Plenarsitzung
des Nationalrates
135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Mittwoch, 15. Dezember 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 15. Dezember 2021
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 15. Dezember 2021: 9.06 – 22.16 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „FÜR IMPF-FREIHEIT“
2. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“
3. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „Ethik für ALLE“
4. Punkt: Bericht über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021)
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1674/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden
6. Punkt: Bericht über den Antrag 2096/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Hochschulgesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden
8. Punkt: Bericht über den Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulstornofonds jetzt neu auflegen!
9. Punkt: Bericht über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Maskenzwang im Unterricht
10. Punkt: Bericht über den Antrag 2103/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliches Budget für Fördermaßnahmen zur Aufholung von durch die Schulschließungen verursachten Lernrückständen
11. Punkt: Bericht über den Antrag 2117/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Chaos-„Schule offen“/„Schule zu“-Politik am Rücken der Schüler und Lehrer
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1390/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtende digital-didaktische Aus- und Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1633/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende und niederschwellige Kurse für digitale Kompetenz
14. Punkt: Bericht über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 der Bundesregierung
15. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1171/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation in Äthiopien und über den
Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktuelle Situation in Äthiopien
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1204/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Versorgungslage in Syrien
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1836/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1444/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbotsverfahren gegen die HDP
20. Punkt: Bericht über den Antrag 88/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Frauen und Mädchen vor HIV/AIDS und Gewalt in der OEZA und der humanitären Hilfe
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird
22. Punkt: Bericht über den Antrag 2092/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden
23. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
24. Punkt: Bericht über den Antrag 2069/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
25. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird
26. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird
27. Punkt: Bericht über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
28. Punkt: Bericht über den Antrag 2068/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
29. Punkt: Bericht über den Antrag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)
30. Punkt: Bericht über den Antrag 2091/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird
31. Punkt: Bericht über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden
32. Punkt: Bericht über den Antrag 2065/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird
33. Punkt: Bericht über den Antrag 1969/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
34. Punkt: Bericht über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
35. Punkt: Bericht über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus
36. Punkt: Bericht über den Antrag 1003/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pandemie
37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz)
38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird
40. Punkt: Bericht über den Antrag 2062/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird
41. Punkt: Bericht über den Antrag 2108/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“
42. Punkt: Bericht über den Antrag 2000/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffentliche EVUs
43. Punkt: Bericht über den Antrag 2089/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“
44. Punkt: Bericht über den Antrag 1861/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schuldnerschutzschirm – Einrichtung einer Ombudsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
45. Punkt: Bericht über den Antrag 2090/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen ........................................................................................................ 24
Ordnungsruf .............................................................................................................. 313
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2124/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 16. Dezember 2021 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................... 43, 351
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG .............................................................................................................. 44
Wortmeldung des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger in Bezug auf Aussagen des Vizekanzlers Mag. Werner Kogler .................................................... 194
Anordnung der Präsidentin Doris Bures einer namentlichen Abstimmung gemäß § 66 Abs. 3 GOG .......................................................................................... 292
Unterbrechung der Sitzung ............................................................. 292, 295, 296
Wortmeldungen betreffend Sitzungsunterbrechung vor Abstimmungen entsprechend dem in der Präsidialkonferenz hergestellten Einvernehmen:
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. 293
August Wöginger .................................................................................................... 294
Wortmeldungen betreffend doppelte Stimmzettel bei namentlicher Abstimmung:
Sigrid Maurer, BA ................................................................................................... 295
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. 295
Verlangen des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf auf Erteilung eines Ordnungsrufes ................................................................................................................ 306
Aktuelle Stunde (27.)
Thema: „Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz“ ............................. 24
RednerInnen:
Ing. Martin Litschauer ............................................................................................ 24
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ......................................................... 27
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. 29
Julia Elisabeth Herr ................................................................................................ 31
Walter Rauch ........................................................................................................... 32
Dr. Astrid Rössler ................................................................................................... 33
Michael Bernhard .................................................................................................... 35
Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... 36
Alois Schroll ............................................................................................................ 37
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... 39
Lukas Hammer ........................................................................................................ 40
Mag. Yannick Shetty ............................................................................................... 41
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ................................................................................................ 24
Ausschüsse
Zuweisungen ............................................................................................................. 42
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) „FÜR IMPF-FREIHEIT“ (1037 d.B.) .......................................................................... 44
RednerInnen:
Ralph Schallmeiner ................................................................................................ 44
Mario Lindner .......................................................................................................... 45
Dr. Josef Smolle ...................................................................................................... 50
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. 51
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 53
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................ 54
Philip Kucher ........................................................................................................... 56
Dr. Werner Saxinger, MSc ...................................................................................... 57
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... 58
Philip Kucher (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... 69
Dipl.-Ing. Andrea Holzner ....................................................................................... 70
Peter Wurm .............................................................................................................. 70
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ 72
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“ – Ablehnung ............ 48, 102
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung“ – Ablehnung ........................... 49, 103
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B!“ – Ablehnung ......................................................... 62, 103
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1037 d.B. ................................................ 102
2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ (1277 d.B.) ..................................................... 73
RednerInnen:
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ......................................................................................... 73
Cornelia Ecker ......................................................................................................... 74
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ 84
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................ 85
MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................ 92
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................ 93
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................ 93
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... 95
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ 96
Clemens Stammler ................................................................................................. 97
Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................ 98
Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. 99
Dietmar Keck ........................................................................................................... 99
Pia Philippa Strache ............................................................................................... 100
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens“ – Ablehnung ................................................................................................... 76, 103
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022“ – Ablehnung ... 86, 103
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1277 d.B. ................................................ 103
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1277 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens“ (215/E) ............................................................................................................. 103
3. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über das Volksbegehren (772 d.B.) „Ethik für ALLE“ (915 d.B.) ....................................................................................... 103
RednerInnen:
Nurten Yılmaz .......................................................................................................... 103
Mag. Dr. Rudolf Taschner ...................................................................................... 104
Petra Vorderwinkler ................................................................................................ 106
Hermann Brückl, MA .............................................................................................. 106
Mag. Sibylle Hamann .............................................................................................. 107
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................ 108
Bundesminister Dr. Martin Polaschek ................................................................. 109
MMMag. Gertraud Salzmann ................................................................................. 110
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................ 111
Nico Marchetti ......................................................................................................... 112
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 915 d.B. .................................................. 113
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 915 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Sicherstellung einer hochwertigen Qualifizierung von Ethiklehrkräften, Einführung eines vollwertigen Lehramtsstudiums für das Fach Ethik sowie Qualitätssicherung des Ethikunterrichts“ (216/E) ................................. 113
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.) ................................................. 113
5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1674/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden (1219 d.B.) ......................................................................................................... 113
RednerInnen:
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ 114
Mag. Michael Hammer ............................................................................................ 114
Christian Lausch ..................................................................................................... 115
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ 118
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 183
Mag. Romana Deckenbacher ................................................................................. 184
Vizekanzler Mag. Werner Kogler ........................................................................... 185
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise“ – Ablehnung ................................................................................................. 117, 195
Annahme des Gesetzentwurfes in 1218 d.B. ........................................................... 195
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1219 d.B. ................................................ 195
6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2096/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst (1220 d.B.) ............... 187
RednerInnen:
Christian Lausch ..................................................................................................... 188
Irene Neumann-Hartberger .................................................................................... 189
Sabine Schatz .......................................................................................................... 189
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ 191
Vizekanzler Mag. Werner Kogler ........................................................................... 192
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1220 d.B. ................................................ 196
7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz,
das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Hochschulgesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (1245 d.B.) ......................................................................................................... 196
RednerInnen:
Petra Vorderwinkler ................................................................................................ 196
Mag. Dr. Rudolf Taschner ...................................................................................... 197
Hermann Brückl, MA .............................................................................................. 198
Mag. Sibylle Hamann .............................................................................................. 199
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................ 200
Bundesminister Dr. Martin Polaschek ................................................................. 200
Mag. Romana Deckenbacher ................................................................................. 202
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................ 203
MMMag. Gertraud Salzmann ................................................................................. 203
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA ...................................................................... 204
Annahme des Gesetzentwurfes in 1245 d.B. ........................................................... 217
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulstornofonds jetzt neu auflegen! (1246 d.B.) ....................................................................... 206
9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Maskenzwang im Unterricht (1247 d.B.) .................................................................. 206
10. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2103/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliches Budget für Fördermaßnahmen zur Aufholung von durch die Schulschließungen verursachten Lernrückständen (1248 d.B.) ....................................................... 206
11. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2117/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Chaos-„Schule offen“/„Schule zu“-Politik am Rücken der Schüler und Lehrer (1249 d.B.) ................................................................................................................ 206
12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1390/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtende digital-didaktische Aus- und Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer (1250 d.B.) ................................................................................................................ 206
13. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1633/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende und niederschwellige Kurse für digitale Kompetenz (1251 d.B.) ............ 206
RednerInnen:
Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. 206
Nico Marchetti ......................................................................................................... 207
Hermann Brückl, MA .............................................................................................. 208
Mag. Sibylle Hamann .............................................................................................. 209
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................ 210
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................ 211
Hermann Brückl, MA (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 212
Klaus Köchl ............................................................................................................. 213
Ing. Johann Weber .................................................................................................. 213
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ 214
Mag. Yannick Shetty ............................................................................................... 215
Mario Lindner .......................................................................................................... 216
Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 1246, 1247, 1248, 1249, 1250 und 1251 d.B. ................................................................................................................... 218
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-482/1263 d.B.) ...................... 218
15. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (988 d.B.): Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits (1110 d.B.) ........................ 218
16. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1171/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation in Äthiopien und über den
Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktuelle Situation in Äthiopien (1111 d.B.) ....................................... 218
17. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1204/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Versorgungslage in Syrien (1112 d.B.) .......... 219
18. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1836/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen (1113 d.B.) ................................................................................................... 219
19. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1444/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbotsverfahren gegen die HDP (1264 d.B.) ......................................................... 219
20. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 88/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Frauen und Mädchen vor HIV/AIDS und Gewalt in der OEZA und der humanitären Hilfe (1265 d.B.) ................................................................................... 219
RednerInnen:
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. 220
Dr. Reinhold Lopatka .............................................................................................. 221
MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. 222
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ........................................................................................... 224
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................ 227
Dr. Helmut Brandstätter ......................................................................................... 232
Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. ....................................... 234
Dr. Harald Troch ...................................................................................................... 237
Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................. 238
Katharina Kucharowits ........................................................................................... 239
Henrike Brandstötter .............................................................................................. 240
Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... 241
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA .......................................................................... 242
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „russische Truppenkonzentration an der ukrainischen Grenze“ – Annahme (217/E) .................................... 225, 243
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „transparente Impfstoffspenden“ – Ablehnung ......... 228, 243
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „internationale Impfstoffsolidarität stärken“ – Ablehnung 229, 243
Kenntnisnahme des Berichtes III-482 d.B. ............................................................... 242
Genehmigung des Staatsvertrages in 1110 d.B. ..................................................... 243
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1111 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „die Situation in Äthiopien“ (218/E) .................................. 243
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1112 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „die humanitäre Versorgungslage in Syrien“ (219/E) ...... 243
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1113 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen“ (220/E) .......................................................................................... 243
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1264 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „den Antrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbotsverfahren gegen die HDP (1444/A(E)“ (221/E) ...................................................................................................................... 243
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1265 d.B. hinsichtlich des Antrages 88/A(E) ..................................................................................................................... 243
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1265 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Stärkung von Frauenrechten, einschließlich Frauengesundheit sowie Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsbezogener Gewalt in der OEZA und humanitären Hilfe“ (222/E) ............................................... 243
Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1212 d.B.) ......................................................................................................... 244
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2092/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (1213 d.B.) .................................................................................... 244
23. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.) ..................................................................... 244
RednerInnen:
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ 245
Peter Haubner ......................................................................................................... 247
Erwin Angerer ......................................................................................................... 249
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ......................................................................................... 253
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 253
Johann Höfinger ..................................................................................................... 256
Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck .................................................... 257
Maximilian Lercher ................................................................................................. 258
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA .......................................................................... 259
Walter Rauch ........................................................................................................... 260
Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ 261
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ 263
Cornelia Ecker ......................................................................................................... 264
Christoph Stark ....................................................................................................... 266
Mag. Karin Greiner .................................................................................................. 267
Mag. (FH) Kurt Egger .............................................................................................. 268
Entschließungsantrag der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown“ – Ablehnung ................................................................................................. 245, 270
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung“ – Ablehnung ..... 250, 269
Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Unterstützung für Kleinbauern statt Gold-Plating für die Agrarindustrie.“ – Ablehnung ......................................................... 264, 269
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1212, 1213 und 1214 d.B. ............................ 268
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2069/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1224 d.B.) .... 271
25. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird (1225 d.B.) ......................................................................................................... 270
26. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1231 d.B.) ................................................................................................................ 270
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1235 d.B.) ......................................................................................................... 270
RednerInnen:
Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... 271
Mag. Markus Koza .................................................................................................. 272
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................. 275
Mag. Christian Ragger ............................................................................................ 276
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. 279
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ 279
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................ 280
Mag. Christian Drobits ........................................................................................... 281
Laurenz Pöttinger ................................................................................................... 282
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 283
Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... 283
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................ 284
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbeverträge“ – Ablehnung .. 276, 291
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 1224, 1225, 1231 und 1235 d.B. .................. 290
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2068/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1237 d.B.) ............................................................................. 285
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022) (1238 d.B.) .............................. 284
RednerInnen:
Josef Muchitsch ...................................................................................................... 286
Mag. Markus Koza .................................................................................................. 287
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... 288
Mag. Michael Hammer ............................................................................................ 289
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 290
Kira Grünberg .......................................................................................................... 290
keine Beschlussfassung in 1237 d.B. im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 GOG (namentliche Abstimmung) .................................................................................................... 291
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ................................. 295
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1238 d.B. ................................................ 296
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2091/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1267 d.B.) ............... 298
31. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.) ...... 298
32. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2065/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (1269 d.B.) ................................................................................................................ 298
33. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1969/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1270 d.B.) .............................................. 298
34. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1271 d.B.) ................................................................................................................ 298
35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus (1272 d.B.) ................................................................................... 298
36. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1003/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pandemie (1273 d.B.) ................................ 298
RednerInnen:
Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... 299
Ralph Schallmeiner ................................................................................................ 299
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. 306
Gabriela Schwarz .................................................................................................... 308
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................. 309
Barbara Neßler ........................................................................................................ 312
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................ 313
Rudolf Silvan ........................................................................................................... 315
Dr. Werner Saxinger, MSc ...................................................................................... 317
Peter Wurm .............................................................................................................. 319
Mag. Georg Bürstmayr ........................................................................................... 321
Henrike Brandstötter .............................................................................................. 321
Mag. Dr. Martin Graf (tatsächliche Berichtigung) ................................................... 325
Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben“ – Ablehnung ............................................................................. 310, 336
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen“ – Annahme (223/E) ............................................................. 315, 335
Entschließungsantrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „3-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation“ – Ablehnung ................................................................................................. 322, 336
Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 1267, 1268, 1269, 1270 und 1271 d.B. ....... 334
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1272 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus“ (224/E) ............................................. 336
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1273 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pandemie“ (225/E) ...................................................................................................................... 336
37. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz,
das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz) (1274 d.B.) ..... 325
RednerInnen:
Philip Kucher ........................................................................................................... 326
Ralph Schallmeiner ................................................................................................ 327
Dr. Josef Smolle ...................................................................................................... 328
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................ 329
Annahme des Gesetzentwurfes in 1274 d.B. ........................................................... 336
Gemeinsame Beratung über
38. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (1275 d.B.) ................................................................................................... 330
39. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1173 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird (1276 d.B.) ............................................................................. 329
RednerInnen:
Mag. Christian Drobits ........................................................................................... 330
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. 331
Peter Wurm .............................................................................................................. 332
MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................ 333
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1275 und 1276 d.B. ................................. 337
40. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2062/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird (1278 d.B.) ................................................................................................................ 333
RednerInnen:
Clemens Stammler ................................................................................................. 334
Dietmar Keck ........................................................................................................... 334
Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... 334
Annahme des Gesetzentwurfes in 1278 d.B. ........................................................... 337
Gemeinsame Beratung über
41. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2108/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ (1187 d.B.) ............................................... 338
42. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2000/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffentliche EVUs (1188 d.B.) ............................................................. 338
RednerInnen:
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................ 339
Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. 339
Christian Ries .......................................................................................................... 340
Mag. (FH) Kurt Egger .............................................................................................. 341
MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................ 341
Ing. Martin Litschauer ............................................................................................ 342
Christoph Zarits ...................................................................................................... 343
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1187 und 1188 d.B. ...................... 350
Gemeinsame Beratung über
43. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2089/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“ (1189 d.B.) .......... 345
44. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1861/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schuldnerschutzschirm – Einrichtung einer Ombudsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (1190 d.B.) ............................................................ 344
45. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2090/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“ (1191 d.B.) ......................................................................................... 344
RednerInnen:
Mag. Christian Drobits ........................................................................................... 345
Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. 346
Peter Wurm .............................................................................................................. 347
Peter Weidinger ...................................................................................................... 348
Klaus Köchl ............................................................................................................. 348
Andreas Kühberger ................................................................................................ 349
Walter Rauch ........................................................................................................... 350
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1189 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“ (226/E) ........................... 350
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1190 d.B. ................................................ 350
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1191 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“ (227/E) ..................................................................................................... 350
Eingebracht wurden
Regierungsvorlagen ............................................................................................... 43
1284: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
1285: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Bericht ...................................................................................................................... 43
III501: Bericht betreffend Ärzteausbildung – Reihe BUND 2021/42; Rechnungshof
Anträge der Abgeordneten
Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG geändert wird (2126/A)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (2127/A)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend transparente Strategie zu Long-Covid (2128/A)(E)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder (2129/A)(E)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung der Windisch-Kaserne in Klagenfurt (2130/A)(E)
Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Förderunterricht für Schüler*innen an Berufsschulen zum Aufholen von Lerndefiziten aufgrund der Corona-Krise (2131/A)(E)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Stellung der Rechtsschutzbeauftragten – höhere Unabhängigkeit und bessere Ressourcen (2132/A)(E)
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Transparenz, Weiterentwicklung des Parlamentarismus, Liveübertragung der Befragungen von Auskunftspersonen, die im öffentlichen Interesse stehen, in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen; ExpertInnengespräche im Vorfeld einer geplanten Untersuchungsausschussreform“ (2133/A)(E)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Polizeidienststellen mit Luftfilteranlagen (2134/A)(E)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollinhaltliches Bekenntnis zur Unversehrtheit der Ukraine unter Einbeziehung möglicher NordStream II Sanktionen (2135/A)(E)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diplomatischer Boykott der Olympischen Spiele von Peking 2022 (2136/A)(E)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend diplomatischer Boykott der Olympischen Spiele von Peking 2022 (2137/A)(E)
Henrike Brandstötter, Christian Hafenecker, MA, Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend weniger Inserate, mehr Transparenz und Neustart Medienförderung (2138/A)(E)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben (2139/A)(E)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollkonzentration im 3. Abschnitt des UVP-G (2140/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abwicklung des Ersatz nach Epidemiegesetz durch die Sozialversicherungen (2141/A)(E)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integrationsvereinbarung um individuelle Fördermaßnahmen ergänzen (2142/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend 3-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation (2143/A)(E)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diplomatische Solidarität mit Litauen (2144/A)(E)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend OECD Positionierung Impfstoffspenden (2145/A)(E)
Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (2146/A)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung (2147/A)(E)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote (2148/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung des Corona-Bonus (8919/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von Schwulen und Bisexuellen bei der Blutspende – Folgeanfrage (8920/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von Transpersonen bei der Blutspende – Folgeanfrage (8921/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Stationsschließungen in Krankenhäusern durch die Corona-Pandemie (8922/J)
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Einschreiten der Republik Österreich in gerichtlichen Verfahren (8923/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Chaos bei Corona-Bescheiden und die daraus resultierenden offenen Forderungen der heimischen Unternehmer (8924/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Inanspruchnahme der integrativen Lehre (8925/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Erst nach Aufnahme positiv! (8926/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Suizidprävention (8927/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Situation der Ehrenamtlichen (8928/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend unsachliche Schlechterstellung beim regionalen Klimabonus (8929/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verfügbarkeit barrierefreier Sendungen (8930/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Verfügbarkeit barrierefreier Sendungen (8931/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Daten zu Pflegekindern und Jugendlichen in Pflegefamilien (8932/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Suizide von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (8933/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-19-Impfungen: Empfehlung für Kinder und Jugendliche (8934/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Einhaltung des Nürnberger Kodex’ (8935/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einhaltung des Nürnberger Kodex’ (8936/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tagungen des Corona-Krisenstabs (8937/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Tagungen des Corona-Krisenstabs (8938/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Tausende Impfzertifikate ab Montag ungültig (8939/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Inklusiver Arbeitsmarkt (8940/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beugehaft und Ersatzfreiheitsstrafen gegen Ungeimpfte – Regierung will unbescholtene Bürger inhaftieren (8941/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Corona Cluster in den Justizanstalten (8942/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Neue Aufregung im Senecura Heim-Skandal in Niederösterreich (8943/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Klimarat der Bürgerinnen und Bürger (8944/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zulassung von Impfstoffen für Kreuzimpfungen (8945/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend des Ansuchens zur Gewährung einer Abstimmungsspende an das Bundeskanzleramt durch den Kärntner Abwehrkämpferbund (8946/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Cluster mit 40 Covid-Infizierten in Wohnheim im Bezirk Hollabrunn (8947/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Produktionsrückgang im AGRANA Kartoffelstärkewerk in Gmünd (8948/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Überstundenkontingente Justizanstalten, Generaldirektion und Kabinett“ (8949/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Produktionsrückgang im AGRANA Kartoffelstärkewerk in Gmünd (8950/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beratung von Patienten im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung (8951/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Sicherheitslücken und eingebaute Zensurfunktionen in chinesischen Mobiltelefonen (8952/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Transparente Wirtschaftshilfen: Aufschlüsselung nach Branchen (8953/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8209/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8056/AB zu 8434/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (8057/AB zu 8210/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (8058/AB zu 8208/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8059/AB zu 8215/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8060/AB zu 8249/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8061/AB zu 8216/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8062/AB zu 8213/J)
des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8063/AB zu 8231/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8064/AB zu 8229/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8065/AB zu 8228/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8066/AB zu 8240/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8067/AB zu 8226/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8068/AB zu 8259/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8069/AB zu 8266/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8070/AB zu 8223/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8071/AB zu 8219/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8072/AB zu 8230/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8073/AB zu 8221/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (8074/AB zu 8225/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8075/AB zu 8218/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8076/AB zu 8222/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8077/AB zu 8256/J)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8078/AB zu 8214/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8079/AB zu 8224/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8080/AB zu 8227/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8081/AB zu 8212/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8082/AB zu 8220/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8083/AB zu 8211/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8084/AB zu 8217/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (8085/AB zu 8233/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8086/AB zu 8277/J)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8087/AB zu 8279/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (8088/AB zu 8244/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (8089/AB zu 8246/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8090/AB zu 8250/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (8091/AB zu 8300/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8092/AB zu 8265/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8093/AB zu 8275/J)
des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8094/AB zu 8276/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8095/AB zu 8267/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8096/AB zu 8264/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8097/AB zu 8258/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (8098/AB zu 8235/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8099/AB zu 8273/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (8100/AB zu 8243/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8101/AB zu 8251/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8102/AB zu 8241/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8103/AB zu 8248/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8104/AB zu 8290/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8105/AB zu 8254/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8106/AB zu 8253/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (8107/AB zu 8245/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8108/AB zu 8269/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8109/AB zu 8238/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen (8110/AB zu 8274/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8111/AB zu 8278/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8112/AB zu 8239/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8113/AB zu 8260/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8114/AB zu 8242/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8115/AB zu 8262/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8116/AB zu 8252/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (8117/AB zu 8261/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (8118/AB zu 8236/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (8119/AB zu 8247/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8120/AB zu 8263/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8121/AB zu 8268/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (8122/AB zu 8270/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (8123/AB zu 8271/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8124/AB zu 8272/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (8125/AB zu 8255/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8126/AB zu 8280/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (8127/AB zu 8302/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Sie recht herzlich zur 135. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Die Sitzung ist eröffnet.
Ich begrüße auch recht herzlich die Vertreter der Medien und vor allem die Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen. Ich begrüße auch Frau Bundesministerin Gewessler.
Die Amtlichen Protokolle der 133. und der 134. Sitzung vom 9. Dezember 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Herbert Kickl, Peter Schmiedlechner, Michel Reimon, MBA, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Mag. Julia Seidl.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat über Vertretungen von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:
Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc wird durch Staatssekretärin Claudia Plakolm vertreten, Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler wird durch Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck vertreten.
*****
Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr live überträgt, ORF III bis 19.15 Uhr. Anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen. Auch private Fernsehanstalten übertragen unsere Sitzung, aber in unterschiedlichen Teilen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Litschauer. Ich darf ihm das Wort erteilen und ihn darauf aufmerksam machen, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt.
Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehern und via Livestream! Am 5. November 1978 fand eine Volksabstimmung in Österreich über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf statt. Wie wir alle wissen, hat eine knappe Mehrheit dafür gesorgt, dass Österreich nicht in die Nutzung der Atomenergie eingestiegen ist. Das Atomkraftwerk ist ein Museum – und das ist gut so. Wir
haben unseren Kindern nicht Tonnen von abgebrannten hochradioaktiven und giftigen Brennstäben zur Entsorgung hinterlassen. Das war eine mutige Entscheidung, wir haben Mut bewiesen, darauf können wir stolz sein, denn in vielen Ländern ist das nicht so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dort führt man jetzt, 60 Jahre nach dem Einstieg in die Atomindustrie, Debatten, wie man die Tausenden Tonnen hochradioaktiven Mülls in Endlagern unterbringen kann, und hat dafür immer noch keine Lösung. Die Probleme der Atomkraft sind seit dem letzten Jahrtausend ungelöst.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Atomkraft ist heute noch immer so gefährlich und so schädlich wie zu deren Beginn. Wir haben noch immer keine Antworten auf diese Fragen. Eines ist klar: Diese radioaktive Suppe wurde in den Atomstaaten den nächsten Generationen eingebrockt, und die müssen sie dann auslöffeln – ob sie wollen oder nicht.
An einigen Standorten – mittlerweile an wenigen – werden diese Atommeiler abgebaut. Die ersten Erfahrungen zeigen, es wird alles viel teurer und es dauert vor allem wesentlich länger, als man ursprünglich geplant hat. Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden dann schon in Pension sein – und daher die Arbeiten gar nicht abschließen können –, bevor so ein Standort gesäubert ist, weil das Jahrzehnte dauern wird. Es ist zu befürchten, dass der Abriss eines AKWs länger als dessen Errichtung dauert.
Die Belastungen durch die Atomindustrie haben ein unzumutbares Ausmaß erreicht, vor allem für unsere Kinder und Enkelkinder, die sich dann damit herumschlagen müssen. Gleichzeitig hat die Atomlobby mit falschen Versprechungen jahrzehntelang den Ausbau der erneuerbaren Energien und nachhaltigen Klimaschutz behindert. Das muss man hier deutlich sagen: Die Atomkraft ist kein Beitrag zum Klimaschutz und wird nie ein Beitrag zum Klimaschutz sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir können die Herausforderungen der Zukunft mit einer Technologie aus dem letzten Jahrtausend nicht lösen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, das Ergebnis der Volksabstimmung zu Zwentendorf wäre wesentlich deutlicher ausgefallen, wenn davor schon bekannt gewesen wäre, dass in Bohunice, nur 120 Kilometer von Wien entfernt, bereits eine Kernschmelze eingetreten war. Statt darauf einzugehen wurde 1978 im Werbefilm für die Inbetriebnahme des AKWs Zwentendorf noch behauptet, dass ein Atomkraftwerk nicht explodieren kann. 1986 hat der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl aber gezeigt, dass genau das passiert ist, was die Atomphysiker in ihrem Werbesujet ausgeschlossen haben. Tschernobyl hat uns vor Augen geführt, was wir in Österreich schon vorher wussten: Atomkraft ist nicht sicher und wird nicht sicher sein – egal, wie oft das behauptet wird, egal, wie es verpackt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Anstatt daraus zu lernen, hat man jedoch vor 20 Jahren die Renaissance der Atomenergie ausgerufen und mit den EPRs eine neue Reaktorgeneration versprochen. Die sollten sicherer, besser, billiger sein. Milliardenförderungen sind dort reingeflossen – und erneuerbare Energieträger wurden ausgebremst. In Flamanville in Frankreich wurde 2007 mit dem Bau des ersten EPR begonnen, aber 2022 werden diese Arbeiten noch immer nicht abgeschlossen sein. Das ursprüngliche Fertigstellungsdatum wird dann zehn Jahre zurück liegen. Statt 3 Milliarden Euro werden die Baukosten dann unvorstellbare 19 Milliarden Euro betragen haben. Das ist nicht besser, das ist nicht billiger, das ist vor allem auch langsamer und genauso unsicher.
In Taishan in China wurde ein weiterer EPR gebaut, der 2019 in Betrieb gegangen ist. Im April gab es dort einen Zwischenfall mit Austritt von radioaktiven Gasen aus dem Reaktorbehälter. Der Reaktor wurde im Juli abgeschaltet. Nun berichten Medien von einem Whistleblower, der von einem Konstruktionsfehler im EPR spricht, der zu diesen
Schäden geführt hat. Wenn sich das bestätigt, könnte das nicht nur das Aus für den EPR in Taishan bedeuten, sondern es wirft vor allem auch die Frage auf: Liegt dieser Konstruktionsfehler auch bei den anderen EPR-Projekten vor? Bisher hüllt sich die EDF in Schweigen, was diesen Konstruktionsfehler betrifft. Der Fehler könnte auch das Ende der EPR-Projekte in Frankreich, in Finnland und in England bedeuten, und zwar ohne dass jemals eine Megawattstunde Strom produziert worden ist. Statt der Renaissance wartet dann am Ende möglicherweise ein Milliardengrab und kein Beitrag zum Klimaschutz.
Wenn wir uns die Atomstaaten in Europa ansehen, dann stellen wir fest, dass nirgends ein konkreter Ausbau der Atomenergie stattfindet. Selbst in Frankreich geht man bereits davon aus, dass der Atomstromanteil trotz der angepeilten Projekte von aktuell 70 auf 50 Prozent sinken wird. Weltweit können wir ein Schrumpfen des Atomsektors beobachten, weil neue Atomprojekte teurer sind und zu spät kommen. 2020 wurde 17-mal so viel Geld in erneuerbare Energie investiert, weil diese billiger und rascher verfügbar ist.
Die Gefahr der Atomkraft lauert also nicht nur in den Reaktoren, sie lauert auch in ihrer Lobby, die sich dieser alten Technologien mithilfe von Greenwashing weiter bedienen will.
Ja, es gibt auch noch einen anderen Grund. Präsident Macron hat einmal gesagt: ohne zivile Atomkraft keine militärische Atomkraft, ohne militärische Atomkraft keine zivile Atomkraft. Viele Projekte, wie zum Beispiel die Small Modular Reactors, die SMR, dienen auch militärischen Zwecken. Ich möchte nicht, dass diese Atomtechnologie in viele Länder verbreitet wird und wir die Geschichte, die wir im Iran erleben, ein weiteres Mal erleben müssen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Wöginger.)
In der EU ist eine heiße Debatte darüber entbrannt, ob die Atomenergie in die Taxonomie aufgenommen werden soll, also eine nachhaltige Investitionsform darstellen soll. Angeheizt wird diese Debatte genau von dieser Lobby, die uns vor dem Unglück von Tschernobyl erklärt hat, dass die Atomkraft sicher sei, die uns erklärt hat, dass die EPRs die Lösung bringen.
Ich bin froh darüber, dass wir hier in Österreich eine klare Position haben und auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit setzen, denn wenn ich mir anschaue, unter welchen Umweltbedingungen Uran abgebaut wird, wenn ich mir ansehe, wie in Frankreich radioaktives Wasser ins Meer abgeleitet wird, obwohl in der Ospar-Konvention versprochen worden ist, das bis 2020 nicht mehr zu tun, wenn ich sehe, dass die Zwischenlager übergehen und noch immer keine Atommüllendlager da sind, dann sage ich, Atomenergie ist nicht nachhaltig und deswegen hat Atomkraft in der Taxonomie nichts verloren. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)
Liebe Ministerin, von meiner Seite gibt es die volle Unterstützung, diese Position auch gegenüber der EU-Kommission durchzusetzen. Wenn es rechtliche Schritte braucht, dann macht es Sinn, diese zu setzen. Wir müssen einen Schlussstrich ziehen, wir müssen aufhören, ständig Geld in eine Technologie, die die Marktreife nicht erreicht hat, zu pumpen, denn es gibt auch andere Lösungen.
Fotovoltaik ist weltweit die billigste Form, Strom zu produzieren. Die Erneuerbaren sind heute schneller, besser, einfacher zu bauen. Die Erneuerbaren machen uns unabhängig, sie machen uns resilient und sie helfen uns in der Klimakrise. Ja, dafür braucht es Mut – wir werden also nur klimaneutral werden können, wenn wir mutig sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir in Österreich haben diesen Mut schon einmal gezeigt, wir haben uns gegen das AKW Zwentendorf ausgesprochen und wir zeigen, dass
Energiewende auch ohne Atomkraft geht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich habe vor 21 Jahren auch die Demonstrationen gegen die Inbetriebnahme des AKWs Temelín organisiert. Ich bin stolz darauf, dass wir in Österreich gemeinsam gegen grenznahe Atomkraftwerke und auch für Umweltschutz auf die Straße gehen. Wir haben gezeigt, dass das friedlich funktionieren kann und wir so gemeinsam unsere Ziele vertreten und für den Klimaschutz eintreten können.
Dukovany, Mochovce, Paks, Krško und viele andere solcher Projekte und Kraftwerke sind eine Bedrohung für uns. Wir dürfen da also nicht lockerlassen und – ich bin davon überzeugt, dass wir da hier im Haus einer Meinung sind und auch die Unterstützung aus dem Ministerium haben – müssen uns dagegen aufbäumen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Raus aus den Fossilen heißt rein in die Erneuerbaren – daran wird auch die Atomlobby mit dem Versuch des Greenwashings nichts mehr ändern können. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass auch in der EU dieser Mut, der auch in Österreich vorhanden ist, bewiesen wird. Ich möchte dazu aufrufen, dass wir der EU-Kommission etwas Mut zusprechen, denn eine Taxonomie ist nur ohne Atomkraft vorstellbar, weil sie nur so zukunftsfähig ist. Setzen wir auf Sicherheit und echten Klimaschutz! – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)
9.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Punktlandung! – Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Frau Minister, bitte sehr.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Klimakrise ist die große Herausforderung unserer Zeit. Das haben uns die verheerenden Bilder vom letzten Wochenende – ich bin mir sicher, Sie haben sie alle mitverfolgt – auch wieder deutlich vor Augen geführt. Zerstörerische Tornados sind in den USA mit einer enormen Wucht über große Landstriche gefegt – mit einer Stärke, wie sie normalerweise nicht einmal in der Tornadosaison vorkommt.
Wir sehen, die Klimakrise ist da. Damit dieser Ausnahmezustand nicht zum Dauerzustand wird und damit uns der Kampf gegen die Klimakrise gelingt, müssen wir anpacken. Wir müssen das Klima schützen, wir müssen unseren Planeten schützen, wir müssen vor allem unser Leben auf diesem Planeten schützen – und dafür braucht es viele Maßnahmen, die sich wie Puzzlesteine zusammenfügen und am Ende ein großes Ganzes ergeben.
Ein Teil davon ist unser Stromsystem. Das müssen wir klimafreundlich machen, mit erneuerbaren Energien – so machen wir das in Österreich – aus Wind, aus Sonne, aus Biomasse, aus W+asserkraft. In Österreich wird uns das bis 2030 gelingen.
Genau vor derselben Herausforderung stehen aber im Moment sehr viele europäische Länder. Diese Chance, die der Klimaschutz bedeutet, diese Transformation, die gerade im Gang ist, versucht die Atomkraftlobby in der EU gerade für sich zu nutzen. Sie versucht gerade, die Atomkraft auf EU-Ebene mit einem massiven Lobbyieren für die Atomkraft unter dem Deckmantel des Klimaschutzes künstlich, wie ich meine, am Leben zu erhalten. Auch die fossile Lobby ist aktuell sehr aktiv, auch das dürfen wir nicht übersehen.
Das Argument der Atomkraftbefürworter in Europa ist gerade, Kernkraft sei nachhaltig, weil sie kohlenstoffärmer produziert werden kann. Deshalb würde sie uns im Kampf gegen den Klimawandel helfen, lautet das Argument. Dieses Argument – und da bin ich mir sicher, wir sind uns in großen Teilen hier im Plenum einig – ist jedoch nicht nur leicht zu durchschauen, sondern auch leicht zu widerlegen. Atomkraft ist keine Lösung im Kampf gegen die Klimakrise. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Atomkraft ist zu gefährlich. Atomkraft ist zu teuer. Atomkraft ist zu langsam, um einen Beitrag zu leisten.
Und lassen Sie mich das noch kurz ausführen: Atomkraft ist gefährlich. Ich glaube, viele von uns hier in diesem Saal können sich mit Sicherheit noch an den April 1986 erinnern, an die ersten Nachrichten aus Tschernobyl, die erhöhten Strahlenwerte, die große Unsicherheit, als man noch nicht genau wusste, was da passiert ist, aber ahnte, es ist etwas Schlimmes; als dann Woche um Woche, Monat um Monat das Ausmaß der Katastrophe immer weiter sichtbar wurde. Ich kann mich noch erinnern, unsere Nachbarn haben damals in den Kellern Bunker eingerichtet, die Kinder durften nicht mehr nach draußen zum Spielen. Alles war plötzlich gefährlich.
Katastrophen wie Tschernobyl, aber auch Fukushima führen uns die Gefahr der Atomkraft deutlich vor Augen. Die ist gut dokumentiert. Auch heute noch besteht diese Gefahr: Ein kleines Erdbeben, eine Unaufmerksamkeit im Betriebsablauf, all das kann enorme Folgen haben.
Atomkraft ist teuer. Abgeordneter Litschauer hat es vorhin ausgeführt: Atomkraft verschlingt enorme Summen an Geld. Schaut man sich die aktuellen AKW-Projekte in der EU an, das ist Flamanville in Frankreich, Olkiluoto in Finnland oder Mochovce in der Slowakei, dann sieht man, dass es überall zu einer regelrechten Explosion der Baukosten bis zum Dreifachen des veranschlagten Budgets kommt – Geld, das wir viel, viel effizienter in erneuerbare Energien investieren können und müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Atomkraft ist auch zu langsam, um einen Beitrag zu leisten. Atomkraftwerke haben per se schon eine lange Bauzeit. Wir sehen in Europa, dass Bauverzögerungen an der Tagesordnung stehen. Ich habe vorhin das finnische Atomkraftwerk Olkiluoto erwähnt. Wenn man sich das ansieht: Da wurde 2005 zu bauen begonnen, das Atomkraftwerk ist bis heute nicht ans Stromnetz angeschlossen. Diese Zeit haben wir mit Blick auf die Klimakrise nicht.
Genau darum, weil Atomkraft zu gefährlich, zu teuer und zu langsam ist, setzen wir uns auch auf EU-Ebene dafür ein, dass die Atomkraft eben nicht als nachhaltiges Investment in der EU-Taxonomie bezeichnet werden darf. (Beifall bei den Grünen.)
Warum ist es gerade jetzt wichtig, dass wir darüber sprechen und dass wir auch aus Österreich ein starkes Signal schicken? – In den kommenden Tagen soll der ergänzende delegierte Rechtsakt der EU-Kommission zur Taxonomie-Verordnung präsentiert werden, der festlegen wird, ob weitere Wirtschaftstätigkeiten wesentlich zum Umweltziel Klimaschutz beitragen, ohne erhebliche Beeinträchtigungen der übrigen Umweltziele zu verursachen. In diesem ergänzenden delegierten Rechtsakt sehen manche Atomkraftlobbyisten, AtomfreundInnen, Fossillobbyisten einen Hoffnungsschimmer und hätten gerne, dass auch die Atomkraft oder das fossile Erdgas noch einen Platz finden, um sie künstlich am Leben zu erhalten und grünzuwaschen.
Doch allein die Definition, die ich vorhin erwähnt habe, sagt uns bereits, Nachhaltigkeit kann nicht für Atomkraft gelten; sie ist immer eine Gefahr für die Umwelt. Aus diesem Grund gibt es aus unserer Sicht auch keine rechtliche Basis für die Aufnahme der
Atomkraft in die Taxonomie. Da geht es vor allem auch um eine Frage der Glaubwürdigkeit. Die Taxonomie ist nur dann ein gutes Instrument, wenn wir sie, und da sind sich Finanzwirtschaft und alle Kundinnen und Kunden einig, auch ernst nehmen können und wenn sie eben kein Greenwashing für die Atomkraft betreibt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben im Ministerium bereits ein umfassendes Rechtsgutachten bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs in Auftrag gegeben. Das Gutachten unterstützt unser Argument, dass Atomkraft nicht als nachhaltig im Sinne der Taxonomie bezeichnet werden darf. Mit dem Rechtsgutachten im Gepäck werden wir auch nicht davor zurückschrecken, rechtlich gegen den geplanten erweiterten delegierten Rechtsakt zur Taxonomie vorzugehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Atomkraft in der EU nicht künstlich am Leben gehalten wird, keinen Platz in der Taxonomie hat. Auch aus der Finanzwirtschaft kommen sehr, sehr deutliche Stimmen – erst gestern hat sich die Uniqa sehr klar positioniert –, denn die Finanzwirtschaft braucht klare Rahmenbedingungen und Verlässlichkeit, klare grüne Kategorien. Sie braucht kein Greenwashing von Kernkraft oder fossilen Energien, das hilft niemandem, das hilft auch nicht der Finanzwirtschaft, stattdessen brauchen wir faire Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Österreich hat sich im Kampf gegen die Atomkraft schon einmal richtungsweisend und richtig entschieden: in den 1970er-Jahren mit einer mutigen Entscheidung gegen die Atomkraft quer über alle Parteien, über die Landesgrenzen hinweg. Das erste und letzte Atomkraftwerk Österreichs, das AKW Zwentendorf, wurde nie in Betrieb genommen.
Genau diese Botschaft aus Österreich, diesen Kampf aus Österreich werden wir auf EU-Ebene genau so weiterführen. Wir werden uns auch da der Atomkraft wieder entgegensetzen, wenn nötig auch mit rechtlichen Schritten. Atomkraft als nachhaltig zu bezeichnen, das geht sich nicht aus. Das geht sich für Österreich nicht aus, das geht sich, glaube ich, für uns alle nicht aus, daher: Herzlichen Dank für dieses starke Signal heute aus dem österreichischen Nationalrat! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. Ab nun beträgt die Redezeit pro Redner 5 Minuten. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Einen schönen guten Morgen meinerseits! Als vor zehn Jahren in Japan das Atomkraftwerk Fukushima explodiert ist, war das ein ziemlicher Schock. Die Menschen, die Tschernobyl erlebt haben, haben sich an die Bilder erinnert, die damals aus der Ukraine gesendet wurden: ein durch den Super-GAU zerstörtes Atomkraft, eine rauchende Ruine, Kinder, die in den Dörfern, in den Städten daneben gespielt haben und nicht gewusst haben, dass eine radioaktive Wolke über sie kommt, und Helfer, die in die Ruine hineinmussten, die völlig unzureichend geschützt waren. Wie viele Menschen dabei zugrunde gegangen sind, weiß man bis heute nicht – und dann passiert 25 Jahre später Fukushima. Der Schock war deswegen groß, weil sich dasselbe wiederholt hat, und das noch dazu in einem Hightechland, in einem Land, das sich mit Hochtechnologie auskennt, nämlich Japan, und nicht einmal das hat die Atomkraft im Griff. Daher war die Hoffnung groß, dass es nach Tschernobyl und Fukushima zu einem Ende der Atomkraft in Europa und in der Welt kommt, sozusagen zu einem langen Ausgleiten.
Wir haben bereits gehört, Österreich hat sehr viel getan. Die österreichische Bevölkerung hat sich gegen Atomkraft ausgesprochen. Wir haben damals versucht, die Gunst der Stunde zu nutzen. Wir haben Vertreter von Staaten nach Österreich eingeladen, die in Europa nicht auf Atomkraft setzen, um eine Allianz der atomkraftfreien Staaten zu bilden. Wir haben gefordert, dass grenznahe Atomkraftwerke abgeschaltet werden, zum Beispiel Isar 1 in der Nähe der österreichischen Grenze, in Bayern. Ich habe damals als Umweltminister die Abschaltung gefordert. Daraufhin hat der seinerzeitige Umweltminister Bayerns, Söder, mich von bayerisch-österreichischen Umweltgesprächen ausgeladen. Dann kam Angela Merkel und hat den Atomausstieg Deutschlands verkündet.
Aus heutiger Sicht ist das politisch ein gewaltiger Schritt gewesen – zukunftsweisend. Ich habe großen Respekt vor Angela Merkel für diese Leistung, in einem Industrieland einen derartigen Schritt zu setzen – danke dafür. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir haben aber auch auf europäischer Ebene erfolgreich Stresstests durchgesetzt. Erstmals mussten sich alle Atomkraftwerke in Europa sogenannten Stresstests unterziehen. Es wurden unabhängige Expertinnen und Experten zugelassen, die in Atomkraftwerke hineingehen und diese vor Ort prüfen. Da sind dicke Berichte entstanden, mit denen nachgewiesen wurde, dass viele europäische Atomkraftwerke unzureichende Sicherheitsvorkehrungen haben. Nur, die Konsequenz ist ausgeblieben. Die damaligen Staats- und Regierungschefs haben das nicht weiterverfolgt, Druck zu machen und das zu erreichen, worum es wirklich geht, nämlich Kostenwahrheit. Oft werden die Kosten der Atomkraft – Sicherheitskosten und Ähnliches – der Allgemeinheit aufgebürdet. Es ist schade, dass dann aus diesen Stresstests nicht mehr geworden ist, nämlich dass in der Konsequenz Atomkraftwerke abgeschaltet werden.
Heute ist es so, dass durch verstärkte Klimaschutzbemühungen – kurioserweise – manche die Atomkraft zu einer Renaissance bringen wollen. Sie erinnern sich, in Glasgow hat man sich auf große Ziele geeinigt. Die EU will bis 2050 klimaneutral sein, die USA ebenfalls, sogar China, und zwar bis 2060. Dann kommen Länder wie Frankreich oder Großbritannien, die sagen: Wir brauchen mehr Atomkraftwerke, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, weil durch die Produktion von Atomstrom anscheinend – laut deren Aussage – kein CO2 freigesetzt wird und dieser somit zum Klimaschutz beiträgt. – Das ist eine falsche und auch eine kuriose Aussage. Die Zahlen sind schon ziemlich besorgniserregend: China plant über 40 neue Atomkraftwerke, Russland 24, Indien 14, die USA drei und auch Frankreich und Großbritannien planen neue.
Jetzt kommt das Thema der EU-Taxonomieverordnung dazu. Worum geht es dabei? – Die Europäische Kommission sagt – ich darf zitieren –, es soll ein Maßnahmenpaket beschlossen werden, das die Anleger, die Finanzinvestoren in die Lage versetzt, ihre Investitionen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen, und so wesentlich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beiträgt – eine gute Absicht. Es zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, in jene Wirtschaftstätigkeiten, die am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen sollen, zu fördern. Es sollen dabei die Lebensqualität und die Gesundheit der Menschen verbessert werden.
Wenn man diese Aussagen der Europäischen Kommission liest, mutet das kurios an, denn Atomkraft erfüllt genau das nicht, was darin gefordert wird. Es ist aber vorgesehen, dass die Atomkraft in nachhaltige Investments hineingerechnet werden soll, was völlig absurd ist.
Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben es bereits erwähnt: Wir sind strikt dagegen, noch dazu, wenn zum Beispiel die Landwirtschaft – Landwirtschaftsförderungen und -investitionen – nicht in die Taxonomieverordnung hineinkommt oder die Forstwirtschaft ebenfalls nicht hineinkommen soll. Wir in Österreich betreiben seit Jahrhunderten
nachthaltige Forstwirtschaft, und derartige Investitionen sollen nicht hineinkommen. Das versteht niemand. Daher sagen wir Nein zu einer derartigen Regelung in der Taxonomieverordnung.
Frau Bundesministerin, es ist gut, dass Sie da Widerstand leisten. Wir unterstützen Sie dabei. Wir sagen Nein zur Atomkraft und Ja zu den erneuerbaren Energien. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde ist Atomenergie, und das aus sehr gutem Grund, denn es droht ein historischer Fehlschlag in der europäischen Klimapolitik. Wenn wir heute von der EU-Taxonomie sprechen, dann muss man sagen, das klingt etwas technisch, bedeutet aber, dass jetzt – in diesem Jahr – entschieden wird, welche Energieform zukünftig als umweltfreundlich gilt und auch finanziell gefördert und unterstützt wird.
Wenn es nicht gelingt, das Ruder bis Ende des Jahres noch herumzureißen, dann wird Atomenergie künftig mit EU-Mitteln, also im weitesten Sinne auch mit österreichischem Steuergeld, gefördert werden. Uns bleiben wortwörtlich nur noch ein paar Tage und ich denke, es steht außer Frage: Das muss verhindert werden! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die Geschichte hat uns schon mehrmals vor Augen geführt, was bei der Atomenergie auf dem Spiel steht. Ein Unfall reicht, damit Millionen von Menschenleben bedroht sind und ganze Landstriche für uns Menschen jahrhundertelang unbewohnbar werden. Auch ohne Super-GAU steht zu viel auf dem Spiel, nämlich mit dem Atommüll, der laufend erzeugt wird und der uns eigentlich vor ein unlösbares Problem stellt, und zwar nicht nur uns, sondern Generationen und Generationen nach uns. Es wird laufend radioaktiver Müll produziert, wobei eigentlich niemand genau sagen kann, was damit passieren soll.
Atomenergie ist ganz sicher nicht nachhaltig, sie ist gefährlich und auch teuer. Sie rentiert sich nicht mehr. Was den Punkt Kosteneffizienz betrifft, haben andere Technologien die Atomenergie schon längst überholt, und, meine Damen und Herren, genau deshalb schreit die Atomlobby ja jetzt so laut auf. Wenn wir als EU in so einer Situation hergehen und sagen, wir wollen Atomenergie finanziell unterstützen, dann ist das so, als würden wir mit vollem Karacho gegen die Wand fahren.
Ich appelliere an die Bundesregierung, alle Register zu ziehen, ihr ganzes Gewicht in die Waagschale zu werfen. Mit 20 von 27 Stimmen der Nationalstaaten könnten wir noch einen Turnaround schaffen – wir hoffen, er gelingt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dazu braucht es Sie, Frau Umweltministerin. Sie haben heute schon klare Worte gefunden – das ist gut. Es bräuchte aber wahrscheinlich auch einen starken Kanzler mit vielen europäischen Bündnispartnern und Bündnispartnerinnen. Wahrscheinlich müssen wir aber eher froh darüber sein, wenn alle den Überblick bewahrt haben und überhaupt noch wissen (erheitert), wer in Österreich gerade in Funktion ist – so oft, wie wir tatsächlich den Kanzler wechseln. Klar ist aber: Sie müssen alle Register ziehen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ein Punkt ist mir noch wichtig: Es geht nicht nur um Atomstrom, sondern es geht auch um fossiles Gas – der nächste Fehlgriff. Wir müssen aus der fossilen Energie raus, und
da können wir sie nicht finanziell fördern, auch das muss klar sein. Was gefördert gehört, ist die erneuerbare Energie, das ist die Wasserkraft, die Windkraft, die Sonnenkraft – diese stehen uns ständig zur Verfügung –, das wäre nachhaltig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich weiß, hier im Hohen Haus, hier in diesem Saal sind wir uns darüber einig, dass Atomenergie keine Option ist. Es ist wichtig, dass wir dazu auch einen Antrag von allen fünf Parteien auf der Tagesordnung haben.
Zwei Punkte aber: Erstens: Ziehen Sie auf EU-Ebene die Notbremse!, und zweitens will ich alle hier im Hohen Haus daran erinnern, dass auch wir noch eine lange To-do-Liste haben. Auch wir in Österreich können nicht garantieren, dass zu 100 Prozent kein Atomstrom aus unseren Steckdosen fließt. Auch wir brauchen noch eine 100-prozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien, denn nur das wird uns langfristig aus der Abhängigkeit von der Atomlobby oder auch der Fossillobby befreien.
Das muss der Weg sein – einer mit vielen Gesetzen. Das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, steckt ja noch immer in den Startlöchern, das Energieeffizienzgesetz ist ersatzlos ausgelaufen. Die Liste ist lang. Ich hoffe, das heute ist ein Startschuss. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Bernhard.)
9.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rauch. – Bitte sehr.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Diese Aktuelle Stunde vonseiten der Grünen ist ja grundsätzlich begrüßenswert. Wir haben hier in diesem Hohen Haus ja alle eine einheitliche Meinung zu Atomstrom, nämlich dass wir sagen, wir treten gegen Atomstrom, gegen Atomkraftwerke auf.
Wir haben in unserer Nachbarschaft zig Atomkraftwerke, die auch mitten in Ausbauplänen stecken. Ich nehme als Beispiel nur das Atomkraftwerk Krško, das 70 Kilometer von der Grenze zu Österreich entfernt ist und für das es Ausbaupläne gibt. Da braucht es einen Schulterschluss auf nationaler Ebene, aber natürlich auch auf internationaler und auf EU-Ebene.
Nur, Frau Bundesminister, das Anliegen oder wie Sie es heute vorgebracht haben, ist mir zu ideologisch. Im Endeffekt präsentieren Sie eine reine Ideologiepolitik – proaktiv natürlich –, auch im Wissen, dass Atomstrom, Atomkraftwerke in diese Taxonomie aufgenommen werden, um sie als grüne Energie zu etablieren. Das ist mir zu wenig, Frau Bundesminister. Hier zu reden, das ist mir zu wenig. Sie müssen auch auf der europäischen Ebene und auf der internationalen Ebene definitiv so auftreten, dass auch die EU nicht über uns hinwegkommt. Das fehlt mir in Ihren Argumentationen und auch in Ihrem Auftreten nach außen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben auch die erneuerbaren Energien erwähnt, dass wir da in Österreich Weltmeister sind. Das sind wir, aber gleichzeitig kommen Sie in Österreich mit Belastungspaketen, bei denen die Bürger mit zusätzlichen Steuern und anderen Belastungen geschröpft werden.
Man muss sich entscheiden: Wenn man mehr Energie will, dann muss man das befürworten – das heißt, die erneuerbaren Energieträger zu fördern und zu etablieren –, aber man
darf nicht gleichzeitig die Bürger noch zusätzlich belasten und bestrafen. Ich nenne als Beispiele nur die NoVA, die CO2-Abgabe Neu und natürlich auch die neue Steuerreform, die Sie ins Rennen bringen. Gleichzeitig gehen Sie her und evaluieren – aus Ihrem Mund – die Straßenprojekte in Österreich, die A 9 und der Lobautunnel sind bereits Geschichte. Wie Sie da mit dem Bürger und vor allem auch mit dem Gesamtsystem umgehen, verstehen die Menschen und Bürger in keiner Art und Weise.
Ihr Lieblingsthema ist ja die E-Mobilität. Der Lückenschluss zwischen dem, was Sie auf der einen Seite betreffend die erneuerbaren Energien sagen, und auf der anderen Seite Ihren Plänen, zusätzlich mehr Energie zu verbrauchen, wird sich nicht ausgehen. Wir haben fünf Millionen Pkws in Österreich und 30 000 davon sind E-Mobile, das sind 0,6 Prozent der Fahrzeuge. Wenn man das jetzt nur auf 2, 3 Prozentpunkte erhöht, dann haben wir in Österreich schon einen Super-GAU betreffend die Energieversorgung. (Abg. Lukas Hammer: Schwachsinn!) Sie müssen das insgesamt einmal schlüssig darlegen können. Das geht nicht. Wie Sie da Politik betreiben, funktioniert in dieser Art und Weise nicht, das ist in dieser Art und Weise nicht schlüssig.
Ein wesentlicher Faktor betreffend die Atomendmülllager wurde auch schon im Vorfeld angesprochen: Wir haben, wie Sie ja wissen, auch in Österreich ein Endmülllager. Das werden wir auch in der nächsten Zeit im Ausschuss thematisieren. Beim Thema Seibersdorf wollen wir von der IAEO, die ja da auch verankert ist, wissen, was mit diesem Atommüll, der in Österreich endgelagert wird, passiert. Das ist ein wesentlicher Punkt für uns und wir versuchen, auch in diesem Bereich einmal Klarheit für die Bürger zu erreichen: Was machen wir damit? Wohin wird er geliefert? Wer liefert überhaupt Atommüll zu uns? Wie entsorgen wir ihn und was passiert damit? – Das sind alles Themen, die wir auch in den nächsten Wochen und Monaten aufs Tableau bringen werden.
Sie hätten ja auch die Chance gehabt, sich im EU-Hauptausschuss dementsprechend zu positionieren. Wir hatten ja einen klaren Antrag, in dem wir gesagt haben, wir treten gegen diese Taxonomie auf, gegen diese Listung, gemäß der Atomstrom CO2-neutral, umweltfreundlich ist. Sie haben sich aber dagegen ausgesprochen. Die Art und Weise, wie Sie hier Politik betreiben, ist für mich nicht glaubwürdig. Das ist schade.
Was ich gut finde, ist, dass wir als Freiheitliche vielleicht auch für Sie für diese Aktuelle Stunde heute die Ideengeber waren, denn morgen wird hier im Plenum ein entsprechender Antrag von uns behandelt, bei dem es darum geht, sich gegen Miniatomkraftwerke auszusprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
9.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Guten Morgen! Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Beim Thema Atomkraft haben wir in Österreich erfreulicherweise einen breiten politischen Konsens. Etwas schwieriger wird es schon, wenn es dann an die Umsetzung geht, die Klimakrise tatsächlich zu bewältigen, denn das sind wirklich tiefgreifende Veränderungen, auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, der SDGs, bei denen es darum geht, dass wir eine Transformation der Wirtschaft, aber auch unserer Produktions- und Konsumgewohnheiten brauchen.
Der erste wichtige Punkt: Energiewende bedeutet einerseits den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern, heißt aber auch, deutlich effizienter zu werden und den
Gesamtenergieverbrauch massiv zu reduzieren. Wir werden mit dem bisherigen Energieverbrauch die Klimakrise nie bewältigen können. (Beifall bei den Grünen.)
Dazu gibt es erfreulicherweise wirklich breiten Konsens und bereits bisher, in den letzten zwei Jahren, gute Klimapakete: Klimamilliarde, Förderungen, Ölkesseltausch, Gebäudesanierung – das ist genau das Richtige, das, was wir brauchen, um den ersten wichtigen Schritt in Richtung erneuerbare Energie zu setzen.
Wir brauchen dazu aber noch mehr. Wir brauchen dort, wo wir die größten Verbräuche haben, auch massive Reduktionen. Das ist als wichtigster Indikator der Bodenverbrauch. 11 Hektar Bodenverbrauch pro Tag zieht in der Folge einen unglaublichen Energieverbrauch nach sich, und der wichtigste Indikator dabei ist letztlich auch die Abfallseite: 42 Millionen Tonnen Bodenaushub sind mit Abstand die größte Abfallmenge in Österreich. Wir versiegeln und verbauen also nicht nur die wertvollen Böden, sondern am Schluss haben wir noch einmal 42 Millionen Tonnen Bodenaushub, den wir wieder in der Landschaft unterbringen müssen. Es ist ein zweifacher Schaden, der mit einem großen Energieverbrauch verbunden ist.
2,5 Hektar ist das Ziel. 2,5 Hektar Bodenverbrauch pro Tag heißt auf Österreich hochgerechnet: 9 Millionen Quadratmeter stehen uns im Jahr zur Verfügung, also 1 Quadratmeter pro Person. Auf die Gemeinden heruntergerechnet ist das ein ganz großer Wandel. Wir brauchen künftig eine Raumordnung, die viel sparsamer ist, die viel bewusster mit Leerstand und mit Brachflächen umgeht. Die Gemeindepolitik, die Gemeinderaumordnung wird sich tiefgreifend ändern müssen, denn 1 Quadratmeter ist nicht viel. Dafür ist auch das große Brachflächenrecyceln nach dem Altlastensanierungsgesetz in Vorbereitung – ein großer Wurf, der vor allem die Gemeinden dabei unterstützen wird. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Berlakovich und Salzmann.)
Beim Thema Bodenenergieverbrauch und fossile Energieträger steht natürlich die Mobilität an oberster Stelle: Dort haben wir die massivsten Zuwächse, dort haben wir den größten Änderungsbedarf. Da ist es natürlich mehr als sinnvoll und ein Riesenhebel, auch Mobilität zu hinterfragen, allen voran Straßenbauprojekte. In Richtung SPÖ: Ein Lobautunnel hat aus Gründen des Bodenverbrauchs in Zeiten der Bewältigung der Klimakrise keinen Platz mehr, auch aus Gründen der Ökologie nicht und schon gar nicht aufgrund des Energieverbrauchs. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Der dritte große Treiber – und da müssen wir auch ansetzen – ist natürlich systematische Überproduktion und Verschwendung. Wir leisten es uns, jährlich 1 Million Tonnen Lebensmittel, der Großteil davon noch genusstauglich, einfach wegzuwerfen – ein Viertel davon wird direkt von den Haushalten weggeworfen. Wenn wir uns so eine Verschwendung weiter leisten, werden wir den Klimawandel nie bewältigen können.
Was wir uns gleichzeitig leisten, gerade auch jetzt in der Vorweihnachtszeit, betrifft den Onlinehandel: Ein Drittel der Onlinezusendungen, also jedes dritte Paket, das online versandt wird, geht wieder zurück. Das Europäische Umweltbüro hat errechnet, dass, auf Österreich hochgerechnet, 1,3 Millionen Pakete Textilien direkt vernichtet werden. Wir leisten uns eine Verschwendung, die absolut nicht nachhaltig, nicht klimaverträglich ist. Bei den Elektrogeräten werden 120 000 Pakete unmittelbar entsorgt und vernichtet. Das ist nicht nachhaltig, das ist nicht enkeltauglich, das ist keine Zukunft, in der man Klimaschutz und auch eine intakte Natur erhalten kann.
Ursula von der Leyen hat es sehr schön auf den Punkt gebracht: Nur eine gesunde Natur kann Klimawandel und Pandemien trotzen. – Zitatende. Wir müssen die limitierten ökologischen Ressourcen mitdenken. Ohne Biodiversitätsschutz werden wir die Klimakrise nie bewältigen können. Daher ist es umso wichtiger, dass wir maßvoller, sparsamer,
bewusster, technisch clever, aber beherzt und in diesem Konsens die Klimakrise weiter gemeinsam bekämpfen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz“, heißt es in der Aktuellen Stunde, und ich möchte für uns NEOS vorwegschicken, dass wir das natürlich teilen. Das ist aber auch in Österreich keine Besonderheit, weil sich alle Fraktionen seit vielen, vielen Jahren bei jeder Gelegenheit gegen Atomkraft ausgesprochen haben: gegen Atomkraft im eigenen Land, Atomkraft in Nachbarländern, vor allem in Grenzregionen, in jeder Form, in der Politik, was die Europäische Union betrifft, in den Finanzierungen und Förderungen – das ist nicht neu.
Auch im Speziellen in meiner Fraktion ist es so, dass wir da eine sehr klare Haltung haben. Ich bin auch einer der Abgeordneten, die sich auf europäischer Ebene – gemeinsam mit Kollegin Herr und Kollegen Hammer – bei der Kommission dafür eingesetzt haben, dass Atomkraft und grünes Gas nicht in die grüne Taxonomie aufgenommen werden. Ich war sogar Mitte der Neunzigerjahre als Schüler schon in der Slowakei, um gegen Mochovce zu demonstrieren. Es ist wirklich so: Als Österreicher und als Österreicherin haben wir diese Antiatomkraftperspektive sehr stark in uns.
Trotzdem – oder vielleicht auch gerade deswegen – wundert es mich, welches Thema heute vonseiten der grünen Fraktion für die Aktuelle Stunde gewählt worden ist. Es gibt wohl kaum ein Land innerhalb der Europäischen Union, das mehr Rückhalt im eigenen Parlament hat, wenn es um die Antiatomkraftposition auf europäischer Ebene geht. Wir befinden uns in einer Zeit – ich habe das in der Früh gelesen, das sagt der Geschäftsführer des Handelsverbands –, in der in Wien jedes vierte Handelsunternehmen aufgrund des Lockdowns von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Die Unternehmen können die Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen, jedes dritte Unternehmen plant, Stellen abzubauen.
Wir haben eine Situation, in der die Inflation aufgrund der Energiepreise steigt und steigt und steigt. Wir haben Omikron vor der Tür und wissen als Eltern nicht, ob die Schulen im Jänner wiederum aufmachen oder nicht und welche Maßnahmen die Regierung plant. In Westösterreich gibt es zu wenige Arbeitskräfte, damit die Gastronomie und die Hotels überhaupt wieder aufsperren können, wenn sie aufsperren dürfen. Die grüne Fraktion sagt, das zentrale Thema, das wir in der Früh im Nationalrat behandeln sollen, ist ein Thema, bei dem es bereits einen nationalen Schulterschluss gibt. Ich verstehe es leider wirklich nicht. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Amesbauer.)
Auch wenn man all die anderen Themen, die ich gerade genannt habe, als nicht so zentral bewertet – die Frage der möglichen Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen, die Frage steigender Arbeitslosigkeit, dass Menschen vor Weihnachten darum fürchten müssen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren, die Frage des Arbeitskräftemangels im Westen, die Frage, wie es in der Pandemie weitergeht –, wäre das eine sehr gute Möglichkeit gewesen, darüber zu diskutieren, denn darüber ist nicht so wahnsinnig viel an Diskussion am heutigen Tag geplant.
Ich komme zum Klimaschutz zurück: Wenn Sie, Frau Ministerin, sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen wollen, dass die Atomkraft und das grüne Gas nicht Teil der grünen Taxonomie werden, dann unterstützen wir NEOS das. Was wir aber nicht unterstützen, ist das lasche Vorgehen der grünen Fraktion, auch von Ihnen, Frau Ministerin,
innerhalb dieser Bundesregierung, was den Klimaschutz in Österreich betrifft. Da hätten Sie eine parlamentarische Mehrheit, da könnten Sie sofort handeln, aber da passiert viel zu wenig.
Ich möchte in der gebotenen Kürze drei Beispiele hervorheben, wo wir als NEOS meinen, Sie müssten dringend handeln, unabhängig davon, was Sie auf europäischer Ebene betreffend grüne Taxonomie machen. Der erste Punkt ist: Es braucht ein Klimaschutzgesetz. Ich bin nicht der einzige Abgeordnete, der sagt, oder wir sind nicht die einzige Fraktion, die sagt, wir brauchen ein Klimaschutzgesetz. Sie haben uns das für Juli 2020 versprochen. Man kann sagen, es ist eine Pandemie dazwischengekommen, es sind verschiedene Beschlüsse dazwischengekommen, aber eineinhalb Jahre später gibt es noch immer kein Klimaschutzgesetz.
Es gibt nach wie vor klimaschädliche Subventionen. Der Nationalrat hat – übrigens mit den Stimmen der Grünen und auch mit den Stimmen der ÖVP – beschlossen, Sie als Ministerin mögen uns bis Juli 2021 eine Studie vorlegen, die aufzeigt, wo wir mit Steuergeld derzeit klimaschädliches Verhalten subventionieren. Wir haben Dezember 2021 und wir haben die Studie noch immer nicht.
Das Dritte ist, wir brauchen eine ökosoziale Steuerreform, eine, die wirklich wirkt, eine, die einerseits einen Lenkungseffekt bei den Emissionen hat und andererseits den sozialen Ausgleich schafft. Das sind Dinge, bei denen es auch einen breiten Konsens gibt, dass wir sie brauchen. Da haben Sie selbst maximalen Gestaltungsspielraum und da liefern Sie nicht. Aus unserer Sicht ist das heute, weil wir uns schon so klar gegen Atomkraft positioniert haben und weil es so viele andere drängende Themen gibt, jedenfalls nicht der richtige Zeitpunkt, um ausschließlich darüber diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
9.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jachs. Bei ihr steht das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Lassen Sie mich eine kurze Geschichte erzählen: Ich bin in Freistadt im Mühlviertel aufgewachsen, das ist etwa 11 Kilometer von der tschechischen Staatsgrenze entfernt. Aufgrund der vielen Störfälle, die in den Neunzigerjahren in Temelín gemeldet wurden, haben wir uns in der Volksschule schon ganz, ganz bald mit den Gefahren der Atomkraft beschäftigt und damit auseinandergesetzt, was im Fall eines Super-GAUs eintreten würde.
Es gibt zwei Erinnerungen, die mich wesentlich geprägt haben. Zum Ersten ist das die Erinnerung daran, dass viele Aktivistinnen und Aktivisten, auch mit Schildern, auf die Gefahr der Atomkraft hingewiesen haben. Diese Schilder haben teilweise sehr befremdlich gewirkt. Gleichzeitig wurde in der Volksschule darüber gesprochen, ob Jodtabletten bestellt werden sollen. Ich war damals acht, neun Jahre alt, ich wusste nicht, wofür Jodtabletten eingesetzt werden. Uns wurde erklärt, wann diese einzunehmen sind, und dass wir eigentlich in der Todeszone zu Hause sind, nämlich im Umkreis von 60 Kilometern rund um Temelín, und dass diese Jodtabletten im schlimmsten Fall ja gar nicht so viel nutzen würden. Ich sage Ihnen, das macht etwas mit Kindern, das hat auch etwas mit meiner Schulklasse gemacht. Wenn der Sirenenalarm wegen eines Feuerwehreinsatzes losgegangen ist und dann nach 15 Sekunden Gott sei Dank wieder aufgehört hat, haben wir immer aufgeatmet. Wir haben da mitgezählt und mitgefiebert und eigentlich immer Angst gehabt.
Meine zweite Erinnerung ist eine positive, sie hat mit einer Demonstration zu tun. Genauso wie Kollege Litschauer war auch ich früher einmal demonstrieren. Mit vielen MühlviertlerInnen, ÖsterreicherInnen, aber auch tschechischen AktivistInnen haben wir damals die Grenze blockiert und sind gemeinsam gegen Temelín aufgetreten, und das nicht nur aus Sorge und Angst vor Atomenergie, sondern auch im Glauben und in der Hoffnung darauf, dass es ohne Atomenergie gehen kann und muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Warum erzähle ich das? – Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigen, dass die Atomenergie auch bei uns ist, dass sie auch nahe an Österreich dran ist und dass wir dieses Bekenntnis gegen die Atomenergie immer wieder gemeinsam abgeben sollen. Ich bin auch im Anti-Atom-Komitee Freistadt aktiv und ich kann Ihnen versichern, dort leisten Menschen tagtäglich sehr viel für die Aufklärung über die Bedrohung durch die Atomenergie. Ich bin dafür auch sehr dankbar, weil das gerade für junge Menschen vielleicht nicht mehr ganz so greifbar ist, weil die großen Geschehnisse und schlimmen Vorfälle Gott sei Dank schon einige Zeit zurückliegen.
Für mich ist aber nicht nur die fehlende Sicherheit der Atomkraftwerke ein massives Problem, bei dem es noch viele offene Fragen gibt, sondern auch die Endlagerung des Atommülls. Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir dorthin, wo die Atomkraftwerke sind! Wo sind denn die Orte, an denen Endlager oder auch Zwischenlager geplant werden? – Die sind meistens an den Staatsgrenzen. Die Staaten, die noch Atomkraftwerke haben, möchten diese Bedrohung nämlich ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, sie schieben das lieber auf die Nachbarstaten ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Europa gibt es noch viele Menschen, die die Atomenergie trotzdem als Zukunftslösung und auch als Back-up sehen, wenn wir jetzt auf alternative Energieformen umsteigen. Ich glaube, dass es wichtig und richtig ist, dass wir hier entschieden dagegen auftreten, denn es gibt einfach noch so viele ungeklärte Dinge. Wir in Oberösterreich errichten gerade ein Pumpspeicherkraftwerk in Ebensee und zeigen damit, dass es auch alternative Back-up-Formen gibt, die richtiger und wichtiger als Atomenergie sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in einer Zeit, in der der politische und gesellschaftliche Diskurs etwas rauer wird und auch der Ton hier herinnen manchmal etwas rauer ist – und auch da nächste Woche Weihnachten ist und der Weihnachtsfriede ein bisschen über uns schwebt –, glaube ich, dass es richtig ist, dass wir heute zu Beginn der Plenarsitzung ein Thema gewählt haben, das uns alle eint. Ich hoffe, dass wir uns dieses Miteinander in diese zwei Plenartage mitnehmen, denn für uns alle ist klar, dass Atomenergie keine Zukunftslösung ist. Sie ist nicht sauber, nicht grün und schon gar nicht sicher, und deswegen hat sie auch keinen Platz in der EU-Taxonomie. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schroll. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, bei Ihnen steht das Wort.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, ganz Europa stellt sich die Frage, wie wir bei der Bekämpfung der Klimakrise die Kurve kratzen können, um unseren Energiebedarf klimaschonend decken zu können. Es braucht dafür ganz dringend den Ausbau der erneuerbaren Energien und es braucht den Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur.
Wir, die SPÖ, stehen zu 100 Prozent zum Ausbau der Erneuerbaren und den Zielen bis 2030. Das haben wir ganz eindeutig bewiesen, indem wir beim EAG heuer im Juli mitgestimmt und ihm die Zweidrittelmehrheit gegeben haben. Eines möchte auch hier klipp und klar sagen und vehement betonen: Wir stehen zum Nein zu Atomkraft. Geschätzte Damen und Herren, obwohl auch die Lobbyisten in Brüssel uns das immer wieder versuchen einzureden, gibt es dazu ein ganz klares Nein der sozialdemokratischen Fraktion. (Beifall bei der SPÖ.)
Den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP mit ihren Plakatkampagnen 2019 – Sie werden sich noch alle gut erinnern können – sage ich und sagt die SPÖ heute wieder ganz klipp und klar: Nein zu Atomstrom! Das zu erwähnen ist ganz wichtig.
Ich glaube, wir als SPÖ haben mit der Zustimmung zum EAG, wie schon angesprochen, mehr als deutlich bewiesen, dass wir an einer zukunftsorientierten Lösung in Richtung Ausbau der erneuerbaren Energie sehr interessiert sind und da auch konstruktiv mitarbeiten, denn das ist der einzige Weg, dieses gigantische Ziel bis 2030 zu erreichen. Das wird definitiv schwierig.
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie sind in puncto Versorgungssicherheit und Netzstabilität natürlich auch einige Schwierigkeiten verbunden. Diese gilt es nun anzugehen und Lösungen zu finden, aber Atomstrom ist sicher nicht Teil der Lösung. Wenn mir alle anderen europäischen Staaten erklären wollen, dass die Zeit der Atomkraft vorbei ist, dann müssen wir aber auch beweisen und selber vorzeigen, wie es ohne Atomenergie geht, nämlich mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und dem entsprechenden Energiesystem.
Im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Ausbau der erneuerbaren Energien könnte man meinen, mit dem EAG ist seit dem Beschluss am 8. Juli alles erledigt, wir befinden uns auf Schiene. Aber weit gefehlt – seit diesem Datum ist eigentlich genau nichts passiert, null, nada, niente, nichts! (Beifall bei der SPÖ.) Noch immer fehlt die Notifizierung von der EU-Kommission, und wir alle, Kundinnen und Kunden, Unternehmen und die Branche, hängen einfach in der Luft.
Genau vor einem Monat gab es Gespräche im Ministerium mit den EnergiesprecherInnen, bei dem ein Gesetzesvorschlag im Zusammenhang mit den Kritikpunkten der EU-Kommission für die darauffolgenden Tage in Aussicht gestellt und versprochen wurde – leider blieb es nur bei diesen Versprechungen. Aber, wir sind diese Ankündigungspolitik bereits gewöhnt, die Regierung hat bis heute leider Gottes nicht geliefert.
Ich kann Ihnen auch sagen, woran es liegt oder welche Kritikpunkte es gibt. Der zentrale Teil des Gesetzes, nämlich die Betriebsbeihilfen in Form einer Marktprämie, ist nach wie vor nicht in Kraft. Keiner kann mit Sicherheit sagen, ob es noch rechtzeitig eine Einigung mit der EU-Kommission gibt, bevor das neue Beihilfenrecht in Kraft tritt. Wenn die Regierung das nicht schafft, können wir da wieder von vorne anfangen.
Aber selbst abseits dieser Baustelle gäbe es Möglichkeiten, schon jetzt Ökostromanlagen mit einer Investitionsförderung zu unterstützen. Aber auch diesbezüglich streiten Grüne und ÖVP anscheinend seit Wochen herum und finden keine Einigung. Die Folge ist ein völliger Stillstand beim Ökostromausbau und ein verlorenes Jahr für die Erreichung der Ziele.
Zu guter Letzt wird das gesamte Chaos komplett, wenn man weiß, dass die Abwicklungsstelle für das EAG, nämlich die Oemag, nach wie vor keinen Vertrag und auch keinen Vertragsentwurf auf dem Tisch liegen hat.
Leider Gottes, geschätzte Damen und Herren, sind die Probleme sehr, sehr groß, es fehlt da wirklich an vielem, wie aus all diesen Beispielen ersichtlich ist. Wir haben nicht nur eine Baustelle im Energiebereich, Stichwort Energieeffizienz, Stichwort Wärmesektor,
aber anstatt diese sauber abzuarbeiten, reißt die Bundesregierung immer wieder neue Gräben auf und hinterlässt ein komplettes Schlachtfeld. Ich glaube, dass da ganz dringend notwendig Handlungsbedarf gegeben ist. Es war genug Zeit, die Dinge ordentlich vorzubereiten und zu diskutieren.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, sonst wird uns Europa nicht ernst nehmen, wenn wir gegen Atomstrom auftreten.
Nein zu Atomstrom seitens der SPÖ! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Deimek. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren, vor allem meine geschätzten Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Die Basis rund um das Thema Atomstrom ist hier im Parlament, ist in Österreich klar. Alle im Parlament und in den Landtagen vertretenen Parteien sind ganz klar gegen die Atomkraft und gegen die friedliche Nutzung der Atomkraft in Österreich. Ich glaube, darüber und über die Konsequenzen daraus brauchen wir nicht zu diskutieren, brauchen wir keine Befindlichkeitsgutachten abzugeben oder sonst irgendwo in Aktionismus zu verfallen.
Worum es geht und worum es genau heute in dieser Diskussion geht, ist das, was auf EU-Ebene und international passiert. Da gibt es aber eine einzige Methode dazu: Kühl, strategisch überlegen: Warum macht wer etwas? Wer macht etwas? Was und wie wird es angegangen?
Das Warum ist klar. – Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Kommission. Anleger und Investoren suchen eine sichere und ertragreiche Methode, und dass die europäischen Länder, die die Atomkraft befürworten, nicht alleine dastehen, weiß man spätestens, seit sich Präsident Biden in den USA klar für Atomkraft positioniert hat, seit Bill Gates mit seinem Investment die Terrapower gegründet hat, mit der Begründung, die erneuerbaren Energiequellen wären zu volatil, und Johnson in UK wie erwartet auch genau diesen Weg beschritten hat. Wir brauchen trotzdem eine Strategie und eine Möglichkeit, um Anlagen und vor allem Förderungen richtig zu leiten.
Wer sind nun die Länder, die sich für die Atomkraft und – das muss man in diesem Zusammenhang auch erwähnen – auch für Gas, für Erdgas entschieden haben? Das ist Frankreich, das sind ehemalige Ostblockländer, Visegrádländer, und das ist beim Kapitel Erdgas ganz klar Deutschland. Und diese Länder agieren nicht erst seit gestern, seit dem Sommer wird klar, dass die Europäische Kommission in diese Richtung geht. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat schon vor Längerem gesagt, dass Atomkraft und Gas stabil und zuverlässig sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man aufseiten der Länder, die gegen die Atomkraft sind, hellhörig werden müssen, ist man aber nicht geworden. Man hat sich positioniert, aber nicht mehr – und Positionierung ist in der EU zu wenig, das wissen wir nicht seit gestern, sondern seit Jahren und Jahrzehnten. Wir haben im Hauptausschuss eine mahnende Position eingenommen und Sie, Frau Bundesministerin, aufgefordert, eine Klage einzureichen. Wir wissen – wie beim Thema Verkehr –, dass nur bei Klagen reagiert wird, und zwar wirklich reagiert wird.
Wenn wir heute hören, es muss angepackt werden, wir brauchen nicht irgendwelche Richtlinien, kein Greenwashing, wir brauchen Gutachten, ein Gutachten ist nett und hilft, die rechtliche Position zu fixieren, dann sage ich, was wirklich hilft, und mit dieser mahnenden Position möchte ich Sie von dieser Stelle aus noch einmal daran erinnern: Wir
müssen eine Klage dagegen einreichen. Alles andere, Worte, Vergleiche, Klimakrise und Sonstiges, hilft uns keinen Millimeter weiter. Wir müssen dagegen klagen und wir müssen aber auch die Länder unterstützen, diese Position, pro Atomkraft, nicht mehr einzunehmen. Es hilft all den Ländern, die derzeit noch fix in Kohle verhaftet sind, mit einem Verbot von Gas und Atomkraft ihre Energiesituation zu verbessern. Wir müssen sie unterstützen, langsam aus der Kohle rauszukommen, einige Zeit möglicherweise mit der Brückentechnologie Gas zu überbrücken, und wir müssen ihnen helfen, mit volatilen erneuerbaren Energien umgehen zu lernen. Wenn wir das nicht machen, wird das Ganze scheitern.
Die Basis dazu ist eine rechtliche Basis, nämlich die Klage. Frau Bundesministerin, reichen Sie die Klage ein! (Beifall bei der FPÖ.)
10.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. – Bitte sehr.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der breite österreichische Konsens gegen die Atomkraft wirkt auf Menschen meiner Generation wie etwas Natürliches, das es eigentlich immer schon gegeben hat, dabei ist er das Ergebnis einer langen, breiten und sehr intensiv geführten gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Er ist ein Beleg dafür, dass wir lernfähig sind, dass wir groß genug sein können, stehenzubleiben und zu schauen: Ist der Weg, den wir eingeschlagen haben, noch der richtige?, dass wir die Größe haben können, zu sagen: Nein, wir haben uns verrannt!, dass wir den Mut haben, Entscheidungen neu zu fällen, wenn es notwendig ist.
In Österreich – das wissen viele nicht – war der Bau von mehreren Atomkraftwerken geplant; eines in Zwentendorf wurde tatsächlich fertiggebaut. Bundeskanzler Kreisky wollte im Prinzip schon den Zündschlüssel umdrehen.
Die meisten der damaligen Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker waren so wie er der Meinung, dass die Nutzung der Atomkraft alternativlos ist, dass es aufgrund unseres steigenden Energieverbrauchs keine Alternativen zur Atomkraft gibt. Das erinnert sehr stark an aktuelle Diskussionen. Es gab dann massiven Protest aus der Zivilgesellschaft, der 1978 in eine Volksabstimmung gemündet ist. Wir alle wissen, wie sie ausgegangen ist. Heute – und wir haben das heute schon gehört – ist Österreich eines der ganz wenigen Länder auf der Welt, das sehr konsequent mit allen Mitteln auf allen Ebenen überall gegen Atomkraftwerke kämpft. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn die EU-Kommission darüber nachdenkt, Investitionen in die Atomkraft als nachhaltig zu bezeichnen und zu greenwashen, dann stemmt sich die gesamte österreichische Bundesregierung mit allen Mitteln dagegen. Das möchte ich betonen. Ich bin mir auch sicher, egal, wer in dieser Bundesregierung vertreten ist, das ist eine Konstante in Österreich, auf die wir stolz sein können, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen.)
Weniger gut ist eine andere Konstante in Österreich, und zwar, dass die Sozialdemokratische Partei in Österreich im Umgang mit der Ökologiebewegung anscheinend nichts dazugelernt hat und mit großer Verlässlichkeit auf der falschen Seite der Geschichte steht. (Abg. Leichtfried: Aber geh! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Führung der Sozialdemokratie war damals vehement – auch noch nach der Volksabstimmung! – für Zwentendorf. Einige Jahr später in Hainburg wollte man die UmweltschützerInnen niederknüppeln, anstatt mit ihnen zu verhandeln. (Abg. Leichtfried: Aber geh!) Und heute: Was macht die SPÖ heute? – Da schickt die SPÖ-Stadtregierung Drohbriefe an KlimaschützerInnen, die sich gegen die Stadtautobahn in Wien engagieren, und droht
ihnen mit Klagen in Millionenhöhe. Nach Wochen der Gesprächsverweigerung verschickt sie passenderweise am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember, von der Kanzlei des ehemaligen SPÖ-Justizsprechers Jarolim einen Brief an 50 Umweltschützerinnen und Umweltschützer. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnet dieses Vorgehen übrigens als extremen Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerung. (Beifall bei den Grünen.)
Die Drohbriefe wurden relativ wahllos an 50 UmweltschützerInnen, KlimaschützerInnen geschickt, und zwar ziemlich unabhängig davon, ob sie dort tatsächlich eine Baustelle besetzt haben oder nicht. Sie gingen einfach an VertreterInnen von Organisationen, die sich teilweise nur im Internet kritisch geäußert haben oder die einfach nur einen Hashtag benutzt haben. Sie ergingen an Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die einfach nur Fakten aufgezeigt haben und sich öffentlich gegen den Bau ausgesprochen haben, ohne das Protestcamp auch nur betreten zu haben. Und sie gingen – und das finde ich besonders verwerflich – an Kinder. Letzten Freitag haben ein 13-jähriges und ein 14-jähriges Mädchen ein E-Mail mit diesem Brief bekommen, in dem ihnen eine Millionenklage angedroht wird. Ich frage mich wirklich, liebe SPÖ, was ist mit euch los? (Beifall bei den Grünen.)
Was fällt euch ein? Eure Genossen schicken Drohbriefe an Kinder und Wissenschafter und ihr sagt keinen Ton dazu. Ihr habt euch noch im August vehement, und zwar zu Recht, gegen Einschüchterungsklagen gewehrt und habt sogar ein eigenes Gesetz dagegen gefordert. Und heute schicken eure GenossInnen in Wien Drohbriefe mit Einschüchterungsklagen an 13-jährige Kinder und an WissenschafterInnen. Ich finde das unfassbar. Es ist wirklich das Allerletzte! (Beifall bei den Grünen. – Ruf: Das ist unglaublich! – Zwischenruf des Abg. Schroll.)
