Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen werden sowie das Energie-Control-Gesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
- Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
- Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
- Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
- Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
- Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut
Inhalt
- Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
- Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
- Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
- Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
- Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
- Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
- Einführung des Begriffs des "Eigenversorgers"
- Ermöglichung der Laststeuerung durch Aggregierung
- Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
- Ermöglichung von Peer-to-Peer-Verträgen
- Erleichterungen für Energiegemeinschaften
- Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
- Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
- Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
- Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
- Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
- Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
- Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
- Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
- Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
- Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
- Definition von Energiearmut inkl. Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
Stand: 12.01.2024