Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziel
Verfassungskonforme Ausgestaltung des § 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des VfGH
Inhalt
§ 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz soll inhaltlich unverändert verfassungskonform gestaltet werden
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Regelung zur Verbindlichmachung von bestimmten Teilen des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) sowie der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) durch die Gesundheitsplanungs GmbH in § 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof zum Teil als verfassungswidrig erkannt und soll daher teilweise mit 31. Dezember 2023 aufgehoben werden.
Ohne verfassungskonforme Regelung wären Erlassungen von Verordnungen zur Verbindlichmachung von bestimmten Teilen des ÖSG sowie der RSG durch die Gesundheitsplanungs GmbH im Bereich des Art. 10 B-VG nicht mehr zulässig.
Stand: 25.08.2023