Ich hoffe, ihr habt jetzt die Größe, zu erkennen, dass ihr euch da verrannt habt, dass es Zeit ist, umzukehren und Entscheidungen neu zu fällen, weil es eben notwendig ist. Zieht die Klagsdrohungen gegen die Kinder und gegen die WissenschafterInnen und gegen die KlimaschützerInnen zurück und setzt euch mit ihren Argumenten auseinander! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist als letzter Redner dazu Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr. Das Wort steht bei Ihnen.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, mein Kollege Michael Bernhard hat es schon ausgeführt, was unsere Position ist, was übrigens die Position von allen hier vertretenen Parteien ist, nämlich ganz klar, dass wir in Österreich nicht auf Atomkraft angewiesen sind, sie nicht brauchen und das auch kein Thema ist. Insofern habe ich meinen Augen eigentlich auch nicht wirklich getraut, als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde gelesen habe. In dem Zusammenhang, was uns derzeit gerade beschäftigt, setzen die Grünen hier eine Aktuelle Stunde an – denn es ist ein Verlangen der Grünen –, mit dem Titel „Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz“.
Da muss man vielleicht kurz für die Zuschauerinnen und Zuschauer erklären, was eine Aktuelle Stunde eigentlich ist: Das ist die Möglichkeit einer Fraktion – immer abwechselnd –, ein Thema ganz prominent am Beginn der Tagesordnung festzusetzen und darüber zu diskutieren.
Was mich daran so irritiert ist: Niemand in Österreich – niemand Relevanter – ist der Meinung, dass Atomkraft eine Lösung für den Klimaschutz in Österreich ist. Keine Partei
fordert das, keine Politikerin und kein Politiker fordert das, und daher frage ich mich: Warum suchen die Grünen das Thema hier heute aus, um es in einer Aktuellen Stunde zu behandeln? – Die Grünen sind nämlich in der Bundesregierung. Die Grünen stellen die Klimaschutzministerin. Die Grünen haben derzeit Macht und Einfluss. Ich bin der Meinung, dass man, wenn man in dieser Position ist, dann lieber diese Macht, diesen Einfluss geltend machen und hier nicht mit solchen Aktuellen Stunden polemisieren sollte. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es ist nämlich eine Scheindebatte, die wir heute führen. Deswegen fragt man sich: Warum verlangen die Grünen heute diese Aktuelle Stunde? (Zwischenrufe der Abgeordneten Lukas Hammer und Schallmeiner.) Es ist relativ klar, dass es ein reines Ablenkungsmanöver ist, weil in der Bundesregierung viel zu wenig passiert.
Ich möchte Ihnen aufzählen – und ich möchte Sie auch vielleicht noch einmal daran erinnern –, und zwar nicht das, was die Opposition, die böse, destruktive Opposition alles an Anträgen eingebracht hat, sondern, was Sie im Regierungsprogramm vereinbart haben und was Sie derzeit noch nicht umgesetzt haben: das Klimaschutzgesetz – seit zwei Jahren überfällig; die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen – nichts passiert; ein Energieeffizienzgesetz – noch nicht auf dem Weg; ein versprochenes Gaspaket, die Bodenschutzstrategie, eine Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Biodiversitätsstrategie, die Wasserstoffstrategie, ein Masterplan für den Güterverkehr. – Das alles haben Sie im Regierungsübereinkommen vereinbart und dazu lesen und hören wir noch nichts, stattdessen diskutieren wir heute hier über ein Nichtthema! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Rössler.)
Sie haben so eine lange Liste abzuarbeiten und auch das, was Sie schon scheinbar abgearbeitet haben, die sogenannte ökosoziale Steuerreform, wird von den Experten vernichtet – ja, da ist die Expertenkritik vernichtend –, von der sagen alle, dass sie nicht ansatzweise ökologisch ist, denn der Einstiegspreis von 30 Euro hat keine Lenkungswirkung, also eine zusätzliche Steuer, eine zusätzliche Belastung ohne jeglichen Lenkungseffekt. Alles, was bisher getan wurde, ist also nicht ausreichend; und die Liste, das, was noch abgearbeitet werden muss, die ist so unendlich lang. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie hier keine Aktuelle Stunde zu dem machen, was Sie im Regierungsprogramm vereinbart haben, was Ihre Aufgaben sind, was Ihr Auftrag an sich selbst ist, sondern dass Sie hier über Atomkraft reden. Atomkraft, ein Thema, von dem 99 Prozent der ÖsterreicherInnen sagen: Da sind wir einer Meinung, das brauchen wir in Österreich nicht, das haben wir in Österreich nicht, und darüber müssen wir nicht diskutieren.
Deswegen frage ich mich schon, warum Sie bei dieser langen Liste, die Sie abzuarbeiten haben, hier heute diese Aktuelle Stunde gewählt haben, über ein Nichtthema reden. Ich würde mir wünschen: mehr arbeiten und weniger Greenwashing. Ich glaube, das wäre ein gutes Credo für das Jahr 2022. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf: Eine gute Rede!)
10.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 8919/J bis 8953/J
2. Anfragebeantwortungen: 8055/AB bis 8127/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Zuweisung auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Unterrichtsausschuss:
Petition Nr. 63 betreffend "INKLUSIVE BILDUNG JETZT", überreicht von den Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Verena Nussbaum
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Ärzteausbildung – Reihe BUND 2021/42 (III501 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (1284 d.B.)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1285 d.B.)
*****
Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung haben die Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Verfassungsausschuss zum Bericht über den Antrag 2124/A eine Frist bis zum 16. Dezember 2021 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 4 und 5, 8 bis 13, 14 bis 20, 21 bis 23, 24 bis 27, 28 und 29, 30 bis 36, 38 und 39, 41 und 42 sowie 43 bis 45 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, die Redezeiten ergeben sich wie folgt: 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen und für die NEOS 72 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene Abgeordnete, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten; pro Debatte ist deren Redezeit auf 5 Minuten beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Wer mit den dargestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Ich danke sehr.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) „FÜR IMPF-FREIHEIT“ (1037 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf Herrn Bundesminister Mückstein in unserer Mitte begrüßen und darf Herrn Abgeordneten Schallmeiner das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren hier jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt das Volksbegehren Für Impffreiheit. Es geht hierbei um ein Volksbegehren, das 259 149 Unterstützerinnen und Unterstützer in Österreich hatte, dessen zentrale Forderung die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes ungeimpfter Personen in den Verfassungsrang war. Dazusagen muss man noch, dass auch andere Veränderungen am Körper erwähnt wurden, und dass man Menschen, die das ablehnen, nicht diskriminieren dürfe.
Was gibt es aus meiner Sicht dazu anzumerken? – Zunächst halte ich persönlich es für falsch, die Auswirkungen einer Impfung als Diskriminierung zu bezeichnen. Es geht in erster Linie darum, dass man mit einer Impfung ein persönliches Risiko verändert, und zwar im Normalfall senkt. Jetzt aktuell bei der Covid-Impfung geht es darum: Wer geimpft ist, hat ein geringeres Risiko, schwer zu erkranken, hat ein geringeres Risiko, auf einer Intensivstation zu landen, hat ein geringeres Risiko, in ein Spital gebracht zu werden. All das hat natürlich sehr wohl entsprechende Auswirkungen auf unser solidarisches Gesundheitswesen. Es bringt nämlich tatsächlich etwas, wenn jemand somit das Gesundheitswesen weniger belastet, und deshalb gibt es auch entsprechende Regelungen wie beispielsweise die aktuelle 2G-Regelung.
Noch etwas muss man sagen: Prophylaxe beziehungsweise Schutzimpfungen sind halt in gewissen beruflichen Bereichen einfach notwendig, etwa überall dort, wo Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit vulnerablen Gruppen beziehungsweise Risikogruppen arbeiten. Diese Menschen sollten – zumindest aus meiner Sicht – selbst entsprechend geschützt sein und damit auch für andere Schutz übernehmen. In Anbetracht dessen wäre es natürlich widersinnig, wenn man diesfalls ein allgemeines Diskriminierungsverbot verankern würde, weil das dann ja bedeuten würde, dass wir in den Gesundheitsberufen keine Schutzimpfungen zur Aufnahme in diese Berufe vorschreiben könnten. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
So etwas wäre aber auch widersinnig – das sieht man, wenn man sich das in der näheren Vergangenheit anschaut –, wenn man Maßnahmen wie beispielsweise die Pockenimpfpflicht in Betracht zieht, die wir von 1948 bis 1981 hatten und an deren Ende die Ausrottung der Pocken gestanden ist. Das wäre dann nämlich mit einer solchen Verfassungsbestimmung einfach nicht mehr möglich – womit wir beim eigentlichen Thema sind, denn ich bin mir sicher, dass es in der heutigen Debatte noch um die Impfpflicht als solche gehen wird, die wir ja aktuell diskutieren und betreffend welche momentan ein entsprechender Entwurf zur allgemeinen Begutachtung aufliegt.
Wir haben uns ja dazu entschlossen, im Zusammenhang mit Covid eine entsprechende Impfpflicht einzuführen. Wir machen das nicht alleine, sondern wir machen das gemeinsam mit SPÖ und NEOS, wir machen das gemeinsam mit den Bundesländern. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Wir machen das nicht aus Jux und Tollerei und auch nicht leichtfertig, sondern wir machen das deswegen, weil uns die Impfung dabei hilft, dass das Gesundheitswesen in Österreich nicht kippt. Das tun wir, auch wenn hier nachher wieder Kolleginnen und Kollegen genau das Gegenteil behaupten und alles Mögliche daherschwadronieren werden, was einfach nicht hält und was auch faktenwidrig ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir wissen auch – das muss man auch dazusagen –, dass uns die Impfquote von zwei Dritteln leider nicht hilft. Das ist einfach zu wenig, und angesichts der Zahlen, die momentan auf dem Tisch liegen, und in Anbetracht dessen, was uns Omikron im Jänner eventuell noch bescheren wird, sage ich Ihnen auch ganz offen und ehrlich: Wir brauchen die Impfpflicht. Wir brauchen nicht nur zwei Impfungen, sondern wir brauchen auch die Boosterung, weil dann nämlich der aktuell zugelassene Impfstoff mit zumindest 75 Prozent Wirkungsfähigkeit gegen schwere Verläufe auch bei Omikron funktioniert. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Das wissen Sie, Frau Kollegin Belakowitsch, auch wenn Sie hier dann sicherlich wieder das Gegenteil behaupten werden, obwohl es faktenwidrig ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren: Gehen Sie impfen! Gehen Sie nicht sozusagen denen auf den Leim, die Ihnen hier die ganze Zeit faktenwidrig das Gegenteil erzählen, wie es nachher die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ wahrscheinlich wieder tun werden!
In diesem Sinne sage ich: Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte ist wichtig. Volksbegehren sind wichtige Mittel der Demokratie, die Diskussion gehört zu einer Demokratie, und sie gehört ins Hohe Haus.
Die 270 000 Menschen, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, haben es sich verdient, dass ihr Anliegen hier diskutiert wird, und zwar nicht im Hinterzimmer, nicht über Vermutungen in den Medien, sondern von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern.
Ich möchte etwas klarstellen: Niemand von uns hat sich jemals eine Impfpflicht gewünscht. Ich habe sie mir nicht gewünscht. Wenn sie aber das letzte und einzige Mittel gegen permanente Lockdowns, gegen Hunderte Tote und gegen die Pandemie insgesamt ist, dann müssen wir sie diskutieren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Die Menschen in unserem Land haben das Recht, ihre Meinung dazu zu sagen, im Hinblick darauf zu demonstrieren und eine ehrliche Debatte zu verlangen. Genauso aber, wie in der Pandemie die Freiheit des Einzelnen genau dort endet, wo die Sicherheit und die Gesundheit des Nächsten beginnen, genauso endet die Debatte über die Impfpflicht dort, wo Menschen gefährdet und bedroht werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Deshalb möchte ich klar sagen: Es gibt absolut keine Toleranz, wenn die Menschen, die uns durch diese Krise gebracht haben – ÄrztInnen, RettungssanitäterInnen, PolizistInnen, PflegerInnen und viele andere mehr –, bedroht, angegriffen und gefährdet werden. Da darf es keine Toleranz geben, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)
Es gibt kein Wegschauen, wenn Krankenhäuser und Impfstraßen geschützt werden müssen, es gibt kein Ignorieren, wenn JournalistInnen angegriffen werden. Das darf in Österreich nicht sein, und dabei werden wir niemals zuschauen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ja, es gibt Unsicherheiten hinsichtlich der Impfung. Ja, es gibt Ängste. Ich bin aber überzeugt davon, dass wir zumindest einen großen Teil der Menschen, die heute noch unsicher sind, mit Respekt und mit Ehrlichkeit, mit offener Kommunikation und mit Hinhören und trotzdem mit null Toleranz gegen Hetze und Gewalt überzeugen können. Andere Länder haben das vorgemacht.
Was aber hat unsere Bundesregierung getan? Es gab eine Impfkampagne, als es keinen Impfstoff gegeben hat. Dann hatten wir einen Impfstoff, aber keine Impfkampagne. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Altkanzler Kurz erklärte im Sommer die Pandemie für beendet. Bundesminister Faßmann war zum zweiten Mal überrascht, als im September die Schule wieder losging. Im oberösterreichischen Landtagswahlkampf durfte sowieso gar nichts passieren, und dann hat man immer noch nichts gemacht. Die Regierung hat alles verschlafen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich frage vor allem die KollegInnen von der ÖVP: Können Sie es irgendjemandem wirklich verdenken, wenn er dieser Regierung nicht mehr vertraut? Können Sie sich in den Spiegel schauen und sagen: Wir haben diese Pandemie noch im Griff!?
Ich verstehe, wenn Menschen verunsichert sind, wenn sie Angst haben, wenn sie nicht mehr wissen, wem sie glauben sollen. Und dann kommen die KollegInnen von der FPÖ und nutzen aus purem, gewissenlosem Populismus diese Unsicherheit aus. Da kommt Frau Belakowitsch auf Demonstrationen und behauptet – Zitat –: „Das sind nämlich nicht die bösen Ungeimpften, oh nein, das sind ganz, ganz viele Geimpfte, die aufgrund eines Impfschadens behandelt werden müssen.“ (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Ich zitiere aus der „ZiB 2“: Mit Stichtag 19. November wurden in Österreich 12 779 527 Coronaimpfungen verabreicht. 1 360 PatientInnen, das sind 0,01 Prozent, mussten in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung ins Spital. Bei 0,3 Prozent der Impfungen, insgesamt 38 397 Mal, wurden vermutete Impfnebenwirkungen gemeldet. Der Großteil der
Meldungen betrifft Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Gelenksschmerzen oder Fieber.
Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer Österreich, sagte, das, was Frau Dr. Belakowitsch bei der Demonstration gesagt hat, „ist schlicht falsch und irreführend, ich muss das aufs Schärfste zurückweisen“. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir haben also eine planlose Regierung, eine absolut opportunistische ÖVP und eine FPÖ, die alles behaupten würde, um Stimmung zu machen. (Abg. Wurm: Wo steht ihr eigentlich?)
Die Menschen in diesem Land haben sich etwas anderes verdient. Die Menschen in diesem Land haben sich eine Politik verdient, die sie ernst nimmt, die aufklärt, die Fakenews entschieden entgegentritt und die endlich ernsthaft dafür arbeitet, diese Pandemie endlich zu besiegen. Es wäre nicht schwer: Wir müssen den Menschen, die verunsichert sind, endlich ein Angebot machen, wir müssen auf unsere ExpertInnen und ÄrztInnen hören und – noch wichtiger – auf Gespräche mit Familienmitgliedern und FreundInnen setzen.
Und wir müssen endlich Impfanreize schaffen. Genau das fordern unter anderem der ÖGB und die Wirtschaftskammer. Die SPÖ will genau deshalb einen rot-weiß-roten Impfscheck: 500 Euro für alle, die voll immunisiert sind. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Das ist billiger als die ständigen Lockdowns.
Daher bringe ich folgende Anträge ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Impfprämie in Höhe von 500 Euro in Form von Gutscheinen, die bei österreichischen Betrieben eingelöst werden können aufzulegen. Die Gutscheine sollen dabei für alle Menschen nach dem 3. Stich (auch rückwirkend) und sobald eine Impfquote von 90% erreicht ist, gewährt werden.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort eine umfassende Aufklärungs- und Informationsoffensive über die Corona-Schutzimpfung zu starten, die der österreichischen Bevölkerung niederschwellig und vor Ort die Möglichkeit bietet, sich über die
Impfung zu informieren, ihre Fragen beantwortet zu bekommen, ihren Ängsten Ausdruck zu verleihen und sie darüber hinaus zur Impfung zu motivieren.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher! Bitte gehen Sie impfen, damit wir diese – piep – Pandemie endlich hinter uns lassen können! (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Gemeinsam schaffen wir das! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.)
10.31
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) "FÜR IMPF-FREIHEIT" (1037 d.B.) – Top 1
Angesichts der dramatischen Corona-Infektionszahlen der letzten Wochen sowie der sich rasch ausbreitenden neuen Corona Variante Omikron ist eine rasche Durchimpfung der Bevölkerung zur Verhinderung weiterer Lockdowns von entscheidender Bedeutung.
Die avisierte Impfpflicht kann nur ein Baustein in einer viel breiter anzulegenden Corona-Strategie sein. Die notwendig gewordenen Lockdowns belasten Österreichs Wirtschaft und Bevölkerung gleichermaßen. Die Stimmung in Österreichs Unternehmerlandschaft ist äußerst gedrückt. Von der Krise enorm betroffen sind aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Umso mehr muss die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt werden, um die regionale Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und der Bevölkerung zu helfen. Gleichzeitig müssen wir weitere Lockdowns im Jahr 2022 um jeden Preis verhindern.
Die Bundesregierung soll daher ab sofort ein gemeinsames Ziel einer Durchimpfungsrate von 90 % ausrufen. Wenn dieses Ziel erreicht ist, soll jeder Bürger/jede Bürgerin, die den 3. Stich („Boosterimpfung“) bekommen hat, einen Gutschein in Höhe von 500 Euro bekommen („Rot-weiß-roter Impfscheck“). Dieser positive Impfanreiz soll ab sofort eingeführt werden. Diese Maßnahme soll dann auch nach dem 1. Februar – komplementär zur Impfpflicht – weiter gelten. Damit würde ein starker, wichtiger und positiver Anreiz gesetzt, sich impfen zu lassen. Diese Gutscheine sollen bei allen Unternehmen, die den Firmensitz in Österreich haben, in Österreich steuerpflichtig sind, tatsächlich Steuern bezahlt haben (Starbucks soll ausgenommen sein) und zu den besonders betroffenen Branchen (Tourismus, Gastronomie, Kultur, körpernahe Dienstleistungen sowie Fitnessstudios) zählen, eingelöst werden können. Die Gutscheine werden allen Menschen zugeschickt sobald eine Impfquote von 90% erreicht wurde.
Diese Branchen können – anders als etwa der Handel – den Verlust des Lockdowns nicht mehr aufholen; ein nicht gebuchtes Hotelzimmer, ein nicht wahrgenommener Termin beim Frisör werden nicht nachgeholt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Impfprämie in Höhe von 500 Euro in Form von Gutscheinen, die bei österreichischen Betrieben eingelöst werden können aufzulegen. Die Gutscheine sollen dabei für alle Menschen nach dem 3. Stich (auch rückwirkend) und sobald eine Impfquote von 90% erreicht ist,
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) "FÜR IMPF-FREIHEIT" (1037 d.B.)
Vor fast genau 21 Monaten, am Freitag, dem 13. März 2020 war der Tag vor dem ersten Lockdown der Zweiten Republik. Heute, am Mittwoch, dem 15. Dezember 2021, befindet sich Österreich teilweise immer noch im vierten harten Lockdown.
Dieser vierte Lockdown wäre aber nicht notwendig gewesen wäre, hätte die Bundesregierung die richtigen Maßnahmen rechtzeitig gesetzt. Doch der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz und die gesamte ÖVP haben bereits im Sommer beschlossen: Die Pandemie ist vorbei.
Dieser Fehler hat sich als sehr dramatisch herausgestellt. Die Zahl der Impfwilligen ist danach dramatisch zurückgegangen. Und anstatt alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, um die Bevölkerung von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Corona-Schutzimpfung zu überzeugen, hat die ÖVP, als ehemals staatstragende Partei, lieber Wahlkampf in Oberösterreich gemacht.
Seit den ersten Stichen am 27. Dezember 2020, also vor fast einem Jahr, haben sich nur 69 Prozent der in Österreich lebenden Menschen vollimmunisieren lassen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, wie Malta, Spanien oder Portugal, die alle weit über 80 Prozent ihrer Bevölkerung geimpft haben, wird das politische Versagen der österreichischen Bundesregierung deutlich und auch der Umstand, dass Österreich unter dem EU-Schnitt liegt, muss nachdenklich stimmen.
Nun plant die Regierung eine allgemeine Impfpflicht gegen den Corona-Virus einzuführen. Aber diese Impfpflicht darf nur ein Teil einer viel breiter anzulegenden Strategie zur Bewältigung der Pandemie und zur Anhebung der Impfquote sein. Man muss die Menschen ernst nehmen. Man muss sie über die Fakten zur Corona-Impfung informieren, Ängste beseitigen und innovative Impfanreize setzen. Der Fokus ausschließlich auf Strafen ist zu einseitig.
Es braucht jetzt sofort eine breit angelegte, niederschwellige Impfoffensive, welche die Menschen vor Ort abholt, ihre Fragen beantwortet, ihre Ängste beseitigt und sie zur Impfung motiviert.
Österreich hat es schon einmal vorgezeigt, wie Überzeugungsarbeit funktionieren kann. Anlässlich des EU-Beitrittes hat die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler
Franz Vranitzky eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationsoffensive durchgeführt, die das vorerst sehr EU-skeptische Österreich zu einer bemerkenswerten Zustimmung zum EU-Beitritt führte. Durch gezielte Informationsabende in den Gemeinden, durch Informationsbusse, die von Ort zu Ort gefahren wurden und in denen Expert*innen Auskunft erteilten oder durch Veranstaltungen, die gezielt skeptische Bevölkerungsgruppen angesprochen haben, konnte das gewünschte Ziel, eine breite Zustimmung für den EU-Beitritt zu erlangen, erreicht werden.
Ein derart niederschwelliges Angebot hätte die Regierung schon längst anbieten müssen. Umso mehr muss es jetzt sofort zur Aufklärung über die Schutzimpfung zur Verfügung gestellt werden, damit wirklich alle Menschen in Österreich die Möglichkeit haben, sich ausreichend zu informieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort eine umfassende Aufklärungs- und Informationsoffensive über die Corona-Schutzimpfung zu starten, die der österreichischen Bevölkerung niederschwellig und vor Ort die Möglichkeit bietet, sich über die Impfung zu informieren, ihre Fragen beantwortet zu bekommen, ihren Ängsten Ausdruck zu verleihen und sie darüber hinaus zur Impfung zu motivieren.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die beiden Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Volksbegehren Für Impffreiheit. Dieses ist im Gesundheitsausschuss sehr breit, auch mit einem Expertenhearing, abgehandelt worden, und ich möchte zuallererst den Initiatorinnen und Initiatoren, den Unterstützerinnen und Unterstützern dieses Volksbegehrens danken – danken dafür, dass sie dieses hochwertige demokratische Instrument eines Volksbegehrens genutzt haben, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen und Nachdruck zu verleihen.
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch noch einer anderen Gruppe danken, und zwar einer sehr, sehr großen Gruppe: den vielen, vielen Menschen in unserem Land, die uns bisher geholfen haben, durch diese Pandemie zu kommen, indem sie sich an die solidarischen Maßnahmen gehalten haben und auch indem sie sich haben impfen lassen. An sie alle ein ganz herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Voglauer.)
Wir befinden uns derzeit in einer wirklich außergewöhnlichen Situation – um das zu erkennen, genügt ein Blick auf die Intensivstationen und in die Spitäler. Wir gehören weltweit zu den Ländern mit der höchsten Zahl an Intensivbetten, aber ich kann Ihnen sagen: Was wir derzeit dort an Überlastung sehen, das habe ich in 40 Jahren ärztlich-wissenschaftlicher Tätigkeit nie erleben müssen, auch nicht in den stärksten Grippejahren. Die Situation ist außergewöhnlich, wir müssen da ganz konsequent handeln.
Die Impfungen stehen zur Verfügung. Wir wissen nach wie vor, sie schützen zu rund 90 Prozent vor schwerer Erkrankung, und das manifestiert sich in Österreich auch sehr, sehr deutlich: Während weltweit und auch in Österreich im letzten Jahr etwa 2 Prozent aller nachgewiesen infizierten Personen verstorben sind, ist diese Sterblichkeit nun deutlich auf unter 0,5 Prozent zurückgegangen – ein deutliches Zeichen für die Wirkung der Impfung, und auch der Vergleich der Impfquote und der Todesfälle in den europäischen Ländern bestätigt das.
Es ist ganz wichtig, wenn wir jetzt überlegen: Schutzwirkung, Risiko, das immer wieder angesprochen wird. Ja, es gibt auf der einen Seite Hochrisikogruppen, und auf der anderen Seite gibt es andere, bei denen das Risiko gar nicht so hoch ist, von denen gar nicht so viele sterben oder ins Spital müssen. Da, bitte, möchte ich aus ärztlicher Sicht aber auf eines hinweisen: Einer reifen, fortgeschrittenen Gesellschaft, wie wir es sind, kann es nicht genügen, zu sagen: Na ja, der Großteil kommt eh glimpflich davon!, nein, unser Ziel muss es sein, vermeidbares Leid, vorzeitigen Tod zu verhindern, wo immer es möglich ist – und dazu trägt auch die Impfung bei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wird die unmittelbare Zukunft bringen? – Das ist schwer vorherzusagen. Es gibt positive Entwicklungen, es wird weitere Impfstoffe geben, es wird hier und da einmal etwas angepasst werden, es sind wirksame Medikamente in der Pipeline und auch in der Zulassung – das ist das Positive. Besorgniserregend ist die Omikronvariante. Gott sei Dank hat, wer dreifach geimpft ist, auch da noch einen deutlich spürbaren Schutz. Man wird sehen, wie es sich weiter entwickelt. Betrachtet man die Vorbereitungen, die in England getroffen werden, dann heißt es, wirklich vorsichtig zu sein. Wir müssen da gemeinsam und solidarisch in die Zukunft gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein zentraler Punkt in dem Volksbegehren Für Impffreiheit war, dass eine Impfung nie zwangsweise durchgeführt werden soll. Wenn Sie den Gesetzentwurf für die Impfpflicht, der derzeit in Begutachtung ist, durchlesen, dann werden Sie feststellen, dass in § 1 Abs. 3 eine Zwangsimpfung dezidiert ausgeschlossen ist. (Heiterkeit des Abg. Wurm.)
Uns allen geht es um die körperliche Unversehrtheit. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Die höchste Wahrscheinlichkeit auf körperliche Unversehrtheit hat man, wenn man sich möglichst gut gegen Krankheiten schützt – und dazu gehört die Impfung.
Ich bitte Sie alle um breite Zustimmung zum Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend dieses Volksbegehren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 260 000 Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren Für Impffreiheit unterzeichnet und eine verfassungsrechtliche Verankerung eines Diskriminierungsverbotes für Nichtbehandelte beziehungsweise Nichtgeimpfte gefordert – und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einem Zeitpunkt, als noch alle Spitzenpolitiker der Bundesregierung eindeutig versprochen haben, es wird keine Impfpflicht und auch keinen Impfzwang geben. Kurz, Kogler, Anschober, Mückstein, alle haben eine gesetzliche Verpflichtung für eine Covid-19-Impfung ausgeschlossen – und trotzdem haben 260 000 Bürger dieses Volksbegehren
unterschrieben und ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass es zu einem Zwangseingriff in ihre körperliche Unversehrtheit kommen könnte, dass es zu einer Abschaffung der Gewissensfreiheit für die Entscheidung: Lasse ich mich gegen Covid-19 impfen oder nicht?, kommt.
Wir müssen feststellen: Diese Sorgen waren berechtigt. Wir stehen nun hier und haben einen Gesetzentwurf in Begutachtung; und auch wenn mein Vorredner versucht hat, das etwas zu verharmlosen, sprechen wir über einen Gesetzentwurf, der eine Impfpflicht, eine allgemeine Impfpflicht ab 14 Jahren für alle österreichischen Staatsbürger und Personen, die sich in Österreich aufhalten, vorsehen wird. Und auch wenn im Gesetz die eine oder andere Einschränkung drinnen steht: Es steht gleichzeitig auch eine entsprechende Verordnungsermächtigung an den Bundesminister drinnen, der diese Einschränkungen auch wieder aufheben kann.
Ich denke, ganz abseits von der Frage, wie gut oder weniger gut die aktuellen Therapeutika gegen Covid-19, inklusive der Impfstoffe, schützen, ist die viel entscheidendere Frage: Ist ein derartig massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger zu rechtfertigen, ist er verhältnismäßig, und können wir ihn ethisch überhaupt vertreten? Diese Fragen wurden auch im Rahmen des Impffreiheit-Volksbegehrens gestellt, und die diskutieren wir auch im Gesundheitsausschuss schon seit geraumer Zeit.
Ich möchte diese Fragen auch ein bisschen in Relation dazu setzen, wie wir sie in der Vergangenheit beantwortet haben. Von Kollegen Schallmeiner wurde das Beispiel der Impfpflicht gegen die Pocken gebracht, der einzigen gesetzlichen Impfpflicht, die wir in Österreich in der jüngeren Vergangenheit hatten. Da muss man sich einmal anschauen: Was war die Pockenerkrankung? – Die Pocken waren eine wirklich tödliche Erkrankung, an der 20 bis 30 Prozent der Infizierten verstorben sind, und sehr, sehr viele derjenigen, die die Infektion überlebt haben, waren lebenslang schwerst gezeichnet. Dann hat man festgestellt, dass man durch das Impfen mit einer tierischen Variante dieser Erkrankung eine sterile Immunität erreichen konnte, und man konnte diese Erkrankung tatsächlich ausrotten. Das sind schon wirklich dramatische Zeiten gewesen, das war eine wirklich sehr schlimme Erkrankung, und eine extrem effektive Impfung hat tatsächlich zur Ausrottung der Pocken geführt.
Wie sieht es zum Beispiel mit Masern, einer Erkrankung, die viele von uns Gott sei Dank nur mehr aus Geschichten kennen, aus? Wir haben in Österreich aktuell eine Durchimpfungsrate von 90 Prozent. Masern stellen bitte eine sehr, sehr schwere und hochinfektiöse Erkrankung dar. Masern sind um ein Vielfaches ansteckender, als das eine Grippe oder ein Coronavirus ist, auch um ein Vielfaches ansteckender, als das die neue Omikronvariante sein wird, und haben eine Hospitalisierungsrate von circa 60 Prozent.
Wir haben seit vielen Jahren einen Impfstoff gegen Masern – geprüft, zugelassen, sicher. Haben wir eine gesetzliche Impfpflicht gemacht, um in Österreich die notwendige 95-prozentige Durchimpfungsrate zu erreichen, um diese bösartige Erkrankung tatsächlich auszurotten, Herr Bundesminister? – Nein, das haben wir nicht gemacht, weil das, um diese Frage vielleicht zu beantworten, unverhältnismäßig wäre. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir haben es nicht gemacht.
Ich möchte ein drittes Beispiel bringen: die saisonale Grippe, die Influenza. Diese Erkrankung befällt jedes Jahr zwischen 5 und 15 Prozent der österreichischen Bevölkerung – jedes Jahr. Es sterben in Österreich jedes Jahr im Durchschnitt über 1 000, in manchen Jahren weit über 2 000 Menschen an der Influenza. Wir haben da seit Jahrzehnten eine zugelassene Impfung, die sogar jedes Jahr den aktuellen Stämmen angepasst wird. Wir wissen, dass die Schutzwirkung nur in der Größenordnung von vielleicht 30, 40 Prozent liegt, aber trotzdem: mehr als 1 000, in manchen Jahren 2 000, 2 500 Tote. Haben wir eine gesetzliche Impfpflicht für Influenza, die uns genauso alle Jahre wieder die Spitäler
füllt und für Überlastung im Gesundheitswesen sorgt, Herr Bundesminister? – Nein, haben wir nicht, weil sie nicht verhältnismäßig und nicht vertretbar wäre.
Nun frage ich Sie: Wie kommen Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, aber auch Sie, Herr Bundesminister, zu der Einschätzung, dass für eine Impfung, die keine reguläre Zulassung hat, die keine sterile Immunität bietet, zu der keine Langzeitdaten über die Sicherheit der Anwendung vorhanden sind und mit der Sie die Erkrankung weder epidemiologisch signifikant einbremsen noch tatsächlich ausrotten können, dass in diesem speziellen Fall tatsächlich eine gesetzliche Impfpflicht zwingend notwendig ist? – Ich kann Ihnen nicht folgen, ich sehe diesen Zwang nicht.
Ich sehe auch nicht die Alternativlosigkeit, die Sie immer wieder preisen. Diese Bundesregierung hat es, wie es Kollege Loacker so schön gesagt hat, geschafft, nicht nur einen Sommer lang alle wesentlichen Maßnahmen im Krisenmanagement zu verschlafen, sondern schon zwei Sommer lang – mittlerweile sind es fast zwei Jahre. Es gäbe so viele alternative Maßnahmen, mit denen Sie das Krisenmanagement verbessern, die Zahl der Hospitalisierungen reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern könnten. Sie müssen es nur tun! Wir zählen Ihnen diese Vorschläge seit eineinhalb Jahren auf, sie beginnen bei der Erhebung einer ordentlichen Datenbasis, gehen weiter zu einer frühzeitigen Behandlung der Erkrankten, gehen weiter zum Einsatz von modernen Therapeutika, gehen weiter zu personellen Aufstockungen im Gesundheitswesen, zu mehr Geld in das Gesundheitswesen, zum besseren Schutz der Risikogruppen. – All das sind Alternativmaßnahmen, die Sie bei Weitem noch nicht ausgeschöpft haben.
Und ja, ich möchte das an dieser Stelle auch noch einmal ganz klar sagen: Für Menschen, für die die aktuellen Covid-19-Impfstoffe ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis haben – das sind sicherlich Risikopatienten und Menschen über 65 –, halte auch ich es für durchaus sinnvoll, dass sich jemand impfen lässt. Würde ich ihn deshalb unter Zwang setzen oder gar gesetzlich dazu verpflichten? – Nein, das verträgt sich mit meinem Demokratieverständnis, mit meinem Verständnis der Grund- und Freiheitsrechte nicht, und solch einen Staat oder solch eine Regierung, die das ihren Bürgern antut, möchte ich nicht als oberstes Organ haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte auf das zurückkommen, was wir hier wirklich diskutieren, nämlich den Inhalt dieses Volksbegehrens Für Impffreiheit.
Sieht man sich den Text des Volksbegehrens näher an, dann wird es aber dunkle Nacht, weil es da darum geht, dass die Regierung den Menschen einen Chip einpflanzen wolle und man mit diesem eingepflanzten Chip und mit der 5G-Mobiltelefontechnik die Menschen überwachen wolle. Das geht ganz klar ins Lager der Verschwörungstheorien. Das ist ein Volksbegehren, das man nicht allen Ernstes, wenn man bei Trost ist, unterschreiben kann.
Weiters führen die Initiatoren aus, dass die Covid-Impfstoffe „womöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien“ zugelassen worden seien – womöglich, weil die Initiatoren schlau genug sind, zu wissen, dass natürlich ausreichend getestet und geprüft wurde. Genau weil diese Impfstoffe so streng geprüft worden sind, sind auch nicht alle Impfstoffe zugelassen worden, haben es nicht alle Firmen, die versucht haben, einen
Covid-Impfstoff zu entwickeln, so weit gebracht, dass er zur Anwendung gekommen ist – eben weil streng geprüft worden ist.
Solche Verschwörungstheorien sind genau das Futter, mit dem die Besucher der aktuellen Demonstrationen dauernd gefüttert werden. Das sind auch die Leser von diversen Telegram-Gruppen. Da sage ich Ihnen: Wenn Sie Angst vor so viel Überwachung haben, dann löschen Sie bitte die Telegram-App von Ihrem Handy, denn die liest nämlich Ihre Zahlungen aus, die liest Ihre E-Mails, Ihre Fotos, Ihre Videos aus! (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.) Kaufen Sie sich statt der Telegram-App eine österreichische Tageszeitung! (Abg. Wurm: Welche, Gerald?) – Mir ist egal, welche, weil so viel Unfug wie in Telegram in keiner Tageszeitung steht. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister Mückstein ist zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht in Begutachtung geschickt. Dieser Begutachtungsentwurf wird nicht nur von den Grünen und der ÖVP unterstützt, sondern auch von den NEOS und den Sozialdemokraten. (Abg. Wurm: Wir sind dagegen!) Somit steht tatsächlich eine breite Mehrheit hinter diesem Begutachtungsentwurf. (Abg. Belakowitsch: Könnts stolz drauf sein, ja!)
Warum ist das notwendig? – Weil wir eine breite gesellschaftliche Mehrheit für diesen Entwurf brauchen. Warum ist es inhaltlich notwendig? – Weil wir eine Impfung haben, die nicht nur uns selber, sondern auch unsere Mitmenschen schützt. (Abg. Belakowitsch: Ach so?! Wie? Wie genau?) Nur eine hohe Durchimpfungsrate schützt am Ende auch unser Gesundheitssystem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir halten heute bei einer Siebentageinzidenz von 294. (Abg. Wurm: Weniger als in Portugal!) Wir haben heute 100 Menschen weniger auf Intensivstationen liegen als noch eine Woche zuvor. Das heißt, wir sehen, dass der allgemeine Lockdown, der am Sonntag geendet hat, seine Wirkung gezeigt hat. Das ist ein grobes Instrument, das ist auch die letzte Möglichkeit, um die Gesundheitsversorgung der Österreicherinnen und Österreicher sicherzustellen.
Es gibt aber auch gute Neuigkeiten: Wir impfen jeden Tag 100 000, 110 000 Menschen, davon ungefähr 70 000, 80 000 Boostershots, also die dritte Teilimpfung. Damit liegen wir im Spitzenfeld Europas. Wir haben bereits ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung mit der dritten Teilimpfung, dem Boostershot, versorgt, und bei den über 65-Jährigen sind es bereits 66 Prozent. Das ist natürlich ganz besonders wichtig, weil das diejenigen sind, die besonders von einer Coronainfektion betroffen sind.
Ebenfalls eine gute Nachricht ist, dass wir in Österreich genug Impfstoff haben. Es lagern in Österreich über 7,3 Millionen Impfstoffdosen, davon über fünf Millionen MRNA-Impfstoffe.
Zurück zum Impfvolksbegehren, zur Impfpflicht: Es war von Anfang an klar, dass diese Entscheidung nicht nur eine Entscheidung der Politik sein kann, sondern auch eine Entscheidung ist, die in der Gesellschaft breit diskutiert werden muss. Wir haben neben den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS auch zahlreiche Gespräche mit Expertinnen und Experten geführt. Wir haben Verfassungsjuristinnen und -juristen konsultiert. Wir haben die Religions- und Glaubensgemeinschaften eingeladen. Wir haben aber auch
die Pensionisten- und JugendvertreterInnen eingeladen. Aus diesen zahlreichen Gesprächen, die geführt worden sind, ist eines ganz klar herausgekommen: Das waren sehr konstruktive Gespräche. Wir haben Anregungen, Wünsche und Kritik einfließen lassen, und wir haben alle gemeinsam eine klare Richtung aufgezeigt: Wir brauchen in Österreich eine allgemeine Impfpflicht, um eine Perspektive zu geben. Wir brauchen einen Weg heraus aus der Pandemie. Diesen werden wir nur erreichen, wenn wir in Österreich eine ausreichend hohe Durchimpfungsrate erreichen können. (Abg. Belakowitsch: So wie in Portugal!)
Es liegt auch auf der Hand, dass eine allgemeine Impfpflicht im Einklang mit der Bundesverfassung stehen muss. Es ist auch klar, dass eine allgemeine Impfpflicht in die Grundrechte eingreift. Ich möchte an dieser Stelle Immanuel Kant zitieren, der sagt: „Die Freiheit des Einzelnen endet [...], wo die Freiheit des Anderen“ – in diesem Fall: der anderen – „beginnt.“ – Umgelegt auf die Impfpflicht: Die Impfpflicht beginnt dort, wo sie zum Schutz der Gesundheit anderer unbedingt notwendig ist. Diese Auffassung vertreten nicht nur die ÖVP und die Grünen, sondern auch die SPÖ und die NEOS. Es ist aber auch die Auffassung zahlreicher renommierter VerfassungsjuristInnen in Österreich.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es keineswegs die Intention ist, mit der allgemeinen Impfpflicht Menschen zu bestrafen. Das geht alleine aus dem Gesetzentwurf, der jetzt in Begutachtung ist, hervor. Wir haben die Ersatzfreiheitsstrafe explizit ausgeschlossen, auch bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe. Wir haben auch die tätige Reue im Gesetzentwurf mitbedacht, das heißt, Personen, die sich bis zum Abschluss des Strafverfahrens impfen lassen, entgehen einer Strafe. (Ruf bei der FPÖ: ... Verwaltungsstrafe ...!)
Die Intention dieser allgemeinen Impfpflicht ist, Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig eine hohe Durchimpfungsrate für uns und unsere Gesellschaft ist – nicht nur zum eigenen Schutz; es geht auch um den Schutz der Gesellschaft (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP – Zwischenruf des Abgeordneten Deimek) und darum, dass die Impfpflicht zum Schutz des öffentlichen Interesses unbedingt notwendig ist, nämlich eine medizinische Versorgung für jeden Menschen, der in Österreich lebt, sicherzustellen. Wir können uns glücklich schätzen, dass die Wissenschaft so schnell reagiert und einen Impfstoff oder Impfstoffe zur Verfügung gestellt hat, die hoch effektiv sind. Da zeigt sich der einzige Ausweg aus der Pandemie, nämlich eine hohe Durchimpfungsrate.
Ich kann es schon nachvollziehen, wenn Menschen verunsichert sind, wenn Menschen Fragen haben. Ich versichere Ihnen, auch als Arzt: Die Coronaschutzimpfung ist sicher. Sie ist tausendfach getestet, wir haben über acht Milliarden verimpfte Impfstoffdosen weltweit. Die Nebenwirkungen der Coronaschutzimpfung – aller zugelassenen Impfstoffe – sind vergleichbar mit jenen bei anderen Impfungen.
Ich verstehe auch, wenn jemandem das Konzept einer allgemeinen Impfpflicht widerstrebt. Wenn mich im Frühling jemand gefragt hätte, ob es in Österreich eine allgemeine Impfpflicht geben soll, dann hätte ich gesagt: Nein, das brauchen wir nicht!, weil ich mir damals gedacht habe und davon ausgegangen bin, dass wir genug Menschen finden werden, die sich impfen lassen, und dass wir in Österreich mit einer ausreichend hohen Durchimpfungsrate die Pandemie, ihre Wellen, aber auch ihre Virusvarianten bekämpfen können.
Ja, es haben sich in Österreich sehr viele Menschen, nämlich der überwiegende Teil der Bevölkerung, über zwei Drittel, bereits impfen lassen. Allerdings sind die aktuellen Durchimpfungsraten noch nicht hoch genug, um uns alle als Gemeinschaft gegen das Virus zu schützen. Ich habe mich mit dieser Thematik deshalb noch einmal befasst. Ich bin in mich gegangen, ich habe nachgedacht, und ich habe meine Meinung geändert.
Ich weiß jetzt, dass wir eine allgemeine Impfpflicht brauchen. Ich weiß jetzt, dass wir diesen gemeinsamen Schritt in Richtung mehr Sicherheit für uns alle gehen müssen, und ich weiß auch, dass es manchmal notwendig ist, seine Meinung aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ändern. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
10.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Der Herr Gesundheitsminister hat in seiner Rede jetzt leider denselben Fehler gemacht, den wir in den letzten Monaten schon sehr oft von der ÖVP und von der FPÖ gehört haben: Er hat irgendetwas von wegen Spitzenfeld Europas geredet. – Herr Bundesminister, ich befürchte, je öfter Sie das wiederholen, desto eher glauben Sie irgendwann ja selber, dass wir im Krisenmanagement so gut sind.
Das ist aber genau der Fehler, der uns so weit gebracht hat, nämlich in vielen Bereichen in eine derart dramatische Situation. Wir kennen das: Wenn man einmal in die Reihen der ÖVP hineinfragt: Wie beurteilt denn ihr das Krisenmanagement?, dann hat man Leute wie Karl Nehammer, der sagt: Ja, das ist ausgezeichnet, Sebastian Kurz hat ein ausgezeichnetes Krisenmanagement gemacht! Es ist ja sogar auf Plakaten draufgestanden, und wenn auf Plakaten der ÖVP in einem Werbespruch steht, dass wir die „Pandemie gemeistert“ haben, dann wird es ja wohl stimmen! – Die Gefahr ist also, dass man die eigenen Märchen zur Pandemie irgendwann einmal glaubt.
Ein Musterbeispiel dieser Märchenstunde erleben wir leider vor allem bei der FPÖ. Die FPÖ hat am Anfang immer wieder gesagt: Ja, wir müssen ein paar Schmähs erzählen, wir müssen halt härter dagegen auftreten, aus populistischen Gründen! – Das kann man gut finden oder nicht. Ich persönlich finde es tragisch, in so einer Situation. (Zwischenruf des Abg Hauser.)
Irgendwann seid ihr in die Situation gekippt, dass ihr eure eigenen Schmähs geglaubt habt, denn zur Geschichte mit dem Wurmmittel: In Wahrheit habt ihr am Anfang selber gewusst, dass das ein Schmäh ist, nachdem der Hersteller gesagt hatte, das funktioniert nicht, es treten Vergiftungserscheinungen auf. Ihr wart selber überzeugt, dass das alles ein Schmäh ist, wenn man aber immer wieder dieselben Märchen erzählt, glaubt man sie irgendwann auch. (Abg. Belakowitsch: Ja ja!) Irgendwann glaubt man das, was Dagmar Belakowitsch sagt – das ist ein guter Punkt –, irgendwann glaubt man auch die eigenen Schmähs.
Kommen wir zur Impfpflicht! Wir sind in einer dramatischen Situation, und ich finde es ganz, ganz schlimm, dass wir jetzt überhaupt darüber reden müssen. Es war die Politik der FPÖ, mit diesen Märchen- und Lügengeschichten, die da erzählt worden sind (Abg. Wurm: ... bitte!), und es war die Politik der ÖVP, die uns so weit gebracht haben. Ich möchte nur noch einmal in die Runde sagen, wie schnell man nämlich seine Meinung ändert. Ihr als FPÖ seid wie eine Fahne im Wind!
Es war die FPÖ, nämlich Dagmar Belakowitsch, die eine Impfpflicht bei den Kindern gefordert hat (ein Blatt Papier in die Höhe haltend). Sie hat damals gesagt: Wir brauchen für Hepatitis A eine verpflichtende Impfung im Kinderimpfprogramm – eine verpflichtende Impfung! (Abg. Belakowitsch: Nein, falsch! ... was da steht!) „[...] verpflichtend in das Kinderimpfprogramm aufgenommen wird“. Dagmar Belakowitsch – ich kann die Unterschrift sehen (mit dem Finger auf das Blatt deutend, auf dem fünf Unterschriften zu sehen sind). Das dürfte Norbert Hofer sein – Herr Hofer hat übrigens eine wunderbare
Unterschrift –, das kann man sehen; Anneliese Kitzmüller (Zwischenruf des Abg. Hafenecker); und schauen Sie einmal auf das Kratzl da! Entweder heißt das Herbert und es ist die Unterschrift von Herbert Kickl, oder das da, das könnte nämlich hinten auch ein L sein (erneut auf das Blatt deutend). Ist das Herbert Kickl? (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)
Zur Aufklärung also: Dagmar Belakowitsch hat jedenfalls diesen Antrag auf Verpflichtung unterschrieben, und vielleicht kann man nachschauen: Hinten, ja, das könnte Herbert heißen, glaube ich, oder? Vielleicht kann man das aber noch aufklären. Auf jeden Fall hat die FPÖ schon einige Positionen vertreten, und das Schlimme ist: Es geht um Menschenleben, und ihr macht eins zu eins dieselbe Politik wie die ÖVP! (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Hafenecker.) Die ÖVP hat uns mit einem Marketingblabla in dieses Drama hineingetrieben, und ihr erzählt jetzt Märchen, obwohl ihr ganz genau wisst, dass es um Menschenleben geht. Ihr wollt euch einfach nicht eingestehen, dass ihr uns damit auch hineintreibt. Das ist leider unanständig! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ.)
10.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Albert Camus starten, das mir in den letzten Tagen immer wieder in den Sinn gekommen ist: „Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten.“
Wir reden über ein Volksbegehren für die Impffreiheit, und das haben 259 000 Personen unterschrieben. Es wurde am 16. September im Gesundheitsausschuss erörtert, es wurden auch fünf Experten geladen. Das Volksbegehren will eine Freiheit bei Impfungen und richtet sich gegen einen Impfzwang. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrte Damen und Herren, wir reden in dieser Sache immer von einer Impfpflicht und nicht von einem Impfzwang, und das ist ein gewaltiger Unterschied! Niemand wird zu einer Impfung gezwungen, aber Nichtimpfen wird etwas kosten. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Wurm.)
Die Einführung der Impfpflicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine harte Maßnahme in einer liberalen Gesellschaft. Ich habe selber nie geglaubt, dass es so weit kommt, aber es ist eine Ultima Ratio – das haben wir schon oft betont –, und ich befürworte es auch. Wir wollten diese Impfpflicht nicht, aber die Maßnahme ist notwendig, wenn wir nicht von Lockdown zu Lockdown gehen wollen, und das wollen wir alle nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Die Bioethikkommission hat etwas ganz Kluges festgestellt, nämlich: „Eine Pandemie ist keine Privatsache“, und in einer Ausnahmesituation wie dieser kann die Impfung nicht als eine bloße Privatangelegenheit gesehen werden. Ich wiederhole: „Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten.“
Das Wort Pflicht ist ein Wort, das völlig aus der Mode gekommen ist, ein Wort, das von uns Egoisten und Individualisten nicht gern verwendet wird. Jeder kann denken, was er will, jeder kann so eigensinnig sein, wie er will, es gibt aber eine Grenze, nämlich dann, wenn die eigene Weltanschauung anderen Menschen schweren Schaden zufügt.
Die Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte, im Gegenteil: Sie ist Voraussetzung dafür, dass wir wieder Freiheit zurückgewinnen. Die Mehrheit der Menschen in diesem Lande will eine Rückkehr zum Leben auf Basis von Fakten, Beweisen, Wissenschaft,
Medizin und Verfassung, und wenn man hinhört, dann hört man diese Mehrheit. Während an einem Tag zahlreiche Menschen demonstrieren, lassen sich allein an diesem selben Tag doppelt so viele Personen impfen. Es sind keine gleich großen Gruppen, wie oft vorgegaukelt wird. Es ist nur eine kleine Minderheit, die schreit, tobt und lärmt. (Abg. Belakowitsch: Ja, dann ist es eh kein Problem, wenn sie nur so klein ist!) Danke an diese schweigende, sich impfen lassende Mehrheit – die Pandemie ist nämlich keine Privatsache.
Ich möchte mit einem Zitat von John F. Kennedy schließen: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann“, sondern „frage, was du für dein Land tun kannst“. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Wenn ich meinem Vorredner so zuhöre, dann wundere ich mich schon etwas, wenn er sagt, die Impfung ist der Weg zurück in die Freiheit. Es gibt ein Grundrecht auf Freiheit (Beifall bei der FPÖ), und ein Grundrecht heißt Grundrecht, weil man es bedingungslos hat, Herr Kollege Saxinger, und das muss man sich nicht erstechen oder erimpfen. (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.)
Ein Wort zu Kollegen Kucher von der SPÖ: Wenn Sie sich hierherstellen und einen Antrag beim ersten Mal falsch vorlesen und dann beim zweiten Mal daraus herauslesen, es gehe um eine Impfpflicht (Zwischenruf des Abg. Matznetter), dann stelle ich mir die Frage: Sie sind Gesundheitssprecher? Können Sie nicht lesen, was dort steht? – Dort steht: „verpflichtend in das Kinderimpfprogramm“ aufzunehmen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist keine Pflichtimpfung, denn es hat keine Auswirkung, sondern es ist im Kinderimpfprogramm. Da drinnen gibt es keine Pflichtimpfungen, sondern Empfehlungen. Sie wissen als Gesundheitssprecher hoffentlich (Zwischenruf des Abg. Kucher), dass ein bestimmter Prozentsatz unserer Kinder gar keine Impfungen bekommt, ein bestimmter Prozentsatz nur einen Teil – weil manche Eltern eben kritisch sind und eben nur die Hälfte oder zwei Drittel der Impfungen geben – und manche Kinder alles bekommen. – Nur so viel dazu. Hören Sie endlich auf mit diesen von einem angeblich investigativen Medium aufgebrachten Fakenews, ich hätte mich jemals für eine Impfpflicht eingesetzt! Das ist schlicht und einfach falsch (Zwischenruf des Abg. Matznetter), und das steht da auch genau so drinnen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt aber zu Ihnen, Herr Bundesminister: Ich habe Ihnen schon sehr genau zugehört. Sie haben gesagt, diese Impfung ist wichtig, denn sie schützt nicht nur einen selbst, sie schützt auch den Nächsten. – Das ist schon einmal die erste falsche Aussage. Sie wissen, diese Impfung hat keine sterile Immunität, sprich sie schützt zwar vielleicht mich selbst, aber den Nächsten schützt sie schon wieder nicht mehr. Wir wissen ja, dass sich die Geimpften ganz genauso anstecken können und das Virus weitergeben können. (Abg. Gabriela Schwarz: Genau das stimmt ja nicht!) Ich glaube, das ist mittlerweile sogar schon bis zu Ihnen durchgedrungen – wenn nicht, dann kann ich Sie nur bitten: Lesen Sie das bitte nach!
Es geht aber weiter, Sie haben nämlich gesagt, es schützt den Nächsten. Jetzt gibt es eine neue Variante, nämlich Omikron. Besonders intelligent hat sich da der grüne Gesundheitssprecher gerade angestellt, der gesagt hat, die Impfung bietet 75 Prozent Schutz vor Omikron. Interessant ist nur, dass selbst im Staatsfunk, der ja wirklich als
Regierungspropagandasender durchgeht, gesagt worden ist, die Schutzwirkung beträgt nur noch ein Viertel. Das würde ja bedeuten, dass die Impfung bisher 300 Prozent Schutzwirkung hatte. (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.) Also ich glaube, Sie wissen selber, dass das so nicht stimmt.
Gegen Omikron schützt diese Impfung offensichtlich einmal gar nicht oder so wenig, dass diese Bundesregierung jetzt hergegangen ist und gesagt hat: Bei Omikron sind dann auch die Geimpften wieder K1. – Was heißt denn das? – Das heißt, trotz Impfung ist man wieder K1, muss in Quarantäne gehen, trotz Impfung ist man abgesondert. Der Wiener Bürgermeister hat ja schon die neuen Schulregeln bekannt gegeben, und wir wissen alle, wenn das einmal in einem Bundesland gilt, dann dauert es – mit einer gewissen Verzögerung vielleicht – nicht sehr lange, und es ist allgemein üblich. Er hat schon gesagt, bei einem Omikronfall in der Klasse sind alle Kinder automatisch für 14 Tage in Quarantäne. Es gibt kein früheres Freitesten mehr, es gibt auch kein automatisches Auslaufen der Quarantäne, man muss sich freitesten, und – jetzt bitte ich Sie, schon genau zuzuhören – es besteht Maskenpflicht auch daheim.
Meine Damen und Herren, das halte ich für den nächsten Wahnsinnsschritt nach der Impfpflicht. Das ist der nächste Schritt in die Richtung, dass man in den Privatbereich vordringt, das heißt, da soll das Hausrecht ausgehebelt werden. Ich erinnere daran, wir hatten hier eine solche Diskussion bereits vor einem Jahr, als Ihr Vorgänger Herr Anschober das schon einmal machen wollte, dass er schon einmal zu Hause im Wohnbereich kontrollieren wollte. Davor warne ich ganz klar! Zu Hause gibt es das Hausrecht, und das darf unter keinen Umständen ausgehebelt werden, denn wenn das auch noch passiert, ja was ist das dann anderes als ein totalitäres System? Wir gehen aber ohnehin dorthin, meine Damen und Herren.
Gehen wir weiter zu dieser Impfung! Wir wissen jetzt, die Impfung wirkt nicht gegen die Omikronvariante. (Abg. Gabriela Schwarz: Das stimmt ja nicht!) Die Omikronvariante wird in den nächsten Wochen hier in Österreich die vorherrschende (Abg. Stögmüller: Das wissen Sie von wo?) sein. (Abg. Gabriela Schwarz: Das stimmt ja nicht! – Abg. Stögmüller: Von wo wissen Sie das?) – Herr Kollege, Sie haben auch die Chance, nachzulesen, was tatsächlich an Studienmaterial vorliegt. (Abg. Meinl-Reisinger: Was denn?) Es fällt Ihnen gar nicht ein (Abg. Meinl-Reisinger: Was denn?), dass Sie sich das vielleicht anschauen. Es werden täglich an die 200 Publikationen zu diesem Thema veröffentlicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Man kann sich die raussuchen, die sich tatsächlich um die Schutzwirkung drehen.
Frau Kollegin Meinl-Reisinger wird schon ganz nervös – was denn, was denn? –, denn immerhin hat ja die Firma Pfizer gesagt, es braucht jetzt jeder einen dritten Stich und nachher noch einmal drei. – Ich meine, Sie sollten sich tatsächlich auch einmal die unabhängigen Studien durchlesen und nicht immer nur die vom Konzern, denn sonst könnte man meinen, Sie sind hier herinnen tatsächlich Konzernsprecher. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, das sind genau die Problemfelder, die wir haben. Die Schutzimpfung wirkt nicht, und das hat ja offensichtlich auch die Bundesregierung erkannt. Fragen Sie den Minister! Warum ist man denn bei der Omikronvariante K1? Warum eigentlich? Wenn die Impfung wirkt, muss man das ja gar nicht sein. Der Lockdown für alle hat Wirkung gezeigt – warum eigentlich nicht nur der Lockdown für Ungeimpfte? Warum hatte der noch keine Wirkung?
Es stellen sich Fragen über Fragen, und nichtsdestotrotz gehen Sie hier her und wollen jetzt tatsächlich Bürger verpflichten, sich impfen zu lassen. Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Sie wollen eine Impfpflicht bis 2024. Die Zulassung des Impfstoffs ist jetzt gerade um ein Jahr verlängert worden. Sie wissen gar nicht, ob es 2023 noch einen Impfstoff
gibt, Herr Minister. Das wissen Sie heute nicht. Trotzdem machen Sie eine Impfpflicht. Überlegen Sie also einmal, was Sie da eigentlich alles machen, wie sinnentleert dieses Gesetz ist, das Sie machen! Dazu kommt: Eine Impfpflicht, das hat auch der Vorredner gesagt, ist eine Ultima Ratio – also wenn es nichts anderes gibt. Sie wissen aber nicht, ob es nicht bis 2024 tatsächlich Medikamente gibt, die auch gut wirken, und die gibt es wahrscheinlich demnächst. Es sind ja schon sehr viele Entwicklungen am Markt.
Sie machen ein Gesetz, um Leute unter Druck zu setzen. Bei diesem ganzen Impfpflichtgesetz geht es ja auch nicht darum, irgendjemanden zu schützen, denn wie ich von Kollegen Saxinger gehört habe, sind das einige wenige. Na, wenn die einigen wenigen das große Problem darstellen, dann muss man sich schon fragen: Ist das wirklich ein Problem? – Ich würde sagen, wenn es wirklich so wenige sind, wie Sie glauben, dann ist das sicherlich gar kein Problem, meine Damen und Herren.
Auffallend war heute auch: Es ist kein Land mehr genannt worden. Früher sind Sie immer dagestanden, einmal war Dänemark das große Vorbild, denn das hat so eine hohe Durchimpfungsquote, und darum geht es denen viel besser. – Na gut, wir wissen, was in Dänemark derzeit los ist. Dann war es Portugal, Portugal mit der höchsten Impfquote in der EU, das muss unser Vorbild sein. – Portugal geht in den Lockdown. Das sind alles Dinge, die Sie nicht mehr vom Tisch wischen können. Trotzdem bestehen Sie auf einer Pflichtimpfung, obwohl Sie wissen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die schon jetzt dermaßen gespalten ist – das ist eigentlich unglaublich. Sie selbst von der ÖVP bekommen ja auch diese Mails von Ihren Bürgermeistern, von Ihren Vizebürgermeistern, die Ihnen schreiben, dass diese Politik, die Sie hier machen, diese Zwangspolitik, unerträglich ist, weil es die Bürger so nicht wollen.
Sie nehmen in Kauf, dass etwa 25 Prozent derer, die im Gesundheitswesen arbeiten, kündigen. Wenn nur die Hälfte kündigt, wissen Sie, was dann los ist? – Sie wissen besser als alle anderen, Herr Kollege Saxinger, was dann im Gesundheitswesen tatsächlich los ist. Wir haben jetzt Kapazitätsproblematiken, nicht weil wir keine Betten, die wir aufstellen könnten, oder keine Überwachungsgeräte haben, sondern weil wir kein Personal haben. Die Italiener waren ja die Vorreiter, die haben ja die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal schon im Sommer eingeführt. Was machen die Italiener jetzt? – Die Italiener bitten die Ungeimpften händeringend, zurückzukommen, ihre Arbeit wiederaufzunehmen – ohne jede Impfpflicht. Entschuldigen Sie bitte, das muss Ihnen doch allen zu denken geben! Die Leute lassen sich nicht alle einfach so unter Druck setzen. Es geht nämlich sehr wohl um die körperliche Unversehrtheit.
Jetzt noch ein Wort zu Ihnen, Herr Minister: Sie stellen sich hierher und sagen: Die Impfschäden, die Impfnebenwirkungen sind gleich wie bei allen anderen Impfungen. – Herr Minister, nehmen Sie sich bitte 2 Minuten Zeit und lesen Sie auf der EMA-Seite nach, was da los ist! (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) Das ist ein Vielfaches! Es gibt um den Faktor 1 000 mehr Meldungen innerhalb von elf Monaten, verglichen mit jenen betreffend alle anderen Impfungen zusammen in den letzten 30 Jahren. Das verleugnen Sie alles! Das können Sie doch nicht einfach alles wegstreichen!
Ja, das macht vielen Leuten Angst und Sorge, und ja, viele Leute schreiben mir – und ich glaube, sie schreiben Ihnen auch. Der Unterschied ist nur: Von Ihnen gibt es eine Computerantwort, bei der alle das Gleiche bekommen, und wir lesen uns das tatsächlich durch. Würden Sie sich das einmal durchlesen, würden Sie vielleicht die Ängste und Sorgen der Österreicher auch tatsächlich verstehen – und darum geht es.
Dass man jetzt ein Volksbegehren so wegwischt, ist doch eigentlich ungeheuerlich! Das ist das, was von den Bürgen an uns herangetragen wird, und darüber haben wir sehr wohl nachzudenken. Das muss doch auch in unser politisches Handeln einfließen, und
wir sollten nicht sagen: Ja, das sind ein paar Spinner, das ist wurscht, wir ziehen unser Programm durch!
Sie von den Grünen sind ursprünglich aus einer basisdemokratischen Bewegung entstanden, und jetzt sind Sie ärger, als die ÖVP jemals gewesen ist: Sie fahren nur noch drüber! Sie verlieren am Wegrand Ihre eigenen Mitglieder, Ihre eigenen Freunde. – Das sind nämlich die, die auf den Demonstrationen dabei sind, Herr Minister, Sie wissen es bloß nicht, weil Sie sich weigern, mit den Bürgern zu sprechen.
Ich bringe noch einen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
- Ein sofortiges Außerkrafttreten des Covid-Maßnahmengesetzes
- Ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte in Gesellschaft, Wirtschaft, am Arbeitsplatz, an den Schulen und Universitäten, insbesondere
- Eine sofortige Aufhebung des seit 15.11. 2021 geltenden Lockdowns für Covid-19-Ungeimpfte
- ein Verbot der Kürzung oder sogar Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen durch Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter für Covid-19-Ungeimpfte
- ein Verbot der Kündigung oder Nichtanstellung von Lehrlingen und Arbeitnehmern, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen
- einen gesetzlichen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger gegen den Bund, die Länder und Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarktservice, die Sozialämter und im Öffentlichen Dienst gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Impfstatus
- die Erstellung einer Vergleichsstudie zum Plan B als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik
- die Umsetzung des ,Plan B‘ als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik
- die Investition von 210 Mio. Euro aus Budgetmitteln in die Intensivmedizin statt in Regierungs-Propaganda“
*****
Meine Damen und Herren, tun Sie endlich etwas für die Bevölkerung im Sinne der Bevölkerung! (Beifall bei der FPÖ.)
11.12
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Susann Fürst, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B!
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1.) Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich des Amtsantrittes des Bundeskanzlers und Ernennung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministers für Finanzen, des Bundesministers für Inneres und der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt in der 133. Sitzung des Nationalrats am 9. Dezember 2021
Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und mittlerweile eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.
Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch behauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.
1. Regierung hat Pandemie medial schon für beendet erklärt
Zusätzlich ist es Spitzenvertretern dieser Regierung nicht einmal peinlich, wenn sie hier im Hohen Haus – wie Klubobmann Wöginger in der letzten Plenarsitzung des Nationalrats – auch noch behaupten, Alt-Kanzler Kurz „habe die Pandemie beendet“. Auch Finanzminister Blümel meinte Mitte Oktober im ZiB2-Interview, dass die Pandemie vorbei sei. Sogar beim letzten Städtetag, wo Österreich bereits mit fünfstelligen täglichen Neuinfektionen konfrontiert war, behauptete Niederösterreichs ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, dass die Pandemie gemeistert sei.
Seit den Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP und dem damit verbundenen „Schritt zur Seite“ des ehemaligen Bundeskanzlers Kurz, übernahm Gesundheitsminister Mückstein das Zepter in der Corona-Politik. Er führt dieses aber ebenso wenig evidenz- und faktenbasiert wie der mittlerweile komplett von der Bildfläche verschwundene Alt-Kanzler.
Von Anfang an, seit zuerst von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und später auch vom Nationalen Impfgremium „grünes Licht“ für die im Eilverfahren zugelassenen Impfstoffe gegeben wurde, fokussierte sich die österreichische Bundesregierung auf die Impfung als einzigen Ausweg aus der Krise. Die Versprechungen über die Erfolgsaussichten der Impfung wurden allerdings immer weiter abgeschwächt. Die Bundesregierung tätigte im Laufe der Zeit folgende Aussagen:
• Wer sich impft, der schützt sich und andere.
• Die Impfung ist der „Gamechanger“.
• Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei.
Im Laufe der Zeit wurden die Aussagen immer vorsichtiger. Da hieß es dann:
• Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.
• Die Impfung verhindert, dass man auf der Intensivstation landet.
Der Höhepunkt der Abschwächung der Heilsversprechen für die Corona-Impfung war dann die Schlagzeile in einer österreichischen Tageszeitung: „Impfung bringt kürzeren Aufenthalt in Kliniken.“[1]
Unter die Zahl der Neuinfektionen mischen sich mittlerweile immer mehr Impfdurchbrüche. Entgegen der ursprünglichen Versprechungen versterben in den Kliniken täglich Menschen, die vollimmunisiert waren. Doch wie reagiert die Bundesregierung? Sie baut ein Zwangsregime auf, mit dem einzigen Ziel, all jene, die bislang aus unterschiedlichsten Gründen nicht geimpft sind, in die Nadel zu zwingen.
2. Regierung bricht Versprechen und kündigt Impfpflicht im Gesundheitsbereich an
Die Regierung geht sogar schon so weit, in Gesundheitsberufen einen Impfzwang verankern zu wollen. Damit überschreitet Türkis-Grün die rote Linie, die sie selbst gezogen hat. In dutzenden Medienauftritten haben sich, vom Kanzler abwärts, alle Repräsentanten stets gegen einen Impfzwang in Österreich ausgesprochen.
Gerade im medizinischen Bereich, wo – wie man den Medien entnehmen kann – die Personalsituation besonders angespannt ist, wird dieser Impfzwang wohl dazu führen, dass etliche fachlich hervorragende Mitarbeiter ihren Job verlieren. Die Leitlinie der Regierung, wonach alle getroffenen Maßnahmen das vorrangige Ziel haben, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, wird durch diese angekündigte Impfpflicht im Gesundheitsbereich konterkariert.
Als bislang letzten Akt im Angriff auf gesunde und durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz sogar durchgehend getestete Menschen, hat die Bundesregierung nun einen weiteren Lockdown verhängt. Wenn man den Ankündigungspolitikern Glauben schenken soll, wird es in wenigen Tagen dazu kommen, dass nur mehr Ungeimpfte ihr eigenes Heim nicht mehr verlassen dürfen. Zwei Millionen Menschen werden quasi inhaftiert, ohne etwas Unrechtes getan zu haben. Arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen: ja! Teilnahme am Gesellschaftsleben und Einkaufen gehen: nein! Dieser vermutlich verfassungswidrige Schritt, der gegen alle Grund- und Freiheitsrechte verstößt, bildet eine neue „Qualität" von Menschenverachtung und Kaltherzigkeit.
Mit diesem Schritt treibt die Bundesregierung ihre Hetzkampagne gegen Ungeimpfte auf einen neuen, traurigen Höhepunkt und tritt aus ihrer gescheiterten Corona-Strategie die Flucht nach vorne an. Es handelt sich um reine Sündenbockpolitik ohne Beachtung irgendeiner medizinischen Evidenz. Denn es ist nun einmal Tatsache, dass gerade die mangelhafte Wirksamkeit des Impfstoffes die Pandemie weiter vorantreibt. Gesundheitsminister Mückstein und Co. verschließen die Augen vor dramatischen Infektionsentwicklungen in Ländern mit hoher Impfquote genauso, wie sie die steigende Zahl an Impfdurchbrüchen ignorieren. Die Regierung läuft mit dem Impfbrett vor dem Kopf gegen die Wand.
Diese Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung widerspricht auch ganz klar der Entschließung 2361 (2021) des Europarats vom 27. Jänner 2021, die eine Diskriminierung von Covid-19-Ungeimpten ganz klar verurteilt und ausschließt.
3. Regierung schickt die Bevölkerung in den Lockdown und feiert beim ORF eine After-Show-Corona-Party
Während Volksschulkinder und Jugendliche im Unterricht FFP2-Masken tragen und den Abstand von 2 Metern einhalten müssen, nicht mit Ihren Freunden spielen sollen, weder feiern noch Freude haben dürfen, Suizidversuche von Jugendlichen sich verdoppeln und Essstörungen und Depressionen von jungen Menschen stark steigen,[2] richtet der ORF mitten im Lockdown für die Polit-Elite eine After-Show-Party aus.
Das Gehabe der Polit-Schickeria aus den Regierungsparteien anlässlich der ORF-Gala ‚Licht ins Dunkel‘ wundert - in Kenntnis der handelnden Personen - niemanden mehr. So mancher Bürger wird daraus aber zusätzliche Lehren über die moralischen Bankrotteure Schallenberg, Kogler, Van der Bellen und Co. ziehen.
Keiner dieser Politiker wird aus diesem Skandal die notwendigen Konsequenzen ziehen. Auch der Bundespräsident, von dem die Bürger seit seiner Corona-Party wissen, dass er den Lockdown nicht besonders ernst nimmt[3], findet nichts daran, auch in diesen Zeiten wieder länger zu feiern.
In anderen Ländern sind bereits viele Politiker wegen ähnlicher Verstöße zurückgetreten, etwa der tschechische Gesundheitsminister wegen eines Restaurant-Besuchs im Lockdown, der irische Landwirtschaftsminister wegen der Teilnahme an einem Dinner nach dem Golfspiel oder der britische Gesundheitsminister, weil er trotz Abstandsregeln eine Frau geküsst hatte. In Österreich hingegen ist die Selbsterhöhung der Herrschenden geradezu ein Markenzeichen. Man könnte meinen: Moralisches Versagen ist für die Mitgliedschaft in Österreichs Regierung eine Grundvoraussetzung.
Das Pharisäertum des Staatsfunks, der ungeimpfte Mitarbeiter aktuell mit der Kündigung bedroht, steht dem Gehabe der Politiker an Verkommenheit in nichts nach. Es ist offensichtlich, dass die Party nach der Gala aufgrund der derzeitigen „Lockdown-Verordnung“ des Gesundheitsministers nicht hätte stattfinden dürfen.
4. Das Schüren von Ängsten durch die Bundesregierung
Bundeskanzler Schallenberg wirft einer im Parlament vertretenen Partei, der FPÖ, vor, „kollektive Ängste zu schüren“, so berichtet es zumindest die Mailänder Tageszeitung Corriere della Sera. Spannend ist jedoch, dass Schallenberg wohl vergessen hat, von wem wirklich angstschürende, panikmachende und aufhetzende Aussprüche in letzter Zeit kamen: "Die Österreicher werden vorerst nicht gefoltert.“ (Kurz). Oder: „Die Bevölkerung soll Angst vor einer Infektion und dem Tod von Angehörigen haben“ (Kurz: Sitzungsprotokoll der „Taskforce Corona“)[4] am 30. März. Zwei Wochen später: „Die Wahrheit ist: Es ist die Ruhe vor dem Sturm. Und wie grausam dieser Sturm sein kann, merkt man, wenn man in unser Nachbarland Italien schaut.“ (Kurz). „100.000 Tote“ (Kurz) oder "Wir werden auch in Österreich bald die Situation haben, dass jeder irgendjemanden kennt, der an Corona verstorben ist" (Kurz) oder „Wer sich jedoch vorsätzlich nicht an die Maßnahmen hält, wird zum Lebensgefährder“[5] (Nehammer: Gleichsetzung mit Terroristen) oder "Das Virus kommt mit dem Auto nach Österreich" (Kurz) oder „Wenn Sie die Impfung nicht mögen, versuchen Sie es mit der Erkrankung.“ (Experte der Regierung Herwig Kollaritsch) oder "Wir sind sozusagen die Flex, die Trennscheibe für die Gesundheitsbehörden, um die Infektionskette rasch zu durchbrechen“ (Nehammer) oder „Weihnachten wird für Ungeimpfte ungemütlich“ (Schallenberg) oder „geimpft, genesen, gestorben“ oder „kein Enddatum bei Lockdown für Ungeimpfte“ oder "ich möchte ganz klar festhalten: Wir sehen die Pandemie immer noch nicht im Rückspiegel und wir sind drauf und dran, in eine Pandemie der Ungeschützten, der Ungeimpften, ohne Not hineinzustolpern, obwohl wir über genügend Impfstoff verfügen" (Schallenberg) oder "Zeit der Solidarität mit Ungeimpften ist vorbei" (Köstinger), „weil zu viele unter uns sich unsolidarisch gezeigt haben“ (Schallenberg), um nur einige Aussagen von vielen zu nennen.
All diese panikmachenden und angstschürenden Aussagen legen die Basis für die massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte.
Dass Bundeskanzler Schallenberg das „Angstschüren“ der FPÖ in die Schuhe schieben möchte, ist zwar vor dem Hintergrund des vollkommenen Versagens in der Corona-Maßnahmenpolitik verständlich, jedoch absolute Fake-News- oder auch Failed-State-Politik. Schallenbergs Kritik in der Mailänder Tageszeitung ist wohl der Beleg dafür, dass der Bundeskanzler die inhaltliche Kritik der FPÖ schlichtweg nicht versteht, da die FPÖ sich nicht gegen medizinische Eingriffe jeglicher Art ausspricht, sondern für die freie Wahl der Entscheidung.
5. Runder Tisch zur Impfpflicht am 30. November 2021 ohne kritische Stimme
Da es sich mit der Einführung der Impfpflicht um einen massiven Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger handelt, wurden zu dieser Besprechung nur Parteien eingeladen, die dagegen keinen Widerstand leisten wollen: Erstens die SPÖ, die schon bis jetzt allen Maßnahmen uneingeschränkt zugestimmt hat und zweitens die pseudoliberalen NEOS, die ebenso den Großteil der Eingriffe mittragen.
Diese Einladungspolitik ist ein klarer Beweis dafür, dass eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema „Impfpflicht/Impfzwang“ und die damit einhergehenden Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte von Regierungsseite nicht geduldet und daher auch nicht erwünscht ist.
Die einzige parlamentarische Kraft, die diesem gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Menschen entgegentritt – die FPÖ – wurde sicherheitshalber nicht eingeladen. Ein klares Zeichen von Feigheit, Schwäche und Hilflosigkeit, aber auch zutiefst undemokratisch.
Mit dem Rohentwurf des „COVID-19 Impfschutzgesetz“, der der Tageszeitung „Die Presse“ am 29. November 2021 zugespielt wurde, soll den ungeimpften Bürgern, darunter zählen auch alle diejenigen, die der Folgeimpfung nicht nachkommen, vorab schon Angst und Panik vor einem finanziellen Ruin und vor Arbeitslosigkeit durch wochenlange Haft gemacht werden. Aktuell werden in Geheimverhandlungen mit Experten und den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS, aber am zuständigen Gesundheitsausschuss vorbei die Grundlagen der Regierungsvorlage für das „Impfpflichtgesetz“ verhandelt und formuliert. Es ist zu befürchten, dass nach einem Begutachtungsverfahren, wo erwartungsgemäß tausende von Bürgerinnen und Bürgern ihre Kritik üben, dann wieder „fünf Minuten vor Zwölf“ die großen legistischen Überraschungen zu Lasten von Rechtsstaat sowie Grund- und Freiheitsrechten hineinformuliert werden.
Der Entwurf soll folgende Strafen enthalten:
Wer der Impfung nicht nachkommt, soll mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 3.600 EURO jährlich bestraft werden, nämlich 600 Euro alle drei Monate. Obwohl in diesem Entwurf steht, dass die Impfung nicht mit körperlichem Zwang gesetzt wird, nimmt die Bundesregierung den finanziellen Ruin und die Haft als Mittel, um die Ungeimpften und die, die noch keine Folgeimpfung haben, in die Nadel zu treiben. Die Daten, ob jemand geimpft ist oder nicht, sollen aus dem Gesundheitssystem ELGA und dem Impfregister entnommen werden. Und auch eine Beugehaft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz von bis zum einem Jahr wurde parallel beschlossen und könnte jederzeit zur Unterstützung des „Zwangs-Impfgesetzes“ gegen die österreichischen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.
6. Der Plan B als einziger Ausweg aus der Coronakrise
In der Hoffnung, dass Bundeskanzler Schallenberg und Bundesminister Mückstein vielleicht doch noch eine Kurskorrektur einleiten, präsentierte die FPÖ den „Plan B“, mit dem Ziel das Land aus der Sackgasse der Regierungpolitik zu manövrieren:
Im Mittelpunkt stehen drei Punkte, deren Umsetzung eine Kehrtwende zum Positiven in der Corona-Politik bewirken können.
Über allen Maßnahmen steht das Prinzip der Freiwilligkeit. Jeder, der sich impfen lassen will, soll das tun – aber nicht an der Supermarktkasse, in der Hofburg oder gar im Bordell, sondern nach einem Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens. Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen gibt es keinen Grund. Jeder, der sich am Ende nach einem Aufklärungsgespräch mit dem Arzt des Vertrauens und der Abwägung der positiven und negativen Auswirkungen gegen die Impfung entscheidet, der darf keinen Nachteil daraus erhalten.
Die Basis für den „Plan B“ soll eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sein, denn nur dann weiß man, wer sich nicht infizieren kann bzw. mit maximaler Wahrscheinlichkeit vor einer Infektion geschützt ist. Wer eine entsprechende Anzahl an Antikörpern aufweist, der hat einen Schutz und muss als immunisiert gelten. Es muss dabei egal sein, ob diese Antikörper aus der Impfung, einer erwiesenen Covid-Infektion oder aus einer Infektion kommen, die jemand gar nicht bemerkt hatte. Ab einem entsprechenden Niveau,
das noch zu definieren sein wird, hat man als immunisiert zu gelten. Es ist für die FPÖ unverständlich, warum die Regierung kein Interesse an dieser Statuserhebung hat. Stattdessen sollen offenbar alle diskriminiert werden, die nicht an einer experimentellen Impfung teilnehmen wollen. Aus der großen Antikörperstudie würde auch eine solide Datenbasis über die Wirksamkeit der Impfung und sogar der einzelnen Impfstoffe geschaffen werden.
Bei all jenen, die keine Antikörper aufweisen, soll mit PCR-Tests gearbeitet werden, sobald Symptome erkennbar sind. Bei einem positiven Test muss ein Arzt die sofortige Behandlung des mit dem Coronavirus infizierten Patienten übernehmen. Damit gelingt eine Rückkehr zur medizinischen Normalität. Die Betreuung von Infizierten und Erkrankten darf nicht in Callcentern erfolgen, sondern muss vom Arzt übernommen werden. Dabei ist es egal, ob jemand geimpft ist oder nicht.
Der dritte Punkt des „Plan B“ ist die frühzeitige Behandlung Corona-positiver Menschen, sodass ein schwerer Krankheitsverlauf mit Hospitalisierung verhindert werden kann. Bei Covid-19 handelt es sich um eine Virusinfektion der oberen Atemwege, für deren Behandlung es eine Reihe zugelassener Medikamente gibt, die – vom Arzt auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten – zur Anwendung kommen können. Für die mögliche zweite Phase, die Entzündungsphase der Gefäßwände, gibt es ebenfalls eine Vielzahl an Medikamenten, die schon jetzt im Einsatz sind und die sich bewährt haben – wie etwa Cortison in verschiedenen Abstufungen, Blutgerinnungsmittel, sowie Mittel, die die Viruslast senken können. Es gibt dabei kein Patentrezept für alle. Es gibt aber ein sehr gutes Arsenal an Wirkstoffen, das ein Arzt auf Basis des individuellen Risikoprofils des Patienten anwenden kann und soll. Auf diese Weise erreicht man eine hohe Wahrscheinlichkeit, schwere Verläufe zu verhindern. Dadurch käme es zu einer Entlastung unseres Gesundheitssystems.
Der „Plan B“ kombiniert Freiheit und Gesundheit und spielt diese beiden Werte nicht gegeneinander aus. Zwang wird durch Freiheit ersetzt. Der „Plan B“ beendet die Spaltung der Gesellschaft und das Gegeneinander, in das die Menschen von der Bundesregierung hineinmanövriert wurden. Ersetzen wir gemeinsam Angst und Panik durch Hoffnung und Zuversicht.
7. Investition von Budgetmitteln in die Intensivmedizin statt in Regierungs-Propaganda
Bereits Ende November 2020 berichteten Medien über die Ausschreibung eines Mega-Etats von 210 Millionen Euro für Regierungs-PR. Im Gegenzug wurden die Mittel für die Krankenanstaltenfinanzierung um 130 Millionen Euro allein für 2021 durch den Bund gekürzt. Diese Gelder fehlen beim Ausbau der Intensivmedizin. Die „ökosoziale Steuerreform“ und die Kürzung der Mittel aus der Krankenversicherung für das Gesundheitswesen entziehen der Patientenversorgung ohne budgetäre Gegenfinanzierung Finanzmittel bis zu 850 Mio. Euro für 2022.
Regierung schreibt Rekord-Etats für gemeinsame PR und Medien aus
24. Nov 2020
Die türkis-grüne Bundesregierung hat ein mit 30 Millionen Euro dotiertes PR-Projekt ausgeschrieben. Es geht um die Erarbeitung einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie sowie eines Kommunikationsrahmens für alle Ministerien.
Die Regierung sucht eine Werbe-Agentur, die ihre Politik bis zur nächsten Wahl 2024 ins rechte Licht rücken soll. Wie aus einer bereits am 9. November veröffentlichten Ausschreibung hervorgeht, sollen in den kommenden vier Jahren bis zu 30 Millionen Euro für "Kreativagenturleistungen" fließen.
Das mit Stichtag 10. Dezember ausgeschriebene Projekt soll zum einen die Erarbeitung einer einheitlichen Kommunikationsstrategie in Form eines Konzepts und eines dafür vorgesehenen Kommunikationsrahmens für alle Ministerien umfassen. Gewünscht wird die einheitliche gemeinsame Kommunikation aller Ministerien und ein Kommunikationsrahmen von einem Anbieter, auf den alle Ministerien zugreifen können, heißt es. Zum anderen geht es konkret um ein Projekt mit Themenschwerpunkt E-Mobilität.
Wie die Bundesbeschaffung GmbH dem "Standard" bestätigt, ist es der erste derartige Werbeetat einer Regierung. Insider sprechen von einem der größten Etats, die es in den vergangenen Jahrzehnten gegeben habe, heißt es in dem Bericht. Die Republik muss die vollen 30 Millionen allerdings nicht ausschöpfen. Die Beschaffer suchen drei Bestbieter, die Auswahl trifft eine Expertenjury, wie bei derartigen EU-weiten Verfahren üblich.
Parallel 180 Millionen für Medialeistungen
Parallel zur laufenden Kreativausschreibung läuft auch eine für Medialeistungen. Hier werden Agentur-Leistungen inklusive Mediaschaltungen "in Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik und Informationstätigkeiten der Bundesregierung (...) für öffentliche Auftraggeber in Österreich" gesucht, berichtet das Magazin "Horizont". Der Etat dafür liegt für vier Jahre bei insgesamt 180 Millionen Euro.
Regierung schreibt Rekord-Etats für gemeinsame PR und Medien aus | PULS 24
Gleichzeitig wurden für den Ausbau der Intensivmedizin keine zusätzlichen Mittel durch die österreichische Bundesregierung ausgeschrieben. Unter anderem werden aktuell Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit der hohen Auslastung der Intensivmedizin durch Covid-19-Patienten und den zu geringen Reservekapazitäten in der Intensivmedizin für die Gesamtversorgung von Covid-19-Patienten und andere Intensivpatienten argumentiert.
Ein Stopp der Regierungs-PR und eine Verwendung der frei gewordenen Mittel aus der Ausschreibung vom November 2020 ist daher ein gesundheitspolitisches Gebot der Stunde. Dies sollte die Regierung Nehammer umgehend umsetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
- Ein sofortiges Außerkrafttreten des Covid-Maßnahmengesetzes
- Ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte in Gesellschaft, Wirtschaft, am Arbeitsplatz, an den Schulen und Universitäten, insbesondere
- Eine sofortige Aufhebung des seit 15.11. 2021 geltenden Lockdowns für Covid-19-Ungeimpfte
- ein Verbot der Kürzung oder sogar Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen durch Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter für Covid-19-Ungeimpfte
- ein Verbot der Kündigung oder Nichtanstellung von Lehrlingen und Arbeitnehmern, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen
- einen gesetzlichen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger gegen den Bund, die Länder und Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarktservice, die Sozialämter und im Öffentlichen Dienst gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Impfstatus
- die Erstellung einer Vergleichsstudie zum Plan B als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik
- die Umsetzung des „Plan B“ als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik
- die Investition von 210 Mio. Euro aus Budgetmitteln in die Intensivmedizin statt in Regierungs-Propaganda
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nun liegt mir eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung von Herrn Abgeordneten Philipp Kucher vor. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Danke für den Hinweis, Herr Kollege Loacker! Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Belakowitsch hat gerade gesagt, ich hätte ihr in den Mund gelegt, oder ihre Aussage verdreht, dass sie eine Empfehlung in Bezug auf das Kinderimpfprogramm abgegeben habe, und ich hätte daraus sozusagen eine Verpflichtung gemacht.
Das ist natürlich unrichtig, und deswegen darf ich auch tatsächlich berichtigen, dass Frau Abgeordnete Belakowitsch gefordert hat (Abg. Belakowitsch: Lesen Sie einfach den Antrag vor!), dass (von einem Ausdruck ablesend) „die Hepatitis-A- Impfung [...] verpflichtend“ in das Kinderimpfprogramm aufgenommen wird. (Abg. Belakowitsch: Ja! – Ruf bei der FPÖ: Das hat sie gesagt!)
Da steht also nichts von Empfehlung (Zwischenrufe bei der FPÖ) – da steht nichts von einer Empfehlung! –, sondern ihr wart ganz klar für eine Verpflichtung, so ehrlich muss man sein. (Abg. Belakowitsch: Lesen Sie es vor! – Ruf bei der FPÖ: Lesen! Probier es einmal mit lesen!) Was Sie mir schuldig bleiben, Frau Kollegin, nein, was Sie mir schuldig bleiben - - (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Jetzt haben wir Sie ertappt – da brauchen Sie nicht nervös zu werden! –, denn Empfehlung haben Sie nicht geschrieben. Da ist ganz klar die Verpflichtung herausgekommen, das kann man Gott sei Dank auch alles nachlesen.
Ich weiß nur noch immer nicht, ob (auf den Ausdruck weisend) das L da hinten für Kickl steht und ob das oben nicht unter Umständen Herbert heißt. (Abg. Belakowitsch: Lies es einfach vor! Lies es vor!) Vielleicht kann man da, bitte, auch schauen, wer das wirklich unterschrieben hat. Auf jeden Fall gab es keine Empfehlung, verpflichtend war der Weg der FPÖ – verpflichtend! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Einmal vorlesen!)
11.14
Präsidentin Doris Bures: Die Klärung von Unterschriften werden wir außerhalb von tatsächlichen Berichtigungen vornehmen – möglicherweise, aber das obliegt Ihnen, Herr Abgeordneter.
Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Andrea Holzner zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.14
Abgeordnete Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Ich wäre vor meiner ersten Parlamentsrede im Nationalrat gerne noch zum Friseur gegangen, aber in Oberösterreich befinden wir uns noch im Lockdown. Er wirkt! Wir alle gemeinsam haben uns im Wettlauf mit der Zeit vor der nächsten Welle eine Atempause erarbeitet, in der sich hoffentlich ganz viele Menschen impfen lassen. Die Coronapandemie hat nämlich unser Gesundheitssystem – eines der besten der Welt – an die Belastungsgrenze gebracht, daher wird Impfen zu einer Pflicht, um die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Ich komme aus dem Innviertel, dem Bezirk Braunau – also da her, wo die Impfquoten am niedrigsten und die Inzidenzen leider am höchsten sind. Das zeigt: Die Impfung wirkt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Dennoch verstehe ich die Ängste, Zweifel und Sorgen. Man fragt sich natürlich: Gehen die Maßnahmen nicht zu weit? Wonach soll ich mich bei diesem Hin und Her eigentlich richten? Wem soll ich vertrauen? – Bitte vertrauen Sie in gesundheitlichen Fragen in allererster Linie einmal Ihrem Hausarzt oder einem Arzt, der Sie gut kennt, der auch betreffend neue wissenschaftliche Erkenntnisse informiert ist und diese mit Ihnen besprechen kann.
Mit 8,5 Milliarden verabreichten Covid-Impfdosen gehören diese zu den bestgeprüften Impfstoffen der Welt. Bitte lassen Sie sich nicht von einem Klubobmann Kickl, der das Entwurmungsmittel Ivermectin anpreist, beirren, von den unsäglichen Äußerungen der Abgeordneten Belakowitsch einmal ganz zu schweigen – und Abgeordneter Hauser mischt auch noch eifrig mit Falschmeldungen mit. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Schon geimpft!)
Herr Klubobmann Kickl – er ist leider nicht im Saal –: Wir Innviertler, und nicht nur wir, lieben die Freiheit! Diese wollen wir zurück, aber in Rücksicht aufeinander und in Verantwortung füreinander. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Herr Klubobmann Kickl, Frau Abgeordnete Belakowitsch, Sie haben den Bogen überspannt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich freue mich sehr, dass ein freiheitlicher Bürgermeisterkollege aus einer Nachbargemeinde den Impfbus in seine Gemeinde bestellt hat. Es wird Zeit, wieder einen Schritt zurückzutreten und einander zuzuhören. (Abg. Deimek: Sie verwechseln Freiheit mit Zwang und Pflicht!) Wir müssen aufgrund sich verändernder Bedingungen, einer sich verändernden Faktenbasis unsere Handlungen anpassen. In dieser Pandemie leben wir alle in fundamentaler Unsicherheit. Das sind wir alle nicht mehr gewohnt, aber war das nicht in vielen Epochen der Geschichte so?
Und weil wir kurz vor Weihnachten stehen: War es nicht vor gut 2 000 Jahren so, als das Kind im Stall geboren wurde? Auch wenn sich diese Geschichte nicht genau so zugetragen hat, weckt sie nicht die Hoffnung auf ein Aufbrechen verhärteter Fronten, auf ein gemeinsames, konstruktives Handeln zum Wohle unserer Kinder? – Das Leben unserer Kinder wird entscheidend davon geprägt, wie wir mit dem Virus umgehen und wie wir miteinander umgehen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.18
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Peter Wurm zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Dieses Volksbegehren für die Impffreiheit wurde gestartet, als das Impfpflichtgesetz noch nicht einmal Thema war oder alle gesagt haben, das kommt sowieso nicht.
Das heißt, die Initiatoren und Unterstützer haben einmal recht vorausschauend gewusst, dass uns allen das blühen könnte. Jetzt ist sie da, und jetzt diskutieren wir auch dieses Volksbegehren.
Ich sage es noch einmal: Mittlerweile gibt es ja die österreichische Einheitspartei, bestehend aus ÖVP, Grünen, NEOS und Sozialdemokraten, die offensichtlich jetzt genau dieses Impfpflichtgesetz durchboxen will, aber Gott sei Dank gibt es zu diesem Volksbegehren, das wir heute diskutieren, viele laufende Volksbegehren, die in eine ähnliche Richtung gehen. Ich bin sehr froh, dass die Bevölkerung aufsteht – bei Demos oder auch bei Volksbegehren – und den Unmut klar zum Ausdruck bringt.
Ich habe es jetzt schon einige Male gesagt: Ich glaube, man muss, gerade von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne und auch der Herr Minister, sich einmal herstellen und sagen: Okay, wir hatten damals, vor zwei Jahren, wissenschaftliche Thesen, und diese wissenschaftlichen Thesen haben sich leider Gottes in Luft aufgelöst. Alles, was unter dem Titel wissenschaftliche Fakten verkündet wurde, ist mittlerweile, im Dezember 2021, faktisch leider nicht mehr vorhanden – weder dass ich mich als Geimpfter nicht anstecken kann noch dass ich es nicht weitergeben kann. Das berühmte Wort Vollimmunisierung ist insofern – das sollten, glaube ich, alle mittlerweile verstanden haben – aus dem Sprachgebrauch zu streichen. Wir sprechen jetzt mittlerweile von der Hybridimmunisierung, das heißt, am besten genesen und geimpft.
Ich sage es noch einmal, weil einige das offensichtlich nicht ganz mitbekommen haben: In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses hat der Minister eindeutig gesagt, gegen Omikron wird der bestehende Impfschutz nicht wirken, und wir werden eine neue Dreierserie mit einem neuen Impfstoff brauchen. (Bundesminister Mückstein schüttelt den Kopf.) – Das kann man ja sagen, es ist auch nichts, was man verschweigen sollte, nur sollte man das der Bevölkerung dann ehrlich sagen. Jetzt aber ein Impfgesetz zu machen, durch das man quasi die Leute mit einem nicht mehr wirksamen Impfstoff zu einer Dreierimpfung hintreibt oder sie in diese hineinzwingt, und dann im Frühjahr eine neue Dreierserie mit einem neuen Impfstoff für Omikron zu starten – das sollte man, glaube ich, schon einmal ganz klar kommunizieren, Herr Minister. (Abg. Gabriela Schwarz: ... gesagt!)
Wie gesagt, es gibt zu dem Impfpflichtgesetz – abgesehen davon, dass das mit dem Alter von 14 Jahren startet, was ich für einen Wahnsinn halte – einfach ganz, ganz viele Argumente, warum das nicht kommen darf und nicht kommen sollte. Ich habe ja ein bisschen Hoffnung geschöpft, dass jetzt der dritte Kanzler in diesem Jahr, Karl Nehammer, vielleicht klug genug ist, eine 180-Grad-Wendung zu machen, ganz klar sagt: Wir wurden auch von der Pharmaindustrie belogen, es tut mir sehr, sehr leid! (Zwischenruf des Abg. Zarits), und jetzt umdreht und sagt: Okay, wir setzen andere Maßnahmen, aber wir zwingen die Bevölkerung in Österreich nicht mehr in dieses Impfpflichtgesetz hinein!
Er hat ja auch die Hand zur Versöhnung ausgestreckt. Ich bin jetzt einmal positiv und optimistisch, dass das keine leere Floskel war und dass Karl Nehammer als neuer Kanzler jetzt die Linie – vor allem der ÖVP – ändert, wirklich auf die Menschen zugeht und dieses Impfpflichtgesetz schubladisiert. Wir haben bis heute über 8 000 Stellungnahmen, und es werden wesentlich mehr werden. Dieses Gesetz ist ein Schwachsinn, es verstößt gegen - -
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, sich in Ihrer Ausdrucksweise zu mäßigen!
Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Schwachsinn nehme ich zurück. Es ist ein Verstoß gegen unsere Verfassung und sollte, wenn jemand in der Regierung klug ist, gestoppt werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.22
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte. (Abg. Hörl: Jetzt kommt die Wissenschaft! – Abg. Michael Hammer: ... Fakenews!)
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Zuerst einmal möchte ich mich bei allen 260 000 Personen bedanken, die das Volksbegehren Für Impffreiheit unterschrieben haben. Wir als Freiheitliche Partei wollen keinen Zwang, und wir werden wirklich alles unternehmen, um uns schützend vor die Bevölkerung zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Herr Minister! Ich zitiere: „Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als ‚sicher‘“ – wie Sie das immer sagen – „durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche [...] Propaganda.“ – Noch einmal: „Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als ‚sicher‘“ – was Sie immer behaupten – „durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche [...] Propaganda.“ – Wissen Sie, wer das sagt? – Das sagen 150 Ärzte in einem offenen Brief an den Ärztekammerpräsidenten, angeführt von Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen. Ich bin wirklich froh, dass jetzt Ärzte anfangen, aufzustehen – Ärzte, die das Leid von Personen, die von ihnen geimpft werden, mitmachen und erlebt haben. Das gibt Hoffnung, dass die von der Regierung und von den Systemparteien forcierte Impfpflicht tatsächlich nicht kommen wird.
Herr Minister, ich lese Ihnen noch ein Zitat aus diesem Schreiben der 150 Ärzte vor. Ich bitte die Bevölkerung, für die ich spreche: Schauen Sie sich dieses Schreiben an! Es ist umfassend, und es klärt unwahrscheinlich auf. Nur noch ein einziges Zitat daraus: „Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man nur als erschreckend bezeichnen“. – Auch das steht in diesem Brief.
Nun habe ich seit Wochen, seit Monaten in diesem Hohen Haus wissenschaftliche Fakten geliefert, und ich frage mich, wieso diese wissenschaftlichen Fakten nicht aufgegriffen werden. Ich versuche es heute noch einmal (eine Tafel mit einer Tabelle unter der Überschrift „Vergleich Europa/Afrika; Covid-19 Todesfälle und Impfraten“ auf das Rednerpult stellend): Ich habe hier diesen Vergleich zwischen Deutschland, England, den Niederlanden, Österreich, Nigeria, Benin, Tschad und Südsudan. Wissen Sie, der Unterschied ist der, dass der Virus anscheinend immer in Südafrika startet, dann so intelligent ist, den ganzen afrikanischen Kontinent zu überspringen, und dann bei uns, in Amerika und so weiter wütet.
Schauen Sie sich diese Zahlen an: Im gesamten Afrika sind nur 6 Prozent der Bevölkerung geimpft, im Südsudan 1,9 Prozent, im Tschad 1,2 Prozent. Umkehrschluss (Heiterkeit des Abg. Scherak) – und das wird ja bitte durch wissenschaftliche Studien, Harvard-Studien, die ich schon mehrmals erwähnt habe, immer wieder unterstrichen –: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Impfrate und der Anzahl der Infektionen. Schauen Sie sich das an! Wieso schauen Sie sich das afrikanische Beispiel nicht an? Sie schieben das immer weg. Wieso machen Sie das? Schauen Sie sich an, wieso in Afrika der Virus nicht wütet! Da gibt es Medikamente, die von Ihnen im Reich der Nichtwissenschaft verortet werden. Schauen Sie sich diese Fakten an! (Abg. Loacker: Der Experte spricht wieder! – Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.)
Weil heute Vorredner hier davon gesprochen haben, dass man durch die Impfung aus dem permanenten Lockdown herauskommen möchte: Ja wieso, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie nicht nach Schweden (eine Tafel mit einem Diagramm unter der Überschrift „Vergleich: Schweden – Österreich; Täglich neu gemeldete COVID-19 Todesfälle“ auf das Rednerpult stellend)? Schweden hatte noch nie einen Lockdown. In Schweden wird die Bevölkerung nicht von einer Regierung drangsaliert. In Schweden gibt es Freiheit. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, die ich mir herausgesucht habe, sehen Sie: Am 10. Dezember hatten wir in Österreich 54 Todesfälle, Schweden hatte
drei, weil in Schweden, obwohl die Impfquoten ähnlich sind, einfach eine andere Politik gemacht wird, die nicht auf Zwang, auf Druck und auf Repressalien aufbaut. Das sollte gerade im Blick der Unternehmer – von jenem, der (in Richtung Abg. Michael Hammer) in der ersten Reihe den Kopf schüttelt – sein. (Abg. Michael Hammer: Über dich ...!) Das sollte dir zu denken geben! Der permanente Lockdown, vier Lockdowns für Unternehmen – das ist doch bitte ruinös! Schaut euch einmal Schweden an: Schweden hatte noch nie einen Lockdown.
Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Da heute so viele Personen zitiert wurden, darf ich auch mit einem Zitat enden, nämlich von Stephen Hawking. Er sagte Folgendes: „Der größte Feind des Wissens ist nicht die Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“ – Nehmen Sie sich das zu Herzen! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
11.27
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt an den Schluss der Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 2.
Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ (1277 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 2.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Frau Präsidentin! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Das Tierschutzvolksbegehren zählt zu den erfolgreichsten Volksbegehren. Es wurde von 416 000 Menschen in Österreich unterschrieben. Wir haben uns dieses Volksbegehren sehr zu Herzen genommen. An dieser Stelle sei noch einmal allen Unterschreiberinnen und Unterschreibern gedankt, und vor allem auch dem Initiator Sebastian Bohrn Mena. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Strasser.)
All jene, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, haben die Erwartung an uns – an die Politik, an die regierenden Fraktionen –, dass wir auch Taten folgen lassen. Aus ihren Anliegen, die sie unterschrieben haben, ist ein umfassender Tierschutzantrag geworden (ein mehrseitiges Schriftstück in die Höhe haltend). Er umfasst mehrere Seiten, und glauben Sie mir eines: So ein Antrag ist nichts Alltägliches, auch nichts Selbstverständliches. Danke schön, dass Sie uns mit diesem Auftrag zur Arbeit im Sinne des Tierwohls, im Sinne eines guten Lebens für Tiere und Menschen gebracht haben! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Melchior, Strasser und Wöginger.)
Was ist uns mit diesem Antrag gelungen? – Ich selbst durfte genau diesen Bereich Nutztiere verhandeln; an dieser Stelle gilt mein großer Dank auch meinen Kollegen Georg Strasser und Franz Eßl von der Österreichischen Volkspartei. Wir haben uns über mehrere Monate hinweg sehr ernsthaft auf einer sehr guten Gesprächsbasis mit Vertretern
der Nutztierbranchen zusammengesetzt und uns überlegt, welche Schritte nun zu folgen haben.
Es ist uns gelungen, im Bereich Geflügel das sinnlose Kückentöten nun endlich zu beenden. Es gibt eine umfangreiche Branchenlösung, mit der wir dieser Thematik entgegentreten; die Geflügelbranche setzt da auch wichtige Schritte für die Zukunft.
Wir haben es im Bereich Rinder geschafft, dass wir auch gesetzlich verankern werden, dass es keine Mast- und Schlachttierexporte aus Österreich mehr geben wird. Wir werden auch umfassend Verordnungen novellieren, damit Transporte sicherer werden, damit Kontrollen noch zielgenauer stattfinden können, und auch bei den Transporten von Kälbern wird es weitere Entwicklungen geben.
Gerade im Bereich der Schweinehaltung ist uns einiges gelungen. Wir starten da in Österreich von einem dem Tierwohl wirklich nicht angemessenen Standard betreffend Stallungen. Wir haben uns überlegt, wie wir da in den nächsten Jahren zu einem besseren Standard für die Tiere kommen können. Es ist uns gelungen, dass wir ab dem Jahr 2023 einen neuen Mindeststandard verankern, mit dem es aber sicher nicht getan ist. Wir wissen, dass es auch ein gesetzliches Ende des Vollspaltenbodens braucht, und daran arbeiten wir noch weiter. Trotzdem ist dieser Zwischenschritt wichtig, denn: Was heißt das? – Das heißt, dass wir in den nächsten Jahren ausgehend von 150 Schweinen, die jetzt in Tierwohlställen leben, in Zukunft eine Million haben werden – und das ist ein Meilenstein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Welches Fenster hat sich jetzt aufgetan? – Ein großes Fenster für die Schweinebranche Österreichs: Jetzt ist die Chance, den Imagewandel zu vollziehen, jetzt ist die Chance, mit Tierschutzorganisationen zusammenzuarbeiten, jetzt ist die Chance, um zu zeigen, dass Landwirtschaft und Tierschutz gemeinsam ein sehr großes Sprachrohr sind.
Fürchten wir uns nicht vor Tierschutzorganisationen, denken wir im Sinne der Tiere, denn es gilt nach wie vor: Im landwirtschaftlichen Betrieb braucht es Empathie; wenn diese verloren geht, dann wird Landwirtschaft zu Business. Überall dort, wo Landwirtschaft Business geworden ist, leiden die Tiere und da leiden wir Menschen. Schauen wir darauf, dass die Landwirtschaft weiterhin eine Kreislaufwirtschaft bleibt, arbeiten wir weiter am Tierwohl! Es ist nicht der letzte Schritt, aber es ist ein Meilenstein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.32
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn darf ich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker, Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens“ einbringen, der Ihnen allen zugegangen ist – eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren, 771 der Beilagen, Tierschutzvolksbegehren, 1277 der Beilagen, TOP 2.
Es freut mich wirklich sehr, dass wir heute dem Tierschutz eine Bühne geben; diese Bühne hätte der Tierschutz aber schon lange gebraucht und auch verdient. Eingangs möchte auch ich mich bei den InitiatorInnen des Tierschutzvolksbegehrens bedanken, besonders aber auch bei den UnterzeichnerInnen, bei den über 400 000 Menschen, die dieses Volksbegehren unterzeichnet haben. Überspitzt kann man sagen: Ganz Vorarlberg – von der Einwohnerzahl her – ist für mehr Tierwohl, für ein Ende der Massentierhaltung in Österreich, und das ist eine ganz schöne Sache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das System Tierhaltung in der Landwirtschaft krankt. Dies ist das Resultat daraus, dass Österreich beziehungsweise vor allem die zuständige Landwirtschaftsministerin oder der zuständige Landwirtschaftsminister in diesem Bereich über Jahre hinweg immer nur das Mindestmaß an gesetzlichen Anforderungen gestellt hat. Wir als SPÖ hatten damit immer ein Problem und wollten auch immer mehr Tierschutz, nur sind wir – ganz ehrlich und auch offen gesprochen – an der Blockadepolitik der ÖVP gescheitert. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich habe den Eindruck, dass auch die Grünen an dieser Blockadepolitik gescheitert sind, denn der heute vorliegende Entschließungsantrag ist ein weiterer Beweis für diese Blockadepolitik betreffend Tierwohl. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zwar – vorsichtig formuliert – durchwegs akzeptabel, doch sie sind nicht konkret, es sind hinsichtlich Umsetzung keine verbindlichen Zeitpunkte enthalten, und die wirklich wichtigen Punkte fehlen uns. Hätten es die Regierungsparteien wirklich ernst mit dem Tierschutz gemeint, würden wir jetzt über einen Gesetzesantrag diskutieren – es wurde also wieder eine Chance vertan.
Eine Chance haben wir aber auch im Zuge der Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik vertan. Da hätte man die Möglichkeit gehabt, endlich von der Flächenförderung abzugehen und gezielte Förderungsprogramme, beispielsweise eben für mehr Tierwohl, zu schaffen. Unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern sind nämlich ganz klar der Meinung, dass sie in diesem Bereich, gerade im Bereich Tierwohl, mehr tun möchten, nur braucht es da unsere Unterstützung und vor allem mehr Geld.
Meine Damen und Herren! Das System der Landwirtschaft, wie wir sie kennen, steht vor einem großen Umbruch, nicht nur vor dem Hintergrund des Klimawandels, sondern auch aufgrund der Veränderungen der Interessen der heimischen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie sagen es selbst immer wieder, die Frau Ministerin betont es immer wieder: Der Konsument bestimmt, wohin die Reise geht. – Genau das ist der springende Punkt: Die Menschen wollen qualitativ hochwertige Fleischprodukte; da geht es nicht mehr um die Masse, sondern eher darum, ein paar Mal in der Woche ein ordentliches Produkt zu verspeisen, als jeden Tag Fleisch zu kochen. Dahin geht die Reise.
Ein kräftiges Indiz dafür ist auch der Lebensmitteldiscounter Aldi, der sagt, dass er in seinem Sortiment bis 2030 nur noch Fleisch aus tierwohlgerechter Haltung anbieten wird. Das ist bereits in acht Jahren. Der deutsche Markt wird sich zum einen auf den heimischen Markt auswirken, und zum anderen werden die Konsumentinnen und Konsumenten bei uns mit Sicherheit auch hellhöriger, was diese Thematik betrifft.
Die Politik ist nun gefragt, damit Österreich nicht ins Hintertreffen gerät und vor allem die Zeichen der Zeit nicht verpasst. Wir müssen den Bäuerinnen und Bauern unter die Arme greifen, denn wer in Zukunft kein Tierwohl garantiert, wird schlicht und ergreifend am Markt nicht bestehen können. Ich halte daher die 20-prozentige Förderung für den Um- und Neubau von tierwohlgerechten Stallbauten für nicht zielführend. 20 Prozent sind einfach zu wenig, da braucht es mehr Geld. Wer am Hof in Tierwohl investiert, der soll auch stolz darauf sein, der soll das auch stolz zeigen können. Es braucht daher nicht nur eine Anpassung im Bereich der Haltung, sondern auch im Bereich des Gütesiegels.
Das AMA-Gütesiegel ist in seiner aktuellen Form nur ein reines Marketingprodukt und auf keinen Fall ein echtes Qualitätssiegel. Die heutige Diskussion wäre eine gute Gelegenheit, da eine weitreichende Reform einzuleiten, Herr Minister! Mein Ziel wäre es mit Bestimmtheit, dass die Kunden im Supermarkt nach einem mit dem AMA-Gütesiegel versehenen Produkt greifen und sich automatisch ganz klar darauf verlassen dürfen, dass das Tier ein glückliches, angenehmes Leben hatte und dass die Schlachtung stressfrei und in Österreich passiert ist, und dass das Geld für dieses Produkt auch mit einem guten Gewissen ausgegeben wird.
Das ist jetzt kein Ziel, das hoch gegriffen ist, sondern das ist das Ziel, das sich die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land wünschen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.38
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker, Christian Drobits
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN" (1277 d.B.) TOP 2
Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrieben wurde, gerecht zu werden.
Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden. Mit ambitionierten Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährung der Menschen in Österreich – vom Kleinkind bis zu den Hochbetagten – kann die menschliche Gesundheit und auch das Wohl der in Österreich gehaltenen Nutztiere deutlich verbessert werden. Wenn weniger tierische Lebensmittel – insbesondere Fleisch- und Fleischprodukte – beworben, verarbeitet, angeboten und konsumiert werden, nimmt das Druck aus der Produktionskette und haben KonsumentInnen auch klare Anreize, teurere, aber nachhaltig produzierte, das Tierwohl umfassend berücksichtigende heimische Lebensmittel zu kaufen.
Eine Weiterentwicklung hin zu mehr Tierwohl muss durch konkrete Änderungen im Tierschutzgesetz und den darauf aufbauenden Verordnungen erfolgen und durch eine Agrarfördermittel-Vergabe unterstützt werden, die immer auch das Tierwohl hebt.
Öffentliche Gelder, die ins Agrarsystem fließen, müssen steuernd auch zur Hebung des Tierwohls eingesetzt werden. Die bloße Einhaltung von Mindest-Standards darf nicht über die GAP als besondere Leistung belohnt werden. Über GAP Gelder muss vielmehr honoriert werden, was über (gehobene) Mindest-Standards hinausgeht. Das entspricht auch dem Ziel des Green Deals.
Eines der dringenden Anliegen im Nutztierbereich sind Veränderungen in der Schweinehaltung. In fünf europäischen Ländern sind Vollspaltenböden bereits verboten, darunter befindet sich nicht nur der größte Schweineproduzent der EU, nämlich Dänemark, sondern auch die Niederlande, Finnland, Schweden und die Schweiz.
Am Beispiel der fortschrittlichen und früheren Umstellung der Hühnerhaltung in Österreich wird eine Umstellung auf tiergerechte Schweinehaltung auch für die Landwirtschaft ein Erfolg werden.
Ebenfalls an der Zeit ist, kurzfristig das betäubungslose, weil qualvolle, Ferkelkastrieren zu verbieten.
Im Bereich des AMA-Gütezeichens wurde kürzlich durch eine Erhebung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten gemeinsam mit der Arbeiterkammer OÖ bekannt, dass es im Zusammenhang mit dem Wissen, was das AMA-Gütezeichen verkörpert, große Lücken gibt bzw. viele Menschen vermuten, dass Schweinefleisch, das mit dem AMA-Gütezeichen versehen ist, von Tieren stammt, die nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden. Das immer stärker aufgesplitterte Modulsystem des AMA-Zeichens führt zu mehr Verwirrung als Klarheit bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Hier braucht es gesetzliche Vorgaben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz bringen und eine gesetzliche Weiterentwicklung weg von einem reinen Vermarktungsinstrument hin zu einem echten Gütezeichen, das eine höhere Qualität als den Mindeststandard auslobt.
Im Bereich der Rinderhaltung soll es zu einem Ende der dauerhaften Anbindehaltung ohne Ausnahmen kommen. Das gesetzliche Verbot des Kükenschredderns soll zeitnah erreicht werden.
Neben weiteren wichtigen Initiativen für Nutztiere, wie dringend notwendige Maßnahmen im Tiertransportbereich, sollen auch Verbesserungen im Bereich Hunde und Katzen gesetzt werden. Die Kastration von Katzen mit freiem Zugang zur Natur ist nicht nur wegen der explosionsartigen Vermehrung aus Gründen des Artenschutzes der Vögel wichtig, sondern auch deshalb, da die Verbreitung von Krankheiten damit hintangehalten werden kann. Eine diesbezügliche Aufforderung des Nationalrats an den für Tierschutz zuständigen Minister harrt bereits seit 2019 einer Umsetzung. Die Umsetzung des bereits im Tierschutzgesetz enthaltenen Verbots der Qualzucht soll durch diverse Maßnahmen erreicht werden.
Wir essen zu viele tierische Lebensmittel, vor allem viel zu viel Fleisch- und Fleischwaren (mehr als doppelt so viel wie empfohlen) – das macht uns krank und fördert Massenproduktion auf Mindest-Standard-Ebene. Auch hier braucht es Maßnahmen. Weniger und dafür bessere tierische Lebensmittel produzieren und Ernährungsformen mit überwiegend pflanzlichen Lebensmitteln mehr propagieren – das ist für Menschen und Tiere die beste, gesündeste und nachhaltigste Lebensweise. Der Umwandlungsfaktor pflanzliche – tierische Kalorien ist ca. 1:10. Mit den Kalorien, die ein Mensch aus tierischen Lebensmitteln aufnimmt, könnten 10 Menschen ernährt werden, wenn nicht der Umweg über das Tier genommen wird. Mit unserer derzeitigen Ernährungsweise vernichten wir wertvolle Ressourcen, die wir eigentlich gar nicht mehr haben, zulasten von Tieren, der Umwelt, des Klimas und nehmen auch in Kauf, dass wir selbst krank werden und in anderen Regionen Menschen hungern müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ambitionen im Tierschutz in Österreich und auf europäischer Ebene zu verstärken und in ihrem Wirkungsbereich die folgenden Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens zu setzen. Hierbei soll in allen Bereichen Planungssicherheit für betroffene Betriebe, positive wirtschaftliche Zukunftsaussichten durch ausreichend Marktanreize, sowie finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Das gesamtgesellschaftliche Anliegen Tierwohl soll dadurch breit von allen Gesellschaftsteilen – von Produzentinnen und Produzenten zu Konsumentinnen und Konsumenten – getragen werden.
Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Programme zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:
Geflügel:
• Gesetzliches Verbot des Tötens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen, mit Inkrafttreten 1.6.2022.
• Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Kükentöten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, eine vor dem 8. Bruttag durchzuführende Geschlechtsbestimmung im Ei.
• Förderung der Haltung der Doppelnutzung (Fleisch und Eier, das heißt sowohl Zweinutzungslinien als auch die Aufzucht männlicher Tiere) bei Geflügel.
• Verbot der Käfighaltung von Küken, bei der Aufzucht von Junghennen und bei der Haltung von Zuchttieren, mit folgenden Ausnahmen: zeitlich beschränkt möglich für Wiederverkäufer von Junghennen und für Eliteherden zur gezielten Anpaarung
• Regelung der Haltung von Wachteln.
• Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide, welche durch erhöhte natürliche Deckungsmöglichkeiten die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter macht ohne jedoch die in Österreich etablierte Auslauffläche von 8m2/Henne zu verringern.
• Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch verpflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der EU- Mindeststandards zur Haltung von Masthühnern, insbesondere erhöhte Sitzebenen, einzusetzen.
• Einsatz auf EU-Ebene für EU-weite, hohe Mindeststandards in der Putenhaltung, bei Mastgeflügel ist die Schaffung von Außenklimazonen (Wintergarten) zu forcieren.
Schweine:
• Einführung des Verbots, Schweine auf vollständig perforiertem Boden zu halten mit Inkrafttreten am 1.1.2027, womit auch beinhaltet ist, dass
• Schweinen jederzeit ein Liegebereich zur Verfügung stehen muss, der planbefestigt ist und regelmäßig ausreichend mit weichem organischem Material eingestreut wird, sodass alle Tiere gleichzeitig nebeneinander weich und trocken liegen können.
• Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz legt per Verordnung die Mindestfläche für den eingestreuten Liegebereich, sowie die Mindestgesamtfläche pro Schwein, in Abhängigkeit vom Körpergewicht des Schweines, fest.
• Für durch Neubau oder Umbau nach dem Tag der Kundmachung dieser Änderung im Tierschutzgesetz neu errichtete Stallungen oder neu eingebaute Spaltenböden tritt diese Regelung bereits mit 1.1.2022 in Kraft.
• Im Rahmen des vor kurzem gestarteten Projekts IBeSt (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich – zum Wohl von Tier und Mensch), werden alle relevanten Stakeholder (insbesondere BMSGPK, BMLRT, VUW, BOKU, Bundesanstalten, ExpertInnen, Tierschutzorganisationen) in Form eines begleitenden Beirates eingebunden.
• Ein KonsumentInnenbeirat (BürgerInnenbeirat) wird eingerichtet, um die Erwartungen und Vorstellungen von KonsumentInnen ausreichend und systematisiert in die Überlegungen der Weiterentwicklung einzufügen und diese repräsentativ einzubinden. Das schafft auch Transparenz über Entscheidungswege und -überlegungen.
• Es liegen ausreichende nationale und internationale Erkenntnisse über die Praxistauglichkeit von Tierhaltungssystemen vor. Diese gilt es zu nutzen und zur Umsetzung zu bringen.
• Einführung des Verbots des betäubungslosen Kastrierens männlicher Schweine (Ferkel) mit Inkrafttreten 1.6.2022.
• Vorlage einer gesetzlichen Änderung des AMA-Gesetzes, so dass nur mehr jene Produkte das AMA-Gütesiegel tragen dürfen, deren Fleisch von Tieren stammt, die gentechnikfrei gefüttert wurden und damit der gesamte Herstellungsprozess gentechnikfrei erfolgt ist.
• Die AMA-Marketing GmbH möge sowohl durch das bestehende Konzept für die Weiterentwicklung von Tierwohlsystemen am Markt für Schweinefleisch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung schaffen.
• Umstellung der AMA-Gütesiegel Basisanforderungen auf den neuen Förderstandard für die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis Ende 2027, wobei bei Neubauten auf echte Zweiflächenbuchten mit zumindest 60% mehr Fläche umgestellt werden muss.
• Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf tierwohl-gerechte tierische Produkte oder BIO bis 2030, sowie Unterstützung der Pläne der AMA zum Ausbau der Schweinehaltung im Premiumsegment (AMA Tierwohlsiegel und Bio-Haltung) auf 1 Mio. Schweine bis 2030. Unerlässlich für Planung, Durchführung und Bewertung der Effizienz der Maßnahmen ist es, Daten zum Hebel „öffentliche Beschaffung“ zu sammeln und die Entwicklungen permanent zu monitoren und anzupassen. Fragen zur Größe des Hebels sind ebenso relevant wie zur Verteuerung/ Verbilligung des Einkaufs nach Umstellung. Nicht nur die öffentliche Beschaffung soll betrachtet werden sondern jede Beschaffung im öffentlichen Interesse („ausgelagerte“ Großküchen, kirchliche Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen von privaten Trägern, kirchliche Kindergärten und Schulen etc.). Hier ist als erster Schritt jedenfalls eine umfassende Bestandsaufnahme notwendig d.h., eine „Landkarte“ mit Einkaufsmengen je Segment muss erstellt werden.
• Die ÖPUL Maßnahmen Tierwohl-Stallhaltung sowie die Investitionsförderung, welche den Umbau für tiergerechtere Haltungssysteme kofinanziert, sollen maßgeblich zu einem Tierwohl beitragen, das den Namen Tierwohl verdient.
• Strenger Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze und Erhöhung der diesbezüglich vorgesehenen Strafen für TierhalterInnen im Falle der Nichteinhaltung des Verbots.
Rinder:
• Förderung des Aufbaus nationaler Vermarktungsschienen für österreichisches Kalbfleisch in Kooperation mit der AMA, wie die Aufnahme der Qualitätsstandards „Vollmilchkalb“ und „Kalb rosé“ ins AMA Qplus Rind Programm.
• Haltedauer von Kälbern (kein Transport) von 6 Wochen, Verkürzung nur möglich, wenn die Aufzucht in der Region erfolgt. Transport nicht mehr als 6 Stunden.
• Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000 Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden um Kälberexporte aus Österreich massiv zu reduzieren oder Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000
Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden und sukzessive Umsetzung eines Exportverbots von Kälbern aus Österreich (Binnenmarkt und Drittländer).
• Start eines transparenten und öffentlichen Dialoges zur Entwicklung neuer Regelungen von Kälbertransporten unter Berücksichtigung des Immunstatus und Vorlage eines Ergebnisberichts mit Optionen bis Ende 2022.
• Aufbau eines Systems zur Vereinfachung lückenloser Retrospektivkontrollen von Zuchttiertransporten in Drittstaaten.
• Aufbau eines Systems zum Nachweis des Herdenaufbaus in den Zielländern, basierend auf bereits bestehenden Vorleistungen.
• Förderung von Zweinutzungsrassen bei Rindern.
• Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern ohne Ausnahmen mit Inkrafttreten 1.1.2027.
• Tiertransporte, die mit dem Ziel der Schlachtung, Mästung oder der Züchtung durchgeführt werden, sollen zum nächstgelegenen Schlachthof oder nur über eine einzige EU-Mitgliedsstaatsgrenze führen, keine Verbringung in Drittstaaten.
• Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz.
• Verdoppelung der Kontrollen der Tiertransportvorschriften auf der Straße.
• Einsatz auf europäischer Ebene, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedsstaats-Grenze transportiert werden dürfen und deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten ist.
Öffentliche Mittel müssen das Tierwohl fördern
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht,
• die vollständige Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung, welcher einen Meilenstein hinsichtlich Marktanreizen für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft darstellt – in dem etwa der Vorzug besonders tierwohlfreundlicher Haltungsformen, und die gentechnikfreie Fütterung bereits vorgezeichnet sind - auf Bundesebene weiter voranzutreiben,
• eine Berichtslegung zur Umsetzung und Wirkung des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung zu etablieren, mit Daten zur Ausgangssituation, Zielsituation, Zeitplan,
• im Zusammenhang mit dem Aktionsplan nachhaltige Beschaffung unmissverständlich festzulegen, dass die österreichischen Ernährungsempfehlungen im öffentlichen Einkauf für Gemeinschaftsküchen bzw. andere Verpflegungsdienstleistungen berücksichtigt werden müssen,
• sukzessive zu konkretisieren, wen konkret die nachhaltige Beschaffung betrifft,
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bundesländer und Gemeinden einzuwirken, den Aktionsplan Nachhaltige Beschaffung auch in ihren Bereichen (z.B. Landeskrankenhäuser, Landespflegeheime, Pflichtschulen, Kindergärten) vollständig umzusetzen,
• die Etablierung von nachhaltigen Vermarktungsstrukturen für Betriebe, die Schweine in besonders tierfreundlichen Haltungssystemen halten oder auf solche umstellen wollen, zu unterstützen,
• die bereits begonnene Anhebung der Haltungsanforderungen für Schweine im AMA-Gütesiegel weiter voranzutreiben.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, einen GAP Strategieplan vorzulegen und vorher mit dem Gesundheitsminister ein Einvernehmen darüber zu erlangen,
• der den tierwohlgerechten Zukunftsweg der Landwirtschaft mit entsprechenden Maßnahmen begleitet,
• der in der Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die notwendigen Fördermittel zur Ko-Finanzierung von Stall-Umbauten für geplante höhere Haltungsstandards vorsieht, sowie für darüberhinausgehende Tierwohlverbesserungen (wie Stallsysteme mit zusätzlichen Strukturierungselementen, angemessenen Gruppengrößen, Stroheinstreu, Auslauf, Offenfrontställe, Freilandhaltung, oder höheres Platzangebot) einen deutlich erhöhten Fördersatz anbietet,
• der die erfolgreichen Tierwohl-Programme im Umweltprogramm ÖPUL weiterentwickelt, um insbesondere die heimische Kälbermast und die Haltung von unkupierten Schweinen in tiergerechten Haltungssystemen auszubauen, und erhöhtes Platz- und Strukturangebot, Auslauf, Freiland- und Weidehaltung für weitere Tierarten, sowie innovative Systeme wie Offenfrontställe besonders fördert, und
• der Anreize für die Absatzförderung von Tierwohlprodukten bietet und den Aufbau von Qualitätsprogrammen mit Tierwohl- und Tiergesundheitsanforderungen unterstützt. Das beste Anreizprogramm ist eine verlässliche Kennzeichnung, idealerweise EU-weit zB Tierwohl-Sterne in Anlehnung an die Hotel-Kategorien (ein Stern = gesetzl. Mindeststandard, 5 Sterne: Bio und höchster verfügbarer Haltungsstandard). Eine Tierwohl Kennzeichnung ist nicht trivial, denn vieles spielt im Tierwohl eine Rolle. Das System müsste daher zumindest an drei Säulen ausgerichtet werden: Haltung / Fütterung / Transport und muss den gesamte Lebenszyklus bis zur Schlachtung umfassen. Neben dem Hotel-Sterne-System ist auch ein Animal-Welfare Score denkbar (vgl. Nutriscore oder Energiekennzeichnung); und
• bei der Umsetzung der Regelungen der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die bis 2027 dauern soll, generell vorzusehen, dass jede Maßnahme einem eigenen Tierschutzcheck unterworfen wird, so dass es auch bei Änderungen von Agrarförder-Maßnahmen während der Periode tatsächlich zu mehr Tierwohl kommt.
Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten
• die Verordnungen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung und Tierhaltungskennzeichnung für die Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln in Begutachtung sowie zur EU-Notifizierung zu schicken, um die Umsetzung ab dem ersten Halbjahr 2022 zu gewährleisten und damit die Marktbedingungen für österreichische landwirtschaftliche Betriebe für den Verkauf in Österreich deutlich zu verbessern,
• das muss mit höherer Qualität für die Konsumentinnen und Konsumenten einhergehen, denn das Alleinstellungsmerkmal „Herkunft Österreich“ erzeugt keine ausreichende Qualität, die eine Pflichtkennzeichnung bedingt. Festzuhalten ist weiters, dass die Gemeinschaftsverpflegung – wie EU-rechtlich definiert – jegliche Form der Verpflegung umfasst,
• sich auf EU-Ebene im Rahmen der Umsetzung der Farm to Fork Strategie für eine umfassende und EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung gemeinsam mit einer Tierwohl- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen einzusetzen,
• sich auf EU-Ebene für hohe Tierschutz-Mindeststandards für alle Nutztiere inklusive Fische einzusetzen, um somit auch die Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmitteln, die mit in Österreich bereits verbotenen Praktiken produziert wurden, zu unterbinden und um auch die Anhebung der Standards in Österreich zu erleichtern,
• die Haltungssysteme in der Nutztierhaltung in ihrer Entwicklung einem Monitoring zu unterziehen, und
• Maßnahmen für ein Monitoring der Erzeugung, der Verarbeitung und der Vermarktung von Tierwohl-Erzeugnissen zu setzen, die den Absatz dieser Erzeugnisse im Lebensmitteleinzelhandel, im Großhandel, in der Gastronomie und in allen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung einschließlich der öffentlichen Beschaffung beurteilen lassen und jährlich einen Bericht dazu dem Nationalrat zuzuleiten.
Ein besseres Leben für Hunde und Katzen
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, sowie weitere Schritte zur Umsetzung der folgenden Vorhaben zu tätigen:
• Die Streichung des § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz, sowie die rechtlich bindende Festlegung von klaren Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen. Die Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen sollen vorerst für brachycephale Hunderassen erfolgen. Vorbild könnte das niederländische Ampelmodell sein. Basierend darauf sollen bestimmte, besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen grundsätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden. Weiters soll für Tiere aus Rassen, die in unterschiedlicher Intensität mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen, um Qualzucht zu unterbinden. Danach soll die Regelung auf weitere Hunde- und auch Katzenrassen sowie auch auf Nutztiere und weitere Heimtierarten mit verschiedenen Qualzuchtmerkmalen ausgedehnt werden.
• Regelmäßige Kontrolle der Züchterinnen und Züchter auf Einhaltung dieser Bestimmungen.
• Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden.
• Erhebung von Daten betreffend Hundehaltung.
• Klarstellung des Verbots des Rasierens der Vibrissen.
• Vorgabe der Kastration aller Katzen mit freiem Zugang zur Natur mit Inkrafttreten 1.6.2022.
• Durchführung eines runden Tisches zum Thema Katzenkastration, möglichen Förderprogrammen, und Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen.
• Strengere Regulierung der Haltung von Wildtieren, insbesondere Exoten: Die für die Privathaltung erlaubten Arten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden, statt des umgekehrten Ausschlusses durch die derzeit bestehende Negativliste. Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen. Für bestehende Privathaltungen von Arten die in Zukunft nicht mehr in Privathaltung erlaubt sind, soll eine Übergangsfrist bis zum Verenden der Tiere vorgesehen, und die Abgabe z.B. an Zoos nach Möglichkeit angeboten werden.
• Einführung eines Sachkundenachweises für die private Haltung von Wildtierarten mit besonderen Haltungsanforderungen.
Eine starke Stimme für die Tiere
Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen für eine verbesserte Datenlage, verbesserte Beratung, und erleichterte Arbeit der mit Tierschutz befassten Behörden zu ergreifen:
• Erweiterung und Etablierung von bundesweiten Programmen zur Tiergesundheit im Zuge des Aufbaus eines bundesweiten Tiergesundheitsdiensts, welcher bereits im Laufen ist und bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Schwerpunkte sollen u.a. eine weitere Reduktion des Antibiotika-Einsatzes und die Beendigung der Praxis des routinemäßigen Schwanzkupierens sein.
• Verbesserung der Datenlage mittels Datenportal, in dem die Daten verschiedenster Institutionen zu Tierhaltung, Tierschutz, und Tiergesundheit zu Analysezwecken verknüpft werden (Animal Health Data Service). Auf dieser Basis können notwendige Handlungsfelder rascher erkannt werden, die risikobasierte Kontrolle zielgerichteter erfolgen und die Beratung der Betriebe verbessert werden. Es soll auch einen öffentlichen Teil geben, in den jeder Einsicht nehmen kann, nicht nur die betroffenen Behörden und TierhalterInnen.
• Verbesserung der Erhebung von Tiergesundheitsdaten auf Schlachthöfen, auch mittels automatisierter Erfassung sowie genauerer Definition der zu erhebenden Daten, und Entwicklung von Benchmarks für die Tiergesundheitsdaten. Die erhobenen Daten inkl. Benchmarking sollen einerseits dem Tierhalter für Monitoring und Verbesserungen der Haltungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, andererseits sowohl in das AHDS einfließen, als auch der Behörde für risikobasierte Kontrollen zur Verfügung stehen.
• Ausbau und Aufwertung der Heimtierdatenbank, um die Datenlage und Kontrolle zu verbessern, vor allem in Bezug auf Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, durchgeführte Kastrationen, gemeldete Zuchttiere und gehaltene Wildtiere mit besonderen Haltungsanforderungen.
• Erarbeitung von Meldemöglichkeiten mit psychosozialer Beratung für Fälle von animal hoarding oder Vernachlässigung von Tieren, um das Prinzip beraten und unterstützen vor strafen anzuwenden.
Gesunde Ernährung für alle verbessert auch das Tierwohl
Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlergehens, der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu ergreifen:
• Maßnahmen im Hinblick auf das Marketing für Lebensmittel, die Menschen dazu anregen und es ihnen erleichtern, ihre Ernährungsweise zu verbessern, um die österreichischen Ernährungsempfehlungen breiter im Alltag der Menschen umzusetzen (siehe Ernährungspyramide – max. 3x Fleisch- und Fleischprodukte pro Woche).“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er wurde in seinen Grundzügen erläutert und an alle Abgeordneten verteilt.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.
11.38
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Tierschutzvolksbegehren, ein Volksbegehren, das von 416 000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben worden ist. Da es die 100 000er-Marke überschritten hat, ist es auch im Parlament zu behandeln. Das ist aber nicht der wirkliche Grund, warum wir heute darüber diskutieren, sondern der wirkliche Grund ist, dass uns Tierwohl ein sehr, sehr großes Anliegen ist. Wir wollen, dass es den Menschen im Land gut geht, und wir wollen auch, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Ja, der Umgang mit Tieren braucht Regeln – Regeln sind wichtig, aber noch wichtiger ist, dass die Tierhalter davon überzeugt sind, dass es für alle besser ist, wenn es den Tieren gut geht und wenn Tiere gut gehalten werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die Haltung von Tieren bedeutet Verantwortung, und daher ist es wichtig, Bewusstseinsbildung zu betreiben. Tierhalter müssen wissen, welche Bedürfnisse die Tiere haben, wie die Tiere untergebracht sein sollen, welche Vorlieben die Tiere haben und was bei der Fütterung zu beachten ist (Zwischenruf bei der SPÖ), daher haben wir in einigen Bereichen einen Sachkundenachweis angeregt, der auch kommen soll.
Für das Verständnis, das die Tiere brauchen, bringe ich immer folgendes Beispiel: Wenn jemand die Erkenntnis gewonnen hat, dass eine Brandlbracke in einer Stadtwohnung einfach keine geeigneten Bedingungen vorfindet, dann ist schon sehr viel gewonnen – für eine andere Hunderasse mag sie durchaus möglich sein. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Um dieses Bewusstsein zu schaffen und dem Volksbegehren Gewicht zu geben, den Initiatoren zu danken und den 416 000 Unterschreiberinnen und Unterschreibern zu danken, haben wir einen breiten Dialog gestartet. Nach der ersten Behandlung im Plenum haben wir in den Ausschussberatungen ein Hearing mit den Initiatoren, mit Herrn Dr. Bohrn Mena, mit Expertinnen und Experten gestartet und breit aufgesetzt.
Ich darf einige der Aussagen, die mich in meiner Auffassung bestätigt haben, hier wiedergeben: Herr Dr. Bohrn Mena sagt, Tierwohl ist nur in Einklang mit den Tierhaltern umzusetzen. Herr Prof. Zollitsch sagt, man muss die Menschen mitnehmen und überzeugen, dass sie in der Tierhaltung das Richtige tun. Frau Dr. Kopschar sagt, mehr Tierwohl braucht praktische Lösungen. – Daran haben wir uns letztendlich auch gehalten, und es ist ein umfangreicher Entschließungsantrag zu all den Punkten des Tierschutzvolksbegehrens entstanden. Gemeinsam mit den Tierhaltern haben wir dies erarbeitet, mit den landwirtschaftlichen Tierhaltern, mit deren Organisationen, mit den Heimtierhaltern, mit deren Organisationen.
Das unterscheidet uns von der SPÖ. Die SPÖ knallt Verbote hin, ohne dass sie die Betroffenen mitnimmt beziehungsweise daran arbeitet. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Wir haben unterschiedliche Meinungen gehabt, haben aber sehr konstruktive Gespräche geführt und ein gutes Ergebnis erreicht. Ich darf sagen, dass wir wirklich von einem Meilenstein sprechen können, was das Tierwohl betrifft.
Was ist jetzt in diesem Entschließungsantrag beinhaltet? – Gesetzliche Regelungen werden eingefordert, zum Beispiel zur Verhinderung der Qualzucht, Förderanreize für tierfreundliche Haltungsformen sollen geboten werden, Beratung bei Investitionen zum Beispiel, Beratungsangebote zur Bewusstseinsbildung und im landwirtschaftlichen Bereich auch Maßnahmen zu einer tierwohlkonformen Weiterentwicklung im Lebensmittelmarkt.
Letztlich sollen auch die Qualitätsstandards Vollmilchkalb und Kalb Rosé in das AMA-Q-plus-Rind-Programm aufgenommen werden. Das bedeutet weniger Transport und mehr Tierwohl. Mit dem Kauf heimischer Lebensmittel können wir das zudem fördern.
Ich erinnere weiters an das 120-Millionen-Euro-Tierwohlpaket, das Frau Bundesministerin Köstinger aufgestellt hat.
Ja, die österreichischen Regelungen betreffend Tierschutz und Tierwohl können wir auch im internationalen Vergleich durchaus positiv sehen, aber es müssten auch für die Importe dieselben Standards gelten, die in Österreich vorgeschrieben sind. Daher sind auch auf europäischer Ebene Initiativen erforderlich.
Der vorliegende Antrag ist sehr umfassend, sodass er auch andere vorliegende Anträge durchaus abdeckt, er ist ein großer Schritt zu mehr Tierwohl. Stimmen wir dem zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.43
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei ist diesem Tierschutzvolksbegehren von Beginn an sehr wohlwollend gegenübergestanden. Ich selbst habe das Volksbegehren auch unterzeichnet, so wie über 416 000 Österreicherinnen und Österreicher. Ein Grund für den starken Zuspruch zu diesem Tierschutzvolksbegehren liegt auch darin, dass viele Bürger – im Geiste sind es ja weit mehr als jene, die es unterzeichnet haben – den Umgang, der mit Tieren in diesem Land teilweise nach wie vor praktiziert wird, einfach nicht mehr hinnehmen wollen. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, und wir haben dafür zu sorgen, dass diese Mitgeschöpfe ordentlich behandelt werden.
Meine Damen und Herren! Dieses Tierschutzvolksbegehren, von Sebastian Bohrn Mena initiiert, hebt sich von vielen anderen Begehren und Forderungen in diesem Bereich grundlegend ab, indem es nicht Sündenböcke gesucht hat und nicht mit Schuldzuweisungen, insbesondere gegen die Landwirtschaft, gearbeitet hat, sondern versucht hat, die Landwirtschaft auch mitzunehmen. Ich bin überzeugt davon, dass die Masse aller Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, mit ihren Tieren, die ihnen anvertraut sind, ordentlich umgeht.
Der Vorschlag der Regierungsparteien findet auch unsere Zustimmung – es passieren wirklich große Schritte, insbesondere in der Schweinehaltung, also der Vollspaltenboden in der jetzigen Form ist dann bei Neu- und Umbauten Geschichte; das ist weg, das ist verboten, das ist ein großer Schritt. Es passiert viel im Bereich des Geflügels: Männliche Eintagskücken – das Schreddern spielt ja zugegebenerweise in Österreich jetzt nicht die große Rolle, aber ich finde es gut, auch von der Symbolik her, dass diese barbarische Methode jetzt klipp und klar verboten wird. Es passiert einiges im Bereich der Rindertransporte, Lebendtiertransporte, und es passiert vor allem einiges – und insbesondere das ist uns auch wichtig – hinsichtlich Transparenz für den Konsumenten, denn es ist zu einfach, immer nur zu sagen: Der Konsument allein hat das in der Hand!, denn der Konsument muss auch wissen, woher das kommt, wie die Tiere gehalten werden und unter welchen Bedingungen das Produkt hergestellt wurde.
Meine Damen und Herren! Auch die Haltung von sogenannten Exoten wird strikter geregelt – ein wichtiger Bereich, denn wir alle wissen ja, es gibt Tiere, die einfach nicht gehalten werden können, wenn man die Fachkenntnis nicht hat. Man kann ihnen den natürlichen Lebensraum nicht einmal ansatzweise bieten, und es ist teilweise auch ein Sicherheitsproblem, man denke an hochgiftige Arten. Es ist daher ein Gebot der Stunde, dass man, wenn man diese Tiere überhaupt halten möchte, die entsprechenden Fachkenntnisse nachweisen muss.
Dieser Vorschlag der Regierung ist also in Summe eine gute Sache, wir werden diesem Antrag und diesem Ausschussbericht daher heute zustimmen, wir haben aber auch einen eigenen Entschließungsantrag vorbereitet, der verteilt wurde, der inhaltlich mit dem Regierungsantrag identisch ist, aber wir haben eine klare Frist gesetzt, nämlich mit 31.12.2022, sodass die Gesetzentwürfe und Verordnungstexte auch entsprechend vorliegen. Wenn es früher passiert, soll es uns recht sein, aber es kann nicht sein, dass diese berechtigten Anliegen dieses Volksbegehrens bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden oder überhaupt versanden, wenn es zu Neuwahlen kommen sollte.
Grundsätzlich aber freut es mich, dass es in diesem Haus über die Parteigrenzen hinweg, nämlich über alle Parteigrenzen hinweg, ein klares Bekenntnis zu einem besseren Tierschutz in Österreich gibt, denn Tierschutz ist keine ideologische Frage, Tierschutz hat uns alle anzugehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2.) Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN" (1277 d.B.) in der 135. Sitzung des Nationalrats, am Mittwoch, dem 15. Dezember 2021.
Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrieben wurde, gerecht zu werden.
Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden.
Insbesondere in der Landwirtschaft hat die Verbesserung der Haltungsbedingungen auch betriebswirtschaftliche Konsequenzen. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, entstehende Mehrkosten über angemessene Produktpreise und öffentliche Mittel mitzutragen. Aufgabe der Politik ist es, einen klaren Weg zu tierwohlgerechten Haltungsformen mittels Förderanreizen, Marktanreizen, Bewusstseinsbildung, und gesetzlichen Regelungen mit angemessenen Übergangsfristen vorzuzeichnen. Daher müssen zeitgleich mit der Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte auch Marktanreize, zielgerichtete Beratungsangebote und Fördersysteme weitergeführt, weiterentwickelt und forciert werden. Zusätzlich soll auf weitere Beteiligte wie die verarbeitende Industrie, den Handel, die Gastronomie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eingewirkt werden, so dass ein erhöhter Aufwand auch gesamtgesellschaftlich getragen wird.
Die Bundesregierung hat in den ersten eineinhalb Jahren bereits einiges vorgelegt, etwa der Beschluss für möglichst vollständige Regionalität sowie deutlich erhöhte Umwelt-
und Tierschutzstandards in der öffentlichen Beschaffung (Aktionsplan nachhaltige Beschaffung). Dieser stellt, insbesondere wenn die Bundesländer und Gemeinden diesen in ihrem Wirkungsfeld mitumsetzen, einen enormen Marktanreiz dar und gibt Bäuerinnen und Bauern die ihre Haltungssysteme verbessern eine positive wirtschaftliche Perspektive. Die Nachfrage nach Tierwohlprodukten ist je nach Auslobung derzeit unterschiedlich. Während nicht alle AMA-Tierwohl-Siegel Schweinefleisch Produkte mit Mehrwert verkauft werden können, könnte das Angebot an Bio-Schweinefleisch weiterwachsen da die Nachfrage dafür zurzeit gegeben ist.
Augenmerk sollte auf eine rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung gelegt werden, die in Kürze in Begutachtung sowie in EU-Notifizierung geschickt werden soll. Mit einer umfassenden Kennzeichnung der Herkunft tierischer Lebensmittel in allen Abgabesituationen an die Konsumentinnen und Konsumenten wird ein Lenkungseffekt in Richtung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion erzielt. Durch diese neu geschaffene Transparenz sollen in Kombination mit den vereinbarten gesetzlichen Verbesserungen der Tierschutzstandards auch höhere Preise für bessere Produktion einfacher argumentiert und erzielt werden.
Das in diesem Antrag enthaltene Tierschutzpaket geht nun einen großen Schritt weiter und soll durch eine angemessene Kombination verschiedener Maßnahmen wie Marktanreize, gesetzliche Regelungen, Beratungsleistungen und Förderungen für noch mehr Tierwohl sorgen. Diese Maßnahmen sollen alle bis zum 31.12.2022 auf den Weg gebracht werden, um nicht wieder eine Verzögerung und Verschleppung zu produzieren und längst notwendige Reformen zu verschleppen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ambitionen im Tierschutz in Österreich und auf europäischer Ebene noch weiter zu verstärken und in ihrem Wirkungsbereich die folgenden Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens zu setzen. Hierbei soll in allen Bereichen Planungssicherheit für betroffene Betriebe, positive wirtschaftliche Zukunftsaussichten durch ausreichend Marktanreize, sowie finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Das gesamtgesellschaftliche Anliegen Tierwohl soll dadurch breit von allen Gesellschaftsteilen – von Produzentinnen und Produzenten zu Konsumentinnen und Konsumenten - getragen werden.
Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 31.12.2022 entsprechende Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Programme zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:
Geflügel:
• Gesetzliches Verbot des Schredderns von Küken, sowie gesetzliches Verbot des Tötens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen.
• Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Kükentöten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte
und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, möglichst frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei.
• Förderung der Haltung von Zweinutzungsrassen bei Geflügel
• Verbot der Käfighaltung von Küken, bei der Aufzucht von Junghennen und bei der Haltung von Zuchttieren, mit folgenden Ausnahmen: zeitlich beschränkt möglich für Wiederverkäufer von Junghennen und für Eliteherden zur gezielten Anpaarung
• Regelung der Haltung von Wachteln
• Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide, welche durch erhöhte natürliche Deckungsmöglichkeiten die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter macht
• Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch verpflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der EU- Mindeststandards zur Haltung von Masthühnern, insbesondere erhöhte Sitzebenen, einzusetzen.
• Einsatz auf EU-Ebene für EU-weite, hohe Mindeststandards in der Putenhaltung
Schweine:
• Festlegung im Verordnungsweg zur maximalen Fixierungsdauer in der ab 1.1.2033 gültigen Regelung auf max. 1 Tag vor Geburtstermin bis max. 5 Tage nach Geburt (Umsetzung der Ergebnisse des Projekts Pro-SAU, Konkretisierung der derzeit festgelegten „kritischen Lebensphase“).
• Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze von Schweinen durch Festlegung eines Systems der verpflichtenden Tierhaltererklärung und Risikoanalyse auf schweinehaltenden Betrieben zur Beurteilung der Faktoren, die zu Kannibalismus und Schwanzbeißen führen, sowie der darauf basierenden verpflichtenden Umsetzung von Verbesserungen der Haltungsbedingungen. Mit diesem System wird erreicht, dass der Anteil von Schweinen mit unversehrten Schwänzen kontinuierlich erhöht wird, und damit das routinemäßige Kupieren der Schwänze endet.
• Der ab 1.1.2022 vorgesehene höhere Förderstandard für Investitionen in Ferkelaufzucht und Schweinemast wird ab 1.1.2023 zum gesetzlichen Mindeststandard für Neu- und Umbauten.
o Bewegungsmöglichkeit (Mindestflächen für die Buchten, bis zu 20% mehr Fläche)
o Mit eigenem Liegebereich
o Klimatisierung
o Mehr Beschäftigungsmaterial
• Unstrukturierte Buchten (Vollspaltenbuchten gem. bisherigem gesetzl. Mindeststandard) entsprechen daher nicht mehr den gesetzl. Vorgaben für Neu- und Umbauten und werden damit zum Auslaufmodell.
• Im Rahmen des vor kurzem gestarteten Projekts IBeSt (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich – zum Wohl von Tier und Mensch), werden alle relevanten Stakeholder (insbes. BMSGPK, BMLRT, VUW, BOKU, Bundesanstalten, Experten, Tierschutzorganisationen) in Form eines begleitenden Beirates eingebunden.
• Ziel ist die Erarbeitung praxistauglicher Baulösungen ausgehend von den neuen Förderstandards unter Analyse der Auswirkungen auf Tierwohl, Tiergesundheit, Umwelt, Arbeitsabläufe, Zeitaufwand und Wirtschaftlichkeit. Eine Erweiterung des IBeSt-Projekts
um die Beurteilung bestehender Qualitätsprogramme (AMA-Gütesiegel, Tierwohl, BIO...) nach denselben Parametern ist angestrebt.
• Die AMA-Marketing GmbH möge sowohl durch das bestehende Konzept für die Weiterentwicklung von Tierwohlsystemen am Markt für Schweinefleisch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung schaffen, als auch im Wege der Marktforschung ein System für mehr Transparenz bei Fleisch und Milch bereitstellen.
• Umstellung der AMA-Gütesiegel Basisanforderungen auf den neuen Förderstandard für die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis Ende 2032
• Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf den Standard AMA-Gütesiegel Tierwohl oder BIO bis 2030, sowie Unterstützung der Pläne der AMA zum Ausbau der Schweinehaltung im Premiumsegment (AMA Tierwohlsiegel und Bio-Haltung) auf 1 Mio Schweine bis 2030.
• Die ÖPUL Maßnahmen Tierwohl-Stallhaltung sowie die Investitionsförderung, welche den Umbau für tiergerechtere Haltungssysteme kofinanziert, sollen maßgeblich dazu beitragen.
Rinder:
• Förderung des Aufbaus nationaler Vermarktungsschienen für österreichisches Kalbfleisch in Kooperation mit der AMA, wie die Aufnahme der Qualitätsstandards „Vollmilchkalb“ und „Kalb rosé“ ins AMA Qplus Rind Programm.
• Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000 Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden um Kälberexporte aus Österreich massiv zu reduzieren
• Start eines Dialoges zur Entwicklung neuer Regelungen von Kälbertransporten unter Berücksichtigung des Immunstatus
• Aufbau eines Systems zur Vereinfachung lückenloser Retrospektivkontrollen von Zuchttiertransporten in Drittstaaten
• Aufbau eines Systems zum Nachweis des Herdenaufbaus in den Zielländern, basierend auf bereits bestehenden Vorleistungen
• Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten
• Förderung von Zweinutzungsrassen bei Rindern
Öffentliche Mittel sollen das Tierwohl fördern
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht,
• die vollständige Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung, welcher einen Meilenstein hinsichtlich Marktanreizen für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft darstellt – in dem etwa der Vorzug besonders tierwohlfreundlicher Haltungsformen, und die gentechnikfreie Fütterung bereits vorgezeichnet sind - auf Bundesebene weiter voranzutreiben, und
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bundesländer und Gemeinden einzuwirken, den Aktionsplan Nachhaltige Beschaffung auch in ihren Bereichen (z.B. Landeskrankenhäuser, Landespflegeheime, Pflichtschulen, Kindergärten) vollständig umzusetzen;
• die Etablierung von nachhaltigen Vermarktungsstrukturen für Betriebe, die Schweine in besonders tierfreundlichen Haltungssystemen halten oder auf solche umstellen wollen, zu unterstützen,
• die bereits begonnene Anhebung der Haltungsanforderungen für Schweine im AMA-Gütesiegel weiter voranzutreiben.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, einen GAP Strategieplan vorzulegen,
• der den tierwohlgerechten Zukunftsweg der Landwirtschaft mit entsprechenden Maßnahmen begleitet,
• der in der Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die notwendigen Fördermittel zur Ko-Finanzierung von Stall-Umbauten für geplante höhere Haltungsstandards vorsieht, sowie für darüberhinausgehende Tierwohlverbesserungen (wie Stallsysteme mit zusätzlichen Strukturierungselementen, angemessenen Gruppengrößen, Stroheinstreu, Auslauf, Offenfrontställe, Freilandhaltung, oder höheres Platzangebot) einen deutlich erhöhten Fördersatz anbietet,
• der die erfolgreichen Tierwohl-Programme im Umweltprogramm ÖPUL weiterentwickelt, um insbesondere die heimische Kälbermast und die Haltung von unkupierten Schweinen in tiergerechten Haltungssystemen auszubauen, und erhöhtes Platz- und Strukturangebot, Auslauf, Freiland- und Weidehaltung für weitere Tierarten, sowie innovative Systeme wie Offenfrontställe besonders fördert, und
• der Anreize für die Absatzförderung von Tierwohlprodukten bietet und den Aufbau von Qualitätsprogrammen mit Tierwohl- und Tiergesundheitsanforderungen unterstützt.
Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird ersucht,
• die Verordnungen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln in Begutachtung sowie zur EU-Notifizierung zu schicken, um die Umsetzung ab dem ersten Halbjahr 2022 zu ermöglichen und damit die Marktbedingungen für österreichische landwirtschaftliche Betriebe für den Verkauf in Österreich deutlich zu verbessern,
• sich auf EU-Ebene im Rahmen der Umsetzung der Farm to Fork Strategie für eine umfassende und EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung, sowie für die Prüfung und Entwicklung von Tierwohl- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen einzusetzen,
• sich auf EU-Ebene für hohe Tierschutz-Mindeststandards einzusetzen, um somit auch die Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmitteln, die mit in Österreich bereits verbotenen Praktiken produziert wurden, zu unterbinden,
• die Haltungssysteme in der Nutztierhaltung in ihrer Entwicklung einem Monitoring zu unterziehen, und
• Maßnahmen für ein Monitoring der Erzeugung, der Verarbeitung und der Vermarktung von Tierwohl-Erzeugnissen zu setzen, die den Absatz dieser Erzeugnisse im Lebensmitteleinzelhandel, im Großhandel, in der Gastronomie und in allen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung einschließlich der öffentlichen Beschaffung beurteilen lassen.
Ein besseres Leben für Hunde und Katzen
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen,
Verordnungen in Begutachtung zu schicken, sowie weitere Schritte zur Umsetzung der folgenden Vorhaben zu tätigen:
• Die Streichung des § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz, sowie die rechtlich bindende Festlegung von klaren Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen. Die Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen sollen vorerst für brachycephale Hunderassen erfolgen. Vorbild könnte das niederländische Ampelmodell sein. Basierend darauf sollen bestimmte, besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen grundsätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden. Weiters soll für Tiere aus Rassen, die in unterschiedlicher Intensität mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen, um Qualzucht zu unterbinden. Danach soll die Regelung auf weitere Hunde- und auch Katzenrassen sowie bei Bedarf weitere Heimtierarten mit verschiedenen Qualzuchtmerkmalen ausgedehnt werden.
• Regelmäßige Kontrolle der Züchterinnen und Züchter auf Einhaltung dieser Bestimmungen
• Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden
• Erhebung von Daten betreffend Hundehaltung
• Klarstellung des Verbots des Rasierens der Vibrissen
• Evidenzbasierte Erhebung von Daten betreffend Streunerkatzenpopulation und Katzenkastration
• Durchführung eines runden Tisches zum Thema Katzenkastration, möglichen Förderprogrammen, und Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen
• Verstärkung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Beobachtung und Eindämmung von Streunerkatzenpopulationen
• Strengere Regulierung der Haltung von Wildtieren, insbesondere Exoten: Die für die Privathaltung erlaubten Arten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden, statt des umgekehrten Ausschlusses durch die derzeit bestehende Negativliste. Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen. Für bestehende Privathaltungen von Arten die in Zukunft nicht mehr in Privathaltung erlaubt sind, soll eine Übergangsfrist bis zum Verenden der Tiere vorgesehen, und die Abgabe z.B. an Zoos nach Möglichkeit angeboten werden.
• Einführung eines Sachkundenachweises für die private Haltung von Wildtierarten mit besonderen Haltungsanforderungen
Eine starke Stimme für die Tiere
Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen für eine verbesserte Datenlage, verbesserte Beratung, und erleichterte Arbeit der mit Tierschutz befassten Behörden zu ergreifen:
• Erweiterung und Etablierung von bundesweiten Programmen zur Tiergesundheit im Zuge des Aufbaus eines bundesweiten Tiergesundheitsdiensts, welcher bereits im Laufen ist und bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Schwerpunkte sollen u.a. eine weitere Reduktion des Antibiotika-Einsatzes und die Beendigung der Praxis des routinemäßigen Schwanzkupierens sein.
• Verbesserung der Datenlage mittels Datenportal, in dem die Daten verschiedenster Institutionen zu Tierhaltung, Tierschutz, und Tiergesundheit zu Analysezwecken verknüpft werden (Animal Health Data Service). Auf dieser Basis können notwendige
Handlungsfelder rascher erkannt werden, die risikobasierte Kontrolle zielgerichteter erfolgen und die Beratung der Betriebe verbessert werden.
• Verbesserung der Erhebung von Tiergesundheitsdaten auf Schlachthöfen, auch mittels automatisierter Erfassung sowie genauerer Definition der zu erhebenden Daten, und Entwicklung von Benchmarks für die Tiergesundheitsdaten. Die erhobenen Daten inkl. Benchmarking sollen einerseits dem Tierhalter für Monitoring und Verbesserungen der Haltungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, andererseits sowohl in das AHDS einfließen, als auch der Behörde für risikobasierte Kontrollen zur Verfügung stehen.
• Ausbau und Aufwertung der Heimtierdatenbank, um die Datenlage und Kontrolle zu verbessern, vor allem in Bezug auf Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, durchgeführte Kastrationen, gemeldete Zuchttiere und gehaltene Wildtiere mit besonderen Haltungsanforderungen
• Erarbeitung von Meldemöglichkeiten mit psychosozialer Beratung für Fälle von animal hoarding oder Vernachlässigung von Tieren, um das Prinzip beraten und unterstützen vor strafen anzuwenden.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde vom Herrn Abgeordneten in seinen Grundzügen erläutert und steht damit mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Werner. – Bitte, Sie haben das Wort.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute zum ersten Mal in meiner Rolle als Tierschutzsprecherin von NEOS zu Ihnen sprechen. Diese Funktion wurde in den letzten Jahren von meiner Kollegin Fiona Fiedler mit sehr viel Engagement und Herzblut ausgefüllt. Ich möchte daher diesen Rahmen nutzen und ihr dafür und auch für die sehr geordnete Übergabe der Sprecherinnenrolle danken.
Nun zum Tierschutzvolksbegehren: In meiner Kindheit durfte ich viele Tage und Stunden auf dem Bauernhof meiner Tante und meines Onkels verbringen, einem Hof mit Milchwirtschaft. Ich durfte Kälber füttern, Eier holen und vieles mehr. Neben diesen schönen Erinnerungen stehen aber auch nicht so schöne: Die Milchkühe waren in einem dunklen, düsteren Stall untergebracht und angebunden. Auch am nahen Reithof waren die Pferde in engen Ständen festgebunden, ohne Möglichkeit, sich zu bewegen – kein Vergleich zu heute. Veränderung ist also möglich, wenn wir sie wollen.
Das Tierschutzvolksbegehren hat 416 000 Unterschriften erhalten. 416 000 Menschen in Österreich wünschen sich diese Veränderung namentlich. Sie wünschen sich ein Ende der Vollspaltenböden, sie wünschen sich ein Ende des Kückentötens, und sie wünschen sich ein Ende der Qualzucht und noch viel mehr.
Aber nicht nur auf der Seite der Konsumentinnen und Konsumenten stehen die Zeichen auf Veränderung: Blicken wir in den Grünen Bericht, dann sehen wir, dass sich Landwirtschaft, die auf Qualität, Innovation und auch auf die Nische setzt, rechnet.
Es wird Anstrengung von beiden Seiten brauchen, um die Ziele, die in diesem Entschließungsantrag festgeschrieben sind, umzusetzen, vonseiten der Konsumenten und vonseiten der Produzenten, vonseiten der Bauern und vonseiten der Bobos.
Dafür ist es wichtig, den KonsumentInnen gute Entscheidungsgrundlagen für ihren täglichen Einkauf zu liefern. Dazu möchte ich eine Forderung meiner Kollegin Karin
Doppelbauer aufgreifen: Es ist nicht verständlich, warum ein AMA-Gütesiegel, das wohl bekannteste Gütesiegel bei Nahrungsmitteln in Österreich, beim Tierschutz nur das gesetzliche Minimum darstellt und nicht wesentlich mehr. Es gibt zwar verschiedene Zusatzmodule, aber das System ist komplex und verwirrend. Da braucht es einen anderen Anspruch.
Es braucht auch bessere Ernährungsbildung, beginnend in der Schule, aber auch darüber hinaus. Wir müssen den Menschen begreiflich machen, dass sie, wenn sie ein 3-Euro-Schnitzerl essen, Tierleid gutheißen.
416 000 ÖsterreicherInnen haben gesagt, Tierwohl sei ihnen ein zentrales Anliegen. Es ist nun an uns Abgeordneten, in diesem Haus dieses Anliegen aufzugreifen und die bestmögliche Lösung über die Parteigrenzen hinweg zu erarbeiten, und zwar ohne faule Kompromisse und mit dem Mut für ehrliche Lösungen. – Danke. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Strasser.)
11.51
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Bundesminister Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte als Tierschutzminister noch einmal betonen, wie wichtig mir das Ergebnis des Tierschutzvolksbegehrens ist. Ich danke Ihnen, ich danke den Organisatorinnen und Organisatoren dafür.
Das Tierschutzvolksbegehren ist ein eindeutiges Signal an die Politik, dass sich die Menschen in Österreich Verbesserungen beim Tierschutz erwarten. Wir brauchen einen grundsätzlich anderen Umgang mit Tieren, wir brauchen einen anderen Umgang mit der Landwirtschaft, aber auch mit der Umwelt insgesamt, mit unserer Erde. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Volksbegehren bietet Anlass, über all das nachzudenken: Tun wir eigentlich genug für unsere Tiere? Tun wir eigentlich genug für unsere Umwelt und uns Menschen? – Vermutlich nicht, denn wenn wir uns auf dem bereits Erreichten ausruhen würden, würden wir nicht hier sitzen und über dieses Thema debattieren.
Wir gehen mit dem Tierschutzvolksbegehren einen weiteren Schritt auf einem langen Weg. Die Menschen in Österreich erwarten sich einen besseren Umgang mit Tieren, sie wünschen sich eine bessere Haltung, sie wünschen sich eine Landwirtschaft der Zukunft, sie wünschen sich aber auch mehr Transparenz und faire Preise – für die Menschen, für die Tiere, für die Umwelt. Diesen Erwartungen müssen wir gerecht werden, diesen langen Weg haben wir aber noch vor uns. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir gehen daher die konkreten Umsetzungsschritte an. Wir haben als Bundesregierung einen klaren Auftrag, und den nehmen wir auch an. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.53
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.
Nun ist Frau Abgeordnete Faika El-Nagashi zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Die Massentierhaltung heizt das Klima auf – so titelte gestern die „Kronen Zeitung“ und brachte ganz richtigerweise als Topthema
einen Bericht zum Zusammenhang zwischen unserer Ernährung, unserer Produktionsweise und der Klimakrise. Die Botschaft der Expertinnen und Experten, die dort zu Wort gekommen sind, ist deutlich: Wir müssen den Konsum tierischer Produkte reduzieren. Das ist eine Frage des Überlebens, nämlich unseres Überlebens! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Brückl.) – Herr Kollege! Über 400 000 Menschen haben mit dem Tierschutzvolksbegehren die Politik dazu aufgefordert, zu handeln – für das Klima, für die Umwelt, für die Gesundheit, für die Tiere.
Als Tierschutzsprecherin kann ich mit dem Ergebnis selbstverständlich nicht zufrieden sein, auch wenn es ein sehr großer und ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist – nämlich hin zu einer Landwirtschaft, in der nur mehr ein Bruchteil der jetzigen Tierhaltung stattfindet, und dies unter Einhaltung der höchsten Standards, und dazu, dass wirtschaftliche Interessen nicht mehr die Grenzen tierschutzpolitischer Maßnahmen ziehen und dass pflanzliche Ernährung zum Mainstream wird. Das ist noch ein weiter Weg, aber wir haben einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Es wird keine neuen Vollspaltenböden geben, und bestehende Vollspaltenböden in der Schweinehaltung werden zum Auslaufmodell. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gödl.)
Stattdessen gibt es finanzielle Anreize für den raschen Umstieg auf tierfreundlichere Stallsysteme. Es wird in Österreich kein Kückenschreddern und es wird auch kein Kückentöten mehr geben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es gibt eine Ausnahme, sofern es sich um Futterkücken für Zoos und Greifvogelstationen handelt, die ihre Futterkücken bis jetzt aus dem Ausland importiert haben. Stattdessen fördern wir die frühe Geschlechtsbestimmung im Ei und die Junghahnaufzucht.
Es gibt ein klares Nein zu Qualzuchtpraktiken, Züchter werden in die Verantwortung genommen. Da geht es vor allem um Hunde und Katzen, aber auch um andere Tiere im Heimtierbereich.
Es gibt auch Verbesserungen im Bereich der Haltung von Wildtieren, insbesondere von exotischen Wildtieren. Es gibt eine Positivliste und es wird einen Sachkundenachweis für die Haltung geben. Es wird Unterstützung bei sogenanntem Animal Hoarding und auch einen runden Tisch zur Problematik der unkastrierten Katzen mit Freigang geben.
Das sind nur einige Punkte aus unserem gemeinsamen Entschließungsantrag, und ich möchte allen, die daran mitgewirkt haben, danken: Das ist die Koalitionspartnerin, das sind alle Oppositionsparteien, die diesen wichtigen Schritt mit unterstützen.
Ich möchte vor allem auch jenen danken, die nicht lockergelassen haben und ein Volksbegehren für die Tiere initiiert haben – Sebastian Bohrn Mena und seinem Team –, und den Hunderttausenden Menschen, die unabhängig von ihrer parteipolitischen Einstellung das Volksbegehren unterschrieben haben.
Mit dem Entschließungsantrag ist ein erster wichtiger Schritt getan, und wir werden nicht aufhören. Die Richtung ist klar, aber es wird weiter den Druck brauchen, den Druck aus der Bevölkerung, aus der Zivilgesellschaft, aus den NGOs, um die Dramatik der Zustände offen und transparent zu machen, um Bewusstsein für das massive Leid der Tiere zu schaffen und Druck für Veränderung zu machen.
Vor mittlerweile zehn Jahren erschien das Buch der Sozialpsychologin und Aktivistin Melanie Joy mit dem Titel: „Warum wir Hunde lieben, Schweine essen und Kühe anziehen“. – Also warum machen wir manche Tiere zu unseren Freunden und andere zu unserer Nahrung? Wodurch wird ein Lebewesen zum Essen? Und wieso lassen wir zu, dass bestimmte Tiere gequält und getötet werden, und behandeln andere wie unsere Familienmitglieder? Auch diese Ideologie – Melanie Joy nennt sie Karnismus – müssen wir Schritt für Schritt verändern.
Vielleicht ist es auch für Sie ein Anreiz, zu versuchen, die kommenden Feste und Feiertage einmal ohne Fleischgerichte, mit pflanzlichen Alternativen zu feiern, as vegan as possible – so vegan, wie es für Sie möglich ist. Wie auch immer Sie es halten, ich wünsche Ihnen friedliche, geruhsame und erholsame Tage.
Unsere Arbeit geht weiter, unsere Verhandlungen gehen weiter. 2022 werden die Gesetzesnovellen am Tisch liegen. Wir werden den Entschließungsantrag umsetzen, und wir werden politisch und parlamentarisch vor allem weiter über die offenen Punkte sprechen. Der Tierschutz bleibt ein Volksbegehren. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.59
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Strasser. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Jetzt bin ich gespannt! – Abg. Brückl: ... vegane Schweinderln!)
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch ich darf mich bei Kollegen Sebastian Bohrn Mena für die Vorarbeiten für dieses Projekt Tierschutzvolksbegehren bedanken. Das ist schon eine Leistung, über 400 000 Unterschriften für dieses wichtige Anliegen zusammenzubringen. Ich bedanke mich auch bei den Menschen, die das unterzeichnet haben.
Ich glaube, die Vorredner haben schon dokumentiert, dass das österreichische Parlament in einem parlamentarischen Prozess, aber auch die Koalition in einem informellen Prozess gemeinsam mit den Verbänden, den Ministerien und anderen Expertinnen und Experten dieses Volksbegehren sehr, sehr ernst genommen haben.
Den ersten Baustein von Sebastian Bohrn Mena möchte ich so beschreiben: Er hat es durch seine Formulierungen geschafft, dass in diesem ganzen Diskussionsprozess keine Schuldigen gesucht worden sind – Hannes Amesbauer hat das auch schon analysiert –, sondern dass nach Lösungen gesucht wurde.
Ich bedanke mich auch beim grünen Koalitionspartner, bei den grünen Koalitionspartnerinnen, bei Faika El-Nagashi und Olga Voglauer, und bei meinem Kollegen, Tierschutzsprecher Franz Eßl. Ich glaube, dass dieser Entschließungsantrag nicht nur umfangreich an Seiten und Texten ist, sondern – und darauf werde ich noch zu sprechen kommen – auch sehr viel Substanz hat, dass vieles schon auf dem Weg ist und vieles noch kommen wird.
Mir ist aber auch wichtig, zu sagen, dass es einen Schulterschluss zwischen Bäuerinnen und Bauern, den VerarbeiterInnen, dem Handel, der Gastronomie und letztendlich auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern braucht.
Frau Kollegin Ecker – ich werde dann auf Ihre Rede noch kurz eingehen –, die Ausführungen über die Bäuerinnen und Bauern in einem Halbsatz, dass es schon notwendig ist, dass man uns unter die Arme greift, sind für eine sozial orientierte Partei schon ein bisschen wenig.
Ich stelle fest: Die VerarbeiterInnen, der Handel und auch die Gastronomie sind in der Pflicht, weil es in Tagen wie diesen bei steigenden Produktionskosten dringend höhere Preise braucht. Letztendlich dürfen wir auch den Konsumenten, die Konsumentin nicht aus der Verantwortung entlassen. Es ist wichtig, dass wir unsere Premiumprodukte auch zu höheren Preisen vermarkten können.
Jetzt komme ich aber zu Kollegin Ecker und ihren Ausführungen. Da möchte ich einiges klarstellen. Sie monieren, dass es nur ein Mindestmaß an gesetzlichen Standards gebe. – Das möchte ich bestreiten, weil der internationale Tierwohlindex uns bescheinigt, dass
die österreichische Landwirtschaft im Vergleich mit anderen agrarischen Systemen Spitzenreiter, die Nummer eins im internationalen Vergleich ist, wobei wir aber auch bereit sind, weitere Schritte zu machen.
Sie beklagen, dass in der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Tierwohl nichts zu lesen sei. – Auch darauf darf ich etwas erwidern, Frau Kollegin Ecker: Sie müssen sich die Unterlagen des Ministeriums anschauen. Es gibt Module, die spezielle, höherwertige Haltungsformen unterstützen.
Dann zitieren Sie Aldi. – Da darf ich die Initiative des VÖS, des Verbands österreichischer Schweinebauern, zitieren: Eine Million Bio- und Premiumschweine wollen wir bis 2030 auf dem österreichischen Markt unterbringen. Aldi ist ja bekanntlich in Österreich Hofer, und auch Hofer unterstützt in Österreich dieses Ziel und die Initiative unserer Schweinebäuerinnen und -bauern.
Dann stelle ich eine falsche Information richtig: Tierwohlstallungen werden mit 35 Prozent unterstützt, einem sehr hohen Fördersatz, der die Investitionstätigkeit auch weiter anregen soll.
Ich empfehle weiters ein Gespräch mit Michael Blass von der AMA-Marketing GmbH. Das AMA-Gütesiegel ist in Weiterentwicklung, und wenn Sie in den Antrag hineinschauen, dann werden Sie die entsprechenden Projekte und Textbausteine dazu finden.
Abschließend bedanke ich mich herzlich bei den NEOS, bei Kollegin Werner, und bei der FPÖ, bei Kollegen Amesbauer, für die Unterstützung dieses Antrages. Er wird demnächst in Umsetzung gehen. Viele Projekte sind schon auf dem Weg. Danke für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
12.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Freiheitliche Partei unterstützen die Inhalte dieses Volksbegehrens von Herzen gerne, wobei noch einiges zu tun ist. Wir gratulieren allen 416 000 Personen, die unterschrieben haben, und auch den Initiatoren zu diesem Volksbegehren, das wesentliche Punkte auf den Weg gebracht hat, sehr.
Nur muss ich schon eines sagen: Tierleid ist unteilbar. In derselben Sitzung des Gesundheitsausschusses, in der wir über dieses Volksbegehren diskutiert haben, haben wir als Freiheitliche Partei einen Antrag zum Tierleid, nämlich zum Leid von 25 000 Rehkitzen, die im Sommer zu Tode gemäht oder schwer verletzt werden, eingebracht. Es ist unfassbar: 25 000 Rehkitze werden jeden Sommer zu Tode gemäht. Das ist massives Tierleid. Wir kennen das Kitz aus „Bambi“ und so weiter. Das ist wirklich ein Tier des Herzens. Was ich nie auch nur für möglich gehalten hätte, ist, dass man in derselben Sitzung, in der man das Tierschutzvolksbegehren auch mit uns in die richtige Richtung bringt und die ersten richtigen Schritte setzt, hergeht und unseren Antrag zu diesem Thema wieder vertagt. (Zwischenrufe der Abgeordneten El-Nagashi und Stögmüller.)
Ja – in Richtung Grüne – ist Tierleid wirklich so teilbar, wie ihr das sehen wollt? Wie wollt ihr denn den Menschen draußen erklären, dass man weiterhin zuschaut, wenn 25 000 Rehkitze zu Tode gemäht werden? Wir haben einen sachlich fundierten Antrag eingebracht und wollten haben, dass Maßnahmen unterstützt werden, die dieses Zu-Tode-Mähen von Rehkitzen verhindern. (Beifall bei der FPÖ.) Das sage ich zum einen, damit wir uns heute und hier nicht zu Tode feiern und sagen: Hurra, wir sind so gut.
