MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz; Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Bankwesengesetz u.a., Änderung (334/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz – MiCA-VVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das HinweisgeberInnenschutzgesetz und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel

Schaffung von Begleitmaßnahmen für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/1114

Inhalt

  • Benennung der zuständigen Behörde
  • Erlass sonstiger begleitender Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften
  • Ausstattung der zuständigen Behörde mit erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen
  • Klarstellung über eine Legalkonzession für die Ausgabe bestimmter Kryptowerte (vermögenswertereferenzierter Token und E-Geld-Token)

Stand: 03.05.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Kryptowerte gehören zu den wichtigsten Anwendungen der innovativen Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und ermöglichen die digitale Darstellung von Werten oder Rechten. Die Europäische Union (EU) hat ein ausdrückliches Interesse an der Entwicklung und Förderung innovativer Technologien im Finanzbereich wie etwa DLT. DLT einschließlich der Blockchain-Technologie können neue Arten von Wirtschaftstätigkeiten und Geschäftsmodelle hervorbringen, die gemeinsam mit der Kryptowerte-Branche zu Wirtschaftswachstum und neuen Beschäftigungsmodellen in der EU beitragen können. Kryptowerte können Marktteilnehmerinnen/Marktteilnehmern erheblichen Nutzen beispielsweise dadurch bringen, dass sie im grenzüberschreitenden Kontext kostengünstigere und effizientere Zahlungen ermöglichen.

Der spezielle Rechtsrahmen der Verordnung (EU) 2023/1114 soll Innovation und fairen Wettbewerb fördern und zugleich ein hohes Maß an Schutz von Kleinanlegerinnen/Kleinanlegern und an Integrität der Märkte für Kryptowerte gewährleisten. Mit dem Rechtsrahmen soll es insbesondere auch ermöglicht werden, dass Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ihre Geschäftstätigkeiten in der gesamten EU erbringen können. Darüber hinaus soll die angemessene Behandlung von Emittenten von Kryptowerten und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen sichergestellt werden und die Finanzstabilität sowie das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme gefördert werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll jene Bestimmungen in das österreichische Recht einfügen, die notwendig sind, damit die Verordnung (EU) 2023/1114 in Österreich wirksam werden kann. Dementsprechend soll insbesondere eine zuständige Behörde benannt werden.

Zudem soll die benannte Behörde mit den für die Überwachung der Einhaltung der in der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgesehenen Vorschriften erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet werden. Im Zusammenhang mit den Sanktionsbefugnissen soll das Gesetz im Wesentlichen Verwaltungsstrafbestimmungen, andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Bestimmungen zur Veröffentlichung von solchen Sanktionen und Maßnahmen enthalten.

Im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften der Verordnung (EU) 2023/1114 betreffend Verhinderung und Verbot von Marktmissbrauch bezüglich Kryptowerten sollen Verwaltungsstrafbestimmungen gegen Insidergeschäfte, unrechtmäßige Offenlegungen von Insiderinformationen und Marktmanipulation vorgesehen werden.

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen