Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Vorausschicken möchte ich, dass ich keine grundsätzlicher Gegner der derzeitigen Coronaimpfungen, doch strikt gegen die vorgesehene Impfpflicht bin.
1) Ein Eingriff in die körperliche Integrität von Menschen stellt eine besonders tiefgreifende Beeinträchtigung der Grundrechte eines Menschen dar und daher wird allgemein anerkannt gefordert, dass dies nur als „ultima ratio“ vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden darf.
Diese ultima ratio ist für mich aus folgenden Gründen nicht gegeben:
Vor der Einführung eine Impfpflicht für alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich – noch dazu mit einem noch nicht ausreichend in all seinen Wirkungen erforschten Impfstoff - kämen aus meiner Sicht als für die österreichischen Staatsbürger weniger eingriffsintensiv v.a. in Betracht:
a)
.) Einreiseverbote von Fremden ohne vollständigen Impfschutz – ganz gleich aus welchem Grund die Einreise erfolgen sollte
.) Aufenthaltsverbote für bzw. Außerlandesschaffung von im Inland aufhältige(n) Fremde(n) ohne vollständigen Impfschutz
.) Aberkennung der Akkreditierung von Personal der ausländischen Vertretungsbehörden, das keinen vollständigen Impfschutz aufweist.
Anmerkung: eine solche Politik macht beispielsweise ein Land wie Australien (wie zuletzt medial berichtet), ohne der eigenen Bevölkerung eine Impfpflicht aufzuerlegen.
b) Vorsorge für eine ordentliche personelle und logistische Ausstattung der Gesundheitseinrichtungen, die staatlicherseits während der vergangenen zwei Jahre in keiner Weise sichtbar in Angriff genommen worden ist. Eine Be- oder Überlastung der Krankenanstalten zu vermeiden, ist überhaupt nur Diskussionsthema, weil der Staat zuvor sich nicht dieser Dinge mit dem nötigen Ernst angenommen hat – wie es seine Aufgabe gewesen wäre - und dieses Versäumnis des Staates kann wohl nicht jetzt als Argument für massive Eingriffe in die Grundrechte von Menschen herangezogen werden.
c) staatliches Hinwirken darauf, dass sich vor allem Risikogruppen selbst mittels Impfung, Masken, Abstandhalten, Hygiene, Kontaktvermeidung u dgl. schützen.
Jedermann, der Befürchtungen hinsichtlich seiner Gesundheit hat, hat die Möglichkeiten, mit diesen Maßnahmen sein Infektionsrisiko gering zu halten. Eine Zwangsimpfung anderer, Gesunder zum Schutz solcher Menschen ist daher in keiner Weise nötig.
2) Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines derart gravierenden Eingriffs in die körperliche Integrität von Menschen, wie dies eine Impfpflicht darstellt, darf ich daneben auf die folgenden Links mit einschlägigen, teilweise auf wissenschaftliche Studien verweisende Berichte verweisen, die bei der Gesetzwerdung wohl berücksichtigt werden sollten:
https://www.wochenblick.at/corona/sensation-offizielle-daten-widersprechen-der-maer-der-ueberlasteten-spitaeler/
https://www.achgut.com/artikel/pneumonie_und_covid_19_viel_weniger_als_erwartet_und_sinkende_tendenz
https://www.wienerzeitung.at/themen/sars-cov-2/2101508-Corona-praegt-das-Sterbegeschehen.html
https://www.addendum.org/coronavirus/interview-sprenger/
https://www.wochenblick.at/corona/nobelpreistraeger-warnt-in-jedem-land-folgt-die-todeskurve-der-impfkurve/
https://www.fpoe.at/artikel/grundrechte-wurden-mit-gutem-grund-in-der-verfassung-als-abwehrrecht-vor-uebergriffigem-staat-konzipi/
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/das-grosse-globale-sterben-durch-die-massnahmen-4YznJ3J
https://www.wochenblick.at/corona/ages-experte-widerlegt-mainstream-ohne-pcr-tests-keine-pandemie/
https://www.wochenblick.at/corona/interview-mit-ddr-christian-fiala-klare-fakten-gegen-den-corona-betrug/
https://de.rt.com/gesellschaft/120191-corona-ausschuss-ein-unfassbar-grosses-verbrechen-teil-1/
https://www.heute.at/s/neuer-warnhinweis-fuer-biontechpfizer-impfstoff-100152164
https://exxpress.at/virologe-deshalb-wird-corona-immer-harmloser/
https://exxpress.at/schweiz-corona-verursachte-weniger-tote-als-die-grippe/
https://www.achgut.com/artikel/erzeugen_die_zugelassenen_impfstoffe_einen_nettoschaden
https://www.unzensuriert.at/content/137522-der-feldzug-gegen-die-antikoerper-traeger-entlarvt-die-wahren-absichten-der-regierung/
https://www.achgut.com/artikel/europarat_resolution_zu_covid_19_impfstoffen_war_da_was
https://www.achgut.com/artikel/Jeder_hat_das_Recht_auf_Schutz_vor_dem_Staat
https://www.nzz.ch/meinung/eine-allgemeine-impfpflicht-setzt-zu-viel-aufs-spiel-ld.1659312
https://www.profil.at/oesterreich/impfpflicht-in-oesterreich-was-juristen-und-der-egmr-sagen/401841163
https://de.rt.com/meinung/129267-omikron-pandemie-geimpften/
https://www.achgut.com/artikel/22_gruende_gegen_die_corona_impfpflicht
https://reitschuster.de/post/nie-wieder-voller-immunschutz-fuer-geimpfte/
https://www.wienerzeitung.at/meinung/gastkommentare/2133264-Die-Menschenrechte-und-die-Impfpflicht.html
https://reitschuster.de/post/omikron-die-variante-der-geimpften/
3) Augenscheinlich gegen den Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung verstoßen:
a) das vorgesehene System der Strafmaßnahmen bei Verstößen gegen die Impfpflicht:
Der Umstand, dass lediglich Geldstrafen zu verhängen sind, die nicht in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden dürfen, bewirkt, dass Sanktionen ausschließlich nur gegen den Teil der Bevölkerung verhängt werden können, der Einkommen oder Vermögen besitzt. Der andere Teil der in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, der kein Erwerbseinkommen und kein Vermögen besitzt, bleibt bei Verstößen gegen die Impfpflicht praktisch unbehelligt! Allfällig verhängte Verwaltungsstrafen verjähren überdies binnen drei Jahren! Eine sachliche Rechtfertigung einer derartigen Ungleichbehandlung ist im Hinblick auf das Ziel des Gesetzes in keiner Weise ersichtlich und zu rechtfertigen.
b) Will man die Verbreitung einer ansteckenden Krankheit verhindern erscheint es auch nicht sachlich begründbar, die Impfpflicht auf den ordentlichen Wohnsitz in Österreich abzustellen. Hier fallen Berufspendler mit Wohnsitz im Ausland ebenso aus der Zielgruppe wie wahrscheinlich Angehörige des in Österreich akkreditierten diplomatischen Personals und auch hier aufhältige Unterstandslose, die eben keinen Wohnsitz haben.
Diese Personengruppen tragen aber zumindest genausoviel zum Infektionsgeschehen im Inland bei wie Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich.
Die Nichterfassung dieser und die Erfassung jener Personengruppen ist sachlich in keiner Weise zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Eminger