Arzneimittelgesetz und Arzneiwareneinfuhrgesetz, Änderung (304/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert werden

Kurzinformation

Ziel

Durch die vorliegende Novelle sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Lieferengpässen bzw. der eingeschränkten Verfügbarkeit von Arzneimitteln gesetzt werden, um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten zu können.

Inhalt

  • Durch die Neuregelung der Abverkaufsfristen in § 25a AMG soll sichergestellt werden, dass wirksame und sichere Produkte länger am Markt bleiben.

  • Zudem soll mit § 6a AWEG das Verbringen von versorgungskritischen Arzneispezialitäten aus anderen EWR-Staaten erleichtert werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Lieferengpässe bzw. die eingeschränkte Verfügbarkeit von Arzneimitteln sind ernst zu nehmende Probleme im Gesundheitssystem, die in der Vergangenheit wiederholt aufgetreten sind. Insbesondere die daraus resultierende Verknappung von versorgungskritischen Humanarzneispezialitäten erfordert eine Anpassung im Bereich des Arzneimittelrechts. Mit der gegenständlichen Novelle soll dieser Entwicklung im Sinne der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln Rechnung getragen werden.

Stand: 10.11.2023

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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