Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Änderung (324/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung
  • Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen
  • Sicherstellung einer für die Anlegerinnen/Anleger zufriedenstellenden Performance

Inhalt

  • Umstellung auf elektronische Kontonachricht
  • Einführung von Nachhaltigkeitsvorschriften für Betriebliche Vorsorgekassen
  • Anpassung der Veranlagungsbedingungen für Betriebliche Vorsorgekassen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes sollen diverse Änderungen vorgenommen werden, die der Verwaltungsvereinfachung, der Wettbewerbsgleichheit, der Verbesserung der Veranlagungsmöglichkeiten sowie der Stärkung der Aufsicht dienen.
Wesentliche Elemente des Vorschlages sind
  • die Umstellung auf eine elektronische Versendung der jährlichen Kontonachricht,
  • klare Vorgaben betreffend die Rahmenbedingungen für die Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie sowie die Werbung durch Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen),
  • die Einführung eines auf das Geschäftsmodell von BV-Kassen ausgerichteten Risikomanagements,
  • die Verpflichtung der BV-Kassen zur Offenlegung der Nachhaltigkeit ihrer Veranlagungen entsprechend den europäischen Vorgaben,
  • durch die Schaffung des Wertpapierfirmengesetzes notwendig gewordene geringfügige Änderungen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes.

Stand: 27.03.2024

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen