Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket (733 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 348/BNR
Dafür: V, S, G, A. Dagegen: F (Zustimmung gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG)
Beschlossen im Nationalrat 348/BNR, Dafür: V, S, G, N. Dagegen: F

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, fester Biomasse und Biogas
  • Investitionszuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Windkraftanlagen
  • Einrichtung einer EAG-Förderabwicklungsstelle
  • Ermöglichung der Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
  • Einführung eines Ortstarifs für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
  • Ermöglichung der Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften
  • Überarbeitung des Herkunftsnachweissystems sowie der Strom- und Gaskennzeichnung
  • Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans
  • Vereinfachter Netzanschluss und Netzzugang für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
  • Schaffung regulatorischer Freiräume für innovative Projekte
  • Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und für neu zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
  • Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas
  • Einrichtung einer Servicestelle für erneuerbare Gase
  • Ermöglichung des Eigentums von Netzbetreibern an Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas sowie der Errichtung, Verwaltung und des Betriebs solcher Anlagen durch Netzbetreiber
  • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 (Erdgasbinnenmarkt-RL)
  • Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/1938 (Gas-SoS-VO)
  • Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/941 (Strom-SoS-VO)
  • Erweiterung der Regelungen zum Ladestellenverzeichnis
  • Vorlage eines Dekarbonisierungspfades bei Antragstellung nach dem WKLG
  • Festlegung ökologischer Kriterien bei Vergabe der Fördermittel nach dem WKLG
  • Bewilligungsfreistellung für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungsanlagen über 1000 Volt)
Stand: 17.03.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
FPÖ

Einbringendes Ressort

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)