umsetzen können, denn das Erheben ist das eine, aber das Umsetzen der konkreten Hilfestellungen ist etwas anderes. Daher ist es auch sehr wichtig, dass wir eine Evaluierungsphase einplanen und dann wirklich schau­en, wo die Schwerpunkte gesetzt werden sollen.

Abschließend: Wir müssen alles tun, damit unsere ältere Generation in Würde und bei bester Lebensqualität alt werden kann. Wir haben immer mehr Hochbetagte, Gott sei Dank. Das ist ja das Schönste: dass wir älter werden. Wir müssen alles tun, um das Pflegepersonal, die Pflegekräfte zu unterstützen und aufzuwerten. Wir müssen alles tun, um die pflegenden Angehörigen noch stärker zu unterstützen. Das ist, glaube ich, unser gemeinsames Ziel. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


16.44.43

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! In diesem Block diskutieren wir über mehrere Tagesordnungspunkte. Einer davon ist ein Delogierungspräventionsprogramm, wie es der Herr Sozialminister vor­schlägt, und das klingt natürlich für die Bevölkerung einmal besonders gut. Es soll die unterstützen, die durch die Pandemie in Verzug bei den Mieten gekommen sind, und Obdachlosigkeit verhindern – theoretisch.

De facto enthält die Gesetzesvorlage halt die üblichen Fehler, für genaues Arbeiten ist das Haus ja nicht bekannt. In Wirklichkeit hat das Programm nicht einmal ein Budget von 10 Millionen Euro pro Jahr, und es ist absolut nicht garantiert, dass das Geld auch denen zugutekommt, die es tatsächlich brauchen. Nach dieser Gesetzesvorlage kann auch jemand in den Genuss dieses Zuschusses kommen, wenn er in einer großen Wohnung bei Gemeinnützigen wohnt, und jeder kennt genug Fälle, wo Leute in größeren Wohnun­gen wohnen, als notwendig wäre.

Was wir aber bräuchten und was wir wollen, ist ein Gesetz, das zielgerichtet ist, wo die, die das Geld brauchen, nicht auf der Strecke bleiben. Deswegen bringe ich einen Ab­änderungsantrag ein, der den Minister zu objektiven und sachlichen Förderkriterien ver­pflichten soll, damit das Programm denen dient, die es brauchen, und nicht nur für Über­schriften in der Zeitung.

Die Digitalisierung ist in Österreich nicht sehr weit fortgeschritten, daher verlangt die Ge­schäftsordnung von mir, dass ich Ihnen einen langen Antrag vorlese.

Ich bringe folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 210

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In § 5b. (2) lautet Z1:

„in Mietgegenständen zu Wohnzwecken oder Wohnungen leben, die durch gemeinnüt­zige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemein­nützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, vermietet werden und“

II. In § 5b. (3) Z2 wird die Wortfolge „inklusive Maximalbetrag pro Empfänger“ am Ende nachgestellt

III. In § 5b. (3) Z3 wird die Wortfolge „unter Berücksichtigung eines Richtsatzes, zu dem der Rückstand auf die persönliche wirtschaftliche Entwicklung durch die Pandemie zu­rück zu führen sein muss“ am Ende nachgestellt

IV. Die bisherigen §5b. (3) Z5 bis Z9 erhalten die Zifferbezeichnungen 6 bis 10; folgende Z5 wird vorangestellt: „die Höhe der maximalen Mietzinsen bzw. Nutzungsentgelte bis zu denen eine Förderung beantragt werden kann“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1661/A der Abge­ordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1006 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In § 5b. (2) lautet Z1:

„in Mietgegenständen zu Wohnzwecken oder Wohnungen leben, die durch gemeinnüt­zige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemein­nützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, vermietet werden und"

II. In § 5b. (3) Z2 wird die Wortfolge "inklusive Maximalbetrag pro Empfänger" am Ende nachgestellt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 211

III. In § 5b. (3) Z3 wird die Wortfolge "unter Berücksichtigung eines Richtsatzes, zu dem der Rückstand auf die persönliche wirtschaftliche Entwicklung durch die Pandemie zu­rück zu führen sein muss" am Ende nachgestellt

IV. Die bisherigen §5b. (3) Z5 bis Z9 enthalten die Zifferbezeichnungen 6 bis 10; folgende Z5 wird vorangestellt: "die Höhe der maximalen Mietzinsen bzw. Nutzungs-entgelte bis zu denen eine Förderung beantragt werden kann"

Begründung

Der dem Ausschuss vorgelegte Abänderungsantrag stellt keine ausreichend wirkungs­orientierte Maßnahme dar, um eine zielgerichtete Anwendung auf förderbedürftige Per­sonen anzunehmen. Aus diesem Grund erfolgen mit den obigen Änderungen notwendi­ge Konkretisierungen

Ad I.

Die Änderung von "Mietwohnungen" auf "Mietgegenständen zu Wohnzwecken" ermög­licht auch Personen, die Einfamilien-, Reihenhäuser oÄ mieten, das Ansuchen um eine Förderung. Des weiteren wird durch die Änderung des Strichpunktes auf "und" eine Kombination der Z1 bzw Z2 und Z3 nötig, in der vorgelegten Version waren nur Z2 und Z3 als kombinierte Bedingungen angeführt. Dadurch wäre Mie-ter_innen von Wohnun­gen durch gemeinnützige Bauvereinigungen eine Förderung unabhängig von einer durch die Covid-Pandemie bedingten Notwendigkeit ermöglicht gewesen - wodurch der Zweck des Gesetzes untergraben worden wäre.

Ad II.

Durch die Änderung wird sichergestellt, dass das Ministerium einen Höchstbetrag der Förderung festlegt.

Ad III.

Durch die Änderung wird sichergestellt, dass Mietrückstände aufgrund der Pandemie entstanden sind und nicht aufgrund anderer Umstände. Vorstellbar wäre hier beispiels­weise eine Erhebung von Gehaltseinbußen aufgrund von Kurzarbeit oÄ.

Ad IV.

Mit dem Einfügen der Z5 wird festgelegt, dass nur Wohnobjekte bis zu einem gewissen Richtwert förderwürdig sind und eine förderwürdige Wohnsituation garantiert ist. Die nachfolgenden Ziffern werden dementsprechend angepasst.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Disoski. – Bitte sehr.


16.47.44

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Woh­nen ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein Grundrecht, und das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir wissen, dass coronabedingt in den vergangenen 15 Monaten viele Menschen ihre Jobs verloren haben und damit auch ihr Einkommen. Diese Menschen haben teils befürchtet, dass sie ihre Wohnungen verlieren, weil sie ihre Mieten nicht mehr zahlen können. Die Bundesregierung hat diese Sorgen sehr ernst genommen und des­halb noch im April 2020 ein sehr umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von


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Mieterinnen und Mietern geschnürt. Mit diesem Paket haben wir verhindert, dass Men­schen, die sich Covid-bedingt wegen des Einkommensverlustes vor dem Wohnungsver­lust fürchten mussten, tatsächlich auch von Vermieterinnen und Vermietern vor die Tür gesetzt werden. Damals hat die Justizministerin dafür Sorge getragen, dass Mietverträge bis Ende Juni 2022 wegen Mietzinsrückständen nicht gekündigt werden und drohende Delogierungen nicht stattfinden können.

Jetzt prognostizieren uns ExpertInnen, dass die Zahl der Räumungsklagen und Delogie­rungen infolge der Krise stark steigen wird. Dem müssen wir entschlossen entgegen­steuern, und das tun wir. Wir beschließen heute, dass Mieterinnen und Mieter, die Covid-bedingt ihre Mietzahlungen nicht leisten können, finanzielle Unterstützung aus dem De­logierungsfonds erhalten können. Der Sozialminister stellt Mittel für Projekte zur Verfü­gung, die darauf abzielen, Wohnungslosigkeit zu verhindern, und so können dann bei­spielsweise aus diesem Fonds auch Mietzinsrückzahlungen, die Covid-bedingt sind, übernommen werden. Für diese Delogierungsprävention und Wohnungssicherung ste­hen bis 2023 insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das sind 24 Millionen Euro, mit denen wir verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren und wohnungslos werden, 24 Millionen Euro, mit denen wir Sicherheit geben, nämlich jenen, die nicht wissen, ob sie morgen noch trocken und sicher schlafen können. Wir geben Sicherheit, weil Wohnen ein menschliches Grundbedürfnis und ein Grund­recht ist. Wir geben diese Sicherheit vor allem jenen, die sie brauchen. Das sind unter anderem Alleinerziehende, Geringverdienende, Familien und auch Teilzeitarbeitende. Sie erinnern sich, 90 Prozent davon sind Frauen.

Wesentlich ist, dass der Bund da mit einem NGO-Netzwerk zusammenarbeitet und deshalb die Delogierungsprävention sehr schnell gewährleisten kann. Die Länder und die Gemeinden sind aber nicht aus der Verantwortung entlassen und müssen da natür­lich auch ihren Teil beitragen. In ihre Richtung appelliere ich auch: Nehmen Sie diese Verantwortung an, nehmen Sie sie ernst!

Die Richtlinien zum Fonds, Kollege Loacker, sind in Ausarbeitung und werden vom Mi­nisterium noch erlassen werden.

Ich komme zum Schluss: Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der armutsgefährdeten Personen im Lauf dieser Legislaturperiode um 50 Prozent zu redu­zieren, sie zu halbieren, und diese Zahl werden wir durch die Covid-Pandemie weder relativieren, noch werden wir sie revidieren – ganz im Gegenteil: wir werden unsere An­strengungen zur Armutsvermeidung aufgrund der sozialen Auswirkungen dieser Pande­mie weiter verstärken. Es ist ganz klar, dass es unsoziale Kürzungen im Sozialsystem, Kürzungen des Arbeitslosengeldes und andere Fantasien mit uns Grünen ganz sicher nicht geben wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Minnich.)

16.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Grünberg, bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.51.18

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Österreich ist ein Land des Ehrenamtes. 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Österreich tag­täglich ehrenamtlich. Das entspricht 44 Prozent aller über 15-Jährigen. Das muss man sich einmal vorstellen! Fast die Hälfte aller über 15-Jährigen in Österreich sind ehrenamt­lich tätig, und mit diesem Wert sind wir Europaspitze, wenn nicht sogar Weltspitze. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Ja, es ist tatsächlich so, dass in Österreich das Ehrenamt einen sehr hohen Stellenwert hat, und ich finde, das ist zu Recht so. Wir können wirklich stolz auf den ehrenamtlichen Sektor und natürlich auch den gemeinnützigen Sektor sein. Wir haben auch während der Coronapandemie im letzten Jahr und in den letzten Monaten gesehen, wie stark unsere Gesellschaft zusammengeholfen und sich gegenseitig unterstützt hat.

Nun noch konkret zum vorliegenden Gesetz: Darauf sind schon einige Kolleginnen und Kollegen vor mir eingegangen. Es geht darum, dass mit dieser Änderung im Freiwilli­gengesetz der außerordentliche Freiwilligendienst nun nochmals verlängert wird, und zwar bis zum 31. Dezember 2022. Dieser würde nämlich am 31. August auslaufen. Je­doch ist unserer Meinung nach die pandemische Situation noch nicht so gefestigt, daher verlängern wir dieses entsprechende Rückkehrrecht nochmals bis Ende 2022. Es braucht einfach eine klare Rechtssicherheit, einerseits für die Träger, die diese Zivil- beziehungsweise auch Gedenkdiener ins Ausland schicken, und andererseits braucht es natürlich auch Sicherheit für diese jungen Menschen, die das Ehrenamt auch im inter­nationalen Kontext leben, die für soziale Projekte und Friedensprojekte in unterschied­lichste Länder der Welt reisen, zum Beispiel nach Uganda, nach Ecuador oder auch nach Nepal.

Österreich ist in sehr vielen verschiedenen Ländern vertreten. Dort arbeiten die Freiwil­ligen in Schulen, in Pflegeeinrichtungen, aber auch in Kunstzentren oder Forschungsein­richtungen und leisten eine wirklich wertvolle Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Ich möchte mich auch hier im Hohen Haus nochmals bei allen ehrenamtlich Tätigen, bei allen Zivildienern und Gedenkdienern herzlich bedanken. Wir werden hier im Hohen Haus daran arbeiten, dass Österreich weiterhin ein Land des Ehrenamtes bleibt. – Dan­ke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mück­stein. – Bitte sehr.


16.54.21

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein
: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Obdachlosigkeit ist eine der schlimms­ten Formen von Armut in Österreich, denn Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis.

Ich habe auch während meines Engagements beim Neunerhaus gesehen, was Obdach­losigkeit bedeutet. Obdachlosigkeit macht krank. Wir wissen, dass Betroffene um rund 20 Jahre früher sterben. Ich war heute nach 13 Jahren wieder im Neunerhaus, es ist toll gewachsen, nach wie vor ein tolles Sozialprojekt. Wir haben dort seitens des Gesund­heitsministeriums ein Projekt gefördert, das sich mit der Betreuung von psychisch er­krankten Wohnungslosen befasst. So können eben nicht versicherte wohnungslose Menschen in Österreich unterstützt werden.

ExpertInnen prognostizieren, dass Räumungsklagen und Delogierungen infolge der Covid-Krise durch sinkende Einkommen kombiniert mit steigenden Miet- und Woh­nungspreisen stark anwachsen werden. Aufgrund der Krise und der Coronamietstundun­gen kam es zu einem Rückstau an Räumungsklagen und Delogierungen. Ohne Gegen­maßnahmen würde uns in den nächsten Monaten, aber auch 2022 und 2023 eine De­logierungswelle bevorstehen. Wir werden daher 24 Millionen Euro für Soforthilfe und Be­ratungsleistungen für die Delogierungsprävention zur Verfügung stellen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) – Danke.

Damit kann ein wesentlicher Beitrag für den Ausbau der Delogierungsprävention ge­leistet werden und unterstützen wir die notwendige Soforthilfe für die Betroffenen, zum


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Beispiel durch Übernahme von Mietrückständen, aber auch Gerichtskosten und durch Beratungsleistungen.

Wir wissen, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten für Prävention deutlich geringer sind als die Kosten für Delogierungen und Wohnungslosigkeit. Das ist ein wichtiger Punkt. Mit diesen 24 Millionen Euro ersparen wir nicht nur den Betroffenen viel persönli­ches Leid und hohe Kosten im Zusammenhang mit Delogierungen, wie Klagen und Räu­mungen, sondern auch die gesamtgesellschaftlichen Folgekosten von Obdachlosigkeit werden minimiert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.


16.56.59

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident, zu tief! (Der Redner fährt das von der Vorrednerin hinuntergestellte Rednerpult in die Höhe. – Abg. Michael Hammer: Es kann nicht tief genug sein für euch!) Der Lift fährt – so.

Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, wir haben jetzt drei Blö­cke mit Sozialthemen, sehr umfangreiche Dinge, allerdings in der Substanz eher sehr brustschwach, um es einmal so zu sagen. Herr Minister Mückstein, Ihr Vorgänger, Kol­lege Anschober, war ja als Gesundheitsminister, Sozialminister und Konsumenten­schutzminister ein Vielredner – in der Regel Evidenz fehlend oder ohne Evidenz. Sie schweigen in den Ausschüssen eher, und wenn Sie dann hier reden, muss man gut aufpassen, dass man Sie durch die Maske versteht.

Bei diesem Bereich Soziales geht es ja im Grunde genommen um den Dreh- und Angel­punkt der ganzen Geschichte Corona und eben darum, wer die Zeche von 100 Milliarden Euro zahlt, wie wir das heute Vormittag auch schon diskutiert haben.

Als ich diese Frage im März 2020 gestellt habe, hat es natürlich niemanden interessiert, und es war damals schon klar, dass vor allem auch die Regierungsmitglieder – es fehlen ja schon einige von damals – die Zeche nicht bezahlen werden, sondern die Zeche werden in der Regel die einfachen Leute und eben die Mittelschicht bezahlen.

Herr Minister, zu dem, was da heute diskutiert oder entschieden wird, darf ich schon einmal aufklären: Es tauchen ja nur einige Dinge, die im Ausschuss diskutiert werden, dann hier im Plenum auf, und vielleicht fange ich mit zwei Dingen an, die nicht hier auf­tauchen, weil sie einfach von Ausschuss zu Ausschuss vertagt werden.

Ein Thema sind die Kreditstundungen. Die sind still und heimlich ausgelaufen. Das hat Hunderttausende Österreicher betroffen oder betrifft sie immer noch. Das heißt, da haben Sie, die Grünen und die ÖVP, sowohl AlleinerzieherInnen, die Sie genannt haben, als auch die Kleinunternehmer, die es bei der ÖVP sind, alleine stehen gelassen. Die müssen die Folgen der Coronakrise selbst ausbaden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Auch eine Geschichte, die heute nicht aufpoppt, ist die Hacklerregelung, die Abschaffung der Hacklerpension. Jene, die 45 Jahre gearbeitet haben, können ab nächstem Jahr nicht mehr mit 62 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen, und auch der Antrag dazu wurde von der Regierung in sozialer Kälte, unter Mithilfe der Grünen, wiederum schub­ladisiert. Da sieht man schon die Ersten, die quasi diese Coronakrise bezahlen, das sind die ersten zarten Anfänge, und das wird natürlich weitergehen.

Zum erwähnten, viel gelobten Delogierungsprogramm – wir haben versucht, es euch im Ausschuss zu erklären, ich habe gehofft, es kommt noch ein Einlenken, oder ihr werdet zumindest etwas machen –: Es fehlen in eurem Programm all jene, die privat eine Woh­nung haben, die Privatmieter fallen durch den Rost. Ich kenne genügend Alleinerzieherinnen, die eine private Mietwohnung haben, und die fallen durch den Rost, die schützt ihr nicht.


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Aus diesem Grund möchte ich einen Antrag einbringen, der eigentlich selbstverständlich sein sollte, dem ihr aber einfach nicht zustimmen wollt – warum, ist mir ein Rätsel –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Z 1 lautet:

(2) Zielgruppe der Projekte sind alle Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Öster­reich

*****

Dadurch könnte man diese Lücke schließen, denn sonst fallen alle, die eine private Miet­wohnung haben, bei diesen Delogierungsgeschichten durch den Rost. Das sind also die Geschichten, die hier quasi gar nicht auftauchen.

Auch ein Thema: die Mindestsicherung – die haben Sie ja kalt lächelnd wiederum abge­lehnt. Ich darf noch einmal daran erinnern: 13 Änderungen wurden bei der Mindestsiche­rung beschlossen, nur drei davon hat der Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Alle an­deren zehn harren nach wie vor der Ausführung. Man sieht leider Gottes bei diesem dramatischen Todesfall, dass drei oder vier der Täter in der Mindestsicherung versorgt waren, und das hat alles Auswirkungen. Wir finanzieren auch die Mörder noch mit, und all die Änderungen, die man in Österreich schon lange umsetzen könnte, werden nicht durchgeführt.

Herr Minister, alles andere zum Thema Corona werden wir hoffentlich im Ausschuss oder im nächsten Plenum noch einmal ausführlich diskutieren. Summa summarum bleibt für mich und für uns Freiheitliche nur übrig, dass im Sozialbereich von Ihnen leider Gottes überhaupt nichts Produktives kommt. Mir ist schon klar, dass Sie im Gesundheitsbereich vielleicht irgendwo noch eine rudimentäre Kompetenz haben, im Sozialbereich aber, Herr Minister, fehlt diese komplett.

Vom Konsumentenschutz, wo Sie auch Minister sind, rede ich gar nicht, denn da ist überhaupt Schweigen im Walde. Wir werden aber nicht lockerlassen und werden Sie auf Ihre Aufgabenstellungen und Verpflichtungen als Minister hinweisen. Wie gesagt: Das Thema geht weiter, leider Gottes zum Schaden der Österreicher, im Sozialbereich ist wirklich soziale Kälte eingekehrt. Die Zeche dieser Bundesregierung zahlen die einfa­chen Menschen draußen, und das werden wir so nicht hinnehmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wurm, der Abänderungsantrag ist noch nicht ordnungsgemäß eingebracht, Sie haben nämlich im Satz mit „Hauptwohnsitz in Österreich, die“ geendet, dann folgt „1. [...]“, und wenn Sie das nicht verlesen, dann kann ich ihn nicht als eingebracht werten. Ich ersuche Sie also, das noch zu verlesen.


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin.

Also: die

1. in Mietwohnungen gemäß Mietrechtsgesetz oder Wohnungen leben, die durch ge­meinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die


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Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, so­wie in Mietobjekten leben, die gemäß §§ 1090 ff. ABGB vermietet werden.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

17.03

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 12.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Ar­mut) geändert wird (1006 d.B.) in der 115. Sitzung des Nationalrates, XXVII GP., am 7. Juli 2021

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art 1 Abs 2 Z 1 lautet:

(2) Zielgruppe der Projekte sind alle Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Öster­reich, die

              1. in Mietwohnungen gemäß Mietrechtsgesetz oder Wohnungen leben, die durch               gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979               über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsge­              setz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz               BGBl. I Nr. 104/2019, sowie in Mietobjekten leben, die gemäß §§1090ff ABGB               vermietet werden.

Begründung:

Es soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Mieter entsprechende Unterstüt­zungen gegen Delogierungen nach dem COVID-19-Gesetz-Armut erhalten können.

*****


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Abgeordneter. Jetzt ist dieser Abände­rungsantrag ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Bundesminister Wolfgang Mückstein noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


17.03.50

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein
: Ich möchte das nur berichtigen. Ich hoffe, man versteht mich jetzt durch die Maske gut – ist das so in Ordnung? (Ruf bei der SPÖ: Ja!)


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Ich trage sie nämlich, weil es hier im Haus eine Ansteckung gegeben hat, und ich glaube, es ist gut, die Maske zu tragen, damit man sich nicht ansteckt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist meine Meinung, deswegen lasse ich sie lieber noch auf, ich möchte aber auch, dass Sie mich verstehen.

Ich möchte das berichtigen: Selbstverständlich sind private Mietwohnungen mit umfasst. Ich darf Sie auf § 5b Z 2 1. verweisen (in ein Schriftstück blickend): „in Mietwohnungen oder“ – da ist ein „oder“ – „Wohnungen leben, die durch gemeinnützige Bauvereinigun­gen“ – und so weiter. Private Mietwohnungen sind also bitte mit umfasst, das ist ganz wesentlich! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.


17.04.47

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur Änderung des Freiwilligengesetzes sprechen, vorher aber eine Bemerkung zu meinem Vorredner, Kol­legen Wurm: Ich muss wirklich sagen, wir diskutieren hier viele Sachen – das Pflegegeld, das Freiwilligengesetz, die Mindestsicherung –; dass Sie es aber sogar bei diesem The­ma schaffen, diesen tragischen Mord an dem jungen Mädchen zu instrumentalisieren und wieder durch die Hintertür hereinzubringen, das finde ich wirklich schäbig, und das gehört sich einfach nicht. (Beifall bei NEOS, ÖVP, SPÖ und Grünen.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, sich in der Ausdrucks­weise zu mäßigen. Ich kann es konkretisieren: „Schäbig“ verwenden wir nicht, zumindest nicht, wenn ich den Vorsitz führe.


Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (fortsetzend): Dann werde ich diesen Begriff nicht mehr verwenden.

Wir diskutieren also unter diesem Tagesordnungspunkt unter anderem das Freiwilligen­gesetz und eine Änderung, die wir begrüßen, nämlich dass eine Frist von August 2021 bis Dezember 2022 verlängert wird, womit jungen Menschen ermöglicht werden soll, einen abgebrochenen Freiwilligendienst im Ausland im Inland fortzuführen, ohne negati­ve Konsequenzen zu haben.

Wir begrüßen diese Maßnahme. Wenn wir aber heute schon über das Freiwilligengesetz sprechen, dann möchte ich an dieser Stelle schon deutlich sagen, dass von den Vorha­ben im Regierungsprogramm für Freiwillige und für freiwilliges Engagement, nämlich zwanzig an der Zahl, noch kein einziger Punkt umgesetzt worden ist. Das hat auch in der Community, bei den Freiwilligenorganisationen und Interessenvertretungen, für sehr viel Unmut gesorgt, vor allem auch deswegen, weil der Präsident des Nationalrates die­ses Jahr zum Jahr des Ehrenamtes auserkoren hat.

Wir haben schon mehrere Veranstaltungen gehabt, die Freiwilligensprecherinnen und Freiwilligensprecher aller Parteien waren immer eingeladen und haben Reden gehal­ten – ich glaube, wir kennen diese Reden mittlerweile alle schon auswendig. Was von den Interessenvertretungen aber sehr stark eingemahnt worden ist, ist, dass diesen Worten auch Taten folgen müssen, und das vermissen wir schmerzlich. Ich habe das Gefühl, dass es bei Ihnen, Herr Bundesminister, der Sie für diese Materie ja auf Bundes­ebene auch zuständig sind, noch nicht wirklich angekommen ist, dass da auch Taten gesetzt werden müssen.

Im Regierungsprogramm wird von einem regelmäßigen Freiwilligenbericht gesprochen, von der Einführung eines Ehrenamtsgütesiegels, der Entwicklung einer nationalen Stra­tegie für Ehrenamtsengagement, der Aufwertung des freiwilligen soziales Jahres. – Wir


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sind nicht in allen Punkten einer Meinung, aber es passiert einfach gar nichts, es wird in diesem Bereich gar nichts umgesetzt. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir hier mehr in die Gänge kommen sollten.

Die Pandemie hat gezeigt, dass freiwilliges Engagement unglaublich wichtig ist. Ehren­amt schreitet dann ein, wenn der Staat auslässt oder wenn der Staat versagt, ob beim Testen oder bei den Impfstraßen, in der Flüchtlingshilfe, im Rettungsdienst oder bei den freiwilligen Feuerwehren, und ich glaube, die Ehrenamtlichen, die Freiwilligen in unse­rem Land haben es sich verdient, dass man sich ihrer annimmt und dass jene Sachen, die schon lange auf der Strecke geblieben sind und deren Umsetzung versprochen ist, endlich angegangen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte.


17.07.52

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Ja, Herr Kollege Shetty, es ist relativ einfach, zu sagen, im Regierungsprogramm stünden viele Maßnahmen zum Freiwilligenwesen drinnen und es seien noch nicht alle umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Das ist die Diskussion, die wir auch in den Ausschüssen immer wieder führen: Ein Regierungsprogramm ist auf eine ganze Legislaturperiode angelegt, und es obliegt der Regierung und den Parlaments­fraktionen der Regierungsparteien, es in Etappen und in Zeitplänen entsprechend abzu­arbeiten.

Eines darf ich Ihnen aber schon dazusagen: Diese Regierungskoalition, bestehend aus ÖVP und Grünen, verkörpert die Unterstützung und die Förderung des Ehrenamtes ganz massiv; beide, die ÖVP seit jeher, und die Grünen, die ja in vielen NGOs mitarbeiten, verkörpern das genauso. Sie können sich darauf verlassen, dass wir für das Ehrenamt auch weiterhin viel Arbeit leisten werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es wurde richtigerweise schon angesprochen, dass die ehrenamtlichen Organisationen in der Krisenbewältigung viel geleistet haben. Wir haben dafür auch gedankt, und wir haben dort, wo Ehrenamtlichen-Organisationen zu Schaden gekommen sind, mithilfe des NPO-Fonds dafür gesorgt, Entschädigungen bereitzustellen, damit auch unsere Vereine und Ehrenamtlichen-Organisationen diese Krise bestmöglich überstehen. Da haben wir ganz konkret geholfen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber eigentlich zum Bereich Delogierungsprävention ein paar Sätze sagen, das wurde eingangs auch vom Herrn Minister schon gesagt: Wir haben in dieser Phase natürlich immer versucht, durch unsere Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen der brei­ten österreichischen Bevölkerung bestmöglich durch die Coronakrise zu helfen; die Maß­nahmen, die gesetzt wurden, haben das auch sehr gut sichergestellt. Es war aber auch immer die Strategie und das Ziel der Bundesregierung, dort, wo es einzelne Problembe­reiche gibt, die man mit den breiten Maßnahmen nicht abdeckt, ganz gezielt hinzu­schauen und spezifische Maßnahmen zu setzen.

Der Bereich der Wohnungssicherung und der Delogierungsprävention ist solch ein Be­reich. Es ist hinlänglich bekannt und es ist Faktum, dass sich gewisse Probleme betref­fend die Einkommenssituation durchaus verschärft haben.

Wir haben mit dem Mietmoratorium schnell reagiert. Wir haben sichergestellt, dass Delo­gierungen und Räumungsklagen nicht vollzogen werden. Nun aber geht es darum – wir haben da ein bisschen einen Nachläufereffekt –, das auch nachhaltig und dauerhaft ab­zusichern. Zu diesem Zweck werden 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, zuerst


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einmal für Unterstützungs- und Beratungsleistungen, aber auch zur Mietunterstützung und generellen Unterstützung.

Da es von einer Vorrednerin schon angesprochen wurde: Natürlich ist das eine Koope­rationsmaterie mit den Ländern, die im Bereich der Wohnungslosenhilfe viel Arbeit leis­ten. Es ist auch eine Kooperationsarbeit mit den Trägern und Organisationen der Woh­nungslosenhilfe. Ich habe selbst im Sozialressort des Landes Oberösterreich gearbeitet und weiß, dass gerade in diesem Bereich sehr viele Anstrengungen unternommen wer­den. Wir schaffen auf der Bundesebene gute Grundlagen, und gemeinsam mit den Län­dern werden wir dieses Thema auch lösen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.10


Präsidentin Doris Bures: Zu diesen Tagesordnungspunkten ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünschen die BerichterstatterInnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

17.11.1414. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1780/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1008 d.B.)

15. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1009 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1739/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dis­kriminierungsverbot gegen das Zwangsregime „Grüner Pass“ (1010 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen sogleich zu den Punkten 14 bis 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch, Sie gelangen als Erste zu Wort. – Bitte.


17.12.16

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, es ehrt Sie zwar, dass Sie beim Reden trotz Plexiglaswänden die Maske oben lassen, wenn Sie aber so viel Angst haben, frage ich Sie, warum Sie draußen am Gang ohne Maske gestanden sind und sich unterhalten haben. Das passt nicht zusammen. Sie übertreffen mit Ihrem ganzen Gehabe, das Sie da bringen, bald die ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie müssen ja eh froh sein, dass Sie davon erfahren haben. Hätte sich Kollege Hafen­ecker nicht testen lassen, hätte niemand gewusst, dass es hier Ansteckungen gibt. Ihre


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ganz großartige Impfung schützt ja offensichtlich nicht. Ich meine, ich gehe davon aus, dass Sie schon zweimal geimpft sind, Sie sind ja als Arzt wahrscheinlich schon bald im Jahr drangekommen. Das heißt, welche Angst Sie noch vor diesem Virus haben, weiß ich nicht. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Vielleicht wissen Sie aber mehr, als Sie der Bevölkerung sagen, denn es ist schon auch auffällig, dass sich zum Beispiel im Wiener AKH geimpfte Personen, die beide Teilimp­fungen haben, trotzdem permanent testen lassen müssen – der Test darf auch nicht besonders alt sein, er muss 24 Stunden alt sein, also tagtäglich –, plus gilt das Tragen einer FFP2-Maske. Das sind Tatsachen. (Zwischenruf der Abg. Disoski.) Also da frage ich mich: Was wissen Sie, Herr Minister? Was verschweigen Sie? Ist diese Impfung jetzt wirksam oder ist sie es nicht? – Offensichtlich nicht so ganz, wie Sie der Bevölkerung erzählen, und trotzdem wollen Sie alle reinquälen.

Ich komme nun schon zur Tagesordnung, zu meinem Antrag, nämlich dem Diskriminie­rungsverbot betreffend grüner Pass, sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe Sie im Ausschuss schon gefragt, Herr Bundesminister – die Inzidenz in Österreich liegt bei 7 –: Wie lange wird es diese 3G-Regel in Österreich noch geben? (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Wann wird die 3G-Regel weg sein? Bei einer Inzidenz von 5, von 0, von minus 8, von minus 93? Wann?

Ich habe Sie zweimal gefragt, und Sie haben zweimal gesagt, Sie werden das jetzt be­antworten, und haben es aber nicht getan, Sie haben es nicht gesagt. Wann ist die 3G-Regel weg? Wie tief muss diese Inzidenz sinken, Herr Bundesminister? Bis diese 3G-Regel weg ist, diskriminieren Sie Leute, die nicht geimpft werden können. Die gibt es in diesem Land, das wissen Sie, und es gibt Leute, die sich auch nicht testen lassen kön­nen. (Zwischenruf der Abg. Ribo.) – Frau Kollegin, hören Sie einfach zu! Das soll es in diesem Land geben, auch wenn Sie sich das vielleicht nicht vorstellen können; das gibt es tatsächlich. – So, und diese Menschen sind von jeglichem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Ribo), und nicht nur sie, sondern auch die Angehörigen mit, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das bei einer Inzidenz von 7. Die Wahrscheinlichkeit, sich anzustecken, ist also kaum gegeben.

Da Sie ja heute hier herinnen schon so oft ein künstliches Theater veranstalten wollten, möchte ich nur daran erinnern: Es war Minister Anschober, der gesagt hat, wenn der CT-Wert des PCR-Tests über 30 ist, dann gilt man als nicht infektiös. Daher durfte das Pflegepersonal in den Pflegeheimen und in den Krankenhäusern mit einem CT-Wert, der über 30 war, arbeiten. Ich sehe da also nicht das ganz große Problem.

Heute hat der Herr Bundesminister als Begründung beim Sprechen trotz Plexiglaswän­den in diesem Haus um 104 000 Euro die Maske oben, am Gang draußen im Zwiege­spräch aber nicht, weil er Angst hat, sich anzustecken. Ich weiß ja nicht, bei wem Sie Angst haben, sich anzustecken. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Was ich gehört habe, sind auch die CT-Werte von Kollegin Krisper sehr hoch (Zwischenruf des Abg. Deimek), da­her, glaube ich, ist die ganz große Infektionsgefahr hier tatsächlich nicht gegeben. (Bei­fall bei der FPÖ.)

17.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.


17.15.50

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hau­se vor den Bildschirmen! Es ist immer wieder erstaunlich - - (Abg. Belakowitsch: Jetzt sagen Sie nichts dazu! Sprachlos sind Sie!) – Ja, da kann man nur mehr sprachlos sein, weil es in der Welt der FPÖ immer noch keine Pandemie gibt, auch nach 17 Monaten nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 221

Es ist eigentlich jedes Mal das gleiche Ritual: Kollegin Belakowitsch geht hinaus (neuerli­cher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), Kollegin Belakowitsch schmeißt mit irgend­welchen Halbwahrheiten (Abg. Wurm: Wahrheiten! Wahrheiten!) oder nicht nachweis­baren Dingen – keinen Evidenzen – herum (Abg. Belakowitsch: Wahrheiten, keine Halbwahrheiten!), geht wieder rein, und dann muss man das Ganze wiederholt einfan­gen. Das sind wir aber schon gewöhnt, das ist ja seit bald 17 Monaten nichts Neues in diesem Hohes Haus, leider Gottes! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Kommen wir zum eigentlichen Thema, kommen wir zu dem, um was es bei diesen Ta­gesordnungspunkten geht (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – auch diesen Satz kenne ich in der Zwischenzeit schon zur Genüge, weil ich meistens, wenn ich nach Kol­legin Belakowitsch rausgehe, immer wieder erst einmal zur Sache kommen muss! In diesem Fall geht es hier heute zum einen um Anpassungen im grünen Pass. Es geht darum, dass jene, die bereits genesen sind und den einen Stich, diese Boosterimpfung, haben, dementsprechend abgebildet werden, damit sie dann nicht nach drei Monaten plötzlich durchrutschen und es plötzlich heißt: Na ja, du hast ja nur eine Boosterimpfung, und deswegen könntest du im Endeffekt nicht mehr die Reisefreiheit haben! – Das wer­den wir hier heute reparieren.

Wir werden Planungssicherheit für Veranstaltungen über 500 Teilnehmerinnen und Teil­nehmer herbeiführen, indem wir die entsprechende Verordnung von vier auf zwölf Wo­chen Gültigkeit verlängern. Wir novellieren das Zweckzuschussgesetz, damit Aufwands­entschädigungen in den Impf- und Teststraßen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für diese vielen, vielen Freiwilligen, die dort mithelfen, auch weiterhin, bis Ende Okto­ber 2021, abgabenfrei bleiben. Dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1009 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird das Wort „September“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt.

2. Dem § 1b wird folgender Abs. 4 angefügt.

„(4) § 1a Z 5 ist auch auf Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemein­den an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen für ihren Einsatz bei Impf­stellen gewährt werden, anzuwenden.“

3. § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1b Abs. 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt rückwirkend am 1. Juli 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Sep­tember 2021 außer Kraft.“

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 222

Wie gesagt, es geht eben darum, den vielen, vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen dementsprechende Unterstützung gewähren zu können, und das ohne eine steuerliche Belastung. Warum machen wir das? – Weil wir wahrscheinlich im Oktober trotzdem wei­terhin noch Impfstraßen und Teststraßen brauchen, weil wir auch weiterhin ein großes Angebot brauchen.

Ich glaube, es ist in der Zwischenzeit halbwegs angekommen – auch hier herinnen hof­fentlich, außer halt bei den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ –, dass das, was uns momentan am besten weiterhilft, die Impfung ist, nämlich beide Stiche für diejenigen, die noch nicht Genesene sind, sondern wirklich alleine die Impfung als Immunschutz brau­chen. Ich kann nur nochmals darauf hinweisen: Bitte, liebe Bevölkerung, bitte, liebe Men­schen in diesem Land, nehmt die Impfangebote wahr, geht impfen! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Auch an die Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Bitte geht impfen! Nutzt dieses Angebot! Seid Vorbilder! (Zwischenruf bei der FPÖ.) So können wir gemeinsam diese Pandemie wirklich überwin­den. Das wäre Solidarität, aber die bekommen wir leider nicht von Ihnen. (Zwischenruf des Abg. Angerer.) Wir bekommen von Ihnen nur Angstmache, Schlechtmachen, und im Endeffekt geht es Ihnen nur darum, hier jedes Mal wieder billiges, populistisches Kleingeld herauszuschlagen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich weiß schon, jetzt geht gleich wieder die Kollegin hier heraus und behauptet genau das Gegenteil; aber noch einmal: Das, was wirklich hilft, ist die Impfung – beide Impfun­gen! (Abg. Belakowitsch: ... tatsächliche Berichtigung!) Bitte, liebe Kolleginnen und Kol­legen, nehmen Sie diese wahr! Auch die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ sollten sich impfen lassen, das würde uns allen etwas mehr Schutz gewähren. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.20


Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag ist ordnungsge­mäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.20.55

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Abgeordneter Schallmeiner hat soeben behauptet, ich hätte hier eine Halbwahrheit zum CT-Wert ge­sagt. (Abg. Schallmeiner: Mehrere!)

Ich berichtige jedenfalls einmal tatsächlich und zitiere Minister Anschober – in einer Aus­sendung –: „Definierter Ct-Wert muss vorliegen“. „In diesen Fällen muss laut Gesund­heitsministerium bei den Betroffenen der Ct-Wert – das Mengenmaß vorhandener Virus-RNA – über 30 liegen, damit sie wieder ihren Dienst verrichten dürfen.“

Er hat auch gesagt – ich zitiere –: „,Es wird niemand arbeiten, der ein aktives Infektions­geschehen hat‘, so Anschober.“

Damit, glaube ich, dürfte klar sein, dass bei einem CT-Wert von über 30 kein aktives Infektionsgeschehen vorliegt. (Beifall bei der FPÖ.)

17.21


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff gelangt nun zu Wort. – Bitte.


17.21.55

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf wieder zum Thema zurückkommen und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 223

zum grünen Pass sprechen, dieser veranschaulicht sozusagen auf der einen Seite die Inkompetenz der Bundesregierung, wenn man sich die Umsetzung anschaut, und auf der anderen Seite auch die leeren Versprechen, die uns hier über Monate gemacht wur­den.

Man muss sich einmal überlegen: Warum müssen wir heute hier wieder über den grünen Pass diskutieren? – Weil die Bundesregierung schlichtweg vergessen hat, eine gute rechtliche Grundlage zu bauen, auf der wir arbeiten können. Die Bundesregierung hat schlichtweg vergessen, vorzusehen, wie mit Genesenen, die nachher geimpft werden, umzugehen ist. In der Grundlage des grünen Passes nach dem 26. Mai – das war die Sondersitzung, die Sie zur Rettung der Nation mit dem grünen Pass groß inszeniert haben – haben Sie einfach vergessen, wie man mit diesen Personen umgeht, dass man da nur eine Impfung und nicht zwei braucht. Das haben Sie einfach nicht mitgenommen.

Darüber hinaus haben Sie damals groß angekündigt – am 26. Mai war das –: Das wird alles super, und zwar ab 4. Juni! – Den 4. Juni haben Sie auch nicht gehalten. Das zeigt also wieder einmal: Versprechen, versprechen, versprechen, aber nichts halten, das kann diese Bundesregierung. Man hat ja fast schon das Gefühl: „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Ich bin gespannt, wann wir das nächste Mal über den grünen Pass diskutie­ren müssen, weil irgendetwas nicht funktioniert.

Abgesehen von diesen Versprechen, die Sie gegeben haben, muss man sich ja auch anschauen, wie der ganze Prozess von Anfang an abgelaufen ist. Die ersten Meldungen dazu vonseiten der Bundesregierung kamen im März. Im März war schon groß die Rede davon: Wir machen das jetzt, der grüne Pass kommt, wir ermöglichen dadurch mehr Öffnungen et cetera.

Was aber haben Sie gemacht? – Sie haben nicht das gemacht, was viele andere Staaten gemacht haben – die Europäische Union hat Ihnen ja da durchaus Angebote vorgelegt, gerade in der Umsetzung, wie man das hätte machen können –, nämlich diese Angebote anzunehmen, sondern die digitalisierungskompetenteste Regierung aller Zeiten hat sich überlegt: Da haben wir ja das ganze Know-how bei uns, deswegen machen wir es selbst! – Das Kaufhaus Österreich hat schon so gut funktioniert – ich erinnere an die 1,3 Millionen Euro, die Sie zum Fenster hinausgeworfen haben –, und deswegen versu­chen Sie, das selbst zu machen.

Dann kommt dieser wunderbare grüne Pass, den Sie hier einführen wollen, auf die Welt, und er kann halt nichts. Er löst die Zettelwirtschaft, die davor war, genau gar nicht ab. Das, was man tun kann, ist, sich Zertifikate von einer Plattform online auszudrucken. All das hatten wir schon davor. Das, was Sie als Erleichterung für die Österreicherinnen und Österreicher groß angekündigt haben, dass sie endlich wieder hinausgehen können, dass sie endlich einfach nur mit ihrem Smartphone etwas herzeigen müssen und dann sozusagen frei sind, ist nicht eingetreten!

Sie haben dann über Monate weiterentwickelt – währenddessen haben Studenten in Hagenberg schon eine fertige Lösung präsentiert, währenddessen hat jemand, der auf Twitter sehr aktiv ist, eine fertige Lösung präsentiert, wie man das ohne große Umwege ins Wallet bringt, also auf einem Handy einfach darstellt.

All das haben Sie in dieser Zeit nicht geschafft, und dann bringen Sie eine Lösung, eine großartige App, und was kann diese App? – Genau nichts. Man braucht ein zweites Endgerät, mit dem man es einscannt, damit man es dann auf seinem Endgerät sozusa­gen wieder herzeigen kann. Da kann ich gleich ein Foto von meinem Bescheid machen, den ich davor bekommen habe, aber brauche keine App!

Genau diese Inkompetenz der Bundesregierung zieht sich in diesem Projekt wie in allen Digitalisierungsprojekten, die wir gesehen haben, vom Anfang bis zum Ende durch, und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 224

Sie können sich jetzt noch zehnmal hinstellen und großartig verkaufen, wie toll Sie nicht sind. Übrigens gibt es da ja ein besonderes Schmankerl: Frau Ministerin Edtstadler hat sich ja dann mit ihrem Smartphone ablichten lassen und hat den grünen Pass gezeigt, und das war genau eine dieser Lösungen, die eben nicht von der Bundesregierung ge­kommen sind, weil sie es nicht geschafft hat, das auf den Weg zu bringen.

Es ist einfach nur lächerlich, wenn sich diese Bundesregierung hinstellt und sagt, sie habe jetzt eine Lösung für irgendeines der Probleme der Österreicherinnen und Österrei­cher. Das muss man ganz offen und ehrlich sagen. Dieses Desaster rund um den grünen Pass, die Tatsache, dass wir das hier im Plenum zum wiederholten Male diskutieren und verhandeln müssen, und die Umsetzung zeigen: Diese Bundesregierung kann zwei Dinge nicht: Sie kann nicht Digitalisierung, sie kann nicht Krisenmanagement, und das Allerschlimmste ist, sie kann auch kein einziges Versprechen halten. (Beifall bei den NEOS.)

17.26


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.


17.26.54

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, vor ein paar Tagen wurde die Grüner-Pass-App veröffentlicht, man kann sie benutzen. Mein Vorredner hat jetzt schon einiges dazu gesagt, es ist leider wieder extrem kompliziert geworden, die Zertifikate in die App zu laden, und es gibt noch immer Unklarheiten bei dieser App zum grünen Pass. Das heißt, die Freiheiten, die wir zurückerlangen sollten, sind offensichtlich nicht so schnell wieder da, und vor allem in Bezug auf die Genesenen gibt es noch viele Unklarheiten.

Es ist jetzt okay, dass wir das heute beschließen, dass die Daten der Genesenen an die Elga GmbH übermittelt werden, das ist durchaus in Ordnung, aber ich möchte darauf aufmerksam machen: Es gibt bis dato in den Bundesländern keine einheitliche Vorge­hensweise, wie mit den Genesenen in Bezug auf die Impfung umzugehen ist. In Nieder­österreich bekommen die Genesenen nur eine Impfung, in den anderen Bundesländern durchaus zwei Impfungen. Für die Einreise in viele Länder in Europa ist jedoch die Voll­immunisierung notwendig, das heißt beide Impfungen.

Ich frage mich, wann es da einmal zu einer einheitlichen Vorgehensweise kommen wird und inwieweit es dann im europäischen Raum akzeptiert wird, wenn jemand nur eine Impfung hat, ob andere Länder dann sagen: Du bist nicht vollimmunisiert! (Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Weiters ist für viele Genesene auch problematisch, dass diese Genesungszertifikate nach sechs Monaten Gültigkeit, die sie in Österreich haben, aus dem grünen Pass und aus Elga verschwinden. Es gibt aber Länder, wie zum Beispiel Griechenland, dort gelten diese Zertifikate nach der Erkrankung neun Monate lang. (Zwischenruf des Abg. Dei­mek.) Das heißt, auch diese Regelungen müssen noch sehr gut überdacht werden.

Was aber auch versäumt wurde – das ist jetzt keine Neuigkeit, darüber habe ich schon einmal gesprochen –, ist, den Coronabonus allen Heldinnen und Helden der Coronapan­demie zukommen zu lassen. Wir wissen, dass die Kräfte im Gesundheits- und Sozialbe­reich Unglaubliches geleistet haben, und dementsprechend sollten alle eine Anerken­nung erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Bundesregierung schafft es jedoch wieder, zu spalten, die Beschäftigten im Gesund­heitsbereich zu spalten: Einige wenige Berufsgruppen sollen den Coronabonus bekom­men, viele nicht! Und das verstehe ich jetzt nicht, denn der Herr Bundeskanzler hat heute in der Früh gesagt: Jene Menschen in Österreich, die täglich aufstehen und arbeiten, dürfen nicht die Dummen sein.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 225

Jetzt frage ich mich: Wer sind denn jetzt die Dummen? Sind das die Rettungssanitäter und -sanitäterinnen? Die ArbeitnehmerInnen in der Bewachung? Der Bonus fehlt den Menschen in der Behindertenhilfe, in der Kinderbetreuung, im Lebensmittelhandel wei­terhin. Fühlen sich diese Gruppen jetzt als die Dummen, obwohl sie zu den HeldInnen gehörten, die beklatscht worden sind? (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte daher folgenden Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 14 einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz und der Finanzminister werden aufgefordert, sofort dem Na­tionalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der alle Be­schäftigten, die unser Gesundheitswesen am Laufen halten, den Corona-Bonus erhalten und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer*innen in den Bereichen der Daseinsvorsor­ge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zuerkannt wird.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Genossinnen und Genossen

betreffend Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1780/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1008 d.B.)

Leider hat die türkis-grüne Regierung viele Menschen, die in der Corona-Krise Tag und Nacht für uns da waren, einfach vom Bezug des Corona-Bonus ausgeschlossen. Vielen Beschäftigten in den Gesundheits- und Betreuungsberufe, Sozialbetreuungsberufe, Pflegeberufe, aber auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung, Technik, Wach- oder den Reinigungsdiensten wird diese finanzielle Anerkennung nicht zuteil.

Aber auch viele andere Arbeitnehmer*innen werden von dieser Regierung missachtet: die Beschäftigten in den Kindergärten, in der Daseinsvorsorge – Rettung, Strom, Gas, Verkehr, Müllentsorgung und in den vielen anderen Berufen und Branchen, wie zum Beispiel auch im Lebensmittelhandel, die viel auf sich genommen haben, um den Alltag in den Städten und Gemeinden aufrecht zu erhalten. Zu Recht erwarten auch sie sich eine faire Anerkennung ihrer Leistungen.

Die Regierung schafft es wieder einmal die Menschen auseinander zu dividieren. Es werden verschiedene Klassen von Arbeitnehmer*innen geschaffen. Jene, die einen Bo­nus bekommen, und jene, die es sich in den Augen der Regierung nicht verdient haben,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 226

obwohl sie im Hintergrund ebenfalls für das Funktionieren des Systems Verantwortung getragen haben. Auch sie und ihre Familien haben sich mindestens die Anerkennung in Form eines Corona-Bonus verdient.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz und der Finanzminister werden aufgefordert, sofort dem Na­tionalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der alle Be­schäftigten, die unser Gesundheitswesen am Laufen halten, den Corona-Bonus erhalten und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer*innen in den Bereichen der Daseinsvor­sorge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zuerkannt wird.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.


17.31.13

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier wieder mehrere The­men zu debattieren, und ich möchte mit den Änderungen im COVID-19-Zweckzuschuss­gesetz beginnen. Dazu hat die Bundesregierung den Vorschlag gemacht, dass die Kos­tenübernahme für die offiziellen Teststraßen, die Antigentestungen beziehungsweise die PCR-Tests bis Ende Oktober verlängert werden soll.

Grundsätzlich sind wir auch der Meinung, dass, wenn sich jemand in Österreich testen lassen möchte, dies im Rahmen der Pandemie auf jeden Fall kostenlos erfolgen sollte. Allerdings, Herr Bundesminister, müssen Sie mir erklären, warum Sie diese Befristung nun bis Ende Oktober gesetzt haben. Wenn man sich den epidemischen Verlauf im letzten Herbst anschaut, dann sieht man: Der 31. Oktober war ziemlich exakt der Zeit­punkt, als die Infektionswelle begonnen hat und das Testen Sinn gemacht hätte – und jetzt laufen die kostenlosen Testmöglichkeiten genau mit diesem Datum aus. Wie Sie zu dieser Erkenntnis kommen, erschließt sich mir nicht, aber vielleicht überdenken Sie das ja auch noch einmal.

Generell muss man sagen, dass die Massentestungen, die noch immer stattfinden, bar jeder Evidenz sind, denn bei der niedrigen Inzidenz, die wir momentan in Österreich haben, finden Sie praktisch nur mehr falsch positive Ergebnisse und einzelne Zufallstref­fer, die epidemiologisch aber überhaupt keine Konsequenz haben. Ich habe mir die Zah­len gut angesehen: Wir haben Tage, da müssen die Länder 100 Prozent ihrer gemelde­ten Positivfälle revidieren und wieder auf null setzen. Von acht auf null – ich glaube, Kärnten hat das letzte Woche einmal machen müssen, auch die Steiermark einmal. Alle gemeldeten Fälle, die in der Tagesstatistik auftauchten, mussten nachträglich auf null korrigiert werden.

Jetzt sagen Sie mir bitte, wozu wir in dieser Situation 600 000 Testungen pro Tag be­nötigen! Das erschließt sich mir nicht. Aus meiner Sicht ist das rausgeschmissenes Geld.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 227

Und wenn Sie sagen, dass die PCR-Testungen, diese Gurgeltestungen, ausgebaut wer­den müssen, dann würde mich interessieren, wie valide denn diese gepoolten Gurgel­tests sind. Ich kenne keine einzige wissenschaftliche Arbeit, die nachweist, dass sie auch nur ansatzweise so effizient sind wie von Fachpersonal durchgeführte Antigentestungen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Diese Poolungen von bis zu 50 verschiedenen Proben ist einfach höchst ineffektiv, und wenn dann die CT-Werte auf weit jenseits der 40 raufgehen, um irgendetwas nachzuwei­sen, ist die Zuverlässigkeit schlicht und ergreifend nicht mehr gegeben. Wenn Sie das für Screeningzwecke einsetzen wollen, um zu entdecken, ob zum Beispiel neue Muta­tionen in Österreich unterwegs sind, dann kann ich das nachvollziehen, nur gibt es da eine viel kostengünstigere Variante, die in Österreich bereits etabliert ist, und zwar das Screening der Abwässer.

98 Prozent der österreichischen Bevölkerung können über das Abwasser gescreent werden. Es finden regelmäßig Wasseruntersuchungen statt, bei denen die Virenbelas­tung überprüft wird, bei denen auch Sequenzierungen durchgeführt werden können, und das kostet, Ihrer letzten Anfragebeantwortung nach, für ein ganzes Jahr gerade einmal 1,2 Millionen Euro – in dieser Größenordnung. Das ist ein Bruchteil dessen, was wir mo­mentan pro Tag für Tests – ohne wesentlichen Erkenntnisgewinn – ausgeben.

Nun zu den Änderungen im Epidemiegesetz und im Covid-19-Maßnahmengesetz: Ich finde es ja allerhand, dass Kollege Schallmeiner die verlängerte Gültigkeit der Einschrän­kungen der Versammlungsfreiheit als Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche oder für die Bürger in diesem Land verkauft. (Abg. Schallmeiner: Die Versammlungs­freiheit ist nicht eingeschränkt!) Dass eine Verordnung, die die Versammlungsfreiheit einschränkt, nun bis zu zwölf Wochen statt wie bisher nur vier Wochen gelten soll, also dreimal so lange wie bisher vorgesehen, wird als Planungssicherheit verkauft. (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) – Herr Kollege Schallmeiner, für mich ist das keine Planungssicherheit, für mich ist das eine langfristige Einschränkung ohne weitere politische Debatte, die inakzeptabel ist.

Über die Reparaturen zum grünen Pass, die stattgefunden haben, müssen wir auch ein­gehender diskutieren, denn wie meine Vorrednerin schon richtigerweise gesagt hat, hat die Bundesregierung nicht daran gedacht, dass es ja Genesene gibt, die dann vielleicht auch eine Impfung bekommen, und dass für diesen grünen Pass eine einmalige Impfung nach einem Genesenenstatus nicht reicht.

Die Reparatur, die Sie hier vorgelegt haben und heute beschließen werden, greift das Problem nicht einmal ansatzweise bei der Wurzel an, sondern setzt eigentlich nur fort, was Sie in der Vergangenheit schon falsch bewertet oder falsch gemacht haben, denn Sie haben jegliche objektive Basis für einen Genesenenstatus oder auch für einen Impf­status negiert. Man bekommt in Österreich ein Genesungszertifikat, wenn man vonseiten der Behörde abgesondert war, selbst wenn man nie getestet worden ist. Na ja, welche medizinische Aussagekraft hat das denn? (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Man ist ein­mal am Röntgen vorbeigegangen und gilt dann als geröntgt? – So ähnlich schaut das aus.

Ganz ähnlich schaut das auch bei den Impfungen aus. Wir wissen aus den Studien, dass die Zuverlässigkeit der Impfungen in der Schutzwirkung gegen schwere Verläufe je nach Impfstoff zwischen 70 und 85 Prozent liegt. Es ist in den klinischen Studien nicht eva­luiert worden, aber man kann daraus schließen, dass es eben etwa in der Größenord­nung zwischen 15 und 30 Prozent auch Impfversager gibt, sprich dass ungefähr bei 15 bis 30 Prozent der Bevölkerung die Impfung keinen ausreichenden Schutz ausbildet. Das kann man aber ganz einfach nachweisen, Herr Bundesminister, Sie als Mediziner wissen das. Da macht man eine Titerbestimmung, und dann weiß man, ob eine Impfung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 228

gewirkt hat oder nicht. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mückstein.) Das wis­sen Sie, oder? (Bundesminister Mückstein nickt.) – Ja, sehr schön.

Bei anderen Impfungen macht man das, ich habe schon das Beispiel Hepatitis B ge­nannt. Bei Covid-Impfungen macht man das nicht, obwohl es von der WHO eine Vorgabe gibt, dass man bei gut 30 BAU – das ist die internationale bindende Einheit pro Milliliter – von einer Immunisierung ausgehen kann. Herr Bundesminister, wenn man diese Immu­nisierung, diesen Titerspiegel hat, dann spielt es gar keine Rolle, ob dieser durch eine Genesung, also durch eine durchgemachte Erkrankung, oder durch eine Impfung aus­gelöst ist. Man hat entsprechende Antikörper, man ist entsprechend immunisiert – na­türlich oder über eine Impfung –, und man muss sich vor einer weiteren Erkrankung, zumindest vor einem schweren Verlauf, nicht fürchten. Man wird mit Sicherheit auch eine gewisse Kreuzimmunität haben, denn es gibt auch sehr gute Studien dazu – auch zu älteren Coronavarianten, die vor mehreren Jahren grassiert sind –, dass da eine lang­fristig anhaltende Kreuzimmunität besteht.

Das heißt, objektivieren wir doch bitte die Definitionen von genesen und geimpft! Wenn Sie den Menschen schon Sicherheit geben wollen, dann bringen Sie das auf eine nach­vollziehbare Basis, dann erweitern Sie die Antikörpertestungen, machen Sie diese für die Menschen kostenlos. Aus medizinischer Sicht gehören sie sowieso vor jeder Impfung gemacht, um festzustellen, ob eine Impfung überhaupt notwendig ist, ob eine oder zwei notwendig sind oder ob die Impfung gar nicht funktioniert.

Wenn wir schon bei dem Thema Impfungen sind, dann möchte ich noch einen Schritt weitergehen: Wir haben kürzlich 840 Millionen Euro für die Anschaffung von zusätzli­chen Impfstoffen in den nächsten zwei Jahren beschlossen. Jetzt liegt ein Abänderungs­antrag vor – ich habe ihn kürzlich gelesen –, durch den dieses Budget noch weiter aufge­stockt werden soll, weil die EU noch zusätzliche Rahmenverträge geschlossen hat. Aber, sehr geehrter Herr Bundesminister, was ist denn mit den 15 bis 30 Prozent der Perso­nen, bei denen die Schutzimpfung keine ausreichende Schutzwirkung hat, die nicht ge­schützt sind oder bei denen man schon vorab aufgrund ihrer chronischen Erkrankung oder Immunsuppression weiß, dass sie die Impfung nicht vertragen? Wie viel Geld ha­ben Sie denn da vorgesehen, um entsprechende Medikamente zu kaufen? Wo ist die Bevorratung mit Budesonid, oder wo ist das Budget für neue monoklonale Antikörper?

Ich habe aktuell gelesen, dass ein neuer monoklonaler Antikörper, Sotrovimab, von der FDA eine Notfallzulassung bekommen hat. Er hat in den Zulassungsstudien eine Wirk­samkeit von 85 Prozent bei mildem bis schwerem Verlauf erreicht, das ist dasselbe Wir­kungsniveau wie die Schutzimpfung. Was ist dafür budgetär vorgesehen? Es soll nicht so sein, dass wir wieder genau in dieselbe Situation wie im Winter hineinschlittern, in der wir dann auf einmal wieder Fälle auf den Stationen haben, und bis die notwendigen Me­dikamente dafür da sind, ist die Infektionswelle schon wieder vorbei und die Patienten sind traurigerweise entweder gestorben oder von selber wieder genesen.

Das ist nicht die Art von vorausschauender Arbeit, die ich mir von Ihnen erwarten würde. Ich bin mir sicher, in ihrer privaten Ordination arbeiten Sie ähnlich vorausschauend wie das, was ich fordere; also ersuche ich Sie, sich auch auf Bundesebene dafür einzuset­zen, dass die entsprechende Vorkehrung getroffen wird. Vielleicht können Sie einen Teil von diesen 840 Millionen Euro, die es mittlerweile für Impfstoffbeschaffung gibt, auch für Akuttherapeutika vorsehen, damit wir rechtzeitig vorsorgen und, wenn im Winter wieder eine Welle kommen wird, auch im stationären und ambulanten Bereich entsprechende Behandlungsmaßnahmen sofort umsetzen können, denn da zählt jedes Leben.

Ich könnte noch sehr viel mehr erzählen, meine Redezeit ist aber zu Ende. Ich stehe Ihnen gerne für weitere Anregungen zur Verfügung. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

17.40



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 229

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte.


17.40.19

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! Herr Arbeitsminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das war jetzt eine kurze Lehrstunde aus dem Mund von Gerhard Kaniak, seines Zeichens Apotheker und sicher sehr wissend in Bezug auf diese Materie. Nur eines verstehe ich nicht, Gerhard: Ihr seid grundsätzlich einmal gegen das Testen, so hätte ich das zumindest in den letzten 17 Monaten verstanden. (Abg. Deimek: Da hast du nicht aufgepasst!) Warum bist du ausgerechnet für Antikörpertests? Da wird doch in euren Augen der Mensch verletzt, oder sehe ich das falsch? Lassen wir da die Kirche wirklich im Dorf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich glaube, dass der Weg, den wir in den letzten 17 Monaten gegangen sind, durchwegs dazu geeignet ist, dass wir mit Optimismus in den Sommer gehen können. Ich war in den letzten zwei Wochen in Österreich unterwegs und habe sehr viele Institutionen und sehr viele Vereine besucht, von Vereinen für Gewaltschutz und ‑prävention über die Med-Uni bis hin zu Landeskrankenhäusern et cetera. Was dort schon sehr deutlich zu merken war, war eine große Erleichterung, dass es diese Öffnungsschritte gegeben hat.

Es hat sie gegeben, weil sich sehr viele – leider Gottes nicht alle – vernünftigerweise an die Maßnahmen gehalten haben. Dazu gehören auch Masken, das haben wir in den 17 Monaten wirklich gelernt. Wer das bis jetzt nicht begriffen hat, dem kann man leider auch nicht mehr helfen. Das sind genau die, die daran zweifeln, dass Impfungen helfen, obwohl es die Expertenmeinungen gibt, obwohl es die EMA gibt, obwohl es das Natio­nale Impfgremium gibt, das Empfehlungen ausspricht. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Natürlich gibt es auch einen Prozentsatz derer, bei denen der Impfschutz nicht eintritt, aber das ist ja für euch eh kein Thema, ihr lasst euch eh nicht impfen, also was soll’s! Wir lassen uns impfen, ergo vertrauen wir darauf, dass die Impfung auch tatsächlich schützt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass wir die Maßnahmen Schritt für Schritt überprüfen – das haben wir bis jetzt getan und werden wir auch in Zukunft tun –, evaluieren und weitere Schritte setzen. Das, was diesen Sommer grundsätzlich vom ver­gangenen unterscheidet, ist die Impfung: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser ist auch der Schutz für alle anderen – und da geht es schlicht und ergreifend um Solidarität. Das ist offensichtlich ein Fremdwort für die FPÖ. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn wir uns schützen und uns impfen lassen, dann schützen wir auch unser Gegen­über, und da geht es nicht nur um uns Erwachsene, da geht es selbstverständlich auch um unsere Kinder und Enkelkinder, die wir dadurch schützen, dass wir das Virus nicht weitertragen. – Da verstehe ich eure Logik bei Gott nicht.

Ich komme jetzt zu einem anderen Punkt, nämlich zu den Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen. Ja, wir werden die Teststraßen und Impfstraßen weiter brauchen, und ja, wir sind sehr froh darüber, dass viele Menschen sich bereit erklärt haben, dort für die Allgemeinheit zu arbeiten, und deshalb wollen wir die Aufwandsentschädigungen weiter­hin bis zu einer Höhe von knapp über 1 000 Euro sozialversicherungsfrei belassen.

Jetzt bringe ich den Abänderungsantrag noch einmal vollständig ein:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 230

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird das Wort „September“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt.

2. Dem § 1b wird folgender Abs. 4 angefügt.

„(4) § 1a Z 5 ist auch auf Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemein­den an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen für ihren Einsatz bei Impfstel­len gewährt werden, anzuwenden.“

3. § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1b Abs. 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt rückwirkend am 1. Juli 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Sep­tember 2021 außer Kraft.“

*****

Ich möchte mich bei all jenen bedanken, die diesen Weg der Vernunft und des Au­genmaßes in den letzten 17 Monaten mit uns gegangen sind. Wir alle freuen uns wieder auf einen Sommer mit Festen, mit Festivals, mit Kultur, mit Sport, mit Partys, darauf, Freunde zu treffen, auf Familientreffen und alles, was dazugehört. Bleiben wir vernünftig, aber seien wir nicht ängstlich, denn ich glaube, wenn sich weiterhin so viele Menschen entscheiden, sich impfen zu lassen – und darauf hoffe ich inständig –, dann stehen uns ein guter Sommer und auch ein guter Herbst und Winter bevor. – Vielen herzlichen Dank allen, die das mittragen! Ich wünsche allen einen erholsamen und gesunden Sommer! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1009 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird das Wort „September“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt.

2. Dem § 1b wird folgender Abs. 4 angefügt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 231

„(4) § 1a Z 5 ist auch auf Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Ge­meinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen für ihren Einsatz bei Impfstellen gewährt werden, anzuwenden.“

3. § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1b Abs. 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt rückwirkend am 1. Juli 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Sep­tember 2021 außer Kraft.“

Begründung

§ 1 Abs. 1 Z 6 COVID-19-Zweckzuschussgesetz ordnet den Kostenersatz durch den Bund für den administrativen Aufwand der Länder im Zusammenhang mit nach § 5 des Epidemiegesetzes 1950 angeordneten Testungen an. Diese Regelung über den Zweck­zuschuss an die Länder läuft nach der geltenden Fassung mit Ende September 2021 aus. Da damit gerechnet werden muss, dass derartige Testungen auch weiterhin ange­ordnet werden müssen, soll durch die beantragte Änderung der zeitliche Geltungsbe­reich des § 1 Abs. 1 Z 6 bis Ende Oktober 2021 ausgedehnt werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Abänderungsantrag musste aufgrund eines Formalfehlers erneut eingebracht werden. Er ist jetzt korrekt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Jetzt hat sich Herr Bundesminister Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


17.45.29

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein
: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Zu Tagesordnungs­punkt 14: Zusammengefasst dient diese Novelle der notwendigen Erleichterung des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr für Genesene, die nur eine Imp­fung erhalten haben. Derzeit ist es nicht möglich, dass Genesene, die nur eine Impfung erhalten, ein EU-konformes Impfzertifikat mit einer Gültigkeit von neun Monaten bekom­men.

Es fehlt die Möglichkeit, Daten von Genesenen mit Daten von Impfungen zu verschnei­den und damit den betroffenen Personen ein passendes Impfzertifikat für den grünen Pass auszustellen. Sie bekommen also derzeit in Österreich nur ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von drei Monaten. Das ist nicht nur innerhalb von Österreich problematisch, sondern auch für Reisen in das Ausland, da viele EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusam­menhang unterschiedliche Regelungen haben.

Die Novelle würde für aktuell rund 650 000 Personen, die von dieser Veränderung be­troffen wären, eine deutliche Erleichterung darstellen. Da es sich allerdings, wie wir alle wissen, um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt, wurde die datenschonendste und eingriffsschwächste Möglichkeit gewählt, um die technische Umsetzung zu ermögli­chen. Die Speicherung der übermittelten Daten durch die Elga GmbH soll ausdrücklich nicht im zentralen Impfregister erfolgen, womit die Datenminimierung bestmöglich ge­wahrt bleibt.

Alles in allem können durch diese Bestimmung künftig auch jenen Personen Impfzertifi­kate für den grünen Pass und zum Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 232

ausgestellt werden, die entsprechend der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums le­diglich eine Impfung für eine vollständige Immunisierung benötigen.

Ich möchte trotzdem noch einmal kurz darauf zurückkommen, dass sich in diesem Haus drei Abgeordnete angesteckt haben – beziehungsweise ist es zu mutmaßen – und sich jetzt in Quarantäne befinden. Ich glaube, man sieht da, dass die 3G-Regel wesentlich ist und dass sie auch vor dem Hintergrund der sich verbreitenden Deltavariante ganz wich­tig ist. Ich wünsche abseits davon Christian Hafenecker, Stephanie Krisper, David Stög­müller und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern baldige und vollständige Gene­sung.

Zum Schluss möchte ich mit einem Appell schließen: Bitte gehen Sie impfen! Bitte gehen Sie jedenfalls auch zur zweiten Teilimpfung, weil nur die besser gegen die Deltavariante schützt! Bitte tragen Sie an den wenigen Orten, an denen er noch vorgeschrieben ist, den Mund-Nasen-Schutz! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.48


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz zu Wort gemel­det. – Bitte.


17.48.32

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um notwen­dige Anpassungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz. Es seien mir ein paar Bemerkungen erlaubt, da schon sehr viel über die Covid-19-Impfung, das Testen und die 3G-Regel diskutiert worden ist.

Es passt für mich persönlich nicht zusammen: In diesem Haus und auch außerhalb dieses Hauses gibt es Vertreter der FPÖ, die sagen: Die 3G-Regel gehört sofort abge­schafft, es ist aber alles zu tun, damit im Herbst 2021 keine Situation wie im Jahr 2020 eintritt!

Warum haben wir denn die 3G-Regel? – Genau deswegen: damit im Herbst 2021 keine Situation wie im Herbst 2020 eintritt. (Abg. Wurm: Wo gibt es die 3G-Regel? In welchem Land? Wo gibt’s die? – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Damit das funktioniert, ist es wichtig, getestet, geimpft oder genesen zu sein. Für einen Teil der Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ gilt tatsächlich: Impfen zu gehen zeigt Solidarität, wenn nämlich jene impfen gehen, die aus gesundheitlichen Gründen auch impfen gehen können, ist das Solidarität mit anderen. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Oder anders gesagt: Meine persönliche Freiheit hört dort auf, wo ich die Freiheit des anderen eingrenze – daher: impfen gehen!

Es passt für mich absolut nicht zusammen, wenn Vertreter der FPÖ in diesem Hause, die schon lange geimpft sind – und recht haben sie, dass sie geimpft sind! –, hier herau­ßen Blödsinnigkeiten – Entschuldigung! – aus dem Internet verzapfen ‑ ‑


Präsidentin Doris Bures: Dafür brauchen Sie sich nicht zu entschuldigen, Sie nehmen es zurück oder ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.


Abgeordneter Nikolaus Prinz (fortsetzend): Selbstverständlich nehme ich das zurück. (Ruf bei der FPÖ: Blödheiten!) Es gibt vielleicht bessere Worte, aber letztlich sind es sozusagen Unsinnigkeiten, die im Internet stehen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das hier heraußen über die Impfung zu erzählen, obwohl Sie selbst geimpft sind: Es passt nicht zusammen, wenn man gegen die Impfung wettert, aber selbst schon den Impf­schutz – Gott sei Dank! – genießt, um das ganz direkt zu sagen. (Ruf bei der FPÖ: Impf­freiheit!)

Es passt nicht zusammen und es ist auch unsolidarisch, was Kollege Hafenecker ge­macht hat: Dass man Covid bekommt, kann jedem passieren – jedem! –, aber es ist


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 233

unsolidarisch, wenn man am Freitag davon weiß und am Montag die anderen verstän­digt. Das ist Egoismus. Ich würde mir von der FPÖ – zumindest von einem großen Teil – etwas mehr Redlichkeit erwarten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner. – Abg. Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung!)

17.50


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, haben Sie sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet? (Abg. Belakowitsch: Ja!) – Bitte, dann liegt mir eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor.

*****


17.51.03

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Herr Abgeordnete hat sich gerade zum wiederholten Mal darüber beschwert, dass Kollege Hafenecker unsolidarisch gehandelt hätte. Offensichtlich ist es in der ÖVP nicht möglich, dass Sie endlich davon abgehen.

Noch einmal zur Wiederholung, auch für die Österreichische Volkspartei: Kollege Hafen­ecker hatte einen CT-Wert von 34, damit war er nicht infektiös. (Ruf bei der ÖVP: Das interessiert keinen Menschen!) Er hat fristgerecht und zeitgerecht die Meldung an die Parlamentsdirektion weitergeleitet, er hat es bei der Behörde gemeldet, er hat alles frist­gemäß gemacht. Bitte hören Sie jetzt endlich auf! Vielleicht können Sie auch darauf ach­ten, dass hier nicht permanent über Kollegen Hafenecker geredet wird. Noch einmal: Mit einem CT-Wert von 34 ist man nicht infektiös. Wer das behauptet, kennt sich nicht aus. (Beifall bei der FPÖ.)

17.51


*****

Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehand­lung? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung werde ich wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales verlegen.

17.52.1317. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-An­passungsgesetz geändert werden (1011 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1773/A der Ab­geordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird (1012 d.B.)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 234

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 17 und 18 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.


17.53.04

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18 – zwei Tages­ordnungspunkte, bei denen sich Licht und Schatten treffen. Ich beginne mit dem Schat­ten, mit Tagesordnungspunkt 17.

Sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und Grünen, Sie schaffen heute das Kumula­tionsprinzip ab, gemäß dem bei Übertretungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes Strafen pro Kopf verhängt wurden. Die Regierung hat eine Rie­senchance gehabt, die Strafen bei Lohn- und Sozialdumping neu zu gestalten, um Lohn- und Sozialdumping noch stärker zu verhindern. Das, was Sie von ÖVP und Grünen aber heute beschließen werden, ist eine Einladung an alle Betrüger, dubiosen Firmen und organisierten Netzwerke, in Österreich noch stärker Sozialbetrug zu betreiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen jetzt, warum: Sie senken die Höchststrafen massiv und die Mindeststra­fen werden auf 0 Euro gesenkt. Bei Vereitelung von Lohnkontrollen gibt es einen maxi­malen Pauschalbetrag, der um ein Vielfaches niedriger ist als der tatsächlich verursachte Schaden, wie zum Beispiel bei der Hygiene Austria – um das bildlich zu machen. Weiters schaffen Sie ein Montageprivileg, im Zuge dessen entsandte Arbeitnehmer aus Billig­lohnländern bis zu drei Monate lang nicht den österreichischen Lohn bekommen, son­dern den Niedriglohn aus ihrem Herkunftsland. Sogar die Europäische Union schlägt vor, maximal einen Monat vorzuschreiben.

Zusammengefasst: Sie machen Lohn- und Sozialdumping in Österreich billiger. Bei den Verkehrssündern erhöhen Sie die Strafen, bei Sozialbetrügern senken Sie diese auf 0 Euro. Das muss einmal jemand verstehen, wo da die Logik ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Da helfen auch die Ankündigungen von mehr Kontrollen nichts, weil Sozialbetrug schon stattgefunden hat und der Schaden schon verursacht ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie: Überdenken Sie das wirklich! Lohn- und Sozialdumping darf sich nicht rechnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher darf ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kollegin­nen und Kollegen zum Tagesordnungspunkt 17, 1011 der Beilagen, einbringen. Dieser ist verteilt und liegt Ihnen vor, ich darf ihn in den Kernpunkten kurz zusammenfassen:

Beim Montageprivileg fordern wir, dass der Niedriglohn aus dem Entsendeland maximal für einen Monat gilt und nicht, wie Sie es vorschlagen, für drei Monate.

Bei der Vereitelung von Lohnkontrollen durch die Finanzpolizei brauchen wir höhere Strafen, nämlich so hohe Strafen, dass es, wenn man vereitelt, nicht billiger ist als die tatsächlichen Strafen oder der Schaden, der verursacht wurde.

Bei der Unterentlohnung schlagen wir vor, dass die Strafen ab 30 Prozent Unterentloh­nung gelten und nicht, wie Sie es vorschlagen, ab 40 Prozent.

Bei den Mindeststrafen von 0 Euro: Es muss zumindest die Summe der festgestellten Unterentlohnung als Mindeststrafe gelten. Unser Ziel muss es sein, Lohn- und Sozial­dumping nicht stattfinden zu lassen.

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 235

Nun komme ich schon zum Licht, zu Tagesordnungspunkt 18. Wir beschließen heute, Herr Arbeitsminister, die Möglichkeit zur Schaffung einer Bau-ID-Card, einer elektroni­schen Karte für Bauarbeiter, durch die diese täglich auf der Baustelle erfasst werden, damit die Baustellenverantwortlichen, die Finanzpolizei und die Kontrollorgane der Buak tagesaktuelle Informationen zur Meldung bei ÖGK und Buak auch tatsächlich vorliegen haben und abrufen können.

Weiters gilt diese Bau-ID-Card auch für entsandte Arbeitnehmer. Das heißt, es wird zu­sätzlich abgefragt, ob eine Entsendemeldung da ist und ob arbeitsmarktrechtliche Be­willigungen vorliegen. Der Vorteil ist: Es kommt zu einer schnellen Überprüfung und Do­kumentation der anwesenden Personen. Wir schaffen mehr Datensicherheit, reduzieren den Papierkrieg und steigern die Effizienz im Kampf gegen Lohn- und Sozialbetrug. Das sind somit auch wichtige Maßnahmen.

Ab 2023 soll diese Karte allen Arbeitnehmern und Unternehmen freiwillig zur Verfügung stehen, das heißt, vom Baggerfahrer beim Aushub bis hin zum Bodenleger bei der Schlüsselübergabe.

Drei Jahre Verhandlungen zwischen den Bausozialpartnern und den zuständigen Minis­terien haben sich bezahlt gemacht. Die Unternehmen auf den Baustellen überprüfen sich selbst, die Arbeitnehmer prüfen, ob sie ordnungsgemäß angemeldet sind, und die Kon­trollorgane, Finanzpolizei und Buak, haben ein wesentliches neues, wichtiges Instrument zur Überprüfung von Lohn- und Sozialdumping in der Hand.

Ich bedanke mich persönlich bei allen, die daran mitgewirkt haben, namentlich bei Hans-Werner Frömmel, dem Vertreter des Baugewerbes. (Abg. Hörl: Gibt’s den immer noch?) – Lieber Werner, ich weiß, du siehst zu. Es ist unser schwierigstes Projekt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping und wir sind gut auf Schiene.

Ich bedanke mich bei allen Vertretern der Bauindustrie, bei der Sprecherin des Bauhilfs­gewerbes, Frau Irene Wedl-Kogler. – Liebe Irene, danke an deine Berufsgruppe, für dein Verständnis und dass du diese Standfestigkeit aufgebracht hast, das gemeinsam durch­zuziehen.

Ich bedanke mich aber auch bei allen Expertinnen und Experten im Arbeits- und Finanz­ministerium, besonders auch bei der Aufsichtsbehörde. Herr Bundesminister, auch Sie haben das mitgetragen und mit unterstützt. Das ist keine leichte Sache. Ich weiß, wenn etwas neu ist, ist man immer zuerst ein bisschen kritisch und dagegen, aber letztendlich ist es ein wichtiger und richtiger Schritt für saubere Baustellen in Österreich.

Ich bedanke mich auch bei allen Fraktionen, die heute zustimmen werden. Bei den NEOS werde ich weiterkämpfen, mich bemühen, auch da die Überzeugung zu schaffen, wie wichtig es ist, eine Bau-ID-Card in Österreich anzubieten. – Vielen Dank an alle Be­teiligten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1011 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 236

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art 1 (Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 9 lautet:

„9. § 3 Abs. 5 lautet:

„(5) Für einen entsandten Arbeitnehmer, der in Österreich im Zusammenhang mit der Lieferung einer im Ausland durch den Arbeitgeber oder einen mit diesem in einem Kon­zern im Sinne des § 15 AktG und des § 115 GmbHG verbundenen Arbeitgeber gefer­tigten Anlage an einen inländischen Betrieb mit Montagearbeiten, der Inbetriebnahme und damit verbundenen Schulungen oder mit Reparatur- und Servicearbeiten dieser An­lagen, die von inländischen Arbeitnehmern nicht erbracht werden können, beschäftigt wird, gilt Abs. 3 nicht, wenn diese Arbeiten in Österreich insgesamt nicht länger als einen Monat dauert.““

2. In Ziffer 22 lautet § 27 Abs.1 bis 3 wie folgt:

„§ 27. (1) Wer als Arbeitgeber, Überlasser oder Beschäftiger die erforderlichen Unterla­gen entgegen § 12 Abs. 1 Z 3 nicht übermittelt, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwal­tungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 40.000 Euro zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer entgegen den §§ 14 Abs. 2 oder 15 Abs. 2 die Unterlagen nicht übermittelt. Werden die Unterlagen nicht bis zum Ablauf der in der Aufforderung angeführten Zeitraums abgesendet, so erhöht sich der Strafrah­men für jeden späteren Tag der Absendung um jeweils 2.000 Euro.

(2) Wer entgegen § 12 Abs. 1 den Zutritt zu den Betriebsstätten, Betriebsräumen und auswärtigen Arbeitsstätten oder Arbeitsstellen sowie den Aufenthaltsräumen der Arbeit­nehmer und das damit verbundene Befahren von Wegen oder die Erteilung von Aus­künften verweigert oder die Kontrolle sonst erschwert oder behindert, begeht unabhän­gig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld­strafe bis zu 40.000 Euro zu bestrafen. Für jeden weiteren Tag an dem der Zutritt oder das Befahren verweigert wird, erhöht sich der Strafrahmen um 10.000 Euro.

(3) Wer als Arbeitgeber, Überlasser oder Beschäftiger die Einsichtnahme in die Unterla­gen nach den §§ 21 oder 22 verweigert, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 40.000 Euro zu be­strafen. Für jeden weiteren Tag an dem die Einsichtnahme verweigert wird, erhöht sich der Strafrahmen um 10.000 Euro.“

3. In Ziffer 22 lautet § 28 wie folgt:

㤠28. Wer als

              1. Arbeitgeber entgegen § 22 Abs. 1, Abs. 1a oder 1b die Lohnunterlagen nicht be­              reithält, oder

              2. Überlasser im Falle einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung nach               Österreich entgegen § 22 Abs. 2 die Lohnunterlagen dem Beschäftiger nicht nach­              weislich bereitstellt, oder

              3. Beschäftiger im Falle einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung ent­              gegen § 22 Abs. 2 die Lohnunterlagen nicht bereithält oder

              4. Arbeitgeber oder Überlasser entgegen § 12 Abs. 1 Z 4 die Lohnunterlagen nicht               übermittelt,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 237

begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Ar­beitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbe­hörde mit Geldstrafe bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 Euro, zu bestrafen. Werden die Unterlagen entgegen § 12 Abs. 1 Z 4 nicht übermittelt, so erhöht sich der Strafrahmen für jeden späteren Tag der Übermittlung um jeweils 2.000 Euro.“

4. Ziffer 23 lautet:

„23. § 29 Abs. 1 lautet:

„§ 29. (1) Wer als Arbeitgeber einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt oder be­schäftigt hat, ohne ihm oder ihnen zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kol­lektivvertrag gebührende Entgelt unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien, ausgenommen die in § 49 Abs. 3 ASVG angeführten Entgeltbestandteile, zu leisten, be­geht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Ar­beitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbe­hörde mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro zu bestrafen. Ist im Erstfall bei Arbeitge­bern mit bis zu neun Arbeitnehmern die Summe des vorenthaltenen Entgelts geringer als 20.000 Euro beträgt die Geldstrafe bis zu 20.000 Euro. Ist die Summe des vorent­haltenen Entgelts höher als 30.000 Euro, beträgt die Geldstrafe bis zu 100.000 Euro. Ist die Summe des vorenthaltenen Entgelts höher als 70.000 Euro beträgt die Geldstrafe bis zu 250.000 Euro. Ist die Summe des vorenthaltenen Entgelts höher als 100.000 Euro und wurde das Entgelt in Lohnzahlungszeiträumen der Unterentlohnung vorsätzlich um durchschnittlich mehr als 30 vH des Entgelts vorenthalten, beträgt die Geldstrafe bis zu 400.000 Euro. Wirkt der Arbeitgeber bei der Aufklärung zur Wahrheitsfindung unverzüg­lich und vollständig mit, ist anstelle des Strafrahmens bis 100.000 Euro oder bis 250.000 Euro der jeweils niedrigere Strafrahmen anzuwenden. Bei Unterentlohnungen, die durchgehend mehrere Lohnzahlungszeiträume umfassen, liegt eine einzige Verwal­tungsübertretung vor. Entgeltzahlungen, die das nach Gesetz, Verordnung oder Kollek­tivvertrag gebührende Entgelt übersteigen, sind auf allfällige Unterentlohnungen im je­weiligen Lohnzahlungszeitraum anzurechnen. Hinsichtlich von Sonderzahlungen für Ar­beitnehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 Z 1 und 2 liegt eine Verwaltungsübertretung nach dem ersten Satz nur dann vor, wenn der Arbeitgeber die Sonderzahlungen nicht oder nicht vollständig bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres leistet. Ebenso ist zu bestrafen, wer als Auftraggeber im Sinne des § 14 Abs. 1 Z 3 einen Heim­arbeiter beschäftigt oder beschäftigt hat, ohne ihm zumindest das nach Gesetz oder Verordnung gebührende Entgelt unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien, ausgenommen die in § 49 Abs. 3 ASVG angeführten Entgeltbestandteile, zu leisten. Dies gilt nur, sofern der Arbeitgeber das gesamte vorenthaltene Entgelt bis zur Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde nachweislich leistet. Innerhalb der jeweiligen Strafrah­men darf die von der Bezirksverwaltungsbehörde zu verhängende Geldstrafe die Höhe der festgestellten Unterentlohnung nicht unterschreiten.““

Begründung

Zu Z 1 (§ 3 Abs. 5):

Die EntsendeRL sieht eine Ausnahme vom Anspruch auf das Mindestgelt iSd § 3 Abs. 3 für maximal einen Monat vor. Der Zeitraum übersteigt mit drei Monaten den maximal zulässigen Zeitraum von einem Monat um das Dreifache. Durch die Einfügung des Wortes „jeweils“ wird dieser Zeitraum zudem vervielfacht und überschreitet damit das europarechtlich zulässige Ausmaß beträchtlich. Die Änderung streicht daher das Wort „jeweils“ und ersetzt den Zeitraum von drei Monaten durch den Zeitraum von einem Mo­nat.

Zu Z 2 und 3 (§ 27 Abs. 1 bis 3 und § 28):


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Gerade Maßnahmen, welche die Lohnkontrolle erschweren, behindern oder sogar ver­unmöglichen, weisen eine hohe kriminelle Energie auf und sind besonders geeignet, die Bekämpfung von Lohndumping zu verhindern. So etwa erfolgten in den ersten fünf Jahren der Bekämpfung von Lohndumping etwa 150 rechtskräftige Entscheidungen alleine wegen Vereitelung der Kontrolle der Finanzpolizei, in den darauffolgenden fünf Jahren hat sich diese Anzahl vervielfacht und liegt mittlerweile bei insgesamt mehr als 1.750. Der Strafrahmen für das beharrliche Verunmöglichen der Beweiserhebung zu bezahlten Löhnen und Sozialabgaben muss daher spürbar angehoben werden und soll mit jedem Tag der Verzögerung der Kontrolle steigen.

Zu Z 4 (§ 29 Abs. 1):

Der jeweils höhere Strafrahmen soll schon bei einer Unterentlohnung von 30.000 Euro bzw. 70.000 Euro zur Anwendung kommen. Würde er erst bei einer Unterentlohnung von 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro zur Anwendung kommen, dann bliebe bei einer Unterentlohnung von einem Betrag über 30.000 Euro bzw. 70.000 Euro kein ausreichen­der Spielraum für eine Bestrafung. Beispiel: Unterentlohnung ist 49.000 Euro. Bei einem höheren Strafrahmen erst ab Unterentlohnung von mehr als 50.000 Euro bliebe ein zu geringer Spielraum (1.000 Euro) für eine „echte“ Strafe.

Die vorgesehene Strafmilderung für den Fall, dass, der/die ArbeitgeberIn bei der Aufklä­rung zur Wahrheitsfindung unverzüglich und vollständig mitwirkt, ist für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und das Hintanhalten illegaler Konkurrenzierung nicht ausreichend. Wäre etwa die Summe der vorenthaltenen Entgelte 80.000 Euro und der Strafrahmen damit bei 0 bis 100.000 Euro, verringert sich der Strafrahmen bei entspre­chender Mitwirkung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin auf 0 bis 50.000 Euro. Selbst bei einem gänzlichen Ausschöpfen des Strafrahmens wäre die Sanktion also dann zwangs­läufig geringer als die Summe der vorenthaltenen Entgelte. Damit dies nicht eintreten kann, muss als weitere Voraussetzung für den milderen Strafrahmen jedenfalls der Nachweis der mittlerweile erfolgten Nachzahlung der noch offenen Lohn- und Abgaben­forderungen vorliegen.

Eine Unterentlohnung von mehr als 40% kommt in der Praxis zwar vor, jedoch fast aus­schließlich bei grenzüberschreitenden Entsendungen. Im Inland lebende Arbeitnehme­rInnen müssen mit inländischen Lebenserhaltungskosten kalkulieren und könnten bei einer derart hohen Unterentlohnung ihren Lebensunterhalt gar nicht bestreiten. Grenz­überschreitende Entsendungen erfolgen aber durchschnittlich ein bis zwei Monate. Ent­sendungen von mehr als einem halben Jahr sind selten. Ähnlich verhält es sich bei der Anzahl der entsendeten ArbeitnehmerInnen. Im Durchschnitt handelt es sich um die Ent­sendung von zirka vier ArbeitnehmerInnen. Grenzüberschreitende Entsendungen von mehr als zehn ArbeitnehmerInnen sind selten. Die Kombination der vorgesehenen Vo­raussetzungen für das Erreichen der Höchststrafe würde daher bei der Voraussetzung einer Unterentlohnung von mehr als 40% praktisch kaum je schlagend werden. Die Vo­raussetzung der Unterentlohnung für den höheren Strafrahmen soll daher mit 30% festgesetzt werden.

Weiters darf die zu verhängende Geldstrafe hinter dem Vorteil, den der/die ArbeitgeberIn aus der Unterentlohnung zog, keinesfalls zurückbleiben und die Summe der festgestell­ten Unterentlohnung daher nicht unterschreiten.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 239

17.59.30

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher bei uns auf der Galerie und zu Hause! Wer als Unternehmerin oder als Unternehmer vorsätzlich zu ge­ringe Löhne zahlt oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht anmeldet, dem drohen laut dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sehr, sehr hohe Strafen, was natür­lich auch richtig ist.

Wir Unternehmerinnen und Unternehmer stehen dafür, dass wir gerechte Entlohnung ermöglichen, dass wir gerechte Löhne bezahlen – ich glaube, das ist das, was wir selbst­verständlich alle wollen. Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe, und die müs­sen selbstverständlich auf das Schärfste und das Strengste bestraft werden. Mit der vor­liegenden Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes werden diese Strafen erhöht, gleichzeitig wird das Gesetz auch besser im Hinblick auf die realen He­rausforderungen bei der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings. So gibt es künftig anstelle einer Mindeststrafe ein neues Stufenmodell mit jeweiligen Höchststrafen. Dies war unter anderem auch eine Forderung des Europäischen Gerichtshofes, welche wir jetzt mit dieser Novelle umsetzen.

Auch das sogenannte Kumulationsprinzip wird mit der vorliegenden Novelle abgeschafft, was ich persönlich und auch die Wirtschaft sehr positiv sehen, denn genau in diesen Fällen kam es dazu, dass bei Formalfehlern, wenn in einer Lohnverrechnung Fehler pas­siert sind, einfach alles über einen Kamm geschert worden ist, zusammengezählt wor­den ist und sich daraus die Strafe ergeben hat, die eigentlich so nicht richtig war. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die wir mit diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz eigentlich treffen wollten, haben wir hingegen nicht getroffen, und auch wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland zu uns nach Österreich geschickt worden sind, wurde nach diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz nicht bestraft – und das kann nicht im Sinne unserer Wirtschaft sein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Ich möchte aber trotzdem ganz klar betonen, dass das Ziel dieses Gesetzes sein muss, dass wir Sozialdumping – wenn keine gerechte Entlohnung vorherrscht – bestrafen.

Meine Damen und Herren, es ist in der Sozialpartnerschaft ein wichtiges Instrument, dass wir miteinander die Dinge ausverhandeln, und das wird auch in Zukunft so sein. Kollege Wimmer hat aber gemeint, wir hebeln mit diesem Gesetz alles aus und die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin ausgebeutet, und das – ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt – möchte ich auf das Schärfste zurückweisen. Die öster­reichische Unternehmerschaft – bis auf Einzelfälle – beutet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich nicht aus! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Mit diesem neu aufgestellten Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz setzen wir einerseits eine Änderung um, die uns durch den EuGH vorgegeben wurde, und auf der anderen Seite schaffen wir damit ein gerechteres System. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.


18.03.06

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Diese Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes geht natürlich in die falsche Richtung. Ich kann das auch kurz erklären (Zwischenruf des Abg. Hörl): Sie ist zum Schaden der Arbeitnehmer in Österreich, aber vor allem ist sie zum Schaden der anständigen Unternehmer in Österreich, denn diesen helfen Sie nicht. Ich


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 240

darf noch einmal daran erinnern – gerade die ÖVP –, dass 98 Prozent der Unternehmen Klein- und Mittelbetriebe sind, und die machen das auch ordentlich. Mit diesem Gesetz öffnen Sie im Grunde Tür und Tor für unlauteren Wettbewerb gegen anständige Unter­nehmer, und dass das die ÖVP macht, ist für mich nicht nachvollziehbar. (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.)

Noch einmal – Beppo Muchitsch hat es sehr gut erklärt –: Natürlich ist diese Novelle auch zum Schaden der Arbeitnehmer. Man sieht es ja auch ganz deutlich am Beispiel von Hygiene Austria – ein Paradebeispiel in diesem Fall, man könnte das jetzt eine Stunde lang erklären. Und du hast ja auch diese Ausnahmeregelung für Montagetrupps sehr gut dargestellt, die ja überhaupt niemand erklären kann. Das heißt, wenn man in Österreich in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten eine Montage durchführt, braucht man sich in Österreich an keine Regeln zu halten. Also wem so etwas einfällt und wer so etwas der österreichischen Wirtschaft und den österreichischen Arbeitnehmern erklä­ren will, weiß ich nicht. Die Grünen sind ja in dieser Geschichte komplett abgetreten; von ihnen hört man dazu heute auch gar nichts. Ich würde daher die ÖVP noch einmal bitten, uns zu sagen, wie ihr das der österreichischen Wirtschaft und den Arbeitnehmern, die Steuern zahlen und anständig arbeiten, erklären wollt. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Kollege Beppo Muchitsch, bei der Bau-ID-Card – ganz klar – sind wir voll mit dabei. Ich darf darauf hinweisen, dass wir das schon vor zehn Jahren gefordert haben. In Tirol gibt es auch seit vielen Jahren etwas Ähnliches. Das ist eine gute Geschichte, wir werden es unterstützen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Was unterstützen?)

18.04


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


18.05.05

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt tut man hier so, als ob die Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes auf einmal vom Him­mel gefallen wäre und wir das aus Jux und Tollerei geändert hätten, als ob es nicht vom Europäischen Gerichtshof einen Vorabentscheid gegeben hätte, wonach Obergrenzen in diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz schlichtweg fehlen und auch eine fixe Untergrenze nicht zulässig ist – weil das so den europäischen Verträgen ent­spricht –, sodass seit diesem Entscheid das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz de facto nicht mehr zur Anwendung gekommen ist.

Dieser Entscheid wurde im Herbst 2019 gefällt, und seit damals haben sich die Behörden in Wirklichkeit kaum mehr getraut, gegen Lohn- und Sozialdumping entsprechend wir­kungsvoll vorzugehen – und das wissen wir hier herinnen alle. Der Fall Hygiene Austria würde nach diesen Kriterien schlichtweg überhaupt nicht mehr bestraft werden, weil bei den Behörden eine massive Unsicherheit herrscht, was denn überhaupt noch möglich, machbar und zulässig ist.

Genau darum haben wir die Situation vorgefunden, dass dieses Lohn- und Sozialdum­ping-Bekämpfungsgesetz geändert werden muss, weil das Kumulationsprinzip, das hier immer wieder beschworen wird, schlichtweg nicht mehr gewirkt hat und eigentlich auch keine Geltung mehr gehabt hat. Das ist bedauerlich, denn ich finde das Kumulations­prinzip gar nicht so schlecht, aber es wurde eben aufgehoben und war nicht mehr an­wendbar. Das ist Faktum – und wer das negiert, erzählt eine ganz andere Geschichte, was das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz betrifft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Zweite: Es ist schon auch ein Faktum, dass es rund um die Wirkung der Kumulation einen gewissen Mythos gibt. Das Interessante ist nämlich: Wenn man sich die Ein­zelstrafen anschaut, dann zeigt sich, diese wären schon sehr gut und sehr wirksam


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 241

gewesen, wenn sie denn tatsächlich zur Anwendung gekommen wären. Es gibt eine parlamentarische Anfrage, die noch gar nicht so lange her ist, in deren Zusammenhang untersucht worden ist, wie denn die Strafen von 2011 bis 2019 tatsächlich gewirkt haben. Wenn man so zuhört, könnte man ja teilweise glauben, dass es bei jedem Fall eines Verstoßes gegen Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen unglaublich hohe Strafen, in einer Höhe von Zehntausenden Euro, gegeben hat. Das war leider nicht der Fall. Die Behörden haben schlichtweg nicht gestraft. Ich möchte nur einmal sagen: Durchschnitt­lich wurde Unterentlohnung mit 7 939 Euro gestraft, pro Arbeitnehmer mit 2 800 Euro – und das, obwohl pro ArbeitnehmerIn Strafen bis zu 20 000 Euro möglich gewesen wä­ren. Das heißt, es wurde immer im unteren Rahmen bestraft.

Warum? – Das ist die große Frage. Haben die Behörden sich nicht getraut, oder was ist passiert? – Das können wir nicht beantworten. Faktum ist allerdings, es hat schlichtweg leider nicht so gewirkt, wie wir es alle gerne gehabt hätten und wie wir alle gehofft hätten. Das sind leider die nackten Zahlen. (Abg. Wurm: Es hätte verschärft werden müssen! Ja, verschärft!)

Das heißt, das Kumulationsprinzip war nicht sehr effektiv und bei diesen Strafen leider auch viel zu wenig abschreckend. Was wir jetzt gemacht haben, ist Folgendes: Wir haben in Wirklichkeit Strafrahmen gesetzt, auch bei der Vereitelung – im Vergleich zum ursprüng­lichen Entwurf ist es noch verdoppelt worden; wir haben sehr wohl auch Anregungen von Arbeiterkammer und ÖGB übernommen –, und wir haben Strafrahmen für Unterent­lohnung gesetzt, mittels dessen die Behörden entsprechend dem Schaden Recht spre­chen sollen und Recht sprechen können. Auf jeden Fall lassen die Strafrahmen, die wir jetzt haben, ein Vielfaches der Strafen zu, die tatsächlich real verhängt worden sind.

Vielleicht noch ganz kurz zum Schluss: Wie perfekt dieses Gesetz funktionieren wird, wie gut es wirken wird, das wissen wir nicht. Wir haben auch beim Kumulationsprinzip im alten Gesetz nicht geglaubt, dass es so schnell wieder aufgehoben wird. Es ist aber aufgehoben worden. Jetzt haben wir ein Gesetz vor uns liegen, das endlich wieder Stra­fen ermöglicht, das endlich den Behörden wieder einen Rahmen schafft, mittels dessen sie strafen können. Wir hoffen, es wird wirken. Wir sehen aber natürlich auch: Wenn die Wirkung nicht so ist, wie wir es gerne hätten, dann wird es genauso wie alle anderen Gesetze vielleicht ebenfalls noch einmal novelliert werden müssen.

Lassen wir es einmal in Zukunft gelten! Seien wir froh, dass wir jetzt einen funktionie­renden Strafrahmen, einen Orientierungsrahmen für die Behörden haben! Wir hoffen, dass es wirkt – im Sinne der ArbeitnehmerInnen und auch der lauter agierenden Betrie­be. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeord­neter Alois Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.09.44

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Abgeordneter Koza hat in seiner Rede behauptet, dass das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurde. – Das ist unrichtig.

Richtig ist: Der Verfassungsgerichtshof hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichts­hofes, das auf Basis einer falschen Grundinformation des österreichischen Gerichts ent­standen ist (Abg. Hörl: Ah!), entschieden, dass die Kumulierung von Strafen nach dem österreichischen Verfassungsrecht zulässig ist. – Das alles kann man in „Das Recht der Arbeit“ nachlesen. Lesen Sie Schindler! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Koza.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 242

18.10


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gerald Loacker zu Wort. – Bitte.


18.10.43

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Schwarzarbeit hat in den letzten Monaten deutlich zugenommen. Die Schattenwirtschaft macht in Österreich 25,7 Milliarden Euro im Jahr aus, und alle Firmen, die sich der Schwarzarbeit bedienen, feiern heute ein kleines Fest.

Es ist schon angeführt worden, die Strafen für Lohn- und Sozialdumping werden eigent­lich abgemildert. Es ist natürlich nicht richtig, dass alles, was es bisher gegeben hat, nicht zulässig gewesen wäre. Das, was jetzt kommt, wird europarechtlich nicht halten, weil beispielsweise für einen Wiederholungstäter die gleichen Strafdrohungen gelten wie für jemanden, dem das das erste Mal passiert – und das ist natürlich nicht fair, nicht logisch und auch nicht sinnvoll. Unserer Ansicht nach wird es auch der Finanzpolizei erschwert, streng zu kontrollieren. Was man bräuchte und in welche Richtung man ar­beiten müsste, wäre, auf europäischer Ebene Daten auszutauschen – und da geht leider nichts weiter.

Was das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz angeht, teile ich die Meinung des Kollegen Muchitsch – und das will ja wohl etwas heißen, wenn die Liberalen dieselbe Meinung haben wie die Sozialdemokraten. Wir setzen uns nämlich für einen fairen Markt ein, und das heißt auch, dass die, die am Markt vorbei arbeiten, streng bestraft gehören. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Anderer Ansicht sind wir beim nächsten Punkt. Ich muss dem Ausschussvorsitzenden zugutehalten, er bemüht sich wirklich immer sehr um gutes Verständnis und um gute Information bei allen Fraktionen, und er hat sich auch um unsere Zustimmung sehr be­müht. Der Bau-ID können wir so nicht zustimmen. Warum nicht? – Da wird ein System aufgesetzt, bei dem der Bauarbeiter sich selbst die Bau-ID freiwillig beschaffen kann – oder auch nicht. Wie wollen sie da etwas kontrollieren, wenn es die einen haben und die anderen nicht? Sie können aus so einem freiwilligen System nichts herauslesen. Und: Das Ganze wird in eine GmbH ausgelagert, die eine Tochterfirma der Buak ist. Wie jetzt: Wir wollen also Schwarzarbeit kontrollieren und tun das mit einer privatwirtschaftlich auf­gestellten GmbH, die dann behördliche Aufgaben übernimmt?, das ergibt doch keinen Sinn!

Was ist der Sinn dieser Geschichte? – Die Buak ist eine Einrichtung, über deren Exis­tenzberechtigung man mit Fug und Recht streiten kann, und damit sie nicht der Abschaf­fung anheimfällt, drückt man Aufgaben hin, damit man sie nicht mehr abschaffen kann, und jetzt bekommt sie halt diese Bau-ID angehängt, die dort eigentlich keinen Sinn macht. Eigentlich müsste man sich die Buak einmal genauer anschauen, da liegt nämlich eine halbe Milliarde Euro Wertpapiervermögen herum, das die Baufirmen bezahlt haben. Da könnte man schon längst die Beiträge senken und einmal für günstigere Baukosten sorgen – aber das wird natürlich nicht gemacht, sondern jetzt schaffen wir diese Bau-ID GmbH.

Jetzt noch zur Stellungnahme der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, da­mit Sie sehen, dass ich mir da nicht irgendwie etwas zusammengestellt habe. Die schrei­ben nämlich wörtlich:

„Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum hier ein weiteres Identitäts-Management sei­tens der BUAK geschaffen werden soll, noch dazu auf freiwilliger Basis und in einer eigenen Gesellschaft.

Wenn auf eine bessere Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping hingewiesen wird, ist zu hinterfragen, was an den bisherigen Möglichkeiten zur Bekämpfung und Optimie­rung von Kontrollabläufen verbessert werden kann, anstatt neue Gesellschaften zu grün­den. Auch mit dieser Maßnahme wird es nicht gelingen, das Lohn- und Sozialdumping­problem am Bau zu mindern oder zu lösen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 243

Wenn eine neu zu gründende Tochtergesellschaft Daten von der ‚Mutter‘ benötigt, ist zu hinterfragen, warum nicht gleich die ‚Mutter‘ die Aufgaben der ‚Tochter‘ wahrnimmt oder was die ‚Mutter‘ darin hindert, ihre Aufgaben wahrzunehmen.“

Was wir heute erleben, ist großes Politmarketing. Blümel macht Internetpostings mit: Wir bekämpfen jetzt die Schwarzarbeit!, aber in Wirklichkeit ist es so: Alle Firmen, die auf Basis von Schwarzarbeit tätig sind, lassen heute die Sektkorken knallen. (Beifall bei den NEOS.)

18.14


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.15.03

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Zum Redebeitrag des Kollegen Loacker eine tatsächliche Berichtigung: Kollege Loacker hat behauptet, in der Buak sind 0,5 Milliarden Euro an Vermögen gehortet und in Wertpapieren angelegt, und er fragt, warum man da nicht die Beiträge senken kann, um Preise zu senken.

Ich berichtige: Die 0,5 Milliarden Euro an Rücklagen beziehungsweise Veranlagungen in Wertpapieren sind offene Ansprüche der 150 000 Bauarbeiter in Österreich. Das ist ihr Geld, das dort dementsprechend gesichert ist, und es wird sicherlich nicht dazu ver­wendet, um Beiträge zu senken. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


18.15.48

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Ja, es ist, glaube ich, klar, dass Lohn- und Sozial­dumping nicht zu tolerieren sind. Es ist klar, dass schwarze Schafe dazu führen, dass es einen unfairen Wettbewerb zwischen Betrieben gibt, und das natürlich auch zum Schaden der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Novellierung dieses Gesetzes? – Es wurde schon angesprochen: Es gibt mehrere Urteile, und eines hat eben die Form der Kumu­lierung – das Kumulationsprinzip, so wie es besteht – aufgehoben, und ein anderes Urteil hat die Mindeststrafen aufgehoben. Es gibt also mehrere Notwendigkeiten, etwas zu tun, weil sonst das Gesetz eben nicht mehr exekutiert und nicht mehr angewendet werden kann und damit seine abschreckende Wirkung verliert.

Wir haben diese Novelle vorgelegt und ich glaube, es ist in vielen Punkten eine Novelle, die besser funktionieren wird als das bestehende Gesetz. Wir haben gerade bei massi­ven Verstößen, also gerade bei Unterentlohnungen, einen sehr hohen Strafrahmen – bis zu 400 000 Euro (Zwischenruf des Abg. Hörl) – ermöglicht, und wir haben uns davor natürlich auch angeschaut, wie oft das eingetreten ist. Strafrahmen von 350 000 Euro bis 400 000 Euro gab es nur in zwei Fällen – trotz des Kumulationsprinzips, also nach der alten Gesetzesversion –, Strafrahmen zwischen 150 000 Euro und 200 000 Euro gab es in drei Fällen und in 85 Prozent aller Fälle waren nur ein bis fünf Mitarbeiter be­troffen. Das heißt, die jetzige Obergrenze schränkt den Strafrahmen, der durch die Ku­mulierung entstanden ist, nicht ein.

Wir haben nach der Begutachtung auch noch einmal die Strafrahmen bei Formaldelikten erhöht, weil wir gesehen haben, dass die Argumente, die eingebracht worden sind, durchaus nachzuvollziehen waren.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 244

Wir setzen auch, das wurde noch gar nicht ausführlich gesagt, die EU-Entsenderichtlinie um. Da gibt es in vielen Bereichen auch eine Verbesserung, zum Beispiel sind Arbeiter­nehmerinnen, Arbeitnehmer, die in Österreich beschäftigt sind oder – genauer genom­men – nach Österreich entsandt sind, jetzt nach kürzerer Zeit voll dem österreichischen Arbeitsrecht unterstellt. Was aus meiner Sicht ganz besonders wichtig ist, ist die Um­setzung, die Implementierung, und da geht es zum Beispiel auch um die sogenannte Sicherungsleistung, dass eben österreichische Behörden auch ausländische Betriebe verfolgen und die Strafen auch exekutieren können – auch da haben wir die Instrumente verbessert.

Ich glaube, insgesamt geht es um diese Umsetzung. Wir haben gemeinsam mit dem Finanzministerium auch den Kontrollplan vorgelegt, da geht es um die verschiedenen Branchen, in denen es besonders große Schwierigkeiten gibt, und wir werden ganz spe­zifisch auf diese Branchen schauen – mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in Österreich nachhaltig zu verbessern, Lohn- und Sozialdumping nicht zu ermöglichen und stark und konsequent zu bestrafen.

