Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, Änderung (246/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

Arbeitsverfassungsgesetz und Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

Ziele

  • Aktualisierungen des Rechtes auf Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Gesellschaften, die aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgehen;
  • Schaffung eines Rechtes auf Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Gesellschaften, die aus grenzüberschreitenden Umwandlungen oder Spaltungen hervorgehen;
  • Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen.

Inhalt

Zur Verwirklichung der oben genannten Ziele enthält der Entwurf für den Fall grenzüberschreitender Verschmelzungen vor allem Bestimmungen über:
  • Neudefinition jener aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgehenden Gesellschaften, auf die das Recht auf Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer anzuwenden ist,
  • Änderung der Vorschriften über die Mitbestimmung kraft Gesetzes ohne vorherige Verhandlungen im Fall grenzüberschreitender Verschmelzungen,
  • weitere Anwendung bestehender Systeme der Mitbestimmung im Fall nachfolgender grenzüberschreitender oder innerstaatlicher Verschmelzungen, Umwandlungen oder Spaltungen.
 Zur Verwirklichung der oben genannten Ziele enthält der Entwurf für den Fall grenzüberschreitender Umwandlungen bzw. Spaltungen vor allem Bestimmungen über:
  • Definition jener aus grenzüberschreitenden Umwandlungen bzw. Spaltungen hervorgehenden Gesellschaften, auf die das Recht auf Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer anzuwenden ist,
  • Definition der im Fall grenzüberschreitender Umwandlungen umzuwandelnden Gesellschaften, ihrer Tochtergesellschaften sowie der von diesen Umwandlungen betroffenen Tochtergesellschaften und Betriebe,
  • Definition der im Fall grenzüberschreitender Spaltungen begünstigten Gesellschaften sowie ihrer Tochtergesellschaften,
  • Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und Definition seiner Aufgaben,
  • Mindestinhalte der zwischen dem besonderen Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der umzuwandelnden bzw. begünstigten Gesellschaft abzuschließenden Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der aus der grenzüberschreitenden Umwandlung bzw. Spaltung hervorgehenden Gesellschaft,
  • Voraussetzungen, unter denen die Vorschriften über die Mitbestimmung kraft Gesetzes zur Anwendung kommen, falls Verhandlungen zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften scheitern, sowie Definition des Rechtes auf Mitbestimmung kraft Gesetzes,
  • Entsendung der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium,
  • Rechtsstellung der österreichischen Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums,
  • weitere Anwendung bestehender Systeme der Mitbestimmung im Fall nachfolgender grenzüberschreitender oder innerstaatlicher Verschmelzungen, Umwandlungen oder Spaltungen,
  • Schaffung eines Gerichtsstandes am Sitz der aus grenzüberschreitenden Umwandlungen bzw. Spaltungen hervorgehenden Gesellschaft für die sich aus den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes ergebenden Streitigkeiten.
20.01.2023

Themen

Übermittelt von

Mag. Dr. Martin Kocher

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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