Abstimmungen in geblockter Form jeweils nach Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen eines Ausschusses (774/GO)

  • Übersicht
  • Parlamentarisches Verfahren

Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit

Durchführung der Abstimmungen in geblockter Form jeweils nach Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen eines Ausschusses entsprechend einer Übereinkunft in der Präsidialkonferenz