Die österreichischen Kapitalbeteiligungen an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development – EBRD) und der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (Inter-American Investment Corporation – IIC / IDB-Invest) sowie die Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (International Fund for Agricultural Development – IFAD) haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter leisten. Die EBRD hat zudem, als größter institutioneller Investor in der Ukraine, eine zentrale Rolle in der Unterstützung des Landes während des Krieges und im Zuge des Wiederaufbaus.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die Kapitalbeteiligungen bei der EBRD und der IDB-Invest sowie die Mittelauffüllung des IFAD, zu der sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen bekannt hat, schaffen. Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) zu erreichen. Die Beitragsleistung soll gemäß dem Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) zur Gänze (IIC, IFAD) bzw. zu 71 Prozent (EBRD) auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar sein und eine Komponente zur Annäherung an dieses Ziel darstellen. Die Beitragsleistungen sollen ebenso gemäß dem vom OECD-Entwicklungsausschuss definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet werden.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
06.05.2024
Einlangen im Nationalrat
06.05.2024
Ende der Begutachtungsfrist 27.05.2024
28.05.2024
Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen