Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz u.a., Änderung (55/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Kurzinformation

Inhalt des Entwurfs

  • Normierung, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die im Rahmen der internationalen Kontaktpersonennachverfolgung sachdienliche Informationen besitzen, diese auch dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) als oberste Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen haben
  • Möglichkeit zur Durchführung von Screeningprogrammen und zur Beauftragung von Hochschulen oder hochschulischen Forschungseinrichtungen mit der Durchführung der Laboruntersuchungen und der Schulärztinnen/Schulärzte mit der Durchführung der Untersuchungen an den Schulen durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister
  • Entlastung der Gerichte im Hinblick auf die Überprüfung einer rechtmäßigen Freiheitsbeschränkung
  • Regelungen für Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen
  • Präventionskonzepte sollen Auflagen für Veranstaltungen sein und von der Behörde auch vor Ort überprüft werden können
  • Schaffung einer einheitlichen Kaskadenregelung im Hinblick auf die behördlichen Zuständigkeiten im Epidemiegesetz 1950 und im COVID-19-Maßnahmengesetz
  • Regelungen zur Anhaltung von Personen
  • Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für Betretungsregelungen für öffentliche Orte und Konkretisierung der Verordnungsermächtigungen im COVID-19-Maßnahmengesetz
  • Individualisierung der Strafbestimmungen im COVID-19-Maßnahmengesetz und Herabsetzung der Strafhöhen
  • Verpflichtung des für das Gesundheitswesens zuständigen Bundesministers zur Anhörung der Corona-Kommission vor Erlassung von Verordnungen nach den COVID-19-Maßnahmengesetz, Einvernehmen mit den Hauptausschuss des Nationalrates bei bestimmten Verordnungen des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 14.09.2020

Übermittelt von

Rudolf Anschober (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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