Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird
Kurzinformation
Ziel
Sicherstellung von Verbesserungen und Klarstellungen im Haushaltsrecht
Inhalt
Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013)
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 07.06.2024
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem Entwurf sollen legistisch, prozedural oder redaktionell notwendige Anpassungen wie etwa Harmonisierungen widersprüchlicher Regelungen, Klarstellungen, Vereinfachungen oder die Einarbeitung von Bundesministeriengesetz-Novellen (BMG-Novellen) vorgenommen werden.
Klarstellungen im Sinne der bisherigen Praxis
- Geltung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Rahmen der Schuldenbremse gleichziehen mit dem Österreichischen Stabilitätspakt
- Gesetzliche Verankerung der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) und der WFA-Bündelungen
- Harmonisierung der Formulierungen zu den haushaltsrechtlichen Sanktionen
- Klarstellung des Förderungsbegriffs: Finanzzuweisungen, finanzausgleichsrechtliche Zuschüsse an Gebietskörperschaften, Zuschüsse mit Sozialleistungscharakter sind keine Förderung.
- Praxisnahe Klarstellung der Verordnungsermächtigung für die Allgemeinen Rahmenrichtlinien bezüglich Betrauung von Abwicklungsstellen
- Definition der liquiden Mittel
- Finanzanlagen bzw. Beteiligungen im Treasury abzubilden
Vereinfachungen
- Bestimmungen für Vertretungsbehörden im Ausland mit geringem Personalstand
- Harmonisierung der Berichtspflichten zum Personalstand von Beschäftigten in ausgegliederten Einrichtungen
- Entfall der bundesinternen Verrechnung fiktiver Mieten bei Burghauptmannschaft, da kein Steuerungseffekt bei hohem Verwaltungsaufwand
- Entfall der zwingenden Entgeltlichkeit beim Sachgüteraustausch
Bereinigungen
- Mittelverwendungsgruppe "operative Verwaltungstätigkeit" in Personalauszahlungen und betrieblichen Sachaufwand (§ 33) teilen sowie eine Mittelverwendungsgruppe für Finanzerträge/Finanzaufwand
- Förderungen im Namen anderer Rechtsträger, die vom Bund finanziert werden, sind gesondert auszuweisen. (bisher nur freiwillig praktiziert)
- Ergänzung zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 07.06.2024 | Einlangen im Nationalrat | |
| 07.06.2024 | Ende der Begutachtungsfrist 17.06.2024 | |
| 18.06.2024 | Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen | |
| 05.07.2024 | Regierungsvorlage (2704 d.B.) |