Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz
geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Einbeziehung aller Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in die fahrleistungsabhängige Mautpflicht
- Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr durch die Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen
- Verbesserung des Vignettensystems für Gelegenheitsnutzer durch Einführung einer Eintagesvignette
Inhalte
- Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
- Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
- Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes soll im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:- Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
- Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
- Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
- Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
- Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
- Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
- Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
Stand: 31.08.2023