Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz, Änderung (288/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz – ÖJKG geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Ausbau des interreligiösen Dialogs
  • Sicherstellung der aktiven Beteiligung von jungen Mitgliedern der jüdischen Religionsgesellschaft am jüdischen Gemeindeleben
  • Sicherstellung eines aktiven jüdischen Gemeindelebens in Österreich gemäß § 1 Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz (ÖJKG)
  • Breiter Zugang der Bevölkerung Österreichs zum jüdischen kulturellen Erbe

Inhalt

  • Schutz jüdischer Einrichtungen wie Synagogen, Bethäuser, jüdische Institutionen und Veranstaltungen in Österreich
  • Erhaltung und Ausbau der Struktur und Dienstleistungen für die Mitglieder der israelitischen Religionsgesellschaft
  • Förderung von Informationsvermittlung über das jüdische Kulturerbe
  • Förderung von Projekten des interreligiösen Dialogs
  • Förderung von Programmen, die speziell auf jüdische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene abgestimmt sind

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das jüdische gesellschaftliche und kulturelle Leben ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Geistes- und Kulturgeschichte. Zahlreiche Persönlichkeiten, die zur Bildung des österreichischen Selbstverständnisses beitrugen und unser Land auch in seiner Außenwirkung bis heute prägen, waren und sind Jüdinnen/Juden bzw. jüdischer Herkunft. Das jüdische Leben trug wesentlich zu dem bei, was wir als "typisch österreichisch" empfinden. Aber auch die jüdischen Handwerker, Unternehmerinnen/Unternehmer sowie Arbeiterinnen/Arbeiter waren Teil der österreichischen Gesellschaft. Aufgrund von Repressalien, Terror und Verfolgung durch die NS-Herrschaft, an der sich viele Österreicherinnen/Österreicher beteiligt haben, mussten zwischen März 1938 und November 1941 126.000 bis 128.000 Jüdinnen/Juden ihre Heimat verlassen. Über 64.000 jüdische Österreicherinnen/Österreicher wurden Opfer des Holocaust. Die Vertreibung und Ermordung von Jüdinnen/Juden hinterließ eine unwiederbringliche Lücke und bedeutet einen Verlust, der nicht abgegolten werden kann, ein Verbrechen, das unentschuldbar ist. Die jüdische Bevölkerung in Österreich wird heute auf etwa 15.000 Personen geschätzt, die Israelitische Religionsgesellschaft (IRG) hat rund 8.000 Mitglieder. Trotz dieser im Vergleich überschaubaren Zahl wird die jüdische Gemeinde in Österreich als bedeutend erachtet, nicht zuletzt aufgrund des vielfältigen kulturellen Erbes des Judentums in Österreich. Dieses Erbe wird von der gesamten jüdischen Gemeinschaft in Österreich gepflegt, erhalten und weiterentwickelt. Die Republik Österreich hat hier Verantwortung für die jüdischen Gemeinden und erbringt seit Jahren Leistungen im Interesse des jüdischen Gemeindelebens. Dennoch ist jüdisches Leben  in Österreich nicht selbstverständlich, sondern lebt aus Sicht der jüngeren Generation von nachhaltigen Zukunftsperspektiven. Solche Perspektiven sind der Schutz jüdischer Einrichtungen, die Erhaltung und Pflege des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens und seiner Struktur, der Dialog der Religionen, Förderung von Bildung und Bildungseinrichtungen sowie von Projekten und Maßnahmen mit und zugunsten der jungen Generation und Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des Zusammenhalts sowie von Sozialleistungen.

Die Bundesregierung bekennt sich im Interesse eines lebendigen jüdischen Lebens zu einer nachhaltigen Realisierung dieser Ziele und hat dies in einem Bundesgesetz über die Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes (ÖJKG) gesetzlich verankert. Darin soll nun eine finanzielle Zuwendung des Bundes an die Israelitische Religionsgesellschaft von jährlich sieben Millionen Euro festgelegt werden. Sie sollen den in § 1 ÖJKG genannten allgemeinen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen dienen.  Zuwendungen, die von Körperschaften öffentlichen Rechts bereits gewährt werden, sollen unberührt bleiben. Die im ÖJKG vorgesehenen Zuwendungen sind sondergesetzlich geregelte Förderungen im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung.

Stand: 26.07.2023

Themen

Übermittelt von

Mag. Karoline Edtstadler

Büro der Bundesministerin für EU und Verfassung

Ähnliche Gegenstände