E-Government-Gesetz, Passgesetz, Änderung (56/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz und das Passgesetz 1992 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklungen in Hinblick auf eine vereinfachte smartphonebasierte Verwendung des E-ID (Elektronischen Identitätsnachweis)

  • Steigerung der Datenqualität und Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des E-ID

  • Erleichterung der gesicherten Identitätsfeststellung durch Behörden und ordentliche Gerichte

  • Optimierung der Verwendung vorhandener Daten für die Beantragung von Reisedokumenten

Inhalt

  • sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung für die vereinfachte smartphone-basierte Verwendung des E-ID

  • Zulässigkeit der Verwendung von Attributen aus dem Identitätsdokumentenregister sowie aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des E-ID und Bereitstellung dieser Daten an Dritte

  • ausdrückliche Anforderung, dass zum Zweck der eindeutigen Identifizierung der betroffenen Person im Zuge der Registrierung zum E-ID (sofern nicht bereits vorhanden) ein Lichtbild beizubringen ist

  • zur Kenntnis gelangte Änderungen zu Eintragungsdaten im Ergänzungsregister sollen von bestimmten Behörden und Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs direkt dem Ergänzungsregister gemeldet werden

  • Zulässigkeit der Weiterverwendung im Zuge des Pilotbetriebs ausgestellten E-IDs und Verarbeitung der zugehörigen Registrierungsdaten auch über den Zeitraum des Pilotbetriebs hinaus

  • Ermächtigung von Behörden und ordentlichen Gerichten zur Abfrage des Identitätsdokumentenregisters zum Zwecke einer einfachen, raschen und gesicherten Identitätsfeststellung

  • Ermöglichung der Weiterverwendung von Daten, die im Zuge der Registrierung eines E-ID oder der Aufnahme eines Lichtbilds für die e-card verarbeitet wurden, für die Ausstellung von Reisedokumenten

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der Novelle des E-Government-Gesetzes wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Konzepts Bürgerkarte hin zum E-ID kundgemacht.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Passgesetzes ermöglichen zum einen den Nachweis von personenbezogenen Daten mithilfe des E-ID im Bereich des Passwesens, da eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an die Stammzahlenregisterbehörde geschaffen werden soll, sofern dieser eine gesetzlich übertragene Aufgabe zukommt. Zum anderen sollen die in der Datenverarbeitung bzw. in der zentralen Evidenz bzw. im Identitätsdokumentenregister (IDR), verarbeiteten Daten aus verwaltungsökonomischen Gründen für Zwecke von Verfahren nach dem Passgesetz weiterverarbeitet werden dürfen.

Stand: 14.09.2020

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck (V)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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