Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
GEGEN IMPFPFLICHT UND GEGEN IMPFUNG MIT EXPERIMENTELLEN WIRKSTOFFEN.
1. GEFÄHRLICHE WIRKSTOFFE
Die derzeit am Markt befindlichen Corona-Impfstoffe verwenden großteils experimentelle Mechanismen und Substanzen, haben sehr viele schwere Nebenwirkungen und es ist nicht auszuschließen, dass diese Impfungen in einigen Jahren breitflächig schwerste Gesundheitsschädigungen aller Art bewirken. Diese Impfstoffe sind keine konventionellen Impfstoffe sondern Gentherapien. Es bleibt zu befürchten (vor allem im Falle der mRNA-Mechanismen), dass die betreffenden Wirkstoffe Vorgänge auf genetischer Ebene bewirken, die sich gegen den Körper des Geimpften wenden.
2. UNZUREICHENDE EFFEKTIVITÄT
Studien haben gezeigt, dass die derzeit auf dem Markt befindlichen Corona-Impfungen keinen effektiven Schutz vor Ansteckung mit bzw Übertragung von COVID-19 bieten.
3. SCHWÄCHUNG DES IMMUNSYSTEMS
Impfungen aller Art schwächen die natürlichen Abwehrmechanismen des menschlichen Körpers. Es zeichnet sich schon jetzt empirisch ab, dass Corona-Geimpfte anfälliger für Ansteckung mit Mutationen des Corona-Virus sind als Ungeimpfte.
4. ALTERNATIVE MASSNAHMEN VERFÜGBAR
Es gibt zahlreiche andere effektive Maßnahmen, um die Pandemie zu bekämpfen, zB 1. Stärkung des menschlichen Immunsystems auf natürliche Weise, 2. professionelle Erstversorgung mit den richtigen Medikamenten im Infektionsfall, 3. herkömmliche Hygienemaßnahmen (Abstand, Händewaschen, Maske), 4. Spezieller Schutz für wirklich vulnerable Gruppen (insb der Über-70jährigen).
5. CORONA IST FÜR DIE WENIGSTEN WIRKLICH GEFÄHRLICH
Die Statistiken zeigen, dass Corona meist einen flachen Verlauf nimmt, der für den Großteil der Bevölkerung keine ernsthafte Bedrohung darstellt. Die Sterberate bei den Unter-70jährigen ist vernachlässigbar klein. Insbesondere die Omicron-Variante des Corona-Virus hat sich als meist harmlos erwiesen.
6. GRUNDRECHTE AUF LEBEN, GESUNDHEIT UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT
Die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit müssen hochgehalten werden, auch (und ganz besonders) in Zeiten einer Pandemie. Es muss der Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Menschen überlassen bleiben, aus freien Stücken zu entscheiden, welcher Impfung bzw Gentherapie er/sie sich aussetzen möchte oder auch nicht.
Im Ergebnis ist es möglicherweise für die Volksgesundheit höchst schädlich und daher höchst unvernünftig, in der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die derzeit am Markt befindlichen Impfstoffe zu setzen.
Zieht man einerseits in Betracht, wie wenig wirksam die derzeit am Markt befindlichen Corona-Impfstoffe gegen eine Ansteckung bzw Übertragung des Virus sind, und zieht man die bereits eingetretenen und potentiell noch zu erwartenden schweren Nebenwirkungen dieser Impfstoffe bzw Gentherapien ins Kalkül, und stellt man dem andererseits gegenüber, dass es effektive andere Möglichkeiten gibt, um die Pandemie zu bekämpfen, und dass kein Mensch dazu gezwungen werden darf, sich potentiell höchst-gefährliche und experimentelle Wirkstoffe bzw Gentherapien in den eigenen Körper einimpfen zu lassen, so ergibt diese Abwägung, dass ein Impfzwang vollkommen absurd, illegitim und - im Lichte der genannten Grundrechte - VERFASSUNGSWIDRIG ist.
Selbst wenn man von einer höheren Effektivität von Corona-Impfungen (was ausdrücklich bestritten wird!) ausgeht, so muss im Lichte der im Punkt 4 genannten anderen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und des hohen Werts der dem Grundrechtsregime zu entnehmenden Selbstbestimmung über den eigenen Körper eine gerechte Abwägungsentscheidung dazu führen, dass eine Impfpflicht bzw ein Impfzwang vollkommen unverhältnismäßig und daher VERFASSUNGSWIDRIG ist.
Im Lichte der obigen Überlegungen erscheinen die derzeitigen Corona-Maßnahmen, insb die Lockdowns und das in Begutachtung befindliche Impfpflichtgesetz völlig ungerechtfertigt. Auch stellen härte Maßnahmen für Ungeimpfte (insb die "Lockdowns für Ungeimpfte") eine unerträgliche Diskriminierung der Ungeimpften dar. Wie dargestellt (und von zahlreichen Studien belegt), bietet die Impfung mit den derzeit am Markt befindlichen Impfstoffen gerade eben keinen effektiven Schutz vor Ansteckung mit dem Virus bzw vor Übertragung des Virus an andere. Daher geht von regelmäßig getesteten Ungeimpften eine geringere Ansteckungsgefahr aus als von ungetesteten Geimpften. Härtere Maßnahmen für Ungeimpfte (wie insb der "Lockdown für Ungeimpfte") stellen daher gleichheits- und VERFASSUNGSWIDRIGE, vollkommen WILLKÜRLICHE Maßnahmen der Regierung dar. Und umso mehr muss eine Impfplicht bzw Impfzwang als rechts- und VERFASSUNGSWIDRIG qualifiziert werden.
Eine vernünftige Bewertung der Pandemie-Situation müsste dazu führen, dass jedem Menschen zugestanden wird, in Selbstverantwortung selbst zu entscheiden, inwieweit er/sie sich von Corona bedroht fühlt und daher auch selbst zu entscheiden, welche Vorsichtsmaßnahmen er/sie trifft. Insb ist es vollkommen wertungswidrig, Ungeimpfte vom öffentlichen sozialen Leben auszusperren, um der von Medien künstlich geschürten Angst anderer entgegenzukommen. Wer vor Corona Angst hat, hat es selbst in der Hand, sich vor Ansteckung zu schützen (zB Abstand, Händewaschen, Maske, nicht an Großveranstaltungen teilnehmen, Zuhause bleiben), allen anderen muss es möglich sein, ein normales Leben mit allen Freiheiten wie bisher führen zu können.
Aus den genannten Gründen ist von der Erlassung eines Gesetzes, welches eine Impfpflicht vorsieht, dringend Abstand zu nehmen.
Mag. Dr. Christoph Greil
Jurist
Anlage: Links zu Studien und sonstigen Materialien gegen Corona-Impfung bzw Impfpflicht