Luftfahrtgesetz, Änderung (130/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Anpassung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen an die unionsrechtlichen Vorgaben
  • Einführung eines Zentralen Luftfahrthindernisregisters

Inhalt

  • Änderung der Bestimmungen über die Zuverlässigkeitsüberprüfungen
  • Schaffung neuer Bestimmungen zur Einführung eines Zentralen Luftfahrthindernisregisters


Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Da die letzte Novelle des Luftfahrtgesetzes hauptsächlich die Implementierung unionsrechtlicher Aspekte beinhaltete, soll bei dieser Novelle neben zwischenzeitig wieder erforderlichen Anpassungen an Unionsrecht auch der nationale Regelungsbereich aufgrund von Erfahrungen in der Vollziehungspraxis sowie der Judikatur der Verwaltungs- und Höchstgerichte weiterentwickelt werden. Dabei sollen auch Unklarheiten ausgeräumt, Redaktionsversehen behoben und Verwaltungsvereinfachungen durchgeführt werden. Zusammenfassend sollen folgende wesentliche Punkte angeführt werden:
  • Entfall der Erprobungsbereiche
  • Einführung militärischer unbemannter Luftfahrzeuge
  • Einführung des Begriffes der „ausländischen Militärluftfahrzeuge“
  • Anpassung der bisherigen Datenschutzbestimmungen an die neue Datenschutzgrundverordnung
  • Entfall der Flugmodelle und „Spielzeugdrohnen“ aufgrund unmittelbar anwendbaren Unionsrechts
  • explizite Regelungen betreffend die eingeschränkte Tauglichkeit
  • Möglichkeit des freiwilligen Verzichtes auf bestimmte Teile der Zivilflugplatz-Bewilligung
  • Nachträgliche Kennzeichnung eines bloß anzeigepflichtigen Hindernisses
  • Einführung eines Luftfahrthindernisregisters
  • Möglichkeit des freiwilligen Verzichtes auf die Ausübung einer Beförderungsbewilligung/ Betriebsbewilligung
  • Anpassung einiger Bestimmungen über die Flugsicherung an die Durchführungsverordnungen (EU) 2017/373 und (EU) 2019/317
  • Klarstellungen im Bereich der Ausstellung von Flughafenausweisen
  • Festlegung von Tatbeständen, bei denen jedenfalls keine Zuverlässigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 gegeben ist
  • Anpassung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen an die neuen unionsrechtlichen Regelungen
  • Zuständigkeit zur Veröffentlichung des nationalen Sicherheitsberichts nunmehr bei der Sicherheitsuntersuchungsstelle
  • Festlegung der Bundesministerin/des Bundesministers für Klimaschutz, Energie, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie als zuständige Meldestelle für Verstöße gegen die Redlichkeitskultur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014
  • Parteistellung der Schienen Control GmbH in Verwaltungsstrafverfahren betreffend Passagierrechte
  • Regelungen über die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden im Falle mangelnder Verlässlichkeit oder Tauglichkeit
  • Regelungen über die Übermittlung von Verkehrs- und finanziellen Daten von Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen
  • „Halterauskunft“ für Betreiberinnen/Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 01.06.2021

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA (G)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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