DORA-Vollzugsgesetz – DORA-VG; Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Bankwesengesetz u.a., Änderung (331/ME)

  • Übersicht
  • Stellungnahmen
  • Parlamentarisches Verfahren

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/ 2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/ 1011 (DORA-Vollzugsgesetz – DORA-VG) erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Erhöhung und Vereinheitlichung des Cybersicherheitsniveaus im Finanzmarkt durch notwendige Begleitmaßnahmen zur EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act)

  • Kohärente Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens durch Umsetzung der begleitenden Richtlinie zu DORA

Inhalt

  • Klarstellung in Bezug auf die Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Behörde gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554

  • Ausstattung der FMA mit erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2022/2554 in Bezug auf nationale Institute

  • Regelung der Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB)

  • Anpassung bestehender Rechtsakte im Finanzmarktbereich

Stand: 18.04.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzentwurf dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung weiterer Verordnungen (Digital Operational Resilience Act – DORA) in Österreich.

Die Verordnung (EU) 2022/2554 soll die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor stärken. Hintergrund sind Risiken aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von Finanzunternehmen. Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 sollen daher bestehende Regelungen in diesem Bereich gestärkt und vereinheitlicht werden. Anzuwenden ist die Verordnung (EU) 2022/2554 von unterschiedlichen Arten von Finanzunternehmen, wobei die Berücksichtigung des jeweiligen Risikoprofils vorgesehen ist.

Konkret enthält die Verordnung (EU) 2022/2554 zu folgenden Bereichen Regelungen für Finanzunternehmen:

  • Risikomanagement im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

  • Meldung von IKT-bezogenen Vorfällen an Behörden und Informationsaustausch

  • Testen der digitalen operationalen Resilienz

  • Adressierung von Risiken durch die Nutzung von IKT-Drittdienstleistern und Einführung eines neuen europäischen Überwachungsrahmens für kritische Drittdienstleister.

Um die Verordnung (EU) 2022/2554 in Österreich wirksam anwenden zu können, soll ein DORA-Vollzugsgesetz (DORA-VG) erlassen werden. Das Gesetz soll insbesondere den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 in Bezug auf nationale Institute klarstellen. Darüber hinaus soll die FMA mit den gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 auf nationaler Ebene ergänzend festzulegenden Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2554 ausgestattet werden. Es wird zudem die Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank in diesem Bereich geregelt.

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen