Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (959 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 397/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 397/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Schwerpunkt des Staatsvertrages

Die österreichische Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Geldwäsche-Übereinkommens wird durch eine Erklärung an die Generalsekretärin des Europarats zurückgenommen.

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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