IFI-Beitragsgesetz 2024 (336/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2024)

Kurzinformation

Ziele

  • Aufrechterhaltung der Unterstützung der Ukraine durch die EBRD ab dem Jahr 2024
  • Umsetzung des neuen Geschäftsmodells von IDB Invest zur stärkeren Unterstützung des Privatsektors in der Region Lateinamerika und Karibik
  • Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Inhalt

  • Zeichnung zusätzlicher Kapitalanteile im Rahmen der dritten Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD-GCI III)
  • Zeichnung zusätzlicher Kapitalanteile im Rahmen der dritten Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC-GCI III)
  • Leistung eines Beitrages zur 13. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-13)
  • Überwachung der Leistung des österreichischen Beitrages an IFAD-13

Stand: 06.05.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die österreichischen Kapitalbeteiligungen an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development – EBRD) und der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (Inter-American Investment Corporation – IIC / IDB-Invest) sowie die Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (International Fund for Agricultural Development – IFAD) haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter leisten. Die EBRD hat zudem, als größter institutioneller Investor in der Ukraine, eine zentrale Rolle in der Unterstützung des Landes während des Krieges und im Zuge des Wiederaufbaus.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die Kapitalbeteiligungen bei der EBRD und der IDB-Invest sowie die Mittelauffüllung des IFAD, zu der sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen bekannt hat, schaffen. Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) zu erreichen. Die Beitragsleistung soll gemäß dem Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) zur Gänze (IIC, IFAD) bzw. zu 71 Prozent (EBRD) auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar sein und eine Komponente zur Annäherung an dieses Ziel darstellen. Die Beitragsleistungen sollen ebenso gemäß dem vom OECD-Entwicklungsausschuss definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet werden.

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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