Meldegesetz, Personenstandsgesetz, Änderung (241/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991 und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden

Meldegesetz 1991 und Personenstandsgesetz 2013, Änderung

Ziele

  • Möglichkeit der Online-Abwicklung bestimmter Verfahren unter Verwendung der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) im Melde- und Personenstandsrecht
  • Erleichterte und rasche Zuordnung zu den Eltern bei der Behördenabfrage von Kindern im Personenstandsbereich

Inhalt

  • Entfall des Erfordernisses der österreichischen Staatsbürgershaft für die Online-Abwicklung von Meldevorgängen
  • Ersetzung der aktuellen Begrifflichkeiten zur Funktion Bürgerkarte im Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013) durch die Funktion E-ID (§§ 4 ff E-Government-Gesetz – E-GovG)
  • Ergänzung der allgemeinen Behördenabfrage im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) in § 47 Abs 1 Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013) um das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen (vbPK-ZP) der Eltern

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Aufgrund der Verordnung (EU) 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten (kurz: Single-Digital-Gateway-Verordnung –SDG-VO) ist etwa für den Bereich des Meldewesens vorzusehen, dass Inhaberinnen/Inhaber eines Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) die Verfahren zur Beantragung eines Wohnsitznachweises sowie zur Meldung einer Adressänderung vollständig online abgewickelt werden können. Auch grenzüberschreitende Nutzerinnen/Nutzer sollen einen Zugang zu Online-Verfahren haben und dieses online abwickeln können. 

Die Weiterentwicklung und der Ausbau elektronischer Meldeverfahren trägt maßgeblich zur Steigerung der Verwaltungseffizienz bei. Darüber hinaus soll der Begriff der "Ummeldung" präzisiert werden, um künftig Verwechslungen hinsichtlich Wohnsitzqualität (Hauptwohnsitz oder weiterer Wohnsitz) zu vermeiden. 

Im Bereich des Personenstandsgesetzes 2013 soll insbesondere bei der Vergabe der Familienbeihilfe und im Bildungs- oder Erziehungsbereich künftig eine raschere eindeutige Zuordnung der Kinder zu ihren Eltern möglich sein und somit die Behördenabfrage des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) entsprechend ergänzt werden.

Stand: 28.12.2022

Übermittelt von

Mag. Gerhard Karner

Bundesministerium für Inneres