Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit
Feststellung des Präsidenten Ing. Norbert Hofer gemäß § 33 Abs. 9 GOG betreffend den Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)