Strafgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche, Änderung (57/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Umsetzung der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2018/1673

Inhalt

  • Erweiterung des Strafgesetzbuches (StGB) um einen ergänzenden Erschwerungsgrund
  • Novellierung des Tatbestandes der Geldwäscherei im Sinne der Umsetzungsverpflichtung der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Zentraler Zweck der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie ist die wirksame Vereinheitlichung der strafrechtlichen Ahndung von Geldwäscherei in allen Mitgliedstaaten. Dadurch soll erreicht werden, dass im gesamten Unionsgebiet Geldwäscherei wirksam bekämpft wird. Sanktionslücken in einzelnen Mitgliedstaaten, die bei grenzüberschreitender Tatbegehung den Täterinnen/Tätern zu Besserstellungen bis hin zur Straflosigkeit führen können, sollen hintangehalten werden.

Die gegenständlichen Änderungen bzw. Ergänzungen sollen zur Verwirklichung des Ziels der Ahndung von Geldwäscherei in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen erfolgen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 16.09.2020

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M. (G)

Bundesministerium für Justiz

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