Theaterarbeitsgesetz, Änderung (303/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Theaterarbeitsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Klarstellung im Bereich der Gastverträge nach dem Theaterarbeitsgesetz (TAG)
  • Klarstellung im Bereich der Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen im Bereich des TAG

Inhalt

  • Gesetzliche Klarstellung der Berechnung des Entgelts der Ensemblemitgliederinnen/ Ensemblemitglieder und des Gastes an Ensembletheater
  • Definition des Gastes an Bühnen ohne festes Ensemble
  • Klarstellungen im Bereich des § 42 TAG

Stand: 25.10.2023

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Novelle sollen im Hinblick auf die zwischenzeitigen Erfahrungen aus der Praxis und damit im Zusammenhang stehende (Auslegungs)Fragen aus Gründen der Transparenz und im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit gesetzliche Klarstellungen im Bereich der Gastverträge und der Vermittlung von Bühnenarbeitsverhältnisse getroffen werden.

Im Bereich der Gastverträge soll einerseits eine Präzisierung der Art und Weise der Berechnung des Durchschnittsbezugs der Ensemblemitglieder wie auch des Entgelts des Gastes erfolgen. Andererseits soll eine "Entkoppelung" des Gastvertrages vom Typ II vom Erfordernis des Bestehens eines Bühnenensembles durch Schaffung einer Entgeltgrenze für den Begriff des Gastes an jenen Bühnenunternehmen erfolgen, die kein fixes Ensemble haben.

Im Bereich der Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen sollen im Wesentlichen sprachliche Klarstellungen im Hinblick auf bestehende Auslegungsfragen erfolgen.

Es darf dazu im Übrigen auf die umfangreichen Erläuterungen zu den §§ 41 und 42 TAG verwiesen werden.

Themen

Übermittelt von

Mag. Dr. Martin Kocher

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft