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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

115. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 7. Juli 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

115. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                            Mittwoch, 7. Juli 2021

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 7. Juli 2021: 9.05 – 23.20 Uhr

*****

Geänderte Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Ge­setz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstrom­wegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Um­weltförderungsgesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Ter­ror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1735/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetz­buch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (20. FSG-No­velle)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbo­le-Gesetz geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienste­tenschutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1777/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­pflegegeldgesetz geändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 790/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgenossenschaft für Pflege und Be­treuung

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1775/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

13. Punkt: Bericht über den Antrag 294/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Adaptierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1780/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epi­demiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

15. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1739/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot gegen das Zwangs­regime „Grüner Pass“

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1773/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1776/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1779/A(E) der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums“

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1749/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeits­marktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern

22. Punkt: Bericht über den Antrag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Di­gitalisierungsoffensive

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1595/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kol­leginnen und Kollegen betreffend individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 3

24. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Österreich 2020

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1752/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz ge­ändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021)

28. Punkt: Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahr­zeuge (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz)

29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Ver­braucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungs­gesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungs­gesetz – GRUG)

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaf­fen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Ein­bringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      40

Ordnungsrufe ............................................................................  154, 158, 171, 289

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch gegen die Tages­ordnung gemäß § 50 GOG .......................................................................................      40

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 GOG ............................................      59

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................      59

Mag. Andreas Hanger .............................................................................................      60

Michael Schnedlitz ..................................................................................................      65

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................      66

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................      67

Mag. Harald Stefan .................................................................................................      68

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................      70

Einwendungen finden keine Mehrheit ......................................................................      70

Wortmeldungen betreffend Umgang mit persönlichen Daten:

Michael Schnedlitz ..................................................................................................      61


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 4

Peter Haubner .........................................................................................................      62

Herbert Kickl ............................................................................................................      63

August Wöginger ....................................................................................................      64

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................  63, 175

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 5760/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG ...................................................................      73

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ..............................    176

Redner/Rednerinnen:

Hermann Brückl, MA ..............................................................................................    176

Bundesministerin Dr. Heinz Faßmann .................................................................    178

Nico Marchetti .........................................................................................................    180

Philip Kucher ...........................................................................................................    182

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    184

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    185

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    186

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ..............................................................................................................      73

Antrag der Einsetzungsminderheit gemäß § 53 Abs. 6 VO-UA iVm § 107 letzter Satz GOG auf nochmalige Verlängerung der für den Ibiza-Untersuchungsaus­schuss geltenden Frist gemäß § 53 Abs. 1 VO-UA um weitere drei Monate ..........    137

Verlangen der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 53 Abs. 6 VO-UA iVm § 2 Abs. 1 VO-UA auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag auf nochmalige Verlängerung .........................................    137

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ..............................    335

RednerInnen:

Katharina Kucharowits ...........................................................................................    336

Mag. Klaus Fürlinger ..............................................................................................    338

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    340

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................    340

Dr. Susanne Fürst ...................................................................................................    342

Nurten Yılmaz ..........................................................................................................    344

Ablehnung des Antrages auf nochmalige Verlängerung der für den Ibiza-Untersu­chungsausschuss geltenden Frist ............................................................................    345

Wortmeldungen im Rahmen der Debatte über das Symbole-Gesetz:

Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................  162, 166

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    163

Karlheinz Kopf .........................................................................................................    163

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    164

Michael Schnedlitz ..................................................................................................    164

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    165

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .........................................................................    165

Stellungnahme des Präsidenten Ing. Norbert Hofer ...........................................    166

Ersuchen des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger um Erteilung eines Rufs zur Sache .........................................................................................................    181

Wortmeldung der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch betreffend wieder­holte Vorhaltungen seitens der ÖVP ........................................................................    233


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Aktuelle Stunde (24.)

Thema: „Wer zahlt die Kosten der Corona-Krise? Millionenvermögen in Ös­terreich steigen, Online-Multis machen Milliarden-Gewinne, während die Ar­mut steigt und die Mittelschicht stark unter Druck kommt. Die Bundesre­gierung muss handeln, Herr Bundeskanzler!“ ....................................................      41

RednerInnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................      41

Bundeskanzler Sebastian Kurz .............................................................................      43

Alexander Melchior .................................................................................................      46

Josef Muchitsch ......................................................................................................      47

Herbert Kickl ............................................................................................................      48

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................      50

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .........................................................................      51

Gabriela Schwarz ....................................................................................................      53

Sabine Schatz ..........................................................................................................      54

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................      55

Mag. Markus Koza ..................................................................................................      56

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................      58

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................      40

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................      71

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielen­kungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festle­gung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket) (982 d.B.) .................................................................      74

2. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Ener­gie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltförderungsge­setz geändert wird (983 d.B.) ...................................................................................      74

RednerInnen:

Lukas Hammer ........................................................................................................      74

Alois Schroll ............................................................................................................    111

Tanja Graf ................................................................................................................    113

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    114

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .........................................................    115

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    118

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    120

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................    121

Peter Haubner .........................................................................................................    122


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 6

Michael Bernhard ....................................................................................................    123

Staatssekretär Dr. Magnus Brunner, LL.M. .........................................................    124

Walter Rauch ...........................................................................................................    126

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................    126

Dietmar Keck ...........................................................................................................    128

Christoph Stark .......................................................................................................    129

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    130

Ing. Martin Litschauer ............................................................................................    132

Johann Höfinger .....................................................................................................    133

Martina Diesner-Wais .............................................................................................    135

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“ – Ablehnung ...................  131, 136

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 982 und 983 d.B. .....................................    136

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (850 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden (925 d.B.) ..................................................................................................................    137

4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (849 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG) (977 d.B.) ...........    137

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1735/A der Abgeordne­ten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (978 d.B.) ...........................................................................................................    137

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (848 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geän­dert wird (20. FSG-Novelle) (871 d.B.) .....................................................................    137

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (854 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsge­setz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden (872 d.B.) ...........................    137

RednerInnen:

Mag. Harald Stefan .................................................................................................    138

Karl Mahrer ..............................................................................................................    139

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................    141

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    142

Mag. Georg Bürstmayr ...........................................................................................    144

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................    144

Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................................    146

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................  147, 173

Dr. Harald Troch ......................................................................................................    149

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................    151

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    154

Bundesminister Karl Nehammer, MSc .................................................................    155

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    157

Mag. Corinna Scharzenberger ..............................................................................    158


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Dr. Johannes Margreiter (tatsächliche Berichtigung) ............................................    159

Herbert Kickl ............................................................................................................    159

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................    167

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................    168

Mag. Johanna Jachs ...............................................................................................    169

Dietmar Keck ...........................................................................................................    170

Dr. Christian Stocker ..............................................................................................    171

Dr. Christian Stocker (tatsächliche Berichtigung) ..................................................    173

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz personenbezogener Daten/Religionsatlas/Gleich­behandlung aller Religionsgemeinschaften“ – Ablehnung .......................  143, 174

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „keine Staatsbürgerschaftsverleihung an Asylberechtigte und tür­kische Staatsbürger“ – Ablehnung ............................................................  148, 175

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 925, 977, 871 und 872 d.B. ..........................    173

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 978 d.B. ..................................................    173

8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021) (1002 d.B.) ................................................................................................................    188

RednerInnen:

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    188

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    191

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    191

Christian Lausch .....................................................................................................    192

Mag. Michael Hammer ............................................................................................    193

Sabine Schatz ..........................................................................................................    194

Klaus Köchl .............................................................................................................    195

Annahme des Gesetzentwurfes in 1002 d.B. ...........................................................    196

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1777/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1003 d.B.) .........................................................................................    196

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 790/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung (1004 d.B.) .......    196

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1775/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird (1005 d.B.) .........................................................................................    196

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur


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Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geän­dert wird (1006 d.B.) .................................................................................................    197

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 294/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Adaptierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (1007 d.B.) ..............................................................    197

RednerInnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    197

Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................    198

Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................................................    199

Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................    200

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    201

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    206

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein .....................................  207, 213, 216

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................    208

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................    208

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    209

Mag. Meri Disoski ...................................................................................................    211

Kira Grünberg ..........................................................................................................    212

Peter Wurm ..............................................................................................................    214

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................    217

Mag. Michael Hammer ............................................................................................    218

Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abrechnungskatalog für die Primärversorgungspflege mit der Sozialversicherung“ – Ablehnung .............................................................  202, 261

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „School Nurses für Schulen in Österreich“ – Ab­lehnung ......................................................................................................  204, 261

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1003, 1005 und 1006 d.B. ............................    261

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1004 und 1007 d.B. ......................    261

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1780/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1008 d.B.) ...................    219

15. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1009 d.B.) .........................................................................................    219

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1739/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Diskriminierungsverbot gegen das Zwangsregime „Grüner Pass“ (1010 d.B.) ................................................................................................................    219

RednerInnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    219

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    220

Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) ..........................................    222

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ..........................................................................    222


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 9

Mag. Verena Nussbaum .........................................................................................    224

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    226

Gabriela Schwarz ....................................................................................................    229

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    231

Nikolaus Prinz .........................................................................................................    232

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“ – Ablehnung  225, 262

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1008 und 1009 d.B. .................................    262

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1010 d.B. ................................................    263

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (943 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Be­kämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1011 d.B.) .........................................    233

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1773/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird (1012 d.B.) .....................    233

RednerInnen:

Josef Muchitsch ......................................................................................................    234

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................    239

Peter Wurm ..............................................................................................................    239

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    240

Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) .................................................    241

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    242

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ..........................................................    243

Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ..............................................................    243

Laurenz Pöttinger ...................................................................................................    244

Rudolf Silvan ...........................................................................................................    245

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1011 und 1012 d.B. .................................    263

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1776/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (1015 d.B.) .....    246

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1779/A(E) der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendi­ums“ (1016 d.B.) .......................................................................................................    246

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1749/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern (1017 d.B.) .............................................................    246

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 10

betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive (1014 d.B.) ................................................................................................................    246

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1595/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen be­treffend individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil (1013 d.B.) .............    246

RednerInnen:

Rainer Wimmer .......................................................................................................    246

Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................    247

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    249

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    250

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................    252

Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ..............................................................    253

Barbara Neßler ........................................................................................................    254

Michael Seemayer ...................................................................................................    255

Peter Wurm ..............................................................................................................    256

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    257

Michael Bernhard ....................................................................................................    259

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung klimarelevanter Arbeitsstiftun­gen“ – Annahme (194/E) ...........................................................................  251, 264

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkam­mern gemäß WK-Haushaltsordnung“ – Ablehnung ..................................  257, 265

Annahme des Gesetzentwurfes in 1015 d.B. ...........................................................    264

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1016 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums“ (193/E) ......................................................................................................................    264

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1017, 1014 und 1013 d.B. .................    264

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht der Bundesminis­terin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Öster­reich 2020 (III­349/961 d.B.) .....................................................................................    265

25. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1752/A der Abge­ordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förde­rungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geän­dert wird (962 d.B.) ...................................................................................................    265

RednerInnen:

Karl Schmidhofer ....................................................................................................    265

Josef Muchitsch ......................................................................................................    266

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    271

Barbara Neßler ........................................................................................................    273

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    275

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................    275

Gabriel Obernosterer ..............................................................................................    278


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 11

Alois Schroll ............................................................................................................    280

Peter Schmiedlechner ............................................................................................    281

Alexander Melchior .................................................................................................    281

Nikolaus Prinz .........................................................................................................    282

Ing. Johann Weber ..................................................................................................    283

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................    284

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Installierung einer Tourismuskasse“ – Ablehnung .................................................................................................  268, 286

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der Tourismuswirt­schaft“ – Ablehnung ..................................................................................  272, 285

Kenntnisnahme des Berichtes III-349 d.B. ...............................................................    285

Annahme des Gesetzentwurfes in 962 d.B. .............................................................    285

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (947 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungs­gesetz geändert wird (989 d.B.) ...............................................................................    286

RednerInnen:

Andreas Kühberger ................................................................................................    286

Cornelia Ecker .........................................................................................................    287

Peter Schmiedlechner ............................................................................................    289

Clemens Stammler .................................................................................................    289

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ..........................................................................    292

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................    293

Hermann Gahr .........................................................................................................    294

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................    294

Ing. Martin Litschauer ............................................................................................    295

Klaus Köchl .............................................................................................................    296

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................    296

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    297

Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................    301

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    302

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Ol­ga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesse­rung des Schutzes der Alm- und Weidewirtschaft“ – Annahme (195/E) ..  291, 303

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bevölkerungsschutz in wolfsnahen Siedlungsgebieten durch Anpassung der FFH-Richtlinie“ – Ablehnung ...........................................  299, 303

Annahme des Gesetzentwurfes in 989 d.B. .............................................................    303

27. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (951 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021) (976 d.B.) .....................................................................................    303

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    303

Mag. Klaus Fürlinger ..............................................................................................    304

Erwin Angerer .........................................................................................................    306

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................    307


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 12

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ....................................................    308

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    309

Annahme des Gesetzentwurfes in 976 d.B. .............................................................    334

28. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (941 d.B.): Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz) (979 d.B.) .................................................    310

RednerInnen:

Erwin Angerer .........................................................................................................    310

Hermann Weratschnig, MBA MSc .........................................................................    310

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................    311

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .............................................................    319

Bettina Zopf .............................................................................................................    319

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................    320

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eines Lieferkettengesetzes für eine soziale menschenrechts­konforme und nachhaltige Produktionsweise“ – Ablehnung ....................  312, 334

Annahme des Gesetzentwurfes in 979 d.B. .............................................................    334

29. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (949 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbrau­cherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungs­gesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Um­setzungsgesetz – GRUG) (980 d.B.) ........................................................................    321

RednerInnen:

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    321

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................    322

Christian Lausch .....................................................................................................    323

Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................    323

Mag. Corinna Scharzenberger ..............................................................................    325

Annahme des Gesetzentwurfes in 980 d.B. .............................................................    334

30. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (950 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaf­fen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsord­nung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungs­gesetz – RIRUG) (981 d.B.) .....................................................................................    326

RednerInnen:

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................    326

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................    326

Mag. Klaus Fürlinger ..............................................................................................    327

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    329

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .............................................................    332

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................    333

Annahme des Gesetzentwurfes in 981 d.B. .............................................................    335


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 13

Eingebracht wurden

Petitionen .................................................................................................................      71

Petition betreffend „LKW-Mautflucht beenden – StVO reformieren!“ (Ordnungs­nummer 64) (überreicht vom Abgeordneten Maximilian Lercher)

Petition betreffend „Für die Sicherung des Slowenistikstudiums & des Instituts für Slawistik an der Universität Klagenfurt/Za trajni obstoj študija slovenistike in inš­tituta za slavistiko na Univerzi v Celovcu“ (Ordnungsnummer 65) (überreicht von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer und Mag. Eva Blimlinger)

Bürgerinitiative ........................................................................................................      71

Bürgerinitiative betreffend „s’Vorderland für Impf-Freiheit“ (Ordnungsnummer 36)

Regierungsvorlagen ...............................................................................................      71

958: Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird

959: Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermitt­lung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

960: Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumge­hung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls

988: Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied­staaten einerseits und Australien andererseits

Berichte ....................................................................................................................      71

Zu III-353: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung; korrigierter Bericht

Vorlage 67 BA: Monatserfolg Mai 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz; BM f. Finanzen

III-321: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020

III-342: Bericht betreffend COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfs­maßnahmen – Reihe BUND 2021/25; Rechnungshof

III-351: Lebensmittelsicherheitsbericht 2020; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

III-352: Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behin­derung über die Tätigkeit im Jahr 2020; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

III-353 und Zu III-353: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 14

III-354: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Inneres

III-355: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021; BM f. Landesverteidigung

III-356: Verkehrstelematikbericht 2021; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie

III-357: Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis Mai 2021; BM f. Arbeit

III-358: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III-359: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; Bundeskanzler

III-360: Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Mai 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-362: Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes 2020; BM f. Finanzen

III-363: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021; BM f. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

III-364: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2021; BM f. Digitalisierung und Wirtschafts­standort

III-365: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. März 2021, 160/E XXVII. GP betreffend Kurzstudie „Möglichkeiten einer verfassungsrechtli­chen Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz“; BM f. Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-366: Bericht über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, 232/E XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Ös­terreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertie­fung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straf­taten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2020 bis 30. April 2021; BM f. Inneres

III-367: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis Mai 2021; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Anträge der Abgeordneten

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reise-Stornierungsinfor­mationsplattform (1783/A)(E)

Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Instal­lierung einer Tourismuskasse (1784/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 15

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere – einstimmigen Entschließungsantrag endlich um­setzen! (1785/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Multiprofessionel­les Unterstützungspersonal für Schulen (1786/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesweiten Chancenindex jetzt umsetzen (1787/A)(E)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend School Nurses für Schulen in Österreich (1788/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparente Eva­luierung der Wirtschaftshilfen (1789/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend UGB-konforme Gewinn­ermittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haushaltsordnung (1790/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Volksvertretung in die Heeresreform (1791/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatische Fotoimplemen­tierung bei Beantragung eines Behindertenpass aus nationalen Datenbanken (1792/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Für ein europaweites Verbot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtser­kennung im öffentlichen Raum (1793/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Für ein nationales Ver­bot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserken­nung im öffentlichen Raum (1794/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Für ein nationales Ver­bot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserken­nung im öffentlichen Raum (1795/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung geändert wird (1796/A)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Die Flagge der weißrussi­schen Demokratiebewegung (1797/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Multiinstitutionelle Einberu­fung Sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen (1798/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesweit einheitliches Risk-Assessment für Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen (1799/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablaufshemmung eines Betretungs- und Annäherungsverbots (1800/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Annäherungs- ohne Betretungsverbot (1801/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Ausgaben für Regierungsinserate (1802/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 16

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Runder Tisch zur Medien­politik: Ende der Marktverzerrung durch Regierungsinserate (1803/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Transparenz bei und längere Abrufbarkeit von Inseratausgaben der Regierung (1804/A)(E)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden des Bundesheers mit Photovoltaik-Anlagen (1805/A)(E)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden der Polizei mit Photovoltaik-Anlagen (1806/A)(E)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von „Reha-Klas­sen“ bzw. „Reha-Schulen“ (1807/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des Fachkräftesti­pendiums für Pflegeberufe (1808/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionspaket für sichere und faire Pensionen (1809/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert wird (1810/A)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modell Hundecampus (1811/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzen­welt und unkontrolliert Gentechnik am Teller (1812/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pestizidecocktail“ in Le­bensmitteln – Festlegung einer Belastungshöchstgrenze (Summengrenzwert) bei meh­reren Pestizidrückständen in einem Lebensmittel (1813/A)(E)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pestizidecocktail“ in Le­bensmitteln – Festlegung einer Belastungshöchstgrenze (Summengrenzwert) bei meh­reren Pestizidrückständen in einem Lebensmittel (1814/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Ausschreibungen Bürgerkarte – Handysignatur – E-ID (7036/J)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Eine Auto­bahn durch Linz – OstDURCHfahrung statt OstUMfahrung (7037/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Voll­ständiges Versagen bei wirtschaftspolitischen Hausforderungen?“ (7038/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Neuausrichtung der ADA (7039/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vergabe von Millionenaufträgen durch das Justizministerium an die Firma „digital fast


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forward OG“ des Chief Digital Officer des Justizministeriums, die in einem Einfamilien­haus untergebracht ist (7040/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erledigung einer Sachverhaltsdarstellung bei clamorosem Anlass (7041/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Brandgefahr von
E-Bussen (7042/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend externe medizinische Behandlung von Häftlingen (7043/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Hälfte der Pflegekräfte denkt an Jobwechsel (7044/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend Hälfte der Pflegekräfte denkt an Jobwechsel (7045/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend Zielsetzung Frauengesundheit zu stärken und die Chancen aller Frauen auf Gesundheit zu steigern (7046/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend der Ökonomischen Faktoren von COVID-19 in Zusammenhang mit Frauen (7047/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend der psychosozialen Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen (7048/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend der Ökonomischen Faktoren von COVID-19 in Zusammenhang mit Frauen (7049/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Vergabe von Patenten auf Tiere und Pflan­zen (7050/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend gelockerter Vollzug und Unterbrechung der Freiheitsstrafe (7051/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend aktueller Stand der Entschädi­gungen nach dem Epidemiegesetz (7052/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend umfassende Erhe­bung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7053/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7054/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit be­treffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7055/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 18

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen ge­gen Gewalt an Frauen (7056/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7057/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend umfassende Erhebung über alle Maß­nahmen gegen Gewalt an Frauen (7058/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Ver­fassung betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frau­en (7059/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7060/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7061/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7062/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7063/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnah­men gegen Gewalt an Frauen (7064/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesvertei­digung betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frau­en (7065/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend umfassende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7066/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend umfas­sende Erhebung über alle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (7067/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Showreise am Westbalkan (7068/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend LGBTIQ-Szene in Österreich (7069/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Auskunft zu Impfstatus nicht verpflich­tend (7070/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Auskunft zu Impfstatus nicht verpflichtend (7071/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 19

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Auskunft zu Impfstatus nicht verpflichtend (7072/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Bund beteiligt sich bei grenzüberschreitenden UVP-Verfahren zu AKW Krsko (7073/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Verkehrsministerin be­kräftigt Verkaufsverbot für Verbrenner (7074/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ASFINAG testet Ver­kehrsschilder aus Holz (7075/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zusammensetzung und Kompetenzen der Strategiestabsstelle „Think Austria“ des Bun­deskanzlers (7076/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Explosion der Werbekosten des Bundeskanzleramtes im ersten Quartal 2021 (7077/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an der Volksschule Rif-Rehhof ge­setzten Maßnahmen gegen einen Volksschüler, dessen Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7078/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Burgenländischen Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7079/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Wiener Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7080/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Vorarlberger Volksschulen ge­gen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durch­führung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7081/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Tiroler Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7082/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Steirischen Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7083/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 20

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Niederösterreichischen Volks­schulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7084/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Oberösterreichischen Volks­schulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7085/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die an Kärntner Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchfüh­rung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten (7086/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend §69 (7C) im AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (7087/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „In­terventionen bei den Medien“ – Folgeanfrage zu Anfrage 6185/J (7088/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend EU-Konformität des Medizinpro­duktegesetzes (7089/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsa­che: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7090/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7091/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesvertei­digung betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7092/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zustän­dig für die Sputnik Beschaffung? (7093/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7094/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milie, Jugend und Integration betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7095/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7096/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7097/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7098/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 21

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7099/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zu­ständig für die Sputnik Beschaffung? (7100/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Ver­fassung betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sput­nik Beschaffung? (7101/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaf­fung? (7102/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Impfstoffbeschaffung als Chefsache: Wer ist zuständig für die Sputnik Beschaffung? (7103/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-Impfstoffausbeute (7104/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Nachfolgefrage zu Geschäftszahl: 2021-0.2030.287 – PR-Agentur Schütze und Lobby­ing für Hygiene Austria (7105/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Geschäftszahl: 2021-0.226.907 – Beschwerden von Arbeitnehmern wegen des Tragens von FFP2 Masken (7106/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Ge­schäftszahl: 2021-0.226.838 – Neue Vorwürfe gegen die Hygiene Austria (7107/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit betreffend Geschäftszahl: 2021-0.226.957 Hygiene Austria und Arbeitsleihfirma OBA - Gp. KG (7108/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Geschäftszahl: 2021-0.189.823 betreffend AMS-Förderungen für Scheinfir­men im Bundesland Wien (7109/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wiener (50) verlor nach Corona-Impfung Unterschenkel (7110/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Wiener (50) verlor nach Corona-Impfung Unterschenkel (7111/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Nachfolgefrage zu Geschäftszahl: 2021-0.203.286 Masken der Hygiene Austria (7112/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend aktueller Ermittlungsstand hinsichtlich Veruntreuungsverdacht gegen VOEST-Betriebsräte in Kindberg (7113/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Causa Hirtenberg: Verletzte Beamte regen auf (7114/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 22

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Wirtschaftsreise nach Südafrika und Kenia 2016 des damaligen Außenministers Sebastian Kurz (7115/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fami­lie, Jugend und Integration betreffend Aktuelles Lagebild der Jugendstrategie 2020-2024 (7116/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (06/2021) (7117/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sommerschule 2021 (7118/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Strukturierung und Kosten der Generaldirektion (7119/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bundesland Steiermark-Geimpfte bei Spitalsjobs künftig bevorzugt (7120/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betref­fend Bundesland Steiermark-Geimpfte bei Spitalsjobs künftig bevorzugt (7121/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Wiener Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7122/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Vorarlberger Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7123/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in burgenländischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ers­ten Halbjahr 2021 (7124/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Kärntner Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7125/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in niederösterreichischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7126/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in oberösterreichischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7127/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in österreichischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 (7128/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 23

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Salzburger Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7129/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in steirischen Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7130/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in Tiroler Asylheimen im Jahr 2020 und im ersten Halb­jahr 2021 (7131/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Attacken gegen die Polizei (7132/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Keine Springsteen-Show für AstraZene­ca-Geimpfte (7133/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit betreffend Grüne Gewerkschafter: Lohn- und Sozialdumping unattraktiver machen (7134/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Grüne Gewerkschafter: Lohn- und Sozialdumping unattraktiver machen (7135/J)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wanderzirkus Finanzamt Österreich (7136/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zusammenarbeit mit der Opferunterstützungseinrichtung „Weißer Ring“ nach Terroranschlag (7137/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schmerzengeld nach Verbre­chensopferG (7138/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Probleme beim Grünen Pass für Pendler (7139/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zur Folgeanfrage: Operation Luxor/Ramses (7140/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Entwicklung und Programmierung der e-ID sowie des e-Führerscheins (7141/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Einsatz des AMS-Algorithmus (7142/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Chronologische Übersicht über die Ermittlungen der „SoKo Tape“ (7143/J)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sitzenbleiben im Schuljahr 2020/21 (7144/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Qualitätskontrollen bei Antigentests (7145/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 24

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Qualitätskontrollen bei Antigen­tests (7146/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fest der Freiheit am 6.3.2021 – Beantwortung 6199/AB durch den Bun­desminister für Inneres (7147/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten (7148/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend illegaler Tierhandel (7149/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wien führt Impfpflicht in Kindergärten ein (7150/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Anzahl E-Mails aus dem Kabinett an Mitarbeiter des BMA Geschäftszahl: 2021-0.181.978- Hygiene Austria und Arbeitsleihfirma Ante Portas (7151/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Nachfolgeanfrage zur Geschäftszahl: 2021-0.181.978- Hygiene Austria und Arbeitsleih­firma Ante Portas (7152/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Herzmuskelentzündung durch mRNA-Vakzine (7153/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Anzahl E-Mails aus dem Kabinett an Mitarbeiter des BMA Geschäftszahl: 2021-0.2030.287-PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria (7154/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend CoV-Teststraßen: Millionenauftrag „oh­ne Vertrag“ (7155/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Entschließung des Nationalra­tes vom 20. November 2020 betreffend Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Ös­terreich (7156/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zu 6199/AB – Fest der Freiheit am 6.3.2021 (7157/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Lösegeldzahlung nach Hacker-Angriff auf Gemeinde Gössendorf (7158/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Festnahme eines Reporters bei Medientermin des Bundeskanzlers (7159/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Regenbogenparade 2021 (7160/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 25

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fest der Freiheit am 6.3.2021 – Beantwortung 6199/AB durch den Bundesminister für Inneres (7161/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für EPI-Service (7162/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Parteienförderung 2“: Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2020 (7163/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend „Parteienförderung 2“: Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2020 (7164/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzungsstand Startup Deklaration (7165/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzungsstand Startup Deklaration (7166/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Umsetzungsstand Startup Deklaration (7167/J)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (7168/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit be­treffend Überfällige Reform im AMS (7169/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Transparenz bei der Umsetzung des Aufbau- und Resi­lienzplans (7170/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Transparenz bei der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans (7171/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort betreffend KMU Digital (Folgeanfrage) (7172/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückführungsplan mit Westbalkanstaaten (7173/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Verbot von Clearview AI in Österreich (7174/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Amnesty International Bericht Gesichtserkennungstechnologie in Öster­reich (7175/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Diversity Management im Außenmi­nisterium (7176/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2021“ (7177/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 26

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2021“ (7178/J)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Finanzierung der Digitalisierung des Schulun­terrichts (7179/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Konflikte um die Bienenhaltung (7180/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Bedrohungen für heimische Imker (7181/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalitätsentwicklung in Graz (7182/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Drogenkriminalität in Graz (7183/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität an Grazer Schulen (7184/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Berichte über Karl Nehammer als Stadtparkwächter (7185/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylunterkünfte in Graz (7186/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Islam in Graz (7187/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sachbeschädigungen in Graz (7188/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Linksextremismus in Graz (7189/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Migrationsanteil an Grazer Schulen (7190/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsstand im Impfskandal der Böhlerwerke Mürzzuschlag (7191/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Mega-Polizeiaufgebot bei Antifa-Demo (7192/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend öffentliche Beschaffung von Ma­terialien in der Corona-Krise (7193/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Solidarisches Hissen von Fahnen (7194/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend ABA: Nachbesetzung und Zukunftsaussichten (7195/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 27

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7196/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7197/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7198/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Mittel für Gewaltschutz 2019 - 2021 (7199/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Digitale Endgeräte für fünfte und sechste Schulstufen (7200/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend App „Grüner Pass“ (7201/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Landesverteidigung betreffend Zukunft der Heeresmunitionsanstalt Stadl-Paura (7202/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zukunft des Amtsgebäude Garnisonstraße des Mili­tärkommando Oberösterreich (7203/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zukunft der Hessenkaserne Wels (7204/J)

Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besetzung Vorstandsposten Finanzamt Braunau-Ried-Schärding (7205/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Facebook-Auftritte von Obersten Organen des Bundes (7206/J)

Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Klarheit und Transparenz für das ASFINAG-Bauprogramm (7207/J)

Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend weiteres Vorgehen der Justiz nach dem Bericht des Rechnungshofes über die Landeshauptstadt St. Pölten (GZ 004.756-PR3/21) (7208/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6277/AB zu 6392/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 28

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6278/AB zu 6339/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6279/AB zu 6340/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6280/AB zu 6338/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (6281/AB zu 6341/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (6282/AB zu 6342/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (6283/AB zu 6343/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6284/AB zu 6344/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen (6285/AB zu 6564/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (6286/AB zu 6337/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6287/AB zu 6347/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6288/AB zu 6406/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6289/AB zu 6345/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (6290/AB zu 6375/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (6291/AB zu 6386/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6292/AB zu 6389/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (6293/AB zu 6363/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6294/AB zu 6393/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6295/AB zu 6382/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6296/AB zu 6391/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen (6297/AB zu 6387/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 29

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6298/AB zu 6350/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (6299/AB zu 6373/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6300/AB zu 6388/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6301/AB zu 6348/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6302/AB zu 6449/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6303/AB zu 6450/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6304/AB zu 6422/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (6305/AB zu 6361/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (6306/AB zu 6371/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (6307/AB zu 6444/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6308/AB zu 6376/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolle­ginnen und Kollegen (6309/AB zu 6346/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6310/AB zu 6408/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kol­leginnen und Kollegen (6311/AB zu 6372/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6312/AB zu 6395/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6313/AB zu 6438/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 30

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (6314/AB zu 6437/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6315/AB zu 6354/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Ein­wallner, Kolleginnen und Kollegen (6316/AB zu 6366/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6317/AB zu 6380/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kol­leginnen und Kollegen (6318/AB zu 6355/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6319/AB zu 6352/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (6320/AB zu 6379/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (6321/AB zu 6432/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6322/AB zu 6383/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6323/AB zu 6448/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6324/AB zu 6357/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kol­leginnen und Kollegen (6325/AB zu 6370/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yil­dirim, Kolleginnen und Kollegen (6326/AB zu 6365/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (6327/AB zu 6385/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6328/AB zu 6351/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6329/AB zu 6378/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kol­leginnen und Kollegen (6330/AB zu 6349/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 31

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6331/AB zu 6369/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6332/AB zu 6367/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6333/AB zu 6368/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6334/AB zu 6353/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6335/AB zu 6358/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (6336/AB zu 6359/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kol­leginnen und Kollegen (6337/AB zu 6362/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (6338/AB zu 6364/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kol­leginnen und Kollegen (6339/AB zu 6377/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6340/AB zu 6384/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (6341/AB zu 6430/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6342/AB zu 6381/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6343/AB zu 6459/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (6344/AB zu 6409/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Be­cher, Kolleginnen und Kollegen (6345/AB zu 6421/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen (6346/AB zu 6403/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Ler­cher, Kolleginnen und Kollegen (6347/AB zu 6428/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6348/AB zu 6443/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6349/AB zu 6418/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6350/AB zu 6439/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 32

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6351/AB zu 6419/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6352/AB zu 6423/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (6353/AB zu 6429/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6354/AB zu 6441/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6355/AB zu 6452/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (6356/AB zu 6405/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6357/AB zu 6451/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6358/AB zu 6410/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucha­rowits, Kolleginnen und Kollegen (6359/AB zu 6436/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafen­ecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6360/AB zu 6445/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6361/AB zu 6401/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kol­legen (6362/AB zu 6446/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6363/AB zu 6457/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6364/AB zu 6413/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6365/AB zu 6456/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6366/AB zu 6455/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6367/AB zu 6415/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (6368/AB zu 6414/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6369/AB zu 6417/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6370/AB zu 6420/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 33

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (6371/AB zu 6402/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6372/AB zu 6426/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kol­leginnen und Kollegen (6373/AB zu 6404/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6374/AB zu 6424/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (6375/AB zu 6425/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6376/AB zu 6440/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (6377/AB zu 6442/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (6378/AB zu 6454/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6379/AB zu 6447/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6380/AB zu 6412/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Ein­wallner, Kolleginnen und Kollegen (6381/AB zu 6435/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Marg­reiter, Kolleginnen und Kollegen (6382/AB zu 6399/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Marg­reiter, Kolleginnen und Kollegen (6383/AB zu 6400/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Rag­ger, Kolleginnen und Kollegen (6384/AB zu 6407/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6385/AB zu 6411/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Ames­bauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6386/AB zu 6416/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (6387/AB zu 6398/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 34

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6388/AB zu 6431/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (Zu 6388/AB zu 6431/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen (6389/AB zu 6433/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (6390/AB zu 6434/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (6391/AB zu 6458/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6392/AB zu 6463/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kollegin­nen und Kollegen (6393/AB zu 6461/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kollegin­nen und Kollegen (6394/AB zu 6462/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6395/AB zu 6460/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loa­cker, Kolleginnen und Kollegen (6396/AB zu 6467/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6397/AB zu 6465/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6398/AB zu 6466/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6399/AB zu 6464/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ger­hard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6400/AB zu 6468/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (6401/AB zu 6471/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6402/AB zu 6470/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6403/AB zu 6469/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6404/AB zu 6474/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 35

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen (6405/AB zu 6481/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (6406/AB zu 6699/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6407/AB zu 6480/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Felix Eypel­tauer, Kolleginnen und Kollegen (6408/AB zu 6472/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (6409/AB zu 6473/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (6410/AB zu 6475/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (6411/AB zu 6478/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (6412/AB zu 6476/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (6413/AB zu 6479/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (6414/AB zu 6477/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6415/AB zu 6530/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6416/AB zu 6485/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6417/AB zu 6513/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6418/AB zu 6531/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6419/AB zu 6532/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6420/AB zu 6514/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6421/AB zu 6523/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6422/AB zu 6822/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 36

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6423/AB zu 6487/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6424/AB zu 6511/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6425/AB zu 6510/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6426/AB zu 6509/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6427/AB zu 6492/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6428/AB zu 6508/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (6429/AB zu 6493/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (6430/AB zu 6496/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6431/AB zu 6502/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6432/AB zu 6498/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6433/AB zu 6503/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6434/AB zu 6504/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6435/AB zu 6505/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (6436/AB zu 6499/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6437/AB zu 6506/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6438/AB zu 6507/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6439/AB zu 6484/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (6440/AB zu 6500/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 37

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6441/AB zu 6526/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6442/AB zu 6515/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6443/AB zu 6517/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6444/AB zu 6518/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (6445/AB zu 6494/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen (6446/AB zu 6533/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6447/AB zu 6525/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (6448/AB zu 6495/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Dro­bits, Kolleginnen und Kollegen (6449/AB zu 6483/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andreas Han­ger, Kolleginnen und Kollegen (6450/AB zu 6501/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kol­leginnen und Kollegen (6451/AB zu 6512/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kol­leginnen und Kollegen (6452/AB zu 6529/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kolle­gen (6453/AB zu 6488/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (6454/AB zu 6524/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (6455/AB zu 6538/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6456/AB zu 6520/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6457/AB zu 6519/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 38

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Friedrich Ofen­auer, Kolleginnen und Kollegen (6458/AB zu 6536/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6459/AB zu 6521/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (6460/AB zu 6522/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6461/AB zu 6516/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (6462/AB zu 6528/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (6463/AB zu 6527/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (6464/AB zu 6497/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6465/AB zu 6482/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (6466/AB zu 6486/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Michaela Stein­acker, Kolleginnen und Kollegen (6467/AB zu 6535/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6468/AB zu 6491/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Ler­cher, Kolleginnen und Kollegen (6469/AB zu 6489/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (6470/AB zu 6490/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andreas Han­ger, Kolleginnen und Kollegen (6471/AB zu 6537/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (6472/AB zu 6534/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yan­nick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (6473/AB zu 6539/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6557/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6544/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brand­stötter, Kolleginnen und Kollegen (6476/AB zu 6540/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 39

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (6477/AB zu 6545/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kol­leginnen und Kollegen (6478/AB zu 6542/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (6479/AB zu 6543/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (6480/AB zu 6541/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Phi­lipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6481/AB zu 6552/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6482/AB zu 6554/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6483/AB zu 6549/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6484/AB zu 6551/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6485/AB zu 6553/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (6486/AB zu 6558/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6487/AB zu 6546/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6488/AB zu 6550/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (6489/AB zu 6555/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6490/AB zu 6547/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6491/AB zu 6548/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6492/AB zu 6556/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6493/AB zu 6568/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ge­rald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6494/AB zu 6563/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (6495/AB zu 6588/J)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 40

09.05.18Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Drit­ter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.05.19*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Ich darf Sie recht herzlich zur 115. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Die Sitzung ist damit eröffnet. Ich darf die Damen und Herren Journalisten, die Besucher auf der Galerie herzlich willkommen heißen, auch die Zuseher zu Hause vor den TV-Geräten.

Die Amtlichen Protokolle der 111. und der 112. Sitzung vom 16. und 17. Juni 2021 sowie der 113. und der 114. Sitzung vom 17. Juni 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufge­legen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Eva Maria Holzleitner, BSc, Andreas Kollross, Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Petra Wimmer, Nurten Yılmaz (siehe auch S. 289), Christian Hafenecker, MA, Alois Kainz, Mag. Christian Ragger, Christian Ries, Heike Grebien, David Stögmüller, Mag. Nina To­maselli, Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper und Josef Schellhorn.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab wird durch Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc vertreten.

Ferner darf ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, bekannt geben:

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher wird abends durch Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten.

*****

Abgeordnete Belakowitsch hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Ein­wendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erho­ben. Die Einwendungen betreffen die Vorreihung des Tagesordnungspunktes 5 als Ta­gesordnungspunkt 1.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte beschränke ich die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Rednerinnen und Redner pro Klub auf drei. Die Einwendungsdebatte wird nach der Aktuellen Stunde durchgeführt.

*****

Ich darf bekannt geben, dass wie immer ORF 2 die Sitzung bis 13 Uhr überträgt, ORF III dann bis 19.15 Uhr; im Anschluss wird sie in der TVthek kommentiert übertragen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 41

09.07.23Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Wer zahlt die Kosten der Corona-Krise? Millionenvermögen in Österreich steigen, Online-Multis machen Milliarden-Gewinne, während die Armut steigt
und die Mittelschicht stark unter Druck kommt. Die Bundesregierung muss handeln, Herr Bundeskanzler!“

Ich darf den Herrn Bundeskanzler, die Frau Bundesministerin und den Herrn Staatsse­kretär herzlich in unserer Mitte begrüßen.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Rendi-Wagner. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte, Frau Klubobfrau.


9.07.58

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gute Nachricht ist: In Österreich wächst das Vermögen – trotz Corona, we­gen Corona, keiner weiß das so genau, und es ist auch völlig egal, weil die schlechte Nachricht gleichzeitig ist: Es profitieren nicht alle davon. Wie das Vermögen gestiegen ist, ist in Österreich gleichzeitig auch die Armut gestiegen. 1,5 Millionen Menschen in Österreich sind derzeit armutsgefährdet oder leben schon in Armut. Es sind vor allem Kinder, es sind ältere Frauen, es sind Alleinerzieherinnen und es sind Langzeitarbeitslo­se, die ganz besonders von Armut gefährdet und betroffen sind, deren Zahl in dieser Coronazeit noch gestiegen ist.

Aber auch immer mehr Menschen, die arbeiten gehen, die eine Arbeit haben, ein Ein­kommen haben, kommen immer mehr unter Druck. Das Problem ist längst nicht mehr das Problem einer kleinen Gruppe, es ist längst in der Mittelschicht unserer Gesellschaft angekommen. Immer mehr kommen mit ihrem Einkommen einfach nicht mehr über die Runden – vom sozialen Aufstieg ganz zu schweigen.

Diese Strickleiter des sozialen Aufstiegs, den es in den Siebziger-, Achtzigerjahren ge­geben hat, von dem wahrscheinlich zwei Drittel der hier anwesenden Abgeordneten pro­fitiert haben – so wie ich auch und wahrscheinlich auch Sie, Herr Bundeskanzler –, diese Strickleiter des sozialen Aufstiegs ist so gut wie gerissen, spätestens seit Corona. Laut Nationalbank und Arbeiterkammer besitzt aktuell das reichste 1 Prozent unserer Bevöl­kerung 40 Prozent des Vermögens in Österreich – 40 Prozent!

Corona hat diese Vermögensschieflage noch weiter verschärft. Es ist die hohe Arbeits­losigkeit, es ist der Wirtschaftseinbruch, weswegen sich die Vermögen in Österreich noch ungleicher verteilt haben. Reiche wurden reicher, Arme wurden ärmer. Sagen wir es, wie es ist: Diese Krise hat Gewinner, aber auch Verlierer produziert – viel mehr Ver­lierer als Gewinner –, und darüber müssen wir alle reden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Michael Hammer.)

Warum? – Diese Ungleichheit, diese Ungerechtigkeit ist schlecht, sie ist gefährlich und sie ist ungesund. Sie ist nicht nur für die Abstiegs- und Armutsbetroffenen selbst gefähr­lich, sie ist für uns als Gesellschaft, für die Gesellschaft als Ganzes, für uns alle unge­sund. Sie bedroht nämlich eines, was uns so kostbar sein muss: unseren sozialen Frie­den in Österreich. Die Folge ist klar: Eine Gesellschaft, in der es nicht gerecht zugeht, wird auch wirtschaftlich weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben – das ist in Zeiten der Wirtschaftskrise ein großes Problem –, ja, sie wird am Ende von ihren inneren Kon­flikten zerrissen werden. Das ist die Folge der Ungleichheit.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 42

Eine Frage muss dabei gestellt werden: Was ist uns unser sozialer Frieden wert? Was ist er Ihnen wert, Herr Bundeskanzler? Ich bin überzeugt davon, dass viele Vermögende bereit wären, einen Beitrag zum Erhalt genau dieses sozialen Friedens in Österreich zu leisten, mehr Beitrag zu leisten. (Abg. Wöginger: Zahlen eh schon Steuern! – Zwischen­ruf des Abg. Kassegger.) Vor ein paar Tagen hat der Vorstandsvorsitzende des immer­hin größten Versicherungskonzerns der Welt, der Allianz – Sie werden ihn kennen –, Oliver Bäte, der „Süddeutschen Zeitung“ ein sehr bemerkenswertes Interview gegeben. Er hat folgenden Satz gesagt: „Es geht nicht mehr gerecht zu.“ Weiters hat er gesagt: „Die Vermögensanhäufung findet im Moment vor allem über Erbschaften statt, nicht durch Einkommen. Aber wir besteuern immer stärker die Einkommen. [...] die Erb­schaftssteuer muss steigen.“ (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Sie alle kennen auch die Aussagen des ehemaligen Erste-Group-Chefs Andreas Treichl, der – ich glaube, es war 2018 – gesagt hat: „Erben ist keine Leistung.“ (Abg. Kickl: Und was ist die Leistung des Staates ...?) Auch Hans Peter Haselsteiner hat vor zwei Jahren öffentlich gesagt, dass eine Vermögensteuer ein wichtiges Mittel zur Korrektur dieser Ungleichheit in der Gesellschaft wäre. (Abg. Loacker: ... war aber nicht dabei!) – Sie alle haben recht. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Angesichts dieser Jahrhundertkrise ha­ben sie alle noch mehr recht, denn die Kosten dieser Krise sind enorm, sehr geehrte Damen und Herren, und diese Kosten werden bezahlt werden müssen. (Abg. Kasseg­ger: ... Staatsbürgerschaften verschenken!) Von wem werden diese Kosten aber bezahlt werden müssen – von wem? Herr Bundeskanzler, was sind Ihre Vorschläge dazu?

Die Antwort sollten Sie heute geben, denn eines wird sich mit Sicherheit nicht ausgehen: dass diese enormen Krisenkosten auf die Schultern der Arbeitnehmer, der Arbeitnehme­rinnen und der Pensionisten dieses Landes gelegt werden (Beifall bei der SPÖ – Abg. Wöginger: Kein einziger Pensionist hat weniger gekriegt, kein einziger!), auf die Schul­tern jener, die schon jetzt den Löwenanteil, nämlich 80 Prozent, der gesamten Steuern zahlen – 80 Prozent!

Auf die Frage: Wer zahlt die Kosten?, Herr Bundeskanzler, kann es eigentlich nur eine einzige Antwort geben. Wenn es in unserem Land gerecht zugehen soll, wenn der so­ziale Friede in Österreich gesichert sein soll, kann es nur eine Antwort geben, nämlich: Es müssen endlich alle, wirklich alle einen fairen Beitrag leisten (Zwischenruf des Abg. Wöginger); und dabei muss Folgendes gelten: Breitere Schultern sollen größere Lasten tragen! (Abg. Wöginger: Bodybuilder wahrscheinlich!) Wann, wenn nicht jetzt, sind Ab­gaben auf Millionen- und Milliardenvermögen, auf Erbschaften dringend notwendig? Wann, wenn nicht jetzt, das frage ich Sie, ist es notwendig, dass internationale Online­multis endlich ihre Verantwortung übernehmen? (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht um Onlinemultis wie Amazon, die in Europa Steuerschlupflöcher nützen, um in Österreich Milliardengewinne zu machen – Gewinne, die wegen Corona letztes Jahr noch größer ausgefallen sind –, Onlinemultis, die aber keine Steuern in Österreich zah­len, keine Steuern in Europa zahlen, sondern letztes Jahr in Europa sogar eine Steuer­gutschrift bekommen haben. Das ist ungerecht. Es ist auch allen heimischen Unterneh­merinnen und Unternehmern gegenüber ungerecht, die jedes Jahr pünktlich ihre Abga­ben und Steuern leisten.

Diese Beiträge sind wichtig, sie sind notwendig für uns alle, damit wir trotz dieser enormen Krisenkosten Österreich für die Zukunft rüsten. Wir dürfen nicht darauf verges­sen, Österreich zukunftsfit zu machen. Warum? – Weil es auch in Zukunft notwendig sein wird, diesen Sozialstaat weiter zu stärken, um in Schulen, um in Kindergärten, in Spitäler, in Forschung und Entwicklung zu investieren, um die Wettbewerbsfähigkeit Ös­terreichs gegenüber anderen, mit uns konkurrierenden Ländern voranzutreiben. (Zwi­schenruf des Abg. Kassegger.) Ja, wir brauchen endlich ein Steuersystem, das für mehr Verteilungsgerechtigkeit in Österreich sorgt. (Beifall bei der SPÖ.)


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Herr Bundeskanzler, es ist eindeutig zu wenig, die Heldinnen und Helden der Krise wochenlang zu beklatschen und am Ende der Krise genau diesen Heldinnen und Helden die dicke, fette Krisenrechnung zu servieren. Das wird sich nicht ausgehen, Herr Bun­deskanzler. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir jetzt in dieser postpandemischen Zeit so dringend brauchen, ist eine Wirt­schafts- und Sozialpolitik, die für alle in Österreich funktioniert, die unsere Gesellschaft von unten und aus der Mitte heraus wieder aufbaut, die sie hebt; ein Wachstum, das bei allen ankommt; eine Gerechtigkeit, die den sozialen Aufstieg wieder ermöglicht, die Zu­versicht und Optimismus für alle schafft; eine Verteilungsgerechtigkeit durch einen ab­gesicherten Sozialstaat, ja, eine Verteilungsgerechtigkeit durch anständige Löhne für die hart arbeitenden Menschen in Österreich, eine Verteilungsgerechtigkeit für ein soziales Netz, das niemanden in Österreich zurücklässt, mit einer anständigen Arbeitslosengeld­entschädigung, von der man auch leben kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, all das ist keine Frage der Ideologie – nein! –, sondern es ist eine Frage der Fairness, es ist eine Frage der Gerechtigkeit, es ist eine Frage der Vernunft und es ist eine Frage, wie viel wert uns unser sozialer Frieden in Österreich ist. Herr Bundeskanzler, Sie haben es in der Hand. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet ist der Herr Bundeskanzler. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr. (Abg. Wöginger: Jetzt wissen wir, warum es nur 75 Prozent waren! – Abg. Belakowitsch: Bissl mehr Respekt, der Kanzler spricht! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)


9.17.41

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich heute zu Beginn des Sommers mit einem sehr optimistischen Ausblick auf die nächsten Monate und Jahre vor Ihnen stehen darf. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wir haben in den letzten eineinhalb Jahren eine Pandemie erlebt, die in ihrem Ausmaß historisch war, die uns alle massiv gefordert hat und die natürlich neben der gesundheitlichen Herausforderung auch eine massive Herausforderung für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt gebracht hat.

Wir alle wissen, dass Corona nicht vorbei ist. Das Virus ist nicht verschwunden, aber durch den Impffortschritt gelingt es uns, das Virus immer weiter zurückzudrängen, es gelingt uns, immer mehr Menschen zu schützen. (Abg. Belakowitsch: Das sieht man gerade in Israel!) Das sind gute Nachrichten für unser aller Gesundheit, das sind vor allem aber auch gute Nachrichten für Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf nun in den folgenden paar Minuten darauf eingehen, warum ich glaube, dass wir sehr, sehr optimistisch und positiv auf die nächs­ten Jahre blicken können, und welche Weichenstellungen wir vonseiten der Bundesre­gierung diesbezüglich für relevant erachten.

Zunächst einen kurzen Blick zurück: Wir haben in der Bundesregierung zu Beginn der Krise entschieden, dass wir alles tun wollen, um die Folgen der Krise wirtschaftlich und insbesondere für die Beschäftigten abzufedern. Es hat mich gestern jemand angespro­chen, der gesagt hat: Na ja, bei dem Satz: „Koste es, was es wolle“, habe ich mich doch irgendwie unwohl gefühlt! – Ich verstehe das, da ich immer, seitdem ich politisch tätig bin, dafür gekämpft habe, dass wir sparsam mit Steuergeld umgehen (Abg. Kickl: Ah, ah, Sie waren sehr zurückhaltend mit Werbeausgaben! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), dass wir versuchen, das Budget unter Kontrolle zu halten. Ich war auch irrsinnig


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stolz darauf, dass wir nach 60 Jahren Schuldenpolitik als Bundesregierung diese Schul­denpolitik beendet haben und sogar zwei Jahre lang einen Budgetüberschuss zustande gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Genauso wie sich diese Haltung niemals bei mir ändern wird, bin ich froh und halte es nach wie vor für richtig, dass wir in Zeiten der Krise ganz bewusst versucht haben, die Folgen der Krise abzufedern. Wir haben mit dem Härtefallfonds, der Kurzarbeit und vie­len anderen Tools alles getan, damit die Menschen ihre Arbeit überall dort, wo es mög­lich ist, nicht verlieren, damit sie in Beschäftigung bleiben und trotz Weltwirtschaftskrise und Pandemie ein geregeltes Einkommen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass wir das gemacht haben, und ich bin froh, dass es gelungen ist, in dieser Zeit der Krise über eine Million Menschen durch die Kurzarbeit in Beschäftigung zu hal­ten, die sonst, ohne diese Maßnahmen, ihren Job verloren hätten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Der Aufschwung in der Weltwirtschaft, die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, und na­türlich darüber hinaus auch Investitionen, die das Wachstum ankurbeln, führen jetzt da­zu, dass wir eine sehr, sehr positive Prognose haben. Wir erwarten ein Wirtschafts­wachstum von 4 Prozent in diesem Jahr, vielleicht noch mehr im nächsten Jahr. Das heißt, es gibt sehr guten Grund, auch einmal positiv in die Zukunft zu blicken, sich da­rüber zu freuen. Die Arbeitslosenzahlen sinken, und die Zahlen des Wirtschaftswachs­tums steigen ständig nach oben. Wir haben eine Phase des wirtschaftlichen Booms vor uns, wir haben eine Phase des Aufschwungs vor uns, und das ist etwas Positives, das uns parteiübergreifend eigentlich zuversichtlich machen sollte. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei den Grünen.)

