COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (107909/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalratsabgeordnete!

Ich möchte zu dem im Begutachtungsverfahren befindlichen Covid-19-Impfpflichtgesetz folgende Stellungnahme abgeben:

Laut Kurzinformation soll das Covic-19-Impfpflichtgesetz aus folgendem Grund eingeführt werden: „Da eine hohe Durchimpfungsrate gegen COVID-19 sowohl dem Schutz der Einzelnen/des Einzelnen, besonders den vulnerablen Personengruppen, als auch der Gesamtbevölkerung dient, und eine hohe Durchimpfungsrate die Gefahr der Ansteckung und somit die Verbreitung der Erkrankung minimiert, liegt das berechtigte öffentliche Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes vor.“
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/index.shtml

Zahlreiche Beispiele widerlegen die Aussage, dass eine hohe Durchimpfungsrate zu einer wesentlichen Reduktion der Ansteckung und Verbreitung führt.

Als Beispiel kann hier Portugal genannt werden. Die Durchimpfungsrate in diesem Land liegt bei 90,55 % (Erstimpfung) bzw. 89,65 % (vollständige Impfung) - Stand: 04.01.2022. Trotz dieser hohen Rate liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 1.460 (Stand: 04.01.2022). Ein so hoher Wert hat es bis dato in Portugal seit Beginn der Pandemie noch nicht gegeben. Der heutige Wert liegt erheblich über dem bisher höchsten Wert von 884,9 am 29.01.2021.

Quelle: https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/portugal/

In Gibraltar sind 100 % der Bevölkerung bereits geimpft (vollständige Impfung). Die im Gesetzesentwurf angeführte Minimierung der Verbreitung der Erkrankung macht sich in diesem Land mit einer 7-Tages-Inzidenz von 2.098,5 (!) bemerkbar (Stand: 04.01.2022)

Quelle: https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/gibraltar/

Der Höchststand der 7-Tages-Inzidenz in Österreich lag bis dato im Vergleich dazu bei 1.094,5 (Stand: 25.11.2021) bei einer wesentlich niedrigeren Durchimpfungsrate.
Viele weitere Beispiele könnten hier genannt werden.

Ziel der Impfung ist es, einen Schutz aufzubauen um bei einer möglichen Infektion mit dem Covid-19-Virus (die ja auch bei einer vollständig geimpften Person möglich ist, da die Impfung keine sterile Immunität bewirkt) eine rasche und wirkungsvolle Bekämpfung der Virusinfektion zu gewährleisten.
Seit die Möglichkeit einer Impfung besteht wurden die Impfstoffe nicht an die bereits aufgetretenen, zahlreichen Mutationen angepasst.

Treten plötzlich ungewöhnlich viele Mutationen auf, die gewisse Eigenschaften des Virus ändern, spricht man von einer „Variante“. Dies war bereits der Fall, als beinahe zeitgleich zwei neue Varianten auftragen: SARS-COV-2 B1.1.7. („Britische Varianten“) und SARS-Cov-2 B1.352 („Südafrikanische Varianten“). Beide Varianten besitzen eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Mutationen und zeichnen sich durch eine höhere Übertragbarkeit, höhere Viruslast in infizierten Menschen und eine erhöhte Reproduktionszahl aus. Im Dezember 2020 wurde zudem erstmals von einer dritten Variante P.1 berichtet („Brasilianische Variante“), die bereits ebenfalls in Europa nachgewiesen werden konnte. Eine der zahlreichen Virusvarianten ist die momentan bestehende Omikromvariante.

Die Entwicklung und Produktion der derzeit zugelassenen Impfstoffe erfolgte jedoch mit dem SARS-CoV-2 Typ, der seit Anfang Jänner 2020 global zirkulierte. Daten zur Sicherheit, Immunogenität und Wirksamkeit der Impfstoffe beziehen sich auf diese Variante. Eine Anpassung ist nicht erfolgt. Durch die rasche Mutation des Virus ist es nicht möglich schnell genug einen Impfstoff, der an die gerade vorherrschende Variante angepasst wird, zu entwickeln und zu verimpfen.
Bisher vorliegende Daten zeigen, dass eine durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion in den meisten Fällen einen Schutz gegen neuerliche Infektionen bietet. Ein Nachweis von neutralisierenden Antikörpern nach einer Erkrankung ist durch eine Blutuntersuchung in einem Labor möglich.

Eine vor kurzem veröffentlichte Studie ergab, dass das Reinfektionsrisiko bei seropositiven Personen um 82% geringer ist als bei seronegativen. (seropositiv = Vorliegen von Antikörpern)

Quelle: ”VIRUSEPIDEMIOLOGISCHE INFORMATION” NR. 08/21, Zentrum für Virologie, Medizinische Universität Wien

Zur Beurteilung, ob eine Impfung für eine bereits genesene Person überhaupt notwendig ist, ist es meines Erachtens unbedingt erforderlich, dass der Status der vorhandenen Antikörper eine wesentliche Rolle spielt.
Als Reaktion auf eine Infektion mit dem Coronavirus kommt es zur Bildung von T-Zellen. Die Bedeutung von T-Zellen wird bei der Diskussion über die Impfpflicht vollkommen vernachlässigt. T-Zellen tragen zu einer schnellen Beseitigung des Virus bei und verringern die Schwere der Erkrankung selbst dann, wenn die Antikörper-Reaktion geschwächt ist. Neuste Studien zeigen, dass die durch Impfung oder Infektion erzeugten T-Zellen auch gegen die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 wirken.

Quelle: https://www.scinexx.de/news/medizin/omikron-t-zell-schutz-bleibt-erhalten/

Auch die Analyse der T-Zellen Aktivierung ist in Österreich bereits möglich (diese Auswertung kann z. B. im Corona Test Zentrum in Krems durchgeführt werden).

Quelle: https://www.gesundinösterreich.at/

Ein Nachweis von Antikörpern bzw. von T-Zellen muss demzufolge zwingend eine Alternative zur Impfung darstellen. Die Wiedereinführung dieses Nachweises für den Grünen Pass ist unumgänglich.

Meines Erachtens ist die Entscheidung für oder gegen eine Impfung eine persönliche und sollte jedem freigestellt sein. Da – wie angeführt – eine hohe Durchimpfung nicht die Anzahl der Infektionen minimieren, kann ich der Einführung einer Impfpflicht in keiner Weise zustimmen.

Stellungnahme von

Häusler, Marion

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc