Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das geplante Impfpflichtgesetz gibt es eine Reihe gewichtiger Bedenken. Ich möchte einige davon im Folgenden kurz zusammenfassen:
Eine Impfpflicht ist ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Auch wenn aus verfassungsrechtlicher Sicht in besonderen Fällen in der Vergangenheit eine Impfpflicht als gesetzeskonform erachtet wurde, stellt sich bei der Impfung gegen Covid die Frage der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit.
Im Unterschied etwa zu einer Masernimpfung, die grundsätzlich zur lebenslangen Immunität führt, schwindet der Impfschutz der Covid-19-Impfstoffe bereits nach einigen Wochen bis Monaten. Die Lösung in Form eines verpflichtenden „Impf-Abonnements“ bei dem in Abständen von mehreren Monaten regelmäßige Auffrischungsimpfungen erfolgen, ist zweifellos weder verhältnismäßig noch angemessen, insbesondere auch, da unumstritten ist, dass die Übertragung (Ansteckung) trotz Impfschutzes generell nicht verhindert werden kann.
Zu betonen ist, dass der „Stand der Wissenschaft“, auf den der Gesetzesentwurf rekurriert, nicht so einheitlich ist, wie er oft verkürzt dargestellt wird. So liest man etwa in einem am 13. Dezember 2021 in „The BMJ“, einer der ältesten und angesehensten medizinischen Fachzeitschriften, er-schienenen Artikel mit dem Titel „Evidence does not justify mandatory vaccines - everyone should have the right to informed choice“ folgendes:
„As doctors and health professionals […] we would like to express our opposition to anti-SARS-CoV-2 vaccination being mandated for any group of people […] the evidence is insufficient to justify this measure […] We do not dispute that covid-19 can be and has been a dangerous in-fection, and we agree that vaccines are effective in many situations. However, there is considerab-le uncertainty about the effectiveness of the covid vaccines, some serious short-term complications and a lack of data on long-term harms. In this situation, it is imperative that people are able to make a fully-informed choice about whether to have the vaccine or not.“
(„Als Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe […] möchten wir uns dagegen aussprechen, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 für alle Personengruppen vorgeschrieben wird […] dass die Beweise nicht ausreichen, um diese Maßnahme zu rechtfertigen […] Wir bestreiten nicht, dass Covid-19 eine gefährliche Infektion sein kann und war, und wir stimmen zu, dass Impfstoffe in vielen Situationen wirksam sind. Es bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit der Covid-Impfstoffe, einige schwerwiegende kurzfristige Komplikationen und ein Mangel an Daten über langfristige Schäden. In dieser Situation müssen die Menschen unbedingt in der Lage sein, in voller Kenntnis der Sachlage zu entscheiden, ob sie geimpft werden wollen oder nicht.“)
Es sollte klar sein, dass eine Entscheidung für oder gegen eine Impfung eine individuelle Angele-genheit ist, die von jedem/r Einzelnen aufgrund persönlicher Abwägung der im Einzelfall gegebe-nen medizinischen Situation zu treffen ist und nicht generell staatlich vorgeschrieben sein darf.
In diesem Sinn hat auch der Europarat in seiner Resolution 2361 (2021) konkrete Empfehlungen zu COVID-19 ausgesprochen (https://pace.coe.int/en/files/29004/html): [...]
7.3.1. ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
7.3.2. ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated; […]
Diese Resolution wurde mit überwältigender Mehrheit verabschiedet, auch die drei österreichischen Abgeordneten stimmten dafür.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass in Österreich eine transparente objektive Diskussion, bei der unterschiedliche Standpunkte Berücksichtigung finden, ein Desideratum darstellt. Besonders bedauerlich ist es, wenn versucht wird, renommierte Wissenschaftler davon abzuhalten, abweichende Meinungen zu äußern. Als Beispiel sei die Verhängung einer Disziplinarstrafe seitens der Ärztekammer gegen einen Professor der Medizinischen Universität Wien wegen angeblichen Verstoßes gegen die Standespflichten wegen öffentlicher Äußerungen zu Covid-19 und damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen erwähnt. (Die Strafe wurde vom Verwaltungsgericht Wien mit Erkenntnis vom 9.11.2021 aufgehoben, siehe VGW-172/092/12967/2021-8).
Die Unverhältnismäßigkeit des geplanten generellen Impfpflichtgesetzes ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Auswirkungen der Infektion bzw. Erkrankung in unterschiedlichen Altersgruppen höchst unterschiedlich ausgeprägt sind. So sind schwere Fälle der Erkrankung bei jüngeren Personen äußerst selten, sodass sich je nach Altersgruppe ein deutlich unterschiedliches Risiko-Nutzen-Verhältnis hinsichtlich der Nebenwirkungen ergibt. Es ist unvertretbar, von zahlreichen jungen Personen „Solidarität“ einzufordern, was bedeutet, ein Risiko an Nebenwirkungen auf sich zu nehmen, dem wenig Nutzen gegenübersteht. Generell ist zu sagen, dass bei Impfungen mit Covid-Impfstoffen Nebenwirkungen in einem zuvor ungekannten Ausmaß aufgetreten sind, wobei zusätzlich die Dunkelziffer zu beachten ist in dem Sinne, dass nicht alle Nebenwirkungen gemeldet werden und damit in die entsprechenden Datenbanken Eingang finden.
Abgesehen von der Unverhältnismäßigkeit des geplanten Gesetzesvorhabens im Ganzen ist §4 (7) einer gesonderten Betrachtung wert: hier wird dem Gesundheitsminister eine Art „Generalvollmacht“ ausgestellt, abhängig vom „Stand der Wissenschaft“ die Anzahl der erforderlichen Impfungen und Impfintervalle auf dem Verordnungsweg festzulegen. Bei einer derartig sensiblen Materie ist eine Umgehung des parlamentarischen Begutachtungsprozesses (das geforderte „Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates“ gemäß §11 ist ein unzureichender Ersatz) rechtsstaatlich höchst bedenklich.
Weiters erheben sich massive Datenschutzbedenken. Ein Ergebnis der Implementierung des Gesetzes wäre eine Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen, wobei fraglich ist, ob bzw. wie auf diesem Weg eine Verbesserung der "öffentlichen Gesundheit" erreicht werden kann. So zeigt etwa die statistische Analyse vergleichbarer Länder keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Impfrate, Infektionshäufigkeit und Mortalität. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die ausführliche Stellungnahme der ARGE Daten zum Entwurf.
Letztlich ist zu erwähnen, dass auch damit zu rechnen ist, dass das geplante Gesetz zu einem immens gesteigerten Verwaltungsaufwand führen kann. Zahlreiche Menschen in Österreich sind im Sinne des Gesetzesentwurfs ungeimpft und haben öffentlich und privat erkennen lassen, dass sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausnützen werden. Bei einer geschätzten Zahl von mehreren hunderttausend Einsprüchen und in der Folge ggf. Berufungen ist eine Überlastung des österreichischen Justizsystems zu befürchten.
Aus dem oben Dargelegten ergibt sich, dass das geplante Impfpflichtgesetz abzulehnen ist. Ich fordere Sie auf, sich dagegen auszusprechen.
Dr. Ernst Buchberger