Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich eine Entscheidung treffe, möchte ich Sie bitten, mich durch eine schriftliche Antwort, aufgrund der Dringlichkeit der Impfung bei mir einlangend bis spätestens XXX [Frist z.B. 1 Woche einsetzen] über die nachstehenden Punkte zu informieren, die mir grundsätzlich erscheinen. Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass ich jedenfalls eine Antwort innerhalb der einmonatigen Frist gemäß Art. 12 DSGVO erwarte, andernfalls werde ich diese Anfrage mit einer Beschwerde an die österreichische Datenschutzbehörde weiterleiten.
A. Datenschutzrecht
Zusätzlich zu den Ihnen ohnehin bekannten, mir datenschutzrechtlich zu übermittelnden Auskünften teilen Sie mir bitte Folgendes mit:
1. Welche meiner persönlichen Daten befinden sich in Ihren Datenbanken - einschließlich sensible Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, insb. zum Impf-, Getestet- oder Genesenenstatus?
2. In welchen Ländern sind meine persönlichen Daten gespeichert und von wo aus können Sie darauf zugreifen? Wenn Sie Cloud-Dienste zum Speichern oder Verarbeiten meiner Daten nutzen, geben Sie bitte die Länder an, in denen sich die Server befinden und wo diese Daten in den letzten 12 Monaten gespeichert sind oder waren.
3. Bitte stellen Sie mir eine Kopie von oder Zugang zu meinen persönlichen Daten zur Verfügung, die Sie haben oder bearbeiten.
4. Bitte geben Sie mir einen detaillierten Bericht über die spezifischen Verwendungen, die Sie mit meinen persönlichen Daten gemacht haben, machen oder machen werden.
5. Bitte geben Sie eine Liste aller Dritten an, mit denen Sie meine persönlichen Daten teilen, geteilt haben oder geteilt haben könnten.
a. Wenn Sie die spezifischen Dritten, denen Sie meine persönlichen Daten mitgeteilt haben, nicht mit Sicherheit identifizieren können, geben Sie bitte eine Liste von Dritten an, denen Sie möglicherweise meine persönlichen Daten mitgeteilt haben.
b. Bitte geben Sie auch an, aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese dritten Parteien, mit denen Sie meine persönlichen Daten geteilt oder geteilt haben könnten, auf meine persönlichen Daten zugreifen oder diese speichern konnten. Bitte informieren Sie mich, ob Sie dies auf der Grundlage geeigneter Sicherheitsvorkehrungen getan haben oder tun, und legen Sie bitte eine Kopie dieser bei.
6. Wenn Sie zusätzlich meine persönlichen Daten von einer anderen Quelle als mir erheben, stellen Sie mir bitte alle Informationen über diese Quelle zur Verfügung.
B. Inhaltlich informieren Sie mich bitte über folgende Punkte
1. Geben Sie mir die vollständige Liste aller Inhaltsstoffe der Impfstoffe, die derzeit in Österreich im Umlauf sind und die Sie mir bei Ihrer Impfaktion verabreichen wollten.
2. Bitte bestätigen sie mir, dass die Impfstoffe, welche bei diesem Impftermin zur Anwendung gelangen, eine vollständige Zulassung und keine Notzulassung mehr haben und sich in keiner Testphase befinden.
3. In Übereinstimmung mit Artikel 13 des Oviedo-Abkommens bestätigen Sie mir bitte eindeutig und in gutem Glauben, dass diese Technologie nicht das Potenzial hat, die menschliche DNA durch die sog. reverse Transkriptase zu verändern, die ausdrücklich die Übertragung von Informationen von mRNA auf die DNA ermöglicht.
4. Bitte bestätigen Sie, dass keiner der Impfstoffe einen Radiofrequenz-Identifikationschip (Rfid) oder irgendeine Form von Nanotechnologie enthält.
5. Bitte bescheinigen Sie, dass alle medizinischen Parameter für die erforderlichen Tests und Studien erfüllt wurden.
Rechtsanwalt Dr. Christian Zeilinger, LL.M., [16.12.2021 11:15]
[Forwarded from Doris Christina Neureiter]
6. Bitte teilen Sie mir mit, welche anderen Behandlungen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen, wobei die Vor- und Nachteile jeder Behandlung im Sinne von Artikel 2 des Nürnberger Kodex anzugeben sind.
7. Bestätigen Sie mir, dass ich oder meine Familie entschädigt werden, wenn ich eine schwerwiegende unerwünschte Reaktion erlebe, deren Langzeitfolgen - noch unbekannt - sogar zum Tod führen. Ich bin bei bester Gesundheit und habe nicht die Absicht zu reisen, was mir erlaubt, einen Schritt zurückzutreten und eine wohlüberlegte und verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.
