IFI Beitragsgesetz 2022 (203/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2022 )

IFI Beitragsgesetz 2022

Ziel

  • Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Inhalt

  • Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
  • Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFIs):
    • Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association – IDA)
    • Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility – GEF)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) stellt einen Kernbereich der internationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung dar. Durch eine Bündelung der Ressourcen vieler Geber sollen multilaterale Entwicklungsbanken eine effiziente und effektive Möglichkeit bieten, um in koordinierter und kohärenter Weise Entwicklungsländer zu unterstützen und die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) im Rahmen der Agenda 2030 zu fördern.

Die gegenständlichen Mittelauffüllungen der IDA und des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development – IBRD) verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF) haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter wie dem Klimaschutz leisten. Die Institutionen sollen ihre Empfängerländer auch in der Bekämpfung der von COVID-19 ausgelösten Gesundheits- und Nahrungsmittelkrise sowie in der mittelfristigen Linderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise unterstützen. Sie sollen zentral in der Umsetzung des grünen Wiederaufbaus auf globaler Ebene sein.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die sonst in Einzelgesetzen zu normierenden Mittelauffüllungen der IDA und der GEF, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtet hat, schaffen. Die Zusammenziehung dieser Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag soll die Reduzierung der Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes bezwecken.

Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) zu erreichen. Die Beitragsleistungen sind gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar und sollen eine wesentliche Komponente zur Annäherung an dieses Ziel darstellen. Die Beitragsleistungen sollen ebenso gemäß OECD-DAC definiertem Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet werden.

19.05.2022

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen