Bundesgesetz, mit dem die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG angeordnet wird (265/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG angeordnet wird

Kurzinformation

Ziel

Hebung von Synergiepotentialen in Betrieb, Bereitstellung und Ausbau der Schieneninfrastruktur der Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (GKB) sowie Entlastung des Bundesbudgets

Inhalt

  • Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) in die ÖBB-Infrastruktur AG
  • Gesetzliche Sicherstellung der Ansprüche der Bediensteten des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB
  • Vertragliche Sicherstellung der Synergieeffekte für den Bund durch die Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Übertragung des Teilbetriebs Infrastruktur von der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB), welche zu 100 Prozent im Bundeseigentum steht, an die ÖBB-Infrastruktur AG bewirkt ein Einsparungspotential für den laufenden Betriebskostenzuschuss des Bundes an den Teilbetrieb Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH. Weiters bewirkt diese Übertragung, dass die Kosten für den anstehenden Ausbau der Eisenbahninfrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (v.a. Totalelektrifizierung des gesamten Streckennetzes bis 2028) über die für die ÖBB-Infrastruktur AG bereits bestehenden Annuitätenzuschüsse abgedeckt werden können, wodurch sich eine weitere Entlastung des Bundesbudgets ergibt. Diese Entlastungspotentiale für das Bundesbudget werden mit der Umsetzung des vorliegenden Entwurfs realisiert.

Stand: 26.04.2023

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie