Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz; Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 – GesRÄG 2023 (276/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) erlassen wird und mit dem das GmbH-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz sowie das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 – GesRÄG 2023)

Kurzinformation

Ziele

  • Verringerung des wirtschaftlichen Risikos von Gesellschafterinnen/Gesellschaftern einer GmbH
  • Einführung einer neuen österreichischen Kapitalgesellschaftsform – FlexKapG/FlexCo

Inhalt

  • Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro
  • Einführung einer neuen Kapitalgesellschaftsform (FlexKapG/FlexCo)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die auf internationalen Beispielen aufbaut und besonders für innovative Startups und Gründerinnen/Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.

Die bestehenden österreichischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG genießen sowohl national als auch international eine hohe Reputation. Für die spezifischen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen eignet sich vor allem die Rechtsform der GmbH, die sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag bietet. In manchen Bereichen (z.B. bei der Willensbildung der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder bei Kapitalmaßnahmen) wäre jedoch eine größere Freiheit zur individuellen Ausgestaltung zweckmäßig, als sie das geltende GmbH-Recht bietet. Es liegt daher nahe, als Ausgangspunkt für die neue Kapitalgesellschaft das Recht der GmbH zu wählen und dieses in mehreren Bereichen nach dem Vorbild des Aktienrechts zu modifizieren.

Als Bezeichnung für die neue Kapitalgesellschaft wird "Flexible Kapitalgesellschaft" vorgeschlagen, um die besonders weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten dieser Rechtsform zu betonen. Diese Bezeichnung kann im Firmenwortlaut mit "FlexKapG" abgekürzt werden. Da die neue Kapitalgesellschaftsform insbesondere für internationale Venture Capital-Investoren attraktiv sein soll, kommen als alternative Rechtsformzusätze auch der englische Ausdruck "Flexible Company" oder die Abkürzung "FlexCo" in Betracht.

Der Entwurf ermöglicht in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht die Ausgabe von sogenannten "Unternehmenswert-Anteilen", für deren Übernahme und Übertragung nur geringe Formalerfordernisse bestehen und denen grundsätzlich keine Mitwirkung an der Willensbildung der Gesellschaft zukommt.

Es ist eine Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro vorgesehen, was zugleich einen Beitrag zur weiteren Vereinfachung von Unternehmensgründungen darstellt. Es liegt nahe, diese Maßnahme gleichzeitig mit der neuen Kapitalgesellschaftsform umzusetzen, weil das niedrigere Stammkapital der GmbH auch der FlexKapG zugutekommt.
30.05.2023

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz