Stellungnahme zu 57/BI (5055/SBI)

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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Zukunft Kinder! – für eine selbstbestimmte Familienplanung" (57/BI)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Österreich hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ein Gesetz, in dem viele moderne und sinnvolle Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung verboten sind. Als Vorstandsmitglied der Österreichischen IVF Gesellschaft ist es mir ein Anliegen, dass den vielen betroffenen Menschen in Österreich mehr Behandlungsformen zur Verfügung stehen.

Alleinstehende Frauen in Österreich sind von einer Kinderwunschbehandlung ausgeschlossen. Deshalb müssen sie für eine Behandlung ins Ausland ausweichen, was zeitlich und finanziell eine besondere Belastung darstellt. Diese Ausgrenzung ist eine grobe Diskriminierung, da heterosexuelle und lesbische Paare für die Behandlung zugelassen sind. Argumente in Hinblick auf einen negativen Einfluss auf das Kindeswohl bei einem einzelnen Elternteil sind ein Schlag ins Gesicht für die vielen alleinerziehenden Mütter in Österreich.

In Österreich besteht für Frauen keine Möglichkeit Eizellen als Vorsorge einfrieren zu lassen.
Dr.in Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, bringt es zu diesem Thema „social egg freezing“ auf den Punkt: „Wir sind doch jenseits der Zeiten, wo Politiker einer männlich dominierten Gesellschaft über Frauen Entscheidungen treffen!“ Die Zeit ist also wirklich reif, dass Frauen dieses Instrument der Selbstbestimmung ermöglicht wird. In Anbetracht der fallenden Geburtenzahlen wäre es eine weise Entscheidung des Staates diese Vorsorge nicht nur nicht zu erlauben, sondern sogar finanziell zu unterstützen.

Die Spende von bereits bestehenden Embryonen von Kinderwunschpaaren, die sie gerne an andere Paare weitergeben wollen, ist derzeit in Österreich verboten. Stattdessen müssen diese Embryonen spätestens nach 10 Jahren verworfen werden. Die Embryonenspende ist in vielen Ländern Europas schon erlaubt und bietet vielen Kinderwunschpaaren eine Möglichkeit doch noch Elternschaft zu erleben.