Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit 2020 (19/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Apothekengesetz, das Kardiotechnikergesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit 2020)

Kurzinformation

Ziel

  • Herstellung einer EU-konformen Rechtslage betreffend die Anerkennung von Berufsqualifikationen in bestimmten Gesundheitsberufen und damit die Ermöglichung der Migration von Berufsangehörigen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz

Inhalt

  • Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus den EU-Mitgliedstaaten, dem EWR und der Schweiz an die EU-rechtlichen Vorgaben

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") war bis 18. Jänner 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission hat im Zuge der Prüfung der von Österreich gesetzten Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Zu den in den Mahnschreiben und den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Europäischen Kommission hat sich Österreich entsprechend geäußert, wobei in einigen Punkten den Argumenten der Europäischen Kommission gefolgt wurde und die entsprechenden innerstaatlichen Adaptierungen bzw. Ergänzungen in Aussicht gestellt wurden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 17.04.2020

Übermittelt von

Rudolf Anschober (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz