Umweltförderungsgesetz – UFG (168/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung einschließlich des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG)

Kurzinformation

Ziele

  • Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher ÖARP-Maßnahmen im UFG
  • Einrichtung des Biodiversitätsfonds
  • Aktualisierung der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland einschließlich der Förderungsgegenstände

Inhalt

  • Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft
  • Förderung von Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde
  • Förderungen für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen
  • Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten
  • Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Fassadenbegrünung, Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, thermische Gebäudesanierungen)
  • Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Flächenrecycling)
  • Raus aus Öl und Gasheizungen
  • Bekämpfung Energiearmut
  • Einbettung der Förderungsstruktur des Biodiversitätsfonds im UFG
  • Aktualisierung der Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich "Flächenreycling" und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden sollen.

Die bisherigen Förderschiene "Altlastensanierung" soll um den Förderbereich des "Flächenrecyclings" ausgeweitet werden.

Weiters soll ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des UFG eingerichtet werden. Mit diesen Förderungen sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt werden.

Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 23.12.2021

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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