Ja, es ist tatsächlich so, dass mehr europäischer Austausch nötig ist. Dafür gibt es auch eine neue Behörde, nämlich die Europäische Arbeitsbehörde, und ich habe mich auch schon mit deren neuem Direktor getroffen und mich mit ihm ausgetauscht, um eben ge­rade das, was das Problem ist, nämlich die Nichtverfolgung von Verstößen im Ausland, zu verbessern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.19


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)


18.19.40

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Abgabenhinterziehung, Lohn- und Sozialdumping, Sozialbetrug und Schwarzarbeit verzerren den Wettbewerb (Abg. Wurm: Meine Rede!) und sind kein Kavaliersdelikt. (Abg. Belakowitsch: So weit sind wir d’accord!) Eine EuGH-Entscheidung ist zu respektieren und darauf zu reagieren, ist unsere Pflicht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist viel gesagt. Der Abänderungsantrag der SPÖ beinhaltet wieder einige europarechtswidrige Forderungen, daher können wir nicht zustimmen; das ist das Kumulationsprinzip, es sind die Mindeststrafen und das Montageprivileg – das ist üblich, drei Monate sind im europäischen Raum die Regel und auch sinnvoll. Denken Sie daran: Wenn Sie eine Maschine, eine größere Anlage, montieren lassen, dann können die Mon­teure nicht ausgewechselt werden, und es ist auch für den Auftraggeber nicht sinnvoll. (Abg. Wurm: Kannst ja die Löhne zahlen ..., Kollege Pöttinger!)

Mit einem EU-konformen, rechtlich korrekten und zeitgemäßen Gesetz wird es nun mög­lich, Sanktionen bis zu 400 000 Euro zu verhängen. Lohn- und Sozialdumping untergra­ben den fairen Wettbewerb und sind sozialpolitisch absolut zu verurteilen. Eine sehr gute Möglichkeit, Kontrollen am Bau durchzuführen, bietet die Bau-ID-Karte, wie von Kollegen Muchitsch schon ausgeführt: eine Karte ähnlich der E‑Card mit den relevanten Daten, die die Zettelwirtschaft auf den Baustellen verringert. Möglich wird diese Karte durch die Einigung der Bausozialpartner und der relevanten Ministerien, wie wir heute schon ge­hört haben. Es ist ein freiwilliges System für Mitarbeiter und Betriebe, soll bei Ausschrei­bungen kein verpflichtendes Kriterium darstellen und rasche Kontrollen und auch ein ra­sches Weiterarbeiten auf den Baustellen ermöglichen. Daher empfehle ich die Teilnahme an der Bau-ID-Karte. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Muchitsch.)

18.22


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Rudolf Silvan zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Wurm: Eine ministrable Rede war das!)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 245

18.22.37

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer, wenn die Sozialpartner und die Opposition bei Gesetzesänderun­gen nicht eingebunden waren, kommt nichts Gescheites raus. Das ist auch beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz so passiert. Da rede ich noch gar nicht über das Montageprivileg, das in Österreich europarechtswidrig ausgeweitet worden ist – auf drei Monate statt wie laut der Empfehlung ein Monat, wie wir schon gehört haben. Drei Monate dürfen Montagearbeiter hier in Österreich arbeiten, zu Löhnen, die wahrschein­lich in Osteuropa wie zum Beispiel in Polen, in der Slowakei und in Tschechien gelten. Wir wissen, dass diese Löhne um ein Vielfaches niedriger als die österreichischen Löhne sind – das ist aus unserer Sicht eindeutig wettbewerbsverzerrend. (Beifall bei der SPÖ.)

Was heute noch nicht besprochen wurde, ist die europarechtliche Vorgabe zu men­schenwürdigen Unterkünften und Aufwandsersätzen. Sie sind bei der Änderung dieses Gesetzes mit keinen Kontrollen und auch mit keinen Sanktionen bedacht. Wir kennen alle die Bilder, die alle paar Monate einmal auftauchen, auf denen man sieht, wie ent­sandte Arbeitnehmer in kleinen Zimmern, oft nicht einmal mit einer Dusche, sondern nur mit einem Waschtisch, zusammengepfercht übernachten müssen. In diesem Gesetz ist nicht einmal erwähnt worden, dass man da verstärkt Kontrollen macht.

Was aber wirklich dramatisch ist, ist die Abschaffung der Mindeststrafen, ist die Ab­schaffung des Kumulationsprinzips, das in Österreich nicht verboten ist, wie Kollege Stöger vorhin eindeutig klargestellt hat. Das Kumulationsprinzip besagt, dass es, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber bei Lohn- oder Sozialdumping zum Beispiel bei vier ArbeitnehmerInnen erwischt wird, vier Fälle, vier Vergehen sind. In Zukunft ist das nur mehr ein Vergehen. Dann werden Subfirmen aus dem osteuropäischen Raum gleich behandelt wie der Tischlermeister, der vielleicht einmal vergisst, seinen Arbeitnehmer anzumelden; sie bekommen dann dieselbe Strafe. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Das wird sich in Zukunft so darstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen (eine Tafel mit der Überschrift „Lohndumping bringt’s!“, auf der zwei Tabellen mit Zahlen abgebildet sind, auf das Rednerpult stellend): Bis jetzt war es so, dass, wenn jemand zum Beispiel bei der Unterentlohnung von vier MitarbeiterInnen erwischt worden ist, die Mindeststrafe beim ersten Mal 8 000 Euro war, bei Wiederholung 16 000 Euro. In Zukunft sind es 0 Eu­ro und bei Wiederholung ebenfalls 0 Euro. Das ist eine Einladung zum organisierten So­zialbetrug, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen aus Erfahrung, dass die Bezirksverwaltungsbehörden eher die Mindeststra­fen verhängen. Das heißt, wir werden in Zukunft wenig Strafen haben. Wir werden in Zukunft sehr viele Verwarnungen mit einem Fingerzeig haben, aber ansonsten wird nicht sehr viel passieren.

Sie lassen zu, Herr Minister, dass Arbeitnehmer ausgebeutet werden. Sie lassen es zu, wie Frau Kollegin Kirchbaumer gesagt hat, dass Firmen in Österreich, die ordentlich wirt­schaften, unter Druck geraten, und somit auch deren Arbeitsplätze. Der Bundeskanzler hat es heute wieder gesagt – x‑mal wiederholt –: Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein! – Seit Sebastian Kurz Bundeskanzler ist, sind in dieser Republik die Arbeitnehmer die Dummen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Pfurtscheller. – Weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Ich sage immer: Geht es den Arbeitnehmern gut, geht es der Wirtschaft gut!, aber leider ist das zurzeit nicht so. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Eßl.)

18.26


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 246

Die Abstimmung werde ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales verlegen.

18.26.2619. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1776/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (1015 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1779/A(E) der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums“ (1016 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1749/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstüt­zung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern (1017 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ände­rung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive (1014 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1595/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend individuel­ler Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil (1013 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 19 bis 23 der Tagesord­nung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Bitte.


18.28.05

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte zur Abschaffung des Sonderunterstüt­zungsgesetzes Stellung nehmen und gleich festhalten: Dieser Akt ist ein klassischer So­zialabbau, meine sehr geschätzten Damen und Herren, für eine ganz kleine Arbeitneh­mergruppe.

Sie machen es immer so, wenn es um Arbeitnehmer geht, meine sehr geschätzten Da­men und Herren der Regierungsfraktionen: Sie greifen die Arbeitnehmer von hinten an. Ich weiß nicht, warum, aber das ist jetzt offensichtlich gang und gäbe, denn warum ma­chen Sie das nicht in einem ordentlichen parlamentarischen Prozess? Sie machen diese


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Abschaffung mit einem Initiativantrag – ohne Betroffene, ohne Interessenvertretung, nicht einmal die Arbeitgeber haben Sie dabeigehabt, die wurden auch nicht informiert, zumindest unsere Arbeitgeber haben uns das gesagt –, ohne Diskussion und ohne Be­gutachtung, meine sehr geschätzten Damen und Herren. Heute ist schon sehr viel über Demokratie und über das Parlament gesprochen worden. Ich sage Ihnen: Diese Vorge­hensweise, die Sie bei dieser Änderung jetzt verfolgen, ist in Wirklichkeit letztklassig. (Beifall bei der SPÖ.)

Worum geht es? – Es geht in Wirklichkeit um 600 Betroffene. Es geht um 600 Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer. Es geht um 600 Bergleute, meine Damen und Herren – Bergleute, die harte Arbeit in den Bergwerken leisten, bei Kälte, bei Hitze, bei Staub, bei Dreck. Gehen Sie einmal in ein Bergwerk! Gehen Sie auf den Erzberg! Schauen Sie sich das an! Gehen Sie in einen Salzberg! Schauen Sie in ein Magnesitwerk hinein! Gehen Sie nach Breitenau! Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die fahren nicht in die Grube hinein und diskutieren dort im weißen Hemd. Nein, die arbeiten und schaffen dort. Da (auf seinen Kragen weisend) rinnt ihnen das Wasser hinein, und hinten rinnt es wie­der raus.

Gegen diese Arbeitnehmergruppe gehen Sie ganz massiv vor. Ich sage Ihnen: Das ist nicht gerecht! Das, was Sie hier machen, ist in Wirklichkeit absolut untragbar, liebe Kol­leginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist Klientelpolitik. Das ist klassische Klientelpolitik, das kann es so nicht sein! Wir beobachten das ja schon seit einiger Zeit, und ab und zu habe ich den Eindruck, Sie haben richtig Spaß daran, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu demütigen. Das haben wir bei der Einführung des 12-Stunden-Tages gesehen, das haben wir bei der Karfreitagsregelung gesehen und das haben wir bei der letzten Plenarsitzung gesehen, bei der Sie die Angleichung der Kündigungsregelung zwischen Angestellten und Arbei­tern wieder verschoben haben. Wenn aber die Bauern nur pfeifen oder wenn die Wirt­schaft nur ein bissel schreit, dann schütten Sie das Füllhorn aus. (Zwischenrufe der Ab­geordneten Eßl und Kopf.) Das, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist absolut nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ.)

Und noch etwas: Wir machen heute ganz, ganz, ganz etwas Schlimmes – und da schaue ich jetzt zur grünen Fraktion, weil ich absolut nicht verstehe, warum ihr da dabei seid und warum ihr da den Steigbügelhalter macht –, wir werden heute, also Sie (in Richtung ÖVP weisend) werden heute mit diesem Gesetz in Betriebsvereinbarungen und in die Sozial­pläne eingreifen. Das hat es in dieser Form noch nie gegeben, dass das Parlament das macht, das ist wirklich ein Tabubruch!

Markus Koza, ich sage dir etwas: Mir kommt vor, ihr seid wirklich von den guten Geistern verlassen, denn so etwas kann man einfach nicht machen! Das war doch ein Grundkon­sens – ein Grundkonsens! –, dass wir gesagt haben: Ein Sozialplan ist ein Ausmachen, ist ein Vertrag zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern, aber hat mit dem Parla­ment absolut nichts zu tun. – Und diesen Tabubruch machen Sie heute!

Herr Arbeitsminister, ich sage Ihnen, Sie behandeln, wenn Sie das heute wirklich so mittragen, die 600 Bergleute, die es in Österreich noch gibt – mehr gibt es eh nicht –, wie Menschen zweiter Klasse, und das ist wirklich eine ganz große Schande! (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Bitte.


18.32.14

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Am vergangenen Sonn­tag war ich zu relativ früher Stunde in einem meiner Lieblingscafés in meiner Region,


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war dort der erste Gast, aber die Tische waren bereits alle gut reserviert für das Früh­stücksgeschäft. Noch bevor ich einen Sitzplatz finden konnte, ist schon der Chef vor mir gestanden und hat zu mir mahnende Worte gesprochen, er hat nämlich gesagt: Stell dir vor, ich suche seit zwei Monaten mit Inseraten und mithilfe des AMS Mitarbeiter für die­ses Kaffeehaus, aber ich habe noch keine einzige Bewerbung erhalten! – Derartige Rückmeldungen aus verschiedenen Betrieben erhalten wir in den letzten Tagen und Wo­chen immer wieder, und es lässt uns Österreicher irgendwie ratlos zurück, denn einer­seits gibt es eine zum Glück nicht mehr ganz so hohe Arbeitslosigkeit, andererseits gibt es aber relativ viele freie Stellen, die nicht besetzt werden können.

Wenn man konkret auf meinen Wahlkreis blickt – und das AMS in meinem Wahlkreis ist so ausgestaltet, dass Graz und Graz-Umgebung gemeinsam verwaltet werden –, dann sieht man, dass viele, viele Betriebe dringend nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen, aber auf der anderen Seite derzeit circa 15 500 Menschen als arbeitslos gemel­det sind.

Das gibt einem natürlich zu denken, vor allem wenn man sieht, dass diese 15 000 Arbeit suchenden Menschen ja quasi ums Eck wohnen, dort, wo eben auch Arbeitskräfte ge­sucht werden. Da muss man natürlich sagen, zum Glück gibt es in Österreich viele Men­schen, nämlich Millionen von Menschen, die durch Selbstständigkeit als Unternehmer, als Bauern oder auch in einem Beschäftigungsverhältnis mit ihrer Arbeitsleistung Ein­kommen erwirtschaften, sodass sie ihr eigenes Leben gestalten können und auch eine Familie finanzieren können. Unser Sozialnetz muss natürlich für jene da sein, die unver­schuldet aus eigenem heraus dieses Einkommen nicht erwirtschaften können. Eines muss aber klar sein: Wer arbeiten kann, aber nicht arbeiten will, der muss mit Sanktionen rechnen! (Beifall bei der ÖVP.)

Arbeitslose, die zumutbare Jobs nicht annehmen (Zwischenruf des Abg. Stöger), haben mit Sanktionen beim Arbeitslosengeld oder bei der Notstandshilfe zu rechnen, und danke, Herr Bundesminister, dass du in den vergangenen Tagen diese Botschaft auch klar nach außen kommuniziert hast. (Beifall bei der ÖVP.)

Danke auch dafür, Herr Bundesminister, dass du Woche für Woche die Arbeitsmarkt­daten veröffentlichst (Zwischenruf des Abg. Loacker), denn es zeigt sehr schön, wir be­finden uns mitten in einem Riesenaufschwung, in einem Ausmaß, in dem auch die Ar­beitslosenzahlen niedriger werden.

Es zeigt auch, dass die Bundesregierung in den letzten Wochen und Monaten wirklich vieles richtig gemacht hat, gemeinsam mit der Mehrheit hier im Parlament, nämlich stüt­zende Maßnahmen in der Hochphase der Pandemie, Stichwort Kurzarbeit, um Ar­beitsplätze zu sichern, aber auch rechtzeitig Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbil­dungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (Abg. Loacker: ... Kurzarbeit ... Notstandshilfe erhöht ...!), um eben für diesen Aufschwung vorzubereiten.

Lassen Sie uns eine Zwischenbilanz ziehen, zum Beispiel bei der Coronajoboffensive: Da haben wir uns vorgenommen, Herr Arbeitsminister, dass 100 000 Menschen adres­siert werden, und 113 000 haben bereits an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen und werden so fit für den Arbeitsmarkt gemacht.

Oder beim Bildungsbonus: 22 000 Personen haben diesen Bildungsbonus bereits erhal­ten, und heute beschließen wir in diesem Paket der Anträge, das wir jetzt hier beraten, auch eine Ausweitung des Bildungsbonus, und zwar mit einer Ausweitung der zeitlichen Eingrenzung, sodass jene, die eine längere Ausbildung machen, gerade auch im Pfle­gebereich, diesen Bildungsbonus auch beanspruchen können.

Damit sind wir schon beim Thema Pflege: Wir beschließen heute auch einen Antrag zum Fachkräftestipendium, auch das soll in der Ausbildung der Elementarpädagogik und in


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der Pflege ausgeweitet werden, damit eben auch jene, die umsteigen wollen, damit auch die Lebenshaltungskosten während der gesamten Ausbildung ersetzt bekommen.

Abschließend möchte ich noch auf die Aktion Sprungbrett hinweisen, deswegen, weil ich es nicht verstehen kann, dass ein Beppo Muchitsch oder auch andere Mitglieder der SPÖ immer wieder negative Aussendungen zur Aktion Sprungbrett machen, sie schlechtreden. Es ist eine absolut gute Aktion  eine absolut gute Aktion! (Zwischenruf des Abg. Muchitsch, mit der wir effektiv Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie haben offensichtlich nicht nur bei den Arbeitneh­mern, sondern gar schon bei den eigenen Funktionären Ihre Glaubwürdigkeit eingebüßt, siehe Ihren Parteitag vergangene Woche. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Ah geh!)

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung macht glaubwürdige Arbeitsmarktpolitik, und dafür stehen wir: eine breite Palette an Unterstützungsmaßnahmen während der Pan­demie, ein breites Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen rechtzeitig vor dem Aufschwung, und ein konsequentes Vorgehen gegen jene, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten wollen. Meine Damen und Herren, so sind wir und so werden wir den Aufschwung schaf­fen! (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

18.37


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belako­witsch. – Bitte.


18.37.37

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Ja, der Sozialabbau die­ser Bundesregierung geht in Riesenschritten weiter. Wir haben es heute schon gehört. Er soll jetzt dazu führen, dass die Sonderunterstützung für Personen, die im Bergbau unter Tage arbeiten – das sind also wirklich die, die schwerst arbeiten! –, ersatzlos ge­strichen werden soll. Im Sinne einer Gerechtigkeit haben uns die Grünen im Ausschuss erklärt: Also ich weiß nicht, was daran gerecht sein soll, wenn Schwerstarbeitern etwas genommen wird.

Das betrifft ungefähr 350 Personen, haben wir im Ausschuss gehört. Das ist eine ver­schwindend kleine Anzahl, das hat kaum Budgetauswirkung, aber es ist ein Symbol – ein Symbol für diese Bundesregierung, nämlich: Gehen wir jetzt halt zu einer Gruppe über, die sich nicht wehren kann, weil sie eben so klein ist! Das ist etwas, Herr Bun­desminister, was unfassbar ist. Das ist eigentlich unverantwortlich, was Sie machen, dass Sie hier tatsächlich das, was uns die Krise kostet, auf dem Rücken jener abwälzen, die eh schon am wenigsten haben und die eh schon am schwersten arbeiten und am schwersten leisten.

Dem nicht genug, vermanschen Sie dann diesen Antrag aber auch mit der Verlängerung des Ausbildungsbonus. Wissen Sie, Sie machen es uns wirklich schwer, denn das ist etwas Positives, etwas Gutes, und dem haben wir natürlich im Ausschuss bei der ge­trennten Abstimmung zugestimmt, und wir werden dem auch heute bei der getrennten Abstimmung in zweiter Lesung zustimmen, aber dem Gesamtgesetz kann man nicht zu­stimmen, wenn man für Sozialabbau nichts übrig hat. Das möchten wir nicht für dieses Land, und daher können wir da nicht mit, Herr Bundesminister.

Dem Antrag betreffend Fachkräftestipendium, der vom Kollegen Gödl eingebracht wor­den ist, werden wir selbstverständlich unsere Zustimmung geben, weil es etwas Positi­ves und etwas Richtiges ist.

Nicht nachvollziehen kann ich, dass der Antrag des Abgeordneten Muchitsch abgelehnt worden ist, denn darin geht es nur um ein Bekenntnis, dass wir die Langzeitarbeitslosen­zahlen in Österreich abbauen wollen.


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Ich weiß es nicht, ich glaube – und meine es wirklich ernst –, es ist Ihnen auch ein Be­dürfnis, Langzeitarbeitslose abzubauen, trotzdem stimmen Sie diesem Antrag justament oder aus Prinzip einfach nicht zu, verweisen auf Ihr Trampolinprojekt. Herr Bundesmi­nister, das ist alles schön, vielleicht wird die Aktion Sprungbrett gut werden, vielleicht aber auch nicht, aber ein Bekenntnis hätte ich mir schon erwartet. Also ich verstehe es nicht, warum die Regierungsparteien da eigentlich nicht mitgegangen sind, das ist mir vollkommen unverständlich.

Daher muss ich ihnen ganz ehrlich sagen, das, was von diesem Ausschuss, also vom Anteil der Arbeit, geblieben ist, ist in Wahrheit der Sozialabbau. Ich würde Sie, meine Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei und der Grünen, wirklich langsam bitten: Hören Sie damit auf, nehmen Sie den Leuten nicht noch mehr weg! Diese Krise kann nicht nur von den arbeitenden Menschen, vom Mittelstand, von jenen, die schon wenig haben, bezahlt werden. Das ist nicht fair, dagegen werden wir uns mit aller Ve­hemenz stemmen.

Denken Sie noch einmal darüber nach, ob das wirklich Sinn macht und ob es auch im Sinne einer Gerechtigkeit ist, Schwerstarbeitern, die tatsächlich unter Tage arbeiten was glauben Sie, welche gesundheitlichen Auswirkungen das auf diesen Personenkreis hat? , das wegzunehmen, denn diese Sonderregelungen hat es nicht umsonst gege­ben! Bedenken Sie wirklich, ob das christlich-sozial ist, meine Damen und Herren! (Bei­fall bei der FPÖ sowie des Abg. Muchitsch.)

18.41


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


18.41.25

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeitsmarktkrise infolge der Coronakrise schwächt sich erfreulicherweise ab, die Arbeitslosigkeit geht zurück, die Be­schäftigung steigt. Die Krise ist allerdings noch nicht vorbei, wir haben nach wie vor un­gefähr 360 000 Menschen in Arbeitslosigkeit, wir haben aber 108 000 offene Arbeitsstel­len, die angeboten werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir sind bis jetzt eine recht sinnvolle Linie gefahren, wir haben bis jetzt einen sehr klugen Weg eingeschlagen, nämlich den der Qualifizierung, der Bildung, der Unterstützung, der Unterstützung bei der beruflichen Umorientierung, auch um neue Wege im Bereich der Arbeit zu gehen. Mehr Druck, mehr Sanktionen bringen nicht mehr Jobs, sondern was tatsächlich mehr Jobs bringt, sind Investitionen. Was dringend notwendig ist: Wir haben heute das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen, ein Gesetz, das künftig Tausen­de, Zehntausende zusätzliche Jobs bringen wird. Der Kollege von den NEOS hat es heute schon angesprochen, er hat gesagt, das Paket ist super. Das Gesetz ist sehr gut, aber werden wir auch die Arbeitskräfte haben, die tatsächlich Fotovoltaikanlagen bauen können, die wirklich diese Energiewende – rein technisch, rein von der Arbeit – voran­bringen können?

Ja, es freut mich ganz besonders, dass heute im Ministerrat angekündigt wurde, dass es 20 Millionen Euro zusätzlich für Umweltarbeitsstiftungen geben wird – so viel zum Thema, es wird gespart, es wird nichts für ArbeitnehmerInnen ausgegeben –, für eine Arbeitsstiftung, die dezidiert in Klimaberufen ausbildet, in Klimaberufe umorientiert, eine Arbeitsstiftung von der Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Gewerkschafts­bund, die bereits in den Startlöchern steht, die künftig vom Klimaministerium und vom Arbeitsministerium unterstützt und finanziert wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Kopf.)

Da werden künftig 1 000 Menschen in Richtung Ökoberufe ausgebildet. Ein anderer Teil dieser 20 Millionen Euro für Arbeitsstiftungen wird für eine Verkehrsarbeitsstiftung


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aufgewandt, die die Gewerkschaft Vida mit den öffentlichen Verkehrsverbänden schon lange gründen will, die Menschen, die bislang in Verkehrsberufen im fossilen Bereich tätig waren, hin zur öffentlichen Mobilität, zum öffentlichen Verkehrswesen umschult – die Umrüstung, die Umbildung, die Umorientierung, von der Flugbegleiterin zur Zugbe­gleiterin, wie es Ministerin Leonore Gewessler gesagt hat.

Auch da steht die Gewerkschaft Vida bereits in den Startlöchern, wir haben bereits sehr positive Rückmeldungen bekommen, dass es endlich losgeht. Insgesamt werden 2 000 Menschen im Sinne einer gerechten Transformation von Berufen, die leider überholt sind oder die es so nicht mehr geben wird, in neue Berufe, in Berufe mit Zukunft umorientiert. Das ist moderne Arbeitsmarktpolitik: Nicht nach hinten schauen, sondern nach vorne schauen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich freue mich daher, heute folgenden Entschließungsantrag einbringen zu dürfen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Unterstützung klimarelevanter Arbeitsstiftungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Minister für Arbeit sowie die Ministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden ersucht, si­cherzustellen, dass zu den bereits budgetierten Mittel zusätzliche 20 Millionen Euro zur Förderung von klimarelevanten Arbeitsstiftungen in den Bereichen Umwelt sowie Ver­kehr bereitgestellt und, sofern entsprechende Vereinbarungen der Sozialpartner zu Stande kommen, auch eingesetzt werden.“

*****

Ich bitte um breite Zustimmung für diese Initiative, der ökologische Umbau muss sozial gerecht stattfinden, und das ist das Mittel dazu: moderne Arbeitsstiftungen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gödl.)

18.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unterstützung klimarelevanter Arbeitsstiftungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1779/A(E) der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Ausbau und Verlängerung des Fachkräfte­stipendiums" (1016d.B.)

Begründung

Gesundheitskrise, technologische Entwicklung und die drohende Klimakatastrophe er­fordern zusätzliche Mittel zur beruflichen Umorientierung, Weiterbildung und Qualifizie­rung für Arbeitnehmer*innen betroffener Branchen. Arbeitsstiftungen gelten als beson­ders geeignetes Mittel, um notwendige Transformationsprozesse sozial gerecht zu ge­stalten.


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Die Sozialpartner haben sich im Bereich Umwelt und Klimaschutz bereits auf ein Stif­tungsmodell geeinigt, um Betroffenen Jobperspektiven in Zukunftsbranchen zu eröffnen. Ähnliche Modelle bieten sich auch im Verkehrsbereich an. Mit den zusätzlichen 20 Mil­lionen Euro werden die finanziellen Mittel zur konkreten Umsetzung dieser Arbeitsstif­tungen bereitgestellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Minister für Arbeit sowie die Ministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden ersucht, si­cherzustellen, dass zu den bereits budgetierten Mittel zusätzliche 20 Millionen Euro zur Förderung von klimarelevanten Arbeitsstiftungen in den Bereichen Umwelt sowie Ver­kehr bereitgestellt und, sofern entsprechende Vereinbarungen der Sozialpartner zu Stande kommen, auch eingesetzt werden.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.


18.45.51

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Wenn ich meinem Vorredner hier zuhöre, dann sind manche Dinge durchaus nachvollziehbar, aber das eine Problem, das ich mit diesen Reden wirklich immer habe, ist, dass man einfach immer davon spricht, dass man mehr und mehr und mehr Geld ausgeben muss.

Manchmal muss man mehr Geld in die Hand nehmen, aber am wichtigsten ist es nach wie vor, dass die Qualität in der Umsetzung, in der Exekution passt. Da haben wir in unserem Land, das sagen nicht nur wir, das sagt auch der Rechnungshof, wirklich mas­sive Probleme. (Beifall bei den NEOS.)

Ja, der Ausbau und die Verlängerung des Fachkräftestipendiums und auch der Bildungs­bonus sind wichtige Maßnahmen, die getroffen werden, aber sie sind halt auch nur ein kleiner Schritt. Österreich leidet an einem massiven Fachkräftemangel, und das nicht erst seit gestern, meine Damen und Herren. Das sind Probleme, die sich in den letzten 15, 20 Jahren in Österreich entwickelt haben. Wir haben immer wieder, seit wir politisch auf dem Feld erschienen sind, davor gewarnt, gesagt, dass das angegangen werden muss, dass diese Probleme gelöst werden müssen. Bis jetzt ist nichts passiert und in den letzten eineinhalb Jahren, während der Pandemie, hat sich das Problem durchaus weiter verschärft.

Schauen wir uns dazu doch einfach einmal ein paar Zahlen an: 35 Prozent der Betriebe leiden unter starkem Fachkräftemangel, weitere 28 Prozent unter eher starkem, also über 60 Prozent der Betriebe in Österreich sagen, verdammt noch einmal, wir haben ein Problem, wir brauchen mehr Fachkräfte! Drei von fünf Betrieben sagen, dass ihnen Ein­nahmen entgehen, weil sie nicht genügend Mitarbeiter haben, weil das Skillset fehlt und weil dadurch auch die Innovation in den Betrieben gehemmt wird  das, muss man sa­gen, ist wirklich, wirklich sehr enttäuschend. Fast drei Viertel der Betriebe befürchten,


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dass sich der Fachkräftemangel in den nächsten drei Jahren auch noch weiter verschär­fen wird. Auch das ist absehbar, man braucht ja nur auf die Demografie in Österreich zu schauen.

Das sind also Zahlen, die man nicht einfach ignorieren kann, obwohl das Thema wie gesagt nicht neu ist. Man darf sie nicht weiter ignorieren, man kann sie nicht weiter ignorieren und man muss jetzt wirklich endlich die richtigen Maßnahmen setzen! Was parallel dazu passiert, ist, dass wir jetzt Menschen nicht mehr in der Arbeit haben, deren Branchen einfach durch die Pandemie sehr stark getroffen wurden. Das heißt, da braucht man sehr schnell Maßnahmen, um diese Menschen weiterzubilden und in neue Berufe zu bringen.

Der letzte Punkt ist natürlich auch sehr wahr, die Zahl der Personen, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, steigt kontinuierlich. Ja, da haben wir ein Bildungsthema, es trifft leider immer wieder Menschen, die weniger qualifiziert sind. Als Oberösterreicherin, aus dem Industriebundesland kommend, muss ich natürlich sagen, wir sind wirklich Spitzen­reiter bei zwei aus meiner Sicht sehr furchtbaren Zahlen: 52 Prozent der Langzeitar­beitslosen in Oberösterreich haben maximal einen Pflichtschulabschluss, und wir haben gleichzeitig 28 000 unbesetzte Stellen in Oberösterreich. Diese Schere müssen wir ein­fach angehen. (Abg. Wurm: ... Bildungspolitik! Schau die Bildungspolitik der NEOS an!), das ist nichts, was man von heute auf morgen lösen kann. Ganz genau, Kollege Wurm sagt es ganz richtig, wir brauchen Bildungspolitik, denn Bildungspolitik ist nach wie vor die beste Arbeitsmarktpolitik. (Beifall bei den NEOS.)

Es gibt aber noch weitere Maßnahmen, die diese Bundesregierung treffen kann. Was wir sofort brauchen und auch sofort machen können, sind einfach weitere zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen. Unser Wunsch wäre, nicht nur Geld auf das Problem zu werfen, sondern auch auf die Qualität der Umsetzung zu achten. Ein Punkt, der da immer wieder vergessen wird: Es gibt sehr, sehr viele, sehr gut ausgebildete Frauen, die in der Industrie wirklich gerne arbeiten würden, weil die Gehälter ja auch dementsprechend sind. Es braucht da flexiblere Arbeitszeitmodelle.  Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.49


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Kocher zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.49.51

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lage am Arbeitsmarkt ist glückli­cherweise wieder um vieles besser als noch vor einigen Wochen und auch um vieles besser als erwartet. Wir haben seit der Öffnung der Gastronomie und der Hotellerie und der Bereiche Kunst, Kultur und Sport am 19.5. 58 000 Personen weniger in Arbeitslosig­keit. Das war ein rapider Rückgang der Arbeitslosigkeit. Wir haben im Mai einen Be­schäftigungsrekord erreicht, natürlich zugegebenermaßen auch aufgrund der Kurzarbeit, damals waren mehr Leute unselbstständig beschäftigt als im Mai 2019. Und wir sind noch 16 700 Personen über der Arbeitslosigkeit vom Juli 2019, also nicht mehr so weit von 2019 entfernt, als es tatsächlich die meisten bisher unselbstständig Beschäftigten gegeben hat.

Was ist der Unterschied zu 2019? – Der Unterschied ist, dass wir jetzt ganz andere Vo­raussetzungen am Arbeitsmarkt haben. Wir haben 108 000 offene Stellen, die gab es damals nicht in dieser Menge. In vielen Bundesländern ist die Zahl der offenen Stellen, die beim AMS gemeldet sind, fast gleich mit der Zahl der gemeldeten Arbeitslosen, und wenn man weiß, dass viele Stellen gar nicht offiziell gemeldet werden, weil sie natürlich vielleicht intern besetzt werden oder weil sie über Karriereportale adressiert werden, dann weiß man, wie knapp das schon zum Beispiel in Oberösterreich oder in Salzburg ist.


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Neben den vielen offenen Stellen gibt es so viele Qualifizierungsangebote wie nie zu­vor – Coronajoboffensive, das Programm Sprungbrett, die Umweltstiftung ist angespro­chen worden, die Verkehrsstiftung; das größte Budget aller Zeiten für Qualifizierung, um eben diesen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu reduzie­ren. Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt, und deswegen haben wir heute meh­rere Gesetze und Vorlagen zu diesem Thema.

Ein Punkt ist der Bildungsbonus: Der Bildungsbonus wird im Moment von 22 000 Men­schen bezogen. Da geht es um eine Unterstützung der Personen, die arbeitslos gewor­den sind und eine Qualifizierungsmaßnahme, die länger als vier Monate dauert, absol­vieren. Das ist ganz entscheidend, weil es sich viele sonst nicht leisten könnten. Diese bekommen Arbeitslosengeld und mit den 180 Euro zusätzlich ist es möglich, dass man länger dauernde Qualifizierungsangebote annimmt. Diesen Bildungsbonus haben wir jetzt ausgeweitet und den bekommen jetzt auch Menschen, die schon früher mit ihren längerfristigen Ausbildungen begonnen haben. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Maßnahme, die zum Beispiel gerade bei längerfristigen Pflegeausbildungen für die be­troffenen Menschen entscheidend ist, um ihren Lebensunterhalt und ihr Einkommen zu sichern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Eine weitere Maßnahme ist das Fachkräftestipendium, die Ausweitung des Fachkräfte­stipendiums in die Bereiche, die schon genannt wurden: Elementarpädagogik, Pflegeas­sistenz und die Waldaufsicht. (Beifall der Abg. Totter.) Wir wissen, dass gerade in diesen Bereichen eine extreme Nachfrage nach Arbeitskräften besteht und wir es mit dem Fach­kräftestipendium schaffen, dass sich mehr Menschen, die arbeitslos geworden sind, in diesen Bereichen auch qualifizieren können, sich zum Großteil auch umqualifizieren können. Gerade bei der Pflegeassistenz ist das oft der Einstieg in den Pflegebereich, und viele Menschen, die den Pflegeassistenzlehrgang gemacht haben, machen später auch noch höherwertige Lehrgänge und qualifizieren sich dann für das Fachkräftestipen­dium. Es sichert auch die Lebenshaltungskosten während der gesamten Ausbildung und ermöglicht eben den Berufsumstieg, den Weg in diese Mangelberufe.

Ja, der Fachkräftemangel wird sich verschärfen, und ich glaube, dass die Fokussierung der Bundesregierung auf Qualifizierung, auf hochwertige Qualifizierung der richtige Weg ist. Da geht es nämlich darum, dass man dann auch bessere Jobs annehmen kann, mehr verdient und natürlich auch erfüllendere Jobs hat. Das, glaube ich, muss das Ziel der Bundesregierung sein und ist es auch. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.54


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.


18.54.20

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Geschätzter Kolle­ge Bernhard, zu deinem Antrag betreffend „individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil“: Im Antrag selber greifst du wichtige Punkte auf, wie beispielsweise die Lohn­schere zwischen Mann und Frau – wir wissen, der Genderpaygap liegt bei 20,1 Pro­zent –, die Kinderbetreuungseinrichtungen, bei denen wir gerade bei den unter Dreijähri­gen wirklich noch Aufholbedarf haben, genauso wie die Männerkarenz – der Anteil an Männern, die Bezugstage von Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, beträgt 3,8 Prozent; das ist erschreckend niedrig und zeigt uns, glaube ich, wo wir eine große Baustelle haben.

Bei der Problemanalyse sind wir uns einig, beim Lösungsansatz von den NEOS weniger. Im Beschlusstext steht: „[...] die individuelle Karenzansprüche für jeden Elternteil vor­sieht, die zumindest zum Teil nicht übertragbar sind.“ – Das klingt zunächst gut, aber da


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ist der Hund begraben, weil die nichtübertragbaren Karenzansprüche de facto zu einer Reduzierung führen, de facto zu einer Reduktion für Frauen führen, wenn der Partner nicht in Karenz geht oder das nicht in Anspruch nimmt. (Abg. Loacker: Das bringt ja nichts!)

Das Nächste ist, dass AlleinerzieherInnen in diesem Modell nicht berücksichtigt werden, und darum können wir dem nicht zustimmen.

Anreize für Väterkarenz: Das ist natürlich auch für uns wahnsinnig wichtig, dass man alte, verkrustete Rollenbilder aufbricht. Ich sage es immer wieder, gerade die Corona­krise ist wie ein riesiges Vergrößerungsglas, das schon lange bestehende Probleme ra­dikal aufdeckt, und das tut es in diesem Bereich enorm. Wir sehen, dass die Familien­arbeit, die Carearbeit, die Arbeit rund um die eigenen Kinder nach wie vor bei der Frau liegen und dass Frauen während der Coronazeit auch doppelte und dreifache Arbeit verrichten mussten. Das alles muss aber im Rahmen einer großen Reform passieren und nicht als Stückwerk.

Als ersten Schritt – den ersten Schritt haben wir schon gesetzt – haben wir die Zeitver­wendungsstudie in Auftrag gegeben. Die Zeitverwendungsstudie ist deshalb so wichtig, damit wir endlich einmal sehen, wie die unbezahlte Arbeit zwischen den Geschlechtern in Österreich verteilt ist, damit wir eine Grundlage für eine evidenzbasierte Gleichstel­lungspolitik haben. Die Studie ist der Startschuss. Eine Reform der Väterkarenz, wie wir sie im Regierungsübereinkommen haben, wird es geben und da werden wir auch auf die NEOS zukommen.

Noch ganz kurz zur anderen Debatte: Der Herr Minister hat es schon angesprochen, sehr erfreulich ist, dass der Bildungsbonus von 180 Euro im Monat ausgeweitet wird, weil dieser vor allem auch den Personen, welche die Ausbildung zu Pflegeberufen ma­chen und die ab September 2020 begonnen haben, zugutekommt. Wir wissen, und das ist sehr erfreulich, dass das vor allem den Frauen zugutekommt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.57


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.


18.57.40

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kol­leginnen und Kollegen! Ganz kurz noch zu unserem Antrag von Kollegen Muchitsch, mit dem wir Sie als Arbeitsminister bei Ihrem Vorhaben, die Zahl der Langzeitbeschäfti­gungslosen zu senken, unterstützen wollen.

Wir wissen aus der Vergangenheit, dass sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen am bes­ten senken lässt, indem man ordentliche Programme zur Wiedereingliederung und zur Beschäftigung macht. Dass das funktioniert, hat aber auch unsere Aktion 20 000 schon bewiesen und gezeigt. Wir haben auch dazu zahlreiche Vorschläge eingebracht. Es ist jetzt gut, dass mit der Aktion Sprungbrett zumindest der Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird. Schade ist jedoch, dass der Schwerpunkt offenbar nicht auf der Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit, sondern auf der Bekämpfung der arbeitslosen Menschen in diesem Land liegt. Anders sind nämlich die Diskussion über die Zumutbarkeit eines de­gressiven Arbeitslosengeldes oder nicht zuletzt die verschärften Sanktionen für Arbeitsu­chende nicht zu verstehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Diskussion bringt keine Menschen in Beschäftigung. Arbeiten Sie für die Menschen und nicht gegen die Menschen! Dass es diese Bundesregierung aber vor allem auf die unselbstständig Erwerbstätigen abgesehen hat, zeigt auch die Debatte des heutigen Tages. Man braucht es sich nur anzuschauen: die Streichung der Sonderunterstützung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 256

im SUG für die Beschäftigten im Bergbau, der Eingriff in bestehende Sozialpläne, Lohn- und Sozialdumping für Betriebe wieder rentabel gemacht, erneute Verschiebung der An­gleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte, aber auch die Streichung der Abschlagsfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jahrzehntelang gear­beitet haben. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Dass die türkise Regierungshälfte so tickt, ist uns eh bekannt, aber dass ihr Grüne für diesen Sozialabbau die Mehrheit zur Verfügung stellt, ist schon sehr verwunderlich. Vermutlich hat das auch einen Preis gehabt und ihr habt irgendetwas dafür bekommen. Wenn das so ist, dann denkt aber daran, dass diesen Preis die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land zahlen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.00.02

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Dass diese Bundesregierung Schritt für Schritt soziale Kälte in diesem Land einführt, spüren die Menschen. Ich glaube, man hat es auch heute in der Diskussion gesehen. Was mich aber sehr bedenklich stimmt, ist, dass ich das Gefühl habe, dass man die Ursachen dieser Problematik nicht wirklich sehen will. Dabei nehme ich nicht nur die Regierung in die Pflicht, sondern auch die NEOS oder die Sozialdemokraten.

Wir diskutieren das Thema nicht nur seit Corona, es hat sich jetzt halt verstärkt. Wir haben das Thema zum Schaden der Menschen schon seit vielen, vielen Jahren. Da muss man, glaube ich, einmal beide Augen aufmachen und ehrlich mit beiden Augen auf die Probleme schauen.

Diese fangen natürlich im Bildungsbereich an, und wir schaffen es nicht mehr – ich sage es ganz bewusst –, Neoösterreichern, Zuwanderern wirklich wie früher einmal in den Sechziger- und Siebzigerjahren die Möglichkeit einer Bildung zu geben, womit sie einen sozialen Aufstieg schaffen. Das muss man einfach sehen. Deshalb haben wir heute 20, 25 Prozent faktische Analphabeten. Da muss man einmal neue und ehrliche Maßnah­men setzen und auch einmal diese Sozialromantik weglassen.

Ich sage es noch einmal, wir haben es heute diskutiert: Sie wollen bei den paar Hundert Bergarbeitern, die es noch gibt, reduzieren. Im selben Atemzug diskutiert diese Regie­rung aber nicht die Abschaffung der Luxuspensionen. Dabei erwarte ich mir auch von der Sozialdemokratie mehr Hilfe, denn ohne euch wird es nicht gehen. Es sind ja leider Gottes auch einige Sozialdemokraten, die diese Luxuspensionen haben. Das wäre ein Thema, bei dem man sehr viel Geld einsparen könnte und den wirklichen Pensionisten mehr geben sollte.

Was mir auch fehlt, ist die angekündigte AMS-Reform, die einmal ein Riesenthema war. Auch dabei, glaube ich, sollte man noch einiges in Gang bringen, Herr Minister, damit das AMS den Arbeitslosen auch wirklich eine Perspektive bietet.

Zum Schluss noch ein Thema, das ich auch nicht verstehe: Wir haben ja gemeinsam mit Abgeordnetem Gerald Hauser und der Sozialdemokratie mehr oder weniger eine Tou­rismuskrankenkasse, eine Sozialversicherung angeregt. Warum das die ÖVP blockiert, verstehe ich auch nicht, denn wir haben gerade im Bereich des Tourismus, der Gastro­nomie Problemfälle, wo man einiges lösen könnte, was die Arbeitslosigkeit betrifft.

Es wären also eigentlich sehr, sehr viele Reformschritte notwendig. Ich sehe aber eigent­lich nur Verschlechterungen für die Arbeitnehmer und Arbeitslosen, aber keine wirklichen Reformen, die uns weiterbringen. Herr Minister, da würde ich Sie doch ersuchen, jetzt nach Corona auch entsprechende Maßnahmen zu setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.03



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 257

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.03.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! In diesem Diskussionsblock ist unser Antrag auf neue Rahmenhaushalts­ordnungen für die Arbeiterkammern verpackt. Warum das? – Eigentlich ist ja eine Kam­mer ein Non-Profit-Unternehmen und sollte keinen Gewinn machen. Das ist der Arbeiter­kammer ziemlich wurscht, da wird viel Gewinn gemacht. So sind im Krisenjahr 2020 bei den Arbeiterkammern 40 Millionen Euro übrig geblieben, die man dann halt in Rücklagen gesteckt hat.

Damit es nicht so auffällt, wird das dann aber immer irgendwie als xy-Rückstellung be­nannt, und so gibt es zum Beispiel inzwischen eine schöne Rückstellung für eine Digi­talisierungsoffensive. Ich weiß nicht, wann die bei der Arbeiterkammer diese Digitalisie­rungsoffensive machen. Es wäre vielleicht jetzt ein günstiger Zeitpunkt, das Geld aus­zugeben, anstatt es zu bunkern. In Wirklichkeit schüttet es aber bei der Arbeiterkammer das Geld in einer Menge herein, dass sie schon gar nicht wissen, wohin damit.

Unser Antrag fordert etwas ganz Einfaches, nämlich dass die Bilanzregeln für die AK gleich sein sollen wie für die Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer hat auch einen Haufen Zaster, aber die hat wenigstens im Jahr 2020 ein Minus geschrieben und das auch offengelegt.

Der Arbeiterkammer darf man aber nicht die gleiche Strenge wie der Wirtschaftskammer zumuten. Da schützen sie einander, die alten Schwarzen und die Roten. (Zwischenruf des Abg. Melchior.) Da rückt dann im Ausschuss der Abgeordnete Pöttinger aus, der Herr Kommerzialrat, und sagt: Das können wir nicht machen, der Arbeiterkammer zu­zumuten, dass sie sauber bilanziert. Ja, also ich glaube, man kann es schon. Es haben sich die Mitglieder nämlich verdient, dass sauber bilanziert wird.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haushaltsordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, als Aufsicht der Arbeiterkammern da­rauf zu drängen und nötigenfalls mittels Regierungsvorlage zu erwirken, dass die Arbei­terkammern in ihren Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme Erfolgsrechnung und Jahresüberschussermittlung darstellen, wie dies bei den Wirtschaftskammern bereits er­folgt.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen


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betreffend UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haus­haltsordnung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 115. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Arbeiterkam­mer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive (1014 d.B.) - TOP 22

Offiziell findet man in den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen keine Jahresüber­schüsse (Gewinne), da die Arbeiterkammern bei ihrer Haushaltsordnung stark vom UGB abweichen. Natürlich schreiben auch die Arbeiterkammern regelmäßig Gewinne, obwohl sie gemäß AK-Gesetz eigentlich nicht gewinnorientiert sind, verschleiern diese Gewinne aber, indem sie aufwandsneutrale Rücklagenbildungen als Aufwände definieren. Auf diese Art sind Aufwände und Erträge in den AK-Rechnungsabschlüssen immer ausgegli­chen - siehe Grafik zu Ertragsrechnung der Arbeiterkammer Wien.

Anders ist dies bei den Wirtschaftskammern, deren Haushaltsordnung stärker am UGB orientiert ist. So ermittelte beispielsweise die Bundeswirtschaftskammer (WKÖ) in ihrem Rechnungsabschluss einen Verlust von knapp 26 Mio. Euro für das Jahr 2020 (1). Bei den Arbeiterkammern muss man hingegen einige Positionen der offiziellen Rechnungs­abschlüsse umsortieren. So kommt die Arbeiterkammer Wien für das Krisenjahr 2020 auf stolze 12 Mio. Euro Gewinn (=Zuführung zu Rücklagen - Auflösung von Rücklagen) (2). Insgesamt kommen die Arbeiterkammern auf knapp 44 Mio. Euro Gewinn für 2020, was einer deutliche Steigerung gegenüber 2019 (32 Mio. Euro Gewinn) entspricht. Na­türlich versuchen die Arbeiterkammern - gerade im Krisenjahr - ihre enormen Gewinne bestmöglich zu verschleiern, da sie sonst gemäß AK-Gesetz die Beiträge senken müssten.

Da es in den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen mehrere Ungereimtheiten gibt - wie beispielsweise auch durch die Rücklagenverlschleierungen in Höhe von mittlerweile 50 Mio. Euro durch die Digitalisierungsoffensive - muss der Arbeitsminister als zustän­dige Aufsicht nun endlich einschreiten und die auf die UGB-Konformität der AK-Rah­menhaushaltsordnung drängen. Denn aktuell rechnen die Arbeiterkammern im großen Stil die Gewinne und Rücklagen klein, um das AK-Gesetz zu umgehen, das bei dauer­haften Gewinnen eine Beitragssenkung vorsehen würde.

Übersicht zu den selbst ermittelten Jahresüberschüssen der Arbeiterkammern, die in den AK-Rechnungsabschlüssen nicht direkt dargestellt werden:

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Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 259

Quellen:

(1) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210520_OTS0255/wkoe-rechnungs­abschluss-2020-trotz-ruecklaeufiger-einnahmen-rekord-unterstuetzung-fuer-mitglieds­betriebe

(2) https://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/transparenz/Rechnungsabschluss_2020.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, als Aufsicht der Arbeiterkammern da­rauf zu drängen und nötigenfalls mittels Regierungsvorlage zu erwirken, dass die Arbei­terkammern in ihren Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme Erfolgsrechnung und Jahresüberschussermittlung darstellen, wie dies bei den Wirtschaftskammern bereits erfolgt."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.05.14

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich wurde von meiner grünen Kollegin Barbara Neßler, glaube ich, ein Stück weit absichtlich missver­standen und möchte erläutern, worum es in unserem Antrag gegangen ist.

Die Ausgangslage in Österreich ist jene, dass wir in ganz, ganz vielen Bereichen eine deutliche Schieflage zwischen Männern und Frauen haben. Wir haben sie im Bereich der Pensionsansprüche, wenn sie in Pension gehen, wir haben sie vor den Pensions­ansprüchen im Bereich der Partizipation am Arbeitsmarkt, wir haben sie in der Teilzeit­quote. Wir haben sie überall dort, wo unentgeltliche Arbeit stattfindet.

Jetzt gibt es zwei Elemente, die man nicht vermischen darf. Es gibt natürlich eine Wahl­freiheit und die Notwendigkeit und Möglichkeit, dass sich Familien untereinander ausma­chen, wie sie sich selbst organisieren wollen. Das will auch niemand angreifen.

Man muss sich aber fragen, welche Anreize staatliche Systeme und Familienleistungen haben, um diese Schieflage einzuzementieren. Mit dieser Frage habe ich mich beschäf­tigt. Das zentrale Element ist – wir haben das von vielen Vorrednern auch gehört –: Wir haben jetzt ganz kurz nach den Lockdowns bereits einen Arbeitskräftemangel. Ich will es gar nicht Fachkräftemangel nennen, denn es fehlen ja an vielen Ecken und Enden Arbeitskräfte. Und wir haben die Situation, dass die Hälfte unserer möglicherweise ar­beitenden Gesellschaft nicht so am Arbeitsmarkt partizipiert wie andere.

Jetzt könnte man ja annehmen, das ist alles freiwillig, denn Familien machen sich das so aus und es ist in Österreich einfach Usus. Wenn man sich aber die Umfragen ansieht, dann geben Frauen bedeutend häufiger als Männer an, dass sich eine Familiengründung und die Aufsicht ihrer Kinder negativ auf ihre Karriere auswirken. Männer haben da eine andere Einschätzung.

Gleichzeitig ist es so, dass es bei Jungfamilien, aber auch wieder insbesondere bei Frauen, eine viel höhere Unzufriedenheit mit dem Angebot an Kinderbetreuung gibt. Das


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bedeutet, wir haben eine Situation, in der nicht extra ausgemacht werden muss, wie viel von der Karenz, von der Kinderbetreuung der eine Teil und wie viel der andere über­nimmt. Der Staat lässt das offen, und durch die vorhandenen Familienbilder, die es eben schon sehr lange gibt, zahlt eine Hälfte drauf. Das ist statistisch in allen Feldern nach­weisbar.

Ich wollte jetzt nicht die Revolution in dem Sinne, dass alles ident und 50 : 50 aufgeteilt sein muss. Was mein Antrag vorschlägt, ist ein Minimum. Mein Antrag schlägt vor, dass wir uns an skandinavischen Vorbildern orientieren. Dort gibt es mehrere Staaten, die eine wesentlich stärkere Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern haben, wo das Familienglück – das muss man auch ganz klar sagen – deswegen aber keinesfalls gemindert worden ist. Das skandinavische Modell sieht vor, dass ein Minimum der Kin­derbetreuung, des Karenzanspruchs von beiden Seiten in Anspruch genommen werden muss. Jetzt ist es in unserer Denke so: Der Mann macht immer weniger, die Frau hat einen längeren Anspruch. Es könnte ja auch genau umgekehrt sein: Die Frau macht weniger, der Mann hat einen längeren Anspruch.

In Schweden ist es beispielsweise so, dass diese Zahl mit 90 Tagen angegeben wird. Wir reden also nicht von etwas wahnsinnig Großem. Man hat aber gesehen, dass diese 90 Tage in Schweden bereits ausgereicht haben, um auch am Arbeitsmarkt eine we­sentlich gleichberechtigtere Struktur zu schaffen. Der eine fehlt etwas mehr, die andere fehlt etwas länger, man kommt leichter wieder in den Beruf zurück.

Ein anderer Punkt, der in meinem Antrag nicht enthalten ist, ist natürlich, dass dann die Kinderbetreuung, die Bildungseinrichtungen bis hin zu Ganztagesschulen einfach in einem Ausmaß ausgebaut sein müssen, damit beide Elternteile ihre Arbeit auch später in einem quasi vollberuflichen Ausmaß weiter betreiben können.

All das war in dem Antrag enthalten, und jetzt wird dieser Antrag abgelehnt, der ganz offen war. Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin, wurde aufgefor­dert, einen Vorschlag vorzulegen. Man hätte also alle Möglichkeiten gehabt. Selbst der Wunsch, dass sich die Ministerin nur mit einem Vorschlag ans Parlament wendet, wurde abgelehnt. Das Argument, das jetzt am Schluss von Frau Kollegin Neßler gebracht wor­den ist, war: Da braucht es eine große Reform, und so muss man es angehen. Auf diese warte ich persönlich seit vielen Jahren, als Abgeordneter mittlerweile seit sieben Jahren. Ich kann Ihnen sagen, Frau Kollegin, diese Reformen wurden uns immer versprochen und sind nie gekommen.

Die Statistik spricht Bände. Es bleibt weiterhin ein großer Nachteil für eine Hälfte der Bevölkerung in Österreich, und im Moment leisten Sie einen Beitrag dazu, dass sich diese Statistik auch nicht so bald verändern wird. – Schönen Abend. (Beifall bei den NEOS.)

19.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

19.10.16Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 9 bis 23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun bereits zu den verlegten Abstim­mungen über die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.


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Wünschen die Klubs dazu eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1003 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Fio­na Fiedler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abrechnungskatalog für die Primärver­sorgungspflege mit der Sozialversicherung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „School Nurses für Schulen in Österreich“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1004 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1005 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend COVID-19-Gesetz-Armut in 1006 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Wurm, Kolleginnen und Kolle­gen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Eypel­tauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 1 in § 5b Abs. 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, dieser Antrag ist abgelehnt.


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Ebenso haben die Abgeordneten Mag. Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag betreffend Z 1 in § 5b Abs. 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- be­ziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Z 1 in § 5b Abs. 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich an­genommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1007 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz ge­ändert werden, samt Titel und Eingang in 1008 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, in 1009 der Beilagen.


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Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des ge­samtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1009 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1010 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, in 943 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich an­genommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1012 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 264

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstüt­zungsgesetz geändert werden, in 1015 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Muchitsch so­wie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Ab­stimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gelangen weiters zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich an­genommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über Titel und Eingang in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich an­genommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20, die dem Ausschussbe­richt 1016 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ausbau und Verlän­gerung des Fachkräftestipendiums“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (193/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung klimarelevanter Arbeitsstiftungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (194/E)

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1017 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.


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Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1014 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UGB-konforme Gewinner­mittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haushaltsordnung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1013 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.21.3524. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Österreich 2020 (III-349/961 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1752/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (962 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Karl Schmidhofer. – Bitte schön, Herr Abgeord­neter.


19.22.31

Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin für Tou­rismus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Geschätzte ZuseherInnen zu Hause! (Abg. Wurm: Mein Präsident!) Ich darf zum Tourismusjahr 2020 Bericht erstatten und vielleicht ein bisschen zurückblicken.

Das Jahr 2019, das mit 153 Millionen Gästenächtigungen das erfolgreichste Jahr im Tourismus war, hat uns sehr, sehr positiv gestimmt. Auch die ersten Monate 2020, Jän­ner, Februar bis Mitte März, haben darauf hingedeutet, dass es im Tourismus auch im Jahr 2020 ganz steil bergauf geht. Leider hat uns dann Mitte März 2020 die Coronapan­demie auch in Österreich erreicht, und von einem Tag auf den anderen mussten im Tou­rismus die Betriebe, insbesondere die Seilbahnen im Winter, geschlossen werden.

Gerade da hat es in dieser Zeit, Frau Bundesministerin, eine gute Hand gebraucht, um sofort zu reagieren, und wir haben schon 14 Tage später die ersten Maßnahmen gesetzt,


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im Parlament beschlossen, sodass wir Hilfen einleiten konnten, damit diese Betriebe sozusagen vom ersten Tag an Unterstützung erfahren konnten. Ich darf nur auf die Haf­tungen im Tourismus verweisen, auf den Härtefallfonds, insbesondere auf den Lehrlings­bonus für die über 9 000 Lehrlinge, die wir im Tourismus haben – das ist ein ganz wich­tiges Zeichen gewesen –, aber auch auf den Schutzschirm für Veranstalter, um das ab­zufedern, auf die Steuerstundungen und letztlich auch auf den Umsatzersatz, der in der Branche wirklich sehr dabei geholfen hat, dass man diese Krise gut überstehen kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Durch eine gute Teststrategie ist es Ende Mai 2020 möglich gewesen, die Tourismusbe­triebe über den Sommer wieder zu öffnen. Frau Bundesministerin, da gilt Ihnen wohl ein besonderer Dank, dass mithilfe der Teststrategie und der Maßnahmen abgefedert wer­den konnte. Insbesondere in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Burgenland konnten die Nächtigungszahlen durch die inländischen Gäste gut gehalten werden, und wir haben dann insgesamt in diesem Jahr doch noch 97, 98 Millionen Gästenächtigun­gen erreicht. Was will ich zusammengefasst damit sagen? – Auch in der Krise gemein­sam mit dem Tourismusausschuss, mit der Tourismusministerin und mit Ihnen hier im Parlament die richtigen Maßnahmen setzen!

Ich bin auch guter Dinge, was den Ausblick betrifft. Wir haben für die Zukunft die Inves­titionsprämie, den Plan T, wir haben die Gastgärtenförderung noch kurzfristig eingeführt. Das alles sind Signale für die Zukunft, die sehr helfen werden, auch den Tourismus an­zukurbeln.

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Sommer, vielleicht einen Sommer mit einem Urlaub in Österreich, auf einem Berg, an einem See! Der Städtetourismus lädt zu Kultur und Sehenswürdigkeiten ein. Machen Sie Urlaub in Österreich! Bereiten wir uns aber gut auf die Wintersaison vor! Halten wir die 3G-Regel ein, damit wir auch einen gesicherten Winter haben! Der Herbst wird wieder ein bisschen spannender werden, was die Infek­tionen betrifft. Halten wir uns gut an die Regeln, damit wir gut in den Winter übergehen können!

Ich kann Ihnen versprechen, dass ich auch in meiner künftigen Funktion alles dafür tun werde, damit wir auch im Tourismus gemeinsam mit unserem Skiverband übergreifend helfen, den Sport mit dem Tourismus in das Schaufenster für die Welt zu stellen und gemeinsam wirtschaftlichen Erfolg zu haben, vor allem in den Regionen draußen, die den Tourismus so dringend brauchen, damit wir alles in Schwung halten und wieder in Schwung bringen.

Frau Bundesministerin, noch einmal einen herzlichen Dank! Meine Redezeit reicht nicht aus, alles aufzuzählen. Vielen herzlichen Dank an das Ministerium, an die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter im Kabinett, an unsere KlubmitarbeiterInnen, an den Tourismusaus­schuss und an Sie, geschätzte Damen und Herren! Das ist eine Arbeit gewesen, die den Tourismus wirklich zukunftsweisend nach vorne gebracht hat und auch einen Ausblick bietet, bei dem uns um die Zukunft nicht bange sein muss. Wir werden das gemeinsam gut schaffen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Josef Mu­chitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.28.10

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Lieber Karl Schmidhofer! Ja, ich muss dir recht geben: Der Tourismusbericht 2020 hat einmal mehr aufgezeigt, wie besorgniserregend die Abhängigkeit einiger Regionen in Öster­reich vom Tourismus ist.


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Das Jahr 2020 war eine große Herausforderung, und finanzielle Unterstützungen waren daher auch gerade für den Tourismus notwendig. Was wir aber vermissen: dass – an­statt dieses ewigen Eigenlobs, Frau Bundesministerin, was finanzielle Unterstützungen betrifft – wir aus der Krise lernen. Wir sollten eigentlich aus der Krise lernen und uns gemeinsam richtige Maßnahmen für die Zukunft überlegen und setzen.

Kollege Gödl – jetzt ist er leider nicht im Saal (Zwischenruf des Abg. Prinz) – hat von seinem Erlebnis mit einem Kaffeehausbesitzer gesprochen, der keine Fachkräfte be­kommt. – Da ist er! Schau, Ernst, es ist ganz einfach: Es werden dir alle Touristiker be­stätigen, dass gerade in dieser Krise viele gute Arbeitskräfte die Tourismusbranche ver­lassen haben. Diese guten Arbeitskräfte werden auch nicht wieder zurückkehren. Genau das ist das Problem, und genau deshalb muss man sich fragen: Warum haben diese guten Arbeitskräfte die Tourismusbranche verlassen?

Bitte stellt euch auch die Frage: Warum sind in den letzten vier Jahren die Lehrlingszah­len von 14 000 auf 9 000 gesunken? Warum wollen die jungen Menschen nicht in diese Lehrberufe gehen? – Ich sage es euch ganz klar: weil wir neue Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Tourismus und in der Gastronomie brauchen. Da geht es nicht nur um finanzielle Verbesserungen. Es ist nicht immer nur das Geld, sondern es sind insge­samt die Rahmenbedingungen, es sind die Arbeitsbedingungen, und es sind notwendige bessere Sozialstandards.

Umso mehr unterstützen wir den Vorschlag der Gewerkschaft Vida, die seit Monaten in vielen Gesprächen – auch mit der ÖVP – folgende Frage behandelt hat: Wie ist es mög­lich, die Installierung einer Tourismuskasse zu diskutieren, einzufordern und auch umzu­setzen? Die Tourismuskasse will ich nicht mit der Buak vergleichen, Kollege Hörl (Zwi­schenruf des Abg. Hörl), sondern es ist einfach eine Tourismuskasse, bei der Arbeitge­ber einen Vorteil haben, weil sie finanziell entlastet werden, weil es eine Anschubfinan­zierung von 200 Millionen Euro braucht, damit offene Urlaubsansprüche in die Urlaubs­kasse umgeschichtet werden, bei der es höhere Sozialstandards für die Beschäftigten bis hin zu überbetrieblichen Weiterbildungsangeboten gibt.

Konkret und kurz zusammengefasst: Die Betriebe sollen monatlich die Urlaubsansprü­che ihrer Mitarbeiter in eine Tourismuskasse abliefern. Parallel können sie alle Rückstel­lungen für Urlaubsansprüche auflösen und somit ihr Eigenkapital zur Verfügung haben und dementsprechend auch einsetzen. Die Arbeitnehmer im Tourismus nehmen in die­sem Rucksacksystem ihre offenen Urlaubsansprüche mit in den neuen Betrieb – das heißt, ohne dass es den neuen Betrieb einen Cent kostet.

Ich bedanke mich daher auch bei all jenen, die diese Idee unterstützen: beim Vorsitzen­den des Tourismusausschusses Gerald Hauser – recht herzlichen Dank, dass du da auch von Beginn an immer mit dabei bist –, bei unserer Tourismussprecherin Melanie Erasim für die Koordination, damit die politische Schaffung der Tourismuskasse auch weiter vorangetrieben wird.

Ich bringe daher nachstehenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Installierung einer Tourismuskasse“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert so rasch wie möglich, längstens jedoch


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bis Ende 2021 dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der unter Einbindung der zu­ständigen Sozialpartner und der Expert*innen erstellt werden soll, vorzulegen, mit dem eine Tourismuskasse errichtet wird.“

*****

Wo ein Wille, da ein Weg – auch für die Tourismusbranche. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hauser,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend: Installierung einer Tourismuskasse

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Tourismusausschusses über den An­trag 1752/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geän­dert wird (962 d.B.) TOP 25

Die derzeitige Corona Krise stellt Tourismusbetriebe vor finanziell kaum lösbare Heraus­forderungen. Die Branche ist in ihren Betroffenheiten und Möglichkeiten aktuell sehr un­terschiedlich aufgestellt. Hotels in allen Preiskategorien mit Saison- und ganzjahresbe­trieb, Take-Away Lokale, Cateringanbieter, ländliche Wirtshäuser und Nobelrestaurants stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Ein Schicksal teilen aber alle Betriebe: im Normalfall ist die Eigenkapitalquote gering und Branchenvertreter*innen haben be­reits öffentlich kundgetan, dass Urlaubsrückstellungen krisenbedingt als belastend wahr­genommen werden. Zugleich waren und sind tausende Tourismusmitarbeiter*innen von Arbeitslosigkeit betroffen. Aktuell sind es immer noch 45.000 Menschen, die ihrer berufli­chen Existenz beraubt wurden. Dennoch wird aus der Branche ein hoher Fachkräftebe­darf medial kommuniziert. Die Branche scheint, aufgrund der instabilen Rahmenbedin­gungen und des Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, Schwierigkeiten zu haben Mit­arbeiter*innen zu lukrieren.

Eine Tourismuskasse (TUAK) könnte hier branchespezifische langfristige Lösungen schaffen. Sie soll einerseits ein Instrument zur Abwicklung von Urlaubs- und Abferti­gungsansprüchen sein. Anderseits kann sie – je nach Ausgestaltung- auch Modelle der Aus- und Weiterbildung und der Saisonverlängerung enthalten.

Im März 2021 befand sich die Branche bereits 12 Monate im Pandemiemodus. 12 Mona­te, die von Unsicherheit und einem starken Umsatzrückgang geprägt waren. Wie lange dieser Umstand noch anhält, ist derzeit nicht absehbar. Eine TUAK würde Geschäftsbi­lanzen sofort massiv entlasten, da Rückstellungen für offene Urlaubstage umgehend aufgelöst werden können und für die Zukunft nicht mehr gebildet werden müssten.

Beschäftigte und Arbeitgeber*innen im Tourismus haben gleichermaßen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen zu kämpfen. Hier kann gegengesteuert werden. Die Schaf­fung von Rahmenbedingungen, die helfen die bestehenden Probleme zu lösen, z.B. mit der Schaffung einer TUAK, müssen installiert werden. In einer ersten Phase ist die Ab­wicklung von Urlaubsansprüchen und Feiertagen (“Guttage”) angedacht.

Mittel- und langfristig bietet eine TUAK eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten.


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Gerade in der Frage der Errichtung und der damit verbundenen Ausstattung eines ent­sprechenden Startkapitals, ist jetzt in der Krise der richtige Zeitpunkt dafür. Allein durch die monatlich anfallenden Urlaubsansprüche je Arbeitnehmer*in entstehen den Betrie­ben zusätzliche Kosten, welche im Augenblick in keiner Form in Förderprogrammen be­rücksichtigt sind.

Als zusätzliche betriebliche Unterstützung sollen daher die monatlich anfallenden Ur­laubsansprüche der Arbeitnehmer*innen über einen definierten Zeitraum durch die öf­fentliche Hand übernommen werden und in die Tourismuskasse transferiert werden. Dies würde den Betrieben die aktuell dringend notwendige finanzielle Entlastung bringen und ein Wiedereinstellen von Arbeitnehmer*innen erleichtern. In weiterer Folge beteili­gen sich die Betriebe schrittweise an der Abwicklung der Urlaubsansprüche und leisten schrittweise einen monatlichen Betrag zur Deckung der Urlaubsansprüche.

Neben dem Urlaubsanspruch sollen weitere Instrumente zur Branchenattraktivierung ge­setzlich ermöglicht werden (z.B. Winterfeiertagsregelung).

Mittel- und langfristig eröffnet sich für eine Tourismuskasse eine ganze Reihe von Betä­tigungsfeldern, in denen Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen und Betriebe denkbar sind:

•             Ausbildung, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

•             Jahresbeschäftigung, Jahresarbeitszeitmodelle

•             Arbeitszeit, Arbeitszeitaufzeichnungen

•             Schlechtwetterregelung für ausgewählte Bereiche

•             Entgeltfortzahlung für Betriebe bei Krankenständen, die mehr als 3 Tage dauern

Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Abwicklungseinheit mit entspre­chender Besicherung der Ansprüche geschaffen wird. Dafür ist die gesetzliche Grundla­ge zu schaffen.

Folgende Ansprüche sollten geregelt werden:

•             Die Urlaubsregelung und eine branchenspezifische Mitarbeitervorsorgekasse.

•             Eine Schlechtwetterregelung ist eine weitere Möglichkeit, müsste jedoch auf die               Branche adaptiert werden (mehrere Regentage bei großen Gastgärten, kein Ski­              hüttenbetrieb, weil wegen Sturm die Seilbahnen nicht fahren, u.v.m.).

•             Saisonverlängerungsmodelle über die TUAK verwalten und abwickeln. Ziel ist               somit Arbeitnehmer*innen länger in Beschäftigungsverhältnissen zuhalten und               damit weniger Arbeitslosenzeiten entstehen zu lassen.

•             Meldung von Überstunden an die TUAK. Sollte es zur Auszahlung der Überstun­              den kommen übernimmt die TUAK die Abwicklung. Für den Fall der Abgeltung in               Freizeit ersetzt die TUAK dem Betrieb die entsprechenden Kosten durch Rück­              überweisung.

•             Ein anderes Themenfeld ist der Bereich Aus- und Weiterbildung, der so auch               branchenthematisch organisiert werden könnte und somit z.B. Zeiten zwischen               Saisonen genutzt werden können.

•             Die TUAK könnte als Vermittler und Abwickler für Betriebe fungieren, wenn diese               in der Lehrausbildung externe Angebote nutzen möchten z.B. wegen vorge­              schriebener Verbundmaßnahmen. Es könnte durch die TUAK auch die Möglich­              keit eines dritten Bildungsortes geschaffen werden.

•             Übernahme/Refundierung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit für Betriebe,               wenn der Krankenstand länger als 3 Tage dauert.


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Vorteile einer gemeinsamen Einrichtung für Arbeitgeber:

•             In der derzeitigen Krise kann es zu einer sofortigen Entlastung der Betriebe durch               ein Transferieren von derzeit offenen Urlaubsansprüchen der Arbeitnehmer*in­              nen kommen.

•             Die Arbeitsstunde wird mit bestimmten, kalkulierbaren und vorhersehbaren (mo­              natlichen) Kosten belastet, keine zusätzlichen Belastungen darüber hinaus.

•             Keine permanenten Rückstellungen in den Büchern mehr notwendig, im Gegen­              teil: kurzfristige Auflösung der Rückstellungen und damit Stärkung der Eigenkapi­              talausstattung.

•             Beiträge für Urlaubsansprüche können unabhängig von 5- oder 6- Wochen- Ur­              laubsanspruch gestaltet werden.

•             Arbeitnehmer*in wird in der Zugehörigkeit zum Betrieb/zur Branche gestärkt.

•             Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Betriebe; kein Austragen des Wettbe­              werbs über niedrige Sozialstandards.

•             Saisonverlängerungsmodelle möglich machen.

•             Schaffung eines dritten Bildungsortes, um den Betrieben Ausbildungsverbünde               zu erleichtern.

•             Besseres Image, Erhöhung der Attraktivität für zusätzliche Arbeitskräfte.

•             Eigene und branchenspezifische Förderabwicklung bzw. Förderanknüpfung da               in der Kasse die Arbeitgeber gebündelt sind.

Vorteile einer gemeinsamen Einrichtung für Arbeitnehmer:

•             Sicherung der Ansprüche unabhängig von einem konkreten Arbeitgeber.

•             Mitnahme von Ansprüchen in ein neues Arbeitsverhältnis bzw. einen neuen Be­              trieb.

•             Information über Ansprüche und alle wichtigen Daten kann durch überbetriebli­              che Einrichtung erfolgen.

•             Anhebung der Sozialstandards in der Branche auf ein höheres Niveau.

•             Bei Insolvenz muss der Arbeitnehmer*in unter Umständen nicht bis zu 6 Monate               auf die Auszahlung warten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert so rasch wie möglich, längstens jedoch bis Ende 2021 dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der unter Einbindung den zu­ständigen Sozialpartner und der Expert*innen erstellt werden soll, vorzulegen, mit dem eine Tourismuskasse errichtet wird.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Gerald Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Hörl: Die Muchitsch-Kassa!)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 271

19.32.27

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich muss mich leider immer wiederholen. Kollege Schmidhofer, ja, es war ein schwieriges Jahr. Corona gibt es, damit das auch noch einmal festgestellt ist. (Oh-Rufe bei der ÖVP. – Beifall der Abgeordneten Melchior und Shetty.) Das haben wir ja überhaupt nie bestritten, aber die Situation im Tourismus wie auch in der Wirtschaft wurde – durch die Coronapolitik der Regierung verursacht – natürlich massiv verschärft. Wenn Kollege Schmidhofer hier sagt, die Lifte wurden zuge­sperrt: Na, wer hat denn die Lifte zugesperrt? (Zwischenruf des Abg. Taschner.) Wir als Freiheitliche Partei hätten die Lifte offen gehalten (Bundesministerin Köstinger: ... die waren offen!), wir hätten die Lifte immer offen gehalten (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP) – Gelächter aus den Reihen der ÖVP, der Wirtschaftspartei!

Schaut einmal in die Schweiz, bitte! Die Schweiz hat es ja vorgemacht. Die Schweiz hatte einen guten Winter, weil die Lifte und die Hotels offen waren. (Bundesministerin Köstinger: ... bei uns auch offen!) Sie hatte eine Wertschöpfung in Höhe von 70 Prozent und nicht so einen Totalausfall wie wir (Zwischenruf bei der ÖVP), verursacht durch den Dauerlockdown der Regierung vom 2. November bis zum 19. Mai. Das muss hier einmal festgestellt werden! Ihr habt ja die Unternehmer nicht arbeiten lassen. Wieso habt ihr denn die Apartments nicht offen gelassen? Wieso wurden Ferienhäuser nicht offen ge­lassen? Das ist ja vollkommen unverständlich.

Unsere Sicherheitskonzepte, die unsere Unternehmer im Herbst letzten Jahres erstellt haben, haben die Schweizer mit Erfolg umgesetzt. Na, das wäre etwas für unsere Betrie­be gewesen, nicht für die Schweizer, die es erfolgreich vorgemacht haben. Also geht einmal in euch und tut nicht immer so! Es wurde zugesperrt, ihr habt die Initiativen ge­setzt, steht dazu! Steht dazu, dass ihr permanent den Dauerlockdown verordnet habt und damit auch der Wirtschaft massiven Schaden zugefügt habt!

Der Schaden geht ja weiter, ich meine die 3Gs. Herr Präsident, ich sage das unter An­führungszeichen: Es ist ja geradezu „pervers“, wenn ein Gesunder permanent auswei­sen muss, dass er gesund ist. Da wird ja die Logik auf den Kopf gestellt. Ich selbst war vor einem Monat in Kroatien auf Urlaub. Da fragt niemand nach einem Test, da fragt niemand nach einer Maske. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Da kannst du bitte Urlaub ver­bringen, der normal ist. Ich kann doch nicht wegen einer Inzidenz von 100 (Zwischenruf bei der ÖVP) alle Leute knebeln und sie hinter die Maske und hinter die Ausweise zwingen. (Beifall des Abg. Amesbauer.) Das kann doch nicht funktionieren, und das wird unseren Tourismus weiter schädigen. Leider läuft der Tourismus nicht so an, wie er anlaufen müsste, weil diese 3G-Regeln absolut nicht normal sind.

So, und nun müssen wir den Unternehmern auf die Beine helfen. (Ruf bei der ÖVP: ... vom Himmel gefallen!) Wir haben das im Tourismusausschuss versucht. Ich gehe auf die letzte Ausschusssitzung ein, da wurden alle zehn Initiativen von der Opposition vertagt. Ich nenne nur einige wenige: bestehende Beherbergungsbetriebe erhalten, die Förde­rung von Hotelneubauten zum Beispiel durch die Bettengrenzen limitieren und nicht zu­sätzliche Konkurrenz schaffen oder eben auch der Dauerbrenner seit 23. September im parlamentarischen Kreislauf: unser Antrag zur Stärkung des Eigenkapitals. Nun feiern wir bald einmal Jahrestag im Herbst. Wir fordern genau das, was Expertinnen und Exper­ten permanent fordern.

Deswegen darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eigenka­pitalstärkung zur Wiederbelebung der Tourismuswirtschaft“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 272

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der eine dringend notwendige Stärkung des Eigenkapitals und damit der Boni­tät der Unternehmen unter anderem durch eine bis 31.12.2022 befristete Ermöglichung der Aufwertung des Vermögens mit dem Viertel-Steuersatz sowie durch die Ermögli­chung eines Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen im Sinne der steuerrechtlichen Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital umgesetzt werden.“

*****

Das ist genau das, was Tourismusexperten seit einem Jahr fordern. Es wird im Touris­musausschuss vertagt und blockiert, im Parlament abgelehnt. Die Tourismusberatung Prodinger mit dem Experten Thomas Reisenzahn sagt, wir brauchen das, denn es gibt einen „Absturz des Eigenkapitals“. Der Geschäftsführer der Österreichischen Hotelier­vereinigung, Martin Hochstetter, sagt – ich zitiere –: An dieser Schraube gehört gedreht.

Nun schaue ich mir an, ob das Parlament tatsächlich heute und hier das tut, was die Wirtschaft braucht, was die Experten einfordern – nämlich endlich einmal das Eigenka­pital zu stärken, so wie wir das als FPÖ seit dem 23. September beantragen. Ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

19.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der Tourismuswirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 24: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betref­fend Tourismus in Österreich 2020 (III-349/961d.B.)

in der 115. Sitzung des Nationalrates am 7. Juli 2021

In den letzten Monaten haben sich viele Betriebe und Unternehmen in Folge von COVID-19 massiv verschuldet und befinden sich nach wie vor, wenn auch mit branchenabhängigen Unterschieden, in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage.

Äußerst prekär ist insbesondere die Situation im Gastronomie- und Tourismusbereich: „Wir werden in vielen Unternehmen als Konsequenz der Krise mehr Schulden bei gerin­geren Umsätzen und Erträgen haben - das ist sicher kein Erfolgsmodell“, bringt ÖHT-Generaldirektor Wolfgang Kleemann die Lage im Tourismus auf den Punkt.

Als eine Maßnahme zur Abfederung der ökonomischen Schwierigkeiten bzw. zur Über­brückung von Liquiditätsengpässen der heimischen Unternehmen wurden seitens des Bundes Staatshaftungen in der Höhe von 90 bzw. 100 % für Überbrückungskredite über­nommen.

Laut Vorlage 31/BA des Bundesministeriums für Finanzen betreffend den Monatserfolg Juli 2020 sowie die COVID-19 Berichterstattung vom 31. August 2020 belaufen sich die in diesem Zusammenhang übernommenen Haftungen derzeit auf rund 6,3 Mrd Euro.

Immanuel Gerstner, Wien-Chef der Anwaltskanzlei SCWP, stellt in diesem Zusammen­hang im „Profil“ vom 1. September 2020 fest, dass die Überbrückung von Liquiditätseng­pässen zwar wichtig sei, „tiefergehende wirtschaftliche Probleme“ könne man damit aber nicht lösen.


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„In manchen Situationen würden die Hilfen lediglich zu einer "Periodenverschiebung" führen,“ bringt Gerstner die Problematik auf den Punkt.

Besonders problematisch wird die Situation in Gastronomie und Tourismus, wo die Ei­genkapitalquote entsprechend niedrig, der Verschuldungsgrad sehr hoch ist, und dem­zufolge Rückzahlungen von Überbrückungskrediten für die Unternehmen eine enorme Belastung darstellen werden. „An der Befürchtung, dass viele Unternehmen die Überbrü­ckungskredite am Ende des Tages aus eigener Kraft nicht zurückzahlen können, sei schon was dran,“ meint beispielsweise ÖHT-Generaldirektor Kleemann im Profil vom 1. Sep­tember 2020.

„Im internationalen Vergleich würden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Eigenkapitalquote hinterherhinken. 22 Prozent der österreichischen KMU sind über­schuldet, hieß es dazu kürzlich in der Aussendung von Finanzminister Blümel. Zudem erschwere die starke Fremdfinanzierung den Handlungsspielraum und die Kreditaufnah­me in Krisenzeiten. Schon jetzt finanzierten Kleinstbetriebe 39 Prozent ihres Vermögens durch Bankkredite. Bei Großbetrieben seien es acht Prozent. Zum Vergleich: In der Schweiz finanzierten sich fast zwei Drittel der Unternehmen ausschließlich über Eigen­kapital.“ (Oberösterreichische Nachrichten, 18.07.2020)

„Das Problem der geringen Eigenkapitalquote wird sich durch die Covid-19 Krise noch­mals deutlich verschärfen. Bei den Überbrückungsfinanzierungen war diese Problematik bei der Beurteilung der Anträge schon jetzt eine große Herausforderung. Hier schlagen wir eine befristete Übergangsregelung bis 31.12.2022 vor, wonach das Vermögen be­günstigt mit dem Viertel-Steuersatz aufgewertet werden kann und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen. Dadurch wird die Bonität gestärkt und langfristig die Abschrei­bungsbasis erhöht", erläutert Dr. Manfred Schekulin von Prodinger-Tourismusberatung.

Darüber hinaus sollte eine steuerrechtliche Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital insofern erfolgen, dass neben Fremdkapitalzinsen auch fiktive Eigenkapitalzinsen steu­erlich abzugsfähig werden.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und im Sinne der raschen und echten Unterstützung der massiv belasteten heimischen Gastronomie- und Hotelleriebe­triebe stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der eine dringend notwendige Stärkung des Eigenkapitals und damit der Bo­nität der Unternehmen unter anderem durch eine bis 31.12.2022 befristete Ermöglichung der Aufwertung des Vermögens mit dem Viertel-Steuersatz sowie durch die Ermögli­chung eines Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen im Sinne der steuerrechtlichen Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital umgesetzt werden.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Zwi­schenruf bei der FPÖ.)


19.37.34

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte nun gar nicht


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so viel auf die Vergangenheit eingehen, sondern quasi einen Ausblick in die Zukunft machen. Wie schaut es im Tourismus im Moment aus? – Die Buchungslage im ländli­chen Raum ist relativ stabil. Was sich aber nicht so schnell erholen wird, ist der Städte­tourismus – und wir wissen, dass es für den Städtetourismus zum Teil auch neue Kon­zepte braucht, weil der Kongresstourismus in der bisherigen Form einfach nicht mehr zurückkommen wird.

Was wir aber beim Städtetourismus vor allem sehen, ist, dass die nächste Herausforde­rung schon vor der Türe steht. Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir den heißesten Tag in diesem Jahr erleben. Das wird nur ein Vorgeschmack auf das werden, was die nächsten Jahre auf uns zukommen wird. Für die Coronakrise haben wir zum Glück eine schnelle Impfung, bei der Klimakrise haben wir das nicht. Das wird ein mas­sives Problem für unseren Städtetourismus werden, denn sind wir uns ehrlich: Ich glaube, niemand hier im Saal denkt, dass die Touristen in Scharen kommen und bei Temperaturen von 40 Grad durch Wien schlendern, in einer überhitzten Stadt ohne Meer. Darum ist es alleine aus touristischer Sicht sinnvoll, dass wir unsere Städte herun­terkühlen und verkehrsberuhigen – und da rede ich nicht von ein paar Nebelduschboxen, die wir irgendwo aufstellen. Da sind vor allem NEOS und SPÖ gefordert.

In der letzten Tourismusdiskussion habe ich das Beispiel schon gebracht. Schauen wir uns einmal die anderen Städte an, beispielsweise Paris: Da werden die kompletten Champs-Élysées umgebaut. Wenn man die Visualisierungen anschaut, dann bekommt man schon richtig Lust, dorthin zu fahren. Ich kann es nun anders auf den Punkt bringen: Es ist wichtig, dass wir darauf schauen, dass unsere Plätze vor allem gute Orte für die Bevölkerung sind, dann sind sie auch gute Orte für unsere Gäste. (Beifall bei den Grü­nen.)

Genau diese Städte, die jetzt schon runtergekühlt werden, werden eine Zukunft haben, denn das sind die Tourismusstädte der Zukunft. Nochmals an die SPÖ und an die NEOS: Diese Chance solltet ihr jetzt wirklich nutzen, denn das holen wir nicht mehr auf.

Zu Kollegen Hauser, zum Eigenkapital: Unsere Arbeit fängt nicht an, wenn die Opposi­tion einen Antrag einbringt, sondern wir arbeiten bereits daran. Was ich in Richtung FPÖ auch noch sagen möchte: Es fühlt sich zwar zum Teil ein bisschen so an, aber die Co­ronakrise ist noch nicht vorbei. Gerade im Herbst ist es, glaube ich, wahnsinnig wichtig, dass wir einen sicheren Tourismus haben.

Wenn wir so handeln, wie es die FPÖ immer verlangt und betont, dann könnten wir die nächste Wintersaison im Prinzip auch schon kübeln, und ich glaube, daran hat niemand Interesse. Im Sinne der Gesundheit der Menschen, im Sinne der Wirtschaft, im Sinne der Arbeitsplätze, die daran hängen: Werden Sie ein bisschen vernünftiger! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Um das nächste Thema noch schnell anzusprechen, den Fachkräftemangel: Der Fach­kräftemangel ist kein neues Phänomen im Tourismus. Das wissen wir, und die Antwort kann auch nicht der Importhandel von Arbeitskräften sein.

Gerade wenn man den Arbeitsmarkt Tourismus anschaut, reicht es nicht, ein Pflaster­chen irgendwo draufzupicken, sondern man muss schon schauen, warum Menschen und vor allem junge Menschen nicht mehr im Tourismusbereich arbeiten wollen, und dann müssen wir aber auch über den Tourismus insgesamt reden. Wenn wir uns bei­spielsweise undurchsichtige Investorenmodelle anschauen, wie Chaletdörfer, die wie Pilze irgendwo aus dem Boden poppen, dann wissen wir, dass das nicht nur eine geringe Wertschöpfung bringt, sondern dass sie oft auch sozial schlechtere Standards haben als familiär-, kleinstrukturierte Betriebe.

Lassen Sie mich eines noch klar sagen: Ein nachhaltiger Ganzjahrestourismus heißt auch Ganzjahresarbeitsplätze. Wir haben hierzu ein Konzept, und das Konzept heißt


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nachhaltiger, sozialer Tourismus – eine Win-win-Situation für alle. – Danke schön. (Bei­fall bei Grünen und ÖVP.)

19.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.42.17

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Unser Tourismus braucht vor allem Vertrauen, um funktionieren zu können. Was zum Ver­trauen fehlt, ist Planungssicherheit. Bei den Wirtschaftshilfen haben wir gesehen, wie unvorbereitet die Regierung gehandelt hat. Frau Bundesministerin, liebe Abgeordnete der Regierungsparteien, wo sind die Richtlinien für die Hilfsinstrumente? Warum darf ein Stadthotel nicht erfahren, wie hoch seine Ersatzrate sein wird? Überraschungen gab es in den letzten Monaten, glaube ich, genug. Der Stadttourismus und die Veranstaltungs­branche, wie Kollegin Neßler ebenfalls bemerkt hat, sind noch stark betroffen und wer­den auch noch länger brauchen, um sich zu erholen.

Warum wurde da monatelang zugesehen? Die Chance, ein einheitliches effizientes Ins­trument zu schaffen, hätten Sie gehabt, aber Sie haben sie nicht genutzt. Dem Finanz­minister sind die schlaflosen Nächte der zahlreichen Unternehmer, die in Ungewissheit schweben, egal. Eine Tourismusministerin sollte sich eigentlich schon für die Betroffenen einsetzen.

Weiter zum Fachkräftemangel: Der Rückgang der Lehrlingszahlen sowie der Fachkräfte­mangel waren auch schon vor der Krise problematisch. Durch die Krise wurde es nicht besser, und durch großzügige Kurzarbeit wird der Fachkräftemangel noch deutlicher. Nicht nur im Tourismus, sondern für die gesamte Wirtschaft wird der Fachkräftemangel immer mehr zum Problem. Experten sagen düstere Bilder voraus: Bis 2030 würden in Österreich 500 000 Fachkräfte fehlen und so ein Produktivitätsverlust von rund 55 Mil­liarden Euro entstehen – nicht nur im Tourismus.

Es ist also klar, dass da endlich Reformen nötig sind. Apropos Reformen: Alle warten sehr gespannt auf die konkreten Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Die Jubelver­anstaltung des Comebackplans Tourismus brachte außer auffallend viel Eigenlob ei­gentlich nur das Bekannte. Ja, es braucht Reformen – in der Lehre, beim Fachkräfte­mangel, bei den Finanzierungsmöglichkeiten. Kollegin Neßler, es ist nett, dass Sie uns ausrichten, worauf wir schauen sollen. Sie sind in der Regierungsverantwortung, viel­leicht kümmern Sie sich ja darum! (Beifall bei den NEOS.)

Unser Maßnahmenplan für mehr Eigenkapital wurde im Finanzausschuss von den Re­gierungsparteien aber torpediert. Wir erwarten uns morgen konkrete und ambitionierte Reformvorhaben. Überschriften mit vagen Ankündigungen ohne Inhalt und ohne Zeit­plan sind uns zu wenig. Vielleicht können Sie oder die fünf Kollegen von der ÖVP nach mir uns über den ungefähren Inhalt informieren, oder zumindest darüber, wie konkret es morgen werden wird. – (Die Verabschiedung auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)

19.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bundesministerin!


19.45.13

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube,


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es ist zweifellos so, dass der Tourismus, die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und unsere Freizeitbetriebe am härtesten von der Coronapandemie in den letzten 16 Mo­naten getroffen waren.

Es war für uns alle ein sehr befreiendes Gefühl, am 19. Mai alle Branchen gleichzeitig wieder öffnen zu können. Ich kann mich vor allem auch an sehr viele, sehr kritische Stimmen aus den Reihen des Hohen Hauses erinnern, die gesagt haben, das werde niemals funktionieren, das sei fahrlässig und verantwortungslos. De facto haben wir bei einer sehr, sehr niedrigen Inzidenz geöffnet und über die Wochen der Öffnungen gese­hen, dass die Infektionszahlen weiter nach unten gehen. Das zeigt schon, dass vor allem das Einführen und Kontrollieren der 3G-Regel für uns das zentrale Element ist.

Anders als andere Länder – und da gebe ich Herrn Abgeordneten Hauser recht – haben wir nicht einfach nur geöffnet und dann wieder zugeschaut, wie die Zahlen nach oben gehen, sondern ein zentrales Sicherheitselement beibehalten. Getestet, geimpft oder genesen ist der Zutritt quasi zu allen sozialen Einrichtungen, zu allen Möglichkeiten, wo man sich treffen kann, wo man auch miteinander feiert, wo man den Urlaub verbringt, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit 1. Juli, also vor relativ wenigen Tagen, haben dann weitere, wirklich weitreichende Lockerungsschritte stattgefunden. Das bedeutet für uns vor allem, dass wieder Großver­anstaltungen abgehalten werden, dass Kunst und Kultur wieder in unserem Land zurück sind – und das ist auch das ganz zentrale Signal an den Städtetourismus. Dort leben die Betreiber vor allem von den Frequenzen durch Sportveranstaltungen, durch Kunst und Kulturereignisse. All das ist in Österreich wieder möglich, und dass das jetzt schon seit Monaten geplant wurde, ist durchaus auch dem Veranstalterschutzschirm zu verdanken.

Wir haben nie zu 100 Prozent sagen können, wie die Infektionslage in drei, vier, fünf Monaten sein wird, aber wir haben der Veranstalterbranche, Kunst und Kultur, den Mes­sen und Kongressen ein Instrument in die Hand gegeben, das wirklich für Planungssi­cherheit sorgt: Sie können sich sicher sein  da auch jetzt beispielsweise über das Frequency-Festival diskutiert wird und eine mögliche Absage vonseiten der Stadt in Aus­sicht gestellt worden ist –, dass all das, was an nicht stornierbaren Kosten anfällt, über den Veranstalterschutzschirm abgedeckt wird. Das gibt einer gesamten Branche, die wirklich besonders hart getroffen ist, maximale Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum vorliegenden Tourismusbericht ist zu sagen, dass das Jahr 2020 wirklich katastro­phale Auswirkungen auf die gesamte Branche hatte. Die Anzahl der Gäste hat sich nahe­zu halbiert. Der Höchstwert der Nächtigungen war im Jahr 2019 bei rund 150 Millionen Nächtigungen in Österreich. Mit dem Jahr 2020 sind wir de facto wieder auf das Niveau der Siebzigerjahre zurückgefallen. Besonders schmerzhaft war der Ausfall der Winter­saison 2020/2021.

Ich muss ein paar Wortmeldungen korrigieren, vor allem jene von Herrn Abgeordneten Hauser. Sie können sich vielleicht nicht mehr an die Diskussion erinnern, aber die Skilifte in Österreich hatten offen, und es war richtig, die Skilifte offen zu halten, denn vor allem für die Einheimischen, für die Menschen in den Regionen war das wirklich eine hervorra­gende Gelegenheit, zumindest diese wunderbaren Einrichtungen zu nutzen. An dieser Stelle ergeht ein großes Dankeschön an die Seilbahnwirtschaft, die diese Entscheidun­gen auch mitgetragen und entsprechend unterstützt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Hörl erhebt sich von seinem Sitzplatz und verbeugt sich.)

Was im Jahr 2020 besonders bemerkenswert war: Zum einen haben sehr, sehr viele Österreicherinnen und Österreicher den Urlaub im eigenen Land verbracht, haben


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durchaus auch den Aufruf zu Urlaub in Österreich befolgt und gesehen, dass Österreich ein sehr sicheres, aber vor allem qualitativ hochwertiges Urlaubsland ist. Was wir auch gesehen haben, ist, dass sich die Buchungsdauer der Gäste durchaus verlängert hat. Während vor allem Österreicher in den letzten Jahren meistens Wochenendtrips im ei­genen Land gebucht haben, war die Urlaubsdauer im Jahr 2020 mit einem Durchschnitt von 3,9 Nächten ähnlich hoch wie im Jahr 2007. Wir hoffen auf jeden Fall, dass wir diesen Trend weiter fortsetzen können.

Als Folge der Pandemie hat es klarerweise auch einen wirklich großen Einbruch im Be­reich der Beschäftigung gegeben. Nur noch 180 000 unselbstständig Beschäftigte waren im Bereich der Beherbergung und der Gastronomie tätig, um 42 000 weniger als im Vorjahr. Gerade für diese Branche war die Kurzarbeit ein unverzichtbares Instrument. Wir konnten dauerhaft und nachhaltig 120 000 Arbeitsplätze über die Kurzarbeit retten und eben auch absichern – an dieser Stelle ein großes Dankeschön an Arbeitsminister Martin Kocher für die hervorragende Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

Ganz entscheidend war für uns im letzten Jahr unser Testprogramm Sichere Gastfreund­schaft. Seit 1. Juli 2020 haben wir in ganz Österreich Mitarbeitern im Tourismus, in der Gastronomie und im gesamten Tourismusbereich wöchentlich PCR-Tests anbieten kön­nen. Dieses Programm hat sich sehr großer Beliebtheit erfreut. Es war für viele ein Ele­ment der Werbung und vor allem im Ausland ein Aushängeschild, sodass Gäste ent­sprechend gebucht haben. Die derzeitige Teststrategie ist wichtig und richtig und wird massiv davor schützen, dass die Deltavariante zu einer besorgniserregenden Infektions­lage führt.

Ganz kurz zum Ausblick: Wir haben den Comebackprozess vor einigen Monaten ge­startet. Da geht es um die aktuelle Situation. Was braucht die Städtehotellerie, was brau­chen die besonders betroffenen Branchen für die nächsten Monate? Da konnten wir einige der Forderungen aus dem Comebackprozess umsetzen, beispielsweise auch die Verlängerung der Kurzarbeit, die Verlängerung des Ausfallbonus und eben auch des an die jetzigen Gegebenheiten angepassten Fixkostenzuschusses. Das war für die gesam­te Reisebranche etwas ganz Entscheidendes und Wichtiges.

Wir gehen davon aus – das sind die aktuellen Prognosen des Wifo, und in diesem Punkt muss ich Herrn Abgeordneten Hauser wieder widersprechen –, dass es für die Sommer­saison 2021 insgesamt um rund 20 Prozent mehr Übernachtungen geben wird als im Jahr 2020. Wer sich erinnern kann, wie erfolgreich die Ferienhotellerie im letzten Jahr war, kann sich ungefähr vorstellen, dass wir durchaus sehr positiv auf die nächsten Mo­nate blicken können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben uns in den letzten Monaten im Comebackprozess mit vier zentralen Hand­lungsfeldern und -themen und strukturellen Fragen des Tourismus in Österreich mit der gesamten Branche und mit vielen Expertinnen und Experten auseinandergesetzt. Das Hauptthema, das uns aktuell umtreibt, ist der touristische Arbeitsmarkt. Er war auch schon vor der Krise mit sehr vielen Herausforderungen verbunden. Anders, als das viele immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen, ist das nicht den schlechten Arbeitsbedin­gungen oder einem Unwillen der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder der Unternehme­rinnen und Unternehmer geschuldet. Der Tourismus war jahrzehntelang der Jobmotor in Österreich schlechthin. Wir haben im Tourismus in den letzten Jahren bis zur Corona­pandemie 40 000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen können. Daraus hat sich natürlich ein Mitarbeitermangel und vor allem auch ein Fachkräftemangel ergeben.

Genau dieses Thema und dieses Problem greifen wir jetzt im Comebackprozess ge­meinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher auf, der ja bereits eine Änderung der Ziel­vorgaben an das AMS übermittelt und auch eine Arbeitsmarktreform in Aussicht gestellt


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hat. Wir werden das Thema nachhaltig angehen, für nachhaltige Lösungen für die ge­samte Branche sorgen.

Das zweite ganz wichtige Thema, mit dem wir uns befassen, sind die Finanzierung und die Eigenkapitalausstattung im Tourismus, Finanzierungselemente und damit auch -instrumente – dafür und für die hervorragende Zusammenarbeit ein großes Dankeschön an Finanzminister Gernot Blümel.

Was uns zentral umtreibt, ist die Frage: Was erwarten sich die Gäste in Zukunft vom Urlaubsland, vom Kongressland, vom Geschäfts- und Reiseland Österreich? Das ist eine ganz zentrale Frage für die Österreichwerbung, die wir im Zuge dieses Comebackpro­zesses neu aufgestellt haben. Die Österreichwerbung wird ein zentrales Instrument dafür sein, dass wir Österreich in den nächsten Jahren als Tourismusland wieder dorthin bringen, wo es hingehört, und zwar an die Weltspitze. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Obernosterer – auf dem Weg zum Rednerpult in Rich­tung Bundesministerin Köstinger –: Jetzt hab ich nichts mehr zu sagen!)


19.55.13

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Ga­lerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Zum Tourismusbericht, den wir jetzt auf der Tagesordnung haben, haben die Frau Bundesministerin und auch schon die Vorredner sehr ausführlich gesprochen.

Wir haben noch einen zweiten Tagesordnungspunkt zu behandeln, und zwar ist das die Änderung des KMU-Gesetzes. Da geht es eigentlich nur um etwas Formelles, nämlich eine EU-Vorgabe für Ausschreibungen, also nicht konkret die ÖHT drinnen zu haben, sondern einen neutralen Begriff einzufügen.

Es freut mich, dass zu diesen beiden Tourismustagesordnungspunkten nicht nur im Tou­rismusausschuss einstimmige Beschlüsse gefasst worden sind beziehungsweise Kennt­nisnahmen erfolgt sind, sondern, wie es ausschaut, auch heute hier im Plenum erfolgen.

Frau Kollegin Fiedler, schade, dass Herr Kollege Schellhorn nicht mehr da ist – er würde Ihnen sogar in der eigenen Fraktion hinsichtlich Ihrer Ausführungen, die Sie hier getätigt haben, widersprechen. Ob die Hilfen, die in den letzten Jahren für den Tourismus aufge­stellt worden sind, effizient waren und wie schnell sie geflossen sind, dazu fragen Sie am besten Ihren Kollegen Schellhorn. Dann fragen Sie einen Kollegen in Südtirol und einen in Italien oder in Kroatien oder sonst irgendwo! Sie werden sehen: Seien wir zu­frieden mit dem, wie das bei uns gelaufen ist! Wichtig ist, dass die Tourismuswirtschaft wieder ohne große finanzielle Probleme starten kann. Alle sind nach wie vor zahlungs­fähig, und das ist das Wichtigste. Der Tourismus wird sich auch wieder erholen.

Zu Ihrem Antrag, Herr Kollege Muchitsch, wenn er da ist. – Nein, er ist nicht da. (Abg. Muchitsch hebt den Arm.) – Doch, ist er da. Servus, grüß dich! Herr Kollege Muchitsch, Herr Kollege Hauser, ihr habt gemeinsam einen Antrag eingebracht. Die Tourismuskas­se wurde von dir (in Richtung Abg. Muchitsch) auch kurz angesprochen. Wir sind ja auch gestern oder vorgestern bei der Gewerkschaft gewesen. Dort hat es ja noch geheißen, es ist ein Dreierantrag der Opposition. Das ist es wohl nicht geworden.

Wenn ich jetzt dagegenrede, dann sagst du sicher: Na ja, redest halt einfach dagegen. Das wissen wir ohnehin, das ist die Regierungspartei und das ist die Oppositionspartei. – Die Frau Bundesministerin hat gesagt, was laut Plan T gemacht wird, was vorbereitet ist, was das Eigenkapital betrifft, was den Arbeitsmarkt betrifft. Ihr könnt mir glauben, ich


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weiß, was der Arbeitsmarkt im Tourismus momentan für Probleme hat – Gott sei Dank bei mir zu Hause nicht, das sage ich auch dazu, aber in der Masse eben. Bei mir im Lesachtal betrifft es nicht nur den Tourismus, sondern auch die Spengler, die Elektriker und so weiter – egal welche Berufsbranche, alle haben momentan Facharbeitermangel.

Dass wir da entgegenwirken, etwas tun müssen, wissen wir alle. Ich hoffe, dass wir alle wieder an einem Tisch sitzen und dass es nicht so ist, wie die Gewerkschaft momentan sagt, dass, solange wir der Urlaubskasse nicht zustimmen, die Gewerkschaft dort nicht sitzen und arbeiten wird. Das ist jetzt für mich ein Kampf zwischen der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer, also den Sozialpartnern.

Ich lese euch jetzt etwas vor, ganz kurz, ich habe ja nicht so viel Zeit. Die Österreichische Hoteliervereinigung hat den Antrag, den ihr da gestellt habt, prüfen lassen. – Herr Kol­lege Hauser, ich habe immer gedacht, die freiheitliche Partei ist für Entbürokratisierung, für schlankere Wege und Entschlacken. (Abg. Hauser: Deshalb lehnt ihr unsere Ini­tiativen immer ab?) Anscheinend hast du den Antrag nicht gelesen, denn sonst hättest du ihn nicht mehr unterschreiben können.

Wisst ihr, was die Experten von der ÖHV sagen? – Ich zitiere: Das wirkt auf den ersten Blick nicht sehr überzeugend, auf den zweiten Blick auch nicht – mehr Aufwand, mehr Bürokratie, ohne einen Cent mehr, ohne einen Mehrwert für die Mitarbeiter. – Zitatende. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen, aber der Text war wesentlich länger. (Zwischen­ruf des Abg. Hauser.)

Wir sind gestern auseinandergegangen und haben gesagt, wir werden weitersprechen, wenn alle Sozialpartner eingebunden sind, und es hat nur etwas im Vordergrund zu stehen: der Mehrwert für den Mitarbeiter (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen) und nicht irgendwo eine Kasse, die seinerzeit für den Bau sicherlich perfekt war.

Wir wissen, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen gravierend geändert ha­ben. Es gibt das Problem der Abfertigung nicht mehr, es gibt das Problem der Aliquotie­rung des Urlaubs nicht mehr. Das ist inzwischen alles gesetzlich geregelt. Schauen wir, dass wir einen Mehrwert kriegen, setzen wir uns alle zusammen – Frau Bundesminister, Sie laden ja schon das x-te Mal ein –, alle Experten, alle Sozialpartner und alle, die damit befasst sind, und schauen wir, dass wir das nicht einfach zu lösende Problem, das auf dem Tisch liegt, für die Mitarbeiter im Tourismus lösen!

Etwas ist nämlich auch klar: Die Arbeitsbedingungen in der Tourismuswirtschaft in Ös­terreich sind nicht so schlecht, wie sie zum Teil geredet werden. Die österreichische Gastfreundschaft ist weltweit bekannt, und jeder weiß, wenn er heute irgendwo im Tou­rismus arbeitet, wie die Bedingungen sind. Wir arbeiten alle unter ganz klaren Voraus­setzungen. Wisst ihr, wer diese Arbeitszeiten nicht einhalten kann? – Das sind die vielen Tausenden kleinen Unternehmer, die kleinen Wirte in den kleinen Tschecherln, in denen die Familien von der Früh bis in die Nacht hinein arbeiten. Ihr könnt mir aber eines glau­ben, und das sage ich aus eigener Erfahrung: Keinem Mitarbeiter wird zugemutet, dass er, so wie es gestern gesagt worden ist, in der Früh um neun zu arbeiten anfängt und in der Nacht um eins aufhört. Das gibt es bei uns nicht!

Bitte bleiben wir bei den Tatsachen: Der Tourismus ist eine schöne Branche. Wie es die Frau Bundesministerin schon gesagt hat: In der Baubranche wurden in den letzten zehn Jahren 10 000 Mitarbeiter mehr angestellt, und in der Tourismusbranche wurden 40 000 Mitarbeiter mehr angestellt. Also kann es bei uns nicht so schlecht sein, wie viele Leute sagen.

Seien wir stolz auf den österreichischen Tourismus, auf die österreichische Gastfreund­schaft! Frau Bundesministerin, Ihnen und dem Finanzminister sei abschließend noch einmal gesagt: Diese Hilfen, die die österreichische Tourismuswirtschaft bekommen hat,


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lassen uns in eine gute Zukunft schauen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.01.40

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Ge­schätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, Kollege Obernosterer, eines muss ich dich schon fragen, bevor ich in das Thema einsteige: Wo ist der Mehrwert für die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer? Das fragt man sich schon. Viele Saisonbetriebe melden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, und sie fangen dann wieder bei null mit dem Urlaub an. Also wo da der Mehrwert ist, diese Frage stellt sich für mich schon. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das Jahr 2020, im Speziellen der Frei­tag, der 13. März, wird uns allen wahrscheinlich lange, lange in Erinnerung bleiben, und eine ganz große Branche – Frau Ministerin, Sie haben es schon angesprochen – wurde ganz fest durchgebeutelt.

Sie haben auch angesprochen, Frau Ministerin, dass die Regierung geschaut habe, dass in den Gastronomie- und in den Hotelbetrieben die 3G-Regeln funktionieren, dass das alles entsprechend geregelt ist. Ich glaube, die Einzigen, die in Österreich geschaut ha­ben, dass alles funktioniert, die ihre Betriebe hergerichtet haben, Geld investiert haben, die geschaut haben, dass sich die Gäste bei ihnen sicher fühlen können, waren die KMUs, die Gastronomiebetriebe und die Hotelbetriebe selber – nicht die Regierung! Das gehört auch einmal gesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Taschner: Na ja! ...!) Das gehört gesagt, Herr Kollege!

Ich möchte einen Punkt ansprechen, der mir ganz wichtig ist, und ich habe es auch im Tourismusausschuss schon angesprochen: Gewisse Betriebe in dieser Branche haben ein massives Problem. Frau Ministerin, ich möchte dazu dann ganz kurz ein Mail eines Betroffenen vorlesen. Allein bei mir im Mostviertel betrifft es 16 KMU-Betriebe, in meiner Stadt sind es zwei Betriebe. Es geht um jene Betriebe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Frau Ministerin, die 2019 noch nicht geöffnet waren und dann im März 2020 durch die Regierung geschlossen wurden. Jene Betriebe fallen da jetzt durch, sie bekommen für März, April, Mai keine Hilfen, weil es keine Vergleichszahlen aus dem Vorjahr gibt. Ich möchte Ihnen dazu einen Brief, ein Mail vorlesen:

Im November 2019, als ich den Betrieb eröffnet habe und glücklicherweise einen tollen Start hatte, konnte ich acht Vollzeitmitarbeiter anmelden. Mittlerweile beschäftige ich 17 Mitarbeiter, worauf ich sehr stolz bin, vier davon sind Lehrlinge, und ich erziele gute Gewinne mit meinem Lokal – wenn es geöffnet sein darf.

Leider kam im März 2020 Corona auf uns zu – daran hat niemand schuld, das weiß ich ‑, und ich war mir meiner Verantwortung bewusst und habe alle meine Mitarbeiter in Kurz­arbeit gehalten. Das konnte ich nur mithilfe eines Kredites in der Höhe von 50 000 Euro, den ich mir dafür aufgenommen habe, überbrücken. Der Sommer 2020 war eine kleine Erfolgsgeschichte mit sehr guten Umsätzen. Leider kam dann im November gleich der nächste Lockdown, dieser dauerte einige Monate. Wie sich die Coronamaßnahmen aus­wirkten, ist Ihnen natürlich allen bekannt.

Nun komme ich zu meinem eigentlichen Anliegen: Zwischen März 2020 und Mai 2020 habe ich noch keinen Ausgleichsbonus erhalten, weil mir die Vergleichszahlen fehlen. Wenn Sie meine Steuernummer prüfen, werden Sie feststellen, dass im Zeitraum 2019 diese Firma noch nicht existent war. – Zitatende.


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Ich muss leider auf meine Redezeit schauen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, wir haben heute gemeinsam ein ganz großes Paket beschließen können. Lieber Kollege Obernosterer, du bist aus der Branche: Helfen wir jetzt auch noch diesen Betrieben, den Hoteliers, den Restaurantbetreibern, den Gastronomiebe­trieben, die 2019 noch nicht offen gehabt haben, die vielleicht eine Übernahme gehabt haben, noch keine Steuernummer gehabt haben, die es einfach noch nicht gegeben hat! (Abg. Hörl: Gibt es ja eh! Das gibt es schon!) 2020 waren sie geschlossen, und es fehlen ihnen drei Monate Ausgleichszulage. Liebe Frau Ministerin, springen wir über unseren Schatten und helfen wir diesen Betrieben noch! Es geht um sehr viele KMU-Betriebe und vor allem um sehr viele Arbeitsplätze. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl: Das gibt es schon!)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Peter Schmiedlech­ner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.06.00

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr ge­ehrte Zuseher! Zum Tourismusbericht: Aufgrund der katastrophalen Maßnahmen der Regierung für die Gastronomie- und Tourismusbranche waren die letzten Monate durch­aus herausfordernd.

Frau Bundesminister, Sie wissen, wie wichtig der Tourismus für unsere Wirtschaft ist, oder man könnte auch sagen: wie wichtig die Gastronomie und der Tourismus für unsere Wirtschaft waren. Im Bericht, den wir heute diskutieren, steht, dass zuletzt der Anteil der ausländischen Gäste bei 70 Prozent lag. Jetzt wäre richtig gewesen, die ausländischen Gäste wieder nach Österreich zu bringen. Das hat man verabsäumt. Nicht nur die ge­samte Wintersaison wurde verhindert, obwohl die Tourismusbetriebe gute Konzepte er­arbeitet und vorbereitet haben – in anderen Ländern wie zum Beispiel in der Schweiz hat der Wintertourismus stattgefunden, waren Lifte und Hotels offen –, sondern die Chaostage der Regierung gehen weiter. Auch jetzt machen Sie unsere Gastronomie- und Tourismusbetriebe weiter kaputt. Mit der 3G-Regel und dem ewigen Testen während des Urlaubs kann doch kein Urlaubsgefühl aufkommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Vor der Pandemie machte der Tourismus 7,7 Prozent des BIP aus, mit der Freizeitwirt­schaft waren es beinahe 15 Prozent, bei, wie gesagt, 70 Prozent ausländischen Gästen. Mit diesen Auflagen, die wir jetzt haben, wird es sehr schwierig werden, den Tourismus wieder auf Vordermann zu bringen. So schrieb mir zum Beispiel ein deutscher Tourist: Nach der anfänglichen Euphorie, dass die Grenzen wieder offen sind, wurde er von der Begründung ernüchtert, dass dies deswegen geschehe, weil sowieso die 3G-Regel vor­geschrieben ist. Somit kommt Österreich als Urlaubsland für ihn nicht infrage, schreibt er abschließend.

Unter den geltenden 3G-Bestimmungen wollen viele Touristen auf den Urlaub in Öster­reich verzichten. Wie lange sollen unsere Betriebe dies durchhalten, Frau Tourismusmi­nisterin? Wie können Sie zulassen, dass unter Ihrer Führung die so erfolgreiche Wirts­hauskultur und der Tourismus vernichtet werden? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Frau Minister, Ihr Konzept, die Krise wegzulachen und auszusitzen, ist zu wenig! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lausch: Die Tourismusbranche zu Grabe getragen! Und der Obernos­terer war in der ersten Reihe!)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Alexander Melchior. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.08.53

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es total bewundernswert,


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weil ich irgendwie realisiere, es gibt bei den Freiheitlichen, glaube ich, zwei Gruppen von Menschen: Die eine Gruppe ist die, die gerne am Abend fortgeht. Okay, das nehmen wir zur Kenntnis. Und die andere Gruppe ist die, die anscheinend weniger unterwegs ist oder gar nichts macht. Das trifft auch auf den Kollegen – ich sehe ihn jetzt nicht mehr – von der SPÖ zu. Ich weiß nicht, seid ihr wirklich gar nicht mehr unterwegs bei den Leu­ten, bei den Menschen? Das gibt es ja gar nicht. (Abg. Lausch: Mehr als du, bitte!)

Wenn ich unterwegs bin – und ich bin in ganz Österreich unterwegs – und ich in ein Hotel reingehe oder zu einem Gastwirt gehe, wisst ihr, was mir die immer sagen? – Ich soll der Elli Köstinger und dem Regierungsteam liebe Grüße und einen Dank für die Hilfs­maßnahmen, für die Unterstützung, die da gekommen ist, ausrichten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Gabriel Obernosterer hat es heute schon angesprochen, selbst Sepp Schellhorn hat sich hierher gestellt und gesagt: Es ist gut gelaufen, Danke schön für diese Maßnahmen! (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Lausch: Das ist so peinlich!) – Es war eine harte Zeit, Ministerin Köstinger hat es angesprochen: 50 Prozent weniger Gäste, 75 Prozent weniger Nächtigungen. Das macht etwas aus, der Tourismus ist eine unglaublich wichti­ge wirtschaftliche Säule in unserem Land, und jetzt ist es notwendig, dass wir sie auch weiterhin unterstützen, weiterhin für sie da sind.

Liebe Elli Köstinger, ich weiß, mit wie vielen Unternehmern du gesprochen hast, mit wie vielen Betroffenen du gesprochen hast, und beeindruckend für mich ist: Mit den Hilfs­maßnahmen und mit dem Aufsperren ist dieses Projekt für dich ja nicht zu Ende, sondern das Projekt geht weiter. Du nimmst die Learnings aus der Coronakrise mit, sagst, was der Standort, der Tourismusstandort braucht, um sich weiterzuentwickeln, um weiter ganz vorne dabei zu sein, was es braucht, um den Wirtschaftsstandort weiter zu stärken, um weiter Arbeitsplätze in diesem Bereich zu schaffen, um weiter dieses gastfreundliche Land zu sein, das Österreich ist, und dafür möchte ich dir ganz herzlich danken. Ich freue mich schon auf einen Urlaub in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Lausch.)

20.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)


20.11.15

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schmiedlechner, wer hat dir denn diese Vorlesung geschrieben? So viel Unsinn auf einmal ist eigentlich fast unerträglich, muss man nüch­tern festhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Die Tourismusbetriebe – das ist uns allen klar – hätten die letzten Monate natürlich lieber Gäste betreut, aber wir wissen auch, warum das nicht möglich war. (Abg. Hauser: Weil ihr sie zugesperrt habt! Das ist ja unglaublich!) Die Tourismusbetriebe, all jene, die ihre Unterlagen abgeliefert haben, haben die Aus­gleichszahlungen, die Hilfszahlungen in Wirklichkeit rasch bekommen und sind froh da­rüber. Jetzt können sie in die Saison hineinstarten, und das ist ein wichtiger Schritt.

Frau Bundesminister, Sie werden diese Woche noch den Comebackplan für den öster­reichischen Tourismus präsentieren; danke, das ist ein wichtiger Schritt und wird die Branche entsprechend unterstützen.

Allerdings, und das gilt für alle Fraktionen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – ich will noch kurz ein anderes Thema anreißen –: Wir reden gern über den Tourismus. Die Touristen, inländische wie ausländische, besuchen unsere Regionen deshalb, weil sie


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eine gepflegte Kulturlandschaft vorfinden, eine Landschaft, die von den bäuerlichen Fa­milien gestaltet wird, weil das Land bewirtschaftet wird. Derzeit passiert es in den west­lichen Bundesländern, beispielsweise in Tirol, leider, dass Urlauberinnen und Urlauber ihre Vermieter fragen: Können wir auf die Alm noch hinaufgehen, ist sie noch sicher? – Warum? (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Wegen der Wolfsrisse. Die Wolfsrisse bei den Schafen verunsichern die Urlauber.

Das Thema Wolf müssen wir wirklich ernst nehmen. Da geht es einerseits um die bäu­erlichen Familien, um die kleinstrukturierte Bewirtschaftung, die wir haben, und zum Zweiten natürlich um das ganze Potenzial im Tourismus. (Beifall bei der ÖVP. – Neu­erlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.) Ich erwarte mir ganz direkt gesagt, dass wir wirklich zu einem Schulterschluss kommen, dass wir etwas tun. Der Wolf ist in Europa bei Weitem keine gefährdete Tierrasse mehr. Wenn man sich den Wolfsbestand an­schaut, sieht man, dass er nicht mehr gefährdet ist.

Wir sollten vielleicht nachdenken, ob der Wolf das Richtige ist: Das Maskottchen im Bett sozusagen ist lieb und nett, aber wenn der Wolf zu einer Schafherde kommt und einen Blutrausch hat, dann richtet er elendig viel an, und diese Bilder sollte man sich an­schauen. Es besteht Handlungsbedarf im Sinne der kleinstrukturierten bäuerlichen Landwirtschaft und im Sinne der Zukunft unseres Tourismus. (Beifall bei der ÖVP.)

20.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Johann Weber. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.14.05

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschir­men! Wir leiten jetzt die Primetime ein, und ich möchte einige Worte zum Tourismus verlieren. Wir haben es schon gehört: 2019 war ein sehr positives, ein historisches Tou­rismusjahr, in dem wir mit 192,7 Millionen Nächtigungen einen Rekord verzeichnet ha­ben. Was das für eine volkswirtschaftliche Auswirkung mit sich gebracht hat? – Dieser Bereich hat einen Umsatz von 42,7 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, das ist ein wesentlicher Faktor im Betrieb Österreich – ich nenne das einmal so.

Wir haben auch gehört, was dann kam: Dann kam Corona. Wir haben ein Super­jahr 2020 erwartet, und es ist fast alles anders gekommen. Gekommen ist Corona, aber nicht nur nach Österreich, sondern in die ganze Welt. Es ist eine Pandemie gekommen, und ich sage eines, und das aus tiefster Überzeugung: Gott sei Dank haben wir zu dieser Zeit eine Regierung gehabt, die sehr schnell und sehr zielstrebig Maßnahmen gesetzt und Förderpakete auf die Reise gebracht hat – vielen herzlichen Dank der Regierung. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass das gerade in diesem Bereich möglich war, zeigt schon auch die Handschrift un­serer Bundesministerin. Sie weiß, worum es im Tourismus geht. Sie hat selber jahrelang dort ihr Einkommen erwirtschaftet, und sie weiß, was die Nöte und Sorgen in Krisensi­tuationen im Tourismus sind. Sie hat sich da wirklich aus der Praxis einbringen können, und das hat man dann auch gemerkt.

So, und jetzt stehen wir an einem Wendepunkt – so sehe ich das –: Wir haben die glückli­che Situation, dass wir die Schutzimpfungen haben, und zwar in einem ausreichenden Maß, damit wir eben in die Breite kommen, die Menschen, die sich impfen lassen möch­ten, auch impfen können, und das ist eine der Grundvoraussetzungen, um langsam, aber sicher wieder in eine gewisse Normalität zu kommen, auch im Tourismus. Was wir neben diesen vielen negativen Wortmeldungen – das Krankjammern lehne ich ab – ganz besonders brauchen: Wir brauchen eine viel positivere Einstellung. (Beifall bei der ÖVP.)


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Wir brauchen Optimismus. Der Tourismus, auf Urlaub zu fahren, ist etwas Positives, und das müssen wir wieder auf den Boden bringen und im Tourismus eine positive Stimmung erzeugen, damit die Leute wieder zu uns auf Urlaub kommen. Weil ich heute meinen letzten Redebeitrag vor der Sommerpause abgebe, möchte ich die Gelegenheit nützen und alle recht herzlich einladen, Urlaub bei uns in Österreich zu machen. Ich wünsche allen einen schönen Sommer! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau MMMag.a Gertraud Salzmann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.17.32

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Österreich ist das Land der Gast­lichkeit. Liebe KollegInnen! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Viel­leicht gibt es noch Zuseher, die diese Debatte daheim verfolgen. Wir debattieren heute unter diesem Tagesordnungspunkt den Bericht Tourismus in Österreich 2020, und da können wir nichts schönreden, denn das Jahr 2020 war wirklich ein sehr erschütterndes.

Die Anzahl der Gäste hat sich halbiert, die Anzahl der Nächtigungen ist um bis zu 75 Pro­zent zurückgegangen, und die Arbeitslosenzahl im Tourismus hat sich im Jahr 2020 ver­doppelt; aber: Unter der Federführung unserer Ministerin Elisabeth Köstinger hat die Bundesregierung und haben wir hier Maßnahmenpakete beschlossen, die unsere Gastro­betriebe, unsere Tourismusbetriebe, unsere Freizeitbetriebe, unsere Veranstalter, unse­re Reisebüros so durch die Coronapandemie getragen haben, dass es möglich war, einerseits für die Unternehmer, andererseits aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, diese schwierige Zeit zu durchtauchen.

Die betrieblichen Förderungen, die Haftungsübernahmen, die Sichere Gastfreundschaft, Frau Minister, die Sie letztes Jahr eingeführt haben und die wir heuer weiterführen, der Schutzschirm für die Veranstaltungen, das Wirtepaket, die Mehrwertsteuersenkung und vor allem auch die Kurzarbeit haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tou­rismusbranche gehalten.

Ja, Österreich ist das Land der Gastlichkeit, und daher werden wir den Tourismus auch weiter stärken und unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Mit 19. Mai, meine Damen und Herren, ist ein Aufatmen durch Österreich gegangen. Warum? (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Weil wir endlich wieder großflächig aufsper­ren konnten.

Seit 1. Juli – ich habe das auch in Salzburg genossen, ich bin zum Wirt gegangen und habe mir ein gutes Mittagessen kochen lassen – ist alles wieder offen, und das bei hohen Sicherheitsmaßnahmen.

Frau Ministerin, ich bin sehr froh, dass Sie sich derartig eingesetzt haben. Sie haben ein Hilfspaket entwickelt, das europaweit einzigartig ist. (Ruf bei der SPÖ: ... Köstinger! – Zwischenruf bei der FPÖ.) Wer das so nicht akzeptiert, der kennt nur die halbe Wahr­heit – und die halbe Wahrheit sitzt manchmal vor mir. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Als Salzburgerin bin ich stolz. Salzburg ist ein starkes touristisches Bundesland, aber auch die anderen. Wir haben starke Betriebe. Wir haben eine hohe Qualität. Wir haben eine hohe Regionalität und Nachhaltigkeit. Frau Ministerin (Zwischenruf der Abg. Yıl­maz), mit dem Plan T haben Sie letztes Jahr einen Plan für eine nachhaltige Weiterent­wicklung im Tourismus vorgelegt, und diesen werden wir am Tourismusstandort Öster­reich auch fortführen.

Lassen Sie mich zum Schluss auf einen wesentlichen Punkt kommen! (Ruf bei der SPÖ: Danke!) Der Salzburger Almsommer wurde gerade eröffnet, und ich bin sehr gerne auf


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den Almen unterwegs. Warum? – Die saftigen Wiesen, die Kuhherden, die dort weiden, die Schafherden, die dort sind, das ist ein wunderschöner Anblick. (Heiterkeit bei den NEOS.) – Ja, ihr könnt lachen. Geht einmal auf die Alm, dann wisst ihr es! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Loacker: Ich bin öfter auf der Alm als du!)

Diese Kulturlandschaft haben wir, weil wir ein gutes Miteinander von Tourismus und Landwirten haben. (Abg. Loacker: Gehst du einmal mit mir mountainbiken? ... fahren!) Ich bedanke mich an dieser Stelle einmal ganz ausdrücklich bei allen Bäuerinnen und Bauern, die diese Kulturlandschaft derartig gut pflegen, dass unsere Heimat einfach auch wirklich schön anzuschauen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber: Dieses Ökosystem ist ein sensibles. Als Pinzgauerin sage ich euch hier: Es gibt drei unterschiedliche Wölfe, die nachgewiesen wurden – darunter ein Wolf, der in Bruck an der Glocknerstraße auf dem Radweg spazieren geht –, über 100 Schafe, die in Salz­burg allein auf den Almen schon gerissen worden sind, obwohl der Almsommer erst an­gefangen hat, über 200 Schafe, die alleine in Tirol gerissen worden sind, über 200 Scha­fe, die in Tirol noch vermisst werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, da können wir nicht mehr zuschauen, da müssen wir etwas tun! Der Wolf hat keinen Platz bei uns. (Beifall bei der ÖVP sowie Bravoruf des Abg. Hörl.)

Österreich ist das Land der Gastlichkeit. Ich wünsche allen einen guten und erholsamen Sommer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.22


20.22.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wünschen die Klubs eine Unterbrechung vor der Abstimmung? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Touris­musausschusses, den Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Österreich 2020, III-349 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig genommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der Tourismuswirtschaft“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend KMU-Förderungsgesetz samt Titel und Eingang in 962 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ins­tallierung einer Tourismuskasse“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.24.3826. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (947 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz ge­ändert wird (989 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.25.01

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich bin ein steirischer Waldbauer und ich bin auch stolz darauf. Es soll aber Menschen geben, die sagen: Na, der Waldbauer, der tut sich leicht, der braucht nur eine Handvoll Bäume am Tag umschneiden und schon hat er sein Einkommen!

Nein, meine Damen und Herren, so ist es nicht. Die österreichische nachhaltige Forst­wirtschaft ist ein über Jahrzehnte, ja über Generationen betriebener Wirtschaftszweig, der sehr viele fleißige Hände benötigt. Es fängt mit einem kleinen Pflanzerl an, entweder ist es eine Naturverjüngung oder es wird gepflanzt, wo ich dann schauen muss, dass es vor dem Wild geschützt ist. So ein Pflanzerl braucht, wenn es größer wird, Licht, braucht Platz, und das über Jahre und Jahrzehnte. Bis so eine Fichte hiebsreif wird, vergehen schon einmal 80 bis 120 Jahre. Jeder, der schon einmal ins Holz gegangen ist, wie wir in der Steiermark sagen, der weiß, dass das eine schöne Arbeit ist, dass es aber auch eine gefährliche und eine arbeitsintensive Arbeit ist.

Meine Damen und Herren, darum möchte ich mich hier an dieser Stelle heute bei unse­ren Waldbäuerinnen und Waldbauern, bei den Jägerinnen und Jägern aber auch bei den Forstfacharbeitern und Forstfacharbeiterinnen bedanken. – Ja, Sie haben richtig gehört, auch da sind die Damen, die Frauen am Vormarsch, und das ist auch gut so. (Zwi­schenruf der Abg. Yılmaz.) So darf ich am Freitag am Grabnerhof, der eine land- und forstwirtschaftliche Ausbildungsstätte ist, an zwei Damen einen Forstfacharbeiterbrief übergeben. – Sie können ruhig klatschen, ja. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben aber auch eine wirtschaftliche Herausforderung, zum einen durch die Klima­veränderung – Borkenkäfer, Schneedruck, Trockenheit –, aber auch, was den Preis für das Holz betrifft. Obwohl in den letzten Monaten der Preis für die Bauern zwar immer gestiegen ist, ist die Schere beziehungsweise die Kluft zwischen Bauern und der holz­verarbeitenden Industrie sehr groß. Da müssen wir, glaube ich, noch genauer hinschau­en, aber das ist dann ein anderer Punkt.

Warum erzähle ich Ihnen das heute? – Weil wir mit diesem Tagesordnungspunkt heute eine wichtige Maßnahme setzen, indem wir die nachhaltige Forstwirtschaft in Österreich unterstützen. Mit diesem Holzhandelsüberwachungsgesetz – wobei, wenn ich hier auf meine Vorrednerin Frau Salzmann eingehe, in Wahrheit brauchen wir auch beim Wolf ein Wolfshandelsüberwachungsgesetz, was NGOs betrifft –, das ganz, ganz wichtig für


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die nachhaltige Forstwirtschaft in Österreich ist, setzen wir zum einen eine EU-Richtlinie um. Heute wurde es ja beim EAG schon debattiert, da geht es um die Wertschöpfungs­kette der landwirtschaftlichen Biomasse in Österreich.

Zum anderen werden für illegal geschlägertes Holz, das des Öfteren noch nach Öster­reich importiert wird, die Strafen empfindlich erhöht, teilweise um das Dreifache – und das ist auch gut so. Bei einem Vorsatz oder Wiederholungsfall ist die Höchststrafhöhe zukünftig statt 30 000 Euro 100 000 Euro, und das, meine Damen und Herren, ist ganz wichtig; auch unter dem Aspekt, dass über 300 000 Menschen hier in Österreich im Forst, aber auch bei den weiterverarbeitenden Betrieben ihre Arbeit finden.

Ich fasse noch einmal zusammen: Wer Holz nützt, schützt das Klima! Meine Damen und Herren, alle 40 Sekunden wächst in Österreich quasi ein Holzhaus nach. Es speichert CO2, und wenn das Holzhaus CO2 speichert und ich einen Nutzen habe und wieder ei­nen neuen Baum pflanze, dann habe ich eine doppelte Speicherung. Darum ist es wich­tig, dass wir diesen Punkt heute gemeinsam beschließen, um die nachhaltige Forstwirt­schaft in Österreich, die europaweit und für viele Branchen Vorreiter ist, auch zukünftig unterstützen zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.29.46

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Der heimische Holzmarkt ist momentan sehr angespannt, denn unsere Holzbestände werden gerade von den USA und auch von China aufgekauft. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis der Handel mit illegalem Holz und Holzerzeugnissen in Österreich ansteigt. Es braucht daher diese gesetzliche Regelung, um dieser Entwick­lung auch entgegenzutreten.

Durch die Änderung des Holzhandelsüberwachungsgesetzes mit der Erhöhung des Strafrahmens und der besseren Vernetzung der Kontrollbehörden werden erste Initiati­ven gesetzt, mit denen illegalem Holzhandel der sprichwörtliche Riegel vorgeschoben wird. Auch die damit verbundene Initiative zur Zusammenarbeit mit dem Zollamt Öster­reich ist positiv zu bewerten.

Daher begrüßen wir als SPÖ diese Novellierung. Gleichzeitig möchte ich aber betonen, dass dies aus unserer Sicht erst der Anfang sein kann, Frau Ministerin! Es braucht wei­tere Regelungen, um den Kontrollbehörden die finanziellen, die technischen und auch die personellen Ressourcen für die notwendigen Kontrollen zur Verfügung zu stellen. Diesem Gesetzentwurf werden wir heute unsere Zustimmung geben, dennoch erwarten wir von Ihnen, Frau Ministerin, weitere Initiativen in diesem Bereich. (Beifall bei der SPÖ.)

Erlauben Sie mir, anlässlich dieser Vorlage noch einige Worte zum eigentlichen Thema des letzten Landwirtschaftsausschusses zu sagen. Die Gemeinsame Agrarpolitik, kurz GAP, bildet den Fahrplan für die Zukunft, für die nächsten Jahre der Landwirtschaft in Europa, der Mitgliedstaaten der EU. 387 Milliarden Euro öffentliche Steuermittel werden investiert, das sind 31 Prozent des gesamten EU-Budgets.

Die GAP betrifft nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte, sondern eigentlich uns alle, denn sie ist auch Grundlage dafür, dass wir gesunde, nachhaltige, qualitativ hochwertige Lebensmittel auf dem Teller haben, dass wir made in Europe genießen können und dass der ländliche Raum infrastrukturell aufgewertet wird. Sie betrifft uns alle, weil jede Ös­terreicherin und jeder Österreicher im Jahresschnitt 180 Euro in das Budget der gemein­samen Agrarpolitik einzahlt.


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Da wäre es nicht nur logisch, sondern auch ihre Pflicht, dass die verantwortlichen poli­tischen Akteure da insgesamt ganz im Sinne der Interessen der Bevölkerung handeln. Frau Bundesministerin, Sie haben das leider nicht getan, denn Ihr Verhandlungsergeb­nis, das Sie aus Brüssel mit nach Österreich gebracht haben, ist sehr enttäuschend. Ich würde meinen, es ist ein Schlag ins Gesicht für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich persönlich und wir als Sozialdemokratie sind maßlos enttäuscht. Sie haben ange­kündigt, in den Verhandlungen für mehr Klimaschutz einzustehen, Frau Ministerin. Das Ergebnis sieht jedoch anders aus. Zwar haben Sie sich für 25 Prozent Ökoregelungen eingesetzt und dies auch öffentlichkeitswirksam kundgetan, doch haben Sie Ihre Pläne verschwiegen, dass Sie bereits bestehende Ökoleistungen in den neuen Vorgaben ge­genrechnen wollen. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) – Die Wahrheit tut weh, das denke ich mir, darum ist es da bei den Türkisen gerade so laut. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)

Das hat mit einem Mehrwert nichts zu tun, Frau Ministerin (Zwischenruf der Abg. Kirch­baumer), es ist auch nicht ambitioniert, gegen die Umwelt vorzugehen! Ich sage es ganz offen: Mit solchen Aktionen tragen Sie erheblich Mitschuld, dass die Klimaerhitzung un­aufhörlich weitergeht. Morgen wird ein sehr heißer Tag, das ist nur der Anfang von dem schlimmen Ganzen (Abg. Schmuckenschlager: Da ist die Landwirtschaft schuld!), und das ist auch gefährlich für die Bäuerinnen und Bauern, die durch immer heftigere Wetter­schwankungen, durch lang anhaltende Dürreperioden somit auch ihre Lebensgrundlage verlieren werden.

Mein Heimatland Salzburg ist das Sinnbild dafür, wie die Landwirtschaft in Österreich aussieht: sehr kleinstrukturiert. Wir haben viele Betriebe, die zum großen Teil im Neben­erwerb bewirtschaftet werden. Große Flächenbetriebe, wie man sie in Deutschland vor­findet, sind bei uns quasi nicht vorhanden. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Die erste Säule der GAP, aus der unsere Bäuerinnen und Bauern direkt Gelder abrufen können, fördert genau diese Flächenbetriebe, das heißt: mehr Fläche, mehr Geld. Ich in meiner Funktion als Landwirtschaftssprecherin der SPÖ fordere schon seit Langem eine Umverteilung in diesem Bereich. Nach meinen Vorstellungen sollen die Direktzahlungen nach dem Fak­tor Arbeit und nicht nach der bewirtschafteten Fläche aufgeteilt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Ministerin, Sie haben sich Ihrer Stimme nicht nur enthalten, sondern sich in Brüssel auch gegen eine gerechte Umverteilung sowie gegen Förderobergrenzen ausgespro­chen. Da werden sich die deutschen Großagrarier die Hände gerieben haben und Ihnen wahrscheinlich auch Dankesbriefe zugeschickt haben.

Die GAP-Reform hätte die einmalige Chance geboten, endlich faire Arbeitsbedingungen für die Erntehelferinnen und Erntehelfer zu bewirken, aber auch da haben Sie blockiert, denn Arbeitsrechte verbunden mit klaren Regeln und Kontrollen sind für Sie nach wie vor ein rotes Tuch. (Abg. Schmuckenschlager: ... Kontrollen! ... Arbeitsrecht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik hätte das Zeug dazu gehabt, in der Landwirtschaft einen wirklichen Umbruch zu erzielen, um unsere Betriebe zu retten und nicht dieses andauernde Bauernsterben mitansehen zu müssen. Frau Ministerin, Sie haben da vieles verabsäumt. Der Umweltschutz, der Tierschutz, der Klimaschutz wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Wir müssen uns in Österreich jetzt innerhalb dieses Rahmens bewegen.

Wir als Sozialdemokratie fordern nun, dass die Umsetzung der GAP in Österreich so ausgestaltet wird, dass sie das Maximum für unsere kleinbäuerlichen Strukturen heraus­holt (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager), auch für mehr Chancen für die Frauen im ländlichen Raum und in den Regionen, für mehr Chancen für Bergbauern,


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Biobauern, für mehr Tier- und Umweltschutz sowie vor allem für mehr Klimaschutz. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl: Die DNA der SPÖ ist Umverteilung!)

20.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Peter Schmied­lechner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.36.12

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr ge­ehrte Zuseher! Heute werden wir eine Änderung des Holzhandelsüberwachungsgeset­zes beschließen. Diese unterstützen wir. Eine strengere Kontrollmöglichkeit von Holz, das im Verdacht steht, illegal geschlagen worden zu sein, ist begrüßenswert, keine Frage.

Ich will aber in diesem Zusammenhang auch auf die Forstwirtschaft zu sprechen kom­men. Während die Sägeindustrie zweimal verdient, werden die Rohstoffproduzenten – die Forstwirte – abgezockt. Als die Holzpreise für die Bauern 2016 und 2017 aufgrund der Borkenkäferplage in den Keller rasselten, wurde das Bau- und Schnittholz für die Konsumenten nicht billiger. Gleichzeitig wurde mit Billigimporten der Rohstoffpreisverfall noch angefeuert. Damals kamen viele Versprechen von der ÖVP, aber keine Taten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Während die Bauern jetzt mit Holzpreisen von 100 Euro pro Festmeter abgespeist werden, verdient die Sägeindustrie sich eine goldene Nase. Wir haben es gehört: bis zu 80 Prozent mehr fürs Holz, für die Schnittware. Die Forstwirte werden billigst abgespeist, und somit wird auch der Häuslbauer abgezockt.

Es wäre sehr wichtig, dass der höhere Preis auch an die Bauern weitergegeben wird. Leider ist das nicht der Fall. Die ÖVP schweigt – es ist ja alles bestens. Das sind wir aber von der ÖVP bereits gewohnt: große Ankündigungen, Inszenierungen und keine Taten.

Der letzte Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft war der beste Beweis für die Arbeits­verweigerung der ÖVP: 22 Tagesordnungspunkte, zwei Berichte, die zur Kenntnis ge­nommen wurden, ein Antrag hat es hierher ins Plenum geschafft, 19 Tagesordnungs­punkte der Opposition wurden von der ÖVP vertagt; darunter wichtige Anträge betreffend Wolfsproblematik, Wiedereinführung der Mutterkuhprämie oder auch die Forderung: Schluss mit Preisdumping und Schleuderaktionen mit AMA-Gütesiegelprodukten. – Das alles wurde von euch vertagt, es gibt anscheinend keine Probleme in der Landwirtschaft.

Frau Minister, kümmern Sie sich endlich um die echten Probleme der Land- und Forst­wirtschaft, anstelle Ihrer scheinheiligen Inszenierung und Showpolitik! (Beifall bei der FPÖ! – Abg. Hörl: He, he, he! – Zwischenruf des Abg. Sieber.)

20.38

20.38.41*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Für den Vorwurf der Scheinheiligkeit erteile ich einen Ordnungsruf. (Beifall bei der ÖVP.)

*****

In Bezug auf die heute zu Sitzungsbeginn gemeldete Verhinderung von Frau Kollegin Yılmaz gebe ich bekannt, dass Frau Abgeordnete Yılmaz nun nicht mehr verhindert ist und an der Sitzung teilnimmt.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Clemens Stammler. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


20.39.07

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns werden sich vielleicht noch an den Skandal


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von 2017 erinnern können, bei dem in Rumänien Unmengen an Urwald gerodet worden sind; und wer will es glauben? – Na, es waren die drei großen Player der Holzindustrie Österreichs darin verwickelt.

Insofern ist dieses Gesetz zu begrüßen, wenngleich – das ist schon genannt worden – auch die Kontrolltätigkeit natürlich erhöht werden muss, denn Strafen alleine werden nicht helfen.

Der faire Handel sollte aber auch in Österreich ein Thema sein, nämlich der inneröster­reichische Handel. Die Klassifizierung des Holzes wird seit 1992 vom Holzverarbeiter übernommen, sprich er stellt fest, welche Kubatur das Holz hat, das angeliefert wird, welche Qualität das Holz hat, und der Verkäufer – die Bäuerinnen und Bauern – müssen sich auf dieses Maß verlassen. Transparenz sieht anders aus! Wir wissen auch, dass es da immer wieder zu Ungereimtheiten kommt. Darum ist es auch höchst an der Zeit, da ein ähnliches Modell wie zum Beispiel den Milchprüfring oder die Fleischklassifizierung, die unabhängig arbeiten, zu installieren.

Aber nicht nur illegales Holz kommt nach Österreich, sondern auch der Wolf. Ja, ich darf auch den Wolf noch in meine Rede einbauen. (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Die Almen sind auch uns Grünen ein wichtiges Thema, und zwar die bewirtschafteten Almen, und nicht nur, weil sie wirklich schön sind – das mag wohl keiner abstreiten (Bei­fall bei Grünen und ÖVP – Zwischenruf des Abg. Hörl) –, sondern ganz einfach auch, weil sie eine große Schutzfunktion übernehmen. Almen bieten auf kostengünstigste Wei­se einen Erosionsschutz und einen Hochwasserschutz für Täler und müssen deshalb auch weiterhin bewirtschaftet werden. (Abg. Hörl: Pflanzenvielfalt!)

Wer allerdings glaubt – und ich glaube, das ist die Diskussion, die wir jetzt schon eine Zeit lang führen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl) –, dass wir in der Europäischen Union erreichen werden, dass die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgeweicht wird, der irrt, der streut den Bäuerinnen und Bauern bewusst Sand in die Augen. (Beifall bei Grü­nen und NEOS.)

Viel zielgerichteter wäre es, mit größtmöglicher Kompetenz an der Koexistenz zwischen Wolf und Weidevieh zu arbeiten (Beifall des Abg. Leichtfried – Abg. Hörl: Das geht nicht!), und nicht ganz einfach, Kollege Hörl, von vornherein zu sagen, das geht nicht (Abg. Schmiedlechner: Das geht nicht!), denn wer es nicht probiert hat und wer nicht bereit ist, sich auch Modelle in anderen Ländern anzuschauen, der verschließt sich ganz einfach einer Form, die naturwahr ist. (Abg. Kirchbaumer: ... haben keine Almwirtschaft!)

Wir als kultivierte Gesellschaft schauen ganz gerne in den Fernseher rein (Zwischenruf des Abg. Lausch), schauen uns Entwicklungsländer an und beschweren uns über Ab­schüsse von Tigern, die vom Aussterben bedroht sind, von Nashörnern, von Elefanten. Wir als entwickelte Gesellschaft (Zwischenruf des Abg. Schmiedlechner) wären nicht in der Lage, mit einem Beutegreifer zu leben: Das glaube ich ganz einfach nicht – wir leben nicht in Hütten. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie des Abg. Leichtfried. – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Brandstötter und Hoyos-Trauttmansdorff.)

In diesem Sinne darf ich einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Alm- und Weide­wirtschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Ener­gie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Bundesministerin für Landwirtschaft,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 291

Regionen und Tourismus werden angesichts der aktuellen Ereignisse im Zusammen­hang mit den großen Beutegreifern ersucht, Maßnahmen zur Verbesserung des Schut­zes der österreichischen Alm- und Weidewirtschaft zu setzen.

Zudem sollen folgende Anstrengungen im Österreich-Kompetenzzentrum Bär, Wolf, Luchs verstärkt werden:

- Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Bundesländern (zB. Wolfsmanage­ment und Herdenschutz)

- Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den österreichischen Nachbarstaaten

- Länderübergreifendes Monitoring im Alpenraum

- Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten und praxistauglichen Kriterien zur Anwen­dung von Herdenschutzmaßnahmen

- Strategische Beteiligung an EU-finanzierten Projekten zum Thema Wolfsmanagement und Herdenschutz (LIFE-Projekte)“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)

20.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strasser, Voglauer, Hechenberger, Gahr, Rössler, Stammler,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Alm- und Weidewirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 26: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (947 d.B.) – Bundesgesetz, mit dem Holz­handelsüberwachungsgesetz geändert wird (989 d.B.)

Mit der Rückkehr der großen Beutegreifer Wolf, Luchs und Bär in vielen Teilen des Lan­des samt einhergehender Risse von Nutztieren sind viele Bäuerinnen und Bauern in den betroffenen Regionen verunsichert und überlegen, die großteils verbreitete Weidehal­tung aufzugeben. Zahlreiche Betriebe treiben zudem ihre Tiere nicht mehr auf die Almen auf, da sie zu wenig Handhabe gegen die Wolfsrisse haben. Durch die mögliche Nicht-Bewirtschaftung der Almen ist auch die Kulturlandschaft in ihrem jetzigen Zustand in Bedrängnis. Das hätte gravierende Auswirkungen, denn die Almen und Weiden sind für die Tourismusbranche schließlich die Visitenkarte Österreichs. Für uns ist ganz klar, dass der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und die nachhaltige Almwirtschaft so­wie die traditionelle Kulturlandschaft hohes öffentliches Interesse haben.

Um die gewohnte Beweidung durch die heimischen, kleinstrukturierten Betriebe sowie die Pflege von Berggebieten und Steilflächen weiterhin aufrecht erhalten zu können, ar­beiten Bund und Länder gemeinsam an Lösungen in ihren jeweiligen Kompetenzberei­chen. Zur Unterstützung der Länder wird die Bundesregierung ersucht, Maßnahmen zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus werden angesichts der aktuellen Ereignisse im Zusam­menhang mit den großen Beutegreifern ersucht, Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der österreichischen Alm- und Weidewirtschaft zu setzen.

Zudem sollen folgende Anstrengungen im Österreich-Kompetenzzentrum Bär, Wolf, Luchs verstärkt werden:

-             Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Bundesländern (zB. Wolfsma­              nagement und Herdenschutz)

-             Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den österreichischen Nachbarstaaten

-             Länderübergreifendes Monitoring im Alpenraum

-             Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten und praxistauglichen Kriterien zur               Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen

-             Strategische Beteiligung an EU-finanzierten Projekten zum Thema Wolfsma­              nagement und Herdenschutz (LIFE-Projekte)“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte schön, Herr Abgeord­neter.


20.44.28

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein sehr breit gespannter Bogen, der hier von den Regierungsparteien vollzogen wird. Zum gegenständlichen Antrag lässt sich, glaube ich, eigentlich nicht sehr viel mehr sagen, als eh schon von den Vorrednern gesagt wur­de, und er wird ja auch einstimmig angenommen.

Ich glaube, dass die Zeit jetzt gerade durchaus zeigt, wie schwer auch die Holzbranche unter Druck ist. Wir haben das gesehen, und Sie, Frau Bundesministerin, wissen das, wie einfach über die letzten Jahre die Holzpreise in den Keller gegangen sind, gerade in den schlechteren Segmenten, und die guten Segmente das nicht haben erhalten kön­nen. Dadurch ist es natürlich sehr vielen Forst- und Landwirten in diesem Bereich wirk­lich an den Kragen gegangen.

Was aber in diesem Ausschuss ansonsten stattgefunden hat – und das muss ich hier schon sagen –, ist für mich wirklich an der Grenze dessen, was man als Parlamentarier ertragen kann. Sie dürfen nicht vergessen, werte Damen und Herren und insbesondere auch jene zu Hause vor den Bildschirmen, so Sie sich das live oder später anschauen, wir haben eine Tagesordnung mit 22 Tagesordnungspunkten gehabt. Davon war einer die Aussprache mit der Frau Bundesministerin und dann waren es noch ein Bericht, der zur Kenntnis genommen wurde, und eben dieser Antrag. Es gab darüber hinaus 19 Ta­gesordnungspunkte, allesamt Anträge der Opposition. Glauben Sie mir, es wurde zu keinem diskutiert, es wurden einfach wieder einmal alle vertagt! Einer nach dem anderen wurde mit einer schlechten und meist nicht einmal inhaltlichen, sondern einfach mit einer oberflächlichen Begründung vertagt. Dieses Schauspiel von den Regierungsparteien, das wir hier immer wieder erleben müssen, ist langsam nicht mehr zu ertragen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 293

Die Grünen standen einmal – so habe ich sie kennengelernt – für eine Partei des Parla­mentarismus, für eine Partei, die sich dafür einsetzt, dass dieses Haus etwas wert ist (Zwischenruf bei der FPÖ), dass wir als Parlamentarier stolz sein können und unsere Anliegen weiterbringen können. Seitdem sie mit der ÖVP in einer Regierung sind, sind sie genau dasselbe wie die da drüben (in Richtung ÖVP weisend). Ihr seid genau das­selbe geworden. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Loacker.)

Ihr macht jeden Tag genau dieselben Spielchen mit. Eine Sache nach der anderen ver­tagt ihr. Wisst ihr, was das Schönste ist? – Ihr stellt sogar selber diese teilweise wirklich sinnbefreiten Vertagungen her. Ihr argumentiert sie sogar so schlecht, wie es die Leute da drüben (in Richtung ÖVP weisend) tun, und das ist ja das, was mich verblüfft. (Zwi­schenruf der Abg. Salzmann.) Wenn man sich wenigstens die Mühe macht, das ordent­lich zu argumentieren (Abg. Kirchbaumer: Ein bisschen mehr Respekt, „die Leute da drüben“ ...!), wenn man versucht, das wenigstens ordentlich zu argumentieren! Es gibt aber keine Debatte darüber, es wird einfach immer wieder schubladisiert und in die Rundablage gelegt, und das passiert die ganze Zeit.

Das passiert nicht nur in diesem Ausschuss, sondern in jedem, und das seit eineinhalb Jahren, seit dieser sozusagen neuen Regierung, die sich hier für den Fortschritt in die­sem Land lobt. Genau das Gegenteil passiert: Es gibt hier keine Arbeit mehr, die ge­macht werden kann, weil sie von den zwei Regierungsparteien verhindert wird. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Abg. Lausch: Sehr gut!)

20.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Elisabeth Köstin­ger. – Bitte, Frau Bundesministerin.


20.47.46

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht trotzdem noch zum eigentlichen, ursächlichen Thema der Aussprache: Wir behandeln aktuell die No­velle des Holzhandelsüberwachungsgesetzes und schaffen damit nicht nur die Verord­nungsermächtigung zur Umsetzung von RED II, sondern verstärken vor allem die Be­kämpfung des illegalen Holzeinschlags. Das betrifft vor allem das ganze Thema der Im­porte von Holz und Holzprodukten aus Drittländern.

Wir setzen vor allem im Bereich der Strafen ganz massiv an. Die Verwaltungshöchst­strafen zur Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben werden mindestens verdreifacht, zum Beispiel für den Import von illegal geschlagenem Holz. Der eigentliche Grundsatz in dem Bereich, Beraten statt strafen, kommt nicht mehr zur Anwendung. Das heißt, wir haben eigentlich lange genug versucht, entsprechend auf die Unternehmen hinzuwirken, und das hat in den letzten Jahren nicht funktioniert. Die Strafen werden massiv ange­zogen und auch erhöht. Mit der Novelle nehmen wir auch die Mitwirkung des Zollamtes in Österreich am Vollzug weiter auf. Durch die verstärkte verbesserte Mitwirkung des Zollamtes soll vor allem auch im Bereich der Kontrollen die Effizienz steigen. Damit werden wir auf jeden Fall auch zielgerichteter vorgehen können.

Wir haben bereits im Jahr 2020 das Personal in diesem Bereich massiv aufgestockt. Vor allem das Bundesamt für Wald ist da eine zentrale Stelle. Mit dem Erhöhen der Strafen, mit der Steigerung der Effizienz des Kontrollsystems wollen wir eben auch diesem Pro­blem des illegalen Holzeinschlags Herr werden. Das ist vor allem auch als ein ganz kla­res zentrales Signal an die heimische Holzwirtschaft, an die heimische Forstwirtschaft zu verstehen. Wir ziehen da wirklich die Zügel an. Ich freue mich sehr über eine breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.49



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 294

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.49.52

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir an Urwälder denken, dann denken wir vor allem an Regenwälder in Brasilien, Amazonien oder Indonesien, es gibt aber auch Ur­wälder in Asien oder in Europa, so zum Beispiel hat Russland die drittgrößte Waldfläche, was Urwälder betrifft. Es wurde ja eingangs schon erwähnt: Es geht heute hier um den illegalen Holzhandel, und in Russland zum Beispiel stammen 50 Prozent des Holzes aus illegalen Abholzungen.

Wir setzen also mit der heutigen Gesetzesnovelle Maßnahmen, um unsere Klima- und Energieziele zu erreichen und der illegalen Abholzung von Ur- und Regenwäldern Ein­halt zu gebieten. Die Frau Bundesminister hat es ausgeführt: Es werden die Strafrahmen erhöht, es wird durch die Vernetzung der Kontrollbehörden, des Zollamts zu verstärkten Kontrollen kommen. Es geht dabei darum, dass wir die Ökologisierung unserer Wälder weiter vorantreiben, Holz als Rohstoff soll auch zukünftig ein gutes Image haben. Wir sollten auch zukünftig Holz nachhaltig nutzen und der Holzhandel sollte ganz einfach auf legale Basis gestellt werden.

Österreich ist ein Land, in dem fast die Hälfte der Fläche von Wald bedeckt ist, und man bemüht sich hier in Österreich, die Waldwirtschaft nachhaltig zu gestalten, und ich mei­ne, das sollte auch international so passieren.

Ich möchte mich heute aber auch bei der Frau Bundesminister für die Einrichtung des sogenannten Waldfonds bedanken, welcher mit 350 Millionen Euro dotiert ist. Dabei geht es vor allem darum, dass wir die Wälder, in denen Schäden durch Unwetter oder Katastrophen verursacht wurden, wieder aktivieren, es geht darum, dass wir den Wald klimafit machen, und es geht ganz einfach darum, dass wir in unseren Wäldern die Bio­diversität fördern.

Abschließend: Ich glaube, wir alle stehen zu dieser Maßnahme. Es geht um ein interna­tionales Problem, es geht natürlich um eine europäische Dimension, aber es geht natür­lich auch um unser Land, darum, dass wir zukünftig Wälder haben, die ihrem Auftrag gerecht werden, die ihren Zweck erfüllen können.

Wir als ÖVP stehen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, wir stehen für einen trans­parenten und legalen Holzhandel und wir stehen zu den Klima- und Energiezielen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtin­ger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.52.27

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der vorliegenden Novel­le zum Holzhandelsüberwachungsgesetz werden wir als SPÖ trotz einiger Kritikpunkte zustimmen. Ich muss aber auch sagen, dass wir im Gegensatz dazu hinsichtlich der Schwerpunkte bei den Verhandlungen der neuen GAP nicht der gleichen Meinung wie Bundesministerin Köstinger sind. Aus unserer Sicht braucht es wieder die Förderung der sozialen Dienste, die uns allen im ländlichen Raum zugutekommen. Gerade dann, wenn Bäuerinnen zu pflegende Angehörige zu Hause haben, schwanger sind oder Krankhei­ten haben, bei denen sie Unterstützung brauchen, ist das, glaube ich, etwas ganz Wich­tiges, bei dem man sie unterstützen soll. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) Und zur Beseitigung des Aufholbedarfs in Österreich, was das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft, ist noch einiges zu tun.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 295

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit der GAP-Reform ist das Thema Glyphosat- und Breitbandherbizidverbot. Wir können noch immer nicht nachvollziehen, dass Betrie­be Förderungen erhalten, wenn sie das auf ihre Felder aufbringen. Wir sehen es einfach so, dass die Biolandwirtschaft in dieser Hinsicht wesentlich sinnvoller wäre, denn den Ausfall, der durch den Entfall dieser Einbringungen entsteht, kann man ja über die Förde­rungen abdecken, und auf diese Weise kann man die Biolandwirtschaft unterstützen. Es ist wichtig, dass wir die Biodiversität unterstützen und die Artenerhaltung stärken. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die anstehende GAP-Reform bildet die Grundlage für die nächsten Jahre im Bereich der EU-Förderungen, und das ist wichtig. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass der ländliche Raum und die kleinteilige Landwirt­schaft mehr Unterstützung erhalten! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Ing. Martin Litschauer. – Bitte, Herr Ab­geordneter.


20.54.23

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Auch in Niederösterreich gibt es einen Urwald, den Rothwald, und ich bin froh, dass wir solche Gebiete in Österreich noch zu den geschützten Gebieten zählen können, und möchte Kollegen Kühberger für den Beitrag mit der CO2-Speicherung im Holzbau danken, denn das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Komponente – und funk­tioniert natürlich nur, wenn das Holz aus nachhaltiger Wirtschaft kommt und nicht illegal geschlägert wird. Wenn dort nicht mehr nachgeforstet wird, dann hat das eben mit der Holzspeicherung in der Kette nicht ganz funktioniert, und deswegen müssen wir ganz entschieden dagegen auftreten und deswegen ist diese Erhöhung der Strafen ganz wich­tig.

Der WWF hat 2019 aufgezeigt, dass es allerdings relativ wenige Kontrollen gibt und dass auch relativ wenige Fälle in Österreich aufgedeckt werden. Ich denke, das sollte für uns Ansporn sein, dass wir bei der Kontrolltätigkeit, auch was das Volumen der Kontrollen betrifft, noch einiges zulegen.

Ich komme aus dem Waldviertel, und dort haben wir nicht nur Waldbesitzer, sondern auch sehr viele Sägewerke, Holzverarbeiter bis hin zu den Fertighausherstellern, das heißt eine sehr intensive Holzkette mit sehr vielen Arbeitsplätzen. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, und da wird natürlich auch oft die Frage gestellt: Wo kommt das alles her? – vor allem wenn die mit Holz beladenen Lkws durch das Waldviertel fahren. Und da ist es natürlich ganz wichtig, dass wir sagen können, dass das aus einer nachhaltigen Wirtschaft kommt und dass wir das Holz damit aufstellen können. Wir müssen uns aber, was die Holztransporte betrifft, schon auch noch überlegen, wie wir diese zum Beispiel auf die Schiene bringen, denn in manchen Ortschaften im Waldviertel liegt die Zahl die­ser Transporte schon weit über der Belastungsgrenze.

Zu den Holzpreisen, das ist auch noch Thema gewesen: Man kann jetzt sehen, dass in Amerika der Preis für Bauholz teilweise um 360 Prozent gestiegen ist, und das führt dazu, dass Holz aus Europa importiert wird. Das ist aber schon etwas, wo man hinschau­en muss! Der internationale Transport, der großteils in klimaschädlicher Art und Weise vonstattengeht, ermöglicht natürlich, dass Holz quer durch die Welt transportiert wird. Ich denke, da sollten wir mehr Kostenwahrheit erreichen, auch was den Transport be­trifft, dann würden wir diese Preissteigerungen und diesen Abtransport von Europa nach Amerika nicht in diesem Ausmaß erleben. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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20.57.00

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Tagesordnungspunkt betreffend Holzhandels­überwachungsgesetz: Die Arbeiterkammer, der WWF und das Bundesamt für Wald ha­ben kritisiert, dass es in Österreich sowohl an der Qualität als auch an der Quantität der Kontrollen mangelt. Deshalb ist es einfach wichtig, geschätzte Frau Minister, dass da in Zukunft genug Personal eingesetzt wird, um das Ganze auch kontrollieren zu können. Das ist eine ganz entscheidende Geschichte, um letztendlich das Gesetz auch richtig umzusetzen.

Ich möchte doch auch ein paar Sätze zur letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschus­ses sagen – da haben meine Kollegen, meine Vorredner schon absolut recht –: Man kann nicht einfach sagen, dass 19 Tagesordnungspunkte ohne Diskussion und ohne dass es dafür eine anständige Begründung gibt, einfach vertagt werden – das ist ein Drüberfahren. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Die ÖVP versteht es schon seit Jahrzehnten, die Politik für die Bauern allein zu ma­chen – und das interessanterweise eigentlich ohne Erfolg (Beifall bei der SPÖ), denn es werden täglich Bauernhöfe zugesperrt und es werden täglich Bauern irgendwo in ein Arbeitsverhältnis getrieben. Und das ist genau diese Politik: Die EU hat ein Budget von 387 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, und die ÖVP in diesem Parlament ist nicht fähig, das Geld so aufzuteilen, dass die kleinen Bauern nicht zusperren müssen. Wieso macht ihr das nicht? Warum unterstützt ihr nur die Agrarindustrie? Warum geht das bei der ÖVP nicht? Ich kann es ganz einfach nicht verstehen und ihr werdet das auch nie so machen. Ich bin auch überzeugt davon, dass die kleinen Bauern früher oder später der ÖVP den Rücken kehren werden, davon bin ich heute überzeugt. (Beifall bei der SPÖ.)

Man muss ganz einfach für den kleinen Bauern ein Maximum herausholen, und ich bin neugierig, wie Sie, Frau Minister, das machen werden, wenn diese einzelnen Säulen jetzt verteilt werden, wie Sie dafür sorgen werden, dass die vielen kleinen Bauern, wie es sie in Kärnten auf über 1 000 Metern Seehöhe gibt, ihr Geld kriegen, damit sie nicht zusperren müssen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wir werden – und da möchte ich noch einen Satz zu den Wölfen sagen – dem Entschlie­ßungsantrag zustimmen, weil wir glauben, dass solch ein Herdenschutzprogramm zu machen ist; aber bitte, macht es so, dass es auch den kleinen Bauern hilft. Die müssen Geld kriegen, damit sie anständige Schutzmaßnahmen gegen die Wölfe setzen können. Wir wollen vorab nicht, dass Wölfe einfach entnommen werden, wie das im Entschlie­ßungsantrag der Freiheitlichen vorgesehen ist, sondern man sollte das so probieren. Ich glaube, dass das letztendlich auch gehen wird. Und schaut bitte auf die kleinen Bauern, ihr habt das die letzten Jahrzehnte nicht gemacht! (Beifall bei der SPÖ.)

20.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Becher. Bei ihr steht das Wort. – Frau Abgeordnete, bitte sehr.


21.00.06

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Holzhandelsüberwachungsgesetz kommen wir der Verpflichtung nach, eine EU-Richtlinie umzusetzen, und das tun wir eigentlich zu einem späten Zeitpunkt, denn das hätte schon mit Juni 2021 erfolgen sollen. Dass Öster­reich als waldreiches Land derzeit nicht immer sicher seinen Eigenbedarf – auch an Bau­holz – decken kann, sehr zur Verzweiflung vieler Häuslbauer, passt auch ins Bild. Öster­reich besteht fast zur Hälfte, nämlich zu 48 Prozent, aus Wald.

Ein anderer wichtiger Aspekt, den ich hier aufgreifen möchte, ist die barbarische Haltung von Tieren. Das wurde auch im Ausschuss diskutiert und das betrifft vor allem Schweine,


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die sehr intelligente und sensible Tiere sind. Ich habe dazu auch eine parlamentarische Anfrage eingebracht. 85 Kilogramm schwere Schweine haben lediglich einen halben Quadratmeter an Bewegungsfläche zur Verfügung, stehen auf Spaltböden, was schreck­liche Verletzungen mit sich bringt und bei Gott keine artgerechte Tierhaltung ist. (Abg. Eßl: Was hat das denn mit Holz zu tun?)

Die SPÖ hat in der letzten Ausschusssitzung natürlich auch einen Antrag eingebracht – das wurde ja schon erwähnt –, um dieser Tierquälerei ein Ende zu setzen. Es gab insge­samt 19 Anträge, um Dinge besser zu machen, in Österreich zu verbessern, aber die ÖVP und die Grünen haben diese Anträge allesamt vertagt. Damit wird von den Regie­rungsparteien nicht versucht, Missstände abzuschaffen, das Tierleid zu beenden, son­dern es wird einfach so weitergemacht, damit die ÖVP, die Großbauern, die Konzerne ihre Gewinne einstreifen können, und die Grünen machen dabei mit.

Türkis-grüne Landwirtschaft schadet der Umwelt, den Tieren und den Konsumenten (Abg. Neumann-Hartberger: Na, jetzt reicht’s aber!) und es wird Zeit für einen Kurs­wechsel. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

21.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte sehr.


21.02.40

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministe­rinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Finale gehört Kollegen Hechenberger und mir, er hat mir den Vortritt gelassen.

Zuerst möchte ich noch einmal festhalten, dass ich es wirklich sehr schade finde, dass in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses alle 19 Initiativen der Opposition vertagt wurden. Ich meine, so etwas kann es einfach nicht geben! Man kann nicht sagen: Alle 19 Initiativen sind schlecht! – So ist es nicht! (Zwischenruf des Abg. Sieber.) Die Zuseherinnen und Zuseher müssen einmal wissen, wie die Regierungsparteien mit unseren Initiativen umgehen: Sie werden vertagt, sie werden auf die lange Bank geschoben. Das ist kein Umgang mit dem Parlament! (Beifall bei der FPÖ.)

Das gilt auch für unseren Antrag – zum x-ten Mal im Parlament eingebracht, zum x-ten Mal im Ausschuss eingebracht – zur Entnahme des Wolfes (Zwischenruf der Abg. Kirch­baumer), der auch vertagt wurde. Ich darf daher heute den Entschließungsantrag gleich noch einmal einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bevölke­rungsschutz in wolfsnahen Siedlungsgebieten durch Anpassung der FFH-Richtlinie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, notwendige Maßnahmen zu treffen, um ein ak­tives Wolfsmanagement in Österreich sowie die Entnahme von Problemwölfen (durch Änderung des Schutzstatus gem. FFH-Richtlinien) zu ermöglichen, um ein Bestehen der heimischen Almwirtschaft und Kulturlandschaft zu gewährleisten und die Sicherheit der Bevölkerung in wolfsnahen Siedlungsgebieten zu garantieren.“

*****

Das ist es. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.)


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Damit bringen wir das auf den Punkt, was die Bäuerinnen und Bäuern (Zwischenruf des Abg. Hörl – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) in einer großartigen Demonstration letz­ten Samstag am Landhausplatz in Innsbruck gezeigt haben. 2 000 Bäuerinnen und Bäu­ern haben Angst, dass die Almwirtschaft in Tirol nicht mehr funktioniert (Zwischenruf bei der ÖVP), und das war eine großartige Kundgebung. Dieser Kundgebung müssen nun Taten folgen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir als Freiheitliche Partei setzen die richtigen Maßnahmen, leider Gottes (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer) stimmen ÖVP und Grüne nicht zu – immer mit der Argumen­tation: Das bringt nichts!

Erklärt bitte euren Bäuerinnen und Bäuern (Heiterkeit bei der ÖVP), wieso die Reduktion des Schutzstatus des Wolfes von Anhang IV auf Anhang V nichts bringen soll. Natürlich, in Anhang IV, wo der Wolf derzeit ist, ist er maximal geschützt. Durch die Reduktion des Schutzstatus in Anhang V der FFH-Richtlinie ist eine Entnahme des Wolfes möglich, und das verhindert ihr seit längerer Zeit, weil ihr unseren Initiativen und Anträgen nicht zu­stimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, ich lasse nun die Anfragebeant­wortung der Grünen, nämlich von Frau Minister Gewessler (ein Schriftstück in die Höhe haltend), sprechen, damit wir und vor allem die Zuhörerinnen und Zuhörer wissen, wo wir stehen. Es gibt mittlerweile neun europäische Staaten, in denen der Schutzstatus des Wolfes in Anhang V, sprich mit Entnahmemöglichkeit (Zwischenruf des Abg. Lausch), besteht – ich zitiere –: in „Finnland“, „Estland“, „Lettland“, „Litauen“, „Polen“, „Slowakei“, „Bulgarien“, „Griechenland“ und „Spanien“. – Noch einmal: Ich zitiere aus dieser Anfra­gebeantwortung (das Schriftstück erneut in die Höhe haltend). Das, was dort möglich ist, muss in Österreich ja auch möglich sein!

Die gestellte Frage war dann: Wieso ist diese abweichende Regelung möglich? – Ant­wort: Weil in diesen Ländern – in Griechenland und Spanien – der Wolfbestand einen günstigen Erhaltungszustand hat und in Finnland das für die Erhaltung der Wirtschafts­form der einheimischen Bevölkerung, für die Rentierzucht, notwendig ist.

Nächste Frage: Wann wurde der Schutzstatus des Wolfes, der maximale Schutz, in Ös­terreich definiert? – Beim EU-Beitritt. Wieso? – Weil der Wolf damals in Österreich als ausgestorben galt. In eure Richtung: Jetzt ist der Wolf nicht ausgestorben – also man kann und man muss es einfach ändern! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zur nächsten Frage, Frage 5 – KollegInnen der ÖVP, aufgepasst! –: „Wird das Bundes­ministerium“ – sprich Ministerin Gewessler – „Maßnahmen“ setzen, „um den Schutzsta­tus des Wolfes in Österreich zu senken?“ – Antwort, bitte: „Nein“! Kollegin Gewessler von den Grünen sagt: Nein, wir werden keine Maßnahmen setzen, um den Schutzstatus zu reduzieren. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Ich zitiere weiter aus dieser Anfragebeantwortung: „Nein“, sagt sie, „in Österreich gibt es aktuell nur ein stabiles Rudel mit Nachwuchs. Zwei weitere Rudel konnten sich nach aktuellem Stand nicht halten. Die Zahl der genetisch nachgewiesenen Individuen in Ös­terreich nimmt zwar zu, es handelt sich aber im überwiegenden Teil um wandernde Ein­zeltiere aus den unterschiedlichen Populationen der Nachbarstaaten.“ – Ich sage dazu: Die Anfragebeantwortung ist von November 2020, die Situation hat sich aber im Wesent­lichen nicht geändert.

Noch eine interessante Antwort, auch in Richtung der Kollegen – Kollege Hörl, bitte auf­passen! –, Frage von uns: „Wird der Schutzstatus des Wolfes in Hinblick auf die rasante Vermehrung evaluiert?“ – Das kommt in einem Antrag vor. Sie sagt: Ja, alle sechs Jahre wird evaluiert – also das findet sowieso statt, dazu brauchen wir keinen neuen Antrag.


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Und zum Schluss ein Gustostückchen, bitte: Frage von uns: „Gibt es Tierarten in Öster­reich, welche durch Wölfe bedroht sind?“ – „Ja“, das „Mufflon“, bitte! Das ist die Antwort!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir stehen hinter den Bäuerinnen und Bäuern (Rufe bei der ÖVP: Bauern!), wir stehen hinter der Almwirtschaft, wir stehen hinter der Tourismuswirtschaft, und deswegen unterstützt bitte unsere Initiative zur Rückstufung des Schutzstatus des Wolfes. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Kollege Hechenberger – er spricht jetzt nach mir –, wir können dem Wolfschutzantrag – und so sehen wir euren Antrag –, interessanterweise eingebracht von den Grünen, vom Grünen Stammler, nicht beitreten, weil wir die Problemwölfe entnehmen wollen und nicht schützen wollen. Deswegen ein klares Nein der FPÖ zu diesem Antrag, der ein reiner Placeboantrag ist – heiße Luft und nichts dahinter. Wir wollen unsere Almwirtschaft ret­ten, wir stehen hinter dem Tourismus, und deswegen bitte ich um Unterstützung unserer Initiative. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Erwin Angerer, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bevölkerungsschutz in wolfsnahen Siedlungsgebieten durch Anpassung der FFH-Richtlinie

eingebracht im Zuge der Debatte in der 115. Sitzung des Nationalrats am 7. Juli 2021 über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (947 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird (989 d.B.) - TOP 26

Die Erschwerung der Einfuhr von illegal geschlägertem Holz dient nicht zuletzt dem Erhalt von Kulturlandschaften im europäischen Ausland. In gleicher Art wie Österreich diesbezüglich Verantwortung übernimmt, gilt es angesichts der Tatsache, dass der Wolf in Österreich längst wieder heimisch ist, Verantwortung für den Schutz der eigenen Be­völkerung zu übernehmen.

Rund 40 Tiere leben laut WWF in unseren Bundesländern. Mit der zunehmenden An­siedelung und Ausbreitung des Wolfes, ist auch die Gefahr für die heimische Almwirt­schaft, die Almbauern und ihre Tiere gestiegen. Alleine im Vorjahr wurden insgesamt 262 Schafe gerissen.1 Auch heuer wird sich die Situation nicht anders gestalten, wenn keine gezielten Maßnahmen ergriffen werden sollten. Das betont auch der Rauriser Bür­germeister Peter Loitfellner (SPÖ), selbst Bergbauer und Jäger, der hofft, dass der Wolf in Salzburg, wo vor wenigen Tagen rund 40 Schafe gerissen wurden, bald zum Problem­wolf erklärt wird: „Es gibt nur eine Lösung, den Abschuss, wenn wir die Kulturlandschaft, wie wir sie derzeit auffinden, erhalten wollen.“2

Der Biobauer Robert Zehetner ist selbst betroffen und schildert die Problematik so: „Wenn du am Abend schlafen gehst und am Morgen nicht weißt, ob du einen Wolf gehabt hast bei deinen Schafen. Es ist bei mir genauso, ein umgekehrtes Lotteriespiel. Hunderte Bauern haben jetzt ihre Schafe auf den Talweiden, bevor sie auf die Alm getrieben wer­den. Und niemand weiß, wo der Wolf in der nächsten Nacht zuschlägt.“2

Besonders kritisiert wird in der Diskussion um das Wolfsmanagement in Österreich der hohe Schutzstatus des Wolfes, der bis dato keine Entnahme von Problemwölfen zulässt.


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Laut Wildtierexperten Klaus Hackländer gehört der Wolf nicht zu den gefährdeten Tier­arten, sondern hat eine steigende Population zu verzeichnen3, weshalb der besondere Schutz, der noch aus den 1970er Jahren stammt, als man nicht mit einer solch massiven Ausbreitung des Wolfes gerechnet hat, nicht mehr den aktuellen Realitätswelten auf den Almen entspricht.

Die europaweit gültige Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), weist dem Wolf aber einen äußerst hohen Schutzstatus zu, der keine Entnahme von Wölfen ermöglicht. Dieser Schutzstatus (aktuell Anhang IV der FFH) muss daher so rasch wie möglich gesenkt werden (entsprechend den Ausführungen zu Anhang V der FFH), ansonsten wird die Beweidung der Almen und Bergweiden sowie der Erhalt unserer Kultur- und Tourismus­landschaft, wie wir sie bisher kennen, nicht mehr möglich sein.

Zudem haben einzelne Wölfe mittlerweile die Scheu vor menschlichen Siedlungsgebie­ten abgelegt und sorgen für zunehmende Ängste bei der lokalen Bevölkerung. So hat ÖVP-Bundesrat und Bgm. der Gemeinde Matrei - Andreas Köll - darauf hingewiesen, dass bereits 2020 ein Wolf in unmittelbare Nähe eines Siedlungsgebietes von Matrei vorgedrungen ist. Der Matreier Gemeinderat hat daraufhin in einer Resolution u.a. gefor­dert, eine österreichweite „Wolfsverordnung" auszuarbeiten und ein längst überfälliges Wolfsmanagement einzuführen (vgl. Resolution der Bürgermeister der Marktgemeinde Matrei in Osttirol vom 18.05.2020). Zwar gibt es bereits seitens des WWF einen Wolfs­managementplan aus dem Jahr 2012, dieser ist jedoch kaum mit der Realität vereinbar, da er auf ein „konfliktfreies Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf“ abzielt. So hat der steirische ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Bgm. der Gemeinde Mautern - Andreas Kühberger - eine Petition gestartet, um eine leichtere und unbürokratischere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, „wolfsfreie Zonen“ zu schaffen sowie im Tierschutz­gesetz den Schutz von Haus- und Weidetieren vor Beutegreifern zu verankern.4

Vorschläge nach alternativen Lösungen, wie der Wiederbelebung des traditionellen Hir­tenwesens, seien laut Salzburgs Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) „unfinanzier­bar“. Allein Salzburgs Almen würden etwa 200.000 Fußballfeldern entsprechen: „Es sind auch sehr hochgelegene Gebiete. Wenn wir das realisieren, dann würden Bergbauern ihre Almen nicht mehr bewirtschaften, die auch für den allgemeinen Arten- und Natur­schutz wichtig sind. Die alpine Kulturlandschaft wäre in Gefahr – und damit auch Täler durch mehr Muren und Lawinen.“2 Zudem seien die Herden für hohe Investitionen viel zu klein, sagte der „Wolfsbeauftragte“ der Salzburger Landesregierung Hubert Stock: „Solche Investitionen wären auch wirtschaftlich nicht tragbar. Behirtung und Herden­schutzhunde scheitern momentan noch an den gesetzlichen Vorgaben. Es ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine juristische.“5

In Österreich gibt es rund 8.000 Almen mit rund 420.000 Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden. Sie spielen als Erwerbsquelle, zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturland­schaft, für den Sommer- und Wintertourismus sowie für den Schutz vor Naturgefahren eine wichtige Rolle.6 Schon 2019 betonte der Landwirtschaftskammer Österreich-Präsi­dent Josef Moosbrugger: „Unsere Alm- und Weidewirtschaft steht für ein hohes Maß an Tierwohl, Naturnähe und höchste Qualität der schlussendlich entstehenden Lebensmit­tel. Auch Tourismus, Freizeitwirtschaft, Volkskultur und Biodiversität profitieren von die­ser über Jahrhunderte gewachsenen Landwirtschaftsform und der Offenhaltung der Landschaft. Wenn wir all das auf Dauer sicherstellen wollen, müssen wir auch Entnah­men als zulässige Maßnahme akzeptieren. Mittlerweile ist der Wolf in Europa mit über 20.000 Individuen keine bedrohte Art mehr.“7

Wenn wir unsere traditionelle Almwirtschaft in Österreich also erhalten möchten, brau­chen wir ein ordentliches Wolfsmanagement und es müssen die notwendigen Voraus­setzungen zur Entnahme von Problemwölfen geschaffen werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, notwendige Maßnahmen zu treffen, um ein ak­tives Wolfsmanagement in Österreich sowie die Entnahme von Problemwölfen (durch Änderung des Schutzstatus gem. FFH-Richtlinien) zu ermöglichen, um ein Bestehen der heimischen Almwirtschaft und Kulturlandschaft zu gewährleisten und die Sicherheit der Bevölkerung in wolfsnahen Siedlungsgebieten zu garantieren.“

1            https://www.wwf.at/de/wwf-derzeit-40-woelfe-in-oesterreich-aber-zwei-von-drei-              rudeln-vermisst/

2           https://salzburg.orf.at/stories/3107164/

3           https://www.profil.at/wissenschaft/rueckkehr-wolf-oesterreich-10907646

4            https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5835214/Petition-einge­              reicht_Steirischer-OeVPAbgeordneter-will-den-Schutz

5           https://salzburg.orf.at/stories/3107195/

6           https://stmk.lko.at/wolf-schutzstatus-herabsetzen+2500+2929818

7            https://www.lko.at/moosbrugger-zum-wolf-herdenschutz-für-almvieh-ist-un­              praktikabel+2500+2956910

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hechenberger. – Bitte.


21.09.39

Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frauen Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zu­seherinnen und Zuseher! Lieber Kollege Hauser, nur weil man laut ist, muss man noch lange nicht viel Inhalt transportieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Nun aber zum eigentlichen Thema (Abg. Kassegger: Jetzt sind wir aber auf das Argu­mentative gespannt!): Das Thema ist, und das spüren wir in Tirol derzeit wirklich jeden Tag, dass die Stimmung unter den Bauern extrem angespannt ist. Es gibt täglich Risse, Ver­zweiflung breitet sich aus. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Schmiedlechner.)

Am Samstag habe ich ein Erlebnis gehabt, das ich so schnell nicht vergessen kann: Ein kleines Mädchen mit Tränen in den Augen ist zu mir gekommen und hat mich gebeten, wir sollen alles unternehmen, dass ihre geliebten Schafe im Herbst wieder gesund von der Alm heimkommen. (Abg. Schmiedlechner: Und ihr tut nichts!) Fakt ist, wir werden uns bemühen. (Abg. Zanger: Bei euch haben die Schafe zwei Haxen!) Mir hat das fast das Herz zerrissen. Und genau aus diesem Grund wissen wir, wenn der Wolf nicht geht, dann geht der Bauer, dann stirbt der Tourismus im ländlichen Raum, dann gibt es auch das Problem, dass die Naturgefahren massiv zunehmen. Das heißt, es ist also rundum notwendig und wichtig und im öffentlichen Interesse, was unsere Bauern leisten. Viele sind derzeit am Überlegen, ihre Landwirtschaft für immer zu schließen. Das müssen wir gemeinsam mit aller Kraft verhindern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Köchl.)

Und jetzt zu Kollegen Gerald Hauser von der FPÖ: An und für sich schätze ich dich ja sehr (Ruf bei der FPÖ: Bitte nicht! – Zwischenruf des Abg. Lausch), aber eines muss


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ich schon sagen: Dein Antrag ist falsch, weil erstens – und mir ist schon wichtig, dass den Zuseherinnen und Zusehern nicht irgendein Populismus transportiert wird – Öster­reich es nicht in der Hand hat, zu entscheiden, ob der Schutzstatus gesenkt oder nicht gesenkt wird. Das ist eine europäische Entscheidung. Bitte nicht transportieren, dass wir hier herinnen zu entscheiden haben, ob Wölfe entnommen werden können oder nicht. Das haben wir nicht zu entscheiden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zweitens: Wir sind derzeit in Tirol wirklich an diesem Thema dran, weil wir bereits über 200 Risse und über 200 abgängige Schafe haben und die Verzweiflung wirklich groß ist. (Abg. Schmiedlechner: Euch ist wichtiger, dass ihr nichts tut!) Das betrifft Länderkom­petenzen, weil das Thema großer Beutegreifer Wolf in Wirklichkeit in die Kompetenz der Länder fällt. Das Jagdgesetz, das Almschutzgesetz und das Naturschutzgesetz sind in der Kompetenz der Länder und nicht des Bundes. Wir sind in Tirol wirklich dabei, eine Weiterentwicklung zu erreichen, Problemtiere zu entnehmen und damit der Almwirt­schaft eine Zukunft zu geben.

Lieber Kollege Hauser, morgen wird das im Tiroler Landtag beschlossen, und ich habe noch kein Signal, dass die FPÖ dort, wo sie wirklich Kompetenz hat, mitstimmt. (Abg. Hörl: Schau!) Wir wissen beide, dass der Landesparteiobmann der FPÖ noch vor Kur­zem – vielleicht hat sich seine Meinung inzwischen geändert – auf Facebook gepostet hat, dass er gegen den Abschuss des Wolfes ist. Also bitte zuerst in den eigenen Reihen diskutieren, zu einer Meinung finden und erst dann da groß Sprüche klopfen. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Rössler. – Bitte.


21.13.08

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frauen Mi­nisterinnen! Ja, Ihr Anliegen wurde sehr laut und sehr emotional vorgetragen, nichtsdes­totrotz hat Ihr Antrag ein paar unrichtige Inhalte, Herr Kollege Hauser. Das, was Sie in Ihrem Antrag behaupten, nämlich dass es keine Entnahme von Problemwölfen geben kann, ist schlichtweg falsch. In der Richtlinie ist sehr wohl geregelt, unter welchen kon­kreten Umständen das möglich ist. Und wenn es keine anderen Mittel gibt, ist es möglich. Die Richtlinie sieht dafür ein ganz klares Prozedere vor.

Es wurde auch gesagt, dass der Erhaltungszustand ein günstiger sein muss, das muss in Österreich festgestellt werden. Nichts anderes ist auch jetzt im gemeinsamen Antrag mit der ÖVP vorgesehen, wir sagen: Wir bekennen uns dazu, dass wir gegenüber der Kommission und der Rechtslage in der EU unsere Hausaufgaben machen, unsere Pflichten erfüllen, den Erhaltungszustand festlegen. Die entsprechende Definition, wann ein Wolf ein Problemwolf ist, ist auch in der Richtlinie festgelegt. Diese Möglichkeit gibt es. Verbreiten Sie also bitte nicht falsche Informationen über eine nicht mögliche Entnah­me! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Zweite ist, dass wir eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit haben, diese wird fortgesetzt. Wir haben ein Österreichzentrum, und selbstverständlich steht an erster Stelle, dass wir die Bauern dabei unterstützen, wie sie ihre Weidetiere schützen kön­nen – das ist das Allerwichtigste. Mit Ihrem Gekreische, man solle die FFH-Richtlinie ändern, ist den Bauern, die betroffen sind, nämlich überhaupt nicht geholfen, und daher ist dieser Antrag der richtige Weg, um nach Lösungen zu suchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.14


21.14.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 303

Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich noch fragen, ob wir abstimmen können. SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP? – Dann gehe ich in den Abstimmungsvorgang ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 947 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer diesen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung annimmt, den bitte ich um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenso einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strasser, Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesse­rung des Schutzes der Alm- und Weidewirtschaft“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrstimmig angenommen. (195/E)

Ich darf nun den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bevölkerungsschutz in wolfsnahen Siedlungsgebieten durch An­passung der FFH-Richtlinie“ zur Abstimmung bringen.

Wer die Zustimmung dazu gibt, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist die Minder­heit, damit ist der Antrag abgelehnt.

21.16.2927. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (951 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021) (976 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Frau Bundesminister Zadić begrüßen und mich bei den Bundesministerinnen Köstinger und Schramböck herzlich bedanken.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.


21.17.00

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die so­genannte EU-Richtlinie 2019/1 vom 11. Dezember 2018 verlangt von uns die Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde, damit Wettbewerbsvorschriften wirksam durchgesetzt werden und der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. Die Korruptionsbekämpfung und den Konsumentenschutz stärken, nur das kann unser Auftrag sein. Wettbewerb ist gut, aber er muss freien, transparenten Kriterien folgen und fair sein.

Ende Juni, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wurde im „Profil“ eine Umfrage veröf­fentlicht, wonach 87 Prozent der Befragten in Österreich glauben, dass Korruption in der heimischen Politik verbreitet ist. Fast die Hälfte glaubt an Bestechlichkeit in der Wirt­schaft. Das sollte uns zu denken geben. (Ruf bei der ÖVP: ... Stadt Wien!)


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Das Ansinnen dieser EU-Richtlinie ist die Stärkung der Wettbewerbsbehörden, die mit der Änderung des Kartell- und Wettbewerbsgesetzes umgesetzt werden soll. Genau das passiert aber mit der uns vorliegenden türkis-grünen Regierungsvorlage nicht – im Ge­genteil: Die Bundeswettbewerbsbehörde ist permanent unterbudgetiert. Jährlich fehlen dieser wichtigen Behörde 500 000 Euro. Jährlich muss der Leiter dieser Behörde zur Ministerin gehen und um Budgetmittel bitten, damit diese Behörde ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen kann. Was das bedeutet, ist ganz klar: Zu wenig Ressourcen und zu wenig Geld bedeuten, dass Verfahren länger werden und damit Aufklärung verzö­gert und verhindert wird.

Außerdem fehlt, wie wir immer wieder lesen und hören, die Autonomie bei der Mittelver­wendung, die bei einer effektiven Korruptionsbekämpfung aber so wichtig wäre.

Was im Vorfeld für viel Kritik gesorgt hat, ist die Einführung der Berichtspflicht der Bun­deswettbewerbsbehörde an die zuständige Wirtschaftsministerin. Das wurde nach mehr als – stellen Sie sich vor! – 21 sehr kritischen und besorgten Stellungnahmen von von­einander unabhängigen Institutionen zum Teil zurückgenommen, aber nicht ausreichend entschärft. Immerhin muss diese Behörde nicht vorinformieren, wenn sie Hausdurchsu­chungen vornimmt.

Uns geht die im Entwurf vorgesehene Berichtspflicht aber trotzdem zu weit. Das verstärkt nämlich die Abhängigkeit, begünstigt politische Einflussmöglichkeiten und bewirkt damit die Schwächung der Bundeswettbewerbsbehörde und somit der Korruptionsbekämp­fung.

Einen entscheidenden Interessenkonflikt sehe ich zwischen der Bundeswettbewerbsbe­hörde und der Ministerin für Wirtschaftsagenden. Sie, Frau Ministerin, sagen, Sie seien die Anwältin der Wirtschaft, der Unternehmer, aber die Bundeswettbewerbsbehörde braucht eine Ministerin, die hinter ihr steht, damit sie ihre Rechtsstaatlichkeitsaufgaben wahrnehmen kann.

Das war der Grund, weshalb wir die kritische Anregung der Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft – die sehr genau weiß, was es heißt, mit wenigen Mitteln und Res­sourcen zu arbeiten, und deswegen permanent in der Kritik steht –, die öffentlich geäu­ßert wurde, für sehr sinnvoll gehalten und als SPÖ einen Antrag eingebracht haben, die Bundeswettbewerbsbehörde als eine Korruptionsbekämpfungsbehörde im Justizminis­terium anzusiedeln, damit dieser Interessenkonflikt vom Tisch ist.

Was haben Sie mit Ihren Regierungspartnern, den Grünen, gemacht? – Sie haben den Antrag im Ausschuss wieder einmal vertagt, also schubladisiert, was sehr bedauerlich ist. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Sie echte Probleme mit weisungsungebun­denen, starken Kontrollbehörden haben.

Wir fordern aber eine echte Stärkung der Korruptionsbekämpfung. Das braucht Unab­hängigkeit und entsprechende Ressourcen, so wie es die EU-Richtlinie vorsehen würde, so wie eine gute Standortpolitik sein sollte, was Sie, Frau Wirtschaftsministerin, eigent­lich sehr hochhalten sollten.

Die Umsetzung von ÖVP und Grünen bewirkt aber das Gegenteil. Daher werden wir dieser vorliegenden Regierungsvorlage als SPÖ nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Fürlinger. Bei ihm steht das Wort. – Bitte sehr.


21.22.00

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Meine Damen und Herren! Ich möchte ei­gentlich das Gesetz, das wir hier machen, rühmen, es ist nämlich etwas Gutes. Wir set­zen eine EU-Richtlinie um, wir aktualisieren, modernisieren, digitalisieren, ökologisieren,


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haben alle wünschenswerten Punkte, die man in eine Wettbewerbsrechtsnovelle einbau­en kann.

Wenn man allerdings nach meiner Vorrednerin hier herauskommt, ist man fast geneigt, leicht depressiv zu werden, weil man das Gefühl hat, dass die Bundeswettbewerbsbe­hörde eigentlich nur der Korruptionsbekämpfung dient und die ganze Wirtschaft korrupt ist.

Frau Kollegin, die Wirtschaft ist nicht korrupt! Die Bundeswettbewerbsbehörde ist eine der besten Behörden, die wir haben, die ausreichend ausgestattet ist, die unabhängig agiert, verfassungsrechtliche Garantien hat und im Übrigen durch diese Novelle auch noch mit der Einführung von Schwellenwerten von nahezu der Hälfte der Kleinfälle be­freit wird, um sich um die tatsächlich Großen zu kümmern.

Das ist es, was wir hier tun, und nichts anderes. Dass Sie da nicht zustimmen, verwun­dert mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es zeigt auch ein bisschen einen Mangel an Kenntnis der Verfassung, denn wir haben mehrere solche mit Ermittlungsbefugnissen ausgestattete Behörden – E-Control, RTR, um nur zwei zu nennen –, die auch nicht beim Justizministerium angesiedelt sind, son­dern bei den dafür zuständigen Ministerien.

Ein Punkt noch: Es gibt kein einziges Land in der EU, in dem die Wettbewerbsbehörde irgendwo anders als beim Wirtschaftsministerium angesiedelt ist, ja, es gibt Länder, die haben überhaupt keine Wettbewerbsbehörde, sondern da ist es nur eine Abteilung. Inso­fern sind wir sehr weit vorne, und ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.

Wir haben mit dieser Novelle einen wesentlichen Baustein einer EU-Richtlinie zur Unab­hängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde umgesetzt. Wir haben sie geradezu vorbild­haft sichergestellt. Alles andere wäre unüblich und ein Systembruch auch im Hinblick auf die österreichische Verfassung und das Bundesministeriengesetz.

Meine Damen und Herren! Nicht nur dereguliert und digitalisiert haben wir, wir werden auch noch von Gebühren befreien, mit einem Abänderungsantrag, den ich jetzt einbrin­gen darf:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kol­legen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellge­setz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden, Kartell- und Wettbewerbs­rechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021, 951 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Ände­rungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021), 951 d. B., wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 wird nach der 40. Novellierungsanordnung folgende 40a. Novellierungsan­ordnung eingefügt:

„40a. § 50 Z 6 lautet:

„6. für sonstige Verfahren eine Rahmengebühr bis 34.000 Euro. Für Verfahren nach § 28a sind keine Rahmengebühren zu entrichten.““

*****

Sie sehen, wir entbürokratisieren, wir digitalisieren und wir befreien auch von Gebühren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.25


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 306

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Elisabeth Götze

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Ände­rungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021), 951 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Ände­rungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021), 951 d.B., wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 wird nach der 40. Novellierungsanordnung folgende 40a. Novellierungsan­ordnung eingefügt:

„40a. § 50 Z 6 lautet:

              „6.         für sonstige Verfahren eine Rahmengebühr bis 34.000 Euro. Für Verfah­              ren nach § 28a sind keine Rahmengebühren zu entrichten.““

Begründung

Im Ministerialentwurf war für Verfahren nach § 28a noch eine Rahmengebühr in Höhe von bis zu 17.000 Euro vorgesehen. Es wurde aber im Begutachtungsverfahren einge­wandt, dass es unsachgemäß wäre, einem Unternehmer die Kosten des Verfahrens in einem ihm aufgezwungenen Feststellungsverfahren aufzuerlegen, obwohl er keine Rechtsverletzung begangen hat. Beabsichtigtes Ziel der Streichung war daher die Ver­pflichtung zur Zahlung einer Rahmengebühr in Verfahren nach § 28a entfallen zu lassen. Es wurde nunmehr aber darauf hingewiesen, dass solche Verfahren unter den Auffang­tatbestand nach § 50 Z 6 fallen könnten. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen Ver­fahren nach § 28a daher explizit vom genannten Auffangtatbestand ausgenommen wer­den.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordentlich eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


21.25.41

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerin­nen! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die letzten beiden Tagesordnungs­punkte haben wieder schön gezeigt, mit welcher Doppelbödigkeit die ÖVP hier agiert: Auf der einen Seite geht es um den Schutz unserer Almwirtschaft, unserer Almbauern, unserer Schafzüchter und Rinderzüchter, da geht es um die FFH-Richtlinie, die man ändern muss. Die kann man natürlich nicht ändern, weil das eine EU-Richtlinie ist, da hat man keine Kompetenzen. Da hat die ÖVP alle Ausreden, da sind die Länder zustän­dig, nur nicht sie. Wenn es aber darum geht, die Großspender der ÖVP vor einer Kon­trollbehörde in Schutz zu nehmen, dann sind Ihnen die EU-Richtlinien egal.

Die EU-Richtlinie, die dem zugrunde liegt, sagt natürlich, dass die Unabhängigkeit ge­wahrt werden soll, dass die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 307

müssen, sowohl budgetär als auch vom Personal, und dass dieser Behörde die entspre­chenden Befugnisse erteilt werden müssen.

Da handelt ihr genau gegensätzlich: Ihr gebt der Bundeswettbewerbsbehörde weder das notwendige Personal noch das Budget, ihr kürzt sogar die Planstellen und ihr führt eine Berichtspflicht gegenüber der Ministerin ein, das heißt, ihr nehmt eine Kontrollbehörde an die kurze Leine.

Viel gescheiter wäre es, ihr würdet den Wolf an die kurze Leine nehmen und da entspre­chende Maßnahmen setzen, damit die Bauern geschützt werden und die Almwirtschaft geschützt wird, als eure Großspender vor einer Kontrollbehörde zu schützen, die in den letzten Jahren in der Bauwirtschaft, in der Abfallwirtschaft kartellrechtliche Missstände aufgezeigt hat – aber da haltet ihr die Hand darüber, da schränkt ihr eine Behörde ein. Das ist ein mieses Spiel der ÖVP. Ändert diese Richtlinie dementsprechend! (Beifall bei der FPÖ.)

21.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Götze. – Bitte.


21.27.32

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher! Wir haben ein gutes Kartell- und Wettbewerbsrecht in Österreich und es entspricht europäischen Standards. Heute reden wir aber darüber, weil wir eine EU-Richtlinie umsetzen müssen – wollen –, bei der es darum geht, das europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht zu harmonisieren. Da geht es beispielsweise um das Kronzeugenprogramm oder auch um internationale Amtshilfe.

Es gab ein Begutachtungsverfahren, da sind viele Stellungnahmen eingelangt, und die haben wir berücksichtigt, wie auch im Ausschuss ausführlich diskutiert wurde.

Die Auskunftspflicht, die angesprochen wurde, ist tatsächlich verfassungsrechtlich vor­gesehen. Wir stellen sicher, dass diese Auskünfte an die Ministerin so erfolgen, dass die Unabhängigkeit der BWB nicht – in keinster Weise – beeinträchtigt wird.

Das war uns Grünen als Kontrollpartei natürlich sehr wichtig, insbesondere auch, dass Hausdurchsuchungen jedenfalls so erfolgen können, dass nicht vorab schon bekannt ist, wo diese möglicherweise stattfinden. Das heißt, die laufenden Ermittlungen sind in keins­ter Weise gefährdet. Das entscheidet die BWB alleine.

Hinsichtlich der Investitionskontrolle, die ja in den Händen des Ministeriums liegt, ist aber gleichzeitig wichtig, dass gewisse Daten von der BWB, also der Bundeswettbewerbsbe­hörde, wo die Daten eingehen und eingereicht werden, zum Ministerium übermittelt wer­den. Diese sind natürlich sensibel, und auch da stellen wir ganz klar, dass diese Daten nur für die Investitionskontrolle verwendet werden dürfen.

Ein Punkt noch hinsichtlich der Sozialpartner: Diese werden von der Wettbewerbsbehör­de eingebunden, und zwar in Form der Wettbewerbskommission. Auch da ist sicherge­stellt, dass die BWB entscheidet, welche Daten sie übermittelt und wann sie die Wettbe­werbskommission zuzieht.

Zwei Punkte, die wir bei dieser Richtlinienumsetzung umsetzen können, sind mir beson­ders wichtig: Einerseits stärken wir die Aufsicht über digitale Ökonomie und Plattform­ökonomie, also etwas, was uns immer mehr beschäftigt. Da geht es nicht nur um abso­lute, sondern auch um relative Marktmacht, die manchmal gar nicht so leicht zu erfassen ist – beispielsweise wenn es darum geht, wer Zugang zu großen Datenmengen hat, oder wenn ein Unternehmen Vermittlung verweigert und dadurch diskriminiert, also gewisse Unternehmen von einem Markt ausschließt.


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Ein zweiter Punkt, der auch sehr erfreulich ist: Es gibt eine Ausnahme vom Kartellverbot, und zwar für ökologisch nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft. Das heißt, unter Ein­beziehung der Behörden beziehungsweise des Gerichts gibt es die Möglichkeit, hier Ausnahmen vorzusehen, und dadurch entsteht Rechtssicherheit für grüne Kooperatio­nen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Steinacker.)

21.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Schramböck. – Bitte.


21.31.32

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem neuen Gesetz in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit und einer stärkeren und funktionierenden Marktwirtschaft legen wir den Grundstein für etwas, das in Österreich sehr, sehr wichtig ist. Es geht darum, dass die Wettbewerbsfähigkeit unterstützt und erhalten wird, es geht darum, dass unsere Unternehmen international auch entsprechend wettbewerbsfähig sind, und es geht letzt­endlich auch darum, dass wir Arbeitsplätze in Österreich schaffen und erhalten.

Zwei Herausforderungen haben wir hier: Das eine ist das Thema Digitalisierung und das andere ist die Herausforderung im Bereich der Globalisierung. Vielen dieser Herausfor­derungen begegnen wir mit dieser Reform, und ich danke Alma Zadić und ihrem Team für die gute Zusammenarbeit, dafür, dass wir hier eine Basis geschaffen haben, um nicht nur eine Vorgabe der Europäischen Union umzusetzen, sondern auch noch etwas ganz anderes zu erreichen, nämlich eine Ökologisierung, eine Digitalisierung und auch der spezifischen Abhängigkeit von großen Techunternehmen, Plattformökonomien – gegen­über KMUs – entsprechend zu begegnen.

Um auch auf Ihre Punkte, die Sie immer wieder ansprechen, was die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde betrifft, einzugehen, kann ich Ihnen nur bestätigen, dass eine Auskunftsmöglichkeit die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde im Vollzug in keinem Maße einschränkt. Es geht ja nicht um eine von Ihnen dargestellte allgemeine Berichtspflicht, sondern es geht um die Auskunftsmöglichkeit, und da möchte ich Sie daran erinnern, dass diese Auskunftsmöglichkeit in der Bundesverfassung vorge­sehen ist. Wie jeder Minister, jede Ministerin muss auch ich mich entsprechend an die Bundesverfassung halten, und diese verlangt ein angemessenes Aufsichtsrecht, auch und ganz besonders gegenüber unabhängigen Behörden. Das zeigt also ganz klar, dass die Bundeswettbewerbsbehörde eine in ihrem Vollzug unabhängige Behörde ist und auch bleibt. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie zehnmal das Gleiche wiederholen. Es bleibt dabei: Die Bundeswettbewerbsbehörde ist eine unabhängige Behörde und ist in ihrer Funktionalität und ihrer Funktion in keiner Weise beeinträchtigt.

Sie – einige von Ihnen – haben das selber auch gesagt: Wir haben viele Inputs bekom­men und auch viele Inputs eingearbeitet, auch vom Obersten Gerichtshof. Da haben wir ganz klar übernommen – das war, ich habe es auch vorhin schon gesagt, vorher auch schon vorgesehen, aber jetzt ist es das ganz besonders –, dass die Bundeswettbe­werbsbehörde in ganz konkreten Fällen – Hausdurchsuchungen et cetera; das sprechen Sie ja immer wieder an – natürlich keine Auskunft erteilen muss. Was aber sehr wohl der Fall ist, ist – und ich bin hier auch dem Parlament auskunftspflichtig –, dass wie bei jeder anderen Behörde in Österreich auf Basis der Verfassung hier ein Auskunftsrecht besteht – und nicht eine Berichtspflicht; diese beiden Dinge unterscheiden sich sehr, sehr stark.

Sehen wir uns an, was wir noch tun! Es ist zuerst kurz angesprochen worden: Der Fu­sionsschwellenwert wurde angepasst. Was ist ein Fusionsschwellenwert – das klingt sehr technisch –, und was bedeutet das für die Bundeswettbewerbsbehörde? – Das be­deutet – das war auch ihr Wunsch, und wir sind dem nachgekommen –, dass die BWB


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circa 44 Prozent der Fusionsanmeldungen nicht mehr machen muss. Das sind irrelevan­te Meldungen, die wesentlich überhaupt nichts zum Standort beitragen. Das trägt dazu bei, dass entbürokratisiert und entlastet wird.

Es geht uns darum, nicht nur umzusetzen, was vorgegeben ist, sondern auch durch eine Stärkung der Wirksamkeit der Investitionskontrolle den Standort zu stärken, es geht uns um die Aufwertung der Wettbewerbskommission – die Sie eigentlich nie nennen – und um die Sicherung der Unabhängigkeit des Vollzuges. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustim­mung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr.


21.36.12

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Funktionierende Märkte sind ein Fundament unse­res materiellen Wohlstandes. Damit Märkte funktionieren können, braucht es natürlich Mechanismen, die Störungen des Marktes – seien dies Absprachen, insbesondere Preisabsprachen, seien dies Unternehmenszusammenschlüsse, die einen Markt verhin­dern – hintanhalten.

Die EU hat in Anerkenntnis des Faktums, wie wichtig eben Wettbewerbskontrolle ist, eine Richtlinie erlassen. Wir sind jetzt dabei, diese EU-Richtlinie umzusetzen, müssen aber feststellen, dass einige Vorgaben dieser EU-Richtlinie unseres Erachtens doch nicht ausreichend umgesetzt werden.

Ein wesentliches Ziel dieser EU-Richtlinie war es, die Wettbewerbsbehörden substan­ziell zu stärken. Von einer derartigen substanziellen Stärkung ist eigentlich nichts zu er­kennen, ganz im Gegenteil. Es ist zwar richtig, dass diese im Begutachtungsverfahren heiß diskutierte Berichtspflicht entschärft worden ist beziehungsweise entfällt, aber trotz­dem bleibt im neuen § 10 Abs. 2 des Wettbewerbsgesetzes, das Teil dieses Gesetzes­paketes ist, übrig, dass die Wettbewerbsbehörde künftig nur mehr auf Ersuchen der Mi­nisterin Stellungnahmen zur Wirtschaftspolitik abgeben kann – was wir sehr bedauern, weil wir doch sehen, dass die Wettbewerbsbehörde aufgrund ihres unmittelbaren Blickes auf die Probleme im Zusammenhang mit Marktteilnehmern eigentlich sehr wertvolle Bei­träge zur Wirtschaftspolitik leisten könnte. (Beifall bei den NEOS.)

Ein noch größeres Problem sehen wir im neuen § 12 Abs. 2 des Kartellgesetzes – auch ein Teil dieses Gesetzespaketes –, in dem geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Zusammenschlüsse genehmigt werden können. Diese Voraussetzungen sind unseres Erachtens so gefasst, dass es da europarechtliche Probleme gibt, und zwar mit den Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit und auch der Kapitalverkehrsfreiheit. Da se­hen wir massive europarechtliche Probleme, die wahrscheinlich dazu führen werden, dass wir uns gegenüber der Kommission verantworten werden müssen, wenn dieses Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen wird.

Wir werden daher diesem Gesetz keine Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wie vereinbart verlegen wir die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.


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21.39.2228. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (941 d.B.): Bundesge­setz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (Straßen­fahrzeug-Beschaffungsgesetz) (979 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. (Abg. Hanger: Wieder?) – Bitte. (Abg. An­gerer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich glaube, jetzt fällt mir was zum Wolf ein! – Abg. Hanger – erheitert –: Endlich!)


21.39.48

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Ministe­rinnen! Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt wird es für einige Gemein­den und Länder in den nächsten Jahren ein böses Erwachen geben: Das ist das soge­nannte Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz, und damit wird den Kommunen oder den Ländern vorgeschrieben, bis 2025 bei Neuanschaffungen bis zu 38 Prozent ihres Fuhr­parks auf E-Mobilität umzustellen.

Unabhängig davon wird es notwendig sein, natürlich auch entsprechende Infrastruktur zu erzeugen und herzustellen, was auch die Wirtschaftskammer sehr kritisch gesehen hat und diesbezüglich sagt, das kann man eigentlich in dieser Form nicht tun, dass man auf der einen Seite nur eine Förderung, die es aus dem EU-Wiederaufbaufonds geben soll, für Fahrzeuge zur Verfügung stellt, aber die Infrastruktur einfach beiseitelässt – und das noch unter dem Gesichtspunkt, dass man den Gemeinden zwar 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt hat, aber diese Milliarde ab 2023 wieder zurückzuzahlen ist, die Ge­meinden in den nächsten Jahren also schwer mit den Budgets zu kämpfen haben wer­den. Das ist eigentlich ein Zwang, den man Gebietskörperschaften da auferlegt, der nicht in Ordnung ist, der von den Gemeinden auch nicht finanziert werden kann. Was noch dazukommt, ist, dass in weiterer Folge dann, wenn die Gemeinden nicht entsprechend handeln, die Bezirksverwaltungsbehörde auch noch entsprechende Strafen ausspre­chen muss.

Also per Gesetz, mit Zwang jemanden dazu zu bringen, dass er auf ökologisches Agie­ren umstellt, ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg! Wenn man entsprechende Anreize schaffen würde, dass – was die Gemeinden heute schon tun – E-Autos ange­kauft werden oder entsprechend auf ökologische Fahrzeuge umgestellt wird, dann tun sie das von sich aus, aber die Kommunen und die Länder dazu zu zwingen ist der falsche Weg, weshalb wir dieses Gesetz auch ablehnen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter We­ratschnig. – Bitte sehr.


21.42.05

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Ministerinnen! Werte Abgeordnete! Das Straßenfahrzeug-Beschaf­fungsgesetz bringt uns auf den Weg zu einer nachhaltigen Beschaffung, mit dem Ziel der Reduktion des CO2-Ausstoßes, der Kosteneffizienz, der Energieeffizienz und natür­lich auch im Bewusstsein der globalen Rohstofffragen, die dabei natürlich zu diskutieren und auch zu thematisieren sind. Nicht zu vergessen ist bei den Anschaffungen und bei den Beschaffungsvorgängen natürlich auch der Faktencheck hinsichtlich der Ökobilanz.

Sehr geehrte Abgeordnete! Letzte Woche ist der Aktionsplan Nabe, nachhaltige Be­schaffung, in 16 wichtigen Produktgruppen in Kraft getreten – nachhaltige Beschaffung


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in allen Bundesinstitutionen, Harmonisierung der Kriterien –, und damit, so bin ich über­zeugt, übernehmen wir eine Vorreiterrolle in der öffentlichen Beschaffung, und diese können wir auf EU-Ebene absichern und auch dementsprechende Unterstützungen für diese nachhaltige Beschaffung abholen.

Der zweite Punkt ist die Clean Vehicles Directive, eine Richtlinie, die den Rahmen für die Anschaffung von emissionsfreien Fahrzeugen betrifft. Das Straßenfahrzeuge-Be­schaffungsgesetz, das wir heute beschließen, ist die wesentliche Konkretisierung dieser Ziele. An dieser Stelle geht mein besonderer Dank an die zuständige Bundesministerin Alma Zadić, mein Dank geht auch an die Vergabespezialisten im Ministerium – da, glau­be ich, sollte man Herrn Michael Fruhmann auch persönlich nennen, der uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden ist und geholfen hat (Beifall bei den Grünen) – und an alle, die dabei waren, im BMK und auch im BMF.

Zum wesentlichen Inhalt, der Festlegung von Mindestquoten bei der Neuanschaffung innerhalb von zwei Bezugszeiträumen: Es ist eine Herausforderung, das ist richtig, für die Besteller, für die Auftraggeber, für die Organisatoren von öffentlichen Busverkehren, wenn bis 2030 quasi bis zu 65 Prozent emissionsfrei gefahren werden sollte, und davon die Hälfte mit null Emission. Das ist ein wesentlicher Baustein mit einem wesentlichen Förderpaket 2022, mit Förderquoten, die gerade in Ausarbeitung sind, von bis zu 85 Pro­zent. Und die großen Auftraggeber, werte Abgeordnete, nämlich die Landeshauptstädte, werden da einen wesentlichen Vorsprung erreichen, als Beispiel vorpreschen, ob das in Wien ist, in Innsbruck oder auch in Linz. Batterieelektrische Busse im öffentlichen Ver­kehr werden vorausfahren, das ist eine schöne Aufgabe, eine wichtige Aufgabe auch für den Klimaschutz.

Packen wir diese Chancen für unsere Industrie und Wirtschaft beim Schopf! Klimaschutz als Jobmotor ist keine Romantik, sondern eine Realität, die auch die letzten Kammer­funktionäre überzeugen wird.

In diesem Sinne darf ich noch unseren Klima- und Energiesprecher zitieren. Dieser hat heute Bezug nehmend auf das EAG erwähnt: für ein sauberes Betriebssystem, das wir aufsetzen – und ich möchte weiter fortfahren: braucht es emissionsfreie Fahrzeugkilo­meter, und dahin gehend werden wir arbeiten. – Danke für eine breite Unterstützung. (Bei­fall bei den Grünen sowie der Abg. Baumgartner.)

21.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte sehr.


21.45.57

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident (auf das Display am Redner­pult blickend), die Uhr rennt schon seit 10 Sekunden – auch schön! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke mir, dass es sehr wichtig ist, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht, wenn es um nachhaltige Beschaffung geht. Sehr oft ist es auch die öffentliche Hand, die neue Benchmarks setzt, die dann überhaupt einmal ein Produkt, das ökologisch besser ist als der Durchschnitt, für Privatkundinnen und -kunden er­schwinglich und auch erhältlich macht, weil vorher der Markt dafür zu klein gewesen wäre.

Abgesehen davon denke ich mir, dass es wichtig ist, dass es mit grüner Beschaffung alleine nicht getan ist. Zu grüner Beschaffung oder zu einer nachhaltigen Beschaffung gehört nicht nur, dass das Produkt, das man dann hier letztendlich einsetzt, ein grünes ist und zum Beispiel wenig CO2 ausstößt. Das ist gut, das ist gar keine Frage, aber zu Nachhaltigkeit gehört wesentlich mehr.

Nachhaltigkeit umfasst nicht nur die ökologische Komponente, wie wir wissen, sondern auch die soziale und die ökonomische, und gerade diese soziale Komponente legt ein­fach auch Wert darauf, dass zum Beispiel Menschenrechte, dass Sozialrechte beachtet


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werden, und zwar nicht erst dann bei den Produkten und bei den Dingen, die importiert worden sind, sondern auch in der ganzen Frage der Lieferkette und wie ein Produkt produziert wird, wie es zustande kommt, woher seine Bestandteile kommen, woher die Rohstoffe kommen.

Deswegen bringe ich gemeinsam mit Julia Herr einen Unselbständigen Entschlie­ßungsantrag betreffend „eines Lieferkettengesetzes für eine soziale menschenrechts­konforme und nachhaltige Produktionsweise“ ein, weil es uns einfach wichtig ist, dass wir nicht nur hier die Umwelt schützen, sondern auch die Umwelt woanders schützen, die Umwelt auch dort schützen, wo Dinge produziert werden, weil es uns wichtig ist, dass es nicht nur um freiwillige Selbstverpflichtung für Unternehmen geht, sondern dass es wirklich ganz klare gesetzliche Vorgaben gibt, wie entlang der Lieferkette – inklusive Tochterfirmen, inklusive Zulieferer – wirklich menschenrechtliche, sozialrechtliche und umweltrechtliche Standards eingehalten werden (Beifall bei der SPÖ), und weil gute Ar­beitsrechte hier gut, aber nicht ausreichend sind.

Produkte – auch gute Produkte – zu importieren und dafür Menschenrechtsverletzungen zu exportieren oder anderswo zu machen, das ist nämlich eine Vogel-Strauß-Politik, die verantwortungslos ist, und darum würde ich Sie ersuchen, diesem Antrag zuzustimmen, der in seinen Kernpunkten unter anderem will, dass es Sorgfaltspflichten für Unterneh­men gibt, aber auch Sorgfaltsprüfungspflichten, dass über die Ergebnisse der Pflichten öffentlich berichtet wird, dass es, wenn man Verstöße gegen Menschenrechte, gegen Sozialrechte, gegen Umweltrechte feststellt, auch eine Beendigung oder eine Verminde­rung dieser schädlichen Einflüsse geben muss, dass es eine interministerielle Behörde geben soll, die das verfolgt, die Unternehmen auch durchaus bei der Hand nimmt und hilft, das zu erreichen, dass es darum geht, dass es Haftungen des Unternehmens für Schäden entlang der Lieferkette inklusive Sorgfaltsprüfungen gibt, dass es aber auch Strafen und Sanktionen gibt – und gerade das vorliegende Gesetz zeigt unter anderem: Eine der möglichen Sanktionen ist auch, keine öffentlichen Aufträge mehr an ein Unter­nehmen zu geben, das Menschenrechte missachtet.

Es muss wirksame Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen geben, das heißt, sie müssen die Möglichkeit haben, hier bei Gerichten ihre verletzten Rechte einkla­gen zu können. Zuletzt fordern wir auch die Bundesregierung auf, sich einerseits auf EU-Ebene, wo Kommissar Reynders ja für mittlerweile nach dem Sommer ein Lieferketten­gesetz oder eine Richtlinie für ein Lieferkettenkonstrukt angekündigt hat, aktiv einzubrin­gen, in der Hoffnung, dass da noch etwas Gutes, eine gute Richtlinie, eine strenge Richtlinie herauskommt, und zum Zweiten auch auf UN-Ebene beim Menschenrechtsrat in Genf den sogenannten Treaty-Prozess, initiiert von Ecuador und Südafrika, zu unter­stützen, der ein internationales Recht, ein starkes Recht, ein robustes Recht für genau diese Frage von Menschenrechten entlang der kompletten Lieferkette vorsieht.

*****

Ich hoffe sehr, Sie stimmen zu. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

21.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbstständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Julia Herr,

Genossinnen und Genossen


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betreffend eines Lieferkettengesetzes für eine soziale menschenrechtskonforme und nachhaltige Produktionsweise

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (Straßenfahrzeuge-Beschaffungsgesetz) in der 115. Sit­zung des Nationalrates (XXVII. GP) (979 d.B.)

Die Bundesarbeitskammer schreibt in ihrer Stellungnahme vom 12.5.2021 zum Begut­achtungsentwurf des Straßenfahrzeuge-Beschaffungsgesetzes:

„Lieferkettenproblematik und soziale Kriterien müssen berücksichtigt werden […]

Lieferkettengesetz

Die Europäische Kommission plant für 2021 einen Legislativvorschlag zu umfassenden Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der Lieferkette. Darauf aufbauend soll im Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz eine Verstärkung der Anforderungen zur Sicherung sozialer Mindeststandards bei der Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Straßenfahrzeugen erfolgen. Aus Sicht der BAK sollte ein Verstoß gegen das zukünftige europäische Lieferkettengesetz als Ausschlusstatbestand für künf­tige Verfahren verankert werden.“

Die Herstellung von Lebensmitteln über Möbel, Autos, bis hin zu Smartphones und vielen anderen Waren erstreckt sich oft über den ganzen Planeten. Wo die einzelnen Kompo­nenten, Ressourcen und Bauteile genau herkommen, von wem und unter welchen Um­ständen diese angebaut, abgebaut oder verarbeitet wurden, ist für Konsumenten und Konsumentinnen oft nicht ersichtlich. Wie die Gewinnung von Rohstoffen, die Produktion und der Transport von Waren oder das Anbieten von Dienstleistungen abläuft, liegt in der Hand von Unternehmen und gerade im globalen Maßstab handelt es sich hierbei meist um international agierende Konzerne.

Wenn wir mit offenen Augen auf die Erde blicken, ist offenkundig, dass vieles falsch läuft. Die Klimakrise, die durch den global steigenden C02-Ausstoß angeheizt wird, ist dabei ein besonders dringliches Problem. Doch auch die lokalen und regionalen Auswirkungen unserer Produktionsweise sind verheerend: Der Raubbau an der Natur zerstört Ökosys­teme und damit die Lebensgrundlage für die lokale Bevölkerung sowie Pflanzen und Tiere. Das Abholzen der Regenwälder, das Schürfen nach seltenen Erden, das Fracking von Öl und Gas, die Überfischung der Meere, das Abpumpen des Grundwassers und das Zerstören der Böden durch endlose Monokulturen sind nur einige Punkte, wie die Gewinnung unserer Ressourcen den Planeten belasten. In der weiteren Verarbeitung der Rohstoffe zu fertigen Waren können Giftstoffe ins Grundwasser, in Flüsse und schließlich ins Meer gelangen, die Luft verpesten und Wälder durch sauren Regen zer­stören. Die dafür notwendigen Maschinen werden mit fossilen Brennstoffen betrieben, die die Konzentration an Treibhausgasen in der Atmosphäre immer weiter ansteigen lassen.

Die gesundheitlichen Schäden für die lokale Bevölkerung sind gravierend und der Anbau von Lebensmitteln für den eigenen Bedarf manchmal nicht mehr möglich. Dadurch wird die indigene und lokale Bevölkerung von jenem Land vertrieben, auf dem ihre Vorfahren seit Jahrhunderten leben. Manchmal erfolgt diese Vertreibung auch durch rohe Gewalt, Verfolgung und rücksichtslosen Landraub. Die Arbeitenden selbst leiden unter Ausbeu­tung und miserablen Lebensumständen, mangelnden Sicherheitsvorkehrungen und viel zu geringem Lohn. Der Zusammenschluss von Menschen, beispielsweise zu Gewerk­schaften und Betriebsräten, um gemeinsam Widerstand gegen diese Umstände zu or­ganisieren, ist in vielen Ländern noch immer verboten oder wird durch die Unternehmen unterbunden. Die Liste der Grausamkeiten, die jeden Augenblick gegen die Menschen und die Natur auf dieser Erde verübt werden, ist lang und kann hier nicht annähernd


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umfassend aufgeschlüsselt werden. Doch es muss allen klar sein, dass wir so nicht länger weiter machen können, wenn wir Menschenrechte ernst nehmen und künftigen Generationen einen lebenswerten Planeten überlassen wollen.

Der Anspruch dies zu verändern wurde schon an vielen Stellen betont und niederge­schrieben. Das Pariser Klimaschutzabkommen und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sind nur zwei Beispiele dafür. Bei letzterem sind an dieser Stelle insbesondere SOG 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" und SOG 12 "Nachhaltige Produktions- und Konsummuster" hervorzuheben und auch die UN Guiding Principles adressieren im speziellen Unternehmensverantwortung und Menschenrechte.

Viele Konzerne und Unternehmen haben Absichtserklärungen unterschrieben und selbst Zertifikate für vermeintlich faire und nachhaltige Produktion entwickelt, die sich in ihrer Qualität extrem von ernst zu nehmenden und unabhängigen Gütesiegeln (wie im Bereich des Fairen Handels zum Beispiel FAIRTRADE) unterscheiden. In den letzten 10 Jahren sind beispielsweise 50 Millionen Hektar an Wald gerodet worden -und das obwohl 2010 über 400 Konzerne versprochen haben bis 2020 entwaldungsfreie Lieferketten sicherzu­stellen. Diese Zertifizierungssysteme haben oft nur minimale Standards und untergraben damit andere strenge Umwelt-und Sozialstandards. Sie scheitern oft an einer 100-pro­zentigen Rückverfolgbarkeit, Transparenz und an einem unabhängigen Kontrollsystem.

Auch auf gesetzlicher Ebene bleibt die notwendige Veränderung aus, wenn dabei nicht die ganze Lieferkette in den Blick genommen wird. So ist zwar das Pestizid Paraquat in der EU seit 2007 verboten, doch wird es auf Palmölplantagen in anderen Teilen der Welt weiterhin angewendet und Palmöl findet sich in 50 % der Lebensmitteln in Supermärk­ten!

Massive menschen- und umweltrechtliche Herausforderungen birgt dabei auch die Um­stellung auf nachhaltige Technologien im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und E-Mobilität. Dabei sind insbesondere der Abbau von Kobalt, Lithium und seltenen Erden zu nennen.

Diese Beispiele zeigen, dass die bisher gesteckten Ziele und erklärten Absichten nicht ausreichen. Weder sind Staaten ihrer Verantwortung nachgekommen, entsprechende Gesetze zu erlassen, noch haben Unternehmen ihre Möglichkeit genutzt, die Produk­tionsweise fundamental zum Besseren zu verändern. Wenn tatsächlich Menschen, Kli­ma und Umwelt geschützt werden sollen, braucht es daher einen Ansatz, der dort greift, wo die Probleme liegen: Nicht im Supermarktregal, wo die Produktion längst abgeschlos­sen ist, sondern vom Beginn der Ressourcengewinnung entlang der gesamten Lieferket­te bis hin zum Vertrieb der fertigen Waren, deren Nutzung, Wiederverwendung, Re­cycling und letztendlich ihrer Entsorgung. Wir brauchen Gesetze, die wirken und dazu müssen die global agierenden Unternehmen in Österreich in die Pflicht genommen wer­den, sodass diese ihre gesamten Lieferketten menschenrechts-und umweltschutzkon­form umgestalten.

Dafür eignet sich ein Lieferkettengesetz, ähnlich wie es in Deutschland gerade im Wer­den ist, vom Europäischen Parlament oftmals gefordert wird, in der Europäischen Union für den Holzhandel bereits umgesetzt ist und in Frankreich in Form eines Sorgfaltspflich­tengesetzes, das Menschen das Recht gibt Unternehmen aufgrund mangelnder Sorgfalt zu verklagen, besteht. Seitens der EU-Kommission hat der Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit Didier Reynders für 2021 einen Vorschlag für eine EU-Rechtsvor­schrift zu verbindlichen unternehmerischen Sorgfaltspflichten angekündigt und in der Schweiz sprachen sich 50,7 % der Stimmberechtigten für die Anliegen der Konzernver­antwortungsinitiative aus.

Wenn wir auf Österreich blicken, muss ein solches Lieferkettengesetz folgende Punkte beinhalten:


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1.          Sorgfaltsprüfungspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, entlang ihrer Lieferket­              ten eine regelmäßige Prüfung vorzunehmen, wo sich Risiken in Hinsicht auf Men­              schen-, Arbeits-und Umweltrechte finden könnten.

2.          Sorgfaltspflicht: Unternehmen werden verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen für Men­              schenrechte und Umwelt durchzuführen, indem sie Risiken beseitigen bzw. in rele­              vanten Ausmaß minimieren.

3.          Geltungsbereich der Sorgfalts-und der Sorgfaltsprüfungspflicht: Beide müssen für               alle Unternehmen gelten, die in Österreich Produkte in Verkehr bringen oder               Dienstleistungen anbieten und einen noch zu definierenden jährlichen Mindest­              umsatz erreichen. Sämtliche international anerkannte Menschen-und Arbeits­              rechte sowie Umwelt-und Klimastandards sind zu beachten. Als Grundlage kön­              nen dabei unter anderem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrech­              te sowie die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen und die sektorspe­              zifischen Guidelines des OECD herangezogen werden, diese müssen entspre­              chend adaptiert und in robustes Recht gegossen werden.

4.          Reichweite der Sorgfalts-und der Sorgfaltsprüfungspflicht: Sie umfassen die ge­              samte Lieferkette (das eigene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Subauftrag­              nehmer und Zulieferbetriebe) und gelten sektorenübergreifend.

5.          Folgende rechtsverbindliche Schritte, die Unternehmen im Zuge ihrer Sorgfalts-              und Sorgfaltsprüfungspflicht jährlich und vor jeder neuen internationalen wirt­              schaftlichen Tätigkeit müssen durchgeführt werden:

a.          Risikoanalyse: Ermittlung und Bewertung von Risiken (potenziell) nachteiliger Aus­              wirkungen der Unternehmensaktivität auf Menschenrechte und Umwelt. Explizit               genannt seien hier Umweltschäden, Gefährdung des Klimas, Kinderarbeit, Zwangs­              arbeit, Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen und Missachten von Arbeits- und Men­              schenrechten. Das Ausmaß der Sorgfaltsprüfung wächst mit dem in der Risiko­              analyse ermittelten Risiko und der Größe des Unternehmens.

b.          Folgemaßnahmen: Nachteilige Auswirkungen müssen durch das Unternehmen               beendet oder verhindert werden.

c.          Wirksamkeitsüberprüfung: Überprüfung der gesetzten Maßnahmen auf Erfolg und               bei Bedarf setzen weiterer Maßnahmen.

d.          Konsultation: Lokale Bewohnerinnen und Bäuerinnen sowie unabhängige lnter­              essensträgerlnnen, wie im Unternehmen vertretene Gewerkschaftsorganisatio­              nen, überbetriebliche Gewerkschaftsorganisationen, gewerkschaftsähnliche Or­              ganisationen (im Fall von Verboten und Unterdrückung oder staatsgesteuerter               Strukturen), Betriebsratskörperschaften, unabhängige Menschenrechts-und Um­              weltschutzorganisationen, die durch die Tätigkeit des Unternehmens betroffen               sind, müssen im Sorgfaltsprüfungspflichten-Prozess eingebunden werden, um               ihre Perspektiven einbringen zu können. Diese Konsultationen müssen frei, vor­              ab und auf Basis richtiger, nachvollziehbarer und vollständiger Information durch­              geführt werden.

e.          Veröffentlichung: Die Ergebnisse der Punkte 5.a-5.d sind in ihrem vollen Umfang               mindestens einmal pro Jahr zu veröffentlichen und an eine dafür zuständige Be­              hörde zu übermitteln. Diese Behörde hat einen öffentlich einsehbaren und leicht               zugänglichen Register anzulegen, wo Berichte gesammelt und abgerufen wer­              den können.

f.            Frühwarnsystem: Unternehmen haben ein, ihrer Unternehmensgröße entspre­              chendes, Frühwarnsystem einzurichten, über das Arbeiterinnen, weitere betroffe­              ne Einzelpersonen aber auch Organisationen wie Kommunen, im Unternehmen


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              vertretene Gewerkschaftsorganisationen, überbetriebliche Gewerkschaftsorgani­              sationen, gewerkschaftsähnliche Organisationen (im Fall von Verboten und Un­              terdrückung oder staatsgesteuerten Strukturen), Betriebsratskörperschaften, Men­              schenrechts-und Umweltschutzorganisationen auf Wunsch anonym direkt Schä­              den an Umwelt, Klima und Menschen melden können. Eingegangene Meldungen               müssen vom Unternehmen im Zuge von Risikoanalyse, Folgemaßnahmen und               W irksamkeitsüberprüfung beachtet und im jährlichen Bericht veröffentlicht wer­              den.

g.          Definierte Vorgehensweise: Unternehmen müssen im Vorfeld definieren, wie mit               Verstößen bzw. Beschwerden umgegangen wird.

6.          Klare Kriterien und Leitlinien für die unter Punkt 5 genannten Schritte der Sorg­              faltsprüfung: Darüber hinaus sind Vorlagen und Ausfüllhilfen für den jährlichen               Bericht anzulegen und bereitzustellen, um Prozesse zu vereinheitlichen und Be­              trieben unverhältnismäßige Arbeit zu ersparen. Weiters sind Informationsblätter               für Einzelpersonen und lnteressensträgerlnnen, die Rechtsmittel einlegen wollen,               zu veröffentlichen. Diese Informationsblätter sind in allen Sprachen zu verfassen,               die in jenen Ländern als Amtssprache(n) gelten, die durch in Österreich aktive Un­              ternehmen betroffen sind.

7.          Überprüfung: Eine dazu zu schaffende interministerielle Behörde mit zivilgesell­              schaftlichem Beirat kontrolliert Unternehmen regelmäßig auf Einhaltung ihrer Sorg­              faltspflicht und Sorgfaltsprüfungspflicht. Dabei kann sie Unternehmen dazu auf­              fordern, sich zu ihrer Sorgfaltsprüfung zu erklären und der Behörde müssen alle               Befugnisse eingeräumt werden, um eine umfassende Kontrolle durchführen zu               können. Die dafür zuständige Behörde ist im Gesetz festzulegen und mit - für ihre               umfassenden Aufgaben ausreichenden - Mitteln auszustatten.

8.          Erbringen von Beweisen: Unternehmen müssen auf Verlangen beweisen, dass               sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

9.          Strafrechtliche Folgen bei Verstoß gegen die Sorgfaltsprüfungspflicht: Es sind ver­              hältnismäßige, wirksame und abschreckende Strafen und Sanktionen bei Verlet­              zung der Sorgfaltsprüfungspflicht einzuführen, die unabhängig von Verstößen ge­              gen die Sorgfaltspflicht sind. Diese können von Geldbußen bis hin zum Aus­              schluss von öffentlichen Beschaffungsverfahren reichen.

10.        Reichweite der Haftung bei Schäden entlang der Lieferkette: Unternehmen müs­              sen für Schäden haften. Dies gilt sowohl für Schäden, die durch eigene Unterneh­              mensaktivitäten verursacht werden als auch für Schäden in der Sphäre von Toch­              terunternehmen sowie von Unternehmen, zu denen eine Geschäftsbeziehung               besteht. In letzterem Fall vorausgesetzt, es besteht ein direkter Zusammenhang               zu Produkten, Dienstleistungen oder Tätigkeiten des eigenen Unternehmens.

11.        Zivilrechtliche Klagen und wirksame Abhilfe für Betroffene: Betroffene von Men­              schenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Zusammenhang mit Unterneh­              mensaktivitäten müssen Zugang zu wirksamer Abhilfe erhalten. Strafen, die an               die öffentliche Hand gehen, sind keine Abhilfe für Betroffene. Verjährungsfristen               sind großzügig anzusetzen, um von Menschenrechtsverletzungen Betroffenen               keine Erschwernisse in den Weg zu legen und gerade internationale und langjäh­              rige Probleme anzusprechen. Dazμ ist folgendes sicherzustellen:

a.          Das Recht für alle von der wirtschaftlichen Aktivität eines Unternehmens Betroffe­              nen, egal ob es sich dabei um (ehemals) Arbeitende, weitere Einzelpersonen               oder Organisationen wie beispielsweise Kommunen, im Unternehmen vertretene               Gewerkschaftsorganisationen, überbetriebliche Gewerkschaftsorganisationen, ge­              werkschaftsähnliche Organisationen (im Fall von Verboten und Unterdrückung


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              oder staatsgesteuerten Strukturen), Betriebsratskörperschaften, Menschenrechts-              und Umweltschutzorganisationen handelt, dieses Unternehmen, sofern es dem ös­              terreichischen Lieferkettengesetz unterliegt, vor österreichischen Gerichten zu               klagen.

b.          Dafür ist ein garantierter Zugang zu österreichischen Gerichten zu ermöglichen.               Betroffene müssen befähigt werden, ihre Rechte wahrnehmen zu können. Dazu               muss der österreichische Staat Verfahrenshilfe in Form finanzieller Unterstützung               für alle Betroffenen leisten, die Rechtsmittel einlegen wollen. Diese Unterstüt­              zung umfasst unter anderem Kosten für Anwälte, Beweismittelerbringung, notwen­              dige An-und Abreise nach Österreich sowie Aufenthalte in Österreich, (Rechts)gut­              achten und Dolmetscherlnnen.

c.          Unternehmen müssen verpflichtet sein, im Zuge der Konsultation alle betroffenen               lnteressensträgerlnnen darüber zu informieren, dass die Möglichkeit der zivil­              rechtlichen Klage besteht, welche Unterstützungen es dafür gibt und wo und wie               diese erfolgen kann.

d.          Strafrechtliche Folgen bei Verstoß gegen die menschen-und umweltrechtliche               Sorgfaltspflichten: Es sind verhältnismäßige, wirksame und abschreckende Stra­              fen und Sanktionen bei Verletzung der menschenrechtlichen und umweltbezo­              genen Sorgfaltspflichten einzuführen. Diese können von Geldbußen über die Be­              schlagnahmung von Rohstoffen und Produkten, den Ausschluss von öffentlichen               Beschaffungsverfahren bis hin zu zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Folgen               bei schweren Vergehen reichen. Zu Sanktionen muss auch geklärt werden, ob               das Verbot des lnverkehrbringens von Waren und das Anbieten von Dienstleis­              tungen durch Unternehmen, welche ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, als               Rechtsfolge etabliert werden kann.

Die Antragsteller und Antragstellerinnen sind sich bewusst, dass ein solches Lieferket­tengesetz zwar einen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand für Behörden und Unternehmen bedeutet, aber die Kosten für Menschenrechtsverletzungen und Umwelt­zerstörung wesentlich höher liegen. Ein solches Lieferkettengesetz beendet auch Wett­bewerbsnachteile für Unternehmen, die bereits heute ihrer menschenrechtliche und um­weltbezogene Sorgfaltspflicht nachkommen.

Durch die zu Anfangs liegende menschenrechtliche und umweltbezogenen Sorgfaltsprü­fung inkl. Risikoanalyse und das Bereitstellen von klaren Kriterien und Leitlinien, Vor­lagen und Ausfüllhilfen soll die notwendige Arbeit minimiert und standardisiert werden und so zu keinem Übermaß an zusätzlichem Aufwand beitragen, sondern der Mehrzahl verantwortungsvoller Unternehmen auch zu Rechtssicherheit verhelfen.

Darüber hinaus sind die Antragsteller und Antragstellerinnen davon überzeugt, dass die aktuelle Lage in Sachen Klima-und Umweltschutz und dem Schutz der Arbeits-und Men­schenrechte weitreichende Maßnahmen erforderlich macht, wie sie ein Lieferkettenge­setz mit sich bringt. Tagtäglich werden Menschen von ihrem Land vertrieben und ihrer Lebensgrundlage beraubt, die Gesundheit von Arbeitenden gefährdet und Menschen beim Versuch sich gegen all das zu wehren, unterdrückt. Die Zerstörung unserer Umwelt schreitet voran, Tier-und Pflanzenarten verschwinden für immer von diesem Planeten und Treibhausgase werden in die Atmosphäre ausgestoßen.

Bei der Verletzung der Menschenrechte geht es um das Leben von Millionen Menschen, beim Umweltschutz um den unwiederbringlichen Verlust von natürlichen Lebensräumen, Ökosystemen und Arten und beim Klimaschutz steht die Zukunft der Menschheit und des Planeten, so wie wir ihn kennen, auf dem Spiel. Keiner dieser Bereiche lässt zu, noch länger zu warten. Sie alle erfordern ein ras.ches und entschiedenes Handeln.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert,

•             dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte enthält

1.          Verpflichtung von Unternehmen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen               Sorgfaltspflichten, für die klare Kriterien und Leitlinien zu entwickeln sind. Der               Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf alle Unternehmen, die in Österreich Pro­              dukte in Verkehr bringen oder Dienstleistungen anbieten und einen noch zu defi­              nierenden Mindestumsatz übersteigen. Sämtliche international anerkannten Men­              schen-und Arbeitsrechte sowie Umwelt-und Klimastandards sind zu achten.

2.          Verpflichtung von Unternehmen mindestens einmal jährlich und vor jeder neuen               internationalen wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Sorgfaltsprüfungspflicht nachzu­              kommen, die die Punkte Risikoanalyse, Folgemaßnahmen zur Beendigung und               Verhinderung von nachteiligen Auswirkungen, eine Wirksamkeitsüberprüfung ge­              troffener Maßnahmen, die Konsultation aller betroffenen lnteressensträgerlnnen,               die jährliche Veröffentlichung, das Einrichten eines unternehmensintemen Früh­              warnsystems sowie ein vorab definiertes Vorgehen bei Verstößen und Beschwer­              den inkludiert.

3.          Die Schaffung einer zuständigen interministeriellen Behörde mit zivilgesellschaft­              lichem Beirat, die die Einhaltung der Sorgfaltspflicht und Sorgfaltsprüfungspflicht               überprüft und gegebenenfalls Strafen oder Sanktionen verhängen kann. Diese               Behörde ist mit - für ihre Aufgabe ausreichenden - Mitteln auszustatten.

4.          Verpflichtung von Unternehmen, Beweise vorzulegen, die das Erbringen ihrer               Sorgfaltspflicht nachweisen.

5.          Die Haftungen des Unternehmens für Schäden entlang der Lieferkette, von der               das Unternehmen auch bei durchgeführter Sorgfaltsprüfungspflicht nicht entbun­              den wird.

6.          Die Einführung von verhältnismäßigen, wirksamen und abschreckenden Strafen               und Sanktionen sowohl bei Verstößen gegen die Sorgfaltsprüfungspflicht als               auch die Sorgfaltspflicht, die neben Geldstrafen auch den Ausschluss aus öffent­              lichen Beschaffungsverfahren, das Verbot des lnverkehrbringens von Waren               oder Anbieten von Dienstleistungen inkludieren.

7.          Wirksame Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umwelt­              schäden im Zuge von unternehmerischer Tätigkeit.

8.          Recht für alle Betroffenen vor österreichischen Gerichten Unternehmen zu kla­              gen. Dazu ist der Zugang zu österreichischen Gerichten zu garantieren und alle               Betroffenen durch finanzielle Unterstützung (Verfahrenshilfe) seitens des öster­              reichischen Staates zu befähigen, dieses Recht auch wahrnehmen zu können.

•             Darüber hinaus wird die gesamte Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-              Ebene für EU-Rechtsvorschriften, wie von Kommissar Reynders angekündigt,               einzusetzen und entsprechende Initiativen, beispielsweise des EU-Parlaments,               aktiv zu unterstützen. Explizit gilt dies für die Legislative Entschließung des Euro­              päischen Parlaments vom 22. Oktober 2020 mit Empfehlungen an die Kom­              mission für einen EU-Rechtsrahmen zur Eindämmung und Umkehrung der von               der EU verursachten weltweiten Entwaldung (2020/2006(1NL))

•             Auf Ebene der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung aufgefordert aktiv               das UN-Treaty on transnational corporations and other business enterprises with


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              respect to human rights gemeinsam mit allen betroffenen Ministerien und der               Zivilgesellschaft zu unterstützen und sich substantiell an den Verhandlungen               beim Menschenrechtsrat in Genf zu beteiligen."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist entsprechend ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Zadić. – Frau Minister, Sie haben das Wort.


21.50.25

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir müssen den Kampf gegen die Klimakrise ent­schlossen führen und CO2-Emissionen nachhaltig reduzieren. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Klimakrise, denn auch die öffentliche Hand muss ihren Beitrag dazu leisten, und dieses Gesetz verpflichtet uns auch dazu.

Konkret – es wurde schon angesprochen – geht es um saubere Straßenfahrzeuge und den öffentlichen Verkehr. Über den Verkehrsbereich haben wir bekanntlich einen der stärksten Hebel, um CO2-Emissionen zu reduzieren, denn insbesondere im Verkehr sind die Emissionen in den vergangenen Jahren stark angestiegen, anstatt eben deutlich zu sinken. Das muss sich ändern, und das wird sich ändern. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt, denn dieses Gesetz bietet auch die Möglichkeit, dass wirtschaftliche Entwicklun­gen und technologische Innovationen angekurbelt werden. Ja, Österreich und die öffent­liche Hand müssen eine Vorreiterrolle übernehmen. Gemeinsam steigen wir als öffentli­che Hand, steigt Österreich auf saubere, klimafreundliche Mobilität um. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich noch etwas zum Lieferkettengesetz sagen: Ja, das ist mir auch ein besonders wichtiges Anliegen. Wir arbeiten auch schon sehr intensiv daran. Sie wissen, die Europäische Kommission wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres, im Frühjahr, eine Richtlinie erarbeitet haben. Ich habe jetzt schon einige NGOs in diesem Bereich getroffen. Mir ist es einfach wichtig, dass in diesem Bereich etwas weitergeht, und wir als Ministerium sind jedenfalls dran. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Zopf. – Bitte.


21.52.28

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen, und liebe Besucher auf der Galerie! „Was wir heute tun, entschei­det darüber, wie die Welt morgen aussieht“, sagte einst Marie von Ebner-Eschenbach.

Auch zu dieser späten Stunde behandeln wir hier im Nationalrat noch wichtige Punkte. Einer davon ist die Förderung der klimaneutralen Fahrzeuge für die Kommunen. Es ist ein kleiner, aber sehr wichtiger Schritt, wie die Ministerin schon erwähnt hat. Dazu fol­gendes Beispiel: Vor 25 Jahren hat Umweltschutz noch anders ausgeschaut. Damals waren Umweltsünder jene, die ihren Müll oft einfach irgendwo im Wald oder in Gräben entsorgt haben – nicht nur Hausmüll, sondern auch Autos, Fässer, große Metallteile, alles Mögliche.

Das war unter anderem ein Grund, warum man am Gemeindeamt in meiner Heimatge­meinde Altmünster ein Umweltreferat ins Leben gerufen hat. Die Aufgabe des Umwelt­beraters war, ein Altstoffsammelzentrum aufzubauen und zu organisieren, damit Müll ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. Damals wurde von der Marktgemeinde


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 320

Altmünster auch ein Lkw angeschafft, der diesen im Wald deponierten Unrat zur Ent­sorgung abgeholt hat. Auf den Lkw hat man geschrieben: Unterwegs für unsere Um­welt. – Er ist noch immer unterwegs für unsere Umwelt in Altmünster. Wenn man jedoch hinter diesem Lastwagen nachfährt, wenn er Geschwindigkeit aufnimmt, wird die Sicht ziemlich dunkel.

Umweltschutz hat noch mehr an Bedeutung zugenommen, denn nicht nur Wald und Wiese sollen sauber sein, sondern auch unsere Luft. Darum sollen genau solche Gerät­schaften getauscht werden. Der finanzielle Aufwand zur Anschaffung von neuen Gerä­ten für die Gemeinden zur Erhaltung der Infrastruktur ist enorm. Mit dem Beschluss des neuen Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes nehmen wir öffentliche Institutionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in die Pflicht, ihrer Vorbildfunktion nachzukom­men. Wir setzen mit finanzieller Unterstützung Anreize für unsere Kommunen, neue Fahrzeuge anzuschaffen oder Fahrzeuge wie zum Beispiel den Lkw in meiner Heimatge­meinde, der ja schon in die Jahre gekommen ist, auszutauschen. (Beifall bei Abgeordne­ten von ÖVP und Grünen.)

Unterwegs für unsere Umwelt ist wohl bei diesem Gerät mehr als unpassend. Wir als Regierung setzen klare Akzente und machen damit Klimapolitik. Kollege Angerer, zu Ihrer Information: Wir setzen damit eine EU-Richtlinie um, und es können auch wasser­stoffbetriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Beschluss, der einen Beitrag zu einer klimaneutralen Zukunft in Österreich leistet, war mit Sicherheit nicht der letzte.

Abschließend nehme ich dies zum Anlass, mich bei allen Bediensteten zu bedanken, die tagtäglich unterwegs sind und unsere Umwelt sauber halten, denn wer die Menschheit von dem Dreck befreit, dem gebührt die größte Ehrsamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

21.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte sehr.


21.56.31

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bun­desministerin! Ich möchte mich noch zu dem von Kollegin Penny Bayr, die gerade ins Gespräch vertieft ist (Abg. Bayr steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesmi­nisterin Zadić), eingebrachten Antrag äußern, der sehr umfassend und sehr gut in der Aufbereitung ist und zeigt, worum es bei dem Thema Lieferkettengesetz tatsächlich geht und warum es das braucht.

Die öffentliche Hand hat da sicher eine besondere Verantwortung, aber es geht auch darum, die Unternehmen entsprechend ins Boot zu holen und auch an ihre Verantwor­tung zu erinnern. Daher unterstützen wir den Antrag inhaltlich – er ist sehr umfangreich, das zeigt auch, wie komplex das Thema ist.

Die Frau Bundesministerin hat schon gesagt, dass es erste Gespräche dazu gibt. Wir haben im Justizausschuss schon einmal vereinbart, den Entwurf der Kommission abzu­warten, und sind daher heute noch nicht bereit, diesem Antrag hier zuzustimmen. Es ist verfrüht, und bei dieser Komplexität ist in der Kürze der Zeit auch nicht zu überprüfen, welche Punkte davon einfach übernommen werden können, denn es ist nicht - - (Abg. Loacker: So geht es uns immer mit euren kurzfristigen Abänderungen!) – Ja, wir wären gerne schon einen Schritt weiter, aber inhaltlich unterstützen wir den Antrag, und ich bin froh, dass er hier heute thematisiert wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 321

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann verlegen wir die Abstimmung wie vereinbart an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.

21.58.1029. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (949 d.B.): Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherver­trägen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsu­mentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungs­gesetz – GRUG) (980 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 29. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.58.38

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungs­punkt geht es um die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien: der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Warenkaufrichtlinie. Beide werden jetzt in einem neuen Gesetz, im Verbraucher­gewährleistungsgesetz, und im Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz neu defi­niert und umgesetzt.

Eigentlich wäre es eine riesige Chance, mit dieser Umsetzung oder mit diesem Umset­zungsgesetz neue Regelungen im Verbraucherrecht zu schaffen. Nur kann ich Ihnen, Frau Bundesministerin, in diesem Fall leider nicht Mut zugestehen. Ich bin überzeugt davon, dass diesmal viel mehr möglich gewesen wäre und Sie eigentlich nur – vielleicht auch aufgrund der möglichen baldigen Sanktionen wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinien – eine rasche, pflichtgemäße Erledigung erfüllt haben. Es fehlt aber inhaltlich sehr viel. Das sage nicht nur ich, sondern das sagen alle Verbraucherorganisationen. Es geht konkret darum, dass Sie in diesem Fall wirklich verabsäumt haben, wesentliche Gewährleistungsregelungen umzusetzen.

Derzeit sind bei wichtigen Verbraucherorganisationen wie dem VKI ein Drittel aller Be­schwerdefälle Gewährleistungsfälle. Bei der Arbeiterkammer sind es rund 40 000 Fälle pro Jahr, in denen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich der Gewährleistungsansprüche vorliegen. Diese Ansprüche hätten eine Rechtfertigung gehabt, zu sagen: Man regelt das. Da geht es konkret um eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist hinsichtlich der Haltbarkeit entsprechender Elektrogeräte oder Produkte und Waren. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Wir haben da zwei Jahre drin, wir haben nichts Näheres geregelt, es wäre aber möglich gewesen, auf fünf Jahre zu gehen, wie es viele andere europäische Staaten gemacht haben. Wir haben es nicht gemacht, wir haben wieder etwas verabsäumt und sind bei dem geblieben, was wir bis­her gehabt haben – beim Mindestmaß.

Wir haben es auch verabsäumt, die Möglichkeit zu schaffen, dass wir direkt den Impor­teur oder auch den Hersteller klagen können. Andere Staaten, Norwegen, Island und so weiter, haben die Möglichkeit, wir haben es nicht gemacht. Jetzt frage ich mich: Warum haben Sie das nicht gemacht? Sie haben es im Gesetz, in den Erläuterungen dazu, so argumentiert, dass während der Covid-Pandemie die Wirtschaft darunter leidet und jetzt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 322

eine Erschwernis gegeben wäre. Deshalb haben Sie auch gesagt: Wir verzichten darauf, dass wir eine verbraucherfreundlichere Regelung schaffen.

Es sind Mindestmaßstäbe, es sind keine notwendigen Vorkehrungen, die Sie getroffen haben, und wir bleiben eigentlich bei dem, was wir hatten. Ich behaupte, das ist kein großer Wurf, wenn es um Konsumentenschutzrecht geht, das ist aber auch kein großer Wurf, wenn es um Klimaschutz geht, denn eigentlich hätten Sie das Regierungspro­gramm umsetzen müssen. In Ihrem Regierungsprogramm steht, dass die Förderung der Maßnahmen für Nachhaltigkeit der Produkte und Maßnahmen gegen die geplante Obso­leszenz zu erfüllen sind, und eigentlich torpedieren Sie ihr eigenes Regierungspro­gramm, indem Sie das in diesem Fall nicht umsetzen.

Sehr geschätzte Frau Bundesministerin, Ihr Mut in anderen Bereichen ist bekannt, in diesem Bereich vermisse ich diesen Mut und die Klarheit, und deshalb sagen wir Nein zu diesem Gesetz. Es ist nicht verbraucherfreundlich und es ist auch nicht klimafreund­lich, weil die Müllberge und der Elektroschrott weiterhin übrig bleiben werden. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

22.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.


22.02.21

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Umweltschutz, beim Klimaschutz, beim Elektroschrott ist es die Macht der kleinen Schritte, und wenn wir heute hier dieses Gewährleistungsrecht umsetzen, dann machen wir eines: Sie alle hier können gerade, wenn Sie wollen – Sie sollten es nicht tun –, das Fußballmatch streamen. Sie alle haben Endempfangsgeräte, Smartphones, Tablets, Laptops, und damit bekommen Sie digitale Inhalte und Sie kaufen diese digitalen Inhalte. Was in diesem Gesetz jetzt drinnen ist – und das ist sehr gut so –, ist: Wenn Sie ein Update der Software brauchen, wenn das Streamen nicht funktioniert, dann können Sie zum Unternehmen gehen und sagen: Ich will ein Update haben, ich will, dass mein Gerät funktioniert!, und das können Sie zumin­dest für zwei Jahre verlangen.

Das ist zum Beispiel bei einem Smartphone so. Sie kaufen sich ein Smartphone und normalerweise, wenn es Probleme gibt, gibt es die Probleme innerhalb des ersten hal­ben Jahres. Wir ändern jetzt die Beweislastumkehr, das heißt, wenn die Beweise so sind, dass der Unternehmer sie klarstellen muss, wird es für den Verbraucher einfacher, und wenn die Gewährleistungsfrist so ist, dass die Beweislastumkehr von einem halben Jahr auf ein Jahr verlängert wird, dann ist das ein großer Wurf. Hinsichtlich des Elektro­schrotts bedeutet das, wir schmeißen viel weniger Handys weg. Und wie machen wir das jetzt, dass wir uns darüber freuen können? – Diese Gewährleistung ist gut für den Klimaschutz und wird dazu führen, dass wir weniger Handys wegschmeißen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist natürlich nicht leicht, um 22 Uhr über ein Gesetz zu sprechen, das Verbrauche­rinnen und Verbrauchern viel bringt. Diese Richtlinie nicht umzusetzen ist das Schlech­teste – und zu sagen: Ich weiß es besser und ich kann es besser. Wir haben hier eine EU-Richtlinie, die die Gewährleistung verbessert, die dazu führt, dass man zum Beispiel nach der Gewährleistungsfrist noch drei Monate Zeit hat, etwas geltend zu machen, und das ist gut, wenn man mit dem Unternehmer nicht sofort Kontakt herstellen kann.

Ihr habt es vielleicht in Pandemiezeiten gemerkt, man erreicht die Unternehmer nicht so schnell. Man hat eine Waschmaschine, man hat ein Smartphone oder man hat einen Trockner, und jetzt hat man die Möglichkeit, Mängel länger geltend zu machen, und des­wegen ist dieses Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz ein gutes Gesetz im Sin­ne des Klimaschutzes. Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.05



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 323

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.


22.05.26

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir reden jetzt – wie wir schon gehört haben – zu EU-Richtlinien, die man umsetzt. Das Wort minimalistisch ist auch gefallen – ja, das kann man so sagen. Es ist aus unserer Sicht, und darum werden wir diesem Gesetz auch die Zustimmung verwehren, kein Konsumen­tenschutzgesetz, sondern ein Wirtschaftsschutzgesetz. Es wurde minimalistisch umge­setzt, sodass man gerade die EU-Richtlinien erfüllt, aber von Konsumentenschutz ist da keine Spur. Man hätte sich da viel mehr erwartet.

Wissen Sie, Frau Bundesministerin – oder in Richtung der ÖVP –, was ich auch nicht verstehe: Warum macht man bei so einem wichtigen Gesetz, nämlich einem für alle wichtigen Gesetz – wir haben ja gerade von Kollegen Drobits gehört, was da an Be­schwerden beim Verein für Konsumentenschutz und bei der Bundesarbeiterkammer jährlich eingehen –, im Ausschuss kein Hearing? Man hätte die Möglichkeit gehabt! Wa­rum macht man kein Expertenhearing, sondern setzt einfach um? – Ich kann Ihnen sa­gen, warum man kein Hearing gemacht hat: Die Experten hätten Ihnen etwas ganz an­deres gesagt, und das wollte man vermeiden, man wollte dieses Minigesetz und so die EU-Richtlinien durchpeitschen.

Kollegin Fischer, ich schätze Sie, ja, aber zu dem, was Sie zum Klimaschutz und so weiter gesagt haben, muss ich sagen: Diese Verlängerung der Gewährleistung gab es bis dato auch schon. Das haben sehr, sehr viele Elektrogroßhändler angeboten, dass man sich zusätzlich Garantiezeit oder eine Garantieverlängerung und, und, und kaufen konnte, und das haben sehr viele Konsumenten gemacht.

Das ist aus unserer Sicht alles kein großer Wurf. Ein großer Wurf wäre es gewesen, wenn die Konsumenten viel, viel mehr dagegen vorgehen könnten, aber das wollten halt die Wirtschaft und die ÖVP nicht, und es war so, so ehrlich muss man sein, dass die Grünen bei diesem Gesetz halt wieder einmal das billige Beiwagerl waren und die ÖVP natürlich die Wirtschaft geschützt hat. Man hat minimalst umgesetzt, man hätte mehr daraus machen können. Die EU-Richtlinien in allen Ehren, aber man hätte aus diesem Gesetz mehr machen können.

Unverständlich ist für uns auch, warum man da kein Expertenhearing macht. Hat man Angst vor den Experten, oder hat man sich einfach erwartet, dass die Experten ein ganz anderes Bild zeichnen als das, das Kollegin Fischer vorhin gezeichnet hat oder das nach mir Kollegin Steinacker hier zeichnen wird?

Ich glaube, da wäre vieles möglich gewesen, da hätte man vieles machen können. Man wollte es nicht, man wollte auch keine Experten im Ausschuss haben, und da ist wirklich viel, viel zerbrochen. Ich verstehe ehrlich gesagt die NEOS nicht, dass sie hier ihre Zu­stimmung zu diesem minimalistischen Gesetz geben. Ich glaube, da hätte man im Sinne der Konsumenten – und das sind wir alle! – viel, viel mehr erreichen können und viel, viel mehr mit Herzblut reingehen müssen. Das wären wir der Bevölkerung schuldig ge­wesen. In diesem Sinne tut es uns leid, aber wir werden diesem Gesetz keine Zustim­mung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte sehr.


22.09.01

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, wir


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 324

setzen die EU-Richtlinien um, und ich darf Kollegen Lausch als Allererstes einmal mitge­ben: Lieber Kollege Lausch, auch eine ausreichende Begutachtung ist ein Expertenhea­ring, nur in schriftlicher Form. (Abg. Lausch: Ah!) Nimm das bitte zur Kenntnis. Du weißt, wie viele Stellungnahmen es zu diesem Gesetz gegeben hat, die ausreichend und auch - - (Abg. Lausch: Die waren negativ! Die waren negativ!) – Wie immer du die wer­test, ich fand, dass da viele gute Anregungen drinnen waren, mit denen wir auch eine gute Regierungsvorlage geschaffen haben, und zwar eine Regierungsvorlage, die hilft und zusätzliche Rechte für die Verbraucher in Österreich bringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und noch etwas, Kollege Lausch, sei dir ins Stammbuch geschrieben: Ein Unternehmer, ein Händler ist auf der einen Seite derjenige, der gewährleisten muss, auf der anderen Seite ist er aber auch Verbraucher und Konsument, und für ihn gelten die gleichen Rege­lungen wie für jeden in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen. Abg. Lausch: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)

Die Umsetzung dieser Richtlinien stärkt das Gewährleistungsrecht in Österreich. Eines möchte ich an dieser Stelle schon sagen auch wenn du sagst, die ÖVP spricht für die Wirtschaft –: Ja, die ÖVP spricht auch für die Wirtschaft, sie spricht für die Verbraucher und Verbraucherinnen in Österreich und sie spricht für die Wirtschaft (Zwischenruf des Abg. Loacker), da die Wirtschaft ja auch gerade nach dieser Coronazeit  und nicht nur die Coronazeit überleben muss. Es geht um den Wettbewerb in Europa, es geht um das Gleichziehen der Richtlinien, der Gewährleistung in ganz Europa. Zwei Jahre Ge­währleistung sind aufgrund der EU-Richtlinie jetzt mittlerweile Standard in Europa gewor­den, und das schafft eben einen ausgeglichenen Wettbewerb.

Die Möglichkeit, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist – das ist ein ganz wesentli­cher Punkt – nun noch drei Monate lang ein Mangel geltend gemacht werden kann, ist bitte eine Neuerung, die den Konsumenten unterstützt, denn normalerweise ist nach zwei Jahren Ende gewesen, jetzt ist es nach zwei Jahren und drei Monaten.

Zukünftig haben die Konsumentinnen und Konsumenten – das ist für mich ein Kernstück dieser Novellierung – das Recht, dass die Beweislastumkehr ein Jahr für sie gilt. Das heißt, ein Jahr muss der Konsument nicht beweisen, dass der Mangel bei der Digital­kamera, die er gekauft hat, bei der nach sieben Monaten das Objektiv nicht mehr aus­fährt, schon beim Kauf hätte gegeben sein müssen. Er muss es nicht beweisen, der Händler, der Verkäufer hat entsprechend zu gewährleisten, das heißt, er hat es zu repa­rieren, er hat es auszutauschen, er hat dem Konsumenten ein vollkommen ordnungsge­mäßes Produkt zu übergeben.

Was von euch auch nicht erwähnt wurde und was gerade für unsere Konsumentinnen und Konsumenten auch ganz wichtig ist: Wir schaffen es, dass zukünftig eben die Ver­tragsauflösungen oder Preisminderungen nicht mehr bei Gericht geltend gemacht wer­den müssen, sondern dass eine einfache Erklärung reicht, die halt den Nachweis bringt, dass man ein Problem hat.

Zum letzten Punkt, der Anpassung an die digitale Welt: Wir schaffen mit der Umsetzung dieser Richtlinien erstmals, dass digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten ausdrücklich in das Gewährleistungsrecht übernommen werden. Also wenn das kein großer Schritt ist, dann weiß ich nicht, wo ihr – du oder auch Kollege Drobits –hinge­schaut habt.

Die Wirtschaft erholt sich, wir haben einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt, nach diesem Krisenjahr ganz bewusst kein überbordendes Gold Plating, um auch der Wirt­schaft zu ermöglichen, sich zu erholen. Auf der anderen Seite aber geben wir durch die vielen Punkte, die ich soeben genannt habe, den Verbraucherinnen und Verbrauchern


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 325

in Österreich viel bessere Möglichkeiten, ihre Gewährleistung geltend zu machen. In die­sem Sinne bitte ich auch die FPÖ und die SPÖ, noch einmal nachzudenken, ob sie die­sem Gesetz nicht die Zustimmung geben können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schar­zenberger. – Bitte.


22.13.04

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Beim Gewährleis­tungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz geht es um zwei EU-Richtlinien, die in ein nationales Gesetz umgesetzt werden müssen. Dadurch soll das Verbraucherschutzniveau insge­samt verbessert werden.

Meine Vorredner sind schon ausführlich auf die Inhalte eingegangen, insbesondere jetzt auch meine Kollegin Michaela Steinacker. Mir ist wichtig, zu betonen, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um eine angemessene Lösung in der Abwägung zwischen dem Verbraucherschutz, aber auch der Planbarkeit für die Unternehmer handelt. Herr Kollege Lausch von der FPÖ, Herr Kollege Drobits von der SPÖ, Sie haben das ange­sprochen (Zwischenruf des Abg. Lausch), also es ist eine gute Abwägung zwischen Verbraucherschutz auf der einen Seite und zwischen Planbarkeit für die Unternehmerin­nen und Unternehmer auf der anderen.

Zum Vorwurf, dass die Gewährleistungsfrist zu kurz ist und dass das nicht im Sinne der Nachhaltigkeit sein kann, muss man schon sagen, dass große Konzerne genug finan­zielle Ressourcen haben, um sich an die nationalen Vorschriften der einzelnen Länder anzupassen, kleinere Unternehmen haben das nicht. Es kann nicht Sinn der Richtlinien­umsetzung sein, allein diese großen Konzerne zu unterstützen. Der Interneteinkauf ge­winnt immer mehr an Bedeutung, das heißt aber auch, dass Käufer und Verkäufer immer weniger Kontakt haben und teilweise auch in verschiedenen Ländern sitzen. Das ist zwar praktisch für den Konsumenten, kann aber dann schwierig werden, wenn es zu gewähr­leistungsrechtlichen Ansprüchen kommt. Insofern ist der vorliegende Entwurf zu begrüßen.

Abschließend möchte ich schon daran erinnern, dass ein starker europäischer Binnen­markt in weiterer Folge einen starken österreichischen Markt bedeutet. Gerade für eine Exportnation wie Österreich ist es schlichtweg wichtig, dass man unsere österreichi­schen Produkte vor allem in der EU so einfach wie möglich kaufen kann. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Vor allem in Bezug auf die voranschreitende Digitalisierung setzt die Gesetzesnovelle einen wichtigen Schritt, indem sie verpflichtende, kostenlose Software­updates für Smartgoods und Neuregelungen beim Bezahlen mit Daten miteinbezieht. Die Umsetzungsvorschriften sind ab Jahresbeginn 2022 anzuwenden.

Die EU ist der größte Binnenmarkt der Welt und dieses Potenzial müssen wir für unsere Wirtschaft, für unsere Firmen und für unsere Arbeitsplätze nutzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir verlegen wie vereinbart die Abstimmung wieder an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 326

22.16.1130. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (950 d.B.): Bundesge­setz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Ein­bringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geän­dert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG) (981 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum letzten, zum 30. Tagesord­nungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte.


22.16.43

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wollen keine Schulden haben, Unternehmen wollen keine Schulden haben, Private wollen keine Schulden haben. Wo­rum geht es bei diesem Gesetz? – In aller Kürze: Es geht darum, Maßnahmen zu finden, dass sich Unternehmen und Private rasch entschulden können.

Was da jetzt gelungen ist, ist, dass sich Private genauso wie Unternehmen in drei Jahren entschulden können. Das bringt natürlich große Vorteile. Wir haben immer wieder die Situation, dass eine Ehefrau/ein Ehemann bürgt und der andere Unternehmer/Unterneh­merin ist. Der Unternehmer/die Unternehmerin ist innerhalb von drei Jahren entschuldet, der Ehemann/die Ehefrau war bisher fünf Jahre in der Schuld. Damit es da einen Gleich­klang gibt – die Richtlinie sieht es verpflichtend für Unternehmer vor, wir haben es auch für Verbraucher/Verbraucherinnen geregelt –, gibt es jetzt eine einheitliche Entschul­dung innerhalb von drei Jahren.

Ich glaube, das ist eine sehr gute Maßnahme, denn gerade in Coronazeiten ist es wich­tig, dass man Leuten eine Chance gibt. Jeder verdient eine zweite Chance, deswegen gibt es auch für die Unternehmer Restrukturierungsmaßnahmen, das heißt, dass man sich vor einer Insolvenz überlegt, wie das Unternehmen wieder auf die Beine kommen kann.

Ja, für manche ist es nicht wichtig, aber ich glaube, für unsere Wirtschaft ist es sehr gut, dass Unternehmen nicht zerschlagen werden und dass wir schauen, dass unsere Unter­nehmen nicht insolvent werden. Ich glaube, das ist ein ganz ernstes Thema und es geht um die Perspektive einer gleichen Entschuldung. Die drei Jahre für Unternehmen und für Private sind in diesem Fall sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


22.18.54

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie steht, wie so vieles dieser Tage, unter dem Eindruck der Coronakrise. Das Ziel ist, die Unternehmen vor finanziellen Schwierigkeiten zu retten, vor dem Konkurs zu retten.

Es ist keine spezifisch österreichische Idee, dies zu tun, aber Österreich profitiert beson­ders von diesem Gesetz. Schließlich ist Österreichs Wirtschaft gemessen am Ausmaß


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 327

der Förderungen nicht so gut durch die Krise gekommen, denn 37 Milliarden Euro an Hilfen und 9 Prozent Budgetdefizit stehen einer Arbeitslosenrate von 10 Prozent und ei­nem Wirtschaftsrückgang von 6,6 Prozent gegenüber. Das heißt, viele Betriebe stehen vor dem Aus. Das betrifft im stärkeren Ausmaß Einzelunternehmer, die meist nicht die notwendigen Reserven haben, um die Krise gut zu überleben.

Es gab in den letzten beiden Jahren in etwa 16 300 Insolvenzen, und dazu kommen noch hausgemachte Probleme durch die Bundesregierung. Ich erinnere nur an die Miet­stundungen: Während der Krise ist es schmackhaft gemacht worden, nicht zu zahlen, später zu zahlen. Das wurde überfallsartig verlängert, und natürlich konnten die Men­schen, die durch ausfallende Mieten ins Strudeln gekommen sind, das dann mit 4 Pro­zent Zinsen, die sie noch dazu bezahlen mussten, nicht begleichen. In der Zwischenzeit waren auch die Vermieter verärgert, da ihre Einnahmen nicht konstant sprudelten. Jetzt, viel zu spät, gibt es den Hilfsfonds, diese Delogierungsprävention, worüber wir aber auch noch nichts Konkretes wissen.

Sie sehen, die Bundesregierung macht zu wenig, und das viel zu spät. Die Maßnahmen, die wir brauchen, werden erst unter Druck der EU vorgelegt und beschlossen.

Die derzeitigen Bestimmungen des Abschöpfungsverfahrens mit einer Dauer von fünf Jahren werden ergänzt. Jetzt soll es möglich sein, bereits nach drei Jahren schuldenfrei zu sein. Es gibt jährlich etwa 2 000 Abschöpfungsverfahren mit einer Dauer von fünf Jahren. In Zukunft wird damit gerechnet, dass es 25 Prozent der Fälle, somit 500 Verfah­ren, mit einer Dauer von drei Jahren geben wird. Diese Regelung gilt für Unternehmen und für Privatpersonen.

Es wäre aber nicht die türkis-grüne Bundesregierung, wenn ihr die Unternehmen nicht mehr am Herzen liegen würden als die arbeitende Bevölkerung. Daher soll diese Mög­lichkeit für die Privaten am 16. Juli 2026 wieder außer Kraft treten. Wir als SPÖ haben das scharf kritisiert, denn die arbeitende Bevölkerung ist nicht weniger wert als Betriebe und Selbstständige. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Hauptanliegen der Politik muss es gerade nach der Coronakrise sein, den beson­ders betroffenen Menschen wieder ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen, ein Leben ohne Angst davor, dass dauernd der Exekutor vor der Türe steht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fürlinger. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.


22.22.51

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich hoffe, mir gelingt nach der Vorrednerin wieder eine leichte Stimmungsaufhellung. (Hei­terkeit bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen mitteilen, dass es mit Sicherheit nicht so war, dass wir da unter Druck geraten sind, sondern wir haben ganz solide eine EU-Richtlinie abgearbeitet. Wir hatten ein solches Gesetz ja schon, das Unternehmensreorganisationsgesetz, das aber kein großer Burner war. Wir haben, glaube ich, nur etwa 50 Fälle im Jahr gehabt, und jetzt haben wir es EU-weit harmonisiert. Wir haben jetzt EU-weit dafür gesorgt, dass es ein Verfahren gibt, das vorinsolvenzlich ist. Wenn eine Insolvenz absehbar ist, dann gibt es Möglichkeiten, das Unternehmen ein bisschen unter Schutz zu stellen. Es ist nicht so intensiv, wie es in Amerika im Chapter-11-Verfahren ist, aber dennoch ist es möglich, bereits in dieser Situation Forderungen zu kürzen. Es sollen schlichtweg Liquidationen vermieden werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 328

Ich darf ein paar Punkte anführen: Es ist ein Restrukturierungsverfahren nur für Unter­nehmer. Es ist die Vorlage eines Restrukturierungsplans mit einer Laufzeit notwendig. Es gibt die Einteilung der Gläubiger in Gläubigerklassen, und die Mehrheit der Gläubiger in den jeweiligen Klassen muss nach Köpfen und Geldsumme zustimmen. Alle Restruk­turierungsmaßnahmen, auch der Verkauf des gesamten Unternehmens, sind möglich. Es gibt eine sechsmonatige Vollstreckungssperre und das Unternehmen bleibt in Eigen­verwaltung, es wird aber ein Beauftragter zur Seite gestellt.

Richtig ist, dass wir da die Möglichkeit eines kürzeren Abschöpfungsverfahrens mit drei Jahren vorgesehen haben. Ich glaube, dass es für die Unternehmer insofern richtig ist, denn es gibt jene redlichen Unternehmer, meine Damen und Herren, die auch einmal unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten. Das ist ein Faktum, das gibt es. Denen soll geholfen werden und die sollen auch bei einem möglichen Neustart, meine Damen und Herren, nicht ewig und drei Tage mit dem Klumpfuß der Schulden herumlaufen und hi­nuntergezogen werden. Wir müssen ihnen diese Chance geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren, die Richtlinie hat diese Verkürzung nur für Unternehmer zwin­gend vorgesehen. Die Ausweitung auf Verbraucher unter Hinweis auf Covid-19 ist mit fünf Jahren befristet gewesen. Die Krokodilstränen der Sozialdemokraten über die dies­bezügliche Entscheidung der Koalition können vielleicht anhand der vorgegebenen Fak­ten ein bisschen eingefangen und getrocknet werden. Wir haben uns diese dreijährige Evaluierung dafür aus einem ganz einfachen Grund vorgenommen, meine Damen und Herren: Es herrscht in der Politik ein wenig die Tendenz, dass Schulden mit einem Feder­strich vernichtet werden sollen. Schulden sind aber irgendwann entstanden und es gibt nicht nur den Schuldner, nein, es gibt auch den Gläubiger. Jetzt kann man natürlich – wie auch schon ein sozialdemokratischer Bundeskanzler einmal gesagt hat: die Banken werden ihren Beitrag leisten müssen! – sagen, dass die bösen Banken jene sind, welche die Gläubiger sind, und diese gehören sowieso immer förderungsgekürzt. Ich sage dazu nur: Die werden es sich überlegen, wie sie mit der Kreditvergabe weitermachen werden, und da werden auch die Privaten viel mehr darunter leiden als die Unternehmen.

Meine Damen und Herren! Es sind aber nicht nur Banken, es sind Handwerksunterneh­men, kleine Handwerker, die Dienstleistungen erbracht haben, es sind Händler, die ver­kauft haben, die durch diese rapide Entschuldung durch Federstrich einen Einnahmen­entfall haben. Ich warne davor, meine Damen und Herren, dass wir immer nur an den Schuldner denken. Wir denken natürlich nur an den redlichen Schuldner, aber ich sage Ihnen auch, es gibt nicht nur diesen.

Wir haben mittlerweile einen Wust an bankenrechtlichen Regelungen geschaffen, den­ken Sie an die Basel-Richtlinien, denken Sie an ganz tolle Gesetze, die wir hier gemacht haben, wie die Änderung des Verbraucherkreditgesetzes und des Hypothekar- und Im­mobilienkreditgesetzes – unfallfrei ausgesprochen (Beifall des Abg. Minnich) –, und wenn man all diese Regeln zusammennimmt, ist es heute schon aus altersdiskriminie­renden Gründen nicht mehr möglich, einem über 50-Jährigen einen Kredit für eine Hypo­thek zu geben, aber das haben wir natürlich hier herinnen beschließen müssen. Die Banken, die die einzelnen Grundstücke nicht mehr unterlegen dürfen, werden ohnehin keine Kredite mehr an Private vergeben, wenn ihre Schulden mit einem Federstrich nach drei Jahren gestrichen werden.

Wir können dieses Gesetz probieren, meine Damen und Herren, aber ich werde auch nicht aufhören, daran zu denken, dass es auf der anderen Seite des Regenbogens – wenn wir schon einmal bildlich bleiben – jenen gibt, der vorher das Geld geborgt oder die Leistung erbracht hat. Auch an den müssen wir denken. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

22.27



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 329

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.


22.27.46

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Als ich vor 34 Jahren meine Rechtsanwaltskanzlei eröff­net habe, da hatten wir noch die Konkursordnung, da hatten wir noch die Ausgleichsord­nung, und ich habe in diesen Jahrzehnten einige Unternehmen abgewickelt, damals noch als sogenannter Masseverwalter. Da ist einfach das Schwergewicht immer darauf gelegen, die Gläubiger möglichst zu befriedigen, das Unternehmen zu zerschlagen, die vorhandenen Sachwerte zu versilbern, damit die Gläubiger dann eine Quote von, was weiß ich, 0,5, 2, 3 Prozent bekommen, mehr war es nicht. Der Ausgleich, das war etwas in Richtung Sanierung. Da hat man für den Zwangsausgleich 20 Prozent Mindestquote zustande bringen müssen. Das ist natürlich oft an bevorrechtigten Gläubigern geschei­tert.

Die Situation hat sich geändert. Wir haben da wirklich einen Kulturwandel erlebt, wahr­scheinlich auch durch den EU-Beitritt, und es ist dieses Element des unternehmerischen Scheiterns entschärft worden. Das war früher schon eine Blamage, man hat sich da nicht mehr so recht sehen lassen können, wenn man Konkursant war.

Vor 20 Jahren wurden die Konkursordnung und auch die Ausgleichsordnung durch die Insolvenzordnung ersetzt, und da wurden zum ersten Mal Ansätze dahin gehend getroffen, dass es eigentlich blöd ist, wenn man Unternehmen zerschlägt, die eigentlich gut funktionieren, aber aufgrund eines nicht vorhersehbaren Faktors, den man dem Un­ternehmer nicht vorwerfen kann, in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind.

Diese EU-Richtlinie, die wir heute mit diesem Gesetzesbeschluss in die neue Insolvenz­ordnung integrieren und zu der wir noch zusätzlich eine Restrukturierungsordnung in Kraft setzen, geht jetzt noch einen Schritt weiter. Das ist auch durchaus gut so. Es ist auch unter dem Aspekt, den Kollege Fürlinger schon angesprochen hat, sehr zu begrü­ßen, dass wir natürlich bei all diesen Entscheidungen immer auch an die andere Seite denken müssen, an die Gläubiger, die durch die Finger schauen. Die Erfahrung zeigt aber – und das ist durch Zahlen belegt, das ist evidenzbasiert –, dass auch die Gläubiger besser abschneiden, wenn Unternehmen nicht sofort zerschlagen werden, weil halt ein externer Faktor einen unternehmerischen Erfolg verhindert hat. Das muss eben nicht immer irgendwie damit zu tun haben, dass ein Unternehmer schlampig gearbeitet hat.

So gesehen begrüßen wir dieses vorliegende Gesetzespaket, allerdings sind wir schon der Meinung, dass noch viel mehr möglich gewesen wäre. Gerade in der Restrukturie­rungsordnung wäre es sehr zu begrüßen gewesen, wenn es möglich wäre, schon vor der Zahlungsunfähigkeit eine Restrukturierung einzuleiten. Es wäre sehr zu begrüßen gewesen, wenn man die Quote bei der Restrukturierung statt auf 75 Prozent auf 50 Pro­zent heruntersetzt.

Diesbezüglich möchte ich auch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses 981 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 330

Die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Re­strukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unterneh­men geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsord­nung geändert werden, wird wie folgt geändert:

7. Abschnitt § 45 Abs. 3 Z 3 sollte lauten:

„3. eine Mehrheit von mindestens 50 % der Kapitalmehrheit zugestimmt hat und“

*****

Dann bringe ich noch einen weiteren Abänderungsantrag ein, und zwar hat sich nach dem Begutachtungsverfahren noch eine Änderung ergeben, die wir erst im Ausschuss mitbekommen haben. Dabei geht es um die Rechtsmittelmöglichkeiten. In der bestehen­den Insolvenzordnung ist vorgesehen, dass Rekurse, auch wenn sie von Gläubiger­schutzverbänden erhoben werden, rechtsanwaltspflichtig sind. Das ist aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen konnte, plötzlich geändert worden, sodass also nur mehr ein Revisionsrekurs, also nur mehr ein Rechtsmittel in der dritten Instanz, anwaltspflichtig wäre. Auch das finde ich nicht sachgerecht, weil sich zeigt, dass es gerade in diesen Materien sehr günstig ist und der Qualität der Entscheidungen guttut, wenn auch die Rechtsmittel von Rechtskundigen, sprich von Rechtsanwälten, verfasst werden.

Daher bringe ich folgenden weiteren Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage 950 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Re­strukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unterneh­men geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsord­nung geändert werden, wird wie folgt geändert:

Artikel 2 Z 10 entfällt.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

22.33

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (950 d.B.): Bundesge­setz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen wird sowie die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 331

Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Restruk­turierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG) (981 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Re­strukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unter­nehmen geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsord­nung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG) (950 d.B.) wird wie folgt geändert:

7. Abschnitt § 45 Abs. 3 Z 3 sollte lauten:

„3. eine Mehrheit von mindestens 50 % der Kapitalmehrheit zugestimmt hat und“

Begründung

Bei der Ausgestaltung der Restrukturierungspläne haben die Mitgliedstaaten bei der Um­setzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RL (EU) 2019/1023) viel Spielraum. Im Fokus der Umsetzung der Richtlinie steht eine ausführliche Darlegung, warum mit den konkreten Maßnahmen (z.B. Umschuldungen, Schuldenerlasse, Verkauf von Assets etc.) eine Insolvenz abgewendet werden kann. Die Mitgliedstaaten können auch Regelungen einführen, die es Gläubigern und Restrukturierungsbeauftragten er­möglichen, selber Restrukturierungspläne auszuarbeiten.

Mit der im RIRUG vorgesehenen Umsetzung der Richtlinie bedarf es für das Zustande­kommen des Restrukturierungsplans einer Zustimmung zur Restrukturierungsvereinba­rung von mindestens 75% der Gesamtsumme der Forderungen in jeder Gläubigerklasse. Mit diesem Zustimmungserfordernis ist das Zustandekommen eines Restrukturierungs­planes zukünftig sehr unwahrscheinlich und ist vor dem Hintergrund des großen Spiel­raumes bei der Umsetzung der Richtlinie zu hoch angesetzt, weshalb gemäß § 45 Abs. 3 Z 3 RIRUG die Zustimmung von mindestens 50% der Kapitalmehrheit festgelegt werden soll.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (950 d.B.): Bundesge­setz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bun­desgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen wird sowie die Insol­venzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Restrukturie­rungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG) (981 d.B.) - TOP 30

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 332

Die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Re­strukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unter­nehmen geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsord­nung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG) (950 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 2 Z 10 entfällt.

Begründung

Die Regierungsvorlage zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungs­gesetz weist eine wesentliche Änderung auf, die im Begutachtungsentwurf noch nicht vorgesehen war. In § 192 IO soll das Wort „Rekurses“ durch „Revisionsrekurses“ ersetzt werden. Damit entfällt im Schuldenregulierungsverfahren bei Rechtsmitteln, die von ei­ner anerkannten Schuldenberatungsstelle erhoben werden, die Pflicht, diese mit der Un­terschrift einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zu versehen.

In Rechtsmittelverfahren war aus guten Gründen bislang die qualifizierte Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vorgesehen, die nun auf das Ver­fahren vor dem OGH beschränkt werden soll. Die NEOS sprechen sich gegen diese Abschwächung der Zugangsvoraussetzungen zum Rekursgericht aus und fordern, die fachlich kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren aufrecht zu erhalten.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abänderungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Zadić. – Bitte.


22.34.14

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Coronakrise hat ja natürlich auch ihre wirtschaftlichen Herausforderungen, um es jetzt euphemistisch zu sagen, und jede Krise, jede Bewältigung einer Krise erfordert auch ein gutes Insol­venzrecht. Es geht darum, für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, auch Möglichkeiten zu schaffen, damit sie rasch saniert werden können. Und wenn sich das nicht ausgeht, dann sollen sie auch rasch geschlossen werden können.

Deswegen steht dieses Gesetzesvorhaben unter dem Begriff zweite Chance, denn es geht auch um Restrukturierungen, um eine erleichterte Restrukturierung von Unterneh­men, die kurz vor der Insolvenz stehen. Das ist jetzt möglich, und zwar ist es ohne die Zustimmung aller Gläubiger möglich, das Unternehmen neu aufzustellen. Es erfordert einen Restrukturierungsplan und es kann dazu führen, dass Forderungen gekürzt wer­den und es auch zu Stundungen kommt.

Ja, das wird sich nicht für alle Unternehmen ausgehen, denn es wird Unternehmen ge­ben, die es schlicht und ergreifend nicht schaffen werden. Auch da gibt es eben Erleich­terungen, denn wenn ein Geschäftsleben, ein Unternehmer oder eine Unternehmerin redlich gescheitert ist, so kann er oder sie sich innerhalb von drei Jahren entschulden und somit auch mit dieser zweiten Chance neu starten.

Darüber hinaus war es mir ein wesentliches Anliegen, diese Entschuldungsfrist auch für private Schuldner zu verkürzen, denn auch Private können redlich und unverschuldet in


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 333

eine Überschuldung geraten. Die Coronakrise hat die Auswirkungen gezeigt: Viele Pri­vatpersonen waren im Eck, weil sie arbeitslos wurden, weil es Einnahmenausfälle, Kurz­arbeit und vieles mehr gab. Daher ist damit zu rechnen, dass es Privatinsolvenzen geben wird, und ich bin sehr froh, dass wir als Bundesregierung beschlossen haben, dass es auch für Private eine Verkürzung der Entschuldungsfrist geben wird, und wir somit die Folgen der Pandemie auch sozialpolitisch abfedern können.

Meine Damen und Herren, so schaffen wir einen Neustart, nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Private. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung zu dieser Vorlage. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Götze. – Bitte sehr.


22.36.48

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Jedes Unternehmen und auch jeder von uns kann zahlungsunfähig werden, wie wir schon gehört haben, durchaus auch unverschuldet. In der Coronakrise ist es uns mit den Hilfsmaßnahmen gelungen, die Insolvenzen letztes Jahr hintanzuhalten. Es werden aber welche kommen.

Es gibt aber auch andere Gründe wie Veränderungen im Geschäftsumfeld, die nicht immer vorhersehbar sind, und auch private Schicksalsschläge wie Krankheit oder sonsti­ge familiäre Krisen.

Insolvenzen gehören zum Unternehmertum dazu. In den USA ist es sogar so: Wenn jemand noch nie gescheitert ist, gilt er oder sie nicht als ernst zu nehmender Unterneh­mer, ernst zu nehmende Unternehmerin. Bei uns hat sich das noch nicht so durchge­setzt; wie schon gesagt wurde, haftet dann ein gewisser Makel an den Menschen, denen das passiert. Scheitern gehört aber dazu, und schon den Kindern sagen wir: Aus Fehlern sollst du lernen. Es ist also okay, Fehler zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir brauchen Unternehmen, die ein gewisses Risiko eingehen, bereit sind, auch in schwierigen Zeiten ein Unternehmen zu gründen. Und wenn sich diese Unternehmen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, im Falle des Scheiterns wie bisher fünf Jahre lang entschulden mussten, ist das einfach ein sehr langer Zeitraum. Daher begrü­ßen wir die Richtlinie der EU, die die Fristverkürzung auf drei Jahre vorsieht.

In diesen drei Jahren ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorgesehen. Es ist auch vorgesehen, dass die Mehrheit der Gläubiger und Gläubigerinnen zustimmen muss, einzelne Gläubiger ein Restrukturierungsverfahren also nicht verhindern können, wie das bisher der Fall war.

Es ist auch wirklich begrüßenswert, dass die dreijährige Entschuldungsfrist jetzt auch für Private gelten soll, weil es aus unserer Sicht fair ist und gerade in diesen Zeiten sehr viele Private auch redlich, unverschuldet in diesen Situationen landen können. Außer­dem ist aus unternehmerischer Sicht gerade bei Klein- und Kleinstunternehmen die Trennung zwischen beruflichen, also unternehmerischen Schulden und privaten Schul­den nicht immer so eindeutig.

Durch diese Restrukturierung gelingt es – und das ist, glaube ich, die gute Nachricht –, Arbeitsplätze zu sichern, wenn die Unternehmen bestehen bleiben können. Das ist ja das Ziel dieser Restrukturierung. Die Unternehmen bekommen eine zweite Chance. Sie erhalten Arbeitsplätze und sie können auch einen guten Teil ihrer Schulden zurückzah­len. Im besten Fall bleibt das Unternehmen wirklich langfristig bestehen. Ab 17. Juni tritt das in Kraft, und ich glaube, es hilft uns dabei, diese Kultur der zweiten Chance, die in


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 334

anderen Ländern schon so üblich ist, auch bei uns zu etablieren. Das ist dringend nö­tig. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

22.40.55Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 27 bis 30


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich darf die Klubs fragen, ob sie schon bereit sind: SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP? – Danke.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend Kartell- und Wettbe­werbsrechts-Änderungsgesetz 2021 in 976 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Steinacker, Götze, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satzantrag eingebracht. Daher stimmen wir zuerst über den Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf ab.

Die Abgeordneten Steinacker, Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzan­trag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 40a in Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, an­genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Entwurf die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in drit­ter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betreffend Straßenfahrzeug-Be­schaffungsgesetz samt Titel und Eingang in 941 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer dem auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, tut dies mit einem Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eines Lieferkettengesetzes für eine soziale menschenrechtskonforme und nachhaltige Produktionsweise“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Entwurf betreffend Ge­währleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz samt Titel und Eingang in 949 der Beilagen.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit, angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 335

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in 981 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Margreiter, Kolleginnen und Kollegen zwei Abänderungs­anträge eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restli­chen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 45.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein dementsprechen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Margrei­ter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Art. 2 Z 10.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer dafür ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist ein geändertes Stimmverhalten, aber trotzdem ist es die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft. Manche sind es auch.

22.44.42Kurze Debatte über einen Antrag zur Verlängerung des Ibiza-UsA


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über den Antrag der Einsetzungsminderheit gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse auf nochmalige Verlängerung des Unter­suchungsausschusses betreffend „mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundes­regierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)“ um drei Monate.

Wir dürfen in die Debatte eingehen.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG-NR beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei dem Erstredner 10 Minuten zur Begründung zur Verfügung stehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 336

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung? – Es ist niemand da.

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Kucharowits. Sie hat 10 Minuten Zeit, um zu begrün­den. – Bitte. Das Wort steht bei Ihnen.


22.45.30

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, falls noch jemand via Livestream mit da­bei ist! Wir haben einen sehr hitzigen, langen und aufreibenden Sitzungstag hinter uns. Aufreibend war es eigentlich schon in der Früh und am Vormittag. Es war in den De­batten und vor allem durch die Zwischenrufe sehr, sehr laut und zum Teil sehr, sehr aggressiv. Ich glaube, wir sollten uns per se einmal Gedanken darüber machen, was für ein Bild wir nach außen vermitteln. Sie haben zu Recht, Herr Präsident, zum damaligen Zeitpunkt, am Vormittag, schon die Würde des Hauses eingemahnt. Sie haben das wirk­lich völlig zu Recht getan, und ich würde gerne betreffend die Würde des Hauses nun auch in Summe an uns alle appellieren.

Sie wissen, ein Untersuchungsausschuss ist das stärkste Kontrollinstrument eines Par­laments. Er ist ein ganz wichtiger Bestandteil einer Demokratie, ein Baustein einer De­mokratie.

Ich glaube, sehr stolz waren viele von uns, als die Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses vor einigen Jahren zum Minderheitsrecht wurde. Viele der heute anwesen­den Kollegen und Kolleginnen waren auch tonangebend, als das passiert ist. Offen ge­sprochen: Umso dramatischer ist es, dass dieser Stolz und dieser Ton in den letzten eineinhalb Jahren, verstärkt in den letzten Monaten, völlig über Bord geworfen und ver­gessen wurden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Vor eineinhalb Jahren, im Dezember 2019, wurde von uns, der Sozialdemokratie, und von den NEOS ein Verlangen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur mut­maßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung, kurz gefasst des Ibiza-Unter­suchungsausschusses, eingebracht. Von Beginn an, geschätzte Kollegen und Kollegin­nen, war dieser Untersuchungsausschuss unfassbaren Angriffen ausgesetzt und mit An­griffen konfrontiert, die mir und Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen, die schon ande­re Untersuchungsausschüsse erlebt haben, völlig neu waren.

Erinnern wir uns an den Start, nämlich an das versuchte Zusammenkürzen unseres Ver­langens vonseiten der Regierungsfraktionen, weil vielleicht der Text nicht ganz gepasst hat, die Inhalte sozusagen nicht hätten untersucht werden sollen! Es half aber alles nichts. Der Untersuchungsausschuss konnte starten.

Was hat uns aber dann erwartet? – Verzögerungen, Verzögerungen, Verzögerungen, klares Zeitschinden vonseiten der ÖVP, des ÖVP-Bundeskanzlers und des ÖVP-Minis­ters Blümel. Wie, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, ist das mit der Würde des Hauses vereinbar? – Gar nicht, einfach gar nicht! (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der NEOS.)

Apropos Zeitschinden der ÖVP: Ich möchte aus den letzten eineinhalb Jahren zwei Bei­spiele herausgreifen, die ganz, ganz bestimmend waren.

Erstens: Aktenlieferungen. Wir haben von Beginn an dafür gekämpft, Akten zu bekom­men – Stichworte: Chats, Kontakte, Mails, Termine und vieles mehr –, die dem Aus­schuss ganz einfach zustehen würden. Wir haben nämlich um Akten des Bundeskanz­lers gekämpft, wir haben um Akten des Finanzministers Blümel gekämpft.

Über ein Jahr haben wir dann de facto über den Verfassungsgerichtshof mit Bundes­kanzler Kurz und Bundesminister Blümel gestritten, damit wir überhaupt irgendwelche Akten und Unterlagen aus dem Ministerium bekommen. Da ist behauptet worden, es


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gebe einfach keine. Selbst als der Verfassungsgerichtshof Finanzminister Blümel ver­pflichtet hat, zu liefern, hat er sich noch immer geweigert. Der Verfassungsgerichtshof musste da übrigens sechs Mal aktiv werden.

Es ging dann so weit, geschätzte Kollegen und Kolleginnen, dass sich Bundespräsident Van der Bellen im Sinne der Demokratie und im Sinne des Parlaments starkgemacht hat und dann wirklich als Exekutor vor der Tür des Finanzministers gestanden ist. Dann hat Blümel schön langsam begonnen, Akten zu liefern, die er zum Drüberstreuen noch als geheim eingestuft hat, was absolut unrichtig, falsch war.

Bundeskanzler Kurz, mit Verlaub, ist auch nicht viel besser. Er hat nämlich am Anfang auch behauptet, es gebe nichts, es gebe keine Akten und Unterlagen. Dann hat er be­gonnen, weil er sich wahrscheinlich die Exekution ersparen wollte, doch ein paar Unterla­gen herauszurücken.

Wo bleibt da der Respekt vor dem Parlament, vor dem Untersuchungsausschuss, vor den Bürgerinnen und Bürgern? – Wir sehen ihn nicht. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Herr Präsident, ich darf mich nun auch an Sie wenden. Bei allem Respekt, Herr Präsi­dent, Sie sind Ausschussvorsitzender! Sie müssten alles dafür tun, um diese Verzöge­rungen zu unterbinden. Sie hätten bereits alles dafür tun müssen, um diese Verzögerun­gen zu unterbinden. Sie als Ausschussvorsitzender und als Nationalratspräsident müss­ten eigentlich seit eineinhalb Jahren mit aller Vehemenz die Lieferungen einfordern. Wir hörten und hören nur leider nichts von Ihnen, Herr Präsident Sobotka! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Wir appellieren erneut an Sie, Ihre Rolle umfassend wahrzunehmen, nämlich dem Unter­suchungsausschuss den Rücken zu stärken! Das ist Ihre Aufgabe als Nationalratsprä­sident und als Ausschussvorsitzender.

Zurück zu den Akten: Seit eineinhalb Jahren wird wie gesagt Zeit geschunden. Im März 2020 hätte der Bundeskanzler liefern müssen. Seit Ende Juni 2021 – wir haben heute den 7. Juli – haben wir nun ein paar Akten von Kurz. Geschätzte Kollegen und Kol­leginnen, wie soll die Durchsicht bis nächste Woche, bis zum 15. Juli, möglich sein? (Hei­terkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wie soll eine Befragung dazu möglich sein? Bis heute, werte Kollegen und Kolleginnen, gibt es keine vollständigen Akten von Blümel, bis heute nicht. Es ist heute in Aussicht gestellt worden (Abg. Melchior: Stimmt ja gar nicht! Das stimmt ja gar nicht!), dass nächste Woche schön langsam wieder Akten eintrudeln sol­len – nächste Woche! Ihr Plan, werte ÖVP und werte Grüne, ist aber, diesen Ausschuss abzu­drehen und damit Aufklärung abzudrehen. – Das ist unerhört! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Ein zweites Beispiel bezüglich Zeit schinden betrifft die Befragungen der ÖVP: Herr Kollege Hanger, vor einigen Monaten hat die ÖVP anscheinend Geschäftsordnungsmel­dungen im umfassendsten Sinn entdeckt, Geschäftsordnungsmeldungen im Rahmen der Befragungen von Auskunftspersonen. (Ruf bei der ÖVP: Das macht aber der Krai­ner ...!) Immer und immer wieder gab es die Situation im Ausschuss, dass ein ÖVP-Kollege nach dem anderen – es waren vorwiegend Männer – eine Geschäftsordnungs­debatte nach der anderen begonnen hat. (Abg. Zarits: Kollegen Krainer meinen Sie!)

Das Ziel war eindeutig und klar: Befragerinnen und Befrager sowie (Zwischenrufe bei der ÖVP) Auskunftspersonen aus dem Konzept zu bringen, Zeit zu schinden und einfach auf Zeit zu spielen und zu verzögern. Werte Kollegen und Kolleginnen, auch das ist ein neuer Stil in der politischen Kultur, den wir so bisher nicht kannten und nun durch Sie, geschätzte Kollegen und Kolleginnen der ÖVP, erfahren haben. (Abg. Hanger: ... der Herr Krainer heute da ist!)

Herr Kollege Hanger, die Krönung war dann ganz klar vergangene Woche. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es gab eine weitere Ladung des Bundeskanzlers Sebastian Kurz. (Hei­terkeit des Abg. Hanger. – Zwischenrufe der Abgeordneten Kassegger und Loacker.)


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Aufgrund der Befragung der ÖVP beziehungsweise vor allem aufgrund der sage und schreibe 21 Geschäftsordnungsmeldungen der ÖVP, während Kollege Krainer befragt hat, hatten die Kolleginnen Krisper und Tomaselli – und damit die NEOS und die Grü­nen – keine Fragezeit mehr. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Keine einzige Frage konnte dem Bundeskanzler vergangene Woche von ihnen gestellt werden! (Abg. Michael Ham­mer: Schlecht eingeteilt!)  Auch da, Herr Präsident, hätten Sie einschreiten müssen. Ich frage Sie wieder, werte Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP: Wie ist dieses Ver­halten mit der Würde des Hauses, mit Respekt vor Kolleginnen und Kollegen sowie vor der Demokratie vereinbar? – Gar nicht! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Geschätzte Damen und Herren, die Aufklärungsarbeit ist noch nicht zu Ende, Aktenlie­ferungen sind ausständig, Befragungen von Auskunftspersonen sind offen, Befragungen konnten bisweilen nicht stattfinden (Abg. Michael Hammer: Das Aufklären ... gewählt worden!), Befragungen wurden durch Geschäftsordnungsdebatten verzögert und ge­stört. Der Verfassungsgerichtshof wurde nicht ernst genommen, der Bundespräsident musste als Exekutor auftreten. – All das ist in den letzten Monaten passiert.

Lassen Sie das stärkste Kontrollinstrument des Parlaments deshalb weiterarbeiten! Las­sen Sie den Ibiza-Ausschuss am Leben! Gehen Sie nicht leichtfertig mit dem Kontrollins­trument der Demokratie um, drehen Sie es nicht ab (Abg. Eßl: ... Parlament!) – und nehmen Sie vor allem die 44 491 Personen ernst, die die Petition zur Verlängerung un­terzeichnet haben, stoßen Sie diese nicht vor den Kopf! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Stoßen Sie Demokratie und Aufklärung nicht weiter vor den Kopf! Wir geben Ihnen heute, werte Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP und von den Grünen, eine weitere Chance, Ihren Respekt dem Haus gegenüber zu zeigen. Stimmen Sie der Verlängerung zu! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Eßl. – Abg. Mi­chael Hammer: ... die Verlängerung!)

22.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.


22.54.53

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wie bei jeder Plenarsitzung dürfen wir uns wieder diesem Thema widmen, wobei ich ob der personellen Wechsel ein bisschen irritiert bin. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Scheinbar bin ich wirklich die einzige Konstante in diesem Untersuchungs­ausschuss. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Ich wundere mich aber ehrlich gesagt über den Verlängerungsantrag, weil die Ab­schlussparty ja offenbar stattgefunden hat und der eine oder andere noch verkatert ist. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) Der eine oder andere dürfte daher auch von dieser Sitzung ferngeblieben sein. (Zwischenruf der Abg. Herr. – Abg. Belakowitsch: Wie war denn das beim ...? – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, was soll ich zu diesem wunderbaren Ansinnen sagen, dass wir uns weiter einer Veranstaltung widmen, die auf „Gala“- und „Bunte“-Niveau hinunter­gefallen ist und die Privatangelegenheiten (Zwischenruf des Abg. Scherak) einzelner Persönlichkeiten im Politikbereich aufarbeitet? Was soll ich dazu sagen, wenn von einer Fraktion Respekt eingefordert wird, die sechs Wochen vor dem Untersuchungsaus­schuss begonnen hat, den Präsidenten dieses Hauses auf eine unglaubliche Art mit ei­ner Kampagne einzudecken, weil angeblich Novomatic ein Hauptthema von Herrn Stra­che gewesen ist? Da wurde, Wochen bevor dieser Ausschuss überhaupt angefangen hat, gegen den Präsidenten agitiert.

Ja, wenn es nach diesen Hauptthemen gegangen wäre, dass alle befangen sind, die irgendwie in einem Zusammenhang mit einem der Hauptproponenten in Straches Video


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stehen, dann frage ich mich, warum überhaupt ein Mitglied der Fraktion der NEOS in so einem Untersuchungsausschuss sitzen darf – denn mindestens so prominent wie Novo­matic war Haselsteiner dort Thema. Da sind aber zwei Leute drinnen gesessen, die na­türlich nicht befangen waren. (Abg. Meinl-Reisinger: Perfekt am Rechnungshof vorbei, finanzielle Zuwendungen? Mutig, Herr Kollege, mutig!) – Frau Klubobfrau, ich weiß es nicht, wie weit Ihre Fraktion ohne die 2 Millionen Euro des Herrn Haselsteiner wäre. Viel­leicht wären Sie nicht ganz so viele – und das ist es ja, was Sie uns vorwerfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: ... verdeckte, illegale!)

Diese Kampagne hat sich fortgesetzt (Zwischenruf der Abg. Herr), hauptsächlich gegen Politiker der Österreichischen Volkspartei. Das war eine strategisch-taktische Meister­leistung des leider abwesenden Kollegen Hafenecker, der bei der Opposition unter die Achsel geschlüpft ist und gemeint hat: Wir können eh nichts dafür! (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.) Die anderen haben sich wiederum gedacht: Herr Strache ist eh poli­tisch verstorben und Gudenus ist auch nicht mehr da, also gehen wir auf die ÖVP los!

Dann ist begonnen worden zu stricken, Dinge sind verknüpft worden, die miteinander nichts zu tun hatten. (Abg. Meinl-Reisinger: Novomatic und ÖVP zum Beispiel!) Es ist immer an der Grenze zwischen Verleumdung, Unterstellung und Aggressivität gewesen. Frau Kollegin Kucharowits, Sie persönlich haben meinen Respekt, ich meine nicht Sie, aber viele aus Ihrem Bereich haben begonnen, da einen regelrechten politischen Krieg zu führen, der durch nichts zu rechtfertigen war und ist – weil er uns nicht hilft, Ihnen nicht und uns auch nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu gab es, meine Damen und Herren, dann offensichtlich auch noch ein Erkenntnis, laut dem man über die semantischen Möglichkeiten der Begriffe abstrakt und relevant stundenlang trefflich philosophieren könnte. Wenn man es nur auf Deutsch interpretiert, dann sind die Begriffe abstrakt und relevant eigentlich nicht miteinander verknüpfbar, sie sind Teil und Gegenteil (Abg. Meinl-Reisinger: Aber das Schöne ist, dass der Verfas­sungsgerichtshof ...!), Pode und Antipode. Daraus haben manche ihre Schwierigkeiten abgeleitet.

Wenn Sie es mir nicht glauben: Frau Bundesministerin Zadić, die hier gesessen ist, hat offen im Ausschuss bekundet, dass sie mit diesem Erkenntnis echte Probleme hatte  sie wusste nicht, was sie liefern sollte. Daraufhin haben ihre Leute alles kübelweise zu­sammengepackt und dem Ausschuss vor die Tür geschüttet. Das geschah unter mas­siver Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Da sind Dinge geliefert worden, von denen wir heute wissen, dass sie mit diesem Ausschuss nichts zu tun haben. Sie werden ver­wendet und auch widerrechtlich an andere hinausgegeben, um diese Menschen zu bla­mieren. Wir haben da Tiefpunkte erlebt  Frau Kollegin Kucharowits, da ich bin Ihrer Meinung –, aber es war nicht das, was Sie meinen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch eines sagen: Da Sie sich hier am Rednerpult über die Einvernahme des Kanzlers alteriert haben – und ich nehme an, das wird auch noch mein Nachredner in allem Genuss tun (Abg. Scherak: Sehr gern sogar!) –, möchte ich erwähnen: Wir haben gleich viel Zeit verbraucht wie Kollege Krai­ner. Und wenn wir im Zusammenhang mit Kollegen Krainer Geschäftsordnungsdebatten geführt haben, Frau Kollegin Kucharowits, dann deshalb, weil er es bei einem Riesen­potpourri an Themen immer noch schafft, daneben vorbei zu fragen, und wir ihn gele­gentlich daran erinnern müssen, was der Untersuchungsgegenstand ist.

Am Schluss, meine Damen und Herren, darf ich nur eines sagen: Der Kanzler hat mit seiner Einvernahme eigentlich alles erzählt, so wie es tatsächlich gewesen ist. (Abg. Meinl-Reisinger: Schaut doch eh ..., ich glaub, die halten ... in Österreich!) Ich kann Ihnen sagen: Die von Ihnen so viel gesuchte und gelobte Korruption hat es nicht gege­ben, weil – ich darf es mit den Worten des Kanzlers sagen – wir keine festen Trotteln sind! (Beifall bei der ÖVP.)

23.00



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 340

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Sigrid Maurer. – Bitte.


23.00.20

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen, die dieser Sendung heute folgen! Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, ob es der zweite, dritte oder vierte Antrag auf Verlängerung des Untersuchungsausschusses ist. Ich glaube, wir haben unsere Position schon mehr­mals eindeutig klargemacht. Finden wir, der U-Ausschuss sollte verlängert werden? – Ja! Finden wir, die Opposition hat alle Instrumente in der Hand, um einen neuen Aus­schuss einzusetzen? – Ja! Warum hat sie das? – Weil es ein Minderheitsrecht ist, das die Grünen 2014 erkämpft haben. (Zwischenrufe bei FPÖ und NEOS.) – Ja, da waren auch andere Fraktionen dabei. Wir haben es gemeinsam beschlossen, aber es ist des­halb entstanden, weil wir Grünen das in intensiven Verhandlungen durchgesetzt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte an dieser Stelle auch sagen: Kollegin Kucharowits, es ist kein Abdrehen des U-Ausschusses, wenn einem Antrag nicht zugestimmt wird (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ) – im Gegensatz zu früher, als die Mehrheit mit Fristsetzungsanträgen sehr wohl beschlossen hat, dass ein U-Ausschuss abgedreht wird. Ich habe übrigens nachge­schaut, denn es ist im Raum gestanden, ob Kollege Krainer – er ist ja heute nicht da – bei diesen Abstimmungen zum Abdrehen der U-Ausschüsse in der Vergangenheit am Klo war. – Nein, war er nicht! Es gab auch namentliche Abstimmungen und er hat damals selbstverständlich mitgestimmt.

Wir haben das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses er­kämpft. (Abg. Martin Graf: Ihr habt gar nix erkämpft! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Opposition hat alle Möglichkeiten, den U-Ausschuss neu einzusetzen. Ich ge­he auch davon aus, dass das passieren wird. Dann ist selbstverständlich alles zu liefern.

Wir haben ein interessantes Jahr hinter uns, denn wir haben ganz viele neue Erkennt­nisse. Es ist tatsächlich in vielen Bereichen Neuland gewesen, es hat spannende Er­kenntnisse des Verfassungsgerichtshofes gegeben. An dieser Stelle möchte ich auch die Unterstellung zurückweisen, dass Alma Zadić irgendwelche Datenschutzverlet­zungen begangen hätte. Sie hat das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umge­setzt, und es ist selbstverständlich Aufgabe der Abgeordneten im Ausschuss, den Daten­schutz zu wahren. (Beifall bei den Grünen.)

Viel mehr ist dazu auch nicht zu sagen. Ich bin gespannt, welchen Antrag die Opposi­tionsfraktionen am 22. September einbringen werden, welchen U-Ausschuss sie einset­zen werden.

Ich denke, wir haben uns insgesamt eine Pause verdient – nämlich auch, was die extrem anstrengende Arbeit im Untersuchungsausschuss betrifft. Das sind extrem viele Sit­zungstage, die von in der Früh bis oft spät am Abend gehen, die körperlich anstrengend sind, die anstrengend sind, weil eine hohe Anspannung vorherrscht.

An dieser Stelle auch vielen Dank einerseits an unsere Abgeordneten in diesem Aus­schuss, an Nina Tomaselli und David Stögmüller, und andererseits an alle Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter im Hintergrund. Es ist eine sehr anstrengende Arbeit und dafür ge­bührt auch Dank. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

23.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


23.03.22

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Ich würde am Anfang ganz gern die Geschichte wieder richtigstellen, da Frau Kollegin Maurer hier seit Wochen erzählt, die


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Grünen hätten das Minderheitsrecht für die Einsetzung eines Untersuchungsausschus­ses erkämpft. (Abg. Martin Graf: Die glauben das auch noch!) – Die glauben das auch noch, Herr Kollege Graf. (Abg. Martin Graf: Die glauben das wirklich!) – Die glauben das wirklich, ja, und das ist sehr irritierend, weil ich damals als Verhandler der NEOS dabei­gesessen bin.

Es waren damals drei Oppositionsparteien, die dafür gekämpft haben, dass der Untersu­chungsausschuss ein Minderheitsrecht wird. Das war die FPÖ – damals war der Verhandlungsführer Gernot Darmann –, es war Dieter Brosz von den Grünen und von den NEOS war es ich. Wir haben das zu dritt erkämpft, mit ganz, ganz vielen – mit Hun­derttausenden – Menschen, die damals beim Hypo-Untersuchungsausschuss gefordert haben, dass der Untersuchungsausschuss endlich ein Minderheitsrecht wird.

Es kann sein, dass der eine oder andere mehr dazu beigetragen hat. Wenn es die Grü­nen für sich reklamieren, würde ich aufpassen, denn wenn es jemand bei den Grünen durchgesetzt hat, dann war es Peter Pilz. Auf ihn im Nachhinein in dem Ausmaß stolz zu sein, müsste man sich überlegen. Wir haben es jedenfalls gemeinsam durchgesetzt. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Wenn Sie der Meinung sind, es waren die Grünen, dann, muss ich Ihnen sagen, haben Sie sehr lang gebraucht, nämlich offensichtlich so lang, bis wir als NEOS ins Parlament gekommen sind. Vielleicht war auch das der Auslöser, dass es dann funktioniert hat. Es waren jedenfalls nicht die Grünen allein, sondern drei Oppositionsparteien gemeinsam. (Beifall bei den NEOS.)

Nach dem, was Kollege Fürlinger gesagt hat, ist die Frage ja, wie lange die Nibelungen­treue der Grünen zum Koalitionspartner noch hält und wie lange die Grünen diesen Treueschwur noch ernst nehmen, denn man muss schon hinterfragen, wie das denn jedes Mal ist, wenn etwas Neues dazukommt – Frau Kollegin Kucharowits hat es ja sehr eindrucksvoll ausgeführt: von der Bedeutung des Untersuchungsausschusses bis zur Verzögerungstaktik der ÖVP –, und wann es denn einmal genug ist.

Wenn ein Bundeskanzler in einen Untersuchungsausschuss kommt und auf Fragen so lange und ausschweifend antwortet, dass einzelne Fraktionen gar nicht mehr die Mög­lichkeit haben, Fragen zu stellen, dann ist es aus meiner Sicht so, dass eine Partei, die für gelebten Parlamentarismus eintritt, eine Partei, die einmal für parlamentarische Kon­trolle eingetreten ist, eigentlich sagen müsste: Jetzt ist Schluss, bis hierher und nicht weiter! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Sie akzeptieren das ja schon, seit Sie mit der ÖVP in Koalition sind: diesen mangelnden Respekt der ÖVP gegenüber dem Parlament, gegenüber den Institutionen. Sie akzeptie­ren, dass der Bundeskanzler der Meinung ist, unsere Verfassung sei eine juristische Spitzfindigkeit. Sie akzeptieren das Desinteresse des Bundeskanzlers an parlamentari­schen Debatten, wenn er wieder einmal dasitzt und mit dem Handy irgendetwas macht. Sie akzeptieren die Erinnerungslücken von Ministern im U-Ausschuss, die Vertagungs­orgien, und, und, und.

Ich könnte das ewig weiterführen. Das Problem ist nur: Wann ist es denn endlich einmal genug für die Grünen? – Das, was letzte Woche im Untersuchungsausschuss passiert ist, ist nämlich eine neue Dimension: Dass ein Bundeskanzler sein Recht und seine Ver­pflichtung, Auskunft zu geben, so missbraucht und so lange redet, dass einzelne Frak­tionen – und insbesondere auch Ihre Fraktion – gar nicht die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen, ist ein Tiefpunkt des Parlamentarismus. Und etwas, das ich absurd finde, ist, dass die Grünen da der ÖVP die Mauer machen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Wenn vonseiten der ÖVP die Frage gestellt wird: Herr Bundeskanzler, was war denn abgesehen von all dem, was wir im Untersuchungsausschuss untersuchen, noch so großartig an der Regierung Kurz I?, dann ist es ja offenkundig, dass das nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Und wenn der Herr Nationalratspräsident als


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Vorsitzender des Untersuchungsausschusses – Herr Präsident, Sie sind ja sonst nicht zimperlich bei der Frage, welche Fragen zulässig sind – dann sagt: Selbstverständlich, die Frage ist erlaubt, der Herr Bundeskanzler darf ausführen und erzählen, wie großartig er nicht ist!, dann ist das ein Tiefpunkt in der Geschichte des Parlaments, eine Missach­tung des Parlaments; und da machen die Grünen der ÖVP wieder einmal die Mauer. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Was könnte man tun? – Man kann zwei Dinge tun, damit so etwas nicht wieder passiert. (Abg. Gödl: ... „Oasch“-Sager von der Frau Krisper! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, Herr Kollege Gödl, ich weiß nicht, wie Sie das so sehen mit der parlamentari­schen Kontrolle (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gödl), es scheint Ihnen nicht so wichtig zu sein. Ich bin der Meinung, wir könnten zwei Dinge tun, nämlich Nummer eins, Untersuchungsausschüsse endlich öffentlich machen (Zwischenrufe bei der ÖVP), da die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, mitzuerleben, wie der Bundeskanzler das Parlament verhöhnt (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ – Uh-Rufe bei der ÖVP), und zweitens, diesen Untersuchungsausschuss verlängern.

Sie haben jetzt die Möglichkeit dazu. Sie können sich wieder rausreden: Ja, die Grünen haben irgendetwas erstritten, dass das Minderheitsrecht für die Minderheit im Parlament da ist. Es geht aber darum, wo Sie Ihre Grenze ziehen, und die Grenze müsste eigentlich dort sein, wo Ihr Koalitionspartner Ihnen das Recht nimmt, Ihre Fragen zu stellen. Wenn Sie diese Grenze nicht ziehen, müssen Sie es sich selbst und vor allem Ihren Wählerin­nen und Wählern erklären. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

23.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fürst. – Bitte.


23.08.27

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Wir alle wissen, dass die ÖVP nach den Ergebnissen dieses Untersuchungsaus­schusses und des fragwürdigen Verhaltens und Auftretens mancher ÖVP-naher Aus­kunftspersonen dort – um es einmal vornehm auszudrücken – jede Menge Ablenkungs­bedarf hat. Ich würde sagen: Tonnen von Ablenkungsbedarf.

Wenn man nur an Finanzminister Blümel denkt – alleine dieses Aktenlieferungsdrama ‑, der ja nichts unversucht ließ, um die Akten erst dann zu liefern, wenn keine Zeit mehr für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses bleibt, die Akten zu sichten und ihn dazu zu befragen, oder an die stundenlange irrelevante – sagen wir einmal – Plauderei des Bundeskanzlers bei seiner letzten Befragung, um das Befragungsrecht aller Frak­tionen auszuhebeln. – Das alles wäre genug Thema und Rechtfertigung für einen verlän­gerten U-Ausschuss. Der Ball liegt bei den Grünen, der angeblichen Sauber- und Kon­trollpartei. Wir wissen alle, dass das nicht so ist, daher ist es auch nicht überraschend, dass Sie der ÖVP die Mauer machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass aber die ÖVP so nervös ist und solchen Ablenkungsbedarf hat, dass sie den positiven Coronatest eines freiheitlichen Abgeordneten in solch gemeiner Weise nutzt, wie Sie das gemacht haben (Oh-Rufe bei der ÖVP), hätte ich nicht für möglich gehalten. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist ein Tiefpunkt, Herr Kollege Fürlinger, von dem Sie zuerst gesprochen haben. Das Wording war hier den ganzen Tag, wie unsolidarisch er nicht sei, welch ein Gefähr­der er sei oder dass die FPÖ eine Partei der Gefährder sei.  Ja, da können Sie wirklich die Hände zusammenschlagen, so etwas daherzureden! Er war in der Woche dreimal testen (Zwischenruf des Abg. Prinz), er hatte einen negativen Test vom Vorabend der Sitzung des Untersuchungsausschusses. Als er das positive Ergebnis erfahren hat, hat er alle Leute angerufen, mit denen er engeren Kontakt gehabt hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich wusste nicht, dass die Parlamentsdirektion am Sonntag Dienst hat – er hat es


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am Montag sofort gemeldet. Es ist ihm nichts vorzuwerfen! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Keine andere Partei hat die Coronafälle in ihren Reihen so benutzt, wie Sie (in Richtung ÖVP) das jetzt bei der FPÖ gemacht haben. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist wirklich ein Tiefpunkt, Herr Kollege Fürlinger!

Aber die Rechnung geht nicht immer auf. (Zwischenrufe der Abgeordneten Michael Hammer und Hanger. – Präsident Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Ni­veaulose Vorwürfe ergießen sich dann oft wie ein Bumerang über diejenigen, die sie äußern. Herr Kollege Hanger, ich spreche gleich Sie an, weil Sie schon so viele Zwi­schenrufe gemacht haben. Herr Krawallhanger, ich weiß, Sie sind unter Druck, endlich Erfolge zu liefern, das ist mir schon klar. Sie sind beauftragt, diese Empörungslawine und Schlammlawine über unseren Kollegen loszutreten – das vergesse ich Ihnen üb­rigens nicht, weil Sie nicht nur ihn jetzt zwei Tage lang durch den Fleischwolf gedreht haben (Abg. Hanger: Wieso hat er es nicht einfach gesagt? Was ist da so schwer?), sondern weil das für seine Familie und für seine Kinder natürlich sehr belastend ist. Das sagt vieles! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie selbst sitzen im Glashaus, beim Heurigen (Abg. Hanger: 3G-Regel! Sie verste­hen ...?), wo offensichtlich die Abschlussparty der Koalitionsparteien stattgefunden hat – was mir völlig egal ist –, aber ohne Maske, ohne Abstand, ohne lückenloses 3G. Das ist eh klar, das gilt ja nur für die Bevölkerung und für die FPÖ! (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Hanger.) – Das ist der Bumerang für die ÖVP.

Der Bumerang für die Grünen ist genauso heftig. (Ruf bei der ÖVP: ... Opferrolle!) – Ich bin überhaupt kein Opfer! Mir ist gestern von den Gesundheitsbehörden mitgeteilt wor­den - - (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Herr Präsident, können Sie dafür sorgen, dass ich sprechen kann? (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen. – Ruf bei der ÖVP: Rede­zeit!) Hier ist sehr viel Krawall. Mir ist gestern von den Gesundheitsbehörden mitgeteilt worden, dass ich Kontaktperson einer Mitarbeiterin aus dem grünen Klub sei, aufgrund eines Zusammentreffens am Donnerstag, dem 1. Juli. Das finde ich sehr interessant, denn ich war nicht im U-Ausschuss. Ich habe mich nach Ende des U-Ausschusses mit manchen Personen unterhalten, was, mit Verlaub – vielleicht mit Erlaubnis der ÖVP –, noch zulässig ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich weiß aber ganz genau, mit wem ich mich nicht unterhalten habe, keine einzige Sekunde: mit einer grünen Mitarbeiterin! Kei­ne Sekunde! Ich gebe ihr auch keine Schuld, das ist kein Vorwurf, ich glaube nicht, dass das ihre Idee war. – Klubobfrau Maurer, vielleicht fragen Sie einmal nach, wie es dazu gekommen ist, dass ich als Kontaktperson genannt worden bin.

Das ist wirklich ein politisch letztklassiger Untergriff, eine Auseinandersetzung auf rein persönlicher Ebene und keine sachliche Auseinandersetzung. Und es ist insofern ein Bumerang, als damit die grüne Mitarbeiterin erklärt hat, dass sie sich am Donnerstag, dem 1. Juli, als hoch ansteckend empfunden hat. Wo ist da bitte die Information an die Parlamentsdirektion? Wo ist da die Information an alle Klubs? Ich habe sie nicht erhalten. Bitte, was für einen CT-Wert hatte sie?

Nur noch einmal zur Information: Wenn Kollege Hafenecker eine Krankenschwester wä­re, hätte er die ganze Zeit durcharbeiten müssen und können, denn mit seinem CT-Wert gilt er nämlich als nicht ansteckend. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) Das heißt, er hätte sogar Kranke, Schwerkranke, Sterbende betreuen können. Das sind die Werte, die von den Regierungsparteien (Rufe: Redezeit! Redezeit!), vom Gesundheitsminister festge­legt worden sind. Ich nehme einmal an, Sie (in Richtung ÖVP) sind so verantwortungs­voll – weil Sie ja alle schützen –, dass Sie niemanden, der ansteckend ist, auf Kranke los­lassen. Also irgendetwas stimmt da nicht. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Herr Hanger, vielleicht zuerst denken, vielleicht - -



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist reichlich über­schritten. Ich darf Sie um den Schlusssatz bitten!


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (fortsetzend): - - mit ihrer eigenen Partei, mit Ihrem Koalitionspartner und stellen Sie sich einem verlängertem Untersuchungsausschuss. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

23.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yılmaz. (Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und FPÖ. – Abg. Fürst spricht mit Abg. Michael Hammer.)

Bitte etwas Ruhe, wir haben nur noch eine Rede. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwi­schen ÖVP und FPÖ. – Abg. Fürst geht in Richtung ihres Platzes. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Fürst und Hanger.) Es wird auch etwas ruhiger gehen. Bitte, das könnt ihr nachher noch ausdiskutieren. Würdet - - (Ruf: Das ist eine absolute Frechheit, dass hier Abgeordnete ... so angegriffen werden! Was soll das, dass männli­che Abgeordnete hier Frauen so angreifen?! Das ist die ÖVP!) Jetzt geben Sie doch - - (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Soll ich die Sitzung unterbrechen, bis sich die Gemüter beruhigt haben? Ich bitte die Abgeordneten eindringlich, die Würde des Hauses zu wahren und jetzt auf die letzte Rede zu warten!

Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)


23.15.15

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Kollegin Fürst, wurden Sie attackiert? (Zwi­schenruf des Abg. Martin Graf. – Abg. Belakowitsch: Berührt! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Ich will das von Ihnen wissen und nicht von - - (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Schreien Sie doch nicht dauernd raus, das gibt es ja nicht!

Zur Beruhigung (in Richtung ÖVP): England führt 2 : 1 durch einen Elfmeter. (Beifall bei der SPÖ.) Sit down! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ach Gott!

Wieso führen wir diese Debatte? – Es wurde über ein Jahr lang intensiv in diesem Aus­schuss gearbeitet, viele Stunden, viel Energie hineingesteckt, stundenlang Akten gele­sen, und trotz aller Verzögerungstaktiken, eben durch Geschäftsordnungsdebatten, durch das Nichtkommen oder das verzögerte Kommen von Auskunftspersonen, durch die Ausschussführung durch den Herrn Präsidenten, das Sich-immer-wieder-ins-Wort-Fallen, durch Unterstellungen, durch das Nichtzulassen von Fragen, trotz alledem haben so viele Abgeordnete ihr Herzblut da hineingesteckt und gearbeitet. Und sie möchten weitermachen, weil es nach wie vor Akten gibt, die absichtlich nicht geliefert wurden! Ich erinnere mich an eine Rede von mir im Frühjahr, in der ich mich darüber beschwert habe, dass der Finanzminister die Akten nicht geliefert hat. Am Ende der Sitzung hat der Herr Präsident zu mir gesagt – unter vier Augen –, dass er bis 26. April Zeit hat. – Aha, okay! Und hat er sie geliefert? – Er hat sie nicht geliefert!

Was wollen Sie verhindern? Wohin soll das führen? (Abg. Hanger: Er hat alles geliefert!) Haben Sie all die Fragen, die meine Kollegin Kucharowits gestellt hat, beantwortet? (Ruf: Nichts hat er beantwortet!) Nichts hat er beantwortet, gar nichts! Sagen Sie doch, warum wollen Sie - - (Abg. Hanger: Sie waren nicht dabei, oder?) – Herr Hanger, was ist aus Ihnen geworden? (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS. – Bravorufe. – Neu­erlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) Wirklich!

Mich fragen die Menschen da draußen: Sag einmal, was ist mit dem Hanger? Sage ich: Nein, den habe ich nicht so kennengelernt, der ist so lange im Parlament wie ich, aber der ist - - (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Nein, aber hören Sie auf! (Abg. Hanger: ... sa­gen, was Sie wollen!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 345

Ich sage Ihnen, ich habe, seit ich im Parlament bin, drei Untersuchungsausschüsse mit­gemacht (Abg. Michael Hammer: Ja, dann gehen Sie im Herbst in den gleichen hi­nein!) – wer sind denn Sie? (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS – Bravoruf bei der SPÖ) –, aber so etwas haben wir wirklich noch nicht gehabt. Dann gehen Sie im Herbst wieder in den dritten hinein – das ist das Niveau! Das möchten wir nicht zulassen! Um diesen Respekt hat meine Kollegin (in Richtung Abg. Kucharowits zeigend) gebeten. Gehen Sie in den nächsten hinein – sehr lustig! (Ruf: Ja, gehen Sie hinein! Dann sind es vier!)

Schauen Sie, KollegInnen von den Grünen! Das alles wird jetzt geschreddert. Ich weiß schon, Sie (in Richtung ÖVP) haben eine erotische Beziehung zum Schreddern, ja, aber was ist (in Richtung Grüne) mit euch? (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger. – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Das wird jetzt alles weggeschmissen, und im Herbst soll das alles wieder geliefert werden und wir set­zen uns wieder hin – ist das Parlamentarismus? (Ruf: Es wird nichts geschreddert! – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Das möchte ich in meiner Biografie nicht haben, dass (in Richtung Grüne) ihr die Fort­setzung verhindert habt, und eine - - (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, bitte, ihr könnt auch nicht mehr argumentieren: Sonst kommt die FPÖ!, denn die ist schon da. (Abg. Maurer: Nein! Du hast selber für die Fristsetzung gestimmt! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Nein, nein. (Abg. Maurer: Doch, du hast selber für die Fristsetzung gestimmt!) – Nein, ich habe nichts! (Abg. Disoski: Doch! – Abg. Maurer: Doch, hast du! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Ihr verhindert die Verlängerung des Unter­suchungsausschusses, so schaut es aus! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Und das habt ihr dann in eurer Biografie, erzählt mir nicht - - (Ruf bei den Grünen: In deiner Biografie sind ganz andere ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen und Zwischenrufe bei der ÖVP. – Anhaltender lebhafter Beifall bei SPÖ und NEOS.)

23.19


23.19.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Abstimmung.

Ich darf die Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung ersuchen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

23.20.10Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1783/A(E) bis 1814/A(E) eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates - - (Unruhe im Saal.) – Ich würde wirklich bitten, noch für 2 Minuten die notwendige Konzentration aufzubringen. – Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betref­fen wird, berufe ich für 23.20 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.20.42Schluss der Sitzung: 23.20 Uhr

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