Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird
Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz; KommAustria-Gesetz, Änderung (234/ME)
Ziel
Wirksame Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-InhalteInhalte
- Maßnahme 1: Betrauung einer versierten Aufsichtsbehörde
- Maßnahme 2: Erlassung von Entfernungsanordnungen zur schnellstmöglichen Reaktion
- Maßnahme 3: Einführung eines abgestuften Sanktionskatalogs
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte gilt seit dem 7. Juni 2022 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Durch diese Verordnung soll das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts in einer offenen und demokratischen Gesellschaft gewährleistet werden, indem der Missbrauch von Hostingdiensten für terroristische Zwecke bekämpft und ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in der gesamten Union geleistet wird. Neben dem Schutz der öffentlichen Sicherheit sollen gleichzeitig angemessene und solide Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte getroffen werden.
In Bezug auf EU-Verordnungen besteht prinzipiell ein unionsrechtliches Verbot der Änderung, Ergänzung oder Präzisierung durch verbindliches innerstaatliches Recht. Allerdings dürfen staatliche Vorschriften im Interesse ihres inneren Zusammenhangs und ihrer Verständlichkeit für die Adressaten bestimmte Punkte der EU-Verordnungen wiederholen. Durchführungsmaßnahmen wie etwa im vorliegenden Fall betreffend Behördenzuständigkeit und Strafen sind zulässig und mitunter auch unionsrechtlich geboten. Die EU-Verordnung sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
- Entfernungsanordnungen
- Spezifische Maßnahmen
- Rechtsbehelfe
- Sanktionsvorschriften
Stand: 10.11.2022