COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (112979/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Einführung einer Impfpflicht gegen COVID-19 ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

Sowohl die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna als auch die Vektorimpfstoffe von Johnson & Johnson (Janssen) und AstraZeneca sind nach wie vor nur bedingt zugelassen, weil die Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit noch nicht abgeschlossen sind. Mittelfristige Schäden oder Langzeitschäden können nicht ausgeschlossen werden, die Hersteller haben aus diesem Grund jegliche Haftung von sich abgewandt.

Bei den sogenannten Impfstoffen handelt es sich um Gentherapeutika basierend auf völlig neuartigen technologischen Verfahren, die erstmals präventiv am Menschen eingesetzt werden. Es ist ethisch nicht vertretbar, Menschen zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zu verpflichten.

Die Impfungen bieten keine sterile Immunität, daher kann die Weitergabe des Virus nicht verhindert werden. Sie schützen auch vor keiner Infektion, was die hohe Anzahl an Impfdurchbrüchen bestätigt. Die angestrebte Herdenimmunität kann laut Experten somit nicht erreicht werden.

Es verbietet sich jeder Vergleich mit Masern und Pocken, weil diese Infektionskrankheiten um ein Vielfaches ansteckender sind und eine wesentlich höhere Letalität haben als COVID-19. Dagegen gibt es jahrzehntelang erprobte, regulär zugelassene Impfstoffe, die sterile Immunität gewährleisten. Damit können Infektionsketten unterbrochen werden, was zur Ausrottung der Pocken und nahezu zur Ausrottung von Masern geführt hat. All das ist bei den experimentellen gentherapeutischen Arzneimitteln, die zu Unrecht als Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 propagiert werden, nicht der Fall.

In Ländern mit höchster Durchimpfungsrate (Israel, Gibraltar, Island, Großbritannien) sind die Infektionszahlen besonders hoch und die Übersterblichkeit steigt parallel mit der Durchimpfungsrate.

Bei den zahlreichen in der EudraVigilance-Datenbank der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) gelisteten Nebenwirkungen handelt es sich überwiegend um Komplikationen schwerwiegender Art. Mit Stand 1.1.2022 waren über 1,3 Millionen Fälle und 20.311 Todesfälle nach Injektionen gegen SARS-CoV-2 eingemeldet worden. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis kann daher für einen Großteil der Menschen nicht mehr positiv sein.

Die Pandemie kann mit der Impfung nicht überwunden werden, weil eine Pandemie mit Coronaviren, die ständigen Mutationen unterworfen sind, mit einer Impfung nicht beizukommen ist. Die Impfstoffe provozieren ausschließlich die Bildung von Antikörpern gegen das für die ursprüngliche Wuhan-Variante typische Spike-Protein. Zahlreiche Studien bestätigen, dass die Wirksamkeit hinsichtlich der Delta-Variante stark abgenommen hat, im Zusammenhang mit der Omikron-Variante können dazu überhaupt keine Aussagen mehr gemacht werden.

Die Wirkung der Impfung ist - wenn überhaupt - nur von sehr kurzer Dauer, weshalb Auffrischungen in Abständen von wenigen Monaten erforderlich sind. Es ist noch nicht untersucht, wie der menschliche Organismus auf fortgesetzte Intoxikationen durch diese Gentherapeutika reagiert und wie oft dies überhaupt möglich ist.

Die Einführung einer Impfpflicht ist mit den Grundsätzen der Verfassung unvereinbar und verstößt gegen die Grund- und Freiheitsrechte. Ein Eingriff in die Grundrechte wäre nur dann denkbar, wenn eine Impfpflicht erforderlich, geeignet sowie verhältnismäßig wäre und das gelindeste Mittel darstellen würde. Die Impfpflicht ist weder als erforderlich (Sterblichkeitsrate laut WHO nur 0,15% bis 0,23%, nur Risikogruppen betroffen), noch als geeignet (keine sterile Immunität), noch als verhältnismäßig (zahlreiche schwerwiegende Nebenwirkungen) anzusehen und stellt auch nicht das gelindeste Mittel (mehrere Medikamente am Markt) dar.

Die Impfungen tragen auch nicht dazu bei, das Gesundheitssystem zu entlasten. Nur eine frühzeitige Behandlung infizierter Personen mit bereits zugelassenen Medikamenten kann den Druck von den Krankenhäusern und Intensivstationen nehmen. Abgesehen davon ist die Überlastung des Gesundheitssystems auf eine verfehlte Gesundheitspolitik der letzten Jahre zurückzuführen.

Alles in allem hat es den Anschein, als ob hier schon lange nicht mehr die Gesundheit der Menschen im Vordergrund steht, sondern vielmehr politische Interessen verfolgt werden.

Stellungnahme von

Zitterbart, Sabine

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