Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Sofortiges Verbot zum Verkauf und zur Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt!" (50/BI)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich halte ein sofortiges Verbot von Verkauf und Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 für einen Fehler. Zum einen wird hier nur der Verkauf und die Verwendung verboten, damit schädigt man erstmals nur unserer Wirtschaft. Da hier nicht der Besitz verboten wird, können Bürger die pyrotechnischen Artikeln weiterhin im Ausland kaufen. Die im Ausland erhältlichen pyrotechnischen Artikel sind oftmals ungeprüft und unsicher. Meine Meinung dazu, wenn jemand schon ins Ausland für Pyrotechnik fährt und schon „illegal“ Feuerwerk kauft, dann hat er auch die Möglichkeit, wenn er schon da ist, auch größere Feuerwerkskörper wie z.B. Kategorie F3 oder F4 zu erwerben. Dadurch steigt sowohl der Lärm, der Müll, die Gefahr für Mensch und Tier, die Verletzungen und vor allem auch der Verletzungsgrad ins Negative.
Ich möchte dazu noch anmerken, im Anliegen dieser Bürgerinitiative wird ersuch: „ein Gesetz zum Verbot zum Verkauf und zur Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper…“ zu erlassen. Die genannten Blitzknallkörper oder Schweizer Kracher („Piraten“) dürfen bereits seit 04.07.2013 nicht verkauft und seit 04.01.2016 auch nicht mehr besessen und verwendet werden. Lediglich die verwendung von Schwarzpulver statt Blitzknallsatz in pyrotechnischen Bodenknallartikeln der Kat. F2 ist seitdem erlaubt, somit sind diese Blitzknallkörper ohnehin schon vom legalen Markt verschwunden.
Als Ersatz zu den Blitzknallkörpern werden oftmals „pyrotechnische Schallerzeuger“ der Kategorie P1 verwendet. Diese Schallerzeuger gelten nicht als Feuerwerk, sondern als technische Pyrotechnik und dürfen nicht für Unterhaltungszwecke, wie z.B. Silvester verwendet werden. Diese Schallerzeuger wiederum dürfen einen Blitzknallsatz enthalten, welcher lauter und stärker wie Schwarzpulver ist. Sie sind dadurch publik geworden, dass die Blitzknallartikel der Kat. F2 verboten wurden. Gerade auch von diesen Artikeln der Kategorie P1 geht deutlich mehr Gefahr aus als wie von Artikeln der Kategorie F2, wenn diese widmungswidrig verwendet werden.
Zum Thema Umweltverträglichkeit der Pyrotechnik, möchte ich mich auf ein Dokument der WKO von Herrn Rudolf Jost mit dem Titel „Erläuterung und Übersicht zu Feuerwerken und deren Umweltverträglichkeit“, welches im Internet unter diesem Titel zu finden ist, berufen und nur einige Zusammenfassenden Punkte aufzählen.:
• Feinstaub von Feuerwerken ist nicht klimarelevant
• Der klimarelevante CO2 Ausstoß beträgt nur 0,0002%
• In den letzten Jahren wurde der Anteil an Plastik extrem reduziert
• Giftige Chemikalien wurden verboten
• Die Lautstärke wurde reduziert und wird von der Marktüberwachung kontrolliert
Die Umweltverträglichkeit in dieser Qualität kann nur dann stattfinden wenn ein pyrotechnischer Artikel geprüft und ein CE-Prüfzeichen besitzt. Werden Artikel ohne Prüfzeichen erworben und verwendet, stellt niemand sicher ob die strengen Regulatorien eingehalten werden.
Wie oben vermerkt, glaube ich, dass es der falsche Weg ist, die pyrotechnischen Artikel der Kategorie F2 zu verbieten. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie bei dem Verbot von Blitzknallkörpern der Kat. F2, dass ein Anteil der Bevölkerung, nach einem Verbot zu anderen Artikeln, vermehrt aus dem Ausland und dort womöglich ohne gültigem Prüfzeichen greifen wird.
Fazit:
Ein Verbot schadet unserer Wirtschaft, da pyrotechnische Artikel nach einem Verbot in Österreich, weiterhin im Ausland erworben werden können.
Ein Verbot erhöht Verletzungsgefahr und vorwiegend auch Verletzungsgrad durch ungeprüfte Artikel.
Ein Verbot verschlimmert die Umweltverträglichkeit von Feuerwerkskörpern, da ungeprüfte Artikel giftige Chemikalien enthalten können und nicht überprüft wurden.
Ein Verbot leitet zum verwenden von gefährlicheren Feuerwerkskörpern, welche widmungswidrig verwendet werden könnten.
Ein Verbot erhöht die Lärmbelastung, welche von ungeprüften Artikeln ausgeht.
Was das Verbot bewirkt, dass eine Masse an Bürgern kein Feuerwerk mehr verwenden.
Eine weitere Tradition wird aussterben und die Bürger welche weiterhin Feuerwerk verwenden, könnten ungeprüfte Ware benutzen, welche umweltschädlich, laut und gefährlich ist.
Wenn Sie die aktuelle Lage verschlimmern und eine Tradition auslöschen möchten, dann ist ein Verbot von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 genau das richtige!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mandl