Freiwilligengesetz, Änderung (274/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012, zuletzt geändert BGBl. I Nr. 165/2021 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen für Rahmenbedingungen und Strukturen zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland
  • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
  • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
  • Verwaltungsvereinfachungen

Inhalt

  • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung und Absicherung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
  • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
  • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer am FSJ/FUJ
  • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Freiwilligengesetz soll die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement normieren. Es soll Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität regeln. Somit soll das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen kreieren. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei sollen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus stehen und nicht ihre Pflichten.

Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Es waren auch Fragen wie die Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement miteinzubeziehen.

Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit deren Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ) und des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes sollen in der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert werden sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ sowie des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt werden.
09.05.2023

Themen

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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