Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates,
meine Stellungnahme ist hoffentlich nur eine Formsache, weil es die Impfpflicht ohnehin nicht geben kann, bis ein geeigneter, geprüfter und vor allem sicherer Impfstoff zur Verfügung steht.
Alle verabreichten Impfungen von Pfizer, BioNTech, Moderna, Oxford/AstraZeneca, sowie Johnson & Johnson schützen nicht vor Ansteckung, nicht vor Übertragung, nicht vor Symptomen, nicht vor schweren Krankheitsverläufen und keinesfalls vor dem Tod.
Da sämtliche derzeit von der EMA per Notverordnung verfügbaren Impfstoffe noch keine abgeschlossene Phase-2-Studie vorweisen können, scheitert eine eventuelle Impfpflicht schon an diesen minimalen Anforderungen.
Von den 170 weltweit verfügbaren Impfstoffkandidaten (https://covid19.trackvaccines.org/) wurden von der EMA bis heute gerade einmal fünf Impfstoffe als Phase-2-Studienfür den Notfalleinsatz genehmigt (wovon zwei aufgrund der ganz offensichtlichen Probleme nicht mehr verwendet werden) genehmigt.
Nur ein einziger Impfstoff, erlangte eine vollständige Zulassung
Selbst Pfizer und BioNTech rechnen für den Impfstoff BNT162b2 (vermarktet als Tozinameran und Comirnaty) mit einem regulären Zulassungsantrag ab frühestens 2024.
Vor diesem Antrag ist nämlich die Auswertung der aktuellen Phase-2-Studie EUCTR2021-002348-57 (https://www.clinicaltrialsregister.eu/ctr-search/trial/2021-002348-57/AT) und - sofern diese aufgrund der Erkenntnisse überhaupt genehmigt werden kann – der positive Abschluss einer Phase-3-Studie erforderlich.
Bei Moderna mit dem Impfstoff mRNA-1273 (vermarktet als Spikevax) läuft in Österreich ebenfalls erst die Phase-2-Studie EUCTR2021-002348-57 (https://www.clinicaltrialsregister.eu/ctr-search/trial/2021-002348-57/AT).
Auch bei Moderna ist – falls aufgrund der Unwirksamkeit überhaupt eine Phase-3-Studie genehmigt werden kann – also frühestens ab 2024 mit einem Antrag auf eine reguläre Zulassung zu rechnen.
Selbst in der EMA eigenen Datenbank EudraVigilance (https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/research-development/pharmacovigilance/eudravigilance) wurden für diese drei mRNA-Impfstoffe per 28. Dezember 2021 EU-weit 34.337 (!) Todesfälle und 3.120.439 Verletzungen nach der Impfung anerkannt.
Die Dunkelziffer bei zeitversetzten Ereignissen oder Nichtmeldungen ist dabei noch gar nicht berücksichtigt!
Die katastrophalen Impfstoffe Vaxzevria von Oxford/AstraZeneca und Janssen von Johnson & Johnson waren ja wohl nur deshalb kurz am Markt, um jenen Teil der Entwicklungskosten, die nicht durch öffentliche Gelder finanziert waren, einzuspielen…
Vorbei sind also die Zeiten, wo seit den ersten Versuchen der überaus geschätzten Impfpioniere Jenner, Koch und Pasteur seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ein ethisches Limit von maximal 50 Todesfällen in den Phase-1- bis Phase-3-Studien galt, ab dem der Impfstoffkandidat vom Hersteller zurückgezogen und abgeschrieben wurde!
Bei der oftmals zitierten Pocken-Impfung betrug die Zeitspanne vom der Beschlussfassung der Impfpflicht im Jahr 1948 bis zu einem sicheren Impfstoff ab 1966 immerhin 18 Jahre.
Die von Anfang an katastrophalen Impfstoffe Vaxzevria von Oxford/AstraZeneca und Janssen von Johnson & Johnson waren ja wohl nur deshalb kurz am Markt, um jenen Teil der Entwicklungskosten, die nicht durch öffentliche Gelder finanziert waren, einzuspielen und hätten es ohne tatkräftige politische Hilfe nicht zu einer Phase-2-Zulassung geschafft.
Novavax NVX-CoV2373 (bzw. Nuvaxovid) hat im Gegensatz zu den vorgenannten Impfstoffen wenigstens eine reguläre EMA-Zulassung und verwendet ein Protein statt der gefährlichen (und seit 40 Jahren in jedem Anwendungsbereich bislang gescheiterten) mRNA Genfähre-Technologie.
Bei diesem Impfstoff wird aber als Adjuvans (den wichtigen Impfverstärker) Matrix-M verwendet, der bisher nur in der Veterinärmedizin Anwendung fand und nun erstmals auch beim Menschen versucht wird.
Auch wenn Matrix-M zu wirken scheint, versucht man aber seit 2012 in etlichen Studien zu erkunden, warum das Saponin vom Seifenbaum überhaupt so funktioniert…
Über die Wirksamkeit und Dauer der Immunität gibt es noch keine belastbaren Zahlen.
Der erste Impfstoff nach bewährtem Muster (Totimpfstoff mit Aluminium-Hydroxid als Adjuvans), welcher der EMA genehm ist, wird VLA2001 von Valneva, das sich derzeit in der Phase-3-Studie befindet, sein.
Allerdings wurde diesem ursprünglich klassischen Impfstoff eine synthetisch hergestelltes DNA-Oligonukleotid, das bisher nur in der Krebsimmuntherapie verwendet wurde, beigemengt, das die Verträglichkeit und die Wirksamkeit im Sinne eines zuverlässigen Impfstoffes in Frage stellt.
Es stellt sich generell die Frage, warum nicht auf einen Impfstoff zurückgegriffen wird, der das milliardenfach bewährte Aluminium-Hydroxid als Adjuvans (wie bei Hepatitis-, Typhus-, Tetanus-, FSME- und unzähligen anderen Impfungen) mit einem einfachen Protein verwendet.
Dieses Protein zielte auf ein Merkmal, das allen SARS-Erregern gemein ist - also etwa dem Vermehrungsmechanismus – und blockiert diesen.
Das Ergebnis ist ein sicherer, überaus einfach herzustellender und handhabbarer und zudem billiger Impfstoff, der nach der zweiten oder maximal dritten Dosis über Jahrzehnte -meist sogar lebenslangen - Schutz bietet.
Jede Apotheke, die imstande ist, Arzneimittel selbst herzustellen, könnte ohne großen Aufwand innerhalb weniger Stunden hunderttausende Dosen eines solchen Proteins herstellen, wobei die Kosten für die Reagenzien im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich liegen.
Aluminium-Hydroxid ist selbst in medizinischer Qualität eine Massenware, für die es weltweit eine Vielzahl von Herstellern gibt.
Der einzige Haken an diesem banalen Impfstoff – kurzes Protein, bewährtes Adjuvans, leichte Verfügbarkeit – ist, dass es für die Pharma-Branche nicht viel zu holen gibt:
- die Herstellungskosten des Impfstoff sind praktisch vernachlässigbar
- die Lagerung und der Transport ist einfach und kann mittels normaler Logistikketten erfolgen
- der Patentschutz für Aluminium-Hydroxid bzw. –hydrogel ist seit 1926 (!) ausgelaufen.
- das Teuerste wäre die Einweg-Tuberkulinspritze…
Der Hauptvorteil für die Menschen und das große Gräuel der Pharma-Industrie ist aber, dass so einem Impfstoff, der den Vermehrungsmechanismus der SARS-Viren blockiert, die verschiedenen Varianten völlig egal sind!
Diesem Protein ist es völlig egal, welche Nutzlast bzw. Virus-DNA sich vor oder nach dem Vermehrungsmechanismus befindet, es wird einfach nicht verbreitet!
Und gibt es diese Stelle zum Andocken nicht, dann ist es auch kein SARS-Virus.
So ein Antigen Protein bereits und wurde zur Jahreswende 2020/2021 dem Paul Ehrlich- und dem Robert Koch-Institut präsentiert.
Eine Genehmigung für eine Phase-1-Studie wurde allerdings trotz unwiderlegbarer Datenlage ohne weitere Angabe von Gründen verwehrt.
Offenbar dürften die Entscheidungsträger in diesen Instituten enorme Aktienpakete der Pharmaindustrie halten, die mit dem Aufkommen solch eines lizenzfreien Impfstoffes drastisch an Wert verloren hätten…
Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben und Sie weitere Belege und Informationen benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Und bitte ersparen Sie dem ohnehin geplagten Steuerzahler durch energische Ablehnung der unangebrachten Impfpflicht immense Schadenersatzzahlungen oder sehen Sie andernfalls vor, dass die Impfpflicht-Befürworter, die offenbar nichts anderes als Handlanger im Dienste der Pharmaindustrie zu sein scheinen, persönlich und zur ungeteilten Hand haftbar gemacht werden können!
Beste Grüße,
Andreas Leibetseder