Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
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Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete und Minister(innen),
ich möchte mich an dieser Stelle ganz klar gegen eine Impfpflicht in Bezug auf Covid19 stellen und berufe mich dazu auf Expertenmeinungen, welche im stenographischen Protokoll der 17. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 16.September 2021 nachzulesen sind.
So Erklärt der Experter Hr. Mag. Dr. Köbinger:
"Je vielfältiger das Angebot, desto
größer die Wahlfreiheit, und je größer die Wahlfreiheit, desto größer ist die Chance, mehr
Menschen mit unseren Argumenten zu erreichen und zur Impfung zu bewegen. Wir müssen auf die Sorgen der Menschen eingehen, auf ihre Ängste, aber eine Impfung kann immer nur ein Angebot sein und soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Es ist für jeden Menschen eine persönliche Wissens- und Gewissensfrage, bei der wir Apothekerinnen und Apotheker mit unseren 400 000 Kundenkontakten täglich sicher helfen können."
weiter:
"Wir sind Arzneimittel- und somit auch Impfstoffexperten und wir wissen, wie wir Menschen ohne Zwang zu Impfungen motivieren können, ihre Zweifel und Ängste nehmen und sie positiv motivieren können."
Der Experte Ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Kundi:
"Es ist klar, dass manche in dieser Situation nach einer Impfpflicht rufen. Das kann man diskutieren, aber einen Impfzwang kann es nicht geben. Dazu ist es so, dass ja rein rechtlich eine Impfung eine Körperverletzung darstellt, und die ist nur nach Aufklärung und Zustimmung gestattet, es kann also keinen Impfzwang in diesem Sinn geben."
Der Experte DDr. Michael Stelzl:
"Aktuell ist eine Impfpflicht – und das wäre ja auch irgendwo eine Anlassgesetzgebung – in Bezug auf die Impfung gegen Sars-Cov-2 abzulehnen. Einerseits ist die Langzeiterfahrung wenige
Monate nach bedingter Zulassung von MRNA-Wirkstoffen für eine breite gesunde Personengruppe nicht ausreichend erforscht."
weiter:
"Gegen eine generelle Impfpflicht spricht aber auch die Tatsache, dass es sehr wohl erfolgreiche Therapien beziehungsweise Therapieansätze gibt. Galten Cortisongaben bei
Virusinfektionen als Kontraindikation, so haben italienische Intensivmediziner – gegen die Guidelines! – im Frühjahr 2000 begonnen, in schweren Fällen diese mit Erfolg zu verabreichen. Später wurde diese Therapie auch Standard."
Weiters gebe ich persönlich, ohne Experten befragt oder nachgelesen zu haben, zu bedenken, dass im aktuellen Gesetzesentwurf der Minister die Möglichkeit findet per Verordnung andere Impstoffe zuzulassen, oder auch die aufgeführten Impfstoffe zu untersagen. Die Schaffung dieser Möglichkeit flexibel auf geänderte Bedingungen zu reagieren ist an und für sich nachvollziehbar, jedoch gebe ich zu bedenken dass in den letzten Jahren die Minister recht häufig gewechselt wurden.Es könnte ein möglicher, zukünftiger Minister auf die Idee kommen einfach Präparate aus der Tiermedizin in die Liste mit aufzunehmen.
Die Möglichkeiten einer Verordnung durch den Minister möchte ich aus diesem Grunde definitiv ausschließen, wenn eine geänderte Sachlage vorliegt muß diese durch den Nationalrat bewertet werden und ggf. ein Gesetz geändert werden.
Zusammengefasst sollte sich der Nationalrat, jeder einzelne Abgeordnete, welcher nur seinem Gewissen verpflichtet ist, an den Meinungen der Fachexperten orientieren und eine Verpflichtende Impfung gegen Covid19 mit den bisher zur Verfügung stehenden Präparaten zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen, positive Anreize und weitergehende Information durch Experten würden die Impfquote ebenfalls deutlich steigern und hätten nicht die derzeit deutlich sichtbaren Verwerfungen in der Gesellschaft zur Folge.