Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (349/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024)

Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024

Ziele

  • Neuregelung der Sicherstellung
  • Anpassungen im Hinblick auf die EU-Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Sicherung von Kryptowerten
  • Modernisierung der Bestimmungen über die Ausfolgung und Verwertung von Gegenständen und Vermögenswerten
  • Unterstützung der bzw. Rechtsschutzbeauftragten durch die JBA
  • Stärkung der Beschuldigtenrechte
  • Beschleunigung des Verfahrens
  • Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes
  • Entlastung der Staatsanwaltschaften
  • Klarstellung bzw. gesetzliche Regelung von in der Praxis aufgetretenen Problemstellungen
  • Stärkung der Rechtssicherheit und Transparenz durch eine Ausweitung der Veröffentlichungspflicht in § 48a GOG
  • Anpassung des FinStrG an die Änderungen in der StPO
  • Schaffung einer generellen Ermächtigungsnorm iSd § 76 Abs 4 StPO

Inhalt

  • Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für die "Beschlagnahme von Datenträgern und Daten"
  • Stärkung der Unabhängigkeit der bzw. des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz
  • Erweiterung der Legaldefinitionen in § 109 Z 1 lit a StPO und Schaffung einer Legaldefinition von "Vermögenswert" in Z 1a
  • Einführung einer Bestimmung zur Sicherung von Kryptowerten durch Übertragung auf behördeninterne Infrastruktur
  • Ergänzung des Begriffs des "Vermögenswertes" in mehreren Bestimmungen der StPO
  • Neuregelung der Bestimmungen über die Ausfolgung und Verwertung von Gegenständen und Vermögenswerten
  • Geringfügige Erweiterung der Aufgaben der Justizbetreuungsagentur
  • Integration der Bestimmung des § 108a StPO (Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens) in einen umgestalteten § 108 StPO
  • Verbesserungen im Bereich des Sachverständigenwesens
  • Einführung einer Teilnahmemöglichkeit am Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung vor dem OGH für die Angeklagte/den Angeklagten
  • Erweiterung der Prozessbegleitung für Opfer
  • Einführung der Möglichkeit der Übermittlung von Daten an Opferschutzeinrichtungen
  • Klarstellungen in Zusammenhang mit Privatanklageverfahren und betreffend Hass-im-Netz-Delikte
  • Anpassung der Vorgehensweise bei der Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte (§ 116 StPO)
  • Einrichtung eines wirksamen und effizienten Systems zur Qualitätssicherung bei den Staatsanwaltschaften
  • Neuregelung bei Beginn und Beendigung des Ermittlungsverfahrens
  • Verpflichtende Veröffentlichung von OLG-Entscheidungen
  • Ermöglichung, anonymisierte Ausdrucke von bestimmt bezeichneten Entscheidungen zu erlangen
  • Schaffung einer Spezialzuständigkeit für die Bearbeitung von Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahraum bei den Gerichten
  • Legistische Anpassung der Bestimmungen im FinStrG an die Änderungen der StPO
  • Schaffung einer generellen gesetzlichen Ermächtigungsbestimmung im AVG im Hinblick auf die Voraussetzungen nach § 76 Abs 4 StPO

Stand: 17.06.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die bisher bestehende Möglichkeit der Sicherstellung "aus Beweisgründen" einem grundlegenden Rechtsrahmen zuführen und zu einer Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten sowie zu einer Erhöhung der Effizienz und Beschleunigung von Ermittlungsverfahren führen sowie auf Basis von Erfahrungen und Reformvorschlägen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaften betreffend den Bereich der Cyberkriminalität und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur beruhende legistische Anpassungen vornehmen.

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz