IFI Beitragsgesetz 2023 (287/ME)

  • Übersicht
  • Stellungnahmen
  • Parlamentarisches Verfahren

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2023 )

Kurzinformation

Ziel

Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Inhalt

  • Leistung eines Beitrags zur 16. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF-16)
  • Überwachung der Leistung des österreichischen Beitrags an AfEF-16

Stand: 19.07.2023

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die Mittelauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF), zu der sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen bekannt hat, schaffen.

Die gegenständliche österreichische Mittelauffüllung des AfEF hat das Ziel, den ärmsten und fragilsten Ländern Afrikas Finanzierungen zur fortgesetzten Unterstützung ihrer Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität, zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter und zur Bewältigung globaler Krisen und deren Folgen leisten.

Der AfEF soll zur Armutsbekämpfung und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der derzeit 37 ärmsten afrikanischen Länder beitragen. Dafür unterstützt er Projekte, Programme und den Kapazitätsaufbau durch die Bereitstellung von besonders günstigen, gestützten Finanzierungen. Nach der bei der Weltbank angesiedelten Internationalen Entwicklungsorganisation (International Development Association – IDA) ist der AfEF der zweitgrößte am afrikanischen Kontinent tätige multilaterale Entwicklungsfonds und stellt eines der wichtigsten Instrumente bei der Verfolgung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) und der Agenda 2030 auf multilateraler Ebene dar.

Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der im Jahr 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) zu erreichen. Die angeführte Beitragsleistung soll gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar sein und eine Komponente zur Annäherung an dieses Ziel darstellen. Die Beitragsleistungen sollen ebenso gemäß dem vom OECD-DAC definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet werden.

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen