COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (110660/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren!
Paragrah 110 Absatz 1 StGB. Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Der Entwurf ist als äußerst problematische Anlassgesetzgebung zu werten, durch den die massiven Versäumnisse der Regierung in der Bewältigung der Pandemie und der Gesundheitsversorgung kaschiert werden sollen. Die Bundesregierung hat in beinahe zwei Jahren Pandemie-Bekämpfung kaum Schritte und Maßnahmen unternommen, um die durch das Coronavirus besonders beanspruchten Bereiche unseres Gesundheitssystems zu stärken, etwa durch einen Ausbau an Intensivbetten oder eine Aufstockung des dafür nötigen Personals. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die geplante Einführung einer Impfplicht der vorläufige Höhepunkt einer nun seit zwei Jahren andauernden Pandemiepolitik ist, welche sich von Anfang an durch pure Effekthascherei, zahlreichen Versäumnissen sowie falschen Versprechungen kennzeichnet.
Zu dem vorliegenden Begutachtungsentwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetz
darf ich hiermit meine Stellungnahme abgeben:

Die Einführung einer Impfpflicht in Bezug auf die COVID-Impfung ist schlichtweg verfassungswidrig. Durch die Einführung einer COVID-Impfpflicht wird das Grundrecht auf die körperliche Integrität und das Grundrecht auf das Privatleben verletzt. Der durch die Einführung einer Impfpflicht entstehende Grundrechtseingriff ist nicht das gelindeste Mittel und auch nicht verhältnismäßig, insbesondere, da sich auch Geimpfte mit COVID-19 infizieren können und den Virus auch weiterverbreiten können. Es gibt diverse gelindere Mittel, wie etwa alleine das Hochfahren unseres Gesundheitssystems und die Aufstockung der Intensivbetten, jedoch hat die Bundesregierung hier überhaupt nicht agiert und keine Maßnahmen gesetzt.

Eingriffe in Menschenrechte müssen außerdem auch geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen. Wenn die Impfstoffe für neuaufkommende Varianten des Coronavirus gar nicht oder nur wenig wirksam sind, ist eine Impfpflicht daher auch aus diesem Aspekt unzulässig. Bereits jetzt wissen wir, dass die derzeitigen auf dem Markt befindlichen Impfungen bei der Omikron Variante nicht so wirken, wie bei den Varianten zuvor. Aufgrund der schnellen Varianzbildung dieses Virus kann es sein, dass bereits im März eine neue Variante auftritt bei der die derzeitige Impfung überhaupt nicht wirkt. Eine Impfpflicht ist daher nicht geeignet, das angestrebte Ziel, nämlich das Ende der Pandemie, zu erreichen.

Zwar ist im vorliegenden Gesetzesentwurf kein körperlicher Zwang zur Umsetzung der Impfpflicht vorgesehen, sehr wohl sind aber Geldstrafen vorgesehen. In Bezug auf die Verhältnismäßigkeit spielt hier die Höhe der Geldstrafen eine zentrale Rolle. Laut dem Gesetzesentwurf des COVID-19 Impfpflichtgesetzes begeht man bei Zuwiderhandeln eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3 600 Euro zu bestrafen. Diese Höhe wird wohl kaum verhältnismäßig sein. Zudem dürfte das Doppelbestrafungsverbot durch das COVID-19 Impfpflichtgesetzt verletzt werden, wenn Impfverweigerer alle drei Monate neu belangt werden können.

Zuletzt darf noch angemerkt werden, dass die Einführung einer derartigen Impfpflicht auch wohl kaum im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere da bereits jetzt zahlreiche Ungeimpfte, welche im Gesundheitsbereich aber auch in anderen systemrelevanten Berufen tätig sind, verlautbart haben, dass sollte es tatsächlich zu einer Einführung einer COVID-Impfpflicht kommen, sie ihren Job kündigen werden.Der vorliegende Entwurf des COVID-19 Impfpflichtgesetztes ist also zur Gänze abzulehnen! Welche Organe schädigt die Corona-„Impfung“?
Die Corona-„Impfung“ ist so programmiert, dass das Immunsystem diejenigen eigenen Zellen
zerstört, welche das Spike-Protein herstellen und an der Zelloberfläche anbieten. Doch in
welchen Organen findet dies statt?
Die Antwort darauf findet sich u.a. in Tierversuchen des Impfstoffherstellers BionTech/Pfizer,
welche der Japanischen Gesundheitsbehörde vorgelegt wurden.4 Der Bauplan für das SpikeProtein findet sich auf einem Genabschnitt, der sog. mRNA. Da Genabschnitte jedoch sehr
anfällig sind und außerhalb einer Zelle leicht brechen, werden sie für die Corona-„Impfung“
in sehr kleinen Kugeln aus Fett eingebettet, den sog. Lipid-Nano-Partikeln. Nach einer
Injektion gehen diese rasch ins Blut und dann in Körperzellen über, sodass sich nach 1 Stunde
bereits die Hälfte davon im ganzen Körper verteilt hat.
Die Lipid-Nano-Partikel wurden im oben erwähnten Tierversuch in allen Organen
nachgewiesen5, erwartungsgemäß v.a. in der Leber. Allerdings wurden sie auch im Gehirn
nachgewiesen, was belegt, dass sie die sehr wirksame Blut-Hirn-Schranke überwinden
konnten. Sie wurden auch in den Eierstöcken und im Hoden nachgewiesen, was ebenfalls
belegt, dass sie auch die Hoden-Blut-Schranke überwinden konnten. Entsprechend der rein
zufälligen Streuung der Lipid-Nano-Partikel im ganzen Körper bilden die Körperzellen in den
jeweiligen Organen das Spike-Protein. Dies könnte erklären, warum sich die sehr zahlreichen
Nebenwirkungen und Impfschäden ebenfalls zufällig verteilt in vielen Organen finden und sie
je nach Schweregrad auch tödlich sein können. 6,7,8
Da die Lipid-Nano-Partikel mit dem Blut im Körper verteilt werden, sind in erster Linie
diejenigen Zellen betroffen, welche die Blutgefäße auskleiden, die sog. Endothelzellen.9
Dadurch erklären sich die zahlreichen Blutgerinnsel (Thrombosen, bzw. Embolien), welche
als Folge der Corona-„Impfung“ beobachtet wurden. Diese treten u.a. auch im Gehirn auf und
führen dort zu teilweise irreversiblen Schädigungen. Dies ist besonders beunruhigend, nicht
nur weil das Gehirn das zentrale Organ darstellt, sondern auch weil es zeigt, dass ausgelöst
durch die Corona-„Impfung“ sogar solche Organe geschädigt werden, welche durch eine
spezielle Schranke vom Immunsystem getrennt sind, wie das Gehirn und die Hoden.
Die ungezielte und rein zufällige Verteilung der mRNA im Körper und damit die zufällige
Verteilung der Zerstörung von Körperzellen ausgelöst durch die Corona-„Impfung“ kann man
mit dem Schuss mit einer Schrotflinte in einen Vogelschwarm vergleichen. Man weiß nicht,
wie viele Vögel man trifft, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass man einige Vögel tötet.Die Dosis macht das Gift
Um nun die Gefahr durch die Corona-„Impfung“ besser abschätzen zu können, ist es wichtig
zu wissen, wie viel mRNA mit einer Impfdosis verabreicht wird, bzw. wie viele Körperzellen
zur Produktion des Spike-Proteins angeregt und damit zur Zerstörung durch das eigene
Immunsystem freigegeben werden. Leider gibt es diesbezüglich keine Angaben der Hersteller
und auch in den Zulassungsstudien ist diese wichtige Information nicht erwähnt. Es gibt
lediglich eine wissenschaftliche Schätzung der Anzahl an Partikel, in welchen die mRNA
transportiert wird, die sog. Lipid-Nano-Partikel.
3 Demnach enthält eine Injektion die
unvorstellbare Anzahl von etwa 2 Billionen Partikeln. Das sind ausgeschrieben
2.000.000.000.000 oder 2.000 Milliarden Partikel. Nun wird man davon ausgehen können,
dass nicht jeder Partikel eine gesunde Zelle erreicht und einige Körperzellen von mehreren
Partikeln betroffen sind. Ferner sind möglicherweise nicht alle Partikel voll funktionsfähig.
Dennoch ist diese unvorstellbar große Zahl an Partikeln, welche zur Zerstörung von gesunden
Körperzellen programmiert sind, äußerst relevant, wenn man sich vor Augen hält, dass der
menschliche Körper etwa aus 37 Billionen Zellen besteht.
Angesichts der unabsehbaren Risiken dieser neuen Technologie, ist es wichtig festzuhalten,
dass man eine Impfung gegen das neue Corona-Virus auch mit der bisherigen und erprobten
Technologie mit einem abgeschwächten Erreger machen könnte.Berlin – Die Nanopartikel, in denen messenger-RNA (mRNA) nach der Impfung zu ihrem Zielort gelangt, sind der Fla­schenhals für Produktionskapazitäten. Das erklärte Bion­tech-Chef Ugur Sahin gestern auf einem virtu­ellen Symposium des Max-Delbrück-Centers und der Helmholtz Gesellschaft.
Der Onkologe und Impfstoffforscher betonte, der eigentliche Wirkstoff des Vakzins, die mRNA, ließe sich „innerhalb von Stunden herstellen“. Die Herausforderung liege vielmehr in der Herstellung der Nanopar­tikel, die die mRNA umhüllten und an ihren Zielort – vor allem Dendritische Zellen in Lymphknoten – transportieren sollen.Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
Die Lipid-Nanopartikel „verpacken“ die mRNA und sorgen dafür, dass sie leichter in die Körperzellen transportiert werden kann. Dort setzt sie verschiedene Reaktionen in Gang, an deren Ende eine Immunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus steht. Auf der mRNA („m“ steht für messenger = Bote) befinden sich die Erbinformationen des Antigens 😊 körperfremder Stoff, z. B. Krankheitserreger), in dem Fall diejenigen des SARS-CoV-2-Virus. Gelangt die mRNA mit Unterstützung der Lipid-Nanopartikel in einige Zellen, können dort mit ihrer Hilfe die Viren-Antigene vom Körper selbst produziert werden. Das reicht aber nicht aus, um eine COVID-Erkrankung auszulösen. Im nächsten Schritt wird daraufhin das körpereigene Immunsystem angeregt, sogenannte Antikörper zu produzieren. Das sind Eiweißstoffe, mit denen die Viren gezielt bekämpft werden können. Sie stehen dann parat, um im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 einsatzbereit zu sein. mfg

Stellungnahme von

krause, reinhard

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