Stellungnahme zu 59/BI (5127/SBI)

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "die Initiative "Mut zeigen!": Forderung von gesetzl. Änderungen für Personen, die einen Schwangerschaftsverlust unter 500 Gramm (sog. Fehlgeburten) erlitten haben" (59/BI)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als betroffene Frauen, Mütter, Großmütter und vor allem als Geburtskulturarbeiterinnen möchten wir eine Stellungnahme zum Forderungskatalog „Mut zeigen“ abgeben und diese aus ganzem Herzen unterstützen.

Im Alltag und der Doula-Begleitung von Frauen rund um die Geburt begegnen wir immer wieder Familien, die sich viel zu früh von ihren Kindern verabschieden müssen.

Zum Begriff „Fehlgeburt“: Dieser impliziert, dass das Kind ein Fehler sei oder dass die Frau Schuld an dem „Fehler“ habe. Da diese Gedanken und Gefühle zusätzlichen Schmerz mit sich bringen, könnte, wie auch im Forderungskatalog beschrieben, zukünftig der Begriff „Schwangerschaftsverlust“ oder „kleine Geburt“ zum Tragen kommen.

Auch eine Aufklärungskampagne oder Sensibilisierungskampagne. die zur Enttabuisierung von (frühen) Schwangerschaftsverlusten beiträgt, kann der Überforderung und dem Gefühl des Alleinseins entgegenwirken bzw. dazu beitragen, dass Frauen und Familien das notwendige Mitgefühl und die Anerkennung bekommen, die für den Trauerprozess so wichtig sind.

Es ist auch noch wichtig zu betonen, dass sich auch bei jeder kleinen Geburt unter 500 Gramm der Körper bereits stark verändert hat (Stichwort Milchbildung und Rückbildung) und der Anspruch auf Hebammenbetreuung, Mutterschutz, psychologische Hilfe sollten gegeben sein. Hier sollte keine X-beliebige Gramm Zahl oder ein 40 Jahre altes Gesetz ausschlaggebend sein, ob die Frau sich körperlich und seelisch erholen „darf“. Ein Kostenzuschuss zu den Begräbniskosten würde betroffene Familien außerdem entlasten.
Auch die Praxis, Frauen im ersten Trimester mit Medikamenten für einen Schwangerschaftsabbruch nach Hause zu entlassen, um den Prozess allein zu durchleben, bedeutet, dass sie mit der kleinen Geburt, aber auch der Zeit danach und körperlichen und seelischen Nachwirkungen allein gelassen werden. Das bringt oft Überforderung mit sich.

In allen Fällen von frühem Verlust braucht es die Möglichkeit niederschwelliger gesundheitlicher und psychologischer Betreuung. Es wäre wichtig, dass auch diese Mütter von Hebammen betreut, vorbereitet und nachbetreut werden.
Eine gesetzliche Veränderung, um der Frau die Möglichkeit der Heilung und Erholung im Rahmen eines Mutterschutzes zu geben wäre hier wirklich dringend notwendig.

Diese Veränderung und die Anerkennung von Sternenmüttern aber auch Väter von Sternenkindern wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen,

Julia Luschin für
DiA - Doulas in Austria


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