Anhörungsrecht der Datenschutzbehörde vor der Beschlussfassung von Gesetzen, wenn diese unmittelbar den Datenschutz betreffen – § 21 Abs. 1 zweiter Satz DSG (10/JPR)

Schriftliche Anfrage an Präsident:in/Ausschussvorsitzende

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates des Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhörungsrecht der Datenschutzbehörde vor der Beschlussfassung von Gesetzen, wenn diese unmittelbar den Datenschutz betreffen – § 21 Abs. 1 zweiter Satz DSG