8. Sie schreiben "Niemand kann die Pandemie aussitzen. [...] Wer nicht gegen das Coronavirus geschützt ist, wird sich früher oder später anstecken." Wie kommen Sie zu dieser absoluten Behauptung und Vorhersage einer für jedermann ungewissen Zukunft? Lassen Sie mir bitte Nachweise für diese Prognose - welche bereits später durch einen einzelnen nicht angesteckten Menschen widerlegt würde - zukommen.
9. Sie schreiben "Alle zugelassenen Corona-Impfstoffe sind sicher [...]." Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man nur als erschreckend bezeichnen (siehe zB https://www.adrreports.eu/de/ – allein 607.283 Meldungen nur für Comirnaty, Stand 09.12.2021), wenn auch die Kausalität manchmal für den individuellen Fall nicht nachweisbar bleibt. Bisher wurden bereits neun Rote-Hand-Briefe verschickt, die vor schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen. Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als „sicher“ durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche Propaganda. Bitte informieren Sie mich über alle Kontraindikationen und alle möglichen Nebenwirkungen, reparabel oder irreparabel, kurz-, mittel- und langfristig.
10. Wie man durch ein - wie Sie schreiben - eigenes geringeres Erkrankungs- (nicht Infektions!-) risikos die Gesundheit von Mitmenschen schützen kann, bleibt unerklärlich. Es ist auch wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion gleichermaßen weitergeben können (siehe zB https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00648-4/fulltext). Das Argument, dass mit der Impfung eine „Herdenimmunität“ erzielt werden kann, ist obsolet. Mit der Bitte um eine Stellungnahme dazu.
11. Und abschließend, das Wichtigste: Sie schreiben "Die Corona-Schutzimpfung schützt vor einer Covid-19-Erkrankung [...]". Wie kommen Sie zu so einer absoluten Behauptung? Ich selbst kenne in meinem privaten Umfeld viele Menschen, die trotz Impfung an Corona erkrankt sind. Nennen Sie bitte Ihre Nachweise. Ebenso, Sie übernehmen mit Ihrem Versprechen auch die Haftung für Ihre unrichtigen und irreführenden Aussagen.
Sie schreiben "Alle zugelassenen Corona-Impfstoffe sind [...] hoch wirksam."
Die Datenlage hinsichtlich der Effektivität und Sicherheit der in Österreich verfügbaren COVID-19 Impfstoffe ist keineswegs einheitlich und eindeutig und ist zudem einem permanenten Wandel unterworfen. Während man bis vor wenigen Wochen davon ausging, dass die COVID-19 Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung gewährt, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben Monaten statistische Signifikanz verliert (siehe zB https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3949410).
Ob durch die Boosterimpfung(en) ein weitergehender Schutz erzielt werden kann, ist ungewiss. Die bisher hierzu vorliegenden Studien überblicken nur wenige Wochen und machen deutlich, dass die absoluten Effekte allenfalls marginal sind und sicher am Verlauf der Pandemie insgesamt nichts ändern werden (siehe z.B. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114255). Dies ist insbesondere daran zu erkennen, dass kein Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz nachweisbar ist (siehe z.B. https://doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7).
Rechtsanwalt Dr. Christian Zeilinger, LL.M., [16.12.2021 11:15]
[Forwarded from Doris Christina Neureiter]
Hinzu kommt die große Mutationsfreudigkeit von SARS-CoV-2. Bereits gegenüber der derzeit noch vorherrschenden Delta-Variante wurde ein verminderter und rasch schwindender Effekt der Impfungen gezeigt (siehe z.B. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114228). Ob gegenüber der sich derzeit ausbreitenden Omikron-Variante überhaupt noch ein Schutz vorliegt, ist unbekannt.
Die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen ist – wenn überhaupt – lediglich für Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf für COVID-19 relevant. Etwa 98% der schwer von COVID-19 betroffenen Personen weisen mindestens eine relevante Vor- oder Begleiterkrankung auf. Das Durchschnittsalter der Betroffenen liegt bei über 80 Jahren. Gesunde Menschen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren sind in der Regel nicht durch einen schweren COVID-19-Verlauf (mit Hospitalisierung, Intensivbehandlung oder Tod) betroffen. Bei diesen Personen überwiegen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit die Risiken durch die Impfung den potentiellen Nutzen. Zumindest muss man diesen Menschen eine freie Impfentscheidung nach ehrlicher und umfassender ärztlicher Aufklärung zubilligen.
C. Ergänzende Fragen
1. Zunächst stellt sich die Frage: Wer ist bei der SV konkret namentlich dafür verantwortlich, dass dieses Schreiben so formuliert wurde, sodass es für viele Menschen den - fälschlichen - Eindruck erweckt, als wäre dies ein verpflichtender Termin mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, und es sich tatsächlich lediglich um ein Propagandaschreiben einer deutschen Agentur handelt?
Liebe Grüsse: Andrea Schmeissl