Polizeiliches Staatsschutzgesetz, Änderung (23/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherstellung einer Ausbildung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), die sich an Grund- und Freiheitsrechten sowie an allen Aspekten der Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes orientiert
  • Sicherstellung der höchsten Integrität und absoluten Vertrauenswürdigkeit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des BVT

Inhalt

  • Implementierung einer neuen speziellen Ausbildung in der Sicherheitsakademie für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des BVT
  • Erweiterung der bestehenden Sicherheitsüberprüfung im Sicherheitspolizeigesetz durch die Implementierung einer vertiefenden Vertrauenswürdigkeitsprüfung für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des BVT im polizeilichen Staatsschutzgesetz

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eine moderne und an Grund- und Freiheitsrechten orientierte Ausbildung in allen Aspekten der Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes erhalten. Durch eine Neukonzeption der Spezialausbildung soll der neuen organisatorischen Ausrichtung des Bundesamts bereits Rechnung getragen werden. Die Inhalte sollen sich nicht bloß an der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgabenerfüllung orientieren, sondern sollen verstärkt auch Schwerpunkte der nachrichtendienstlichen Komponente umfassen. Die Ausbildung soll zudem organisatorisches, juristisches und praxisrelevantes Spezialwissen vermitteln, welches die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Wesentlicher Bestandteil eines gesamtheitlichen Ausbildungskonzepts soll auch die Qualitätssicherung der Ausbildungsinhalte und eine nachweisliche Wissensüberprüfung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfüllen.

Die Änderungen der Bestimmungen über die spezielle Ausbildung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung soll einen mehrdimensionalen Ansatz verfolgen: Der Bundesminister für Inneres (BMI) soll durch Verordnung festlegen können, dass die Bereitstellung bestimmter Bildungsmaßnahmen der Sicherheitsakademie vorbehalten ist. Es soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Abhaltung und Bereitstellung dieser Ausbildung exklusiv der Sicherheitsakademie als erfahrene Bildungs- und Forschungseinrichtung des BMI vorzubehalten. Anrechnungsmöglichkeiten der alten Ausbildung auf die neue soll es in Hinkunft nicht geben. Alle mit dem Vollzug des Polizeiliches Staatsschutzgesetzes (PStSG) betrauten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sollen – ungeachtet des Zeitpunkts ihres Eintritts in den Verfassungsschutz – die neue Spezialausbildung zu absolvieren haben. Der Wegfall der Frist, in deren Rahmen die Spezialausbildung zu absolvieren ist und der Verzicht auf die verordnungsmäßige Festlegung der Ausbildungsinhalte und ihrer Schwerpunkte sollen Flexibilität einräumen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Spezialausbildung künftig auch besonders sensible Materien geschult werden, deren Inhalte für eine öffentliche Festlegung nicht geeignet sind.

Weiters soll eine Rechtsgrundlage für eine eigene Vertrauenswürdigkeitsprüfung von all jenen Bediensteten einer Organisationseinheit, die mit dem Vollzug des PStSG betraut sind – unabhängig davon, ob sie bereits die spezielle Ausbildung absolviert haben – geschaffen werden. Die Durchführung der Vertrauenswürdigkeitsprüfung soll – wie auch die Sicherheitsüberprüfung nach dem SPG – eine Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zentralstelle sein.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 15.05.2020

Übermittelt von

Karl Nehammer, MSc (V)

Bundesministerium für Inneres

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