Zum Zweiten – ich sage das immer wieder –: Ich warte schon längst auf eine Initiative, mit der wir endlich dieses unsägliche Mercosur-Abkommen, mit dem wir Rindfleisch
gegen Autos tauschen, beerdigen. Das hätten wir nämlich schon dieses Jahr im Jänner im Europäischen Parlament – unter Anführungszeichen – „beerdigen“ können, wenn vier EU-Mandatare der ÖVP mitgestimmt hätten, diese Verhandlung zu beenden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Wir haben also noch Arbeit. Einiges ist getan, aber vieles liegt noch vor uns. (Beifall bei der FPÖ.)
12.07
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Abgeordneter Clemens Stammler. – Bitte.
Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich habe mir des Öfteren in den letzten Monaten, wenn ich auf dem Weg von Wien nach Hause zu meinem Bauernhof war, nachdem wir Branchengespräche geführt haben, gedacht: Weit haben wir es gebracht: neun Millionen vergaste Kücken jährlich, um Legehühner zu gewinnen, während für ihre Brüder keine Verwendung gegeben ist; Schweine auf Vollspaltenböden, wovon wir nahezu täglich vor dem Parlament die Bilder präsentiert bekommen; Rinder, die auf Frachtschiffen auf dem Mittelmeer unterwegs sind, die nirgends anlegen dürfen, die verenden.
Das ist aber ein gesellschaftliches Problem, denn es ist Ihr Ei und es ist euer Ei, das auf dem Frühstückstisch steht, und es ist eure Wurst, die auf dem Tisch steht. Die Verantwortung kann deshalb nicht allein beim Bauern liegen, und ich glaube, gerade das Tierschutzvolksbegehren hat mit den 416 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern gezeigt, dass das ein gesellschaftliches Problem ist.
Für uns stellt sich die Frage: Machen wir Politik für Menschen, oder machen wir Politik für Konsumentinnen und Konsumenten? Bei Befragungen sprechen sich über 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung dafür aus, dass wir für mehr Tierwohl zu sorgen haben. Es ist schon auch richtig, dass die Kaufentscheidung der Konsumentinnen und Konsumenten dann etwas anders gelagert ist. Der Einkaufswagen wird leider anders gefüllt. Auch das ist aber nur die halbe Wahrheit, weil es in Wahrheit unsere Aufgabe ist, Transparenz zu schaffen, damit der Konsument, die Konsumentin eine Kaufentscheidung treffen kann, und es ist unsere Aufgabe, den Markt dafür zu schaffen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Positiv möchte ich den nationalen Beschaffungsplan erwähnen. Wenn wir diesen konsequent umsetzen, wird es in den öffentlichen Kantinen – auch am Opernball – diese Leberkässemmel nicht mehr geben, die die Vorgeschichte des Vollspaltenbodens und des Imports miterleben musste. Ich möchte gleichzeitig auch die Länder und die Gemeinden darum bitten, diesen nationalen Beschaffungsplan zu adaptieren und auch in ihre Beschaffung einfließen zu lassen.
Bei den Branchengesprächen haben wir auch gesehen, dass es ein großes Problem mit dem Verarbeitungsfleisch gibt. Das geht von der Wurst bis zum Leberkäse, aber auch bis hin zum Katzenfutter. Dort geht die Marge verloren, dort versteckt sich genau das Fleisch, das wir mit diesem Tierschutzvolksbegehren und auch mit diesem Entschließungsantrag sichtbar machen.
Weil es mich mit Stolz erfüllt, möchte ich auch noch die oberösterreichische Vorreiterrolle der Biobauern in der Geflügelbranche erwähnen, die mit dem Projekt Bruderhahn vorgezeigt haben, wie man durch Innovation, durch Nachdenken, durch Vorwärtsgewandtheit ein System schafft, um zum Beispiel auch das Kückentöten zu verhindern. Wir aus dem Kreise der Biobauern aus Oberösterreich haben es damit geschafft, dieses Modell nun in der gesamten Branche anwenden zu können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es heißt, du bist, was du isst. In diesem Sinne müssen wir vielleicht überdenken, ob wir weiterhin Sozialpolitik über billige Lebensmittel machen sollen oder ob wir ganz einfach nur die Leute unterstützen, die sich Qualität aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht leisten können.
Ich glaube, was wir nicht vergessen dürfen, ist: Wir stützen damit auch das Gesundheitssystem, denn wer gesunde Tiere isst, hat mehr Chance, auch selbst gesund zu bleiben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Hechenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man um die Mittagszeit zum Thema Tierschutz spricht, denke ich, darf auch einmal ein Dank an die Bauern ausgesprochen werden, die uns mehrmals täglich mit besten und hochwertigsten Lebensmitteln versorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wie dem Text des Tierschutzvolksbegehrens zu entnehmen ist, sind Tiere „fühlende Wesen“. Aus diesem Grund müssen wir sehr sensibel mit diesem Thema umgehen. Ich weiß und ich bin überzeugt davon, dass nicht nur der Gesellschaft, sondern auch den Bauernfamilien das Thema Tierschutz wichtig ist. Ich habe unlängst eine Bauernfamilie mit zwei kleinen Kindern im Tiroler Oberland besucht. Als wir in den Stall gegangen sind, haben mir die Kinder im Alter von vier und fünf Jahren jede einzelne Kuh mit Namen vorgestellt. Das heißt, bei uns sind Tiere keine Produktionseinheiten, sondern haben Namen und gehören zur Familie. Ich glaube, es ist entscheidend, dass auch diese Form der Landwirtschaft zukünftig erhalten bleibt, diese Klein- und Kleinstbetriebe, die das Rückgrat einer flächendeckenden Landwirtschaft sind und auch bleiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Unabhängig davon, ob die Tiere im Laufstall oder im Stall mit Kombinationshaltung gehalten werden, ist in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig, dass die Lebensmittelproduktion nachhaltig ist. Es ist auch klar, dass die Viehhaltung im Grünlandgebiet alternativlos ist. Ohne Tiere gibt es keine flächendeckende Landwirtschaft. Aus diesem Grund bin ich über dieses heutige Ergebnis sehr froh.
Es ist aber auch entscheidend, dass wir nicht nur über die Landwirtschaft, über die Bauernfamilien entscheiden, wie Tierschutz auszusehen hat, nicht mit Verboten arbeiten, sondern auch mit Anreizen die Leute auf den Weg mitnehmen und so das Tierwohl generell verbessern und erhöhen.
Sehr wichtig ist mir auch, dass wir nicht nur von den Nutztieren, sondern genauso von den Haustieren sprechen. Wir wissen, in der Pandemie haben sich sehr viele Menschen Haustiere angeschafft – Menschen, die zum Teil keine oder wenig Ahnung haben, wie mit Tieren umzugehen ist. Dass dieser Sachkundenachweis zum Beispiel bei Hunden beinhaltet, dass die Menschen auch entsprechend ausgebildet und weitergebildet werden, halte ich für ganz entscheidend und wichtig, damit es auch dem Bernhardiner im siebten Stock in der 50-Quadratmeter-Wohnung gut geht.
Ich glaube, dass Tierschutz umfassend und eine Querschnittmaterie ist. Aus diesem Grund ist der heutige Entschließungsantrag ein erster wichtiger Schritt. Ich bin überzeugt davon, dass weitere folgen werden, aber es geht nur, wenn die Leute mit Anreizen mitgenommen werden und nicht mit Verboten mehr oder weniger bestraft werden. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne ist es ein erster wichtiger Schritt, weitere werden folgen. Noch einmal ein Danke an unsere Bauernfamilien, die uns jetzt zur Stunde mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.15
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ulrike Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute reden wir über das Tierschutzvolksbegehren, das uns als Konsumentinnen und Konsumenten so wichtig war, dass es über 400 000 Menschen unterstützt haben. Es sind Menschen, die sich für Tiere interessieren, weil Tiere unsere Mitmen- - Wie sagt man am besten? – Es sind Mitgeschöpfe, es sind Lebewesen. Ich trage heute absichtlich den Button „Stoppt Gewalt an Frauen“, denn es geht auch um Gewalt gegen Tiere, und es soll keine Gewalt gegen Tiere geben; gar keine Gewalt – dafür setze ich mich ein –, weder gegen Haustiere noch gegen Nutztiere.
Wenn wir ehrlich sind, sollte es diese Unterscheidung nicht einmal geben. Als ich ein Kind war, waren meine Lieblingstiere die Hendln, die bei uns herumgelaufen sind. Jeder, der sieht, wie sich ein Hendl freuen kann, wenn es einen Wurm findet, weiß, dass auch Tiere spielen. Hendln gehören nicht in Legebatterien, gehören nicht in Käfige, sondern ich möchte zur Freitierhaltung aufrufen.
Dieses Tierschutzvolksbegehren schafft nun eine Verbindung zwischen Landwirtschaft, Konsumentenschutz und Umwelt.
Wenn wir uns in der Früh in den Spiegel schauen, müssen wir wissen, was wir essen, und das ist nicht unbedingt nur das, was wir in der Werbung sehen. Wir brauchen eine tiergerechte Haltung und eine Kennzeichnung, die über den Tellerrand hinausgeht. Daher setzen wir uns auch für entsprechende EU-Bestimmungen ein, denn jeder will schließlich wissen, was er isst, was er konsumiert. Und Tierwohl haben wir uns als Gesellschaft alle verdient. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Tierschutz hat aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus den Schutz des Lebens und das Wohlbefinden der Tiere zum Ziel. Ich denke, dem kann jeder hier in diesem Hause zustimmen.
Es ist meiner Meinung nach eine Schande, dass wir in Österreich im Jahr 2021 in diesem Haus noch über Qualzuchten, Anbindehaltung, betäubungslose Ferkelkastration und Vollspaltenböden diskutieren müssen und dann Fristen setzen müssen, um dieses Tierleid in Österreich endlich wegzubringen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe schon im Gesundheitsausschuss gesagt, dass der Antrag, der von den Regierungsparteien gekommen ist, nicht den Usancen des Hauses entspricht. Wir haben ihn etwa 13 Stunden vor Beginn des Gesundheitsausschusses erhalten, so umfassend, dass man ihn nicht mehr kontrollieren und prüfen konnte. Ich habe auch gesagt, das ist für uns zu wenig. In diesem Antrag sind nur Absichtserklärungen enthalten, es gibt keine Fristen.
Wie auch heute am Rednerpult wird nur gesagt, wir schaffen das Schreddern der Kücken ab. – Ja meine Damen und Herren, das ist lieb, wenn das abgeschafft werden soll, aber
dann gehören Fristen gesetzt, dann wollen wir wissen, wann das Töten der Kücken in Österreich endlich ein Ende hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb bringen wir einen Entschließungsantrag ein, in dem wir wirklich auf diese Dinge eingehen, in dem wir das gesetzliche Verbot des Tötens von lebensfähigen Kücken mit Inkrafttreten am 1.6.2022 fordern. Und das ist keine Überraschung! Wir haben schon jahrelang Anträge in diesem Haus gestellt, die diese Thematiken behandeln, die von den Regierungsparteien permanent vertagt werden. Wir wollen diese Thematiken endlich erledigt haben! Wir wollen das Töten von diesen Kücken weghaben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Gleichzeitig wollen wir die Einführung des Verbots, Schweine auf vollständig perforiertem Boden zu halten, mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2027, damit auch einmal ein Wohlfühlen für die Schweine drin ist. Auch diese Anträge wurden schon vor Jahren in diesem Haus gestellt. Auch dieser Antrag wird seit Jahren von den Regierungsparteien ständig vertagt, meine Damen und Herren, und dann kommen Sie heraus und sagen, bei Neubauten dürfen ab 1. Jänner 2022 keine Vollspaltenböden mehr gemacht werden – aber all die Altbauten mit den Vollspaltenböden bleiben ja, meine Damen und Herren! Genau die wollen wir weghaben! Wir wollen keine perforierten Böden mehr! Wir wollen ein Zweibuchtensystem für die Schweine, eine Bucht, die mit Stroh ausgelegt ist, wo sich die Schweine wohlfühlen, und eine Bucht, wo sie ihren Kotabsatz machen können. Das ist eine Forderung, die wir stellen, und das ist eine Forderung, die dem Wohlbefinden der Tiere in diesem Land dient, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Strache.)
Es gibt auch noch – das ist nämlich überhaupt nicht im Antrag der Regierungsparteien enthalten – die Einführung des Verbots des betäubungslosen Kastrierens männlicher Schweine. Wir diskutieren das in diesem Haus schon jahrelang. Wir haben dazu schon x-mal Anträge eingebracht. Dass das betäubungslose Kastrieren der Ferkel endlich verboten werden soll, finden wir nicht einmal im Antrag der Regierungsparteien! Ich denke, das ist ein Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen, sondern dem Antrag der Sozialdemokratischen Partei, denn darin wird für die Abschaffung all dieser Dinge, die ich hier nenne, eine Frist vorgesehen, damit es für die Tiere in Österreich wirklich ein Wohlbefinden gibt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt zum Schluss, weil der Initiator des Volksbegehrens so großartig genannt wurde: Mir ist gestern ein Artikel aus der „Presse“ vom 22. Oktober 2021 zugesandt worden. (Der Redner hält einen Ausdruck des genannten Artikels in die Höhe.) Ich empfehle jedem Österreicher und jeder Österreicherin, diesen Artikel zu lesen und sich ein Bild von dem zu machen, was in diesem Artikel steht. Ich denke, „Die Presse“ hat hier nicht gelogen. Es ist nicht von mir, es steht in der „Presse“. Da kann man nur mehr sagen: Jeder Euro, der dahin gespendet wird, ist ein verschwendeter Euro. Spendet an Vereine, die wirklich etwas für den Tierschutz tun! (Beifall bei der SPÖ.)
12.21
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Pia Philippa Strache zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Abgeordnete Pia Philippa Strache (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Verspielt, intelligent, selbstbewusst, musikliebend – all das und noch einiges mehr sind Charaktereigenschaften, die ein Schwein haben kann. Die Transplantation von chemisch veränderten Schweineherzklappen ist bereits Routine in den Krankenhäusern, ihre Haut kommt bei Brandopfern zum Einsatz, Kollagenmembranen finden in der Gewebe- und Knochenregeneration ihre
Anwendung. Dennoch: Die sogenannten Nutztiere sind, wenn es ums Mitgefühl geht, bei sehr vielen Menschen einfach ausgenommen, und das, obwohl diese Lebewesen uns im Alltag doch oft so nahe sind.
Eigentlich wäre es relativ leicht machbar, denn das österreichische Tierschutzgesetz ist ein sogenanntes Rahmengesetz. Relativ einfach heruntergebrochen bedeutet das, dass man von so einem Gesetz doch eine gewisse Dynamik verlangen kann, wenn es um die Aktualisierung durch Erkenntnisse aus Wissenschaft, Ethik und dem Zeitgeist zum Thema Tierschutz geht, denn die Ausgestaltung eines solchen Rahmengesetzes erfolgt auf mehreren Verordnungsebenen und bietet somit eigentlich einen idealen Grundbaustein für ein dynamisches, aktives Handeln.
Ziel des Tierschutzes ist – no na – der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Zwei Säulen machen das Tierschutzgesetz aus, Verbots- und Gebotsnormen: Verbot der Tierquälerei, Verbot der Tötung ohne vernünftigen Grund und so weiter, die Gebotsnormen sollen das Wohlbefinden der Tiere sicherstellen. Gibt es im Tierschutzbereich aber überhaupt die Begrifflichkeit Wohlbefinden? Ist Landwirtschaft in dieser Zeit des systemischen Wandels überhaupt noch zukunftsfit, wenn alles so bleibt wie gehabt? – Eher nein.
Was bedeutet zukunftsfähig? – Das bedeutet vor allem auch Schutz der Landwirtschaft. Dabei geht es um so viel mehr, als der Begriff Nachhaltigkeit hergibt: Eine nachhaltige Umwelt- und Landwirtschaftspolitik ist eben auch eine tierschutzgerechte Politik. Diese kann aber nicht ohne ausreichende finanzielle Mittel, die gerecht und vor allem effizient verteilt werden, umgesetzt werden. Tieren kein Leid und keinen Schaden zuzufügen steht eben in einem klaren Spannungsverhältnis mit der Wirtschaft, mit hohem wirtschaftlichem Druck, und vielem, was einer gewissen Wirtschaftlichkeit nicht entspricht, wird eine strenge Blockadehaltung entgegengesetzt.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben vieles gesagt, was richtig und wichtig ist. Ich möchte den Punkt der Vollspaltenböden noch einmal aufgreifen. Wir alle wissen: Fünf europäische Länder haben diesen Schritt in Richtung mehr Tierwohl bereits gesetzt, darunter niemand Geringerer als der größte Schweineproduzent der EU, Dänemark.
In Österreich sieht die Realität für rund 90 Prozent der Schweine wirklich traurig aus. Die Tiere leben auf Beton, auf Vollspaltenböden, ohne Stroh, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Daraus resultiert nicht nur eine viermal höhere Todesrate, sondern resultieren vor allem auch Verletzungen, entzündete Wunden.
Einmal mehr möchte ich auf den Mythos Bioschwein zu sprechen kommen: Was bedeutet es, ein Leben als Bioschwein zu führen? – Auch das angeblich so glückliche Bioschwein hat keinen rechtlichen Anspruch auf Freilauf, auf Wiese, auf Erde oder Sonne. Ferkelkastration, Kupieren der Schwänze und Abschleifen der Eckzähne zählen zu den regulären Verfahren, obwohl selbst in der bösen, konventionellen Schweinehaltung solche Maßnahmen eigentlich nur im Einzelfall erlaubt sind. Die Praxis sieht jedoch auch bei einigen Biobetrieben eher nach der üblichen Realität als nach einem Einzelfall aus. Wie bei vielen Dingen, wo Bio draufsteht, muss man auch da genauer hinschauen.
Ich weiß, der Umstieg ist eigentlich sehr kostenintensiv. Das ist auch den Landwirtinnen und Landwirten bewusst gewesen, die diesen mutigen Schritt bereits gewagt haben, die bereit waren, diesen schwierigen Weg zu gehen, all diese Mühe, diesen Einsatz auf sich zu nehmen, weil sie wissen: Es braucht den Einklang zwischen Tierwohl und Konsumbedarf. Auch ein Forschungsprojekt hat gezeigt, dass rund ein Drittel der LandwirtInnen diesen Umstieg durchaus als machbar empfindet und ihn sich auch vorstellen könnte. Rund ein Drittel davon sind jüngere Landwirte, und ich denke: Perfekt, da haben wir also Leute, die bereit sind, nicht nur diesen mühsamen Beruf Landwirt zu ergreifen, sondern
auch noch bereit sind, zukunftsfit zu handeln und zu denken. Das ist vor allem auch wichtig, damit die österreichische Qualität hoch bleibt und wir nicht über kurz oder lang mit weiteren drastischen Qualitätseinbußen rechnen müssen und Österreich den eigentlich sehr einzigartigen USP für seine Produkte verlieren wird.
Ich weiß, diese Veränderung kostet Geld, aber es geht um Existenzen. Wenn wir uns schon nicht aus einer gewissen Ethik oder Moral heraus die Frage stellen, dann vielleicht aus einer gewissen Wirtschaftlichkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Es reicht schon, wenn wir bereit sind, kleine Teile umzusetzen, an kleinen Schrauben zu drehen, damit wir dann für das große Ganzheitliche, Gesamte sehen, wie es besser, effizienter funktionieren kann, damit wir auch in 20 Jahren noch stolz auf österreichische Produkte sein können.
Ja, liebe Grüne, ich weiß, es ist euch ein ehrliches Anliegen, das weiß ich wirklich, und ich weiß, dass wahnsinnig viel Bemühung da war. Ich weiß auch, dass es mit Kollegen Eßl ganz schwer ist, einen Konsens zu finden (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), aber es gibt in diesem Saal einen Abgeordneten, der wirklich – ich glaube, es sind 15 Jahre – Erfahrung hat, wenn es um Verhandlungen mit Abgeordnetem Eßl geht, und das ist Kollege Keck. Ihr könnt ihn immer um Rat fragen, denn wenn ich eines weiß, dann dass ihm Tierschutz ein wirkliches Anliegen ist. Politik hat keinen Platz für persönliche Befindlichkeiten. Das muss man so sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich habe Sie schon darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre Redezeit ausgeschöpft ist. Sie haben jetzt noch einen Schlusssatz, und dann kommen wir zur Abstimmung.
Abgeordnete Pia Philippa Strache (fortsetzend): Na gut, dann möchte ich den Satz eigentlich gerne nützen, um allen Tierschützern in Österreich für ihren Einsatz, für ihren Mut, für ihre Geduld zu danken. Es gibt zum Tierschutz noch viel zu sagen, aber in einem Satz kann ich es jetzt nicht mehr unterbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Fiedler.)
12.28
Präsidentin Doris Bures: Mir liegt nun keine Wortmeldung mehr dazu vor. Damit schließe ich diese Debatte.
Ich frage die Berichterstattung, ob sie noch ein Schlusswort haben möchte. – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Ich würde nun zu den verlegten Abstimmungen kommen, wenn alle damit einverstanden sind, dass ich gleich fortfahre. – Dass das möglich ist, wurde mir jetzt so signalisiert. Dann gehe ich so vor.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1037 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rot-weiß-roter Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B!“
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, der Antrag ist damit abgelehnt.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1277 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für diese Kenntnisnahme ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1277 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens“.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (215/E)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, er ist somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Unterrichtsausschusses über das Volksbegehren (772 d.B.) „Ethik für ALLE“ (915 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Martin Polaschek in unserer Mitte.
Ich erteile Frau Abgeordneter Nurten Yılmaz als erster Rednerin das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie heute eine Stunde Ethikunterricht vorbereiten müssten, was wären die Themen, die man besprechen könnte? – Wahrscheinlich die Pandemie, das Verhältnis von Rechten zueinander, das Recht auf Gesundheit und wie einzelne Grundrechte temporär auch eingeschränkt werden können,
um die öffentliche Gesundheit zu sichern. Man würde über Rechte und Pflichten und über unsere Verfassung sprechen.
Was macht diese Ausnahmesituation mit uns selbst? Wie verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft? Was verändert sich? Was macht diese körperliche Distanz auch mit der psychischen Gesundheit? Wie verschieben sich Wahrnehmungen, welche Werte haben sich vielleicht in der Pandemie verschoben? Was ist uns jetzt wichtiger als davor? Welche Form der Arbeit ist plötzlich relevanter? Was ist nicht mehr so wichtig?
Über all das sollen unsere Jugendlichen diskutieren, und genau deshalb braucht es auch einen Ethikunterricht. Das sind Themen, die nicht nur jene Kinder und Jugendlichen interessieren, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben – sie betreffen alle Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe, aber auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Schülerinnen und Schüler in polytechnischen Schulen.
Wir als SPÖ, werte Kolleginnen und Kollegen, sagen klar und deutlich: Es braucht daher einen Ethikunterricht für alle und nicht nur für jene, die sich gegen den Religionsunterricht entschieden haben! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Künsberg Sarre und Loacker.)
Ich habe deshalb das Volksbegehren auch unterschrieben. – Herr Bundesminister, haben Sie das Volksbegehren unterstützt? (Bundesminister Polaschek schüttelt den Kopf.) – Nein, okay. Mit der aktuellen Regelung – Ethik nur für Abmelder vom Religionsunterricht – entwerten Sie eigentlich auch das neue Fach.
Mit dieser Regelung unterminieren Sie außerdem einen zentralen Anspruch des Faches, nämlich gemeinsam über das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Individuum nachzudenken. Die Betonung liegt dabei auf gemeinsam, denn das geht nur in der Klassengemeinschaft, wenn die gesamte Klasse in ihrer Bandbreite und Pluralität diskutiert, nicht nur die Atheisten beziehungsweise jene, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Ethik betrifft nämlich alle.
Ich hoffe trotzdem, dass ich bei Ihnen auf offene Ohren stoße, Herr Bundesminister Polaschek, denn es ist nicht dasselbe, ob man einen Religionsunterricht oder einen Ethikunterricht besucht. Es ist nicht dasselbe, ob man von der Klassengemeinschaft getrennt wird oder gemeinsam lernt. Es ist nicht dasselbe, ob man von religiöser Ethik spricht oder in einem pluralen Raum der verschiedenen Weltanschauungen eine Diskussion darüber zulässt.
Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche getrennt werden, egal ob in der Klasse oder sonst irgendwo. Unsere Gesellschaft ist eine vielfältige, bunte und plurale: Wir leben zusammen in Österreich, haben unterschiedliche Herkunft und Religionsbekenntnisse. Ich sehe das als Chance, aber auch als Herausforderung: Wir können voneinander lernen, müssen aber auch lernen, mit dieser Vielfalt umzugehen, das ist zentral für Integration und Zusammenhalt. Sehr geehrte Damen und Herren, genau in diese Kerbe schlägt auch das Volksbegehren Ethik für alle, deshalb unterstützen wir dieses auch. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
12.37
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Yılmaz, Sie unterstützen dieses Volksbegehren aus nachvollziehbaren Gründen. Ich kann mir das durchaus vorstellen, dass das für Sie
sehr sinnvoll ist, weil Sie da ja eigentlich die Idee eines laizistischen Staates im Hinterkopf haben. (Beifall bei den NEOS.)
Es wäre also der Ethikunterricht der allgemeine Unterricht, den man haben sollte, und der Religionsunterricht würde den Staat eigentlich gar nicht mehr interessieren. Das ist dieses Konzept, das Sie sich wünschen, das auch in anderen Staaten umgesetzt wird.
Ich will Ihnen ein anderes Konzept vorstellen, das ich auch als in sich geschlossen empfinde, und es ist dann die Frage, welcher Ansatz für Österreich der sinnvollere ist. Sie sagen, die Kinder würden durch den Religionsunterricht und den Ethikunterricht „getrennt werden“ – die Kinder werden auch in vielerlei anderer Hinsicht getrennt, und diese Art der Trennung als etwas Böses hinzustellen, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es gibt Kinder, die den Musikunterricht besuchen, und andere besuchen den Zeichenunterricht, das habe ich selbst erlebt und das gibt es auch heute noch. Das ist keine Frage der Abwertung oder Diskriminierung, sondern unterschiedliche Vorlieben und unterschiedliche Interessen werden unterschiedlich bedient.
Wir haben in Österreich eben keinen laizistischen Staat, und das aus gutem Grunde. (Abg. Loacker: Auf den bin ich gespannt!)
Wir haben einen Staat, der Religionsgemeinschaften anerkennt. Es gibt bestimmte Religionsgemeinschaften, die anerkannt werden, weil der Staat der Ansicht ist, dass einerseits in der Conditio humana auch das religiöse Gefühl, das Gefühl eines Glaubenwollens vorhanden ist. Jeder Mensch möchte an irgendetwas glauben. (Abg. Blimlinger: Nein! Nein!)
Es gab einen Wiener Bürgermeister, der an den Gott Bacchus glaubte; es gibt einen ehemaligen Abgeordneten Pilz, der an die Vierte Internationale glaubte; es gibt Menschen, die an die Natur glauben – jeder hat so seinen Glauben.
Gewisse Glaubensweisen drücken sich darin aus, dass man eine Gemeinschaft bildet, dann werden bei diesem Glauben – der an sich ja nur privat ist und privat zu sein hat, das ist ganz entscheidend – plötzlich Öffentlichkeitsaspekte miteingeschlossen, da sind dann Öffentlichkeitsaspekte auch dabei.
Daher ist der Staat interessiert, diese Glaubensgemeinschaften kennenzulernen und zu sehen, ob diese auch mit den Ideen, die der aufgeklärte Staat besitzt, kompatibel sind. Es gibt solche Religionsgemeinschaften, sie werden einfach anerkannt, und man soll ihnen auch die Gelegenheit geben, in den Schulen zu wirken. Das ist die Einstellung, die wir dazu haben, und ich finde, das ist eine durchaus nachvollziehbare Einstellung, wenn man dafür sorgt, dass der Religionsunterricht nicht missionierend, sondern auch im Sinne der Aufklärung vollzogen wird. (Beifall bei der ÖVP.) Das wird in Österreich durchgeführt (Zwischenruf des Abg. Loacker), dafür wollen wir auch sorgen, dass das geschieht: keine Missionierung, sondern Aufklärung. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Religionsunterricht ist auch durchaus gewährleistet, dass ethische Fragen, wie zum Beispiel, wie die Entwicklung der Persönlichkeit im Hinblick auf die Pandemie ausschaut, genauso gestellt werden wie in einem Ethikunterricht, natürlich mit einem anderen Hintergrund – auf der einen Seite ist die Transzendenz dessen, an den man glaubt, im Zentrum, beim anderen gibt es das nicht. Warum denn nicht? Diese Möglichkeiten sind vorhanden. Ich würde auch sagen, dass es für die jungen Damen und Herren, die den einen oder den anderen Unterricht genießen, sogar sehr spannend sein kann, diese Verschiedenheit zu erleben.
Wir bieten Verschiedenheit an, Sie wollen dieser Verschiedenheit gleichsam einen Riegel vorschieben. (Abg. Yılmaz: Nein!) Sie sagen, dieser Religionsunterricht gehört dann gleichsam aus der Schule heraus, denn das wird ja passieren. (Abg. Yılmaz: Nein!) – Ja, das würde natürlich geschehen. Durch diese Verschiedenheit, die wir da anbieten,
haben wir tatsächlich ein interessantes und attraktives Modell geschaffen und für den Ethikunterricht einen sehr guten Lehrplan erstellt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Yılmaz.) Wir werden Ethiklehrerinnen und -lehrer dementsprechend ausbilden, auch Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden in diesem Sinne des aufgeklärten Staates ausgebildet. Wir werden sehen, wie sich die Zukunft da weiter entwickelt, aber in der Verschiedenheit liegt die Würze. (Beifall bei der ÖVP.)
12.42
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Petra Vorderwinkler zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Was ist Ethik überhaupt? – Ethik umfasst die Begriffe Freiheit, Moral, Werte, Kommunikation, Dialog, Würde und Verantwortung. Sie befasst sich mit gutem und schlechtem menschlichem Handeln und dessen Bewertung, es geht somit um einen verantwortungsvollen Umgang miteinander. Das ist gefragter denn je, würde ich sagen. Die Schulung des Gewissens beginnt aus kinderpsychologischer Sicht schon im Kindergartenalter, und mit etwa zehn Jahren können Kinder unterscheiden, was für eine Gesellschaft tragbar ist und was nicht. Viele brauchen aber auch über die Familie hinaus noch Möglichkeiten, um Erfahrungen zu machen.
Meine Damen und Herren, Wertevermittlung ist der Schlüssel zu Lösungen in vielen Bereichen, mit denen Kinder und Jugendliche gerade in dieser schwierigen Zeit zu kämpfen haben. Vor dem Hintergrund der alarmierend steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen, die psychische Probleme haben, vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Gewalttaten und der steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen, die mit den Begleiterscheinungen der Pandemie zu kämpfen haben und alleine gelassen wurden, vor dem Hintergrund, dass es keine ausreichenden Hilfen gibt und keine Therapieplätze zur Verfügung stehen, vor diesem Hintergrund wäre im Fach Ethik – Ethik für alle – Zeit und Raum, um den Umgang mit Problemen zu erlernen und Werkzeuge in die Hand zu bekommen, diesen Herausforderungen zu begegnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt haben wir einen Unterricht, der diskriminierend ist, denn er kann nicht allen Kindern zugutekommen. Herr Dr. Taschner, wir wollen keine Konkurrenz, wir wollen keine Wahl zwischen Religionsunterricht und Ethikunterricht. Wir wollen ein Fach Ethik für alle. (Beifall bei der SPÖ.) Wir wollen Kindern Raum und Zeit geben, den Herausforderungen dieser Zeit begegnen zu können. Es ist Aufgabe der Politik, hinzusehen, Rahmenbedingungen zu schaffen und diese Hilferufe ernst zu nehmen, denn wir brauchen eine stabile und friedliche Gesellschaft von morgen, und wir brauchen in der Bildung endlich wieder Gesetze, die sinnvoll sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.44
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! In Zeiten, in denen das gesamte Geschehen an Corona ausgerichtet ist, in denen alle Scheinwerfer auf Corona gerichtet sind, in Zeiten, in denen es nur um Impfpflicht und Maskenzwang geht, tut es ganz gut, wenn man sieht, dass sich die Bürger draußen auch mit anderen Themen und mit anderen Problemen befassen: 160 000 Menschen haben dieses Volksbegehren unterschrieben.
Wir leben in einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft. Es ist in diesen Zeiten auch dringend geboten, dass wir die Werte, die aus den europäischen Traditionen stammen, auf ein gemeinsames Fundament heben und dies unseren Kindern vermitteln; gerade auch deshalb, weil die Schul- und Jugendzeit jene Zeit ist, die uns für das spätere Leben massiv prägt. Unser grundsätzlicher, freiheitlicher Zugang zum Thema Ethikunterricht hat sich im Zuge des parlamentarischen Prozesses – sprich Behandlung im Ausschuss, Expertenhearing und so weiter – nicht geändert.
Ethikunterricht, das steht für uns fest, muss neutral bleiben, muss aufklärend sein, muss ideologie- und politikbefreit sein. Ethikunterricht darf keine Umprägung unserer Kinder im Sinne einer politischen Indoktrinierung mit sich bringen; auch das darf es nicht geben. Schlussendlich darf und kann Ethikunterricht keine Konkurrenz zum Religionsunterricht und auch nicht zum Philosophieunterricht sein. (Abg. Yılmaz: Nein!) Dieser Ethikunterricht darf weder Religion noch Philosophie aus unseren Schulen verdrängen. Ethikunterricht sollte und muss die Bereitschaft unserer Jugend fördern, sich in unserer Gesellschaft zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Ethikunterricht muss dazu dienen, dass Jugendliche von Radikalisierungstendenzen ferngehalten werden, gerade in Zeiten, in denen der radikale Islam in unserer europäischen Welt immer mehr Fuß fasst.
Zum Schluss kommend sage ich Ihnen, dass der Ethikunterricht, dass Ethik für alle für uns keine Option ist. Wir wollen keinen Ethikunterricht in den Volksschulen. Wir wollen diesen Ethikunterricht nicht, weil ganz klar definiert sein muss, dass die Volksschule dazu dient, dass unsere Kinder die Grundkompetenzen erlernen; dass sie lesen, schreiben und rechnen lernen, und dass sie dort die ersten Schritte in ein soziales Gefüge machen können. Daher lehnen wir diese Ethik für alle ab.
Wir wollen sie in gewissen Bereichen, wir wollen sie in der Oberstufe, wir wollen sie für jene, die sich vom Religionsunterricht abmelden, aber nicht in den unteren Schulstufen. Zum Schluss sage ich auch Ihnen, Herr Bundesminister, und fordere ein: Die Maske hat im Unterricht und während des Unterrichts nichts verloren, bitte befreien Sie unsere Kinder von diesem Maskenzwang! (Beifall bei der FPÖ.)
12.47
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Vor allem herzlichen Dank an die 160 000 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen dieses Volksbegehrens! Ethik für alle, das deckt sich in ganz weiten Teilen tatsächlich mit unseren alten grünen Forderungen. Ja, selbstverständlich brauchen Kinder und Jugendliche Ethik in der Schule, sie brauchen den Austausch über die großen Fragen des Lebens und des Zusammenlebens, das Hinterfragen von Regeln, Pflichten, Rechten, Freiheiten und Tabus. In so aufgeheizten Situationen wie derzeit in der Gesellschaft brauchen sie das mehr denn je. Ich möchte Kollegin Yılmaz recht geben, die einige Beispiele für solche Fragestellungen aufgezählt hat.
Wir haben daher Ethik im Unterricht fix verankert. Es stimmt, wir haben sie nicht so weitgehend verankert, wie es in diesem Volksbegehren gefordert wird, weil dafür ein Konsens mit der ÖVP notwendig wäre. Wir sind aber, das kann ich hier wirklich versprechen, in großen Schritten auf dem Weg dorthin. Ich versuche diese Schritte kurz zu skizzieren: Wir haben Ethik nicht wie gefordert von der 1. bis zur 13. Schulstufe verankert, aber immerhin jetzt einmal ab der 9. Schulstufe, und weitere werden folgen.
Wir haben sie, das ist auch richtig, nicht für alle etabliert, sondern einmal nur für jene, die nicht in Religion gehen – das ist im Moment, abhängig von der Schulart und vom Ort, etwa die Hälfte aller SchülerInnen –, aber, das ist mir ganz wichtig, wir ermöglichen und erwünschen ausdrücklich Kooperation und gemeinsame Projekte zwischen Ethikunterricht und den verschiedenen Religionsunterrichten, indem wir diese Stunden ausdrücklich gemeinsam stattfinden lassen.
Das heißt, da ist die Tür ganz weit offen für ganz neue, spannende gemeinsame fächerübergreifende Zugänge, und die werden sich in diesem Jahr schon im Schulalltag hoffentlich mit Leben erfüllen.
Wir weiten massiv aus. Der Schulversuch hat bis jetzt etwa 233 Standorte umfasst, es werden dann sehr bald 780 sein. Wir brauchen sehr, sehr viele neue Lehrkräfte mit guter Qualifikation. Daher haben wir bereits ein vollwertiges Ethiklehramtsstudium etabliert, auch so, wie im Volksbegehren gefordert, und zwar sowohl für neue Lehrkräfte als auch für bereits arbeitende, und zwar mit jenem Hintergrund: Je mehr Vielfalt in die Ethik vom fachlichen Hintergrund her hineinkommt, desto besser, also auch in Kombination mit Mathematik, mit Geschichte, mit Bewegung und Sport. Je mehr wir da an unterschiedlichen Zugängen haben, desto interessanter wird es. Wir etablieren ebenfalls wie gefordert eine Qualitätssicherung durch die Schulqualitätsmanager.
Wir wollen nach der ersten Ausrollung dieser ersten Phase auch evaluieren. Auch das steht im gemeinsamen Entschließungsantrag, den wir einbringen werden. Insgesamt kann man sagen, wir verankern somit ein neues wichtiges Pflichtfach im Regelschulbetrieb.
Ich kann allen, sowohl Ihnen als auch den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Volksbegehrens, nur empfehlen: Schauen Sie sich die großartigen Lehrpläne an, die es bereits für dieses Fach gibt, erarbeitet von verschiedensten Gremien, gemeinsam und federführend mit Philosophen und Philosophinnen! Da geht es um die wirklich großen, großen Fragen von Sterbehilfe bis hin zu Diversität und Themen wie Gerechtigkeit, Arbeit, Beziehungen et cetera.
Ich wünsche mir eigentlich, ich hätte das in meiner eigenen Schulzeit lernen dürfen. Ich freue mich darauf, dass das ab jetzt in Österreich jedes Jahr mehr Schüler und Schülerinnen werden lernen können. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.52
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister Polaschek! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wenn man den beiden Bildungssprechern der Regierungsfraktionen zuhört: Es kann gar nichts weiter auseinander sein wie die Positionen von ÖVP und Grünen. Man kann sich alles schönreden, nämlich dass wir auf einem Weg zu einem Pflichtfach sind – wir sind es aber nicht. Wenn man den Worten von Herrn Kollegen Taschner gelauscht hat, dann kommt man zum Schluss, wir sind ganz weit davon entfernt. Das muss man einmal festhalten. Sie können das noch so oft sagen, es stimmt schlichtweg nicht. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yılmaz.)
Es ist immer wieder dasselbe. Ich verstehe schon, dass Sie das auch wollen, und da sind Sie, finde ich, auch sehr glaubwürdig darin, aber es ist langsam ein bisschen komisch, bei allen bildungspolitischen Projekten zu hören: Wir Grüne würden ja eigentlich gerne, aber leider, leider finden wir nicht mit der ÖVP zusammen! – Das ist zu wenig.
Dieser Satz kommt immer wieder, jedes Mal. Bildungspolitisch wird also nicht viel weitergehen.
Ich bedanke mich zuerst einmal bei den Initiatoren des Ethikvolksbegehrens und auch bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. So ein Volksbegehren zu initiieren kostet viel Kraft und ist zeitintensiv. Es ist schade, dass die Hauptforderung nicht angenommen wurde, nämlich ein Ethikfach für alle einzuführen, dass nach 20 Jahren Schulversuch diese historische Chance ausgelassen wurde. Woran liegt es? – De facto wieder einmal an der ÖVP.
Den Ethikunterricht brauchen wir, glaube ich, dringender denn je. Schauen Sie sich an, in welcher Zeit wir leben, beinahe jede Woche ein Frauenmord! Wir diskutieren über Rechte und Pflichten und wir diskutieren über Toleranz – oder wir sollten über Toleranz diskutieren –, und nicht nur wir Erwachsenen, sondern auch die Kinder sollten damit beginnen, und nicht getrennt voneinander. Ethikunterricht und Religionsunterricht mit Zeichen- oder Musikunterricht zu vergleichen, finde ich, ist ein sehr hinkender Vergleich. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yılmaz.)
Wir müssen im Gespräch bleiben. Kinder müssen im Gespräch bleiben oder überhaupt einmal erst ins Gespräch kommen, über verschiedene Blickpunkte, über verschiedene Perspektiven und Zugänge diskutieren. Es geht ja darum, dass wir gemeinsam, miteinander fixieren oder ausdiskutieren, wie wir hier in Österreich miteinander leben wollen, und nicht nur in der einen Religionsgemeinschaft und in der anderen Religionsgemeinschaft – das hat alles seine Berechtigung, aber es braucht einen Unterricht, in dem man diese Themen, auch die großen Themen, gemeinsam diskutieren kann.
Was ist jetzt herausgekommen? – Es ist die typisch österreichische Lösung herausgekommen: der kleinste gemeinsame Nenner, und die polytechnischen Schulen sind nicht einmal erfasst. Das übernimmt im Übrigen die rot-pinke Stadtregierung in Wien als Pilotprojekt.
Als Grüne kann man weiterhin sagen: Besser als nichts, das ist der erste Schritt!, aber Sie kennen mittlerweile das Bildungssystem in Österreich auch sehr gut: Alles, was einmal da ist, bleibt in diesem ziemlich lange und unverändert da. Es ist sehr, sehr schade, dass Sie diese Chance vergeben haben. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yılmaz.)
12.55
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Martin Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Nationalrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Ethikunterricht bewegt Menschen und führt zu Diskussionen. Wir erleben das hier auch. Es ist deshalb ein Thema, mit dem ich mich in meiner Rolle als Bildungsminister intensiv auseinandersetze. Ich möchte mich deshalb auch zur heutigen Debatte im Nationalrat äußern.
Das Volksbegehren Ethik für alle hat viele Menschen in unserer Gesellschaft erreicht und es zeigt, dass dieses Thema viele interessiert. Über 150 000 Menschen haben ihre Unterstützung erklärt. Im Rahmen des letzten Ausschusses wurde bereits eine umfassende Stellungnahme zu den Argumenten des Initiators des Begehrens abgegeben.
Ich kann heute unterstreichen, dass der Ethikunterricht, der mit diesem Wintersemester neu in den 1. Klassen der Sekundarstufe II gestartet ist, ein erfolgreicher Weg ist. Es ist nach immerhin über 20 Jahren Schulversuch gelungen, diesen in das Regelschulwesen
überzuführen. Ich finde, das ist ein sehr großer Erfolg. Damit wurde auch ein wesentlicher Punkt des Regierungsprogrammes – nach so vielen Jahren als Schulversuch – umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Mit der Ausrollung in den 5. Klassen der AHS und den 1. Klassen der BMHS wurde Ethik von den bisher 233 Schulversuchsstandorten auf nunmehr über 900 Standorte ausgeweitet. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die konfessionslos sind beziehungsweise bisher von Religion abgemeldet waren und während des Religionsunterrichts einfach eine Freistunde hatten, nunmehr wirklich einen Unterricht erhalten, in dem man sich mit den wesentlichen Fragen unseres Zusammenlebens beschäftigt und der ihnen, die bislang keine Möglichkeit dazu hatten, nun die Möglichkeit gibt, sich mit Fragen wie Leben und Tod, Freundschaft, Klimawandel, Menschenrechte und so weiter auseinanderzusetzen.
Ich halte es aber für wichtig, dass parallel dazu auch im Religionsunterricht nunmehr sichergestellt ist, dass in diesem ethische Fragestellungen erörtert werden und da wie dort aktiv eine Auseinandersetzung mit Ethik geschieht. Man darf nicht vergessen, dass die Religionsgemeinschaften dafür im Juni dieses Jahres die ethischen Grundsätze, die in ihren Lehrplänen enthalten sind, entsprechend veranschaulicht dargestellt haben. Diese Handreichungen finden Sie auch auf der Website des Bildungsministeriums. Die Religionslehrkräfte sind damit nun mehr als bisher gefordert, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und Ethik in den jeweiligen Religionsunterricht zu integrieren.
Mit dieser Überführung des Schulversuchs wurde ein erster Schritt gesetzt. Ich denke schon, dass Ethik auch in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I und nicht nur in der Sekundarstufe II notwendig ist. Ich werde dazu die nächsten wichtigen Schritte planen und sodann umsetzen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)
Ich darf mich aber heute auch noch einmal bei all jenen bedanken, die sich mit dem Volksbegehren auseinandergesetzt und es unterstützt haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Yılmaz.)
12.59
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister, willkommen im Hohen Haus! Ich freue mich sehr, dass wir in dieser generellen Debatte das Volksbegehren Ethik für alle heute auch grundlegend debattieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher daheim! Wir bringen die ethische Bildung in die Schulen, und zwar für alle Schülerinnen und Schüler. Das festzuhalten ist mir wichtig.
Kollegin Vorderwinkler, Ethikunterricht ist eine seit Jahren erhobene Forderung. Seit 20 Jahren fordern wir vonseiten der Schulen den Ethikunterricht und in diese 20 Jahre fallen viele Jahre hinein, in denen die SPÖ ressortführend die Möglichkeit hatte, diesen Ethikunterricht umzusetzen. (Zwischenruf der Abg. Vorderwinkler.) Wir setzen ihn jetzt mit den Grünen um und ich freue mich sehr, dass wir, beginnend mit dem heurigen Schuljahr, diese ethische Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler auch möglich machen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Das Volksbegehren Ethik für alle ist eines von dreien, die wir heute verhandeln. Ich kann Ihnen versichern, dass wir Volksbegehren in unseren politischen Debatten sehr ernst nehmen, die Anliegen genau prüfen und Anliegen auch aufnehmen. So haben wir auch bezüglich des Ethikunterrichtes etliche Anliegen aufgenommen, unter anderem, dass es
für diesen Ethikunterricht ein eigenes Lehramtsstudium und auch einen guten Lehrplan braucht.
Als ÖVP bekennen wir uns zu einer verpflichtenden Werteerziehung, die unsere Kinder befähigen soll, Handlungsoptionen auf einer fundierten Basis zu prüfen, die befähigen soll, ethische Entscheidungen zu treffen, die befähigen soll, Orientierung für ein gelingendes Leben zu finden, aber natürlich auch befähigen soll, die Gesellschaft mitzugestalten. Daher setzen wir seit diesem Schuljahr Ethik für alle Schülerinnen und Schüler einerseits im Religionsunterricht und andererseits im Ethikunterricht um.
Meine Damen und Herren, ich habe 30 Jahre Schulerfahrung, die ich mitbringe, und ich kann Ihnen versichern: In allen Religionsunterrichten der unterschiedlichen Religionen und Konfessionen werden ganz viele ethische Inhalte behandelt. Da wird ein ganz wesentlicher Beitrag zu einer Menschen- und Persönlichkeitsentwicklung geleistet. Die Religionsgemeinschaften haben gemeinsam mit Ihrem Vorgänger, mit dem geschätzten Herrn Bundesminister Faßmann, auch ganz klar und transparent gemacht, was die ethischen Themen in den einzelnen Lehrplänen der Religionen sind – und da gibt es ganz viel.
Den Religionsunterricht in der Schule zu halten, halte ich auch für absolut notwendig, weil wir damit natürlich auch einen guten Blick auf die Auswahl der Lehrer, auf die Ausbildung der Religionslehrer und natürlich auch auf die Unterrichtsinhalte haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Jakob Schwarz.)
Den Ethikunterricht für all jene Schüler, die nicht in einem konfessionellen Unterricht sind, halte ich für absolut notwendig, und wir haben von Lehrerseite wirklich über viele Jahre dafür gekämpft. Ein Ethikunterricht bringt ganz viel an Respekt, Toleranz und Wertschätzung, die die Schüler im Unterricht lernen, er bringt ein unverzichtbares Miteinander und ist auch wesentlich für die Demokratieerziehung und Fundamentalismusvermeidung. Daher bekennen wir als ÖVP uns gemeinsam mit den Grünen zu dieser Einführung des Ethikunterrichtes für alle, die nicht im Religionsunterricht sind – in einem guten Miteinander dieser Fächer an den Schulen und nicht in einem Gegeneinander. Ich plädiere ganz stark für ein gutes Miteinander. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das Volksbegehren Ethik für alle hat die notwendige Hürde erreicht und hat es natürlich verdient, im Parlament ordentlich unterstützt zu werden – wir als Freiheitliche Partei sind immer große Freunde der direkten Demokratie –, und dieses Volksbegehren ist auch ordentlich parlamentarisch behandelt worden. Es hat ein interessantes Expertenhearing gegeben.
Ich muss aber auch sagen, für meine Fraktion ist völlig klar: Wir werden dem Inhalt dieses Begehrens nicht nähertreten können – und ich führe kurz aus, warum. Zum einen hat man nun – nach 20 Jahren Schulversuch, das wurde ja bereits mehrmals erwähnt – seit Beginn des laufenden Schuljahres die Möglichkeit, in der Oberstufe optional, wenn man nicht am Religionsunterricht teilnimmt, am Ethikunterricht teilzunehmen. Das ist einmal gut, dass diese Diskussion nach 20 Jahren Schulversuch jetzt auch beendet wurde.
Das Problem aber, das ich inhaltlich mit dem Volksbegehren habe, ist etwas, was man auch im Hearing klar gemerkt hat: Den Initiatoren geht es – genauso wie in Wahrheit den Grünen – um die Abschaffung des Religionsunterrichts, und das können wir in keinem Fall mittragen. (Abg. Yılmaz: Das stimmt nicht!) – Ich habe ja von den Grünen geredet, Frau Kollegin, und nicht von der SPÖ. Die SPÖ will den Ethikunterricht zusätzlich zum Religionsunterricht. Da frage ich mich – und das haben Sie auch nicht erklärt –, wo Sie denn die notwendigen Unterrichtsstunden hernehmen wollen. Wollen wir weniger Mathematik, weniger Fremdsprachen, weniger Deutsch? – Das kann es ja auch nicht sein. (Abg. Yılmaz: Gesamt...!)
Diese Geschichte ist in Ordnung, und ich verwehre mich gegen alle Angriffe gegen den konfessionellen Religionsunterricht in der Schule. Man wird nicht dazu gezwungen, auch nicht in der Volksschule, und diese Lösung des optionalen Ethikunterrichts für die Oberstufe ist in meinen Augen keine typisch österreichische Lösung, sondern eine gute Lösung, der die Freiheitliche Partei auch mit Überzeugung zugestimmt hat.
Hören wir also auf – aus der linken Ecke –, gegenüber dem konfessionellen Religionsunterricht immer wieder so feindselig vorzugehen! Lassen wir doch die Kirche im Dorf und lassen wir den Religionsunterricht im Klassenzimmer! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Grebien.)
13.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bildungsminister! (Abg. Loacker: Schwierige Kurve ...!) Es sind viele Dinge schon gesagt worden. Ich möchte diese auch nicht wiederholen. Ich möchte einen Aspekt noch einmal konkretisieren, denn ich glaube, das haben sich die Initiatoren des Volksbegehrens verdient, dass man wirklich ganz in die Tiefe gehend argumentiert, warum wir da eine andere Position vertreten als sie.
Es ist angesprochen worden: Es geht auch um den Religionsunterricht. Da geht es darum, was es für Folgen haben kann, wenn es keinen Religionsunterricht in der Schule gibt. Am Beispiel Frankreichs, wo das der Fall ist, sieht man, dass da dann auch die Vermittlung von Religion ohne staatlich gesicherte Qualitätskontrolle oder staatliche Regulation stattfindet und so natürlich auch Extremismus viel mehr Raum gegeben wird.
Ich glaube, auch wenn man nicht selbst religiös ist oder keiner Konfession nahesteht, muss man dieses Argument akzeptieren, dass man sagt: Es ist vielleicht besser, so etwas findet unter staatlich regulierten Bedingungen qualitätsgesichert in der Schule statt, als es findet woanders statt. Das ist, glaube ich, einfach ein ganz, ganz wesentlicher Punkt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Das, was wir jetzt einführen, ist ja auch kein Experiment, sondern ein wirklich lange und gut erprobter Schulversuch, den wir jetzt ins Regelschulwesen überführen. Dass der Ethikunterricht als eigenständiges Fach für alle, die sich von Religion abmelden, so eingeführt wird, ist ja keine Idee dieser Regierung, sondern das ist ja eigentlich ein Schulversuch, in Bezug auf den der Wunsch an uns herangetragen wurde, ihn zu übernehmen. Das tun wir jetzt. Ich glaube, es ist eine sehr gute Lösung.
Wie Kollegin Salzmann gesagt hat, sind wir im Zuge des Hearings mit einem eigenen Entschließungsantrag auf einige Anliegen aus dem Volksbegehren eingegangen, wie zum Beispiel, dass es eigene Ethiklehrer geben muss. Bis 2024, 2025 werden die
Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass dann auch genügend Ethiklehrer da sind, und ebenso muss ein Lehrplan entwickelt werden – also das haben wir aufgenommen.
Ich glaube, das ist eine ausbalancierte Lösung, es ist ein guter Kompromiss. Ich glaube, da braucht man gar nicht wahnsinnig viel Häme, sondern man kann einfach sagen, in dieser Lösung sind viele Interessen fokussiert drinnen. Das ist eine gute Sache und ich freue mich sehr, dass das jetzt nach 20 Jahren Schulversuch an 233 Schulstandorten wirklich auf ganz Österreich ausgerollt werden kann. Deswegen ist das eine gute Maßnahme. Ich freue mich schon sehr darauf, zu hören, wie das Feedback von den Schulen sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Klubs, ob sie vor der Abstimmung eine Unterbrechung wünschen. – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 915 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 915 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherstellung einer hochwertigen Qualifizierung von Ethiklehrkräften, Einführung eines vollwertigen Lehramtsstudiums für das Fach Ethik sowie Qualitätssicherung des Ethikunterrichts“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (216/E)
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1674/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden (1219 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde wiederum verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Der vielfältige Einsatz der öffentlich Bediensteten während der Krise und das Bemühen, die Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung möglichst gering zu halten, bringt nicht nur ein Plus an Vertrauen, sondern auch ein Plus beim Gehalt, und das ist wirklich sehr erfreulich, von durchschnittlich 3 Prozent für den öffentlichen Dienst.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre herausragende Arbeit in den Kliniken und Krankenhäusern, in der Pflege, in den Schulen und an den Universitäten, im Arbeitsmarktservice – ich erinnere an die effiziente Abwicklung vieler Anträge betreffend Kurzarbeit während der Pandemie –, in der Finanzverwaltung und vor allem auch in der Rechtsprechung bedanken. Unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften stehen gerade jetzt vor großen Herausforderungen und leisten einen wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und das Funktionieren des Rechtsstaates. Besonders hervorheben möchte ich aber den unermüdlichen Einsatz der Polizistinnen und Polizisten, denn sie sorgen wirklich an vorderster Front für Sicherheit und Stabilität. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir stimmen heute neben der Dienstrechtsnovelle auch über einen Antrag der Opposition, demnach pauschale Zulagen und Nebengebühren fixer Bestandteil des Grundbezugs werden sollen, ab. Das ist eine sinnvolle Sache, und sie ist deswegen sinnvoll, weil das geltende System sehr unübersichtlich, ungerecht und nicht transparent ist. Das spüren vor allem jene Frauen und Männer im öffentlichen Dienst, die aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit ausfallen. Das System benachteiligt auch Frauen im öffentlichen Dienst. Wie das? – Ich erinnere daran, dass die Verteilung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sehr intransparent ist und leider in der Regel zulasten der Frauen erfolgt.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten plädieren für eine dringende Reform des Dienst- und Besoldungsrechts, Herr Vizekanzler. Das ist wichtig für klare Regeln, für Transparenz und für eine gerechtere Besoldung im öffentlichen Dienst. Die Arbeitsbedingungen müssen attraktiver werden. Wir brauchen die besten Köpfe dieses Landes. Sorgen wir dafür, dass die Schnittstelle zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern einwandfrei funktioniert, denn das kommt uns letztendlich allen zugute! – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich begrüße Vizekanzler Werner Kogler bei uns im Parlament und darf nun Mag. Michael Hammer ans Rednerpult bitten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschließen, wie meine Vorrednerin auch schon ausgeführt hat, die Gehaltsanpassungen, die Gehaltserhöhungen für den gesamten öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes – wofür wir auch zuständig sind. Die Abschlüsse, die wir hier normieren, sind auch die Richtschnur für die Länder und für die Gemeinden, und wir wissen aus den meisten Ländern und Gemeinden auch schon, dass sie so übernommen werden.
Ich glaube, es ist gerade in dieser Zeit wichtig, eine deutliche Gehaltsanpassung durchzuführen. Wir haben, die Parameter sind ja bekannt, durchaus eine hohe Inflationsrate. Wir haben eine Wirtschaftsentwicklung, die sehr, sehr positiv ist. Wir haben in vielen Branchen der Privatwirtschaft deutliche Lohnanhebungen, die auch gerechtfertigt sind; dort gibt es gute Lohnabschlüsse. Ich glaube, es ist gut und richtig, auch den öffentlichen Dienst entsprechend mitzuberücksichtigen. Mit dieser Gehaltserhöhung, die im Bereich von 2,9 bis 3,22 Prozent liegt – bei den Vergütungen sind es 3 Prozent –, glaube ich, ist es gemeinsam gelungen, einen wirklich guten Abschluss zu erzielen. Ich darf mich bei allen Verhandlern der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, beim Herrn Vizekanzler, aber auch beim Finanzminister bedanken, dass dieser Abschluss im Konsens zustande gekommen ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen öffentlich Bediensteten, sowohl des Bundes als auch der Länder und Gemeinden, zu bedanken. Wir sind es ja in Österreich gewöhnt, dass da professionelle und gute Arbeit geleistet wird. In Pandemiezeiten sind viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung und Organisation besonders gefordert, das sind natürlich unsere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, das sind unsere Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, das ist der gesamte Sicherheitsbereich, die Polizei, das Bundesheer, die Justiz, die Lehrerinnen und Lehrer und natürlich die klassische Verwaltung. Ich glaube, da wird wirklich gute Arbeit geleistet. – Dafür einen großen Dank von unserer Fraktion.
Zum FPÖ-Antrag: Da wird immer sehr vereinfacht dargestellt, man will mehr oder weniger ein All-inclusive-Gehalt im Exekutivbereich einführen. Wie das Wort Zulagen schon heißt, beziehen sich diese auf besondere Mehrleistungen, auf die Erledigung besonderer Aufgaben. Es ist kein richtiger Zugang, einfach alles zu pauschalisieren, weil es genau die, die Mehrleistungen erbringen, nicht begünstigen würde, sondern alle gleichstellen würde. Es gäbe steuerrechtliche Probleme im Hinblick auf die Gefahrenzulage und es würde das gesamte Gehaltssystem des Bundes aushebeln, wenn man jetzt alles vereinheitlicht. Zulagen sind dann zu gewähren, wenn die Leistungen auch erbracht werden, und ich glaube, das ist auch der richtige Zugang. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über den Antrag 2085/A der Regierungsparteien, das ist die 2. Dienstrechts-Novelle; Novelle ist zu viel gesagt, es ist ein Novellchen. Viel hat sich nicht geändert, man war wieder sehr sparsam in der Umsetzung. Trotzdem man weiß, dass der öffentliche Dienst viele Baustellen aufweist, die dringend behoben gehören, war man wieder sehr zurückhaltend.
Ganz kurz zu meinem Antrag 1674/A(E), Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden. Kollege Hammer hat meinen Antrag nicht verstanden, das nehme ich so zur Kenntnis. Worum geht es da konkret? – Kollegin Yildirim hat es schon gesagt: Es gibt – der Antrag hat keine Farbe, er ist ja schon des Öfteren mit Regierenden verhandelt worden, auch mit der ÖVP 2017, wir hatten da eigentlich immer eine relativ gute Basis – bei der Exekutive, im Gesundheitswesen, bei der Polizei, der Justizwache, dem Militär sehr, sehr viele Zulagen. Das wird dann zum Problem, wenn dort ein Bediensteter einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erleidet oder an Krebs erkrankt: dann fallen 40 bis 50 Prozent seines Grundgehalts weg, und das führt oft zu sozialen Dramen. – Der Vizekanzler nickt.
Ich bin schon so lange in der Politik, um sagen zu können, es liegt nicht an den Grünen, es liegt wieder einmal an der ÖVP, die sagt: Ja, gute Idee, aber das setzen wir irgendwann am Ende der Regierungsperiode um! – So wurde es uns 2017 gesagt, passiert ist bis zum heutigen Tag nichts. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Es ist schade, dass dieser Antrag heute hier keine Mehrheit findet. Ich nehme das zur Kenntnis.
Das Beste an diesem Novellchen ist noch die Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst zwischen 2,91 und 3,22 Prozent. Das, kann man sagen, ist so in Ordnung. Natürlich dürfte es immer ein bisschen mehr sein, Herr Vizekanzler, aber grundsätzlich war auch schon im Ausschuss ihr Ansatz zu merken, als Sie gesagt haben, Sie gestehen dem öffentlichen Dienst da schon etwas zu.
Ich sage noch einmal kurz etwas zu meinem Antrag: Am 1. Juli, Kollege Hammer, noch einmal, hat die Sache ganz gut ausgeschaut. Die Begründung der Vertagung am 1. Juli war, man werde es in die 2. Dienstrechts-Novelle einarbeiten.
Na wo ist denn die Einarbeitung, Kollege Hammer? (Abg. Deimek: Er ist ja nur ein kleiner Landesbeamter!) Eine Ablehnung – und Sie stellen sich hierher, Kollege Hammer, und machen sich lustig über die öffentlich Bediensteten?! Nichts anderes haben Sie mit dem Ablehnen der Einarbeitung der Zulagen und Nebengebühren in den Grundbezug gemacht.
Die Erhöhung ist, wie schon gesagt, in Ordnung. Trotzdem muss man wissen, dass alle Spitzenrepräsentanten dieser Republik, somit wir alle, von diesem Abschluss profitieren. Zu den Repräsentanten gehören der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vizekanzler, der Präsident des Nationalrates, die Bundesminister, die Präsidentin des Rechnungshofes, die Staatssekretäre, der zweite und dritte Präsident des Nationalrates, die Obmänner der Nationalratsklubs, die Volksanwälte, die Nationalratsabgeordneten, die Präsidentin des Bundesrates, und sie alle profitieren ebenfalls von dieser eigentlich passablen Erhöhung. Darum bringe ich folgenden Entschließungsantrag mit entsprechender Begründung ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen.“
*****
Ich kann nur sagen: Wir stellen diesen Antrag (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!), weil wir glauben, dass es jetzt, in der Krise, in dieser Coronakrise, umso wichtiger ist - - (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!) – Kollege Hammer schreit schon wieder rein, aber in dieser Krise, in der Klein- und Mittelbetriebe, Wirtschaftstreibende genauso wie die arbeitende Bevölkerung in Kurzarbeit Angst um ihre Existenz, Angst um ihren Job haben,
ist es nicht einzusehen, dass wir hier uns auch diese Erhöhung gewähren. Ich glaube, als gutes Beispiel voranzugehen wäre diesmal einmal mehr sehr wichtig. Kollege Hammer sitzt schon mit verschränkten Armen da, er verschließt sich dem Ganzen schon. Es ist ganz klar, was da wieder rauskommen wird, nämlich nichts; so wie bei der Dienstrechts-Novelle. Für uns ist das wichtig, darum stellen wir diesen Entschließungsantrag und hoffen auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.22
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.), in der 135. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 15. Dezember 2021.
Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und bereits heute eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.
Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch behauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.
Die wirtschaftliche Ausnahmesituation samt steigender Energiepreise macht sich bemerkbar: Hunderttausende Österreicher müssen den Gürtel enger schnallen. Die türkis-grüne Bundesregierung lehnt es dennoch ab, bei sich zu sparen. Angesichts all dieser Entwicklungen, die vor allem zulasten von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gehen, ist eine große Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker ein Gebot der Stunde. Es ist ein Versäumnis dieser Regierung, dass im Zuge der 2. Dienstrechts-Novelle 2021 nicht auch über Politikergehälter debattiert wurde, die ebenfalls aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. Vor dem Hintergrund der Krise sollten die Inhaber der folgenden Funktionen solidarisch auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten:
1. der Bundespräsident
2. der Bundeskanzler
3. der Vizekanzler
4. der Präsident des Nationalrates
5. die Bundesminister
6. die Präsidentin des Rechnungshofes
7. die Staatssekretäre
8. der zweite und dritte Präsident des Nationalrates
9. die Obmänner der Nationalratsklubs
10. die Volksanwälte
11. die Nationalratsabgeordneten
12. die Präsidentin des Bundesrates
13. die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat
14. die Bundesräte
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich freut es außerordentlich, dass durchschnittlich 3 Prozent Erhöhung für die Beamtinnen und Beamten beschlossen worden sind. Es ist so, dass damit im Großen und Ganzen die Inflation abgegolten wird. Kollege Lausch hat gesagt, höher kann es immer sein, ja, aber man muss schon sagen, dass das ein wunderbarer Abschluss für die Beamtinnen und Beamten ist.
Ich möchte die Debatte über diesen Antrag aber auch dazu nutzen, Kollegen Robert Brieger zu gratulieren – das war der Ursprung des Antrags –, der ab 1. Juni 2022 Vorsitzender des Militärausschusses der EU sein wird. Meine herzliche Gratulation dazu!
Damit wir diese durchschnittlichen 3 Prozent – 2,91 bis 3,02 Prozent – wirklich umsetzen können, bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hammer, Blimlinger,
Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021), in der Fassung des Ausschussberichts 1218 der Beilagen, ein. Dieser Antrag ist Ihnen allen zugegangen.
Schon allein die Aufzählung dieser Dienstrechtsgesetze – und damit komme ich zum Antrag des Kollegen Lausch – zeigt, wie diversifiziert das Bundesbeamten-Dienstrechtsgesetz ist. Die Idee, Nebengebühren und Zulagen zum Grundbezug zu rechnen, gibt es ja schon sehr lange, ist immer wieder geäußert worden, ist aber angesichts der unterschiedlichen Beurteilung oder der unterschiedlichen Gewichtung von Nebengebühren und Zulagen an sich schon problematisch; ein Teil der Zulagen wird zwölfmal ausgezahlt, der andere Teil vierzehnmal. Also ja zu einem neuen Besoldungsrecht, an dem auch gearbeitet wird, aber es wird darum gehen, bessere Einstiegsgehälter zu haben und von diesen Zulagen – ich sage das ganz bewusst: eigentlich ein Unwesen, das sich halt in den Jahren, seit es ein BDG gibt, entwickelt hat – eher abzukommen, also die Grundgehälter zu erhöhen, auch mit der Perspektive, wie es sich mit dem Senioritätsprinzip, dem Verhältnis von geringen Einstiegsbezügen zu relativ hohen Ausstiegsbezügen, sage ich jetzt einmal so, verhält. Daran wird gearbeitet, und ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, was die Besoldungsreform betrifft.
Im Übrigen bin ich selbstverständlich noch immer der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.26
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag.a Eva Blimlinger,
und Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) in der Fassung des Ausschussberichts (1218 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 werden die bisherigen Z 1 und Z 2 durch folgende Z 1 bis Z 112 ersetzt:
„1. Nach § 12j wird folgender § 12k samt Überschrift eingefügt:
„Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe
§ 12k. (1) Auf die Beamtin oder den Beamten ist § 258 Abs. 1 bis 3 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes – B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, sinngemäß anzuwenden.
(2) Soweit ein Dritter, dem die Beamtin oder der Beamte zur Dienstleistung zugewiesen ist, gegenüber dem Dienstgeber zum Ersatz oder zur Übernahme des Personalaufwands verpflichtet ist, ruht diese Verpflichtung für die Dauer einer Dienstfreistellung nach Abs. 1.
(3) Die Verpflichtung zur Bemessung, Berechnung und Zahlbarstellung der Bezüge und von sonstigen Geldleistungen bleibt von Abs. 2 unberührt.
(4) Abweichend von § 1 ist Abs. 1 auch auf andere Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund anzuwenden.
(5) Ab dem 1. Jänner 2022 kann der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung Zeiträume bis längstens 30. Juni 2022 festlegen, in denen eine Freistellung nach § 258 Abs. 3 B-KUVG möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Personen nach § 258 Abs. 2 Z 1 und 2 B-KUVG freigestellt werden.
(6) Auf Verlangen des Dienstgebers hat die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte das durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ausgestellte COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Versicherungsanstalt bestätigen zu lassen. Wird diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen, so endet der Anspruch auf Freistellung nach § 258 Abs. 3 B-KUVG. Die Frist von zwei Wochen verlängert sich um die Dauer des Vorliegens eines von der Beamtin oder dem Beamten nicht verschuldeten Hinderungsgrundes.
(7) COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit. Wird eine Verordnung nach Abs. 5 erlassen, so besteht in den darin festgelegten Zeiträumen Anspruch auf Freistellung von der Dienstleistung und Fortzahlung des Bezuges, sofern die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte ihrem oder seinem Dienstgeber ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes COVID-19-Attest vorlegt und die Maßnahmen nach § 258 Abs. 3 Z 1 und 2 B-KUVG nicht möglich sind.“
2. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„
in der Gehaltsstufe |
in der Verwendungsgruppe |
||||||
A 1 |
A 2 |
A 3 |
A 4 |
A 5 |
A 6 |
A 7 |
|
Euro |
|||||||
1 |
2 723,6 |
2 117,2 |
1 906,6 |
1 869,5 |
1 835,8 |
1 801,0 |
1 766,4 |
2 |
2 821,1 |
2 170,0 |
1 950,2 |
1 901,9 |
1 864,0 |
1 824,6 |
1 783,1 |
3 |
2 967,9 |
2 222,7 |
1 992,8 |
1 934,5 |
1 894,0 |
1 847,1 |
1 801,0 |
“
|
in der Gehaltsstufe |
in der Verwendungsgruppe |
||||||
A 1 |
A 2 |
A 3 |
A 4 |
A 5 |
A 6 |
A 7 |
|
Euro |
|||||||
4 |
3 177,6 |
2 275,3 |
2 035,4 |
1 967,0 |
1 922,2 |
1 870,6 |
1 817,9 |
5 |
3 388,4 |
2 328,1 |
2 079,2 |
1 999,6 |
1 952,4 |
1 894,0 |
1 836,9 |
6 |
3 600,5 |
2 381,9 |
2 120,7 |
2 031,8 |
1 981,5 |
1 916,5 |
1 855,0 |
7 |
3 811,5 |
2 518,4 |
2 171,2 |
2 063,4 |
2 014,0 |
1 940,2 |
1 871,7 |
8 |
4 023,5 |
2 681,2 |
2 227,1 |
2 097,0 |
2 044,4 |
1 963,6 |
1 889,7 |
9 |
4 236,8 |
2 841,7 |
2 284,3 |
2 129,5 |
2 074,6 |
1 987,1 |
1 907,6 |
10 |
4 450,1 |
3 004,5 |
2 341,4 |
2 165,4 |
2 107,2 |
2 010,8 |
1 925,6 |
11 |
4 662,2 |
3 163,8 |
2 397,9 |
2 199,2 |
2 137,5 |
2 035,4 |
1 943,5 |
12 |
4 874,3 |
3 339,3 |
2 462,3 |
2 235,0 |
2 170,0 |
2 060,0 |
1 963,6 |
13 |
5 087,5 |
3 516,0 |
2 533,3 |
2 269,7 |
2 203,6 |
2 084,9 |
1 981,5 |
14 |
5 299,7 |
3 644,1 |
2 610,2 |
2 305,7 |
2 241,7 |
2 108,2 |
2 000,7 |
15 |
5 534,7 |
3 756,5 |
2 696,2 |
2 362,7 |
2 302,2 |
2 132,9 |
2 020,8 |
16 |
5 754,7 |
3 870,0 |
2 783,4 |
2 442,8 |
2 387,7 |
2 159,8 |
2 038,7 |
17 |
-- |
3 983,5 |
2 873,9 |
2 523,1 |
2 476,0 |
2 184,5 |
2 057,7 |
18 |
-- |
4 195,6 |
2 962,0 |
2 579,2 |
2 535,4 |
2 211,3 |
2 077,0 |
19 |
-- |
4 257,6 |
3 051,4 |
2 612,4 |
2 567,7 |
2 237,2 |
2 095,9 |
3. Die Tabelle in § 28 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
in der Gehaltsstufe |
Euro |
1 |
2 480,7 |
2 |
2 557,5 |
3 |
2 638,7 |
4 |
2 753,4 |
5 |
2 941,4 |
6 |
3 179,9 |
7 |
3 306,1 |
8 |
3 500,8 |
9 |
3 694,7 |
|
in der Gehaltsstufe |
Euro |
10 |
3 890,7 |
11 |
4 091,3 |
12 |
4 286,2 |
13 |
4 463,8 |
14 |
4 642,7 |
15 |
4 819,2 |
16 |
5 022,2 |
17 |
5 230,9 |
“
4. Die Tabelle in § 29 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„
|
in der Verwendungsgruppe |
|||||||
A 1 |
A 1 |
A 2 |
A 3 |
A 4 |
A 5 |
A 6 |
A 7 |
|
Euro |
||||||||
kleine Daz |
112,0 |
105,1 |
281,5 |
112,0 |
41,6 |
41,6 |
33,5 |
25,3 |
große Daz |
446,4 |
421,0 |
373,7 |
179,9 |
64,5 |
68,1 |
54,3 |
39,0 |
“
5. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„
der Ver- |
in der |
in der Funktionsstufe |
|||
wendungs- |
Funktions- |
1 |
2 |
3 |
4 |
gruppe |
gruppe |
Euro |
|||
A 1 |
1 |
63,4 |
187,9 |
350,7 |
400,4 |
|
2 |
312,6 |
500,6 |
1 124,7 |
1 873,3 |
|
3 |
338,0 |
618,3 |
1 354,2 |
2 241,3 |
|
|
4 |
359,9 |
787,8 |
1 474,1 |
2 363,5 |
|
5 |
827,0 |
1 452,3 |
2 592,9 |
3 533,0 |
„
der Ver- |
in der |
in der Funktionsstufe |
|||
wendungs- |
Funktions- |
1 |
2 |
3 |
4 |
gruppe |
gruppe |
Euro |
|||
A 1 |
6 |
996,5 |
1 679,4 |
2 842,1 |
3 758,1 |
A 2 |
1 |
38,0 |
63,4 |
87,7 |
113,0 |
|
2 |
63,4 |
100,3 |
125,7 |
187,9 |
|
3 |
213,4 |
301,1 |
437,2 |
874,4 |
|
4 |
275,5 |
374,9 |
625,2 |
1 124,7 |
|
5 |
338,0 |
437,2 |
749,7 |
1 311,6 |
|
6 |
374,9 |
500,6 |
874,4 |
1 474,1 |
|
7 |
437,2 |
625,2 |
1 000,0 |
1 624,0 |
|
8 |
881,3 |
1 175,3 |
1 762,5 |
2 467,3 |
A 3 |
1 |
38,0 |
50,9 |
63,4 |
75,0 |
|
2 |
63,4 |
81,9 |
100,3 |
125,7 |
|
3 |
100,3 |
150,0 |
250,4 |
437,2 |
|
4 |
137,2 |
187,9 |
312,6 |
500,6 |
|
5 |
187,9 |
250,4 |
374,9 |
562,8 |
|
6 |
250,4 |
312,6 |
437,2 |
625,2 |
|
7 |
312,6 |
374,9 |
524,9 |
687,3 |
|
8 |
374,9 |
500,6 |
625,2 |
749,7 |
A 4 |
1 |
31,2 |
38,0 |
44,9 |
50,9 |
|
|
2 |
63,4 |
100,3 |
150,0 |
250,4 |
A 5 |
1 |
31,2 |
38,0 |
44,9 |
50,9 |
|
2 |
44,9 |
56,4 |
69,2 |
81,9 |
“
6. § 31 Abs. 2 erster Satz lautet:
„Das Fixgehalt beträgt für Beamtinnen und Beamte
1. in der Funktionsgruppe 7
a) für die ersten fünf Jahre 9 646,8 €,
b) ab dem sechsten Jahr 10 220,0 €,
2. in der Funktionsgruppe 8
a) für die ersten fünf Jahre 10 326,6 €,
b) ab dem sechsten Jahr 10 901,1 €,
3. in der Funktionsgruppe 9
a) für die ersten fünf Jahre 10 901,1 €,
b) ab dem sechsten Jahr 11 699,0 €.“
7. Die Tabelle in § 34 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„
in der Gehaltsstufe |
in der Verwendungsgruppe |
|||||
A 2 |
A 3 |
A 4 |
A 5 |
A 6 |
A 7 |
|
Euro |
||||||
1 |
253,9 |
102,7 |
19,6 |
18,5 |
18,5 |
18,5 |
2 |
227,3 |
107,2 |
25,3 |
19,6 |
21,8 |
21,8 |
3 |
233,0 |
112,0 |
31,2 |
21,8 |
24,2 |
24,2 |
4 |
249,3 |
117,5 |
35,7 |
23,2 |
27,7 |
27,7 |
5 |
280,3 |
122,3 |
41,6 |
25,3 |
29,9 |
29,9 |
6 |
348,3 |
128,1 |
46,1 |
26,6 |
33,5 |
32,3 |
7 |
386,5 |
158,1 |
55,3 |
26,6 |
38,0 |
35,7 |
8 |
410,6 |
210,0 |
68,1 |
27,7 |
42,7 |
38,0 |
9 |
434,9 |
261,8 |
79,5 |
28,7 |
46,1 |
41,6 |
10 |
460,3 |
313,8 |
91,2 |
29,9 |
49,6 |
44,9 |
11 |
486,9 |
365,8 |
102,7 |
32,3 |
52,9 |
47,3 |
12 |
506,3 |
418,7 |
116,4 |
34,6 |
56,4 |
50,9 |
13 |
523,9 |
473,0 |
133,9 |
34,6 |
62,3 |
52,9 |
14 |
566,4 |
507,5 |
154,5 |
33,5 |
69,2 |
56,4 |
15 |
615,9 |
520,3 |
168,3 |
31,2 |
87,7 |
58,9 |
16 |
666,7 |
532,9 |
171,9 |
27,7 |
117,5 |
62,3 |
17 |
717,5 |
544,5 |
176,4 |
25,3 |
148, |
8 |
65,8 |
|||||
18 |
748,5 |
590,5 |
192,6 |
23,2 |
166,1 |
69,2 |
19 |
754,4 |
629,8 |
207,6 |
23,2 |
167,3 |
71,5 |
“
8. Die Tabelle in § 34 Abs. 1a erhält folgende Fassung:
„
in der Gehaltsstufe |
in der Verwendungsgruppe |
|||||
A 2 |
A 3 |
A 4 |
A 5 |
A 6 |
A 7 |
|
Euro |
||||||
1 |
246,8 |
105,1 |
21,8 |
18,5 |
19,6 |
19,6 |
2 |
220,3 |
109,7 |
27,7 |
20,6 |
23,2 |
23,2 |
3 |
237,6 |
114,3 |
33,5 |
23,2 |
25,3 |
25,3 |
4 |
253,9 |
120,1 |
38,0 |
24,2 |
28,7 |
28,7 |
5 |
289,5 |
124,5 |
43,8 |
26,6 |
32,3 |
31,2 |
6 |
366,8 |
131,4 |
49,6 |
26,6 |
35,7 |
34,6 |
7 |
392,1 |
184,6 |
61,1 |
27,7 |
40,5 |
36,9 |
8 |
416,5 |
236,5 |
73,7 |
27,7 |
43,8 |
39,0 |
9 |
440,6 |
288,4 |
85,4 |
29,9 |
48,4 |
42,7 |
10 |
467,2 |
340,3 |
96,8 |
31,2 |
51,9 |
46,1 |
11 |
493,6 |
391,0 |
108,3 |
33,5 |
55,3 |
49,6 |
12 |
509,9 |
446,4 |
125,7 |
34,6 |
58,9 |
51,9 |
13 |
526,9 |
500,6 |
141,9 |
33,5 |
65,8 |
55,3 |
14 |
579,0 |
513,2 |
167,3 |
32,3 |
72,6 |
57,8 |
15 |
628,6 |
526,9 |
169,5 |
29,9 |
102,7 |
61,1 |
16 |
679,5 |
538,8 |
174,2 |
26,6 |
133,9 |
64,5 |
17 |
730,0 |
550, |
1 |
178,7 |
23,2 |
163,8 |
67,0 |
||
18 |
754,4 |
629,8 |
207,6 |
23,2 |
167,3 |
71,5 |
19 |
754,4 |
629,8 |
207,6 |
23,2 |
167,3 |
71,5 |
“
9. In § 40a Abs. 1 wird der Betrag „115,5 €“ durch den Betrag „119,0 €“ ersetzt.
10. In § 40b Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 lit. a der Betrag „12,3 €“ durch den Betrag „12,7 €“,
b) in Z 1 lit. b der Betrag „23,5 €“ durch den Betrag „24,2 €“,
c) in Z 2 der Betrag „199,3 €“ durch den Betrag „205,3 €“,
d) in Z 3 der Betrag „338,2 €“ durch den Betrag „348,3 €“,
e) in Z 4 der Betrag „467,1 €“ durch den Betrag „481,1 €“,
f) in Z 5 der Betrag „437,8 €“ durch den Betrag „450,9 €“,
g) in Z 6 der Betrag „368,5 €“ durch den Betrag „379,6 €“.
11. In § 40c Abs. 1 werden der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „445,3 €“ und der Betrag „590,2 €“ durch den Betrag „607,9 €“ ersetzt.
12. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„
in der |
für
Universitäts- |
für
Außer-ordentliche Universitäts- |
für
Ordentliche |
Euro |
|||
1 |
4 251,7 |
3 786,2 |
4 925,8 |
2 |
4 459,3 |
3 903,3 |
5 159,7 |
3 |
4 692,0 |
4 019,2 |
5 393,6 |
4 |
4 925,8 |
4 135,0 |
5 627,4 |
5 |
5 159,7 |
4 251,7 |
5 938,2 |
6 |
5 393,6 |
4 459,3 |
6 251,1 |
7 |
5 627,4 |
4 692,0 |
6 658,1 |
8 |
5 938,2 |
4 925,8 |
7 066,2 |
9 |
6 251,1 |
5 159,7 |
7 473,2 |
10 |
6 658,1 |
5 393,6 |
7 881,3 |
11 |
7 066,2 |
5 627,4 |
-- |
12 |
7 473,2 |
5 938,2 |
-- |
13 |
7 881,3 |
6 251,1 |
-- |
14 |
-- |
6 658,1 |
-- |
15 |
-- |
7 066,2 |
-- |
“
13. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„
|
in der |
Euro |
1 |
2 864,7 |
2 |
2 950,7 |
3 |
3 178,7 |
4 |
3 720,8 |
„
in der |
Euro |
5 |
3 933,2 |
6 |
4 145,2 |
7 |
4 358,4 |
8 |
4 570,6 |
9 |
4 783,6 |
10 |
4 995,7 |
11 |
5 209,1 |
12 |
5 421,1 |
13 |
5 644,7 |
14 |
5 909,5 |
15 |
6 204,0 |
16 |
6 499,8 |
17 |
6 721,2 |
“
14. Die Tabelle in § 49 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„
in der |
ohne Lehrbefugnis |
mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung |
Euro |
||
1 |
98,1 |
351,8 |
2 |
148,8 |
466,1 |
3 |
212,2 |
530,7 |
4 |
213,4 |
531,8 |
5 |
212,2 |
531,8 |
6 |
213,4 |
534,1 |
7 |
214,4 |
535,1 |
8 |
214,4 |
535,1 |
9 |
214,4 |
535,1 |
„
in der |
ohne Lehrbefugnis |
mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung |
Euro |
||
10 |
214,4 |
535,1 |
11 |
214,4 |
535,1 |
12 |
214,4 |
546,7 |
13 |
214,4 |
598,5 |
14 |
235,5 |
681,8 |
15 |
297,7 |
742,9 |
16 |
297,7 |
742,9 |
“
15. Die Tabelle in § 49 Abs. 2a erhält folgende Fassung:
„
in der |
ohne Lehrbefugnis |
mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung |
Euro |
||
1 |
126,8 |
445,3 |
2 |
212,2 |
530,7 |
3 |
213,4 |
531,8 |
4 |
212,2 |
531,8 |
5 |
212,2 |
534,1 |
6 |
214,4 |
535,1 |
7 |
214,4 |
535,1 |
8 |
214,4 |
535,1 |
9 |
214,4 |
535,1 |
10 |
214,4 |
535,1 |
11 |
214,4 |
536,2 |
„
in der |
ohne Lehrbefugnis |
mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung |
Euro |
||
12 |
214,4 |
577,8 |
13 |
215,7 |
660,8 |
14 |
297,7 |
742,9 |
15 |
297,7 |
742,9 |
16 |
297,7 |
742,9 |
“
16. Die Tabelle in § 50 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„
|
Euro |
kleine Daz |
112,0 |
große Daz |
445,3 |
“
17. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „823,2 €“ durch den Betrag „847,9 €“ ersetzt.
18. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „443,4 €“ durch den Betrag „456,7 €“ ersetzt.
19. In § 53b Abs. 1 werden der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „445,3 €“ und der Betrag „590,2 €“ durch den Betrag „607,9 €“ ersetzt.“
20. In § 54c Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,
b) in Z 2 der Betrag
„291,2 €“ durch den Betrag „299,9 €“.
21. In § 54c Abs. 3 wird der Betrag „649,5 €“ durch den Betrag „669,0 €“ ersetzt.
22. In § 54d Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „94,0 €“ durch den Betrag „96,8 €“,
b) in Z 2 der Betrag „47,0 €“ durch den Betrag „48,4 €“.
23. In § 54d Abs. 5 entfällt die Wortfolge „gemäß § 200l Abs. 5 BDG 1979“.
24. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„
in der |
in der Verwendungsgruppe |
|||||
Gehalts- |
L 3 |
L 2b 1 |
L 2a 1 |
L 2a 2 |
L 1 |
L PH |
stufe |
Euro |
|||||
1 |
1 870,6 |
2 062,4 |
2 281,0 |
2 430,1 |
2 723,6 |
2 831,4 |
2 |
1 898,6 |
2 095,9 |
2 342,6 |
2 498,8 |
2 821,1 |
2 889,9 |
3 |
1 925,6 |
2 130,8 |
2 406,0 |
2 567,7 |
2 967,9 |
3 120,3 |
4 |
1 953,6 |