Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024)
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024
Ziele
- Neuregelung der Sicherstellung
- Anpassungen im Hinblick auf die EU-Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Sicherung von Kryptowerten
- Modernisierung der Bestimmungen über die Ausfolgung und Verwertung von Gegenständen und Vermögenswerten
- Unterstützung der bzw. Rechtsschutzbeauftragten durch die JBA
- Stärkung der Beschuldigtenrechte
- Beschleunigung des Verfahrens
- Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes
- Entlastung der Staatsanwaltschaften
- Klarstellung bzw. gesetzliche Regelung von in der Praxis aufgetretenen Problemstellungen
- Stärkung der Rechtssicherheit und Transparenz durch eine Ausweitung der Veröffentlichungspflicht in § 48a GOG
- Anpassung des FinStrG an die Änderungen in der StPO
- Schaffung einer generellen Ermächtigungsnorm iSd § 76 Abs 4 StPO
Inhalt
- Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für die "Beschlagnahme von Datenträgern und Daten"
- Stärkung der Unabhängigkeit der bzw. des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz
- Erweiterung der Legaldefinitionen in § 109 Z 1 lit a StPO und Schaffung einer Legaldefinition von "Vermögenswert" in Z 1a
- Einführung einer Bestimmung zur Sicherung von Kryptowerten durch Übertragung auf behördeninterne Infrastruktur
- Ergänzung des Begriffs des "Vermögenswertes" in mehreren Bestimmungen der StPO
- Neuregelung der Bestimmungen über die Ausfolgung und Verwertung von Gegenständen und Vermögenswerten
- Geringfügige Erweiterung der Aufgaben der Justizbetreuungsagentur
- Integration der Bestimmung des § 108a StPO (Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens) in einen umgestalteten § 108 StPO
- Verbesserungen im Bereich des Sachverständigenwesens
- Einführung einer Teilnahmemöglichkeit am Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung vor dem OGH für die Angeklagte/den Angeklagten
- Erweiterung der Prozessbegleitung für Opfer
- Einführung der Möglichkeit der Übermittlung von Daten an Opferschutzeinrichtungen
- Klarstellungen in Zusammenhang mit Privatanklageverfahren und betreffend Hass-im-Netz-Delikte
- Anpassung der Vorgehensweise bei der Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte (§ 116 StPO)
- Einrichtung eines wirksamen und effizienten Systems zur Qualitätssicherung bei den Staatsanwaltschaften
- Neuregelung bei Beginn und Beendigung des Ermittlungsverfahrens
- Verpflichtende Veröffentlichung von OLG-Entscheidungen
- Ermöglichung, anonymisierte Ausdrucke von bestimmt bezeichneten Entscheidungen zu erlangen
- Schaffung einer Spezialzuständigkeit für die Bearbeitung von Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahraum bei den Gerichten
- Legistische Anpassung der Bestimmungen im FinStrG an die Änderungen der StPO
- Schaffung einer generellen gesetzlichen Ermächtigungsbestimmung im AVG im Hinblick auf die Voraussetzungen nach § 76 Abs 4 StPO
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 17.06.2024