Und jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, hat die Politik die Verantwortung, alles zu tun, um diesen Aufschwung zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Menschen in unserem Land davon profitieren. Was bedeutet das? – Das bedeutet aus meiner Sicht, dass wir keine Steuerdebatten führen sollten, denn Steuererhöhungen, all diese Debatten: Wo kann man noch mehr Steuern einführen?, tun eines, nämlich: sie bremsen unsere Wirtschaft. Daher glaube ich, dass der Weg, dass wir versuchen, Regu­lierungen weiter zu reduzieren und die Steuerlast für arbeitende Menschen, insbeson­dere für kleine und mittlere Einkommensbezieher, auch weiter zu reduzieren, der richtige ist, weil das nicht nur gut für den Standort und für die wirtschaftliche Entwicklung ist, sondern es auch zu mehr Gerechtigkeit führt, wenn Menschen, die arbeiten gehen, mehr zum Leben haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das ist der Weg, sehr geehrte Damen und Herren, den wir schon vor Jahren einge­schlagen haben. In unserer Koalition mit der FPÖ war eine der ersten Maßnahmen, an der wir gearbeitet haben, dass wir den Familienbonus eingeführt haben: 1 500 Euro pro Kind pro Jahr für Menschen, die arbeiten gehen und Kinder haben. Wir haben darüber hinaus die Lohn- und Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für kleine Einkommen gesenkt, damit Menschen mit kleinem Einkommen mehr zum Leben bleibt. Und seit ich Bundeskanzler bin, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir stets auch die Mindestpensionen und die kleinen Pensionen über der Inflation angepasst – das wird Ihnen nicht gefallen, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, aber wir haben sie stärker erhöht, als das unter sozialdemokratischen Bundeskanzlern der Fall war –, und auch diesen Weg werden wir fortsetzen, sehr geehrte Damen und Her­ren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Was bisher unser Weg war, wird auch nach der Krise unser Weg bleiben, nämlich: Oberstes Ziel bleibt, die Menschen, die täglich aufstehen und arbeiten gehen, zu entlas­ten, die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben und jetzt in der wohlverdien­ten Pension sind, zu unterstützen und alles zu tun, dass der, der arbeiten geht, nicht der Dumme ist.


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Dazu gehört auch – und das sage ich in aller Deutlichkeit –, dass wir den Weg fortsetzen, Zuwanderung ins Sozialsystem konsequent zu bekämpfen. Es gibt bei den arbeitslosen Menschen in unserem Land eine überproportional hohe Zahl an ausländischen Staats­bürgern, wir haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder auch Zuwanderung in unser Sozialsystem erlebt – das ist etwas, das wollen wir nicht und das gehört entschlossen bekämpft, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Neben der Notwendigkeit, dass wir arbeitende Menschen entlasten, ist es auch wichtig – und das ist genauso relevant –, dass wir alles tun, dass junge Menschen in unserem Land alle Chancen haben – ganz gleich, wer ihre Eltern sind, was ihre Eltern arbeiten oder welchen Ausbildungsstand ihre Eltern haben. Wir wollen eine Aufstiegsgesellschaft sein und daher investieren wir auch ganz bewusst dahin gehend, dass wir die Kinder unterstützen, die in der Coronakrise vielleicht nicht den Bildungserfolg erzielen konnten, den sie gerne gehabt hätten. Die Krise war eine massive Belastung für Eltern, Familien, Kinder. Das Unter-einen-Hut-Bringen von Homeschooling auf der einen Seite und einem Job auf der anderen Seite war für viele Familien eine enorme Herausforderung.

Daher bin ich froh, dass wir gemeinsam mit dem Bildungsminister eine Sommerschule auf den Weg bringen konnten, in der 40 000 Schülerinnen und Schüler jetzt die Möglich­keit haben, ihre Sprachkenntnisse zu forcieren, Mathematik voranzutreiben und in ande­ren Kernkompetenzen besser zu werden. Diese Sommerschule werden wir über den Sommer hinaus auch in den nächsten Jahren fortsetzen, um gerade auch Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Familien zu unterstützen, sodass wir eine Auf­stiegsgesellschaft sind, in der jeder es schaffen kann, erfolgreich zu sein, in der jeder es schaffen kann, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und in weiterer Folge für seine eigene Familie auch zu sorgen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Dritten, sehr geehrte Damen und Herren, hat die Krise eines ganz deutlich gezeigt: Immer mehr Wertschöpfung findet in den großen Digitalkonzernen statt. Was bedeutet das für uns? – Das bedeutet für uns, dass wir auf der einen Seite diese Konzerne besser besteuern müssen, dass wir diese Konzerne stärker besteuern müssen. Wir sind froh über den internationalen Fortschritt, den es in diesem Bereich gibt, aber wir wollen hier in Österreich weiter vorangehen. Wir waren unter den ersten Ländern, die eine Digital­steuer eingeführt haben, um genau diese großen Tech-Konzerne zu besteuern, und wir werden diesen Weg weiter fortsetzen, um mehr Steuergerechtigkeit auch zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Österreich auf der einen Seite und gro­ßen Tech-Konzernen auf der anderen Seite herzustellen.

Parallel dazu ist es aber wichtig, dass wir selbst in Österreich die Digitalisierung vo­rantreiben. Wir – die zuständige Ministerin sitzt neben mir – investieren gerade 1,4 Mil­liarden Euro in den Ausbau von superschnellem Internet. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Wir stellen sicher, dass in der Schule nicht nur alle Schülerinnen und Schüler mit End­geräten, also mit Tablets oder Laptops, versorgt werden, sondern dass auch im Unter­richt diese digitalen Tools mehr und mehr genutzt werden. Und wir investieren in die Digitalisierung unserer Verwaltung, weil wir wissen, dass in diesem Bereich mehr und mehr Wertschöpfung stattfinden wird und dass viele Jobs in Zukunft von diesem Bereich mehr und mehr abhängen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können zu Recht optimistisch auf die nächsten Jahre schauen, wir können zu Recht voller Optimismus auf die Wirtschaft, auf den Ar­beitsmarkt, auf die Beschäftigung blicken, und wir werden uns als Bundesregierung be­mühen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen Aufschwung auch stattfinden zu lassen, um ihn zu unterstützen und vor allem um sicherzustellen, dass er bei allen Menschen ankommt, die täglich aufstehen und hart arbeiten, denn das sind diejenigen, die in unserem Land nicht die Dummen sein dürfen. – Vielen Dank, sehr


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geehrte Damen und Herren. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeord­neten der Grünen.)

9.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Melchior. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.


9.29.21

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die letzten Monate waren wirklich eine sehr, sehr harte Zeit, die dadurch geprägt war, dass ganz viele Menschen in diesem Land an einem Strang gezogen haben.

Eine Gruppe hat das ein bissel ausgelassen, sehr stark sogar, nämlich die der SPÖ. Sie war geprägt durch Streit in einer für alle Beteiligten sicher sehr herausfordernden Zeit, und ich möchte einmal festhalten, wie man das beschreiben kann: Mit Bösartigkeit und Inkompetenz wurde es bezeichnet; die SPÖ hätte den Zugang zur Basis verloren, hat es geheißen. Wer jetzt sagt: Was ist mit dem Generalsekretär der ÖVP los, wieso ist der so gemein in Richtung SPÖ?, dem kann ich nur sagen, das sind nicht meine Worte, die ich da verwende, sondern das sind Worte des ehemaligen, gescheiterten Vorsitzenden der SPÖ Christian Kern oder des Landeshauptmannes in Kärnten Peter Kaiser. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Sie beschreiben eine Situation in der SPÖ, die durch Streit, Missgunst und Bösartigkeiten geprägt ist. So kann man vielleicht eure Partei führen, aber nicht die derzeitige Krise bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deswegen bin ich wirklich sehr froh, dass man sich nicht an den Vorschlägen der SPÖ orientiert, an diesem bösartigen Klassenkampf, der jetzt wieder hervorgerufen wird, um von diesem Streit abzulenken, sondern dass man sich andere Maßnahmen überlegt hat. Die Coronahilfsmaßnahmen im Ausmaß von 35 Milliarden Euro haben genau das er­möglicht, dass wir weiter Betriebe in Österreich unterstützen konnten, dass wir Arbeits­plätze sichern und den Menschen die Möglichkeit geben konnten, ihr Leben selbstbe­stimmt weiter zu gestalten – und genau das ist es, worauf es ankommt – nicht bösartiger Klassenkampf: Unternehmer gegen Mitarbeiter, die einen gegen die anderen ausspie­len. Das ist uralt, das bringt gar nichts und ist auch nicht der Weg, den wir uns in Öster­reich wünschen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sehen auch, dass es Erfolg hat. Wir sind dank der Bundesregierung, dank der Men­schen, die da mitgewirkt haben, dank des großen Einsatzes von ganz vielen Menschen besser durch diese Krise gekommen und stehen jetzt besser da. Der Bundeskanzler hat es angekündigt: Wir haben jetzt wieder die Normalität, die wir uns gewünscht haben (Abg. Kickl: Na, na! – Abg. Belakowitsch: Nein, das haben wir uns nicht gewünscht!), die wir aber nicht erwartet haben. Wir erleben jetzt, dass es wieder zu einem Aufschwung kommt: 4 Prozent Wirtschaftswachstum, nächstes Jahr 5 Prozent Wirtschaftswachstum. Es ist ein enormer Boom, eine enorme Kraft und Energie, die hier entsteht. Man kann sich jetzt entscheiden: Will man den Klassenkampf, will man das Gegeneinanderaus­spielen oder will man eine Aufstiegsgesellschaft, wie es der Bundeskanzler beschrieben hat? Ich für meinen Teil weiß, was wir wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen eine Gesellschaft, in der jede und jeder alles erreichen kann, was sie oder er will, in der alle Möglichkeiten gegeben sind, um wirklich ein selbstbestimmtes Leben zu führen, um alles erreichen zu können.

Zur SPÖ sage ich noch zum Abschluss: Ihr macht eine Politik, die schon ganze Partei­tage leergespielt hat. Tut mir nur einen Gefallen und macht nicht Politik, die auch den Standort leerspielt! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

9.33



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 47

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.


9.33.50

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Ge­schätzte Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Mel­chior, es geht nicht um Klassenkampf (Widerspruch bei der ÖVP), und ich werde euch das dann auch erläutern, warum das nicht so ist, wie ihr behauptet.

Wir haben heute das Thema dieser Aktuellen Stunde ganz bewusst gewählt. Warum? – Weil die Menschen zu Hause einmal wissen sollen: Wer bezahlt bisher die Krise? Bisher bezahlen diese Krise die zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten.

Herr Bundeskanzler, Sie haben mit Unterstützung der Grünen Pensionskürzungen be­schlossen – in einem Krisenjahr! Sie waren es, der mitten im Coronajahr 2020 die Kür­zungen für angehende Pensionisten beschlossen hat. (Abg. Disoski: Das stimmt ja nicht!) Alle zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten bekommen dank Ihnen nicht die volle Anpassung der aliquoten Pensionserhöhung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bela­kowitsch – in Richtung Abg. Disoski –: Das habt ihr beschlossen!)

Bei einer Bruttopension von 1 500 Euro im Monat – das ist keine hohe Pension, 1 500 Euro im Monat – kürzen Sie den Menschen die Pension um 420 Euro brutto im Jahr, und dieser Verlust erhöht sich danach Jahr für Jahr.

Sie kürzen auch bei jenen Menschen, die immer die sogenannten Leistungsträger für Sie sind, 45 Jahre Beiträge leisten, 45 Jahre in die Sozialversicherung und ins Steuer­system einzahlen. Diesen Menschen haben Sie die abschlagsfreie Pension genommen, und das ist mehr als unfair gegenüber jenen Leistungsträgern, von denen Sie immer sagen, sie seien so wichtig für das Land. (Abg. Wurm: Bravo, Beppo! – Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Diesen Leistungsträgern nehmen Sie etwas weg, anstatt ihnen etwas zu geben.

Es gibt keine Coronaprämie, keine Entlastung bei den kleinen und mittleren Einkommen, keine steuerfreie Coronaprämie für Unternehmen mit ihren Mitarbeitern für 2021, keine höhere Steuerfreiheit für die Pendlerinnen und Pendler bei Taggeldern und bei Auf­wandsersätzen. Klatschen reicht da nicht, Herr Bundeskanzler, sondern diese Men­schen haben sich eine Wertschätzung und eine finanzielle Belohnung verdient! (Beifall bei der SPÖ.)

Heute findet der nächste Pensionsraub statt. Heute beschließen Sie am Abend die Ab­schaffung der Sonderunterstützung im Bergbau. Eine kleine Gruppe von knapp 600 Menschen ist dort noch tätig, die zahlen höhere Beiträge, die leisten nach wie vor überwiegend schwere Arbeit, und Sie nehmen ihnen diese Sonderunterstützung weg. Das System ist immer das gleiche: Sie nehmen einer Gruppe von Arbeitnehmern etwas weg, aber die anderen haben nichts davon. Das ist nichts anderes als ein Ausspielen innerhalb dieser Gruppe, und das haben sich diese Menschen nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zur Gruppe der Arbeitslosen. Wir erinnern uns: Im April 2020 gab es in Österreich eine Rekordarbeitslosigkeit von 571 000 Menschen. 220 000 Menschen haben wieder einen Job gefunden. Herr Arbeitsminister, rund 350 000 sind noch arbeitslos, davon sind 138 000 Langzeitbeschäftigungslose, die über zwölf Monate keinen Job gefunden haben. Da hat die Regierung ganz einfach 15 Monate verschlafen, rechtzeitig Beschäfti­gungsprogramme für diese betroffene Gruppe auf die Beine zu stellen. (Abg. Michael Hammer: Das stimmt ja nicht!)

Zusammengefasst: Herr Bundeskanzler, wer bezahlt für die Krise? – Es sind die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, es sind die zukünftigen Pensionistinnen und Pensionis­ten, es sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft, wenn man auch davon ausgeht,


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dass Sie von der ÖVP mit Ihrem über den Wirtschaftsbund eingebrachten Vorschlag den Arbeitslosen das Arbeitslosengeld auf 40 Prozent senken wollen. Und Sie haben auch die Klein- und Mittelunternehmen in der Krise zurückgelassen. Herr Bundeskanzler, Ver­teilungsgerechtigkeit sieht anders aus!

Ich sage Ihnen jetzt, wer bis dato für die Krise nicht bezahlt: Es sind die Vermögenden, es sind die Großkonzerne, es sind die (Ruf: Gewerkschaften!) Onlinemultis und es sind jene, die Lohn- und Sozialbetrug betreiben. Die werden von Ihnen bis dato verschont!

Es gibt Vermögende in diesem Land, die sagen: Wir wollen einen Beitrag leisten, wir unterstützen die Forderung nach mehr Solidarität, wir wollen eine gesetzliche Regelung für eine Solidaritätsabgabe, wir wollen Erbschafts- und Schenkungssteuern, wie sie viele andere Länder in ganz Europa schon eingeführt haben, und wir unterstützen eine Soli­daritätsabgabe für Onlinemultis. Es ist wirklich unglaublich: Jetzt gibt es Vermögende in diesem Land, die bereit sind, einen Beitrag zu leisten, und Sie, Herr Bundeskanzler, nehmen dieses Angebot nicht an! – Warum schützen Sie hier? Warum machen Sie nicht die entsprechenden gesetzlichen Regelungen?

Von Arm bis Reich, vom Kleinen bis zum Großen: Niemand in diesem Land versteht, warum ein Würstelstand mehr Steuern zahlt als ein Onlinemulti. Das versteht niemand mehr! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hauser.) Und genau deshalb, Herr Bundes­kanzler, sprechen wir nicht von Klassenkampf. Wir sprechen nicht von Klassenkampf, wenn Vermögende bereit sind, auch einen Beitrag zu leisten, und Sie dieses Angebot nicht annehmen.

Abschließend noch einen Punkt, den ich ansprechen möchte: Lohn- und Sozialdumping.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie, zum Schlusssatz zu kommen.


Abgeordneter Josef Muchitsch (fortsetzend): Warum, Herr Bundeskanzler, machen Sie Lohn- und Sozialdumping in diesem Land billiger? Wir als SPÖ werden nicht müde werden, Ihre verfehlte und unsoziale Politik aufzuzeigen (Abg. Michael Hammer: Ihr seid schon müde!), und ich hoffe, vielen Menschen wird das auch immer mehr bewusst; wir wissen das aus Rückmeldungen. Wir werden weiter darum kämpfen, dass es eine soziale und gerechte Verteilung in Österreich gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

9.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kickl. – Bitte.


9.39.53

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! „Wer zahlt die Kosten der Corona-Kri­se?“ – Vorab eine Gratulation an die Sozialdemokratie, denn nach dem politischen Griff ins Klo vor gar nicht allzu langer Zeit, nämlich im Zusammenhang mit der österreichi­schen Staatsbürgerschaft, die Sie zu einem Ramschartikel degradieren wollten, ist das jetzt einmal ein politischer Ansatz, dem man positiv gegenüberstehen muss. Sie stellen ansatzweise die richtige Frage.

Sie stellen die Frage aber nur ansatzweise richtig, weil man sozusagen zur Vervollstän­digung des gesamten Überblicks noch eine zweite Frage hinzufügen muss. Und diese zweite Frage lautet wie folgt: Ja, wer bitte schön ist denn derjenige, der die Kosten ver­ursacht hat, die jetzt zu zahlen sind? Erst, wenn Sie diese zweite Frage, die nach dem Verursacherprinzip, dazu nehmen, dann wird das Bild vollständig.

Sehen Sie, meine Damen und Herren, bei der Antwort landen wir dann natürlich neben der Österreichischen Volkspartei und neben den Grünen auch bei den Damen und Her­ren der Sozialdemokratie. Die kommen da auch überhaupt gar nicht gut weg, denn so,


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wie die Regierung, so, wie der Bundeskanzler, der Vizekanzler und alle Minister, wie sie heißen, ja sozusagen eine regelrechte Liebhaberei im Zusammenhang mit Lockdowns und Schließungsmaßnahmen am laufenden Band entwickelt haben, so konnte es ja auch der Sozialdemokratie bei diesen sinnlosen und kontraproduktiven Maßnahmen nicht genug sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus der Verantwortung können Sie sich ja nicht hinausstehlen! Ihnen war das ja alles noch zu wenig, und bis heute verfolgen Sie diesen Wahnsinn weiter. Deshalb hat die Sozialdemokratie in den letzten Monaten nicht nur das Projekt betrieben, ihre eigene Partei zu ruinieren und an den Rand des Konkurses zu führen, das auch, sondern in Komplizenschaft mit der ÖVP und mit den Grünen das gleiche Projekt für die Wirtschaft dieses Landes voranzutreiben. Das ist eine sehr, sehr gefährliche Allianz, die sich hier gebildet hat.

Genauso, wie es Türkis und Grün gewesen sind, die diese Vermögensumverteilung von den Kleinen zu den Großen – mit dem Vehikel ihrer sogenannten Corona-, oder ihrer sogenannten Gesundheitspolitik – organisiert haben, genauso war auch die SPÖ immer in Komplizenschaft mit dabei. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass Amazon, Hygiene Austria und wie sie alle heißen, die Riesen der Pharmaindustrie, die Gewinner dieser Coronakrise sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Es war auch die Sozialdemokratie, die den Weg freigemacht und aufbereitet hat für das, was jetzt kommt; und das, was jetzt vonseiten der ÖVP und vonseiten der Grünen kommt, das ist der Großangriff auf die kleinen Leute, das ist der Großangriff auf die Leistungsträger des Mittelstands. Das ist dasjenige, was kommt. Der Großangriff auf die Hackler, der Großangriff auf die Arbeiter, der Großangriff auf die Pensionisten, der Großangriff auf die bodenständigen Unternehmer und natürlich auch der Großangriff auf die Arbeitslosen, das heißt auf all diejenigen, die sich nicht mit Ihrem Spendensystem – Stichwort Projekt Ballhausplatz – von vornherein aus der Verantwortung herausgekauft haben.

Bei den Medien werden Sie sicherlich nicht sparen, auch wenn Sie sich jetzt als spar­samen Asketen hingestellt haben, Herr Bundeskanzler. Dort sind die Millionen so reich geflossen wie überhaupt noch nie – übrigens auch im roten Wien, das sage ich noch dazu. Die Medien sind angefüttert worden wie die Martinigänse. Für die Helden der Krise haben Sie bis heute kein Geld übrig gehabt. – Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wird abkassiert werden? – Ich bringe Ihnen ein paar Beispiele. Es wird zum Beispiel durch die Erhöhung von Energiepreisen abkassiert werden. Das trifft die Kleinen ganz besonders hart. Diese Energieunternehmen sind in der öffentlichen Hand. Sie können das in den „Salzburger Nachrichten“ nachlesen. Die Strompreise werden erhöht. Ich garantiere Ihnen, es wird im Herbst und Winter eine Teuerungswelle in diesem gesamten Energiesektor kommen, wo es um den Strom geht, wo aber natürlich auch diejenigen, die sozusagen noch Gashaushalte haben, ordentlich zur Kasse gebeten werden – all das unter dem Deckmantel der Ökologisierung. Das ist ja jetzt für Sie gleichbedeutend mit dem Fortschritt. Das ist der Tarnmantel, den man über all diese Unternehmungen stülpt.

Einen Vorgeschmack haben wir ja schon mit der NoVA-Erhöhung bekommen, wo Fami­lienautos und Transporter, die die Unternehmer brauchen, dann quasi zu einer Art Lu­xusartikel werden. So wird die Reise weitergehen: Unter dem Deckmantel der Ökologi­sierung wird abkassiert.

Noch etwas wird kommen: Sozialabbau wird kommen. Sie haben die Leute zuerst in die Kurzarbeit geschickt, dann in die Arbeitslosigkeit. Neue Arbeitsplätze haben Sie nicht geschaffen, den Schutz vor Billigarbeitskräften aus dem Ausland bringen Sie nicht zu­stande. Jetzt stigmatisieren Sie diese Arbeitslosen als Sozialschmarotzer und mit diesem


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Vehikel gehen Sie jetzt her, um Ihre Kürzungen zu rechtfertigen. Das ist der Plan, den Sie verfolgen: Kürzungen beim Arbeitslosengeld, Kürzungen bei der Notstandshilfe, die Streichung der - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen – die Redezeit ist vorbei –, dass Sie zum Schlusssatz kommen?! – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Die Hacklerregelung ist schon angespro­chen worden. Meine Damen und Herren, der Plan von Türkis und Grün in Komplizen­schaft mit der SPÖ lautet: Bei den Kleinen abkassieren! Unser Plan lautet, Sie zur Kasse zu bitten, und zwar bei den nächsten Wahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Maurer. – Bitte.


9.45.39

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regie­rungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Also einen „Groß­angriff“, wie Herr Kickl ihn hier sieht, kann ich absolut nicht erkennen. Im Gegenteil: Die­se Regierung hat in der Coronakrise mehr für armutsbetroffene Menschen getan als Re­gierungen zuvor, Herr Kickl. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Von Sozialabbau und Arbeitslosengeldkürzungen kann absolut nicht die Rede sein, denn wir sind Teil dieser Regierung und das wird es mit uns garantiert nicht geben. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte ein bisschen darüber sprechen, was wir getan haben, um eben genau das zu verhindern, was in einer so massiven Gesundheits-, Beschäftigungs- und Wirtschafts­krise droht, nämlich dass Menschen in die Armut abrutschen. Damit das nicht passiert, haben wir ganz, ganz viele Maßnahmen getroffen: Wir haben 360 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Wir haben für Kinder, die in der Mindestsicherung sind, also Kinder, die in Familien leben, wo es ein sehr schlechtes, ein sehr niedriges Einkommen gibt, die poten­ziell von Armut betroffen sind, die in schwierigen sozialen Situationen sind, 400 Euro zusätzlich gezahlt. Wir haben zweimal einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld gezahlt, insgesamt 900 Euro. Das hat es davor nie gegeben, bitte! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In der Wirtschaftskrise 2008, als ein sozialdemokratischer Bundeskanzler an der Macht, die Sozialdemokratie in der Regierung war, hat es das nicht gegeben. Die Sozialde­mokratie hat das nicht gemacht. Wir haben es sehr wohl gemacht, um die Menschen, die in dieser Krise arbeitslos geworden sind, zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie sich das Leben weiterhin leisten können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Kollege Muchitsch spricht hier von Pensionskürzungen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben die Mindestpension auf 1 000 Euro erhöht, wir haben auch die Mindestsicherung um 30 Euro erhöht. Kollege Muchitsch spricht von der Hacklerregelung, die wir abge­schafft haben. Gerade diese Woche sind die Daten herausgekommen: Der Genderpen­siongap geht weiter auf. Haben die Frauen vorletztes Jahr noch 60 Prozent der Pension der Männer bekommen, waren es 2020 nur 56 Prozent, weil nämlich 11 060 Männer die Hacklerpension bekommen haben und drei Frauen – 11 000 Männer, drei Frauen. (Abg. Wurm: Schlechte Antwort, Frau Kollegin! ... recherchiert! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist ganz sicher nicht gerecht, Kollege Muchitsch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben dafür gesorgt, dass es in Zukunft den FrühstarterInnenbonus gibt, von dem Männer und Frauen gleichermaßen profitieren, wenn sie früh zu arbeiten begonnen haben.


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(Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das ist gute Sozialpolitik. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir haben 100 Euro zusätzliches Schulstartgeld gezahlt. Wir haben ein Familienpaket im Ausmaß von 187 Millionen Euro geschnürt, über 50 Millionen Euro in den Familien­härtefonds, 12 Millionen Euro für AlleinerzieherInnen, die von dieser Krise ganz beson­ders betroffen waren. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir haben Steuern gestundet, wir ha­ben Delogierungen verhindert. Wir haben ausgesetzt, dass Menschen ihre Wohnung verlieren können, wenn sie die Miete nicht zahlen können. Wir setzen da auch noch etwas drauf: Wir werden dieser Tage 24 Millionen Euro für Delogierungsprävention be­schließen, damit auch jetzt nicht die Situation eintreten kann, dass Menschen ihre Woh­nungen verlieren, weil sie aufgrund von Corona die Miete nicht zahlen können – 24 Mil­lionen Euro. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben den Härtefallfonds eingerichtet, der ganz vielen Menschen in EPUs, Einper­sonenunternehmen, ermöglicht hat, dass sie nicht in eine dramatische Situation kom­men. Es sind insbesondere auch Frauen, die davon betroffen sind, Pflegekräfte bei­spielsweise. Wir haben den NPO-Fonds eingerichtet, der insbesondere Menschen im Kunst- und Kulturbereich, wo es auch sehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse gibt, unterstützt hat. Wir haben die Kurzarbeit gehabt, sie ist erwähnt worden, wir haben einen Schulungsbonus beim AMS eingerichtet, den haben wir bitte verdreifacht, 180 Euro Bil­dungsbonus gibt es jetzt.

Wir haben mit der Aktion Sprungbrett ein sehr ambitioniertes Ziel, nämlich 50 000 Lang­zeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist ein riesengroßes Programm, das dazu dienen soll, dass diese Krise so bewältigt werden kann, dass Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit wieder herauskommen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Meine Redezeit ist gleich zu Ende, ich möchte mir das nicht einheimsen, dass der Prä­sident mich daran erinnern muss. Die Liste, was wir alles getan haben, um zu verhindern, dass Menschen in Österreich in die Armut abrutschen, wäre noch deutlich länger. Das werden wir auch fortsetzen.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, so viele Maßnahmen hat es in der Wirtschaftskrise unter Ihrem Bundeskanzler nicht gegeben. Genau das zu verhin­dern, das ist grüne Politik, das ist gute Sozialpolitik! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Meinl-Reisin­ger. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen.


9.50.58

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuschauerInnen! Ich finde die Debatte sehr wichtig und sehr wesentlich, und ich danke der Sozialdemokratie für die Fragestellung, weil das tatsächlich eine sehr wesentliche Frage ist: Wer zahlt die Krise? Richtigerweise ist auch angesprochen worden, ich würde einmal sagen, von allen Fraktionen, aber auch von meiner Vorrednerin Rendi-Wagner, dass es in dieser Krise Verlierer gibt, und zwar sehr viele Verlierer, dass es aber auch Gewinner gibt.

Vereinfacht gesagt kann man das so zusammenfassen: Die Krise werden wie immer die Mittelschicht zahlen, denn sie zahlt immer alles, die Selbstständigen in unserem Land und die Jungen. Die Jungen sind von der Krise ganz massiv betroffen, ich glaube, mein Kollege Loacker wird da noch im Detail darauf eingehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Wesentlich ist meines Erachtens – und darum finde ich auch, dass das ein wenig am Thema vorbeigeht –, jetzt nicht gleich von Steuererhöhungen zu sprechen, sondern einmal die Frage zu beantworten, wie wir es schaffen, nachhaltigen Aufschwung zu be­kommen. Ich freue mich auch über die heurigen Wachstumszahlen und die Prognose für das kommende Jahr, wir wissen aber ganz genau, dass da jetzt sehr viel auch nach­geholter Konsum ist, und wir müssen es ja schaffen, zu einem nachhaltigen Aufschwung und Wachstumspfad in Österreich zu kommen, denn dieses Wachstum ist wesentlich, um tatsächlich aus der Krise rauszukommen. Ich finde es falsch, jetzt über Steuererhö­hungen zu reden, denn gerade, um dieses Wachstum zu erreichen, braucht es nicht Steuererhöhungen, sondern eines ganz gewiss: Entlastungen. (Beifall bei den NEOS.)

Es braucht auch und gerade steuerliche Entlastungen der Mittelschicht. Das ist ange­sprochen worden: Die Mittelschicht ist massiv unter Druck. Sie kommt durch die Krise unter Druck, sie war schon davor unter Druck, sie kommt durch die Niedrigzinspolitik der EZB massiv unter Druck, sie kommt durch Reallohnverluste und steigende Preise unter Druck – die Inflation ist auch schon angesprochen worden.

Es muss möglich sein, dass der Aufstieg gelingt, und zwar durch eigene Arbeitsleistung, und es muss auch möglich sein, nicht nur durch eigene Arbeitsleistung das Einkommen zu bestreiten, sondern sich und vielleicht auch den Kindern und Enkelkindern etwas auf­zubauen. Dafür muss der Staat Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, aber nicht, wie es in den letzten Monaten passiert ist, paternalistisch in alle Bereiche hineinregieren. Damit muss Schluss sein, Schluss mit diesem süßen Gift der Bevormundung, von dem diese Bundesregierung einen ganzen Pott getrunken zu haben scheint! (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben eine Entlastung angekündigt, Herr Bundeskanzler. Das begrüßen wir außer­ordentlich. Aber – und jetzt kommt das ganz große Aber – die letzte Entlastung hat sich ja als Taschenspielertrick entpuppt, und die große Sorge ist, dass das mit der nächsten steuerlichen Entlastung wieder so ist. Das ist das Phänomen: Ich nehme es dir aus der linken Tasche und gebe es dir dann gönnerhaft in die rechte Tasche. – Sie wissen, was ich anspreche: die kalte Progression.

Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die jeden und jede, der oder die in Österreich Steuern zahlt, betrifft. Die letzte Steuerreform ist durch die Effekte der kalten Progression längst schon wieder aufgebraucht. Ich erinnere Sie daran, dass wir 2019 alle hier gestanden sind und auch Sie ein Taferl in die Kamera gehalten haben, auf dem auf die Frage der Abschaffung der kalten Progression stand: Ja! – Wann, wenn nicht jetzt, wäre der richtige Zeitpunkt? (Beifall bei den NEOS.)

Ja, wir begrüßen auch außerordentlich, dass es internationale Initiativen gibt, zu einer höheren Steuerleistung von internationalen Konzernen zu kommen, weil das ja genau das ist, was den Mittelstand so beschäftigt. Dieser wird geknechtet, mit Steuern, mit Ab­gaben, mit Gebühren, mit Bürokratismus; und der Bürokratismus ist es auch, der jetzt den Aufschwung erschwert.

Damit komme ich auch zur Zahlungsmoral des Staates  das war jetzt gerade wieder Thema in den Ausschüssen –: Wenn das Finanzamt etwas von Ihnen will, dann sind die sehr ratzfatz, dann geht das sehr, sehr schnell, wenn aber Sie etwas vom Finanzamt bekommen sollen, dauert das Monate. Damit muss Schluss sein, meine Damen und Herren! Eine höhere Zahlungsmoral des Staates wäre auch ein Schritt in Richtung nach­haltiger Entlastung des Mittelstandes. (Beifall bei den NEOS.)

Ich habe es schon gesagt: Es muss Schluss sein mit „Koste es, was es wolle“. – Das war der falsche Ansatz. Koste es, oder tun, was nötig ist – das hätte ich mir von einer von der ÖVP geführten Regierung erwartet, und nicht, den Steuergeldtopf nach dem Gießkannenprinzip über alles auszuschütten. Es sind insbesondere die Jungen, die die


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Zeche zahlen werden, wenn Sie nicht bereit sind, endlich auch Reformen anzugehen, und das haben Sie bislang nicht getan. Sie haben es oft versprochen, und auch die Konsolidierung des Budgets, die Sie sich so auf die Fahnen heften, ist vor allem dadurch – oder nur dadurch – zustande gekommen, dass die Steuereinnahmen auf­grund der wirklich tollen Unternehmer und Betriebe sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer in unserem Land gesprudelt sind, nicht aber aufgrund der tollen Leistung einer Reformregierung, wie Sie es eigentlich versprochen haben.

Mein Appell: Stellen Sie die Menschen in den Mittelpunkt Ihrer Politik und sorgen Sie für einen nachhaltigen Aufschwung! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

9.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schwarz. – Bitte.


09.56.18

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Titel der heu­tigen Aktuellen Stunde ist lang, das Fazit kurz: Thema verfehlt.

Wir wissen nämlich aus den internationalen Vergleichen, dass Österreich durch die Ar­beit dieser Bundesregierung – mit Bundeskanzler Kurz an der Spitze – besser durch die Krise gekommen ist als sehr, sehr viele andere Länder. Was genau gemacht wurde, haben ja die Klubobfrau genauso wie der Herr Bundeskanzler erörtert, und da brauchen wir einen internationalen Vergleich wirklich nicht zu scheuen. Was mich aber wundert, ist, dass wir sehr deutlich gemerkt haben, dass für die Opposition am Anfang das Ge­meinsame im Vordergrund gestanden ist. Das hat sich entscheidend geändert, davon ist überhaupt nichts mehr zu spüren, und ganz an der Spitze mischt da die SPÖ mit.

Von: Die Richtung stimmt!, spüre ich auch schon lange nichts mehr. Die Richtung stimmt nämlich weder, was den gemeinsamen Weg aus der Krise betrifft, noch oder schon gar nicht betreffend den internen gemeinsamen Weg; denn, wenn man die wirkliche Vehe­menz, mit der der burgenländische Landeshauptmann der Parteivorsitzenden ausrichtet, was in der Partei alles nicht stimmt, beobachtet, kann man sich wirklich nur wundern. Wenn man dann den Parteitag sieht und feststellt, dass dort alles nach eitel Wonne klingt, kann ich dazu nur sagen: Sehr mutig, gratuliere! Da werden nämlich persönliche Kränkungen offenbar. Da geht es einfach darum, wer wem was ausrichtet, nach außen hin aber: großes Schweigen. Da sind sich die Sozialdemokraten einig.

Ich finde es ja interessant, dass sich jetzt auch der burgenländische Landeshauptmann zur Verstärkung für seine Wirtschaftspolitik Christian Kern geholt hat. Es ist aber auch nicht verwunderlich, denn Paul Pöchhacker, den wir alle noch aus dem Wahlkampf 2017 in Erinnerung haben, der für Dirty Campaigning gestanden ist, ist ja schon dort. Doskozil verstärkt sein Team also mit all denjenigen, die die Bundes-SPÖ wie einen heißen Erd­apfel fallen lässt.

Heute sagt Christian Kern im „Kurier“ auch etwas sehr Interessantes: „Aber die SPÖ hat – sarkastisch formuliert – das Problem, dass ihre Intriganten auch noch Dilettanten sind, die Probleme nur vergrößern, aber nicht zur Klärung beitragen.“

Was heißt das jetzt? – Die SPÖ hätte genügend mit sich selbst zu tun und könnte die restliche, kaum mehr spürbare Energie besser gemeinsam für Österreich verwenden, als zu Kurz-muss-weg-Partys zu gehen, denn wir konzentrieren uns auf den Weg nach vorne. Der Bundeskanzler hat es erläutert: Wir sind im Aufschwung, und diesen Weg möchten wir, gemeinsam mit Ihnen, gerne weitergehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Egal, für welche Bevölkerungsgruppe, welches Geschlecht, welche Ausbildung, welche Region, für wen auch immer: Je mehr mitziehen und mitarbeiten, desto größer wird die­ser Aufschwung, auf den wir uns alle freuen und in dem wir schon mittendrin sind, wer­den. Und ich sage Ihnen eines: Klassenkampf ist fehl am Platz, Arbeit für Österreich nie. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

9.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schatz. – Bitte.


9.59.26

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bun­desregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! – Frau Kollegin Schwarz, es ist auch spannend, dass Sie in Ihrer Rede mehr Zeit darauf verwenden, sich über die SPÖ auszu­lassen, als darüber zu reden, was die Antworten auf die Frage sind, wer diese Krise zahlen soll. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Ihr redet ja nicht darüber, was bei euch los ist! Wir machen uns Sorgen um euch!)

Denn eines ist klar: Die Coronakrise ist noch nicht vorbei, die Frage aber, wer dafür zahlen wird, diese Frage müssen wir jetzt stellen.

Da ist für uns als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eines ganz klar: Es kön­nen nicht die vielbeklatschten Helden und Heldinnen der Krise sein, die Kassiererin im Handel, die Sanitäter und Sanitäterinnen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ge­sundheitswesen oder die Reinigungs- und Pflegekräfte. Es können auch nicht die Frauen sein, die ohnehin schon einen großen Teil der Last dieser Krise schultern und neben der ohnehin vorhandenen Mehrfachbelastung auch noch für Homeschooling oder die Pflege von Angehörigen alleine verantwortlich waren, das alleine geschultert haben. Es können auch nicht die 350 000 Kinder in Österreich sein, die von Armut und von Ausgrenzung betroffen sind, weil sich gerade auch für sie diese Coronapandemie entsetzlich ausge­wirkt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Es können auch nicht diejenigen sein, die durch diese Krise zeitweise oder dauerhaft arbeitslos geworden sind. Da ist es schon bezeichnend, dass trotz der größten Arbeits­losigkeit in der Zweiten Republik die türkis-grüne Regierung nicht bereit war, die Nettoer­satzrate von 55 auf 70 Prozent anzuheben und somit Existenzen zu sichern und dafür zu sorgen, dass diese Menschen nicht in die Armut abgleiten. Stattdessen will der Herr Arbeitsminister den Druck auf Arbeitsuchende noch weiter verschärfen. Statt prekäre Arbeitsverhältnisse zu bekämpfen, statt schlechte Arbeitsbedingungen zu bekämpfen, statt niedrige Löhne zu bekämpfen, bekämpfen Sie Arbeitslose, und das ist in dieser Arbeitslosenkrise wirklich unfassbar. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Diese Krise hat von uns allen viel abverlangt, oder sagen wir, von fast allen, weil für einige wenige – für die, die es sich ohnehin selbst richten können – die Krise noch tolle Früchte getragen hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Laut der „Trend“-Reichenliste konnten alleine die zehn reichsten Österreicherinnen und Österreicher ihr Vermögen im Coro­najahr um satte 30 Prozent erhöhen. Auch die Managerbezüge sind beträchtlich gestie­gen. Im Durchschnitt kassiert ein Vorstand in einem ATX-Unternehmen 1,9 Millionen Eu­ro, das ist das 57-Fache eines durchschnittlichen Einkommens in Österreich. Das ist wirklich eine Schieflage, die sich noch weiter ausgeprägt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das heißt, während die einen in dieser Krise den Gürtel enger schnallen mussten, wie das im neoliberalen Jargon immer heißt, während der Großteil mit vielen Einschnitten durch diese Krise getaucht ist und manche noch immer nicht wissen, wie sie am Ende des Monats die Miete bezahlen, den Kühlschrank füllen oder die Rate für die Zahnspan­ge bezahlen sollen, gibt es einige wenige, die auf der anderen Seite aus dieser Krise


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Profite geschlagen haben. (Abg. Hörl: Die Gewerkschafter!) Diese Schieflage, sehr ge­ehrte Damen und Herren, ist für uns nicht tragbar. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Die roten Gewerkschafter! Das sind die ...!)

Deshalb muss die Antwort auf die Frage, wer diese Krise zahlen soll, ganz klar sein. Es können nicht alleine jene sein, die ohnehin schon den Löwenanteil der Steuern leisten. Wir brauchen dringend Millionärssteuern, wir brauchen Erbschafts- und Schenkungs­steuern auf Millionenerbschaften (Beifall bei der SPÖ) und wir brauchen endlich einen gerechten und fairen Beitrag großer Onlinekonzerne wie Amazon und Co, die unermess­liche und unerfassbare Profite aus dieser Krise geschlagen haben.

Also, Herr Bundeskanzler, wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt, einen fairen und solidarischen Beitrag der Reichen und Onlinekonzerne für alle umzusetzen? Been­den Sie Ihre türkise Klientelpolitik und handeln Sie im Sinne der Menschen und nicht im Sinne der Profite Ihrer Spender! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. Ruf bei der ÖVP: Ja, genau so kommt die SPÖ nicht weiter!)

10.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fuchs. Das Wort steht bei ihm. – Bitte.


10.04.01

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kein Zweifel, die Coronakrise hat ein Riesenloch in den Staatshaushalt gerissen, und spätestens nach dem Ende der Pandemie werden wir uns die Frage stellen müssen: Wer wird das alles bezahlen?

Den Beteuerungen des Herrn Bundeskanzlers, aber auch des Herrn Finanzministers, dass der Weg aus der Krise ohne Steuererhöhungen erfolgen soll, ist nicht zu trauen, und ich werde das gleich mit einem Beispiel untermauern. (Beifall bei der FPÖ.)

Der erste Teil der viel gepriesenen ökosozialen Steuerreform mit einer massiven Erhö­hung der NoVA um 400 Millionen Euro ist der erste Vorgeschmack eines drohenden Sparpakets, versteckt unter dem Mäntelchen des Klimaschutzes. Diese NoVA-Erhöhung betrifft insbesondere Kraftfahrzeuge, die von Kleingewerbetreibenden und Familien ver­wendet werden. Diese Kleingewerbetreibenden und Familien sind die ersten Opfer Ihrer ökosozialen Steuerreform, Herr Bundeskanzler, die man eher als ökoasoziale Steuerre­form bezeichnen sollte! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich den Aufbau- und Resilienzplan ansieht, den wir unlängst hier diskutiert haben, dann weiß man auch, wer die nächsten Opfer Ihrer ökoasozialen Steuerreform sind: alle Autofahrer, insbesondere die Pendler, aber auch die Unternehmer.

Die Bundesregierung umschreibt das mit folgenden Schlagworten: Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales, Ökologisierung des Dienstwagen­privilegs, Bepreisung von CO2-Emissionen außerhalb des Emissionshandels, weitere Maßnahmen gegen den Tanktourismus und so weiter. – Ökologisierung heißt nichts an­deres als Steuererhöhung. In Kraft treten sollen diese Steuererhöhungen bereits im ers­ten Quartal des nächsten Jahres.

Herr Bundeskanzler, ist Ihnen aufgefallen, dass Sie mit keinem Wort die ökosoziale Steuerreform in den Mund genommen haben, die Sie zu Beginn Ihrer Legislaturperiode so begeistert propagiert haben?

Und weil es viele schon vergessen haben: Die schwarz-grüne Koalition hat bereits die Hacklerregelung abgeschafft. Da hat die Bundesregierung ihr wahres unsoziales Ge­sicht gezeigt – aber das passt ja gut zur ökoasozialen Steuerreform. Diejenigen, die


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besonders lange und schwer gearbeitet haben, sind ebenfalls Sparpaketopfer dieser Bundesregierung.

Aber auch die Aussagen von Arbeitsminister Kocher verheißen nichts Gutes – ich darf kurz zitieren –: „Das Steuer- und Abgabensystem mache Teilzeit attraktiv. ‚Man müsste Teilzeit weniger attraktiv machen. Dazu bräuchte es eine große Reform des Steuer- und Sozialsystems.‘“

Letzten Endes kann das nur eine höhere Besteuerung für Geringverdiener bedeuten, und aufgrund des progressiven Steuersystems wird dadurch natürlich auch wieder der Mittelstand geschröpft werden.

Die ersten Zahler für die Coronakrise stehen schon fest: Langzeitarbeitslose, die Klein­gewerbetreibenden, die Familien, die Hacklerpensionisten und Teilzeitkräfte, aber auch die fleißigen Sparer. Durch die künstlich niedrig gehaltenen Zinsen bei gleichzeitig hö­heren und steigenden Inflationsraten werden die Sparer in Zukunft in einem noch größe­ren Ausmaß als bisher heimlich enteignet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir dürfen schon gespannt sein, wer die nächsten Opfer Ihrer ökoasozialen Steuerre­form sein werden, Herr Bundeskanzler!

Zum Abschluss noch in Richtung Klubobfrau Rendi-Wagner und Kollegen Muchitsch: Wenn Sie immer wieder sagen, viele Vermögende wollen ihren Beitrag leisten, dann muss ich sagen: Fragen Sie einmal die, die immer sagen, sie wollen einen höheren Bei­trag leisten, warum sie mit ihrem Vermögen in Privatstiftungen flüchten! Warum be­schäftigen sie eine Armada an Anwälten und Steuerberatern, damit sie möglichst wenig Steuern zahlen?

Ein letzter Satz zum Herrn Bundeskanzler – wenn Sie immer wieder sagen, wir investie­ren in die Digitalisierung der Verwaltung –: Wir haben unlängst im Rechnungshofaus­schuss zwei Berichte zum Bundesfinanzgericht und zum Austausch in internationalen Steuerangelegenheiten diskutiert, und da wurde der EDV-Zustand des Finanzministe­riums massiv kritisiert. Das heißt, Sie sollten endlich einmal beginnen, in die EDV des Finanzministeriums zu investieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koza. – Bitte sehr.


10.09.28

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte, wer denn die Kosten der Krise zu tragen hat, ist ja tatsächlich eine, die nicht nur in Österreich – längst nicht nur in Österreich! –, sondern in ganz Europa und in­zwischen auch global in allen Staaten dieser Welt, die Pakete – Unterstützungspakete, Sozialpakete – gegen diese Krise geschnürt haben, geführt wird, weil natürlich überall die Staaten deutlich höhere Staatsschulden haben, als sie sie vor der Krise gehabt ha­ben – ist klar.

Österreich ist da natürlich nicht anders. Der aktuelle öffentliche Schuldenstand ist der höchste der Zweiten Republik, nämlich circa 87 Prozent des BIPs – das ist viel, aber das ist auch gut und richtig so (Beifall bei den Grünen), und zwar aus einem ganz einfachen Grund: das zeigt, dass wir etwas getan haben und dass wir glücklicherweise einen funktionierenden Sozialstaat mit den entsprechend funktionierenden automatischen Sta­bilisatoren haben. (Beifall bei den Grünen.) Bei uns war es eben nicht notwendig, zu­sätzlich Pakete für Arbeitslose zu schnüren wie in den USA, weil wir eben die Arbeits­losenversicherung haben. Und wir haben in dieser Krise abseits von den höheren Aus­gaben für Sozialleistungen natürlich auch niedrigere Steuereinnahmen gehabt, das ist


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auch klar. 10 Milliarden Euro weniger an Steuern in der Krise, das ist nicht nichts, das sind 2,5 Prozent des BIPs, das macht sich natürlich bemerkbar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Glücklicherweise – und das merkt man auch weltweit, europaweit – hat sich die Debatte, wer denn die Lasten der Krise zu tragen hat und wie denn die Steuersysteme der Zukunft ausschauen sollen, in der Zwischenzeit etwas verschoben, und man kann nur dankbar sein, dass in den USA aktuell ein Präsident herrscht, der es mit Verteilungs- und mit Steuergerechtigkeit deutlich ernster nimmt als sein Vorgänger. Kürzlich haben sich 130 Staaten darauf geeinigt, dass sie die Mindestkörperschaftsteuer, die Mindestunter­nehmenssteuer mit 15 Prozent festlegen wollen, sodass der ruinöse Steuerwettbewerb nach unten, der seit vielen Jahrzehnten unsere Sozialsysteme zunehmend ausgehun­gert hat, schwerer finanzierbar gemacht hat, einmal ein Ende findet – und das ist au­ßerordentlich begrüßenswert. (Beifall bei den Grünen.)

Wer zahlt die Krise? – Ja, es dürfen nicht jene die Krise zahlen, die in der Krise schon betroffen waren: nicht die Arbeitslosen, nicht die ArbeitnehmerInnen, das ist klar, das haben wir auch immer gesagt. Darum müssen wir auch aus der letzten Krise, aus den Fehlern der letzten Krise lernen, und einer der größten Fehler der letzten Krise war, dass viel zu früh die Sparpolitik eingesetzt hat, dass mitten in der Krise, als langsam ein Aufschwung zu sehen war, von SPÖ und ÖVP auf einmal ein Fiskalpakt hier in diesem Haus – und damit eine Schuldenbremse in Gesetzesrang – beschlossen und damit in Wirklichkeit der sanfte konjunkturelle Aufschwung abgewürgt worden ist. Damals hat es einen massiven Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit und der Arbeitslosigkeit insgesamt gegeben, von dem wir uns bis heute nicht erholt haben und den wir zusätzlich zur Co­ronakrise auch noch mit geerbt haben.

Eine wesentliche Lehre ist also: weiter investieren, weiter in Wege aus der Krise in­vestieren, und zwar in eine ökologische Zukunft, in eine soziale Zukunft, aber nicht in eine graue Vergangenheit investieren. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, wenn der Aufschwung allein nicht reicht, wenn der Rückgang der Arbeitslosigkeit und die zusätzlichen Steuereinnahmen aus diesem Rückgang und aus dem Aufschwung nicht reichen, um den Schuldenstand zu reduzieren, um die Schulden deutlich zurück­zuführen, dann werden wir uns auch wirklich Gedanken darüber machen müssen, wie wir denn diese Schulden bewältigen können. Für uns ist jedenfalls klar – das hat Vi­zekanzler Kogler schon oft genug gesagt –, auch dann kann es keine Sparpakete auf Kosten der Sozialstaatlichkeit, auf Kosten einer Sozialstaatlichkeit, die uns erfolgreich durch diese Krise geführt hat, geben, sondern dann wird es so sein, dass diejenigen, die die breitesten Schultern haben, auch die entsprechenden Lasten zu tragen haben, und dann werden wir natürlich auch über vermögensbezogene Steuern zu reden haben! (Beifall bei den Grünen.)

Da kurz erwähnt worden ist, dass sich in der Coronakrise die Schere zwischen Arm und Reich noch einmal vergrößert hat: Sehr geehrte Damen und Herren, das tut es nicht erst seit der Coronakrise, das tut es seit 30 bis 40 Jahren von Jahr zu Jahr. Und mitverant­wortlich war dafür unter anderem, dass in den Neunzigerjahren die Vermögensteuer abgeschafft worden ist, ein Privatstiftungssystem eingeführt worden ist, dass 2008 die Erbschaftssteuer ausgelaufen ist und dass in Wirklichkeit die Grundsteuer bis heute eine Bagatellsteuer geblieben ist.

Reden wir über Verteilungsgerechtigkeit – dann reden wir aber auch darüber, warum diese Verteilungsgerechtigkeit in den letzten Jahrzehnten mit Füßen getreten wurde! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)


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10.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der letzte Redner, den ich dazu aufrufe, ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


10.14.58

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Man muss es ja eigentlich mit Humor nehmen: Jetzt kommt die SPÖ, der nie ein Schuldenberg zu groß war, und fragt: Wer zahlt die Krise?

Ihnen (in Richtung SPÖ) war immer alles wurscht. Jedes Jahr fließen über 20 Milliarden Euro ins Pensionssystem, das Loch geht von Jahr zu Jahr weiter auf, aber das war Ihnen immer wurscht, und jetzt fragen Sie: Wer zahlt die Krise? – Ja auch niemand anderer als die, die immer alles zahlen, was Sie an Geschenken verteilt haben: der Mittelstand! (Bei­fall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Der Mittelstand zahlt immer! Die Großen, die wirklich Reichen, die sind fein raus, denn wenn die Politik an der Steuerschraube dreht, dann hat die Stiftung schneller ihren Sitz in Monaco, als Sie: Freundschaft, Genosse!, sagen können. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Die Kleinverdiener sind auch fein raus, denn die sind ohnehin von der Lohnsteuer befreit, sind von der Arbeitslosenversicherung befreit und bekommen noch Sozialversicherungs­beiträge rückerstattet, aber der Mittelstand zahlt immer!

Wenn heute ein kleiner Einzelunternehmer oder ein Angestellter oder ein Arbeiter mehr als 31 000 Euro im Jahr erwirtschaftet, dann greift die Republik mit einem Grenzsteuer­satz von 42 Prozent zu, als ob es ein Großverdiener wäre. Sie behandeln die anständi­gen kleinen Leute wie Großverdiener und greifen ihnen unverschämt in die Tasche. Und wenn solch ein Facharbeiter 100 Euro Gehaltserhöhung bekommt, dann bleiben ihm nach Abzug von Sozialversicherung und Steuer nicht einmal 50 Euro netto übrig. Das ist das Ergebnis nach 75 Jahren Sozialpartnerschaft und nach 35 Jahren ÖVP-Wirtschafts­politik: Der Mittelstand zahlt immer! (Beifall bei den NEOS.)

Alle Parteien, die hier vertreten sind, haben im Wahlkampf die Abschaffung der kalten Progression versprochen. Die kalte Progression trifft nicht die Superreichen, die ihre Ka­pitalerträge mit einer Flattax von 27,5 Prozent versteuern. Auch trifft sie nicht die Kleinen, die von der Lohnsteuer sowieso befreit sind, sondern sie trifft die vollbeschäftigten Ar­beiter und Angestellten, die Selbstständigen, die im Schweiße ihres Angesichts die Euro nach Hause tragen. Von jeder Ertragssteigerung des Unternehmers und von jeder KV-Erhöhung nimmt die Republik mehr als die Hälfte, schon ab einem Jahreseinkommen von 31 000 Euro, und ich wiederhole es: Der Mittelstand zahlt immer!

In dieser Situation bringt jetzt die SPÖ Vorschläge für neue Steuern. – Sie (in Richtung SPÖ) haben nicht verstanden, was gerade passiert – Erbschaftssteuer, Vermögen­steuer, Grundsteuer, Reichensteuer, frag mich nicht! –: Wenn sich die Grundstücks- und Wohnungspreise so weiterentwickeln wie in den letzten Jahren, und das werden sie, weil die EZB das Geld rausbuttert wie nichts, dann wird in Kürze jedes kleine Häuschen in Salzburg, in Innsbruck oder im Rheintal mehr als 1 Million Euro wert sein, und die kleinen Angestellten, die sich mühevoll etwas erarbeitet haben, sind dann die Reichen, die Sie besteuern wollen, und das ist dann wieder der Mittelstand, der immer zahlt. (Beifall bei den NEOS.)

Dieser Mittelstand kann nicht vor dem Zugriff des Staates fliehen, das kann er nicht, er kann sich nur zurückziehen. Wenn Sie genau hinschauen, dann sehen Sie diesen Rück­zug, das passiert bereits. Immer mehr Menschen ziehen sich zurück und machen das Spiel nicht mehr mit. Das zeigt sich auf der einen Seite darin, dass wir in dieser Phase einen Rekord an Schwarzarbeit haben, aber wir sehen auf der anderen Seite auch, dass junge Menschen, die am Beginn ihrer Berufslaufbahn stehen, sagen, sie wollen eigent­lich gar nicht Vollzeit arbeiten, sie arbeiten lieber in Teilzeit. Es ist auch klar, dass sich Vollzeit und Überstunden nicht rentieren, wenn der Staat bei der zusätzlichen Leistung auf mehr als die Hälfte zugreift. Das ist nicht fair! Das spüren die Leute, selbst wenn sie es nicht centgenau nachgerechnet haben, und da ist es dann egal, wie viel Geld die Firmen auf den Tisch legen.


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Es wird immer schwieriger, Fachkräfte zu finden, weil die es sich gar nicht mehr antun, mehr Einsatz zu geben, weil es sich für sie nicht auszahlt. Die Menschen tragen das nicht mehr mit. Der Mittelstand, der immer zahlt, trägt das nicht mehr mit.

Kommen Sie also nicht mit Ideen für zusätzliche Steuern! Der Staat nimmt genug an Steuern ein. Nehmen Sie endlich die Hände aus den Taschen der Bürger! Schaffen wir gemeinsam die kalte Progression ab und senken wir die Steuern für die Mittelverdiener! (Beifall bei den NEOS.)

10.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bedanke mich herzlich beim Herrn Bundeskanzler und bei den anderen Regierungs­mitgliedern.

10.19.49Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Debatte über die Einwen­dungen gegen die Tagesordnung der Abgeordneten Belakowitsch betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 5 als Punkt 1.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.20.05

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wir haben heute diese Einwendungsdebatte gefordert, weil es in der Präsidiale keine Einigung zur Tagesord­nung gegeben hat.

Es ist so, dass wir alle in diesem Land über einen wirklich tragischen Mordfall, der sich in Österreich vor eineinhalb Wochen ereignet hat, erschüttert sind. Das Hohe Haus hat diesem aber keine Bedeutung beigemessen. Es gab keine Erklärungen des Bundes­kanzlers oder der Justizministerin dazu, man ist, nachdem man irgendwelche State­ments abgegeben hat, einfach zur Tagesordnung übergegangen. Wir finden das schäbig und schändlich, in einem Land wie Österreich darf das eigentlich nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns war bereits in der Präsidiale klar, dass wir eine Umreihung haben möchten. Es gibt am heutigen Tag einen Antrag unseres Justizsprechers Harald Stefan, der sich damit beschäftigt, dass es einen Erschwerungsgrund im StGB geben soll, wenn das Gastrecht missbraucht wird – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Angesichts der aktuellen Ereignisse haben wir es auch in den Medien gehört, alle – von SPÖ über Grüne bis hin zur ÖVP – waren entsetzt, warum die mutmaßlichen Täter, die mutmaßlichen Mörder, die ein junges Mädchen zuerst unter Drogen gesetzt, es miss­braucht und dann auch noch getötet haben, überhaupt im Land waren. Drei dieser vier Personen hätten längst abgeschoben werden müssen, weil sie schwer kriminell waren. Der Vierte – das ist ein besonderes Gustostückerl – ist erst im April 2021 nach Öster­reich gekommen, als Österreich im Lockdown war. Als jeder, der dieses Land verlassen oder von einer Urlaubsreise zurückkehren wollte, jeder, der aus dem Ausland nach Ös­terreich einreisen wollte, schwerste Grenzkontrollen über sich ergehen lassen musste, kam der vierte mutmaßliche Täter in das Land, meine Damen und Herren. Genau das kann, bitte schön, nicht sein, und deshalb wollten wir auch, dass dieses Thema gleich zu Beginn hier diskutiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 60

Es gab in der Präsidiale keine Einigung, nicht einmal den Hauch eines Entgegenkom­mens. Von den Grünen kam die Bitte, dass man von einer Einwendungsdebatte Abstand nehmen solle, weil das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, ein so wesentliches, wichtiges Thema ist. Nachdem man über ein Jahr daran herumgebastelt hat, sich über ein Jahr nicht einigen konnte – denn es hätte schon längst in Kraft sein sollen –, glaubt man jetzt, das ist der große Wurf und man kann damit alles zudecken. – Nein, meine Damen und Herren, man kann nicht alles zudecken! Die Realität ist wirklich eine traurige und eine, die uns alle erschüttert.

Wenn ich daran zurückdenke, wie sich das im Justizausschuss abgespielt hat, dann muss ich Ihnen sagen: Es war so, dass der Antrag des Abgeordneten Stefan, dass es einen einfacheren Grund geben kann, straffällige Asylwerber abzuschieben, nur von der Freiheitlichen Partei angenommen worden ist. Sie alle hier herinnen haben dagegenge­stimmt. All Ihre Kundgebungen, all Ihre Interviews sind es nicht wert, gegeben zu wer­den, wenn Sie hier herinnen anders abstimmen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der eigentliche Skandal, dass Sie sich nach außen hin wundern, dass Sie fordern, dass abgeschoben wird, aber wenn es dann um konkrete Maßnahmen geht, wenn es darum geht, Gesetzesänderungen so durchzuführen, dass Kriminelle, sofort nachdem sie das erste Mal kriminell geworden sind, abgeschoben werden können und erst gar nicht mehr ein zweites, ein drittes, ein viertes Verbrechen und eine zusätzliche Verge­waltigung bis hin zu einem bestialischen Mord verüben können, meine Damen und Her­ren, wenn es darum geht, hier eine Gesetzesänderung zu beschließen, dann sind Sie alle weg, dann stimmen Sie hier alle dagegen. Das ist unredlich und skandalös! (Beifall bei der FPÖ.)

Darum, meine Damen und Herren, wollten wir eine Umstellung der Tagesordnung. Ich rufe Ihnen noch einmal ins Gedächtnis, was hier passiert ist: Ein 13-jähriges Mädchen wird unter Drogen gesetzt, ist Opfer einer Massenvergewaltigung, wird zu Tode gebracht und dann wird sie weggelegt – wie ein Stück Müll. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Müll sind diejenigen, die das getan haben, und diese Menschen brauchen wir nicht in unserem Land! (Beifall bei der FPÖ.)

10.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr.


10.25.03

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf vielleicht einmal für die Zuseherinnen und Zuseher erklären, welche Debatte wir hier führen: Wir führen eine Debatte darüber, ob wir die Vorlagen des Umweltministeriums vor den Vorlagen des Justizministeriums oder des Innenministeriums diskutieren. Wir diskutieren über einen zeitlichen Unterschied von etwa 90 Minuten, denn länger dauert die Debatte über das EAG nicht. (Abg. Kickl: Dann wär’s ja wurscht gewesen! Dann hättet ihr ja mitmachen können!) Wir haben hier im Haus schon manche sinnlose Debatte geführt, aber das ist eine ganz besondere, und das ist eigentlich eine Selbstaufgabe der FPÖ, das möchte ich Ihnen schon einmal deut­lich ausrichten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lausch.)

In Wirklichkeit ist das wahrscheinlich ein Ablenkungsmanöver, denn Sie haben derzeit ja doch ein paar interne Probleme. (Ruf bei der FPÖ: Ah so?!) Ich möchte Herrn Kollegen Hafenecker an dieser Stelle das Allerbeste wünschen (Heiterkeit des Abg. Wurm – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Deimek und Rauch), das möchte ich festhalten, aber man muss den Zuseherinnen und Zusehern schon erklären, was da in der vergangenen Wo­che im Ibiza-Untersuchungsausschuss passiert ist.


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Herr Kollege Hafenecker macht einen PCR-Test, das ist richtig und gut. (Abg. Ames­bauer: Schäm dich! Schäm dich! ... Herr Präsident! Zur Sache! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Herr Kollege Hafenecker bekommt dann am Freitag sein Test­ergebnis (Abg. Amesbauer: Schäm dich! – Zwischenruf des Abg. Deimek), und es ist nicht in Ordnung, dass Herr Kollege Hafenecker nicht sofort darüber informiert, dass er positiv getestet worden ist, sondern erst drei Tage später. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir verlangen das von allen Bürgerinnen und Bürgern in Österreich, nur Herr Kollege Hafenecker macht es nicht. (Abg. Amesbauer: Heuchler! – Abg. Steger: Schande, was ihr treibt!)

Der zweite große Kritikpunkt ist: Wir verlangen von allen ÖsterreicherInnen in vielen Le­bensbereichen, dass sie sich an die 3G-Regel halten: entweder genesen, geimpft oder getestet. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Es ist okay, wenn sich Herr Kollege Hafenecker nicht impfen lassen will, wir haben keinen Impfzwang in Österreich, aber er muss dann zumindest ein Testergebnis bringen, bevor er sich in den Ausschuss setzt. Das ist jedenfalls nicht in Ordnung gewesen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen. – Abg. Amesbauer: Herr Präsident, drehen Sie ihm das Mikro ab! Entziehen Sie ihm das Wort! Das ist nicht zur Sache!)

Zum Dritten: Dass wir das EAG gleich am Anfang des Plenartages diskutieren, ist ganz wichtig und gut, es ist ein Jahrhundertgesetz. (Abg. Deimek: ... die Finanzen von Nieder­österreich!) In den letzten Wochen und Monaten wurde intensiv verhandelt, und ich möchte an dieser Stelle an die zuständige Ministerin, an den zuständigen Staatssekretär und Energiesprecher ein großes Danke sagen. Ich darf auch der Sozialdemokratie ein herzliches Danke sagen, dass dieses Gesetz mitgetragen wird, das bringt die Zweidrit­telmehrheit, das wissen wir.

Abschließend aber noch einmal: Eine Einwendungsdebatte darüber zu führen, ob wir eine Gesetzesvorlage eine Stunde davor oder danach diskutieren, ist wirklich eine Selbstaufgabe der FPÖ. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Deimek.)

10.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeord­neter Schnedlitz zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

*****


10.27.55

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Mich wundert, dass es bei diesem Redebeitrag, der absolut nichts mit dieser Debatte zu tun hatte, keinen Ruf zur Sache gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich darf auch festhalten und muss zu diesem Redebeitrag richtigstellen, dass wir mittler­weile wissen – das ist auch wichtig –, dass Herr Abgeordneter Hafenecker einen CT-Wert von 34 – 33,89 ganz genau – hat, der Laborbefund liegt uns vor, ich habe ihn mitge­bracht. Das heißt, es kann ausgeschlossen werden, dass von Kollegen Hafenecker ein Cluster oder eine Ansteckung ausgegangen ist. Sie müssen sich hier im Haus also nicht unsicher fühlen, egal welche Fraktion. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwi­schen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Ich weise auch darauf hin – auch in Ihre Richtung, Herr Parlamentspräsident –, dass es, was die Würde des Hauses betrifft, klüger wäre (Abg. Prinz: Was hat das mit der Ge­schäftsordnung zu tun!?), wenn hier nicht Abgeordnete vom Rednerpult aus behaupten


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und erfinden – und das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen –, irgend­ein anderer Abgeordneter, der die letzten Wochen und Monate rein zufällig mit Aufde­ckungsarbeit zur ÖVP befasst war, hätte irgendeine ansteckende Krankheit, die er nicht hat. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Sehr geehrte Damen und Herren, so etwas von diesem Rednerpult aus, das hat mit der Würde dieses Hauses nichts zu tun! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist schändlich und absolut zu verurteilen!

Herr Präsident, deshalb kann ich nur die Anregung an Sie richten, dass eingegriffen wird, wenn erstens von einem Redner über Gesundheitsdaten anderer Abgeordneter gespro­chen wird und wenn zweitens unrichtig und unwahr behauptet wird, ein anderer Abge­ordneter hätte eine ansteckende Krankheit, er wäre für andere ansteckend. (Abg. Ga­briela Schwarz: Er ist positiv! – Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger und Salz­mann.) – Das muss sich kein Abgeordneter gefallen lassen! Wo sind wir denn, sehr ge­ehrte Damen und Herren?! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist ja wirklich eine künstliche Aufregung!)

Herr Präsident, abschließend, weil Sie sich auch dazu geäußert haben, dass die Mel­dung ans Parlament zu spät ergangen wäre (Abg. Michael Hammer: Jetzt sind wir am Punkt!): Ich betreibe kein Krankheitsshaming – ja, genau, Herr Kollege, jetzt sind wir am Punkt – wie Sie. (Abg. Deimek: Das ist eine Sauerei! – Zwischenruf des Abg. Hanger.) Ich habe hier ein Mail vom Klubdirektor der ÖVP, das zeigt, wie Sie mit einer Infektion eines tragenden Mitarbeiters im U-Ausschuss umgegangen sind, und zwar vom 29.10.2020. (Abg. Hanger: Was redest du?) Ihr Mitarbeiter hatte, ich zitiere den ÖVP-Klubdirektor – den Namen sage ich nicht, weil wir hier keine Krankheiten von Einzelpersonen hinaus­zerren (Abg. Michael Hammer: Ihr seid ja oberanständig! Genau!) –, am Freitag Symp­tome; Kollege Hafenecker im Übrigen erst am Samstag. (Ruf bei der FPÖ: Jetzt brau­chen Sie nicht überlegen, ob Sie ihn abdrehen!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Schnedlitz, jetzt hatten Sie lange genug Zeit - - (Abg. Kickl: Nein, nein, nein! – Abg. Deimek: Das ist eine Sauerei! Das ist eine Schweinerei! – Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Steger.) – Moment! Sie hatten lange genug Zeit, um zur Geschäftsordnung zu reden. Das hatte mit der Ge­schäftsordnung nichts zu tun. Kommen Sie bitte zur Geschäftsordnungsmeldung! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Voglauer. – Zwischenrufe der Abge­ordneten Hanger, Michael Hammer und Lausch. – Abg. Deimek: Ihre niederösterrei­chischen Finanzen ...! – Ruf bei der FPÖ: Unglaublich ist das!)


Abgeordneter Michael Schnedlitz (fortsetzend): Die Anregung kommt, keine Sorge, Herr Präsident! Kollege Hafenecker hatte am Samstag Symptome und hat sie am Mon­tag gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Das macht es nicht besser!) – Keine Sorge, ich komme zur Anregung. Der ÖVP-Kollege hatte am Freitag Symptome und die anderen Klubs wur­den am nächsten Donnerstag – eine Woche danach! – informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Deshalb die Anregung: Bevor die ÖVP hergeht und Unwahrheiten behauptet, über ansteckende Krankheiten von anderen Mandataren be­findet, achten Sie bitte darauf, Herr Parlamentspräsident, dass Sie zumindest so schnell informieren, wie es die Freiheitliche Partei gemacht hat, bevor Sie hier versuchen, Ihre eigenen Schandtaten zuzudecken! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Coro­naparty! – Zwischenruf des Abg. Lausch.)

10.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäfts­ordnung? – Herr Abgeordneter Haubner, zur Geschäftsordnung. – Bitte.


10.32.31

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt schon sehr entlarvend,


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Herr Kollege Schnedlitz, weil das ja nicht zur Geschäftsordnung war. (Ruf bei der FPÖ: Doch! – Abg. Deimek: War der Hanger zur Geschäftsordnung?) Das war ein Redebei­trag zur Verteidigung des Herrn Hafenecker. (Ruf bei der FPÖ: Hallo?!)

Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen. (Abg. Deimek: Das ist ein Parteipräsi­dent und kein Parlamentspräsident! – Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Rauch.  Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Ich habe Kollegen Schnedlitz auch aus­reden lassen, also würde ich erwarten, dass Sie das auch machen, meine geschätzten Damen und Herren. (Ruf bei der FPÖ: Sie müssten selber Anstand und Moral ...!)

Zur Geschäftsordnung: Punkt eins, Kollege Hanger hat einen Redebeitrag zu dem The­ma geleistet, und, Punkt zwei, er hat darauf hingewiesen, dass es die Usance des Hauses sein sollte, dass man sich an die Sicherheitsbestimmungen hält. Das würde ich mir erwarten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer: So eine primitive Partei! – Zwischenrufe der Abgeordneten Rauch und Steger.)

10.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch einen Beitrag zur Geschäftsordnung? (Abg. Kickl hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung, Herr Klubobmann Kickl, bitte.


10.33.22

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Es ist eine offenkundige Tatsache, dass hier zu einem Thema gesprochen wurde, das nicht Gegenstand der laufenden Debatte ist. (Abg. Michael Hammer: Ist ja nicht wahr!) Das hat Kollege Hanger, ohnehin ein fragwürdiger politischer Charakter (Ruf bei der ÖVP: Genau! Das sagt der Richtige!), gerade hier gemacht. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall des Abg. Loacker. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Und Ihnen als Vorsitzendem ist es völlig wurscht, was im Sektor der Österreichischen Volkspartei, ganz vorbei an den Gepflogenheiten dieses Hauses, gemacht wird. (Abg. Michael Hammer: Er hat eh gesagt, dass die Einwendungsdebatte ein Schwachsinn ist!) Sie tragen in diesem Amt eine Verantwortung. Kommen Sie dieser Verantwortung ge­fälligst auch gegenüber dem ÖVP-Sektor in diesem Haus nach, ansonsten sollten Sie den Platz da oben räumen! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Shetty. – Abg. Wöginger hebt die Hand.)

Und noch etwas - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Wöginger, zur Geschäftsord­nung. (Abg. Kickl: Und noch etwas!) – Sie sind fertig. Wenn Sie zur Geschäftsordnung etwas zu sagen haben, sagen Sie es zur Geschäftsordnung! (Abg. Kickl: Ich spreche zur Geschäftsordnung! – Abg. Deimek: Das ist zur Geschäftsordnung! – Abg. Schned­litz: Das war auch zur Geschäftsordnung! – Zwischenruf der Abg. Steger.) Sie haben lange genug Zeit gehabt. Gerade Sie sind es, der immer in ganz besonderer Art - - (Abg. Kickl: Ich spreche hier zur Geschäftsordnung! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Beruhigen Sie sich! (Ruf bei der FPÖ: Das ist peinlich!)

Ich unterbreche die Sitzung, bis Sie sich wieder beruhigt haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.) Sie können Ihr Temperament zügeln und dürfen wieder, wenn Sie sich beruhigt haben, weiterreden, Herr Klubobmann Kickl. (Abg. Deimek: Dieser Präsident ist eine Schande für den Staat! – Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!)

*****

(Die Sitzung wird um 10.34 Uhr unterbrochen und um 10.35 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Sitzung wieder auf.

Herr Klubobmann Kickl. – Bitte.


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Herr Präsident! Das passt nur ins Bild Ihrer Vorsitzführung und es bestätigt alles das, was ich vorhin gesagt habe. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas ist wichtig: Sie als Präsident des Nationalrates haben Abgeordneten Hafen­ecker in der Öffentlichkeit attackiert. (Ruf bei der ÖVP: Geschäftsordnung!) Sie haben ihm den Vorwurf gemacht, dass er gegenüber dem Parlament zu spät eine Meldung abgegeben hätte. (Abg. Hörl: Stimmt ja! – Zwischenruf des Abg. Hanger.) Sie wissen, dass diese Meldung überhaupt gar nicht verpflichtend und vorgeschrieben ist. Sie wis­sen, dass Hafenecker die betroffenen Mandatare selber informiert hat. (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.)

Und jetzt frage ich Sie, Herr Nationalratspräsident: Welchen Beleg haben Sie dafür, Ab­geordneten Hafenecker in der Öffentlichkeit quasi als einen Superspreader, der am Beginn einer Infektionskette steht, darzustellen? (Abg. Steger: Keinen!) Welchen Beleg haben Sie für diesen Vorwurf? (Abg. Rauch: Keinen!) – Das möchte ich jetzt von Ihnen wissen! (Ruf bei der ÖVP: Setzen, Fünf! Niedersetzen! – Abg. Amesbauer: Das geht im Übrigen niemanden etwas an! – Abg. Wurm: Das war eine Frage! – Abg. Michael Ham­mer: Das ist ja keine Fragestunde!)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sind Sie fertig mit Ihrer Wortmeldung zur Ge­schäftsordnung? (Abg. Kickl: Ich möchte von Ihnen eine Antwort haben!) Wenn Sie fer­tig sind, dann gelangt Abgeordneter Klubobmann Wöginger zur Geschäftsordnung zu Wort. – Bitte. (Abg. Rauch: Peinlicher geht es nicht mehr!)


10.36.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich möchte nur eines festhalten: Wir haben eigentlich von Beginn an die Usance hier im Haus (Abg. Rauch: Die Sie immer gebrochen haben, Herr Klubobmann!) gepflogen, wenn ein - - (Abg. Lausch: Das sind eure Usancen!) – Können Sie einmal zuhören? Es ist untragbar, wie sich die Freiheitlichen hier in diesem Haus aufführen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Rauch. – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Kollege Amesbauer, bitte beruhigen Sie sich endlich einmal! Wir können doch ganz vernünftig diskutieren.

Herr Klubobmann Wöginger ist am Wort. (Ruf bei der FPÖ: Der redet ja nix Gescheites!)


Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): Ist es zu viel verlangt, dass man einmal zuhört? – Wir hatten den ersten Abgeordneten, der mit Corona infiziert war, und für mich war es eigentlich total logisch, dass ich auf kürzestem Wege – es war während einer Parlamentssitzung – alle Klubs informiere.

Beim Kollegen Hafenecker, nach diesem dubiosen nächtlichen Umtrunk der Untersu­chungsausschussfraktionen - - (Abg. Amesbauer: Und was habt ihr gestern gemacht?! – Abg. Kickl: Du warst ja nicht dabei! – Abg. Stefan: Ihr wart ja nicht dabei!) Kollege Ha­fenecker hat anscheinend am Freitag in der Früh die Nachricht bekommen, dass er positiv auf Corona getestet wurde. Wir als Klub der Österreichischen Volkspartei wurden am Montagvormittag darüber in Kenntnis gesetzt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Steger.)

Seid mir nicht böse, aber wo ist denn das Problem – auch wenn man dazu nicht ver­pflichtet ist, Herr Klubobmann Kickl –, wenn man einfach zum Telefon greift und die


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Klubs informiert, dass ein Kollege, der in Ausschüssen gesessen ist, mit Corona infiziert ist? Ist es nicht ein Mindestmaß an Kollegialität, auch über die Parteigrenzen hinweg, dass man darüber informiert? (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Lausch: Ihr wart gestern Koalitionssaufen! – Abg. Michael Hammer: Er möchte nur vertuschen, mit wem wer beieinander war!)

10.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsord­nung? – Das ist nicht der Fall.

*****

Nun ist Abgeordneter Schnedlitz zu Wort gemeldet. Ich würde Sie wirklich bitten, vom Tonfall wieder runterzukommen und nicht permanent an der Würde des Hauses zu krat­zen. (Ruf bei der FPÖ: Das sagt der Richtige! – Abg. Kickl: Sie und die Würde des Hauses, das passt nicht zusammen! – Ruf: Das ist ja keine Belangsendung! – Abg. Rauch: Das sagen Sie, Herr Präsident?!)

Ich glaube, es ist doch klar, dass auch die Zuseher ein klares Bild brauchen. Ich denke, der Zwischenruf wird weder vom Mikrofon eingefangen noch von der Kamera bemerkt. Ich würde wirklich bitten, die Diskussion entsprechend fortzusetzen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Herr Abgeordneter Schnedlitz gelangt zu Wort. – Bitte.


10.39.07

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen lieben Dank der Österreichischen Volkspartei, dass sich die Zuseher zu Hause ein Bild machen können, wie Sie arbeiten, wie ihr schauspielt und wie ehrlich ihr damit umgeht. Da wird gerade verlangt, dass man nicht erst am nächsten Arbeitstag, von Freitag auf Montag, meldet. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pfurtscheller und Wöginger.) Selbst meldet die ÖVP eine Woche später. Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause, machen Sie sich selbst ein Bild! (Beifall bei der FPÖ.)

Und genau dieses Zudecken, dieses Mikrofonabdrehen bei unliebsamen Oppositions­wortspenden und so weiter, das ist der Stil der ÖVP auch im Zusammenhang mit dem schrecklichen Mordfall Leonie. Heute geht es darum, dass wir zumindest einen einzigen Tagesordnungspunkt haben, der dieses Thema behandelt, der berührt, dass wir, wenn jemand straffällig wird und das Gastrecht missbraucht, dagegen eine Handhabe haben – zum Schutz unserer Frauen und Mädchen.

Was machen Sie damit, sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP? – Sie vergraben es irgendwo mitten in der Tagesordnung, denn worüber die ÖVP nicht spricht, das findet ja anscheinend nicht statt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde Ihnen jetzt sagen, warum Sie das so machen und worüber Sie nicht sprechen wollen: Einer der Täter ist im Jahr 2015 mit dem Migrationsstrom gekommen. Kurz davor sagt der konsequente Kanzler Kurz – und Sie kennen alle sein Zitat als zuständiger Integrationsminister –: Wir brauchen in Österreich mehr Willkommenskultur. – Hereingeklatscht haben Sie diese Gewalttäter und Straftäter und den roten Teppich haben Sie ausgerollt. Deshalb wollen Sie nicht darüber sprechen. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Ein zweiter mutmaßlicher Täter ist vor zwei Monaten gekommen – das hat Frau Kolle­gin Belakowitsch schon gesagt –, während Ihr Innenminister die Österreicherinnen und Österreicher, die rechtschaffenen Bürger, die ehrlichen Bürger im Lockdown gehalten hat. Die Verbrecher und Gewalttäter kommen über die Grenze herein, der Österreicher


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hingegen, der sein ganzes Leben noch nichts ausgefressen hat, darf den Grenzübertritt nicht so einfach machen, weil Sie mittlerweile die Bürger anstatt der Straftäter verfolgen. Genau das ist der Grund dafür – und die Schieflage –, warum Sie das nicht zu Beginn dieser Sitzung diskutieren wollen und wir jetzt diese Debatte führen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur dass Sie die Asylanten anziehen wie ein Magnet, indem Sie diese Willkommenskultur der Österreichischen Volkspartei leben – auch wenn Sie immer etwas anderes behaupten –, Sie verhindern auch Abschiebun­gen – ja, Sie und Ihr Innenminister! Während sich jeder Österreicher testen lassen muss, sogar die Kinder, damit sie in die Schule gehen können, ins Gasthaus gehen können, ins Freibad gehen können, geht es in einem internen Papier aus dem Innenministerium – ich habe es hier dabei – um folgende Frage: Wiederholt verweigern Schubhäftlinge – wir reden jetzt nicht von Asylanten, wir reden von denen, die schon in Haft sind – einen Coronatest, jetzt können wir sie nicht nach Hause fliegen.

Die Antwort des Innenministers ist: Na ja, zu einem Test können wir die Schubhäftlinge nicht zwingen, die Durchführung eines solchen Tests stellt einen Eingriff in die körper­liche Integrität dar. – Zitatende. (Abg. Kickl: Unglaublich! Unglaublich!)

Bei den Schubhäftlingen, bei den Gewalttätern, bei den Illegalen gibt es diese Rechte vonseiten der ÖVP, aber bei unseren Kindern und bei der Bevölkerung ist Ihnen das völlig egal. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kassegger: ... unsere Kinder ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist die Schieflage und der Grund, warum Sie die­sen Punkt heute nicht zu Beginn der Tagesordnung diskutieren wollen. Niemand in diesem Land kann mehr Ihre Beschwichtigungen, Ihre Ankündigungen, Ihre PR-Politik, Ihre PR-Show hören – niemand! Nur unser freiheitlicher Weg und unsere freiheitliche Haltung sind ganz klar – nennen wir es hier beim Namen, selbst wenn es die Öster­reichische Volkspartei nicht hören will! –: Wenn jemand zu uns kommt und Schutz ver­langt und den Schutz unserer Frauen und Mädchen gefährdet, dann hat er sofort wieder außer Landes gebracht zu werden, und wenn es mit einer Linienmaschine nicht geht, dann eben mit der Hercules, sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP! (Beifall bei der FPÖ.)

In aller Klarheit: Keine Asylindustrie, keine internationalen Verträge, keine Ausreden der Österreichischen Volkspartei, kein Innenminister dürfen verhindern, dass es Schutz und Sicherheit für unsere Bevölkerung, für unsere Frauen und Kinder in diesem Land gibt!

Ich darf Ihnen zum Abschluss noch ein Zitat einer Mutter eines ermordeten Mädchens mitgeben, nämlich der ermordeten 16-jährigen Manuela, die im Übrigen im Vergleich zu diesem Fall im Nachhinein, nach dem Mord durch die redlichen Personen, die Sie hier ins Land holen, geschändet wurde. Sie sagt dem „Kurier“ im Zusammenhang mit dem Mord an Leonie: Am „neuerlichen Mord sehe man, dass die Politik“ – damit meint sie Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Volkspartei! – „zwar viel angekündigt habe, aber“ nichts umsetzt.

Und weiter: „Wenn es um Asylwerber geht, bringt man immer Menschenrechte ins Spiel. Was ist mit dem Menschenrecht auf Leben? [...] dem Leben unserer Töchter?“ (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Schnedlitz, schämen, setzen!)

10.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


10.44.02

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, wie fehl­geleitet manchmal Debatten in diesem Haus ablaufen. Wenn man das innige Verhältnis zwischen der ehemaligen Lieblingskoalition aus Türkis und FPÖ betrachtet (Abg. Amesbauer:


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Gott sei Dank vorbei!), muss man sagen: Gut, dass das vorbei ist! Hoffentlich ist die nächste Koalition auch bald vorbei, damit wieder vernünftige Politik in diesem Land ge­macht werden kann, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich hätte vielleicht eine Anregung, Herr Präsident: Ich wollte mich nicht in die Geschäfts­ordnungsdebatte einmischen, aber vielleicht könnte man bei Kollegen Bernhard eine Gefahrenzulage aufgrund seines Sitzplatzes überlegen. Ich glaube, das würde durchaus Sinn machen, wenn Herr Amesbauer wieder neben ihm eskaliert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, die Tagesordnung ist auch dazu da, um darzustellen, was an Debatten geschieht, was hier wichtig ist. Ich möchte noch einmal auf eines aufmerksam machen, was uns als Sozialdemokraten in diesen zwei Tagen besonders wichtig ist: Wir sind noch immer in der Situation – und es wird geschehen! –, dass die Bundesregierung heute oder morgen Sozialdumping legalisieren wird – das ist etwas, worüber wir diskutieren müssen –, dass die Pensionen gekürzt werden, dass die Arbeits­losen drangsaliert werden, dass sich der Arbeitsminister als Vertreter der Unternehmer und nicht der Menschen, die arbeiten gehen und arbeiten gehen müssen, sieht und dass vor allem in Österreich die Reichsten immer reicher werden. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Die zehn Reichsten haben um 30 Prozent an Vermögen zugelegt und eine Mil­lion Menschen haben weniger Geld. Das sind die Themen, die die Menschen im Land interessieren, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Österreich hat sich zu einem Paradies für Superreiche entwickelt, darüber möchten wir reden. Wir möchten auch darüber reden, was man dagegen tun muss, und das ist relativ klar: Es braucht eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, es braucht eine Soli­darabgabe für Millionäre, es braucht eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer für die Su­perreichen, für Millionenschenkungen, für Millionenerbschaften. Das sind die Dinge, die zählen, darüber sollten wir heute diskutieren, und dem entspricht die Tagesordnung, deshalb werden wir diesen Einwendungen nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


10.46.37

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Da­men und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon beachtlich: Die FPÖ nutzt eine Einwendungs­debatte, um rassistisches Gerümpel abzuladen (Abg. Kickl: Wie bitte?), und erwartet sich dann einen Ruf zur Sache, wenn der Fall Hafenecker angesprochen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Sie schaffen es ja wirklich, noch unter jeder Limbolatte durchzukriechen. Es ist wirklich ein ziemlich absurdes Bild, das Sie da heute liefern. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Kickl: Was ist da oben ... Vorsitz?!)

Aber vielleicht dann doch kurz zur Einwendungsdebatte selbst: Die FPÖ ist nicht zufrie­den mit der Tagesordnung. Man könnte sagen, das ist nachvollziehbar, jede Fraktion hat ihre Prioritäten woanders, aber es kommt mir schon ein bisschen so vor wie dieser Witz vom Autobus, der 50 Meter breit und 2 Meter lang ist, weil alle in der ersten Reihe sitzen wollen. Diese Diskussion, insbesondere in diesem Fall, wo der Tagesordnungspunkt, den Sie meinen, ohnehin gleich nach dem ersten stattfindet, ist schon ein bisschen sehr weit hergeholt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)


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Sie sitzen in der zweiten Reihe im Bus und wollen in die erste. Wir haben 30 Tagesord­nungspunkte, wir sitzen bis spät am Abend (Abg. Kickl: Ja, aber dann könnte es euch ja wurscht sein!), und Sie haben quasi nichts anderes zu tun, als sich mit dieser Ge­schichte aufzuhalten. (Abg. Kickl: „Mit dieser Geschichte“?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Was es bringen wird, hat schon Kollege Hanger gesagt, nämlich 90 Minuten Verzögerung bei einem Thema, das wirklich, wirklich wichtig ist, nämlich einem Jahr­hundertgesetz, einem Gesetz, das Österreich verändern wird, einem Gesetz, mit dem wir die Zukunft gestalten werden: dem Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energie. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Mit diesem Paket werden wir es schaffen, in Österreich in zehn Jahren 100 Prozent er­neuerbaren Strom herzustellen. Damit werden wir es schaffen, Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, selbst Strom zu erzeugen. Wir schaffen es, die Industrie – die Schwerin­dustrie, die Stahlindustrie – dadurch zu dekarbonisieren, dass wir erneuerbaren Wasser­stoff herstellen. Wir machen damit das Tanken an E-Ladestationen so einfach wie bei klassischen Tankstellen.

All das ist endlich da. Sie haben monatelang eingefordert, dass wir schneller sind, haben kritisiert, dass das EAG zu lange verhandelt wird. Kollegen Kassegger habe ich noch gut in Erinnerung: Wo ist das EAG? Warum braucht ihr so lange? – Ja, weil alle verhandelt haben. Da geht es darum, dass wir versucht haben, drei Parteien an einen Tisch zu bringen und eine gemeinsame Position zu entwickeln. Ihr Beitrag zum EAG ist auch eine Verzögerung, aber ohne irgendwelchen Nutzen für das EAG selbst, sondern einfach nur eine Verzögerung um 90 Minuten, und dann stimmen Sie auch noch dagegen. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Kassegger und Rauch.)

Was schon seltsam ist: Sie sind ja sonst beim Klimaschutz jenseits aller Lippenbekennt­nisse und man weiß, dass Sie nicht viel davon halten und dass Ihnen die Zukunft und die zukünftigen Generationen in Österreich ziemlich wurscht sind. (Abg. Kassegger: Das ist eine Unterstellung! Das ist eine typische Unterstellung ...!) Beim Ausbau der Er­neuerbaren haben Sie aber immer behauptet, es wäre so wichtig, und dann kommt das Gesetz, alle Fraktionen stimmen zu – und Sie sind wieder dagegen, und der einzige Beitrag ist dann eine Verzögerung. Also das ist schon ziemlich enttäuschend und, glaube ich, richtet sich auch selbst. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Martin Graf: Zur Geschäftsordnung: Darf man noch dagegen sein? Ich frage nur! – Abg. Kas­segger: Nein, dagegenstimmen ..., das ist verboten!)

10.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.


10.49.42

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir können uns erinnern, dass es nach dem 2. November des letzten Jahres, nach dem schrecklichen Terrorattentat eine große verbale Aktivität gegeben hat, wobei angekün­digt wurde: Wir werden uns jetzt mit der Terrorbekämpfung beschäftigen! Wir müssen jetzt Gesetze ändern! Wir müssen jetzt endlich etwas tun, damit so etwas nie wieder passiert! – Wir wissen, dass das in Wirklichkeit schon von Anfang an ein Unsinn war, weil es ja, um diesen Terroranschlag zu verhindern, keine geänderten Gesetze ge­braucht hätte, sondern weil es zu diesem Anschlag, wie wir wissen, im Wesentlichen aufgrund von Behördenversagen im Rahmen des Innenministeriums kam.

Wir erinnern uns daran, dass die Slowaken uns bereits gemeldet hatten, dass ein verur­teilter, ein wegen Terror verurteilter junger Mann versucht hat, Munition zu kaufen – und nichts ist passiert, es ist zu diesem Terroranschlag gekommen.


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Das heißt also, schon allein die Ankündigung, dass wir Gesetzesänderungen brauchen, war ein Unsinn – aber es wurde groß verkauft. Man kündigte an, wir machen jetzt ein Terrorbekämpfungsgesetz, wir sammeln hier mehrere Tagesordnungspunkte aus dem Verfassungsausschuss zusammen – dessen Verhandlungsgegenstände ja üblicherwei­se als erste auf der Tagesordnung stehen; auch so viel zu Usancen; das ist ja an sich so vereinbart –, und noch weitere, andere sehr wichtige Themen wurden da zusammen­gefasst, weil man ja dieses ganz besonders wichtige Thema der Terrorbekämpfung hier besonders behandeln will. Offenbar sind sich aber die Regierungsparteien selbst nicht dessen sicher, dass sie da etwas Gescheites machen. Sie sind offenbar eh davon über­zeugt, dass sie hier nur Showgesetzgebung machen, und wollen es jetzt doch wieder verstecken. Zuerst machen sie die große Ankündigung und dann wollen sie es wieder verstecken, und daher sollten wir das heute debattieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns jetzt an, was da so gemacht wird: Es wird auf der einen Seite das Islamgesetz reformiert. Wir haben das Islamgesetz schon von Anfang an kritisiert und haben gesagt, das ist ein zahnloser Tiger, das ist weitgehend nicht umsetzbar. Was passiert jetzt? – Jetzt wird wieder, neuerlich, die Auslandsfinanzierung verboten. Das war sie schon vorher! Das, was in dem Zusammenhang wirklich wichtig ist, nämlich die Umgehungen zum Beispiel über Stiftungskonstruktionen, ist aber nicht verboten. Die sind nach wie vor zulässig – denn die Stiftung ist ja im Inland, das ist eine inländische Finanzierung. Wo das Geld herkommt, ist aber leider nicht nachvollziehbar. Mit legalen Mitteln ist in Wirklichkeit nicht festzustellen, woher das Geld bei einer Stiftung kommt. Es ist also weiterhin möglich.

Das heißt, wir machen hier Showgesetzgebung, und das wollen Sie offenbar nicht am Anfang debattieren, und – das ist klar – deswegen verschieben Sie das nach hinten, obwohl es Ihr großes Gesetzespaket ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Dasselbe Thema begegnet uns im Strafrecht. Wir führen jetzt plötzlich einen Erschwe­rungsgrund ein: religiös motivierte extremistische Begehung. – Ja, das klingt ja wunder­bar, aber was das heißt, weiß erstens einmal keiner, und zweitens ist das ja bereits längst Gesetz, denn unter „besonders verwerflichen Beweggründen“ ist das ja wohl auch schon enthalten. Das gibt es ja schon! – Das heißt, wir machen Showgesetzgebung. Wir machen etwas, damit man jetzt sagen kann, wir haben etwas getan.

Wir schaffen einen neuen Straftatbestand. Es wird hier jetzt plötzlich die „religiös moti­vierte extremistische Verbindung“ kreiert. Das gibt es ja auch schon! Es gibt ja schon die „staatsfeindliche Verbindung“. Na was ist denn eine religiös motivierte extremistische Verbindung – die einen religiösen Staat will – anderes als staatsfeindlich? Die lehnt ja offenbar unsere Grundwerte grundlegend ab. Das haben wir also schon!

Das heißt, wir machen hier Show um Show. (Abg. Kassegger – in Richtung ÖVP wei­send –: Die machen ...!) Als aber wir von der FPÖ dann ganz klar gesagt haben: So, wir wollen aber, dass es im Strafrecht einen Erschwerungsgrund gibt, wenn man unter Ausnützung des Asylrechts hier Straftaten begeht!, dann wurde das rundweg abgelehnt. Die Grünen sagen: Das ist der schlimmste Rassismus, denn das können ja nur Fremde sein! – Es geht aber nicht darum, dass jemand mit einer fremden Staatsbürgerschaft hier etwas begeht, sondern dass er unter Ausnützung einer bestimmten Situation etwas macht – und das stärker zu bestrafen ist sehr wohl möglich, und es wäre auch wichtig, das zu tun, um angesichts dessen, was da passiert, ein Zeichen zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kommt ja am laufenden Band zu derartigen Vorgängen. Ob das jetzt in Würzburg oder in der Donaustadt oder in Wiener Neustadt ist, es kommt leider am laufenden Band zu derartigen Vorgängen, dass unter Ausnützung des Schutzes, den wir hier mit allen finanziellen und sonstigen Möglichkeiten gewähren, dann noch unsere Menschen –


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meistens sind es Frauen und Mädchen – ganz, ganz schrecklich attackiert werden. Das muss auch zu einem Erschwerungsgrund führen – und das wollten wir hier debattieren, und zwar ganz prominent an erster Stelle. Sie wollten es nicht, und ich verstehe auch, warum: weil Sie nicht zeigen wollten, wie schwach Sie bei diesem Thema sind. (Beifall bei der FPÖ.)

10.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


10.54.56

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Ich habe ja grundsätzlich eher einen sehr pragmatischen Zu­gang zu Tagesordnungen. Die Wichtigkeit der Frage, ob man zuerst das eine diskutiert oder zuerst das andere diskutiert, halte ich für relativ. Im Wesentlichen geht es darum, was in diesen Gesetzen drinnen steht und ob man wirklich Maßnahmen setzen kann, die etwas verbessern. Kollege Stefan hat insofern etwas Richtiges gesagt, nämlich dass die Bundesregierung mit dem, was sie heute hier als Antiterrorpaket verkauft, wohl hauptsächlich Symbolpolitik macht. Es gibt darin auch ein paar Dinge, die ich sinnvoll finde, aber das werden wir ja nachher noch debattieren, und ich will uns jetzt auch gar nicht lange damit aufhalten.

Die FPÖ aber will ja jetzt insbesondere aufgrund dieses widerwärtigen Mordes an einer 13-Jährigen durch vier Asylwerber darüber diskutieren, was man denn besser machen kann, damit so etwas nicht mehr passiert. Herr Kollege Stefan, ich bin mir nicht sicher, ob das, was Sie vorschlagen, es besser macht, denn in diesem Fall einen besonderen Erschwerungsgrund hineinzuschreiben wäre nicht mein Zugang. Ich bin überzeugt da­von, dass wir schauen müssen, dass Asylverfahren viel rascher abgehandelt werden. Das heißt, es braucht die entsprechenden Mittel, es braucht die entsprechenden Fris­tigkeiten, und ich bin auch überzeugt davon, dass jemand, der so einen widerwärtigen Mord begeht, jedenfalls keinen Schutz mehr in Österreich bekommen sollte. Da ist mir persönlich eigentlich ziemlich egal, ob es dafür einen besonderen Erschwerungsgrund gibt.

Ich glaube, Menschen, die solche widerwärtigen Taten begehen, sollen so rasch wie möglich abgeschoben werden. Da muss man ansetzen. Es muss die Möglichkeit geben, dass diese Abschiebungen passieren. So etwas könnten wir diskutieren! Das steht halt leider nicht auf der Tagesordnung – das kann man auch kritisieren.

Fakt ist: Wir diskutieren jetzt zuerst über das EAG und danach über symbolische Ände­rungen, wie sie am Islamgesetz passieren. Machen wir es jetzt einfach! Wir werden den Einwendungen gegen die Tagesordnung auch nicht beitreten. (Beifall bei den NEOS.)

10.56


10.56.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die Einwendungen betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 5.

Ich frage zuerst noch die Fraktionen, ob wir sogleich abstimmen können. – Da dies der Fall ist, komme ich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für diese Sitzung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 71

10.57.25Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 7036/J bis 7208/J

2. Anfragebeantwortungen: 6277/AB bis 6495/AB

Korrigierte Anfragebeantwortung: Zu 6388/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird (958 d.B.)

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung; korrigierter Bericht (Zu III-353 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2021 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz, vorge­legt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 67 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 64 betreffend "LKW-Mautflucht beenden – StVO reformieren!", überreicht vom Abgeordneten Maximilian Lercher

Petition Nr. 65 betreffend "Für die Sicherung des Slowenistikstudiums & des Instituts für Slawistik an der Universität Klagenfurt/Za trajni obstoj študija slovenistike in inštituta za slavistiko na Univerzi v Celovcu", überreicht von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Vog­lauer und Mag. Eva Blimlinger

Bürgerinitiative Nr. 36 betreffend "s’Vorderland für Impf-Freiheit"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer­seits und Australien andererseits (988 d.B.)

Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 (III-321 d.B.)

Finanzausschuss:

Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der


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Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls (960 d.B.)

Justizausschuss:

Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlag­nahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (959 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19 – Struktur und Umfang der finan­ziellen Hilfsmaßnahmen – Reihe BUND 2021/25 (III-342 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz (III-352 d.B.)

Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeits­marktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 so­wie Jänner bis Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-357 d.B.)

Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (III-362 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-351 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Jänner bis Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-367 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-354 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Inneres über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, 232/E XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straf­taten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 (III-366 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport (III-358 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesvertei­digung (III-355 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Mai 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-360 d.B.)


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Tourismusausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-363 d.B.)

Umweltausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. März 2021, 160/E XXVII. GP betreffend Kurzstudie "Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Veranke­rung eines Grundrechts auf Klimaschutz" (III-365 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung (III-353 und Zu III-353 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für Mai 2021, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-359 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Verkehrstelematikbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-356 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-364 d.B.)

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte
über die Anfragebeantwortung 5760/AB


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mittei­len, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 5760/AB der Anfrage 5807/J der Abgeordneten Mag. Hau­ser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tragen von Masken im Unterricht“ durch den Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 1 und 2, 3 bis 7, 9 bis 13, 14 bis 16, 17 und 18, 19 bis 23 sowie 24 und 25 der Ta­gesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Einigung über die Dauer der Debatten erzielt.


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Wir haben eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“, und daher verteilen sich die Redezeiten wie folgt: ÖVP 185, SPÖ 128, FPÖ 105, Grüne 95 sowie NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 38 Minuten. Darüber hi­naus wird deren Redezeit auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung.

Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.59.091. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Aus­bau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -or­ganisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsge­setz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheit­licher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bun­desgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespa­ket – EAG-Paket) (982 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltförderungsgesetz geän­dert wird (983 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Frau Bundesministerin Gewessler herzlich begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. Das Wort steht bei ihm. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


10.59.50

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns heute zuschauen und schon so lange auf diesen Tag gewartet haben! Seit 200 Jahren machen wir eigentlich dasselbe: Wenn wir irgendetwas produzieren, wenn wir uns fortbewegen, wenn wir unsere Häuser heizen, dann brauchen wir dafür ein Gerät, in das wir dann Öl, Gas oder Kohle hineintun, und am Ende kommt ein bisschen Energie heraus, aber es kommen auch sehr viel Dreck, Staub, Qualm und CO2-Emis­sionen heraus. Das ist unser fossiles Betriebssystem. Wir haben die Methode in den letzten 200 Jahren verbessert, effizienter gemacht, aber im Prinzip ist sie dieselbe ge­blieben.

Die Rechnung für diese letzten 200 Jahre bekommen wir präsentiert. Schauen wir uns nur an, was die letzten zwei Wochen passiert ist: In Kanada haben sich die Menschen


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in British Columbia bei fast 50 Grad im Schatten gefühlt, als ob man sie in einen Back­ofen gesteckt und vergessen hätte, den Ausknopf zu drücken. Menschen sind gestorben, Tiere sind gestorben, Wälder sind abgebrannt, Häuser wurden vernichtet, ganz Dörfer wurden vom Feuer vernichtet. Gerade letzte Woche hat ein Tornado einen Steinwurf von der österreichischen Grenze entfernt in Tschechien eine 26 Kilometer lange Schneise durch das Land gerissen. Windgeschwindigkeiten von bis zu 400 Kilometer in der Stunde haben 180 Häuser zerstört und sechs Menschenleben gekostet. Und auch ohne Torna­do – wir haben es erlebt – gab es in Oberösterreich Hagelstürme, wie sie noch nie dage­wesen sind, die fast wie Luftangriffe gewirkt haben und die mit Rekordschäden ganze Ernten vernichtet haben. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die gute Nachricht ist: Heute tun wir etwas dagegen. Wir beschließen heute ein sauberes Betriebssystem für unser Land (Beifall bei Grünen und ÖVP), eine neue Energieversor­gung für unser Land, und mit diesem Paket, mit diesem Erneuerbaren-Ausbau-Geset­zespaket leiten wir die größte Revolution seit der industriellen Revolution ein: die grüne Energierevolution. Bis 2030 hören wir auf, Energie nur zu verbrauchen, ab dann gebrau­chen wir Energie, wir nützen Energie nur noch. Bis 2030 wird Österreichs Strom sauber. Wir gehen raus aus Öl, Gas und Kohle und rein in die ewigen Energiequellen, in Sonne, Wind, Biomasse und Wasser. Wir nützen das, was da ist, und verbrauchen nicht mehr den Planeten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit dem EAG werden wir 27 Terawattstunden grünen Strom aus diesen ewigen Quellen fördern. 27 Terawattstunden – das ist so viel, wie 27 Donaukraftwerke im Jahr produzie­ren, oder so viel, wie alle Haushalte in Österreich zusammen in zwei Jahren verbrau­chen. Das ist der enorme Umfang dieses EAG-Pakets, das wir heute beschließen wer­den: eine Ökostrommilliarde jedes Jahr, garantiert in den nächsten zehn Jahren, fast 1 Milliarde Euro für grünen Wasserstoff und Biogas, damit auch unsere Industrie klima­neutral wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und das Gute ist: Für dieses Geld für die nächsten zehn Jahre müssen wir nicht jedes Jahr zum Finanzminister rennen, damit er uns dieses Geld gibt, sondern das ist garan­tiert, und es wird auch ausreichend sein für alle, die diese Förderungen brauchen. Das schafft eine unvergleichliche Investitions- und Planungssicherheit für die Betriebe. Damit beenden wir die Stop-and-go-Politik der Vergangenheit, wie wir sie bei den erneuerbaren Energien erlebt haben. Die Elektriker können jetzt schon Lehrlinge einstellen, die Betrie­be, die Anlagenbauer wissen, dass sie jetzt investieren können, weil sie Planungssicher­heit haben. Mit diesem Paket werden wir Zehntausende neue Arbeitsplätze schaffen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Beim Ausbau im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geht es nicht nur darum, dass sich große Energiekonzerne Megaprojekte verwirklichen, das geht jeden Einzelnen etwas an, denn jeder Einzelne kann Teil dieser Energiewende sein. Wir fördern mit den Energiegemein­schaften kleine lokale Energiegemeinschaften, Grätzelenergie, Gemeindeenergie; wir helfen Bürgerinnen und Bürgern, kleinen Unternehmen, Vereinen oder Gemeinden, die Energie dort zu erzeugen, wo sie genützt wird. Die Energie, die mit der PV-Anlage am Dach einer Feuerwehr im Ort erzeugt wird, nutzt der Kindergarten oder auch der Fuß­ballverein, das geht von Nachbar zu Nachbar, von Freund zu Freund: Der eine hat eine Solaranlage, der andere hat eine Windkraftanlage, der Nächste hat eine Biomassean­lage – sie können den Strom tauschen, nutzen, speichern und sie können ihn auch ins Netz einspeisen und bekommen dafür eine Marktprämie. Früher hat die Republik vielen Menschen, die sich selbst gemeinsam mit anderen Menschen in der Energiewende en­gagieren wollten, Projekte starten wollten, Steine in den Weg gelegt – jetzt rollen wir den roten Teppich für diese Menschen aus. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ökostrom aus Österreich für Österreich, das sind die Energiegemeinschaften. Ökostrom aus Österreich, das ist auch die Wasserkraft, die wir gleichfalls fördern, und da haben


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wir eine doppelte Verantwortung: Einerseits müssen wir diese wertvolle Energiequelle nutzen, aber andererseits haben wir auch die Verantwortung dafür, dass die letzten frei fließenden, die letzten wilden Bäche und Flüsse für unsere Kinder und Enkelkinder er­halten bleiben, dass auch sie diese Natur genießen können. Das haben wir in diesem Gesetzespaket gemacht, und wir haben auch dafür gesorgt, dass die bestehenden Kraft­werke effizienter genützt werden. Da haben wir auch in den Verhandlungen noch einmal ordentlich etwas draufgepackt. (Beifall bei den Grünen.)

15 Monate harte Arbeit stecken in diesem Gesetz – ein Jahr für die Vorlage und mehr als drei Monate Verhandlung im Parlament –, und es sind einige wesentliche Verände­rungen hinzugekommen. Deswegen habe ich die große Ehre, zum einen den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 733 der Beilagen betreffend das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket einzubringen – er wurde an Sie verteilt –, und zum anderen bringe ich den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Ham­mer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, ein, und werde beide in ihren Grundzügen erläutern.

Zum einen werden wir die Agrifotovoltaik, also die doppelte Nutzung desselben Bodens durch landwirtschaftliche auf der einen Seite und Fotovoltaiknutzung auf der anderen Seite fördern, zum anderen – was eine große Erneuerung in diesem Paket ist – haben wir das größte Fernwärmepaket in der Geschichte dieses Landes zustande gebracht. Alle Projekte, die in den letzten Jahren um Förderung angesucht haben – egal ob das in Wien, in Graz, in Innsbruck, in Salzburg war –, bekommen jetzt eine Förderung. Wir bauen die gesamte Warteliste ab – das sind mehr als 100 Millionen Euro. Darüber hi­naus, und darum geht es im Umweltförderungsgesetz, heben wir den Fernwärmeausbau auf eine neue Stufe und haben einen Zusagerahmen von 30 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahre.

Wir haben etwas bei der Finanzierung geändert – darüber wird sicherlich Kollege Schroll noch reden. Wir werden diese Energierevolution gemeinsam schultern, so wie auch bis­her: über unsere Stromrechnung, aber nur dann, wenn sich die Familien das auch leisten können – und diejenigen, die sich das nicht leisten können, sind von den Förderbeiträgen befreit, beziehungsweise haben wir einen neuen, sozial gerechten Kostendeckel einge­führt. Wir geben der Ministerin auch noch zusätzlich die Möglichkeit, ökosoziale Kriterien festzulegen, bei denen es auch darum geht, die Wertschöpfung besser in der Region zu halten. Es gibt neue Investitionszuschüsse für Biomasse, Wasserkraft und so weiter und so fort – ich werde jetzt nicht alle Punkte erwähnen, sonst muss mir die Präsidentin die Redezeit anhalten.

*****

Ich möchte damit schließen, dass das ein historischer Moment ist – es kommt nicht so oft vor, dass sich die ganze Republik ein neues Betriebssystem gibt –, und ich möchte daher mit einem riesengroßen: Danke!, schließen: zuerst an meine Koalitionspartnerin Tanja Graf, die Energiesprecherin der ÖVP, und ihr großartiges Team (Beifall bei Grünen und ÖVP); auch an Magnus Brunner und sein großartiges Team und an den Energie­sprecher der SPÖ Alois Schroll und sein großartiges Verhandlungsteam – vielen Dank für diese wirklich konstruktiven, fairen und harten Verhandlungen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ) –; an meine Mitarbeiter im Klub Bertram Friessnegg, Oliver Schnetzer und Tina Rametsteiner, die wirklich reingehackelt haben; ganz besonders an die Klima­ministerin, die sich auch persönlich sehr stark in die Verhandlungen eingebracht hat, und


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allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die großartige Arbeit geleistet und nächte­lang gearbeitet haben, wenn wir schon aufgehört haben, zu verhandeln. (Beifall bei Grü­nen und ÖVP.)

Stellvertretend für die großartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Klimaministerium möchte ich namentlich Florian Maringer erwähnen, denn wir alle wissen, ohne ihn gäbe es dieses Paket heute so nicht: Vielen Dank, Florian! (Beifall bei den Grünen.)

Und was ich auch dazusagen muss: Vielen Dank an alle Familien der eben Genannten, dass sie diesen Marathon ausgehalten haben. Meine Entschuldigung ist nur: Ich glaube, es hat sich ausgezahlt. Wir geben diesem Land heute ein neues Betriebssystem und wir starten in die Klimaneutralität in Österreich. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.09

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 733 der Beilagen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturauf­bau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Stark­stromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuer­baren Ausbau Gesetzespaket – EAG Paket)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben erwähnte Vorlage wird wie folgt geändert:

I. Art. 1 (Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen) wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 6 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 6a.   Ökosoziale Kriterien“

2. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zur Überschrift des 2. Hauptstückes des
2. Teils:

„2. Hauptstück

Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen“

3. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 56 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 56a. Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen“

4. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 57 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 57a. Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse“


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5. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 72 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 72a. Kostendeckelung für Haushalte“

6. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag zu § 101.

7. (Verfassungsbestimmung) In § 1 entfällt der Ausdruck „Änderung,“.

8. In § 2 Abs. 2 Z 3 wird die Wortfolge „auf Erdgasqualität“ durch die Wortfolge „ent­sprechend den Anforderungen der anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011,“ ersetzt.

9. In § 4 Abs. 4 wird die Zahl „2019“ durch die Zahl „2020“ ersetzt.

10. § 5 Abs. 1 Z 2 bis 4 erhalten die Ziffernbezeichnungen „3.“ bis „5.“; nach Z 1 wird folgende Z 2 eingefügt:

              „2.         „Agri-PV-Flächen“ Grundflächen, die gleichzeitig zur Stromproduktion mittels               Photovoltaik und zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden;“

11. § 5 Abs. 1 Z 6 entfällt; die bisherige Z 5 erhält die Ziffernbezeichnung „6.“.

12. In § 5 Abs. 1 Z 15 und 16 entfällt jeweils der Ausdruck „Abs. 1“; außerdem entfällt jeweils die Wortfolge „ ,ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird“.

13. In § 5 Abs. 1 Z 16 wird der Ausdruck „ElWOG 2010“ durch den Ausdruck „des Elektri­zitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010,“ ersetzt.

14. In § 5 Abs. 1 Z 26 wird nach der Wortfolge „zu leisten ist und der“ das Wort „anteili­gen“ eingefügt.

15. In § 5 Abs. 1 Z 31 wird die Wortfolge „des Elektrizitätswirtschafts- und –organisations­gesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010,“ durch den Ausdruck „ElWOG 2010“ ersetzt.

16. § 5 Abs. 1 Z 38 lautet:

              „38.       „Revitalisierung“ das Repowering von Wasserkraftanlagen, welches ohne               Einrechnung wasserrechtlich bewilligter Maßnahmen zum Erhalt oder zur Ver­              besserung des Gewässerzustandes zu einer Erhöhung der Engpassleistung oder               zu einer Erhöhung des Regelarbeitsvermögens führt, wobei die Erhöhung der               Engpassleistung oder des Regelarbeitsvermögens bei Wasserkraftanlagen mit               einer Engpassleistung bis 1 MW (vor Revitalisierung) zumindest 5% und bei Was­              serkraftanlagen mit einer Engpassleistung über 1 MW (vor Revitalisierung) zu­              mindest 3% betragen muss. Unter Einrechnung wasserrechtlich bewilligter Maß­              nahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung des Gewässerzustandes dürfen die               Engpassleistung oder das Regelarbeitsvermögen nach durchgeführter Revitali­              sierung nicht unter den vor der Revitalisierung erreichten Werten liegen; eine Re­              vitalisierung ist nur dann gegeben, wenn mindestens zwei der wesentlichen Anla­              genteile, wie Turbine, Wasserfassung, Druckleitung, Triebwasserkanal, Kraft­              haus, Fischwanderhilfe oder Staumauer bzw. Wehranlagen, welche vor Baube­              ginn bereits bestanden haben, weiter verwendet werden;“

17. In § 5 Abs. 2 wird die Wortfolge „Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011,“ durch den Ausdruck „GWG 2011“ ersetzt.

18. In § 6 Abs. 3 letzter Satz wird nach der Wortfolge „Einhaltung von Nachhaltigkeits­kriterien“ die Wortfolge „und Treibhausgaseinsparungen“ eingefügt.

19. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:


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„Ökosoziale Kriterien

§ 6a. (1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit Verordnung Kriterien zur Förderung erhöhter sozialer und arbeit­nehmerschutzrechtlicher Standards sowie zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung festlegen, die Voraussetzungen für den Erhalt von Förderungen nach diesem Bundesge­setz darstellen.

(2) Zu den Kriterien gemäß Abs. 1 zählen beispielsweise:

              1.          Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit,               Gleichstellung und Gleichbehandlung unter der Belegschaft;

              2.          Bereitstellung von besonderen arbeitsplatzbezogenen Qualitätssiche­              rungsmaßnahmen hinsichtlich Sicherheit oder Gesundheit;

              3.          arbeitsrechtliche Bedingungen einschließlich kollektivvertraglicher               Einstufungen;

              4.          regionale (europäische) Wertschöpfung bei Komponenten.

(3) Nachweise über die Einhaltung der gemäß Abs. 1 bestimmten Kriterien sind dem Gebot gemäß § 20 sowie den Anträgen gemäß den §§ 45, 54, 55 und 59 anzuschließen.“

20. In § 7 Abs. 1 letzter Satz wird der Ausdruck „§ 56 Abs. 8, 57 Abs. 7“ durch den Ausdruck „§ 56 Abs. 13, § 56a Abs. 6, § 57 Abs. 7, § 57a Abs. 7“ ersetzt.

21. (Verfassungsbestimmung) § 7 Abs. 5 lautet:

„(5) (Verfassungsbestimmung) Wenn die Kürzungen gemäß Abs. 1 die Erreichung der Ziele gemäß § 4 Abs. 4 gefährden, hat die Bundesregierung dem Nationalrat unverzüg­lich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der unter Berücksichtigung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Zielerreichung gemäß § 4 Abs. 1 sicherge­stellt werden kann. Darüber hinaus hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Wege des Ministerrats dem National­rat unverzüglich einen Bericht zu übermitteln, in dem die Kürzungen gemäß Abs. 1 samt Auswirkungen auf die Zielerreichung gemäß § 4 Abs. 4 dargestellt sind. Der Bericht hat alle relevanten Berechnungen und Prognosen sowie alle diesen zugrundeliegenden Da­ten und Werte zu umfassen.“

22. In § 10 Abs. 1 Z 1 lit. b wird der Ausdruck „10 MW“ durch den Ausdruck „25 MW“ ersetzt.

23. In § 10 Abs. 1 Z 1 lit. bb wird nach dem Wort „Revitalisierungen“ ein Beistrich ein­gefügt.

24. In § 10 Abs. 1 Z 1 letzter Satz wird der Ausdruck „lit. b“ durch den Ausdruck „lit. bb“ ersetzt.

25. § 10 Abs. 1 Z 3 lautet:

              „3.         neu errichteten Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr               als 10 kWpeak sowie Erweiterungen von Photovoltaikanlagen um eine Engpass­              leistung von mehr als 10 kWpeak.“

26. In § 10 Abs. 1 Z 4 wird nach der Wortfolge „mit einer Engpassleistung bis 5 MWel“ und der Wortfolge „mit einer Engpassleistung über 5 MWel“ jeweils der Klammeraus­druck „(nach dem Repowering)“ eingefügt.

27. In § 10 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „an das österreichische öffentliche Elektri­zitätsnetz angeschlossen, “ die Wortfolge „nach Maßgabe der technischen und organisa­torischen Regeln gemäß § 22 des Energie Control-Gesetzes“ eingefügt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 80

28. In § 10 erhält der bisherige Abs. 4 die Absatzbezeichnung „(6)“; nach Abs. 3 werden folgende Abs. 4 und 5 eingefügt:

„(4) Bei Anlagen auf Basis von Biomasse wird keine Förderung für die aus Tiermehl, Ablauge oder Klärschlamm resultierenden Erzeugungsmengen gewährt.

(5) Für neu errichtete Anlagen wird eine Förderung unabhängig davon gewährt, ob ein bestehender Zählpunkt weiterverwendet wird oder nicht.“

29. In § 11 Abs. 5 wird die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter 1 MW“ durch die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter 5 MW“ ersetzt.

30. In § 11 Abs. 6 wird die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung ab 1 MW“ durch die Wortfolge „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung ab 5 MW“ ersetzt.

31. In § 18 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ die Wortfolge „ , der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz“ eingefügt.

32. In § 18 Abs. 2 Z 3 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 4 wird angefügt:

              „4.         zwischen neu errichteten und repowerten Anlagen ist zu differenzieren;               für Anlagen auf Basis von Biomasse ist eine Differenzierung nach dem Roh­              stoffeinsatz zulässig.“

33. In § 20 Z 8 wird nach der Wortfolge „den Erlag einer“ das Wort „allfälligen“ eingefügt.

34. § 22 Abs. 1 lautet:

„(1) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG Förderabwicklungsstelle eine Sicherheitsleistung erlegen, durch die die Zahlung von Pö­nalen gemäß § 28 gesichert wird.“

35. § 28 samt Überschrift lautet:

„Pönalen

§ 28. (1) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter an die EAG Förderabwicklungsstelle eine Pönale zahlen

              1.          in der Höhe der zu erlegenden Erstsicherheit, wenn der Zuschlag gemäß               § 27 Abs. 1 Z 1 erlischt;

              2.          in der vollen Höhe der zu erlegenden Sicherheit, wenn der Zuschlag               gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 bis 4 erlischt.

(2) Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW nicht, müssen Bieter an die EAG-Förderabwicklungsstelle eine Pönale in der Höhe der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro kW bzw. kWpeak zahlen, wenn der Zuschlag gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 bis 4 erlischt.

(3) Wurde die Sicherheit durch Einzahlung auf ein Konto der EAG-Förderabwicklungs­stelle erlegt, wird die Forderung gemäß Abs. 1 durch die Einbehaltung der Sicherheit erfüllt. Wurde die Sicherheit in Form einer Bankgarantie erlegt, kann sich die EAG-För­derabwicklungsstelle für ihre Forderung gemäß Abs. 1 durch den Abruf der Bankgarantie befriedigen, wenn der Bieter den entsprechenden Geldbetrag nicht umgehend ab Erlö­schen des Zuschlages auf ein von der EAG-Förderabwicklungsstelle bekanntzugeben­des Konto überweist.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 81

(4) Forderungen gemäß Abs. 2 sind umgehend nach Erlöschen des Zuschlags durch Überweisung des entsprechenden Geldbetrags auf ein von der EAG-Förderabwick­lungsstelle bekanntzugebendes Konto zu erfüllen.

(5) Die Pönalen fließen dem Fördermittelkonto gemäß § 77 zu.“

36. § 33 samt Überschrift lautet:

„Abschlag für Freiflächenanlagen

„(1) Für Photovoltaikanlagen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im Grünland verringert sich die Höhe des Zuschlagswertes um einen Abschlag von 25%.

(2) Die Höhe des Abschlags gemäß Abs. 1 kann im Hinblick auf die Erreichung der Aus­bauziele für Photovoltaik gemäß § 4 Abs. 4 und im Hinblick auf die Vermeidung der Verdrängung landwirtschaftlicher Flächen oder Grünflächen mit Verordnung der Bun­desministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus geändert werden.

(3) Der Abschlag gemäß Abs. 1 entfällt zur Gänze oder teilweise für Anlagen, die

              1.          auf einer Agri-PV-Fläche errichtet werden und durch die Errichtung die               hauptsächliche landwirtschaftliche Nutzung nicht oder nur geringfügig beein­              trächtigt wird, oder

              2.          auf oder an einem Gebäude oder einer baulichen Anlage, das oder die zu             einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen             zumindest drei Jahre vor Antragstellung auf Förderung fertiggestellt wurde,               errichtet werden, oder

              3.          auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper errichtet               werden, oder

              4.          auf einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder einer               Altlast errichtet werden, oder

              5.          auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandort errichtet werden, oder

              6.          auf militärischen Flächen, mit Ausnahme von militärischen Übungs­              geländen, errichtet werden.

(4) Die Höhe des Abschlags für Anlagen gemäß Abs. 3 ist mit Verordnung der Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus festzulegen. Es sind auch die technischen, ökonomischen und ökologischen Anforderun­gen festzulegen. Eine Differenzierung zwischen Anlagentypen ist zulässig.“

37. § 34 samt Überschrift lautet:

„Frist zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen

§ 34. (1) Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt

              1.          bei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 100 kWpeak und               Erweiterungen von Photovoltaikanlagen um eine Engpassleistung von bis zu               100 kWpeak sechs Monate,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 82

              2.          bei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak               und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen um eine Engpassleistung von mehr               als 100 kWpeak zwölf Monate

ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungs­stelle.

(2) Die Frist gemäß Abs. 1 Z 1 kann von der EAG-Förderabwicklungsstelle einmal um bis zu drei Monate, die Frist gemäß Abs. 1 Z 2 einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn der Bieter glaubhaft darlegt, dass die Ursachen für die nicht-fristgerechte Inbetriebnahme nicht in seinem Einflussbereich liegen.“

38. In § 36 Abs. 1 wird der Ausdruck „15 000 kW“ durch den Ausdruck „7 500 kW“ ersetzt.

39. § 38 samt Überschrift lautet:

„Höchstpreis für Repowering

§ 38. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse hat die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, der Bundesminis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Verordnung einen eigenen Höchstpreis gemäß § 18 festzulegen, der um mindestens 1% unter dem Höchstpreis für neu errich­tete Anlagen auf Basis von Biomasse liegen muss.“

40. In § 39 wird in Abs. 1 der Ausdruck „24 Monate“ durch den Ausdruck „36 Monate“ und in Abs. 2 der Ausdruck „24 Monate“ durch den Ausdruck „zwölf Monate“ ersetzt.

41. In § 44 wird in Abs. 1 der Ausdruck „24 Monate“ durch den Ausdruck „36 Monate“ und in Abs. 2 der Ausdruck „zweimal“ durch den Ausdruck „einmal“ ersetzt.

42. In § 47 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus “ die Wortfolge „ , der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz“ eingefügt.

43. In § 47 Abs. 2 Z 5 wird das Wort „Engpassleistung“ durch die Wortfolge „Jahres­stromproduktion und dem Grad der Revitalisierung“ ersetzt.

44. § 47 Abs. 2 Z 7 lautet:

              „7.         für Anlagen auf Basis von Biomasse ist zwischen neu errichteten und               repowerten Anlagen zu differenzieren; eine Differenzierung nach dem Rohstoff­              einsatz ist zulässig.“

45. In § 49 Abs. 2 wird der Ausdruck „75 000 kW“ durch den Ausdruck „100 000 kW“ ersetzt.

46. In § 49 Abs. 3 wird der Ausdruck „24 Monaten“ durch den Ausdruck „36 Monaten“ ersetzt.

47. In § 50 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Neu errichtete“ die Wortfolge „und repowerte“ eingefügt.

48. In § 50 Abs. 2 wird der Ausdruck „15 000 kW“ durch den Ausdruck „7 500 kW“ ersetzt.

49. In § 50 Abs. 3 und § 51 Abs. 3 wird der Ausdruck „24 Monaten“ jeweils durch den Ausdruck „36 Monaten“ ersetzt.

50. In § 53 Abs. 2 erster Satz wird das Wort „ab“ durch das Wort „über“ ersetzt; nach dem Ausdruck „10 km“ wird das Wort „Leitungslänge “ eingefügt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 83

51. § 54 Abs. 2 lautet:

„(2) § 10 Abs. 2 bis 6 sind auf Anlagen gemäß Abs. 1 anzuwenden. Überförderungen sind zu vermeiden.“

52. Die Überschrift des 2. Hauptstückes des 2. Teils lautet:

„2. Hauptstück

Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen“

53. In § 55 Abs. 1 wird der Ausdruck „§§ 56 und 57“ durch den Ausdruck „§§ 56, 56a, 57 und 57a“ ersetzt.

54. In § 55 Abs. 4 wird der Ausdruck „§§ 56 Abs. 6 und 57 Abs. 5“ durch den Ausdruck „§§ 56 Abs. 6, 56a Abs. 5, 57 Abs. 5 und 57a Abs. 5“ ersetzt.

55. In § 55 Abs. 8 wird der Ausdruck „§§ 56 Abs. 9 und 57 Abs. 8“ durch den Ausdruck „§§ 56 Abs. 14, 56a Abs. 7, 57 Abs. 8 und 57a Abs. 8 “ ersetzt.

56. § 56 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Neuerrichtung und die Erweiterung einer Photovoltaikanlage können bis zu 1 000 kWpeak Engpassleistung einer Anlage durch Investitionszuschuss gefördert werden.“

57. § 56 Abs. 4 erster Satz lautet:

„Für die Kategorien B, C und D sind mit Verordnung gemäß § 58 höchstzulässige Fördersätze pro kWpeak festzulegen.“

58. § 56 Abs. 7 bis 9 lauten:

„(7) Die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt sich für Photovoltaikanlagen der Kategorien B, C und D aus dem angegebenen Förderbedarf pro kWpeak und für Strom­speicher und Photovoltaikanlagen der Kategorie A aus dem durch Verordnung festge­legten fixen Fördersatz und ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) be­grenzt.

(8) Für Photovoltaikanlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im Grünland errichtet werden, verringert sich der Investitionszuschuss um einen Abschlag von 25%.

(9) Die Höhe des Abschlags gemäß Abs. 8 kann im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für Photovoltaik gemäß § 4 Abs. 4 und im Hinblick auf die Vermeidung der Verdrängung landwirtschaftlicher Flächen oder Grünflächen mit Verordnung gemäß § 58 geändert werden.“

59. Dem § 56 werden folgende Abs. 10 bis 14 angefügt:

„(10) Der Abschlag gemäß Abs. 8 entfällt zur Gänze oder teilweise für Anlagen, die

1.          auf einer Agri-PV-Fläche errichtet werden und durch die Errichtung die hauptsächliche               landwirtschaftliche Nutzung nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird, oder

2.          auf oder an einem Gebäude oder einer baulichen Anlage, das oder die zu einem             anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen               zumindest drei Jahre vor Antragstellung auf Förderung fertiggestellt wurde,               errichtet werden, oder


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 84

3.          auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper errichtet werden, oder

4.          auf einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder einer Altlast               errichtet werden, oder

5.          auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandort errichtet werden, oder

6.          auf militärischen Flächen, mit Ausnahme von militärischen Übungsgeländen,               errichtet werden.

(11) Die Höhe des Abschlags für Anlagen gemäß Abs. 10 ist mit Verordnung gemäß § 58 festzulegen. Es sind auch die technischen, ökonomischen und ökologischen Anfor­derungen festzulegen. Eine Differenzierung zwischen Anlagentypen ist zulässig.

(12) Für innovative Photovoltaikanlagen kann mit Verordnung gemäß § 58 ein Zuschlag von bis zu 30% vorgesehen werden. Eine Differenzierung zwischen Anlagentypen ist zulässig. In allen Fällen darf die Höhe des Investitionszuschusses nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen. Davon unberührt bleiben allfällige Zuschlä­ge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit be­stimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. Nr. L 187 vom 26.06.2014 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/972, ABl. Nr. L 215 vom 07.07.2020 S. 3.

(13) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel in einer Ka­tegorie nicht ausgeschöpft, sind die verbleibenden Mittel zur Bedeckung der Förderan­träge in den übrigen Kategorien, beginnend mit dem niedrigsten Förderbedarf pro kWpeak, zu verwenden. Bei gleichem Förderbedarf pro kWpeak entscheidet der Zeitpunkt des Ein­langens im Sinne des Abs. 6 dritter Satz. Hiernach verbleibende Mittel sind den Förder­mitteln der jeweiligen Kategorie im nachfolgenden Fördercall desselben Jahres zuzu­schlagen. Nicht ausgeschöpfte Mittel am Ende eines Kalenderjahres sind den Fördermit­teln des Folgejahres entsprechend zuzuschlagen, soweit keine Verschiebung der För­dermittel zugunsten des Ausschreibungsvolumens für Betriebsförderungen oder eine Kürzung der Fördermittel nach § 7 erfolgt. Werden die Fördermittel in drei aufeinander­folgenden Jahren nicht ausgeschöpft, können die nicht ausgeschöpften Mittel unter Be­rücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verord­nung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zugeschlagen werden.

(14) Die Anlage, sofern eine Erweiterung erfolgt, die erweiterte Anlage, ist

1.          bei einer Engpassleistung bis 100 kWpeak oder Erweiterungen um eine Engpass­              leistung von bis zu 100 kWpeak innerhalb von sechs Monaten,

2.          bei einer Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak oder Erweiterungen um eine               Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak innerhalb von zwölf Monaten

nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen. Die Frist gemäß Z 1 kann abweichend von § 55 Abs. 8 einmal um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn der Fördernehmer glaubhaft darlegt, dass die Ursachen für die nicht fristgerechte Inbetrieb­nahme nicht in seinem Einflussbereich liegen.“

60. Nach § 56 wird folgender § 56a samt Überschrift eingefügt:

„Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen

§ 56a. (1) Die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Eng­passleistung bis 2 MW (nach Revitalisierung) kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, mit Ausnahme von


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 85

1.          Neubauten und Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässer­              strecken mit sehr gutem ökologischen Zustand liegen, sowie Neubauten und               Revitalisierungen, die in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken liegen, die auf               einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer einen sehr guten               hydromorphologischen Zustand aufweisen;

2.          Neubauten und Revitalisierungen, die den Erhaltungszustand von Schutzgütern               der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der               wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. Nr. L 206               vom 22.07.1992 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU, ABl.               Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 193, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 95             vom 29.03.2014 S. 70, oder der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der               wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), ABl. Nr. L 20 vom 26.01.2010               S. 7, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2010, ABl. Nr. L 170 vom               25.06.2019 S. 115, verschlechtern und in Schutzgebieten (Natura 2000,               Nationalpark) liegen.

Z 2 gilt nicht für Vorhaben, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgeset­zes bereits ein Vorverfahren gemäß § 4 UVP G 2000 oder ein Genehmigungsverfahren gemäß § 5 UVP G 2000 anhängig ist, wenn die Wasserkraftanlage eine bestehende Wasserkraftanlage in einer Gewässerstrecke mit mehreren bestehenden Wasserkraft­anlagen ersetzt und zu einer Reduktion der Anzahl von energetisch genutzten Querbau­werken in dieser Gewässerstrecke sowie einer Verbesserung des Erhaltungszustandes anderer Schutzgüter im Sinne der Z 2 im betroffenen Schutzgebiet führt und ein Verlust von prioritären Lebensräumen und anderen Lebensräumen gemäß Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie doppelt kompensiert wird.

(2) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 betragen insge­samt mindestens 5 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 55 Abs. 5, und werden getrennt nach folgenden Kategorien vergeben:

              1.          Kategorie A: Neuerrichtung,

              2.          Kategorie B: Revitalisierung.

Sofern die jährlichen Fördermittel von mindestens 5 Millionen Euro aufgrund von Kür­zungen gemäß § 7 oder § 55 Abs. 5 nicht unterschritten werden, sind für Z 1 (Kategorie A) mindestens 2 Millionen Euro und für Z 2 (Kategorie B) mindestens 3 Millionen Euro bereitzustellen. Diese Aufteilung der Fördermittel kann durch Verordnung gemäß § 58 abgeändert werden.

(3) Die Höhe des Investitionszuschusses ist durch Verordnung gemäß § 58 in Förder­sätzen pro kW je Kategorie festzulegen, wobei die Förderhöhe mit 30% des unmittelbar für die Neuerrichtung oder Revitalisierung der Anlage erforderlichen Investitionsvolu­mens (exklusive Grundstück) begrenzt ist. In allen Fällen darf die Höhe des Investi­tionszuschusses nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen. Davon unberührt bleiben allfällige Zuschläge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

(4) Fördercalls haben einmal jährlich zu erfolgen. Sie sind unter Angabe der je Kategorie und Fördercall zur Verfügung stehenden Mittel mit Verordnung gemäß § 58 festzulegen und auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle bekanntzumachen. Die Frist zur Einreichung der Anträge darf zwei Wochen nicht unterschreiten.

(5) Anträge, die innerhalb der Einreichfrist eines Fördercalls bei der EAG-Förderabwick­lungsstelle einlangen, werden nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens bei der EAG-Förder­abwicklungsstelle gereiht.

(6) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel in einer Kate­gorie nicht ausgeschöpft, sind die verbleibenden Mittel zur Bedeckung der Förderanträ­ge in der anderen Kategorie zu verwenden. Hiernach verbleibende Fördermittel sind den


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 86

Fördermitteln der jeweiligen Kategorie im nachfolgenden Fördercall desselben Jahres zuzuschlagen. Nicht ausgeschöpfte Mittel am Ende eines Kalenderjahres sind den För­dermitteln des Folgejahres entsprechend zuzuschlagen, soweit keine Verschiebung der Fördermittel zugunsten des Vergabevolumens für Betriebsförderungen oder eine Kür­zung der Fördermittel nach § 7 erfolgt. Werden die Fördermittel in drei aufeinanderfol­genden Jahren nicht ausgeschöpft, können die nicht ausgeschöpften Mittel unter Be­rücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verord­nung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zugeschlagen werden.

(7) Die Anlage ist innerhalb von 36 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen. Diese Frist kann abweichend von § 55 Abs. 8 einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn der Fördernehmer glaubhaft darlegt, dass die Ursa­chen für die nicht-fristgerechte Inbetriebnahme nicht in seinem Einflussbereich liegen.“

61. § 57 Abs. 3 lautet:

„(3) Mit Verordnung gemäß § 58 sind höchstzulässige Fördersätze pro kW festzulegen.“

62. In § 57 Abs. 6 entfällt im ersten Satz die Wortfolge „oder Erweiterung“.

63. § 57 Abs. 7 letzter Satz lautet:

„Werden die Fördermittel in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht ausgeschöpft, kön­nen die nicht ausgeschöpften Mittel unter Berücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verordnung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zugeschlagen werden.“

64. Nach § 57 wird folgender § 57a samt Überschrift eingefügt:

„Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse

§ 57a. (1) Die Neuerrichtung einer Anlage auf Basis von Biomasse mit einer Engpass­leistung bis 50 kWel kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, wenn die Anlage

              1.          einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% erreicht,

              2.          dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von               Feinstaub aufweist,

              3.          über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und

              4.          über ein Konzept der Rohstoffversorgung zumindest für die ersten fünf               Betriebsjahre verfügt.

(2) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 betragen mindes­tens vier Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 55 Abs. 5.

(3) Mit Verordnung gemäß § 58 sind höchstzulässige Fördersätze pro kWel festzulegen.

(4) Fördercalls haben zumindest einmal jährlich zu erfolgen. Sie sind unter Angabe der zur Verfügung stehenden Mittel mit Verordnung gemäß § 58 festzulegen und auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle bekanntzumachen. Die Frist zur Einrei­chung der Anträge darf zwei Wochen nicht unterschreiten.

(5) Der Förderwerber hat im Förderantrag den Förderbedarf in Euro pro kWel anzugeben. Förderanträge, die innerhalb der Einreichfrist eines Fördercalls bei der EAG-Förderab­wicklungsstelle einlangen, werden nach der Höhe des bei der Antragstellung angegebe­nen Förderbedarfs gereiht, beginnend mit dem niedrigsten Förderbedarf pro kWel. Bei gleichem Förderbedarf pro kWel wird jener Antrag vorgereiht, der zuerst bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingelangt ist. Übersteigt der im Antrag angegebene Förderbe­darf pro kWel den höchstzulässigen Fördersatz, ist der Antrag auszuscheiden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 87

(6) Die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt sich aus dem angegebenen Förder­bedarf pro kWel und ist mit maximal 30% des unmittelbar für die Errichtung erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) begrenzt. In allen Fällen darf die Höhe des Investitionszuschusses nicht mehr als 45% der umweltrelevanten Mehrkosten betragen. Davon unberührt bleiben allfällige Zuschläge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

(7) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausge­schöpft, sind die verbleibenden Mittel den Fördermitteln im nachfolgenden Fördercall desselben Jahres zuzuschlagen. Nicht ausgeschöpfte Mittel am Ende eines Kalender­jahres sind den Fördermitteln des Folgejahres zuzuschlagen, soweit keine Verschiebung der Fördermittel zugunsten des Vergabe- oder Ausschreibungsvolumens für Betriebsför­derungen oder eine Kürzung der Fördermittel nach § 7 erfolgt. Werden die Fördermittel in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht ausgeschöpft, können die nicht ausgeschöpf­ten Mittel unter Berücksichtigung der Ergebnisse des EAG-Monitoringberichts gemäß § 90 durch Verordnung gemäß § 58 anderen Technologien und Förderarten zuge­schlagen werden.

(8) Die Anlage ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen.“

65. In § 59 Abs. 8 wird die Wortfolge „und 62 Abs. 7“ durch die Wortfolge „und 62 Abs. 9“ ersetzt.

66. § 60 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Umrüstung einer bestehenden Biogasanlage zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas entsprechend den Anforderungen der anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 kann durch Investitionszuschuss gefördert werden, wenn

              1.          die eingesetzten Brennstoffe höchstens zu 50% aus den Kulturarten               Getreide und Mais bestehen und

              2.          ein Konzept über die Rohstoffversorgung sowie zur Verwertung der               anfallenden Biogasgülle (Gärrest) zumindest für die ersten fünf Betriebsjahre               vorliegt.

Ein Investitionszuschuss ist ausschließlich für die Errichtung der Gasaufbereitungsan­lage, für die Umrüstung der Anlage im Zusammenhang mit geändertem Rohstoffeinsatz sowie für eine allfällige Leistungserweiterung der Erzeugung im Zuge der Umrüstung zu gewähren.“

67. § 60 Abs. 3 lautet:

„(3) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 und 2 betragen 15 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Anpassungen gemäß § 59 Abs. 5. Abweichend von § 59 Abs. 5 letzter Satz bleiben Anträge, die die maximalen Fördermittel eines För­dercalls überschreiten, nach Prüfung der Fördervoraussetzungen für nachfolgende För­dercalls gereiht (Warteliste). Förderungen für eine Leistungserweiterung der Erzeugung im Zuge der Umrüstung dürfen im Ausmaß von maximal 30% der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben werden.“

68. In § 60 Abs. 4 wird nach der Wortfolge „für die Errichtung der Gasaufbereitungsanla­ge“ die Wortfolge „ , für die Umrüstung der Anlage im Zusammenhang mit geändertem Rohstoffeinsatz sowie für eine allfällige Leistungserweiterung der Erzeugung im Zuge der Umrüstung“ eingefügt.

69. § 61 Abs. 3 lautet:

„(3) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 und 2 betragen 25 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Anpassungen gemäß § 59 Abs. 5.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 88

70. In § 62 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „ ,die ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt werden,“.

71. § 62 Abs. 2 lautet:

„(2) Die jährlichen Fördermittel für Investitionszuschüsse gemäß Abs. 1 und 5 betragen 40 Millionen Euro, vorbehaltlich allfälliger Anpassungen gemäß Abs. 8 oder § 59 Abs. 5.“

72. § 62 Abs. 4 bis 7 erhalten die Absatzbezeichnung „(6)“ bis „(9)“; nach Abs. 3 werden die folgenden Abs. 4 und 5 eingefügt:

„(4) Für Anlagen gemäß Abs. 1 ist ein Investitionszuschuss durch Verordnung gemäß § 63 in Fördersätzen bis zu 45% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforder­lichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstück) festzulegen. Für Anlagen, die netz­dienlich betrieben werden, kann in der Verordnung ein besonderer Investitionszuschuss gewährt werden.“

(5) Für Anlagen mit einer Mindestleistung von 0,5 MW und einer Höchstleistung von unter 1 MW ist ein Investitionszuschuss durch Verordnung gemäß § 63 in Fördersätzen bis zu 20% des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Investitionsvo­lumens (exklusive Grundstück) festzulegen.“

73. Dem § 64 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Servicestelle für erneuerbare Gase hat ihre Aufgaben gemäß § 65 unter Be­dachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßig­keit wahrzunehmen.“

74. § 65 Abs. 6 erhält die Absatzbezeichnung „(7)“; nach Abs. 5 wird folgender Abs. 6 eingefügt:

„(6) Die Servicestelle hat der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie jährlich einen Bericht über ihre Geschäftstätigkeit zu übermitteln und zu veröffentlichen.“

75. In § 69 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Eingängen gemäß § 71 Abs. 1 Z 3 bis 7 “ die Wortfolge „sowie die zur Bedeckung von Aufwendungen gemäß § 71 Abs. 2 Z 2 benö­tigten Beträge “ eingefügt.

76. In § 71 Abs. 1 Z 1 und Z 2 wird jeweils vor dem Strichpunkt die Wortfolge „ , abzüglich jenes Anteils, der für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes zu ver­wenden ist“ eingefügt.

77. § 71 Abs. 2 Z 2 erhält die Ziffernbezeichnung „4.“; nach § 71 Abs. 1 Z 1 werden folgenden Z 2 und 3 eingefügt:

              „2.         für Förderungen gemäß § 62 in einem Ausmaß von 50% aus der Erneuer­              baren-Förderpauschale gemäß § 73 und dem gemäß § 75 festgelegten Erneuer­              baren-Förderbeitrag;

              3.          aus allfälligen Bundesmitteln und Unionsmitteln;“

78. § 72 Abs. 1 und 2 lauten:

„§ 72. (1) Für den Hauptwohnsitz einer Person, die gemäß § 3 Abs. 5 des Rundfunk­gebührengesetzes (RGG), BGBl. I Nr. 159/1999, zum anspruchsberechtigten Personen­kreis gehört, sind die Erneuerbaren-Förderpauschale, der Erneuerbaren-Förderbeitrag und der Grüngas-Förderbeitrag nicht zu entrichten.

(2) Für das Verfahren, die Befristung der Befreiung, die Auskunfts-, Vorlage- und Melde­pflicht und das Ende der Befreiung gelten die §§ 47 bis 50, § 51 Abs. 1 bis 3 und § 53 der Anlage zum Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührenordnung), BGBl. Nr. 170/1970, sinngemäß, wobei die GIS Gebühren Info Service GmbH der Regulie­rungsbehörde sowie dem jeweiligen Netzbetreiber auf Verlangen jederzeit Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung sowie den Antragstellern zu geben hat.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 89

79. § 72 Abs. 3 Z 4 lautet:

              „4.         die bei der Antragstellung vorzulegenden und in den Formularen für die               Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung abzufragenden Daten und die Weiter­              gabe von Daten im erforderlichen Ausmaß;“

80. § 72 Abs. 3 Z 5 erhält die Ziffernbezeichnung „Z 6“; nach Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

              „5.         die Art und Weise der Veröffentlichung der Informationen und Formulare               zur Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung auf der Internetseite der GIS Ge­              bühren Info Service GmbH;“

81. In § 72 Abs. 4 wird nach der Wortfolge „zum Zweck dieser Bestimmung“ die Wortfol­ge „unter Inanspruchnahme von bestehenden Datenverarbeitungsprozessen (§ 19a ElWOG 2010)“ eingefügt; folgender Satz wird angefügt:

„Nähere Vorgaben hierzu können von der Regulierungsbehörde in der Verordnung ge­mäß Abs. 3 festgelegt werden.“

82. In § 72 Abs. 5 ist der Verweis auf „§ 7 FeZG“ durch den Verweis auf „§ 51 Abs. 3 Fernmeldegebührenordnung“ zu ersetzen.

83. § 72 Abs. 6 erhält die Absatzbezeichnung „(8)“; nach Abs. 5 werden folgende Abs. 6 und 7 eingefügt:

„(6) Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist verpflichtet, nach Inkrafttreten dieser Bestimmung mit einem postalischen oder elektronischen Schreiben über die Möglichkeit der Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung jene Personen zu informieren, die gemäß § 3 Abs. 5 RGG von der Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühren befreit, nicht jedoch gemäß § 46 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der No­velle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale oder gemäß § 49 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrags befreit wurden. Dem Schreiben ist das Formular für die Beantragung der Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung beizulegen. Die Regulierungsbehörde hat in der Verordnung gemäß Abs. 3 eine angemessene Frist festzulegen, innerhalb derer die GIS Gebühren Info Ser­vice GmbH dieser Verpflichtung nachzukommen hat.

(7) Auf die Möglichkeit der Kostenbefreiung nach dieser Bestimmung ist auf den Rech­nungen für die Netznutzung gesondert hinzuweisen.“

84. Nach § 72 wird folgender § 72a samt Überschrift eingefügt:

„Kostendeckelung für Haushalte

§ 72a. (1) Für den Hauptwohnsitz einer Person, deren Haushalts-Nettoeinkommen den gemäß § 48 Abs. 1 Fernmeldegebührenordnung festgesetzten Befreiungsrichtsatz nicht überschreitet, dürfen die Gesamtkosten für die Erneuerbaren Förderpauschale und den Erneuerbaren Förderbeitrag einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind § 48 Abs. 1, 3, 4 und 5 der Fernmeldegebühren­ordnung anzuwenden.

(2) Für das Verfahren, die Befristung der Kostendeckelung, die Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht und das Ende der Kostendeckelung gelten § 49 Z 1 bis 4 erster Satz, § 50 Abs. 2 bis 6, § 51 Abs. 1, Abs. 2 erster Satz und Abs. 3 sowie § 53 der Fernmeldegebüh­renordnung sinngemäß, wobei die GIS Gebühren Info Service GmbH der Regulierungs­behörde sowie dem jeweiligen Netzbetreiber auf Verlangen jederzeit Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung sowie den Antragstellern zu geben hat.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 90

(3) Auf die Möglichkeit der Kostendeckelung nach dieser Bestimmung ist auf den Rech­nungen für die Netznutzung gesondert hinzuweisen. Im Übrigen gelten die Bestimmun­gen des § 72 Abs. 3, 4, 5 und 8 sinngemäß.

(4) Kosten gemäß Abs. 1, die den Betrag von 75 Euro übersteigen, sind bis zu einem Betrag von 100 Euro auf die übrigen Endverbraucher, die an die Netzebene gemäß § 63 Z 7 ElWOG 2010 angeschlossen und Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, zu verteilen. Die Netzbetreiber haben alle an diese Netzebene angeschlossenen Endverbraucher in einem gesonderten Schreiben über diese Bestimmung mit dem Hin­weis zu informieren, dass Endverbraucher, die Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sind, von dieser Regelung ausgenommen sind. Zum Nachweis der Unterneh­menseigenschaft sind betroffene Endverbraucher mit dem Schreiben aufzufordern, ent­sprechende Belege vorzulegen. Nach Vorlage der Nachweise sind die erhöhten Kosten von den Netzbetreibern nicht mehr in Rechnung zu stellen. Auf diese Bestimmung ist auf den Rechnungen für die Netznutzung und auf der Internetseite der Netzbetreiber ge­sondert hinzuweisen. Kosten gemäß Abs. 1, die den Betrag von 100 Euro übersteigen, sind auf alle an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher zu verteilen.“

85. In § 73 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „ ,ausschließlich zu betrieblichen Zwecken einge­setzt wird“.

86. In § 73 Abs. 7 wird nach der Wortfolge „dass 38% der für Förderungen nach diesem Bundesgesetz und dem ÖSG 2012“ die Wortfolge „sowie des gemäß § 71 Abs. 2 Z 2 festgelegten Anteils für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes“ einge­fügt.

87. In § 75 Abs. 1 erster Satz wird nach der Wortfolge „dieses Bundesgesetzes und dem ÖSG 2012“ die Wortfolge „sowie der anteiligen Abdeckung der für Förderungen nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes“ eingefügt; im letzten Satz entfällt die Wortfolge „ ,ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt wird“.

88. In § 76 Abs. 1 erster Satz wird vor dem Wort „Abdeckung“ das Wort „anteiligen“ eingefügt; dem § 76 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Auch Beiträge aus Bundesmitteln können zur Abdeckung der Aufwendungen herange­zogen werden und sind bei der Bemessung des Grüngas-Förderbeitrags zu berücksich­tigen. Zusätzlich können auch Unionsmittel, insbesondere auf Grundlage der Verord­nung (EU) 2021/241 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität, ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 06.05.2021 S. 25, herangezogen werden; diese sind bei der Bemessung des Grüngas-Förderbeitrags nicht zu berücksichtigen.“

89. § 78 Abs. 1 lautet:

„(1) Den Ländern ist zur Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quel­len ein Betrag von acht Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Davon sind vier Millionen Euro nach dem Verhältnis der Abgabe von elektrischer Energie aus öffentli­chen Netzen an Endverbraucher im jeweiligen Land in einem Kalenderjahr und vier Mil­lionen Euro im Verhältnis des jährlichen Zubaus an Erzeugungsleistung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gegenüber dem jährlichen Gesamtzu­bau zu bemessen.“

90. § 78 Abs. 3 lautet:

„(3) Über den Einsatz dieser Mittel ist von jedem Land getrennt an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie an die Regulierungsbehörde bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ein schriftlicher Bericht vorzulegen und zu veröffentlichen. In diesem Bericht sind jedenfalls die unterstützten


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Projekte mit ihrer Leistung, Technologie und jährlichen Erzeugungsmenge und Treib­hausgaseinsparungen jeweils mit Angabe des Unterstützungsausmaßes anzugeben. Die Treibhausgaseinsparungen sind vorab von einer nach dem Akkreditierungsge­setz 2012 (AkkG 2012), BGBl. I Nr. 28/2012, für relevante Fachgebiete zugelassenen Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Bei unvollständiger oder mangelhafter Berichterstattung hat die Auszahlung weiterer Technologiefördermittel bis zur Vorlage eines ordnungsgemäßen Berichts zu unterbleiben.“

91. In § 79 Abs. 2 wird im dritten Satz nach dem Strichpunkt folgender Satz eingefügt:

„dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten.“; die Wortfolge „sie hat“ wird durch die Wortfolge „Die Erneuerbare-Ener­gie-Gemeinschaft hat“ ersetzt.

92. § 79 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Regulierungsbehörde hat bis zum Ende des ersten Quartals 2024 eine Kosten-Nutzen-Analyse zu veröffentlichen, die auf Basis nachvollziehbarer Daten unter Berück­sichtigung der Evaluierung gemäß § 91 Abs. 3 Aufschluss darüber zu geben hat, ob eine angemessene und ausgewogene Beteiligung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften gemäß § 16b ElWOG 2010 an den Systemkosten sichergestellt ist. Dies schließt insbesondere die Kosten für Ausgleichsenergie ein, für welche die Regulierungsbehörde gegebenenfalls Vorschläge zur verursachergerechten Aufteilung zu unterbreiten hat. Netzbetreiber, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften gemäß § 16b ElWOG 2010 haben der Regulierungs­behörde die zu diesem Zweck notwendigen Daten zu übermitteln.“

93. Dem Text des § 80 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und am Beginn des ersten Satzes die Wortfolge „Anlagen von “ eingefügt; im zweiten Satz wird der Aus­druck „oder 57“ durch den Ausdruck „ , § 56a, § 57 oder § 57a“ ersetzt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Innerhalb einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft erzeugte, jedoch nicht ver­brauchte Strommengen können unter Beachtung der geltenden Voraussetzungen nach den Bestimmungen des 1. Hauptstücks des 2. Teils bis zu einem Ausmaß von maximal 50% der innerhalb einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft insgesamt erzeugten Strommenge durch Marktprämie gefördert werden. Die Berechnung der Marktprämie erfolgt auf Basis der von einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft vermarkteten und in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeisten Strommenge. Für die von den Mitgliedern oder Gesellschaftern verbrauchten oder diesen zugeordneten Erzeugungsmengen ge­bührt keine Marktprämie.“

94. In § 81 Abs. 4 wird die Wortfolge „Der Bilanzgruppenkoordinator oder die Netzbe­treiber“ durch die Wortfolge „Die Netzbetreiber“ ersetzt.

95. In § 88 Abs. 1 wird die Wortfolge „der Regulierungsbehörde zu melden“ durch die Wortfolge „auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen“ ersetzt.

96. In § 88 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „auf der Internetseite des jeweiligen Unterneh­mens veröffentlicht und“.

97. § 88 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Informationen gemäß Abs. 1 sind vorab von der nach dem AkkG 2012 für re­levante Fachgebiete zugelassenen Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstelle zu bestätigen.“

98. In § 88 entfallen die Abs. 4 und 5.

99. § 89 samt Überschrift lautet:


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„Preistransparenz

§ 89. (1) Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG), BGBl. Nr. 827/1992, mit mehr als 30 Abnehmern gemäß § 2 Z 4 HeizKG sind verpflichtet, die gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumenten­schutzgesetzes (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, und Kleinunternehmen für die Lieferung von Wärme und/oder Kälte zur Anwendung kommenden Tarife einmal jährlich an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo­gie zu melden. Dabei sind die in den Tarifen enthaltenen Preiskomponenten (Arbeits­preis, Grundpreis und Messpreis), einmalige Gebühren für den Anschluss oder die Mon­tage, für die Abschaltung und Wiederinbetriebnahme, Kosten der Verbrauchserfassung und der Erstellung von Abrechnungen sowie Mahnspesen getrennt darzustellen. Zur An­wendung kommende Preisgleitklauseln und darin bezogene Indizes sind ebenso ge­trennt auszuweisen.

(2) Die Datenerhebung und Datenübertragung kann in einem gängigen elektronischen Format erfolgen. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie ist berechtigt, zur Überprüfung der übermittelten Informationen entsprechende Unterlagen nachzufordern.

(3) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Informationen gemäß Abs. 1 getrennt für jeden Abgeber im Sinne des § 2 Z 3 HeizKG auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und zumindest einmal jähr­lich zu aktualisieren.

(4) Zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Bestimmung kann sich die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eines Dritten, mit Ausnahme der Regulierungsbehörde, bedienen.“

100. In § 90 Abs. 2 wird die Datumsangabe „30. Juni“ durch die Datumsangabe „30. Sep­tember“ ersetzt.

101. Dem § 90 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Regulierungsbehörde hat bis zum Ende des ersten Quartals 2024 eine Kosten-Nutzen-Analyse zu § 73 Abs. 1 und 5, §§ 52 Abs. 2a, 54 Abs. 3, 4 und 6, 55 und 58a ElWOG 2010 sowie §§ 75 und 78a GWG 2011 zu veröffentlichen. Diese Analyse ist auf Basis nachvollziehbarer Daten zu erstellen und hat insbesondere Aufschluss darüber zu geben, ob die jeweiligen Ausnahmebestimmungen der Erreichung der Ziele dieses Bun­desgesetzes gemäß § 4 dienlich sind. Dazu sind auch die Kosten der einzelnen Maß­nahmen sowie die finanziellen Auswirkungen auf andere Netzbenutzer zu quantifizieren und zu bewerten.“

102. In § 91 Abs. 3 Z 3 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wort­folge „insbesondere im Hinblick auf die Praxistauglichkeit der gesetzlichen Vorgaben zum finanziellen Gewinn gemäß § 79 Abs. 2 und § 16b Abs. 2 ElWOG 2010.“ angefügt.

103. Dem § 92 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat den Energiebeirat (§ 20 des Energie-Control-Gesetzes) mindestens ein­mal jährlich zusammengefasst über die eingelangten Berichte gemäß Abs. 1 zu informie­ren.“

104. § 94 Abs. 3 Z 3 lautet:

              „3.         eine Abschätzung der zukünftigen Netzentwicklung elektrischer Leitungsan­              lagen auf Ebene der Übertragungsnetze, wobei auf eine Abstimmung mit anderen               Fachplanungen zur Vermeidung oder Verringerung von Nutzungskonflikten und               auf den aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand technologischer Varianten,


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                  einschließlich Erdverkabelungen gemäß §§ 40 Abs. 1a und 40a ElWOG 2010, zu               achten ist.“

105. In § 94 Abs. 3 Z 5 wird das Wort „Identifizierung“ durch das Wort „Darstellung“ ersetzt; die Wortfolge „einschließlich der Festlegung regional gebotener technologischer Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik an diese Anlageninfrastruktur“ wird gestrichen; nach Z 5 wird folgender Satz angefügt:

„Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes sind insbesondere im Elektrizitätsbereich der Ausbau der Übertragungsnetzinfrastruktur sowie im Gasbereich der Ausbau der Fernlei­tungsnetzinfrastruktur und der Netzinfrastruktur der Netzebenen 1 bis 2.“

106. In § 94 Abs. 8 wird die Datumsangabe „31. Dezember 2022“ durch die Datumsanga­be „30. Juni 2023“ ersetzt.

107. § 94 Abs. 9 lautet:

„(9) Anhängige Genehmigungsverfahren bleiben von diesem Bundesgesetz unberührt, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits ein Vorverfahren ge­mäß § 4 UVP G 2000 oder ein Genehmigungsverfahren gemäß §§ 5 ff UVP G 2000 eingeleitet wurde und eine strategische Umweltprüfung - unter unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21.07.2001 S 30, hinsichtlich der anzuwendenden Planungsinhalte - durchgeführt wurde oder wird.“

108. In § 95 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Prüfung der erheblichen Umweltauswirkun­gen“ die Wortfolge „der geplanten Maßnahmen“ eingefügt.

109. In § 95 wird in Abs. 3 am Ende des Satzes ein Punkt angefügt; in Abs. 6 erster Satz entfällt nach dem Wort „festzulegen“ ein Beistrich.

110. In § 97 Abs. 1 wird die Wortfolge „dem Bilanzgruppenkoordinator“ durch die Wort­folge „der Regulierungsbehörde“ ersetzt.

111. In § 97 Abs. 4 wird die Wortfolge „Der Bilanzgruppenkoordinator“ durch die Wort­folge „Die Regulierungsbehörde“ ersetzt.

112. Dem § 97 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Solange ein Abnahmevertrag gemäß Abs. 5 besteht, darf derselbe Stromhändler keinem weiteren Anlagenbetreiber nach dieser Bestimmung zugewiesen werden.“

113. In § 98 Abs. 3 Z 5 wird der Ausdruck „§ 88 Abs. 5 und“ gestrichen.

114. § 100 samt Überschrift lautet:

„Allgemeine Übergangsbestimmungen

§ 100. (1) Anträge auf Kontrahierung zu festgelegten Einspeisetarifen für Windkraftanla­gen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung unter 0,5 MWel sowie Anlagen auf Basis von Biogas, die auf Grundlage des ÖSG 2012 gestellt wurden und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 1. Hauptstückes des 2. Teils dieses Bundesgesetzes bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht sind, gelten als An­träge nach dem 2. Teil, 1. Hauptstück, 3. Abschnitt dieses Bundesgesetzes.

(2) Antragsteller von Anträgen gemäß Abs. 1 haben nach Aufforderung der EAG-Förder­abwicklungsstelle die nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nachzureichen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.

(3) Anträge, mit Ausnahme von Anträgen auf Kontrahierung zu festgelegten Einspeiseta­rifen für Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse mit


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einer Engpassleistung unter 0,5 MWel sowie Anlagen auf Basis von Biogas und Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss gemäß § 24 iVm § 25, § 26, § 27 oder § 27a ÖSG 2012, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht sind, gelten als zurückgezogen. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss gemäß § 24 iVm § 25, § 26, § 27 oder § 27a ÖSG 2012, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht sind, gelten spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2023 als zurückgezogen.

(4) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 gilt die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Bestim­mung des Ökostromförderbeitrags für das Kalenderjahr 2021, BGBl. II Nr. 623/2020, als Verordnung auf Grund des § 75 Abs. 2 weiter. Für eine Anpassung der Verordnung sind die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgeblich.

(5) Im Jahr des Inkrafttretens der unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen reduzieren sich die jährlichen Ausschreibungsvolumen und Vergabevolumen je abgelaufenem Quartal um ein Viertel; Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen sind abweichend von § 31 Abs. 2 zumindest einmal jährlich durchzuführen.

(6) Im Jahr des Inkrafttretens der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes reduzieren sich die jährlichen Fördermittel je abgelaufenem Quartal um ein Viertel; Fördercalls für Photovoltaikanlagen, die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas sind abweichend von den §§ 56 Abs. 5, 60 Abs. 5 und 61 Abs. 6 zumindest einmal jährlich durchzuführen.

(7) Personen, die auf Grundlage des § 46 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung der Öko­strompauschale oder gemäß § 49 Abs. 1 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xy/2021, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförder­beitrags befreit wurden, sind für den Zeitraum der zuletzt genehmigten Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags und des Grüngas-Förderbeitrags befreit. Die Bestimmungen des § 72 Abs. 2 bis 5 und 8 sind auf diese Personen sinngemäß anzuwenden.“

115. § 101 samt Überschrift entfällt.

116. In § 102 Z 2 entfallen die Ausdrücke „§ 18 Abs. 1,“, „§ 38,“ und „§ 47 Abs. 1,“.

117. In § 102 Z 3 wird nach dem Wort „hinsichtlich“ der Ausdruck „§ 6a,“ eingefügt.

118. In § 102 erhält die bisherige Z 4 die Ziffernbezeichnung „5.“; nach der Z 3 wird folgende Z 4 eingefügt:

              „4.         hinsichtlich § 18 Abs. 1, § 38 und § 47 Abs. 1 die Bundesministerin für               Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einver­              nehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus,               der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundes­              minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz;“

119. (Verfassungsbestimmung) § 103 samt Überschrift lautet:

„Inkrafttreten

§ 103. (1) (Verfassungsbestimmung) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten, soweit nicht anderes bestimmt wird, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.


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(2) Die Bestimmungen des 1. Hauptstückes des 2. Teils dieses Bundesgesetzes, mit Ausnahme des § 12, sowie § 98 Abs. 3 Z 1 treten mit dem der Genehmigung oder Nicht­untersagung durch die Europäische Kommission gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV folgen­den Monatsersten in Kraft. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mo­bilität, Innovation und Technologie hat diesen Zeitpunkt im Bundesgesetzblatt kundzu­machen.“

120. In Anlage 1, Teil 1, Z 2 lit. e entfällt die Wortfolge „unter Berücksichtigung der Min­destabstände zu Wohnbebauung für Leitungsanlagen mit einer Spannung von mindes­tens 380 000 Volt gemäß § 94 Abs. 3 Z. 3“.

121. In Anlage 1, Teil 2, Z 7 entfällt die Wortfolge „ , wobei dies insbesondere durch Darstellung von Teilabschnitten als Erdverkabelung und Berücksichtigung der Mindest­abstände zu Wohnbebauung gemäß § 94 Abs. 3 Z 3 zu erfolgen hat“.

II. Art. 2 (Änderung des Ökostromgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:

1. In Z 15 wird in § 42 Abs. 1 Z 6 vor dem Punkt der Ausdruck „sowie die Aufwendungen gemäß §71 Abs. 2 Z 2 EAG“ eingefügt.

2. In Z 25 wird in § 57f Abs. 1 erster Halbsatz nach der Wortfolge „Ab Inkrafttreten“ die Wortfolge „der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen“ eingefügt.

3. In Z 25 entfällt in § 57f Abs. 1 die Z 1. Die bisherigen Z 2 bis 4 erhalten die Ziffernbe­zeichnungen „1.“ bis „3.“.

4. In Z 25 lautet § 57f Abs. 1 Z 1 (bisher Z 2):

              „1.         sind die §§ 24 bis 27a mit der Maßgabe anzuwenden, dass Verträge nach               diesem Bundesgesetz nicht mehr abgeschlossen werden, es sei denn, eine               Förderzusage wurde bereits erteilt oder frei werdende Fördermittel ermöglichen               eine Förderzusage für bereits gereihte Anträge. Zusätzliche Fördermittel für neue               Verträge werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Wird eine Anlage erweitert, sind               auf den erweiterten Teil die Bestimmungen des EAG anzuwenden.“

5. In Z 25 wird dem § 57f folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Ab Inkrafttreten der unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, BGBl. I Nr. x/y,

              1.          sind die §§ 7 bis 9 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Anerkennungs­              bescheide nach diesem Bundesgesetz nicht mehr ausgestellt werden.

              2.          sind die §§ 12, 14 bis 23b und § 56 Abs. 4 bis 8 mit der Maßgabe               anzuwenden, dass Verträge nach diesem Bundesgesetz nicht mehr abge­              schlossen werden, es sei denn, eine Förderzusage wurde bereits erteilt. Förder­              mittel für neue Verträge werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Eine Ver­              längerung der Laufzeit gemäß § 17 Abs. 3 gilt nicht als Abschluss eines neuen               Vertrages. Wird eine Anlage erweitert, sind auf den erweiterten Teil die Be­              stimmungen des EAG anzuwenden. Im Fall der Erweiterung ist eine Überschreitung               der Höchstgröße für Photovoltaikanlagen gemäß § 20 Abs. 3 Z 4 zulässig.“

6. In Z 25 wird in § 57g Abs. 2 und 3 jeweils nach der Wortfolge „treten mit Inkrafttreten“ die Wortfolge „ der nicht unter § 103 Abs. 2 fallenden Bestimmungen“ eingefügt.

7. In Z 25 erhält in § 57g der letzte Absatz die Absatzbezeichnung „(4)“.

III. Art. 3 (Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 96

„5a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 40 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 40a. Pilotprojekte für Erdkabel““

2. Nach Z 13 wird folgende Z 13a eingefügt:

„13a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 88 folgender Eintrag eingefügt:

„11a. Teil

Versorgungssicherheitsstrategie

              § 88a.  Versorgungssicherheitsstrategie““

3. (Grundsatzbestimmung) Nach Z 20 wird folgende Z 20a eingefügt:

„20a. (Grundsatzbestimmung) In § 7 Abs. 1 Z 83 wird die Wortfolge „der Kundmachung BGBl. II Nr. 310/2002“ durch den Ausdruck „BGBl. II Nr. 127/2018“ ersetzt.“

4. In Z 21 wird in § 16b Abs. 2 im dritten Satz nach dem Strichpunkt folgender Satz eingefügt:

„dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten.“; das Wort „sie“ wird durch die Wortfolge „Die Bürgerenergiegemeinschaft“ ersetzt.

5. In Z 21 werden dem § 16b folgende Abs. 4 und 5 angefügt:

„(4) Anlagen von Bürgerenergiegemeinschaften können unter Beachtung der geltenden Voraussetzungen nach den Bestimmungen des 2. Hauptstücks des 2. Teils EAG geför­dert werden. Die Bürgerenergiegemeinschaft hat für jede von ihr betriebene Anlage, ge­gebenenfalls samt Stromspeicher, jeweils einen Antrag gemäß § 55 EAG in Verbindung mit § 56, § 56a, 57 oder § 57a EAG einzubringen.

(5) Innerhalb einer Bürgerenergiegemeinschaft erzeugte, jedoch nicht verbrauchte Strommengen aus erneuerbaren Quellen können unter Beachtung der geltenden Vo­raussetzungen nach den Bestimmungen des 1. Hauptstücks des 2. Teils EAG bis zu einem Ausmaß von maximal 50% der innerhalb einer Bürgerenergiegemeinschaft insge­samt erzeugten Strommenge durch Marktprämie gefördert werden. Die Berechnung der Marktprämie erfolgt auf Basis der von einer Bürgerenergiegemeinschaft vermarkteten und in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeisten Strommenge. Für die von den Mitgliedern oder Gesellschaftern verbrauchten oder diesen zugeordneten Erzeugungs­mengen gebührt keine Marktprämie.“

6. In Z 21 wird dem § 16d Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Inhalte gemäß Z 1 bis 6 der Regulierungsbehör­de unverzüglich für die in Abs. 4 genannten Zwecke zur Verfügung zu stellen.“

7. In Z 21 erhält § 16d Abs. 4 die Absatzbezeichnung „(6)“; nach Abs. 3 werden folgende Abs. 4 und 5 eingefügt:

„(4) Zum Zweck der stichprobenartigen oder anlassfallbezogenen Überprüfung der Ein­haltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Regulierungsbehörde hat die Energiege­meinschaft der Regulierungsbehörde die über Abs. 2 hinaus erforderlichen Daten und Informationen auf Verlangen zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorga­ben kann die Regulierungsbehörde mit Bescheid gemäß § 24 E-ControlG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auftragen. Die Regulierungsbehörde hat jährlich einen Be­richt über in Österreich gegründete Energiegemeinschaften, insbesondere über die An­zahl und regionale Verteilung von Energiegemeinschaften, zu veröffentlichen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 97

(5) Die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlagen liegt bei der Ener­giegemeinschaft. Hinsichtlich der Betriebsführung und Wartung ihrer Erzeugungsanla­gen kann sich die Energiegemeinschaft eines Dritten bedienen.“

8. In Z 21 lautet § 16d Abs. 6 (bisher Abs. 4):

„(6) Die Energiegemeinschaft hat sich eines konzessionierten Netzbetreibers zu be­dienen.“

9. Nach Z 30 werden folgende Z 30a und Z 30b eingefügt:

„30a. Nach § 40 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Betreiber von Übertragungsnetzen mit einer Nennspannung ab 380 kV sind zur Forschung und Entwicklung im Bereich alternativer Leitungstechnologien (etwa 380 kV Wechselspannung-Erdkabel) in großtechnischer Anwendung verpflichtet. Die Ergebnis­se dieser Forschung und Entwicklung sind im Rahmen von Variantenuntersuchungen unter Bedachtnahme einer besonderen wirtschaftlichen Bewertung für neue Netzverbin­dungen zu berücksichtigen. Ihre Anwendbarkeit ist in ausgewählten Pilotprojekten ge­mäß § 40a, die im Netzentwicklungsplan zu kennzeichnen sind, zu erproben.“

30b. Nach § 40 wird folgender § 40a samt Überschrift eingefügt:

„Pilotprojekte für Erdkabel

§ 40a. (1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Übertragungsnetzbetreiber aufzufordern, über die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung sowie die dazu durchgeführten Pilotprojekte gemäß § 40 Abs. 1a regelmäßig zu berichten. Ein solcher Bericht ist jedenfalls innerhalb von fünf Jahren zu erstatten.

(2) Erweist sich nach sachverständiger Beurteilung der gemäß Abs. 1 bekanntgegebene Forschungs- und Entwicklungsstand als ungenügend, kann die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen fachlich geeig­neten Dritten mit der Ausarbeitung eines Pilotprojektes nach vorheriger Ankündigung und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist beauftragen. Dieses Pilotprojekt ist in den Netzentwicklungsplan aufzunehmen.““

10. (Grundsatzbestimmung) In Z 35 wird dem § 46 folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Ausführungsgesetze haben Betreiber von Verteilernetzen zu verpflichten, im Netzzugangsvertrag einen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage des Netzzugangs­berechtigten zu bestimmen, der den tatsächlichen und vorhersehbaren zeitlichen Erfor­dernissen für die Errichtung oder Ertüchtigung der Anschlussanlage oder für notwendige Verstärkungen oder Ausbauten des vorgelagerten Verteilernetzes entspricht. Dieser Zeitpunkt darf spätestens ein Jahr nach Abschluss des Netzzugangsvertrags für die Netzebenen 7 bis 5 und spätestens drei Jahre nach Abschluss des Netzzugangsvertrags für die Netzebenen 4 und 3 liegen. Sofern für die beabsichtigten Maßnahmen behördli­che Genehmigungen oder Verfahren benötigt werden, ist die Verfahrensdauer nicht in diese Frist einzurechnen.“

11. In Z 37 wird in § 54 Abs. 4 letzter Satz nach der Wortfolge „wird bis zum 31. Dezem­ber 2025“ die Wortfolge „und sodann alle fünf Jahre“ eingefügt; folgender Satz wird ange­fügt:

„Die Regulierungsbehörde hat das Ergebnis der Evaluierung dem Tätigkeitsbericht ge­mäß § 28 Abs. 1 E ControlG beizulegen.“

12. In Z 37 wird in § 54 Abs. 5 letzter Satz die Wortfolge „durchschnittlichen Jahres­erzeugung, gemessen an der Vorjahreserzeugung,“ durch die Wortfolge „Maximalkapa­zität am Netzanschlusspunkt“ ersetzt.


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13. In Z 37 entfällt in § 54 Abs. 6 die Wortfolge „und nur zu betrieblichen Zwecken ein­gesetzt werden,“.

14. In Z 38 lautet § 55 Abs. 10:

„(10) Betreiber von Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthe­tisches Gas haben für eine solche Anlage kein Netzbereitstellungsentgelt zu entrichten, sofern diese ausschließlich erneuerbare elektrische Energie bezieht, nicht in das Gas­netz einspeist und eine Mindestleistung von 1 MW aufweist.“

15. In Z 40 wird in § 58a Abs. 3, Abs. 4 Z 5 und Abs. 6 jeweils das Wort „Förderent­scheidung“ durch das Wort „Förderungsentscheidung“ ersetzt.

16. In Z 40 entfällt in § 58a Abs. 3 das Wort „europäischen“.

17. In Z 40 erhalten in § 58a die Abs. 4 bis 7 die Absatzbezeichnungen „(5)“ bis „(8)“; nach Abs. 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) Die Äquivalenz eines Förderprogramms liegt vor, wenn das betreffende Förderpro­gramm in seiner Zielsetzung zumindest zwei der unter Abs. 2 genannten Ziele adressiert und denselben Standards und Anforderungen unterliegt, wie dies im Rahmen des For­schungs- und Technologieförderungsgesetzes und der darauf basierenden Förderrichtli­nien für nationale Programme festgelegt ist. Dies gilt insbesondere für Anforderungen hinsichtlich

              1.          Innovationsgehalt, Eignung der Projektbeteiligten und Qualität des               Vorhabens,

              2.          Transparenz (inklusive Informationsübermittlung) und Monitoring sowie

              3.          Bewertungsverfahren.“

18. In Z 40 wird in § 58a Abs. 5 Z 5 (bisher Abs. 4 Z 5) nach der Wortfolge „gemäß § 16 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes“ die Wortfolge „oder über die er­folgte Förderungsentscheidung im Rahmen eines äquivalenten Förderprogramms“ ein­gefügt.

19. In Z 40 wird in § 58a Abs. 7 (bisher Abs. 6) der Ausdruck „Abs. 4“ durch den Ausdruck „Abs. 5“ ersetzt.

20. Nach Z 51 wird folgende Z 51a eingefügt:

„51a. Nach § 88 wird folgender 11a. Teil samt Überschrift und § 88a samt Überschrift eingefügt:

„11a. Teil

Versorgungssicherheitsstrategie

Versorgungssicherheitsstrategie

§ 88a. (1) Zur Sicherstellung der wirksamen Gestaltung der Stromversorgungssicherheit und der Prävention von Stromversorgungskrisen hat die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und dem Regelzonenführer eine Versorgungssicherheitsstrategie im Elektrizitätsbereich zu erstellen.

(2) Die Versorgungssicherheitsstrategie gemäß Abs. 1 berücksichtigt insbesondere

              1.          das Verhältnis zwischen voraussichtlichem Angebot und voraussichtlicher               Nachfrage im ENTSO-E Raum, einschließlich Österreich unter Anwendung               angemessener und üblicher Szenarien;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 99

              2.          die voraussichtliche Nachfrageentwicklung und das verfügbare Angebot;

              3.          die in der Planung und im Bau befindlichen zusätzlichen Erzeugungsan­              lagen, Energiespeicheranlagen und Netze unter Berücksichtigung des Zeitraums               der nächsten fünf Jahre;

              4.          die Qualität und den Umfang der Netzwartung sowie der geplanten bzw.               in Bau befindlichen Netzinfrastruktur;

              5.          Maßnahmen zur Bedienung von Nachfragespitzen und zur Bewältigung von               Ausfällen eines oder mehrerer Betriebsmittel sowie Erzeugungsanlagen bzw.               Versorger;

              6.          die Verfügbarkeit sowie Nichtverfügbarkeiten von Erzeugungsanlagen, Ener­              giespeicheranlagen und Netzinfrastruktur;

              7.          die Erkenntnisse aus dem durch die Regulierungsbehörde gemäß § 15               Abs. 2 Energielenkungsgesetz 2012 durchzuführenden Monitoring der Versor­              gungssicherheit im Elektrizitätsbereich;

              8.          den gemäß Art. 10 VO (EU) 2019/941 zu erstellenden Risikovorsorgeplan;

              9.          den integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan gemäß § 94 EAG;

              10.        den Netzentwicklungsplan gemäß § 37 sowie

              11.        die Erkenntnisse aus dem Bericht der Regulierungsbehörde über die               Situation am österreichischen Strommarkt in Bezug auf die Erbringung einer               Netzreserveleistung gemäß § 23b Abs. 10.

(3) Die Erstellung der Versorgungssicherheitsstrategie erfolgt unter Annahme von

              1.          Indikatoren, die zur Bewertung der Versorgungssicherheit an den               europäischen Elektrizitätsmärkten mit Auswirkungen auf das Gebiet der Republik               Österreich als Teil des Elektrizitätsbinnenmarktes geeignet sind;

              2.          Schwellenwerten, bei deren Überschreiten oder Unterschreiten eine Prü­              fung und bei Bedarf die Ausarbeitung angemessener Maßnahmen zur               Gewährleistung der Versorgungssicherheit erfolgt.

(4) Marktteilnehmer, insbesondere die Regelzonenführer, Verteilernetzbetreiber, Bilanz­gruppenkoordinatoren, Bilanzgruppenverantwortliche, Betreiber von Erzeugungsanla­gen, Energiespeicheranlagen, Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften sowie Strom­händler haben auf Verlangen der Regulierungsbehörde sowie der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die zur Beobach­tung und Bewertung der Versorgungssicherheit notwendigen Daten zu übermitteln. Die Regulierungsbehörde hat der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie auf Verlangen die zur Beobachtung und Bewertung der Versorgungssicherheit notwendigen Daten zu übermitteln.

(5) Die Versorgungssicherheitsstrategie ist bis zum 30. Juni 2023 zu erstellen und in geeigneter Weise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu veröffentlichen. Sie ist danach alle fünf Jahre zu aktualisieren.““

21. In Z 56 wird in § 111 Abs. 7 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Die Kennzeichnung gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z 3 hat erstmals ab dem 1. Juli 2024 zu erfolgen.“

22. In Z 55 lautet § 111 Abs. 3:

„(3) Pumpspeicherkraftwerke und Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas haben ab Inbetriebnahme für 15 Jahre keine der für den Bezug


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 100

von erneuerbarer elektrischer Energie verordneten Netznutzungsentgelte und Netzver­lustentgelte zu entrichten, sofern die jeweilige Anlage eine Mindestleistung von 1 MW aufweist.“

23. In Z 56 wird in § 111 Abs. 8 die Jahreszahl „2022“ durch die Jahreszahl „2024“ er­setzt.

IV. Art. 4 (Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2010) wird wie folgt geändert:

1. In Z 30 entfällt in § 18 Abs. 1 Z 12 das Wort „jährliche“.

2. In Z 46 wird in § 63 Abs. 2 vierter Satz nach der Wortfolge „Die Konsultation ist ge­meinsam“ das Wort „mit“ eingefügt.

3. In Z 57 lautet § 75 Abs. 3 und 4:

„(3) Beim Netzanschluss von bestehenden Biogasanlagen zur Erzeugung und Aufberei­tung von erneuerbarem Gas entsprechend den Anforderungen der anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 sind bis zu einem Netzanschlussquo­tienten von 60 lfm/m³CH4-eq/h vereinbarter jährlich ins Gasnetz einzuspeisender Ener­giemenge die Kosten für folgende Komponenten vom Netzbetreiber zu tragen:

              1.          der Netzzutritt für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen,

              2.          die Mengenmessung,

              3.          die Qualitätsprüfung,

              4.          eine allfällige Odorierung,

              5.          für die kontinuierliche Einspeisung notwendige Verdichterstationen oder               Leitungen.

Diese Kosten sind bei der Festsetzung der Systemnutzungsentgelte gemäß den Bestim­mungen des 5. Teils dieses Bundesgesetzes anzuerkennen. Für eine Gruppe mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen Anschlussverbund ansuchen, kann ein gemeinsa­mer Anschlussquotient gelten. Die ab einer Netzanschlusslänge von über 10 km anfal­lenden Kosten für den zusätzlichen Leitungsbau sind vom Einspeiser zu entrichten. Die­se Grenze gilt nicht für Gruppen mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen An­schlussverbund ansuchen.

(4) Beim Netzanschluss von neu zu errichtenden Anlagen zur Erzeugung und Aufbe­reitung von erneuerbarem Gas entsprechend den Anforderungen der anwendbaren Re­geln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 sind bis zu einem Netzanschluss­quotienten von 60 lfm/m³CH4-eq/h vereinbarter jährlich ins Gasnetz einzuspeisender Energiemenge die Kosten für folgende Komponenten vom Netzbetreiber zu tragen:

              1.          der Netzzutritt für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen,

              2.          die Mengenmessung,

              3.          die Qualitätsprüfung,

              4.          eine allfällige Odorierung,

              5.          für die kontinuierliche Einspeisung notwendige Verdichterstationen oder Lei­              tungen.

Diese Kosten sind bei der Festsetzung der Systemnutzungsentgelte gemäß den Bestim­mungen des 5. Teils dieses Bundesgesetzes anzuerkennen. Für eine Gruppe mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen Anschlussverbund ansuchen, kann ein gemeinsa­mer Anschlussquotient gelten. Die ab einer Netzanschlusslänge von über 3 km anfal­lenden Kosten für den zusätzlichen Leitungsbau sind vom Einspeiser zu entrichten. Die­se Grenze gilt nicht für Gruppen mehrerer Anlagen, die um einen gemeinsamen An­schlussverbund ansuchen.“.


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4. In Z 58 wird in § 78a Abs. 3, Abs. 4 Z 5 und Abs. 6 jeweils das Wort „Förderent­scheidung“ durch das Wort „Förderungsentscheidung“ ersetzt.

5. In Z 58 entfällt in § 78a Abs. 3 das Wort „europäischen“.

6. In Z 58 erhalten in § 78a die bisherigen Abs. 4 bis 7 die Absatzbezeichnungen „(5)“ bis „(8)“; nach Abs. 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) Die Äquivalenz eines Förderprogramms liegt vor, wenn das betreffende Förderpro­gramm in seiner Zielsetzung zumindest zwei der unter Abs. 2 genannten Ziele adressiert und denselben Standards und Anforderungen unterliegt, wie dies im Rahmen des For­schungs- und Technologieförderungsgesetzes und der darauf basierenden Förderrichtli­nien für nationale Programme festgelegt ist. Dies gilt insbesondere für Anforderungen hinsichtlich

              1.          Innovationsgehalt, Eignung der Projektbeteiligten und Qualität des Vorha­              bens,

              2.          Transparenz (inklusive Informationsübermittlung) und Monitoring sowie

              3.          Bewertungsverfahren.“

7. In Z 58 wird in § 78a Abs. 5 Z 5 (bisher Abs. 4 Z 5) nach der Wortfolge „gemäß § 16 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes“ die Wortfolge „oder über die er­folgte Förderungsentscheidung im Rahmen eines äquivalenten Förderprogramms“ ein­gefügt.

8. In Z 58 wird in § 78a Abs. 7 (bisher Abs. 6) der Ausdruck „Abs. 4“ durch den Ausdruck „Abs. 5“ ersetzt.

9. In Z 70 wird in § 129b Abs. 2 erster Satz die Wortfolge „Gasanlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Gase“ durch die Wortfolge „Anlagen zur Produktion und Erzeu­gung von Gasen“ ersetzt.

10. In Z 70 wird in § 129b Abs. 3 erster Satz das Wort „Bilanzgruppenkoordinator“ durch das Wort „Netzbetreiber“ ersetzt.

11. In Z 70 wird in § 129b Abs. 8 Z 9 vor dem Wort „Grüngassiegel“ das Wort „etwaiges“ eingefügt.

V. Art. 5 (Änderung des Energielenkungsgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:

1. In Z 37 entfällt in § 35a Abs. 1 nach der Wortfolge „Sofern die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ das Wort „ist“.

VI. Art. 6 (Änderung des Energie-Control-Gesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Z 22 lautet wie folgt:

„22. § 16 Abs. 2 lautet:

„(2) Verletzt ein Mitglied des Vorstands Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, eines gemäß § 21 der E-Control zur Vollziehung übertragenen Bundesgesetzes oder der Ge­schäftsordnung, ohne dass bereits eine grobe Pflichtverletzung gemäß § 8 Abs. 3 Z 4 vorliegt, so fordert der Aufsichtsrat das Mitglied des Vorstands schriftlich auf, unverzüg­lich den rechtmäßigen Zustand herzustellen und künftig Pflichtverletzungen zu unterlas­sen. Im Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall hat der Aufsichtsrat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Hinblick auf § 8 Abs. 3 zu verständigen, es sei denn, dass dies nach Art und Schwere des Vergehens unangemessen wäre.““

VII. Art. 7 (Änderung des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 102

1. In Z 8 wird in § 4a Abs. 2 das Wort „hat“ durch das Wort „kann“ ersetzt; das Wort „zu“ entfällt; das Wort „aufzunehmen“ wird durch das Wort „aufnehmen“ ersetzt.

VIII. Art. 8 (Änderung des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

1. Z 1 lautet:

„1. § 3 Abs. 1 Z 1 lautet:

              „1.         „Abwärme“ Abwärme im Sinne von § 5 Abs. 1 Z 1 des Erneuerbaren-Aus­              bau-Gesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2021.““

2. Die Z 2 bis Z 4, Z 6 und Z 7, Z 9 bis Z 26, Z 28, Z 34 und Z 35, Z 37 und Z 39 entfallen.

3. Z 5 lautet:

„5. Nach § 4 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Für die Gewährung einer Förderung nach diesem Bundesgesetz muss dem För­deransuchen ein Umstellungsplan (Dekarbonisierungspfad) beigelegt werden, aus wel­chem hervorgeht, wie bei bestehenden Verteilernetzen eine durchschnittliche jährliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie und Abwärme um 1,5% sowie bis 2030 ein Anteil von 60% und bis 2035 ein Anteil von 80% erneuerbarer Energie und Abwärme in der Fernwärme- oder Fernkältebereitstellung erreicht werden soll. Der Umstellungsplan hat jedenfalls Angaben zum Zielzustand des Netzes und zur Mindestreduktion der ein­gespeisten Wärme aus fossilen Energieträgern und des Primärenergieeinsatzes zu ent­halten. Weitere Inhalte sowie Vorgaben zur Überwachung der Einhaltung des Umstel­lungsplans sind in den Förderrichtlinien gemäß § 10 Abs. 4 festzulegen.““

4. In Z 40 lautet § 15 Abs. 3 bis 5:

„(3) Förderansuchen, für die innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xy/2021 kein Umstellungsplan gemäß § 4 Abs. 1a vorgelegt wird, gelten als zurückgezogen.

(4) § 13 Abs. 1 ist ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2021 mit der Maß­gabe anzuwenden, dass Förderverträge nur über Förderansuchen abgeschlossen wer­den, die bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht wurden. Für Förderansuchen, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht wurden, werden keine Fördermittel nach diesem Bundes­gesetz zur Verfügung gestellt.

(5) Für Förderansuchen, die bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht wurden, ist eine ausreichende Dotierung sicherzustellen. Die benötigten Mittel sind der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bis zum 31. De­zember 2021 bereitzustellen.“

Dieser Antrag wird begründet wie folgt:

Begründung

Artikel 1 – Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes

Zu § 6 (Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe):

Bedingt durch Art. 30 der Richtlinie (EU) 2018/2001 ist die Verordnungsermächtigung des § 6 Abs. 3 um die Möglichkeit der Überprüfung und der Kontrolle der Einhaltung der Treibhausgaseinsparungen zu ergänzen.

Zu § 6a (Ökosoziale Kriterien):


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Diese Bestimmung soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort dazu ermächtigen, durch Verordnung die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energie an ökosoziale Kriterien zu knüpfen. Dazu können folgen­de Kriterien zählen:

-             Anwendung branchenüblicher Kollektivverträge bzw. Einhaltung der entsprechen­              den Arbeits- und sozialrechtlichen Standards sowie Entlohnung;

-             Verantwortungsvolle Personalstrategie (Fortbildungs- und Umschulungsmöglich­              keiten, Dienstkontinuität, rationaler Personalschlüssel etc.);

-             Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung (Förderung               der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gewährleistung der Gleichbehand­              lung am Arbeitsplatz etc.).

Zu § 10 Abs. 5 (Weiterverwendung eines bestehenden Zählpunktes)

Hiermit wird klargestellt, dass die Weiterverwendung eines bestehenden Zählpunktes die Einordnung einer Anlage als Neuanlage nicht hindert. Die Weiterverwendung eines bestehenden Zählpunktes bei Neuerrichtung einer Anlage ist von der Erweiterung einer Anlage zu differenzieren. Für Erweiterungen gilt Abs. 3.

Zu § 33 Abs. 3 Z 5 (Abschlag für Freiflächenanlagen):

Unter Infrastrukturstandort sind insbesondere bestehende oder frühere Kraftwerksstand­orte sowie geeignete Verkehrsflächen, beispielsweise Autobahnen oder Schieneninfra­struktur, zu verstehen. Zu einem Infrastruktur- und Kraftwerksstandort zählen alle Flä­chen, die eine funktionelle Einheit mit dem (ehemaligen) Kraftwerk bilden, beispielsweise umzäunt sind. Bergbaustandorte beziehen sich insbesondere auf Flächen eines Berg­baubetriebes gemäß § 1 Z 24 des Mineralrohstoffgesetzes, BGBl. I Nr. 38/1999 idF BGBl. I Nr. 80/2015. Siehe auch § 56 Abs. 10 Z 5.

Zu § 60 (Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen):

Durch den Verweis auf die anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die einschlägigen ÖVWG-Richtlinien nicht in jedem Fall eine Aufbereitung auf „Erdgasqualität“ vorsehen. Die Er­gänzung um die Möglichkeit der Förderung einer allfälligen Leistungserweiterung im Zu­ge der Umrüstung ermöglicht eine Steigerung der Produktion an einem bestehenden Standort, ohne dass hierfür eine Neuanlage errichtet werden muss. Hierdurch soll die nachhaltige Anhebung des Rohstoffpotentials vor Ort durch effiziente Nutzung bestehen­der Anlageninfrastruktur kombiniert werden. Bei Anträgen, die die maximalen Fördermit­tel eines Fördercalls überschreiten, hat die EAG-Förderabwicklungsstelle abweichend von § 59 Abs. 5 letzter Satz eine Warteliste zu erstellen. Die Fördermittel der nachfolgen­den Fördercalls sind bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen zur Bedeckung der An­träge auf der Warteliste unter sinngemäßer Anwendung des § 59 Abs. 4 zu verwenden.

Zu § 61 (Investitionszuschüsse für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuer­barem Gas):

Die Änderung des Abs. 3 dient der Anpassung an den § 59 Abs. 5. Klarstellend wird außerdem festgehalten, dass auch Anlagen, welche erneuerbare Gase aus Gasifikation von Biomasse, wie beispielsweise Holzvergasung, produzieren, vom Fördertatbestand umfasst sind. Im Rahmen der Evaluierung gemäß § 91 ist insbesondere die Holznutzung im Sinne eines Kriterienkatalogs für die stoffliche bzw. thermische Verwertung zu prüfen; dabei sind auch die Kriterien gemäß § 6 zu berücksichtigen.

Zu § 62 (Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas):


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Die Förderung von Anlagen mit einer Mindestleistung von 0,5 MW und einer Höchstleis­tung von unter 1 MW gemäß Abs. 5 ist nur dann möglich, wenn auch diese Anlage aus­schließlich erneuerbare Elektrizität bezieht und somit ausschließlich zur Produktion von erneuerbaren Gasen genutzt wird. Es handelt sich um eine den Abs. 1 ergänzende Be­stimmung für kleinere Anlagen. Die Kosten für die Förderung nach dieser Bestimmung werden je zur Hälfte aus dem Grüngas-Förderbeitrag einerseits und aus der Erneuer­baren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag andererseits bedeckt (siehe § 71 Abs. 2 sowie § 69 Abs. 2).

Zu § 72 (Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte):

Die Änderungen dienen dem Anliegen, eine vereinfachte und konsumentenfreundlichere Abwicklung der Befreiung von der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerba­ren-Förderbeitrags zu ermöglichen und dadurch einen größeren Personenkreis zu er­fassen.

Zum einen soll nunmehr auf das Rundfunkgebührengesetz (statt wie bisher auf das Fernsprechentgeltzuschussgesetz) abgestellt werden, weil es nach dem Rundfunkge­bührengesetz mehr von der Rundfunkgebühr befreite Personen gibt als Personen, die einen Zuschuss nach dem Fernsprechentgeltzuschussgesetz erhalten.

Zum anderen soll die Befreiung künftig an den Hauptwohnsitz anknüpfen und alle ge­meinsam mit der von der Rundfunkgebühr befreiten Person in einem Haushalt lebende Personen umfassen. Es ist daher unerheblich, ob die Befreiung nach dem Rundfunkge­bührengesetz jener Person gewährt wurde, die für den betroffenen Wohnsitz den Netz­zugangsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat oder einer anderen mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Person.

Die sonstigen Änderungen betreffen unter anderem Maßnahmen hinsichtlich der Daten­erhebung und Datenweitergabe: Wie bereits bisher der Fall soll in den Formularen für die Rundfunkgebührenbefreiung die Zählpunktnummer abgefragt werden. Die Verord­nung gemäß Abs. 3 kann darüber hinaus vorsehen, dass bei der Antragstellung eine Stromrechnung vorzulegen sowie die Daten jener Person anzugeben sind, die für den betroffenen Wohnsitz den Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat (sollte dies nicht die antragstellende Person sein). In diesem Fall wäre nicht nur die Unterschrift der antragstellenden Person, sondern auch jener Person notwendig, die den Netzzugangsvertrag abgeschlossen hat. Damit wäre die GIS bevollmächtigt, die notwen­digen Daten an die betroffenen Netzbetreiber weiterzuleiten und etwaige notwendige Abfragen beim Netzbetreiber zu tätigen (bspw. wenn keine Rechnung übermittelt wurde oder die Zählpunktnummer nicht stimmt).

Die im Gesetz vorgenommenen Änderungen sollen durch Begleitmaßnahmen ergänzt werden. So soll die GIS Gebühren Info Service GmbH dazu verpflichtet werden, alle von der Rundfunkgebühr befreiten Personen nach den Vorgaben des Abs. 6 anzuschreiben, um diese über die Möglichkeit der Befreiung nach dieser Bestimmung zu informieren. Dem Schreiben ist ein Formular für die Befreiung beizulegen.

Die Informationen sind außerdem auf der Internetseite der GIS Gebühren Info Service GmbH zu veröffentlichen. Die Regulierungsbehörde kann hierzu nähere Vorgaben ma­chen.

Die Netzbetreiber wiederum sind verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis auf die Netzrechnung aufzunehmen.

Zu § 72a (Kostendeckelung für Haushalte):

Für Haushalte, die über ein geringes Einkommen verfügen, dürfen die Gesamtkosten von Erneuerbaren-Pauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag 75 Euro nicht überstei­gen. Die Einkommensgrenze richtet sich nach § 48 Abs. 1 Fernmeldegebührenordnung.


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Die Abwicklung der Kostendeckelung obliegt analog zu § 72 der GIS Gebühren Info Service GmbH. Die Regulierungsbehörde kann in der Verordnung gemäß § 72 Abs. 3 nähere Regelungen dazu vorsehen.

Es gelten die Begleitmaßnahmen (Information der adressierten Personengruppe) des § 72.

Zu § 76 Abs. 1 (Grüngas-Förderbeiträge):

Für Förderungen von Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder syntheti­sches Gas gemäß diesem Bundesgesetz können auch Mittel der Aufbau- und Resilienz­fazilität auf Basis des genehmigten des nationalen Aufbau- und Resilienzplans sowie weitere europäische Finanzierungsinstrumente herangezogen werden.

Zu § 79 Abs. 2 (Energiegemeinschaften Allgemeine Bestimmungen):

Bei Genossenschaften kann die Gemeinnützigkeit durch den zuständigen Revisionsver­band bestätigt werden.

Zu § 80 Abs. 2 (Förderungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften):

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 sollen Energiegemeinschaften auch durch Marktprämie gefördert werden können. Da aber die gemeinsame Nutzung des in der Gemeinschaft erzeugten Stroms durch die Mitglieder im Vordergrund steht, wird die für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften förderfähige Strommenge begrenzt.

Zu § 89 (Preistransparenz):

Meldungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Fernwärme- bzw. Fernkältepreises sollen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgen, die die entsprechenden Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen hat.

Zu § 90 (EAG-Monitoringbericht):

Die in Abs. 4 normierte Kosten-Nutzen-Analyse soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die in den genannten Gesetzesstellen vorgesehenen Ausnahmebestimmungen der Er­reichung der Ziele gemäß § 4 dienlich sind.

Zu § 94 (Integrierter Netzinfrastrukturplan):

Es wird klargestellt, welche Netzebenen von den im integrierten Netzinfrastrukturplan umfassten Maßnahmen betroffen sind. Darüber hinaus wird das Datum der Erstveröf­fentlichung in Abs. 8 angepasst und die Formulierung der Übergangsbestimmung in Abs. 9 für anhängige Genehmigungsverfahren im Sinne der Rechtssicherheit angepasst.

Zu § 95 (Strategische Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung):

In Abs. 1 wird ergänzt, dass sich die Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen auf die Maßnahmen des integrierten Netzinfrastrukturplans bezieht. In den Abs. 3 und 6 er­folgen redaktionelle Anpassungen.

Artikel 3 – Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010

Zu § 16b Abs. 2, 4 und 5 (Bürgerenergiegemeinschaften):

Bei Genossenschaften kann die Gemeinnützigkeit durch den zuständigen Revisionsver­band bestätigt werden.

Bürgerenergiegemeinschaften können für ihre Anlagen Investitionsförderungen nach dem EAG erhalten, sofern die im EAG normierten Voraussetzungen erfüllt werden.

Ebenso soll die Förderung durch Marktprämie ermöglicht werden, sofern die vermarkte­ten Strommengen aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Wie bei den Erneuerbaren-


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Energie-Gemeinschaften steht auch bei den Bürgerenergiegemeinschaften die gemein­same Stromnutzung unter den Mitgliedern im Vordergrund. Die durch Marktprämie förderfähigen Strommengen sind daher begrenzt.

Zu § 16d (Gemeinsame Bestimmungen für Energiegemeinschaften):

Mit explizitem Verweis auf § 24 E ControlG wird sichergestellt, dass bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Grundlagen, die Regulierungsbehörde die Herstellung des rechtmäßi­gen Zustandes aufgetragen kann. Von den Energiegemeinschaften sind die gesell­schaftsrechtlichen Buchführungspflichten einzuhalten. Zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen nach dem EAG und ElWOG 2010 ist der Regulierungsbehörde in alle für die Rechnungslegung relevanten Unterlagen Einsicht zu gewähren. Dazu zählen bei­spielsweise Jahresabschlüsse, wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Ein­nahmen-Ausgaben-Rechnungen.

Zu § 58a (Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs-und Demonstra­tionsprojekte):

Mit den Änderungen sollen weitere, neben europäischen auch österreichische For­schungs- und Demonstrationsprojekte in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, sofern sie über eine Förderentscheidung gemäß § 16 Forschungs- und Technologieför­derungsgesetz oder über eine Förderentscheidung im Rahmen eines äquivalenten För­derprogramms verfügen. Dazu zählen beispielsweise auch innovative, grünstrombasier­te Projekte, die als Ersatz für fossil betriebene Anlagen zur Dekarbonisierung im groß­industriellen Maßstab beitragen.

Zu § 88a (Versorgungssicherheitsstrategie):

Um auch zukünftig die Sicherheit der Versorgung mit elektrischer Energie zu gewähr­leisten und Unterbrechungen der Stromversorgung zu vermeiden, hat die Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Ver­sorgungssicherheitsstrategie nach Maßgabe der in Abs. 2 genannten Kriterien zu er­stellen und diesen alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Erstellung erfolgt in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde. Dabei sind angemessene und übliche Szenarien zu be­rücksichtigen, zu denen jedenfalls auch ein Szenario mit minimalem Importanteil zählt. Im Sinne der Transparenz ist die Versorgungssicherheitsstrategie zu veröffentlichen.

Artikel 4 – Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011

Zu § 18 (Pflichten der Verteilergebietsmanager):

In Anpassung an die Neufassung des § 22 Abs. 2 GWG 2011 hat auch die Bericht­erstattung nach § 18 Abs. 1 Z 12 nicht mehr jährlich zu erfolgen.

Zu § 75 (Netzzutrittsentgelt):

Durch den Verweis auf die anwendbaren Regeln der Technik gemäß § 7 Abs. 1 Z 53 GWG 2011 wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die einschlägigen ÖVWG-Richtlinien nicht in jedem Fall eine Aufbereitung auf „Erdgasqualität“ vorsehen. Außer­dem werden die Werte der Netzanschlussquotienten von bestehenden und neu zu er­richtenden Anlagen angepasst und die Netzanschlusslänge, ab welcher ein Einspeiser die anfallenden Kosten für den zusätzlichen Leitungsausbau zu entrichten hat, von 1 km auf 3 km erhöht.

Zu § 78a (Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstra­tionsprojekte):

Es wird klargestellt, nach welchem Maßstab die Äquivalenz eines Förderprogramms im Sinne des Abs. 3 beurteilt wird.


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Zu § 129b (Herkunftsnachweise für Gas):

Durch die Änderung des Abs. 3 hat nun der Netzbetreiber den Anlagenbetreiber bei Netzzutritt über die Registrierungspflicht in der Herkunftsnachweisdatenbank zu infor­mieren.

Artikel 8 – Änderung des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes

Zu § 3 (Begriffsbestimmungen):

Der Begriff der „Abwärme“ wird durch die Definition gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ersetzt. Darunter fallen beispielsweise auch Abwärme aus Abfallverwer­tungsanlagen sowie Abwärme, die im Rahmen einer Kraft-Wärme-Kopplung genutzt wird.

Zu § 15 (Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen):

Durch die Änderungen der Abs. 4 und 5 wird klargestellt, dass Förderverträge nur noch für jene Förderansuchen abzuschließen sind, die bis zum 31. Dezember 2020 einge­reicht wurden. Voraussetzung für den Abschluss eines Fördervertrags ist neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen, dass binnen zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes ein Dekarbonisierungsplan vorgelegt wird. Andernfalls gilt der Förderantrag als zurückgezogen. Bei der Sicherstellung der ausreichenden Dotierung soll unter ande­rem auf vorhandene Mittel aus dem KWK-Gesetz oder aber bereits vorhandene Förder­mittelbestände bei der Abwicklungsstelle zurückgegriffen werden.

*****

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (983 d.B.) (TOP 2)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 114/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2f wird der Punkt nach Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt; nach Z 2 wird folgende Z 3 eingefügt:

              „3.         für Zwecke der Ausweitung und Dekarbonisierung von Fernwärme- und               Fernkältesystemen gemäß § 24 Abs. 1 Z 1a Förderungen zusagen und Aufträge               erteilen, die in den Jahren 2021 bis 2030 jährlich einem Barwert von jeweils               maximal 30 Millionen Euro entsprechen, wobei in den Jahren 2022 bis 2024 der               jährliche Barwert jedenfalls 15 Millionen Euro beträgt; nicht ausgeschöpfte               Zusagerahmen eines Jahres können auch in die Folgejahre übertragen werden.“


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2. In § 23 Abs. 1 wird der Punkt nach Z 3 durch einen Strichpunkt ersetzt; nach Z 3 wird folgende Z 4 eingefügt:

              „4.         den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fern­              kältesystemen voranzutreiben und damit – unter Einrechnung von Abwärme im               Sinne von § 5 Abs. 1 Z 1 EAG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I               Nr. xxx/2021 – einen Beitrag zur Steigerung des jährlichen Anteils des Einsatzes               der erneuerbaren Energieträger in der Fernwärme und –kälte im Ausmaß von min­                  destens 1,5 vH zu leisten sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 bei-              zutragen.“

3. In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Im Hinblick auf die Zielsetzungen gemäß Abs. 1 Z 4 sind die Förderbedingungen in geeigneter Weise festzulegen, dass

              1.          die Förderung in Abstimmung mit der Förderung von Fernwärme- oder               Fernkältesystemen auf Basis erneuerbarer Energieträger ausgerichtet sowie die               Erreichung der langfristigen Zielsetzungen angestrebt wird;

              2.          unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit bestehende Energie­              einsparpotentiale sowie der Potenziale zur Reduktion des Primärenergieträger­              einsatzes zur Fernwärme- oder Fernkälteversorgung genutzt werden;

              3.          durch die Errichtung von Kältenetzen der Stromverbrauchszuwachs für               Klimatisierung gedämpft wird;

              4.          die Emission von Luftschadstoffen, insbesondere in Sanierungsgebieten               gemäß § 2 Abs. 8 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, in der               jeweils geltenden Fassung, verringert werden;

              5.          der Ausbau von Fernwärme- und Fernkältesystemen in den Ballungs­              zentren beschleunigt wird.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie hat im Rahmen der Evaluierung gemäß § 14 darzulegen, in welchem Umfang zur Zielerreichung durch diese Förderungen beigetragen wird. Soweit keine für die Ziel­setzungen dieser Förderungen angemessenen Beiträge erzielt werden, sind die inhaltli­chen Förderbedingungen in geeigneter Weise anzupassen.“

4. In § 24 Abs. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

              „1a.       Investitionen zum Ausbau von Fernwärmeleitungs- und Fernkältelei­              tungssystemen einschließlich der damit verbundenen Infrastrukturanlagen             und –leitungen, die – unter Einrechnung von industrieller Abwärme – einen Anteil               von weniger als 80 vH an Fernwärme oder Fernkälte aus erneuerbaren Energien               aufweisen, Kältemaschinen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von               Abwärme im Sinne des § 23 Abs. 1 Z 4, wobei bei Kompressionskälteanlagen               mindestens 50 vH der bei diesen Anlagen anfallenden Abwärme genutzt und in               das Fernwärmenetz eingespeist werden, sowie Gebäudeanschlüsse;“

5. In § 25 Abs. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

              „1a.       - soweit eine Investition gemäß § 24 Abs. 1 Z 1a gefördert werden soll –

              a)          das Förderungsansuchen ab dem Inkrafttreten des BGBl. I Nr. xxx/2021 bei               der Abwicklungsstelle eingereicht wird,

              b)          dem Förderungsansuchen ein Umstellungsplan (Dekarbonisierungspfad)                   beigelegt ist, aus dem hervorgeht, wie bei bestehenden Verteilnetzen bis 2030 – unter               Einrechnung von Abwärme im Sinne des § 23 Abs. 1 Z 4 – ein Anteil von 60 vH


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              und bis 2035 ein Anteil von 80 vH erneuerbarer Energie in der Fernwärme- oder               Fernkältebereitstellung erreicht werden soll. Der Umstellungsplan hat jedenfalls               Angaben zum Zielzustand des Netzes und zur Mindestreduktion der einge­              speisten Wärme aus fossilen Energieträgern und des Primärenergieeinsatzes zu               enthalten und

              c)          ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahmen des Investitionsvorhabens im               Fernwärme- oder Fernkälteleitungssystem mindestens 50 vH erneuerbare Ener­              gien, 50 vH Abwärme, 75 vH Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder               50 vH einer Kombination dieser Energien zur Versorgung mit Wärme oder Kälte               genutzt werden oder durch das Investitionsvorhaben ein Anschluss an ein               Fernwärme- oder Fernkälteleitungssystem erfolgt, das diese Kriterien erfüllt;

              d)          durch das Projekt zumindest ein Endverbraucher mit Fernwärme oder               Fernkälte versorgt wird, der nicht mit dem Fernwärmeunternehmen konzernmäßig               im Sinne des § 189a Z 8 UGB, dRGBl. S 219/1897, in der jeweils geltenden               Fassung, verbunden ist;“

6. Dem Text des § 27 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und das Zitat „§ 24 Z 1 bis Z 5“ durch das Zitat „§ 24 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5“ ersetzt.

7. In § 27 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Das Förderungsausmaß für Förderungen gemäß § 24 Abs. 1 Z 1a beträgt 20 vH der umweltrelevanten Kosten der Investition. Bei Anlagen mit einer hohen Steigerung des Anteils an eingesetzten erneuerbarer Energieträgern kann das Förderungsausmaß bis zu 25 vH der umweltrelevanten Investitionskosten betragen. Wird dadurch die beihilfen­rechtliche Höchstgrenze überschritten, ist das Förderungsausmaß entsprechend zu kür­zen.“

8. Dem § 53 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) § 6 Abs. 2f Z 3, § 23 Abs. 1 Z 4, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 1 Z 1a, § 25 Abs, 1 Z 1a und § 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Zu Z 1 (§ 6 Abs. 2f Z 3):

Mit dem Auslaufen der Förderungen nach dem Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG) wird die Förderung von Fernwärme- und Fernkältesysteme in die Umweltförde­rung im Inland überführt, die bereits jetzt das zentrale Instrument zur Förderung von Fernwärmesystemen auf Basis erneuerbarer Energieträger darstellt. Für die Budgetie­rung wird – in analoger Weise zu den Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensive – ein von den anderen Förderbereichen der Umweltförderung im Inland budgetär abge­grenzter, eigenständiger Zusagerahmen eingerichtet. Der jährliche Zusagerahmen ist für die Jahre 2021 bis 2030 mit jeweils maximal 30 Millionen Euro festgelegt, wobei in den Jahren 2022 bis 2024 zumindest ein jährlicher Zusagerahmen von 15 Millionen Euro zur Verfügung steht. Aufgrund der projekttypischen Umsetzungszeiträume ist eine gewisse Flexibilität in der Zusagerahmenvollziehung notwendig, weshalb in einem Jahr nicht ge­tätigte Zusagen in die Folgejahre mitgenommen werden können.

Zu Z 2 und Z 3 (§ 23 Abs. 1 Z 4 und § 23 Abs. 3):

Der Ausbau der Fernwärme und Fernkälte ist ein zentraler Bestandteil für die Dekarboni­sierung des Gebäudesektors. Dementsprechend ist diesem Bereich im Rahmen der Erstellung und Ausarbeitung der Wärmestrategie, zu der sich der Bund (vertreten durch


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die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie und dem Bundesminister für Finanzen) sowie die Länder (im Wege der Lan­deshauptleute, der Landesenergie- und der Landesklimareferent*innen) verpflichtet ha­ben, ein eigenes Handlungsfeld zugewiesen worden.

Die Überführung stellt eine systematische Zusammenführung der bestehenden Fernwär­meförderungen auf Basis erneuerbarer Energieträger im Rahmen der regulären Umwelt­förderung im Inland mit den bisher im WKLG abgewickelten Förderungsprojekten jener Fernwärme- und Fernkältesystemen, die unter Einrechnung von industriellen Abwärme einen geringeren als 80 vH Anteil an erneuerbarer Wärme aufweisen. Inhaltlich erweist sich die notwendige Forcierung des Fernwärme- und Fernkälteausbau insbesondere bei dem laut Regierungsprogramm auf Bundesebene geplanten ordnungsrechtlichen Rah­men als Schlüsseltechnologie für den Ausstieg aus fossilen Anlagen zur Gebäudekondi­tionierung und zur Warmwasserbereitung. Zudem soll dieses Förderinstrument auch zur Erreichung der laut Regierungsprogramm angestrebten jährlichen Steigerung des An­teils an erneuerbaren Energien in der Fernwärme um 1,5 vH dienen.

Die Förderbedingungen werden in der Systematik und Struktur der Umweltförderung im Inland festgelegt und knüpfen an die bisherigen Kriterien der Förderung im Rahmen des WKLG an, modifiziert um die adaptierten Zielsetzungen zum Ausbau und zur Dekarbo­nisierung der Fernwärme. Die Kriterien der Förderungen sind in einer Weise auszuge­stalten, dass die mit den Förderungen angestrebten Zielsetzungen einer angemessenen Beitragsleistung effektiv und effizient erreicht werden können. Daher ist bei der regelmä­ßigen Evaluierung gemäß § 14 UFG die Wirkung der Förderungen im Hinblick auf diese Zielsetzungen zu analysieren. Bei einer geringeren als angestrebten Beitragsleistung sind die Bedingungen der Förderungen entsprechend anzupassen.

Zu Z 4 und Z 5 (§ 24 Abs. 1 Z 1a und § 25 Abs. 1 Z 1a):

Die Förderungsgegenstände des bisher für den Ausbau der Fernwärme und –kälte ein­gerichteten Förderungsprogramms werden vollständig unter dem Sammelbegriff „Fern­wärme- und Fernkälte-leitungssyteme“ in dem, im Rahmen der Umweltförderung im In­land etablierten neuen Fördersystem übernommen. Darunter sind alle leitungsbezoge­nen Systemkomponenten zu verstehen. Abwärme wird eingerechnet, wenn diese in in­dustriellen Prozessen (einschließlich im Tertiärsektor) anfällt. Insofern ermöglicht diese Zusammenführung eine optimierte und gesamthafte Ausrichtung der Fernwärme- und Fernkältestrategie im Hinblick auf die Zielsetzung der Dekarbonisierung bis 2040.

Während für den Wärmebereich keine Erzeugungsanlagen gefördert werden, sind Kälte­maschinen, als zentrales Element der Kälteerzeugung im Rahmen dieses Fördergegen­standes förderbar, sofern bei diesen erneuerbare Energieträger, wie Elektrizität aus er­neuerbaren Quellen, oder Abwärme zum Einsatz kommen. Bei Kompressionskälteanla­gen ist als Förderungsvoraussetzung die Nutzung der in diesen Anlagen anfallenden Abwärme gefordert. Daher zielt die Förderung darauf ab, diese, nicht als biogen geltende Netze an dieses Niveau heranzuführen. Dementsprechend wird an die mit diesem Bun­desgesetz für die Behandlung der noch im Rahmen des WKLG vorgesehenen Regelung, wonach dem Förderungsansuchen ein Plan zur Steigerung des Anteils an erneuerbaren Quellen einschließlich Abwärme im Sinne des § 23 Abs: 1 Z 4 (industrielle Abwärme einschließlich Tertiärsektor und Abwärme aus KWK) bis 2030 auf 60 vH bzw. 2035 auf 80 vH erreicht wird, angeknüpft. Die näheren Inhalte der Förderungen, insbesondere auch die geleichartigen Regelungen für die Förderung dieser Projekte werden im be­währten System der Umweltförderung im Inland auf der Ebene der Förderungsrichtlinien bzw. der noch weiter konkretisierenden Förderangebote („Informationsblätter“) geregelt. Dadurch ist gesichert, dass ein auf die Förderbedürfnisse dieses Sektors flexibel abstel­lendes, hocheffizientes und –effektives Förderprogramm ausgerichtet werden kann.


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Zu Z 7 (§ 27 Abs. 2):

Die Förderungen sollen einen ausreichenden Anreiz bieten, die für den Ausbau und die Dekarbonisierung notwendigen Investitionen auszulösen. Daher ist für diese Projekte ein Mindestfördersatz vorgesehen, mit dem jedoch keinesfalls die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen überschritten werden dürfen. Der Mindestfördersatz liegt etwas unter jenem Fördersatz, der aktuell bei der Förderung von Ausbauten biogener Netze zur An­wendung kommt.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag, Beilage 1, und der gesamtändernde Abänderungsantrag, Beilage 2, wurden in den Grundzügen erläutert, sind ausreichend unterstützt und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Alois Schroll, Sie sind am Wort. – Bitte.


11.10.18

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhö­rer! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Mit dem heutigen Be­schluss zum EAG läuten wir – ich glaube, das können wir alle sagen – die größte Klima- und Energiewende Österreichs ein.

Ja, die SPÖ steht ganz klar zur Energiewende Österreichs und somit zum Ausbau hin zu 100 Prozent bilanzierter Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Deshalb ha­ben wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen und Monaten mit viel Nachdruck mit der Regierungskoalition verhandelt. Diese Zeit war sehr, sehr wichtig, um die soziale Ausgewogenheit im EAG für uns wiederzufinden. Die SPÖ steht auch da für eine faire und sehr gerechte Ausgestaltung der Energiewende, denn die Klimawende war und ist auch eine soziale Frage. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mein Hauptaugenmerk bei den Verhandlungen war immer, dass der Ausbau von Öko­strom zu keinem Zeitpunkt zulasten von einkommensschwachen Haushalten gehen darf und kann. Ich sage es ganz gezielt heute noch einmal: Die Energiewende darf keine Zweiklassenenergiewende werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Tanja Graf und Rössler.)

Mit diesem Anspruch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sind wir in die Verhand­lungen gegangen: den sozialen Aspekt wieder in das Gesetzespapier zu bekommen. Die soziale Handschrift musste für uns erkennbar sein, und das ganz, ganz deutlich. Mit der Sozialdemokratie im Verhandlungsteam war sichergestellt, dass die Stromkosten für die Haushalte, aber auch für die KMUs in den nächsten Jahren nicht explodieren. Wir haben engagiert gekämpft, um die Vorlage ökologisch sinnvoll und zugleich auch sozial gerecht zu gestalten, denn der ursprüngliche Regierungsentwurf, geschätzte Kollegin­nen und Kollegen, hat diesbezüglich anders ausgesehen und war für uns am Anfang natürlich nicht zufriedenstellend.

Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Verhandlungen waren lang. Ja, sie waren intensiv, und ja, sie waren energiegeladen, aber immer mit dem gleichen Ziel, das EAG heute ins Parlament zu bringen, und dafür möchte ich auch Danke sagen. Wir hatten oft andere Ansichten, aber ich glaube – ich habe es meinen Kolleginnen und Kollegen oft gesagt –, da gibt es ein schönes Sprichwort: Erst am Schluss wird das Gansl knusprig. – Wir haben diese Zeit also benötigt.

Es ist uns seitens der Sozialdemokratie gelungen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, einige für uns wesentliche Punkte hineinzuverhandeln. Wir haben es schon gehört: Die


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Kostendeckelung mit 1 Milliarde Euro war für uns ganz, ganz wichtig. Einkommens­schwache Haushalte, für die die automatische GIS-Befreiung gilt, sind auch in Zukunft automatisch von der Ökostrompauschale befreit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Ganz stolz bin ich noch darauf, dass es mir gelungen ist, diesen Personenkreis noch wesentlich weiter auszudehnen. Rund 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, die heute armutsgefährdet sind, die durch diese Pandemie mehr als gebeutelt sind, wer­den zukünftig nicht den 100-Euro-Deckel haben, sondern wir haben es geschafft, diesen für 1,2 Millionen Personen oder 500 000 Haushalte auf 75 Euro herunterzusetzen. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wichtig war für uns auch, für die künftigen Fördermittel für den Ausbau der erneuerbaren Energie bei den Ausschreibungen ökosoziale Kriterien hineinzubringen. Das war mir per­sönlich auch ganz wichtig und wurde letztendlich auch in das Gesetz hineingeschrieben.

Während die ursprüngliche Regierungsvorlage Fernwärmeförderung gänzlich gestoppt hätte, hat die SPÖ in den Verhandlungen eine eigene Förderschiene ausverhandelt. Ins­gesamt – Kollege Hammer hat es schon angesprochen – werden bis 2030 300 Millionen Euro dafür, für Energieträger in den Städten, sichergestellt. Zusätzlich wurden noch 110 Millionen Euro für jene Projekte, die in den letzten zehn Jahren schon eingereicht wurden, zur Realisierung genehmigt. Es ist sehr, sehr schön – gerade für Städte mit Feinstaubproblemen wie Graz, Linz und Wien ist das eine wichtige Lösung. Ich freue mich auch, liebe Kollegin (in Richtung Abg. Tanja Graf), dass auch die ÖVP jetzt draufge­kommen ist, dass der Fernwärmeausbau kein parteipolitisches Thema, kein SPÖ-The­ma und keines nur für die Stadt Wien ist, sondern eines für alle Städte in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Alles in allem, geschätzte Damen und Herren, sind wir seitens der SPÖ sehr, sehr zufrie­den. Abgesehen von der sozialen Komponente war uns natürlich auch wichtig, dass die Sicherheit für die Energiebranche jetzt letztendlich so rasch wie möglich beschlossen werden kann. Planungssicherheit, Sicherstellung für die Energiebranche waren sehr, sehr wichtig.

Ich möchte zum Abschluss kommen. Geschätzte Frau Ministerin, wir haben sehr, sehr unermüdlich verhandelt, wir haben lange verhandelt, aber letztendlich werden wir Ihnen seitens der sozialdemokratischen Fraktion heute den goldenen Schlüssel für die Zwei­drittelmehrheit hier im Parlament geben. Wir seitens der Sozialdemokratie ersuchen da­rum, mit dieser Zweidrittelmehrheit heute sorgfältig umzugehen – und ich bin davon überzeugt, denn wir haben noch sehr, sehr viele Themen, die anstehen, wie das Ener­gieeffizienzgesetz, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und vieles mehr. Man kann mit der SPÖ sprechen, wenn eine ganz, ganz klare soziale Handschrift erkennbar ist.

Geschätzte Frau Ministerin, du hast es gestern bei der Pressekonferenz gesagt: Es ist ein Freudentag in Hinblick auf das Klima und die Energie. – Ich möchte es ausweiten: Es ist ein Freudentag für die E-Branche, für die Bundesländer, aber auch in Hinblick auf Zigtausende Arbeitsplätze, die geschaffen, aber auch abgesichert sind.

Zum Abschluss: ein herzliches Dankeschön meinem Verhandlungsteam, das in den letz­ten Monaten Tag und Nacht mit mir unterwegs war! Liebe Tanja Graf, Kollegin von der ÖVP, danke für die Diskussion auf Augenhöhe! Lukas Hammer, herzlichen Dank für die Diskussionskultur bei den Verhandlungen! Es war oft zäh, aber wir haben ein Ergebnis zustande gebracht. Geschätzte Frau Ministerin, danke schön! Herr Staatssekretär, dan­ke auch für das Einschalten, wenn es gar nicht mehr weitergegangen ist! Ein herzliches Dankeschön – wir werden diesem Gesetz heute zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 113

11.17


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.


11.17.20

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Geschätzte Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Lieber Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Es sind drei Buchstaben: drei Buchstaben, die Geschichte schreiben, und drei Buchstaben, die uns einen großen Schritt weiter zu den erwarteten Klimazielen bringen, drei Buchstaben: EAG, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dank diesem EAG werden wir in den nächsten zehn Jahren zusätzliche 27 Terrawattstunden mehr Ökostrom produzieren – Strom made in Austria. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Damit wir für die Zuschauer ein bisschen einen Vergleich haben: Die 27 Terrawattstun­den, das ist ungefähr die Strommenge, die Wien in drei Jahren benötigt – das ist eine riesengroße Menge. Wir haben dafür die idealen Rahmenbedingungen geschaffen. Mit dem EAG haben wir es geschafft, das Fördersystem des Ökostroms auf ganz neue Bei­ne zu stellen. Sie, liebe Österreicher und Österreicherinnen, spielen dabei die Hauptrolle, denn dank Ihres Beitrags zum Ökostrompauschale ist dieser Ausbau erst ermöglicht worden. Gemeinsam mit Ihnen spielen die Betriebe, aber auch die Energieversorgungs­unternehmer und die Interessenverbände der jeweiligen Technologien wie Wasserkraft, Wind, Fotovoltaik sowie Biomasse und Biogas eine wichtige Rolle, denn dank des Aus­baus, den sie auch forcieren möchten, schaffen wir gemeinsam unser Ziel von 27 Terra­wattstunden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es wurde auch alles exakt geregelt. Jede Technologie erhält ihren eigenen Fördertopf, und das ist auch gut so, denn jede Technologie hat andere Herausforderungen und An­forderungen, die sehr unterschiedlich sind. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedin­gungen für diesen Förderbereich der jeweiligen Technologie sicherzustellen.

Daher haben wir erstens 11 Terrawattstunden Fotovoltaik für den Ausbau. In Zukunft wird nicht nur auf Dächern, sondern auch auf versiegelten Flächen Strom gewonnen, und es wird eine Doppelnutzung von Agrarflächen möglich sein.

Die Windkraft werden wir mit weiteren 10 Terrawattstunden ausbauen. Das ist mehr als ein Drittel des gesamten Beitrags.

Unsere bewährte Wasserkraft, die uns bis jetzt schon wirklich sehr viel erneuerbare Energie gebracht hat, wird mit zusätzlichen 5 Terrawattstunden ausgebaut.

Um die Bereiche abzurunden, benötigen wir natürlich auch unsere Biogene – Biomasse, Biogas –, die uns natürlich im Winter sehr viel weiterhelfen.

Alles in allem ergeben sich so 27 Terawattstunden – sauberer Strom made in Austria, ich darf es noch einmal erwähnen.

Im EAG finden wir auch noch weitere wichtige Impulse: Wir werden die ersten großen Schritte Richtung Wasserstofftechnologie machen. Es ist ganz wichtig, dass wir da Fahrer und nicht Beifahrer sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es gibt noch etwas ganz Neues: Sie, meine sehr geschätzten Österreicherinnen und Österreicher, werden in Zukunft die Möglichkeit haben, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Unser Staatssekretär Magnus Brunner hat es in einem seiner Interviews bes­tens getroffen: Es handelt sich beim EAG um eines der größten Umweltstrompakete der letzten Jahrzehnte.

Das Herz des Gesetzes sind die ermöglichten Energiegemeinschaften. Jedes Haus, je­des Kleinunternehmen, jede Landwirtschaft kann sozusagen vom Stromkunden zum eigenen Stromproduzenten werden und erspart sich dabei noch zwei Drittel der Netzge­bühr. Auch die Bioenergie wird durch die Nachfolgeregelung unterstützt. Die Fortführung einer Biomasseanlage ist somit wirklich gesichert. Damit sichern wir in vielen ländlichen Gebieten die Energieversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 114

Parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen wir natürlich auch unsere Betriebe und ihre Mitarbeiter. Durch diesen Ausbau werden wir einerseits die Wirtschaft ankurbeln und andererseits sehr viele neue Green Jobs schaffen.

Wir haben uns alle wirklich sehr um dieses Gesetz bemüht. Es war kein einfaches Unter­fangen. Wir haben viele Gespräche, viele Verhandlungsrunden geführt und sind oft wirk­lich bis spät in die Nacht zusammengesessen, aber es hat sich ausgezahlt, denn wir haben das beste Ergebnis erzielt, und das beste Ergebnis bedeutet auch, dass wir Aus­gewogenheit zwischen Haushalt und Betrieben geschaffen haben. Dafür möchte ich auch Danke sagen.

Ich komme auch schon zu meinen Danksagungen: Ich danke allen voran der Bundesmi­nisterin mit Ihren Experten. Ich danke auch allen Experten aus den Energiesparten. Be­sonderer Dank geht an unseren Staatssekretär Magnus Brunner mit der wertvollen Ex­pertise aus seinem Kabinett, allen voran Eli Widecki. Aus meinem Klub möchte ich ganz besonders Andy Samonig erwähnen, der mich wirklich Tag und Nacht im Einsatz be­gleitet und unterstützt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Meinem Energiekollegen Lukas Hammer danke ich für das wirklich nicht einfache, aber immer sehr konstruktive Gespräch, das wir geführt haben, und auch dafür, dass wir uns immer wieder gefunden haben. Vielen Dank dafür! Alle haben sich da wirklich optimal um die Balance zwischen den Energieanbietern einerseits, dann den Netzbetreibern an­dererseits, den Verbrauchern, aber auch den Steuerzahlern bemüht.

Mit dem EAG schaffen wir nicht nur sauberen Strom, sondern wir leisten einen Beitrag dazu, dass es unserem Planeten Erde besser gehen wird. Wie beim Retten eines Pla­neten, den man mit Sicherheit nicht alleine retten kann, benötigen wir eben eine Zweidrit­telmehrheit. An dieser Stelle darf ich wirklich ganz besonders den Kollegen und Energie­sprecher der SPÖ, Alois Schroll, hervorheben, der in den Verhandlungen immer wert­schätzend und konstruktiv war und immer einen gemeinsamen Weg bevorzugt hat. – Alois, danke für deine Fairness! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Zum Abschuss darf ich hier alle Fraktionen einladen: Seien auch Sie Teil dieser Lösung! Tragen wir gemeinsam dazu bei, für uns jetzt und vor allem für unsere Nachkommen einen sauberen Strom made in Austria zu ermöglichen! Daher meine ganz große Bitte: ein kräftiges Ja zu den drei Buchstaben E – A – G – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


11.24.07

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist da, und ich muss schon sagen: Es war eine schwere Geburt. Für uns als liberale Fraktion ist im Wesentlichen in Ordnung, was da kommt, insbesondere weil mehr Marktnähe in diese Materie hineinkommt. Es ist erfreulich, dass in den zähen Verhandlungen, die bis gestern gedauert haben, nicht am Schluss noch Partikularinteressen die gute Intention des Ge­setzes zerstört haben.

Man muss aber schon auch sagen: Das hat alles viel zu lange gedauert. (Abg. Haubner: Gut Ding braucht Weile!) Andere Länder in der EU haben diese Regelungen schon vor Jahren umgesetzt, haben viel früher Rechtssicherheit für die Unternehmen der Branche geschaffen. Diese Zeit haben wir auf dem Weg zu mehr erneuerbarer Energie verstrei­chen lassen, und da haben die Unternehmen warten müssen, bis sie Rechtssicherheit von der Republik bekommen. Wir haben schon Rückmeldungen der Art aus der Branche bekommen, dass die Unternehmer gesagt haben: Es ist uns schon egal, was da kommt, Hauptsache das Gesetz kommt endlich, damit wir arbeiten können.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 115

Eines muss man auch sagen: Wenn man jetzt die Reden hört, hat man das Gefühl, jetzt ist die Klimakrise beendet, weil wir das Gesetz haben. Das Gesetz ist gut und nett, aber das reicht natürlich bei Weitem nicht aus. Nur weil man das Fördersystem neu macht und Fördergeld in die Branche hineinsteckt, sind das Thema erneuerbare Energie und auch das Thema nachhaltige Energiepolitik nicht erledigt. Wir haben noch ganz andere Probleme, die offen sind und bei denen die Regierung Antworten schuldig bleibt.

Da geht es in der Praxis um Fragen der Widmung. Überforderte Gemeinden brauchen monatelang, bis ein Unternehmen ein Okay bekommt, damit es überhaupt anfangen darf, zu arbeiten. Wir haben Landesfürsten, die sich aufspielen. Ich sage nur: Beispiel Burgenland, wo die erneuerbaren Energien sabotiert werden. Dann kennen wir das The­ma des Fachkräftemangels. Es ist super, wenn man Ihnen in acht Sprachen erklären kann, was alles nicht funktioniert, aber wenn Sie einen brauchen, der Ihnen die Fotovol­taikanlage montiert, dann wird es schwierig. Da können Sie die Unternehmer fragen, wo sie die Fachkräfte herbekommen, nämlich im Regelfall gar nicht. Von den Lohnneben­kosten rede ich nicht, das betrifft alle Branchen gleich.

Wo sind die anderen energiepolitischen Materien, die es natürlich auch brauchen würde? Die Regierung ist es schuldig geblieben, festzulegen, wie sie die Wärmestrategie, das Energieeffizienzgesetz, das Gaspaket, die Wasserstoffstrategie weiterdenkt. Man muss sich einfach die Frage stellen: Wofür wollen wir dann erneuerbares Gas verwenden? Wie viel davon soll in Österreich produziert werden? Wie viel davon wollen wir importie­ren und woher wollen wir es importieren? Woher soll der erneuerbare Strom kommen, und wie viel davon brauchen wir? – Ohne Antworten auf diese Fragen wird es mit der Energiewende ein bisschen düster ausschauen.

Was man auch ehrlich sagen muss, was ich in den Reden vorhin vermisst habe: Die Energiewende kostet etwas. Die Bürgerinnen und Bürger werden die Kosten der Ener­giewende auf der Stromrechnung sehen. Das muss man den Menschen offen und ehr­lich sagen, und das hat bisher niemand gemacht.

Gut, wir sind grundsätzlich froh, dass das EAG da ist, auch wenn die jahrelange Verzö­gerung jetzt nicht dafür spricht, dass Feierlaune aufkommt. Jetzt gilt es aber, darauf zu hören, wo die Unternehmen der Schuh drückt, denn am Schluss ist es nicht der Natio­nalrat, es sind nicht die Minister, es sind nicht die NGOs, die das Gesetz auf den Boden bringen, sondern umsetzen müssen es die Unternehmer, die die Ärmel hochkrempeln und das Gesetz dann in der Realität umsetzen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lukas Hammer.)

11.28


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


11.28.16

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die Sie uns heute bei dieser Debatte live mitverfolgen! Heute ist ein großer Tag für den Klimaschutz. Heute diskutieren wir hier in diesem Raum, in diesem Parlament unser Gesetz für die Energiewende. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz liegt ein Ge­setz zum Beschluss vor, das – ja – einen langen Weg hinter sich hat, aber ich habe an dieser Stelle und über dieses Mikrofon auch schon einmal gesagt: Klimaschutz heißt auch, dass man dicke Bretter bohren muss. Wir scheuen davor aber nicht zurück. Wir greifen die Themen auf, wir greifen sie an und vor allem: Wir finden Lösungen. Genau das zeigen wir heute. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 116

Ich freue mich sehr, dass wir wirklich das größte Energiegesetzespaket in Österreich nach den entsprechenden politischen Verhandlungen der Mandatarinnen und Manda­tare nun im Nationalrat auch beschließen können. Damit legen wir einen Grundstein zur Klimaneutralität, damit werden wir europäisch ganz vorne dabei sein, damit werden wir zum Vorreiter mit 100 Prozent erneuerbarem Strom in unserem Land.

Das Gesamtpaket hat über hundert Seiten, der Abänderungsantrag ist ähnlich umfang­reich und zeigt, wie umfangreich und wie gewichtig – im wahrsten Sinne des Wortes – dieses Paket ist. Wir betreten, etwa mit den Energiegemeinschaften, die schon erwähnt wurden, Neuland. Wir gestalten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um für eine günstige, eine grüne, eine versorgungssichere Ökostromzukunft zu sorgen.

Auch ich darf an dieser Stelle die Gelegenheit noch einmal nutzen, um mich bei all jenen zu bedanken, die dieses Gesetz in den vergangenen Monaten erarbeitet haben, die es in den Verhandlungen der letzten Wochen und Monate noch einmal intensiv behandelt und – ja – verbessert haben, allen voran natürlich Abgeordnetem Hammer, Abgeordne­ter Graf und Abgeordnetem Schroll (in Richtung der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf und Schroll weisend) und den vielen, vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Teams und in ihren Klubs.

Ein ganz großes Danke aber auch – da oben stehen sie (in Richtung Galerie weisend) und da gehen sie (in Richtung einer Treppe des Plenarsaals weisend) – den Mitarbei­terInnen im BMK. Einige sind heute stellvertretend für ein ganz großartiges Team hier, das gerade am Ende der Verhandlungen wirklich intensiv reingearbeitet hat – also wirk­lich ein großes Danke, ein großes Lob. Ich bin immer wieder beeindruckt, was dieses Haus zu leisten imstande ist. Herzlichen Dank! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Vor uns steht ein großer Umbau. Wir haben in Österreich aber schon einmal bewiesen: Wir können Großprojekte. Wir haben das vorgezeigt, dazu brauchen wir uns nur die Industrialisierung, den Ausbau der Wasserkraft im 20. Jahrhundert anzuschauen. Ähn­lich diesen Großprojekten schaffen wir jetzt die Grundlage für ein gutes Leben im 21. Jahrhundert: eine saubere Umwelt, eine intakte Natur, die Arbeitsplätze der Zukunft, die Wirtschaft der Zukunft. Das EAG ist da ein wirklich wichtiger Pfeiler, weil wir damit nicht nur Emissionen einsparen, sondern vor allem Investitionen auslösen. Insgesamt führen die Förderungen in diesem Paket über die nächsten zehn Jahre zu Investitionen von mehr als 30 Milliarden Euro. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dabei wird gerade in Innovationen investiert, in Technologie investiert, mit einem hohen Anteil österreichischer und europäischer Wertschöpfung, an der viele Innovationsführer in den Unternehmen Österreichs teilhaben, daran sind von Fronius über die Voest un­zählige Betriebe bis hin zum lokalen Gewerbe in Österreich beteiligt, und sie schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Bis zu 100 000 Jobs kann die Energiewende sichern und schaffen! Mit diesem Gesetz machen wir uns auf den Weg dahin. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist Klimaschutz, wie man ihn verstehen muss: aktiv aus der Krise, aktiv gegen die Klimakrise. Wir handeln heute, gestalten unser Morgen, und zwar mit ganz vielen kon­kreten Maßnahmen, wie dem EAG, das jetzt die Grundlage dafür ist, dass wir im Kampf gegen die Klimakrise erfolgreich sein können.

Ich möchte noch auf ein paar Punkte aus dem Gesetzespaket eingehen, denn es ist wichtig, glaube ich, es immer wieder festzuhalten – und es kam in den Reden schon vor –: Im Mittelpunkt des EAG stehen die Bürgerinnen und Bürger, stehen die KMUs in unserem Land, die nun unmittelbar Teil der Energiewende werden können und damit unser Klima schützen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 117

Mit noch mehr Transparenz ermöglichen wir vollkommen neue Möglichkeiten für die Digi­talisierung, für die Automatisierung, aber auch für einen fairen und gleichberechtigteren Zugang zu unserem Stromsystem für alle, denn auch da müssen wir aufholen. Wir müs­sen neue progressivere Regeln schaffen, um neue Technologien und neue Lösungen auch einsetzen zu können. Mit dem EAG ist da ein erster Schritt getan.

Auch die Energiegemeinschaften erfüllen genau diese Funktion, mit einem der progres­sivsten Modelle Europas, und darauf, glaube ich, kann man wirklich stolz sein. Mit einem der progressivsten Modelle Europas für die Energiegemeinschaften schaffen wir es, dass neue AkteurInnen an unserem Stromsystem teilnehmen können. Wir schaffen In­vestitionen in intelligente Technologien und wir schaffen vor allem Teilhabe von Men­schen an der Energiewende und damit Akzeptanz. Diese Chance können und sollten wir jetzt gemeinsam nutzen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die gerechte Transformation ist ein Eckpfeiler in diesem Paket. Deswegen freut es mich wirklich besonders, dass wir eine so gute Lösung gefunden haben, wie man sozial und treffsicher besonders betroffenen Menschen entweder eine Kostenbefreiung oder eine Kostenbegrenzung garantieren kann. Damit geben wir auch in diesem Bereich Sicher­heit, nämlich Sicherheit für genau jene Menschen, die darauf angewiesen sind.

Auch der erste Schritt in Richtung einer klimafreundlichen Industrie ist getan. Grünes Gas und grüner Wasserstoff werden richtig eingesetzt, leisten einen ganz wichtigen Beitrag zu einer zukunftsfitten, zu einer wettbewerbsfähigen Industrie in Österreich, in Europa. Es eröffnet auch völlig neue und innovative Nischen, die es zu entwickeln gibt. Wichtig ist nun, dass wir speziell mit diesem Innovationselement im EAG wirklich fo­kussiert umgehen, um den Herausforderungen der heimischen Unternehmen gerade im globalen Wettbewerb auch entsprechend begegnen zu können.

Auch die Frage der Versorgungssicherheit ist eine bedeutsame. Mit dem österreichi­schen Netzinfrastrukturplan schaffen wir die Grundlage und den Rahmen zur Weiterent­wicklung, zum Umbau, zum Ausbau der Netzinfrastruktur in Österreich. Zusätzlich schaf­fen wir mit der Versorgungssicherheitsstrategie auch eine Klammer zwischen Erzeu­gung, Verbrauch, europäischem Strommarkt und Infrastruktur. Nicht mehr im EAG, aber trotzdem ein gewichtiger Pfeiler – auch in diesem Paket – ist die Netzreserve, diese wur­de erst kürzlich von der Europäischen Kommission bestätigt. All das zusammen wird eine wichtige Rolle spielen, um auch weiterhin Versorgungssicherheit im internationalen Spitzenfeld anbieten zu können.

Das EAG ist ein riesiges Paket, ein gewichtiges Paket. Es enthält unzählige Stellschrau­ben, die wir nun beginnen zu drehen, um wirklich diese Maschinerie, dieses Betriebs­system in Gang zu setzen. Auch die EU-Kommission wirft gerade ihr strenges Auge, ihren strengen Blick auf dieses europaweit einzigartige Paket.

Wir wollen in Europa aber vorangehen. Um Verzögerungen zu vermeiden, treten einige Teile des EAG sofort in Kraft, ein anderer Teil wird nach der abgeschlossenen Notifi­zierung durch die EU-Kommission in Kraft treten. Wir setzen uns dafür ein, dass Ös­terreich seine Energieziele vorfolgen kann, setzen also alles daran, das Ziel Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen, um eben unsere Unternehmen und die BürgerIn­nen in diesem Umbau des Energiesystems zu unterstützen. Das Parlament – also Sie alle – entscheidet heute über einen wichtigen Eckpfeiler auf unserem Weg zur Klima­neutralität. Es sind viele Gesetze. Ja, Herr Abgeordneter Loacker, es sind viele Gesetze, viele Bausteine, die die Energiewende braucht, und die besten Lösungen sind dabei nicht immer die, die am einfachsten zu finden sind. Vor ein paar Monaten bei der Prä­sentation der Regierungsvorlage habe ich hier aber gesagt: Wir werden in zehn Jahren auf das, was uns mit diesem Gesetz gelungen ist, stolz zurückblicken.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 118

Wenn ich hier in diesem Saal bin, wenn ich zuhöre, dann spüre ich heute schon ein bissel etwas, ein bissel von dieser Freude, denn das EAG ist ein Gesetz für sichere Arbeitsplätze, und zwar auch in der Zukunft, es ist ein Gesetz für eine stabile Wirtschaft, für Investitionen in Milliardenhöhe in die heimischen Betriebe. Vor allem aber ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz unser Gesetz für die Energiewende.

Ich bin überzeugt davon, dass wir, falls Sie heute zustimmen, mit großer Zuversicht sa­gen können: 2030 wird Österreich nur noch Strom aus erneuerbaren Energien verbrau­chen. Und um ehrlich zu sein: Das ist eine richtig, richtig, richtig gute Aussicht! Herzli­chen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger. – Bitte.


11.37.58

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, ich möchte gleich unmit­telbar auf Ihren letzten Satz replizieren, dass wir 2030 in Österreich nur noch Strom aus erneuerbaren Energien haben werden: national bilanziell, denn der Strom im Winter wird nach wie vor aus Kohlekraftwerken oder Atomkraftwerken oder sonst irgendwoher kom­men. Also diesen zweiten Halbsatz sagen Sie ja dann nicht dazu.

Wir Freiheitliche werden diesem Gesetzespaket nicht zustimmen, und ich werde jetzt erläutern, warum wir dem nicht zustimmen: Wir Freiheitliche halten dieses Gesetzespa­ket sowohl aus ökonomischen Gründen als auch aus ökologischen Gründen für nicht gelungen, nicht notwendig und nicht gut.

Es ist ganz grundsätzlich vielleicht einmal ein Halbsatz zum ganzen Thema Klimawan­del, Industrie zu sagen: Wir sind da sehr kritisch, werden es auch zukünftig sein und wir sehen nicht ein, dass wir uns sozusagen von Greta Thunberg, der Ökoindustrie und so weiter beraten lassen und Angst machen lassen. Wir haben es heute wieder gehört: Die Welt geht unter, die Tornados, das Klima wird sich so furchtbar wandeln, wenn wir nicht unverzüglich unsere – in Wahrheit – gesamte Gesellschaft auf den Kopf stellen! Das ist es nämlich, und wir Freiheitliche wollen unsere Gesellschaft nicht auf den Kopf stellen, sondern wir wollen die Gesellschaft, die wir jetzt haben, so weit wie möglich erhalten, weil wir sie für gut befinden, und natürlich weiterentwickeln. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen sie aber nicht auf den Kopf stellen! Wir wollen keine Revolution! Kollege Ham­mer, wenn von der linken Seite das Wort Revolution kommt, dann kriege ich sowieso schon eher ein schlechtes Gefühl. Und selbstverständlich ist das getrieben von Angst­macherei. Das wollen wir nicht.

Wir sehen ziemliche Gefahren für den Wirtschaftsstandort Österreich, wir sehen eine Kostenlawine auf uns alle zukommen. Ich werde auch noch einen Satz dazu sagen, wer das alles bezahlen soll. Sie reden nur davon, dass Sie so und so viele Milliarden Euro in die Hand nehmen und dieses und jenes fördern, vergessen aber zu sagen, wer das bezahlen soll. Da schaue ich in Richtung SPÖ und sage euch, am Ende des Tages werden es die Hackler bezahlen (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), dass der Herr Innenstadtbonvivant mit seinem Tesla auf den Golfplatz fahren kann. Das werden die Hackler zahlen. Da könnt ihr Begrenzungen einführen  oder auch nicht , was im Übri­gen lächerlich ist: statt 100 Euro 75 Euro. Am Ende des Tages werden das die Hackler zahlen, deswegen wundert es mich, dass ihr da zustimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Und zwar werden sie viel zahlen: 1 Milliarde Euro im Jahr. Woran liegt das? – Es liegt an unseren Zielen. Ich habe das ja schon zigmal gesagt: Die Ziele passen nicht, die Ziele sind überschießend. Noch einmal: Wir oder Sie  wir eh nicht haben es sich zum Ziel


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gesetzt, dass wir Weltmeister oder Europameister dabei werden, Strom zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie zu beziehen. Wir sind jetzt schon hinter Island und Norwegen der Dritte in Europa, also top drei in dieser Disziplin. Wir sind in anderen Disziplinen  was Innovationsfähigkeit, hohe Lohnnebenkosten, Bürokratie und so weiter betrifft  ganz weit hinten. Wir Freiheitliche würden gerne in diesen Disziplinen aufs Stockerl kom­men und nicht in der Disziplin, in der wir sowieso schon am Stockerl stehen, nämlich auf dem dritten Platz, 100 Prozent erreichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit welchem Aufwand? Mit einem riesigen Aufwand, mit einem riesigen Energieauf­wand wollen wir Österreich, das Land der Wasserkraft  das ist unser Standortvorteil  jetzt zum Land der Fotovoltaik und der Windräder machen. Den Ausbau der Wasserkraft erschweren und behindern Sie, indem Sie noch ein Zusatzverfahren zu den Umweltver­träglichkeitsverfahren einführen. Da stehen Sie also auf der Bremse, denn wir sollen jetzt das Land der Fotovoltaik und der Windräder werden.

Das ist auch ökologisch ein Thema. Ich will nicht, dass landwirtschaftliche Nutzflächen hektarweise verbaut werden. Die Wahrheit ist, dass jetzt schon Interessentengruppen, Lobbyisten ihre Planungsrechnungen für eine 10 Hektar große Fotovoltaikanlage, die natürlich bombig, massiv gefördert wird, machen, bei denen dann rauskommt, ja, es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass diese Anlage 100 000 Euro Gewinn im Jahr abwirft. Schön! Es ist schön für den Betreiber, aber nicht schön für die Allgemeinheit, nicht schön für jene, die das zu bezahlen haben.

Dasselbe gilt für die Windparks. Sie wissen, es gibt Windparks, zum Beispiel auch in der Steiermark, die machen bei 8 Millionen Euro Umsatz 4 Millionen Gewinn. Das kann es doch nicht sein, das ist völlig fehlgeleitet. Auch aus ökologischer Sicht bin ich sehr kri­tisch, was die Windräder betrifft. Da gibt es auch Studien, die nachweisen, dass große Windparks den regionalen Windfluss durch den Entzug der kinetischen Energie des Win­des völlig verändern, was in weiterer Folge – und das werden wir in absehbarer Zeit sehen – etwa auch zur Austrocknung des Bodens führen kann. (Abg. Lukas Hammer: ... Klimawandel nicht ...!) Da rede ich noch gar nicht von den Vögeln, Insekten und so weiter, das wird von Ihnen alles ausgeblendet. Ebenso wird die Entsorgung dieser Wind­räder ausgeblendet, das ist alles Sondermüll, die werden dann in der Wüste eingegraben et cetera. Viele, viele Dinge werden von Ihnen einfach ausgeblendet, weil sie nicht in die Geschichte passen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Ziele sind überschießend und sind ja sozusagen nur das Vorgeplänkel für den nächsten ich sage es jetzt wirklich mit dem Wort  Wahnsinn, wenn Sie ernsthaft die sogenannte Klimaneutralität 2040 als Ziel haben, das heißt, das völlige Aus für fossile Brennstoffe bis 2040. Da reden wir von Dimensionen, vom Drei- bis Vier- bis Fünffachen, also wir reden da jetzt von 27 Terawattstunden, die in dem Zeitrahmen meines Erach­tens sowieso nicht erreicht werden können, dann kommt noch in der Pipeline das Kli­maschutzgesetz. Also wir werden da genau schauen, wie sich die ÖVP in der Richtung verhält, also das ist alles zu viel. Das gefährdet den Wirtschaftsstandort, das gefährdet Arbeitsplätze, das schafft keine Arbeitsplätze. (Zwischenrufe der Abgeordneten Disoski, Lukas Hammer und Herr.)

Die Green Jobs, von denen Sie immer reden, gibt es schon, die gibt es in China. China stellt 75 bis 80 Prozent aller Windanlagen, aller Batterien und aller Solarpaneele her, also dort gibt es die Green Jobs. Diese 100 000 Green Jobs, von denen Sie da reden, sehe ich nicht. Das alles zusammen ist also unausgewogen.

Betreffend Versorgungssicherheit: Sie fahren alle Kraftwerke, die grundlastfähig sind  also die bösen Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke et cetera –, runter, selbstverständlich auch die bösen Atomkraftwerke. (Abg. Lukas Hammer: Ist jetzt die FPÖ für Atomkraft?) Dann frage ich Sie: Woher bekommen wir die Energie, wenn kein Wind geht und wenn


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im Winter keine Sonne scheint? Dann wird es ganz kalt werden. Bisher beziehen wir die Energie aus Deutschland und Tschechien. Deutschland wird bis 2026 Nettostrom­importeur, denn die fahren auch alles runter. Das sind alles Dinge, die man verantwor­tungsvoll, systemisch zu Ende denken muss  das tun Sie nicht. Sie erzählen schön klingende Geschichten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir denken das zu Ende, wollen eine vernünftige, normale, wirtschaftsstandortorientierte Energiepolitik, die den einzelnen Hackler, den einzelnen Haushalt nicht über Gebühr belastet. Das liegt hier nicht vor – bei Weitem nicht –, deswegen wird die Freiheitliche Partei diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.46


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Astrid Rössler. – Bitte.


11.46.25

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bun­desministerin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Es gibt Tage im Par­lament, in der parlamentarischen Arbeit, die sind ein bisschen anstrengend, wenn die Diskussionen so heftig sind. Es gibt aber Sternstunden, wenn sie einmal richtig zu einem guten Ergebnis führt. Das EAG ist ein Meilenstein in der Energiepolitik, in der Umwelt­politik, in der Nachhaltigkeitspolitik, in allen Bereichen, die man sich wünschen kann. Das ist ein richtig guter Tag! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das EAG ist ein Riesenpaket. Wir müssen die Klimaziele erreichen, wir werden sie in diesem einen Fall erreichen. Ich bedauere es, dass sich die Freiheitliche Partei da ganz ausklinkt, aber Ihr Weltbild ist immer noch, dass die Erde eine Scheibe ist, und das passt nicht zum EAG, denn das EAG ist die Zukunft und das EAG ist der Klimaschutz, und wir sind einfach in einem Weltbild einer runden Erde. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Warum ist das EAG so wichtig? – Es hilft vielen Menschen, nämlich einzelnen Men­schen, jede und jeder Einzelne kann sich jetzt an einer Klimazielerreichung beteiligen. Sie können jetzt endlich Anteil nehmen und sich an Gemeinschaftsanlagen, an Bür­gerbeteiligungsanlagen beteiligen, das gab es in dieser Form bisher so nicht. Auf jedes Dach gehört eine Fotovoltaikanlage, wenn immer es möglich ist und das Dach dafür geeignet ist. Die Menschen sollen sich daran beteiligen können, denn das ist ein ganz wichtiger Schritt in eine neue Energiezukunft.

Was heißt es noch? – E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein bei der Erreichung der Klima­ziele. E-Mobilität hat mehrere Funktionen: Sie wird eine umweltfreundlichere, nachhalti­gere Mobilität ermöglichen, aber die Batterien können auch als Speicherfunktion dienen, wenn Fotovoltaik und Mobilität gekoppelt werden. Dazu braucht es die Transparenz, die Ladeinfrastruktur muss ausweisen, was der aktuelle Tarif für den Strom, der geladen werden kann, ist.

Transparenz, Innovation, Technologie und Beteiligung zu kombinieren, das sind also im Grunde die Elemente von Nachhaltigkeit: Wirtschaft, moderne Technologie, soziale Kri­terien und Umweltkriterien gilt es zu vereinen. Deshalb war es auch so wichtig, dass sich genau sozusagen die drei großen Parteien im Parlament zusammengerauft haben, im wahrsten Sinne des Wortes, da braucht es Leidenschaft, da braucht es einen Motor: unseren Klimakämpfer Lukas Hammer, der sich wirklich reingehängt hat und auch an­dere Parteien sehr motiviert hat, gefordert hat, aber auch die Zeit von der Begutachtung bis zum heutigen Tag des Beschlusses genutzt hat, alle drei Interessen gut unter einen Hut zu bringen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeord­neten Herr und Schroll.)


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Es gibt noch einen Bereich, warum es so wichtig ist, dass heute mit dem EAG der Start in eine andere Klimazukunft möglich ist. Es gibt auch die Verantwortung über Österreich hinaus, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sprechen genau das an. Nach­haltigkeit heißt auch, es den anderen Ländern zu ermöglichen, an Innovationen und neuen Technologien teilzuhaben. Erneuerbare Energie, leistbare Energie ist ein wichti­ger Beitrag zur Armutsbekämpfung, nicht nur bei uns. Deshalb war es auch so wichtig, die Kostendeckelung bei den Beträgen durchzubringen.

Die Sonne schickt uns keine Rechnung. Das ist die Essenz: Die Anlagen sind zu instal­lieren, die Anlagen sind zu errichten, und dann gibt es sozusagen eine Leistung der Sonne, die es zu einem viel günstigeren Tarif als andere Technologien, als Technologien der Fossilen gibt.

Die weltweiten Arbeitsbedingungen sind zu verbessern, für moderne Infrastruktur ist zu sorgen, und letztlich ist ein Beitrag zu leisten, da wir natürlich die Verantwortung für un­sere nächsten Generationen haben. Es ist unser historischer Auftrag, die Klimawende einzuleiten, umzusetzen und auf den Boden zu bringen – das EAG ist dafür heute ein großartiger Grundstein. – Danke an alle, die mitgekämpft haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Julia Herr. – Bitte.


11.51.11

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Wir brauchen eine Energiewende in diesem Land, und hoffentlich startet sie heute. Was bedeutet das? – Dass man – wir haben es schon gehört – auf erneuerbare Ener­gien setzt, also vor allem auf die Sonnenenergie, auf die Windkraft, auf die Wasserkraft, auf die nachhaltigen Energiequellen, auf die Ressourcen, die uns auch nicht ausgehen können.

Und was ist das Ziel? – Kein geringeres als 100 Prozent Ökostrom bis 2030. Das Ziel ist, dass dann, wenn wir alle zu Hause sitzen und den Fernseher aufdrehen oder das Licht einschalten oder unseren Föhn einstecken – was auch immer –, garantiert Öko­strom dahinterstecken soll; und dazu stehen wir als SPÖ auch.

Was ist dazu notwendig? – Ja, einiges, das in Bewegung kommen wird: Wir werden Windräder aufstellen, wir werden unsere Wasserkraftanlagen sanieren, wir werden Foto­voltaikanlagen auf unsere Dächer geben. Für all das sind auch Investitionen in der Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr vorgesehen, und dadurch – darüber freuen wir uns beson­ders – werden Zehntausende Jobs entstehen, die gerade in dieser Krise so dringend gebraucht werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist auch ein Erfolg der Sozialdemokratie, dass es bei den vielen Förderungen, auch für Unternehmen, die jetzt kommen werden, auch um soziale Kriterien gehen wird. Es wird um Entlohnung im Betrieb gehen, um Gleichstellungsmaßnahmen im Betrieb und so weiter, denn die Energiewende muss für uns alle da sein. Diese soll auch für die arbeitenden Menschen etwas bringen und ordentliche Jobs schaffen; auch das ist klar. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben es ja schon gehört, bei diesem Gesetz hat auch die SPÖ mitverhandelt. Es ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um es zu beschließen. Federführend hat unser Alois Schroll alle Möglichkeiten genutzt, um so viel soziale Gerechtigkeit wie möglich – nicht nur, ja, auch die Fernwärme beispielsweise und so viele weitere Punkte – in dieses Gesetz noch mit hineinzupacken. Für uns ist klar, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen aus unserer Sicht Hand in Hand. (Beifall bei der SPÖ.) – Da kann man auch klat­schen.


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Die Kollegen der FPÖ, die der Meinung sind, dass es, wenn man etwas gegen die Kli­makrise unternimmt, die Hackler trifft (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz), will ich bei­spielsweise an den Baustellenarbeiter erinnern, der auf der Baustelle wegen der Hitze, weil er es nicht mehr ausgehalten hat, gestorben ist. Ich will auch daran erinnern, dass die Klimakrise all jene am härtesten trifft, die sich nicht dagegen wehren können, jene ohne viel Vermögen, die nicht in von Klimaanlagen gekühlte Bereiche fliehen können, sondern draußen sind. Das heißt, der Kampf gegen die Klimakrise ist der Kampf für soziale Gerechtigkeit, liebe FPÖ. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Alois hat selbst gesagt: Die Gans wird erst zum Schluss knusprig. – Du hast bis zur letzten Minute verhandelt, und deshalb wurden auch Haushalte, die es ohnehin schon besonders schwer trifft, die von der GIS befreit sind, jetzt auch von der Ökostromabgabe befreit, und weitere 100 000 Haushalte, die es auch schwer haben, die ohnehin schon von Armut bedroht sind, von alleinerziehenden Frauen über Mindestpensionisten, -pen­sionistinnen, werden jetzt auch geschützt. Genau so muss das gehen. Die Klimakrise müssen wir fair bekämpfen, die erneuerbare Energie muss uns allen etwas bringen, und alle müssen dazu auch einen gerechten Beitrag leisten, vor allem jene, die sich diesen Beitrag auch leisten können, und nicht immer nur jene, die sich nicht wehren können. – Danke schön. Ich freue mich, dass wir heute diesen Meilenstein beschließen, und gratu­liere auch. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Stark.)

11.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Peter Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.55.01

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen! Ja, heute ist nicht nur für die Energie, sondern für unser ganzes Land ein guter Tag. Es ist sehr erfreulich, dass es zu diesem Paket gekommen ist und dass alle, die Interesse am Klimaschutz und an der Energiewende haben, dazu einen Beitrag geleistet haben. Dafür ein herzliches Dan­keschön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Schroll.)

Frau Kollegin Rössler hat das Engagement ihres Energie- und Umweltsprechers er­wähnt. Ich möchte auch das Engagement unserer Energiesprecherin erwähnen, die auch dafür gesorgt hat – wobei wir wissen, dass alle einen Beitrag leisten müssen –, dass die Ausgewogenheit zwischen der Wirtschaft und den Haushalten auch gegeben ist, weil das auch ganz wichtig für einen funktionierenden Standort ist. Den Standort darf man trotz Energiewende nie aus den Augen verlieren, man muss den Standort bei der Energiewende immer mitdenken. Ich denke, das ist auch gelungen, also dafür auch ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben uns einiges vorgenommen: 27 Terawattstunden bis 2030 sind ein großes Unterfangen, und für mich persönlich als Verfechter der Wasserkraft ist jetzt natürlich ein kleines Tränchen dabei, aber es ist so, dass ich sagen kann, dass es unter den Gesichtspunkten der Leistbarkeit, der Nachhaltigkeit und der Versorgungssicherheit mit Fotovoltaik, mit Windkraft, mit Biomasse und mit Biogas natürlich auch möglich sein wird, diese 27 Terawattstunden zu erreichen. Wir werden alles daransetzen und alle dabei unterstützen, dass dieses Ziel erreicht wird.

Es ist schon interessant, dass man zur Erreichung dieses Zieles gerade im PV-Bereich einiges auf die Beine stellen muss, denn es braucht insgesamt zwei Millionen PV-Anla­gen bis zum Jahr 2030. Das wird natürlich nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, die Arbeits­plätze sichern und neue schaffen, es wird auch eine große Herausforderung sein, dass wir alle Flächen, die uns angeboten werden, nutzen können – das hoffe ich.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 123

Es braucht auch 1 200 Windräder bis zum Jahr 2030, damit man die 2 600 Volllaststun­den, die da notwendig sind, erreichen kann. Ich bin mir aber sicher, dass dies möglich sein wird, wenn wir auch da alle an einem Strang ziehen.

Meine Damen und Herren, es wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von 43 Milliarden Euro bis 2030 aufgebracht werden, davon ungefähr 25 Milliarden Euro für die Anlagen und 18 Milliarden Euro für den Ausbau der Netze. Damit schafft und sichert man 100 000 Ar­beitsplätze in diesem Land, davon 20 Prozent bei den Energieversorgern und die ande­ren alle bei den privaten Unternehmen. Ich denke, das ist auch ein ganz wichtiges Signal. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Nun kommt es bei diesem Gesetz auch dazu, dass die Produktion und Nutzung im Kol­lektiv über die Form von Energiegenossenschaften oder Energiegemeinschaften mög­lich ist. Unter dem Motto reichhaltig nachhaltig wird die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, dass diese Energiegemeinschaften auch lokal und regional den Strom erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen können. Das ist etwas ganz Wichtiges, und ich denke, dass da eine ganz wichtige energetische Wertschöpfung in der Region geschaffen wird, die auch in der Region bleibt.

Die ideale Form der Energiegemeinschaft ist meines Erachtens natürlich die Genos­senschaft, und da ist es ganz besonders wichtig, dass man ein Angebot für die Bürger, für die Betriebe, für die Unternehmen, für alle, die diesbezüglich einen Beitrag leisten können, schafft, damit man diese auch in die Umsetzung bringt. Gerade die Genossen­schaft ist eine Form, die einfach, schnell, unbürokratisch gegründet werden kann. Es können alle, die da einen Beitrag leisten wollen, dieser Genossenschaft beitreten – eben wie ich gesagt habe: vom Erzeuger über den Verbraucher über die Betriebe über die Unternehmen. Es ist halt einfach so, dass das eine moderne Form der Plattformökono­mie ist, und das sollten wir auch in all unseren Überlegungen weiter bedenken.

Das kooperative Wirtschaften ist da ein wesentlicher Punkt, und, meine Damen und Herren, es ist erfreulich, dass auch schon die ersten Energiegenossenschaften gegrün­det wurden, nämlich unter dem Motto gemeinsam erfolgreich.

Zum Abschluss: Ich glaube, wir schaffen wichtige Investitionen in die Energieinfrastruk­tur. Genauso wichtig ist allerdings eine moderne und sichere Straßen- und Verkehrsin­frastruktur, Frau Minister, und deshalb ist mein Wunsch: Schaffen Sie auch dafür die notwendige Klarheit und Planungssicherheit im Sinne unserer Bürgerinnen und Bür­ger! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.00


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


12.00.38

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn möchte ich zum Ergebnis gratulieren, allen voran Ihnen, Frau Ministerin, aber auch allen verhandelnden Fraktionen. Es waren ja alle eingeladen, Vorschläge zu bringen. Auch wir NEOS haben Vorschläge gebracht, die zum Teil übernommen worden sind, zum anderen Teil nicht. Ich finde es deswegen sehr schade, dass die Freiheitlichen dabei so ausscheren.

Es ist ein kleiner Schritt Richtung klimaneutrale Gesellschaft; er ist nicht so groß, wie wir heute feiern, aber es ist ein kleiner und wichtiger Schritt. Wir wissen, dass derzeit knapp 7,5 Prozent der Emissionen in Österreich im Bereich der Energie- und Wärmeproduktion verankert sind und davon – würde ich annehmen – etwa die Hälfte tatsächlich in der Stromproduktion, und wir wissen ja noch nicht, wie viel Strom wir am Ende des Tages


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brauchen werden. Das heißt, einer von vielen Sektoren wird klimaneutral – viele andere warten noch, und ich glaube, die Schritte werden dort noch viel größer sein.

Ich möchte diesem Punkt noch voranstellen: Wir sollten viel mehr über die Chancen reden, die eine Energiewende, die eine Mobilitätswende, die auch eine klimaneutrale Gesellschaft mit sich bringen, als über die Angst. Da, lieber Lukas, trennen sich dann doch unsere Wege. Natürlich sehen wir die Tornados, natürlich sehen wir die Hitzewellen in den nordwestlichen USA, ich würde unsere Energie- und Mobilitätswende aber nicht auf Angst aufbauen, sondern auf den Chancen, die sich in Zukunft unserem Land bieten.

Damit komme ich jetzt auch gleich zu den Abrisskanten, die wir mitdenken müssen. Das eine ist: Es ist eine riesige Chance, dass wir jetzt zum Ziel haben werden, dass wir fossile Energie nicht mehr nach Österreich importieren. Das sind im Jahr 8 bis 11 Milliarden Euro. Im Übrigen glaube ich, dass darin auch der Grund für den Widerspruch der Frei­heitlichen Partei liegt. Sie sind gar keine Klimawandelleugner, sondern wollen nur ver­hindern, dass keine Milliarden mehr nach Russland fließen, dass keine Milliarden mehr nach Saudi-Arabien fließen. Sie sind diejenigen, die indirekt weiter Regime stützen, die wir keinesfalls stützen sollten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zwei weitere Punkte möchte ich noch ansprechen. Wir haben beispielsweise Studien zur Windkraft vorliegen, die besagen: Wenn wir 1 Euro an Fördermitteln investieren, fließen 1,6 Euro in den Bundeshaushalt zurück. Jetzt haben wir aber gleichzeitig auch einen Beitrag für die Energiewende. Wir NEOS sind dafür, dass wir jedenfalls beispielsweise nach zwei oder drei Jahren eine Evaluierung machen, ob auf Haushaltsebene wirklich Abgaben notwendig sind oder ob sich vielleicht die Energiewende sogar von selbst trägt. Das würde durchaus auch zur Akzeptanz im Kampf gegen den Klimawandel und für eine Energiewende beitragen, wenn man sagt, was eigentlich zurück in den Haushalt kommt, damit die Abgabenquote nicht steigt und die Menschen es auch breit mittragen können.

Der dritte Punkt – und damit möchte ich schon enden, Frau Ministerin –: Wir haben mit dem EAG jetzt einen großen Wurf für die Energiewende, wir haben aber gar nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Energiewende tragen können. Es fehlen schon jetzt Tausende Arbeitskräfte, vor allem in Westösterreich, in Wirklichkeit aber im ganzen Land. Von der Arbeitslosigkeit, die die Sozialdemokratie beschreibt, ist nicht mehr so viel übrig. Und wenn wir die Energiewende erfolgreich machen wollen, brauchen wir viele gut ausgebildete Menschen in allen Bezirksstädten, in allen Gemeinden, die die Energiewende auch auf der handwerklichen Facharbeitsebene mittragen. Diese fehlen, und dagegen brauchen wir ebenfalls deutliche Maßnahmen.

In diesem Sinne: Sie haben unsere Unterstützung, und wir hätten gerne eine Evaluie­rung, damit die Abgabenquote nicht steigt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

12.04


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Staatssekretär Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.


12.04.36

Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist ein Rie­senpaket, und ich glaube, wir haben wirklich allen Grund, heute zu feiern. Es ist, würde ich sagen, das größte Energiepaket seit 20 Jahren, seit der Liberalisierung des Energie­marktes in den frühen 2000er-Jahren. Es ist ein Riesenpaket in Richtung CO2-Neutra­lität, vor allem in Richtung 100 Prozent erneuerbaren Strom bis 2030. Sehr geehrte Da­men und Herren Abgeordnete, Sie stellen heute die Weichen dafür.


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Dieses Gesetzespaket beruht auf drei Säulen. Das sind die Säulen Investitionen, Inno­vation und Zusammenarbeit. Ich glaube, dass mit diesem Paket auch der heimische Energiemarkt sauberer wird, er wird innovativer, er wird nachhaltiger. Er wird mit diesem heutigen Beschluss auch inklusiver gemacht, und darüber sind wir sehr froh.

Es ist ein Rieseninvestitionspaket, es wurde erwähnt: 1 Milliarde Euro pro Jahr, 10 Mil­liarden Euro in den nächsten zehn Jahren, was wieder volkswirtschaftliche Investitionen in dreifacher Höhe, nämlich Investitionen in der Höhe von 30 Milliarden Euro, in den nächsten zehn Jahren auslösen wird. Und das geht vor allem in die regionale Wertschöp­fung. Ich glaube, viele Installateure, Elektriker, KMUs insgesamt werden von diesem Pa­ket profitieren. Es wird den Standort ganz enorm stärken, es werden Arbeitsplätze ge­schaffen, und es kommt eben insgesamt der regionalen Wirtschaft sehr zugute.

Diese Energiewende – das wurde vorhin von Kollegen Bernhard auch erwähnt – ist eine Chance, wenn man sie richtig und intelligent macht, und ich glaube, dieses heutige Paket ist ein intelligentes Paket in Richtung Energiewende. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Der zweite Bereich neben Investitionen ist die Innovation. Damit wir die Ziele 2040, aber auch schon 2030 erreichen, ist es ganz entscheidend, auf das Thema Innovation zu setzen. Mit den derzeit vorhandenen technologischen Mitteln werden wir uns wahr­scheinlich schwertun, die Ziele zu erreichen. Deswegen müssen wir in den nächsten Jahren auch so intensiv auf das Thema Innovation setzen. Natürlich spielt der Wasser­stoff – das wurde heute auch schon erwähnt – eine ganz wesentliche Rolle. Wasserstoff, da sind sich Wirtschaft und Wissenschaft einig, ist der Schlüssel für die Energiewende, wenn man es gescheit macht, auch für eine innovative, erfolgreiche Energiewende, die wir alle wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der dritte ganz entscheidende Themenbereich ist die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Wir haben in den Verhandlungen immer intensiv versucht, auch die Bundesländer mit an Bord zu holen, weil sie dann natürlich auch verantwortlich sind, die Umsetzung in den Regionen, in den Bundesländern auf Schiene zu bringen, die Umsetzung auf den Boden zu bringen.

Wir stellen auch sicher, dass jeder teilnehmen kann. Ich glaube, in diesem Zusammen­hang müssen wir die Betroffenen zu Beteiligten machen, sodass jeder mitmachen kann. Nur dann haben wir die Chance, die Energiewende auch entsprechend umzusetzen. Es sind ja einige Maßnahmen, die schon erwähnt wurden, enthalten, beispielweise die Energiegemeinschaften, wodurch Länder, Gemeinden, Unternehmer, Landwirtschaften alle in der Lage sein werden, auch ein Teil dieser Energiewende zu sein.

Ich darf mich auch vor allem bei allen Energiesprechern bedanken, die in den letzten Wochen und Monaten intensiv und sehr konstruktiv verhandelt haben. Ich danke der Sozialdemokratie, ich möchte aber auch die NEOS explizit erwähnen, weil sie sich mit Sepp Schellhorn gleich zu Beginn sehr positiv und konstruktiv eingebracht haben und dann viele Vorschläge entsprechend aufgenommen worden sind. Vielen Dank an alle!

Ich glaube, das Ziel hat am Schluss alle geeint. Auch wenn da und dort die Zugänge etwas unterschiedlich waren, hat am Schluss aber niemand das Ziel aus den Augen verloren, und das ist wichtig. Jetzt ist der Start für die Energiewende, die Energiewende kann beginnen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen, SPÖ und NEOS.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Walter Rauch zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 126

12.09.00

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister, Herr Staatssekretär, ja, die Energiewende kann beginnen – Sie haben in Ihren Debattenbeiträgen beide hauptsächlich über die Ziele gesprochen, über diese Worthülsen, die Sie hier großartig verkünden –, aber was bedeutet das im Endeffekt im Klartext? – Auf der einen Seite eine Verdoppelung der Kleinwasserkraftwerke, die Sie bis 2030 durchführen wollen, gleichzeitig waren die Grünen in Graz aber dagegen, das Murkraftwerk auszubauen oder überhaupt ein neues zu errichten. (Zwischenruf bei den Grünen.) Da gibt es dieses Doppelspiel der Grünen. Es fehlt schon einmal die zeitliche Komponente, was die Verfahrensdauer betrifft. Wie lange brauchen wir in Österreich, um so ein Kleinwasserkraftwerk überhaupt umzusetzen?

Als zweiten Punkt wollen Sie die Nutzung der Windkraft verdoppeln. Das würde bis 2030 – Herr Kollege Haubner hat es gesagt – 1 200 Windräder bedeuten. Das ist okay, das bedeutet, jeden dritten Tag ein neues Windkraftrad aufzustellen, alle 2,9 Tage, wenn man es auf die nächsten neun Jahre hochrechnet.

All das sind Schritte, die wirtschaftlich so nicht umsetzbar sind, und das wissen Sie. Deswegen bleiben Sie bei den Worthülsen und kommen mit keinen konkreten Zahlen und Vorschlägen.

Der nächste Punkt: Fotovoltaik: Eine-Million-Dächer-Programm. – Super! Es gibt aber keine Differenzierung in diesem Bereich, wie man das geografisch überhaupt anlegt. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.) Es ist ein Unterschied, ob man diese Anlagen im Süden von Österreich baut, wo es mehr Sonnenstunden als im Norden gibt – oder im nordöstlichen oder westlichen Teil. Da sind Sie viele Antworten schuldig.

Ein wesentlicher Faktor ist natürlich auch unsere Kulturlandschaft. Was bedeutet das für unsere Landschaft, für unseren Naturschutz? Was bedeutet das für unseren Tourismus? Mit all den Bildern, die Sie da erzeugen, opfern Sie gleichzeitig den Naturschutz, den Umweltschutz und auch unsere Kulturlandschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein wesentlicher Punkt – den muss man auch erwähnen – ist dabei natürlich auch die Flächenversiegelung. Täglich werden 12 Hektar versiegelt. Mit keinem einzigen Wort er­wähnen Sie Maßnahmen, die das dann verhindern sollen. Das Ziel müssen 2,5 Hektar sein, das haben Sie sich selbst in Ihrem Regierungsprogramm gegeben. Davon sind Sie meilenweit entfernt. Gleichzeitig versiegeln Sie die grüne Wiese, in landwirtschaftliche Nutzflächen bauen Sie Fotovoltaikanlagen. Dafür gibt es zig Beispiele. Sie als Steirer (in Richtung Abg. Jakob Schwarz) müssen wissen, was da aktuell passiert.

Einen wesentlichen Faktor muss man auch ansprechen: Wer zahlt diese Energiewende? Wer zahlt sie? – Im Endeffekt zahlt sie der Konsument, es zahlt der Bürger. Sie zahlen insgesamt 1 Milliarde Euro und nennen das ganz einfach Marktprämie. Das ist ein schö­nes Wort, aber zahlen tut es der Bürger. Diese 1 Milliarde Euro zahlt der Bürger. Auf Kosten und auf dem Rücken der Bürger wird das ausgetragen. (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.)

Noch ein Punkt zum Schluss als letzter Beitrag: Diese 100 000 Green Jobs können ent­stehen. Das mag durchaus richtig sein, das glaube ich sogar. Im Umkehrschluss werden aber 500 000 Jobs dadurch verloren gehen – und das ist nicht richtig. (Beifall bei der FPÖ.)

12.12


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.


12.12.51

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich beginne mit einem Zitat: „Wahnsinn! Für


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alle, die nicht aus der Energie-Blase sind: Das ist wirklich BIG!! Ich bin seit 10 Jahren in der Branche und genau so lang wird über ein echtes Ausbau/Umbau-Gesetz gespro­chen. Jetzt ist es da. Die Energiewirtschaft wird ab morgen Richtung Zukunft umgebaut!!

Dieser Tweet stammt von Cornelia Daniel. Sie ist eine Waldviertlerin, eine der bekann­testen ExpertInnen für Fotovoltaik und Solarthermie im deutschsprachigen Raum, und sie berät Unternehmen, wie sie die Sonne nützen können, wie sie Projekte effizient um­setzen können. Dieser Tweet ist beispielhaft für das, was gestern auf Twitter abgegan­gen ist, nachdem die Bekanntgabe kam, dass das EAG umgesetzt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Frage: Wann kommt das EAG?, war, glaube ich, die häufigste in den letzten Mona­ten, jedenfalls an mich. Die Antwort ist: heute. Wir schreiben Geschichte. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Gesetz schafft den Rahmen für Strom ausschließlich aus erneuerbarer Energie bis 2030. Damit werden wir auch im europäischen Kontext – und wir haben das schon ge­hört – vom Nachzügler zum Vorreiter. Das ist wirklich groß. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Warum ist es wichtig? – Einerseits wegen der Klimaperspektive. Die wurde hier schon ausführlich diskutiert. Ich glaube, uns allen ist klar, dass wir weg vom fossilen Weg, hin zu einem der Erneuerbaren müssen. Wir verabschieden uns mit diesem EAG aus dem fossilen Zeitalter. Der erste Schritt betrifft bis 2030 den Strom, und bis 2040 soll dann auch der restliche Energieverbrauch auf Erneuerbare umgestellt werden.

Ich möchte aber noch auf einen zweiten Punkt eingehen, der erscheint mir auch sehr wichtig: auf den volkswirtschaftlichen, den wirtschaftlichen Aspekt. Was bedeuten erneu­erbare Energien für uns als Volkswirtschaft? Derzeit sind wir völlig abhängig von fossiler Energie mit ganz geringer Wertschöpfung im Land. Das ändern wir. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt also keine Strafzahlungen in Milliarden-Euro-Höhe, die wollen wir so verhindern. Stattdessen investieren wir Geld in unser Land. Wir machen also nicht so weiter wie bisher, sondern wir schlagen eine neue Richtung ein. Wir haben uns für die richtige Op­tion entschieden. Dadurch schaffen wir Arbeitsplätze im Land. Wir investieren im Jahr 1 Milliarde Euro, auf die nächsten zehn Jahre gerechnet also 10 Milliarden Euro, und schaffen Wertschöpfung von rund 30 Milliarden Euro im Land, Wertschöpfung in Öster­reich. Das bedeutet Nachfrage für die heimischen Betriebe, Arbeitsplätze im Land. Es gibt eine Studie der Johannes-Kepler-Universität. Die rechnet mit bis zu 100 000 Arbeits­plätzen im Jahr.

Darüber hinaus investieren wir in Innovationen, in Forschung und machen damit die hei­mische Wirtschaft wettbewerbsstärker, auch international. Made in Austria – erneuerba­re Energie und Module in diesem Kontext – wird zum Exportschlager. Das ist meine Vi­sion. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir haben schon interna­tional sehr erfolgreiche Betriebe, und die wollen wir weiterhin stärken.

Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte: die Perspektive von uns Bürgerinnen und Bürgern. Wir alle können uns an dieser Energiewende beteiligen. Das bedeutet, wir schaffen die Möglichkeit für Energiegemeinschaften, Genossenschaften beispielsweise, in denen die Bürgerinnen und Bürger selbst Strom erzeugen und zum Ortstarif Strom beziehen können. Das ist wirklich ganz neu und hat eine riesige soziale Dimension. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin in Kontakt mit vielen Gemeinden. Die scharren in den Startlöchern. Beispiels­weise wird in meiner Nachbargemeinde Pressbaum am Feuerwehrhaus eine Anlage in Energiegemeinschaft mit Nachbarn errichtet. Die Berechnungen sagen, 15 Haushalte


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können den Strom von diesem Dach am Feuerwehrhaus beziehen. Das ist ein kleines Beispiel, aber von diesen wird es ganz, ganz viele in den nächsten Jahren geben.

Abschließend: Die Weichen sind gestellt. Machen wir alle mit! Wir können uns beteiligen. Wir werden uns beteiligen. Das ist gut für das Klima und gut für uns alle. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Abgeordneter Dietmar Keck zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


12.18.59

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Ein Sieg hat viele Väter – das wissen wir –, aber dieser Sieg, nämlich die Beschlussfassung dieses Gesetzes mit Zweidrittelmehrheit, hat für mich einen Hauptvater, und der heißt Alois Schroll, aus einem einfachen Grund: Um eine Zweidrittel­mehrheit zu bekommen, war es notwendig, sehr intensiv zu verhandeln. Dass dieses Verhandlungsergebnis zustande gekommen ist, ist aus meiner Sicht intensiv bei Alois Schroll gelegen und – das muss ich auch sagen – bei einem, dem ich auch Danke sagen möchte – er sitzt jetzt gerade nicht hier herinnen –, das ist Gust Wöginger, der sich, nachdem ich einige Male mit ihm telefoniert habe, auch eingeschaltet hat, damit etwas in einem Bereich weitergeht, in dem dies notwendig war, in einem Bereich, den dieses EAG auch sehr betrifft, nämlich im Bereich der Industrie.

Ich muss wirklich sagen: Ich bin ganz überrascht, dass ich einmal auf diesem Podium zum Sprecher der Industrie werde, aber es war notwendig, auch da Maßnahmen zu set­zen. Es gibt ja in der Industrie viele Betriebe, die ihre Anlagen mit fossilen Brennstoffen betreiben, und da ist es notwendig, Änderungen herbeizuführen. Es wird nicht nur das EAG eingeführt, es sind auch Änderungen im ElWOG vorgesehen – und gerade die Än­derungen im ElWOG waren notwendig, um für die Großindustrie notwendige Schritte zu setzen.

Ein wichtiger Punkt ist, dass zu diesem System der Nutzungsentgelte für Forschungs- und Demonstrationsprojekte auch Anlagen zählen, die beispielsweise durch innovative auf Grünstrom basierende Projekte als Ersatz für fossilbetriebene Anlagen zur Dekarbo­nisierung im großindustriellen Maßstab beitragen. Das heißt im Klartext am Beispiel meines Betriebs, der Voestalpine: Allein die Voestalpine braucht ja von diesen 27 Te­rawattstunden, die heute schon so großartig genannt wurden, wenn sie einen Elektro­ofen betreiben will – das heißt weg von den Hochöfen, hin zum Elektroofen –, 3 bis 4 Te­rawattstunden. Da ist es unbedingt notwendig gewesen, diese Maßnahmen im ElWOG zu setzen, sonst wäre die Umsetzung für das Unternehmen nicht machbar, und es hätte Tausende Arbeitsplätze gekostet, wenn wir das nicht gemacht hätten.

Frau Bundesminister und Herr Staatssekretär – das ist wirklich an euch beide gerichtet ‑, nun ist es auch notwendig, dafür zu sorgen, dass wir den Strom dorthin bringen, wo wir ihn brauchen. Es wird also auch notwendig sein, diese Leitungen zu verlegen, speziell die 220-kV-Leitungen für die Großindustrie, die Kraftwerke zu schaffen, damit dieser Strom auch dorthin kommt, wo er hin soll.

Nun muss ich wirklich eine sehr spöttische Bemerkung an die Herrschaften in diesem Saal richten, die immer so großartig von der grünen Wende reden: Ich möchte jeden Einzelnen auffordern, dafür zu sorgen, dass er auch wirklich grün lebt. Ich besitze eine Fotovoltaikanlage, und ich habe mir gerade angeschaut: Wie viel Strom habe ich für heuer schon erzeugt? – Mehr als 5 000 Kilowattstunden. Das heißt, ich bin das ganze Jahr absolut autark. Es wäre jedem angeraten, bevor er überall groß redet, im eigenen Bereich dafür zu sorgen, dass er auf seinem Haus, auf seinen Anlagen diese Fotovol­taikanlagen hat, Strom dazu nutzt, um ihn einzuspeisen. Dann hat man wirklich etwas


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für die grüne Wende getan, aber nicht, wenn man von einer Revolution redet, die ange­brochen ist. Ich muss schließlich eines sagen: Jede Revolution hat ihre Kinder gefres­sen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Gute Rede ...!)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Christoph Stark zu Wort. – Bitte.


12.22.21

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist heute schon sehr viel über die Details des EAG gesprochen worden. Es sind reichlich Informationen ausgetauscht worden. Nun möchte ich gedanklich wieder einen Schritt zurückgehen und Sie auf eine imaginäre Reise mitnehmen.

Stellen Sie sich einen Zug vor, eine Eisenbahn; einen Zug mit Personenabteilen, einen Zug mit Güterbeförderung; einen Zug, der enorm lang und Tausende Tonnen schwer ist – und dieser Zug ist auf einer Reise! In diesem Zug befinden sich Tausende Men­schen, Tausende Güter, Tiere, was immer unsere Gesellschaft so mit sich bringt – es ist der Zug unserer Gesellschaft. Dieser Tausende Tonnen schwere Zug begibt sich auf eine Reise und steuert ein Ziel an.

Die Menschen haben darauf vertraut, dass das Ziel eine gute Zukunft ist und dass die Politik, die diesen Zug leitet, immer darauf achtet, dass dieser Zug auch in einer guten Zukunft ankommt. Nun hat sich in den letzten Jahren in diesem Zug die Meinung ge­bildet: Na ja, ob diese Richtung so ganz okay ist, wissen wir nicht! Da waren Kritiker dabei, zuerst leise, dann sind immer mehr Kritiker dazugekommen, und am Ende – so wie derzeit zum Beispiel – sind fast alle Menschen und auch die Wirtschaft der Meinung: Dieses Ziel ist nicht mehr richtig, mit diesem Ziel kommen wir nicht in eine gute Zukunft! Einige wenige sind anderer Meinung, für die gibt es die Klimakrise genauso wenig, wie Corona eine ansteckende Krankheit ist, die man dann munter ins Parlament trägt; aber der Rest dieser Zugbelegschaft weiß: Wir müssen da etwas tun. Wir müssen da heute eine ganz entscheidende Weiche stellen, damit sich die Richtung, in die dieser Zug in die Zukunft der Menschen fährt, ändert, dass wir von diesem Weg abbiegen und uns in eine wirklich gute Zukunft bewegen. Heute, meine Damen und Herren, heute können Sie alle mithelfen, diese entscheidende Weiche für eine gute Zukunft zu stellen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wurm: ... die Chinesen, Herr Kollege, die Chinesen!)

Ich freue mich wirklich, es ist eine ehrenvolle Geschichte, dass ich heute bei diesem Beschluss dabei sein darf, an dem so viele Menschen gearbeitet haben. Ihnen ist allen schon gedankt worden, ich darf das pauschal noch einmal tun. Solche Entscheidungen, solche Weichenstellungen kommen nur zustande, wenn Menschen sich hinsetzen und konstruktiv an einer Lösung arbeiten. Dass heute vier Parteien, die durchaus den Diskurs lieben, dieser Lösung zustimmen, ist ein fantastisches Zeichen des konstruktiven Parla­mentarismus. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben und die auch in Zukunft mitwirken werden – denn diese eine Weichenstellung wird nicht die letzte sein. Wir werden auf dem Weg in diese gute Zukunft noch viele weitere Weichenstellungen brauchen. Die Gesetze sind bereits genannt – und alle sind eingeladen, an dieser Wei­chenstellung mitzuwirken. Heute stellen wir die entscheidende erste Weiche, wir setzen den ersten Schritt auf diesem neuen Weg. Ich freue mich, dabei sein zu dürfen, und lade Sie alle ein, daran mitzuwirken. – Alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

12.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 130

12.26.28

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Gestern Abend haben wir also den Entwurf für das EAG erhalten. Wir haben uns das angeschaut – und ja, da ist sehr, sehr viel ge­lungen.

Ich möchte aber auf einen Bereich eingehen, in dem man eben aus meiner Sicht eine Riesenchance verpasst hat, und das ist die Erdverkabelung. Wir haben auch schon ein paar Mal darüber gesprochen. Ich kämpfe ja seit zwei Jahren Seite an Seite mit einigen oberösterreichischen Bürgerinitiativen darum, dass 110-kV-Leitungen in Zukunft als Erdkabel geplant und gebaut werden. Ich habe dazu viele Anträge eingebracht, viele Gesetzesvorschläge gemacht. Meine parlamentarische Petition haben inzwischen be­reits über 1 100 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben, denn die Menschen wollen kei­ne Freileitungen, sie wollen Erdkabel. Nun fragt man sich: Warum geht denn das nicht? Woran liegt es denn, warum scheitert das, wer blockiert? Es ist der internationale Stan­dard, es ist technologisch möglich, und auch kostentechnisch spricht ehrlich gesagt nichts dagegen.

Nun? – Die ÖVP ist dagegen, sie blockiert gemeinsam mit der Energie AG. Die anderen oberösterreichischen Parteien haben sich halt in ihrem warmen Proporzsystem eingeku­schelt und sind da auch nicht aufgetreten. Sie haben die Anliegen der Bürgerinnen und der Bürger und die wissenschaftliche Evidenz einfach vom Tisch gewischt. Manchmal hat ja Wahlkampf auch etwas Gutes. Wir wissen alle, dass es im Herbst in Oberöster­reich Wahlen gibt – und ja, nun trauen sich die Grünen ein bisschen aus der Deckung hervor, und die SPÖ ist auch aus dem gemütlichen Bett aufgestanden und ist endlich auf die Linie der Vernunft eingeschwenkt. Es hat sogar in der letzten Landtagssitzung einen recht guten Antrag von der SPÖ gegeben, der aber dann vertagt worden ist.

Was ist folglich die Conclusio? – Sie bringen es auf Länderebene nicht zusammen; und nun hätte man im EAG die Möglichkeit gehabt, das auf Bundesebene zu lösen, einen bundesweiten Rahmen für diese Erdverkabelung zu schaffen – und das ist eben leider, meine Damen und Herren, auch nicht gelungen.

Nun gibt es eine grüne Ministerin und eine SPÖ, die heute hier eine Zweidrittelmehrheit sichert, es gäbe also die Möglichkeit, diesen bundesweiten Rahmen für die Erdverkabe­lung zu schaffen. Die wurde einfach ausgelassen. Es ist für mich wirklich enttäuschend, und es trifft mich auch wirklich sehr, dass wir hier nicht weitergekommen sind. Offenbar kuschen da einfach alle – die Grünen und die Roten – vor den schwarzen Landesfürsten. Das ist ärgerlich, und es ist verdammt noch einmal Zeit für eine Lösung. (Beifall bei den NEOS.)

Ich schaue jetzt wirklich auf die Kollegen von der SPÖ, Kollege Schroll, Kollege Stöger, und Kollegen Hammer und Kollegin Rössler. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es gibt ja noch die Möglichkeit, etwas daran zu ändern und zum Besseren zu bringen.

Ich bringe deswegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem im EAG vorgesehenen Netzinfrastruk­turplan eine verpflichtende, vertiefende Prüfung von sämtlichen zu errichtenden Lei­tungsprojekten mit einer Spannung ab 110 kV festzuschreiben, einen Mehrkostenfaktor


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 131

von 2,5 als bundesweit einheitliches Kriterium festzulegen, Kriterien bzgl. Umweltauswir­kungen oder wirtschaftlicher Folgen eines Leitungsprojekts (inklusive etwa Bodenversie­gelung, Landschaftsbild, Biodiviersitätsverlust und Grundstückspreisentwicklung) bun­desweit klar zu definieren sowie verbindliche Vorgaben zu schaffen, um die Information und Einbindung von Bürger_innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bei diesem Ent­scheidungsprozess zu gewährleisten. Zusätzlich sind auch für jene im §40 beschriebe­nen Forschungs- und Pilotprojekte Leitungen mit einer Spannung ab 110kV zu berück­sichtigen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Lei­tungen als Erdkabel

eingebracht im Zuge der Debatte in der 115. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerba­ren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostrom­gesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirt­schaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das EnergieControl-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für al­ternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwege­gesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket) (982 d.B.) - TOP 1

Um in Zukunft die Stromversorgung Österreichs ausschließlich mit erneuerbaren Ener­gieträgern bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität und bestmöglicher infrastruktu­reller Strommarktbedingungen zu gewährleisten, werden mittelfristig erhebliche Anpas­sungen an die heimische Stromnetzinfrastruktur notwendig sein. Allerdings stoßen als Freileitungen geführte Hochspannungsleitungen immer wieder auf Widerstand durch die betroffene Bevölkerung, da diese das Landschaftsbild stark beeinträchtigen, mehr Fläche (und damit so wertvollen Boden oder Naturraum) beanspruchen und auch mögli­cherweise indirekte negative volkswirtschaftliche Auswirkungen haben, wie etwa niedri­gere Grundstückspreise oder verloren gegangene Tourismuseinnahmen. Als Alternative können Leitungen als Erdkabeln gelegt werden, welche allerdings je nach Netzebene sowie technischer und geographischer Grundvoraussetzungen entsprechende Mehr­kosten verursachen. Zusätzlich sind Freileitungen wesentlich anfälliger für extreme Wet­terereignisse, welche sich auch in Mitteleuropa aufgrund des Klimawandels häufen wer­den. So wurde etwa am 24.6.2021 eine Hochspannungsleitung in der Tschechischen Republik unweit der österreichischen Grenze von einem Tornado niedergerissen.

Während auf niedrigeren Netzebenen das Legen von Erdkabeln als Alternative zur Freileitung mittlerweile auch in Österreich Usus ist, werden 110kV Leitungen hierzulande noch regelmäßig - aus besagten Kostengründen - oberirdisch geplant und errichtet. Die­se Praxis verursacht jedoch vermehrt Unverständnis der betroffenen Anrainer_innen, da


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mittlerweile zahlreiche, im Ausland bereits standardmäßig angewendete innovative Me­thoden die Kosten für Erdkabel bereits erheblich reduziert haben und die bereits er­wähnten Beeinträchtigungen von Landschaftsbild, Umwelt und Volkswirtschaft nicht ein­berechnet werden. Um diese Konflikte zu vermeiden, gibt es in Deutschland und der Schweiz klare gesetzliche Regelungen, welche unter entsprechenden Voraussetzungen zu Erdkabeln verpflichten (EnWG §43 bzw. Elektrizitätsgesetz und Stromversorgungs­gesetz Art.15c). Auch in Österreich gibt es in Salzburg auf Landesebene eine entspre­chende rechtliche Regelung (Salzburger Landeselektrizitätsgesetz § 54a).

Um Österreich hier an den internationalen Standard anzupassen, um den Schutz des Landschaftsbildes sowie betroffener Naturräume zu gewährleisten und um Konflikte zwi­schen für die Energiewende notwendigen Infrastrukturprojekten und betroffenen Anrai­ner_innen zu minimieren, ist es notwendig, einen klaren, bundesweit einheitlich rechtli­chen Rahmen zu schaffen, sodass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit ei­ner Nennspannung von 110 kV oder weniger unter entsprechenden Voraussetzungen als Erdkabel auszuführen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem im EAG vorgesehenen Netzinfrastruk­turplan eine verpflichtende, vertiefende Prüfung von sämtlichen zu errichtenden Lei­tungsprojekten mit einer Spannung ab 110 kV festzuschreiben, einen Mehrkostenfaktor von 2,5 als bundesweit einheitliches Kriterium festzulegen, Kriterien bzgl. Umweltauswir­kungen oder wirtschaftlicher Folgen eines Leitungsprojekts (inklusive etwa Bodenversie­gelung, Landschaftsbild, Biodiviersitätsverlust und Grundstückspreisentwicklung) bun­desweit klar zu definieren sowie verbindliche Vorgaben zu schaffen, um die Information und Einbindung von Bürger_innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bei diesem Ent­scheidungsprozess zu gewährleisten. Zusätzlich sind auch für jene im §40 beschriebe­nen Forschungs- und Pilotprojekte Leitungen mit einer Spannung ab 110kV zu berück­sichtigen."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Litschauer. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)


12.30.15

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute erleben wir den Ge­burtstag der Energiewende in Österreich. Zum ersten Mal ist das Ziel 100 Prozent Ei­genversorgung mit erneuerbaren Energien für den Stromsektor in ein Gesetz geschrie­ben worden. Innerhalb von zehn Jahren werden wir eine Systemwende absolviert haben. 27 Terawattstunden Strom werden aus zusätzlichen Ökostromkraftwerken kommen. Das heißt, 2030 wird jede dritte Kilowattstunde aus einem neuen Kraftwerk kommen und Österreich die Industrie ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen. So werden wir unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten.

27 Terawattstunden, das entspricht acht Mal der Leistung des AKW Zwentendorf, das zum Glück nie in Betrieb gegangen ist. Dieses EAG ist auch eine Ansage für unsere Antiatompolitik in Österreich. 100 Prozent erneuerbare Energie in unserem Stromnetz


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heißt auch: Wir sind unabhängig von Atomstromimporten, und auch das ist eine ganz klare Ansage. Wir brauchen diese Atomkraftwerke nicht. Innerhalb von zehn Jahren ab­solvieren wir die Energiewende. Zehn Jahre, die andere Staaten allein für die Planung eines Atomkraftwerks brauchen: In dieser Zeit haben wir die Energiewende bereits ab­solviert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es ist heute schon viel gedankt worden, aber ich möchte auch noch den Kollegen aus dem Bundesrat danken, die ebenfalls noch zustimmen werden, ganz speziell unserem Adi Gross, der sich da auch sehr intensiv eingebracht hat. Ich habe mit ihm und den Kollegen auch die Agri-PV diskutiert, und ich glaube, da sind sehr gute Vorschläge ge­kommen. Wussten Sie zum Beispiel, dass auch ein Apfel einen Sonnenbrand bekom­men kann? Das sind dann die braunen Flecken auf den Schalen. Diese Agrofotovoltaik bietet die Möglichkeit, diesen Sonnenbrand durch Beschattung zu verhindern. Wir können die Pflanzen schützen, wir können sie vor Hagel schützen, und wir haben einen Doppelnutzen. Deswegen ist dieser Bereich ganz wichtig, denn mit dieser Agrofotovol­taik kann eine Landnutzungseffizienz von 186 Prozent erreicht werden, und das stärkt natürlich auch die ländlichen Regionen.

Mit dem EAG verhindern wir aber auch die Importe von Energie. Das Geld fließt nicht mehr ab, und das EAG verhindert auch das Einschalten von Kohlekraftwerken. Uns muss bewusst sein: Jedes Mal, wenn ein Kohlekraftwerk eingeschaltet wird, steigt der Energiepreis an der Strombörse, denn Kohlestrom ist teuer. Wenn wir verhindern, dass Kohlekraftwerke eingeschaltet werden, senken wir die Strompreise, und damit schützen wir die Konsumenten.

Eine Schlussbemerkung: Als Schüler in der HTL habe ich davon geträumt, dass sich Österreich zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgt. Jetzt bin ich ganz stolz – und es freut mich sehr, dass wir das heute hier beschließen können und dass ich dabei sein kann –, dass wir die Energieversorgung an diesem Tag auch für unsere Kinder auf neue Beine stellen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.33


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.


12.33.42

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Klimawandel und Erderwärmung, das sind Schlagwörter, die schon vor langer Zeit geprägt wurden. Am Anfang haben sich noch nicht viele in diese Thematik hineinversetzen können, aber nach und nach wurde spürbar, was das tatsäch­lich heißt, denn wenn von Erderwärmung gesprochen wurde, haben manche zunächst gesagt: Na ja, gut, ist es im Winter nicht so kalt, dann brauche ich ein bisschen weniger zu heizen, und wir kommen schon gut über die Runden.

Klimawandel, Erderwärmung bedeuten aber kurz gesagt nicht nur den Temperaturan­stieg über eine konstante Mittelphase, sondern sie bedeuten in Wirklichkeit Instabilität des Wetters und Wetterextreme, und das ist das, was wir auch in Österreich in den letzten Jahren vermehrt merken konnten und über uns ergehen lassen mussten. Die Wetteraufzeichnungen zeigen es ganz eindeutig: Seit Jahren erleben wir immer wieder Rekordmonate, was Trockenheit, Hitze, und Niederschläge betrifft. Es bedeutet ganz einfach, dass wir schon massive Probleme haben – sei es in der Landwirtschaft, sei es, dass jeder Einzelne betroffen ist, wenn es hagelt, wenn es bei Starkregenereignissen zu Überflutungen kommt oder aber wenn wir wirklich lange Dürrephasen haben und die Pflanzen nicht wachsen können.


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Es gab 20 Klimakonferenzen der Vereinten Nationen, aber es war die 21. im Jahr 2015 in Paris, die dann tatsächlich einen Durchbruch gebracht hat, wo zum ersten Mal die Welt – es waren 196 Staaten – gemeinsam gesagt hat: Gemeinsam haben wir dieses Problem erkannt und wir wollen es gemeinsam lösen! – Es ist eine unglaubliche Wei­chenstellung, die damals, 2015, passiert ist.

Natürlich haben sich dann die Kontinente und auch die einzelnen Länder darauf vorbe­reitet. Unser Zugang war immer: Es muss in der Energiewende eine Chance geben, es darf keine Verhinderungspolitik sein, wir dürfen den Menschen nicht nur etwas verbieten. In Österreich geht es darum, dass wir auch in Zukunft Industriebetriebe in unserem Land haben, dass wir produzierendes Gewerbe in unserem Land haben, dass die Landwirt­schaft so arbeiten kann, wie wir es gewohnt sind. (Abg. Kassegger: ... verbieten, oder?)

Daher müssen wir auch diese wirtschaftlichen Bereiche bei dieser Umstellung begleiten. Die Zahlen sind heute schon genannt worden: Es werden bis zu 11 Milliarden Euro an Energiezahlungen ins Ausland geschickt – da geht es vor allem um Erdöl, Erdgas und vieles, vieles mehr –, also ist doch jeder Euro gut, den wir im Inland wieder lukrieren können. Da geht es um Wertschöpfung, da geht es um Kreislaufwirtschaft, da geht es um die Chancen für unsere heimischen innovativen Unternehmen, und da geht es um die Absicherung von Arbeitsplätzen. Da geht es um das Einbinden von Menschen, um etwa Gemeinschaftsanlagen finanzieren und entwickeln zu können. Da geht es eben auch genau darum, dass wir mit dieser Kreislaufwirtschaft unseren CO2-Ausstoß vermin­dern, und es geht darum, dass wir alle davon profitieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses EAG, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das heute beschlossen wird, das ist eine Momentaufnahme, ein Startschuss. Es muss uns klar sein, dass wir es ständig weiterentwickeln müssen. Österreich ist ein Land, das über hervorragende Energieressourcen verfügt. Wir haben Wasser, wir haben Wind, wir haben Sonne, wir haben nachwachsende Rohstoffe, und es wird nicht nur ein Sektor sein, der jetzt diese Veränderung in der Energiewirtschaft herbeiführt, sondern es wird der Mix aus all jenen sein.

Es wird angebracht sein, jede Quelle dort auszubauen, wo sie am effizientesten vor­kommt. (Abg. Kassegger: ... hocheffiziente Wasserkraft! ... hocheffiziente Wasserkraft!) Es wird nicht sinnvoll sein, überall Windräder aufzustellen. Es wird nicht sinnvoll sein, überall Wasserkraft einzusetzen, aber ich darf euch alle hier herinnen bitten, dass wir das dann auch dort, wo es möglich ist, effizient umsetzen und nicht wieder verhindern.

Für mich sind die nachwachsenden Rohstoffe ein wichtiger Punkt, der in diesem Gesetz zwar verankert, aber noch zu wenig berücksichtigt ist. Da gibt es noch großes Potenzial, und ich zähle darauf, egal ob es um Wärme- oder um Stromerzeugung geht, dass wir auch da die nächsten Schritte noch in den nächsten Jahren setzen werden.

In diesem Sinne: vielen herzlichen Dank für die umfassende Vorbereitung. Es ist schade, dass die Freiheitlichen nicht dabei sind, obwohl es im Ausschuss schon die ersten vagen Zugeständnisse gegeben hat. Ich verstehe nicht, dass ihr die Erdöl- und Erdgaslobby so vehement verteidigt. Was es bedeutet, in Abhängigkeit zu sein, haben wir vor einigen Jahren erlebt, als Putin den großen Gashahn für Europa zugedreht hat, es plötzlich kalt wurde und die Betriebe stillgestanden sind, weil zu wenig Gas nachgekommen ist. Das wollen wir nicht. Wir müssen einen sinnvollen Umstieg, einen sinnvollen Wandel beglei­ten, denn dann wird die Wertschöpfung im Land bleiben und dann haben wir auch Ener­gieautarkie und Selbstständigkeit – und das ist sehr, sehr viel wert. In diesem Sinne: vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 135

12.39.23

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Heute ist ein sonniger Tag, heute wird die Energiewende eingeleitet. Ich selbst habe einen landwirtschaftlichen Betrieb. Landwirtschaftliches Denken heißt Denken über mehrere Generationen, verantwor­tungsvoll Handeln – im Betrieb und auch in der Politik und natürlich auch, was das Klima betrifft.

Schauen wir zwei Wochen zurück! In Allentsteig waren schwere Hagelunwetter, bei de­nen viele Häuserdächer und 22 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, also landwirt­schaftliche Kulturen, deren Erträge eigentlich den Tisch decken sollen, zerstört wurden. Hochwasserereignisse und Dürreereignisse geben sich praktisch die Klinke in die Hand. Daher ist es wichtig, dass wir handeln. Deswegen stellen wir die Weichen neu, hin zu einem engagierten Ziel: Ab 2030 soll aus der Steckdose nur mehr erneuerbarer Strom kommen, der CO2-Ausstoß soll nicht verstärkt werden. Wir müssen den Weg gemeinsam gehen und brauchen hier einfach alle Potenziale, die genutzt werden müssen, ob das jetzt die Wasserkraft, die Fotovoltaik, die Windenergie, aber auch Biomasse und Biogas sind.

Als Waldviertlerin kann ich Ihnen nur sagen: In den letzten Jahren, in denen der Bor­kenkäfer und die Windwürfe sehr stark waren, haben wir gesehen, wie wichtig es ist, aus Holz Energie zu erzeugen. Es ist notwendig, um das Schadholz und auch das Pflegeholz zu verwerten. Daher habe ich mich stark dafür eingesetzt, dass Biomasse und Biogas auch in Zukunft in diesem Gesetz einen wesentlichen Faktor darstellen. Ich sage, es wäre nicht verantwortungsvoll, dass Biomasseanlagen, die funktionieren, nicht weiter genutzt werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Fotovoltaik vordringlich auf Dächern bessergestellt ist als auf der breiten Fläche.

Wir schaffen mit den Energiegemeinschaften eine wirklich gute Grundlage. Wenn ich den Vergleich ziehen darf: Wir haben regionale Produkte, die gerne gekauft werden, und so soll es auch bei den Energiegemeinschaften sein: Es wird regional Energie erzeugt und auch verbraucht, und dadurch erspart man sich Netzgebühren.

Wir schaffen einen Spagat zwischen Wirtschaft und Klimaschutz – und das ist etwas Wichtiges –, Klimaschutz wird einfach transparenter, marktnäher und flexibler. Der Erlös bleibt in der Region, Arbeitsplätze werden abgesichert und gefördert und die erneuer­bare Energie bringt uns Energieunabhängigkeit. Das ist eine Chance für den ländlichen Raum, für Gebiete wie das Waldviertel, denn so kann wirklich Wertschöpfung erzielt werden, sodass der eine oder andere nicht auspendeln muss, sondern seinen Arbeits­platz vor Ort findet, die Kinder in die nächstgelegene Schule gehen können und auch Gastwirtschaften erhalten bleiben.

Ich bedanke mich recht herzlich für die Verhandlungen, die sehr anstrengend waren und lange gedauert haben, besonders bei unserem Staatssekretär Magnus Brunner und un­serer Energiesprecherin Tanja Graf.

Dieses Gesetz zeigt wirklich Verantwortung für das Klima, eine Verantwortung für die nächste Generation. Wir haben damit die Weichen, die auch noch weiter ausgebaut ge­hören, für den Klimaschutz, für die Energiewende und für unsere Kinder gestellt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.43


12.43.28

Präsidentin Doris Bures: Zu diesen Tagesordnungspunkten ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 136

Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, frage ich die Klubs, ob wir mit der Abstim­mung gleich fortfahren können? – Dann gehe ich auch so vor.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend EAG-Paket in 733 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 bis 8 einge­bracht.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche auch hierzu um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen. Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrit­telmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Anhaltender Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Wir haben noch weitere Abstimmungen vorzunehmen, nämlich die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, in 983 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantra­ges abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 983 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der KollegInnen Hammer, Graf, Schroll aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 137

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehr­heit angenommen.

12.47.44Antrag auf nochmalige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass die Einsetzungsminderheit gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse einen Antrag auf nochmalige Verlängerung des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsaus­schuss) um drei Monate eingebracht hat.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Diese findet nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Die Abstimmung des gegenständlichen Antrages erfolgt gemäß § 53 Abs. 6 der Verfah­rensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse nach Schluss dieser De­batte.

12.48.423. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (850 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von re­ligiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden (925 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (849 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvoll­zugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror ge­ändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG) (977 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1735/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe be­drohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (978 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (848 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (20. FSG-Novelle) (871 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (854 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden (872 d.B.)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 138

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. Auf eine mündliche Bericht­erstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.


12.50.11

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel des Ganzen, worüber wir jetzt diskutieren, ist Terror-Bekämpfungs-Gesetz. Das ist die Überschrift, und wir er­innern uns, dass das das wesentlichste und medial am meisten behandelte Thema der letzten Monate war, insbesondere nach dem schrecklichen Terroranschlag am 2. No­vember 2020. Da war schon klar, dass das Ganze mehr Show als Inhalt sein wird, denn wir wissen ja mittlerweile, dass dieser Anschlag auf Basis der bestehenden Gesetze verhindert hätte werden können oder zumindest möglicherweise verhindert hätte werden können und dass es aufgrund von Behördenversagen im Innenministerium leider zu die­sem Anschlag gekommen ist. Die Gesetze hätten wir dafür also nicht ändern müssen.

Ich gestehe aber zu: Es gibt natürlich Änderungsbedarf in vielen Bereichen, es gäbe zum Beispiel wesentlichen Änderungsbedarf im Asylrecht und bei den Asylverfahren, denn was in den letzten Tagen und Monaten hervorgekommen ist, ist ja der Zustand, dass wir Menschen ins Land lassen, die höchst gefährlich sind, und es uns dann aus verschie­densten Gründen nicht gelingt, sie abzuschieben, auch wenn sie kriminell sind und je­denfalls kein Recht haben, hier zu bleiben.

Wir reden jetzt aber einmal konkret von den Vorschlägen, die hier am Tisch liegen. Zuerst einmal: Das Islamgesetz wird reformiert. 2014 ist dieses Islamgesetz unter Feder­führung des damaligen Integrationsstaatssekretärs Kurz beschlossen worden. Es ist daher nicht anzunehmen, dass man jetzt zugesteht, dass dieses Gesetz von Anfang an ein Rohrkrepierer war. Das ist klar, das kann man nicht zugeben, aber man versucht jetzt, ein paar Dinge zu verbessern.

Ein wesentlicher Punkt ist: Die Auslandsfinanzierung soll verboten werden. Das ist be­reits im alten Gesetz gestanden. Es gibt aber immer das Problem der Umgehungen von solchen Vorgaben, und solche Umgehungen sind nach wie vor möglich. Wir haben das damals aufgezeigt und ich sage es wieder: Das ist zum Beispiel in Form von Stiftungen möglich, denn die Stiftung hat ja ihren Sitz in Österreich und ist daher ein österreichi­scher Finanzierer. Nicht einmal das wirtschaftliche Eigentümerregister weist – bei einer Stiftung gibt es ja keinen Eigentümer – den Finanzierer der Stiftung aus. Das heißt, diese Umgehungsmöglichkeit ist weiterhin gegeben. Was man wirklich erreichen will, wird nicht erreicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein zweiter Punkt: Damit man überhaupt weiß, wovon man spricht, ist ganz wesentlich, dass die Glaubensgrundsätze offengelegt werden. Wenn man von Religionsfreiheit spricht, muss man ja wissen, von welcher Religion gesprochen wird beziehungsweise was die Religion ausmacht. Sind gewisse Vorschriften kulturell bedingt oder ist es Reli­gion? Wenn man als Frau einem Mann nicht die Hand geben darf, ist das Religion oder ist das Kultur? Ist das Kopftuchtragen Religion, ist es Kultur? Und so weiter. Erst dann, wenn man das weiß, kann man über Religionsfreiheit sprechen.

Was das Bundeskanzleramt bekommen hat, ist ein Achtseiter – acht Seiten Glaubens­grundsätze! Genau da ist der springende Punkt: Wie will man denn beurteilen, ob in einer Moschee Religion betrieben wird oder ob das in Wirklichkeit etwas Staatsgefährdendes ist, was man daher auch verbieten kann? Man muss Regelungen haben, anhand derer man diese Moschee möglicherweise zusperren kann, einen Verein auflösen kann. Wenn man aber keine Grundlage hat, ist das nicht der Fall. Und genau das tun wir hier wiede­rum nicht, wir fordern weiterhin nicht die Glaubensgrundsätze ein. (Beifall bei der FPÖ.)


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Wir haben dann im Wesentlichen, auch im Strafrecht leider, Showgesetzgebung. Es ist natürlich nicht alles schlecht, das wäre ja ein Unsinn. Es ist immer ein Unsinn, wenn man das sagt. Es gibt ein paar Maßnahmen, die sinnvoll sind, aber ich konzentriere mich natürlich auf die, die wir kritisieren, denn wir lehnen ja auch diese Gesetzesvorschläge insgesamt ab.

Im Strafrecht haben wir jetzt einen neuen Erschwerungsgrund, und dieser neue Er­schwerungsgrund heißt: aufgrund einer extremistischen religiösen Tatbegehung. Das ist sinnlos, weil das bereits existiert. Man kann das natürlich machen. Man kann sagen: Okay, es schadet ja nicht; tun wir halt noch einen zusätzlichen Erschwerungsgrund rein! Man braucht aber deswegen nicht zu behaupten, dass man irgendetwas in der Gesetz­gebung ändert. In Wirklichkeit existiert das bereits, nämlich eine Tatbegehung, die eine besonders verwerfliche Grundlage hat. Das haben wir bereits; das ist bereits heute ein Erschwerungsgrund.

Es gibt auch einen neuen Straftatbestand. Wir haben jetzt „religiös motivierte extremis­tische Verbindung“. Auch das ist in Wirklichkeit bereits in den staatsfeindlichen Bewe­gungen abgebildet, denn: Was anderes als eine staatsfeindliche Bewegung ist eine, die extremistisch-religiös motiviert ist? Die ist staatsfeindlich, weil sie unsere Grundwerte und Grundlagen der Gesellschaft ablehnt.

Wir sehen also, da werden jetzt Gesetze gemacht, um zu demonstrieren, man würde großartig etwas gegen den Terror tun, und in Wirklichkeit gibt es das bereits oder es ist weitgehend sinnlos. (Beifall bei der FPÖ.)

Auf der anderen Seite wurde ein Antrag, den wir Freiheitliche eingebracht haben, abge­lehnt. Darin geht es darum, dass es einen Erschwerungsgrund darstellt, wenn die Tatbe­gehung unter Ausnützung des Asylrechts stattfindet. Es gibt derartige Erschwerungs­gründe in anderer Form auch, wenn man zum Beispiel eine Autoritätssituation ausnützt, eine Tat gegen Wehrlose begeht – das ist dann zum Beispiel erschwerend –, oder auch, wenn man bereits mehrere Taten begangen hat. Das sind einfach objektive Tatsachen, die erschwerend sind. Und es macht natürlich einen Unterschied, ob der Schutz des Staates mit all seinen Möglichkeiten ausgenutzt und dann noch gegen die Bürger in diesem Staat vorgegangen wird, und das, wie wir wissen, leider zum Teil bestialisch. Das ist ein ganz klassischer Erschwerungsgrund; wir haben das daher eingebracht.

Das wurde mit weiß Gott was – das sei fremdenfeindlich und was weiß ich noch – ab­getan. Das ist ohnehin das Übliche, aber leider wurde das auch von der ÖVP schlichtweg einfach nur abgelehnt, obwohl sie immer wieder äußert, dass ihr das auch so ein großes Anliegen sei, dass man scharf dagegen vorgeht, wenn Asylanten ihre Situation ausnüt­zen und unsere Menschen und vor allem Frauen attackieren.

Daher bin ich sehr enttäuscht, dass wir unter dem großen Titel Terror-Bekämpfungs-Gesetz in Wirklichkeit nichts weitergebracht haben und dort, wo es wirklich wichtig wäre, leider nichts geschafft haben. Auch beim großen Thema, dass Menschen in unser Land gekommen sind, die die Situation ausnützen und furchtbare Straftaten begehen, wurde in Wirklichkeit nichts erreicht. Also leider: Chance völlig vertan! (Beifall bei der FPÖ.)

12.57


Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße Herrn Bundesminister Karl Nehammer im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Karl Mahrer das Wort. – Bitte.


12.57.32

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der sich endlich wieder füllenden Galerie und zu Hause! Den Allerseelentag des Vor­jahres werden wir alle nicht vergessen; ich glaube, das eint uns. Aufgrund dieses


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Terroranschlags, aber auch im Sinne der Abarbeitung unseres gemeinsamen Regie­rungsprogramms hat sich die Bundesregierung zu umfangreichen Maßnahmen bekannt, zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus.

Mag. Harald Stefan, ich schätze dich sehr, und ich schätze auch, dass du in deinem Debattenbeitrag sehr ausgewogen Kritik geübt hast, auf der anderen Seite aber auch gesagt hast, dass auch vieles in diesem Terrorbekämpfungspaket sinnvoll ist. (Abg. Stefan: Das habe ich nicht gesagt!) Und genau so ist es! Du weißt wie viele andere: Es ist ein Bündel von Maßnahmen, es gibt keine einfache Lösung, es gibt keine einfache Antwort, es gibt nur ein Bündel von Maßnahmen und ein hartnäckiges Umsetzen.

Wir ändern heute das Islamgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz, wir ändern das Füh­rerscheingesetz, das Symbole-Gesetz, aber wir ändern auch im justiziellen Bereich eini­ges, und mir ist besonders wichtig, dass die Überwachung des Verhaltens terroristischer Straftäter während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung intensiviert wird und auch die Deradikalisierungsmaßnahmen verbessert werden. Das sind notwendige Maß­nahmen im Zusammenhang mit vielen weiteren Bemühungen zur Bekämpfung des Ter­rorismus, und das ist im heutigen Gesetzespaket gut und richtig so. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit der Fallkonferenz und der elektronischen Überwachung wird die gerichtliche Aufsicht über bedingt zu entlassende terroristische Straftäter erweitert. Auch die Möglichkeit der erweiterten, auch wiederholten Verlängerung der Probezeit ist Teil dieses Pakets.

Meine Damen und Herren! Voraussetzung für die elektronische Überwachung ist unter anderem, dass der Täter zu einer mindestens 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das sind einige wenige konkrete, aber rechtsstaatliche Maßnahmen, die sich die Menschen in unserem Land für noch mehr Sicherheit wünschen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Und wenn ich zum Beispiel daran denke, wie wichtig es ist, dass seitens der Gerichte in Zukunft Maßnahmen gesetzt werden, die dafür sorgen, dass es eine Distanzierung des Täters von jenem Umfeld gibt, das ja die Radikalisierung mit beeinflusst hat, also zum Beispiel radikalsalafistische Bewegungen oder auch Bethäuser, dann meine ich, der mit diesem Gesetzespaket eingeschlagene Weg ist der richtige.

Die Einführung eines neuen Straftatbestandes für religiös motivierte extremistische Be­wegungen, Harald Stefan, wird auch Verbindungen erfassen, die ausschließlich eine re­ligiös begründete Gesellschaft und Staatsordnung mit gesetzwidrigen Mitteln anstreben. Und – das ist mir ganz besonders wichtig – in Zukunft wird im Zuge der Entlassungsvor­bereitung auch eine verpflichtende Fallkonferenz unter Mitwirkung der Organisationsein­heiten des polizeilichen Staatsschutzes und der Koordinationsstelle für Extremismusprä­vention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug umgesetzt.

Eines ist auch sehr wichtig – und das ist aus all den Berichten, auch aus dem Untersu­chungsbericht der unabhängigen Kommission, hervorgegangen –: Es braucht eine bes­sere Vernetzung zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Ge­richten.

Abschließend, meine Damen und Herren, etwas Grundsätzliches – Harald Stefan, du hast es auch kurz angesprochen –: Wenn im Vorfeld immer wieder von Anlassgesetzge­bung gesprochen worden ist oder auch das Wort Showpolitik in den Mund genommen wird, dann Hand aufs Herz – alle Parlamentarier, glaube ich, wissen das –: Gesetzge­bung ist ein laufender Prozess, in dem natürlich auch aktuelle Fälle zum Anlass genom­men werden müssen, um legistische Lücken zu schließen. Und der Gesetzgeber weiß auch, dass er mit seiner Arbeit nie am Ende ist. Das ist tägliche Verpflichtung der Politik, und das garantieren wir auch mit diesem Gesetzespaket.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch eines sagen: Diese Bundesregierung, das sollte man nicht übersehen, war wie keine andere Bundesregierung der Zweiten Republik mit


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einer derartigen Krise, Gesundheitskrise konfrontiert. Und in dieser Krisensituation, in diesem Ausnahmezustand das an Gesetzen auf den Weg zu bringen, wie wir es heute am Beginn der Tagesordnung erlebt haben und auch mit dem Terror-Bekämpfungs-Ge­setz jetzt erleben, das ist schon eine große Leistung. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte dieser Bundesregierung und stellvertretend heute unserem Innenminister Karl Neham­mer dafür danken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.02.55

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Saal und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Dieses Terror-Bekämpfungs-Gesetz wurde aus Anlass des schrecklichen Terrorakts am 2. November 2020 in Verhandlung genommen und soll heute abgestimmt werden.

Es gibt noch einen zweiten Anlass, Herr Kollege Mahrer, warum man den Worten, die wir in der letzten Woche gehört haben, Taten folgen lassen sollte, nämlich dieser schreck­liche Mord an einem 13-jährigen österreichischen Mädchen vor einer Woche.

Dieses Gesetz ist aber leider ein zahnloser Tiger. Es sind schöne Worte und es ist auch nicht alles schlecht darin, wie mein Kollege Stefan gesagt hat. Picken wir uns zum Bei­spiel ein paar Punkte heraus: Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz ist an sich gut, wir können in Zukunft Terrorverdächtigen die österreichische Staatsbürgerschaft entzie­hen, aber nur dann, wenn es sich dabei um Doppelstaatsbürger handelt, und das bringt leider viel zu wenige Anwendungsfälle – das Innenministerium hat selber geschätzt: wahrscheinlich fünf bis sieben im Jahr –, weil uns ja zum Beispiel Länder wie die Türkei gar nicht mitteilen, ob der Staatsbürger, der die österreichische Staatsbürgerschaft an­genommen hat, die türkische wirklich hergegeben hat.

Einen kurzen Kommentar zum Abzeichengesetz möchte ich abgeben: Ich glaube, dass es verfassungsrechtlich schwer bedenklich ist, wenn nicht verbotenen Organisationen im Abzeichengesetz nun ihre Abzeichen verboten werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um noch einmal zum wichtigsten Thema, wie ich und meine Partei finden, zurückzukommen: Der Klimaschutz ist wichtig, aber das wichtigste Thema jetzt, glaube ich, ist der Schutz der österreichischen Bevölkerung, ist der Schutz unserer Kinder, unserer Töchter. Wenn jemand einen Strafverschärfungs­grund im Strafgesetzbuch fordert, so wie das Herr Abgeordneter Stefan heute hier ge­macht hat, wenn im Status der Schutzbedürftigkeit, Asyl oder Ähnliches ein Erschwe­rungsgrund darin gesehen wird, wenn man gegen seine Schutznation eine Straftat verübt, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das nicht extremistisch, son­dern gebietet uns das der Hausverstand! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man straffällige Asylwerber, Ausländer abschieben möchte, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das nicht radikal, sondern normal! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir Österreicher schützen wollen, ist das nicht extremistisch, sondern das ist die Aufgabe eines österreichischen Politikers!

Wie oft habe ich in den letzten Tagen und Wochen den Satz gehört: Wenn das meine Toch­ter gewesen wäre! – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist unvorstellbar trau­rig, was hier passiert ist. Wir haben leider auch keine Trauerminute für dieses arme Mäd­chen hier im Nationalrat heute abgehalten, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause, Sie haben die Chance, Sie wählen Ihre politischen Vertreter, vergessen Sie die­ses Mädchen nicht und gehen Sie zur nächsten Wahl! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.06



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 142

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leicht­fried. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.06.32

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und von wo immer sonst Sie uns zusehen! Wir haben ein wirklich schreckliches Verbrechen erlebt, das fassungslos macht, wirklich fassungslos macht, und wir haben auch erlebt – und das macht mich persönlich auch fassungslos –, wie die österreichische Bundesregierung mit dieser Situation umgegangen ist.

Es war fast ein Déjà-vu-Erlebnis, vergleichbar mit dem Umgang mit dem auch unglaub­lich traurigen Terroranschlag im letzten Jahr: Sobald die Situation bekannt war, haben die Schuldzuweisungen begonnen: Der Innenminister gab der Justizministerin die Schuld, die Justizministerin verwies darauf, dass die Behörde des Innenministers schuld wäre. Es war ein würdeloses Hin und Her, wie wir es auch nach dem Terroranschlag in Wien erlebt haben.

Ich muss Ihnen offen sagen, Herr Innenminister, ich hätte mir erwartet, dass schon aus dem Terroranschlag die Lehren gezogen worden wären und dass man nicht wieder ver­sucht, sich gegenseitig die Schuld zuzuweisen. Ich hätte mir erwartet, dass Sie gemein­sam mit der Justizministerin an die Arbeit gehen und solche Dinge für die Zukunft zu verhindern versuchen. Das wäre Ihre Aufgabe gewesen, Herr Bundesminister! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Jetzt aber zum Antiterrorgesetzespaket. Ich glaube, es ist vollkommen klar, dass nicht jeder Fall gleich ist, es sind tragische, schlimme Terroranschläge, die vorkommen, und ich glaube, wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen und alles tun, dass es so gut wie unmöglich gemacht wird, dass diese Terroranschläge bei uns in Österreich stattfinden. Deshalb bekennt sich die österreichische Sozialdemokratie selbstverständlich zu einem Antiterrorpaket, geschätzte Damen und Herren. Es ist aber so, dass es absolute Si­cherheit nie geben wird und wir danach trachten und versuchen müssen, dieses Land sicherer zu machen.

Das führt mich zur Asyldebatte. Ich möchte schon anmerken, dass die Hauptzustän­digkeit für diese Fragen 20 Jahre lang die ÖVP gehabt hat – 20 Jahre lang ÖVP-In­nenminister, kurz unterbrochen durch das Wirken des Herrn Kickl, die dazu geführt ha­ben, dass wir in diesen Fragen eigentlich ein komplett falsches System haben. Bei uns werden Kinder, Jugendliche, die hier in die Schule gehen, die Lehrlinge sind, abgescho­ben und Verbrecher bleiben da. Das ist nicht das, was die österreichische Sozialdemo­kratie unter einem funktionierenden Asylsystem versteht, geschätzte Damen und Herren!

Ich halte mit aller Deutlichkeit fest, auch um das klar zu sagen: Das Asylrecht soll nicht Schwerverbrecher schützen. Das Asylrecht ist dazu da, Menschen zu schützen, die Schutz brauchen, und das ist auch unser Zugang in dieser Frage. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Das ist aber auch die geltende Rechtslage, Herr Bun­desminister!

Und wenn man die geltende Rechtslage vor sich hat, frage ich mich schon: Wie war es möglich, dass diese Menschen noch in Österreich sind? Die hätten schon längst abge­schoben werden müssen, geschätzte Damen und Herren, um das auch einmal klar zu sa­gen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Michael Hammer und Kickl.)

Es geht uns aber auch darum – und das muss man jetzt schon relativierend zu diesem Antiterrorpaket sagen –, dass wir auch der Auffassung sind, dass selbstverständlich auch in solchen Fragen der Rechtsstaat das Maß aller Dinge ist. Der Rechtsstaat, die Demokratie, die Meinungsfreiheit, auch der Datenschutz sind Dinge, die in dieser Frage genauso berücksichtigungswürdig sind.


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Dazu möchten wir einen Antrag stellen, weil wir das Gefühl haben, dass da etwas über das Ziel hinausgeschossen wird, insbesondere wenn es um die Gleichbehandlung aller Religionen in Österreich geht. Ich bin da bei Herrn Kardinal Schönborn, der auch gesagt hat, dass das einseitige Vorgehen der Regierung, insbesondere im Hinblick auf diesen Islamatlas, etwas ist, was so nicht hinzunehmen ist.

Deshalb stellen wir auch einen Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz personenbezogener Daten/Religionsatlas/Gleichbehandlung aller Religionsgemein­schaften“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei Veröffentlichungen den Schutz personenbe­zogener Daten besonders zu berücksichtigen, die Daten, die sie aus der Novelle zum Islamgesetz erhalten, lediglich für die Vollziehung des Islamgesetzes heranzuziehen und bei Veröffentlichungen analog dem Vorschlag des Erzbischofes von Wien Kardinal Dr. Christoph Schönborn alle Religionsgesellschaften gleich zu behandeln.“

*****

Ja, es geht um Terrorbekämpfung. Wir unterstützen den Kampf gegen den Terror. Wir stehen aber auch für den Rechtsstaat, Herr Bundesminister. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner.)

13.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schutz personenbezogener Daten/Religionsatlas/Gleichbehandlung aller Re­ligionsgemeinschaften

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 3 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (850 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamge­setz  2015 geändert werden (925 d.B.)

In Österreich kam es Anfang Juni dieses Jahres zu heftigen Diskussionen über die so­genannte „Islam-Landkarte“. In dieser kann online eine Beschreibung der islamischen Glaubenseinrichtungen und deren Sitz abgerufen werden. Dabei wurden auch perso­nenbezogene Daten veröffentlicht, was aus Sicht des Datenschutzes überschießend erscheint. Die Veröffentlichung führte dazu, dass Rechtsradikale wie die Identitäre-Be­wegung die Informationen nützten, um „Warnschilder“ in der Nähe von islamischen Ein­richtungen aufzustellen, die die Aufschrift „Achtung! Politischer Islam in deiner Nähe“ hatten.

Ein vermittelnder Vorschlag in Richtung Islamlandkarte wurde vom Erzbischof von Wien Kardinal Dr. Christoph Schönborn vorgebracht, der das einseitige Vorgehen gegen eine Religion kritisierte und sich für einen Religionsatlas, der Einrichtungen aller Konfes­sionen beinhalten sollte, aussprach.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 144

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei Veröffentlichungen den Schutz personenbe­zogener Daten besonders zu berücksichtigen, die Daten, die sie aus der Novelle zum Islamgesetz erhalten, lediglich für die Vollziehung des Islamgesetzes heranzuziehen und bei Veröffentlichungen analog dem Vorschlag des Erzbischofes von Wien Kardinal Dr. Christoph Schönborn alle Religionsgesellschaften gleich zu behandeln.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.12.02

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! In dieser Debatte, in diesen Gesetzen geht es um eine besonnene, rechtsstaatliche, gemeinsame Reaktion auf ein Phänomen: den Terror. Es geht also um eine Reaktion auf die Verbreitung von Schrecken durch Gewalt, auf den Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten und sie dazu zu verleiten, selbst zu hassen, ganze Gruppen auszugrenzen und zu unterdrücken, auf den Versuch, eine Spi­rale der Gewalt in Gang zu setzen. – Dieser Versuch wird scheitern.

Dieses Land Österreich bietet mit seinem demokratischen Rechtsstaat allen Menschen, die hier leben, ein Dach, ein gemeinsames Haus für die Ausübung jeder Religion, jeder Überzeugung oder auch einfach dafür, zu sagen: Lasst mich mit euren Religionen und eurer Überzeugung in Ruh’!

Wir werden uns in diesem gemeinsamen Haus nicht gegeneinander aufhetzen lassen, nicht durch Gewalt, die Angst und Schrecken verbreiten will, und nicht durch Demago­gen, die versuchen, uns zu spalten und einen Teil der Bewohner dieses Hauses gegen eine andere Gruppe in diesem Haus aufzubringen. (Abg. Kickl: Demagogen sind immer die anderen!)

Dem Terror die Stirn zu bieten mit präzisen, mit genau ausgemessenen Mitteln des Rechtsstaats – von der Neugestaltung eines Nachrichtendienstes und Staatsschutzes über die Präventionsarbeit bis hin zur Strafverfolgung –, und das alles im Rahmen unse­rer Verfassung und unserer Grundrechte, das ist eine Herausforderung. Wir haben sie angenommen.

Weil das von einigen wenigen bei solchen Debatten immer wieder gern infrage gestellt wird, lassen Sie mich noch zwei Sätze an die Angehörigen der verschiedenen islami­schen Glaubensrichtungen in Österreich richten: Sie und Ihre Religion sind nicht nur Teil der Geschichte dieses Landes, Sie sind Teil dieses Landes, so wie wir alle! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Wir werden zusammenstehen gegen jene, die diese Gemeinsamkeit zer­stören wollen. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.15.05

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Ja, ich glaube, dass es wichtig ist, bei dem, was die Bundesregierung hier als Antiter­rorpaket verkauft, zurückzudenken, wieso wir das denn heute hier diskutieren. Der Auslöser


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war dieses schreckliche Terrorattentat im vergangenen November. Das Schlimmste an dem ganzen Terrorattentat war nicht nur, dass mehrere Menschen sterben mussten, das Schlimmste war, dass man es hätte verhindern können. Der Attentäter war vorbestraft. Es war bekannt, dass er in radikalen Kreisen unterwegs ist. Es war bekannt, dass er Fundamentalisten aus dem Ausland getroffen hat. Es war bekannt, dass er versucht hat, Munition in der Slowakei zu kaufen. Die dortigen Behörden haben die österreichischen Behörden informiert, die österreichischen Behörden sind aber trotzdem nicht einge­schritten.

Anstatt zuerst einmal zu versuchen, sich diese Mängel im System anzuschauen, das zu untersuchen, kam dann das, was eh auch schon vom Kollegen Leichtfried angesprochen wurde: eine Schuldzuweisung. Der Herr Innenminister hat einmal gesagt: Das Justizmi­nisterium ist schuld!, dann hat man sich gegenseitig Schuld zugewiesen. Das halte ich nicht für sonderlich sinnvoll.

Es hat die Bundesregierung dann später begonnen, dieses Antiterrorpaket auszuarbei­ten, und zwar schon, bevor das Endergebnis der unabhängigen Untersuchungskommis­sion vorgelegt wurde. Es war offensichtlich dazu da, um ein wenig abzulenken. Das ma­chen Sie leider heute in einzelnen Bereichen auch. Es gibt in dem Maßnahmenpaket, das Sie vorlegen, zugegebenermaßen sinnvolle Dinge – Kollege Mahrer hat es ja schon angesprochen. Es geht um die Fallkonferenzen, es geht darum, wie man Präventivarbeit macht, wie man Deradikalisierung machen kann, und es geht auch darum, wie man es ermöglicht, dass verurteilte Straftäter, die eine bedingte Entlassung haben, auch ent­sprechend überwacht werden, damit man schauen kann, dass die eben nicht dorthin gehen, wo eine weitere Radikalisierung passieren kann.

Gleichzeitig versuchen Sie aber, mit neuen Straftatbeständen irgendwie ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Kollege Stefan hat es schon angesprochen, insbesondere geht es um den Straftatbestand der religiös motivierten Strafhandlung. Da wird ein vollkom­men überflüssiger neuer Straftatbestand geschaffen, der Dinge bestrafen soll, die alle schon längst unter Strafe stehen, und dementsprechend wird auch dieser Straftatbe­stand nicht nur keinen Terroranschlag verhindern und uns nicht beschützen, sondern er macht auch schlichtweg keinen Sinn.

Was Sie auch machen, ist, dass Sie im Zusammenhang mit dem Antiterrorpaket das Islamgesetz ändern wollen. Ich als Liberaler bin zutiefst davon überzeugt, dass wir uns in einer wehrhaften Demokratie gegen jede Strömung, die unsere Demokratie nicht ak­zeptiert, gegen jede Strömung, die unsere Art zu leben nicht akzeptiert, dass wir uns gegen all diese Strömungen wehren müssen und wir auf gar keinen Fall tolerieren dürfen, dass sie größer werden – das ganz unabhängig davon, aus welchem Eck sie kommen. Man muss aber auch klar sagen, dass der Staat die Möglichkeit haben muss – und das als Ultima Ratio –, wenn sich unter dem Deckmantel des Islams Vereine radika­lisieren, diese rasch aufzulösen.

Der Staat muss in dem Zusammenhang auch wissen, wo die entsprechenden und reli­giösen Funktionsträger tätig sind. Und ja, der Staat, wenn man davon ausgeht, dass es ein Verbot der Auslandsfinanzierung gibt, muss auch die Möglichkeit haben, das zu kon­trollieren, denn sonst ist das Verbot einigermaßen sinnlos. Wir halten das dementspre­chend für sinnvoll.

Ob das insgesamt dabei helfen wird, Terrorattentate zu verhindern, bezweifle ich sehr stark, aber es sind Maßnahmen, die grundsätzlich in anderen Bereichen helfen können und die in einer wehrhaften Demokratie, glaube ich, auch richtig sind.

Die große Frage ist: Wie schaffen wir es denn, die entsprechenden Terrorattentate zu verhindern? Wie schaffen wir es denn, gegen Terrorismus anzukämpfen? – Da ist die einzig richtige Antwort: Es geht um einen funktionierenden Verfassungsschutz, es geht


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um funktionierende Behörden, die ausreichende Ressourcen haben und die ihre Aufga­ben auch entsprechend wahrnehmen können.

Wir haben heute in der Früh im Geschäftsordnungsausschuss schon über die BVT-Re­form diskutiert. Ja, auch da werden Dinge verbessert. Nichtsdestotrotz fehlt aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Punkt, und das ist die begleitende parlamentarische Kon­trolle. Was vorgeschlagen wird, was wir auch morgen diskutieren werden, ist, dass eine Kontrollkommission im Nachhinein entsprechende Missstände aufklären kann. Es ist ja genauso ein Missstand gewesen, der zum Schluss zu diesem Grauen, zu diesem Atten­tat im November geführt hat. Die Informationen lagen vor, es hat sich nur irgendwie kei­ner zuständig gefühlt.

Man kann Sicherheit besser dann gewährleisten, wenn entsprechende Sicherheitsbe­hörden auch laufend kontrolliert werden können, wenn die Nachrichtendienste kontrol­liert werden können, wenn der Staatsschutz kontrolliert werden kann. Die Österreicherin­nen und Österreicher haben ein Recht auf diese Sicherheit, und sie haben ein Recht darauf, dass sie sich auf die Arbeit der Behörden verlassen können.

Das, was Sie heute vorschlagen, ist in Einzelbereichen sinnvoll. Wir werden dem auch größtenteils zustimmen, es sind aber auch Dinge drin, die eher unter dem Mascherl ÖVP-Symbolpolitik laufen. Das hätten wir nicht notwendig, denn es führt im Ergebnis leider dazu, dass die positiven Dinge ein bisschen unter den Tisch fallen. (Beifall bei den NEOS.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.20.37

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde jetzt einiges über Schuld­zuweisungen gesagt. Ich glaube, niemand in Österreich kann diese Schuldzuweisungen hier von diesem Platz aus, von einer Partei zur anderen, mehr hören. In Wirklichkeit wollen alle nur eines – und das wollen auch wir –, nämlich Terror bekämpfen; dass Straf­taten, die auch von Asylwerbern gesetzt werden, geahndet werden und dass diese außer Landes gebracht werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Meine Damen und Herren, der Herr Innenminister hat gemeinsam mit der Justizminis­terin nach dem Terroranschlag eine Untersuchungskommission mit unabhängigen Ex­perten eingesetzt, und diese Untersuchungskommission hat Maßnahmen vorgeschla­gen, die sehr umfassend waren. Wir sind heute hier, um genau diese umfassenden Maß­nahmen zu beschließen. Das ist nicht ein Punkt, das sind nicht zwei Punkte, es sind 15 Punkte, die wir heute hier beschließen.

Weil das vorhin öfters angesprochen worden ist, möchte ich sagen: Jedes Gesetz, das wir hier beschließen, wird irgendjemanden finden, der es umgeht; wir werden das nie­mals zu 100 Prozent ausschließen können. Es ist aber unsere Pflicht und unsere Auf­gabe, so viele general- und spezialpräventive Maßnahmen zu setzen, dass wir mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass Straftaten verhindert werden können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer. – Zwischenruf bei der FPÖ: ... Selbst­aufgabe der ÖVP!)

Dieses Paket ist eines, das genau dort ansetzt, dass an Stellen, wo bisher keine Straf­tatbestände waren, neue Straftatbestände geschaffen werden. Der Straftatbestand be­züglich der „religiös motivierten extremistischen Begehung“ wurde von meinen Vorred­nern schon angesprochen. Das ist ein Straftatbestand, der nun allen anderen Straftaten vorgelagert ist, und er sichert, dass niemand hier in Österreich anstatt einer staatlichen


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Ordnung einen Gottesstaat einführen kann – egal vonseiten welcher Religion, Herr Kol­lege Leichtfried, und damit liegen Sie auch vollkommen falsch. Es ist ein eindeutig vor­gelagerter Straftatbestand, bei dem sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Wir schaffen auch ein neues Führerscheingesetz, durch das Terroristen in Zukunft auch keinen Führerschein mehr besitzen dürfen, genauso wie wir das für Entführer, für Räuber schon vorgesehen haben, denn ein Auto wurde sehr oft auch als Hilfsmittel für Terror­straftaten verwendet.

Wir haben aber auch ein Symbole-Gesetz, das wir jetzt erweitern, und vielleicht ist das auch der wahre Grund, warum die Freiheitliche Partei dagegen ist, denn mit diesem Symbole-Gesetz wird auch verhindert, dass Symbole der Identitären Bewegung Öster­reich, die, wie es in unserer Vorlage heißt, rechtsextrem, rassistisch, sexistisch, nationa­listisch geprägt und völkisch orientiert ist, in Zukunft nicht mehr verwendet werden dür­fen; denn es geht uns um unsere Verfassung, unseren Rechtsstaat und unsere Gesell­schaft, die nicht unterwandert werden sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Jakob Schwarz.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.24.37

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist dieses sogenannte Antiterrorpaket der Bundesregierung ein reines Showpaket, ein Alibipaket. Karl Mahrer hat das ja auch selbst gesagt, dass das schon auch eine Anlass­gesetzgebung ist, im speziellen Fall eine Anlassgesetzgebung ohne konkreten Anlass. Wir wissen ja alle aus dem Bericht der Zerbes-Kommission, dass der Anlass – der mut­maßliche, der schändliche Terroranschlag am 2. November – auf Grundlage der gültigen Gesetze zu verhindern gewesen wäre und hätte verhindert werden müssen. Das steht völlig außer Zweifel, das hat mit diesem Paket überhaupt nichts zu tun, und dieses Paket wird auch künftige Anschläge nicht verhindern können, meine Damen und Herren.

Was Wien betrifft, ist es ganz spannend, dass wir heute deutschen Medien entnehmen, dass es in Deutschland jetzt Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitwissern dieses Anschlages gegeben hat. Da wurden zwei Wohnungen durchsucht, und diese zwei Herr­schaften, diese Islamisten aus Deutschland, waren auch am Dschihadistentreffen betei­ligt, das dieser K. F. mit Dschihadisten aus der Schweiz und aus Deutschland im Ju­li 2020 in Wien veranstaltet hat – unter den Augen unseres Verfassungsschutzes und trotz Meldungen der Dienste aus der Schweiz und aus Deutschland. Es liege der Ver­dacht nahe, sagen die deutschen Behörden, dass diese zwei Personen zumindest ge­wusst haben, was der Mensch vorhat. Sie haben einen Tag vor dem Anschlag sämtliche Kontaktdaten gelöscht. Einen Tag vor dem Terroranschlag wurden sämtliche Handyver­läufe gelöscht und wurde versucht, die Spuren in den sozialen Medien zu verwischen. Ich bin gespannt, was da noch ans Tageslicht kommt.

Wie gesagt, dieses Treffen wurde vom Verfassungsschutz beobachtet. Unmittelbar nach dem Treffen, nachdem die Herren Islamisten in die Schweiz und nach Deutschland zu­rückgereist sind, hat es den versuchten Munitionskauf in der Slowakei gegeben. Auch da hat es mehrmals eindeutige Nachrichten aus der Slowakei gegeben, aber es wurde nichts gemacht. Das ist also reine Showpolitik, die Sie da betreiben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich, die Freiheitliche Partei ist in diesem Bereich immer für Verschärfun­gen zu haben, aber nur, wenn sie etwas bringen. Was eine Fußfessel bringen soll, wenn


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 148

man aufgrund der Terrorparagrafen verurteilt wird, weiß ich nicht, man wird einen An­schlag vermutlich auch mit Fußfessel durchführen können. Der Entzug der Staatsbürger­schaft nach einschlägigen Verurteilungen ist grundsätzlich begrüßenswert, das geht aber nur bei Doppelstaatsbürgern, und das sind ganz, ganz wenige Personen.

Wir müssen diese Menschen loswerden! Und ich weiß schon, Sie werden dann wieder sagen: Dann verstoßen wir möglicherweise gegen das Übereinkommen zur Verminde­rung der Staatenlosigkeit. – Ja, drauf gepfiffen, meine Damen und Herren, denn wenn es um die Sicherheit dieser Republik geht, wenn es um das Leben von Menschen in Österreich geht, dann können wir uns hier nicht mit irgendwelchem Kleinkram herum­schlagen! (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den IS-Rückkehrern: Das ist vielleicht ein Denkfehler, das wird ja durch den Begriff Rückkehrer verharmlost. Die kommen ja nicht vom Abenteuerurlaub zurück. Da handelt es sich um Menschen, die an kriegerischen Auseinandersetzungen teilgenommen ha­ben und die tatsächliche oder mutmaßliche Mörder, Islamisten, Vergewaltiger und Kin­derschänder sind – das wissen wir alles. Solche Menschen haben in Österreich nichts verloren! Das muss der Kern der Diskussion sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe zu dem Tagesordnungspunkt betreffend Staatsbürgerschaften jetzt auch ei­nen Entschließungsantrag ein, mit zwei Punkten: erstens, dass es keine Möglichkeiten mehr geben soll, die Staatsbürgerschaft im Status eines Asylwerbers zu erlangen – Asyl ist Schutz und Hilfe auf Zeit, und nichts anderes –, zweitens, dass wir türkische Staats­bürger von der Verleihung unserer Staatsbürgerschaft ausschließen, denn wir wissen ja, dass die Türkei da ein doppeltes Spiel spielt und es Österreich nicht meldet, wenn die neuen Österreicher dann wiederum die türkische Staatsbürgerschaft erlangen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Staatsbür­gerschaftsverleihung an Asylberechtigte und türkische Staatsbürger“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürger­schaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985) zuzuleiten, welcher explizit den Ausschluss der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Fremde denen der Status als Asylberechtigter zu­kommt sowie an türkische Staatsbürger vorsieht.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der ÖVP, verabschieden Sie sich von Ihrer ständigen PR im gesamten Asylbereich und bekennen Sie sich endlich zu einer konsequenten und harten Asylpolitik! (Beifall bei der FPÖ.)

13.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 149

betreffend keine Staatsbürgerschaftsverleihung an Asylberechtigte und türkische Staats­bürger

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 7 Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (854 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden (872 d.B.), in der 115. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 07. Juli 2021.

In der Diskussion über den Wert der Staatsbürgerschaft und wie diese zu vergeben sei, hat sich die SPÖ klar für ein leichteren Erwerb ausgesprochen. Diese Haltung ist strikt abzulehnen, vielmehr muss über eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes nachgedacht werden. Insbesondere, da die Staatsbürgerschaft das höchste Gut, wel­ches ein Staat einer Person verleihen kann, ist. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Es kann am Ende einer erfolgreichen Integration, bei Vorliegen gewisser Vo­raussetzungen, zu einer Verleihung der Staatsbürgerschaft kommen. Dies muss aber nicht automatisch der Fall sein.

Keine Möglichkeit einer Verleihung der Staatsbürgerschaft soll es künftig bei Asyl geben. Auch wenn dies der zu hinterfragenden Konvention über die Rechtsstellung der Flücht­linge widerspricht, muss es eine klare Trennung von Asyl und Staatsbürgerschaft geben. Asyl ist Schutz auf Zeit und nichts Anderes. Daher sollen künftig Asylberechtigte in Ös­terreich keine Staatsbürgerschaft mehr erhalten.

Des Weiteren ist die Aussetzung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an türkische Staatsbürger unbedingt notwendig. Laut einem Bericht der Zeitung Heute vom 15. Juni 2021 laufen diesbezüglich aktuell 450 Prüfverfahren nur in Wien. Geprüft wird, ob die türkischen Doppelstaatsbürger ihren österreichischen Pass zu Unrecht besit­zen. Die Türkei geht hier vollkommen intransparent vor und zahlreiche Verdachtsmo­mente weisen darauf hin, dass diese Neo-Österreicher, nachdem sie den österreichi­schen Pass erhalten haben, vonseiten der Türkei ihre Staatsbürgerschaft wiedererlan­gen, nicht zuletzt da der türkische Präsident Erdogan an möglichst vielen Auslandstürken interessiert ist.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich ei­nen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürger­schaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985) zuzuleiten, welcher explizit den Ausschluss der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Fremde denen der Status als Asylberechtigter zu­kommt sowie an türkische Staatsbürger vorsieht.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.29.29

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Der 2. November hat Wien erschüttert – erschüttert durch ein unglaubliches Terror­attentat mit vier toten Opfern. Die Regierung hat daraufhin am 11. November eine Punk­tation mit ersten Maßnahmen vorgelegt: Deradikalisierung und Prävention einerseits,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 150

Maßnahmen gegen Geldwäsche zur Terrorfinanzierung andererseits – eine Verschär­fung, die zu begrüßen ist. Was mir allerdings damals schon fehlte, ist eine erste Analyse des Versagens von österreichischen Behörden betreffend Verhinderung dieses Atten­tats – konkret des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Es ist ja bekannt, dass konkrete Warnungen vorlagen, aus der Slowakei, aus Bratisla­va – Stichwort Munitionskauf. Wir wurden gewarnt, aber die Warnungen sind im Sand verlaufen. Es hat also ein Versagen der österreichischen Staatssicherheit gegeben. Der Täter selbst war kein Unbekannter in Österreich. Er war kein Unbekannter bei der Justiz, er war kein Unbekannter bei der Staatssicherheit, er war in unserem Land vorbestraft. Ich denke, bevor die Regierung neue Maßnahmen setzt – in Richtung mehr Strafen, eventuell der Einschränkung von Bürgerrechten, auf jeden Fall der Bürgerüberwa­chung –, sollte zuerst einmal das bestehende Staatssicherheitssystem angeschaut wer­den – dass es optimal funktioniert, dass es bestens funktioniert, um die Österreicher und Österreicherinnen vor dem Terror zu schützen.

Meiner Meinung nach gibt es natürlich in diesem Gesetzentwurf ein paar Marketing­punkte mit Schuldzuweisungen, und das halte ich für überflüssig. Das Grundproblem ist ja nicht in fehlenden Befugnissen zu suchen, sondern in einem unzureichenden Informa­tionsaustausch und auch in Fehlern bei der Staatssicherheit.

Eine Frage, die der Wiener Bürgermeister stellte, ist: Warum konnte dem Attentäter nicht die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden? – Der Attentäter hatte ja eine Doppelstaatsbürgerschaft, nämlich auch die von Nordmazedonien. Die Antwort ist relativ einfach: weil er bis dato keine Terrorkampfhandlungen gesetzt hatte. Das ist immerhin ein Punkt – ein kleiner Punkt aber –, den das Gesetz nun angeht, dass nun auch dann, wenn man quasi am Weg zu Kampfhandlungen ist, also in der Vorbereitung ist, ange­setzt werden kann. Das halte ich für gut.

Am besten ist natürlich grundsätzlich, dass Terror von vornherein verhindert werden kann, dem Terror die soziale und die ideologische oder auch die religiös motivierte Basis entzogen wird. Für die SPÖ steht daher die Deradikalisierung, vor allem aber die Prä­vention im Vordergrund. (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Sinn begrüßt die SPÖ eine zukünftige bessere Zusammenarbeit der Behörden, um da anzusetzen. In dem Zusam­menhang sind diese Entlassungskonferenzen, die Möglichkeit zur Verlängerung der Probezeit der Delinquenten und ein gezielterer Einsatz der Bewährungshelfer zu begrü­ßen.

Das neue Terror-Bekämpfungs-Gesetz bezieht sich konkret auf die Überwachung der Verurteilten – der Terrorstraftäter – während des Vollzugs und nach deren bedingten Entlassung. In Zukunft können terroristische Straftäter nur mehr dann entlassen werden, wenn ihr Gefährdungspotenzial möglichst genau eingeschätzt werden kann. Das begrü­ßen wir. Positiv sind auch die geplanten Fallkonferenzen, bei denen von Fall zu Fall das Gefahrenrisiko, das sogenannte Riskmanagement, sehr individuell angewendet wird.

Die Verhinderung von Terror muss aber wesentlich früher als bei einer Radikalisierung ansetzen. Es geht um den Umgang mit Extremismus, es geht um den Umgang mit reli­giösem Fundamentalismus, es geht um die Akzeptanz von Demokratie und Menschen­rechten, es geht um den Umgang mit autoritären Milieus – dass Parallelgesellschaften im Schatten unserer Städte existieren –, deren Ausdruck in Ablehnung der Demokratie zu finden ist, die das religiöse Recht über die staatliche Justiz stellen. Das sind Milieus, die oft auch frauenfeindlich, homophob oder antisemitisch sind, und da ist auch anzu­setzen. Das heißt, die Maßnahmen zu dieser Prävention fallen mir zu knapp aus, da ist noch Handlungsbedarf.

Abschließend darf ich sagen, wir seitens der SPÖ begrüßen und unterstützen die vor­gesehenen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Alles in allem: Es


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sind halt auch Marketing- und Showelemente dabei, aber es sind auch wesentliche und konkrete Maßnahmen dabei, um die Basis des Terrors in Zukunft einzuschränken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Agnes Sirkka Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.34.57

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Niemand wird als Terrorist geboren, aber terroristische Organisationen arbeiten syste­matisch daran, dass sie junge Menschen ideologisieren, radikalisieren und instrumentali­sieren. Der 2. November hat uns gezeigt, dass so etwas auch ganz leicht in unserer Mitte passieren kann, und genau da wollen wir ansetzen.

Der Bericht der Untersuchungskommission hat uns gezeigt, dass es vor allem drei we­sentliche Elemente sind, bei denen anzusetzen ist. Das erste Manko, das festgestellt wurde, ist, das BVT konnte in seiner aktuellen Aufstellung nicht gut genug arbeiten. Es gibt zweitens keine ausreichende Vernetzung zwischen den Institutionen, die beteiligt sind, und drittens ist die Absicherung und Finanzierung der Deradikalisierung essenziell.

Mit diesem Paket werden diese Punkte umgesetzt; der erste Punkt kommt morgen und den zweiten und dritten Punkt setzen wir hier mit diesem Maßnahmenpaket um. Es wer­den Fallkonferenzen, Sicherheitskonferenzen und Entlassungskonferenzen eingeführt – wie es mein Vorredner bereits geschildert hat –, die sehr wesentlich dazu beitragen, dass eine institutionalisierte Vernetzung aller beteiligten Institutionen stattfinden kann.

Das bedeutet, es wird nun nicht mehr der Führung der einzelnen Justizanstalten über­lassen, wen sie an einen Tisch holen, sondern es ist wirklich konkret festgehalten, wer aller die Expertise dazu abgeben muss, und alle diese Institutionen müssen gehört wer­den, um eine ausreichende, solide und wirklich gut fundierte Beurteilung abgeben zu können und auch die Handlungen, die Weisungen und die Anordnungen an diese Ergeb­nisse knüpfen zu können. Das ist ganz wesentlich.

Da das ein wesentlicher Punkt ist, darf ich hier wieder einmal einen Abänderungsantrag einbringen, der deshalb notwendig ist, weil die Koordinationsstelle für Extremismusprä­vention und Deradikalisierung, die in dem neuen Amt untergebracht sein wird, erst ein­gesetzt wird, weswegen es notwendig ist, die Inkrafttretensbestimmungen zu ändern. Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag hinsichtlich Art. 5 wie folgt geändert:

„Artikel 5 – Inkrafttreten und Übergangsbestimmung“

2. In Art. 1 Z 6 werden dem § 52b Abs. 3 folgende beiden Sätze angefügt:

„Die Teilnehmer einer Fallkonferenz sind ermächtigt, einander personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit dies für die Zwecke der Fallkonferenz erforderlich ist. Die Teilneh­mer sind – sofern sie nicht ohnehin der Amtsverschwiegenheit unterliegen – zur vertrau­lichen Behandlung der Daten verpflichtet; darüber sind sie zu informieren.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 152

3. In Art. 2 Z 5 (§ 514 Abs. 47 StPO) wird das Inkrafttretensdatum mit „1. September 2021“ festgelegt.

4. In Art. 3 Z 3 (§ 181 Abs. 25 StVG) und Art. 4 Z 2 (§ 98 Abs. 30 GOG) wird das In­krafttretensdatum jeweils mit „1. Jänner 2022“ festgelegt.

5. Art. 5 samt Überschrift lautet:

„Artikel 5

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Art. 1 Z 1 bis 5 sowie Z 8 bis 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit 1. September 2021 in Kraft, Art. I Z 6 und 7 mit 1. Jänner 2022.

(2) Die §§ 52b und 53 Abs. 5 des Strafgesetzbuches in der Fassung dieses Bundesge­setzes sind auch auf vor dem 1. Jänner 2022 begangene Taten anzuwenden, sofern die bedingte Entlassung nach dem 31. Dezember 2021 ausgesprochen wird.“

*****

Da ich noch etwas Zeit habe, komme ich noch kurz auf den Antrag von Kollegen Stefan zu sprechen. Dieser Strafverschärfungsgrund wurde zu Recht von allen anderen Par­teien abgelehnt, einerseits deshalb, weil er vollkommen systemwidrig ist, weil als Straf­erschwerungsgründe nur Gründe zum Tragen kommen, die im Verhalten des Täters, in der Beziehung zum Opfer oder in der Art der Tatbegehung liegen, aber andererseits auch deshalb – und dieser zweite Grund ist noch viel wichtiger –, weil Sie die Menschen damit anlügen. (Ruf bei der FPÖ: Ah!)

Sie lügen die Menschen an, indem Sie ihnen vormachen, dass die Höhe der Strafe in irgendeiner Form damit im Zusammenhang steht, ob die Menschen abgeschoben wer­den oder nicht, und das ist einfach falsch. Das ist nicht richtig, denn Sie machen die Menschen glauben, dass Sie mit dieser Änderung irgendetwas bewirken oder irgendwie dem vorbeugen könnten, was passiert ist.

Sie nutzen die berechtigte Empörung der Menschen über das geschehene Verbrechen dazu aus, dass Sie ihnen vormachen, Sie würden eine Bestimmung fordern, die dem in irgendeiner Form entgegentritt, und das ist einfach falsch und unrichtig, und deshalb haben alle dagegengestimmt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.• Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (977 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (849 der Beilagen):

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Straf­vollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geän­dert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag hinsichtlich Art. 5 wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 153

„Artikel 5 – Inkrafttreten und Übergangsbestimmung“

2. In Art. 1 Z 6 werden dem § 52b Abs. 3 folgende beiden Sätze angefügt:

„Die Teilnehmer einer Fallkonferenz sind ermächtigt, einander personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit dies für die Zwecke der Fallkonferenz erforderlich ist. Die Teilneh­mer sind – sofern sie nicht ohnehin der Amtsverschwiegenheit unterliegen – zur vertrau­lichen Behandlung der Daten verpflichtet; darüber sind sie zu informieren.“

3. In Art. 2 Z 5 (§ 514 Abs. 47 StPO) wird das Inkrafttretensdatum mit „1. September 2021“ festgelegt.

4. In Art. 3 Z 3 (§ 181 Abs. 25 StVG) und Art. 4 Z 2 (§ 98 Abs. 30 GOG) wird das In­krafttretensdatum jeweils mit „1. Jänner 2022“ festgelegt.

5. Art. 5 samt Überschrift lautet:

„Artikel 5

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Art. 1 Z 1 bis 5 sowie Z 8 bis 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit 1. September 2021 in Kraft, Art. I Z 6 und 7 mit 1. Jänner 2022.

(2) Die §§ 52b und 53 Abs. 5 des Strafgesetzbuches in der Fassung dieses Bundes­gesetzes sind auch auf vor dem 1. Jänner 2022 begangene Taten anzuwenden, sofern die bedingte Entlassung nach dem 31. Dezember 2021 ausgesprochen wird.“

Begründung

Zu Z 1, 3, 4 und 5:

Im Entwurf ist das Inkrafttretensdatum noch nicht festgelegt. Mit Rücksicht auf die Um­setzungsfrist in Bezug auf die Geldwäsche-Richtlinie (3. Dezember 2020) wird insgesamt ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten (1. September 2021) angestrebt. Mit Rücksicht auf die Rolle der Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug bei bedingter Entlassung und gerichtlicher Aufsicht sowie den Umstand, dass diese Stelle erst ab 1. Jänner 2022 operativ sein kann, soll hingegen für die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der §§ 52b und 53 StGB sowie im Strafvollzugsgesetz letzteres Datum als Inkrafttretensdatum vorgesehen werden. Auch in Bezug auf die vorgesehenen Entlassungskonferenzen nach dem StVG sowie die allenfalls notwendigen organisaorischen Vorkehrungen für die Spezialabteilungen wegen terroristischer Strafsachen soll dieses Inkrafttretensdatum eine angemessene Vorbereitungszeit ermöglichen.

Die Übergangsbestimmung des Art. 5 Abs. 2 soll klarstellen, dass die gerichtliche Auf­sicht sowie die elektronische Überwachung bedingt entlassener Terrorist*innen nicht erst bei Personen in Betracht kommt, die nach dem diesbezüglichen Inkrafttretensdatum (1. Jänner 2022) verurteilt wurden, sondern auch bei davor Verurteilten, sofern nur die bedingte Entlassung nach dem 31. Dezember 2021 ausgesprochen wurde.

Zu Z 2:

Die Ergänzung der Bestimmung über die Fallkonferenz nach § 52b Abs. 3 StGB soll in Anlehnung an die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen nach § 22 Abs. 2 SPG für die erforderliche datenschutz- und verschwiegenheitsrechtliche Absicherung sorgen (vgl. dort § 56 Abs. 1 Z 9 sowie § 76 Abs. 4 und 6 StPO). Durch die Anknüpfung in § 52b Abs. 3 StGB selbst soll jedoch für eine lückenlose Erfassung gesorgt werden.

13.40.20*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 154

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

*****

Frau Abgeordnete Prammer, für den Vorwurf der „Lüge“ erteile ich einen Ordnungsruf.

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.40.35

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als Gesetzgeber kommt uns hier eine ganz besondere Verantwortung zu, und wir müssen uns bei jedem einzelnen Beschluss, mit dem wir ein Gesetz beschließen, ganz genau überlegen, ob dieses Gesetz in dem Sinn nicht nur inhaltlich, sondern überhaupt gerechtfertigt ist, weil wir immerhin in das Leben der dem Recht unterworfenen Bevölkerung eingreifen.

Im besonderen Maße gilt das für justizielle Gesetze, und da gehört das Strafgesetzbuch dazu. Jetzt will ich nicht abstreiten, dass der Terroranschlag am 2. November in Wien natürlich ein massives Ereignis war, das uns alle sehr, sehr bewegt hat. Es war aber nicht der erste Terroranschlag. Das Phänomen des weltweiten Terrors hat Österreich erstmals am 21. Dezember 1975 bei der Opec-Versammlung erreicht, wo es zu einer Geiselnahme und in der Folge zu einem Terroranschlag mit drei Toten kam. Es gibt da eine Auflistung. Seither sind leider auch in Österreich sehr viele Terroranschläge pas­siert: am 27. Dezember 1985 wieder vier Tote am Flughafen Wien, in Oberwart am 4. Februar 1995 ebenfalls vier Tote und dazwischen viele Terrorattacken mit Verletzten. Bei keiner war es in dem Maße so, dass man sofort quasi aus der Hüfte geschossen und gesagt hat: Wir müssen sofort das Gesetz ändern!

Das hatte, glaube ich, einen guten Grund: weil man eben mit gesetzgeberischen Ein­griffen sehr vorsichtig sein muss, weil immer zwei Dinge in der Waagschale liegen, natür­lich auf der einen Seite ein bestimmter Regelungsbedarf aus einer aktuellen Emotion heraus, auf der anderen Seite aber doch der Respekt davor, dass es immer eine Riesen­konsequenz hat, wenn wir Gesetze ändern – gerade im justiziellen Bereich, wo sich die ganze Judikatur neu entwickeln muss, et cetera et cetera.

Wenn ich mir dieses Paket, das jetzt vor uns liegt, anschaue, so kann ich durchaus auch im Sinne der Vorredner einräumen, dass dieser Terroranschlag tatsächlich zum Anlass genommen worden ist, einige legistische Verbesserungen, die durchaus notwendig und sachlich zu rechtfertigen sind, in Angriff zu nehmen. Es war eine erste Reaktion nach dem Anschlag, dass man eine Kommission eingesetzt hat. Die sogenannte Zerbes-Kom­mission hat das ganze Geschehen sehr eingehend aufgearbeitet und hat dann auch entsprechende Empfehlungen abgegeben, wobei zu dem Zeitpunkt, als der Abschluss­bericht erstellt worden ist, dieses Terrorbekämpfungspaket, das wir jetzt beschließen, in groben Zügen schon vorgelegen ist. Da wird nicht mit deutlichen Worten gespart, sodass ich mich frage: Warum hat man diese Argumente, diese durchaus sachlichen Einwände der Zerbes-Kommission im Gesetzwerdungsprozess nicht mehr berücksichtigt?

Wir NEOS werden diesbezüglich den Antrag auf getrennte Abstimmung stellen, weil wir der Auffassung sind, dass dieser neu geschaffene Straftatbestand der religiös motivier­ten extremistischen Verbindung völlig überflüssig ist und überhaupt keinen Mehrwert im Sinne von Rechtsschutz für unsere Bevölkerung bringt. Ähnliches gilt auch für den Er­schwerungsgrund, der neu eingefügt wird. Das zeigt besonders, dass der Vorwurf, der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung, 7. Juli 2021 / Seite 155

mitunter erhoben worden ist, dass es da um Showelemente ginge, nicht ganz unbe­rechtigt ist, weil die Erschwerungsgründe im Strafgesetzbuch ohnehin demonstrativ auf­gezählt sind. Das heißt, man muss nicht noch neue dazufassen, noch dazu solche, die verfassungsrechtlich eher bedenklich sind.

Andererseits – die Vorredner haben schon darauf hingewiesen – gibt es auch gute Maß­nahmen, daher werden wir dem Gesetz insgesamt die Zustimmung erteilen, mit der Maßgabe, dass wir zu zwei Punkten getrennt abstimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Karl Neham­mer. – Bitte, Herr Bundesminister.


13.45.13

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel von Terror ist immer, eine Gesellschaft zu spalten und Hass zu säen – das ist dem Islamischen Staat, das ist den Islamisten am 2. November nicht gelungen. Darüber hinaus müssen wir als Gesellschaft aber Vorsorge treffen, das Risiko eines neuerlichen Anschlages zu redu­zieren. Daher haben wir uns zwei Herausforderungen gestellt: Das eine war, bereits 37 Stunden nach dem Anschlag die Zerbes-Kommission ins Leben zu rufen. Ich kann mich erinnern, die Opposition war sehr misstrauisch gegenüber dieser Einrichtung, sie befürchtete geschönte Berichte und Vertuschungen. Das Gegenteil war der Fall, die Zer­bes-Kommission hat schonungslos und lückenlos die Schwächen sowohl im Bereich des Innenministeriums als auch in Bereichen der Justiz aufgezeigt, denn die Justizministerin und ich haben diese Kommission gemeinsam ins Leben gerufen.

Die Ableitungen aus der Zerbes-Kommission finden morgen hier in diesem Hohen Haus einen wesentlichen Niederschlag, denn morgen ist ein bedeutender Tag für die Sicher­heit Österreichs, weil dieses Hohe Haus neuerlich über die Sicherheit entscheidet, indem wir den Verfassungsschutz vollständig neu – inhaltlich und in der Organisation – aufbau­en. Dafür braucht es ein Gesetz, und dieses Gesetz wird morgen beschlossen. Auch da ein großes Danke von mir als Innenminister an alle hier vertretenen Parteien für die konstruktiven Verhandlungen. Es ist tatsächlich, so glaube ich, ein großer Schritt in Rich­tung mehr Sicherheit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das eine war also die Aufklärung. Das andere war: Wie können wir uns noch besser schützen? Daher dieses Antiterrorpaket in seiner Vielfalt: Vier Ministerien – Innenminis­terium, Justizministerium, Verkehrsministerium, Kultus- und Integrationsministerium – haben dara