Normungsbeteiligungsgesetz 2022 (223/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Normungsbeteiligungsgesetz 2022 – NoBG 2022)

Normungsbeteiligungsgesetz 2022

Ziele

  • Sicherstellung der Beteiligung der Verbraucherinnen/Verbraucher an der Normung
  • Sicherstellung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Normung
Inhalte
  • Aufbau der Fachstelle Normungsbeteiligung
  • Laufender Austausch mit der Fachstelle Normungsbeteiligung

Hauptgesichtspunkte 

Die Bedeutung von Normen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Vor allem mit Einführung der "Neuen Konzeption" ab den 80er Jahren hat die Europäische Union (bzw. damals EWG) technische Detailregelungen der Normung überlassen. Aber auch abseits der daraus entstandenen harmonisierten Normen hat die internationale, europäische und nationale Normung Vorgaben nicht nur für eine Vielzahl von Produkten, sondern auch für Dienstleistungen, Gesundheitswesen, Digitalisierung, Hygiene, Qualitätssicherung u.a.m. entwickelt. Anzumerken ist, dass die rein nationale Normung parallel zu der angeführten Entwicklung massiv an Bedeutung verloren hat und mittlerweile einen Anteil von weniger als zehn Prozent hält.

Der Großteil der in der EU relevanten Normen wird von den europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI erarbeitet. Allerdings sind in den diversen Normungsgremien, in denen üblicherweise Normen entwickelt werden, bestimmte gesellschaftliche Bereiche nicht angemessen vertreten: während Unternehmen – und hier v.a. Großunternehmen – ihre Interessen in der Normung regelmäßig geltend machen können, sind die Zivilgesellschaft und hier u.a. Organisationen, die Verbraucherinnen/Verbraucher sowie Menschen mit Behinderungen vertreten, mangels Ressourcen unterrepräsentiert. Dieses Defizit wurde und wird auf verschiedenen Ebenen angesprochen. So mahnt etwa die Europäische Normenverordnung explizit ein, dass auch die Verbraucherseite sowie Menschen mit Behinderungen bei der Normenentwicklung adäquat vertreten sein sollten und dafür Verbraucher- bzw. Behindertenorganisationen Zugang zur Normung ermöglicht und erleichtert werden muss.
Diesen Problemen wurde in Österreich schon im Jahr 1990 mit der Idee eines "Verbraucherrates" begegnet. Dieser sollte die Interessen der Verbraucherinnen/Verbraucher in der Normung wahrnehmen und wurde schließlich 1991 bei Austrian Standards International (ASI) als Sonderausschuss eingerichtet. Allein schon im Hinblick auf die Sicherheit von Produkten ist die Teilnahme an Normungsprozessen durch Verbrauchervertreterinnen/ Verbrauchervertreter unerlässlich.

Auf Grund organisatorischer Veränderungen kann das "Büro des Verbraucherrates" nicht mehr wie bisher fortgeführt werden; der Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei ASI ist davon zwar nicht betroffen, der Wegfall des Büros würde aber bedeuten, dass die operative Tätigkeit im Hinblick auf Normung für Verbraucherinnen/Verbraucher sowie Menschen mit Behinderungen weitgehend zum Erliegen kommen würde.

Mit der Einrichtung einer "Fachstelle Normungsbeteiligung" soll für Verbraucherinnen/Verbraucher sowie Menschen mit Behinderungen eine angemessene Mitwirkung an der Normung sichergestellt werden.
 
19.08.2022

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz