Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Zweckzuschüsse an Länder und Gemeinden für die Durchführung der Corona-Schutzimpfung (COVID-19-Impffinanzierungsgesetz) und ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen für das COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden, erlassen und das Epidemiegesetz 1950, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Psychotherapiegesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (COVID-19-Überführungsgesetz)
Kurzinformation
Ziele
- Sicherstellung der Finanzierung der Infrastruktur zur Ermöglichung von in Summe zwei Millionen COVID-19-Impfungen für die Impfsaison 2023/2024
- Weitere Durchführung von COVID-19-Tests für die Feststellung einer Infektion mit SARS-CoV-2 und für die Festlegung der weiteren Behandlungsschritte (insbesondere Verschreibung von COVID-19-Heilmitteln)
- Rechtliche Gleichbehandlung von SARS-CoV-2 mit anderen nicht-meldepflichtigen respiratorischen Krankheiten
- Angemessener Umgang mit Mitteln aus dem Bundesbudget im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie
- Anpassung von Früherkennungs- und Überwachungssystemen für meldepflichtige Krankheiten und nicht meldepflichtige übertragbare respiratorische Krankheiten an die aktuellen Bedürfnisse
- Sicherstellung der Datenverarbeitung bereits gespeicherter Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im Register der anzeigepflichtigen Krankheiten und im Statistik-Register über den 30. Juni 2023 hinaus für weiterhin unbedingt erforderliche Zwecke
- Überführung von bewährten Pandemieregelungen in Regelstrukturen
- Sicherstellung eines österreichweiten Angebots von SARS-CoV-2 Testungen nach Beendigung der Screeningprogramme im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in einer Krisensituation
Inhalt
- Schaffung eines COVID-19-Impffinanzierungsgesetzes und Beibehaltung der Regelungen zur Impfung im niedergelassenen Bereich
- Weitere Zulässigkeit von Tests
- Weiterer Einsatz von Heilmitteln bei der Behandlung von COVID-19
- Aufhebung des rechtlichen Sonderregimes für SARS-CoV-2 und damit im Zusammenhang stehende Anpassungen
- Beendigung des Ersatzes von Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz (EpiG) und der Kostentragung von Screeningprogrammen im Rahmen der Pandemie nach § 5a EpiG
- Gesetzliche Verankerung von Früherkennungs- und Überwachungssystemen für meldepflichtige Krankheiten und nicht meldepflichtige übertragbare respiratorische Krankheiten im Epidemiegesetz
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Verarbeitung bereits gespeicherter Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im Register der anzeigepflichtigen Krankheiten und im StatistikRegister über den 30. Juni 2023 hinaus
- Verankerung von bewährten Pandemieregelungen im Dauerrecht
- Befristete Ermächtigung für geeignete nichtärztliche Gesundheitsberufe zur Vornahme und Auswertung von Testungen auf SARS-CoV-2
- Verordnungsermächtigung im Hinblick auf die ärztliche Versorgung im Zusammenhang mit Krisensituationen
Stand: 06.04.2023