Stellungnahme zu 59/BI (5125/SBI)

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "die Initiative "Mut zeigen!": Forderung von gesetzl. Änderungen für Personen, die einen Schwangerschaftsverlust unter 500 Gramm (sog. Fehlgeburten) erlitten haben" (59/BI)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Als Mutter von drei Sternenkindern, hätte ich mir schon vor einigen Jahren gesetzliche Veränderungen gewünscht.
Ich habe 2016 in der 20. SSW meinen Sohn geboren. Der Spätabort passierte aufgrund eines Amnioninfektionssyndroms mit vorzeitigen Wehen und vorzeitigem Blasensprung. Ich war komplett unvorbereitet. Es ging mir, bis auf die Übelkeit und Müdigkeit am Beginn der Schwangerschaft, sehr gut. Der Blasensprung erfolgte am 12.7.16. Wir hofften und zitterten bis zum 16.7. wo unser Sohn dann "zur Welt starb". Ich konnte ihn kurz vor der Geburt noch spüren. Er dürfte während des Geburtsvorganges verstorben sein. Als er da war, konnten keine Lebenszeichen mehr festgestellt werden. Er wog unter 500g, somit hatte ich keinen Anspruch auf Mutterschutz und bekam bis auf einen Arztbrief keine Dokumente.
Sofort nach der Geburt kam ich in den OP und es wurde eine Curettage gemacht, da sich die Plazenta offenbar nicht von selber löste. Am Tag darauf wurde ich entlassen.
Ich wurde krank geschrieben. Nach 2 Wochen erfolgte eine erneute Curettage aufgrund einer starken Nachblutung aufgrund eines Plazentarestes.

Im September fing ich wieder arbeiten an. Ich arbeite als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin auf einer Inneren Medizin. Ich werde diese Zeit nie vergessen.
Ich wurde bald wieder schwanger und unser zweites Baby kam in der 11. SSW zu Hause zur Welt. Ich hatte am 16.12. während der Arbeit Schmierblutungen. Am Ultraschall konnte kein Herzschlag mehr gefunden werden. Am 19.12. hatte ich dann zu Hause meine 2. Kleine Geburt.
Im Mai 2017 folgte der dritte Verlust. Unser drittes Kind kam in der 13. SSW. zu Hause zur Welt.

Den Grund der 1. Kleinen Geburt wussten wir gleich - eine Infektion (von der ich nichts merkte)
Den Grund für die 2. und 3. Kleine Geburt erfuhren wir erst später. Durch die beiden Ausschabungen oder eher durch die zweite der beiden, nach der 1. Kleinen Geburt, wurde das sogenannte "Asherman Syndrom" verursacht. Hierbei handelt es sich um Verwachsungen und Vernarbungen der Gebärmutterhöhle. Diese entstehen, wenn bei einem operativen Eingriff die Gebärmutterschleimhaut in ihrer Tiefe verletzt wird. Dies war bei mir der Fall und so konnten sich mein 2. und 3. Kind nicht gut einnisten bzw. jeweils ihre Plazenta.

Es folgte eine Operation in Hamburg (Dez. 17) bei einem Spezialisten auf diesem Gebiet.
Ich hatte Glück und meine Gebärmutterschleimhaut baute sich nach der Entfernung des Narbengewebes wieder gut auf.
Im April 19 und Nov. 20 erblickten meine Folgewunder oder auch Regenbogenbabys genannt, das Licht der Welt.
Ich beschäftige mich seit 2016 sehr intensiv mit dem Thema Sternenkinder. Es ist dringend an der Zeit, dass sich hier gesetzlich etwas ändert. Die Regelung vom Mutterschutz wären für mich persönlich sehr, sehr wichtig gewesen. Auch eine Hebammenbegleitung hätte mir sehr geholfen. Und die psychologische Hilfe, die ich nach dem dritten Verlust brauchte, habe ich mir natürlich selbst bezahlt. Ich schaffte es nicht mehr 100% zu arbeiten und reduzierte mein Beschäftigungsausmaß. Das ist halt auch eine finanzielle Frage.

Die Zeit ist reif. Es muss sich jetzt was ändern. Unzählige Familien werden in Zukunft dankbar sein.